Rechtsextreme in Italien wollen Scheidung erschweren und den Unterhalt abschaffen

Ich denke die meisten Anhänger der jetzigen rechten Regierung, sind weder extrem, noch Nazis, auch keine schlechte Menschen, sondern Realisten mit Hausverstand.

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Es ist gut so, dass der Sozialmissbrauch, Kindesmissbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung, Feminismus, Bevorzungung durch Frauenquoto, frühere Alterspension bei Frauen und andere Ungerechtigkeiten, welche in den letzten Jahren duch die alte „Regierung der Sozialisten“ begünstigt wurden, jetzt abgeschafft werden!

Sorry, aber der Feminismus in Italien, Österreich, … in den letzten 50 Jahren insbesondere im Familienrecht hat genug Schaden bei Trennungskinder und Scheidungskinder angerichtet. Das Mobbing, gegen Väter muss ein Ende haben, viele Väter wurden nur zu reinen Geldautomaten diffamiert, ohne ihre Kinder sehen zu können. Feministische Richterinnen in die Familiengerichten, akzeptieren heute noch die Entfremdung zwischen Väter und ihren Kindern, weil der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten NICHTS gemacht hat.

Psychische Gewalt wie Eltern-Kind-Entfremdung ist Kindesmissbrauch!
Zig tausende entfremdete Elternteile sehen keine Aussicht mehr, haben starke Depressionen durch diese „staatliche angeordnete“ Eltern-Kind-Entfremdung. Die letzte Stufe bei parental alienation ist der Suizid. Dieser MISSBRAUCH im Familienrecht muss behoben werden!

Es ist höchste Zeit. Kinder brauchen Vater und Mutter auch nach Trennung oder Scheidung. Nur weil Eltern gestritten haben, gibt das dem Gesetzgeber noch lange nicht das Recht, dass ein Elternteil sein Kind weniger oder gar nicht sehen darf laut Gesetz!

Danke an die italienische Regierung mit Matteo Salvini, dass sie sich auch für die Gleichberechtigung der Väter einsetzt!!!

siehe auch –> Trennungskind spricht über PAS am 20-1-2018.pdf

Admin Familie u. Familienrecht, am 14-4-2019

Artikel:

Pillon-Gesetz  

Hunderttausende Menschen gehen in Italien auf die Straße, weil sie Teil einer „modernen Gesellschaft bleiben wollen“. Denn der rechte Lega-Senator Simone Pillon will mit einem Gesetz Scheidungen erschweren und den Unterhalt für Kinder geschiedener Mütter abschaffen. Vor allem Frauen fürchten um ihre Rechte.

„Ich fange an Silvio Berlusconi nachzutrauern, nicht einmal er hätte ein solches Gesetz erlassen“, sagt die italienische Schriftstellerin Michaela Murgia. Mittlerweile seien selbst die Kirche und der Papst moderner als das Frauenbild der rechten Regierung in Italien, sagen einige der hundertausend Protestierenden gegen die geplante Änderung des Familien- und Unterhaltsrechts in Italien.

Gesetz Pillon: Scheidungen erschweren, Frauen entrechten

Es geht um das Gesetz-Pillon. Simone Pillon ist Senator der rechtsextremen Lega und will, dass italienische Frauen wieder mehr Kinder auf die Welt bringen. Die moderne Frau ist ihm ein Dorn im Auge. Gemeinsam mit der religiösen Rechten aus aller Welt hat er Ende März beim 3. Weltkongress der Familien in Verona – vor allem mit Männern – darüber beraten, wie man Scheidungen verhindern und Frauen zum Kinderkriegen bringen kann. Das hat in ganz Italien hunderttausende auf die Straßen getrieben, die das Familienrecht nicht um 70 Jahre zurückdrehen wollen.

Pillons Gesetzesentwurf sieht vor, dass Scheidungen nur dann möglich sein sollen, wenn sich Paare zuvor einer verpflichtenden Beratung oder Mediation unterziehen. Pillon selbst ist Rechtsanwalt, spezialisiert auf Familienmediation. Auf der Homepage seiner Kanzlei bewirbt er genau jene Beratung bei familiären Streitigkeiten, die bald verpflichtend werden soll. Eine solche Anwalts-Beratung muss privat gezahlt werden – für viele Frauen mit kleinen oder gar keinem Einkommen schwer zu bezahlen.

Geteiltes Sorgerecht auch in Fällen von häuslicher Gewalt

Außerdem sollen Unterhaltszahlungen für Kinder abgeschafft werden. Denn beide Eltern sollen auch nach der Scheidung das geteilte Sorgerecht erhalten – selbst in Fällen häuslicher Gewalt, solange die Kinder nicht betroffen sind.

Familienrechtsexperten fürchten daher, dass die Scheidung gerade in Fällen häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder gefährlicher werden könnte. Die UNO-Referentin gegen Gewalt gegen Frauen hat einen offenen Brief an die italienische Regierung geschrieben: Das Gesetz könnte „einen schweren Rückschritt bewirken, der die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern fördert“ und „Überlebende von häuslicher Gewalt wichtiger Schutzmaßnahmen beraubt“.

Geschiedener Salvini erklärte Gesetz zur Priorität

Lega-Chef und Innenminister Matteo Salvini hat diese Reform des Sorge- und Familienrechts im November noch zu seinen Prioritäten erklärt. Denn italienische Frauen sollen wieder mehr Kinder zur Welt zu bringen und die traditionelle Familie gestärkt werden. Salvini selbst nahm das Recht auf Scheidung freie Partnerwahl schon in Anspruch: Er ist geschieden und hat zwei Kinder von zwei verschiedenen Frauen.

Reine Augenauswischerei von ÖVP Familienministerin Juliane Bogner-Strauß sonst garnichts!

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Die feministische Verschleierung dieser „sinnlosen“ Stellungnahme könnte auch vom Justizministerium z.B. Doris Täubel-Weinreich geschrieben worden sein und verbessert die Position, der betroffen Elternteile, nicht um einen Millimeter.
Eltern-Kind-Entfremdung fordert sowohl bei Mütter und Väter jährlich viele Suizide. 3/4 der Toten sind Männer!
Durch meine jahrelange Erfahrung im Familienrecht weiß ich wovon ich spreche, selbst die Androhung der alleinigen Obsorge durch eine Familienrichterin, hat bei einer Mutter den Freitod ausgelöst vor einigen Jahren, da der Schmerz ihren Sohn nicht mehr zu sehen eine tiefe Depression auslöste.

Eltern-Kind-Entfremdung Suizid PAS
Eltern-Kind-Entfremdung, „Väter sterben um ihre Kinder zu sehen, PAS letzte Stufe = Suizid“

Zitat Entfremdung Eltern Kind – PAS = Psychische Gewalt:

Traurig diese Stehsätze haben wenig bis GARNICHTS mit Eltern-Kind-Entfremdung zu tun.
„Als letzten Ausweg sieht das Gesetz die Zwangsmittel der Beugestrafe oder -haft vor (§§ 110 iVm 79 Abs. 2 AußStrG)“
Welche weibliche Familienrichterin hat das in Österreich gemacht und wie oft wurde das gemacht in Österreich?“
Die oberste Familienrichterin Täubel-Weinreich hat selbst in einem Zeitungsinterview gesagt, sie wendet dieses Gesetz nicht an. (siehe http://wp.me/p4RGV9-2pV)
Völlig lächerlich diese feministische Stellungnahme der #ÖVP Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß Büro der Bundesministerium Für Wirtschaft, Familie und Jugend

Traurig wenn einem als Familienministerin,  der ÖVP Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, nicht mehr zu diesen wichtigen gesellschaftspolitischen Thema einfällt, welches täglich Familien zerstört und Todesopfer fordert.

Stellungnahme der Familienministerin von:
Büro der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend zu 44/BI (54/SBI)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/SBI/SBI_00054/imfname_723973.pdf

 

Quelle—>

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/SBI/SBI_00054/index.shtml?fbclid=IwAR0J7I4EcU6E7nCwFkqyJ4j_48j5V2HjyuJqX6zc662QHiW8ZH4ETrViRGI

 

Rachejustiz – Karoline Edtstadler: Die gefährlichste Frau Österreichs?

Karoline Edtstadler
Staatssekretärin Karoline Edtstadler – Bild: https://www.fischundfleisch.com
Artikel:

Karoline Edtstadler: Die gefährlichste Frau Österreichs?

„Manche Menschen sind nicht dadurch gefährlich, dass sie absichtlich böse sind, sondern aus Nicht-Verstehen-Wollen und mangelndem Weitblick. Doch in diesem Fall entsteht nur dann Gefahr für die Allgemeinheit, wenn solche Menschen in hohen Ämtern sitzen,“ ist sich Hannes Hausbichler, Bundesvorsitzender der Männerpartei, der Sprengkraft seiner Aussage voll bewusst.

Karoline Edtstadler, die gefährlichste Frau Österreichs. Solche Worte benötigen eine solide Begründung. Hausbichler führt daher aus

Diese Staatssekretärin scheint sich um alles zu kümmern, was dem Rechtsstaat jetzt schon widerspricht. Doch statt die vorgefundenen Missstände sofort abzuschaffen, will sie die Brüche des Rechtsstaats tüchtig ausbauen.

  • Wegweisungen werden in Österreich über 8000 mal jährlich ausgesprochen, und zwar fast immer ohne Sachbeweise. Oft kann sogar bewiesen werden, dass gar keine Gewalt vorgefallen ist. Doch es genügt das rein subjektive Gefühl der Bedrohung. Natürlich ist das völlig rechtsstaatswidrig. Was mein Edtstadler dazu? Dieser Missststand soll ausgebaut werden! Sie will, dass Männer nie wieder in das eigene Heim zurück dürfen, wenn sie sich weigern, in einer ihnen aufgezwungenen Gewaltberatung faktisch zuzugeben, dass sie Gewalttäter sind. Somit will sie unschuldig Weggewiesene in eine Zwickmühle stecken: Wenn diese weiter beteuern und beschwören, unschuldig zu sein, dann dürfen sie erst recht nie wieder nach Hause, denn sie sind nicht „einsichtig“.

 

  • Wenn eine schon durch andere, provokante öffentliche Botschaften auffällig gewordene Ex-Politikerin gegen das Gesetz verstößt, ist Edtstadler die erste, welche die Gesetze eben gleich mit einer „Task Force“ ändern will: Unbewiesenes öffentliches Anprangern soll straffrei sein, und jede blöde, private Message dafür strafbar. Edtstadler will weitere Willkürwerkzeuge schaffen, offenbar nur für Frauen gedacht, und sie weiß: Ihre Justiz wird diese Werkzeuge praktisch nur Frauen in die Hand geben. Wenn ein Mann nach den von ihr geschaffenen Gesetzen klagte, würde er schlechte Chancen haben, er stünde nur lächerlich gemacht als Jammerer da.

 

  • Am gefährlichsten ist Edtstadler jedoch durch eine Grundhaltung, die in einer Aussage über Sexualstraftaten zu Tage tritt: „Das Strafrecht hat einen Zweck zu erfüllen: Es muss den Ausgleich zwischen Tat, Täter und Opfer schaffen.“
    Frau Edtstadler: Strafen sind nicht zur Genugtuung des Opfers da! Eine Justiz, welche bei Urteil und Strafbemessung das Opfer zufrieden stellen will, wird zwangsläufig zur Rachejustiz. Exakt dieses Bild bieten Justiz und Politik schon jetzt, wenn eine Frau einen Mann anklagt, und damit begeht die Republik den schwersten Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien, gleich nach der Beerdigung des Zweifelsgrundsatzes.

Diese Staatssekretärin zeigt ein Verständnis, das mehrerer ihrer Titel nicht würdig ist: Eines Regierungsmitglieds, einer Richterin und einer Magistra der Rechtswissenschaften. Alle diese Ämter und sogar die Wissenschaft zeigen bedenkliches Niveau, wenn Menschen mit solchen Einstellungen zu rechtsstaatlichen Prinzipien sogar Magistra, Richterin und Regierungsmitglied werden können. Und doch verkörpert Karoline Edtstadler damit nur, unter vielen anderen, die neue Linie der Regierung Kurz: Letztlich um nichts besser im Inhalt, nur das alte Lied mit neuen Instrumenten.


Die Männerpartei fordert

  • Wiederherstellung rechtsstaatlicher Prinzipien in Österreich, vor allem in Strafrecht und Sicherheitspolizeigesetz.
  • Renaissance des Rechtsstaates in Österreich, in  Politik, Justiz und Rechtswissenschaft, frei von scholastischen Spitzfindigkeiten und Prinzipienverdrehungen.
  • Abschaffung der Anti-Männer-Quote, vor allem bei Richterbesetzungen, und Ernennung nur unter der Bedingung von Akzeptanz und Verständnis rechtsstaatlicher Prinzipien.

Link zur Aussendung auf der Website: https://www.maennerpartei.at/karoline-edtstadler-die-gefaehrlichste-frau-oesterreichs/

Quellen, unter Anderem: Interview Karoline Edtstadlers in den „Vorarlberger Nachrichten“, 23. Juli 2018
Kontakt:
Zentrale:
+43/664/100 33 01
internet@maennerpartei.at
Bundesvorsitzender:
Hannes Hausbichler
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/78 67 456

https://mailchi.mp/68a0325b66ed/karoline-edtstadler-die-gefhrlichste-frau-sterreichs?e=6437601fd0
Tags: Gendermainstream – Väter – Vaterlose Gesellschaft – Sebastian Kurz – Frauenpolitik 

#MeToo Kritiker hat Betretungsverbot – Moderator Roman Rafreider vom ORF

Die Gewaltvorwürfe des ORF Moderator  u. #metoo Kritiker Roman Rafreider erinnern mich an die Verleumdung des Wettermoderator  Jörg Kachelmann, welcher jahrelang in den Dreck gezogen wurde, ehe er freigesprochen wurde. 

Artikel: Kritik an #Metoo

Wie reagieren Männer auf #metoo?

Wenn es um sexuelle Belästigung geht, melden sich Männer selten zu Wort.

Was ZiB-Moderator Roman Rafreider und andere Männer zu #Metoo zu sagen haben.

Wie reagieren Männer auf #metoo?

ZiB-Moderator Roman Rafreider     © Thomas Ramstorfer / First Look / picturedesk.com

Eine Bekannte sagte mir einmal: „Ich kenne keine einzige Frau, die nicht schon einmal sexuell belästigt wurde. Und ich rede hier nicht nur von Catcalling.“ Wie wahr diese Aussage ist, führt uns die Social Media Kampagne #metoo erst wirklich vor Augen. Twitter, Instagram und Facebook werden von #metoo-Geständnissen geflutet. Initiiert wurde der Aufruf von Schauspielerin Alyssa Milano nach Öffentlichwerden des Weinstein-Skandals.

Zwischen all den #metoo Postings müssten sich aber mindestens halb so viele #notme -Geständnisse befinden. Wenn so viele Frauen sich öffentlich dazu bekennen schon einmal sexuell belästigt worden zu sein: Wo bleiben die Männer, die für Frauen aufstehen und ihren Geschlechtskollegen ein Vorbild sind?

Macht sie das Verhalten anderer Männer nicht wütend? Fühlen sie sich möglicherweise verunsichert, dass sie eine Frau – vielleicht sogar unbewusst – in eine solche Lage gedrängt haben?

Wir wollten wissen, was diese Welle der Bekenntnisse mit Männern macht und haben sie daher um ihre ehrliche Antwort gebeten.

#metoo geht auch an Österreichs Promis nicht vorbei. ZiB-Moderator Roman Rafreider war einer der ersten, die auf Facebook Stellung nahmen: „Sie sagen #metoo … wir (Männer) sollten alle laut sagen #notme #neverever‬.“

WOMAN hat den ZiB-Star um ein Statement gebeten:

Roman Rafreider, 47

Es packt mich die blanke Wut, wenn ich die Geschichten dieser Frauen lese und daneben am Foto das Grinsen dieser Weinsteins sehe, die es ja leider nicht nur in Hollywood gibt. Wir sollten alle – auch Männer – aufstehen und das Selbstverständliche laut hinausschreien: #notme #neverever .

Wir wollten aber auch wissen, was andere Männer darüber denken – hier die Statements!

Stefan, 42

#metoo – Die Aktion ist gut. Sexuelle Belästigung muss thematisiert werden. Nur durch Öffentlichmachen solcher Missstände kann ihnen entgegengewirkt und auch etwas verändert werden. Auch wenn es ein langer Prozess ist und weiterhin sein wird. Wer erinnert sich denn noch an die ähnlich Aktion vor nur wenigen Jahren? #aufschrei – 2013 war das. Ich musste jetzt selbst nachlesen, weil ich mich nicht mehr genau daran erinnern konnte. Und genau deswegen jetzt #metoo und auch in Zukunft.

Michael, 26

Ich fand die Aktion eine nette Idee, habe sogar meine Freundin ermutigt mitzumachen. Schade fanden wir aber beide, dass eine Menge verschieden schwerwiegender Fälle zusammengefasst wurde. Man kann also nicht wissen, ob jemand vergewaltigt oder nur der Person zugepfiffen wurde.
Das eine wäre zutiefst erschreckend, das andere zwar falsch, aber nicht sonderlich überraschend. An sich ist der Post eher bedeutsam für die Person selber als für andere, aber es würde mich freuen wenn es ihnen hilft!

Christian, 25

Tragisch aber wahr, es scheint so als ob fast jede Frau einmal oder öfter Opfer von sexueller Belästigung geworden ist. Ich würde sogar weiter gehen und behaupten jede Frau hat in irgendeiner Weise schon mit sexuellen Übergriffen umgehen müssen.

Während ich über diesen Fakt nachdenke, überlege ich, ob ich selbst, auch wenn ich mich nie als solchen Mann verstehen würde, jemals eine Frau sexuell belästigt habe. Vielleicht auch ohne es zu merken. Meine ehrliche Antwort, wahrscheinlich schon. Ich könnte nie einem anderen Menschen aus voller Absicht wehtun oder ihn auch nur in eine unangenehme Lage versetzen.

Doch trotzdem bin ich mir sicher, dass ich die ein oder andere Frau durch meine Avancen belästigt habe. Nun stellt sich das ganze so dar, dass ich glaube ich zumindest ein halbwegs attraktiver Mann bin und deshalb diese Anmachen nicht als Belästigung wahrgenommen wurden. Ich glaube allerdings, dass dieselbe Form von Annäherungsversuch bei einem anderen Mann direkt als sexuelle Belästigung gewertet worden wäre. Um meinen Punkt kurz klar zu stellen, Belästigung bleibt Belästigung und Missbrauch, Missbrauch und doch ist dessen Wahrnehmung sehr von der ausführenden Person abhängig. Wenn ich in 25 Jahren die gleichen Versuche eine Frau anzumachen wie heute unternehme, werden diese mit höherer Wahrscheinlichkeit als sexuelle Belästigung empfunden.

An all die Frauen, die ein solches Verhalten erleben und in irgendeiner Form unter sexueller Belästigung leiden mussten: Es tut mir Leid. Ich hoffe inständig, dass diese Wunden, die von irgendeinem Arschloch zugefügt wurden, verheilen und ihr den Glauben an das Gute im männlichen Geschlecht nicht verliert.

Philipp, 28

In meinem Freundeskreis gibt es ein paar Fälle von sexueller Belästigung. Ob der Tatsache, dass das alleine schon kaum in Worte zu fassen ist, fand ich es mindestens ebenso schlimm, wie sehr sich Frauen dafür schämen es überhaupt zu erzählen. Täter erlegen dem Opfer somit eine Bürde auf, eine Erinnerung und ein Erlebnis ein Leben lang mit sich zu tragen und sich dafür auch noch schämen zu müssen. Jeder geht damit anders um, eines jedoch ist immer gleich: der ängstliche Blick und die brechende Ehrlichkeit. Es kann immer wieder passieren – Erlebtes kann man nicht so schnell vergessen beziehungsweise gar nicht.

Andreas, 40

Ich bin in einer relativ „gleichgestellungswilligen“ Mikro-Gesellschaft aufgewachsen und akzeptiere auch nur solche Menschen als Freunde. Ich war immer der Meinung, dass man alles offen ansprechen sollte, so man das möchte, und so haben wir das auch seit frühester Jugend gehandhabt. Ich sehe, dass quasi jede Frau sich schon einmal richtig belästigt gefühlt hat, viele auch tatsächlich Opfer von mehr als nur verbalen Belästigungen wurden, und auch dass es bei sexuellen Handlungen im eigentlichen Sinn erschreckend häufig vorzukommen scheint.

Oliver, 26

Ich denke, dass die meisten Typen keine Ahnung haben, wie es wirklich ist, weil sie es am eigenen Körper nie erlebt haben. Ähnlich wie beim Klimawandel: ein Oh-Effekt, leichte Betroffenheit, aber beim nächsten Fußball-Video in der Timeline wieder halb vergessen.

Persönlich setze ich mich schon mehr damit auseinander, weil ich einige Freundinnen habe, die es betrifft und ich selbst mehr als wütend werde, wenn ich so etwas mitbekomme. Ich weiß nur, dass es wie bei allen Themen für viele nicht leicht ist etwas nachzuvollziehen oder zu verstehen, das einen nie betroffen oder das selbst man nie erlebt hat.

von Márcia Neves , Themen: Feminismus, Sexismus
https://www.woman.at/a/was-sagen-maenner-zu-metoo


weitere Artikel:

Rafreider-Freundin auf Intensivstation

Hüft-Operation

Rafreider-Freundin auf Intensivstation

ZiB-Moderator Roman Rafreider (47) hat seine Liebe zu Krankenpflegerin Eva-Maria Burger nie wirklich öffentlich gemacht, dennoch ist sie immer wieder an seiner Seite zu sehen. Bei der Miss-Austria-Wahl im Casino Baden kam er jedoch ohne Begleitung. Auf ÖSTERREICH-Nachfrage, wo denn seine bessere Hälfte stecke, überraschte er mit seiner Antwort: „Meine Freundin liegt auf der Intensivstation.“

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Tapfer. Sie habe schon seit Jahren starke Schmerzen an den Hüften: „Unsereins würde wohl vor Schmerzen einfach umkippen“, sagte er. Eine beidseitige Hüftoperation wurde zur Notwendigkeit. „Ich hatte Tränen in den Augen, als ich davon erfuhr“, gab sich Rafreider gefühlvoll wie nie. Burger gibt sich hingegen lässig: „Oida, das war das Ärgste, das ich je gemacht hab. Zwei neue Hüften. What a hell of a ride“, schreibt sie auf Facebook.

Behandlung. Aufgrund der Schwere des Eingriffs sei sie auf die Intensivstation gebracht worden. Sie ist derzeit im Herz-Jesu Krankenhaus beim Spezialisten Gerald Loho in Behandlung: „Sie ist in guten Händen, trotzdem konnte ich kaum schlafen. Heute ist der erste Tag, an dem es ihr halbwegs gut geht.“

(man)07. Juli 2017 17:17
https://www.oe24.at/leute/oesterreich/Rafreider-Freundin-auf-Intensivstation/290247611

weitere Artikel zu den Gewaltvorwürfen und Betretungsverbot von Roman Rafreider vom ORF:
https://www.krone.at/1784251

Tags: Genderwahn – Gleichberechtigung – Gewalt – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch –  Frauenpolitik – Gesetze Österreich – Mobbing – Strafverfahren violence allegations defamation 

Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher bei Trennung u. Scheidung

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Probleme beim sogenannten Wechselmodell
Wo ist der Wohnsitz des Kindes nach der Trennung?

 

Wenn sich Eltern mit Kindern trennen, bleiben sie Eltern. Ein Modell des Umgangs ist das sogenannte Wechselmodell. Da pendeln das Kind oder die Kinder zwischen Mutter und Vater und haben zwei Zuhause. Das kann inzwischen per Gericht auf Kindeswunsch angeordnet werden. Dass der Staat es den Menschen schwer macht, gleichberechtigt auch nach einer Trennung zu erziehen, beklagt unser Hörer Andrè Haye. „Kann man da etwas machen?“, fragt er.

Figuren von einem Vater mit Kind und einer Familie mit Kindern

Trennen sich Eltern, so bleiben sie dennoch Eltern.Bildrechte: dpa

Wenn Kinder zwischen den Wohnungen ihrer Eltern pendeln, gilt auch für sie das Bundesmeldegesetz. „Und da steht drin, dass es leider nur einen Hauptwohnsitz geben kann“, sagt Jens Belter, Rechtsanwalt in Leipzig. Wenn man also 25 Wohnungen habe, müsse einer davon der Hauptwohnsitz sein. Die anderen seien alle Nebenwohnsitze. „Man macht das deswegen, damit Behörden auf diesen Wohnsitz zugreifen können, zum Beispiel bei der Auszahlung des Kindergeldes.“

Aus Wohnsitzentscheidung erwachsen Probleme

Belter weiß, dass da die Probleme beginnen. Auch wenn Kinder regelmäßig bei Mutter und Vater leben, muss nach geltendem Recht ein Lebensschwerpunkt festgelegt werden. Einigen sich die Eltern nicht, werden oft genug vor Gericht die Stunden gezählt, die Kinder bei den Eltern verbracht haben, wo sie im Krankheitsfall gepflegt werden oder am häufigsten ihre Hausaufgaben machen.

Wer sich die Betreuung der Kinder teilen und auch nach einer Trennung am Alltag der Kinder teilhaben will, kann nicht auf die Unterstützung des Staates hoffen. Denn auch das staatliche Kindergeld wird unteilbar nur an ein Elternteil ausgezahlt.  Und die Unterhaltspflicht ist nicht an die Betreuungszeit gekoppelt.

Belter: Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher

Die Gesetzgebung hinke immer etwas der Lebenswirklichkeit hinterher, sagt Belter. Die Rechtssprechung zum Wechselmodell gebe es nur als Rechtssprechung vom Bundesgerichtshof, vom Bundesverwaltungsgericht. „Es fehlt ein griffiges Gesetz. Hier ist der Gesetzgeber gefordert“, sagt der Jurist.

Andere Länder, andere Sitten

Belter verweist auf Frankreich und das Ursprungsland des Wechselmodells, die USA oder auf Belgien und Tschechien, wo es Regeln dafür gibt. Aber warum tut sich der Bundestag so schwer, dass Familienrecht anzupassen und zum Beispiel das Melderecht im Sinne von Trennungskindern zu ändern?

Sitta: „Das kann man ändern“

„Das geht natürlich. Das kann man ändern“, sagt Frank Sitta aus Halle, er sitzt für die FDP im Bundestag. Sein Name steht unter einer entsprechenden Gesetzesinitiative vom März 2018. „Das wären – bei unserem Gesetzesentwurf – eine Folge-Geschichten, die man lösen muss. Wie zum Beispiel beim Meldegesetz, weil nichts dagegen spricht, für ein Kind einen zweifachen Hauptwohnsitz zu haben.  Das würde gehen, aber diese Debatte wird – glaube ich – noch eine Zeitlang dauern.“

Gesetzeslage schürt Konflikte

Die bisherige Gesetzeslage orientiert sich am traditionellen Modell: Einer betreut – meist die Mutter-, der andere zahlt, meist der Vater. Die Möglichkeit trotz Trennung gemeinsam zu erziehen, werde oft genug von der Frage überlagert, wer der bessere Elternteil für das Kind sei, bedauert die renommierte Familienrechterinn Hildegund Sünderhauf-Kravets im MDR. Dabei bräuchten Kinder eine Mutter und einen Vater.

„Diese Frage:  Wer ist besser, wer geht als Gewinner aus diesem Streit hervor, die ist extrem konfliktschürend.“ Das Wechselmodell als Leitbild würde bei Trennung und Scheidung die Frage stellen, wie können wir erreichen, dass Mutter und Vater beide im Boot bleiben, dass beide eng am Kind sind, dass das Kind viel Zeit mit ihnen verbringen könne.

Sitta für Vielfalt

Einig sind sich die Experten, dass das Wechselmodell mit ständigem Pendeln nicht für jedes Kind geeignet ist.  Auch müssen die Eltern vieles gemeinsam regeln, sich eng absprechen. Und es ist teuer, wenn Vater und Mutter zum Beispiel eine entsprechend große Wohnung brauchen. Frank Sitta will, dass die Gesetzgebung Vielfalt generell möglich macht. „Was im Übrigen eine familienrechtlich sinnvolle Entscheidung wäre, wenn sich Kinder noch für zwei Elternteile verantwortlich fühlen.“

Die zuständige Bundesjustizministerin Katarina Barley räumt Änderungsbedarf ein. Eine Arbeitsgruppe soll bis Mitte 2019 Details vorlegen. Wie das Unterhalts-und Sorgerecht reformiert werden kann, damit will sich auch der Deutsche Juristentag befassen. Er findet im September in Leipzig statt.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 27. August 2018 | 07:21 Uhr, von Angela Tesch, MDR AKTUELL

Zuletzt aktualisiert: 27. August 2018, 07:43 Uhr
https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/reform-des-kindesumgangs-nach-trennung-gefordert100.html
Tags: Doppelresidenz – Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterlose Gesellschaft

Cybermobbing ist seit 1.1.2016 strafbar- Videodoku: Hass im Netz

Video: Facebook-link

Artikel:

„Internet ist für Kinder eine Waffe“

Seit 1. Jänner ist Cybermobbing strafbar. Für Betroffene ein „Meilenstein“.

Fünf Jahre lang dauerte der Kampf der Kärntnerin Michaela Horn aus Schiefling: Ihr Sohn Joel hatte sich 2011 das Leben genommen, weil er auf Facebook wiederholt gemobbt wurde; verfolgt wurde der Täter nie, fehlten doch gesetzliche Voraussetzungen für die Ermittlungen. Mit der Gesetzesänderung, die seit 1. Jänner gilt und Cybermobbing strafbar macht, sieht sich die Mutter am Ende ihrer Bemühungen, die sie durch zahlreiche Talkshows im In- und Ausland führten. Ihr Mitwirken am aktuell an Schulen abrufbaren Aufklärungsfilm „Setze ein Zeichen“, den das Bildungsministerium in Kooperation mit der Uni Klagenfurt gedreht hat, sieht sie als „Abschlussprojekt“ der persönlichen Trauerarbeit, wie sie im KURIER-Interview betont.

Cybermobbing wird seit 1. Jänner mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet. Können Sie nach dieser Gesetzesreform mit dem Suizid ihres Sohnes besser abschließen?

Michaela Horn: Joels Tod war zumindest nicht komplett sinnlos. Ich konnte einen Beitrag leisten, damit in Österreich endlich eine gesetzliche Regelung gegen Cybermobbing geschaffen wird. Mit der Verfolgung dieser Menschen will ich das Thema und meinen Sohn ruhen lassen. ,Abhaken‘ kann ich die Sache natürlich nicht, wie es das Landeskriminalamt Kärnten von mir erwartet. Da ist die Rede von einem Bubenstreich. In Wahrheit wurde der Bub in den Tod getrieben.

Und als Elternteil bekommt man zuletzt etwas von Mobbingaktionen gegen das Kind mit.

Obwohl er nicht dick war, war er in der Schule und unter seinen sogenannten Freunden der „Dicke“. Als Draufgabe hatte er nicht die modernsten Klamotten an, dann beginnen schon die Verunglimpfungen. Aber damit nicht genug. Es gibt eine Internet-Homepage nach dem Motto „Verarsche Deine Freunde“, der Server ist in Washington. Dort stand „Joel ist schwuler, als die Polizei erlaubt“ und ein Link wurde an seiner Facebookseite gepostet. Plötzlich war der Bub der Schwule. Der Schock und die Scham über diese Lüge waren offensichtlich zu groß. Die Seite gibt es übrigens nach wie vor, der Betreiber verdient mit jedem Klick.

Joels berührende Geschichte erzählen Sie auch im Film „Setze ein Zeichen“, der 11- bis 14-Jährigen an allen österreichischen Schulen gezeigt werden soll und auf YouTube jedermann zugänglich ist. Was ist die Botschaft des Streifens?

Er ist das Abschlussprojekt meiner Trauerarbeit und soll Opfern Mut machen; sie müssen aufschreien. Wenn sie sich nicht an Eltern oder Lehrer wenden, so sollen sie zumindest die im Film genannten Stellen (www.saferinternet.at;www.stopline.at;www.rataufdraht.at, Anm.) kontaktieren. Wie der Titel besagt, geht es um Zivilcourage der Beobachter. Die Taten laufen ja öffentlich ab und es gibt Zuschauer, die untätig zuschauen – natürlich hauptsächlich aus Angst, selbst ausgegrenzt zu werden.Sie haben vier ältere Kinder aus erster Ehe und eine jüngere Tochter, die sieben Jahre alt ist. Wie bereitet man ein Kind auf die Neuen Medien vor?

Die ersten vier sind noch nicht mit dem Internet aufgewachsen, bei Joel war es bereits der Fall und bei meiner Tochter wird es wieder akut werden. Aber die perfekte Vorbereitung darauf gibt es nicht, weil uns Kinder mit ihrem Wissen über den Kopf wachsen. In Wahrheit bekommen sie irgendwann eine Waffe in die Hand. Ja, das Internet ist eine Waffe für Kinder, für die kein Waffenschein erforderlich ist, obwohl niemand damit umgehen kann. Ein Kind darf in der realen Welt nicht ins Bordell, aber mit dem Handy darf es das. Es gibt überall unlimitierten Zugang zu pornografischen Inhalten. Oder glauben Sie, dass Kinder bei der Aufforderung „Bestätigen Sie, dass Sie bereits 18 sind!“ auf „Nein“ klicken. Internet, Smartphone und Videospiele verändern die Kinder in ihrer Gewaltbereitschaft und in ihrem Blickwinkel auf die Sexualität. Die wenigsten Eltern wissen, was im Kinderzimmer passiert.

Also muss es die Schule richten. Daher wird der Film „Setze ein Zeichen“ auch in Verbindung mit Diskussionsrunden mit Schülern gezeigt.

Ja, das ist ein wichtiger Ansatz. Aber es ist nur der Beginn, denn genauso wenig wie wir Eltern mit dem Internet, Facebook, Instagram mithalten, können es die Lehrer. Sie müssen selbst geschult werden. Ein Unterrichtsfach „Medienkompetenz“ muss eingeführt, Lehrkräfte bereitgestellt werden. Niemand leitet die Kinder an, wie sie sich im Netz bewegen sollen, obwohl das Internet ein Instrument des Terrors geworden ist. Wie ein Fahrradführerschein muss ein Internetführerschein her. Und ein Handyverbot an Schulen, denn Kinder beleidigen und diffamieren sich ja während des Unterrichts.

Jetzt gibt es das Cybermobbinggesetz, Verfahren sind anhängig. Glauben Sie, dass die Täter geschnappt werden?Das Gesetz ist ein Meilenstein, keine Frage. Aber man sollte sich anschauen, ob die Ermittler auf dem neuesten Stand sind oder den Tätern hinterherhinken. Was sollen jährliche Schulungen bewirken? In Wahrheit müssen Hacker eingestellt werden, um bei den Ermittlungen auf Augenhöhe mit den Tätern sein zu können.

13 Verfahren sind bereits anhängig

Gesetzliche Regelung Finden im Internet oder via Handys Beleidigungen, Beschimpfungen oder Verleumdungen statt, ist von Cybermobbing die Rede. Während Täter für ihre Attacken im Netz jahrelang mit Straffreiheit rechnen konnten, werden sie seit Jahresbeginn verfolgt.

Paragraf 107c Wer im Internet eine Person in der Ehre verletzt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belangt werden. Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbst- mordversuch zur Folge, sind Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorgesehen. Seit Jahresbeginn sind 13 Verfahren anhängig.

12-Stunden-Tag, die Arbeitszeit über 10h/Tag kann jeder ablehnen ohne Grund!

Wenn die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird, kann diese ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden!
Artikel:

12-Stunden-Tag: Was das neue Gesetz für Arbeitnehmer bedeutet

Flexible Arbeitszeit oder höhere Belastung durch 12-Stunden-Tage? Was das von der Regierung beschlossene Gesetz für Auswirkungen hat.

ArtikelDiskussion (13)

© Wodicka (Symbolfoto)

Wien – Das neue Arbeitszeitgesetz, dass heute, Donnerstag, im Nationalrat mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossen wurde und bereits ab September gelten wird, erlaubt künftig das Arbeiten von zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche. Fragen und Antworten zur geplanten Reform:

Bleibt die 40-Stunden-Woche?

Grundsätzlich ja. Die „Normalarbeitszeit“ bleibt bei acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche (bzw. in vielen Branchen 38,5 Wochenstunden). Wird darüber hinaus gearbeitet, fallen Überstunden an. Die werden (mit 50 Prozent Zuschlag) am Monatsende ausgezahlt oder als Zeitausgleich konsumiert.

Welche Arbeitszeit wird dann verlängert?

Verlängert werden die Höchstgrenzen der Arbeitszeit. Derzeit gilt: Auch inklusive Überstunden dürfen Arbeitnehmer in der Regel nicht verpflichtet werden, mehr als zehn Stunden pro Tag oder 50 Stunden pro Woche zu arbeiten. Diese Höchstgrenzen werden künftig auf zwölf Stunden täglich und 60 Wochenstunden erhöht.

Laut Koalition erfolgt die Mehrarbeit auf freiwilliger Basis?

Dazu heißt es künftig im Gesetz: „Es steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei,

Überstunden nach § 7 und § 8 Abs. 1 und 2 ohne Angabe von Gründen abzulehnen,

wenn durch diese Überstunden die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird.

Sie dürfen deswegen nicht benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung. Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deswegen gekündigt, können sie die Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei Gericht anfechten.“ Allerdings: In Österreich besteht kein genereller Kündigungsschutz – wer angeordnete Überstunden mehrfach ablehnt, könnte theoretisch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Was gilt bei Gleitzeit?

Arbeitnehmer mit Gleitzeit erhalten mehr Spielraum, an einzelnen Tagen länger zu arbeiten und Gutstunden aufzubauen. Bisher galt eine maximale Arbeitszeit von zehn Stunden pro Tag, künftig können sie an fünf Tagen maximal zwölf Stunden arbeiten. Der sechste Tag muss dann frei sein. Gleitzeit bedeutet, dass der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten Rahmens Beginn und Ende der Arbeitszeit selbst festlegen können. Bei angeordneten Überstunden wird auch bei Gleitzeit ein Zuschlag fällig. Hier stellt sich aber schon jetzt die Frage, welche Überstunde angeordnet ist und welche nicht. Laut Arbeiterkammer werden angeordnete Überstunden in Betrieben mit Gleitzeit kaum als solche deklariert – womit die Zuschläge in der Praxis wegfallen.

Durfte schon bisher länger als zehn Stunden gearbeitet werden?

Ja, diese Möglichkeit gibt es schon jetzt. Der Zwölf-Stunden-Tag ist derzeit möglich, wenn das zur Verhinderung eines „unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteils“ vorübergehend nötig ist. Dazu braucht es die Zustimmung des Betriebsrats (oder in Firmen ohne Betriebsrat eine schriftliche Vereinbarung und ein arbeitsmedizinisches Gutachten). Dann kann die Arbeitszeit auf zwölf Stunden täglich (maximal 60 Wochenstunden) ausgedehnt werden. Zulässig ist das in 24 Wochen pro Jahr (wobei nach acht Wochen eine 14-tägige Überstunden-Pause vorgeschrieben ist).

Was bedeuten die geplanten Änderungen?

Die Anordnung eines Zwölf-Stunden-Arbeitstages wird massiv erleichtert: Ein drohender wirtschaftlicher Nachteil muss nicht mehr nachgewiesen werden, sondern nur ein „erhöhter Arbeitsbedarf“. Auch der Betriebsrat (oder die betroffenen Arbeitnehmer) müssen nicht zustimmen. Es gelten aber zwei Bedingungen: pro Woche sind maximal 20 Überstunden zulässig. Und in einem Zeitraum von 17 Wochen darf die durchschnittliche Arbeitszeit 48 Wochenstunden nicht überschreiten. Das ist eine EU-Vorgabe.

Bleiben die Überstundenzuschläge bestehen?

Die 50-prozentigen Überstundenzuschläge werden durch den Gesetzesvorschlag nicht verändert, auch die Durchrechnungszeiträume nicht. Auswirkungen könnten die verlängerten Maximal-Arbeitszeiten laut Arbeiterkammer aber auf Arbeitnehmer mit All-In-Verträgen haben.

Muss jetzt auch am Sonntag gearbeitet werden?

Bei „vorübergehend auftretendem besonderem Arbeitsbedarf“ sind Ausnahmen von der Sonn-und Feiertagsruhe an vier Tagen im Jahr pro Arbeitnehmer vorgesehen. Dafür braucht es aber eine Betriebsvereinbarung – also die Zustimmung des Betriebsrates. Ermöglicht wird auch die Arbeit an bis zu drei Sonntagen hintereinander.

Was ändert sich im Tourismus?

Hier wird die tägliche Ruhezeit für Arbeitnehmer von elf auf acht Stunden verkürzt, wenn diese in „geteilten Diensten“ arbeiten. Das wäre etwa der Fall, wenn ein Kellner in einem Hotel am Vormittag beim Frühstück arbeitet, dann drei Stunden Pause macht und danach bis zum Abend weiterarbeitet.

Gibt es zusätzliche Ausnahmen?

Ganz vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen werden Familienangehörige von Unternehmen. Auch bei Angestellten werden die Ausnahmen erweitert: Neben leitenden Angestellten werden künftig auch sonstige Arbeitnehmer, denen „maßgebliche selbstständige Entscheidungsbefugnisse“ übertragen werden, von den Regeln ausgenommen. Für sie gelten dann keine Arbeitszeit-Beschränkungen.

Wie ist das mit der Vier-Tage-Woche?

Es ist derzeit schon möglich, die 40 Stunden Normalarbeitszeit auf vier Zehn-Stunden-Tage zu verteilen (§7 Abs. 6 AZG). Dafür braucht es eine Betriebsvereinbarung. Änderungen sind hier nicht vorgesehen.

 

Letztes Update am

http://www.tt.com/politik/innenpolitik/14560200-91/12-stunden-tag-was-das-neue-gesetz-f%C3%BCr-arbeitnehmer-bedeutet.csp
Tags: §
7 AZG – §6 AZG Arbeitszeitgesetz

 

Anonyme Samenspende geht nicht mehr!

Samenspende„Anonym bleiben geht nicht mehr“

Zentrum für Reproduktionsmedizin
Wer vermutet, durch eine Samenspende gezeugt worden zu sein, kann beim Dimdi in Zukunft Auskunft und Information über seinen biologischen Vater erhalten. (Foto: Friso Gentsch/dpa)
Interview von Titus Arnu

Ab 1. Juli gilt das neue Samenspendergesetz. Durch eine neue Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch erhalten Spenderkinder die Sicherheit, beim zentralen Samenspenderregister Auskunft über ihre Abstammung und damit über ihre eigene Identität zu erhalten. Die Daten werden künftig beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (Dimdi) in Köln gespeichert. Darüber hinaus müssen auch alle Spenderdaten aus der Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes 110 Jahre lang aufbewahrt werden, allerdings nicht im Register, sondern bei den behandelnden Ärzten. Gleichzeitig schließt eine ergänzende Regelung die gerichtliche Feststellung des Samenspenders als rechtlicher Vater aus. Dadurch entfallen Ansprüche auf Sorgerecht, Unterhalt oder ein Erbe gegenüber den Samenspendern. Sven Borowski, Sprecher des Dimdi, erklärt im Interview, wie das Samenspenderregister funktioniert.

SZ: An diesem Montag tritt das neue Samenspendergesetz in Kraft. Was ändert sich dadurch?

Sven Borowski: Wer vermutet, durch eine Samenspende gezeugt worden zu sein, kann bei uns in Zukunft Auskunft über seinen biologischen Vater erhalten. Unser Samenspenderregister speichert 110 Jahre lang personenbezogene Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit ärztlich unterstützen künstlichen Befruchtungen.

Wer ist auskunftsberechtigt?

Alle Personen, die ab Juli 2018 gezeugt wurden und mindestens 16 Jahre alt sind. Für jüngere Personen können die gesetzlichen Vertreter eine Auskunft beantragen, zum Beispiel die Eltern. Zu den Müttern und den Geburtsterminen werden im Register separat ebenfalls Daten vorgehalten. Jede Empfängerin einer Samenspende muss ab jetzt zustimmen, dass die Informationen über die Geburt weitergeleitet werden und hat dem Register gegenüber Auskunfts- und Berichtigungsansprüche zu den über sie dort gespeicherten Daten.

Was ändert sich für die Samenspender?

Sie sind verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten bei der Samenbank aufnehmen zu lassen, also Name, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift. Freiwillig sind Angaben über Aussehen, Schulbildung oder die Beweggründe für die Samenspende. Wenn es nach einer ärztlich unterstützten Befruchtung zu einer Geburt kommt, werden diese Angaben an das Samenspenderregister übermittelt.

Welche Rechte hat die Mutter? Vielleicht will sie ja gar nicht, dass ihr Kind den leiblichen Vater kennenlernt.

Es liegt zwar in der Macht der Eltern, ihr Kind über die Zeugung mittels Spendersamen zu informieren. Aber auskunftsberechtigt ist jeder, der vermutet, nach dem Stichtag durch eine Samenspende bei einer ärztlich unterstützten Befruchtung gezeugt worden zu sein, und mindestens 16 ist.

Hat man als Samenspender weiterhin die Möglichkeit, anonym zu bleiben, oder entsteht dadurch eine Verpflichtung, mit „seinen“ Kindern in Kontakt zu treten?

Anonym zu bleiben, geht nicht mehr, wenn er in einer deutschen Samenbank spenden möchte.

Wie ist das in anderen Ländern, gibt es dort auch solche Register?

Es gibt ähnliche Regelungen in Großbritannien, Finnland, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, der Schweiz und Dänemark.


http://www.sueddeutsche.de/panorama/samenspende-anonym-bleiben-geht-nicht-mehr-1.4036332
Tags: Familienrecht –  Kinderrechte – Kindeswohl – Menschenrechte EGMR – Reproduktionsmedizin – Samenspende – Wunschkind – Vaterschaft

Wann kommt die Doppelresidenz in Deutschland?

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Neue Studie von Dr. Stefan Rücker Uni Bremen.

Video Doppelresidenz für Trennungskinder:  

Wenn Eltern sich trennen, muss geklärt werden, wo gemeinsame Kind leben und wie das Sorgerecht verteilt wird.

Die FDP fordert das Wechselmodell per Gesetz.

Ein Vater berichtet über seine Erfahrungen damit – ohne Gesetz.

mdr, 23-4-2018
Tags: Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parentingUmgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht

Europarat Resolution 2079? Doppelresidenz & gemeinsame Sorge für Europa?

Was ist der Europarat?

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Wie verbindlich ist die Resolution 2079 und damit das Wechselmodell bzw. Alternierende Obhut (Betreuung ca. 50/50) und die gemeinsame Sorge (gemeinsames Sorgerecht) für Europa insb. Schweiz, Österreich und Deutschland?
Oliver Hunziker, Präsident der Schweizer Verbände VeV & GeCoBi erklärt den Europarat, die Resolution 2079 und das Wechselmodell & die gemeinsame Sorge nun nicht mehr nur Kinderherzen, sondern auch die Mitgliedsstaaten des Europarates erobert.
Europarat? Resolution 2079? Wechselmodell & gemeinsame Sorge verbindlich für Europa? Danke an Oliver Hunziker http://www.oliver-hunziker.ch VeV Schweiz, Verein für elterliche Verantwortung https://www.vev.ch/ GeCoBi – Dachverband für gemeinsame Elternschaft http://www.gecobi.ch/ Kindeswohlgefährdung per Gesetz http://www.kgpg.de

Hier geht es wie versprochen zur Übersetzung der Resolution 2079 des Europarates vom 12.10.2015: http://www.vev.ch/europarat-fuer-alte… Buchempfehlungen: Diese Kinderfabel „Das Küken, das alles kann – Danke Mama & Papa“ hat die Resolution 2079 des Europarates verstanden und zeigt die biologische Dualität des Kindes auf, welches seine Fähigkeiten insbesondere durch die paritätische Elternschaft (Wechselmodell / Doppelresidenz / Betreuung 50/50) entwickeln kann: https://www.amazon.de/Das-K%C3%BCken-… Kindeswohlgefährdung per Gesetz – Selbsthilfe & Lösungen (deutsche Rechtsgrundlagen): https://www.amazon.de/Kindeswohlgef%C…

Tags: Familie – Familienrecht – Video – Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Europarat – Council of Europe – europäischen Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Scheidung – Trennung