+++ Marsch für die Familie +++ Sa.15.Juni, 14h in Wien Ballhausplatz

 Start: 14 Uhr Ballhausplatz, danach Marsch zum Stephansplatz, wo von
16 -17h Uhr die Abschlusskundgebung stattfindet.
😉
Redner:
    • Ursula Stenzel
    • Ján Čarnogurský
    • Alfons Adam
    • Christian Zeitz
    • Johannes Regele
    • Georg Immanuel Nagel
Moderation: Wolfram Schrems

Veranstaltung bei Facebook

Quelle:
http://www.marschfuerdiefamilie.at/

Tags: 14. Juni 2019 admin Familie Familienrecht- family law austria germany Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France françaisAdoption, Christen, Ehe, Eltern, Familienmarsch, Familienpolitik, Genderwahn, Katholisch, Kindererziehung, Kinderschutz, Kirche, konservativ, Mütter, Stephansplatz, Ursula Stenzel FPÖ, Väter, Veranstaltung, Wien

EU-Wahl Matteo Salvini sorgt für Recht u. Ordnung, sagen seine Wähler.

Matteo Salvini sorgt für Recht und Ordnung mit seinen Wählern. Interessante Reportage über die Europa-Wahl u. die Regierung in Italien.

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Während überall in Europa Rechtspopulisten erstarken, sind sie in Italien bereits an der Macht. Die Doku  zeigt, wie sehr sich Italien unter Salvini bereits verändert hat. Katholische Aktivisten erhalten von der Lega Unterstützung in ihrem Kampf gegen Abtreibung. Law-and-Order-Aktivisten freuen sich über eine Gesetzesreform, die den Gebrauch von Schusswaffen in Notwehrsituationen gestattet. Italiens erster schwarzer Senator ist Lega-Politiker und bekämpft Migration.
Matteo Salvini ist in Italien omnipräsent und schafft es, mit populistischen Auftritten und einer umfassenden Social-Media-Strategie bei allen Gesellschaftsschichten im Süden wie im Norden und sogar in ehemals roten Hochburgen zu punkten – bei Männern weitaus mehr als bei Frauen.

22.5.2019

Tags: Familie – EU-Wahl – Matteo Salvini – Rechtsruck – Europawahl – rechte Allianz – Abtreibung – Ehe – konservativ – Gender – Kinderrrechte – Vater – Mutter – rechte Regierung – Europa Wahl – Luigi Di Maio – Lega und Fünf-Sterne – Flüchtlinge – Asylwerber – Zuwanderung – Polizei – Sicherheitspolitik – Landesgrenzen – Doku & Reportage – Rechtsstaat – Video

Eu-Wahl Familie, Kirche, Vaterland, konservatives Italien

Sehr interessant, Familien in Ungarn sind mit der Regierung von Orban sehr zufrieden. Ab 4 Kinder komplette Steuerfreiheit.

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In Italien verbünden sich Rechtspopulisten mit ultrakonservativen Kirchenkreisen, um Europa zu verändern. Durch die Europawahl kann diese Allianz mit ihren Themen immer weiter in die Mitte der Gesellschaft vordringen.

3Sat, auslandsjournal 17.05.2019
Tags: Familienrecht Familie, EU-Wahl, Vatikan – Religion – Christen – Katholiken – Ehe – Genderwahn – Europa Wahl – Video – Doku

Väter werden in Österreich diffamiert, die Eltern-Kind-Entfremdung geht bis zum Suizid!

Missbrauch mit dem Missbrauch

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Die Mutter boykottiert die 14 tägigen Besuche zwischen Vater und Kind. Die Richter schauen zu und machen dagegen NICHTS.
Die oberste Familienrichterin Täubel-Weinreich hat in einem Zeitungsinterview gesagt, sie wende die bestehenden Gesetze der Beugehaft und Beugestrafe nicht an. (siehe http://wp.me/p4RGV9-2qo)
Wenn die bestehenden Gesetze im Familienrecht, der Beugehaft und Beugestrafe  für die „Entfremderin“ nicht angewendet werden, dann braucht sich niemand in Österreich wundern, wenn die Väter (10% Mütter) und ihre Kinder entfremdet werden und dann durch diese psychisch Gewalt „KRANK“ und schwer depressive werden.

Der Vater muss  zum Kindesunterhalt (meist mehrere hundert Euro) zusätzlich noch 60,- Euro pro Stunde bezahlen.
Die Mutter zieht 270km weg und der Vater muss die Fahrtkosten für die 270km bezahlen.

Diese veraltete feministische Struktur im Familienrecht stinkt zum Himmel, von einer Gleichberechtigung der Väter ist keinesfalls zu sprechen.

Wenn die Mutter 270km weg zieht, dann soll sie auch die Fahrtkosten für den Besuchskontakt bezahlen, sie ist ja der Verursacher dieser großen Wegstrecke!

Bei „shared parenting“ welches in Australien und vielen Bundesstaaten in den USA angewendet wird, verliert derjenige Elternteil, welcher über 100 Meilen wegzieht, automatisch das Sorgerecht zum Kind. Bei „shared parenting“ bzw. in Österreich spricht man von „Doppelresidenz“, ist die Obsorge nach der Trennung geteilt, idealerweise Halbe/Halbe. Bei einer Teilung von mindestens 30% zu 70% des Sorgerecht zwischen den Trennungseltern sprich man auch noch von Doppelresidenz. Weiter Wegziehen als 100 Meilen, ist nur mit Einverständnis des zweitem Elternteil möglich und muss schriftlich dem Gericht mitgeteilt werden.

Es wird Zeit, dass wir auch bei Vätern (10% Mütter)  nach Trennung oder Scheidung, die Doppelresidenz, also eine gleichberechtigte Elternschaft per Gesetz in Österreich  einführen. Das Ein-Elternmodell = Residenzmodell, einer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht  und der zweite Elternteil darf nur zahlen MUSS abgeschafft werden. Dieses völlig veraltete Modell schadet dem Elternwohl und dem Kindeswohl.

Admin Familie Familienrecht, am 18-2-2019

Artikel:

Nach Scheidung: „Bub fehlt mir!“Vater kämpft um Kontaktrecht, Treffen wegen „Entfremdung“ unter psychologischer Aufsicht.

Franz S. möchte den Kontakt zu seinem Sohn nicht verlieren und nimmt dafür hohe Kosten und weite Wege in Kauf.  |   Symbolbild: Shutter-stock/altanaka
Franz S. (Name von der Redaktion geändert) wandte sich kürzlich verzweifelt an die NÖN-Redaktion: „Seit zwei Jahren kämpfe ich darum, dass ich mein Kind regelmäßig sehen darf.“ Seine achtjährige Ehe sei damals in die Brüche gegangen und die Mutter seines Sohnes an einen ihm unbekannten Ort übersiedelt. Er klagt: „Nach der Trennung habe ich meinen Buben viele Monate lang nicht gesehen, da ich ja nicht wusste, wo er sich aufhält.“

Tanja Gruber, Besuchsbegleiterin im Hilfswerk Gänserndorf, sorgt für entspannte Atmosphäre im Spielzimmer.  |   privat

Erst nach langwierigen Amtswegen habe er über einen Gerichtsbeschluss wieder ein Kontaktrecht erhalten. Er erklärt: „Da die Experten eine Entfremdung zwischen meinem Kind und mir nicht ausschließen konnten, musste ich zehn Termine in einem 260 km entfernten Besuchscafé vereinbaren. Dort konnte ich mit meinem Sohn unter Aufsicht einer Psychologin 90 Minuten lang spielen.“ Für jedes Treffen habe der Vater 60 Euro pro Stunde zahlen müssen. Jedem Termin habe er ängstlich entgegengefiebert, die Angst vor einer Absage durch die Mutter sei riesengroß gewesen.

Kürzlich habe er das letzte der vom Richter vorgeschriebenen „betreuten Treffen“ absolviert. Seine Hoffnung, dass er nun mehr Zeit mit seinem mittlerweile neunjährigen Buben in den eigenen vier Wänden verbringen dürfe, sei allerdings jäh zerschlagen worden. Franz S. erklärt erschüttert: „Meine ehemalige Gattin hat mit meinem Kind wieder den Wohnort gewechselt, jetzt ist ein anderes Gericht mit unserem Fall befasst.“

Kind wechselte jetzt wieder den Wohnort

Eine endgültige Besuchsregelung ist wohl noch lange nicht in Sicht. Er wisse nicht, wann und wo er seinen Neunjährigen wiedersehen könne, er würde jedoch weder Kosten noch Mühen scheuen, um den Kontakt nicht wieder zu verlieren.

Justiz-Pressevertreter und Richter Martin Bodner informiert über die Rechtslage: „Grundsätzlich haben sowohl beide Elternteile als auch das Kind ein Kontaktrecht, damit eine bedeutsame Beziehung aufgebaut und erhalten werden kann. Bei Streitigkeiten wird die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler eingesetzt, um eine ordnungsgemäße Über- und Rückgabe des Kindes zu erleichtern.“

Die Familiengerichtshilfe unterstütze das Gericht bei der Sammlung von Entscheidungsgrundlagen, hole fachliche Stellungnahmen von Experten ein und helfe bei der Anbahnung einer gütlichen Einigung.

„Kind darf nicht überfordert werden“

Wenn ein Kind einen Elternteil über einen längeren Zeitraum nicht gesehen hat, trifft das Gericht die Entscheidung, dass die ersten Kontakte in einem Besuchscafé stattzufinden haben. Es werden sowohl die besuchsberechtigten Personen als auch die Häufigkeit, die Dauer und der Ort der Kontakte vorgeschrieben. Tanja Gruber, Qualitätsbeauftragte für den psychosozialen Bereich, betreut das Besuchscafé für die Bezirke Gänserndorf und Mistelbach, hier wurden im letzten Jahr insgesamt 27 Familien betreut.

Die Psychologin erzählt aus der Praxis: „Zuerst führen wir Einzelgespräche mit dem Obsorge- und mit dem Besuchsberechtigten, dabei werden grundlegende Verhaltensmaßregeln geklärt.“ Die Vereinbarung betreffe zahlreiche Details, z. B. ob die Eltern bei den Treffen miteinander in Kontakt kommen wollen, ob Fotos gemacht werden dürfen, etc.. Sie müsse von beiden Beteiligten unterschrieben werden.

Gruber betont, dass für die umfassend geschulten Besuchsbegleiter (Sozialpädagogen oder Gesundheitspsychologen, Anm.) ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Vordergrund stehe: „In der Eingangsphase baut der zuständige Betreuer in einem großen, mit vielfältigen Spielmaterialien ausgestatteten Raum Vertrauen zum Kind auf. Bei den Treffen achten wir darauf, dass das Kind eine schöne, unbelastete Zeit verbringen kann. Bei der langsamen Annäherung an den Besuchsberechtigten darf das Kind nicht überfordert werden.“

Besuchscafé-Betreuer verhalten sich neutral

Die Mitarbeiter würden bei den Treffen so wenig wie möglich und so viel wie nötig intervenierend eingreifen. Die Betreuer stünden allen Beteiligten neutral gegenüber, Scheidungsgründe würden nicht thematisiert.

Im Idealfall solle zwischen dem Besuchsberechtigten und seinem Kind wieder eine langfristige Beziehung aufgebaut und ein unbegleiteter Kontakt möglich gemacht werden. Bei Auseinandersetzungen vor dem Kind hätten die Sozialarbeiter die Berechtigung, die Zusammenkünfte abzubrechen.


RECHTSVORSCHRIFTEN

Obsorge

Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern in Bezug auf Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung. In hochstrittigen und für die betroffenen Kinder belastenden Verfahren über die Obsorge und das Recht auf persönlichen Kontakt besteht für das Gericht die Möglichkeit, einen sogenannten Kinderbeistand zu bestellen. Der Kinderbeistand soll sich ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen (grundsätzlich bis zum Alter von 14 Jahren) in solchen Verfahren kümmern.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, hat das Recht, den Wohnort des Kindes zu verlegen. Von einer Wohnortverlegung im Inland ist der andere Elternteil rechtzeitig zu verständigen. Bei einem Umzug ins Ausland braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine vorherige gerichtliche Genehmigung.

Kontaktrecht

Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind im gemeinsamen Haushalt, so haben sowohl dieser Elternteil als auch das Kind das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte. Wenn zwischen den Elternteilen keine einvernehmliche Kontaktrecht-Lösung getroffen werden kann, kann die Familiengerichtshilfe als „Besuchsmittler“ eingesetzt werden.

Erstellt am 17. Februar 2019, 05:08 von Michaela Fiala

https://www.noen.at/gaenserndorf/marchfeld-nach-scheidung-bub-fehlt-mir-marchfeld-scheidung-besuchscafe-tanja-gruber-135734663

Ihr wollt uns eure Meinung zum Thema mitteilen? Wir freuen uns über einen Leserbrief.
Weitere Meinungen unserer Leser findet ihr hier.
Tags: Besuchscafe – Scheidung- Vaterlose Gesellschaft

 

Willst du meine eingetragene Partnerin werden?

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Ehe oder eingetragene Partnerschaft?

„Willst du meine eingetragene Partnerin werden?“ – Dieser Antrag ist nun seit 1. Jänner auch zwischen Mann und Frau möglich. Gleichzeitig können homosexuelle Paare ab sofort heiraten. Doch was unterscheidet die Ehe von der eingetragenen Partnerschaft eigentlich im Detail?

(Foto: Merlas – Thinkstock.com)

Mit Erkenntnis vom 5. Dezember 2017 (G 258/2017 ua) hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare auf, und zwar mit Ablauf des 31. Dezember 2018. Der Verfassungsgerichtshof sah es nämlich als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, dass durch die eingetragene Partnerschaft die Homosexualität eingetragener Partner öffentlich gemacht werde. Aufgehoben wurden vom VfGH daher jene Bestimmungen, die die Ehe heterosexuellen (§ 44 ABGB) bzw. die eingetragene Partnerschaft homosexuellen Paaren vorbehielten (§ 2 Eingetragene Partnerschaft-Gesetz = EPG).
Auf politischer Ebene wurde als Reaktion auf dieses VfGH-Erkenntnis von den Regierungsparteien zunächst der Versuch unternommen, ein Verfassungsgesetz zu beschließen, das die Ehe als heterosexuellen Paaren vorbehaltenes Rechtsinstitut definiert. Da die Regierungsparteien aber nicht über eine für ein Verfassungsgesetz notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat verfügen und keine Oppositionspartei bereit war, einem solchen Verfassungsgesetz zuzustimmen, traten nun mit 1. Jänner 2019 die vom Verfassungsgerichtshof angeordneten Rechtsfolgen ein.
Inhaltlich bleiben Ehe und eingetragene Partnerschaft unverändert geregelt. Neu ist ab 1. Jänner 2019 nur, dass beide Rechtsinstitute sowohl heterosexuellen als auch homosexuellen Paaren zur Verfügung stehen.

In der aktuellen Jänner-Ausgabe des GEWINN finden Sie Detailinformationen zu den neuen Bestimmungen, die seit 1. Jänner gelten – jetzt neu in Ihrer Trafik!
02.01.2019. Robert Nikolaus Czedik-Eysenberg
https://www.gewinn.com/recht-steuer/familienrecht/artikel/ehe-oder-eingetragene-partnerschaft/
Tags: family law, family translation, english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – français , marriage , marriage for all , registered partnership , family , court , laws Austria , homosexual non-discrimination , marriage , registered partnership , wife , same-sex couples , marriages , heterosexuals , homosexuals , man , national council , opposition party , partnership , constitutional court , constitutional law 

Cybermobbing ist seit 1.1.2016 strafbar- Videodoku: Hass im Netz

Video: Facebook-link

Artikel:

„Internet ist für Kinder eine Waffe“

Seit 1. Jänner ist Cybermobbing strafbar. Für Betroffene ein „Meilenstein“.

Fünf Jahre lang dauerte der Kampf der Kärntnerin Michaela Horn aus Schiefling: Ihr Sohn Joel hatte sich 2011 das Leben genommen, weil er auf Facebook wiederholt gemobbt wurde; verfolgt wurde der Täter nie, fehlten doch gesetzliche Voraussetzungen für die Ermittlungen. Mit der Gesetzesänderung, die seit 1. Jänner gilt und Cybermobbing strafbar macht, sieht sich die Mutter am Ende ihrer Bemühungen, die sie durch zahlreiche Talkshows im In- und Ausland führten. Ihr Mitwirken am aktuell an Schulen abrufbaren Aufklärungsfilm „Setze ein Zeichen“, den das Bildungsministerium in Kooperation mit der Uni Klagenfurt gedreht hat, sieht sie als „Abschlussprojekt“ der persönlichen Trauerarbeit, wie sie im KURIER-Interview betont.

Cybermobbing wird seit 1. Jänner mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet. Können Sie nach dieser Gesetzesreform mit dem Suizid ihres Sohnes besser abschließen?

Michaela Horn: Joels Tod war zumindest nicht komplett sinnlos. Ich konnte einen Beitrag leisten, damit in Österreich endlich eine gesetzliche Regelung gegen Cybermobbing geschaffen wird. Mit der Verfolgung dieser Menschen will ich das Thema und meinen Sohn ruhen lassen. ,Abhaken‘ kann ich die Sache natürlich nicht, wie es das Landeskriminalamt Kärnten von mir erwartet. Da ist die Rede von einem Bubenstreich. In Wahrheit wurde der Bub in den Tod getrieben.

Und als Elternteil bekommt man zuletzt etwas von Mobbingaktionen gegen das Kind mit.

Obwohl er nicht dick war, war er in der Schule und unter seinen sogenannten Freunden der „Dicke“. Als Draufgabe hatte er nicht die modernsten Klamotten an, dann beginnen schon die Verunglimpfungen. Aber damit nicht genug. Es gibt eine Internet-Homepage nach dem Motto „Verarsche Deine Freunde“, der Server ist in Washington. Dort stand „Joel ist schwuler, als die Polizei erlaubt“ und ein Link wurde an seiner Facebookseite gepostet. Plötzlich war der Bub der Schwule. Der Schock und die Scham über diese Lüge waren offensichtlich zu groß. Die Seite gibt es übrigens nach wie vor, der Betreiber verdient mit jedem Klick.

Joels berührende Geschichte erzählen Sie auch im Film „Setze ein Zeichen“, der 11- bis 14-Jährigen an allen österreichischen Schulen gezeigt werden soll und auf YouTube jedermann zugänglich ist. Was ist die Botschaft des Streifens?

Er ist das Abschlussprojekt meiner Trauerarbeit und soll Opfern Mut machen; sie müssen aufschreien. Wenn sie sich nicht an Eltern oder Lehrer wenden, so sollen sie zumindest die im Film genannten Stellen (www.saferinternet.at;www.stopline.at;www.rataufdraht.at, Anm.) kontaktieren. Wie der Titel besagt, geht es um Zivilcourage der Beobachter. Die Taten laufen ja öffentlich ab und es gibt Zuschauer, die untätig zuschauen – natürlich hauptsächlich aus Angst, selbst ausgegrenzt zu werden.Sie haben vier ältere Kinder aus erster Ehe und eine jüngere Tochter, die sieben Jahre alt ist. Wie bereitet man ein Kind auf die Neuen Medien vor?

Die ersten vier sind noch nicht mit dem Internet aufgewachsen, bei Joel war es bereits der Fall und bei meiner Tochter wird es wieder akut werden. Aber die perfekte Vorbereitung darauf gibt es nicht, weil uns Kinder mit ihrem Wissen über den Kopf wachsen. In Wahrheit bekommen sie irgendwann eine Waffe in die Hand. Ja, das Internet ist eine Waffe für Kinder, für die kein Waffenschein erforderlich ist, obwohl niemand damit umgehen kann. Ein Kind darf in der realen Welt nicht ins Bordell, aber mit dem Handy darf es das. Es gibt überall unlimitierten Zugang zu pornografischen Inhalten. Oder glauben Sie, dass Kinder bei der Aufforderung „Bestätigen Sie, dass Sie bereits 18 sind!“ auf „Nein“ klicken. Internet, Smartphone und Videospiele verändern die Kinder in ihrer Gewaltbereitschaft und in ihrem Blickwinkel auf die Sexualität. Die wenigsten Eltern wissen, was im Kinderzimmer passiert.

Also muss es die Schule richten. Daher wird der Film „Setze ein Zeichen“ auch in Verbindung mit Diskussionsrunden mit Schülern gezeigt.

Ja, das ist ein wichtiger Ansatz. Aber es ist nur der Beginn, denn genauso wenig wie wir Eltern mit dem Internet, Facebook, Instagram mithalten, können es die Lehrer. Sie müssen selbst geschult werden. Ein Unterrichtsfach „Medienkompetenz“ muss eingeführt, Lehrkräfte bereitgestellt werden. Niemand leitet die Kinder an, wie sie sich im Netz bewegen sollen, obwohl das Internet ein Instrument des Terrors geworden ist. Wie ein Fahrradführerschein muss ein Internetführerschein her. Und ein Handyverbot an Schulen, denn Kinder beleidigen und diffamieren sich ja während des Unterrichts.

Jetzt gibt es das Cybermobbinggesetz, Verfahren sind anhängig. Glauben Sie, dass die Täter geschnappt werden?Das Gesetz ist ein Meilenstein, keine Frage. Aber man sollte sich anschauen, ob die Ermittler auf dem neuesten Stand sind oder den Tätern hinterherhinken. Was sollen jährliche Schulungen bewirken? In Wahrheit müssen Hacker eingestellt werden, um bei den Ermittlungen auf Augenhöhe mit den Tätern sein zu können.

13 Verfahren sind bereits anhängig

Gesetzliche Regelung Finden im Internet oder via Handys Beleidigungen, Beschimpfungen oder Verleumdungen statt, ist von Cybermobbing die Rede. Während Täter für ihre Attacken im Netz jahrelang mit Straffreiheit rechnen konnten, werden sie seit Jahresbeginn verfolgt.

Paragraf 107c Wer im Internet eine Person in der Ehre verletzt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belangt werden. Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbst- mordversuch zur Folge, sind Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorgesehen. Seit Jahresbeginn sind 13 Verfahren anhängig.

Scheidungskinder: Die beste Ent-Scheidung für Kinder

Scheidungskinder: Die beste Ent-Scheidung für Kinder

Scheidungskinder
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Vor einigen Tagen erhielt ich eine nahezu unmögliche Fragestellung, welche ich in diesem Beitrag behandeln möchte:  Was ist das Beste für´s Kind, wenn es zur Scheidung kommt?

OK, einmal ganz kurz noch einmal zu meiner Person. Ich bin Mediator aber auch Jurist. Als Zweiterer arbeite ich seit über 10 Jahren in Familienberatungsstellen in Wien und Niederösterreich und darf dort jenen helfen, die rechtliche Unterstützung in schier aussichtslosen Zeiten suchen. Es geht mir dabei nicht um die konfrontative Herangehensweise, den zukünftigen Ex-Partner möglichst gründlich in den Boden zu argumentieren, selbst wenn dies manchmal wirklich leicht und möglicherweise auch zufriedenstellend wäre.

Mit der Scheidung beginnt die Elternschaft neu

Nein, ich kann und möchte vor allem insbesondere dann helfen, wenn sich die zukünftigen Ex-en nachher noch in die Augen schauen sollen. Insbesondere, weil sie als Eltern noch weiter verbunden bleiben. Sind also Kinder im Spiel, gilt mein Hauptaugenmerk ebenso wie das meiner diversen KollegInnen neben der eigentlichen Fragestellung der Klienten und Klientinnen dem Wohl der nicht anwesenden Kinder. Wie geht es ihnen in der Zeit einer auseinanderbrechenden Beziehung der Eltern? Wie geht es ihnen damit, wenn die Mama einen neuen Freund, der Papa eine neue Freundin hat und sie doch eigentlich hoffen, dass die beiden Eltern vielleicht irgendwann wieder zusammen kommen? Freilich wollen und sollen sie beide Eltern lieben dürfen. Freilich wünschen sie auch beiden das Beste.

Aus Sicht des Kindes

Wie könnte es denn anders gehen? Schließlich haben doch die Kleinen jedes Recht der Welt, ihre Eltern, den Papa und die Mama in den Himmel zu heben. Wer, wenn nicht diese beiden sollen es richtig machen? Wenn nun aber Streit zwischen den Eltern herrscht, die doch schon rein aus der kindlichen Logik heraus unfehlbar sind… wer kann dann nur daran schuld sein?

Nein, es kann nicht der Papa an der Zerrüttung der Ehe schuld sein, genau so wenig wie die Mama. Die beiden sind doch das Grundgerüst des Beziehung des Kindes. Bleibt also in der kindlichen Logik nur noch eine handelnde Person übrig: das Scheidungskind selber muss die alleinige Verantwortung für das Scheitern der Beziehung haben.

Wie sagen wir es den Kindern

Kinder Scheidung
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Dieser kindlichen Irrglauben kann oft schwerwiegende Folgen haben. Darauf weisen wir in den Beratungen oft genug hin. Selbst wenn ich als Jurist hier wohl weniger Kompetenz als meine Kollegen und Kolleginnen habe, so möchte ich meine Meinung zur Frage: Wann sagen wir es den Kindern festhalten: Sagt es ihnen nicht erst, wenn alles schon unter Dach und Fach ist. Sie spüren Euren Zwist, sie merken die Missstimmung und wissen aber nicht, wie sie einzuordnen ist.

Mama und Papa reden nicht mehr miteinander und betonen noch dazu… „Nein, es ist alles in Ordnung“. Hier stimmt was nicht. Auf die Idee, dass die Eltern sich einer kleinen Notlüge bedienen könnten, kommt das Kind vielleicht nicht als erstes. Somit sind wir wieder an dem Punkt: Liegt es vielleicht an mir? Habe ich nicht erst kürzlich dieses und jenes falsch gemacht? Ich bin einmal später nachhause gekommen und schon ist Mama traurig? Hängt das zusammen?

Nein, ich kann hier keine Patentlösungen anbieten, einerseits weil ich als Jurist nicht dazu berufen bin. Andererseits aber auch, weil es sie schlicht nicht gibt. Es gibt keine 0815 Scheidungskinder, ebenso wie es auch keine 0815 Ehen oder 0815 sonstwas gibt. Es ist unser, es ist mein Job Euch zu helfen, wenn Ihr Eure Lösungen sucht. Wo ich es kann, mache ich es nach bestem Wissen und Gewissen, wo ich es nicht kann, darf ich verweisen:
In diesem Falle würde ich schlicht an meine unzähligen Kollegen und -innen verweisen, die entweder in den Familienberatungsstellen Elternberatung anbieten, oder (wahrscheinlich noch logischer) an den Verein „Rainbows“[1] verweisen.

Dort gibt es jene, die sich mit der Psyche der Kleinen auskennen, so weit mehr als ich das jemals werde.

Die profanen rechtlichen Fragen

Wo ich helfen kann, sind schlicht diese profanen Fragen der Obsorge, des Unterhalts, des Betreuungsortes und des Kontaktrechts. Hier gibt es je nach Offenheit des Gerichts mehr oder weniger Gestaltungsspielraum. Doch zeigt die Erfahrung: Leider ist der Begriff des „Kindeswohls“ nur ein Synonym für „Geld“. Es ist freilich bei einem selber am besten aufgehoben.

Daher erlaubt mir bitte einen kleinen Appell: Liebe Väter, auch liebe Mütter: Ja ich kann es so gut verstehen, wenn Ihr aufgrund der erlittenen Kränkung einander die Pest an den Hals wünscht. Ich kann es verstehen, dass Ihr weint und schreit – es ist gut so und darf sein. Wann, wenn nicht in dieser besch..eidenen Situation in der wir uns kennenlernen soll man den negativen Emotionen freien Lauf lassen? Nutzt mich, nutzt meine Kollegen und -innen dahingehend aus, dass Ihr Euren Müll bei uns abladet. Dazu sind wir da.

Unterhalt für Scheidungskinder

Diese Rechnerei des Kindesunterhalts ist nicht schwer, wenn Ihr Euch bei den anderen Dingen einig seid. Bei der Frage der Obsorge (oder der „Sorgepflicht“ wie ich es nenne) habe ich eine klare Ansicht, welche ich aber hier nicht breittreten möchte. Schließlich geht es ja nicht um meine persönliche Meinung, sondern vielmehr um Eure Bedürfnisse und die Eurer Kinder!

Wo die Kinder am besten aufgehoben sind, bei Papa oder Mama, ob Doppelresidenz oder altmodischer Hauptwohnsitz ist wirklich nebensächlich im Vergleich dazu, ob sich die Eltern vertragen. Eine erklagte Doppelresidenz wird niemals so gut für die kindliche Entwicklung werden, wie eine konsensuale andere Lösung. Ebenso ist eine einvernehmliche gleichteilige Betreuungsregelung die von beiden Eltern im guten elterlichen Miteinander gelebt wird wohl auch eine gute Schule für Euer Kind, wie mit Konflikten umzugehen ist. Übrigens… im Rahmen eines eskalierten Verfahrens kann der „Kinderbestand“[2] an die Seite des Scheidungskindes treten

Zurück zur Frage

Wie ist nun diese Frage, die mir eingangs gestellt wurde zu beantworten?

Liebe Eltern: Ihr seid vielleicht in Eurer Beziehung zum Ergebnis gekommen, Euch neuen Wegen zuzuwenden. Das kommt vor und ist bei aller persönlichen Tragik heutzutage keine große Sache mehr. Für Euch zumindest nicht. Für Eure Kinder jedoch geht es um das Urvertrauen. Bitte versucht, Eure Paarkonflikte halbwegs erwachsen zu regeln, holt Euch Unterstützung (sie kostet in den diversen geförderten Stellen auch nur, was Ihr geben wollt). Ihr habt einen lebenslangen Job als Eltern übernommen. Lasst Euch auch hier coachen, das Glück Eurer Kinder[3] wird es Euch danken!


[1] https://www.rainbows.at/ hat sich auf die Unterstützung von Scheidungskindern spezialisiert

[2] Kinderbeistand bei Scheidungskindern https://www.trennungundscheidung.at/kinderbeistand/

[3] Siehe auch „Beziehungsprobleme bei Scheidungskindern“ http://www.oif.ac.at/service/zeitschrift_beziehungsweise/detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=979&cHash=012a2c6f06147027fa51e7514f6f82a0 oder
http://www.scheidungskinder.com/


Bücher von Mag. Ulrich Wanderer:

Bestseller Nr. 1*

Mediation ist Do It Yourself: Gedanken, Erfahrungen und Ansätze eines Mediators*

Ulrich Wanderer – Morawa Lesezirkel – Kindle Edition – Auflage Nr. 1 (02.06.2017)

Bestseller Nr. 2*

An die Arbeit: Gedanken zwischen Auftrag und Fatalismus*

Ulrich Wanderer – Morawa Lesezirkel – Kindle Edition

Bestseller Nr. 3*

Humanismus ist nicht heilbar: Zum Glück und zur Liebe (Ulrichs Welt)*

Ulrich Wanderer – Herausgeber: Morawa Lesezirkel GmbH – Auflage Nr. 1 (02.05.2018) – Taschenbuch: 108 Seiten
10,99 EUR

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Über Der Mediator 3 Artikel

Mag. Ulrich Wanderer ist selbständiger Mediator und Jurist in Familienberatungsstellen. Er hat sich als Jurist auf den Bereich des Familienrechts spezialisiert, als Mediator unterstützt er die Konfliktlösung in den Bereichen Familie, Erbschaft, Nachbarschaft und Arbeitsplatz in Wien, Niederösterreich und Kärnten. Mag. Wanderer ist Gastvortragender an der Universität Wien sowie an der FH Kärnten und trägt regelmäßig zu Themen des Familien-/Erbrechts sowie zu Fragestellungen der Mediation vor. Wanderer ist Herausgeber des „Handbuch Mediation“ (WEKA-Verlag), Autor mehrerer Bücher und zahlreicher Fachpublikationen. Als Initiator der „MännerAnlaufstelle bei SchwangerschaftsKonflikten MASK“ http://www.ichwerdevater.at unterstützt er Männer, die mit der Nachricht der Schwangerschaft der Partnerin konfrontiert sind.
Der Mediator, 9. Juli 2018
https://www.derneuemann.net/scheidungskinder-ent-scheidung/16009

Kritik „Eheverbot für Homosexuelle“ von ehem. VfGH Höchst-Richter

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Ö / Ehe: Ehemaliger Höchstrichter kritisiert Ehe-Erkenntnis des VfGH


Ö / Ehe: Ehemaliger Höchstrichter kritisiert Ehe-Erkenntnis des VfGH

Hans Georg Ruppe, bis 2012 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), kritisierte bei einem Symposium zum Gedenken an den früheren VfGH-Präsidenten Karl Korinek die Entscheidung gegen das Eheverbot für Homosexuelle.

Der VfGH habe „zu viel und zu wenig aufgehoben, das alles schlecht hergeleitet und mangelhaft begründet“, sagte Ruppe  laut der Tageszeitung Die Presse.

„Entscheidung ebnet Homosexuellen nicht sicher den Weg“

Der österreichische VfGH hatte in einem Erkenntnis im Dezember 2017 die Wortfolge in § 44 ABGB aufgehoben, nach der nur Personen verschiedenen Geschlechts heiraten dürfen. Allerdings wurde an dem bekundeten Willen, Kinder zu zeugen, festgehalten. Wie bereits im Gastkommentar von Dr. Stephanie Merckens, Referentin für Biopolitik am Institut für Ehe und Familie (IEF), in der Tageszeitung Die Presse ausgeführt, begründete der Verfassungsgerichtshof diese Hebung durch die Gefahr vor Diskriminierung aufgrund des automatischen Outings einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft durch Eingehen einer Eingetragenen Partnerschaft (EP). Da bisher die EP nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen gestanden war, wäre die Angabe einer solchen gleichzeitig eine Offenlegung einer Beziehung, die immer noch in der Öffentlichkeit Diskriminierungen nach sich ziehen könnte, argumentierte der VfGH. Die Entscheidung ebne Homosexuellen trotzdem nicht sicher den Weg, meint Ruppe, denn nach wie vor setze die Ehe nach § 44 voraus, dass zwei Personen ihren Willen erklären, Kinder zu zeugen. Für Ruppe sei es deshalb nicht ausgeschlossen, dass eine Personenstandsbehörde einem gleichgeschlechtlichen Paar auch nach dem 31.12.2018 die Ehe mit dem Argument verweigern wird, die Zeugung von Kindern sei in dieser Partnerschaft ausgeschlossen. Würden die Heiratswilligen in letzter Instanz den VfGH anrufen, so müsste dieser dann doch Stellung dazu beziehen, warum das bisher tragende Argument für die Ungleichbehandlung zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren, nämlich Kinder zu zeugen, nicht mehr zähle, so Ruppe.

Diskriminierungsargument „überraschend“

Das Argument des VfGH, durch das Eingehen einer EP  bestehe die Gefahr der Diskriminierung, bezeichnete Ruppe laut Bericht der Presse als „überraschend“. Die Angleichung von EP und Ehe in den letzten Jahren hätte laut Ruppe eher den  Eindruck erweckt, dass die EP bereits größtenteils akzeptiert sei und eine Diskriminierung nicht mehr bestehe. Dass schon die Gefahr einer Diskriminierung und nicht die tatsächliche unsachliche und diskriminierende Differenzierung eine Gleichheitswidrigkeit darstelle, deute für Ruppe auf einen „neuen Prüfungsmaßstab für Gesetze“ hin.

Vom „negativen“ zum „positiven Gesetzgeber“

Der VfGH habe außerdem die EP für verschiedengeschlechtliche Paare geöffnet, was mit dem ursprünglichen Gesetzesprüfungsverfahren gar nichts zu tun gehabt hätte, kritisierte Ruppe weiter. Laut Ruppe entferne sich der VfGH dadurch deutlich von seiner legitimen Rolle als „negativer Gesetzgeber“, der Verfassungswidrigkeiten aufhebt, und schlüpfe in die Rolle des „positiven Gesetzgebers“.

Ruppe ist das zweite ehemalige Mitglied des VfGH, dass seine Meinung zum VfGH Erkenntnis zur „Eheöffnung“ kundtut. Der ehemalige VfGH-Präsident Gerhart Holzinger stellte in einem Interview mit Armin Wolf im ORF klar, dass es mehrere Möglichkeiten des Gesetzgebers gebe, auf dieses Erkenntnis zu reagieren. Unter anderem könne auch an der Ehe als Verbindung von Mann und Frau festgehalten werden und nur die EP für alle Paarkonstellationen aufgemacht bzw. offen gelassen werden.

IEF, 20.3.2018

https://www.ief.at/oe-ehe-ehemaliger-hoechstrichter-kritisiert-ehe-erkenntnis-des-vfgh/

Kann ich mich ohne Anwalt scheiden lassen?

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Kann ich mich ohne Anwalt scheiden lassen?

Trennung: Gibt's eine Scheidung ohne Anwalt?

Auch wenn alles ganz klar ist, können Sie eine Scheidung nicht selbst regeln Foto: Gina Sanders – Fotolia

Bei der Hochzeit machen sich die wenigsten darüber Gedanken über ein mögliches Aus. Kaum ein Paar bringt einen Rechtsberater mit zum Standesamt.

Und wenn es zum „Ja, ich will!“ keinen Anwalt braucht, muss man doch auch ohne Anwalt wieder auseinander gehen können. Oder etwa nicht?

BILD weiß Bescheid.

Brauche ich einen Anwalt für die Scheidung?

Ja. Für eine Scheidung muss beim Familiengericht einen Scheidungsantrag gestellt werden. Das kann man nicht selbst machen, weder einer allein noch als Paar zusammen.

Achtung: Auch ein Anwalt kann die Scheidung in der Regel erst nach dem vorgeschriebenen Trennungsjahr beim Familiengericht beantragen.

Dafür gelten in Deutschland klare Regeln. Ehen können außerdem nur von einem Richter geschieden werden.

Braucht jeder Partner einen eigenen Anwalt?

Nein. Falls die Partner sich einvernehmlich scheiden lassen wollen und den Scheidungsvertrag beispielsweise gemeinsam bei einem Familien-Mediator aufsetzen können, muss nicht jeder einen eigenen Anwalt engagieren.

Dann muss nur ein Partner einen Anwalt für den Scheidungsantrag beauftragen.

Dadurch lassen sich die Scheidungskosten in der Regel senken. Ein Familienrichter muss dem ausgehandelten Vertrag dann nur zustimmen und die Ehe scheiden.

veröffentlicht am

https://www.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/scheidung/brauche-ich-anwalt-scheidung-55074024.bild.html
Tags: Familienrecht – Deutschland

Ehescheidung eskaliert – Polizist – Nötigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung

„Ich geb’ dir noch zwei Tage, wenn du dann nicht da bist, blas’ ich dich um.“

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Wenn die Polizei zur Waffe greift – © APA (Sujet)

Artikel:

Ehefrau überwacht: Polizist verurteilt

In Graz ist am Montag ein Polizist zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt worden.
Der Mann soll seine Ehefrau überwacht und mit dem Tod bedroht haben.
Vor Gericht zeigte er sich nur bedingt einsichtig.

Eineinhalb Jahre lang soll der Polizist seine Frau mit seiner Eifersucht gequält haben. Seine Frau hatte seiner Meinung nach immer wieder Kontakte zu anderen Männern. Eine Kur-Bekanntschaft schrieb ihr „300 bis 400 SMS im Monat“, wie der Angeklagte vor Gericht schilderte. Darin sollen Texte wie „Hi Bärli“ und „100.000 Bussi“ gestanden sein.

Frau wollte nur die Scheidung

„Haben Sie etwas Bedrohliches gesagt?“, wollte der Richter am Montag wissen. „Das hat sie vielleicht so empfunden“, zeigte sich der Angeklagte keiner Schuld bewusst. Geständig war er nur in Bezug auf ein Telefonat, das aber aufgezeichnet wurde und somit belegbar war. Darin kündigte er an: „Ich geb’ dir noch zwei Tage, wenn du dann nicht da bist, blas’ ich dich um.“

Die Drohungen und die Suizidgefahr, die von dem Mann ausgingen, reichten aus, um ihn in Haft zu nehmen. Die Ehefrau kam als Zeugin und erklärte, sie wolle nur die Scheidung, sonst gar nichts. Ihren Mann im Gerichtssaal sehen wollte sie auch nicht, daher wurde er vor ihrer Aussage hinausgebracht.

Weisung zur Psychotherapie

„Die Ehe war so schlecht und recht wie jede Ehe nach 20 Jahren“, meinte Verteidiger Hans Lehofer und stellte die Frage, wer das Opfer sei. Sein Mandant würde bei einer Scheidung „praktisch alles verlieren“. „Er ist sowieso schon vernichtet und er ist der, über den gelacht wird“, so der Anwalt.

Der Richter verurteilte den Polizisten wegen versuchter Nötigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung zu einem Jahr Haft, wovon nur ein Monat unbedingt verhängt wurde. Diese Zeit hat er durch die U-Haft verbüßt, daher konnte er nach der Verhandlung nach Hause gehen. Er bekam allerdings noch die Weisung mit, sich einer Psychotherapie zu unterziehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.