Reduzierung des Kindesunterhalt – Alimente

Besuchsrecht – Besuchskontakte

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Besuchskontakt Vater Sohn, gemeinsame Obsorge 

Auch erhöhte Kontaktrechtskosten können zu einer Anrechnung beim Kindesunterhalt führen:
Ein die übliche Dauer (das ist in der Regel 1 Tag pro Woche oder 4 Tage pro Monat, also etwa ein 14-tägiges Wochenendkontaktrecht) überschreitendes Kontaktrecht führt pro weiterem wöchentlichen Kontakttag (also insgesamt ab 2 Tagen pro Woche = 8 Tage pro Monat) zu einer Reduktion des Unterhaltsanspruch um 10 % [seit dem Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG), BGBl I 2013/15, heißt das Besuchsrecht => Kontaktrecht; vgl 10 Ob 11/04x = EF-Z 2006/11 (Gitschthaler); 7 Ob 178/06m].

Tags: gemeinsame Obsorge – Familienrecht – Gesetze Österreich – Rechtssprechung 

Appell an Justizminister Dr. Josef Moser – Fall Thomas Claricini

Video-Vollversion unzesurierte Pressekonferenz Liste Jetzt inkl. Fragen von Journalisten u. Betroffenen!
Appell an Justizminister Dr. Josef Moser (ehemaliger Rechnungshofpräsident) von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender.

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Die Kompetenzen  von Jugendwohlfahrt (Jugendamt) wurden von der FPÖ-ÖVP-Regierung vom Bund an die Länder (einzelnen Bundesländer Österreichs) abgegeben, siehe auch Kompetenzbereinigung. Konkret soll der Artikel 12 der Bundesverfassung gänzlich abgeschafft werden.

Zitat FM4: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972
„Wie kann es sein das Grundrechte Ländersache sind? Wir reden über Kinderrechte über Menschenrechte. Wir reden über Menschenwürde, es passt alles zum Thema UN-Kinderrechtskonvention, wie geht das in einem Rechtsstaat das dies Ländersache ist?
Das verstehe ich nicht, für mich ist das als Vater nicht nachvollziehbar….“

Zitat Sprecher des Verein Opferoffensive:
“ … Es wurde Vorgetragen an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (ÖVP), dass die Staatsanwaltschaft sehr oft gar nicht ermittelt und sich quasi so selbst zum Richter machen, ohne es zu prüfen…
… In Deutschland gibt es im Staatsgrundgesetz Nr. 20 „Das Widerstandsrecht“. Der Staatsbürger hat dann ein Recht auf Widerstand, wenn Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt sind, oder ausgehebelt werden…“

Zitat Rechtsanwalt Dr. Adrian Holänder:
„Das was sie ansprechen die Entfremdung ist ein ganz wesentlicher Punkt. Parential Alienation Syndrom „PAS“ wurde schon vor einiger Zeit im Parlament als Entschliessungsantrag gefordert, dass dies ein Straftatbestand werden möge…
… abgesehen davon ist Parential Alienation Syndrom jetzt schon in vielen Länder als Körperverletzung anerkannt, dass heißt man könnte es schon jetzt mit dem bestehenden Strafgesetz als Köperverletzung verfolgen…“ 

Zitat vom Vorstand Väter ohne Rechte:
… in Brasilien sind es 5 Jahre …

… Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, was wir nie wieder gut machen können…“

Komentare+Fragen: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972

Artikel Väter ohne Rechte:

Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini

Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: „Sie nennen es Kindeswohl“ in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.

Bericht in der Kronen Zeitung
Bericht in der Presse
Bericht in der Kleinen Zeitung
Bericht Salzburger Nachrichten
Bericht ORF

Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!

Pressemappe Liste JETZT Sie nennen es Kinderwohl zum Download

Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt „TATORT Jugendamt“ übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.

Herr Kolba verweist ebenso auf den Sonderbericht der Volksanwaltschaft, den Bericht des Rechnungshofes und den Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung zum Thema, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“
Bericht des Rechnungshofes zur Familiengerichtsbarkeit
Endbericht Evaluierung KindRamRäg2013 ÖIF

FALLBEISPIEL Thomas Claricini

Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht „abwatschte“. Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.

wesentliche Eckpunkte der Chronologie:

nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige

Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.

Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!

Rekurs zur Verfahrenshilfe zum Nachlesen

Nur einige exemplarische Beispiele:

kompletter Rekursentscheid zum Nachlesen


Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/liste-jetzt-uebt-massive-kritik-an-der-jugendwohlfahrt/ 

Tags: Appeal to Justice Minister – journalists u. Affected – Youth Welfare Office – federal government – Austrian states – children’s rights over human rights – father – democracy – rule of law are undermined – criminal offense – child welfare – Kompetenzbereinigung Kinder- und Jugendhilfe

Das darf doch nicht wahr sein!

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Männerservice

Männerservice

Report #116

In einer intakten Familie …

Betroffene
Vater: Christoph Altmann*

In der Verantwortung
Tamara Altmann*, Mutter des Kindes
Tochter Fabienne Altmann*, volljährig
österreichisches Familien- und Unterhaltsrecht
Bezirksgericht und Landesgericht Wiener Neustadt

Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, Wien, August 2018**

Geschichte
Das darf doch nicht wahr sein! Tief enttäuscht hält Christoph Altmann das Schriftstück in Händen. Noch beim Öffnen hatte er gehofft: Das Landesgericht wird den Fehler des Bezirksgerichts sicher erkannt haben und Recht sprechen, doch mitnichten: Die Gerichte geben sich gegenseitig recht, und das Landesgericht verbietet Christoph sogar noch, in die nächste Instanz zu gehen – ja, das dürfen die! 4000 Euro soll Christoph jetzt, innerhalb vier Wochen, nachträglich an Unterhalt bezahlen, obwohl er die bisher festgesetzten Beträge stets brav überwiesen hat. Warum? Weil nachträglich beschlossen wurde, er hätte noch mehr zu zahlen gehabt! Natürlich soll er ab sofort zukünftig monatlich noch mehr zahlen, sodass ihm selbst wieder in Summe weniger als der halbe Monatsverdienst bleibt. Wie lange? Vermutlich bis seine Tochter Fabienne das oder die Studien beendet hat, welche sie noch lange gar nicht begonnen hat.Dabei hatte Fabienne schon eine Lehre begonnen, und durch ihren Eigenverdienst war Christoph, der für zwei weitere Kinder Unterhalt leistet, wenigstens ein bisschen entlastet. Doch Fabienne hatte vor einiger Zeit das Dienstverhältnis einfach beendet, und sie hat ihren Vater nicht einmal informiert. Für genau diese Zeit wird Christoph nun verpflichtet, nachzuzahlen. Entsetzt richtet er an uns die Frage, ob er sich denn wenigstens die Nachzahlung sparen könne, denn: Er hatte ja die Gemeinsame Obsorge und wurde nicht informiert. Ja, die Gemeinsame Obsorge, der Sinn dieses irreführenden Namens ist ja der, dass Väter glauben, sie hätten ein bisschen Rechte… Wir klären auf.

Seine Exfrau, Tamara, hat ihre Tochter in ihrem Sinne erzogen: Geld kommt nicht von der Arbeit, sondern vom Vater. Klagen ist einfacher als arbeiten in Österreich. Zuerst reicht die Mutter eine Klage auf Unterhaltserhöhung und Nachzahlung ein, und als Fabienne volljährig ist, schließt diese sich der Klage an. Ab jetzt klagt die Tochter den Vater, vermutlich noch sehr oft, denn sie fühlt sich nicht „selbsterhaltungsfähig“. Daher müsse sie jetzt den Kopf frei haben, für die Matura, und, wir könnten wetten, danach für ein Studium, dann vermutlich einen Wechsel der Faches, und danach für den nächsten Vorwand.

Dabei hatte Fabienne zwar das Dienstverhältnis beendet, doch den Lehrabschluss trotzdem in der Tasche, und die Matura macht sie berufsbegleitend. Wie in aller Welt kann ein Gericht den Vater zu einem Unterhalt verdonnern, als ob das Kind völlig ohne Chance auf eigenes Einkommen wäre?

Wir kennen die Urteilsbegründungen und ihre schön geschminkten Formulierungen. Dass dabei die Lage des Vaters rechtlich nicht relevant und für die Gerichte einfach nicht interessant ist, stellt in tägliches Recht gegossene Unmenschlichkeit dar. So wird begründet, dass die „Anspannung“, mit der von einem Vater höchstmöglicher Arbeitseinsatz für höchstmöglichen Unterhalt gefordert wird, dem weder Weiterbildung noch Babypause oder gar ein Sabbattical zugebilligt wird, umgekehrt für erwachsene Kinder nicht gilt. Welcher Richter kann so etwas eiskalt schreiben, ohne sofort beim Justizminister ein Protestschreiben einzureichen wegen offensichtlicher Ungleichbehandlung in der Rechtslage? Offenbar jeder bei Gericht, denn es gibt eine „gute Ungleichbehandlung“ – die nämlich Väter trifft.

Endgültig menschlich auf unterster Schublade folgt schließlich eine unserer Lieblingsfloskeln: „In einer intakten Familie“ wäre der Unterhaltsberechtigten genau das zugestanden worden, was zuerst die Mutter und jetzt das Kind vom Vater einklagen.

Ach, wie gut wissen unsere Familiengerichte über intakte Familien Bescheid! Wir sind tief beeindruckt.

In einer intakten Familie lässt zuerst die Mutter monatlich den letzten Cent aus dem Vater pressen und lehrt die Kinder, wie prächtig es sich damit auf Kosten des Vaters leben lässt?

Wir sind einfach anderer Meinung: In einer intakten Familie nehmen alle Rücksicht aufeinander.
​Der Mann mag immer noch großteils die ganze Sippe mittels seiner Arbeitsleistung finanzieren, doch erst einmal erhält er in einer intakten Familie ein „Dankeschön“ statt einer Klage dafür.

In einer intakten Familie würde ein Kind sein Dienstverhältnis nicht wortlos abbrechen und nachher noch Geld verlangen dafür. In einer intakten Familie stimmt ein Kind seine Ausbildungspläne mit den Eltern ab, und damit meinen wir mit beiden, und, nochmals: Es wäre seinen Eltern dankbar, dass sie seine Ausbildung unterstützen, beiden!

Die sich gegenseitig recht gebenden Wiener Neustädter Gerichtskollegen könnten den Fall trotzdem noch einmal auf den Tisch bekommen. Unsere Vorschläge an Christoph bleiben jedoch unter uns.



Link zum Beitrag: http://www.maennerservice.at/report/in-einer-intakten-familie/
** Anmerkung: Die Männerservice-Reports werden kurz nach dem Zeitpunkt des Ereignisses verfasst und mit dem Betroffenen geprüft. Durch die zunehmende Zahl an Hilfesuchenden und geeigneten Geschichten werden die Reports jedoch in eine Warteschlange gereiht, welche im Augenblick 3 Monate umfasst. Daher lesen Sie diesen Report erst jetzt.

Tags: Familienrecht – Anspannung – gemeinsame Obsorge – Justiz – Gesetze Österreich – Justizopfer – Obsorge – Kindesunterhalt – Alimente

Feministin Maria Stern hetzt gegen Trennungsväter

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Gemeinsame Obsorge 2013

„Dass das Recht der Väter mehr gilt als der Schutz der Kinder, ist ein Skandal und muss umgehend rückgängig gemacht werden.“

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Liste Pilz – Feministin Maria Stern

Apa/Ots Aussendung:

Liste Pilz/Stern: Familie für viele Kinder gefährlicher Ort – Kinderschutz muss dringend ausgebaut werden!

Liste Pilz fordert den Ausbau von Gewaltschutzeinrichtungen, Aufklärung und Schulung

Wien (OTS) – Bei der heutigen Paneldiskussion „E-Protect“, einem EU-Projekt für einen effektiveren Opferschutz und Kinderrechte, stellt die Frauensprecherin und Parteichefin der Liste Pilz, Maria Stern, die Qualität des Kinderschutzes in Frage. „Für viele Kinder gilt die Familie als gefährlicher Ort. Dem muss auch in der Gesetzgebung sowie der finanziellen Unterstützung von Gewaltschutzeinrichtungen und Schulung Rechnung getragen werden“, fordert Stern. Seit 2013 gilt auch das Zusehen bei häuslicher Gewalt als Verletzung des Kindeswohls. Im selben Jahr wurde das Betretungsverbot auf Kindergärten und Schulen ausgeweitet, allerdings nur bis zum 14. Lebensjahr, eine Anhebung zur Volljährigkeit ist dringend notwendig.

„Dies waren fraglos wichtige Schritte hin zu einem effektiveren Kinderschutz, doch es gibt nach wie vor zu hohe Hürden für den Anspruch auf Unterstützung“, meint Stern. Mit der Einführung der gemeinsamen Obsorge 2013 wurde diese positive Entwicklung allerdings dramatisch konterkariert. „Obwohl SprecherInnen der Justiz die damalige Sorge der Gewaltschutzeinrichtungen und NGOs kleinredeten, zeigt die Praxis, dass die gemeinsame Obsorge auch Gewalttätern zugesprochen wird“, warnt Stern. Dass das Recht der Väter mehr gilt als der Schutz der Kinder, ist ein Skandal und muss umgehend rückgängig gemacht werden. „Kindern wird ein Neustart in ein gewaltfreies Leben verwehrt, wenn sie nach einer Trennung oder Scheidung miterleben müssen, wie ein Elternteil weiterhin drangsaliert werden kann. Hier finden täglich Retraumatisierungen statt“, kritisiert Stern.

Die Datenlage zu den von Gewalt betroffenen Kindern ist absolut unzulänglich, da sie derzeit nur von Interventionsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen erstellt wird, die mehrheitlich unterfinanziert und überarbeitet sind. Neben deren ökonomischer Unterstützung müssen Antigewaltprogramme und die Täterarbeit bundesweit durchfinanziert und Wegweisungen auch zum Schutz der Kinder ausgesprochen werden. Hier fehlt es vor allem an Einrichtungen, in denen Frauen und Kinder gemeinsam therapiert werden. „Um Kinderschutz und Gewaltprävention effizient umzusetzen, brauchen wir gesetzlich verankerte Schulungen in den Bereichen Medizin, Justiz, Pädagogik und Journalismus statt die erfolgreichen Schulungsprogramme und die gute Zusammenarbeit mit der Polizei zu kürzen. Weiters müssen Ursachen, Hintergründe und Folgen häuslicher Gewalt Bestandteil des Unterrichts an allen Schulen werden“, fordert Maria Stern.

„Stattdessen ist der Austausch zwischen dem Frauen- und Familienministerium und den Gewaltschutzeinrichtungen weitgehend einseitig aufgekündigt worden. Speziell was die Finanzierungszusagen anbelangt, gibt es von Schwarz-Blau keine adäquaten Antworten,“ kritisiert Stern. Anfragen zu den genannten Punkten sind bereits in Arbeit.

Rückfragen & Kontakt:

Liste Peter Pilz im Parlament
Mag. Martin Friessnegg
06648818 1043
martin.friessnegg@listepilz.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | LPP0001
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180906_OTS0110/liste-pilzstern-familie-fuer-viele-kinder-gefaehrlicher-ort-kinderschutz-muss-dringend-ausgebaut-werden

 Tags: Vater – Väter – gemeinsame Obsorge – Familie – Familienrecht – Feminismus – feministische – Feministin – Frauenpolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – Richter – KindNamRÄG 2013 – Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht . Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft- Voksverhetzung gegen Trennungsväter

Stellungnahme Anregungen KindNamRÄG 2013 – Gesetz zur gemeinsame Obsorge u. Kindeswohl

Start Parlament aktiv Begutachtungsverfahren und Stellungnahmen Nationalrat – XXIV. GPMinisterialentwürfe 65/SN-432/ME

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Stellungnahme Anregungen KindNamRÄG
Stellungnahme Anregungen KindNamRÄG von Ing. Günther Schmitmeier

Stellungnahme (65/SN-432/ME)

  • Übersicht

Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen

Stellungnahme von: Ing. Günther Schmitmeier zu dem Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kindschafts- und Namensrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Bundesgesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung geändert werden (Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2012 – KindNamRÄG 2012)

Stellungnehmende(r): Ing. Günther Schmitmeier

bezieht sich auf: Ministerialentwurf: (432/ME)

Datum Stand der parlamentarischen Behandlung Protokoll
09.11.2012 Einlangen im Nationalrat
09.11.2012 Inhaltliche Stellungnahme

Stellungnahme_65SN-432ME_KindNamRÄG_2012 von Ing. Günther Schmitmeier 05-11-2012.pdf

Full Version in English: Comments suggestion „KindNamRÄG2013“ – austria Law for common custody and child welfare.pdf

Child and Naming Rights Amendment Act 2012 (432 / ME)
Dear Ms. Minister of Justice Mag. Beatrix Karl!
Dear Ladies and Gentlemen !
In European family law, it is clear that the EU Charter and Human Rights
In particular, Article 8 ECHR is becoming increasingly important.
„Every child has a natural right to a family relationship with both of them
Parents and regular contact, as well as vice versa every parent has this right “
This claim of human rights must be promoted and protected!
Unfortunately, it should be noted that Austria is one of the tail ends of a decent
New regulation in family law.
Children need both parents, and this should not by any means and options
Co-determination of other persons blocked or through a legal cooling-off phase (phase
temporary parental responsibility)! . . .  

Tags: Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 – KindNamRÄG 2013 – 432/ME – Parlament Begutachtungsverfahren – gemeinsame Obsorge – Kindeswohl – ABGB § 180 [bisheriger Gesetzestext KindNamRÄG2012] “Kontaktrecht“   – Kindeswohl – Familie Familienrecht – FamilieFamilienrecht – familiefamilienrecht.wordpress.com – gemeinsame Obsorge – names Law Amendment Act 2013 – KindNamRÄG 2013 – 432 / ME –  Parliament review process – joint custody – child welfare – Civil Code § 180 – Contact rights“ – child welfare – Family Family Law – Family Family Law Austria  – familiefamilienrecht.wordpress.com –  joint custody

Liechtenstein – Kein Bezahlter Vaterurlaub – Doppelresidenz?

Sehr positiv ist in Liechtenstein, dass seit 2015 die gemeinsame Obsorge als Regelfall nach einer Scheidung gilt!

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Artikel:

POLITIK

Bezahlter Vaterurlaub nicht auf der politischen Agenda

 VADUZ – Eine Resolution des Europarates, welcher auch die liechtensteinische Delegation im Oktober 2015 zustimmte, sieht unter anderem die Einführung eines bezahlten Elternurlaubs für Väter als Zielsetzung vor, wie Thomas Lageder in einer Kleinen Anfrage erinnerte. Er wollte daher von der Regierung wissen, ob die Regierung diesbezüglich Handlungsbedarf sieht.

Regierungsrätin Aurelia Frick antwortete, dass die Thematik im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie 2012 Thema gewesen sei. «In der damaligen Debatte sprach sich der Landtag kritisch gegenüber einem bezahlten Elternurlaub und für eine Minimalumsetzung des unbezahlten Elternurlaubes aus», erklärte sie. Die Regierung habe deshalb seither diesbezüglich keine Beschlüsse gefasst.

Gemeinsame Obsorge

Ebenfalls sah Frick keinen Handlungs bezüglich der alternierenden Obsorge, welche ebenfalls Teil der Resolution ist. Diese sieht vor, mit wenigen Ausnahmen wie etwa häuslicher Gewalt oder Kindesmisshandlung, den Grundsatz der Doppelresidenz nach einer Trennung einzuführen. Frick betonte, dass in Liechtenstein seit 2015 die gemeinsame Obsorge als Regelfall nach einer Scheidung gilt. Bereits jetzt werde auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen und so sei es beispielsweise möglich, dass das Kind während der Woche von beiden Elternteilen an unterschiedlichen Tagen und Wohnorten betreut wird.

(df), Thomas Lageder (FL). (Foto: Michael Zanghellini), Liechtenstein|02.03.2018 (Aktualisiert am 02.03.18 20:25)
http://www.volksblatt.li/Nachricht.aspx?src=vb&id=185963
Tag: Papamonat – Karenzzeit – Familie – europäisches Familienrecht – Europarat – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl

Familienrecht – ÖVP FPÖ Regierungsprogramm

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Verbesserungen in der Gemeinsamen Obsorge und Einführung der Doppelresidenz, welche bereits im Okt. 2015 einstimmig mit der Europarat Resolution 2079 beschlossen wurde!

Danke, an die FPÖ und ÖVP und das Team welche sich für diese beiden extrem wichtigen Punkte eingesetzt hat!
Auch nach Trennung oder Scheidung sollte es Fairness und Gleichberechtigung (Halbe/Halbe) geben.
Jeder entsorgte Elternteil, und auch dadurch tausende PAS-Suizidopfer, egal ob Vater(3/4)  oder Mutter(1/4) ist ein Suizidopfer zu viel.
Nach mehreren Wochen u. Monaten Umgangsboykott sieht ein Elternteil oft keinen anderen Ausweg mehr als Suizid.
Bei einigen entsorgten Elternteilen wird diese Depression, welche durch diese Ohnmacht und sturen Entscheidungen der schlechten Gesetzesvorlage im Familienrecht entsteht nach Jahren immer stärker bis es zum Freitod kommt.

Jede Woche, welche es früher im Familiengericht zu einer „fairen und gleichberechtigten“ Obsorgerechtsentscheidung kommt, kann möglicherweise ein Suizid verhindern werden! Eine Verfahrensverkürzung und ein 50/50 Kontaktrecht zum eigenen Kind durch einen Familienrichter sind extrem wichtig für das Kindeswohl.  Mehrere weltweite Studien bestätigen, dass eine regelmässige und gute Beziehung zwischen Vater-Kind sehr wichtig sind und Parental Alienation (Eltern Entfremdung) bei Kindern verhindert. Weiters bestätigen alle Terrorexperten weltweit, dass diese Entfremdung bei Jugendlichen von einem Elternteil eine Radikalisierung bei Jugendlichen sehr begünstigt.
Gemeinsame Obsorge und 50/50 Umgangsrecht nach Trennung oder Scheidung können daher unmittelbar als ein Teil der Terrorprävention und einer gut funktionieren Gesellschaft gesehen werden.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 17-12-2017
Artikel des ÖVP FPÖ Regierungsprogramm im Familienrecht:

Familienrecht ÖVP SPÖ Analyse Regierungsprogram
Familienrecht ÖVP FPÖ Analyse Regierungsprogramm

Familienrecht: Türkis-Blau erleichtert gemeinsame Obsorge Analyse

Das von der ÖVP bevorzugte Modell für Trennungen soll stärker zum Zug kommen Seit Jahren drängt die ÖVP auf die in anderen Staaten weitaus üblichere gemeinsame Obsorge für minderjährige Kinder nach einer Trennung der Eltern. Diese ist in Österreich schon seit Jahren möglich, die SPÖ aber hat immer darauf gepocht, dass ein Kind nur einen Hauptwohnsitz haben kann – meistens den der Mutter. Der Verfassungsgerichtshof hat in Einzelfallentscheidungen sehr wohl eine Doppelresidenz ermöglicht, das entsprechende Gesetz wurde aber bisher nicht angepasst. Das soll nun geschehen. Im Justizkapitel des Regierungsprogramms ist unter der Überschrift „Reformen im Zivil- und Familienrecht“ von der „Einführung eines Doppelresidenzmodells“ die Rede. Bei einem doppelten Wohnsitz entfällt die Verpflichtung des anderen Elternteils zu Unterhaltszahlungen – was Väterorganisationen schon lange fordern, aber Mütter benachteiligen kann. Dem entspricht wohl auch die Absicht, beim Rückersatz von Unterhaltsvorschüssen Doppelresidenz und doppelte Haushaltsführung stärker zu berücksichtigen. Die bestehenden Regelungen von Unterhaltsvorschüssen und –exekutionen unter das Existenzminimum sollen evaluiert werden – auch das könnte die Belastung von Vätern verringern, aber Zahlungen an Mütter reduzieren. Weiters soll die „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung mit dem Ziel der gemeinsamen Obsorge“ modifiziert werden – wahrscheinlich in Richtung rascherer Teilung der Obsorge. In Obsorgeverfahren sollen strikte Fristen eingeführt werden – 14 Tage für die erste mündliche Tagsatzung, maximal acht Wochen für die Stellungnahme des Jugendwohlfahrtsträgers. Beim Kinderschutz, also der Zuständigkeit der Jugendämter, heißt es nur allgemein „Straffung der Kompetenzen und Zuständigkeiten, Förderung des Kindeswohls“.
(Eric Frey, 16.12.2017)
Hier klicken: Das Regierungsprogramm im Überblick – derstandard.at/2000070507869/regierungsprogramm-oevp-fpoe-kurz-strache-familienrecht
Tags: Familie – Familienrecht – Terror – Radikalisierung Entfremdung – Sorgerecht – Trennung – Scheidung Kinder – Suizid Freitod- Selbstmord – Heinz Christian Strache FPÖ – Sebastian Kurz ÖVP – Justizopfer – Europarat Resolution 2079

Vater in Österreich und die feministische Justiz im Familienrecht

Vater in Österreich 5-6-2017
Vater in Österreich 5-6-2017 – Väter ohne Rechte

Pete*     11 Std.

Meine Erfahrungen mit dem Österreichischen „Justiz“:

1. KM ist Österreicherin(Wienerin). Ich wohne in Wien. Neuen Partner von KM wohnt in München. Beim ObsorgeAntrag habe ich gesagt ich habe Angst dass die KM meine Töchter mit nach München nimmt.

Richterin: ist wirklich kein ein Problem wenn die KM das machen würde. Wenn es Nigeria oder ähnliches wäre dann vielleicht schon. Ich: aber dass sind meine Töchter? Richterin: ist mal so.

2. Richterin: Sie brauchen doppelresidenz bei mir nicht beantragen (Mai 2015). Das stimme ich nie zu. Befangenheit? Ja bringt sicher was. Beschwer dich wegen ein Richter beim nächsten Richter…. viel Glück!

3. Richterin habe meine Schriftsätze nicht gelesen. Sie waren zu umfassend. Eigentlich habe ich nur detailliert beschreiben wollen was die KM alles getan hat um eine schlechte Stimmung zu machen. Schlechte Stimmung, schlechte Kommunikation = keine gemeinsame obsorge. Rein Strategie seitens des KMs. Entweder hat die Richterin keine Ahnung von was sie tun oder es interessiert ihr ein scheiß! Hätte die Richterin meine Schriftsätze gelesen, und der Empfehlung seitens des familiengerichtshilfe (gemeinsame obsorge) ernst gekommen sowohl als auch dieser Feststellung seitens des familiengerichtshilfe anerkannt „KM ist der KV gegenüber sehr ablehnend“ wäre vielleicht ein anderes Ergebnis rausgekommen. Aber nein, bis zu OGH meinen alle dass alles so passt.

Und die KM? Genießt es dass ihr Strategie funktioniert hat. Weil mit dieser beschießendes System werden Friedlichkeit bestraft aber strittigkeit belohnt. Wenn man eine Mutter ist!

4. Richterin: wenn Sie diesen Besuchsrecht nicht zustimmen sehe ich sehr schwarzen Wolken über der gemeinsamen obsorge. Ich: ok, ich stimme zu. Beschluss: keine gemeinsame obsorge. Ich: toll, Danke!

5. übrigens sehr toll wenn irgendein wanna-be superhero Polizist dich anruft während der Arbeitszeit und dir mit tiefen Stimme sagt: sie wissen ja genau um was es geht Herr. Die KM hat alles erzählt. Sie sind ja gewalttätig! Kommen Sie deswegen zu einem gewaltpräventiven Gespräch bei uns. Ich: vielen Dank für den netten halb drohenden Ton Herr Polizist, aber gratuliere, Sie sind gerade Instrumentalisiert von seitens des KM. Vielleicht sollten Sie mal das überlegen bevor Sie Leute während der Arbeitszeit störe. Vielen Dank dass sie unkritisch dazu beigetragen haben dass mein Stresslevel noch schlimmer worden ist!

6. wieso hat der familiengerichtshilfe nur mich in meinem Wohnung besucht (kindesgerecht eingerichtet) aber nicht die KM? Diskrimination? Was hätte der Familiengerichtshilfe doch gesagt wenn meine Töchter bei mir nur auf eine Matratze aufs Boden schlafen würden (so wie seit 1,5 Jahren der Fall bei dem KM ist?).

7. habe ein Antrag gestellt dass ich, an diejenigen Tagen wo ich meine Töchter betreue, selber eventuellen frühere Abholzeiten direkt mit KiGa/Schule kläre. Abgelehnt. KM ist flexibel und friedlich. Ich: ok, wieso dürfen die Kinder dann NICHT früher abgeholt werden jedesmal wenn meine Vater mit 81(!) Jahren aus Dänemark hierher gereist ist um seinen Enkelkindern zu sehen ??? Er sieht die Kinder vielleicht zweimal im Jahr (wie lange noch) und dann kann die KM es nicht erlauben dass Opa/Enkelkinder 3-4 Stunden mehr haben am einen Tag. Und das sogenannte „Justiz“ in Österreich unterstützt diesem schweineri!

8. und wenn man sich aufregt wegen diesem „Zustände“. Richterin: „alleiniges obsorge beim KM war wirklich die richtige Entscheidung“……. Leute, wir reden 2017…. was zum teufel ist los hier in Österreich?? Ganz normale Väter werden demütigt, es zermürbt, man(n) gibt auf, hochstrittige Mütter werden belohnt… was hat dass je mit Kindeswohl zu tun gehabt???…. es zerstört viel mehr als es unterstützt…. Loyalitätskonflikt unvermeidbar!!

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>Väter ohne Rechte Öffentliche Gruppe
Tags: Vaterlose Gesellschaft – Justizopfer – Doppelresidenz – feministische Justiz – Scheidung – Trennung – Obsorge – Familienrecht

VoR kritisiert Familienpolitik der SPÖ beim Maiaufmarsch

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VoR kritisiert Familienpolitik der SPÖ beim Maiaufmarsch

Wahl 2015 Häupl Rot ist gegen VäterAuch dieses Jahr wird Väter ohne Rechte wieder vor knapp 100.000 Besuchern des Maiaufmarsches der SPÖ auf die Missstände in der österreichischen Familienpolitik aufmerksam machen.

VoR wird auch eine Petition zur Unterschrift bereitstellen die Kindesentfremdung (PAS) als Straftatbestand fordert. Dies ist nur eine der zahlreichen Baustellen im Familienrecht.

Entgegnete man uns im ersten Jahr der Teilnahme noch sehr barsch und attackierte uns, merken wir jedes Jahr einen größeren Zuspruch der Teilnehmenden, die sich teilweise anstellen um auch ihre Anliegen, bei denen die SPÖ versagt, durchgesetzt wissen wollen. Bei einer Scheidungsrate um rund 50 Prozent kein Wunder – von der statistisch nicht erfassten Trennungsquote ganz zu schweigen.

Video 1. Mai 2014 (damals wurden wir als Faschisten und Nazis beschimpft, bespuckt, es gab mehrmals gewalttätige Übergriffe, Väter pauschal als Täter verurteilt, eine Gemeinsame Obsorge abgelehnt,…)

Hunderttausendfach bleiben traumatisierte Kinder und entrechtete Väter zurück, deren Fälle füllen jahrelang Gerichtssäle, nicht selten ein Leben lang Therapieeinrichtungen. Nicht einmal die UN-Kinderrechtscharta wird eingehalten, während Menschenrechtsverletzungen mit erhobenem Zeigefinger in jedem weit entfernten Land eingefordert werden. Diese Doppelmoral findet in der breiten Öffentlichkeit schon lange keine Zustimmung mehr.

Es ist mehr denn je an der Zeit unsere Stimme für eine gleichberechtigte Elternschaft auch nach Trennung/Scheidung zu erheben und den Rechten unserer Kinder, die beinahe keine Lobby haben den Rücken zu stärken.

VoR ist immer wieder verwundert, wie selbst betroffene Familienmitglieder, aus welchen Interessen auch immer, Parteien wählen, die gegen die Interessen der eigenen Kinder gerichtet sind.

Wir bitten daher um zahlreiche Teilnahme!

Im Auftrag unserer Kinder

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/vor-kritisiert-familienpolitik-der-spoe-beim-maiaufmarsch/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=vor-kritisiert-familienpolitik-der-spoe-beim-maiaufmarsch

 

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„Was sind den das für Mütter?“ sagt Alexander Goebel im Radio am 11.01.2017

Martin Morauf von Väter ohne Rechte
im Radio mit Alexander Göbel
Thema:  Trennungen

Link  –>>  Radiomitschnitt ab 19:45
(Fenster mit  X  wegklicken)

Martin Morauf - Alexander Göbel - Trennungen 11-01-2017

Ganze Sendung mit Scheidungsanwältin Dr. Helene Klaar
Tags: Kontaktboykott – Familienrecht – VoR – Kindeswohlgefährdungen – Recht Staat – Beziehungen – Vaterschaft – Gemeinsame Obsorge – Spital – Schule – Politik – Justiz – Veronika – Eltern – Rosenkrieg – Frieden – Fehler der Eltern – Österreich – heiraten – Berufsleben – Singel – Erfahrung – Liebe – Geschwister – Partner -Gesetze Österreich – Gleichberechtigung – Wien – Väter