Deutschland
Die Jugendämter und das Kindeswohl – Wenn Profitinteressen Familien zerreißen (Teil I)

Viele Jugendämter in Deutschland sind personell unterbesetzt und beklagen Überforderung. Das ist mit ein Grund dafür, dass die Behörden oft Aufträge an freie Träger weiterreichen.
Und hier beginnt oft ein folgenschwerer Interessenkonflikt. Denn die freien Träger sind oft gemeinnützige Vereine oder private Firmen, die für die Betreuung von Kindern aus vermeintlich oder tatsächlich schlechtem Hause vom Jugendamt hoch entlohnt werden.
Ein kurzer Blick in die Tabellen des statistischen Bundesamtes genügt, um festzustellen, dass die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stark angestiegen ist. Vor allem religiöse Familien und Einwanderer sollen überdurchschnittlich häufig von den weitreichendsten Maßnahmen betroffen sein, die die Ämter ergreifen können.
Doch was bedeutet der Kindesentzug für die betroffenen Familien? RT Deutsch-Reporterin Maria Janssen besuchte Eltern, denen das Jugendamt die Kinder entzogen hat. Die Betroffenen berichteten, dass die freien Träger in ihren Gutachten oft mit Lügen und falschen Tatsachenbehauptungen arbeiten.
Aufgrund dieser mit Fake News oder willkürlichen, oft ideologisch unterfütterten, Hypothesen angereicherten Gefälligkeitsgutachten schreibt das Jugendamt dann Aufenthalte vorgeschrieben oder erteilt Betreuungsaufträge. Regelmäßig an den Träger, der das jeweilige Gutachten organisiert hat.
Reiner Schmitt (Name geändert) hat sich selbst an das Jugendamt gewandt in der Hoffnung, seine Tochter aus einer kindeswohlgefährdenden Umgebung bei ihrer Mutter retten zu können. Doch der freie Träger kam zum Ergebnis, das Kind soll unter Betreuung eines freien Trägers bei der Mutter bleiben. Folglich ging es dem Teenager immer schlechter.
So beschrieb die jahrelange Klassenlehrerin das Mädchen als schwer verwahrlost und auch die Noten rutschten in den Keller. Der Direktor des Psychiatrie-Klinikums in Karlsruhe stellte unter anderem „depressive Verstimmungen“ und „suizidale Gedanken“ bei dem Teenager fest. Kontakt zu seiner Tochter hat der Vater seit mehreren Jahren nicht mehr.
Video:
Nach der Trennung von ihrem gewalttätigen Mann zog Andrea Kuwalewsky die vier gemeinsamen Kinder alleine groß. Ihren Ex-Mann hat die damalige Polizeiinspektorin wegen schwerer Körperverletzungen angezeigt. Es dauerte nicht lange, bis dieser das Jugendamt einschaltete mit der Behauptung, Andrea Kuwalewsky sei psychisch krank.
Das Jugendamt in Bad Dürkheim beauftragte einen freien Träger mit der Erstellung eines Gutachtens über die Mutter. Dessen nicht approbierte Gutachterin sprach lediglich eineinhalb Stunden mit Andrea Kuwalewsky und diagnostizierte eine Borderline-Störung. Daraufhin entzog das Jugendamt der Mutter das Sorgerecht über ihre vier Kinder. Nach zehn Monaten in einem katholischen Heim kehrten die Kinder zur Mutter zurück, die ihre geistige Gesundheit mittlerweile erfolgreich belegen konnte.
Anmerkung der Redaktion: Die Aussage von Rainer Schmitt bei Minute 07:28 „Ich konnte das Gegenteil beweisen. Sie haben gelogen.“ bezieht sich auf den freien Träger „Kleiner Muck“ und nicht auf das Jugendamt Bonn.
Den Fall Kuwalewsky hat man hier sehr einseitig und stark vereinfachend wiedergegeben.
So klar, wie hier beschrieben – böser Vater als Täter und gute Mutter als Opfer – war es nicht:
Frau Kuwalewsky hat selbst veröffentlicht, dass sie ihren damaligen Ehemann anlässlich der von ihr beanzeigten Körperverletzung bewusst provoziert habe.
Am Ende bleibt davon jedoch nur noch die strafrechtlich relevante Körperverletzung durch den Vater übrig, die dann für die öffentliche Meinung unentschuldbar ist.
Wie fühlt sich jetzt der Vater? War das nicht von Interesse?
Der Vater sollte die gemeinsamen Kinder während Frau Kuwalewskys freiwilligen Aufenthaltes in der Psychiatrie betreuen, so dass ihn das Jugendamt zur Beantragung des Sorgerechts aufforderte.
Der Vater hat die Mutter also nicht böswillig als psychisch krank dargestellt, sondern der Gesundheitszustand der Mutter zum damaligen Zeitpunkt führte zu der Frage, ob Frau Kuwalewsky weiterhin in der Lage sei, ihre Kinder zu betreuen und zu erziehen.
Der Mutter gewährte das Jugendamt zu diesem Zeitpunkt schon Hilfen (Familienhilfe).
Die Einschätzung des Vater als Gewalttäter und die negative Einschätzung der psychischen Gesundheit der Mutter kamen demnach nicht von ungefähr, denn Vater und Mutter hatten dem Jugendamt die Gründe für die Inobhutnahme quasi auf dem Silbertablett selbst geliefert.
Was an der Sache viel skandalöser ist, kommt hier gar nicht zur Sprache:
Das ist nämlich der von Jugendämtern und Gerichten angenommene Automatismus, dass psychisch angeschlagene oder kranke Eltern absolut schädlich für ihre Kinder sind.
Aber gerade das ist in den meisten Fällen gar nicht der Fall (nur in unter 2% der Fälle ist es tatsächlich besser, wenn die Kinder nicht bei ihren Eltern untergebracht werden).
Erschreckenderweise wird in familiengerichtlichen Verfahren selbst dann, wenn es noch nicht einmal den geringsten Hinweis auf psychische Erkrankung gibt, fast zwangsläufig ein Elternteil als psychisch krank dargestellt, um ihn als Erzieher seiner Kinder auszuschalten.
Das Stigma „psychisch krank“ bestimmt von da an alles.
Die Sachverständigen, die solche Gutachten erstellen, gehören einer großen Lobby an, die nichts im Sinn hat als ihre Pfründe zu sichern, denn nicht selten leben diese Gutachter zu mehr als 50% von der Gutachtenerstellung und nicht primär von ihrer therapeutischen Tätigkeit.
Deswegen hätten Sachverständige, gleich welcher Fachrichtung,
im familiengerichtlichen Verfahren eigentlich gar nichts zu suchen.
Das Familiengericht ist weder ein Strafgericht noch dürfte es die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Menschen so mit Füßen treten, wie es offenbar dort Usus ist.
Menschen werden vor dem Familiengericht oftmals äußerst respektlos behandelt und ihrer Würde beraubt.
Gewalt- nichts anderes ist es, wenn man seine Kinder entzogen bekommt – gegen Menschen, denen man das Etikett „psychisch krank“ angehängt hat, wird also auch öffentlich gutgeheißen, angenommene oder tatsächliche Krankheit wird härter als jedes Verbrechen mit oftmals endgültigem Kindesentzug bestraft.
Man sollte also nicht einerseits das System kritisieren und anklagen und auf der anderen Seite die Argumentation des Systems übernehmen, wenn es z.B. um den anderen Elternteil geht.
Man muss sich also -wie Frau Kuwalewsky- ein passendes Gutachten erstellen lassen, damit man durch ein Papier nachgewiesen wieder Mensch und Elternteil sein kann? Das darf doch nicht sein.
Kinder brauchen beide Eltern, auch wenn diese krank sein sollten.
Und was ist also mit den anderen, die sich kein passendes Gutachten leisten können oder keinen Gutachter finden oder die gar nicht wissen, was sie im Verfahren tun müssten?
Was nützen also solche parteilichen Berichte, die nicht faktengetreu dargestellt werden, den vielen anderen da draußen, die hier keine Stimme haben oder bekommen?
LikeLike