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Blogstatistik 831.480 hits
2018 ist ein neues Logo FamileFamilienrecht.wordpress.com aus einem Video entstanden:
Video-Vollversion unzesurierte Pressekonferenz Liste Jetzt inkl. Fragen von Journalisten u. Betroffenen! Appell an Justizminister Dr. Josef Moser (ehemaliger Rechnungshofpräsident) von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender.
Die Kompetenzen von Jugendwohlfahrt (Jugendamt) wurden von der FPÖ-ÖVP-Regierung vom Bund an die Länder (einzelnen Bundesländer Österreichs) abgegeben, siehe auch Kompetenzbereinigung.Konkret soll der Artikel 12 der Bundesverfassung gänzlich abgeschafft werden.
Zitat FM4: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972 „Wie kann es sein das Grundrechte Ländersache sind? Wir reden über Kinderrechte über Menschenrechte. Wir reden über Menschenwürde, es passt alles zum Thema UN-Kinderrechtskonvention, wie geht das in einem Rechtsstaat das dies Ländersache ist? Das verstehe ich nicht, für mich ist das als Vater nicht nachvollziehbar….“
Zitat Sprecher des Verein Opferoffensive:
“ … Es wurde Vorgetragen an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (ÖVP), dass die Staatsanwaltschaft sehr oft gar nicht ermittelt und sich quasi so selbst zum Richter machen, ohne es zu prüfen…
… In Deutschland gibt es im Staatsgrundgesetz Nr. 20 „Das Widerstandsrecht“. Der Staatsbürger hat dann ein Recht auf Widerstand, wenn Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt sind, oder ausgehebelt werden…“
Zitat Rechtsanwalt Dr. Adrian Holänder: „Das was sie ansprechen die Entfremdung ist ein ganz wesentlicher Punkt. Parential Alienation Syndrom „PAS“ wurde schon vor einiger Zeit im Parlament als Entschliessungsantrag gefordert, dass dies ein Straftatbestand werden möge… … abgesehen davon ist Parential Alienation Syndrom jetzt schon in vielen Länder als Körperverletzung anerkannt, dass heißt man könnte es schon jetzt mit dem bestehenden Strafgesetz als Köperverletzung verfolgen…“
Zitat vom Vorstand Väter ohne Rechte: … in Brasilien sind es 5 Jahre …
„… Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, was wir nie wieder gut machen können…“
Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini
Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: „Sie nennen es Kindeswohl“ in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.
Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!
Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt „TATORT Jugendamt“ übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.
Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht „abwatschte“. Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.
wesentliche Eckpunkte der Chronologie:
nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige
Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.
Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!
Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!
Tags: Appeal to Justice Minister – journalists u. Affected – Youth Welfare Office – federal government – Austrian states – children’s rights over human rights – father – democracy – rule of law are undermined – criminal offense – child welfare – Kompetenzbereinigung Kinder- und Jugendhilfe
Gender-Mainstreaming oder eine gesunde Familienpolitik unterscheidet sich von expliziter „Frauenpolitik“ dadurch, dass beide Geschlechter gleichermaßen einbezogen werden sollen. Ist dies nicht der Fall, spricht man von reiner Frauenpolitik oder auch Genderwahn ! Ein Frauenministerium ohne einen Männerminister als Gegenpol stellt eine Hetze gegen Männer und Väter da, siehe auch Feminismus.
Admin Familie & Familienrecht, am 30-12-2018 Tags: Genderwahnsinn – Feminismus – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria germany – Vaterlose Gesellschaft – Family Familienrecht- family law austria germany Austria Family Law , Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , Germany Family Law , Family , Family Law , Feminism – Feminist – feminist , women’s issues , gender madness , equality equality , leaks family law austria germany , father , fatherless society , Grandfathers product definition women’s policy , family and family law, Family policy , feminism , women’s ministry , women’s issues , counterpoint , gender mainstreaming , gender madness , gender madness , gender , incitement , incitement against men and fathers , men , men ministers , fathers
Beziehungsvertrag mit 22 unfassbaren Vereinbarungen
Treue, Gewaltlosigkeit und ein insgesamt harmonisches Miteinander sollten die Grundlage einer jeden Beziehung sein. Eine Frau aus den USA hat ihrem Freund jedoch einen Beziehungsvertrag mit 22 Bedingungen vorgesetzt, der ein innerpartnerschaftliches Regelwerk deutlich überstrapaziert.
Eine Liste wird öffentlich
Die groteske Auflistung wäre nie öffentlich geworden, hätte nicht ein aufmerksamer Twitter-User die Liste durch ein Autofenster abfotografiert – und verbreitet. Dazu schreibt Twitter-User kkeyes96: „Irgendein armer Kerl hat diesen Vertrag von seiner Freundin im Auto liegengelassen“. Entsprechenden Tweet hat er bereits wieder gelöscht, weil alle glaubten, seine Freundin hätte die Liste geschrieben. „Boredpanda“ hat jetzt jedoch einen Screenshot der Liste publiziert.
Die 22 Punkte des Beziehungsvertrages
Du darfst keine einzige Handynummer einer Frau haben.
Du darfst keiner einzigen Frau in den sozialen Netzwerken folgen.
Du darfst nicht mit deinem Freund Keegan abhängen.
Du fährst nicht ohne mich mit dem Wagen.
Du darfst dich nicht mehr als zweimal die Woche mit deinen Jungs treffen.
Du darfst keiner anderen Frau hinterherschauen.
Wenn dich irgendwo eine Frau anquatscht, gehst du sofort weg.
Dein Freund Mo kommt nicht immer mit, wenn wir etwas unternehmen.
Du fragst nicht, ob ich dir einen blasen kann.
Du bist nie wegen irgendeiner Sache sauer auf mich.
Du darfst nie wieder deine Freunde Tyler, Noah, Deven oder Josh mitbringen.
Du darfst keinen Alkohol trinken, solange ich nicht da bin.
Ich darf dein Handy checken, wann immer ich es möchte.
Wenn wir zusammenziehen, werden niemals andere Frauen unser Haus betreten.
Wenn wir zusammenziehen, werden deine Freunde nur selten zu uns kommen.
Wenn ich dich jemals mit einer anderen Frau erwische, bringe ich dich um.
Du sagst mir nie wegen deiner Freunde ab.
Dein Freund Austin hat nichts zu melden, wenn wir miteinander Zeit verbringen.
Wir gehen mindestens einmal in zwei Wochen aus.
Wenn ich sage: „Du springst.“ Dann fragst du: „Wie hoch meine Prinzessin?“
Du sagst mir gefälligst einmal am Tag, dass du mich liebst, damit ich auch weiß, dass du es ernst mit mir meinst.
Es vergehen nie mehr als zehn Minuten, bis du mir zurückgeschrieben hast.
Tags: Eiversucht – krankhaft – gestört – Frauensache – eiversüchtige Freundin – Partnerschaft – Genderwahn – Gewalt weibliche Frauen – psychische Gewalt – Unfathomable terror – calling on 22 rules of her boyfriend – admin Family Familienrecht- family law austria germany Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , Women’s Day – Men’s Day , gender madness , violence , violence feminine women , harassment , psychological violence , fathers Article 22 rules , American , car , conditions , relationship , relationship contract , Boredpanda , you jump , eiversüchtige girlfriend ,Eiversucht , woman , woman accosts , woman it past , women’s work , friend , disturbed , non-violence , based , mobile number , Keegan , not drink alcohol , morbidly , list , men , men only , togetherness , partnership , partnership , Princess , screenshot , social network, Loyalty , Twitter , US , USA , Contract – Woman puts relationship contract: Prompts 22 marvelous things from her boyfriend
Auf dem 72. DJT werden Beschlüsse für ein modernes Kindschaftsrecht erwartet. Die Vorsitzende der Familienrechtsabteilung mahnt im LTO-Interview Reformen an, die in puncto Kinderbetreuung der Lebenswirklichkeit gerecht werden.
LTO: In Leipzig wird diskutiert, die geteilte Betreuung als weiteres Betreuungsmodell neben dem Residenzmodell im Kindschaftsrecht abzubilden. Der Vorschlag ist, diese rechtssystematisch als Ausübung der elterlichen Sorge und eben nicht als Umgang auszugestalten. Was sollte sich da ändern?
Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M: Die klassische Unterscheidung zwischen Sorge und Umgang wird neuen Formen der geteilten Betreuung in der Tat nicht mehr gerecht. Wenn das Kind etwa drei Tage von einem und vier Tage vom anderen Elternteil betreut wird und damit bei beiden ein Zuhause hat, handelt es sich bei keinem von ihnen nur um Umgang. Beide Eltern üben tatsächlich die elterliche Sorge aus. Andere Formen der Betreuung als die im Residenzmodell stellen heute gesellschaftliche Realität dar und sie müssen auch vom Familienrecht angemessen abgebildet werden.
Sollte das sogenannte Wechselmodell – wonach das Kind z.B eine Woche bei der Mutter, eine Woche beim Vater lebt – künftig sogar Regelfall der Betreuung minderjähriger Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern werden, wie es etwa auch die FDP vorschlägt?
Nein, denn das Wechselmodell passt nicht für alle Familienkonstellationen und entspricht nicht immer dem Wohl des Kindes. Wenn die Eltern sich nicht auf eine geteilte Betreuung im Wechselmodell einigen können, muss das Gericht in der Lage sein, eine Betreuung anzuordnen, die dem Wohl des jeweils betroffenen Kindes am besten gerecht wird.
Wichtig ist aber auf jeden Fall auch, dass Eltern darin unterstützt werden, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die sich am Kindeswohl und den Bedürfnissen ihrer Familie orientiert. Hierfür sollten unbedingt die Beratungs- und Mediationsangebote ausgebaut werden und vor allem auch für diejenigen kostenfrei sein, die sich dies sonst nicht leisten können.
Psychologen gegen Wechselmodell als Regelfall
Auf welche Erfahrungen kann die familienrechtliche Wissenschaft beim Thema Wechselmodell mittlerweile zurückgreifen?
Gerade bei diesem Thema ist es wichtig, auf die Expertise der Entwicklungspsychologie zurückzugreifen. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie hat sich vor kurzem in einem Positionspapier dezidiert gegen das Wechselmodell als Regelfall ausgesprochen. Aus psychologischer Sicht gibt es keine Erkenntnisse, die für eine gesetzliche Verankerung des Wechselmodells als Regelfall sprechen.
Befürworten Sie die Vorschläge, die bisher nur auf das Residenzmodell zugeschnittene Kompetenzverteilung bei gemeinsamer Sorge (§ 1687 Abs. 1 BGB) im Bereich der Alltagssorge flexibler zu gestalten und damit auch anderen Betreuungsformen besser Rechnung zu tragen?
Ja. Das Residenzmodell entspricht nicht mehr der gelebten Realität. Die gesetzlichen Regelungen müssen verschiedenen Modellen der elterlichen Betreuung gerecht werden. Dies ist heute auch schon in vielen anderen Ländern der Fall, die passende Regelungen für unterschiedliche Formen der Betreuung vorhalten.
Wird das klassische Residenzmodell, bei dem ein Elternteil das Kind ganz überwiegend betreut und der andere Elternteil mit dem Kind Umgang hat, überhaupt noch „modernen“ Vätern gerecht?
Väter beteiligen sich heute in der Tat mehr an der Betreuung der Kinder. Dies ist auch sehr zu begrüßen. Daher stimmt es, dass das traditionelle Modell – eine Person betreut, eine bezahlt – nicht mehr der Realität entspricht.
„Das Interesse des Kindes muss im Mittelpunkt stehen“
Ist die Frage des Wechselmodells und der entsprechenden rechtlichen Einordnung auch eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit?
Das ist schon richtig. Aber es geht bei der Ausgestaltung der elterlichen Betreuung nicht in erster Linie darum, Gerechtigkeit zwischen den Eltern zu verwirklichen. Das Interesse des Kindes hat immer im Mittelpunkt zu stehen. Seine Wünsche und sein Wille sind zu berücksichtigen. Das gilt natürlich umso mehr, je älter die Kinder werden. Einem Zwölf- oder Dreizehnjährigen sollte man ein Wechselmodell nicht gegen seinen klar geäußerten Wunsch aufzwingen.
Welche Grundvoraussetzungen wie beispielsweise die Nähe zwischen den Wohnsitzen, ein Mindestmaß an Kommunikation zwischen den Eltern oder räumliche Infrastruktur sollten erfüllt sein, damit ein Wechselmodell dem Kindeswohl entspricht?
Wichtig ist tatsächlich, dass der Streit zwischen den Eltern nicht so eskaliert ist, dass sie nicht mehr miteinander kommunizieren. Denn es sind bei einer geteilten Betreuung mehr Absprachen erforderlich als im Residenzmodell. Und die dauernden Streitigkeiten belasten das Kind doch erheblich. Die räumliche Nähe ist ebenfalls ein wichtiger Faktor. Gerade wenn die Kinder älter werden, müssen sie etwa in der Lage sein, sich selbstständig zwischen den beiden Wohnungen bewegen zu können. Auch kann ein wochenweiser Wechsel zwischen zwei Kindergärten oder Schulen nicht im Interesse des Kindes liegen.
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Interview von Hasso Suliak, 26.09.2018 https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/familienrecht-kinder-betreuung-wechselmodell-residenzmodell-umgang-sorge/
Tags: Familie – Kinder – Kinderbetreuung – Trennung – Familienrecht – Doppelresidenz Vaterschaft – Väter – Erziehung – Trennung – Scheidung – Erziehung – Kindererziehung – Gleichberechtigung Gleichstellung – Menschenrechte EGMR – family law – Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , Double Residence – Exchange Model – Alternate Care – Shared parenting , Education – Parenting , Family , Family Law , FDP , Court Equality Equality , Justice , Children , Child Welfare , Childhood , Human Rights ECHR , Custody – Parental – Parental Care , Divorce – Separation , Father , Fatherless Society , Paternity , Paternity , Fathers Article Care , Double Residence , Parent , Family , Family Constellation , Family Law , Court , https://wp.me/p4RGV9-2ZC , child welfare , child rights , mediation , Nina Dethloff , reality , residency model , divorce , separation , exchange model
Brad Pitt ist am Boden zerstört – Tochter Shiloh bricht ihm das Herz
Brad Pitts schlimmster Albtraum ist wahr geworden: Für Töchterchen Shiloh gehört er nicht mehr zur Familie. Jetzt setzt sie in Paris ein trauriges Zeichen
Man kann sich nur allzu gut vorstellen, wie tief Brads Schmerz sitzen muss, schließlich liebt er seine Kinder über alles und würde alles tun, um die jetzige Situation zu verändern. „Es muss ihm einen Stich ins Herz gegeben haben, als er die Fotos gesehen hat, denn offensichtlich sehen seine sechs Sprösslinge ihn nicht mehr als Teil der Familie“, erklärt nun ein Insider aus dem Umfeld der Familie dem US-Magazin „Star“. Wir drücken Brad Pitt die Daumen, dass er es bald schafft, das gemeinsame Sorgerecht vor Gericht durchzusetzen!
If bitter divorces ever become an Olympic event, Omer Tsimhoni and his ex-wife,
Maya Eibschitz-Tsimhoni, might compete for the gold medal.
Their case in Oakland County became internationally infamous when the judge locked up the couple’s three children for refusing to have lunch with their father. But it’s also unique for its scale, cost and collateral damage.
21 lawyers, including 16 for Eibschitz-Tsimhoni alone
Three Oakland County judges and several trips to the Michigan Court of Appeals
Related cases filed in U.S. District Court in Detroit and also in courts in Israel
$400,000 plus in legal fees.
„It’s the most toxic case I’ve heard of since I’ve been practicing,“ said Birmingham lawyer Henry Baskin, who’s handled hundreds of divorces in almost 60 years of practice. „It’s war between these people. There’s hate, there’s vindictiveness. Everybody gets burned.“
Baskin, like many lawyers in metro Detroit, has watched the case closely. He’s never been hired by either side, but considering the number of lawyers who have been, he quipped „I think 20% of the bar is involved in the case.“
Oakland County Circuit Judge Lisa Gorcyca was nearing the end of her first year in office in December 2009, when she was assigned randomly case No. 766749-DM.
The DM code denotes a divorce case involving minor children. Gorcyca, an assistant prosecutor before being elected judge, was no stranger to hostile court proceedings. But it’s doubtful she could have anticipated that this particular divorce case would alter her career so dramatically.
„This case is every judge’s worst nightmare,“ Gorcyca’s lawyer, Thomas Cranmer, later told the Michigan Judicial Tenure Commission, in defending her actions.
Omer Tsimhoni is an Israeli citizen and a former pilot for the Israeli Defense Forces. He earned a doctorate in industrial engineering from the University of Michigan and now works as a General Motors researcher.
He’s lived most of his life in Israel, but currently resides in the U.S.
Maya Eibschitz-Tsimhoni is a pediatric ophthalmologist by training, who formerly taught at the U-M Medical School. A court filing indicated she’s let her medical credentials lapse but is working to restore them.
Court records show they married in 1995 in Israel, where they both grew up, then moved to the U.S. when she accepted a job in Ann Arbor. They had three children between 2001 and 2005, who were born in the U.S. but have dual citizenship.
In November 2008, Omer Tsimhoni returned to Israel to take a job with General Motors and hopes of bringing his family back with him eventually. The family moved to Israel but several months later, Eibschitz-Tsimhoni returned to Michigan with the children.
In December 2009, Eibschitz-Tsimhoni filed for divorce in Oakland, claiming the marriage had broken down and her husband was trying to take the children back to Israel.
Tsimhoni responded by filing court cases in Israel claiming his wife had kidnapped the children and also in U.S. District Court in Detroit, claiming she’d violated the Hague Convention, a multi-country treaty which seeks to protect children from abduction across international boundaries.
While the divorce case proceeded, Eibschitz-Tsimhoni was awarded temporary custody of the children and the acrimony soon escalated. He had once called police claiming his wife slapped his face as he tried to leave the house after an argument.
She later sought a personal protection order, claiming he assaulted her in front of her children. When the children visited their father, he was required to surrender his passport to Eibschitz-Tsimhoni, who held it until the children returned to her.
As the tensions grew, exchanging children became so hostile that police were needed to mediate the transfer. By September 2010, Gorcyca ordered psychiatric evaluations for the children, and the parents.
Parental alienation
Two months later, Tsimhoni made his first claim of parental alienation, arguing his wife was deliberately turning the children against him. Eibschitz-Tsimhoni denied it, claiming the children were afraid of their father, whom she said had been abusive toward them and that she couldn’t force them to love someone.
The issue would continue for years.
In August, 2011, the judgment of divorce was entered, granting joint custody but with the children living with their mother most of the time. Tsimhoni was ordered to pay $1,750 a month in child support.
The acrimony continued with Omer Tsimhoni continuing to claim that his children had been poisoned against him, barely speaking to him when they were together.
Eventually the children began protesting spending time with their father at all, and Gorcyca sought to enforce their father’s rights to see them. She’d order the children to spend time with their father, but they refused. At one point, they linked arms in the hallway to try to prevent them from being taken into court.
By early 2015, Gorcyca began warning the children that if they continued to defy her orders, they could be held in contempt and sent to Children’s Village, the county’s youth shelter/juvenile detention center.
She also continued to pressure Eibschitz-Tsimhoni to facilitate parenting time for their father. Gorcyca grew so frustrated with the mother that that on April 2, 2015, she order Eibschitz-Tsimhoni to report to the court at 9 a.m. and be detained in the courthouse lockup until 4:30 p.m.
Manson reference
At a hearing on June 23, 2015, Gorcyca threatened to jail Eibschitz-Tsimhoni if the children didn’t improve their behavior toward their father.
She ordered the children to meet with their father the following day in her court. One of the children met with her father at 9 a.m. in the jury room beside Gorcyca’s courtroom, but word soon reached Gorcyca that the child was not interacting with Tsimhoni.
Gorcyca spoke to the child briefly, then wrote a script for Eibschitz-Tsimhoni to read to all the children, explaining that their father loved them. When three children returned to the jury room about 11:30 a.m., they still refused to communicate with their father.
Gorcyca began contempt hearings against the children. The oldest child apologized to Gorcyca but refused to apologize to his father, saying his father was violent and had hit his mother.
Gorcyca told the boy his behavior was the worst she’d seen in 46,000 cases.
„You, young man are the worst one,“ she said. „So you bought yourself living in Children’s Village going to the bathroom in public and maybe summer school.“
Sheriff deputies then handcuffed the boy, who was 14 at the time.
She compared the boy’s actions to those of cult leader Charles Manson and made a circular motion with her finger near her ear as she said it.
„Dad, if you ever think that he has changed, and therapy has helped him and he’s no longer like Charlie Manson’s cult, then you let us know,“ Gorcyca said.
She eventually held all three children in civil contempt and ordered them held at Children’s Village for the summer and scheduled a review of their detention for September.
„No one from Mom’s side is allowed to visit any child at Children’s Village,“ Gorcyca wrote in an order.
The Michigan Supreme Court last week ruled that Gorcyca committed judicial misconduct when she „directed disparaging and demeaning remarks“ at the children. It rejected a 30-day suspension recommended by the Michigan Judicial Tenure Commission and ruled that a public censure was enough.
Media storm
News of the detention soon exploded in media coverage in the U.S., Europe and Israel. The case became a flash point in the parental rights argument.
Fathers‘ Rights groups ralliedto the side of Omer Tsimhoni, agreeing that he was the victim of parental alienation. Other groups rallied to the side of the mother, claiming the children can’t be ordered to love someone.
Facebook pages quickly sprung up promoting one side or the other. Two GoFundMe pages were set up to raise money for legal fees for Eibschitz-Tsimhoni, who would later acknowledge paying a public relations firm $10,000 to represent her side of the issue through social media and other means.
She also claimed to have spent more than $400,000 in legal fees, though at least one of her attorneys asked to quit the case over unpaid bills.
The children spent 17 days at Children’s Village before Gorcyca agreed to release them to attend a Jewish summer camp.
In July, 2015, Omer Tsimhoni asked the court to grant him sole custody of the children and in August, they were placed in a 5-day reunification program, aimed at addressing parental alienation. After that, Gorcyca gave their father temporary custody and ordered their mother to have no contact with them for 90 days.
Eibschitz-Tsimhoni wouldn’t see her children again in person for almost nine months, reuniting with them in April 2016.
Collateral damage
In September 2015, Eibschitz-Tsimhoni accused Gorcyca of being biased and asked Gorcyca to recuse herself. Gorcyca refused.
Eibschitz-Tsimhoni appealed to Oakland County Chief Judge Nanci Grant, who declined to hear the request, citing a possible appearance of impropriety. The case was turned over to St. Clair County Judge Daniel Kelly, who ruled that Gorcyca should remain on the case.
The Michigan Judicial Tenure Commission filed a misconduct complaint against Gorcyca over her actions in the case. Gorcyca insisted she’d done nothing wrong, but asked Grant to reassign the case. She did, giving it to longtime Judge Joan Young.
Gorcyca was now off the case, but found herself battling the misconduct charges.
Judge Lisa Gorcyca guilty of misconduct in child custody case
Cranmer, Gorcyca’s attorney, later asked the Michigan Supreme Court to dismiss the charges, saying Gorcyca’s actions were a one-time occurrence, borne of years of frustration with the case.
„Everything that she did in this case … with the exception of the hearing on the 24th … indicates her good faith and due diligence,“ Cranmer said.
Lynn Helland, executive director of the Tenure Commission, disagreed.
„It is a referendum on whether Michigan permits its angry judges to insult, berate and ridicule children and demonstrate a loss of impartiality and with the barest of nods to due process, find a child in contempt of an order that didn’t exist,“ Helland said.
Oakland County has spent $111,000 in legal fees defending Gorcyca against the charges.
Commission head fired
Gorcyca wasn’t the only person to have her career affected by the Tsimhoni case.
In September 2016, Paul J. Fischer, the executive director of the Tenure Commission who filed the complaint against Gorcyca, was fired. He later claimed in a lawsuit that he was the victim of religious discrimination because he is an Orthodox Jew.
Fischer said that shortly after the news reports of the children being sent to Children’s Village, he received a letter from Roey Gilad, the consul general of Israel for the Midwest, expressing concern about Gorcyca and her handling of the children, who have dual citizenship.
Gilad wanted to speak to the children and asked Fischer to ask Tsimhoni’s lawyers to arrange it. Fisher eventually passed on the request, and when he ran into one of the lawyers at a social event, handed him Gilad’s business card.
He was eventually fired by a commissioner, who is not named in the lawsuit. That commissioner had previously told Fischer, „You’re Jewish, you speak Hebrew, you’ve been to Israel,“ the suit claims.
Fischer’s lawsuit is pending in U.S. District Court.
Case continues
When Joan Young took over the case from Gorcyca, she quickly put both sides on notice that they needed to behave better.
„I like to think of this as an honorable profession … we should treat each other civilly,” Young said. She noted her disappointment at the hostile tone found in some of the pleadings, telling both sides she wouldn’t tolerate disparaging comments.
But both sides continued to fight the case. In January 2016, Eibschitz-Tsimhoni asked for custody of the children to be returned to her.
„The children lost their mother from their lives on June 24, 2016,“ Eibschitz-Tsimhoni’s lawyers wrote.
In early April, she was allowed to see them, but three days after their first reunion with their mother, their father asked again for sole custody of them.
In May, Young order the couple to take part in mediation and in June, Eibschitz-Tsimhoni was once again became primary custodial parent, having the children about 68% of the time.
Young retired in December 2016 after almost 30 years on the bench. The case was reassigned to Judge Victoria Valentine.
Eibschitz-Tsimhoni later asked for child support to help pay their expenses, saying in pleadings that she lives on an allowance from her parents in Israel of about $9,000 per month. Her ex-husband makes more than $200,000 and should pay more. she said.
Lawyers for both parents eventually withdrew from the case, but that didn’t end it. New pleadings continued to be filed as recently as earlier this month. The judgment of divorce was entered in 2011, but they continue to litigate other matters, most recently the sale of an Ann Arbor home.
Both parents now represent themselves.
Contact John Wisely: 313-222-6825 or jwisely@freepress.com. On Twitter @jwisely
John Wisely, Detroit Free Press Published 11:02 p.m. ET July 30, 2017 http://www.freep.com/story/news/local/michigan/oakland/2017/07/31/oakland-countys-most-toxic-divorce-ever/508429001/
Tags: Familie Familienrecht – Entfremdung PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Richterin Judge Lisa Gorcyca – Gelichberechtigung – Justiz – Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung – Sorgerecht – Urteile – Parental Alienation Syndrome (PAS) – psychische Gewalt – Scheidung – Familie – Familienrecht international bekannter Scheidungs-Fall
Menschenrechte sollten für alle da sein, also auch für Männer und Kinder. Leider ist es in Österreich aber derzeit nicht so. Viele Männer und Scheidungskinder könnten davon Romane schreiben oder stundenlang von Ihren eigenen Erfahrungen schreiben. …
Leider werden die Dinge oft von vielen Politikern verfraulicht und einseitig betrachtet, wie es in den letzten Jahren seit 1990 von vielen Frauen in der Politik geschehen ist.
Dies war eigentlich der Hauptgrund warum ich nach 20 Jahren Mitgliedschaft aus der SPÖ ausgetreten bin. Die SPÖ war hier maßgeblich daran beteiligt, dass z.B. aufgrund des Sparpaket 1995 unter Franz Vranitzky sehr viele Frauenhäuser, wie Semmelweisklinik usw, zugesperrt wurden und die Gelder hierfür eingespart wurden, des weiteren wurde durch die SPÖ und deren hauptsächlich feministischen Wei**** (zensuriert von der Redaktion) wie Bures und Prammer usw. 1995 ein neues Gesetz verabschiedet, welches widerrechtlich in bestehende Eigentumsrechte eingreift.
Da dieses Gesetz fälschlicherweise als Zivilgesetz verabschiedet wurde und nicht als Strafgesetz, kann es jederzeit, also ohne Beweise nur aufgrund von Vermutungen von jedem Scheidungsrichter in Österreich angewendet werden, dies ist derzeit auch so der Fall. Aufgrund des Gesetzes EV §382 wird der Eigentümer hier in Österreich über mehrere Jahre (solange die Scheidung dauert, kann auch 10 Jahre oder länger sein) von seinem Hab und Gut getrennt ! Wenn das Eigentum (Wohnung, Reihenhaus o ä.) dem Mann gehört muss er aufgrund von Vermutungen (ohne erbrachten Beweise) sein Eigentum sofort verlassen, egal ob er eine andere Wohnmöglichkeit hat oder nicht ? Die Schulden muss er natürlich weiterbezahlen, obwohl er sein Eigentum die nächsten 5-10 Jahre nicht mehr nutzen kann, da es ihm aufgrund der Einstweiligen Verfügung verwehrt wurde ?
In meinem Fall wurde ich 6 Jahre von meinem Eigentum weggewiesen und sitzte innerhalb von 2 Stunden auf der Straße ohne Wohnmöglichkeit, die Schulden des 25 jährigen Kredites musste ich natürlich weiterbezahlen oder man bekommt eine Lohnpfändung von der Bank, welche vermutlich auch beim Arbeitgeber indirekt zur Entlassung führt. Bei mir kam dann noch unabhängig von den Schulden für die Ehewohnung noch die Klage des Kindesunterhalts und Ehegattenunterhalts dazu (ca. 1000,- Euro). Wenn man die Zahlungen zusammenrechnet, fehlten mir (trotz meines guten Gehaltes) ca. 800,- Euro im Monat und zusätzlich eine Wohnmöglichkeit (noch nicht eingerechnet) ?
Des weiteren ist das derzeitige Gesetz §382 so primitiv und Menschen verachtend, dass hier dem Eigentümer der Besitz ohne jegliche Prüfung weggenommen wird. Ich habe bei der Gemeinde wegen einer kleinen Wohnung nachgefragt. Mir wurde jedoch mitgeteilt, dass für mich alleine ohne Kind absolut keine Chance besteht. Jedoch mein Frau hätte die Möglichkeit gehabt bei der Gemeinde in Nö eine Gemeindewohnung für sich und Ihr Kind zu bekommen ! Auch das ich derzeit obdachlos bin, ist völlig uninteressant, wurde mir von der Gemeinde mitgeteilt. Ich solle mal in einem Männerheim oder in der Gruft in Wien nachfragen, ob die vielleicht noch einen Platz zum Schlafen für mich haben“.
Bei der Wegweisung konnte mir die Gendamerie nicht einmal die Adresse des Männerheim für die Übernachtung nennen ? Der Inspektor teilte mir mit: „Es gibt zwei Möglichkeiten:-
1) siehe geben für die Gerichtsbriefe die Sie in den nächsten Jahren zugestellt bekommen eine Adresse eines Bekannten an und holen sich diese von dort ?
2) oder Sie haben keine andere Adresse als bisher (die ja nicht mehr angegeben werden darf) und holen sich die Briefe hier von der Wachstube ab, dann müssten Sie jede Woche vorbei schauen ?“
Da ich weder meine Schwester erreichte, da Sie im Ausland war und auch meine Eltern nicht erreichte, da Sie zu meinen Großeltern verreist waren, also telefonisch niemanden erreichte wo ich am Freitag Abend übernachten konnte, teilte ich dies den Polizisten mit. Der Polizist sagte zu mir, dass dies mein Problem sei und er leider keine Adresse eines Männerheims oder so habe. Er wisse auch nicht, ob es so was überhaupt gibt ? Ihr Gewand müssen Sie auf jeden Fall jetzt von zu Hause ausräumen und in Plastiksackerl oder Taschen halt irgendwie mitnehmen. Wenn Sie keine Wohnmöglichkeit haben, dann müssen Sie es halt irgendwie mittragen, den hier auf der Wachstube haben wir keinen Platz.
Die darauffolgende Woche teilte man mir bei der Bezirkshauptmannschaft mit, dass dies alles die Familienrichterin in Mödling entscheidet, also ging ich dort hin. Ich erzählte der Richterin die Erfahrungen und Ereignisse der letzten Tage. Die Richterin von Mödling nahm sich Zeit und gab mir einen Zettel von einer Männerberatung in Wien und sagte, „Hier könne ich eventuell psychologisch betreut werden, welche aber erst am Mo. um 9h aufsperrt ?“ Eine Adresse für ein Männerheim kannte Sie auch nicht. Sie hatte jedoch gemeint, ich hätte die Adresse von der Gendarmerie, vorige Woche, bei der Wegweisung bekommen müssen.
Bei der Männerberatung in Wien 10 erzählte ich von meinem Problem und das ich aufgrund der Schulden und Unterhaltszahlungen kein Geld für eine Wohnung habe.
Die Männerberatung sagte zu mir, „Haben Sie Alkoholprobleme ?“
Ich habe gesagt, ich habe noch nie mit Alkohol Probleme gehabt, da mir nach einem Bier nichts mehr schmeckt und ich außerdem immer mit dem Auto fahre. Der Mann von der Männerberatung sagte: „Wir haben ein Heim für Männer, da sind aber nur Alkoholiker. Wollen Sie da hin ?„.
Ich sagte, ich bin kein Alkoholiker, ich bin Workaholiker, habe aber kein Geld. Wenn´s sonst nichts gibt bleibt mir halt nichts anderes übrig, dann muss ich halt dorthin gehen? „Wo sind Sie derzeit gemeldet“, sagte der Mann von der Männerberatung noch zu mir.
Ich sagte ihm meine Wohnadresse von Nö. Da sagte der Mann der Männerberatung, „na da können Sie nicht in das Männerheim, das geht nicht, dass ist nur für Leute die Wien gemeldet sind!“ Ich sagte: „na und wo geh ich dann hin ?“ Der Mann sagte: „na, wenn Sie in Mödling gemeldet sind, da gibt´s glaub ich was in St.Pölten aber Adresse hab ich keine, da kenn ich mich nicht aus.“ Ich sagte, „na ich arbeite aber jeden Tag in Wien, wie soll ich da jeden Tag nach St.Pölten fahren ?“ Der Mann sagte: „na das is egal, mit dem Zug oder Auto halt.“
Ich hab gesagt: „aber das sind ja hin und retour mehr als 100km, ich muss ja die Schulden für die Ehewohnung und den Unterhalt bezahlen, ich hab nicht soviel Geld, dass ich mir das jeden Tag leisten kann von Wien mit den Zug oder Auto nach St.Pölten zu fahren ?“ Der Mann der Männerberatung sagte: „na Sie haben ja wirklich ein ernsthaftes Problem, sie können sich ja den Strick nehmen, denn ich kann Ihnen leider nicht helfen. Fragen Sie nochmals die Richterin in Mödling, die müsste ja wissen, wer Ihnen in Nö helfen kann und wo Sie wohnen können.“
….und ich erzählte Ihm nochmals die ganze Geschichte, das mir die Richterin den Zettel der Männerberatung gegeben hatte……..usw……..
…….Nach 1,5 h Gespräch wollte ich mir mit den Mann einen neuen Termin ausmachen, dieser sagte jedoch wieder, da Sie kein Alkoholiker sind, sondern ein wirkliches Problem haben, kann ich Ihnen leider nicht helfen. Ich kann ihnen keinen neuen Termin geben, fragen Sie nochmals die Richterin, ich weis nicht wer Ihnen helfen kann ?
Dieser Bericht ist die persönliche Meinung von Günther.
Günther verbrachte Weihnachten 2007 bei seiner Schwester und schläft dzt. dort in einem Notbett im Wohnzimmer.
„Das Recht auf Wohnen“ ist Menschenrecht
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es:
„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen (…)“ Art. 25 (1) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN 1948).
Darüber hinaus wurden die Menschenrechte in der „Internationalen Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ als UN-Sozialpakt im Jahre 1966 konkretisiert. Das Menschenrecht auf Wohnen ist demzufolge mehr als nur ein Recht auf ein ‚Dach über dem Kopf‘. Es beinhaltet die „rechtliche Sicherheit, die prinzipielle Verfügbarkeit und den offenen, diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnraum sowie bestimmte Bedingungen an Wohnqualität und Lage“.
Dieses Recht besteht natürlich auch, „wenn die individuellen finanziellen Mittel für den Erwerb und/oder Unterhalt nicht ausreichen“, also die Versorgung über den Markt aus eigener Kraft nicht möglich ist, so die Bewertung aus dem Nürnberger Menschenrechtszentrum. Das schlägt sich in drei Verpflichtungsdimensionen (Respektierungspflicht, Schutzpflicht, Gewährleistungspflicht) nieder. (Siehe hierzu auch die Tabelle auf der Seite 18 in Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte: Die Interpretation ist nicht beliebig!)
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Interview von Hasso Suliak, 26.09.2018
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