Richterliche Entscheidung verhindert Wechselmodell – Richter entscheiden noch immer wie vor 50Jahren – Unfassbar?

Familienrecht – Wo ist die Gleichberechtigung für Männer bzw. Väter nach der Trennung oder Scheidung?

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Man könnte sich auch fragen, ob die deutsche Justiz vom Feminismus geprägt ist?

Entscheiden die Familiengerichte in Deutschland, Österreich noch immer so wie vor 50 Jahren, der Vater muss zahlen und das Kind gehört nur zur Mutter?

Es wurde von den Politiker/innen viel versprochen, jedoch unterstützt die SPD und CDU/CSU vorwiegend die Ein-Elternpolitik.

Admin Familie Familienrecht, 30-3-2019

Artikel:

Aufenthaltsbestimmungsrecht  

Darf das Kind entscheiden, wo es wohnt?

Darf das Kind entscheiden, wo es wohnt?. Kind mit Vater: Auch bei getrennten Eltern ist es mittlerweile üblich, dass Mutter und Vater sich das Sorgerecht teilen. (Quelle: imago/PhotoAlto)

Kind mit Vater: Auch bei getrennten Eltern ist es mittlerweile üblich, dass Mutter und Vater sich das Sorgerecht teilen. (Quelle: PhotoAlto/imago)

 

Wo soll der Nachwuchs leben, wenn sich die Eltern trennen? Bei der Entscheidung ist nicht allein der Wille des Kindes ausschlaggebend, urteilt ein Gericht.

Für die Regelung, ob Trennungskinder bei Mutter oder Vater leben, ist nicht allein der Kinderwille ausschlaggebend. Hat ein Familiengericht bereits entschieden, dass die Kinder bei einem Elternteil leben sollen, kann das nicht ohne Weiteres in ein Wechselmodell umgewandelt werden. Dafür müssen triftige Kindeswohlgründe vorliegen, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Az: 1 UF 74/18). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der konkrete Fall

Im konkreten Fall übertrug das Familiengericht nach der Scheidung der Eltern das Aufenthaltsbestimmmungsrecht für die drei Kinder der Mutter. Zwei Jahre später beantragte der Vater, dass die sechs- bis siebenjährigen Kinder bei ihm leben sollten oder wenigstens abwechselnd bei Mutter und Vater im sogenannten Wechselmodell. Den Wunsch hätten auch die Kinder in der Anhörung geäußert.

Doch das wurde abgelehnt. Grundsätzlich sollten bereits getroffene gerichtliche Entscheidungen nur in engen Grenzen abgeändert werden, etwa wenn das Kindeswohl in Gefahr sei. Das sei es aber nicht. Vielmehr assoziierten die Kinder hauptsächlich die Vorzüge des Wohnens beim Vater mit Haus, Garten, Spielmöglichkeiten, Haustier.

Das Gericht sah durchaus eine emotionale Bindung der Kinder zum Vater. Es berücksichtigte aber auch, dass er starke Tendenzen zeige, zu beeinflussen oder sogar zu instrumentalisieren.

29.03.2019, 16:06 Uhr | dpa

https://www.t-online.de/leben/familie/erziehung/id_85492308/darf-das-kind-entscheiden-wo-es-wohnt-.html
Tags: Familie – Erziehung – Kinder – Gericht – Familiengericht – Scheidung – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Frauenpolitik – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Justizopfer – Menschenrechtsverletzung – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Appell an Justizminister Dr. Josef Moser – Fall Thomas Claricini

Video-Vollversion unzesurierte Pressekonferenz Liste Jetzt inkl. Fragen von Journalisten u. Betroffenen!
Appell an Justizminister Dr. Josef Moser (ehemaliger Rechnungshofpräsident) von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender.

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Die Kompetenzen  von Jugendwohlfahrt (Jugendamt) wurden von der FPÖ-ÖVP-Regierung vom Bund an die Länder (einzelnen Bundesländer Österreichs) abgegeben, siehe auch Kompetenzbereinigung. Konkret soll der Artikel 12 der Bundesverfassung gänzlich abgeschafft werden.

Zitat FM4: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972
„Wie kann es sein das Grundrechte Ländersache sind? Wir reden über Kinderrechte über Menschenrechte. Wir reden über Menschenwürde, es passt alles zum Thema UN-Kinderrechtskonvention, wie geht das in einem Rechtsstaat das dies Ländersache ist?
Das verstehe ich nicht, für mich ist das als Vater nicht nachvollziehbar….“

Zitat Sprecher des Verein Opferoffensive:
“ … Es wurde Vorgetragen an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (ÖVP), dass die Staatsanwaltschaft sehr oft gar nicht ermittelt und sich quasi so selbst zum Richter machen, ohne es zu prüfen…
… In Deutschland gibt es im Staatsgrundgesetz Nr. 20 „Das Widerstandsrecht“. Der Staatsbürger hat dann ein Recht auf Widerstand, wenn Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt sind, oder ausgehebelt werden…“

Zitat Rechtsanwalt Dr. Adrian Holänder:
„Das was sie ansprechen die Entfremdung ist ein ganz wesentlicher Punkt. Parential Alienation Syndrom „PAS“ wurde schon vor einiger Zeit im Parlament als Entschliessungsantrag gefordert, dass dies ein Straftatbestand werden möge…
… abgesehen davon ist Parential Alienation Syndrom jetzt schon in vielen Länder als Körperverletzung anerkannt, dass heißt man könnte es schon jetzt mit dem bestehenden Strafgesetz als Köperverletzung verfolgen…“ 

Zitat vom Vorstand Väter ohne Rechte:
… in Brasilien sind es 5 Jahre …

… Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, was wir nie wieder gut machen können…“

Komentare+Fragen: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972

Artikel Väter ohne Rechte:

Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini

Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: „Sie nennen es Kindeswohl“ in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.

Bericht in der Kronen Zeitung
Bericht in der Presse
Bericht in der Kleinen Zeitung
Bericht Salzburger Nachrichten
Bericht ORF

Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!

Pressemappe Liste JETZT Sie nennen es Kinderwohl zum Download

Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt „TATORT Jugendamt“ übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.

Herr Kolba verweist ebenso auf den Sonderbericht der Volksanwaltschaft, den Bericht des Rechnungshofes und den Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung zum Thema, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“
Bericht des Rechnungshofes zur Familiengerichtsbarkeit
Endbericht Evaluierung KindRamRäg2013 ÖIF

FALLBEISPIEL Thomas Claricini

Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht „abwatschte“. Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.

wesentliche Eckpunkte der Chronologie:

nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige

Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.

Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!

Rekurs zur Verfahrenshilfe zum Nachlesen

Nur einige exemplarische Beispiele:

kompletter Rekursentscheid zum Nachlesen


Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/liste-jetzt-uebt-massive-kritik-an-der-jugendwohlfahrt/ 

Tags: Appeal to Justice Minister – journalists u. Affected – Youth Welfare Office – federal government – Austrian states – children’s rights over human rights – father – democracy – rule of law are undermined – criminal offense – child welfare – Kompetenzbereinigung Kinder- und Jugendhilfe

Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher bei Trennung u. Scheidung

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Probleme beim sogenannten Wechselmodell
Wo ist der Wohnsitz des Kindes nach der Trennung?

 

Wenn sich Eltern mit Kindern trennen, bleiben sie Eltern. Ein Modell des Umgangs ist das sogenannte Wechselmodell. Da pendeln das Kind oder die Kinder zwischen Mutter und Vater und haben zwei Zuhause. Das kann inzwischen per Gericht auf Kindeswunsch angeordnet werden. Dass der Staat es den Menschen schwer macht, gleichberechtigt auch nach einer Trennung zu erziehen, beklagt unser Hörer Andrè Haye. „Kann man da etwas machen?“, fragt er.

Figuren von einem Vater mit Kind und einer Familie mit Kindern

Trennen sich Eltern, so bleiben sie dennoch Eltern.Bildrechte: dpa

Wenn Kinder zwischen den Wohnungen ihrer Eltern pendeln, gilt auch für sie das Bundesmeldegesetz. „Und da steht drin, dass es leider nur einen Hauptwohnsitz geben kann“, sagt Jens Belter, Rechtsanwalt in Leipzig. Wenn man also 25 Wohnungen habe, müsse einer davon der Hauptwohnsitz sein. Die anderen seien alle Nebenwohnsitze. „Man macht das deswegen, damit Behörden auf diesen Wohnsitz zugreifen können, zum Beispiel bei der Auszahlung des Kindergeldes.“

Aus Wohnsitzentscheidung erwachsen Probleme

Belter weiß, dass da die Probleme beginnen. Auch wenn Kinder regelmäßig bei Mutter und Vater leben, muss nach geltendem Recht ein Lebensschwerpunkt festgelegt werden. Einigen sich die Eltern nicht, werden oft genug vor Gericht die Stunden gezählt, die Kinder bei den Eltern verbracht haben, wo sie im Krankheitsfall gepflegt werden oder am häufigsten ihre Hausaufgaben machen.

Wer sich die Betreuung der Kinder teilen und auch nach einer Trennung am Alltag der Kinder teilhaben will, kann nicht auf die Unterstützung des Staates hoffen. Denn auch das staatliche Kindergeld wird unteilbar nur an ein Elternteil ausgezahlt.  Und die Unterhaltspflicht ist nicht an die Betreuungszeit gekoppelt.

Belter: Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher

Die Gesetzgebung hinke immer etwas der Lebenswirklichkeit hinterher, sagt Belter. Die Rechtssprechung zum Wechselmodell gebe es nur als Rechtssprechung vom Bundesgerichtshof, vom Bundesverwaltungsgericht. „Es fehlt ein griffiges Gesetz. Hier ist der Gesetzgeber gefordert“, sagt der Jurist.

Andere Länder, andere Sitten

Belter verweist auf Frankreich und das Ursprungsland des Wechselmodells, die USA oder auf Belgien und Tschechien, wo es Regeln dafür gibt. Aber warum tut sich der Bundestag so schwer, dass Familienrecht anzupassen und zum Beispiel das Melderecht im Sinne von Trennungskindern zu ändern?

Sitta: „Das kann man ändern“

„Das geht natürlich. Das kann man ändern“, sagt Frank Sitta aus Halle, er sitzt für die FDP im Bundestag. Sein Name steht unter einer entsprechenden Gesetzesinitiative vom März 2018. „Das wären – bei unserem Gesetzesentwurf – eine Folge-Geschichten, die man lösen muss. Wie zum Beispiel beim Meldegesetz, weil nichts dagegen spricht, für ein Kind einen zweifachen Hauptwohnsitz zu haben.  Das würde gehen, aber diese Debatte wird – glaube ich – noch eine Zeitlang dauern.“

Gesetzeslage schürt Konflikte

Die bisherige Gesetzeslage orientiert sich am traditionellen Modell: Einer betreut – meist die Mutter-, der andere zahlt, meist der Vater. Die Möglichkeit trotz Trennung gemeinsam zu erziehen, werde oft genug von der Frage überlagert, wer der bessere Elternteil für das Kind sei, bedauert die renommierte Familienrechterinn Hildegund Sünderhauf-Kravets im MDR. Dabei bräuchten Kinder eine Mutter und einen Vater.

„Diese Frage:  Wer ist besser, wer geht als Gewinner aus diesem Streit hervor, die ist extrem konfliktschürend.“ Das Wechselmodell als Leitbild würde bei Trennung und Scheidung die Frage stellen, wie können wir erreichen, dass Mutter und Vater beide im Boot bleiben, dass beide eng am Kind sind, dass das Kind viel Zeit mit ihnen verbringen könne.

Sitta für Vielfalt

Einig sind sich die Experten, dass das Wechselmodell mit ständigem Pendeln nicht für jedes Kind geeignet ist.  Auch müssen die Eltern vieles gemeinsam regeln, sich eng absprechen. Und es ist teuer, wenn Vater und Mutter zum Beispiel eine entsprechend große Wohnung brauchen. Frank Sitta will, dass die Gesetzgebung Vielfalt generell möglich macht. „Was im Übrigen eine familienrechtlich sinnvolle Entscheidung wäre, wenn sich Kinder noch für zwei Elternteile verantwortlich fühlen.“

Die zuständige Bundesjustizministerin Katarina Barley räumt Änderungsbedarf ein. Eine Arbeitsgruppe soll bis Mitte 2019 Details vorlegen. Wie das Unterhalts-und Sorgerecht reformiert werden kann, damit will sich auch der Deutsche Juristentag befassen. Er findet im September in Leipzig statt.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 27. August 2018 | 07:21 Uhr, von Angela Tesch, MDR AKTUELL

Zuletzt aktualisiert: 27. August 2018, 07:43 Uhr
https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/reform-des-kindesumgangs-nach-trennung-gefordert100.html
Tags: Doppelresidenz – Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterlose Gesellschaft

Doppelresidenz – Getrennt leben, gemeinsam erziehen

Video Wechselmodell – Das Recht aufs Kind

Wo soll das Kind leben, wenn die Eltern sich trennen?

Bisher gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung dazu. Es diskutieren  Psychologe Dr. Stefan Rücker, Politiker und Familienrichter.

 

Tags: FDP – Familienrecht – Doppelresidenz – Väter – Umgangsrecht – Europarat Resolution 2079 – Kontaktrecht – Besuchsrecht – Justizopfer – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justiz – Kinderrechte – Kindesabnahme  – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – psychische Gewalt – Scheidung – Trennung – Vaterlose Gesellschaft

23-4-2018

Wech­sel­modell(shared parenting) als Rege­lfall – BUNDESTAG/DEMO FDP Antrag 15-3-2018, 16h05

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Als Wechselmodell, Paritätsmodell, Pendelmodell oder Doppelresidenzmodell werden Regelungen zur Betreuung gemeinsamer Kinder bezeichnet, wenn diese nach einer Trennung ihrer Eltern in beiden Haushalten zeitlich annähernd gleichwertig betreut werden. Beide Elternteile bieten dem Kind ein Zuhause, in dem es sich abwechselnd aufhält.

Artikel:      Deutscher BUNDESTAG –> shared parenting

FDP Antrag:

Wech­sel­modell(shared parenting) für Tren­nungs­kinder als Rege­lfall

Wech­sel­modell für Tren­nungs­kinder als Rege­lfall

Liveübertragung: Donnerstag, 15. März, 16.05 Uhr – Phoenix Live bzw. ARD Live

Mit der Frage, wie es für die Kinder im Falle der Trennung der Eltern weitergehen soll, beschäftigt sich den Bundestag am Donnerstag, 15. März 2018. Die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke wollen dazu Anträge vorlegen.

Der Antrag der FDP soll nach 45-minütiger Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden.
Strittig ist, ob der Antrag der Linken im Rechtsausschuss oder im Familienausschuss federführend beraten werden soll..

Anträge zur Festschreibung des Wechselmodells(shared parenting)

Die Liberalen fordern in ihrem Antrag, das familienrechtliche Wechselmodell(shared parenting), bei dem die Kinder von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden, als Regelfall einzuführen. Der Antrag der Linksfraktion will genau das verhindern und spricht sich gegen eine Festschreibung des Wechselmodells(shared parenting) als Regelfall aus. (hau/06.03.2018)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw11-de-wechselmodell/546390
Tags: Doppelresidenz – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterlose Gesellschaft

Japan missachtet das Haager Kinderentführungsübereinkommen

Kampf um Sorgerecht in Japan

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Herr Echternach vermisst seine Kinder
In Japan kämpfen zahlreiche Ausländer um ihre Kinder, die von geschiedenen oder getrennt lebenden japanischen Ehepartnern dorthin gebracht wurden. Von der japanischen Justiz haben Betroffene kaum Hilfe zu erwarten.

© Von Wieland Wagner, Tokio
Verzweifelter Vater: Suche nach Karl und JohannFotos

Es war ein unbeschwerter Tag im vergangenen Mai, als Björn Echternach seine beiden Söhne zum letzten Mal sah. „Wir hatten viel Spaß miteinander,“ sagt der 40-Jährige, „wir spielten auf einem Spielplatz in Berlin.“ Für Karl, den Dreijährigen, hatte der Vater Salami als Verpflegung eingepackt, „die mochte er unwahrscheinlich gern.“ Für Johann, er war zwei, gab es Chicken Nuggets.

 

Nach drei Stunden übergab Echternach die Kinder auf einem Parkplatz wieder an seine Ehefrau, eine Japanerin, von der er getrennt lebt. „Ich freute mich bereits auf das nächste Mal, das ich mit den Kindern verbringen sollte,“ sagt Echternach. Mit dem zuständigen Jugendamt war vereinbart, wann und wie oft er mit den beiden Umgang haben durfte.

Doch ein nächstes Mal gab es nicht.

Echternach arbeitet bei einer Firma für Online-Marketing. Auf den ersten Blick lebt er einen normalen Alltag, aber innerlich ist er ein gebrochener Mann. Wenn er über seine Kinder spricht, kämpft er immer wieder mit den Tränen. Er sagt: „Die beiden bedeuten mir alles. Ich brauche sie, und sie brauchen mich, ihren Vater.“

Verzweifelter Vater: Suche nach Karl und Johann
Das wenige, was ihm von den Söhnen geblieben ist, sind ein paar Fotos. Es nützt Echternach zudem wenig, dass das Amtsgericht Nauen mit Beschluss vom 20. September 2017 ihm in erster Instanz das alleinige Sorgerecht für die Söhne zusprach. Das Gericht bescheinigte ihm, dass er „eine wichtige Ressource im Rahmen des Lebens der Kinder darstellt“. Der Mutter fehle dagegen die Fähigkeit, „die Bindung der Kinder zum Vater zu akzeptieren und zu respektieren“.

Trotz des Urteils, gegen das die Mutter Einspruch eingelegt hat, ist fraglich, ob Echternach Karl und Johann bis zu deren Volljährigkeit je wiedersehen wird. In jedem Fall muss er sich auf einen langwierigen und teuren Rechtsstreit in Japan gefasst machen. Er hat bereits Hilfeersuchen an das Bundesamt für Justiz in Bonn und an das japanische Außenministerium in Tokio gerichtet. Derzeit überlegt er, wie er die hohen Anwaltskosten in Japan aufbringen soll.

Das japanische Rechtswesen unterscheidet sich oft krass von westlichen Wertevorstellungen und Gepflogenheiten. Vor japanischen Gerichten kämpfen derzeit Dutzende ausländische Elternteile darum, ihre Kinder zurückzubekommen, die von geschiedenen oder getrennt lebenden japanischen Ehepartnern oft illegal nach Japan gebracht wurden.

„Es reicht nicht, Gesetze anzupassen“

Zwar ist Japan 2014 nach langjährigem Zögern dem Haager Kinderentführungsübereinkommen beigetreten. Es soll Kinder schützen, die widerrechtlich in ein anderes Land gebracht wurden. Doch selbst wenn japanische Richter dem Abkommen entsprechend verfügen, dass Kinder an ihre ausländischen Väter oder Mütter überstellt werden müssen, lassen sich solche Beschlüsse in der juristischen Praxis des Landes oft nicht durchsetzen.

Japan müsse seine Gesetze erst noch an die Verpflichtungen anpassen, die es mit der Haager Übereinkunft eingegangen sei, sagt Mikiko Otani, eine Anwältin in Tokio. Sie gehört dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes an. „Allerdings reicht es nicht, Gesetze anzupassen. Es ist auch nötig, dass sich das Denken in der Gesellschaft ändert.“

Und das kann lange dauern. Die Anwältin verweist auf erhebliche kulturelle Hürden, auf die Ausländer bei Rechtsstreitigkeiten in Japan stoßen. „Es ist eine Tatsache, dass Ausländer sich gegenüber japanischen Elternteilen oft benachteiligt und diskriminiert fühlen.“

Erst werden Fakten geschaffen, dann segnen Juristen sie ab

Dass Ehen zerbrechen und die Partner dann oft verbittert um die Kinder streiten, gehört weltweit zum traurigen Alltag. In vielen Ländern ist es jedoch üblich, mit Hilfe von Gerichten und Behörden Regelungen über Besuchs- und Umgangsrechte beider Elternteile zu treffen und notfalls auch durchzusetzen. In Japan aber sprechen Gerichte oft jenem Elternteil das Sorgerecht über die Kinder zu, der sie einseitig oder gar widerrechtlich an sich gebracht hat. Und das sind in der Realität oft Mütter.

Japanische Juristen segnen die geschaffenen Fakten oft nachträglich ab. Sie berufen sich in solchen Fällen auf den Grundsatz der „Kontinuität“, der dem Wohl des Kindes diene. Diese Rechtspraxis beruht auch auf einem traditionellen Rollenverständnis, wonach vor allem Mütter für die Kindererziehung zuständig sind.

Das japanische Familienregister zementiert die Trennung zusätzlich: Wenn Eltern sich scheiden lassen, werden die Kinder in das Familienregister des Elternteils übertragen, der das Sorgerecht hat. Damit verliert der getrennt lebende Elternteil dann meist jeglichen Zugang zu den Kindern.

Die Folge: Viele Kinder aus gescheiterten Ehen wachsen in Japan mit nur einem Elternteil auf, ohne Kontakt zum anderen. Schätzungen zufolge handelt es sich um drei Millionen betroffene Kinder. Die Mütter – die nun mal meist das alleinige Sorgerecht bekommen – unterbinden den Umgang zwischen Vätern und Kindern oft selbst dann, wenn er gerichtlich angeordnet wurde.

„Den Richter scheint es nicht zu kümmern“

Klaus Schmidt* arbeitet als Finanzexperte in Frankfurt, auch er gehört zu den betroffenen Vätern. Im Dezember 2015 nahm seine japanische Ehefrau die gemeinsame Tochter – sie war damals eineinhalb – mit auf Heimaturlaub zu ihren Eltern nach Westjapan. Zum Entsetzen des Vaters kehrte die Tochter von der Reise nie nach Deutschland zurück.

„Ich war ursprünglich bereit, eine Regelung zu akzeptieren, wonach meine Tochter in Japan bleibt, solange ich Umgang mit ihr haben kann,“ sagt Schmidt. Er glaubte, das sei im Interesse des Kindes. Nach einer gerichtlichen Einigung war ihm gestattet, mit seiner Tochter wöchentlich je 15 Minuten per Skype zu sprechen. Das ist für japanische Verhältnisse schon ungewöhnlich viel. Doch diese Termine hätten dann nur fünf Mal stattgefunden, sagt Schmidt. Sie hätten jeweils nur einige Sekunden gedauert und seien von der Mutter jedes Mal abrupt abgebrochen worden. „Weitere Termine hat sie einfach abgesagt.“

Derzeit verhandelt ein japanisches Gericht über die Scheidung des Paares. Aufgrund des bisherigen Verfahrens befürchtet Schmidt, dass seiner Ehefrau das alleinige Sorgerecht über die Tochter zugesprochen werde. Er sagt: „Den Richter scheint es nicht zu kümmern, dass der Umgang zwischen mir und meiner Tochter nicht stattfindet.“

Ähnlich albtraumhafte Erfahrungen machen derzeit zwei italienische Väter, die in Tokio leben und arbeiten. Sie haben sich mit dem SPIEGEL in einem Restaurant im Geschäftsviertel Shinjuku verabredet. Beide sind noch verheiratet, ihre japanischen Ehefrauen zogen mit den noch kleinen Kindern jeweils zurück in ihre Elternhäuser weit weg von Tokio. Einer der italienischen Väter, er arbeitet bei einer Firma für Computerspiele, berichtet, dass er Sohn und Tochter nur treffen dürfe, wenn seine japanische Schwiegermutter ständig dabei sei.

Kontakt völlig abgebrochen

Auch der zweite Vater durfte seine Kinder nur unter Aufsicht wiedersehen – in einem kahlen Konferenzraum einer japanischen Anwaltskammer. Er zeigt ein Video auf seinem Smartphone. Zu sehen ist, wie er mit seinen Kindern auf dem Fußboden zwischen den Sitzungstischen spielt.

Kürzlich haben die beiden mit fünf weiteren betroffenen Landsleuten einen Brief an Italiens Staatspräsidenten Sergio Mattarella geschickt. Darin fordern sie, dass ihr Heimatland mit Japan einen Dialog über das Schicksal ihrer Kinder beginnen solle. Auch Echternach hofft, dass die deutsche Bundesregierung diplomatischen Druck ausübt, damit Japan seine Rechtspraxis endlich an die Bestimmungen des Haager Abkommens anpasst.

Der verzweifelte Vater fürchtet, dass seine Kinder sich von ihm entfremden, je länger sie von ihm getrennt leben. Über den Internationalen Sozialdienst, eine Nicht-Regierungsorganisation, hat er versucht, indirekt Kontakt zu seiner Ehefrau aufzunehmen. Er bat sie, wenigstens über Skype mit seinen Söhnen in Kontakt bleiben zu dürfen. Auch würde er ihnen gerne Geschenke schicken. Auf dieses Schreiben hat er keine Antwort erhalten.

* Name geändert, Samstag, 03.02.2018 11:42 
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/japan-auslaender-kaempfen-um-kontakt-zu-ihren-kindern-a-1190709.html
Tags: Justizopfer – Kindeswohlgefährdung – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Scheidung – Trennung –  Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – binationale Ehe Paare – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

 

Justiz – Regierungsprogramm FPÖ ÖVP für 2017 -2022

Justiz - Regierungsprogramm ÖVP FPÖ 2017
Justiz – Regierungsprogramm ÖVP FPÖ 2017 als pdf

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Eltern soll Sorgerecht einfacher entzogen werden lt. Sozialistischer Partei

Ministerin Manuela Schwesig SPD will mehr Stabilität für Pflegekinder. Gerichte sollen leiblichen Eltern das Sorgerecht einfacher auf Dauer entziehen können. Kritiker sehen einen gefährlichen Systemwechsel. Elternrechte werden dadurch weiter geschwächt.

Artikel:

Deutschland

Streit um Sorgerecht Leistet die Politik einer „Enteignung der Kinder“ Vorschub?

Wenn Pflegekinder plötzlich zurück zu ihren leiblichen Eltern müssen, ist das für die Kleinen oft eine emotionale Katastrophe. Ein neues Gesetz soll die Kinder besser vor einer erzwungenen Rückkehr schützen.

Quelle: N24/ Eybe Ahlers

Ministerin Schwesig will mehr Stabilität für Pflegekinder. Deshalb sollen Gerichte leiblichen Eltern das Sorgerecht einfacher auf Dauer entziehen können. Kritiker sehen einen gefährlichen Systemwechsel.

Manuela Schwesig war SPD-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat, als die fünfjährige Lea-Sophie aus Schwerin im November 2007 in der Wohnung ihrer Eltern verhungerte und verdurstete – unter den Augen des Jugendamtes.

Ein Fall, der bundesweit für Entsetzen sorgte – und die Familienministerin bis heute beschäftigt. Eine regelrechte Häufung von tödlichen Kindesmisshandlungen hatte es damals gegeben, nicht selten waren die Kinder vorher in Pflegefamilien untergebracht und dann doch zurück zu ihren gewalttätigen Eltern gekommen. So wie Yagmur aus Hamburg, die aus der liebevollen Obhut ihrer Pflegemutter zurückmusste zu den leiblichen Eltern – und dort 2013 totgeprügelt wurde.

„Ich finde es kaum zu ertragen, wenn Pflegekinder zurück in ihre Herkunftsfamilien müssen, dort wiederholt schwere Gewalt erleben und in manchen Einzelfällen sogar sterben“, sagt Schwesig. Auch deshalb hat die Familienministerin sich als eines ihrer letzten großen Projekte in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorgenommen, der unter anderem die Rechte von Pflegekindern besser absichern soll.

Ihre Zahl steigt seit Jahren kontinuierlich an: 71.501 Kinder waren im Jahr 2015 in Familienpflege, weitere 81.310 im Kinderheim.

Am 18. Mai soll das „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Die Reform des Sozialgesetzbuches VIII sieht vor, Pflegekindern mehr Sicherheit, Stabilität und Kontinuität zu sichern. Künftig soll bereits frühzeitig geklärt werden, ob ein Kind nur vorübergehend oder dauerhaft aus seiner Herkunftsfamilie herausgenommen wird.

Beziehungsabbrüche und Bindungsverluste

Zudem sollen Familiengerichte die Möglichkeit erhalten, den dauerhaften Verbleib in einer Pflegefamilie oder einem Heim auch gegen den Willen der leiblichen Eltern anzuordnen, wenn eine Verbesserung der Erziehungsverhältnisse in der Herkunftsfamilie „weder erreicht wurde noch zu erwarten ist“. Vorausgehen soll eine „am kindlichen Zeitempfinden orientierte Klärung der Lebensperspektive für Pflegekinder“.

Für die Kinder und ihre neuen Ersatzeltern soll dadurch die jahrelange Hängepartie vermieden werden, die oft entsteht, wenn die leiblichen Eltern ihren Anspruch auf das Kind aufrechterhalten. „Gerade Pflegekinder, die meist hoch belastet in einer Pflegefamilie untergebracht werden, sind einem hohen Risiko von Beziehungsabbrüchen, Bindungsverlusten und Brüchen im Lebensverlauf ausgesetzt“, meint Schwesig. „Jedes Kind muss wissen: Wo komme ich her? Wo gehöre ich hin, und wo kann ich mich sicher und geschützt fühlen?“

Für Michael Lezius, den Gründer der Yagmur-Gedächtnisstiftung in Hamburg, geht mit dem Gesetzentwurf ein „jahrzehntelanger Traum endlich in Erfüllung“. Durch die Möglichkeit, den dauerhaften Verbleib eines Kindes in der Pflegefamilie gerichtlich anzuordnen, werde dem Kontinuitätsbedürfnis von Pflegekindern Rechnung getragen. Und wegen der im Gesetzentwurf vorgesehenen Kooperation zwischen Jugendämtern, Gesundheitswesen, Strafverfolgung und Justiz könne auch kein Kind mehr ins „Niemandsland“ fallen wie die kleine Yagmur, für die letztlich jede Hilfe zu spät kam.

Ein Optimismus, den der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) ganz und gar nicht teilt. Er sieht in dem Gesetzentwurf den Versuch des Staates, sich noch mehr Einfluss und Zugriffsmöglichkeiten auf Familien und Kinder zu verschaffen.

„Als Anwalt ist mir bekannt, dass es oft sehr mühselig ist, den Umgang der leiblichen Eltern durchzusetzen, auf den Kinder laut UN-Kinderrechtskonvention und Grundgesetz einen Anspruch haben“, sagt der ISUV-Vorsitzende Ralph Gurk. „In der Praxis stehen Gutachter, Jugendamt und Pflegeeltern geschlossen den leiblichen Eltern gegenüber, die entsprechend auch vor Gericht im Nachteil sind.“

Ein Eingriff in die Familie sei zwar manchmal zumindest vorübergehend nötig. Durch das Gesetz würden die ohnehin schon mächtigen Pflegeeltern weiter gestärkt – und die Gerichte würden „als Orakel missbraucht“ und sollten „gleichsam die Rechtfertigung für die Enteignung der Kinder liefern“, kritisiert der Verband. Dadurch würden Eltern ganz legal rechtlos gegenüber dem eigenen Kind gemacht.

Bauchschmerzen hat auch die CDU – vor allem hinsichtlich der nach dem neuen Paragrafen 36a SGB VIII vorgesehenen frühen „Perspektivklärung“, wie es mit dem Kind weitergeht, sagt der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg. „Unsere Sorge ist, dass die für das Kind so wichtige, aber auch kostenintensive und zeitintensive Arbeit mit den Herkunftseltern mit dem Ziel der Rückkehr eingespart wird, wenn eine dauerhafte Fremdunterbringung geplant ist“, fürchtet Weinberg.

„Auch Eltern, die viel falsch machen, sind wichtig“

Für die Union bleibe es weiterhin Aufgabe des Staates, die leiblichen Eltern durch Unterstützung wieder in die Lage zu versetzen, die Erziehung ihrer Kinder selbst zu gewährleisten. „Wir wissen unter Bindungsgesichtspunkten, wie wichtig leibliche Eltern sind, auch solche, die nicht alles richtig oder sogar viel falsch machen“, glaubt Weinberg.

Im Gegensatz zu den Pflegeeltern hätten die leiblichen, meist ressourcenarmen Eltern in Deutschland keine Lobby. Ihre Rechte dürften deshalb aber nicht unter den Tisch fallen, meint der Familienpolitiker. „Es wäre zutiefst ungerecht, wenn nur die Eltern, die sich teure Anwälte leisten können, ihr Kind zurückbekommen. Wir wollen, dass auch diejenigen, die keine Kraft und kein Geld haben, für ihre Rechte und die ihres Kindes zu kämpfen, eine Chance bekommen, ihr Kind wieder selbst zu erziehen.“

Hier müsse jeder Einzelfall genau betrachtet werden. Vor allem aber müsse die Pflicht zur Arbeit mit den Herkunftseltern fest im Gesetz verankert werden – ebenso wie eine Pflicht zur Weiterqualifizierung von Richtern und Verfahrensbeiständen.

Im Dialogforum Pflegekinderhilfe, einem von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH) moderierten Beraterkreis von Experten, ist man sich bewusst, dass das Gesetz nicht weniger zu leisten hat als die Quadratur des Kreises. „Letztlich geht es darum, wie man zwischen den Interessen des Kindes, den leiblichen Eltern und den Pflegeeltern einen Ausgleich hinbekommt“, sagt IGFH-Geschäftsführer Josef Koch.

Deutschlands berühmtestes Pflegekind

Tim ist das berühmteste Pflegekind Deutschlands. Er ist kein kleiner Junge mehr. Am 6. Juli feiert er seinen 18. Geburtstag. Der Tag, an dem er zur Welt gekommen ist, sollte eigentlich sein Todestag sein.

Quelle: adeo Verlag

Für die leiblichen Eltern sehe das Gesetz jetzt zumindest einen Beratungsanspruch vor. Für ihn ein wichtiger Schritt, da sich die Arbeit der Jugendämter in der Vergangenheit oft darauf beschränkt habe, sie zur Herausgabe des Kindes zu bewegen – um dann abrupt abzubrechen. „Ein solches Vorgehen wie eine verdeckte Adoption ohne Kontakt mit den Eltern – das kann keiner wollen.“

Wichtig sei auch die Klarstellung, dass Eltern nach wie vor das Recht haben sollen, ihr Kind auf dem Klagewege wieder zu sich zu holen, wenn sich die Verhältnisse zu Hause gebessert haben. „Die Richtung stimmt schon“, sagt Koch. „Es darf nicht so willkürlich sein wie heute, dass Eltern ihr Kind jederzeit zurückfordern können. Kinder, die tief beheimatet sind in einer Pflegefamilie, müssen auch geschützt werden. Aber es darf auch nicht auf eine verwirkte Elternschaft hinauslaufen.“

Stefan Rücker, Psychologe am Zentrum für Klinische Psychologie und Rehabilitation der Universität Bremen, hat die Erfahrung gemacht, dass der Umgang mit den leiblichen Eltern oft an einem bestimmten Punkt zumindest zeitweise ausgesetzt werden muss, wenn Kinder unter den Begegnungen zu stark leiden. „Diese Kinder haben Anspruch auf Ruhe und Entwicklung ohne den schadhaften Umgang mit den leiblichen Eltern“, sagt Rücker. Dennoch sei es wichtig, dass es auch Rückkehrmöglichkeiten gebe, wenn die kindeswohlgefährdenden Lebensbedingungen abgestellt seien.

Von Sabine Menkens | Stand: 09.05.2017 | Lesedauer: 6 Minuten
https://www.welt.de/politik/deutschland/article164384869/Leistet-die-Politik-einer-Enteignung-der-Kinder-Vorschub.html
Tags: Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – Jugendamt – Erziehung – Familie – Familienrecht – Missbrauch mit dem Missbrauch – Kinderhandel – Kindeswohlgefährdung – Menschenrechtsverletzung – Mutter – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge –
Pflegeeltern – Pflegekind – Kinderklau  Kindesabnahme – Gefahr im Verzug

Justiz – HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen funktioniert nicht!

Video:

Entführte Kinder, entrechtete Väter – Warum internationale Abkommen über Kindesentzug nicht funktionieren

Abgesehen von ein paar Fotos ist Uwe Mertens von seiner Tochter Sabina kaum etwas geblieben. Als er 2013 von einer Dienstreise nach zurück kehrt  sind Mutter und Kind verschwunden. Seine Lebensgefährtin hat das Kind in Ihre alte Heimat die Ukraine entführt. Seit einigen Monaten ist der Kontakt zu seinem Kind ganz abgebrochen. Er weiß nicht mehr, wo seine Tochter lebt, wie es dem Mädchen geht und das obwohl er weiterhin das Sorgerecht hat und Sabina noch immer in München gemeldet ist. Uwe Mertens reist immer wieder nach Kiew, versucht  Sabina zu finden. Trotz eines Gerichtsbeschlusses, der besagt, dass sie widerrechtlich entführt wurde, wird keine Rückführung angeordnet. Kein Einzelfall: Bisher wurde noch kein Kind aus der Ukraine zurückgeführt. Offensichtlich hält sich die Ukraine nicht an das Hager Kindesentführungsübereinkommen.

HKÜ - Haager Kindesentführungsübereinkommen
HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen

8-5-2017, Report Mainz
Tags: Kindesentführung – Brüssel IIa – HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen Rückführungsverordnung – Polizei – Familienrecht Familie – Kindesentführung – Anatol Jung – Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – Familie Familienrecht – Gehirnwäsche – Gericht – Gewalt weibliche Frauen – Justizopfer – Lara Sophie Karzelek – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – psychische Gewalt- Rechtsanwalt Harald Weisker

Polen übergibt entführtes Kind von Deutschland der verurteilten Täterin – HKÜ Brüssel IIa wird ignoriert?

Entführtes Mädchen aus dem StrohgäuGericht übergibt Lara wieder an die Mutter

Thomas Karzelek vor wenigen Tagen mit seiner Tochter im Kinderhaus in Legnica. Den aktuellen Aufenthaltsort von Lara kennt der Vater nicht. Foto: privat
Thomas Karzelek vor wenigen Tagen mit seiner Tochter im Kinderhaus in Legnica. Den aktuellen Aufenthaltsort von Lara kennt der Vater nicht.Foto: privat

Ein polnisches Gericht hat überraschend entschieden, dass die siebenjährige Lara vorläufig bei ihrer polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die das Mädchen vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt hat.
Der Vater ist verzweifelt.

 Ditzingen/Legnica – Überraschende Wende in der Familientragödie um die siebenjährige Lara aus dem Strohgäu: Ein Amtsgericht im niederschlesischen Legnica (Liegnitz) hat am Freitag entschieden, dass das Mädchen vorläufig bei der polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die Lara vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt und nach Polen verschleppt hat. Für Thomas Karzelek, Laras deutschen Vater, ist die Entscheidung ein unerwarteter Rückschlag bei seinem verzweifelten Versuch, seine Tochter zurück in ihr Heimatland zu bringen. „Das ist ein klarer Affront, und die Richter haben mich dabei nicht einmal angehört“, klagt der 46-Jährige.

Das Gericht in Legnica hebelt mit seiner Entscheidung einen Beschluss des Ludwigsburger Amtsgerichts aus, das dem Vater schon vor Jahren das alleinige Sorgerecht für Lara übertragen hat. Was für Joanna S., Laras Mutter, vor zweieinhalb Jahren ein Grund war, Lara gewaltsam nach Polen zu verschleppen. Als die Polizei vor zwei Wochen das Versteck in Legnica ausfindig machte, kam die Siebenjährige zunächst in ein Kinderhaus, wo der Vater sie immerhin täglich besuchen durfte.

Im Moment darf der Vater seine Tochter nicht sehen

Ob Thomas Karzelek auch in Zukunft ein Umgangsrecht erhält, ist unklar. Er wisse derzeit nicht, wo Lara sei, sagt er. Mehrfach habe er in den vergangenen Tagen versucht, Kontakt zu Joanna S. aufzunehmen, doch diese nehme das Telefon nicht ab. Das Gericht hat angeordnet, dass Joanna S. mit ihrer Tochter Legnica nicht verlassen darf. Außerdem wurde ein Verfahrenspfleger bestellt, der die Mutter beaufsichtigen soll.

Das polnische Amtsgericht begründet die umstrittene Entscheidung, das Kind in die Obhut der Mutter – und damit in die Hände einer verurteilten Entführerin – zu geben, mit einem neuen psychologischen Gutachten. Dieses belege, dass Lara Angst vor ihrem Vater und die Bindung zu ihm verloren habe. Der 46-Jährige hat vor einigen Tagen selbst eingeräumt, dass die erste Begegnung mit seiner Tochter in dem Kinderhaus schwierig gewesen sei. Nach der langen Phase der Trennung sei Lara anfangs vor ihm weggelaufen, habe ihn nicht sehen wollen. Doch schon nach wenigen Tagen, erzählt Karzelek, habe sich die Beziehung normalisiert. Lara habe sich an frühere Zeiten in Deutschland erinnert, habe ihn umarmt, gelacht und sich auf die Treffen mit ihm gefreut.

Ein weiteres, noch aktuelleres Gutachten einer anderen polnischen Psychologin bestätigt dies. Lara habe sich bei den Besuchen ihres Vaters ungezwungen verhalten, gerne mit ihm gespielt und körperlichen Kontakt gesucht, heißt es in der Beurteilung, die dieser Zeitung in Form einer beglaubigten Übersetzung vorliegt. „Die gesammelten Beobachtungen weisen eindeutig darauf hin, dass eine konstruktive Beziehung zwischen Vater und Kind wieder aufgebaut werden kann. Dieser Prozess hat grundsätzlich bereits begonnen.“

Das polnische Justizministerium hofft, dass die Mediation gelingt

Doch diese Entwicklung ist nun wieder gestoppt, weil Lara erneut von ihrem Vater getrennt wurde. Das polnische Justizministerium, das sich intensiv mit dem Fall beschäftigt, betont, dass es sich um einen vorläufigen Beschluss handle. Endgültig entschieden werde über Laras Zukunft nach einem Mediationsprozess, der in dieser Woche beginnen soll und sich voraussichtlich über mehrere Tage erstrecken wird.

Im Verlauf dieses Verfahrens sollen Thomas Karzelek und Joanna S. erstmals seit der Entführung direkt miteinander sprechen, unterstützt von zwei professionellen Mediatoren. Das Ziel ist, dass beide Seiten eine Übereinkunft finden, die im Anschluss schriftlich fixiert wird und möglichst bindend sein soll. „Ich bin nach wie vor optimistisch, dass dies gelingt“, sagt Kamila Zagórska, die für den Fall zuständige Abteilungsleiterin des Justizministeriums. Thomas Karzelek indes ist skeptisch. „Die Mutter ist offensichtlich nur auf Eskalation aus, was ist das für eine Grundlage für eine Mediation“, fragt er.

Von Tim Höhn 08. Mai 2017 – 17:27 Uhr
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.entfuehrtes-maedchen-aus-dem-strohgaeu-gericht-uebergibt-lara-wieder-an-die-mutter.3c6428d6-cb72-4f5e-9498-c24604d4a44d.html
Tags: Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – HKÜ Brüssel IIa – Haager Kindesentführungsübereinkommen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Familienrecht – Feminismus – feministische – Feministin – Kindesmissbrauch – Menschenrechte EGMR – Art. 8 EMRK – Menschenrechtsverletzung – Polizei – Entfremdung –  Radikalisierung – Gehirnwäsche – Terror – SOS Kindesentführung