Appell an Justizminister Dr. Josef Moser – Fall Thomas Claricini

Video-Vollversion unzesurierte Pressekonferenz Liste Jetzt inkl. Fragen von Journalisten u. Betroffenen!
Appell an Justizminister Dr. Josef Moser (ehemaliger Rechnungshofpräsident) von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender.

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Die Kompetenzen  von Jugendwohlfahrt (Jugendamt) wurden von der FPÖ-ÖVP-Regierung vom Bund an die Länder (einzelnen Bundesländer Österreichs) abgegeben, siehe auch Kompetenzbereinigung. Konkret soll der Artikel 12 der Bundesverfassung gänzlich abgeschafft werden.

Zitat FM4: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972
„Wie kann es sein das Grundrechte Ländersache sind? Wir reden über Kinderrechte über Menschenrechte. Wir reden über Menschenwürde, es passt alles zum Thema UN-Kinderrechtskonvention, wie geht das in einem Rechtsstaat das dies Ländersache ist?
Das verstehe ich nicht, für mich ist das als Vater nicht nachvollziehbar….“

Zitat Sprecher des Verein Opferoffensive:
“ … Es wurde Vorgetragen an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (ÖVP), dass die Staatsanwaltschaft sehr oft gar nicht ermittelt und sich quasi so selbst zum Richter machen, ohne es zu prüfen…
… In Deutschland gibt es im Staatsgrundgesetz Nr. 20 „Das Widerstandsrecht“. Der Staatsbürger hat dann ein Recht auf Widerstand, wenn Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt sind, oder ausgehebelt werden…“

Zitat Rechtsanwalt Dr. Adrian Holänder:
„Das was sie ansprechen die Entfremdung ist ein ganz wesentlicher Punkt. Parential Alienation Syndrom „PAS“ wurde schon vor einiger Zeit im Parlament als Entschliessungsantrag gefordert, dass dies ein Straftatbestand werden möge…
… abgesehen davon ist Parential Alienation Syndrom jetzt schon in vielen Länder als Körperverletzung anerkannt, dass heißt man könnte es schon jetzt mit dem bestehenden Strafgesetz als Köperverletzung verfolgen…“ 

Zitat vom Vorstand Väter ohne Rechte:
… in Brasilien sind es 5 Jahre …

… Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, was wir nie wieder gut machen können…“

Komentare+Fragen: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972

Artikel Väter ohne Rechte:

Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini

Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: „Sie nennen es Kindeswohl“ in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.

Bericht in der Kronen Zeitung
Bericht in der Presse
Bericht in der Kleinen Zeitung
Bericht Salzburger Nachrichten
Bericht ORF

Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!

Pressemappe Liste JETZT Sie nennen es Kinderwohl zum Download

Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt „TATORT Jugendamt“ übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.

Herr Kolba verweist ebenso auf den Sonderbericht der Volksanwaltschaft, den Bericht des Rechnungshofes und den Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung zum Thema, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“
Bericht des Rechnungshofes zur Familiengerichtsbarkeit
Endbericht Evaluierung KindRamRäg2013 ÖIF

FALLBEISPIEL Thomas Claricini

Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht „abwatschte“. Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.

wesentliche Eckpunkte der Chronologie:

nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige

Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.

Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!

Rekurs zur Verfahrenshilfe zum Nachlesen

Nur einige exemplarische Beispiele:

kompletter Rekursentscheid zum Nachlesen


Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/liste-jetzt-uebt-massive-kritik-an-der-jugendwohlfahrt/ 

Tags: Appeal to Justice Minister – journalists u. Affected – Youth Welfare Office – federal government – Austrian states – children’s rights over human rights – father – democracy – rule of law are undermined – criminal offense – child welfare – Kompetenzbereinigung Kinder- und Jugendhilfe

Unfassbar – „Nach Freispruch bleiben Trümmer“ – Landesgericht Salzburg Gutachter Prozess

Nach Freispruch bleiben Trümmer


© Bild: Getty Images/iStockphoto/Julia_Henze/iStockphoto

Gutachter am Prüfstand. Zehn Jahre wurde gegen Psychologen nach Vorwürfen von Kollegen und Betroffenen ermittelt

Zehn Jahre lang dauerten die Ermittlungen gegen einen Salzburger Sachverständigen. Die Einschätzung des Psychologen war vor allem in Obsorge- und Sachwalterschaftsfällen gefragt. Doch seine Expertisen stießen auf Widerstand. So warf ihm unter anderem ein Berufskollege vor, der Gutachter habe die Mindeststandards nicht eingehalten, mit Textbausteinen gearbeitet und Väter benachteiligt.

In der Vorwoche wurde der Sachverständige vor Gericht freigesprochen; nicht rechtskräftig. Was bleibt, sind Trümmer.

13 Betroffene, die sich als Opfer des Mannes sehen, verstehen die Welt nicht mehr. Sie fühlen sich nun

vom Rechtsstaat im Stich gelassen.

Auf der anderen Seite ist die Karriere des ehemaligen Gutachters ein Trümmerhaufen. „Wenn Sie zehn Jahre lang ein Verfahren führen müssen, in dem Sie dann freigesprochen werden, bleibt trotzdem etwas hängen. Da tut man sich dann in jedem Job schwer“, sagt sein Anwalt. An eine Rückkehr als Sachverständiger sei eher nicht zu denken.

Gutachter in der Kritik. Karl Mahringer wurde von der Liste gestrichen. Psychiatern werden Fließband-Gutachten vorgeworfen

Auswirkungen

Mediatorin Tews begleitet Betroffene seit Jahren – © Bild: Atelier Mozart Linz

Aber auch die Betroffenen kämpfen mit den Folgen. „Niemand kann nachvollziehen, was das Wirken dieses Gutachters bei Familien und Kindern ausgelöst hat, welche gravierenden Auswirkungen das auf das Leben dieser Menschen hatte“, sagt Margreth Tews. Die Mediatorin hat einige Betroffene über Jahre hinweg begleitet. Im KURIER erzählen zwei davon ihre Geschichte.

Herr M. sieht seine Existenz ruiniert. Nach einer Scheidung stritt er mit seiner Frau über die Obsorge der beiden gemeinsamen Kinder. „Zwei Mal war ich bei dem Gutachter“, erzählt Herr M. „Aber die Tests, die er laut Gutachten mit mir gemacht hat, haben gar nicht stattgefunden.“ Das Gutachten hätte das angespannte Verhältnis nach der Scheidung zum Eskalieren gebracht.

Die Kinder durfte er kaum noch sehen, schildert er. „Sie waren die wirklich Leidtragenden. Ihr Schulweg hat an meinem Haus vorbei geführt. Aber sie sollten einen Umweg machen, um ja nicht bei mir vorbei zu kommen.“

Das Verhältnis zu den Kindern ist auch Jahre später noch schwierig. Die Distanz hat Narben hinterlassen. „Eine Tochter habe ich zu ihrem 18. Geburtstag kurz gesehen. Das war’s“, sagt Herr M. resigniert.

Frau K. lernte den Sachverständigen kennen, als sie beschuldigt wurde, ihren autistischen Sohn vernachlässigt zu haben – sie wurde von den Vorwürfen in einem Verfahren übrigens freigesprochen. Das Gutachten allerdings sprach gegen sie. „Mir wurde vorgeworfen, ich sei Alkohol- und Männer-abhängig. Völlig grotesk – ich lebe seit Jahrzehnten ohne Mann. Aber man hat mich dargestellt wie eine Gewerbsmäßige.“

Das hätte sie nicht nur psychisch schwer getroffen. Auch finanziell. Frau K. ist selbstständig. „Das hat sich herumgesprochen im Ort. Plötzlich hatte ich um 60 Prozent weniger Umsatz.“

Ein zweites Mal trat der Gutachter in ihr Leben, als sie um die Sachwalterschaft für den Sohn kämpfen musste. „Da wurden die verleumderischen Aussagen aus dem ersten Verfahren – die ja nachweislich falsch waren – ins Gutachten eingefügt.“
Wiedersehen

Schlussendlich wurde die Sachwalterschaft ihrem zweiten Sohn übertragen. Eine Lösung, mit der Frau K. gut leben kann. Sie sieht ihren kranken Sohn nun wieder regelmäßig.

Doch der Kampf hat Spuren hinterlassen. Frau K. erlitt einen Schlaganfall. Sie hat sich wieder davon erholt. „Aber ich verstehe, wenn sich Leute so etwas nicht antun. Das hat mich so viel Nerven, Kraft und Energie gekostet. Das kann sich niemand vorstellen.“

( kurier.at ) | 26.09.2018 | Autor:
5 Kommentare gepostet
https://kurier.at/chronik/oesterreich/nach-freispruch-bleiben-truemmer/400128455
Tags: Obsorge – Familienrecht – Strafprozess – Egon Bachler – Sachverständige – Missbrauch mit dem Missbrauch –  -Gutachter – StGB – Justiz  – Rechtsbeugung – Gesetze Österreich – Kindesabnahme 

Heimopferrente jetzt bei privaten Heimen u. Krankenhäusern!

Missbrauchsopfer gegen Republik und Kirche Erbrochenes essen, nackt stehen, Schläge: Das sind nur einige der Misshandlungen, die Kinder ertragen mussten. Die Betroffenen kämpfen bis heute um Anerkennung.

orf, am 24-09-2018
Tags: Volksanwaltschaft HOG – Kinderheim -Heimkinder – Heimopferrentengesetz – Verbrechensopfergesetz
Familienrecht Familie – Kindesmissbrauch – Gesetze Österreich – Gewalt – Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendamt – Jugendwohlfahrt – MA11 – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohlgefährdung – Menschenrechtsverletzung – Obsorge – Pension – psychische Gewalt – Video

Gibt es „Gutachter Lobbyisten“ in der Justiz?

Vaterlose Gesellschaft - Bekommen Väter auch Unterstützung ?

UNFASSBAR!!!
Stehen in Österrreich „Gutachter“ über den Menschenrechten

und werden im Familienrecht bewust Menschenrechtsverletzungen lt. EMRK Art.8 „Achtung der Familie“ durch die Justiz in Kauf genommen?

Das Ausschließen eines Elternteil nach Trennung oder Scheidung oder eine Umgangsunterbrechung ab 6 Monten zum eigenen leiblichen Kind entspricht laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einer Menschenrechtsverletzung lt. EMRK Art.8!

Fakt ist,  die Richterin Mag. Gabriele Glatz hat nach 9 Jahren des Verhandelns am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg, den äußerst umstrittenen und seit 2009 angeklagten Familienrechts-Gutachter Egon B., in einer 30min Verhandlung FREI gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Admin Familie & Familienrecht, am 28-9-2018

Artikel:

Freispruch für Gutachter

Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.

Es dauerte keine halbe Stunde, als vorige Woche eine umstrittene Justizcausa sang- und klanglos zu Ende ging. Nach neun Jahren des Verhandelns  sprach eine Richterin einen Salzburger Psychologen und Ex-Gutachter vom Vorwurf der Falschaussage frei. Es gebe „keinen  Tatbestand“, meinte die Richterin angesichts eines Falles, der auf mehr als 1000 Aktenseiten angewachsen war. Die Staatsanwaltschaft hat, wie das SF zu Redaktionsschluss erfuhr, Berufung eingelegt.

Freispruch für Gutachter - Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Freispruch für Gutachter – Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Republik außen vor

Von jenen, die die Causa gegen den heute 55-jährigen Psychologen ins Rollen gebracht hatten, haben sich die meisten frustriert zurückgezogen. „Wir hätten das auch mit einem Staranwalt nicht gewonnen“, meint Dietmar H. Die Republik sei nun aus dem Schneider, ergänzt Dieter M.  Nicht umsonst sei am ersten Prozesstag der oberste Sektionschef des Justizministeriums unter den Zuhörern gesessen. Die 13 Prozessbeteiligten waren bereits im April als Privatbeteiligte aus dem Verfahren gekickt worden: Es sei „nach Lage der Akten evident“, dass die Opfer keine zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche hätten, so die Richterin. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das.

„Als psychisch gestört dargestellt“

Ab 2008 hatten die Salzburger den Psychologen angezeigt. Diese „hoch biederen, bürgerlichen Leute“ (ein Beteiligter) – darunter ein Arzt, ein Pharmaberater, Versicherungs- und Verwaltungsmitarbeiter – steckten in schwierigen Obsorgeverfahren, und sie waren entsetzt, was  ihnen dabei durch den psychologischen Gutachter widerfuhr.
„Wir wurden durchgehend als psychisch gestört dargestellt, was natürlich verheerend ist“, schildert ein Betroffener. Die Rede war von „Fließbandgutachten“, von  kopierten Textbausteinen, die gänzlich andere Personen betrafen. Der von der Anklage beauftragte deutsche Gutachter Max Steller, ein renommierter Forensiker der Universitätsklinik Charitè in Berlin, fällte  ein vernichtendes Urteil: Steller ortete „gravierende Mängel“, die Gutachten seien teilweise „unbrauchbar“, oftmals sprachlich unverständlich (als Beispiel: „Dies ist der Kindesmutter im narzisstischen Kollusionskonflikt mit dem Kindesvater aufgrund der eingeschränkten Bindungstoleranz und persönlichkeitsbezogener, bedürftiger Involvierungen der Minderjährigen begründen, bisher überdauernd nicht möglich gewesen.“). Der Gutachter arbeite „schematisch  psychopathologische Symptome  ab“.

Zweitgutachter wegen Betrugs verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Linz klagte Falschaussage an. Die erstmals befasste Einzelrichterin erklärte sich für unzuständig, es sei möglicherweise Betrug. Die Oberinstanz wies dies ab. Die zuletzt zuständige Richterin holte ein weiteres Gutachten bei einem Wiener Psychologen ein. Auch das ging in die Hose. „Das Gutachten war ein Reinwaschungsversuch, es wurde gar nicht erörtert, weil der Verfasser wegen falscher Drogentests verurteilt wurde. Er hatte Süchtigen gegen Bezahlung Clean-Bescheinigungen ausgestellt“, weiß die Mediatorin  Margreth Tews.
Verteidiger Wolfgang Moringer, er vertrat den Gutachter, reagiert ungehalten. „Es gibt keine Geschädigten, weil es keine Straftat gegeben hat. Das hat das Ermittlungsverfahren  klar ergeben. Selbst der Erstgutachter, der meinem Mandanten feindselig  gegenüberstand, konnte keine falschen Befundtatsachen nennen.“

 

Sonja Wenger,0

https://www.salzburger-fenster.at/2018/09/24/freispruch-fuer-gutachter/

Tags: Märchengutachter – Egon Bachler – Salzburg – Sachverständiger – Rechtsstaatlichkeit – Rechtsbeugung – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Entfremdung – Eltern-Kind-Entfremdung – Strafverfahren – Kinderhandel Österreich –  Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung

Das darf doch nicht wahr sein!

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Männerservice

Männerservice

Report #116

In einer intakten Familie …

Betroffene
Vater: Christoph Altmann*

In der Verantwortung
Tamara Altmann*, Mutter des Kindes
Tochter Fabienne Altmann*, volljährig
österreichisches Familien- und Unterhaltsrecht
Bezirksgericht und Landesgericht Wiener Neustadt

Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, Wien, August 2018**

Geschichte
Das darf doch nicht wahr sein! Tief enttäuscht hält Christoph Altmann das Schriftstück in Händen. Noch beim Öffnen hatte er gehofft: Das Landesgericht wird den Fehler des Bezirksgerichts sicher erkannt haben und Recht sprechen, doch mitnichten: Die Gerichte geben sich gegenseitig recht, und das Landesgericht verbietet Christoph sogar noch, in die nächste Instanz zu gehen – ja, das dürfen die! 4000 Euro soll Christoph jetzt, innerhalb vier Wochen, nachträglich an Unterhalt bezahlen, obwohl er die bisher festgesetzten Beträge stets brav überwiesen hat. Warum? Weil nachträglich beschlossen wurde, er hätte noch mehr zu zahlen gehabt! Natürlich soll er ab sofort zukünftig monatlich noch mehr zahlen, sodass ihm selbst wieder in Summe weniger als der halbe Monatsverdienst bleibt. Wie lange? Vermutlich bis seine Tochter Fabienne das oder die Studien beendet hat, welche sie noch lange gar nicht begonnen hat.Dabei hatte Fabienne schon eine Lehre begonnen, und durch ihren Eigenverdienst war Christoph, der für zwei weitere Kinder Unterhalt leistet, wenigstens ein bisschen entlastet. Doch Fabienne hatte vor einiger Zeit das Dienstverhältnis einfach beendet, und sie hat ihren Vater nicht einmal informiert. Für genau diese Zeit wird Christoph nun verpflichtet, nachzuzahlen. Entsetzt richtet er an uns die Frage, ob er sich denn wenigstens die Nachzahlung sparen könne, denn: Er hatte ja die Gemeinsame Obsorge und wurde nicht informiert. Ja, die Gemeinsame Obsorge, der Sinn dieses irreführenden Namens ist ja der, dass Väter glauben, sie hätten ein bisschen Rechte… Wir klären auf.

Seine Exfrau, Tamara, hat ihre Tochter in ihrem Sinne erzogen: Geld kommt nicht von der Arbeit, sondern vom Vater. Klagen ist einfacher als arbeiten in Österreich. Zuerst reicht die Mutter eine Klage auf Unterhaltserhöhung und Nachzahlung ein, und als Fabienne volljährig ist, schließt diese sich der Klage an. Ab jetzt klagt die Tochter den Vater, vermutlich noch sehr oft, denn sie fühlt sich nicht „selbsterhaltungsfähig“. Daher müsse sie jetzt den Kopf frei haben, für die Matura, und, wir könnten wetten, danach für ein Studium, dann vermutlich einen Wechsel der Faches, und danach für den nächsten Vorwand.

Dabei hatte Fabienne zwar das Dienstverhältnis beendet, doch den Lehrabschluss trotzdem in der Tasche, und die Matura macht sie berufsbegleitend. Wie in aller Welt kann ein Gericht den Vater zu einem Unterhalt verdonnern, als ob das Kind völlig ohne Chance auf eigenes Einkommen wäre?

Wir kennen die Urteilsbegründungen und ihre schön geschminkten Formulierungen. Dass dabei die Lage des Vaters rechtlich nicht relevant und für die Gerichte einfach nicht interessant ist, stellt in tägliches Recht gegossene Unmenschlichkeit dar. So wird begründet, dass die „Anspannung“, mit der von einem Vater höchstmöglicher Arbeitseinsatz für höchstmöglichen Unterhalt gefordert wird, dem weder Weiterbildung noch Babypause oder gar ein Sabbattical zugebilligt wird, umgekehrt für erwachsene Kinder nicht gilt. Welcher Richter kann so etwas eiskalt schreiben, ohne sofort beim Justizminister ein Protestschreiben einzureichen wegen offensichtlicher Ungleichbehandlung in der Rechtslage? Offenbar jeder bei Gericht, denn es gibt eine „gute Ungleichbehandlung“ – die nämlich Väter trifft.

Endgültig menschlich auf unterster Schublade folgt schließlich eine unserer Lieblingsfloskeln: „In einer intakten Familie“ wäre der Unterhaltsberechtigten genau das zugestanden worden, was zuerst die Mutter und jetzt das Kind vom Vater einklagen.

Ach, wie gut wissen unsere Familiengerichte über intakte Familien Bescheid! Wir sind tief beeindruckt.

In einer intakten Familie lässt zuerst die Mutter monatlich den letzten Cent aus dem Vater pressen und lehrt die Kinder, wie prächtig es sich damit auf Kosten des Vaters leben lässt?

Wir sind einfach anderer Meinung: In einer intakten Familie nehmen alle Rücksicht aufeinander.
​Der Mann mag immer noch großteils die ganze Sippe mittels seiner Arbeitsleistung finanzieren, doch erst einmal erhält er in einer intakten Familie ein „Dankeschön“ statt einer Klage dafür.

In einer intakten Familie würde ein Kind sein Dienstverhältnis nicht wortlos abbrechen und nachher noch Geld verlangen dafür. In einer intakten Familie stimmt ein Kind seine Ausbildungspläne mit den Eltern ab, und damit meinen wir mit beiden, und, nochmals: Es wäre seinen Eltern dankbar, dass sie seine Ausbildung unterstützen, beiden!

Die sich gegenseitig recht gebenden Wiener Neustädter Gerichtskollegen könnten den Fall trotzdem noch einmal auf den Tisch bekommen. Unsere Vorschläge an Christoph bleiben jedoch unter uns.



Link zum Beitrag: http://www.maennerservice.at/report/in-einer-intakten-familie/
** Anmerkung: Die Männerservice-Reports werden kurz nach dem Zeitpunkt des Ereignisses verfasst und mit dem Betroffenen geprüft. Durch die zunehmende Zahl an Hilfesuchenden und geeigneten Geschichten werden die Reports jedoch in eine Warteschlange gereiht, welche im Augenblick 3 Monate umfasst. Daher lesen Sie diesen Report erst jetzt.

Tags: Familienrecht – Anspannung – gemeinsame Obsorge – Justiz – Gesetze Österreich – Justizopfer – Obsorge – Kindesunterhalt – Alimente

Cybermobbing ist seit 1.1.2016 strafbar- Videodoku: Hass im Netz

Video: Facebook-link

Artikel:

„Internet ist für Kinder eine Waffe“

Seit 1. Jänner ist Cybermobbing strafbar. Für Betroffene ein „Meilenstein“.

Fünf Jahre lang dauerte der Kampf der Kärntnerin Michaela Horn aus Schiefling: Ihr Sohn Joel hatte sich 2011 das Leben genommen, weil er auf Facebook wiederholt gemobbt wurde; verfolgt wurde der Täter nie, fehlten doch gesetzliche Voraussetzungen für die Ermittlungen. Mit der Gesetzesänderung, die seit 1. Jänner gilt und Cybermobbing strafbar macht, sieht sich die Mutter am Ende ihrer Bemühungen, die sie durch zahlreiche Talkshows im In- und Ausland führten. Ihr Mitwirken am aktuell an Schulen abrufbaren Aufklärungsfilm „Setze ein Zeichen“, den das Bildungsministerium in Kooperation mit der Uni Klagenfurt gedreht hat, sieht sie als „Abschlussprojekt“ der persönlichen Trauerarbeit, wie sie im KURIER-Interview betont.

Cybermobbing wird seit 1. Jänner mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet. Können Sie nach dieser Gesetzesreform mit dem Suizid ihres Sohnes besser abschließen?

Michaela Horn: Joels Tod war zumindest nicht komplett sinnlos. Ich konnte einen Beitrag leisten, damit in Österreich endlich eine gesetzliche Regelung gegen Cybermobbing geschaffen wird. Mit der Verfolgung dieser Menschen will ich das Thema und meinen Sohn ruhen lassen. ,Abhaken‘ kann ich die Sache natürlich nicht, wie es das Landeskriminalamt Kärnten von mir erwartet. Da ist die Rede von einem Bubenstreich. In Wahrheit wurde der Bub in den Tod getrieben.

Und als Elternteil bekommt man zuletzt etwas von Mobbingaktionen gegen das Kind mit.

Obwohl er nicht dick war, war er in der Schule und unter seinen sogenannten Freunden der „Dicke“. Als Draufgabe hatte er nicht die modernsten Klamotten an, dann beginnen schon die Verunglimpfungen. Aber damit nicht genug. Es gibt eine Internet-Homepage nach dem Motto „Verarsche Deine Freunde“, der Server ist in Washington. Dort stand „Joel ist schwuler, als die Polizei erlaubt“ und ein Link wurde an seiner Facebookseite gepostet. Plötzlich war der Bub der Schwule. Der Schock und die Scham über diese Lüge waren offensichtlich zu groß. Die Seite gibt es übrigens nach wie vor, der Betreiber verdient mit jedem Klick.

Joels berührende Geschichte erzählen Sie auch im Film „Setze ein Zeichen“, der 11- bis 14-Jährigen an allen österreichischen Schulen gezeigt werden soll und auf YouTube jedermann zugänglich ist. Was ist die Botschaft des Streifens?

Er ist das Abschlussprojekt meiner Trauerarbeit und soll Opfern Mut machen; sie müssen aufschreien. Wenn sie sich nicht an Eltern oder Lehrer wenden, so sollen sie zumindest die im Film genannten Stellen (www.saferinternet.at;www.stopline.at;www.rataufdraht.at, Anm.) kontaktieren. Wie der Titel besagt, geht es um Zivilcourage der Beobachter. Die Taten laufen ja öffentlich ab und es gibt Zuschauer, die untätig zuschauen – natürlich hauptsächlich aus Angst, selbst ausgegrenzt zu werden.Sie haben vier ältere Kinder aus erster Ehe und eine jüngere Tochter, die sieben Jahre alt ist. Wie bereitet man ein Kind auf die Neuen Medien vor?

Die ersten vier sind noch nicht mit dem Internet aufgewachsen, bei Joel war es bereits der Fall und bei meiner Tochter wird es wieder akut werden. Aber die perfekte Vorbereitung darauf gibt es nicht, weil uns Kinder mit ihrem Wissen über den Kopf wachsen. In Wahrheit bekommen sie irgendwann eine Waffe in die Hand. Ja, das Internet ist eine Waffe für Kinder, für die kein Waffenschein erforderlich ist, obwohl niemand damit umgehen kann. Ein Kind darf in der realen Welt nicht ins Bordell, aber mit dem Handy darf es das. Es gibt überall unlimitierten Zugang zu pornografischen Inhalten. Oder glauben Sie, dass Kinder bei der Aufforderung „Bestätigen Sie, dass Sie bereits 18 sind!“ auf „Nein“ klicken. Internet, Smartphone und Videospiele verändern die Kinder in ihrer Gewaltbereitschaft und in ihrem Blickwinkel auf die Sexualität. Die wenigsten Eltern wissen, was im Kinderzimmer passiert.

Also muss es die Schule richten. Daher wird der Film „Setze ein Zeichen“ auch in Verbindung mit Diskussionsrunden mit Schülern gezeigt.

Ja, das ist ein wichtiger Ansatz. Aber es ist nur der Beginn, denn genauso wenig wie wir Eltern mit dem Internet, Facebook, Instagram mithalten, können es die Lehrer. Sie müssen selbst geschult werden. Ein Unterrichtsfach „Medienkompetenz“ muss eingeführt, Lehrkräfte bereitgestellt werden. Niemand leitet die Kinder an, wie sie sich im Netz bewegen sollen, obwohl das Internet ein Instrument des Terrors geworden ist. Wie ein Fahrradführerschein muss ein Internetführerschein her. Und ein Handyverbot an Schulen, denn Kinder beleidigen und diffamieren sich ja während des Unterrichts.

Jetzt gibt es das Cybermobbinggesetz, Verfahren sind anhängig. Glauben Sie, dass die Täter geschnappt werden?Das Gesetz ist ein Meilenstein, keine Frage. Aber man sollte sich anschauen, ob die Ermittler auf dem neuesten Stand sind oder den Tätern hinterherhinken. Was sollen jährliche Schulungen bewirken? In Wahrheit müssen Hacker eingestellt werden, um bei den Ermittlungen auf Augenhöhe mit den Tätern sein zu können.

13 Verfahren sind bereits anhängig

Gesetzliche Regelung Finden im Internet oder via Handys Beleidigungen, Beschimpfungen oder Verleumdungen statt, ist von Cybermobbing die Rede. Während Täter für ihre Attacken im Netz jahrelang mit Straffreiheit rechnen konnten, werden sie seit Jahresbeginn verfolgt.

Paragraf 107c Wer im Internet eine Person in der Ehre verletzt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belangt werden. Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbst- mordversuch zur Folge, sind Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorgesehen. Seit Jahresbeginn sind 13 Verfahren anhängig.

Japan missachtet das Haager Kinderentführungsübereinkommen

Kampf um Sorgerecht in Japan

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Herr Echternach vermisst seine Kinder
In Japan kämpfen zahlreiche Ausländer um ihre Kinder, die von geschiedenen oder getrennt lebenden japanischen Ehepartnern dorthin gebracht wurden. Von der japanischen Justiz haben Betroffene kaum Hilfe zu erwarten.

© Von Wieland Wagner, Tokio
Verzweifelter Vater: Suche nach Karl und JohannFotos

Es war ein unbeschwerter Tag im vergangenen Mai, als Björn Echternach seine beiden Söhne zum letzten Mal sah. „Wir hatten viel Spaß miteinander,“ sagt der 40-Jährige, „wir spielten auf einem Spielplatz in Berlin.“ Für Karl, den Dreijährigen, hatte der Vater Salami als Verpflegung eingepackt, „die mochte er unwahrscheinlich gern.“ Für Johann, er war zwei, gab es Chicken Nuggets.

 

Nach drei Stunden übergab Echternach die Kinder auf einem Parkplatz wieder an seine Ehefrau, eine Japanerin, von der er getrennt lebt. „Ich freute mich bereits auf das nächste Mal, das ich mit den Kindern verbringen sollte,“ sagt Echternach. Mit dem zuständigen Jugendamt war vereinbart, wann und wie oft er mit den beiden Umgang haben durfte.

Doch ein nächstes Mal gab es nicht.

Echternach arbeitet bei einer Firma für Online-Marketing. Auf den ersten Blick lebt er einen normalen Alltag, aber innerlich ist er ein gebrochener Mann. Wenn er über seine Kinder spricht, kämpft er immer wieder mit den Tränen. Er sagt: „Die beiden bedeuten mir alles. Ich brauche sie, und sie brauchen mich, ihren Vater.“

Verzweifelter Vater: Suche nach Karl und Johann
Das wenige, was ihm von den Söhnen geblieben ist, sind ein paar Fotos. Es nützt Echternach zudem wenig, dass das Amtsgericht Nauen mit Beschluss vom 20. September 2017 ihm in erster Instanz das alleinige Sorgerecht für die Söhne zusprach. Das Gericht bescheinigte ihm, dass er „eine wichtige Ressource im Rahmen des Lebens der Kinder darstellt“. Der Mutter fehle dagegen die Fähigkeit, „die Bindung der Kinder zum Vater zu akzeptieren und zu respektieren“.

Trotz des Urteils, gegen das die Mutter Einspruch eingelegt hat, ist fraglich, ob Echternach Karl und Johann bis zu deren Volljährigkeit je wiedersehen wird. In jedem Fall muss er sich auf einen langwierigen und teuren Rechtsstreit in Japan gefasst machen. Er hat bereits Hilfeersuchen an das Bundesamt für Justiz in Bonn und an das japanische Außenministerium in Tokio gerichtet. Derzeit überlegt er, wie er die hohen Anwaltskosten in Japan aufbringen soll.

Das japanische Rechtswesen unterscheidet sich oft krass von westlichen Wertevorstellungen und Gepflogenheiten. Vor japanischen Gerichten kämpfen derzeit Dutzende ausländische Elternteile darum, ihre Kinder zurückzubekommen, die von geschiedenen oder getrennt lebenden japanischen Ehepartnern oft illegal nach Japan gebracht wurden.

„Es reicht nicht, Gesetze anzupassen“

Zwar ist Japan 2014 nach langjährigem Zögern dem Haager Kinderentführungsübereinkommen beigetreten. Es soll Kinder schützen, die widerrechtlich in ein anderes Land gebracht wurden. Doch selbst wenn japanische Richter dem Abkommen entsprechend verfügen, dass Kinder an ihre ausländischen Väter oder Mütter überstellt werden müssen, lassen sich solche Beschlüsse in der juristischen Praxis des Landes oft nicht durchsetzen.

Japan müsse seine Gesetze erst noch an die Verpflichtungen anpassen, die es mit der Haager Übereinkunft eingegangen sei, sagt Mikiko Otani, eine Anwältin in Tokio. Sie gehört dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes an. „Allerdings reicht es nicht, Gesetze anzupassen. Es ist auch nötig, dass sich das Denken in der Gesellschaft ändert.“

Und das kann lange dauern. Die Anwältin verweist auf erhebliche kulturelle Hürden, auf die Ausländer bei Rechtsstreitigkeiten in Japan stoßen. „Es ist eine Tatsache, dass Ausländer sich gegenüber japanischen Elternteilen oft benachteiligt und diskriminiert fühlen.“

Erst werden Fakten geschaffen, dann segnen Juristen sie ab

Dass Ehen zerbrechen und die Partner dann oft verbittert um die Kinder streiten, gehört weltweit zum traurigen Alltag. In vielen Ländern ist es jedoch üblich, mit Hilfe von Gerichten und Behörden Regelungen über Besuchs- und Umgangsrechte beider Elternteile zu treffen und notfalls auch durchzusetzen. In Japan aber sprechen Gerichte oft jenem Elternteil das Sorgerecht über die Kinder zu, der sie einseitig oder gar widerrechtlich an sich gebracht hat. Und das sind in der Realität oft Mütter.

Japanische Juristen segnen die geschaffenen Fakten oft nachträglich ab. Sie berufen sich in solchen Fällen auf den Grundsatz der „Kontinuität“, der dem Wohl des Kindes diene. Diese Rechtspraxis beruht auch auf einem traditionellen Rollenverständnis, wonach vor allem Mütter für die Kindererziehung zuständig sind.

Das japanische Familienregister zementiert die Trennung zusätzlich: Wenn Eltern sich scheiden lassen, werden die Kinder in das Familienregister des Elternteils übertragen, der das Sorgerecht hat. Damit verliert der getrennt lebende Elternteil dann meist jeglichen Zugang zu den Kindern.

Die Folge: Viele Kinder aus gescheiterten Ehen wachsen in Japan mit nur einem Elternteil auf, ohne Kontakt zum anderen. Schätzungen zufolge handelt es sich um drei Millionen betroffene Kinder. Die Mütter – die nun mal meist das alleinige Sorgerecht bekommen – unterbinden den Umgang zwischen Vätern und Kindern oft selbst dann, wenn er gerichtlich angeordnet wurde.

„Den Richter scheint es nicht zu kümmern“

Klaus Schmidt* arbeitet als Finanzexperte in Frankfurt, auch er gehört zu den betroffenen Vätern. Im Dezember 2015 nahm seine japanische Ehefrau die gemeinsame Tochter – sie war damals eineinhalb – mit auf Heimaturlaub zu ihren Eltern nach Westjapan. Zum Entsetzen des Vaters kehrte die Tochter von der Reise nie nach Deutschland zurück.

„Ich war ursprünglich bereit, eine Regelung zu akzeptieren, wonach meine Tochter in Japan bleibt, solange ich Umgang mit ihr haben kann,“ sagt Schmidt. Er glaubte, das sei im Interesse des Kindes. Nach einer gerichtlichen Einigung war ihm gestattet, mit seiner Tochter wöchentlich je 15 Minuten per Skype zu sprechen. Das ist für japanische Verhältnisse schon ungewöhnlich viel. Doch diese Termine hätten dann nur fünf Mal stattgefunden, sagt Schmidt. Sie hätten jeweils nur einige Sekunden gedauert und seien von der Mutter jedes Mal abrupt abgebrochen worden. „Weitere Termine hat sie einfach abgesagt.“

Derzeit verhandelt ein japanisches Gericht über die Scheidung des Paares. Aufgrund des bisherigen Verfahrens befürchtet Schmidt, dass seiner Ehefrau das alleinige Sorgerecht über die Tochter zugesprochen werde. Er sagt: „Den Richter scheint es nicht zu kümmern, dass der Umgang zwischen mir und meiner Tochter nicht stattfindet.“

Ähnlich albtraumhafte Erfahrungen machen derzeit zwei italienische Väter, die in Tokio leben und arbeiten. Sie haben sich mit dem SPIEGEL in einem Restaurant im Geschäftsviertel Shinjuku verabredet. Beide sind noch verheiratet, ihre japanischen Ehefrauen zogen mit den noch kleinen Kindern jeweils zurück in ihre Elternhäuser weit weg von Tokio. Einer der italienischen Väter, er arbeitet bei einer Firma für Computerspiele, berichtet, dass er Sohn und Tochter nur treffen dürfe, wenn seine japanische Schwiegermutter ständig dabei sei.

Kontakt völlig abgebrochen

Auch der zweite Vater durfte seine Kinder nur unter Aufsicht wiedersehen – in einem kahlen Konferenzraum einer japanischen Anwaltskammer. Er zeigt ein Video auf seinem Smartphone. Zu sehen ist, wie er mit seinen Kindern auf dem Fußboden zwischen den Sitzungstischen spielt.

Kürzlich haben die beiden mit fünf weiteren betroffenen Landsleuten einen Brief an Italiens Staatspräsidenten Sergio Mattarella geschickt. Darin fordern sie, dass ihr Heimatland mit Japan einen Dialog über das Schicksal ihrer Kinder beginnen solle. Auch Echternach hofft, dass die deutsche Bundesregierung diplomatischen Druck ausübt, damit Japan seine Rechtspraxis endlich an die Bestimmungen des Haager Abkommens anpasst.

Der verzweifelte Vater fürchtet, dass seine Kinder sich von ihm entfremden, je länger sie von ihm getrennt leben. Über den Internationalen Sozialdienst, eine Nicht-Regierungsorganisation, hat er versucht, indirekt Kontakt zu seiner Ehefrau aufzunehmen. Er bat sie, wenigstens über Skype mit seinen Söhnen in Kontakt bleiben zu dürfen. Auch würde er ihnen gerne Geschenke schicken. Auf dieses Schreiben hat er keine Antwort erhalten.

* Name geändert, Samstag, 03.02.2018 11:42 
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/japan-auslaender-kaempfen-um-kontakt-zu-ihren-kindern-a-1190709.html
Tags: Justizopfer – Kindeswohlgefährdung – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Scheidung – Trennung –  Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – binationale Ehe Paare – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

 

UNRECHT IM FAMILIENRECHT – Missbrauchsvorwurf – Sollen wir das Kind gehen lassen?

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Report #80

Unerträglicher Missbrauchsvorwurf: Sollen wir das Kind gehen lassen?

Betroffene
Vater: Heinrich Brenner*
Kind: Lena Brenner*, 4 Jahre alt
Tante: Birgit Brenner*
Großmutter väterlicherseits

Opfer aufgrund ihrer Erziehung
Stiefkind:  Tiffany Brenner, 10 Jahre alt*
Stiefnichte: Taylor Heinigl*

In der Verantwortung
Martina *, Mutter des Kindes
Jugendwohlfahrt und Bezirkshauptmannschaft eines Salzburger Bezirks
Bezirksgericht

Ort und Zeitraum:
ein Dorf in Salzburg, seit November 2016

Geschichte
Birgit Brenner ist voll Verzweiflung, Wut und tiefster Enttäuschung. „Wie kann so etwas in Österreich möglich sein?“, so stellt sie uns eine oft gehörte Frage, bevor sie uns ihr Herz ausschüttet.

„Pass Dir bei dieser Frau auf“, hatten Menschen aus dem Dorf Birgits Bruder Heinrich schon gewarnt, als es zwischen ihm und Martina zu funken begonnen hatte. Doch, wie so oft und menschlich verständlich, Menschen vertrauen ihrer neuen Liebe, auch wenn diese scheibchenweise etwas weniger schöne Details aus ihrem Leben offenbart. Martina hatte schon eine kleine Tochter, Tiffany. „Der Vater will sie nicht sehen“, so verschwieg Martina, dass sie den Kontakt verweigert hatte. Schon an diesem Punkt raten wir jedem Mann, doch zu hinterfragen, ob dieser Stehsatz vom anderen Vater, der sich nicht ums Kind kümmert, wirklich stimmt. Doch welcher frisch Verliebte hört darauf?

Tiffany entwickelt sich bedenklich, sie und ihre Cousine mütterlicherseits, Taylor, wirken bereits von Anfang an gefährlich frühsexualisiert. Birgit erzählt von Spielen der beiden in der Badewanne und von Vorgängen, auf Tiffanys Initiative, mit einem viel jüngeren Buben, welche uns die Haare zu Berge stehen lassen. Tiffanys Mutter Martina hört sich die Bedenken nicht lange an, sie findet das Verhalten ihrer Tochter völlig normal. Wie wohl Martinas eigene Vorgeschichte aussehen mag?

Wie auch immer, hinterher hat es niemanden überrascht: Natürlich scheitert die Ehe von Heinrich und Martina, und natürlich betrachtet Martina den Vater und seine ganze Familie plötzlich als Rivalen, welche sie fanatisch bekämpft, je lieber ihre Tochter Lena beim Vater und seiner Familie ist.

Den ersten Schlag führt Martina mit Heinrichs Stieftochter Tiffany. Diese behauptet, Heinrich habe sie missbraucht. Erst folgt der Schock, ein angsteinflößendes Strafverfahren beginnt, und jetzt darf Heinrich seine Tochter Lena nicht mehr alleine sehen. „Besuchsbegleitung“ ist nun die einzige Chance für Lena und ihren Vater auf Zeit miteinander.

Zum Glück darf Lenas Tante Birgit die Person sein, welche die Zeit des Vaters mit seinem Kind überwacht – vorerst.

Martinas nächster Schlag sitzt nochmals tiefer: Plötzlich behauptet sie, der Vater habe sein Kind missbraucht, als Birgit kurz weggesehen haben soll. Weder das eine noch das andere stimmt, schwört Birgit, doch wer glaubt der Schwester des Vaters? Lieber träumen Gericht und Jugendwohlfahrt wohl davon, dass die Tante eines Mädchens zur Komplizin des Vaters wird und dass ein ohnehin schon des Missbrauchs Verdächtiger sogar in Anwesenheit der Verwandten fröhlich weitermacht.

Hier zeigt sich der Unterschied zwischen den Behörden: Der Männerservice kennt immer mehr Jugendwohlfahrten und Richter, welche vor dem Offensichtlichen die Augen nicht mehr verschließen und wissen, was hier abläuft. Schon die Konstellation und Vorgeschichte von Martina und Tiffany, schon die Motivlage deuten sonnenklar auf Falschbeschuldigung hin. Doch Gericht und Ämter dieses Bezirks scheinen das nicht wahrhaben zu wollen.

Eine Betreuerin, welche fünf Tage in der Woche bei Martina ist, berichtet: Lena ginge es besser, seit sie ihren Vater nicht sehen darf. Wo ist hier die Kamera versteckt, bitteschön? Erst einmal fragen wir uns, warum Martina überhaupt eine Betreuerin für ihre zwei Kinder braucht, und noch dazu so oft. Die Verhältnisse bei ihr sind offenbar schon faul. Pervers ist der Fall schon, noch perverser ist jedoch der Umstand, dass sich die Betreuerin vermutlich von der Mutter vereinnahmen lässt, deren Geschichten wiedergibt und in der Jugendwohlfahrt nicht gerade Profis zu sitzen scheinen, welche die Wiedergabe solchen Unsinns zulassen oder sogar glauben. Warum Unsinn?

Weil uns nämlich die Untersuchung eines echten Profis vorliegt, welcher im September 2017, als die üblen Vorwürfe schon erhoben waren, feststellt: Es liegt eine, Zitat „gänzlich angstfreie und sehr innige Vater-Tochter-Beziehung“ vor. Jetzt dürfen Sie raten, warum die Amateure in diesem Spiel der Meinung sind, Lena ginge es besser: Nicht, weil es den Vater nicht mehr sieht, nein: Weil die Mutter das Kind nicht mehr terrorisiert, nicht mehr bestraft dafür, dass dieses den Vater so lieb hat?

Ähnlich befremdlich verhält sich eine Richterin, schildert uns Birgit: Diese „spürt“ förmlich in einer Verhandlung die Spannungen zwischen Martina und den väterlichen Verwandten, meint sie, ja, sie kann es fühlen – dass Martina die Ex-Schwiegermutter und den Vater hasst, also. Das sei sicher belastend, für das Kind, diese Spannungen, stöhnt die Richterin, und weiß sofort, was zu tun ist: Da ist es besser für das Kind, wenn es den Vater und die Großmutter gleich gar nicht mehr sieht. Mehr auf der Seite einer hasserfüllten Mutter kann ein Gericht gar nicht sein.

In einem der Telefongespräche, als Birgit einmal mehr ihr Herz ausschüttet, sprechen wir über einen Gedanken, den viele Betroffene hegen: „Sollen wir das Kind gehen lassen?“, meint Birgit, wenn sie daran denkt, unter welch gewaltigem Druck die kleine Lena steht. Darauf antworten wir auf tiefster Überzeugung, langjähriger Erfahrung und geben einen erfahrenen Kinderpsychologen wieder:

Geben Sie nicht auf! Ihr Kind wird es Ihnen niemals verzeihen. So eine Mutter wird ein Leben lang gegen den Vater und die väterlichen Verwandten hetzen und übelste Lügen verbreiten. Sie wird dem Kind weismachen, dass der Vater sein Kind nicht liebe und es gar nicht sehen wolle und dass er die Mutter mit dem Kind alleine gelassen habe.
Wenn Sie auch noch so oft bei dem Versuch auflaufen, um Zeit mit dem Kind zu kämpfen, produzieren Sie dabei zumindest jährlich neue Beweise. Mögen Ihre Anträge noch so oft von ignoranten Richtern abgelehnt werden: Ihr Kind will sich eines Tages objektive Beweise ansehen, egal, was Mutter und Vater sagen. Dann kann Ihr Kind nachlesen, was wirklich geschah, und es wird ihm schlagartig bewusst: Vater, Tante und Großeltern habe mich nie aufgegeben und immer in ihrem Herzen gehabt, und nimmt dieses unersetzliche Gefühl der Geborgenheit und Fürsorge für sein Leben dankbar mit. Dann kann für Sie eine neue Zeit mit Ihrem Kind beginnen.

Birgit will ausdrücklich, dass Medien über diese skandalöse Geschichte berichten, denn dieses Unrecht erträgt sie nicht.

Link zum Beitrag:http://www.maennerservice.at/report/unertraeglicher-missbrauchsvorwurf-sollen-wir-das-kind-gehen-lassen/

Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen:http://www.maennerservice.at/pensionssplitting/

UNRECHT – FAMILIENRECHT – Obsorge – Trennung – Scheidung – Richterin – Väter – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Gesetze Österreich – Feminismus – Rechtsbeugung – Justiz – Gleichberechtigung Gleichstellung – Jugendamt – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung – Mobbing – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Täterschutz? Verschweigen & vertuschen . . .

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 Christian Exenberger vor einer Stunde
  • Der Fall ist von 1993 und das Stift hatsofort reagiert. Aber Hetze gegen die Kirche geht immer, das haben die Nazis auch schon gewusst…

    • Michael Tfirst vor einer Stunde

      Bei diesem Fall geht es darum, dass es sich um „Vertuschung“ handelt, da die Sache nicht ordnungsgemäß angezeigt wurde, um in Folge künftige Missbrauchsopfer zu vermeiden.

      So wie es aussieht, hat er weiter missbraucht und, denn dei deutsche Staatsanwaltschaft hat diesen Fall zur endgültigen und einmal ordentlichen Aufklärung an Österreich zurückgeschickt, da sie gerade an diesem Fall mit neueren Opfern arbeitet.

      Also, ANFANG JUNI 2017 machte die Staatsanwaltschaft in Deutschland bei der österreichischen Staatsanwaltschaft eine Anzeige, dass da sexueller Missbrauch „klosterintern“ geregelt wurde.

      Wenn es nur bei diesem Fall geblieben wäre: Und was ist ENDE JUNI 2017?

      Am 29.6.2017 hat die deutsche Staatsanwaltschaft wieder in einem anderen Fall und wegen schweren sexuellen Missbrauchs in mehr als hundert Fällen, Anklage erhoben. Diese Ermittlungen sind laut österreichischer Staatanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt worden. Plötzlich taucht jetzt ein Sachverständigengutachten auf, das dem klerikalen Missbrauchstäter verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Was wird da seitens der Kirche und des Staates Österreich gespielt?

      Echt grauslich ist das Ganze!

      MfG
      Michael Tfirst

  • Michael Tfirst vor 2 Stunden

    Was mich verwundert ist, dass da nie der Deutsche Orden erwähnt wird, der ja auch involviert ist. Kardinal Schönborn ist seit ewigen Zeiten der Ordenskaplan des Deutschen Ordens. Diesbezüglich machte ich schon im Juni 2017 eine Anzeige, denn 14 Jahre lang hatte jener Priester eine Haushälterin, die vom Deutschen Orden (Hort des goldenen Vlieses) entlohnt wurde und deren Sohn er missbrauchte.

    https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2017/09/827c5-gerichtsverhandlung2bdeutscher2borden2b1.jpg

    https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2017/09/5abcb-gerichtsverhandlung2bdeutscher2borden2b2.jpg

    Am 20.9. 2017 zeigte ich zusätzlich Schönbornsprecher Dr. jur. Prüller an, weil er am 20.9. im ORF verkünden ließ, dass es EINE PFLICHT ZUR ANZEIGE NICHT GEBE und wenn ein Opfer das nicht will, müssen wir diesem Wunsch nachkommen.

  • https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2017/09/ff619-kardinal2bsch25c325b6nborns2brechtsauffassung2bbez25c325bcglich2bmeldung2bbei2bsexuellem2bmissbrauch2bdurch2bkleriker.jpg
    Volksanwalt Dr. jur. Kostelka schrieb mir vor Jahren: „Jeder sexuelle Missbrauch stellt ein gerichtlich strafbares Delikt dar, das von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen und in weiterer Folge in einem Strafprozess den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu ahnden ist.“ MfG
    Michael Tfirst

Artikel:

Missbrauchsfall: Demo vor Stift

Kardinalschlitten Protest Missbrauch Stift Kloster
Foto: /Kirchenpriviligien.at/Abdruck honorarfrei  Der Kardinalschlitten wird bei Protesten gegen Missbrauchsfälle verwendet

Plattform fordert vollkommene Aufklärung des Falls aus dem Jahr 1993.

Die „vollständige Aufklärung und eine angemessene Entschädigung des Opfers“ fordert die Plattform „Betroffene Kirchlicher Gewalt“ in der Causa eines Missbrauchsfalls aus dem Jahr 1993 im Stift Klosterneuburg. Dazu soll heute, Freitag, ab 13 Uhr eine Demonstration am Rathausplatz in Klosterneuburg vor der Gemeinderatssitzung stattfinden.“Obwohl so viele Fakten am Tisch liegen, mauert und vertuscht die Kirche und entzieht sich ihrer Verantwortung“, meint Sepp Rothwangel, Obmann der Plattform. Man mutmaßt Ungereimtheiten in der Causa. Das Stift solle die Verbrechen anzeigen und den Betroffenen Entschädigungen zahlen. Laut Rothwangel gebe es die Tendenz, „wenn so etwas passiert, dass es unter den Teppich gekehrt wird, um den Anschein zu wahren.“ Er geht davon aus, dass es rund um den Fall noch weitere Opfer gibt.

Opferschutz

Im Stift Klosterneuburg habe man nach Bekanntwerden des Missbrauchsfalls von 1993 alles getan, um der Sache nachzugehen, meinte dazu Sprecher Walter Hanzmann am Donnerstag. Alte Protokolle wurden ausgehoben, aus denen hervorging, dass der damalige, 1997 verstorbene Propst Gebhard Koberger unmittelbar reagiert und den betreffenden Augustiner-Chorherren suspendiert hatte.

Hanzmann verwies unter Hinweis auf ein Sechs-Augen-Gespräch auf den Aspekt des Opferschutzes, der nun verletzt werden könnte: Mutter und Sohn wollen unbedingt anonym bleiben, hätten jetzt aber Sorge, dass ihre Namen bekannt würden. Die Dame habe ihm versichert, dass sie 1993 den Schutz ihres Kindes sicherstellen wollte, was nach ihrem Gespräch mit Koberger und dem ebenfalls verstorbenen Dechant durch die Entfernung des Geistlichen aus dem Kloster geschehen sei. Sie habe den Fall aber – ebenfalls zum Schutz des Buben – nicht anzeigen wollen.

(kurier) Erstellt am

Video: „Super-GAU“: Scheinväter und Kuckuckskinder

Eine Sendung mit Martin Morauf von Väter ohne Rechte und Hannes Hauspichler von der Männerpartei.

Artikel:

„Super-GAU“: Scheinväter und Kuckuckskinder in „Am Schauplatz“

Der ORF zeigt, wie Betroffene mit dem „Tabuthema“ umgehen: „Ihnen wird der Boden unter den Füßen weggezogen“

Wien – Sechs bis acht Prozent der Kinder dürften sogenannte Kuckuckskinder sein, sagt ORF-Redakteurin Tiba Marchetti mit Verweis auf Schätzungen. Genaue Zahlen existieren nicht; und dennoch: „Es gibt viel mehr, als man glaubt.“

Stimmt die Schätzung, dann sitzt in jeder Schulklasse im Schnitt mindestens ein Kuckuckskind. Das ist die Bezeichnung für ein Kind, dessen Vater nicht sein biologischer Vater ist, weil die Mutter es mit einem anderen Mann gezeugt hat. Zurück bleiben neben den entwurzelten Kindern auch die Scheinväter, die oft erst nach Jahrzehnten erfahren, dass sie nur die sozialen Väter sind.

Für viele ein „Tabuthema“

Albert S., hier im Gespräch mit ORF-Redakteurin Tiba Marchetti, wähnte sich als vierfacher Vater: „Am Schauplatz“ über Scheinväter und Kuckuckskinder um 21.05 Uhr in ORF 2.

Für die ORF-Reportage „Am Schauplatz“ – zu sehen am Donnerstag um 21.05 Uhr in ORF 2 – hat Sendungsmacherin Tiba Marchetti Betroffene aufgespürt, die so einen „emotionalen Super-GAU“ erlebt haben: „Ihnen wird der Boden unter den Füßen weggezogen.“ Leute zu finden, die über dieses „Tabuthema“ vor der Kamera sprechen, sei nicht leicht gewesen, sagt Marchetti im Gespräch mit dem STANDARD. Fündig wurde sie beispielsweise bei Vätervereinen. Bei den Frauen sei sie jedoch bis auf eine Ausnahme nur auf Ablehnung gestoßen. Einer der Betroffenen ist der 53-jährige Albert S., der sich viele Jahre als Vater von vier Kindern glaubte. Nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin hat er vor fünf Jahren erfahren, dass kein einziges Kind sein eigenes ist. Zur psychischen Entwurzelung kam einige DNA-Tests später noch der Kampf ums Geld: „Meine Ex hat mich jahrelang belogen und betrogen“, erzählt er. Die Zahlungen für die Kinder fordert er zurück. „Scheinväter suchen nach Gerechtigkeit“, erklärt Marchetti, auch wenn es die nicht geben könne: „Sie wollen aber zumindest den Unterhalt zurück.“ Späte Suche nach dem Vater Jaqueline hat erst mit 28 Jahren erfahren, dass ihr Vater nicht ihr echter Vater ist. Der Schock sitzt bei beiden tief: „Er will seitdem nichts mehr mit mir zu tun haben.“ Ihren biologischen Vater kennt sie nicht – noch nicht, denn sie möchte ihn finden. Die Suche nach den Wurzeln sei ein so starker innerer Drang, dass sie es zumindest versuchen möchte. An der Reportage hat Marchetti „drei bis vier Monate“ gearbeitet, die Wucht des brisanten Themas habe sie überrascht: „Das hat auch mich emotional berührt.“ Etwa die Geschichte von Jürgen P., der sich als Vater zweier Töchter wähnte, bis sich herausgestellt hat, dass ein Kind die Tochter des Nachbarn ist. Er habe die Welt nicht mehr verstanden: „Und ich habe immer gesagt, dass gerade die Jüngere ganz nach mir gerät.“ Um solches Leid zu minimieren, schlagen Vätervereine zum Beispiel automatische DNA-Tests nach Geburten vor oder eine Umkehr des Prozederes: Mütter sollten schriftlich dokumentieren müssen, wer der Vater des Kindes sei. Bei falschen Angaben wäre es für Betroffene später leichter, daraus rechtliche Konsequenzen abzuleiten.

(Oliver Mark, 10.8.2017) „Am Schauplatz: Scheinväter und Kuckuckskinder“, Donnerstag, 21.05 Uhr, ORF 2 – derstandard.at/2000062480386/Am-Schauplatz-zu-Kuckuckskindern-Super-GAU-fuer-Scheinvaeter
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