Cybermobbing ist seit 1.1.2016 strafbar- Videodoku: Hass im Netz

Video: Facebook-link

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„Internet ist für Kinder eine Waffe“

Seit 1. Jänner ist Cybermobbing strafbar. Für Betroffene ein „Meilenstein“.

Fünf Jahre lang dauerte der Kampf der Kärntnerin Michaela Horn aus Schiefling: Ihr Sohn Joel hatte sich 2011 das Leben genommen, weil er auf Facebook wiederholt gemobbt wurde; verfolgt wurde der Täter nie, fehlten doch gesetzliche Voraussetzungen für die Ermittlungen. Mit der Gesetzesänderung, die seit 1. Jänner gilt und Cybermobbing strafbar macht, sieht sich die Mutter am Ende ihrer Bemühungen, die sie durch zahlreiche Talkshows im In- und Ausland führten. Ihr Mitwirken am aktuell an Schulen abrufbaren Aufklärungsfilm „Setze ein Zeichen“, den das Bildungsministerium in Kooperation mit der Uni Klagenfurt gedreht hat, sieht sie als „Abschlussprojekt“ der persönlichen Trauerarbeit, wie sie im KURIER-Interview betont.

Cybermobbing wird seit 1. Jänner mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet. Können Sie nach dieser Gesetzesreform mit dem Suizid ihres Sohnes besser abschließen?

Michaela Horn: Joels Tod war zumindest nicht komplett sinnlos. Ich konnte einen Beitrag leisten, damit in Österreich endlich eine gesetzliche Regelung gegen Cybermobbing geschaffen wird. Mit der Verfolgung dieser Menschen will ich das Thema und meinen Sohn ruhen lassen. ,Abhaken‘ kann ich die Sache natürlich nicht, wie es das Landeskriminalamt Kärnten von mir erwartet. Da ist die Rede von einem Bubenstreich. In Wahrheit wurde der Bub in den Tod getrieben.

Und als Elternteil bekommt man zuletzt etwas von Mobbingaktionen gegen das Kind mit.

Obwohl er nicht dick war, war er in der Schule und unter seinen sogenannten Freunden der „Dicke“. Als Draufgabe hatte er nicht die modernsten Klamotten an, dann beginnen schon die Verunglimpfungen. Aber damit nicht genug. Es gibt eine Internet-Homepage nach dem Motto „Verarsche Deine Freunde“, der Server ist in Washington. Dort stand „Joel ist schwuler, als die Polizei erlaubt“ und ein Link wurde an seiner Facebookseite gepostet. Plötzlich war der Bub der Schwule. Der Schock und die Scham über diese Lüge waren offensichtlich zu groß. Die Seite gibt es übrigens nach wie vor, der Betreiber verdient mit jedem Klick.

Joels berührende Geschichte erzählen Sie auch im Film „Setze ein Zeichen“, der 11- bis 14-Jährigen an allen österreichischen Schulen gezeigt werden soll und auf YouTube jedermann zugänglich ist. Was ist die Botschaft des Streifens?

Er ist das Abschlussprojekt meiner Trauerarbeit und soll Opfern Mut machen; sie müssen aufschreien. Wenn sie sich nicht an Eltern oder Lehrer wenden, so sollen sie zumindest die im Film genannten Stellen (www.saferinternet.at;www.stopline.at;www.rataufdraht.at, Anm.) kontaktieren. Wie der Titel besagt, geht es um Zivilcourage der Beobachter. Die Taten laufen ja öffentlich ab und es gibt Zuschauer, die untätig zuschauen – natürlich hauptsächlich aus Angst, selbst ausgegrenzt zu werden.Sie haben vier ältere Kinder aus erster Ehe und eine jüngere Tochter, die sieben Jahre alt ist. Wie bereitet man ein Kind auf die Neuen Medien vor?

Die ersten vier sind noch nicht mit dem Internet aufgewachsen, bei Joel war es bereits der Fall und bei meiner Tochter wird es wieder akut werden. Aber die perfekte Vorbereitung darauf gibt es nicht, weil uns Kinder mit ihrem Wissen über den Kopf wachsen. In Wahrheit bekommen sie irgendwann eine Waffe in die Hand. Ja, das Internet ist eine Waffe für Kinder, für die kein Waffenschein erforderlich ist, obwohl niemand damit umgehen kann. Ein Kind darf in der realen Welt nicht ins Bordell, aber mit dem Handy darf es das. Es gibt überall unlimitierten Zugang zu pornografischen Inhalten. Oder glauben Sie, dass Kinder bei der Aufforderung „Bestätigen Sie, dass Sie bereits 18 sind!“ auf „Nein“ klicken. Internet, Smartphone und Videospiele verändern die Kinder in ihrer Gewaltbereitschaft und in ihrem Blickwinkel auf die Sexualität. Die wenigsten Eltern wissen, was im Kinderzimmer passiert.

Also muss es die Schule richten. Daher wird der Film „Setze ein Zeichen“ auch in Verbindung mit Diskussionsrunden mit Schülern gezeigt.

Ja, das ist ein wichtiger Ansatz. Aber es ist nur der Beginn, denn genauso wenig wie wir Eltern mit dem Internet, Facebook, Instagram mithalten, können es die Lehrer. Sie müssen selbst geschult werden. Ein Unterrichtsfach „Medienkompetenz“ muss eingeführt, Lehrkräfte bereitgestellt werden. Niemand leitet die Kinder an, wie sie sich im Netz bewegen sollen, obwohl das Internet ein Instrument des Terrors geworden ist. Wie ein Fahrradführerschein muss ein Internetführerschein her. Und ein Handyverbot an Schulen, denn Kinder beleidigen und diffamieren sich ja während des Unterrichts.

Jetzt gibt es das Cybermobbinggesetz, Verfahren sind anhängig. Glauben Sie, dass die Täter geschnappt werden?Das Gesetz ist ein Meilenstein, keine Frage. Aber man sollte sich anschauen, ob die Ermittler auf dem neuesten Stand sind oder den Tätern hinterherhinken. Was sollen jährliche Schulungen bewirken? In Wahrheit müssen Hacker eingestellt werden, um bei den Ermittlungen auf Augenhöhe mit den Tätern sein zu können.

13 Verfahren sind bereits anhängig

Gesetzliche Regelung Finden im Internet oder via Handys Beleidigungen, Beschimpfungen oder Verleumdungen statt, ist von Cybermobbing die Rede. Während Täter für ihre Attacken im Netz jahrelang mit Straffreiheit rechnen konnten, werden sie seit Jahresbeginn verfolgt.

Paragraf 107c Wer im Internet eine Person in der Ehre verletzt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belangt werden. Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbst- mordversuch zur Folge, sind Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorgesehen. Seit Jahresbeginn sind 13 Verfahren anhängig.

Familienministerin – Gemeinsame Kinderbetreuung nach Trennung

Paritätische Betreuung (Doppelresidenz) von Scheidungskindern gegensteuern!


Bei einer 50:50-Lösung entfallen die herkömmlichen Unterhaltspflichten.

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Wechselmodell – Von der Rolle

SZ-Grafik; Quelle: Allensbacher Archiv, 2017

Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) will dafür sorgen, dass sich mehr Eltern nach einer Trennung gemeinsam um ihre Kinder kümmern können und unterstützt werden. Statt geschiedenen Müttern – wie bisher oft üblich – mehr oder weniger selbstverständlich den Löwenanteil der Betreuung zu überlassen und Vätern die Zahlung von Unterhalt, könnten in Zukunft auch Scheidungsväter mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Und auch das umstrittene Wechselmodell, bei dem Kinder jeweils zur Hälfte bei Mutter und Vater leben, nimmt die Ministerin ins Visier. Bisher konnte es gegen den Willen eines Elternteils nicht angeordnet werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs könnte sich das nun ändern. Eine Gesetzesänderung aber gibt es noch nicht. Im Dialog mit Experten, der am Dienstag in Berlin begonnen hat, will Barley nun klären, wie gemeinsames Erziehen nach einer Trennung erleichtert werden kann.

„Jede Familie gestaltet ihr Zusammenleben so, wie es für sie passt“, sagte Barley der Süddeutschen Zeitung. Holzschnittartige Regelungen, wie sie früher oft üblich gewesen seien, passten zu den vielfältigen Familienformen der Gegenwart nicht mehr. Auch wandle sich das Rollenbild bei Beruf und Kindererziehung. „Deshalb verbietet sich für den Fall einer Trennung der Eltern eine einheitliche gesetzliche Regelung, wie das Leben danach gestaltet wird.“ Viele Eltern wünschten sich nach der Trennung eine gemeinsame Kinderbetreuung. „Nicht allen gelingt das.“ Politik könne die Verletzungen einer Trennung zwar nicht verhindern, wohl aber „bessere Rahmenbedingungen für getrennte Eltern schaffen„.

Barleys Vorstoß zielt auf eine paritätischere Betreuung von Scheidungskindern, ist aber bewusst vorsichtig formuliert. Denn das Feld ist vermint. Väterorganisationen kämpfen seit Jahren offensiv um mehr Umgang mit Kindern, viele alleinerziehende Mütter halten dagegen. Sie befürchten, dass Väter sich noch stärker als bisher Unterhaltspflichten entziehen. Denn bei einer 50:50-Lösung entfallen die herkömmlichen Unterhaltspflichten.

Anders als ihre Vorgängerin signalisiert Familienministerin Barley mehr Offenheit für Anliegen der Väter. Dabei stützt sie sich auf Zahlen des Allensbach-Instituts, die der SZ vorliegen. Die zweistufige Untersuchung wurde 2016 begonnen und 2017 mit 605 Müttern und Vätern fortgesetzt. 51 Prozent der Befragten halten es demnach für eine „ideale Aufteilung“, wenn getrennte Mütter und Väter ihre Kinder jeweils etwa zur Hälfte betreuen. Tatsächlich aber übernahmen in knapp zwei Dritteln der Fälle die Mütter alle oder die meisten Betreuungspflichten. Nur 22 Prozent der Scheidungsmütter teilen sich Erziehungsaufgaben mit dem Ex-Partner weitgehend paritätisch. Und nur 15 Prozent der Eltern haben sich auf die glatte Halbe-halbe-Lösung eines Wechselmodells geeinigt. Für 52 Prozent der befragten Eltern komme eine solche Aufteilung nicht infrage.

29 Prozent glauben nicht an reibungslose Absprachen mit dem Ex-Partner

Die Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, denn die Auswahl befragter Eltern ist bei einem so kontroversen Thema ein Politikum. Unumstritten aber ist: Die Zahl der Eltern, die sich nach einer Trennung für gemeinsame Kinderbetreuung entscheiden oder sie wünschen, ist erheblich gestiegen. In früheren Jahren erzogen laut Untersuchung nur sieben Prozent Scheidungseltern Kinder weiter gemeinsam, heute sind es 22 Prozent – wobei offen bleibt, wer wie viel Zeit mit Kindern verbringt.

Erklärungsbedürftig ist aber auch, warum mehr als die Hälfte der Befragten angibt, eine Halbe-halbe-Aufteilung sei ideal, aber nur 15 Prozent so leben. Das Nein zum Wechselmodell begründen mit 38 Prozent die meisten damit, es sei nicht gut fürs Kind. Fast ebenso viele Befragte, 37 Prozent, halten die hälftige Aufteilung organisatorisch nicht für umsetzbar. 33 Prozent sehen beim Ex-Partner oder bei sich selbst berufliche Hürden für gemeinsame Betreuung. 34 Prozent der Befragten wollen grundsätzlich kein Wechselmodell. 29 Prozent verstehen sich mit dem Ex-Partner zu schlecht, um an reibungslose Absprachen zu glauben. Elf Prozent geben an, weniger Unterhalt zahlen zu wollen. 46 Prozent der befragten Scheidungsväter wünschen sich mehr Zeit mit ihren Kindern. Bei den Müttern sagen das nur sechs Prozent. 42 Prozent von ihnen wollen mehr Väterbeteiligung, bekommen sie aber nicht.

 

11. Juli 2017, 18:58 Uhr, Von Constanze von Bullion, Berlin
http://www.sueddeutsche.de/politik/wechselmodell-von-der-rolle-1.3582748#2
Tags: Doppelresidenz – Scheidungskinder – paritätische Betreuung – Eltern – Väter – Wechselmodell – Familienministerin – Kinderbetreuung – Familienrecht – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung Art. 8 EMRK – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

Cyber-Mobbing 13-jähriger Kärntner Tod (2011)

Cyber-Mobbing

Internet trieb Joel in den Tod

Ein 13-jähriger Kärntner nahm sich im vergangenen Mai das Leben, weil er bei Facebook gemobbt wurde. Seine Mutter schildert nun die Umstände der Tragödie und will aufrütteln.

© Fotolia/Privat

Joel legt sich auf die Bahngleise. Eigentlich wollte er mit Freunden zum GTI-Treffen. Das Rattern des Zuges wird lauter. Joel entschließt sich, liegen zu bleiben. Zu schwer ist das Leben für ihn geworden. Joel hat gerade erst seinen 13. Geburtstag gefeiert. Auf der Suche nach dem Warum offenbart sich ein erschreckender Trend.

Schikaniert und erniedrigt

Warum hat sich mein Kind entschieden, seine Probleme durch den eigenen Tod zu lösen? Was war für Joel so schlimm, dass er es nicht mehr verkraften konnte? Seit jenem 14. Mai 2010 sucht die sechsfache Mutter Michaela H. nach einer Antwort. Und findet Unfassbares heraus: Wochenlang wurde Joel in der Schule und im Internet schikaniert, erniedrigt, beleidigt. „Ich wusste, dass er wegen seiner paar Kilos zu viel gehänselt wurde oder wegen seiner Kleidung. Er wollte immer Hilfiger haben, aber ich hatte dafür kein Geld“, sagt sie und macht sich Vorwürfe. „Ich habe unterschätzt, wie wichtig ihm Designer-Kleidung ist.“ Seine schulischen Leistungen ließen nach. „Ich habe mir gedacht, das ist eine normale Null-Bock-Phase, dass er seelisch zerbricht, war mir nicht bewusst.“ Über das Mobbing an der Schule hat Joel nicht viel geredet. „Ich habe ihm einmal gesagt, nimm deine vier älteren Brüder mit in die Schule. Er hat nur gesagt: ,Mama, Gewalt ist keine Lösung‘. Er wollte immer nur Frieden.“

Am 14. Mai wollte Joel mit seinem besten Freund zum GTI-Treffen. Vorher besuchten sie noch Joels „Facebook“-Seite. Dort sahen sie, dass einer von Joels vermeintlichen „Freunden“ einen Link mit einer pornografischen Seite gepostet hat. Darin wird der 13-Jährige als homosexuell dargestellt – mit Bild. „Joel war laut seinem Freund total schockiert. Er sagte, dass sie jetzt nicht nur über ihn lachen, sondern ihn jetzt auch noch als schwul abstempeln.“ Er lief aus dem Haus – direkt zu den Gleisen. Sein Freund konnte ihn nicht mehr einholen.

„Nicht totschweigen“

 „Ich verstehe nicht, warum das niemanden interessiert! Mein Kind wurde im Internet in den Tod getrieben. Ein Klick hat genügt“, sagt Michaela H. „Das sollte man nicht totschweigen. Joel wollte mit seinem Tod aufzeigen, was ihm angetan wurde.“ Michaela H. möchte andere Eltern wachrütteln: „Man sollte schauen, was die Kinder im Internet machen, was sie in ihr Profil schreiben, welche Spiele sie spielen. Ich habe das leider völlig unterschätzt, Joel ist ja stundenlang vor dem Computer gesessen. Mir waren auch die Gefahren nicht bewusst.“

Wer für die Porno-Seite bei Facebook verantwortlich ist, ist nicht mehr zu ermitteln, da der Vater alle Spuren Joels im Internet gelöscht hat. Die Porno-Seite, die Joels Namen trägt, ist weiterhin online. Joels bester Freund hat mittlerweile die Schule gewechselt.

Von CLAUDIA BEER-ODEBRECHT | 19.12 Uhr, 26. Jänner 2011
 Tags: Kärnten – Gewalt

Internet: Einbetten von Medien verstößt nicht gegen das Urheberrecht

URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFS

Bislang herrschte Unsicherheit darüber, ob man Bilder und Videos ohne Erlaubnis in eine Internetseite einbetten darf. Der Europäische Gerichtshof schafft jetzt Klarheit.

Jeder Internet-Nutzer kennt die Funktionsweise eingebetteter Videos: Viele Filme, die man im Netz aufruft, sind nicht auf der besuchten Website fest eingebaut, sondern liegen auf YouTube – der Video-Player lädt den Clip von der Videoplattform. Dadurch fällt weniger Datenverkehr für den Homepage-Betreiber an. Wie der Europäische Gerichtshof nun entschied, darf ein Seitenbetreiber Videos sogar gegen den Willen des Videoerstellers einbetten – sofern der den Film frei zugänglich veröffentlicht hat. Ein Urteil mit Sprengkraft. 

Einbetten ohne Erlaubnis

Im konkreten Fall hatte ein Hersteller von Wasserfiltern ein Video über Wasserverschmutzung produzieren lassen und auf seiner Webseite veröffentlicht. Einem Konkurrenten gefiel das Video, er bettete es ebenfalls auf seiner Seite ein – ohne Einverständnis des Urhebers. Trotzdem entschied das Gericht nun, dass der Konkurrent nicht gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Beachtenswert ist, dass der Konkurrent das eingebettete Video nicht von der Seite des Urhebers bezogen hatte, sondern eine gegen dessen Willen bei YouTube hochgeladene Version nutzte.

Alle öffentlichen Seiten betroffen

Das Gerichtsurteil schränkt die Nutzung jedoch ein: Die Einbettung darf das Werk nicht einem neuen Publikum zugänglich machen. Aber auch das stellten die Richter klar: Bei einer frei zugänglichen Veröffentlichung im Internet sind sämtliche Internetnutzer potenziell das Publikum. Eine Erweiterung des Publikums erfolgt also nur dann, wenn der Urheber den Zugang eingeschränkt hat, etwa durch eine Zahlungsbarriere.

Katastrophe für Urheber, Klarheit für Privatnutzer

Der Anwalt Clemens Pfitzer bewertet das Urteil zwiegespalten. In einem Blog-Post zum Urteil des Falles schätzt er einerseits die Folgen für die Urheber dramatisch ein: In Zukunft ist möglicherweise stets mit der Einbettung eigener Inhalte zu rechnen, wenn man diese frei zugänglich im Internet veröffentlicht. Selbst wenn sie ihre Werke wieder löschen, verlinken Dritte weiter darauf – so lange andere Nutzer sie weiter publizieren. Für Privatnutzer auf der anderen Seite bedeutet das Urteil endlich Rechtssicherheit: Sie betten öffentlich zugängliche Videos direkt bei Facebook und in andere soziale Netzwerke ein, ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben zu müssen.

VON MALTE MANSHOLT, 30.10.2014, 09:39 UHR
http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Internet-Einbetten-von-Medien-verstoesst-nicht-gegen-das-Urheberrecht-11068254.html

EuGH: Inhalte einbetten verletzt Urheberrecht nicht !

Erlaubt „Framing“ mit Vorbehalten – Videos müssen von Rechteinhaber hochgeladen worden sein, keine Paywall-Umgehung und Werbeverbot

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass eingebettete Inhalte wie YouTube-Videos oder Tweets im Regelfall nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Allerdings schränkt der EuGH die allgemeine Wirkung seines Spruchs auch ein: Sowohl Inhalte als auch Umfeld der Einbettung müssen mehrere Bedingungen erfüllen, die aber bei normaler Nutzung vermutlich gegeben sind.

Rechteinhaber als Ursprung

So muss das eingebettete Material auf der Ursprungsplattform vom Rechteinhaber (oder mit dessen Zustimmung) hochgeladen worden sein und öffentlich zugänglich sein. Es ist also weder erlaubt, einen aktuellen Kinofilm, der illegitimerweise auf YouTube hochgeladen wurde, auf seiner Website einzubetten. Noch darf sich der Inhalt laut dem Urheberrechts-Anwalt Thomas Schwenke hinter einer Sperre, etwa einer Paywall, befinden.

Kontext wichtig

In Punkto Kontext ist wichtig, dass Nutzer die Videos nicht für Werbezwecke einbetten. Unternehmer dürfen ihr Produkt also auf Facebook nicht mit einem eingebetteten Musikvideo von beispielsweise Rihanna oder Justin Bieber bewerben, solang deren Management dies nicht erlaubt hat. Außerdem muss die von der Ursprungsplattform angebotene Form der Einbettung gewählt werden.

Lob für Spruch

Die EuGH-Entscheidung, über die zuerst von Golemberichtet wurde, stößt unter IT-Experten und Juristen allgemein auf Zustimmung. Sie erleichtere das Leben und Marketing im Netz, schreibt etwa Thomas Schwenke in seinem Blogeintrag. Er nennt das Urteil einen jener Sprüche, die „im Netzrecht oft nicht erreicht“ werden: Das Recht entspreche dem gesunden Menschenverstand. (fsc, derStandard.at, 24.10.2014)

Quelle am, 24. Oktober 2014, 14:04
http://derstandard.at/2000007270598/EuGH-Einbetten-von-Inhalten-verletzt-Urheberrecht-nicht

EuGH_C-348/13_Beschluss Urheberrecht Framing .pdf