Appell an Justizminister Dr. Josef Moser – Fall Thomas Claricini

Video-Vollversion unzesurierte Pressekonferenz Liste Jetzt inkl. Fragen von Journalisten u. Betroffenen!
Appell an Justizminister Dr. Josef Moser (ehemaliger Rechnungshofpräsident) von Rechtsanwalt Dr. Adrian Hollaender.

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Die Kompetenzen  von Jugendwohlfahrt (Jugendamt) wurden von der FPÖ-ÖVP-Regierung vom Bund an die Länder (einzelnen Bundesländer Österreichs) abgegeben, siehe auch Kompetenzbereinigung. Konkret soll der Artikel 12 der Bundesverfassung gänzlich abgeschafft werden.

Zitat FM4: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972
„Wie kann es sein das Grundrechte Ländersache sind? Wir reden über Kinderrechte über Menschenrechte. Wir reden über Menschenwürde, es passt alles zum Thema UN-Kinderrechtskonvention, wie geht das in einem Rechtsstaat das dies Ländersache ist?
Das verstehe ich nicht, für mich ist das als Vater nicht nachvollziehbar….“

Zitat Sprecher des Verein Opferoffensive:
“ … Es wurde Vorgetragen an die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek (ÖVP), dass die Staatsanwaltschaft sehr oft gar nicht ermittelt und sich quasi so selbst zum Richter machen, ohne es zu prüfen…
… In Deutschland gibt es im Staatsgrundgesetz Nr. 20 „Das Widerstandsrecht“. Der Staatsbürger hat dann ein Recht auf Widerstand, wenn Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt sind, oder ausgehebelt werden…“

Zitat Rechtsanwalt Dr. Adrian Holänder:
„Das was sie ansprechen die Entfremdung ist ein ganz wesentlicher Punkt. Parential Alienation Syndrom „PAS“ wurde schon vor einiger Zeit im Parlament als Entschliessungsantrag gefordert, dass dies ein Straftatbestand werden möge…
… abgesehen davon ist Parential Alienation Syndrom jetzt schon in vielen Länder als Körperverletzung anerkannt, dass heißt man könnte es schon jetzt mit dem bestehenden Strafgesetz als Köperverletzung verfolgen…“ 

Zitat vom Vorstand Väter ohne Rechte:
… in Brasilien sind es 5 Jahre …

… Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, was wir nie wieder gut machen können…“

Komentare+Fragen: https://youtu.be/hU2wyDPRiSY?t=1972

Artikel Väter ohne Rechte:

Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini

Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: „Sie nennen es Kindeswohl“ in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.

Bericht in der Kronen Zeitung
Bericht in der Presse
Bericht in der Kleinen Zeitung
Bericht Salzburger Nachrichten
Bericht ORF

Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!

Pressemappe Liste JETZT Sie nennen es Kinderwohl zum Download

Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt „TATORT Jugendamt“ übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.

Herr Kolba verweist ebenso auf den Sonderbericht der Volksanwaltschaft, den Bericht des Rechnungshofes und den Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung zum Thema, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“
Bericht des Rechnungshofes zur Familiengerichtsbarkeit
Endbericht Evaluierung KindRamRäg2013 ÖIF

FALLBEISPIEL Thomas Claricini

Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht „abwatschte“. Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.

wesentliche Eckpunkte der Chronologie:

nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige

Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.

Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!

Rekurs zur Verfahrenshilfe zum Nachlesen

Nur einige exemplarische Beispiele:

kompletter Rekursentscheid zum Nachlesen


Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/liste-jetzt-uebt-massive-kritik-an-der-jugendwohlfahrt/ 

Tags: Appeal to Justice Minister – journalists u. Affected – Youth Welfare Office – federal government – Austrian states – children’s rights over human rights – father – democracy – rule of law are undermined – criminal offense – child welfare – Kompetenzbereinigung Kinder- und Jugendhilfe

Jugendamt schließt Anwalt aus

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Zitat:
Die Kriminellen wollen keine kompetenten Beistände. Ein Anwalt der den Betrug durchschaut, wird kurzerhand vom Gespräch ausgeschlossen. Um den Druck auf die Kindesmutter zu erhöhen, wird sie wieder mit dem Kontakt zu ihrer Tochter geködert. Sie will nichts unterschreiben ohne ihren Anwalt, also darf sie ihr Kind nicht sehen. Man darf gespannt sein, wie nun dem Kind erklärt wird, warum der Umgang nicht stattfindet. Das Kind wartete im Auto und konnte die Mutter aus der Entfernung sehen. Werden die Jugendamt Leute dem Kind die Wahrheit sagen? Wird die Familienrichterin dem Kind die Wahrheit sagen … oder der Anwalt des Vaters? Jeder darf seiner eigenen Phantasie freien Lauf lassen.

TheStudebaker1955,   Published on Jan 19, 2019

Kindesmissbrauch, Nazi-Kult: Ex- SPÖ ler verurteilt

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Sechs Jahre Haft

Kindesmissbrauch, Nazi-Kult: Ex-SPÖler verurteilt

Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist am Mittwoch in St. Pölten ein 57-jähriger Mostviertler zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Niederösterreicher zahlreiche Angriffe auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vorgeworfen. Die Taten – die „Krone“ berichtete ausführlich darüber – gingen bis zum Jahr 1990 zurück. Der Mann, ein ehemaliger Gemeindepolitiker der Sozialistischen Partei Österreich, war teilweise geständig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mostviertler wurde unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz – bei ihm wurden unter anderem Nazi-Devotionalien gefunden – verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer mit einem Finger vaginal penetriert zu haben. Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.

Zwei Töchter und verwandte Mädchen unter den Opfern
Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt. Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.

Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.

05.09.2018 14:51
https://www.krone.at/1766675

2.Artikel:

Mostviertel, St. Pölten

Ex-Politiker muss sechs Jahre hinter Gitter 57-Jähriger verging sich an Töchtern, Enkelkindern, Nichten und deren Freundinnen. Für eine Vielzahl von Verbrechen fasste er vor Gericht Gefängnisstrafe aus.

Symbolbild  |  shuterstock.com/ Evlakhov Valeriy
In 27 Jahren gab es neun Opfer“, sagt der Staatsanwalt in einem Prozess gegen einen ehemaligen Kommunalpolitiker. An unmündigen Töchtern, Enkerln, Nichten und Freundinnen der Mädchen verging sich  der 57-Jährige aus dem Bezirk Amstetten, missbrauchte sie teils schwer.

Zeugin glaubwürdig: „Belastungstendenz ist keine zu erkennen“

„Oft nutzte der Angeklagte eine Gelegenheit aus, meistens beim Spielen in einem Pool. Mit der Hand hat er in den Intimbereich der Mädchen gegriffen, diese teilweise intensiv betastet. Wenn Opfer laut geschrien haben, hat er von ihnen abgelassen. Sehr glaubwürdig ist die Aussage einer Zeugin, Belastungstendenz ist keine zu erkennen. Sie sagt, dass der Angeklagte zu 90 Prozent ein super Vater sei, die restlichen zehn Prozent seien das Schlechte an ihm“, setzt Staatsanwalt Karl Wurzer im Prozess am Landesgericht St. Pölten fort.

Ans Tageslicht kam alles heuer Ende Jänner, weil sich eines der Mädchen einer Lehrerin anvertraut und diese Anzeige erstattet hatte. Erst dann erzählten andere Opfer von Übergriffen und der damals noch im Gemeinderat tätige SPÖ-Politiker wurde verhaftet.

Neben teils schwerem sexuellen Missbrauch von Minderjährigen, dem Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen und  Missbrauch eines Autoritätsverhältnissen wird dem 57-Jährigen auch das Vergehen nach dem Waffengesetz vorgeworfen. Illegale Waffen  und Kriegsmaterial wurden bei ihm gefunden.

Laut Opferanwältin Ulrike Koller sei es „den Kindern nicht gutgegangen, sie waren in ihrer Lebensführung beeinträchtigt. Heute wollen sie mit allem abschließen, aber man muss berücksichtigen, dass Folgeschäden möglich sind“.

Der Angeklagte bereut: „Es war eine riesengroße Dummheit und tut mir wahnsinnig leid. Ich wollte den Mädchen nicht wehtun, wir haben beim Baden eine Mordsgaude gehabt“. Und er sagt über eines der Opfer: „Wir waren ein Herz und eine Seele, ich hatte nie das Gefühl, dass sie Angst hatte.“ Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird der Prozess fortgeführt.

Ein Schöffensenat verurteilt  den 57-Jährigen nach umfangreichem Verfahren zu  sechs Jahren unbedingt verhängter Freiheitsstrafe. „Zum Schluss war der Angeklagte im Wesentlichen voll inhaltlich geständig, Gewalt hat er keine angewendet. Mildernd war sein bisher ordentlicher Lebenswandel, erschwerend die Vielzahl der Verbrechen und die Vielzahl der Opfer“, begründet die vorsitzende Richterin. Der Angeklagte erbittet Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.


Wir hatten berichtet

Sexuelle Übergriffe auf Unmündige: Mann vor Gericht Wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige ist ein Mostviertler am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht gestanden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 57-Jährigen zahlreiche Angriffe seit 1990 auf insgesamt neun weibliche Opfer, unter ihnen Verwandte des Angeklagten, vor. Der Mann, ein ehemaliger SPÖ-Gemeindepolitiker, war teilweise geständig.Der Tatzeitraum erstreckte sich laut Anklage von Herbst 1990 bis Weihnachten 2017. Unter den neun Opfern waren zwei Töchter des Angeklagten, eine Enkelin, zwei Nichten und Freundinnen dieser Verwandten.Die Übergriffe sollen im Wohnhaus des 57-Jährigen, in der Nachbarschaft oder beim Spielen im Pool stattgefunden haben. „Die kontradiktorisch einvernommenen Opfer haben die Vorgehensweise des Angeklagten sehr ähnlich geschildert“, sagte der Staatsanwalt.Der Mostviertler soll Momente, in denen er mit den Mädchen alleine war, ausgenutzt haben, um sie ober- oder unterhalb der Kleidung zu berühren. Dem Mann wurde u.a. „intensives Betasten“ von zu den Tatzeitpunkten unmündigen Opfern, etwa im Brust- oder Genitalbereich, angelastet. Teilweise soll er auch einen Finger in deren Scheide eingeführt haben bzw. dies versucht haben, was der Angeklagte bestritt.Ein Mädchen hatte sich zu Jahresbeginn einer Lehrerin anvertraut, daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Der bisher unbescholtene Mann wurde Ende Jänner festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Niederösterreicher wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPÖ ausgeschlossen.Der Angeklagte, der die ihm angelasteten Taten anfangs bestritten hatte, war am Mittwoch großteils geständig. Er sprach von einem „Fehler“ und einer „riesengroßen Dummheit“. „Ich habe das gemacht, aber ich habe nie einem Mädchen wehtun wollen“, meinte er.Sein Mandant habe ein „sehr gutes Verhältnis“ zu seinen Kindern, hielt der Verteidiger fest. Bei Abwehr oder Ablehnung der Opfer habe der Mann sehr schnell von ihnen abgelassen. Der Rechtsanwalt bat darum, ein Urteil „mit Maß“ zu finden.Zu den Vorwürfen gegen den 57-Jährigen zählten strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, versuchte Vergewaltigung, teils schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz musste sich der Pensionist verantworten, weil er je zwei Pistolen, Revolver und Schlagringe sowie Handgranaten besessen haben soll. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.

https://www.noen.at/amstetten/mostviertel-st-poelten-ex-politiker-muss-sechs-jahre-hinter-gitter-justiz-niederoesterreich-prozess-sexueller-missbrauch-113058611#

3.Artikel:

Sexuelle Übergriffe auf Töchter und Enkelin: Haft für Mostviertler

SANKT PÖLTEN. Mit sechs Jahren Haft für einen 57-Jährigen hat am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten eine Schöffenverhandlung um jahrzehntelange sexuelle Übergriffe auf Unmündige geendet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Symbolbild) Bild: Wodicka

Dem Mann waren Übergriffe von 1990 bis Weihnachten 2017 auf insgesamt neun Opfer, darunter zwei Töchter und eine Enkelin, vorgeworfen worden. Der Mostviertler wurde u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, teilweise Opfer u.a. mit einem Finger vaginal penetriert zu haben.

Der 57-Jährige habe sich „zum Schluss im Wesentlichen vollinhaltlich geständig gezeigt“, sagte die Richterin. Der Anklagepunkt der versuchten Vergewaltigung fiel weg, da nicht angenommen wurde, dass der Mann Gewalt angewendet habe.

Bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren wirkten sich das Geständnis, der bisher ordentliche Lebenswandel und der Umstand, dass es teilweise beim Versuch geblieben war, mildernd aus. Erschwerend waren die Vielzahl an Verbrechen und Vergehen, der lange Tatzeitraum sowie die Vielzahl an Opfern. Die Vorhaft seit 25. Jänner werde angerechnet, sagte die Richterin. Vier Opfern wurden als Privatbeteiligten je 1.000 Euro zugesprochen.

Verteidiger Johannes Riedl und Staatsanwalt Karl Wurzer erbaten jeweils drei Tage Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Sexuelle-UEbergriffe-auf-Toechter-und-Enkelin-Haft-fuer-Mostviertler;art58,2998935

Tags: Prozess St.Pölten – Strafverfahren – Pädophile – Socialist Party of Austria – Child abuse

Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher bei Trennung u. Scheidung

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Probleme beim sogenannten Wechselmodell
Wo ist der Wohnsitz des Kindes nach der Trennung?

 

Wenn sich Eltern mit Kindern trennen, bleiben sie Eltern. Ein Modell des Umgangs ist das sogenannte Wechselmodell. Da pendeln das Kind oder die Kinder zwischen Mutter und Vater und haben zwei Zuhause. Das kann inzwischen per Gericht auf Kindeswunsch angeordnet werden. Dass der Staat es den Menschen schwer macht, gleichberechtigt auch nach einer Trennung zu erziehen, beklagt unser Hörer Andrè Haye. „Kann man da etwas machen?“, fragt er.

Figuren von einem Vater mit Kind und einer Familie mit Kindern

Trennen sich Eltern, so bleiben sie dennoch Eltern.Bildrechte: dpa

Wenn Kinder zwischen den Wohnungen ihrer Eltern pendeln, gilt auch für sie das Bundesmeldegesetz. „Und da steht drin, dass es leider nur einen Hauptwohnsitz geben kann“, sagt Jens Belter, Rechtsanwalt in Leipzig. Wenn man also 25 Wohnungen habe, müsse einer davon der Hauptwohnsitz sein. Die anderen seien alle Nebenwohnsitze. „Man macht das deswegen, damit Behörden auf diesen Wohnsitz zugreifen können, zum Beispiel bei der Auszahlung des Kindergeldes.“

Aus Wohnsitzentscheidung erwachsen Probleme

Belter weiß, dass da die Probleme beginnen. Auch wenn Kinder regelmäßig bei Mutter und Vater leben, muss nach geltendem Recht ein Lebensschwerpunkt festgelegt werden. Einigen sich die Eltern nicht, werden oft genug vor Gericht die Stunden gezählt, die Kinder bei den Eltern verbracht haben, wo sie im Krankheitsfall gepflegt werden oder am häufigsten ihre Hausaufgaben machen.

Wer sich die Betreuung der Kinder teilen und auch nach einer Trennung am Alltag der Kinder teilhaben will, kann nicht auf die Unterstützung des Staates hoffen. Denn auch das staatliche Kindergeld wird unteilbar nur an ein Elternteil ausgezahlt.  Und die Unterhaltspflicht ist nicht an die Betreuungszeit gekoppelt.

Belter: Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher

Die Gesetzgebung hinke immer etwas der Lebenswirklichkeit hinterher, sagt Belter. Die Rechtssprechung zum Wechselmodell gebe es nur als Rechtssprechung vom Bundesgerichtshof, vom Bundesverwaltungsgericht. „Es fehlt ein griffiges Gesetz. Hier ist der Gesetzgeber gefordert“, sagt der Jurist.

Andere Länder, andere Sitten

Belter verweist auf Frankreich und das Ursprungsland des Wechselmodells, die USA oder auf Belgien und Tschechien, wo es Regeln dafür gibt. Aber warum tut sich der Bundestag so schwer, dass Familienrecht anzupassen und zum Beispiel das Melderecht im Sinne von Trennungskindern zu ändern?

Sitta: „Das kann man ändern“

„Das geht natürlich. Das kann man ändern“, sagt Frank Sitta aus Halle, er sitzt für die FDP im Bundestag. Sein Name steht unter einer entsprechenden Gesetzesinitiative vom März 2018. „Das wären – bei unserem Gesetzesentwurf – eine Folge-Geschichten, die man lösen muss. Wie zum Beispiel beim Meldegesetz, weil nichts dagegen spricht, für ein Kind einen zweifachen Hauptwohnsitz zu haben.  Das würde gehen, aber diese Debatte wird – glaube ich – noch eine Zeitlang dauern.“

Gesetzeslage schürt Konflikte

Die bisherige Gesetzeslage orientiert sich am traditionellen Modell: Einer betreut – meist die Mutter-, der andere zahlt, meist der Vater. Die Möglichkeit trotz Trennung gemeinsam zu erziehen, werde oft genug von der Frage überlagert, wer der bessere Elternteil für das Kind sei, bedauert die renommierte Familienrechterinn Hildegund Sünderhauf-Kravets im MDR. Dabei bräuchten Kinder eine Mutter und einen Vater.

„Diese Frage:  Wer ist besser, wer geht als Gewinner aus diesem Streit hervor, die ist extrem konfliktschürend.“ Das Wechselmodell als Leitbild würde bei Trennung und Scheidung die Frage stellen, wie können wir erreichen, dass Mutter und Vater beide im Boot bleiben, dass beide eng am Kind sind, dass das Kind viel Zeit mit ihnen verbringen könne.

Sitta für Vielfalt

Einig sind sich die Experten, dass das Wechselmodell mit ständigem Pendeln nicht für jedes Kind geeignet ist.  Auch müssen die Eltern vieles gemeinsam regeln, sich eng absprechen. Und es ist teuer, wenn Vater und Mutter zum Beispiel eine entsprechend große Wohnung brauchen. Frank Sitta will, dass die Gesetzgebung Vielfalt generell möglich macht. „Was im Übrigen eine familienrechtlich sinnvolle Entscheidung wäre, wenn sich Kinder noch für zwei Elternteile verantwortlich fühlen.“

Die zuständige Bundesjustizministerin Katarina Barley räumt Änderungsbedarf ein. Eine Arbeitsgruppe soll bis Mitte 2019 Details vorlegen. Wie das Unterhalts-und Sorgerecht reformiert werden kann, damit will sich auch der Deutsche Juristentag befassen. Er findet im September in Leipzig statt.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 27. August 2018 | 07:21 Uhr, von Angela Tesch, MDR AKTUELL

Zuletzt aktualisiert: 27. August 2018, 07:43 Uhr
https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/reform-des-kindesumgangs-nach-trennung-gefordert100.html
Tags: Doppelresidenz – Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterlose Gesellschaft

Schuldhafte Scheidung in Österreich

In Deutschland wurde das Verschulden in  einer Scheidung vor über 40 Jahren abgeschafft.
In Österreich ist dieses veraltete Scheidungsgesetz im Familienrecht leider noch immer in Verwendung!

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Scheidungsverfahren aus Verschulden nach §49 des Ehegesetzes

Lt. Statistik liegt  mehrheitlich das Verschulden meist beim Ehemann, Frauen sind vorwiegend seit 50 Jahren Opfer!
Viele Väterorganisationen sprechen von einer feministischen Justiz. 90% der Familienrichter in Österreich sind weiblich und vereten noch immer das veraltete Familienbild, Kinder gehören nur zur Frau und der Vater hat nur zu zahlen.
Bei der schuldigen Scheidung, alleiniges Verschulden des Ehemannes bekommt die ExFrau einen Ehegattenunterhaltstitel, wobei im schlimmsten Fall der Ehemann sogar noch  einen Teil seiner Pension an die ExFrau weitergeben muss.

Vorliegen eines Verschuldens

Die Eheverfehlungsgründe müssen schuldhaft begangen worden sein, d.h. vorsätzlich oder zumindest fahrlässig.

Mediation:

Verhärten sich bei einer strittigen Scheidung die Fronten so sehr, dass Dauer und Kosten des Scheidungsverfahrens und vor allem die psychischen Folgen unabschätzbar werden, besteht immer die Möglichkeit, aus einer Klagescheidung eine einvernehmliche Scheidung zu machen.
Bei solchen meist sinnlosen Scheidungsklagen mit Verschuldensabwägung, ist es auch besser sich die Meinung von einem zweiten oder dritten Rechtsanwalt einzuholen.
Leider sind viele Ehefrauen sehr egoistisch und schmeißen das Geld einem einzigen Rechtsanwalt in den Rachen.

m.f.g.
Admin Familienrecht, am 25-8-2018

Interessantes Zitat vom 25-8-2018:

Bin vom Ehemann geschieden,er schuldig.2 Kinder. Also hab ich einen Titel? Zum Zeitpunkt der Sch. war ich Gutverdienende,er hätte Schulden u.arbeitslos. In den letzten Jahren drehte sich das um. Ich kleine Pension,er als Selbständiger viele Jahr sehr gut Verdienender. Parkt sein Vermögen im Ausland,was schwer zu beweisen ist. In der ersten Verhandlung gab er als Grund an,keinen Unterhalt sn mich zahlen zu müssen,dass ich seit Jahren neu verheiratet bin. Mit diesem Mann kein gemeinsamer Haushalt, keine gemeinsamen Kinder u. er Mindestrentenbezieher in D. Der Richter schleppte den Gesetzestext ran, dass bei Wiederverheiratung der Anspruch verfällt Stimmt…es gibt aber einen Präzedenzfall, dass bei Armut d. neuen Ehemanns dieses Gesetz nicht angewendet wird. Wer kann mir helfen?
Verhandlung ließ ich vertagen.
Danke

Tags: Verschulden – schuldige Scheidung – Ehegattenunterhalt – EheG §49 Ehegesetzes – Familie -Ehescheidung in Österreich –  Gesetze in Österreich- Heiraten- OGH –  Scheidung – Trennung

25. April internationaler PAS Tag – Pressekonferenz Väter ohne Rechte

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Pressekonferenz Väter ohne Rechte - 25. April internationaler PAS Tag
Pressekonferenz Väter ohne Rechte – 25. April internationaler PAS Tag

Pressekonferenz Väter ohne Rechte –

25. April internationaler PAS Tag Justizdebakel/Ausnahmezustand im Familienrecht

Absurde Kindesabnahmen, gezielte Eltern-Kind-Entfremdung, befangene Gerichte, Falschbeschuldigungen, dubiose Gutachten, Heimskandale, sanktionslose Kontaktboykotte

Wien (OTS/http://www.vaeter-ohne-rechte.at)PAS (Parental Alienation Syndrome), vulgo EKE (Eltern-Kind-Entfremdung) ist seit 4 Jahrzehnten in der wissenschaftlichen Literatur untersucht und bezeichnet den psychischen Missbrauch von Kindern, der in Österreich stark verharmlost, tweilweise geleugnet wird. Bereits nach 6 Monaten kann ein minderjähriges Kind nach effizientem Missbrauch den Elternteil, mit dem es keinen permanenten Kontakt hat, aktiv ablehnen, nur um dem Elternteil mit Kontakt zu gefallen. Damit löst das Kind den Loyalitätskonflikt.
Das Familienrecht Österreichs gleicht einer Havarie – an allen Ecken und Enden leckt es. Die Folgen sind dramatisch für Kinder und Eltern. Zurück bleiben entrechtete Väter, verarmte Mütter und emotional verwahrloste Kinder. Egal welchen Themenbereich man speziell ins Auge fasst, die Krise ist manifest.

Anhand acht aktueller Fallbeschreibungen werden Familienanwälte ihre Finger in jeweils eine andere Wunde der Gerichtsbarkeit legen um das wahre Ausmaß des Dilemmas zu verdeutlichen. Moderiert wird die Veranstaltung von Martin Morauf, dem Obmann der NGO Väter ohne Rechte.

Referenten:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Krasser zum Thema Kindesabnahmen, Heimskandale
Rechtsanwalt Mag. Thomas Kaumberger zu PAS und zum willkürlichen Wegzug von Elternteilen
Rechtsanwalt Mag. Michaela Krankl zu Falschbeschuldigungen, Konsequenzen und Jugendwohlfahrt
Vater Franz Brunner zur Befangenheit von Gerichten

Für Brötchen und Mineralwasser ist gesorgt, Pressemappen vor Ort. Die betroffenen Elternteile werden im Publikum sitzen und stehen den Journalisten nach der PK auch persönlich zur Verfügung.

Pressekonferenz Väter ohne Rechte

Datum: 25.04.2018, 10:00 – 12:00 Uhral

Ort: Cafe Prückel, Goldsaal
Stubenring 24, 1010 Wien, Österreich

Url: http://www.vaeter-ohne-rechte.at

Rückfragen & Kontakt:

NGO Väter ohne Rechte
Hotline +43 660 315 67 85
office@vaeter-ohne-rechte.at
www.vaeter-ohne-rechte.at

OTS0142, 16. April 2018, 14:01
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180416_OTS0142/pressekonferenz-vaeter-ohne-rechte-25-april-internationaler-pas-tag-justizdebakelausnahmezustand-im-familienrecht
Tags: Termine – Veranstaltungen – Demo etc. – Vaterschaft

+ + + Familienbonus erhöht Kindesunterhalt + + +

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Kinderbonus erhöht Unterhaltspflicht

Alimente. Unterhaltsexperte Günter Tews rechnet mit einer Flut an Gerichtsverfahren über eine Erhöhung des Kindesunterhalts als Folge der neuen Steuerbegünstigung.

Günter Tews. – (c) Stanislav Jenis

Wien. Die Freude mancher Elternteile über den von der türkis-blauen Regierung geplanten Familienbonus wird wohl nur kurz anhalten. Wer nämlich von seinen Kindern getrennt lebt und deshalb Geldunterhalt zahlt, muss möglicherweise den neuen Steuervorteil in voller Höhe an den betreuenden Elternteil weiterreichen.

Die Steuerentlastung von bis zu 1500 Euro pro Kind und Jahr – sie setzt eine Steuerpflicht mindestens in dieser Höhe voraus – erhöht das Nettoeinkommen und damit die Bemessungsgrundlage für den Unterhalt. Nach Berechnungen des Rechtsanwalts und Unterhaltsexperten Günter Tews steigt beispielsweise bei einem Bruttoeinkommen von 1950 Euro 14-mal jährlich der monatliche Unterhalt für ein achtjähriges Kind um mindestens 15 Euro.

Steuervorteil weitergeben

Wenn die Gerichte von den Unterhaltspflichtigen aber verlangen, den Steuervorteil zur Gänze den Kindern zukommen zu lassen – und dazu neigt die Rechtsprechung –, dann können die Alimente um bis zu 125 Euro monatlich (= 1500 durch zwölf ) steigen. Kleiner wäre der Aufschlag nur dann, wenn der Unterhaltszahler weni- ger als 1500 Euro pro Kind an Steuern zahlt, denn dann fällt auch der Bonus kleiner aus.

Teilen sich die Eltern den Familienbonus, sind es immer noch 62,50 Euro. Das setzt aber voraus, dass beide entsprechend steuerpflichtig sind. „Mich wundert es nicht, wenn sich die Unterhaltspflichtigen von der Politik an der Nase herumgeführt fühlen“, sagt Tews zur „Presse“. Er rechnet mit einer Flut an Gerichtsverfahren zur Erhöhung des Unterhalts. Allein im Vorjahr gab es bei den Gerichten knapp 90.000 Anträge auf Unterhaltsfestsetzung (davon betrafen rund 50.000 Unterhaltsvorschuss von staatlicher Seite).

Tews räumt ein, dass der Kinderbonus den Zweck hat, zu- mindest teilweise auch den Kindern zugutezukommen. Während der Bonus aber dem Geldunterhaltspflichtigen de facto mit Zwang abgenommen wird, bleibt es dem betreuenden Elternteil letztlich selbst überlassen, wofür er das Geld ausgibt. „Das Ganze als eine große Entlastung der Unterhaltspflichtigen zu verkaufen stört mich schon sehr“, sagt Tews. Ehrlicher wäre es schon, das Geld direkt den Kindern zukommen zu lassen.

Verzicht ginge ins Geld

Könnte ein Unterhaltspflichtiger, der seine Exfrau ärgern will, einfach darauf verzichten, den Familienbonus geltend zu machen? Das wäre keine gute Idee. Im Unterhaltsrecht gilt der Anspannungsgrundsatz. Demnach muss der Verpflichtete alles ihm realistisch Mögliche tun, um Geld zu verdienen. Tut er es nicht, werden die Alimente dennoch nach den höheren Verdienstmöglichkeiten berechnet.

„Der Vater würde mit Sicherheit auf die Inanspruchnahme des Kinderbonus angespannt werden“, sagt Tews. Es gebe bereits eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, wonach ein Unterhaltspflichtiger gezwungen war, eine Arbeitnehmerveranlagung zur Rückvergütung von Lohnsteuer zu beantragen (7 Ob 97/08b).

Die Presse, VON BENEDIKT KOMMENDA
https://www.pressreader.com/austria/die-presse/20180113/281621010737582

 Artikel als pdf

SUIZID-Verdacht mit Vater-Kind-Entfremdung

Nxx Txxxo  am Boden zerstört.  

 11 Std.29. Oktober um 02:42

Ich weiß es ist spät und es tut mir leid aber ich bin verzweifelt !

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Mein Bester freund ist papa von Zwillingen .. SO ich bin SEHR SEHR GUT mit den beiden Elternteilen befreundet .
jetzt hat SIE sich von ihm getrennt, und verbietet ihm die Kinder. Die beiden sind alles für ihm seine Welt sein ein und alles . Mittlerweile hat er seine eigenen Kinder schon 1 Jahr nimmer gesehen .. Und alles was sie sagte „Der arsch haha sein pech nicht meines “ Ich muss wohl nicht extra sagen das DIESES freundschaft vorbei ist ! Er hatte ihr nie was getaN! War IMMER treu. Alleinverdiener. Weil er so gut verdiente sagte sie immer wozu arbeiten gehen bleib ich Hausfrau .. Dabei arbeitete er teilweise 6 Tage die woche mit jeden Tag überstunden, um den Kids was bieten zu können .. und DENNOCh war er jeden abend für den Gutenachtkuss und die Geschichte da =(

Heute hat er mit ihr Telefoniert. Und sie meinte doch ernsthaft “ Das sind meine Kinder du bist nur der erzeuger ICH hab sie zur Welt gebracht . Du bist ein nichts für sie .. und du wirst sie auch nimmer, das interessiert mich nicht . Sie haben einen neuen Papa ..“ Er ist zusammengebrochen . Er ist Fitnesstrainer und ein richtiges Kaliber. Kickboxen und und und .. Er ist da gehockt, zusammengebrochen , und hat geweint wie ein kleines Kind =( Mir hat s alles zerrissen . Und das Jugendamt glaubt auch noch ihren lügen . Er ist fertig mit der Welt ..

ICh und 2 Freunde haben jetzt ein schlechtes Gewissen .

Er hat mehrmals zu uns gesagt er will sich umbringen (Glaubhaft) weil er meinte sein leben sei ohne die Kids eh nix mehr wert. . Wir liessen ihn heute in die Psychatrie ZWangs einweisen =( Es tut so weh ihn so zu sehen .
Ich frage mich die ganze Zeit wie ich ihm helfen kann . Dann sehe ich meine 2 Söhne an , und wie sie mit ihren Papa spielen und denke mir „WIE ZUM GEIER KANN MAN SO EISKALT SEIN !“ …. Ich weiß wie es ist ohne Papa aufzuwachsen sowas ist FUCKING SCHEISSE !!“

ICh habe ihm gegenüber ein schlechtes gewissen . Fühle mich als hätte ich ihn abgeschoben und im Stich gelassen . Aber ihr hättet ihn sehen sollen . Sein Gesicht. … Als hätte er es wirklich getan wenn er weg wäre von uns .
Michi einer unsrer Kumpels der da war und sein Chef, hat ihn bezahlten Urlaub gegeben ( er isn GOtt) er meinte er soll auf die Beine kommen . Wenn es länger dauert, findet sich finanziell eine Lösung . Aber rausschmeißen kommt nicht in Frage !
Der Axe Jx Meinte zu mir es sei okay .. Er kennt unsren Freund seit dem Kindergarten .. Er hat ihn noch nie so gesehen , und war sich sicher er hätte scheisse gebaut hätten wir das nicht getan !

Mein gewissen plagt mich so sehr .
Wie kann ich ihm nur helfen =( Ich kenne ja auch die kids .. WIll mir Garnicht vorstellen wie die leiden .. das sind totale PAPA KInder =( ….

Frauen können echt scheisse sein . Hab noch nie erlebt das Männer solche biester sind .. Echt bei solchen kann man nur sagen SCHEISS WEIBER =(

Sry fürs vollheulen und die Rechtschreibung . Aber ich bin echt am Boden

Bitte ihr seit doch auch papa, sind in einer schweren Lage .. Was hat euch geholfen !
Wie kann ich ihm helfen ..
Ich weiss ich kann ihm den Schmerz nicht nehmen aber .. Wie kann ich es erträglicher machen .. Wie können wir ihm helfen =/

Und Denkt ihr es ist gut ihm in der Psychiatrie zu besuchen später ? Oder sollten wir das nicht tun ?

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Entfremdung Suizid - Vater will sich umbringen
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Justiz – HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen funktioniert nicht!

Video:

Entführte Kinder, entrechtete Väter – Warum internationale Abkommen über Kindesentzug nicht funktionieren

Abgesehen von ein paar Fotos ist Uwe Mertens von seiner Tochter Sabina kaum etwas geblieben. Als er 2013 von einer Dienstreise nach zurück kehrt  sind Mutter und Kind verschwunden. Seine Lebensgefährtin hat das Kind in Ihre alte Heimat die Ukraine entführt. Seit einigen Monaten ist der Kontakt zu seinem Kind ganz abgebrochen. Er weiß nicht mehr, wo seine Tochter lebt, wie es dem Mädchen geht und das obwohl er weiterhin das Sorgerecht hat und Sabina noch immer in München gemeldet ist. Uwe Mertens reist immer wieder nach Kiew, versucht  Sabina zu finden. Trotz eines Gerichtsbeschlusses, der besagt, dass sie widerrechtlich entführt wurde, wird keine Rückführung angeordnet. Kein Einzelfall: Bisher wurde noch kein Kind aus der Ukraine zurückgeführt. Offensichtlich hält sich die Ukraine nicht an das Hager Kindesentführungsübereinkommen.

HKÜ - Haager Kindesentführungsübereinkommen
HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen

8-5-2017, Report Mainz
Tags: Kindesentführung – Brüssel IIa – HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen Rückführungsverordnung – Polizei – Familienrecht Familie – Kindesentführung – Anatol Jung – Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – Familie Familienrecht – Gehirnwäsche – Gericht – Gewalt weibliche Frauen – Justizopfer – Lara Sophie Karzelek – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – psychische Gewalt- Rechtsanwalt Harald Weisker

Familienrecht – Wenn sich Paare trennen

Die 20 häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet.

Foto: AndreyPopov – Thinkstock.com

„Oft leiden Leute jahrelang unter wirklich sehr unangenehmen Eigenschaften ihres Partners – da gibt’s Streitsüchtige, krankhaft Eifersüchtige, solche, die ihren Partner ständig niedermachen oder die fremdgehen. Und irgendwann reicht es ihnen dann. Aber anstatt die Scheidung einzureichen, gehen sie selbst fremd. Und erst dann denken sie an Scheidung“, schildert Rechtsanwältin Karin Wessely, wie man’s nicht tun sollte.
Denn: Dann steht Eheverfehlung gegen Eheverfehlung, und der Ex-Partner kann auf deutlich höhere Unterhaltsansprüche hoffen, als hätte man davor schon die Scheidung eingereicht.

„Zuerst stellt sich die Frage: Ist man der Aktive, der sich trennen möchte? Oder ist man der Passive, der getrennt wird? – Je nachdem empfiehlt sich natürlich eine gegenläufige Taktik“, gibt Rechtsanwalt Alexander Scheer zu bedenken. Die zweite Unterscheidung ist jene in verheiratet und unverheiratet, denn daran knüpfen sich häufig unterschiedliche Rechtsfolgen. Die Dritte: „Haben Sie Kinder, auf deren seelisches Wohl Sie an erster Stelle achten sollten, oder können Sie sich nach Herzenslust wegen einzelner CDs oder der Lieblingskaffeetasse befetzen“, so Scheer. – Womit wir gleich loslegen können.

Fehler 1: Fremdgehen – und das auch noch mit Spuren

Leider ein Klassiker: Ein Ehepartner geht fremd. Egal, ob er sich scheiden lassen möchte oder nicht, ist ihm taktisch zu empfehlen: „Leugnen, leugnen und sich natürlich nicht erwischen lassen“, kann Scheer nur raten. Denn hierzulande gilt das Verschuldensprinzip: Wer zur Zerrüttung der Ehe ganz oder überwiegend beigetragen hat, dem droht üblicherweise, dass er erhöhten Unterhalt leisten muss (es sei denn, der Partner verdient selbst besser).

Aus Sicht des Betrogenen stellt sich’s natürlich genau umgekehrt dar: „Möglichst gut dokumentieren ist das Ziel“, so Scheer. Wichtig dabei: „Ein mündliches Geständnis reicht nicht, man braucht Beweise.“ Denn so ein Geständnis in einem schwachen Moment könnte vor Gericht schnell bestritten werden.
Schriftliche Beweise – siehe E-Mail, SMS, facebook, whatsApp und Co. sind immer gut. „Da passiert es nicht selten, dass auf facebook der Endvierziger mit seiner um 20 Jahre jüngeren neuen Flamme eng umschlungen posiert. So etwas bekommt man nicht mehr weg“, so Scheer. „Wenn es mal irgendwo im Netz ist – es spricht sich mit Sicherheit herum“, kann er nur warnen.

Bei dezenteren Ehebrechern, die alles leugnen, empfiehlt sich für die Gegenseite das Engagieren eines Detektivs. Und der wird in der Praxis öfter engagiert, als der Laie glauben würde – und ist, auch dank der einen oder anderen technischen Möglichkeit, sehr oft erfolgreich. „Wird er fündig, lässt sich ein Kostenersatz dafür übrigens nicht nur im Zuge der Scheidung vom betrügenden Ehepartner fordern, sondern mit dreijähriger Verjährungsfrist auch vom ehebrecherischen Dritten“, erklärt Scheer. Bloß, wenn dieser darlegen könne, dass er nichts von einer Ehe seines Gespielen wusste oder er überzeugt wurde, dass die Ehe bereits getrennt sei, kann dieser von der Forderung verschont werden. – Ein wenig süße Rache ist also auch ihm gegenüber juristisch drin.

Übrigens: der sogenannte „Ehestörer“ und der ehebrecherische Gatte haften für diese Kosten solidarisch, „wird einer von ihnen belangt, darf er sich die Hälfte der Kosten beim anderen zurückholen“, schildert Rechtsanwalt Clemens Gärner, Partner von Gärner-Perl Rechtsanwälte.

Fehler 2: Hals über Kopf ausziehen

„Nie ausziehen“, warnt Scheer. Oder wenn, „dann nur, wenn man zuvor die schriftliche Bestätigung des anderen eingeholt hat, dass er damit einverstanden ist.“ Das muss kein Stück Papier sein, sondern kann auch per SMS oder E-Mail gespeichert werden.
Denn ansonsten begeht man eine Eheverfehlung, die einen im Zuge der Scheidung teuer zu stehen kommen kann.

Wer Kinder hat, an denen ihm liegt, sollte weiters bedenken: „Ein absolutes ‚Don’t ist es, ohne Kinder auszuziehen. So gibt man die überwiegende Betreuung der Kinder gleich von sich aus auf“, warnt Scheer.
Freilich – unter „ausziehen“ versteht man nur, dass jemand mit Sack und Pack die Ehewohnung verlässt. Ein kurzfristiges Übernachten im Hotel oder beim besten Freund – etwa nach einem abendlichen Streit – ist dagegen schon „drin“. Es sollte bloß klar sein, dass man seinen Lebensmittelpunkt nicht gleich verlegen möchte, allenfalls ist ein Zurückziehen, sobald sich die Wogen etwas geglättet haben, ratsam.
Übrigens gilt aber auch für die Gegenseite: „Einfach das Schloss auszutauschen ist nicht erlaubt“, stellt Scheer klar. Auch das ist eine schwerwiegende Eheverfehlung und zudem zivilrechtlich eine Besitzstörung.

Fehler 3: Nicht wissen, was der Ehepartner verdient

„Vor allem bei Frauen kommt es mir ers­taunlich oft unter, dass sie nicht wissen, wie viel ihr Ehemann verdient“, schildert Rechtsanwältin Susanna Perl-Böck, Partnerin von Gärner-Perl Rechtsanwälte. Solange laufend stets genügend Geld zum Leben da ist, fragen viele offenbar nie nach. Das ist schlecht: Nicht nur die Höhe des Unterhalts, der während der Trennungsphase, aber auch eventuell nach der Scheidung gefordert werden kann, bleibt damit unklar.

„Weiß man aber nicht annähernd, wie viel der andere verdient, kann es sein, dass er monatlich nennenswerte Beträge weg­spart, die an sich als eheliche Ersparnisse aufzuteilen wären. Weiß aber keiner, welches Vermögen wo deponiert ist, wird das Aufteilungsverfahren schwierig“, schildert Scheer. „Scharfe“ Instrumente, wie sie dem Fiskus und den Strafgerichten mit dem Kontenregister zur Verfügung stehen, stehen hier nicht offen. Bleibt die Vorsorge: „Beizeiten nachfragen, was der Partner denn verdient“, rät Perl-Böck – und zwar idealerweise noch bevor man von Scheidung zu sprechen beginnt.

Übrigens: „Es besteht eine Verpflichtung in der Ehe, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse klarzustellen. Wer sich weigert, begeht eine Eheverfehlung“, so Gärner. Meist sei es in einer Ehe vorab auch kein großes Problem herauszubekommen, welche Depots, Spareinlagen etc. existieren.

Fehler 4: Ehepartner kennt jedes Passwort

Sei es der Flirt mit der neuen Freundin oder bloß der Mailwechsel mit dem frisch engagierten Scheidungsanwalt. In der heutigen Zeit haben jene einen Wissensvorsprung, die die Passwörter der Smartphones, Mailkonten und Social-Media-Auftritte ihres Partners kennen. „Vielleicht sollte man das nicht so ausplaudern. Aber es kommt nicht gerade selten vor, dass die Frau ihren Mann, um die Einrichtung der Cloud auf ihrem Handy bittet und eine Weile später der Haussegen schiefhängt. Wenn er dann  mit dem ihm bekannten Passwort in ihre Korrespondenz einsteigt und dort Belastendes erfährt, ist das nicht weiter verwerflich. Das ist bereits ausjudiziert“, warnt Gärner.

Anders wäre es, wenn man Codes knackt oder geschlossene Briefe des Ex aufreißt, um Informationen zu ergattern, die einen eigentlich nichts angehen. Dies wäre eine Verletzung des Briefgeheimnisses bzw. der Privatsphäre und als solches wieder eine Eheverfehlung. Tipp daher: Wer etwas zu verbergen hat, sollte sein Handy nicht ungeschützt liegen lassen und Passwörter beizeiten wechseln.

Fehler 5: Erst anzahlen, in Ehe auszahlen

Angenommen, die Traumeigentumswohnung kostet 500.000 Euro. 200.000 Euro davon kann man aus eigenen Ersparnissen plus Omas Erbe aufbringen, für den Rest nimmt man einen Kredit auf. Bald darauf wird geheiratet, während der Ehe werden dann die restlichen 300.000 Euro abbezahlt.

Aufgepasst: „Werden mehr als 50 Prozent in aufrechter Ehe abbezahlt, gilt dies als überwiegende Wertschöpfung in der Ehe und unterliegt nach Billigkeit dem Aufteilungsverfahren. „Nach Billigkeit“ heißt freilich, dass hier wie üblich bestimmte Leistungen der Ehegatten gegengerechnet werden – finanzielle, aber auch ideelle Mitarbeit, etwa bei der Kindererziehung, im Haushalt etc. Häufig lautet die Aufteilung am Ende dennoch 50:50.

Bei derWohnung „wird der Verkehrswert angesetzt, also inklusive einer allfälligen Wertsteigerung. Davon sind die eingebrachten 200.000 Euro abzuziehen“, erklärt Perl-Böck. Geht man von einem zum Zeitpunkt der Vermögensaufteilung aktuellen Verkehrswert von (dank Wertsteigerung) 600.000 Euro aus, kann es passieren, dass der andere Ehegatte so 200.000 Euro zugesprochen bekommt (600.000 minus eingebrachte 200.000 = 400.000 x 50%).

Rechtlich besser wäre es, so Perl-Böck, die Abzahlung des Kredits noch vor der Ehe bewerkstelligt zu haben. Oder per Ehevertrag vorab festzulegen, dass die Wohnung, für die nur einer zahlt, diesem verbleiben soll.

Fehler 6: Kein Ehevertrag bei Verheirateten

Das leitet gleich zu einem verbreiteten Fehler über – eben dem fehlenden Ehevertrag. Ganz vieles, was Vermögensaufteilung beim Scheitern einer Ehe betrifft, regelt glücklicherweise ohnehin das Gesetz. (Ganz im Gegensatz zu Lebensgefährten, wo es für gemeinsam angeschaffte Dinge gar keine speziellen Regeln gibt).

Allerdings kann es schon Gründe geben, etwas speziell zu regeln. Beispiel: Er zieht zu ihr ins Haus, das sie von ihren Eltern geerbt hat. Sie heiraten, er investiert viel Geld und Zeit in die Renovierung ihres Hauses. Es kommt zur Scheidung – was folgt, ist ein langer Streit, was ihm zusteht.

Noch dramatischer kann es auch bei Verheirateten aussehen, wenn einer der Partner ein Unternehmen hat. „Man muss wissen, dass Unternehmensvermögen nicht aufgeteilt wird. Nicht einmal dann, wenn laufend eheliche Ersparnisse ins Unternehmen eingeflossen sind“, warnt Scheer. Hier sollte man zugunsten des Nicht-Unternehmers unbedingt vorab einen finanziellen Ausgleich regeln. „Nicht unbedingt im klassischen Ehevertrag, aber eventuell als Gesellschaftsvertrag. Beispielsweise sofern, dass der Ehepartner stiller Gesellschafter im Unternehmen des Ehepartners wird“, so Scheer.

Noch ein ganz wichtiger Anwendungsbereich für Eheverträge: Wenn die Ehepartner Staatsbürger anderer Nationen oder zwar Österreicher sind, aber es absehbar ist, dass sie auch mal im Ausland leben werden. „Im Ehevertrag kann man eine Rechtswahl treffen, welches Gericht und welches Recht  anwendbar sein soll“, rät Scheer. Ansonsten kann schon das strittig sein, und die Rechtsnormen der verschiedenen Staaten, etwa was Vermögensaufteilung betrifft, sind extrem verschieden – auch innerhalb der EU.
Lesetipp: Einen guten Überblick dazu liefert www.coupleseurope.eu.

Fehler 7: Schenkung an den Falschen

Die Schwiegereltern sind mit dem neuen Prachtehemann der Tochter so glücklich, dass sie ihm gleich eine ihrer Immobilien schenken. Zwei Jahre später stellt sich heraus, dass der Schwiegersohn ein Doppelleben führt und doch nicht so ein toller Fang war. Die Scheidung geht durch – was passiert mit der geschenkten Immobilie?
„Hätten die Eltern an ihre Tochter geschenkt und diese an ihren Ehemann, könnte bei einer Verschuldensscheidung die Rückgabe des Geschenks gefordert werden, wegen Wegfalls der Vertragsgrundlage“, schildert Perl-Böck. Leider schenkten die Schwiegereltern hier direkt – ein schwerer Fehler.

Hätten sie seinerzeit gemeinsam mit der Schenkung im Schenkungsvertrag schriftlich – am besten mithilfe ihres Rechtsanwalts oder Notars – festgehalten, dass die Schenkung „abhängig vom Grund der Auflösung der Ehe“ erfolgt, mit näherer Konkretisierung, wäre dies ebenfalls eine gute Lösung gewesen.
So bleibt ihnen nur die Hoffnung, dass ein Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks durchgeht, was aber – er war ja nicht gegenüber den Schwiegereltern untreu – selten von Erfolg gekrönt sein wird.

Fehler 8: Ein Scheidungsvergleich ist immer gut

„Der Leitgedanke sollte keinesfalls sein‚ ja nur schnell geschieden sein“, warnt Perl. An sich kann so ein Vergleich auch von beiden Noch-Gatten selbst verfasst werden und vor der Scheidung ist nicht verpflichtend eine Rechtsberatung vorgesehen – man kann auf sie auch verzichten. „In der Praxis ist das so: Bemerkt der Richter, dass einer der beiden keine Ahnung hat, was er da unterzeichnet hat, weist er ihn üblicherweise schon an, sich beraten zu lassen und dann erst wiederzukommen“, schildert Perl-Böck. Aber ein wirklich dichtes Schutznetz vor Übervorteilung ist das nicht.

Wichtig daher: Jeder sollte sich vorab alleine von einem Rechtsanwalt oder zumindest am Gerichtstag informieren, und nicht gleich das unterschreiben, was ihm der künftige Ex-Gatte vorlegt. Zu schnell kann es passieren, dass man darin auf einen lebenslangen Unterhalt, auf Teile des – im Detail vielleicht gar nicht bekannten – gemeinsamen Vermögens verzichtet, und vieles mehr. All das ist hinterher kaum noch zu korrigieren.

Im Fall einer streitigen Scheidung – wenn der andere nicht einwilligt – entscheidet dagegen das Gericht über Vermögensaufteilung, Unterhalt etc.

Fehler 9: Unterhaltspflicht unterschätzt

Umgekehrt gilt für potenziell Unterhaltspflichtige: „Ein Besserverdiener verspricht mitunter schnell großzügig einen Fixunterhalt. Und bedenkt nicht, dass er vielleicht in ein paar Jahren seinen Job verliert und diesen vom Arbeitslosengeld nicht mehr bezahlen wird können“, warnt Gärner. Ist die Unterhaltsregelung zu starr formuliert, kann es ihm so passieren, dass der Exekutor vor der Tür steht.

Fehler 10: Unterhalt „Daumen mal Pi“ gezahlt

„Meist passiert das, wenn die Scheidung noch nicht durch ist“, schickt Wessely voraus. Da käme es oft vor, dass der eine dem anderen plus den Kindern einen Pauschalbetrag als Unterhalt überweist. „Das hat großes Potenzial für Streitereien“, warnt Wessely. So könne schnell behauptet werden, dass das eine Kind zu wenig Unterhalt erhalte, es sei unklar, ob der bezahlte Skiurlaub anzurechnen ist, was ein Geschenk war, was nicht etc. Wessely: „Eine klare Regelung und getrennte Überweisungen für jede Person sind da ganz wichtig.“ Auch sei es besser, keine Zuzahlungen oder Naturalunterhalt extra dazu zu leisten. „Denn Monate oder Jahre später streiten, ob Anschaffungen, Mietzahlungen etc. auf den Unterhalt anzurechnen sind oder freiwillige Zuzahlungen darstellen, macht nur Schwierigkeiten und bietet in der Trennungsphase unnötiges Konfliktpotenzial“, warnt Wessely.

Fehler 11: Gemeinsame Obsorge als Pfand

Früher war es oft so, berichten Scheidungsanwälte: Damit der Ehemann mehr Geld herausrückt, wurde die Zustimmung der Mutter zur gemeinsamen Obsorge gerne als Druckmittel verwendet. „Früher haben sich Ex-Partner die gemeinsame Obsorge teils richtig abkaufen lassen“, erinnert sich Scheer.

Mit der neuen Gesetzeslage seit dem Jahr 2013 ist das weitgehend vorbei – man sollte sich also nicht mehr erpressen lassen! Nun müssen schon triftige Gründe vorliegen, weshalb einem Geschiedenen nicht weiterhin die Obsorge (mit-)zukommt, sofern er dazu bereit ist. – Dies gilt mittlerweile übrigens auch für unverheiratete Eltern. Können sich Eltern nicht auf gemeinsame oder alleinige Obsorge einigen, legt das neue Gesetz eine sogenannte „Phase vorläufiger elterlicher Verantwortung“ (auch „Abkühlphase“ genannt) fest, die grundsätzlich sechs Monate dauert. In dieser Zeit bleibt die bisher geltende Obsorgeregelung aufrecht – bei Verheirateten bedeutet das gemeinsame Obsorge. Einem Elternteil wird dabei die hauptsächliche Betreuung des Kindes in seinem Haushalt aufgetragen, dem anderen wird ein ausreichendes Kontaktrecht eingeräumt, sodass er die Pflege und Erziehung des Kindes weiterhin wahren kann. Dazu ordnet das Gericht häufig Elternberatung an, beispielsweise zehn Stunden.

Im Normalfall erhalten am Ende der Phase beide Eltern das Obsorgerecht zugesprochen. Abgesehen von „handfesten“ Fällen wie Gewalt oder schwerer Alkoholsucht kann es heute in erster Linie bloß noch bei besonders schlecht klappender Kommunikation zwischen den Eltern passieren, dass das Gericht dem Kind zuliebe (es geht um das „Kindeswohl“) doch nur einen Obsorgeberechtigten festsetzt. Doch selbst dann steht dem anderen Elternteil ein näher festzulegendes Kontaktrecht zu.

Tipp: Sich um gute Kommunikation in den ersten Monaten kümmern und auch mal dem Ex-Partner gegenüber nachgeben, selbst wenn das schwer fällt. Es ist auch zum Wohl des Kindes!

Fehler 12: Pension vergessen

„Handelt es sich um eine junge, selbständige Frau, sollte man das Thema nicht überbewerten“, so Perl-Böck. Bei einer langjährigen Hausfrauenehe, „wo die Frau womöglich erst mit über 50 Jahren wieder zum Arbeiten anfängt und am Ende über viel zu wenig Pensionsjahre für eine eigene nennenswerte Pension verfügen wird“, so Perl-Böck, muss das Thema Pension aber unbedingt bedacht werden.

Das Gesetz sieht nämlich – traditionell für die früher klassische „Hausfrauenehe“ gedacht – eine Sonderregelung für Eheleute vor, wo der andere eine schwere Eheverfehlung gesetzt hat. Also beispielsweise ausgezogen und zur neuen Freundin gezogen ist (Scheidung nach § 55 EheG mit Verschuldensausspruch gemäß § 61 Abs. 3 EheG).

Wichtig: Hier sollte der verlassene Ehepartner keinesfalls selbst die Scheidungsklage einreichen, sondern die Klage des anderen abwarten. Bis dahin steht ihm ohnehin der gleiche Unterhalt wie bei noch funktionierender Ehe zu. Und sobald der „Verschulder“ dann Scheidungsklage einreicht, winkt dem anderen als „Durchhalteprämie“ eine Witwenpension in voller Höhe – als wäre man noch verheiratet. Vorausgesetzt natürlich, der andere verstirbt früher als man selbst, und vorausgesetzt, dass es im Zuge der Scheidung zu einem Verschuldensausspruch kommt.

Fehler 13: Erst gegen Scheidung, dann zu spät für Scheidung

Traditionell wurde aus dem eben geschilderten Grund gerade älteren Frauen geraten, sich nicht von sich aus scheiden zu lassen. Es gibt aber auch Gegenargumente: „Erstens ist das etwas makaber, mit dem Tod zu spekulieren, zweitens gebührt auch bei einer einvernehmlichen Scheidung eine Pension in der Höhe, in der man vor dessen Tod Unterhalt vom Ex bezogen hat“, relativiert Wessely diese Praktik.

Es gäbe außerdem gerade bei Älteren Fälle, wo eine frühere Scheidung doch besser gewesen wäre, wie sie erklärt. „Da hat beispielsweise der Mann die Frau verlassen, sie bleibt in der ehelichen Wohnung, die in seinem Eigentum steht. Die Frau wird älter, schafft vielleicht die vielen Stufen zur Wohnung nicht mehr und möchte ausziehen.“ Tut sie es ohne Scheidung, kommt sie an die ihr im Zuge einer Scheidung zustehende Ausgleichszahlung für die  Wohnung nicht heran und hat die Mittel nicht, woanders hinzuziehen.

Nun kommt aber das Problem: Will sie nun doch die Scheidung, reicht sie ein und möchte sich auf das seinerzeitige Verschulden ihres Ehemanns stützen um guten Unterhalt auch nach der Scheidung zu bekommen, hat sie Pech, wenn der Scheidungsgrund schon über zehn Jahre her ist. „Zehn Jahre nach Eintritt des Scheidungsgrunds ist die Verschuldensklage jedenfalls verfristet“, warnt Wessely. Das sei vielen nicht bekannt.

Fehler 14: Auf dem Rücken der Kinder

Auch wenn es verständlich ist, dass Schmerz und Kränkung ihre Spuren hinterlassen – es sollte nie die Kinder treffen, die ohnehin schon unter der Trennung der Eltern leiden: „Man muss sich immer vor Augen führen, das Kind braucht beide Elternteile“, plädiert Rechtsanwältin Perl-Böck an die Vernunft. „Es ist das Schlimmste, was man seinem Kind antun kann, den Kontakt mit dem andern Elternteil zu unterbinden. Auch das Schlechtmachen des anderen Elternteils vor dem Kind verursacht nachhaltige Schäden, das ist wie ein Trauma“, ergänzt Gärner.

Resümee: Auch wenn es sich sicherlich um eine ganz schwierige Übung handelt, zahlt es sich den Kindern zuliebe aus, seine eigenen Befindlichkeiten hintanzustellen.
Noch ein Beispiel aus der Praxis: „Haben mein Ex und ich gemeinsame Obsorge und ich will nicht, dass der andere das Kind von der Schule holt, gibt es keine Möglichkeit, das zu verhindern. Die Polizei ist für so etwas nicht zuständig, die Schule kann es nicht verbieten“, so Perl-Böck. Das Einzige, das hilft: „Miteinander reden, sich einigen. So erspart man seinem Kind viel Kummer – und eine eingeschaltete Familiengerichtshilfe, Jugendwohlfahrt, Termine beim Psychologen und vieles Unangenehmes mehr.“

Ebenfalls leider immer wieder ein Thema bei gemeinsamer Obsorge: „Zwei sich widerstreitende Kindergarten- oder Schulanmeldungen. Beide gelten an sich, wenn keiner zurückzieht, muss das Gericht entscheiden, was für das Kind das Beste ist“, so Perl-Böck. Das dauert, kostet und traumatisiert weiter: „Es ist immer gut, wenn in Kindersachen kein Gericht involviert ist“, schließt Perl-Böck ihre Warnung ab.

Fehler 15: Ich Essenseinkäufe, du Auto

Einer zahlt stets die Wocheneinkäufe, lädt auf den Sommerurlaub ein, der andere kauft das Auto oder das Desig­nermöbel. Was bleibt, wenn sich die Lebensgefährten trennen? „Die Zahlungen für Einkäufe und Urlaub verpuffen“, so Rechtsanwalt Gärner, so etwas gilt als geschenkt. Dagegen: Wer auf der Rechnung des Designersessels steht oder Zulassungsbesitzer des Autos ist, der bleibt weiterhin der Eigentümer.

Scheer sieht zwar einen langsamen Wandel in der Judikatur in Richtung Rückforderbarkeit, beispielsweise wenn der eine in der Wohnung des anderen einen neuen Boden bezahlt und eingebaut hat – „aber es bleibt eine massive Unsicherheit“, so Scheer.

Der Tipp der Rechtsexperten, unisono: Rechtzeitiges Verfassen eines Lebensgemeinschaftsvertrags, auch Partnerschaftsvertrag genannt. Er kann auch von den beiden selbst verfasst werden (besser schriftlich aus Beweisgründen), darin wird klar vereinbart, was im Trennungsfall wem gehören soll und wer welche Ausgleichszahlung leisten soll. „Als Notariatsakt errichtet wäre das Ganze sogar unmittelbar vollstreckbar“, so Gärner. Dafür werden allerdings Gebühren fällig.

Fehler 16: Nicht im Mietvertrag stehen

Zwei ziehen zusammen in die Mietwohnung des einen, sie zerstreiten sich. Wer gehen muss, ist hier klar: derjenige, der nicht im Mietvertrag steht. Andererseits: „Angenommen beide stehen im Mietvertrag und keiner will nach der Trennung raus. Das kann ein langer, zermürbender Zivilstreit werden“, warnt Gärner. Auch ein Vermieter kann hier nichts ausrichten, beide sind seine Vertragspartner. Besser wäre auch hier: Schon vorab sich einigen, wer von den beiden im Fall des Falles auszieht.

Fehler 17: Gemeinsames Eigentum ohne Regelung

Auch nicht besser: Die Lebensgefährten wohnen in der gemeinsamen Eigentumswohnung, nach der Trennung will keiner der beiden raus. Oder einer will, der andere müsste ihn aber auszahlen. Außerdem wäre es natürlich nur gerecht, wenn er in Zukunft die Kreditraten alleine zahlen müsste. Was er finanziell vielleicht aber nicht schafft.

Auch hier wäre es besser gewesen, wenn man sich schon im Zuge des Wohnungskaufs auf eine Lösung im Fall des Scheiterns der Beziehung geeinigt hätte. Kann man sich nun im Zuge der Trennung nicht einigen – beispielsweise, man zahlt den Ex über eine bestimmte Anzahl von Jahren in Raten aus, moderat verzinst – bleibt nur die Anrufung des Gerichts über. Und das dauert und kostet.

Fehler 18: Nur einer gibt den Job auf

Eine moderne Zweierbeziehung unter Unverheirateten ist selten das Problem. Viele leben aber auch den „Klassiker“ ohne Trauschein. Heißt: Sie bekommt Kinder und bleibt zu Hause, er macht Karriere. Was, wenn die Beziehung scheitert? „Erst kürzlich hatten wir einen Fall, beide waren an sich gut ausgebildet, sie gab aber den Job wegen der Kinder auf, eines Tages war er weg, bei der neuen Freundin. Sie stand ohne Job und mit einer viel zu teuren Wohnung da“, schildert Gärner.

„Dass sie für ihre Kinder zahlen müssen, ist den meisten Männern klar, aber für die Ex zahlen, kostet meist Überwindung“, ergänzt Perl-Böck. Rein rechtlich haben Ex-Lebensgefährten aber keinen Anspruch auf Unterhalt, selbst wenn sie sich dem anderen zuliebe um die Kindererziehung kümmern.

Wichtiger Rat daher: Beizeiten einen Vertrag aufsetzen, der beispielsweise regelt, dass im Trennungsfall der Partner, der für die Kinder zu Hause bleibt, bis zum Tag X (beispielsweise bis zum Kindergartenantritt des jüngs­ten Kindes) einen befristeten Unterhalt in bestimmter Höhe kriegen wird.

Fehler 19: Den Anwalt belügen

Den Ex-Partner belügen, ist moralisch verwerflich. Dem eigenen Anwalt aber nicht die Wahrheit aufzutischen, ist ein schwerer taktischer Fehler, der sich häufig zum finanziellen Desaster auswächst. Denn im heimischen Scheidungsrecht ist die Verschuldensfrage beim Unterhalt ganz wichtig, teils fließt sie auch bei der Vermögensaufteilung ein. Weiß der Anwalt dagegen beizeiten, was tatsächlich los war, kann er sich taktisch passend für den Klienten positionieren.

In der Praxis sind allerdings viele beim eigenen Anwalt zugeknöpfter als in ihrem Privatleben: „So mancher Klient kommt und erkundigt sich, wie das beim Seitensprung ihres besten Freundes denn rechtlich so aussieht“, schildert eine Scheidungsanwältin. Der Profi wird in diesem Fall natürlich näher nachhaken . . .

Fehler 20: Den Anwalt nicht nach den Kosten fragen

„Ich kriege das mit, wenn Leute zu mir kommen, die mit ihrem bisherigen Anwalt nicht zufrieden sind“, schildert Rechtsanwältin Karin Wessely. Die Abrechnungsmechanismen seien sehr unterschiedlich, und oft trauten sich die Mandanten selbst nicht, im Detail vorab über das Honorar zu reden. Oder der Anwalt sage bloß, es werde „nach Anwaltstarif berechnet“. „Der Anwalts­tarif kann aber potenziell wahnsinnig hohe Kosten verursachen“, warnt Wessely: „In Aufteilungssachen werden Aktiva mit den vorhandenen Passiva zu einem oft sehr hohen Streitwert summiert“, warnt sie. Bedeutet, dass tatsächlich auch Schulden den Streitwert und damit das Honorar erhöhen. Oft werde so gearbeitet: „Die Klienten sollen 1.000 Euro a conto zahlen, doch nach drei, vier Monaten kommt dann die nächste Rechnung über 15.000 Euro oder mehr.“

Ihr Tipp: „Entweder auf einen niedrigeren Streitwert einigen oder – noch transparenter – auf einen konkreten Stundensatz.“ Auch solle geklärt werden, wie viel ein Telefonat kostet. Denn auch die sind für viele überraschend teuer. Wesselys Rat: „Wer psychologische Betreuung braucht, sollte sich besser an Freunde oder tatsächlich einen Psychotherapeuten wenden“, so Wessely, selbst Letztere seien meist güns­tiger als ein Anwalt, der in der ersten Verzweiflung  ausgiebig angerufen wird.

„In den ersten Wochen passiert ja schon viel, da sollte man rasch eine Zwischenabrechnung verlangen“, rät Wessely. Sie selbst präsentiert ihr Preismodell transparent auf der Homepage.

 

03.05.2017
http://www.gewinn.com/recht-steuer/familienrecht/artikel/wenn-sich-paare-trennen/