Familie Familienrecht family law germany austria youth office – father Österreich Deutschland Schweiz Eltern Kinder Entfremdung Doppelresidenz gemeinsames Sorgerecht Jugendamt Obsorge KESB Trennung Väter Umgangsrecht alleinerziehende Italia Papa Scheidung Mutter Jugendwohlfahrt Parental Alienation PAS Besuchsrecht Unterhalt Kindesentführung Pädophile Missbrauch Gleichstellung Frauenpolitik Feminismus Gender Justiz Familienpolitik Familienministerin Juliane Bogner-Strauß Väter Suizid – Vaterlose Gesellschaft parents children custody welfare dad divorce mother child abduction pedophile abuse equality woman politics feminism gender justice family policy fathers suicide Fatherless society child welfare PAS child abduction reproductive medicine violence Left leaks family law shared parenting
StartseiteBeitrag verschlagwortet mit 'Freiheitsstrafe'
Nach dem gewaltsamen Tod eines bekannten Skihüttenwirts im Salzburger Pongau ist am Sonntag die Ehefrau des Mannes vom Landesgericht Salzburg wegen dringenden Mordverdachts in U-Haft genommen worden. Wie Gerichtssprecher Peter Egger mitteilte, hat die beschuldigte 30-Jährige keine Rechtsmittelerklärung abgegeben. In spätestens 14 Tagen findet die nächste Haftprüfungsverhandlung statt.
„Meine Mandantin bekennt sich nicht schuldig“, erklärte ihr Rechtsanwalt Kurt Jelinek am Sonntag. Mehr könne er zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, da er sich erst ausführlich mit der Frau besprechen müsse. Die gebürtige Rumänin hatte in ihrer Einvernahme am Samstag ausgesagt, zum Tatzeitpunkt ein Küchenmesser in der Hand gehabt zu haben. Es sei zu einem Handgemenge mit ihrem 57-jährigen Gatten und im Zuge dessen zur Stichverletzung gekommen. Sie stellte jedoch in Abrede, mit Vorsatz gehandelt zu haben.
Der Szene-Wirt war am 3. März unter zunächst nicht geklärten Umständen in der Küche seines Betriebs ums Leben gekommen. Ein Mitarbeiter dürfte ihn kurz nach Mitternacht mit einem Küchenmesser in der Brust leblos am Boden liegend aufgefunden haben.Nachdem die Staatsanwaltschaft den Fall zunächst auch als möglichen Suizid behandelt hatte, hat sich im Zuge der Obduktion der Verdacht eines Fremdverschuldens erhärtet. Am Freitag wurde ein Haftbefehl gegen die Ehefrau erlassen. Als sie davon erfuhr, stellte sie sich noch am selben Abend der Polizei.
Gab es Streit?
Vor seinem Ableben soll sich der 57-Jährige während einer Party auf der Hütte heftig mit seiner Gattin gestritten haben. Das Paar hatte erst im Mai 2017 geheiratet. Die Skihütte des Szene-Wirts, der zudem ein Hotel und ein Chalet betrieb, zog in der Vergangenheit zahlreiche Prominente aus Österreich und Deutschland an.
Wie Gerichtssprecher Egger erklärte, handelt es sich um eine sogenannte bedingt obligatorische Untersuchungshaft. Das heißt, die U-Haft muss (mit wenigen Ausnahmen) bei Fällen verhängt werden, bei denen das Gesetz eine mindestens zehnjährige Freiheitsstrafe vorsieht.
Seit 1. Jänner ist Cybermobbing strafbar. Für Betroffene ein „Meilenstein“.
Fünf Jahre lang dauerte der Kampf der Kärntnerin Michaela Horn aus Schiefling: Ihr Sohn Joel hatte sich 2011 das Leben genommen, weil er auf Facebook wiederholt gemobbt wurde; verfolgt wurde der Täter nie, fehlten doch gesetzliche Voraussetzungen für die Ermittlungen. Mit der Gesetzesänderung, die seit 1. Jänner gilt und Cybermobbing strafbar macht, sieht sich die Mutter am Ende ihrer Bemühungen, die sie durch zahlreiche Talkshows im In- und Ausland führten. Ihr Mitwirken am aktuell an Schulen abrufbaren Aufklärungsfilm „Setze ein Zeichen“, den das Bildungsministerium in Kooperation mit der Uni Klagenfurt gedreht hat, sieht sie als „Abschlussprojekt“ der persönlichen Trauerarbeit, wie sie im KURIER-Interview betont.
Cybermobbing wird seit 1. Jänner mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet. Können Sie nach dieser Gesetzesreform mit dem Suizid ihres Sohnes besser abschließen?
Michaela Horn: Joels Tod war zumindest nicht komplett sinnlos. Ich konnte einen Beitrag leisten, damit in Österreich endlich eine gesetzliche Regelung gegen Cybermobbing geschaffen wird. Mit der Verfolgung dieser Menschen will ich das Thema und meinen Sohn ruhen lassen. ,Abhaken‘ kann ich die Sache natürlich nicht, wie es das LandeskriminalamtKärnten von mir erwartet. Da ist die Rede von einem Bubenstreich. In Wahrheit wurde der Bub in den Tod getrieben.
Und als Elternteil bekommt man zuletzt etwas von Mobbingaktionen gegen das Kind mit.
Obwohl er nicht dick war, war er in der Schule und unter seinen sogenannten Freunden der „Dicke“. Als Draufgabe hatte er nicht die modernsten Klamotten an, dann beginnen schon die Verunglimpfungen. Aber damit nicht genug. Es gibt eine Internet-Homepage nach dem Motto „Verarsche Deine Freunde“, der Server ist in Washington. Dort stand „Joel ist schwuler, als die Polizei erlaubt“ und ein Link wurde an seiner Facebookseite gepostet. Plötzlich war der Bub der Schwule. Der Schock und die Scham über diese Lüge waren offensichtlich zu groß. Die Seite gibt es übrigens nach wie vor, der Betreiber verdient mit jedem Klick.
Joels berührende Geschichte erzählen Sie auch im Film „Setze ein Zeichen“, der 11- bis 14-Jährigen an allen österreichischen Schulen gezeigt werden soll und auf YouTube jedermann zugänglich ist. Was ist die Botschaft des Streifens?
Michaela Horn aus Schiefling in Kärnten hat jahrelang für ein Gesetz gekämpft, das Cybermobbing als Straftat ausweist. Ihr Sohn …
Er ist das Abschlussprojekt meiner Trauerarbeit und soll Opfern Mut machen; sie müssen aufschreien. Wenn sie sich nicht an Eltern oder Lehrer wenden, so sollen sie zumindest die im Film genannten Stellen (www.saferinternet.at;www.stopline.at;www.rataufdraht.at, Anm.) kontaktieren. Wie der Titel besagt, geht es um Zivilcourage der Beobachter. Die Taten laufen ja öffentlich ab und es gibt Zuschauer, die untätig zuschauen – natürlich hauptsächlich aus Angst, selbst ausgegrenzt zu werden.Sie haben vier ältere Kinder aus erster Ehe und eine jüngere Tochter, die sieben Jahre alt ist. Wie bereitet man ein Kind auf die Neuen Medien vor?
Die ersten vier sind noch nicht mit dem Internet aufgewachsen, bei Joel war es bereits der Fall und bei meiner Tochter wird es wieder akut werden. Aber die perfekte Vorbereitung darauf gibt es nicht, weil uns Kinder mit ihrem Wissen über den Kopf wachsen. In Wahrheit bekommen sie irgendwann eine Waffe in die Hand. Ja, das Internet ist eine Waffe für Kinder, für die kein Waffenschein erforderlich ist, obwohl niemand damit umgehen kann. Ein Kind darf in der realen Welt nicht ins Bordell, aber mit dem Handy darf es das. Es gibt überall unlimitierten Zugang zu pornografischen Inhalten. Oder glauben Sie, dass Kinder bei der Aufforderung „Bestätigen Sie, dass Sie bereits 18 sind!“ auf „Nein“ klicken. Internet, Smartphone und Videospiele verändern die Kinder in ihrer Gewaltbereitschaft und in ihrem Blickwinkel auf die Sexualität. Die wenigsten Eltern wissen, was im Kinderzimmer passiert.
Also muss es die Schule richten. Daher wird der Film „Setze ein Zeichen“ auch in Verbindung mit Diskussionsrunden mit Schülern gezeigt.
Ja, das ist ein wichtiger Ansatz. Aber es ist nur der Beginn, denn genauso wenig wie wir Eltern mit dem Internet, Facebook, Instagram mithalten, können es die Lehrer. Sie müssen selbst geschult werden. Ein Unterrichtsfach „Medienkompetenz“ muss eingeführt, Lehrkräfte bereitgestellt werden. Niemand leitet die Kinder an, wie sie sich im Netz bewegen sollen, obwohl das Internet ein Instrument des Terrors geworden ist. Wie ein Fahrradführerschein muss ein Internetführerschein her. Und ein Handyverbot an Schulen, denn Kinder beleidigen und diffamieren sich ja während des Unterrichts.
Jetzt gibt es das Cybermobbinggesetz, Verfahren sind anhängig. Glauben Sie, dass die Täter geschnappt werden?Das Gesetz ist ein Meilenstein, keine Frage. Aber man sollte sich anschauen, ob die Ermittler auf dem neuesten Stand sind oder den Tätern hinterherhinken. Was sollen jährliche Schulungen bewirken? In Wahrheit müssen Hacker eingestellt werden, um bei den Ermittlungen auf Augenhöhe mit den Tätern sein zu können.
13 Verfahren sind bereits anhängig
Gesetzliche Regelung Finden im Internet oder via Handys Beleidigungen, Beschimpfungen oder Verleumdungen statt, ist von Cybermobbing die Rede. Während Täter für ihre Attacken im Netz jahrelang mit Straffreiheit rechnen konnten, werden sie seit Jahresbeginn verfolgt.
Paragraf 107c Wer im Internet eine Person in der Ehre verletzt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belangt werden. Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbst- mordversuch zur Folge, sind Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorgesehen. Seit Jahresbeginn sind 13 Verfahren anhängig.
Mann schummelte sich an Haft vorbei und ist nun Hauptverdächtiger bei Kinderpornoring.
Ein 25-jähriger Mann wird im LandesgerichtInnsbruck wegen Kindesmissbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon muss er im Gefängnis verbringen. Tatsächlich wird er keinen einzigen Tag dieser Strafe hinter Gittern verbüßen. Er ist Ersttäter, gut in die Gesellschaft integriert, hat einen fixen Arbeitsplatz und besucht seine psychotherapeutischen Sitzungen.
15 Jahre später: Ein riesiger, internationaler Kinderpornoring wird ausgehoben. Im Rahmen der Operation Elysium finden auch in Österreich zwei Verhaftungen statt. Darunter ist auch der jetzt 40-jährige Mann. Er soll einer der führenden Mitglieder dieses Ringes gewesen sein und Kinder sexuell missbraucht haben. Die Videos davon landeten im Netz, wurden zum Teil auf „Bestellung“ gedreht.
Filme auf Bestellung
87.000 Mitglieder hatte die Kinderporno-Plattform im Darknet. 14 Täter wurden ausgeforscht, 29 Opfer identifiziert. Darunter auch zwei kleine Kinder aus Wien – ein fünfjähriger Bub und seine siebenjährige Schwester. Ihr eigener Vater soll sie in der Wohnung in Wien-Favoriten sexuell missbraucht, zum Missbrauch vermittelt und die Bilder und Videos davon veröffentlicht haben. Finanzielles Motiv war laut den Ermittlern keines dahinter. „Das Motiv war eindeutig Pädophilie“, erklärten Ermittler bei einer Pressekonferenz.
Der Familienvater und der einschlägig Vorbestrafte lernten sich im Internet kennen. Und bald traf man sich persönlich – in der Wohnung der Familie. Laut Ermittlungen dürfte der Mann öfters zu „Besuch“ nach Wien gekommen sein. Denn zuletzt lebte der Hühnerbauer in einem kleinen Ort im Südburgenland.
Seine Verurteilung lag zu diesem Zeitpunkt lange zurück: 2003 sprach das Landesgericht Innsbruck die teilbedingte Haftstrafe aus. Der Angeklagte legte Berufung ein. Als das nichts brachte, beantragte er Strafaufschub. Dieser wurde ihm wegen seiner Lebensumstände und der Bereitschaft, sich therapieren zu lassen, für ein Jahr genehmigt.
Noch bevor der Aufschub zu Ende ging, brachte er einen Antrag auf Milderung der Freiheitsstrafe ein. Das LandesgerichtInnsbruck gab auch diesem Begehr im Dezember 2005 statt. Therapeuten attestierten ihm eine gute Zukunftsprognose. Die Strafe wurde komplett in eine bedingte umgewandelt.
Nachsicht
Tatsächlich fiel der Sexualstraftäter in der Folge nicht mehr auf. Und deshalb wurde ihm im Jahr 2009 die Strafe endgültig nachgesehen.
Seit Juli allerdings befindet er sich in der Justizanstalt. Allein das belastende Datenmaterial, das Ermittler bei ihm und dem Familienvater gesichert haben, soll mehrere Terabyte umfassen. Die Auswertungen sind noch lange nicht abgeschlossen.
Die Ausforschung der Männer war schwierig. In den Videos tauchten ihre Gesichter nicht auf. Dafür die der Kinder. Ermittler konnten auch die Region eingrenzen, in der die Aufnahmen gemacht wurden. Bald war klar: Zumindest das Mädchen muss schulpflichtig sein. Also klapperten die Polizisten die Volks- und Sonderschulen ab. Im vergangenen Mai erzielten sie einen Treffer: Eine Volksschullehrerin erkannte das Mädchen aus dem Kinderporno.Wenig später standen die Ermittler in der Wohnung der Kinder – und der des Vaters. Zeit, die Aufnahmen auf seinem Computer zu löschen, hatte er keine mehr.
Pädophilen-Prozess: Kinder leben bei mitangeklagter Mutter
Vor der Verhandlung um einen betroffen machenden Fall von Kindesmissbrauch – ein achteinhalb Jahre altes Mädchen und ein sechseinhalb Jahre alter Bub sollen jahrelang vom eigenen Vater missbraucht und anderen pädophilen Männern überlassen worden sein – gibt es Aufregung um den Wohnort der Geschwister. Diese sind bei der Mutter untergebracht, die als angebliche Mitwisserin mitangeklagt wurde.
SN/APA (Symbolbild/dpa)/Patrick Ple Die Umstände des Falles sind erschütternd
Einigen Medienvertretern war dieser Umstand seit längerem bekannt, sie machten diese Information aus Opferschutzgründen allerdings nicht publik. Das Ö1-„Morgenjournal“ ging damit am Donnerstag an die Öffentlichkeit. Die Kinder sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die versichert, sie hätte nichts vom Treiben des Vaters gewusst, von dem sie sich Anfang 2016 scheiden hatte lassen. Daher wurde vom Jugendamt entschieden, zum Wohl der Kinder diese vorerst bei der 29-Jährigen zu belassen. Die Kinder werden von einer Opferschutzeinrichtung und einer Sozialarbeiterin betreut. Sie verfügen auch über juristische Prozessbegleitung.
Das Jugendamt wusste allerdings nicht, dass die Frau Ende März als angebliche Beitragstäterin mitangeklagt wurde, bestätigte Behördensprecherin Herta Staffa der APA den Bericht des Ö1-„Morgenjournal“: „Wir wussten, dass es gegen sie Ermittlungen gibt. Wir wussten nicht, dass es zu einer Anklage kommen wird. Uns gegenüber hat die Mutter immer betont, dass sie von den Übergriffen nichts gewusst und nichts mitbekommen hat.“
Dabei bleibt die Frau weiterhin, wie ihre Verteidigerin Sonja Scheed der APA versicherte: „Sie hat es nicht gewusst. Sie hätte so etwas nie zugelassen.“ Die Tochter, die im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch befragt wurde, hätte angegeben, ihre Mutter wäre nie im Zimmer gewesen, als es zu den inkriminierten Vorgängen kam, schilderte Scheed. Dass dem so war, will die Anwältin mit zwei Zeugen beweisen, die die körperlich schwerstens beeinträchtigte 29-Jährige, die im Rollstuhl sitzt und der beide Arme und inzwischen auch die Unterschenkel amputiert werden mussten, betreut hatten. Ein Betreuer, der sich vor der Scheidung rund um die Uhr um die Frau gekümmert hat, und eine Helferin, die seither die Familie unterstützt, sollen laut Verteidigerin die Angaben der Frau bestätigen.
Belastet wird die Mutter vor allem von einem als unmittelbarer Täter mitangeklagten Pädophilen, der sich nach seiner Inhaftierung im vergangenen Mai im August an die Polizei gewandt hatte. Der Mann – ein 31-jähriger Landwirt, der sich in der Wohnung des Vaters an den Kindern vergangen haben soll – bezichtigte bei diesem Termin die Mutter der Mitwisserschaft. Ihr Ex-Mann – der 29-Jährige soll sich an seiner Tochter erstmals zwei Monate nach ihrer Geburt vergangen haben – wiederum meinte in einem Chat im Internet, die Frau wisse „alles“. Ob das so war, muss bei der Verhandlung geklärt werden, die am kommenden Montag am Wiener Landesgericht stattfindet.
Vom Ausgang des Verfahrens hängt ab, ob die Kinder weiter bei ihrer Mutter bleiben. „Es ist Sache des Prozesses, Klarheit in diese Sache zu bringen“, meinte Jugendamts-Sprecherin Staffa. Nach der Verhandlung „werden sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und die Situation neu beurteilen“, kündigte sie an.
Die Polizeioperation “Elysium” sorgte vor einem Jahr für Aufsehen: Österreichischen und deutschen Ermittler gelang es, ein breit angelegtes Pädophilennetzwerk sprengen. Am Montag mussten sich drei Beteiligte vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten, darunter ein 29-Jähriger, der seine Kinder, die er selbst missbrauchte, an andere Pädophile vermittelte. Sie wurden zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt.
Angeklagt waren neben dem Vater auch die Mutter der Kinder sowie ein pädophiler Bekannter, der das Mädchen und den Buben bei Übernachtungsbesuchen missbrauchte. Der Vater fasste eine 14-jährige Freiheitsstrafe aus, der 41-jährige Freund zwölf Jahre, die Mutter der Kinder muss für sieben Jahre hinter Gitter. Die beiden Männer werden zudem aufgrund der vom Gutachter Karl Dantendorfer attestierten hohen Rückfallquote in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Hohe Strafe auch für Mutter als Mitwisserin
Vor allem die hohe Strafe für die Mutter als Beitragstäterin überraschte. Laut Urteilsbegründung hatte die 29-Jährige von August 2014 bis Frühjahr 2017 zumindest teilweise von den Übergriffen gewusst. “Sie haben als Mutter die Verpflichtung, Ihre Kinder lebenslänglich zu schützen. Aber Sie haben nichts dagegen unternommen”, sagte Richterin Nina Steindl. Dass die Frau in vollem Umfang davon Kenntnis hatte – die Tochter etwa wurde acht Jahre lang missbraucht -, glaubt das Gericht allerdings nicht.
Der Vater nahm das Urteil an, es ist bereits rechtskräftig. Die beiden anderen Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit, ebenso wie Staatsanwalt Gerd Hermann.
Der 29-jährige Hauptangeklagte bemerkte bereits im Alter von 13 Jahren seine pädophilen Neigungen und begann Kinderpornos zu sammeln. Als er seine Frau kennenlernte und 2009 heiratete, habe er ein Jahr lang seinen Drang unterdrücken können. Als jedoch bald seine Tochter zur Welt kam, kehrten seine Neigungen zurück. Bereits als das Kind zwei Monate alt war, verging er sich an ihm, führte Staatsanwalt Hermann aus. Als zwei Jahre später sein Sohn geboren wurde, missbrauchte er auch ihn. “Ich kann es nicht mehr ändern. Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen”, sagte der Vater im Prozess unter Tränen.
Kinderpornographie angefertigt
Ab 2010 tauschte der Frühpensionist von dem Mädchen und dann auch von dem Buben angefertigte Kinderpornos mit anderen Pädophilen über eine Chatplattform aus. Als sich der Wiener 2016 von seiner schwer behinderten Frau scheiden ließ, zog er mit den Kindern allein in eine Wohnung. “Auch wenn es mir schwer fiel, hab’ ich die Kinder in seine Obhut gegeben, weil er sich besser kümmern konnte”, sagte die 29-Jährige, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
Zu dieser Zeit lernte der Vater über das Darknet einen Deutschen und einen Landwirt aus Tirol mit ähnlichen Neigungen kennen, die er ab dem Sommer 2016 regelmäßig zu sich nach Hause einlud, damit sich diese an den wehr- und hilflosen Kindern vergehen konnten. Während die Männer die Kinder missbrauchten, filmte ihr Vater die abscheulichen Szenen.
Bei einem weiteren mehrtägigen Aufenthalt des Landwirts Anfang Jänner 2017 hatten die Kinderschänder offenbar sogar geplant, den Buben und das Mädchen zu betäuben, um auf keinen Widerstand zu stoßen. Dieses Vorhaben wurde nicht umgesetzt, der Vater der Kleinen schüttete das vorbereitete Schlafmittel in den Abfluss.
29-Jähriger verging sich an eigenen Kindern
Der deutsche Verdächtige, der sich in Frankfurt am Main in U-Haft befindet und dort auf seinen Prozess wartet, wurde auf einer sichergestellten Datei anhand auffälliger körperlicher Merkmale als Täter identifiziert. In weiterer Folge gelang es den Ermittlern, das betroffene Wiener Mädchen auszuforschen. Da sich das auf dem Foto abgelichtete Kind im Volksschulalter befand, wurde vonseiten der Polizei in Schulen nachgefragt. Eine Volksschullehrerin erkannte schlussendlich ihre Schülerin, so kam man auf die Spur des Vaters, der sich seit Mai 2017 in U-Haft befindet.
Auf die Frage der Schöffensenatsvorsitzenden Nina Steindl, warum er Kinderpornos von seinem Sohn und seiner Tochter angefertigt habe, meinte der 29-Jährige: “Weil ich krank bin!” Er übernehme die “volle Verantwortung”, erklärte er.
“Ich hab’ geschaut, dass es die Kinder verkraften”, meinte er. Allerdings leiden der Bub und das Mädchen an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, wie eine von der Justiz eingeholte Expertise einer klinischen Psychologin ergeben hat. Die Gutachterin kam zu dem Schluss, dass die Kinder seelisch derart massiv beschädigt worden sind, dass die eingetretenen Folgen einer schweren Körperverletzung gleichkommen.
Auch Kinder von Bekannten und Verwandten betroffen
Damit sich die Kinder nicht jemandem anvertrauten, setzte der Vater sie unter Druck. “Ich hab’ gesagt, dass sie nichts sagen sollen, sonst müsste ich ins Gefängnis”, sagte der bisher unbescholtene 29-Jährige. Seit 2010 fertigte der Wiener auch pornografische Fotos und Videos von Kindern von Bekannten oder Verwandten an, die man ihm zur Aufsicht überlassen hatte.
Auf der Anklagebank nahmen aber nicht nur der Vater der Kinder und der Tiroler Platz. Der 29-jährigen Mutter des Buben und des Mädchens wurde von der Anklage Beitragstäterschaft vorgeworfen. Die Frau bestritt, etwas von den inkriminierten Vorgängen gewusst zu haben. Während ihr Ex-Mann beteuert, dass die 29-Jährige nichts von seinen Übergriffen mitbekam, wurde sie in der Verhandlung vom Landwirt schwer belastet. Bei einer Situation wurde er demnach von der Frau mit dem nackten Kind am Schoß erwischt, sie verdrehte jedoch nur die Augen und verließ das Zimmer. Zudem gebe es ein Video eines Übergriffes, auf dem die Frau im Hintergrund zu sehen ist. “Da war mir klar, dass sie ziemlich sicher Bescheid wusste”, sagte der Landwirt.
Urteil nach Prozess am Wiener Straflandesgericht
Den beiden Männer wurden wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie pornografischer Darstellung Minderjähriger verurteilt. Der Vater bekam zudem wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und Kuppelei die Haftstrafe, der Landwirt auch wegen versuchter Anstiftung zur Vergewaltigung.
Die Kinder lebten bis zuletzt bei der 29-jährigen schwer behinderten Frau. Der sechsjährige Bub und das achtjährige Mädchen sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die stets die Schuld von sich wies. Deshalb wurde vom Jugendamt entschieden, zum Wohl der Kinder diese vorerst bei der 29-Jährigen zu belassen. Die Kinder werden von einer Opferschutzeinrichtung und einer Sozialarbeiterin betreut.
Für die Zeit des Prozesses habe das Jugendamt die Kinder allerdings “geschützt untergebracht”, sagte MA11-Sprecherin Petra Mandl auf APA-Anfrage. Somit könnten die Kinder in Ruhe gelassen und die Mutter entlastet werden. Wie es nach der Verurteilung der Mutter und des Vaters weitergeht, wird erst entschieden. Den betroffenen Kindern – laut Gericht insgesamt 13 – wurde ein Schmerzengeld in Höhe von mehr als 50.000 Euro zugesprochen.
Prozess gegen Kinderschänder
Die eigenen Kinder von Geburt an missbrauchen, sie auch noch anderen überlassen und das alles als Kinderpornografie ins Netz stellen – es sind widerwärtige Details, die beim Pädophilen-Prozess in Wien bekannt wurden. Am Montag fiel das Urteil: 15 Jahre sind die Höchststrafe:
Für den Haupttäter gab es 14 Jahre und Einweisung; für den Mittäter 12 Jahre Haft und die Einweisung in eine Anstalt und für die Mutter sieben Jahre Gefängnis.
Live-Schaltung zum Landesgericht
„Wien heute“-Reporter Lukas Lattinger meldet sich live vom Wiener Straflandesgericht und schildert, wie die Angeklagten die Urteile aufgenommen haben.
Berufung gegen Urteil im Pädophilen-Prozess. Sowohl die Frau als auch der Bekannte des verurteilten Vaters haben Berufung gegen ihre langjährigen Haftstrafen eingelegt. 7-5-2018
Radikalisierung im Kinderzimmer – Verfassungschutzpräsident warnt vor neuer Terror-Generation
Eine neue Realität in Deutschland: Kinder, die von ihren salafistischen Eltern in Angst erzogen werden. Kinder, die ihre ersten prägenden Lebensjahre bei einer Terrorgruppe verbracht haben. Im Gespräch mit BR24 warnt Verfassungsschutz-Präsident Maaßen vor einer neuen Generation von Dschihadisten.
Die Terrorgruppe IS wird in Syrien und dem Irak immer weiter zurückgedrängt. Deutsche Frauen, die beim IS waren, kehren nach Deutschland zurück – gemeinsam mit ihren Kindern.
Im Interview mit BR24 warnt Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen eindringlich vor Kindern, die in ihren Familien mit salafistischem und teilweise sogar dschihadistischem Gedankengut aufwachsen.
„Wir nehmen es derzeit als eine potenzielle Gefahr wahr, weil Kinder, die beim IS waren, teilweise Gehirn gewaschen wurden.“
Hans-Georg Maaßen, Verfassungsschutzpräsident im Interview mit BR24
Kindheit bei einer Terrorgruppe
Diese Kinder sind mit ihren Eltern nach Syrien gegangen, haben prägende Lebensjahre bei einer Terrorgruppe verbracht. Bisher wird öffentlich kaum diskutiert, inwieweit eine solche Verschleppung eine Kindeswohlgefährdung darstellt. Wie sollen Sicherheitsbehörden und Jugendämter mit dieser offensichtlichen Gefährdung des Kindeswohls umgehen? Wie eng darf der Kontakt zwischen zurückgekehrten IS-Müttern und deren Kindern sein?
Da ist zum Beispiel der Fall von Andrea B., die mit ihren zwei kleinen Töchtern vom Allgäu nach Syrien die Dschihadistengebiete reiste. Sie wurde 2015 wegen Kindesentziehung lediglich zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Scheinbar fällt der Justiz der Umgang mit solchen Müttern schwer.
„…Derartige Kinder sind natürlich auch für uns eine Gefahr, die von zu Hause und in den dschihadistisch geprägten Koranschulen nichts anderes lernt, als Scharia und die Ablehnung der westlichen Gesellschaften.“
Hans-Georg Maaßen, Präsident Bundesamt für Verfassungsschutz
Anschläge von Minderjährigen
In jüngerer Vergangenheit haben Minderjährige schon Anschläge verübt. Im Februar 2016 etwa rammte die damals 15-jährige Safia S. einem Bundespolizisten ein Messer in den Hals. Anfang dieses Jahres wurde sie zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Fall zeigt: Aus einer radikalen Einstellung können schnell radikale Taten werden.
Auch bei der Radikalisierungsstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg ist man alarmiert. Hier gingen im vergangenen Jahr 1.000 Anrufe von Lehrern ein, Tendenz dieses Jahr – steigend:
„Es sind Konstellationen, wo die Kinder beispielsweise IS-Propagandavideos auf den Schulhöfen zeigen oder dann wirklich auch Terroranschläge für gut erachten.“
Florian Endres, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Von: Sabina Wolf und Joseph Röhmel, Stand: 12.11.2017 |Bildnachweis
Gibt es eine feministische Justiz bzw. Gesetzgebung in Österreich?
Die neuen feministischen SPÖ-Frauengesetze von Frauenministerin Heinisch-Hosek fördern leider auch den Missbrauch bei Trennung oder Scheidung. Rechtsanwalt Manfred Ainedter hatte sich in einer früheren Diskussionssendung dafür ausgesprochen bei Trennung oder Scheidung dieses neue Gesetz des § 218auszunehmen. In den eigenen 4 Wänden gebe es meist keine Zeugen und daher seien solche Behauptungen dann auch nicht beweisbar, es stünde dann Aussage gegen Aussage.
Admin Familie & Familienrecht, am 25-2-2017
Artikel>>
Herzogenburg
Vergewaltigung: Ein Nein nicht akzeptiert Intimes wollte 24-Jähriger von seiner Verflossenen.
Wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung wurde der Mann nun zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Ex-Freundin wollte nicht, das wurde Angeklagtem jetzt erklärt. | SOMKKU / Shutterstock.com
„Ich kann einer Frau nicht wehtun, das könnt’ ich nie“, beteuert ein 24-Jähriger aus Herzogenburg seine Unschuld. Mit schweren Vorwürfen sieht er sich in einem Prozess am Landesgericht St. Pölten konfrontiert. Seine ehemalige Lebensgefährtin soll der Mann laut Anklage vergewaltigt und verletzt haben.„Er hat sie gepackt, auf die Couch gedrückt und vergewaltigt“, wirft ihm die Staatsanwältin vor. Ein anderes Mal soll er die Frau misshandelt haben. „Dass er ein frommes Lamm ist, wird durch das Opfer nicht bestätigt“, so die Anklägerin.
Gewalt angewendet zu haben, bestreitet der Angeklagte vehement. „Man muss die Vorgeschichte kennen“, sagt seine Verteidigerin. Und sie erklärt: „Nach der Trennung war das Verhältnis sehr belastet. Es gab Streit wegen eines Kontaktrechtes zum gemeinsamen Kind. Mein Mandant hat seine Rechte durchgesetzt. Seitdem gibt es Anzeigen gegen ihn.“
Heiratsantrag wurde abgelehnt
„Es ist nix passiert“, sagt der Angeklagte. Zwei Wochen davor hätten sich die beiden noch geküsst, erzählt er. Am Tag davor habe die Ex-Lebensgefährtin seinen Heiratsantrag abgelehnt.
„Ich wollte mit ihr reden, wie es weitergeht mit der Obsorge und unserer Beziehung. Ich wollte sie wieder zurückhaben. Sie ist auf meinem Schoß gesessen, ich habe sie sanft auf die Couch gelegt und geküsst, weil ich mir gedacht habe, da könnte noch mehr sein“, erklärt er.
Intimeres wollte der 24-Jährige dann. „Sie hat nicht gesagt, dass sie das nicht will. Plötzlich habe ich aber gemerkt, dass ihr das unangenehm ist, da bin ich gegangen. Am Abend hat sie mir via Whatsapp gesagt, dass sie bei der Polizei ist“, setzt er fort.
Das Opfer sagt anderes. Ich hab’ mich gewehrt, es ist bei ihm nicht gleich angekommen, dass ich Nein gesagt habe. Mehr als das tun kann ich aber nicht. Er hat über meinen Körper bestimmt, das wollte ich nicht. Ich bin zur Polizei, weil es mich voll beschäftigt hat, was er gemacht hat“, so die Ex bei ihrer Einvernahme.
Ein Senat verhängt über den 24-Jährigen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung drei Monate bedingt, von Körperverletzung wird er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
38/SN-98/ME –
Stellungnahme von: Universität Innsbruck, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Univ.-Prof. Dr. Andreas Venier
zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF- Gesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
Stellungnahme zum
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes 2015
Auszug Seite 7 – 8
Die neuen Sexualstrafbestimmungen (§ 205a, § 218 StGB-Entw) sind entschieden abzulehnen. Der Ultima-Ratio-Gedanke des Strafrechts erfordert Zurückhaltung auch bei der Schaffung neuer Sexualdelikte. Der Entwurf kennt leider keine Zurückhaltung.
205a StGB-Entw bedroht unter anderem denjenigen mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, der mit einer anderen Person ohne deren Einverständnis den Beischlaf oder eine demBeischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vornimmt.
Nehmen wir an, die Frau behauptet im Zuge der Scheidung oder Trennung, sie habe den Geschlechtsverkehr mit ihrem Noch-Partner „eigentlich“ nicht gewollt, sie habe sich „überfahren gefühlt“, sei „getäuscht“ worden und hätte bei Kenntnis der wahren Umstände (zB Untreue des Partners, Trennungsabsicht) nie eingewilligt; sie habe nur mitgemacht, weil ihr Partner sie – mehr oder weniger? – hinters Licht geführt oder gedrängt habe, weil er so hartnäckig gewesen sei.
So wird wohl aus jedem streitigen Scheidungsverfahren auch ein Strafverfahren hervorgehen, dessen Ausgang – wenn Aussage gegen Aussage steht – höchst ungewiss ist. Jedenfalls wird der beschuldigte Partner erpressbar, wenn er sich nicht den Forderungen des angeblichen Opfers, zB nach höhe-rem Unterhalt oder alleiniger Obsorge, beugt.
Ein ausdrückliches oder vielleicht auch nur schlüssiges „Nein“ zu dem einen oder anderen Geschlechtsverkehr im Laufe einer Beziehung lässt sich im Nachhinein immer konstruieren.
8 von 10 38/SN-98/ME XXV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version)
Ein „deutliches, aber doch maßvolles Zeichen“ gegen sexuelle Gewalt, wie die Erläute-rungen (S 26) meinen, ist die Bestimmung nicht, da sie weder Gewalt noch Drohung voraus-setzt, sondern nur einen „konsenslosen Sexualkontakt“ (Erläuterungen ebenda). Natürlich sollen Sexualkontakte einverständlich erfolgen, aber es kann nicht Aufgabe des Strafrechts sein, nach-zuprüfen, ob Sexualpartner mit allem, was sie taten, immer und voll einverstanden waren. Es ist jedem Sexualpartner zumutbar, sich deutlich und unmissverständlich gegen unerwünschte ge-schlechtliche Handlungen auszusprechen.
Lediglich der Umstand, dass ein Partner zum Geschlechtsverkehr überredet, verführt, gedrängt oder durch Versprechen verleitet wurde, rechtfertigt keine Kriminalstrafe.
Wenn Gewalt oder gefährliche Drohung im Spiel ist, greift selbstverständlich der Schutz des Strafrechts (zB § 201, § 202 StGB). Eine gefährliche Drohung kann auch schlüssig durch Gesten oder Andeutungen erfolgen, wenn sich aus den Umständen ergibt, was der Täter dem Opfer antun will, falls es sich nicht fügt. In einer „Gewaltbeziehung“, in der ein Partner den an-deren schon aus nichtigem Anlass verprügelt, können auch kleine Gesten für eine gefährliche Drohung ausreichen. So sind die wirklich strafwürdigen Fälle schon durch das geltende Recht erfasst.
Strafbar soll nach dem Entwurf auch sein, wer das Einverständnis zum Geschlechtsverkehr durch Ausnützung einer Zwangslage oder durch Einschüchterung erlangt. Die Erläuterungen nennen keine Beispiele. Vermutlich sind die Fälle der Einschüchterung praktisch deckungs-gleich mit denen der Drohung oder Gewaltanwendung nach den §§ 201, 202 StGB, insoweit ist die Bestimmung überflüssig.
Das Ausnützen einer Zwangslage kann vieles bedeuten. Ist die Frau in einer Zwangslage, wenn sie ihr Mann verlassen oder ihr den Zugriff zu seinem Konto sperren will, wenn sie nicht mit ihm schläft? Ist der Mann in einer Zwangslage, wenn ihn die Ehefrau auf die Straße setzt, wenn er nicht wieder mit ihr anstatt mit der Freundin schläft?
Ein am Ultima-Ratio-Prinzip ausgerichtetes Strafrecht sollte sich von solchen Fragen fernhalten.
218 StGB-Entw will nicht nur die Belästigung durch eine geschlechtliche Handlung an einer anderen Person, sondern auch durch eine „nach Art und Intensität einer solchen (ge-schlechtlichen) Handlung vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung“ erfassen. Die Definition ist unverständlich, und auch die Erläuterungen machen sich nicht die Mühe, sie zu erklären. Will der Entwurf das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot für Sexualdelikte außer Kraft setzen?
Feminismus – Neue Gesetze – Heinisch-Hosek – Falschbeschuldigungen – Verleumdungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Scheidung – Trennung – Ex Freundin- Männer
Das neue Gesetz §218 mit „Pograpschen“ und auch §205 „Sex ohne Einverständnis“ sollen übrigens auch innerhalb der Familie oder einer Ehe bzw. Partnerschaft gelten.
Scheinbar soll es dazu dienen bei Scheidung oder Trennung die Väter (Männer) mit einer Geldstrafe von einem Jahresgehalt finanziell komplett zu ruinieren.
Da man bei der Scheidung in Österreich meist einen Rechtsanwalt braucht, wird sich fast niemand diese hohe Geldstrafe von 360 Tagsätzen z.B. 20.000,- Euro (netto Jahresgehalt) leisten können und sich somit entscheiden für 6 Monate in Haft zu gehen.
Für solche möglichen „Falschbeschuldigungen“ braucht man bei einer Scheidung keine Polizei, dass macht der Rechtsanwalt zB. beider Scheidungsklage. Die angeblichen Taten können durchaus auch 3 Monate oder 8 Monate schon zurück liegen. Die Scheidungsrichterin im Bezirksgericht schaltet dann automatisch den Staatsanwalt ein und schon hat man zwei Strafverfahren in Österreich. Dieses Zenario „leaks divorce austria“ wird ihnen jeder renomierte Rechtsanwalt im Familienrecht bestätigen.
Einmal „Vorbestraft“ hat man natürlich keinerlei Chance in Österreich mehr zu einer gemeinsamen Obsorge oder Doppelresidenz zu kommen, somit wird man fast keine Chancen mehr haben Vater sein zu dürfen und seine Kinder sehen zu dürfen, geschweige zu sorgen.
Es hat den Anschein, dass diese beiden „feministischen“ Gesetze, bei dem die Frauenministerin Heinisch-Hosek SPÖ sehr zufrieden ist, nur dazu dienen sollen, um bei Scheidung oder Trennung durch die neue Strafrechtsreform weitere Möglichkeiten zu schaffen um Väter finanziell oder wirtschaftlich zu ruinieren und man ihnen praktisch die finanzielle Möglichkeit nimmt sich einen Rechtsanwalt leisten zu können.
Die Falschbeschuldigungen sind ja weltweit bei sehr vielen Frauen sehr modern. Jörg Kachelmann , Gustl Mollath oder Wiki leaks-Gründer Julian Assange und viele andere sind ja bekannt.
Ich hoffe, dass die Fr. Familienministerin MMag. Dr. Sophie Karmasin nicht sagt, es sei Sache des Justizministeriums und die neuen Gesetze welche hier klar den Feminismus unterstützen sind nicht mein Bereich ?
Mit diesen beiden neuen Paragraphen §218 und §205 der Strafrechtsform hat man ja innerhalb der Familie weitere Möglichkeiten geschaffen und die „Vaterlose Gesellschaft“ in Österreich weiter zu vergrößern. Die beiden Tatbestände sind daher zur Gänze abzulehnen – Wir brauchen keine „Feminismus“-Gesetze, sondern vernünftige Gesetze innerhalb der Familien, wie z.B. die Doppelresidenz, welches die Schweiz vor einigen Tagen im Nationalrat beschlossen hat.
Der Missbrauch mit dem Missbrauch ist im Familienrecht ein wesentliches Thema liebe Familienministerin Sophie Karmasin ÖVP Wien. Die Kriminalisierung von Männer oder Väter nach Scheidung oder Trennung in Österreich ist jetzt schon deutlich gegeben:
*) veraltete „schuldhafte Scheidung“
*) sowie dem §382EV (welcher Aufgrund von Behauptungen und Glaubwürdigkeit bereits zum Einsatz kommt, ohne Zeugen oder Beweise) der Grundsatz „In dupio pro reo“ gilt hier nicht.
Deutschland hat bereits seit fast 40 Jahren keinerlei „schuldhafte Scheidung“ mehr.
Selbst ein Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag mit „Einwilligung zum Beischlaf“ lt. §205 und §218 „Po-grapschen“ ist völlig WIRKUNGSLOS und schützt nicht vor einer späteren Gerichtsverhandlung bei Trennung oder Scheidung.
Die beiden WELTFREMDEN Gesetzesentwürfe die dem Feminismus Vorschub leisten sind zur Gänze abzulehnen!!!
FamilieFamilienrecht http://wp.me/p4RGV9-Xg Tags: Privatleben zerstört – Ex Männer ruinieren – Väter – vaterlose Gesellschaft – Genderwahnsinn – Justizopfer – Missbrauch mit dem Missbrauch – pograpschen – sexuelle Belästigung – Po-grapschen – Staatsanwaltschaft – Richter- divorce – leaks family law austria germany – Strafrechtsänderungsgesetz 2015 (98/ME)
von Claudia Stöcklöcker, m 21. Februar 2017, 02:11
http://www.noen.at/herzogenburg/herzogenburg-vergewaltigung-ein-nein-nicht-akzeptiert/37.475.487#