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IEF, 11.9.2018 – Ein Interview mit Justizminister Josef Moser in der Tageszeitung Die Presse vom 30.8.2018 löst seither vehemente Diskussionen über die Umsetzung des „Ehe für alle“-Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus.
VfGH Erkenntnis aus Dezember 2017
Mit Erkenntnis von 4.12.2017 hob der österreichische Verfassungsgerichtshof die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 auf, so dass gleichgeschlechtliche Paare ab dann heiraten können. Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. In dem Erkenntnis heißt es dazu wörtlich: „Die damit verursachte diskriminierende Wirkung zeigt sich darin, dass durch die unterschiedliche Bezeichnung des Familienstandes (‚verheiratet‘ versus ‚in eingetragener Partnerschaft lebend‘) Personen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch in Zusammenhängen, in denen die sexuelle Orientierung keinerlei Rolle spielt und spielen darf, diese offen legen müssen und, insbesondere auch vor dem historischen Hintergrund, Gefahr laufen, diskriminiert zu werden.“ Das diskriminierende „Zwangsouting“ solle durch die Öffnung der Eingetragenen Partnerschaft (EP) für heterosexuelle Paare sowie der Ehe für homosexuelle Paare beseitigt werden.
Die Rolle der Politik
VP-Justizminister Josef Moser kündigte nun im Presse-Sommerinterview an, dem Erkenntnis des VfGH zu folgen, „das besagt: Ehe für alle und Eingetragene Partnerschaft für alle.“ Denn, „wenn man die Eingetragene Partnerschaft wegfallen ließe, würde das bedeuten, dass ich Menschen, die die Eingetragene Partnerschaft als aus ihrer Sicht modernere Variante der Partnerschaft eingegangen sind, zwinge, eine Ehe einzugehen.“, so Moser. Tags darauf am 31.8.2018 teilte der Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthalallerdings mit, dass eine definitive Entscheidung über die Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses noch nicht gefallen sei. Wie Der Standard berichtet, machte Launsky-Tieffenthal deutlich, es liege „an der Bundesregierung, die diversen Möglichkeiten zu prüfen und zeitgerecht darüber zu informieren“ unterstrich aber, dass VfGH-Urteile zu respektieren seien. Gegenüber Der Presse erklärte FP-Vizekanzler Heinz-Christian Strache mittlerweile: „Sie kennen meine grundsätzliche Position dazu: Dass die Ehe zwischen Mann und Frau etwas ganz Besonderes ist“. Über einen Vorschlag der Regierung sollte man dann auch Gespräche mit der Kirche führen, meinte Strache außerdem. VP-Bundeskanzler Sebastian Kurz betonte zuvor ebenfalls, dass es Aufgabe der Bundesregierung, aber auch des Parlaments sei, mögliche Wege zu finden, das Erkenntnis des VfGH umzusetzen. Beim ORF-Sommergespräch am 10.9.2018 verwies der Kanzler wiederum auf die Rechtsstaatlichkeit Österreichs und die damit verbundene Verpflichtung der Politik, eine rechtskonforme Umsetzung des Erkenntnisses zu gewährleisten. Bleibt die Regierung tatenlos und unterlässt eine Sanierung, wird das Erkenntnis durch die Öffnung von EP und Ehe ab 1.1.2019 in Kraft treten.
Alternativen zur Öffnung von EP UND Ehe
Um dem VfGH-Urteil zu entsprechen, gäbe es aber auch die Möglichkeit, die Ehe der Verbindung von Mann und Frau vorzubehalten und nur die EP als Lebensgemeinschaft für alle Paare zu öffnen, erläutert Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF). Auf diese Weise würden homosexuelle Paare nicht mehr einem „Zwangsouting“ ihrer sexuellen Orientierung unterworfen, da ja auch heterosexuelle Paare in eingetragener Partnerschaft leben könnten. Gleichzeitig wäre die Ehe nach wie vor Mann und Frau vorbehalten. Andere Varianten wären etwa die Abschaffung der (Zivil-)Ehe unter Beibehaltung einer Eingetragenen Partnerschaft (EP) oder eben die Abschaffung der EP unter Abänderung des Ehebegriffs im Zivilrecht. Für alle Varianten wäre eine Gesetzesänderung durch die Regierung nötig, so die Juristin Merckens. Da sich die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ auch im Wahlkampf noch gegen eine „Eheöffnung“ ausgesprochen haben, geht u.a. Der Standard davon aus, dass jedenfalls die FPÖ keine die Wählerschaft enttäuschende Gesetzesänderung mittragen möchte, an deren Ende die „Ehe für alle“ stünde. In einem Kommentar in Die Presse vom 7.9.2018 verweist auch der Journalist Martin Leidenfrost auf die Meinung der Wähler von ÖVP und FPÖ zum Thema „Ehe für alle“. Laut Leidenfrost seien 66 Prozent der FPÖ-Wähler und 61 Prozent der ÖVP-Wähler gegen die „Homo-Ehe“. Leidenfrost kritisiert die „anpasslerische[n] Signale“ der letzten Monate, die den Eindruck erweckten, die Regierung denke sich: „Geh lass, dann is wenigstens a Ruah!“. Ruhe gäbe es aber nicht. Denn die Eheleute erklärten ihren Willen, Kinder zu zeugen. Damit sei Tür und Tor für Leihmutterschaft geöffnet, so Leidenfrost. In einem weiteren Presse-Kommentar vom 9.9.2018 mahnt der Jurist Andreas Kresbach: „Das Gebot der sachlichen Differenzierung, das übrigens auch dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebot innewohnt, erfordert es dagegen, dass Unterschiedliches nicht mutwillig und populistisch gleich zugeordnet, sondern zumindest auch verschieden definiert werden muss.“ Auch er begründet, warum es aufgrund des VfGH-Erkenntnisses nicht notwendig sei, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. „Die Ehe auch auf gleichgeschlechtliche Paare zu erweitern, würde nicht nur heißen, das biologische Faktum, dass nur aus der Gemeinschaft von Mann und Frau neues menschliches Leben hervorgehen kann, nicht zu berücksichtigen. Es würde auch ihrer Ausrichtung auf das Wohl des Kindes zuwiderlaufen, dem in der Regel – von der ein Gesetz auszugehen hat – mit einer Vater-Mutter-Kind-Beziehung am besten gedient ist“, so Kresbach.
Kath. Familienverband: Warnung vor Legalisierung der Leihmutterschaft als nächstem Schritt
Die Sorge der Legalisierung von Leihmutterschaft als logische Konsequenz der „Ehe für alle“ teilt mit Journalist Leidenfrost auch Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbands Österreich. Wenn zwei homosexuelle Männer eine Ehe – bisher als offen für die Weitergabe des Lebens definiert – eingehen könnten, könnte der nächste Liberalisierungsschritt sein, diesen die Möglichkeit der [partiellen] leiblichen Elternschaft einzuräumen. Dies wäre aber nur durch eine für Frauen und Kinder höchst problematische Leihmutterschaft denkbar, die zu Recht verboten sei, äußerte sich Trendl gegenüber kathpress. Wenn die Ehe Mann und Frau vorbehalten bliebe, würde dies den Widerspruch zwischen dem VfGH-Entscheid und der bisherigen Legislative in Österreich ausräumen, so Trendl. Laut dem geltenden Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist die Ehe als Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts definiert, die u.a. ihren Willen bekunden, Kinder zu zeugen und sie zu erziehen. Diese Frage der Weitergabe des Lebens, die Schaffung eines gesetzlich geschützten Rahmens für Kinder, habe der VfGH offen gelassen. Für den Familienverband sei genau diese Frage zentral, betonte Trendl.
Kritik des AKV an Moser
Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) zeigte sich in einer Presseaussendung über die Äußerungen Mosers „überrascht und enttäuscht“. AKV-Präsident Helmut Kukacka verwies darauf, dass die Regierungsparteien im Wahlkampf ein „Nein zur Ehe für alle“ erklärt hätten und erwartet werden könne, dass dieses Wahlversprechen nicht beiseite gewischt werde, sofern das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes eine andere Regelung zulasse, als die vom Justizminister vorgeschlagene. Kukacka verweist auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), der die Ehe als Verbindung von Mann und Frau bestätigt und festgestellt hatte, kein Land könne dazu verpflichtet werden, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. „Eine rechtliche Nivellierung des Begriffs der Ehe, der einem tief verwurzelten sozialen und kulturellen Verständnis entspricht, scheint daher nicht erforderlich“, so der AKV-Präsident. Es gebe schließlich die rechtliche Möglichkeit die Eingetragene Partnerschaft im Sinne der Judikatur zu öffnen und die Ehe durch gesetzliche Konkretisierung als alleinige Verbindung von Mann und Frau zu bewahren, verweist auch Kukacka auf diese Option. „Für die AKV ist es jedenfalls wichtig, dass die besondere Natur der Ehe, als Verbindung von Mann und Frau bewahrt bleibt, denn keine andere Verbindung ist besser geeignet, Kinder hervorzubringen, aufzuziehen und die Generationenfolge zu sichern“, macht Kukacka deutlich.
https://www.ief.at/update-zur-aktuellen-diskussion-um-die-ehe-fuer-alle/
Zwei Geschichten, zwei Dramen. Undurchsichtig arbeitende freie Träger und deutsche Jugendämter entfernen immer öfter Kinder aus ihrem Zuhause, manchmal aus fadenscheinigen Gründen. Allein zwischen 2014 und 2015 ist die Zahl der Inobhutnahmen um rund 30 Prozent auf 77.645 angestiegen. RT Deutsch-Reporterin Maria Janssen stellt betroffene Familien vor.
Viele Jugendämter in Deutschland sind personell unterbesetzt und beklagen Überforderung. Das ist mit ein Grund dafür, dass die Behörden oft Aufträge an freie Träger weiterreichen.
Und hier beginnt oft ein folgenschwerer Interessenkonflikt. Denn die freien Träger sind oft gemeinnützige Vereine oder private Firmen, die für die Betreuung von Kindern aus vermeintlich oder tatsächlich schlechtem Hause vom Jugendamt hoch entlohnt werden.
Ein kurzer Blick in die Tabellen des statistischen Bundesamtes genügt, um festzustellen, dass die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stark angestiegen ist. Vor allem religiöse Familien und Einwanderer sollen überdurchschnittlich häufig von den weitreichendsten Maßnahmen betroffen sein, die die Ämter ergreifen können.
Doch was bedeutet der Kindesentzug für die betroffenen Familien? RT Deutsch-Reporterin Maria Janssen besuchte Eltern, denen das Jugendamt die Kinder entzogen hat. Die Betroffenen berichteten, dass die freien Träger in ihren Gutachten oft mit Lügen und falschen Tatsachenbehauptungen arbeiten.
Aufgrund dieser mit Fake News oder willkürlichen, oft ideologisch unterfütterten, Hypothesen angereicherten Gefälligkeitsgutachten schreibt das Jugendamt dann Aufenthalte vorgeschrieben oder erteilt Betreuungsaufträge. Regelmäßig an den Träger, der das jeweilige Gutachten organisiert hat.
Reiner Schmitt (Name geändert) hat sich selbst an das Jugendamt gewandt in der Hoffnung, seine Tochter aus einer kindeswohlgefährdenden Umgebung bei ihrer Mutter retten zu können. Doch der freie Träger kam zum Ergebnis, das Kind soll unter Betreuung eines freien Trägers bei der Mutter bleiben. Folglich ging es dem Teenager immer schlechter.
So beschrieb die jahrelange Klassenlehrerin das Mädchen als schwer verwahrlost und auch die Noten rutschten in den Keller. Der Direktor des Psychiatrie-Klinikums in Karlsruhe stellte unter anderem „depressive Verstimmungen“ und „suizidale Gedanken“ bei dem Teenager fest. Kontakt zu seiner Tochter hat der Vater seit mehreren Jahren nicht mehr.
Video:
Nach der Trennung von ihrem gewalttätigen Mann zog Andrea Kuwalewsky die vier gemeinsamen Kinder alleine groß. Ihren Ex-Mann hat die damalige Polizeiinspektorin wegen schwerer Körperverletzungen angezeigt. Es dauerte nicht lange, bis dieser das Jugendamt einschaltete mit der Behauptung, Andrea Kuwalewsky sei psychisch krank.
Das Jugendamt in Bad Dürkheim beauftragte einen freien Träger mit der Erstellung eines Gutachtens über die Mutter. Dessen nicht approbierte Gutachterin sprach lediglich eineinhalb Stunden mit Andrea Kuwalewsky und diagnostizierte eine Borderline-Störung. Daraufhin entzog das Jugendamt der Mutter das Sorgerecht über ihre vier Kinder. Nach zehn Monaten in einem katholischen Heim kehrten die Kinder zur Mutter zurück, die ihre geistige Gesundheit mittlerweile erfolgreich belegen konnte.
Anmerkung der Redaktion: Die Aussage von Rainer Schmitt bei Minute 07:28 „Ich konnte das Gegenteil beweisen. Sie haben gelogen.“ bezieht sich auf den freien Träger „Kleiner Muck“ und nicht auf das Jugendamt Bonn.
Bozen – Am Sonntag, 19. März – Josefitag – wird in Italien der Vatertag gefeiert. Dies nimmt auch der Katholische Familienverband Südtirol (KFS) zum Anlass, auf die wichtige Rolle des Vaters in der Familie aufmerksam zu machen. Gerade für die frühe Entwicklung und die psychische Gesundheit von Kindern ist die Präsenz einer männlichen Bezugsperson entscheidend.
„Sicher wurden in letzter Zeit zusätzliche Anreize und Argumentationshilfen für Väter in Elternzeit geschaffen, wie beispielsweise mit dem Landesfamiliengeld +“, betont KFS-Präsidentin Angelika Mitterrutzner. „Trotzdem sind Väter, die sich für eine berufliche Auszeit zu Gunsten der Kindererziehung entscheiden, noch immer die Ausnahme. Besonders in der Privatwirtschaft scheint es fast unmöglich. Dabei bestätigen Väter, welche den Schritt wagen, wie viel positive Energie sie durch diesen Paradigmenwechsel erfahren haben.“
„Wenn man bedenkt, dass Kinder auch in Kindergarten und Grundschule wenig bis keine männlichen Bezugspersonen haben, ist das ein Defizit, das sich auch auf die kindliche Entwicklung auswirkt“, erklärt Mitterrutzner. „Wir wissen, dass Mütter, die nach der Geburt von ihrem Mann entlastet werden, leichter eine stabile Mutter-Kind-Bindung aufbauen. Genauso wichtig ist die Bindung zwischen Vater und Kind sowie die Präsenz eines einfühlsamen und engagierten Vaters als männliche Identifikationsfigur und Vorbild. Die aktive väterliche Teilhabe am Familienleben sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Schade, dass man trotzdem immer wieder darauf hinweisen muss.“
Denn Väterzeit bedeutet auch Gleichberechtigung. Wenn nun nicht nur Frauen, sondern auch Männer über Monate aus dem Berufsleben zurücktreten, ist die Gesellschaft umso mehr gefordert, Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu finden. In diesem Sinne möchte der Familienverband Väter dazu aufrufen, sich die Elternzeit zu nehmen und die Möglichkeiten, die es für Väter bereits gibt auch wirklich zu nutzen.
Abenteuerwochenende mit Papi
Vorschau: Seit 2012 ist das „Abenteuer-Wochenende mit Papi“ fixer Bestandteil im Veranstaltungskalender des Katholischen Familienverbandes Südtirol (KFS). Väter und ihre Kinder ab sechs Jahren können sich dabei außerhalb der familiären Rahmenbedingungen neu kennenlernen und ihre Bindung zueinander bei gemeinsamen Erlebnissen stärken.
Auch in diesem Jahr hat Erlebnispädagoge Georg Pardeller wieder ein spannendes Wochenende im Ferienheim am Vigiljoch geplant und zwar am 20. und 21. Mai. Anmeldungen und Informationen gibt es im KFS-Büro unter Tel: 0471 974 778 oder auf http://www.familienverband.it. Anmeldeschluss ist der 12. Mai.
Angels of God,
From heaven so bright,
Watch over my children
And guide them right.
Fold your wings ‘round them
And guard them with love
Sing to them softly
From heaven above.
Ein amerikanisches Gebet, hat die Callie in CSI Miami „Happy Birthday“ gesprochen.
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(Wien) Am vergangenen Samstag starb Barbara Prammer, die Präsidentin des Österreichischen Nationalrats nach einem Krebsleiden im 61. Lebensjahr. Von offizieller katholischer Seite werden der sozialistischen Politikerin posthum Blumen gestreut. Daß die „blutige Barbara“ eine radikale Abtreibungsbefürworterin war, wird verschwiegen. Was zählen schon die getöteten ungeborenen Kinder? Muß man das Blut an den Händen der Täter sehen? Nein, muß man nicht, folgt man jedenfalls den Verneigungsübungen, in denen sich gerade kirchliche Vertreter üben.
„Linzer Bischof erinnert an gemeinsame Positionierung mit Nationalratspräsidentin bei mehreren Kirche-Staat-Kooperationen wie Hilfsfonds für Geschädigte des Nationalsozialismus und Anliegen der ‚Allianz für den Freien Sonntag‘“, berichtet die Katholische Presseagentur Österreichs KAP. Bischof Ludwig Maria Schwarz von Linz und damit zuständiger Diözesanbischof der Verstorbenen sagte, er habe „immer gute, herzliche und offene Begegnungen mit der Nationalratspräsidentin“ gehabt.
Msgr. Dariusz Schutzki, Bischofsvikar für die Stadt Wien sprach für das Erzbistum Wien eine Würdigung aus und erinnerte unter anderem an eine Begegnung mit der verstorbenen Nationalratspräsidentin bei der jüngsten Dechantenklausur. „Wir sprachen über verschiedene Angelegenheiten – politischer, sozialer und auch ganz menschlicher Natur. Und auch über den Glauben. Wir haben, daran kann ich mich gut erinnern, ihr unser Gebet versprochen. Möge sie im Frieden ruhen“, so der Bischofsvikar gegenüber Kathpress.
Caritas Österreich: Prammer „engagierte Stimme für Menschlichkeit“
Um Prammer trauert auch die Caritas Österreich. Caritas-Präsident Michael Landau bezeichnete die verstorbene Sozialdemokratin als „eine wichtige und engagierte Stimme für Menschlichkeit und Toleranz“.
„Tief betroffen“ zeigte sich auch der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker: „Barbara Prammer war eine beeindruckende Politikerin“. Sie habe dem Parlament „mehr Gewicht“ gegeben und sei „konsequent gegen Rechtsextremismus und Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen“ aufgetreten, weiß Bünker dem Evangelischen Pressedienst anzuvertrauen. Prammer habe keine Befreiungsfeier in Mauthausen versäumt, so Bünker, „es war ihr ein besonderes Anliegen, daß es hier kein Vergessen gibt“.
Mit dem Zeigefinger auf vergangene Verbrechen anderer zeigen, während man selbst Verbrechen heute rechtfertigt und gutheißt, offenbart eine heuchlerische Verlogenheit skandalösen Ausmaßes, die weder dem evangelisch-lutherischen Bischof noch den offiziellen katholischen Kirchenvertretern aufzufallen scheint. Ist ihnen die Nähe zur Macht, vor der sie sich mit solcher Inbrunst verneigen, das Wichtigste?
Unkritischer Radio Vatikan-Nachruf
Einen gänzlich unkritischen Nachruf veröffentlichte auch Radio Vatikan „Die Stimme des Papstes und der Weltkirche“ (Deutsche Redaktion).
„Österreich: Caritas und Bischof trauern um Nationalratspräsidentin
Caritas-Präsident Michael Landau und Bischof Ludwig Schwarz trauern um die am Samstag verstorbene Nationalratspräsidentin. Landau schrieb in einer Aussendung, mit Barbara Prammer verliere Österreich „eine wichtige und engagierte Stimme für Menschlichkeit und Toleranz. Sie war eine wichtige Unterstützerin bei sozialen Anliegen und in Fragen der Gerechtigkeit“, so Landau.
Prammer, die aus Ottnang in Oberösterreich stammte, hatte sich auch persönlich für eine Reihe von Projekten der Caritas der Diözese Linz engagiert. Auch der Linzer Diözesanbischof Ludwig Schwarz trauert um den Verlust. Er schätze die kompetente Zusammenarbeit mit ihr wie beispielsweise beim Hilfsfonds für Geschädigte des Nationalsozialismus.
Der Tod von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hat am Samstag in ganz Österreich für Trauer und Betroffenheit gesorgt. Prammer starb Samstagnachmittag im Kreise ihrer Familie in ihrem 61. Lebensjahr an den Folgen einer Krebserkrankung. Zahlreiche Vertreter der Politik, aber auch der Kirche würdigten ihre wichtige Funktion an der Spitze der österreichischen Politik.“
Massenmord an Ungeborenen „bahnbrechende Errungenschaft“
Menschenfreundliche „Kostproben“ der Mauthausen-Pilgerin Barbara Prammer:
Im Dezember 2004 erklärte Prammer als Bundesfrauenvorsitzende der SPÖ, daß „GegnerInnen der Fristenlösung mit dem erbitterten Widerstand“ der SPÖ-Frauen zu rechnen haben. Die damalige Vizepräsidentin des Parlaments „warnte, die Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruches in Frage zu stellen“, wie die Tageszeitung Der Standard berichtete. Vielmehr forderte Prammer noch eine Ausweitung („Verbesserung“) der Möglichkeiten, ungeborene Kinder töten zu können.
„Der gesetzlich legitimierte Schwangerschaftsabbruch ist eine bahnbrechende Errungenschaft, die nicht in Frage gestellt werden darf“, so dekretierte die „wichtige und engagierte Stimme für Menschlichkeit und Toleranz“ (Caritas-Präsident Landau) 2004 mittels Presseaussendung makabererweise ausgerechnet am Gedenktag der unschuldigen Kinder. In diesem Sinne setzte sie sich sich auch für die Zulassung der Abtreibungspille Mifegyne in Österreich ein.
Lebensschützer waren der Sozialistin eine unerträgliche Zumutung. Ein besonderer Dorn im Auge waren ihr und ihren „menschenfreundlichen“ GenossInnen die Gehsteigberater. Gegen sie forderte Prammer 2004 und ebenso 2007 zusammen mit Österreichs bekanntestem und geschäftstüchtigstem Abtreibungsarzt „Schutzzonen vor den Kliniken“, um abtreibungsentschlossene Frauen und das legal mordende Klinikpersonal vor „Psychoterror“ zu schützen. „Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen an ihrem Körper in Frage zu stellen, bedeutet massive Gewalt gegen Frauen auszuüben“, so Prammer.
„Es ist bestürzend, mit welchem Eifer die Lobby der Abtreibung alles will, was Abtreibung noch leichter und sicherer, ‚todsicher‘ macht“, schrieb damals Salzburgs Weihbischof Andreas Laun zu Prammers Vorstoß. Laun wird in der Bischofskonferenz von seinen Mitbrüdern zu bestimmten Themen geschnitten.
Etappen einer Politkarriere
Die studierte Soziologin (Jahrgang 1954), arbeitete als Frauenreferentin beim Arbeitsamt. 1990 wurde sie Landesfrauenvorsitzende der SPÖ Oberösterreich. Seit 1995 war sie stellvertretende SPÖ-Bundesvorsitzende, von 1991-1997 Landtagsabgeordnete und von 1995-1997 Landesrätin (Landesministerin). 1997 wurde sie von Bundeskanzler Viktor Klima als Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz in die SPÖ-geführte Bundesregierung berufen.
Ab 1999 war Prammer Nationalratsabgeordnete, 2000-2004 stellvertretende Fraktionsvorsitzende, 2004-2006 Zweite Präsidentin des Nationalrats, seit 2006 Erste Präsidentin des Nationalrats.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons/Grüne.at (Screenshot)/unzensuriert.at