Appell an Justizminister Dr. Josef Moser – Fall Thomas Claricini

Video-Vollversion unzesurierte Pressekonferenz Liste Jetzt inkl. Fragen von Journalisten u. Betroffenen!
Appell an Justizminister Dr. Josef Moser (ehemaliger Rechnungshofpräsident) von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender.

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Die Kompetenzen  von Jugendwohlfahrt (Jugendamt) wurden von der FPÖ-ÖVP-Regierung vom Bund an die Länder (einzelnen Bundesländer Österreichs) abgegeben, siehe auch Kompetenzbereinigung. Konkret soll der Artikel 12 der Bundesverfassung gänzlich abgeschafft werden.

Zitat FM4: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972
„Wie kann es sein das Grundrechte Ländersache sind? Wir reden über Kinderrechte über Menschenrechte. Wir reden über Menschenwürde, es passt alles zum Thema UN-Kinderrechtskonvention, wie geht das in einem Rechtsstaat das dies Ländersache ist?
Das verstehe ich nicht, für mich ist das als Vater nicht nachvollziehbar….“

Zitat Sprecher des Verein Opferoffensive:
“ … Es wurde Vorgetragen an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (ÖVP), dass die Staatsanwaltschaft sehr oft gar nicht ermittelt und sich quasi so selbst zum Richter machen, ohne es zu prüfen…
… In Deutschland gibt es im Staatsgrundgesetz Nr. 20 „Das Widerstandsrecht“. Der Staatsbürger hat dann ein Recht auf Widerstand, wenn Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt sind, oder ausgehebelt werden…“

Zitat Rechtsanwalt Dr. Adrian Holänder:
„Das was sie ansprechen die Entfremdung ist ein ganz wesentlicher Punkt. Parential Alienation Syndrom „PAS“ wurde schon vor einiger Zeit im Parlament als Entschliessungsantrag gefordert, dass dies ein Straftatbestand werden möge…
… abgesehen davon ist Parential Alienation Syndrom jetzt schon in vielen Länder als Körperverletzung anerkannt, dass heißt man könnte es schon jetzt mit dem bestehenden Strafgesetz als Köperverletzung verfolgen…“ 

Zitat vom Vorstand Väter ohne Rechte:
… in Brasilien sind es 5 Jahre …

… Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, was wir nie wieder gut machen können…“

Komentare+Fragen: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972

Artikel Väter ohne Rechte:

Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini

Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: „Sie nennen es Kindeswohl“ in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.

Bericht in der Kronen Zeitung
Bericht in der Presse
Bericht in der Kleinen Zeitung
Bericht Salzburger Nachrichten
Bericht ORF

Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!

Pressemappe Liste JETZT Sie nennen es Kinderwohl zum Download

Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt „TATORT Jugendamt“ übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.

Herr Kolba verweist ebenso auf den Sonderbericht der Volksanwaltschaft, den Bericht des Rechnungshofes und den Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung zum Thema, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“
Bericht des Rechnungshofes zur Familiengerichtsbarkeit
Endbericht Evaluierung KindRamRäg2013 ÖIF

FALLBEISPIEL Thomas Claricini

Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht „abwatschte“. Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.

wesentliche Eckpunkte der Chronologie:

nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige

Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.

Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!

Rekurs zur Verfahrenshilfe zum Nachlesen

Nur einige exemplarische Beispiele:

kompletter Rekursentscheid zum Nachlesen


Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/liste-jetzt-uebt-massive-kritik-an-der-jugendwohlfahrt/ 

Tags: Appeal to Justice Minister – journalists u. Affected – Youth Welfare Office – federal government – Austrian states – children’s rights over human rights – father – democracy – rule of law are undermined – criminal offense – child welfare – Kompetenzbereinigung Kinder- und Jugendhilfe

Nach Betretungsverbot u. Gewaltvorwürfen – ORF-Comeback

Rafreider: Auszeit vor ORF-Comeback

Luxus-Urlaub

Rafreider: Auszeit vor ORF-Comeback

Freude. Wie von ihm selbst bereits vor Wochen auf Instagram angekündigt, gab es jetzt große Neuigkeiten von ZiB-Anchor Roman Rafreider (49): Der sonderbeurlaubte Moderator kehrt laut Salzburger Nachrichten ab Ende Jänner wieder zum ORF zurück.

Anlass für den Sonderurlaub gab eine eigentlich private Angelegenheit, die dann öffentlich ausgeschlachtet wurde und Schreckliches zu Tage beförderte. Zur Erinnerung: Anfang Oktober hatte Rafreiders Ex-Freundin ihn wegen vermeintlicher häuslicher Gewalt angezeigt. Chat-Protokolle mit Drohungen und wirren Nachrichten tauchten kurz danach auf. Erst vor zwei Wochen wurden die Ermittlungen eingestellt.  Fraglich war allerdings, ob der ORF ihn wegen der Inhalte der Kurznachrichten überhaupt zurücknehmen werde.

Im ORF wird angeblich fieberhaft gerätselt, in welchem Bereich man den Journalisten einsetzen kann, ohne ein Imageproblem zu riskieren. Vorsicht ist allerdings in arbeitsrechtlicher Sicht geboten, denn aus der hat Rafreider sich nichts zuschulden kommen lassen.

Urlaub. Sichtlich erleichtert über den Ausgang der heiklen Angelegenheit, verabschiedet sich der Moderator nun für ein bis zwei Monate in den sonnigen Surf-Urlaub. Wie er auf Instagram verrät, stehen Bali, Laos und Kambodscha auf dem Plan. „Das wird mein Lieblingswinter“, schreibt Rafreider zu einem Foto. Die Spannung steigt, bis er dann im Jänner 2019, hoffentlich gut erholt, seinen Job antritt.

30. November 2018 23:21
https://www.oe24.at/leute/oesterreich/Rafreider-Auszeit-vor-ORF-Comeback/358162750
Tags: Scheidung – Trennung – Wegweisung – Betretungsverbot

25. April internationaler PAS Tag – Pressekonferenz Väter ohne Rechte

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Pressekonferenz Väter ohne Rechte - 25. April internationaler PAS Tag
Pressekonferenz Väter ohne Rechte – 25. April internationaler PAS Tag

Pressekonferenz Väter ohne Rechte –

25. April internationaler PAS Tag Justizdebakel/Ausnahmezustand im Familienrecht

Absurde Kindesabnahmen, gezielte Eltern-Kind-Entfremdung, befangene Gerichte, Falschbeschuldigungen, dubiose Gutachten, Heimskandale, sanktionslose Kontaktboykotte

Wien (OTS/http://www.vaeter-ohne-rechte.at)PAS (Parental Alienation Syndrome), vulgo EKE (Eltern-Kind-Entfremdung) ist seit 4 Jahrzehnten in der wissenschaftlichen Literatur untersucht und bezeichnet den psychischen Missbrauch von Kindern, der in Österreich stark verharmlost, tweilweise geleugnet wird. Bereits nach 6 Monaten kann ein minderjähriges Kind nach effizientem Missbrauch den Elternteil, mit dem es keinen permanenten Kontakt hat, aktiv ablehnen, nur um dem Elternteil mit Kontakt zu gefallen. Damit löst das Kind den Loyalitätskonflikt.
Das Familienrecht Österreichs gleicht einer Havarie – an allen Ecken und Enden leckt es. Die Folgen sind dramatisch für Kinder und Eltern. Zurück bleiben entrechtete Väter, verarmte Mütter und emotional verwahrloste Kinder. Egal welchen Themenbereich man speziell ins Auge fasst, die Krise ist manifest.

Anhand acht aktueller Fallbeschreibungen werden Familienanwälte ihre Finger in jeweils eine andere Wunde der Gerichtsbarkeit legen um das wahre Ausmaß des Dilemmas zu verdeutlichen. Moderiert wird die Veranstaltung von Martin Morauf, dem Obmann der NGO Väter ohne Rechte.

Referenten:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Krasser zum Thema Kindesabnahmen, Heimskandale
Rechtsanwalt Mag. Thomas Kaumberger zu PAS und zum willkürlichen Wegzug von Elternteilen
Rechtsanwalt Mag. Michaela Krankl zu Falschbeschuldigungen, Konsequenzen und Jugendwohlfahrt
Vater Franz Brunner zur Befangenheit von Gerichten

Für Brötchen und Mineralwasser ist gesorgt, Pressemappen vor Ort. Die betroffenen Elternteile werden im Publikum sitzen und stehen den Journalisten nach der PK auch persönlich zur Verfügung.

Pressekonferenz Väter ohne Rechte

Datum: 25.04.2018, 10:00 – 12:00 Uhral

Ort: Cafe Prückel, Goldsaal
Stubenring 24, 1010 Wien, Österreich

Url: http://www.vaeter-ohne-rechte.at

Rückfragen & Kontakt:

NGO Väter ohne Rechte
Hotline +43 660 315 67 85
office@vaeter-ohne-rechte.at
www.vaeter-ohne-rechte.at

OTS0142, 16. April 2018, 14:01
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180416_OTS0142/pressekonferenz-vaeter-ohne-rechte-25-april-internationaler-pas-tag-justizdebakelausnahmezustand-im-familienrecht
Tags: Termine – Veranstaltungen – Demo etc. – Vaterschaft

Enthaupten von Journalisten, die Lügen über den IS verbreiten, sei erlaubt . . .

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Urteil im Wiener Terror-Prozess voraussichtlich am Freitag

Der Terrorverdächtige durchläuft ein Deradikalisierungsprogramm

Der Terrorverdächtige durchläuft ein Deradikalisierungsprogramm – © APA

Der Terror-Prozess gegen einen 19-jährigen Wiener, der einen Anschlag geplant haben soll und laut Anklage einen zwölfjährigen Deutschen zu einem Attentat auf einen Weihnachtsmarkt anstiften wollte, wird vermutlich erst am Freitag abgeschlossen. Am Donnerstag wird im Weg einer Videokonferenz mit Aachen eine minderjährige Deutsche einvernommen. Danach soll das Beweisverfahren geschlossen werden.

Bei der zu vernehmenden Minderjährigen handelt es sich um ein Mädchen, das der Angeklagte am 1. Dezember 2016 unter Beiziehung eines “Hinterhof-Imams” (Verteidiger Wolfgang Blaschitz) nach islamischem Ritus geheiratet hat. 15 Tage später “bandelte” der Bursch allerdings virtuell mit einer 20-Jährigen an, die er beim Online-Spielen kennengelernt hatte und der gegenüber er vage von einer gemeinsamen Zukunft schwadronierte. Vom Richter darauf angesprochen, ob diese Zweigleisigkeit nicht seinem Glauben widersprochen hätte, bemerkte der Angeklagte: “Ich war damals jung.” Er habe unbedingt eine Frau haben wollen, “die Niqab trägt”.

Damit biss er bei der 20-Jährigen allerdings auf Granit. “Ich sollte ein Kopftuch tragen und nichts arbeiten”, meinte die ebenfalls in Deutschland wohnhafte junge Frau, die am Mittwochnachmittag mittels Videokonferenz als Zeugin befragt wurde. Sie lehnte das ab: “Ich fühle mich noch nicht bereit. Weil mein Lebensstil ist anders. Das ist nicht meine Welt.” Sie bestätigte auch einen anderen, weiter gehenden Wunsch des Islamisten: “Er wollte, dass meine Stimme keine anderen Männer hören.” Auf eine radikale Gesinnung deute das aber nicht hin, befand die mittlerweile 21-Jährige: “Vielleicht war das eine Eifersucht oder so. Das gibt’s überall. Das gibt’s auch bei Christen, dass Männer eifersüchtig sind.”

Bis zum 14. Jänner 2017 – und damit bis zu kurz vor seiner Inhaftierung – chattete der Angeklagte nächtelang mit der 20-Jährigen. Als er festgenommen wurde, telefonierte er gerade mit ihr. Aus den Chat-Protokollen geht deutlich hervor, dass der 19-Jährige bis zuletzt glühender Verfechter des IS war. Das Enthaupten von Journalisten, die Lügen über den IS verbreiten, sei erlaubt, belehrte er etwa die 20-Jährige: “Allah sagt, schlag dem Ungläubigen in den Nacken.” Die 20-Jährige – eine Schiitin und ihren Angaben zufolge damit für die Terror-Miliz “der Erzfeind Nummer eins”, bot ihm Paroli. Sie werde “diese Gruppe niemals akzeptieren”, schrieb sie beispielsweise ihrem Chat-Partner, worauf er sie zum Mundhalten aufforderte. Auf Beschimpfungen des IS reagierte er ungehalten, teilweise mit blanker Wut.

Der 19-Jährige behauptet, er hätte Wochen vor seiner Festnahme dem IS und seinen Zielen abgeschworen. Als ihn der Staatsanwalt unter Vorhalt der Aussagen der 20-Jährigen auf den Widerspruch zwischen Sein und Schein aufmerksam machte, räumte der Angeklagte ein, er habe “noch sympathisiert”. Mitglied und überzeugt vom IS sei er aber nicht mehr gewesen.

Am vierten Verhandlungstag stand auch die Gesinnung des 19-jährigen Wieners. Seit seiner Inhaftierung durchläuft der Bursche ein Deradikalisierungsprogramm. Seit dem 26. Jänner 2017 wird er vom Verein Derad betreut, einer NGO, die mit sogenannten Interventionsgesprächen bei fanatisierten Häftlingen eine Abkehr vom radikalislamistischem Gedankengut bewirken will. Im Vorjahr hat sich Derad in den heimischen Justizanstalten um 135 Insassen gekümmert, weitere 17 wurden nach ihrer Entlassung in Koordination mit der Bewährungshilfe begleitet.

In einem schriftlichen Bericht der NGO ans Landesgericht für Strafsachen, der vom vorsitzenden Richter verlesen wurde, wird betont, der 19-Jährige befinde sich “auf einem guten Weg”. Allerdings sei Deradikalisierung “kein Sprint, sondern ein Marathonlauf”.

Positiv wird von Derad vermerkt, der Angeklagte habe von Beginn an seine Gesinnung nicht verborgen oder beschönigt, sei nun aber bereit, seine “ideologischen Überlegungen zu überdenken”. Es falle ihm nicht leicht, von seiner Ideologie abzulassen, da ihm Religion und Glaube in der Haft Halt geben. Zugleich sei sein Glaube identitätsstiftend. Er sei aber bereit, den “Mainstream-Islam” kennenzulernen. “Er weiß, dass er früher gewaltbereit war, und versucht, sich zu beherrschen”, heißt es in dem Bericht. Nun hinterfrage er immerhin den IS “kritisch”.

“Leider fällt es ihm schwer sich zu beherrschen, wenn er provoziert wird”, hält Derad weiter fest. Dass Ende Jänner 2018 in der Zelle des 19-Jährigen Zeichnungen mit IS-Kämpfern und einer Verteufelung der US-Flagge gefunden wurden, interpretiert Derad als “subtile Methode” einer Provokation, “die er in der Zelle zur Schau stellt”.

Es erscheint allerdings auch vorstellbar, dass diese Zeichnungen die aktuelle Gesinnung des Angeklagten ausdrücken. Denn in einem mit 3. April 2018 datierten Bericht des burgenländischen Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) wird der Inhalt einer Aussage eines Mannes wiedergegeben, der im November und Dezember 2017 mit dem 19-Jährigen eine Zelle teilte. Dieser hätte im Haftraum den Islam verherrlicht und sich bemüht, Mitgefangene zu “instrumentalisieren” und zu “manipulieren”, heißt es in dem LVT-Bericht, den der Richter verlas. Der 19-Jährige habe Häftlinge zum Konvertieren bringen wollen.

“Das ist Blödsinn”, wies der Angeklagte diese Angaben zurück. Der Informant sei “ein Paranoid-Schizophrener”. Er habe lediglich “Geschichten über den Islam erzählt”, aber niemanden beeinflusst und keinem seinem Glauben aufgezwungen.

Unmittelbar vor seiner Festnahme am 20. Jänner 2017 hatte der Angeklagte noch einen Termin bei der Männerberatung. “Will mit mir eine Deradikalisierung durchführen lassen hahahaha”, verriet er nach dem Gespräch am 18. Jänner sichtlich amüsiert einem Bekannten in einem Chat. Und weiter: “Wenn er wüsste, wenn ich will, dass ich diese ganze Gruppe radikalisiere hahaha.”

Damit konfrontiert, bemerkte der 19-Jährige, es habe sich um einen “Scherz” gehandelt. Sein Betreuer bei der Männerberatung sei “ein humorvoller Mensch” gewesen und hätte bei einer Diskussion über islamische Kleidungsvorschriften feixend ihm gegenüber gemeint, “dass er mit mir eine Deradikalisierung durchführen lassen will”. Es sei völlig klar gewesen, dass das scherzhaft gemeint war. Nur das habe er im folgenden Chat seinem Bekannten vermittelt.

(APA),  Akt.:
http://www.salzburg24.at/terror-prozess-in-wien-deradikalisierung-ist-kein-sprint/apa-1441697848
Tags: Gewalt – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche

Freispruch im Vergewaltigungsprozess

Waren das jetzt Fakenews von Journalisten?

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Artikel:

Jörg Kachelmann

© Heyne

Unterlassungserklärung

Kachelmann siegt vor Gericht gegen Staatsanwaltschaft

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat Jörg Kachelmann im Streit um eine falsche Aussage der Mannheimer Staatsanwaltschaft bei „Stern TV“ Recht gegeben. Diese musste jetzt daraufhin eine Unterlassungserklärung abgeben.

Wettermoderator Jörg Kachelmann hat vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen juristischen Erfolg erzielt. Streitpunkt war eine Presseerklärung der Mannheimer Staatsanwaltschaft, die nach Kachelmanns Freispruch im Vergewaltigungsprozess in der RTL-Sendung „Stern TV“ wiedergegeben wurde. Darin war die Rede davon, dass am angeblichen Tatmesser Kachelmanns DNA-Spuren gefunden wurden – eine Behauptung, gegen die sich Kachelmann mit einer Unterlassungsklage gegen das Land Baden-Württemberg wehrte.

Am Donnerstag gab der Verwaltungsgerichtshof Kachelmann Recht. Die Äußerung sei unwahr und daher rechtswidrig und verletze den Kläger in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, hieß es. Wegen der daraus folgenden Wiederholungsgefahr stehe dem Moderator der geltend gemachte Unterlassungsangspruch zu. Der Senat empfahl der Staatsanwaltschaft, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben – was diese schließlich auch tat. Zugleich verpflichtete sie sich dazu, diese Erklärung in Zukunft nicht mehr zu wiederholen.

Jörg Kachelmann zeigte sich zufrieden: „Es haben damals so viele Leute gelogen, von der Falschbeschuldigerin über weite Teile der Medien bis zur Staatsanwaltschaft. Letzteres ist nun aus der Welt geschaffen worden und ich bin der Staatsanwaltschaft Mannheim dankbar für diesen richtigen Schritt, der mir – nach der wichtigen zivilrechtlichen Verurteilung der Falschbeschuldigerin im letzten Jahr durch das OLG Frankfurt am Main – zusätzlich Vertrauen in die Justiz zurückgibt.“

von Alexander Krei , 27.07.2017 – 17:53 Uhr

https://www.dwdl.de/nachrichten/62603/kachelmann_siegt_vor_gericht_gegen_staatsanwaltschaft/?utm_source&utm_medium&utm_campaign&utm_term
Tag: Falschbeschuldigung –  Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung Mobbin – weibliche Gewalt – Justizopfer