Justiz u. Republik Österreich versandelt?

Sehr schade. Versandelt jetzt die Justiz in Österreich?
Wird eine Straftäterin in Österreich jetzt neue Justizministerin?
Wo ist die political correctness?

Ein ehemaliger Vizekanzler Strache, welcher von der Regierung ausgeschlossen wurde, weil gegen ihm ermittelt wird. In vielen Punkten wurde die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sogar schon eingestellt.
Und eine in 1.Instanz , wegen „übler Nachrede“ nicht rechtskräftig verurteilte Grüne Politikerin  Alma Zadic, welche selbst als Rechtsanwältin nicht einmal 10 Jahre oder 20 Jahre Berufserfahrung hat, soll den obersten Posten in der Justiz, als Justizministerin bekommen und langjährige Beamte im Justizministerium leiten u. eventuelle Weisungen geben?

Bis jetzt war ein Justizminister ein Vorbild für einen Rechtsstaat in der Republik Österreich und sollte als Vorbild auch keinerlei Verurteilungen aufweisen.
M.E., egal ob rechtskräftig oder nicht rechtskräftig, dies verlangt die political correctness.
Wie passen die beiden Ereignisse von einer zukünftigen grünen Justizministerin Alma Zadic und dem ehem. Vizekanzler Heinz Christian Strache zusammen?
Wird hier mit zweierlei Mass gemessen in der Republik Österreich?

Das Bild der Justiz eine Straftäterin Alma Zadic, wenn auch nur in 1.Instanz nicht rechtskräftig verurteilt, als Justizministerin heute durch den Bundespräsidenten anzugeloben, macht ein sehr schlechtes Bild für den Rechtsstaat in Österreich!

Admin, am 6-1-2020 

siehe auch
Wegen Verurteilung FPÖ will Alma Zadic als Justizministerin verhindern
Der Bundespräsident Alexander Van der Bellen messe mit zweierlei Maß, bei FPÖ-Politiker Kickl habe Van der Bellen eine Angelobung ausgeschlossen…

–>
https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5747361/Wegen-Verurteilung_FPOe-will-Alma-Zadic-als-Justizministerin

 

Familienrecht – Sharia mit Mehrehe trotz Verbot laut SPD Barley erlaubt . . .

„Islamisten haben mehr Rechte als einheimische Bürger“

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Deutschland: Deutscher Pass trotz Zweitfrau

Foto zeigt SPD-Justizministerin  Barley

2.Artikel:

Justizministerium: Totalversagen

Katarina Barley für Einbürgerung trotz Mehrehe

Wen Barley wohl im Auge hat, welches Wählerklientel ganz speziell, jetzt so kurz vor den EU- und etlichen Kommunalwahlen? Jedenfalls hat diese Regierung ein geplantes Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.


Emmanuele Contini/NurPhoto via Getty Images

Das hätten wir nie gedacht, uns machte die Meldung gar sprachlos, als wir lesen mussten, „Die Bundesregierung hat ein Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus einem Gesetzentwurf gestrichen.“ Das wurde sogar auf Nachfrage der Welt am Sonntag vom Innen- und Justizministerium bestätigt.

Man muss dazu wissen, im ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums war eine entsprechende Regelung noch vorgesehen. Konnte sich da etwa Innen- und Heimatsminister Horst Seehofer mit seinem Berater- und Referentenstab nicht durchsetzen?

SPD für Polygamie
Islamische Rechtsordnung in Deutschland

Dafür aber die designierte Abgeordnete im Parlament der EU, Katarina Barlay, noch als Justizministerin firmierend? Wen sie wohl im Auge hatte, welches Wählerklientel ganz speziell, jetzt so kurz vor den EU- und etlichen Kommunalwahlen? Jedenfalls hat diese Regierung ein geplantes Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Warum, eigentlich? Warum fehlt dieser wichtige Paragraph und Passus speziell im Gesetzbuch über die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit? Welche Lobby hat da im Hintergrund die Justizministerin dermaßen beeinflusst, und die gesamte SPD gleich mit?Jedenfalls, erinnern wir uns an den sympathischen aber auch ultrakonservativen Mohammed (einst in einer schwäbischen Provinz im Gespräch kennengelernt), der dem Autor im Rahmen eines beruflichen Aufnahmegesprächs in einer Unterkunft mitteilte, ach, irgendwann, werden „auch unsere Gesetze in Deutschland und Europa gelten…“, der Übersetzerin war dabei recht unwohl zumute. Seine Zweitfrau war bereits mit nach Deutschland zugewandert. Damals noch nicht offiziell als Zweitfrau anerkannt. Ja, was? Bis zu vier Frauen seien auch erlaubt „bei uns“, in der Heimat, meinte der 36-Jährige Mohammed damals. Er müsse sich um diese seine Frauen ja irgendwie kümmern. Wir jedoch klärten ihn damals auf, dass das in Deutschland nicht möglich sei. Der Landwirt aus dem syrisch-türkischen Grenzgebiet lächelte nur vielsagend. Ja, heute schreibe ich: eins-zu-null für Mohammed. Wie sieht das denn aus, wenn sich nicht einmal deutsche Bürger, die mit dem Gesetz beruflich argumentieren, auf eben dieses verlassen können?

Welche #Werte sollen vermittelt werden? Wie kann eine "Wir-Wende" entstehen, wenn wir nicht einmal in der Lage sind #Polygamie abzulehnen und zu bestrafen. #Wertevermittlung bedeutet auch das Richtige vorzuleben und Selbstbewusstsein zu vermitteln. https://t.co/dTqJQQtHCC

— Ahmad Mansour (@AhmadMansour__) May 6, 2019

https://platform.twitter.com/widgets.js„> Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von Twitter angezeigt werden.

Es ist aber auch bekannt, und selbst SPIEGEL-TV berichtete einmal vom syrischen Vater aus Pinneberg, der bereits mit zwei Frauen in einer großen Wohnung lebte, nicht arbeiten ging, weil er seine sechs Kinder daheim betreuen wollte? Und die dritte Frau war wohl auch bereits dabei, nach Deutschland zu reisen. Krieg und die Krisensituation machten es möglich. Letztendlich ist es nicht die Frage, ob seine Frauen (nach islamischen Recht), wegen Asyl hierherkommen. Die wichtige Frage ist jedoch, und wir fragten einst auch Professor Christian F. Majer, von der Hochschule in Ludwigsburg (Fachmann für ausländisches und internationales Zivilrecht), inwieweit das hiesige Recht „aufgeweicht“ würde?

Vielehen, Polygamie würden eindeutig gegen unser Rechts- und Wertesystem sprechen, so auch der Fachmann.

Interview
Der kulturelle Spagat der Behörden in Deutschland

Aber da, wo viele Juristen, wo auch viele Meinungen und wohl noch mehr Mehrheiten irgendwo im Parlament oder in Regierungen sind (wenn auch in Hinterzimmern), denn anders ist es nicht zu erklären, dass eine Justizministerin wie Katarina Barley mit so einer fahrlässigen Entscheidung intern auch noch ohne Widerspruch durchkommt. Das EU-Parlament bereits im Auge, scheint dieser Frau so langsam alles ziemlich piepegal zu sein.Immerhin Mathias Middelberg (CDU), und innenpolitischer Sprecher in der Union, machte sich erst einmal Luft und klagte ganz offen gegen Justizministerin Barley. Middelberg angefressen: das sei „völlig unverständlich“, und auch nicht hinnehmbar“, gab damit die Meinung vieler seiner Parteifreunde wieder.

Kurz, Katarina Barley und die, die sie immer devot umgeben („Die Barley-Entourage“), habe sich über den Vorschlag des Innenministers hinweggesetzt, diesen ignoriert, ja, nicht zugestimmt. Das Justizministerium bestätigte sogar, dass eine „inhaltliche Prüfung der Vorschläge“ innerhalb des von Barley zu verantwortenden Justizministeriums noch gar nicht stattgefunden hätte. Katarina Barley und ihre Referenten wollten sich erst einmal um Vorlagen kümmern, die Teile der Koalitionsvereinbarungen seien.

Das Verbot der Vielehe und eine Ablehnung des Antrags auf die deutsche Staatsangehörigkeit, falls doch mehrere Ehefrauen existierten, gehörten wohl nicht zum Koalitionsvertrag. Nun gut, manche Dinge treten auch erst später im Alltag (verstärkt seit 2015) zu Tage.

Aber es kommt immer dreister und es zeigt sich, wie Katarina Barley absolut falsche Prioritäten im Justizministerium setzt. Auch wurden Vorschläge zurückgestellt, die auch nicht im aktuellen Gesetzentwurf der GroKo auftauchen, wonach eine geklärte Identität (was jeder Bürger mit gesundem Menschenverstand nachvollziehen kann) Voraussetzung für eine Einbürgerung sein soll. Das sollte doch logisch sein.

Wenn die Vielehe in Deutschland strafbar ist, dann bleibt nur die Frage, warum Recht nicht auch eins-zu-eins umgesetzt werden kann? Seehofer und sein Innenministerium erklärten, dass man weiterhin ein Verbot der „Mehrehe“ bei Einbürgerungen verankern möchte – aber eben nicht mehr mit diesem Gesetz.

Eine Bestandsaufnahme
Ali Ertan Toprak: „Parallelgesellschaft war gestern, heute muss man von einer Gegengesellschaft sprechen.“

Aus Seehofers Ministerium hieß es: „Wir streben an, den Gesetzentwurf spätestens in diesem Frühherbst ins Kabinett einzubringen.“ Oder war es gar Barleys Punktsieg und Revanche, als sie damals doch eingelenkt hatte, in der Diskussion, als es um den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei IS-Kämpfern mit einem Doppelpass ging?Noch einmal, strafrechtlich sind Doppel- und Vielehen in Deutschland verboten – nur werden diese eben nicht sofort bekannt und auch sehr gut verschleiert. Die zugezogenen und ebenfalls asylsuchenden Frauen leben hier nicht selten in anderen Wohnungen, wo nicht der Ehemann für sie sorgt, sondern die Bundesrepublik. Daran verzweifeln auch die Sozialämter und Jobcenter. Indizien gäbe es viele, nur selten Beweise.

So werden diese Mehrehen nach islamischem Recht nur selten bekannt und landen auch in dem Fall des Bekanntwerdens nicht oft vor Gericht. Es scheint aber auch nicht so, als würden sich die Sozialdemokraten und Grünen irgendwie weitergehende Gedanken darüber machen.

Anhand dieser laxen Handhabung und Verschleppung von Gesetzesvorlagen, frage ich mich, war es denn wirklich übertrieben, als der italienische Innenminister Salvini bei seinem Besuch in Ungarn neulich meinte, „wenn wir es nicht schaffen, die Ideologien und Mehrheiten aller Linken und Sozialisten im europäischen Parlament“ zurückzuweisen, und diese Politiker nach Hause zu schicken, drohe Europa  ein „Kalifat“…?


Giovanni Deriu, Dipl. Sozialpädagoge, Freier Journalist, ist seit 20 Jahren in der (interkulturellen) Erwachsenenbildung tätig.

Mo, 6. Mai 2019

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/katarina-barley-fuer-einbuergerung-trotz-mehrehe/

Tgas: Islamisierung – Muslime – Migration – Asylwerber – Flüchtlinge

Warnhinweis auf Pässen von Kinderschändern

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Kinderschutz ist gesellschaftspolitisch ein sehr wichtiges Thema. Großes Lob an den US Präsidenten Trump.
Sehr gute Idee.  Leider ist die Prävention gegen Kindesmissbrauch, Pädo, Sex mit Minderjährigen auch in Europa sehr schwach.

Admin Familie & Familienrecht Family law austria germany , am 5-11-2017

Artikel:

Neue Verordnung

Warnhinweis auf Pässen von US-Kinderschändern

Foto: stock.adobe.com, krone.at-Grafik

Wenn verurteilte Kinderschänder aus den USA ausreisen, werden ihre Verbrechen künftig deutlich in ihrem Pass sichtbar sein. Eine neue Verordnung von Präsident Donald Trumps Justizministerium macht es zur Pflicht, dass die Details der sexuellen Übergriffe auf Minderjährige auf der letzten Seite des Reisepasses vermerkt werden, berichtet die „New York Times“.

04.11.2017 15:41
http://www.krone.at/596786
Tag: Reisepass – Pädo – Kindesmissbrauch – Kinderschutz – Prävention – Gewalt – Justiz –  Gesetz Polizei

Brasilien: Polizei zerschlägt Kinderporno-Ring

Brasilien: Polizei zerschlägt Kinderporno-Ring

Wie das Justizministerium am Freitag mitteilte, handelte es sich bei der landesweiten Razzia um „einen der größten Einsätze weltweit“.

Bei einem Großeinsatz gegen einen Pädophilen-Ring hat die brasilianische Polizei mehr als 90 Verdächtige festgenommen.Wie das Justizministerium am Freitag mitteilte, handelte es sich bei der landesweiten Razzia um “einen der größten Einsätze weltweit”.

Mehr als 1100 Polizeibeamte waren bei zahlreichen Hausdurchsuchungen in 24 Bundesstaaten sowie der Hauptstadt Brasilia im Einsatz. Dabei wurde ein weitreichendes Pädophilie-Netz im Internet aufgedeckt.Die Verdächtigen wurden auf frischer Tat ertappt”, teilte ein Sprecher des Justizministeriums mit. Die Polizei habe auf den Computern und Mobiltelefonen der Festgenommenen “pornografische Inhalte pädophiler Art” sichergestellt.

Die Ermittlungen dauerten an, sodass es zu weiteren Festnahmen kommen könne, sagte der Sprecher. Im Vorfeld hatte die Polizei ein halbes Jahr lang unter anderem in Kooperation mit der US-Botschaft in Brasilien sowie den US-Zoll- und Einwanderungsbehörden ermittelt.

http://de.euronews.com/2017/10/21/brasilien-polizei-zerschlagt-kinderporno-ring
Tags: Video  – Kindesmissbrauch – Pädo –

Debatte über Betretungsverbote – Jugendamt Wien fordert . . .

Jugendamt Wien – Monika Pinterits

Artikel:

  • Wiener Kinder- und Jugendanwältin verlangt stärkere Betreuung von Weggewiesenen.

Die Weggewiesenen "rennen dann allein durch die Gegend", so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich "rächen" könnten. "Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie", konstatierte Pinterits. - © APA/DIETMAR MATHIS

Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.  © APA/DIETMAR MATHIS

Hohenems/Wien. Die Bluttat in Hohenems – ein Ehemann hatte am Wochenende seine Frau und die beiden Töchter im Alter von vier und sieben Jahren getötet, ehe er sich selbst umbrachte – hat eine Diskussion darüber ausgelöst, ob schärfer gegen als Gewalttäter amtsbekannte Männer vorgegangen werden soll. Die Frau hatte gegen ihren Ehemann ein Betretungsverbot erwirkt, nachdem er gegen sie handgreiflich geworden war.

Im Justizministerium warnte man davor, aufgrund dieser Familientragödie eine Ausweitung der U-Haft für Tätlichkeiten im Familienkreis anzudenken, um auf diesem Weg betroffene Frauen oder Kinder vor den meist männlichen Tätern besser zu schützen. „Dieser Vorfall ist schrecklich und gibt sicher Anlass, über Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen nachzudenken. Ich glaube aber nicht, dass Haft ein Allheilmittel ist“, sagte Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek im Gespräch.

Trotz einer Einstweiligen Verfügung und eines Betretungsverbots sei es zwischen dem 38-jährigen Mann und seiner um fünf Jahre jüngeren Ehefrau „immer wieder zu einvernehmlichen Kontakten gekommen“. Gewalttätigkeiten hätten sich dabei nicht manifestiert: „Es hat keine Anzeichen gegeben, dass es eskalieren könnte. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hat außerdem ganz klar gesagt, dass sowohl der Täter als auch das Opfer in Betreuung waren.“

Bei einer Inhaftierung sei stets die Menschenrechtskonvention zu berücksichtigen, gab Pilnacek zu bedenken: „Es braucht zunächst konkrete Haftgründe, um jemanden einzusperren.“ Gerade bei innerfamiliären Konflikten habe es die Justiz immer wieder mit Betroffenen zu tun, die ihre ursprünglichen Angaben abschwächen oder zurückziehen bzw. überhaupt von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machen und zu keiner Aussage bereit tut. Da tue man sich mit der Verhängung der U-Haft schwer.

„Man muss etwas tun mit den Leuten, die weggewiesen werden“, verlangte die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits.
Es brauche Stellen, die das von diesen ausgehende Gefährdungspotenzial einschätzen.
Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwas passieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.

„Wir brauchen mehr präventive Maßnahmen in Österreich, mehr Sozialarbeiter“, verlangte die Expertin. Sie schlägt verpflichtende Anti-Aggressions-Kurse vor. Die von einem Betretungsverbot Betroffenen müssten Angebote bekommen und beobachtet werden.

„Bei schweren Gewalttaten wie Morden und Mordversuchen sieht man, dass eine Wegweisung oder ein Betretungsverbot einfach oft nicht ausreicht. Wenn Haftgründe vorliegen, also etwa schwere Körperverletzung oder die Bedrohung mit dem Umbringen, dann sind Betretungsverbote zu soft“, meinte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Sie verwies auf ein von ihrer Institution mitentwickeltes Projekt, das schon frühzeitig vorläufige Bewährungshilfe als gelinderes Mittel nach der U-Haft vorsieht, sofern das vertretbar ist. „Das Projekt kostet nichts, wir machen es gemeinsam mit der Bewährungshilfe, aber es wird von der Strafjustiz kaum eingesetzt. Vermutlich, weil es sehr aufwendig ist, es braucht ja entsprechend Personal in der Justiz“, betonte Logar. Es gebe „viele Möglichkeiten, die nicht genutzt werden“.

Logar: „Gewalt im Privatbereich wird minimalisiert“
Nach tödlichen Gewalttaten innerhalb von Familien in Vorarlberg und in Wien steht das Thema häusliche Gewalt und insbesondere deren Prävention einmal mehr im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. „Jede schwere Tat, jeder Mord muss genau analysiert werden, damit wir daraus lernen können“, sagte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.

Rund 8.600 Wegweisungen gab es nach Angaben des Vereins Autonomer Österreichische Frauenhäuser (AÖF) im vergangenen Jahr in Österreich. Auch gegen den 38-Jährigen, der vergangenes Wochenende in Hohenems seine Frau und seine kleinen Töchter getötet hat, war bereits ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Im August war der spätere Täter wegen eines gewalttätigen Vorfalls kontaktiert worden. Auch an einer Täterberatung hatte der Mann teilgenommen.

„Täterarbeit wirkt langfristig, das dauert Monate“, gab Logar zu bedenken, „Es ist außerdem eine Illusion zu glauben, dass in der Täterberatung der Schlüssel liegt. Sie wird völlig überschätzt, vor allem bei Gewalt in der Familie.“ Auch die mittlerweile im StPO verankerte Täteransprache hält Logar für wenig sinnvoll. Diese Maßnahme könne die Institutionen sogar zu falschen Einschätzungen führen, gab sie zu bedenken. „Niemand wird bei der Polizei angeben, aggressiv oder gewalttätig zu sein, die Täter zeigen sich vielmehr kooperativ, was dann als gutes Zeichen gewertet wird im Sinne von ‚Er hat versprochen, es nicht mehr zu tun'“. Bei Gewalt müsse man aber immer an den Worst Case denken, auch wenn dieser nicht eintritt, warnte Logar. „Alle beteiligten Institutionen müssen dann abklopfen: Könnte das so sein oder so passieren?“

Auf die tatsächlichen Gefährlichkeitsfaktoren werde hingegen zu wenig geachtet, kritisierte Logar: „Der größte Voraussagefaktor ist es, wenn jemand schon vorher Gewalt ausgeübt hat. Man weiß es zwar, aber man nimmt es nicht ernst. Man reagiert nicht. Das hat damit zu tun, dass die Gewalttaten im Privatbereich stattfinden, da wird minimalisiert.“

Es handle sich dabei um ein kollektives Phänomen, das mit Geschlechtsbildern zu tun hat, meinte Logar. „Eigentlich legt die Gesellschaft auf Sicherheit sehr großen Wert, nur eben im privaten Bereich nicht. Im öffentlichen Raum oder bei Terrorismusbekämpfung wäre ein solches Kleinreden undenkbar. – „Bei häuslicher Gewalt handelt es sich aber praktisch um Terrorismusbekämpfung innerhalb der Familie.“

Der Umgang mit sogenannten Ehrenmorden gehöre ebenfalls „zum Know How“ der Interventionsstelle, erklärte Logar. In Zusammenhang mit der Bluttat von Montag wurde darüber spekuliert, dass es sich um einen solchen gehandelt haben könnte. „Wir versuchen hier, sehr sensibel zu sein und schauen: Gibt es extreme Vorstellungen, etwa zu Eifersucht oder Ehre? Solche extremen Vorstellungen sind problematisch und führen oft zu Gewalt. Einschränkungen für Mädchen etwa sind für uns Alarmzeichen. Patriarchale und traditionelle Strukturen sind gewaltanfällig – unabhängig von der Kultur“, so Logar weiter, „Da muss man die Vorurteile beiseite lassen“. Eine Beschuldigungskultur bringe nichts.

Für eine zukünftig bessere Prävention wünscht Logar eine verstärkte und effizientere Zusammenarbeit der Institutionen. Es gehe keineswegs darum, „wahllos Daten auszutauschen, sondern ganz gezielt Informationen“, stellte sie klar. „Vieles fällt zum Beispiel einer Einrichtung auf und der anderen nicht. Da weiß oft die eine Stelle nicht, welche Informationen eine andere hat.“

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/918001_Debatte-ueber-Betretungsverbote-nach-Bluttat-in-Hohenems.html
Tags: Scheidung – Trennung – Familienrecht – Gewaltschutzgesetz – häusliche Gewalt – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung –  Feminismus – feministische – Feministin – Genderwahn – MA11- Gesetze Österreich – Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendwohlfahrt – Jugendamt –  Justizopfer – Menschenrechte EGMR –  Vaterlose Gesellschaft – Gewalttäter – 

Feminismus im Justizministerium schadet den entsorgten Vätern!

Fakenews? OGH Präsident Eckart Ratz
Fakenews? OGH Präsident Dr. Eckart Ratz

 . . . dieser #Feminismus schadet den entsorgten Vätern in dieser Sache schon seit Jahrzehnten und fördert #PAS, Elternentfremdung und Suizid.

Richterin Täubel-Weinreich Justizministerium
Richterin Mag. Täubel-Weinreich Justizministerium

Vorsitzende Richterin Mag. Täubel-Weinreich gegen Beugestrafen, trotz OGH Entscheidung

Traurig, wenn die „Vorsitzende Richterin der Richtervereinigung im Zivilrecht“ glaubt keine Sanktionen, wie Beugestrafen zum Schutz des Kindeswohls und auch gegen Entfremdung des Kindes, sowie gegen Entfremdung des Vaters durchführen zu müssen.
WOZU gibt es dann diese bestehenden Gesetze in Österreich, der Beugemaßnahmen und Geldstrafen als Sanktion gegen Entfremdung, wenn eine Richterin des Justizministerium diese eh nicht verwendet und ablehnt?
Leider ist es nichts Neues, dieser Feminismus schadet den entsorgten Vätern in dieser Sache schon seit Jahrzehnten und fördert PAS, Elternentfremdung und Suizid.
Admin Familie & Familienrecht, am 6.August 2017

Artikel
weiterlesen –> http://wp.me/p4RGV9-2pV

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 10.10.2017
Tags: OGH-Urteil – Feminismus – feministische – Feministin – Frauenpolitik – Gender – Gleichberechtigung – Gesetze Österreich – Rechtsstaat – Justizopfer – Missbrauch mit dem Missbrauch – Selbstjustiz SPÖ Frauen- Menschenrechtsverletzung – parental alienation – Vaterlose Gesellschaft – Beugestrafe Geldstrafe Beugemaßnahme

Vorsitzende Richterin Mag. Täubel-Weinreich gegen Beugestrafen, trotz OGH-Entscheidung

Traurig, wenn die „Vorsitzende Richterin der Richtervereinigung im Zivilrecht“ glaubt keine Sanktionen, wie Beugestrafen zum Schutz des Kindeswohls und auch gegen Entfremdung des Kindes, sowie gegen Entfremdung des Vaters durchführen zu müssen.
WOZU gibt es dann diese bestehenden Gesetze in Österreich, der Beugemaßnahmen und Geldstrafen als Sanktion gegen Entfremdung, wenn eine Richterin des Justizministerium diese eh  nicht verwendet und ablehnt?
Leider ist es nichts Neues, dieser Feminismus schadet den entsorgten Vätern in dieser Sache schon seit Jahrzehnten und fördert PAS, Elternentfremdung und Suizid.
Admin Familie & Familienrecht, am 6.August 2017
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Artikel:

Kampf ums Kind bis zur Beugehaft

Karin Petersdorfer mit Klienten…
Foto: KURIER/Gerhard Deutsch In der Beratung werden Kinderwünsche abgefragt

OGH-Urteil: Elternteil kann bei Gericht Strafe für Ex-Partner beantragen, wenn der das Besuchsrecht vereitelt.

„Wie oft“, fragt der Wiener Rechtsanwalt Johann Etienne Korab in einem Antrag an das Bezirksgericht, „muss sich ein Elternteil den Entzug eines Kontaktrechts gefallen lassen, damit dem rechtsbrechenden Elternteil vom Gericht die Grenzen aufgezeigt werden?“Die Antwort bekam er jetzt vom Obersten Gerichtshof – und sie betrifft nicht nur ihn: Elternteile, denen bei der Ausübung der vereinbarten Besuchsregelung vom Ex-Partner Steine in den Weg gelegt werden, haben das Recht, die Verhängung von Beugestrafen zu beantragen. grafik… Foto: /Grafik Hinter diesem Grundsatzurteil des Höchstgerichts stecken Tragödien. Immer öfter, nämlich 12.309-mal im Jahr 2016, können sich Eltern nicht darüber einigen, wann sich das gemeinsame Kind wie lange bei wem aufhalten soll und kämpfen darum vor Gericht. So wie Vater und Mutter von Stefan (Name geändert). Der Dreijährige lebt seit der Scheidung der Eltern bei der Mutter, dem Vater wurde vom Gericht das Recht eingeräumt, Stefan zwei Mal in der Woche mittags vom Kindergarten abzuholen und bis zum Abend zu sich nach Hause zu nehmen.Allerdings kann der Vater mit dieser Verfügung gar nichts anfangen. Die Mutter weigert sich nämlich beharrlich, ihm den Namen des Kindergartens zu nennen. Der Vater kann Stefan also gar nicht von dort abholen und sein Kontaktrecht daher auch nicht ausüben.Seit einem halben Jahr hält die Mutter ihren Ex-Ehemann mit Ausreden – wie er das empfindet – hin: Ein Mal ist angeblich der Sohn krank, ein anderes Mal sie selbst.Neuester vorgeschobener Grund – aus der Sicht des Vaters – für die Aussetzung des Besuchsrechts: Er hatte im Zuge des Scheidungsverfahrens auf ihre Ansprüche mit der Gegenforderung nach Schmerzensgeld reagiert, weil ihm der Entzug seines Sohnes seelisches Leid zufügen würde. Sie konstruierte daraus umgehend eine krankhafte psychische Störung des Vaters, die zur Sorge Anlass gäbe, er könne Stefan während des Besuchs nicht ordentlich betreuen.Schließlich reichte es dem Mann, und er stellte den Antrag, über seine Ex-Frau Beugehaft oder zumindest eine Beugestrafe von 5000 Euro zu verhängen.Das ist nicht aus der Luft gegriffen. In Kärnten wurde eine Mutter zu 50 Euro Beugestrafe für jeden der 44 Tage verdonnert, an denen sie verhindert hatte, dass ihre Tochter über Skype mit ihrem in einer anderen Stadt lebenden Vater telefonieren konnte. Die Richterin wollte mit den 2200 Euro Gesamtstrafe ein „deutlich spürbares“ Zeichen setzen.

Antrag zurückgewiesen

Zurück zum Wiener Fall und zum dreijährigen Stefan: Die Richterin wies den Antrag des Vaters, die Mutter abzustrafen, zurück. Wünschen könne er sich viel, aber Beugestrafen seien höchstens von Amts wegen auszusprechen – oder eben nicht.

 … Foto: KURIER/Franz Gruber

Der auf solche Fälle spezialisierte Anwalt Johann Etienne Korab focht das für den Vater bis zur letzten Instanz durch. Mit dem Ergebnis: Es gibt sehr wohl einen Rechtsanspruch auf solche Anträge, die behandelt und denen entweder stattgegeben werden muss oder die, mit entsprechender Begründung, abgewiesen werden müssen. Der OGH sagt: Wenn einem Elternteil vom Gesetz das Recht eingeräumt wird, eine gerichtliche Besuchsregelung zu beantragen, muss er auch das Antragsrecht auf Anordnung von Maßnahmen haben, die der Realisierung dieses Kontraktrechts dienen.

„Sonst muss die Kindesmutter ja das Gefühl haben, dass sie ihre Vereitelungsmaßnahmen sanktionslos weiterhin setzen kann“, sagt Anwalt Korab mit dem Urteil in der Tasche. „Ob der Vater deswegen das Kind jetzt sieht, ist allerdings fraglich“, wirft die Obfrau der Fachgruppe Familienrichter in der Standesvertretung, Doris Täubel-Weinreich, ein.

Was aber wirkt dann, wenn nicht Beugestrafen? „Man muss versuchen, beim Partner eine andere Sichtweise zu bewirken“, sagt die Richterin und verweist auf die Eltern- und Erziehungsberatung. Das Gericht kann das anordnen. Die Eltern sollten gemeinsam hingehen, damit sich nicht ein Partner allein besser darstellen kann, sondern die Interessen und Sorgen beider angesprochen werden.

Die Kosten (70 bis 120 Euro pro Stunde) müssen sich die Eltern teilen, und damit ist der nächste Streitpunkt vorprogrammiert.

Täubel-Weinreich fordert seit Jahren, dass die Elternberatung gefördert wird: „Es ist ein Skandal, der Staat fördert so viel anderes, und hier wird das Kind geschädigt.“ Sie selbst ordnet die Beratung nur an, „wenn die Eltern das auch bezahlen können.“

Beratung

Seit 1. April gibt es eine vom Familienministerium nach durchgeführten Hearings auf Grund  von festgelegten Qualitätsstandards erstellte Liste geeigneter Eltern- und Erziehungsberater (www.trennungundscheidung.at). Eine von ihnen ist Ursula Novak: „Die Androhung einer Beugestrafe in der Tasche zu haben, kann schon Sinn machen, wenn einem der Kontakt verwehrt wird“, sagt sie im Gespräch mit dem KURIER: „Das ist nicht angenehm, wenn zum Beispiel der Vater immer zittern muss: Wird das etwas mit dem Besuch oder nicht?“

Allerdings ändere die Beugestrafe allein noch nichts an der gesamten Stresssituation: „Bei der Beratung muss man auf Vater und Mutter einwirken, auf eine Elternebene zu kommen, auch wenn man als Paar getrennt ist“, sagt Novak: „In der Praxis höre ich oft von einem: ,Aber mit der oder mit dem kann man ja nicht reden.’ Man muss sich nicht gegenseitig nach dem Mund reden, aber man muss eine gemeinsame Lösung für das Kind finden.“

Mit dem Streit helfe man dem Kind nicht, ganz im Gegenteil, man belaste es zusätzlich. Die Beraterin bespricht in vielen Fällen nicht nur die Vorstellungen der Eltern, sondern fragt auch die Wünsche der Kinder ab. „Und die wollen weiterhin beide lieb haben, Papa und Mama“, sagt Ursula Novak.

„Elysium“ Kinderporno-Ring gesprengt – Pressekonferenz Wien

Video: Erfolgreich im Kampf gegen Kindesmissbrauch – PK Staatsanwaltschaft Wien

Das internationale Netzwerk „Elysium“ – ein riesiger Kinderporno-Ring wurde gemeinsam mit BK Wien, LK Wien und Bundeskriminalamt Wiesbaden und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main gesprengt.

7-7-2017

Artikel:

Kriminalitätsbekämpfung

Festnahme von mutmaßlichen Mitgliedern der kinderpornographischen Darknet-Plattform „ELYSIUM“

Die Staatsanwaltschaft Wien, das Bundeskriminalamt Österreich und Landeskriminalamt Wien konnten im Zuge internationaler Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main und dem Bundeskriminalamt Wiesbaden mehrere mutmaßliche Verantwortliche sowie Mitglieder einer großen kinderpornographischen Darknet-Plattform festnehmen und die Plattform erfolgreich abschalten.

Die umfangreichen, mehrwöchigen Ermittlungen führten die Behörden auf die Spur mehrerer Schlüsselfiguren einer kinderpornographischen Plattform, genannt „ELYSIUM“, die nur über das sogenannte Darknet zugänglich war. Die Seite bestand seit Ende des Jahres 2016 und zählte zuletzt über 87.000 Mitglieder. Die international ausgerichtete Plattform diente hauptsächlich dem weltweiten Austausch von Kinderpornographie. Unter den ausgetauschten Bildern und Videos fanden sich Darstellungen schwersten sexuellen Missbrauchs von Kindern, darunter auch von Kleinkindern, und Darstellungen sexueller Gewalthandlungen an Kindern.

Die Plattform diente außerdem der Verabredung von Treffen zum sexuellen Missbrauch von Kindern durch die Mitglieder. Die dabei angefertigten Bilder wurden wiederum über die Plattform zur Verfügung gestellt.

Der 39-jährige Hauptbeschuldigte, der als Betreiber und Administrator der Plattform agiert haben soll, stammt aus dem Landkreis Limburg-Weilburg in Deutschland. In dieser Funktion soll der Tatverdächtige maßgeblich für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur der Plattform verantwortlich gewesen sein. Er wurde wegen des Verdachts der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften am 12. Juni 2017 nach der Durchsuchung seiner Wohnung festgenommen. Am 13. Juni 2017 wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen die Untersuchungshaft verhängt.

Im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen konnte der Server der Plattform beschlagnahmt und diese umgehend erfolgreich abgeschaltet werden. Die operativen Maßnahmen wurden von der Europäischen Polizeibehörde EUROPOL koordiniert und unterstützt.

Insgesamt konnten 14 Verantwortliche und Mitglieder der Plattform in Deutschland, Österreich und im inner- und außereuropäischen Ausland identifiziert und Großteils festgenommen werden. Den Beschuldigten wird neben der Verbreitung von Kinderpornographie zum Teil auch schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. 29 Opfer der sexuellen Übergriffe könnten bisher identifiziert werden.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurden in Österreich zwei Tatverdächtige, ein 28-jähriger und ein 40-jähriger, festgenommen. Beiden wird schwerer sexueller Missbrauch der beiden minderjährigen Kinder des 28-jährigen über einen mehrjährigen Zeitraum in mehreren Fällen sowie die Verbreitung kinderpornographischer Schriften vorgeworfen. Die Beschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Gegen weitere Mitglieder der kinderpornographischen Plattform laufen derzeit noch internationale Ermittlungen.
Weiterführende Links:
Folder „Zum Schutz unserer Kinder“


Oberst Michael MIMRA, Mag. Ewald EBNER, Dr. Julia BUSSWEILER, Mag. Nina BUSSEK und Kriminaldirektor Jürgen SCHMITT

BMJ, Artikel Nr: 14901 vom Freitag, 07. Juli 2017, 12:25 Uhr.
http://www.bmi.gv.at/cms/bk/_news/?id=4D665669595779534431733D&page=0&view=1

Tags: Pädo – Kindesmissbrauch – Polizei – Pressekonferenz Operation Elysium Video – Familie – Familienrecht – Kinderhandel – Darknet – Kindeswohlgefährdung – Vergewaltigung Opfer Justizministerium

Polen übergibt entführtes Kind von Deutschland der verurteilten Täterin – HKÜ Brüssel IIa wird ignoriert?

Entführtes Mädchen aus dem StrohgäuGericht übergibt Lara wieder an die Mutter

Thomas Karzelek vor wenigen Tagen mit seiner Tochter im Kinderhaus in Legnica. Den aktuellen Aufenthaltsort von Lara kennt der Vater nicht. Foto: privat
Thomas Karzelek vor wenigen Tagen mit seiner Tochter im Kinderhaus in Legnica. Den aktuellen Aufenthaltsort von Lara kennt der Vater nicht.Foto: privat

Ein polnisches Gericht hat überraschend entschieden, dass die siebenjährige Lara vorläufig bei ihrer polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die das Mädchen vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt hat.
Der Vater ist verzweifelt.

 Ditzingen/Legnica – Überraschende Wende in der Familientragödie um die siebenjährige Lara aus dem Strohgäu: Ein Amtsgericht im niederschlesischen Legnica (Liegnitz) hat am Freitag entschieden, dass das Mädchen vorläufig bei der polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die Lara vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt und nach Polen verschleppt hat. Für Thomas Karzelek, Laras deutschen Vater, ist die Entscheidung ein unerwarteter Rückschlag bei seinem verzweifelten Versuch, seine Tochter zurück in ihr Heimatland zu bringen. „Das ist ein klarer Affront, und die Richter haben mich dabei nicht einmal angehört“, klagt der 46-Jährige.

Das Gericht in Legnica hebelt mit seiner Entscheidung einen Beschluss des Ludwigsburger Amtsgerichts aus, das dem Vater schon vor Jahren das alleinige Sorgerecht für Lara übertragen hat. Was für Joanna S., Laras Mutter, vor zweieinhalb Jahren ein Grund war, Lara gewaltsam nach Polen zu verschleppen. Als die Polizei vor zwei Wochen das Versteck in Legnica ausfindig machte, kam die Siebenjährige zunächst in ein Kinderhaus, wo der Vater sie immerhin täglich besuchen durfte.

Im Moment darf der Vater seine Tochter nicht sehen

Ob Thomas Karzelek auch in Zukunft ein Umgangsrecht erhält, ist unklar. Er wisse derzeit nicht, wo Lara sei, sagt er. Mehrfach habe er in den vergangenen Tagen versucht, Kontakt zu Joanna S. aufzunehmen, doch diese nehme das Telefon nicht ab. Das Gericht hat angeordnet, dass Joanna S. mit ihrer Tochter Legnica nicht verlassen darf. Außerdem wurde ein Verfahrenspfleger bestellt, der die Mutter beaufsichtigen soll.

Das polnische Amtsgericht begründet die umstrittene Entscheidung, das Kind in die Obhut der Mutter – und damit in die Hände einer verurteilten Entführerin – zu geben, mit einem neuen psychologischen Gutachten. Dieses belege, dass Lara Angst vor ihrem Vater und die Bindung zu ihm verloren habe. Der 46-Jährige hat vor einigen Tagen selbst eingeräumt, dass die erste Begegnung mit seiner Tochter in dem Kinderhaus schwierig gewesen sei. Nach der langen Phase der Trennung sei Lara anfangs vor ihm weggelaufen, habe ihn nicht sehen wollen. Doch schon nach wenigen Tagen, erzählt Karzelek, habe sich die Beziehung normalisiert. Lara habe sich an frühere Zeiten in Deutschland erinnert, habe ihn umarmt, gelacht und sich auf die Treffen mit ihm gefreut.

Ein weiteres, noch aktuelleres Gutachten einer anderen polnischen Psychologin bestätigt dies. Lara habe sich bei den Besuchen ihres Vaters ungezwungen verhalten, gerne mit ihm gespielt und körperlichen Kontakt gesucht, heißt es in der Beurteilung, die dieser Zeitung in Form einer beglaubigten Übersetzung vorliegt. „Die gesammelten Beobachtungen weisen eindeutig darauf hin, dass eine konstruktive Beziehung zwischen Vater und Kind wieder aufgebaut werden kann. Dieser Prozess hat grundsätzlich bereits begonnen.“

Das polnische Justizministerium hofft, dass die Mediation gelingt

Doch diese Entwicklung ist nun wieder gestoppt, weil Lara erneut von ihrem Vater getrennt wurde. Das polnische Justizministerium, das sich intensiv mit dem Fall beschäftigt, betont, dass es sich um einen vorläufigen Beschluss handle. Endgültig entschieden werde über Laras Zukunft nach einem Mediationsprozess, der in dieser Woche beginnen soll und sich voraussichtlich über mehrere Tage erstrecken wird.

Im Verlauf dieses Verfahrens sollen Thomas Karzelek und Joanna S. erstmals seit der Entführung direkt miteinander sprechen, unterstützt von zwei professionellen Mediatoren. Das Ziel ist, dass beide Seiten eine Übereinkunft finden, die im Anschluss schriftlich fixiert wird und möglichst bindend sein soll. „Ich bin nach wie vor optimistisch, dass dies gelingt“, sagt Kamila Zagórska, die für den Fall zuständige Abteilungsleiterin des Justizministeriums. Thomas Karzelek indes ist skeptisch. „Die Mutter ist offensichtlich nur auf Eskalation aus, was ist das für eine Grundlage für eine Mediation“, fragt er.

Von Tim Höhn 08. Mai 2017 – 17:27 Uhr
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.entfuehrtes-maedchen-aus-dem-strohgaeu-gericht-uebergibt-lara-wieder-an-die-mutter.3c6428d6-cb72-4f5e-9498-c24604d4a44d.html
Tags: Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – HKÜ Brüssel IIa – Haager Kindesentführungsübereinkommen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Familienrecht – Feminismus – feministische – Feministin – Kindesmissbrauch – Menschenrechte EGMR – Art. 8 EMRK – Menschenrechtsverletzung – Polizei – Entfremdung –  Radikalisierung – Gehirnwäsche – Terror – SOS Kindesentführung

Internationalen Konferenz – Shared Parenting 2017 – Doppelresidenz – Wechselmodell

Deutsche Übersetzung durch Google:

Willkommen auf der Internationalen Konferenz über Shared Parenting 2017

Gemeinsame Elternschaft Forschung: Ein Einzug in das Verständnis der Kinder das beste Interesse?

organized by the National Parents Organization and the International Council on Shared Parenting . Organisiert von der Nationalen Elternorganisation und dem Internationalen Rat für Shared Parenting .

May 29 – 30, 2017 | 29. Mai – 30, 2017 | Westin Copley Place Hotel | Westin Copley Place Hotel Gästebewertungen Boston, MA, USA Boston, MA, USA

Anmeldung
–>  http://npo-icsp2017.org/

Gemeinsame Erziehungsgesetze könnten dazu beitragen, die elterliche Entfremdung zu verhindern

gavel

Guest Voices By Guest Voices AL.com Gast-Stimmen nach Gast-Stimmen AL.com
on April 28, 2017 at 2:30 PM, updated April 28, 2017 at 2:48 PM Am 28. April 2017 um 14.30 Uhr, aktualisiert am 28. April 2017 um 14.48 Uhr

Ned Holstein
 Ned Holstein Ned Holstein mit

By Ned Holstein, MD, founder and Chair of the Board of National Parents Organization Von Ned Holstein, MD, Gründer und Vorsitzender des Vorstands der Nationalen Elternorganisation


Mit National Parental Alienation Awareness Day fallen diese Woche, zwei Alabama-Bürgermeister wieder einmal nationale Nachrichten, indem sie diese Woche, 23.-29. April, National Parental Alienation Prevention Week – und wäre es nicht wunderbar, wenn dies die letzte Elteration Prävention sein könnte Woche? Dann konnten wir eine viel fröhlichere Gelegenheit feiern, vielleicht auch die Nationale Glückliche Kinderwoche.

Was ist „elterliche Entfremdung?“ Stellen Sie sich zwei liebende Eltern vor, aber sie kommen nicht zusammen, und sie scheiden sich. Manchmal wendet sich ein Kind, das zuvor das Elternteil liebte, gegen ihn oder sie und bekennt sich, das Elternteil zu hassen. Wir haben das alles leider gesehen.

Wir müssen Kinder vor der Gehirnwäsche schützen, die dieses tragische Ergebnis hervorbringt, das oft lebenslange Konsequenzen hat. In diesem Sinne möchte ich ein großes Dankeschön an Bürgermeister Woody Jacobs von Cullman, Bürgermeister Hollie Kosten von Montevallo und der Alabama Family Rights Association für die Aufmerksamkeit auf die Frage und ihre Konsequenzen für Kinder, die unschuldigen Opfer zu erweitern.

Viel zu oft, die Gerichte bestellen die alleinige Sorgerecht für ein Elternteil nach einem bitteren, Gewinner-nehmen-alle Sorgerecht Schlacht. Weil die nicht-custodial Elternteil hat oft so wenig Zeit mit ihrem Kind, ist die gewinnende Elternteil ermächtigt, den Geist des Kindes gegen die „abwesenden“ Elternteil zu vergiften, die Herzschmerz für Kind und Eltern schafft.

Einmal gegründet, kann die elterliche Entfremdung fast unmöglich sein, umzukehren. Was können Sie über ein Kind tun, das schreit, kämpft und wegläuft, wenn das gezielte Elternteil versucht, sie nach Hause zu bringen? Und welche Art von Therapie kann funktionieren, wenn das Kind dann mit dem beleidigenden Elternhaus nach Hause geht, nur um einer erneuten Gehirnwäsche unterworfen zu werden?

Aber es gibt Möglichkeiten, diese Form von Kindesmissbrauch zu verhindern. Gemeinsame Erziehung – wo Kinder so nah wie möglich mit jedem Elternteil verbringen – ist eine Vereinbarung, die viele Fälle von elterlicher Entfremdung verhindert. Es ist schwierig für jedermann, ein Kind gegen ein Elternteil zu wenden, mit dem das Kind häufige liebevolle Sorge erlebt.

Experten auf der letzten internationalen Konferenz über Shared Parenting schlussfolgerten: „Es gibt Hinweise darauf, dass die gemeinsame Erziehung sowohl die elterliche Entfremdung verhindern kann als auch ein mögliches Heilmittel für bestehende Situationen der elterlichen Entfremdung in getrennten Familien ist …“

Im nächsten Monat werden die renommiertesten Kinderentwicklungsexperten nach der Ehescheidungsvereinbarung aus der ganzen Welt wieder einberufen, diesmal in Boston, um 40 Jahre sorgfältige Forschung von Sozialwissenschaftlern vorzustellen und zu überprüfen und zu prüfen, ob Kinder mit einer gemeinsamen Erziehung besser sind Anordnung.

Diese wissenschaftliche Veranstaltung, die Internationale Konferenz über Shared Parenting 2017 , ist von entscheidender Bedeutung , weil sie das Potenzial hat, die elterliche Entfremdung zu beseitigen. Selten macht eine wissenschaftliche Konferenz die Möglichkeit, das Leben von zehn Millionen Familien drastisch zu verändern. Doch mit fast 50 Kind Entwicklung Wissenschaftler aus 18 Ländern, die Memorial Day Wochenende Konferenz setzt sich auf das zu tun.

Während die gemeinsame Erziehung in den Vereinigten Staaten ungewöhnlich bleibt, ist es seit Jahren die Norm in Schweden und Australien, und mehr als 20 Staaten haben in den letzten Jahren Gesetze vorgeschlagen, um es nach dem Wall Street Journal zu implementieren. In den letzten sechs Monaten z. B. verabschiedete Missouri eine gemeinsame Erziehungsrechnung, und die Kentucky- Legislatur verabschiedete einstimmig einen Gesetzentwurf, der die gemeinsame Erziehung in befristeten Ordnungen beauftragte, die der Gouverneur in diesem Monat in das Gesetz unterschrieb.

Die gesetzgebende Tendenz zur gemeinsamen Erziehung steht im Einklang mit der überwältigenden Forschung, die gemeinsame Elternschaftsvereinbarungen unterstützt. Als ein jüngstes Beispiel, schauen Sie auf den Artikel „Sollten Säuglinge und Kleinkinder haben häufige über Nacht Parenting Zeit mit Väter? Die Politik Debatte und neue Daten“ von Arizona State University William V. Fabricius. Die Erkenntnisse, die in der Zeitschrift Journal of Spiritus, Psychologie, Public Policy und Law veröffentlicht wurden, unterstützen die gemeinsame Erziehung für kleine Kinder stark. Trotz dieser Erkenntnisse vergeben die Gerichte den Müttern fast 80 Prozent der Zeit. Diese Statistik wird zutiefst in Betracht gezogen, wenn man die verheerende Wirkung des alleinigen Sorgerechtsstatus auf Kinder betrachtet, die von der Sorgerecht betroffen sind, die jetzt ein Drittel der Kinder ist. Laut Bundesstatistiken aus Quellen, darunter die US-Zentren für die Krankheitsbekämpfung, das US-Justizministerium und das US-Volkszählungsbüro, Kinder, die von Einzelpersonen erhoben werden, erklären:
• 63 Prozent der jugendlich Selbstmörder;
• 70 Prozent der Jugendlichen in staatlich betriebenen Institutionen;
• 71 Prozent der High-School-Drop-outs;
• 75 Prozent der Kinder in chemischen Missbrauchszentren;
• 85 Prozent der Gefangenen;
• 85 Prozent der Kinder, die Verhaltensstörungen aufweisen; und
• 90 Prozent der obdachlosen und unruhigen Kinder.

Auf der einen Seite haben wir eine ernste gesellschaftliche Krise, dass unsere Familiengerichte so viele Kinder von der Liebe und der Sorge berauben, die sie dringend von beiden Eltern brauchen und wollen, und auf der anderen Seite haben wir Hoffnung: Die Rockstars der gemeinsamen Erziehung Die Forschung wird an der gleichen Stelle zur gleichen Zeit, alle konzentriert sich auf die Identifizierung, was ist am besten für Kinder. Während der Konferenz werden wir endlich die Wissenschaft anstelle von erraten, um zu bestimmen, was im besten Interesse von Dutzenden von Millionen von Kindern ist. Um unserer Kinder willen, ist meine Hoffnung, dass die Gesetzgeber in der ganzen Nation die Konferenzergebnisse beachten, damit der Schmerz der elterlichen Entfremdung vermieden werden kann.

Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um die gemeinsame Erziehung der Norm in Alabama und ganz in ganz Amerika zu machen und den Nationalen Elternentwurfs-Bewusstseinstag aus dem Kalender zu löschen.

original english–>
http://www.al.com/opinion/index.ssf/2017/04/shared_parenting_legislation_c.html