R.I.P. Alfred Nechvatal

Unser Freund und Mitstreiter, Alfred Nechvatal ist am So. 7.November 2021 im KH Wien Favoriten, (Kaiser Franz Josef Spital, 4 Med C21) um 11Uhr, unvorhersehbar verstorben.

Alfred Nechvatal wurde am 21.11.1938 geboren.

Fotograph Alfred Nechvatal hat sich für viele Justizopfer, Jugendamtopfer in ganz Österreich eingesetzt, sowie den 4 fachen Vater Mag. Herwig Baumgartner (Autor: Mord an Luca-Elias), welcher nach einer 4 jährigen Haftstrafe (seit 2009) heute noch immer im Maßnahmenvollzug sitzt.

Als jahrzehntelanger Prozessbeobachter von vielen Strafprozessen bezeichne ich meinen Freund Alfred Nechvatal, als einen der führenden Justizinsider von Österreich mit einem starken Gerechtigkeitssinn, welcher gegen Rechtsbeugung, Unverhältnismässigkeit in der Justiz sich ständig arrangierte.

Alfred Nechvatal
Quelle: https://medienkritikwien.wordpress.com

Ruhe in Frieden, lieber Alfred, du fehlst uns!

Dein Freund
Administrator Familie Familienrecht


Alfred Nechvatal in Action


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„Elysium“ Kinderporno-Ring gesprengt – Pressekonferenz Wien

Video: Erfolgreich im Kampf gegen Kindesmissbrauch – PK Staatsanwaltschaft Wien

Das internationale Netzwerk „Elysium“ – ein riesiger Kinderporno-Ring wurde gemeinsam mit BK Wien, LK Wien und Bundeskriminalamt Wiesbaden und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main gesprengt.

7-7-2017

Artikel:

Kriminalitätsbekämpfung

Festnahme von mutmaßlichen Mitgliedern der kinderpornographischen Darknet-Plattform „ELYSIUM“

Die Staatsanwaltschaft Wien, das Bundeskriminalamt Österreich und Landeskriminalamt Wien konnten im Zuge internationaler Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main und dem Bundeskriminalamt Wiesbaden mehrere mutmaßliche Verantwortliche sowie Mitglieder einer großen kinderpornographischen Darknet-Plattform festnehmen und die Plattform erfolgreich abschalten.

Die umfangreichen, mehrwöchigen Ermittlungen führten die Behörden auf die Spur mehrerer Schlüsselfiguren einer kinderpornographischen Plattform, genannt „ELYSIUM“, die nur über das sogenannte Darknet zugänglich war. Die Seite bestand seit Ende des Jahres 2016 und zählte zuletzt über 87.000 Mitglieder. Die international ausgerichtete Plattform diente hauptsächlich dem weltweiten Austausch von Kinderpornographie. Unter den ausgetauschten Bildern und Videos fanden sich Darstellungen schwersten sexuellen Missbrauchs von Kindern, darunter auch von Kleinkindern, und Darstellungen sexueller Gewalthandlungen an Kindern.

Die Plattform diente außerdem der Verabredung von Treffen zum sexuellen Missbrauch von Kindern durch die Mitglieder. Die dabei angefertigten Bilder wurden wiederum über die Plattform zur Verfügung gestellt.

Der 39-jährige Hauptbeschuldigte, der als Betreiber und Administrator der Plattform agiert haben soll, stammt aus dem Landkreis Limburg-Weilburg in Deutschland. In dieser Funktion soll der Tatverdächtige maßgeblich für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur der Plattform verantwortlich gewesen sein. Er wurde wegen des Verdachts der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften am 12. Juni 2017 nach der Durchsuchung seiner Wohnung festgenommen. Am 13. Juni 2017 wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen die Untersuchungshaft verhängt.

Im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen konnte der Server der Plattform beschlagnahmt und diese umgehend erfolgreich abgeschaltet werden. Die operativen Maßnahmen wurden von der Europäischen Polizeibehörde EUROPOL koordiniert und unterstützt.

Insgesamt konnten 14 Verantwortliche und Mitglieder der Plattform in Deutschland, Österreich und im inner- und außereuropäischen Ausland identifiziert und Großteils festgenommen werden. Den Beschuldigten wird neben der Verbreitung von Kinderpornographie zum Teil auch schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. 29 Opfer der sexuellen Übergriffe könnten bisher identifiziert werden.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurden in Österreich zwei Tatverdächtige, ein 28-jähriger und ein 40-jähriger, festgenommen. Beiden wird schwerer sexueller Missbrauch der beiden minderjährigen Kinder des 28-jährigen über einen mehrjährigen Zeitraum in mehreren Fällen sowie die Verbreitung kinderpornographischer Schriften vorgeworfen. Die Beschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Gegen weitere Mitglieder der kinderpornographischen Plattform laufen derzeit noch internationale Ermittlungen.
Weiterführende Links:
Folder „Zum Schutz unserer Kinder“


Oberst Michael MIMRA, Mag. Ewald EBNER, Dr. Julia BUSSWEILER, Mag. Nina BUSSEK und Kriminaldirektor Jürgen SCHMITT

BMJ, Artikel Nr: 14901 vom Freitag, 07. Juli 2017, 12:25 Uhr.
http://www.bmi.gv.at/cms/bk/_news/?id=4D665669595779534431733D&page=0&view=1

Tags: Pädo – Kindesmissbrauch – Polizei – Pressekonferenz Operation Elysium Video – Familie – Familienrecht – Kinderhandel – Darknet – Kindeswohlgefährdung – Vergewaltigung Opfer Justizministerium

Sachwalterschaft neu – Erwachsenenschutzgesetz

Die Reform im Sachwalterschaftsrecht soll kommen und bis Juli 2018 in Kraft treten. Die Reform soll nach einem nun abgeschlossenen Testlauf an 18 Gerichtsstandorten wieder mehr auf die Wünsche der Betreuungsbedürftigen eingehen.

Mi, 18.01.2017
Tags; Sachwalterschaft – Vormundschaft – Mündel – Erwachsenenschutzgesetz – Justizminister – Volksanwaltschaft – Wolfgang Brandstetter – Gertrude Brinek

Ernstfall: So sichert man die Kinder ab . . .

Vorsorgen für den Ernstfall: So sichert man die Kinder ab

Wer kümmert sich um die minderjährigen Kinder, wenn die Eltern plötzlich sterben? So unvorstellbar dieser Schicksalsschlag ist – wer die Kinder im Todesfall gut versorgt wissen möchte, sollte in einem Testament oder Erbvertrag einen Vormund und Testamentsvollstrecker benennen, rät die Notarkammer Berlin und gibt folgende Hinweise:

Entscheidung gut begründen

Grundsätzlich entscheidet das Familiengericht, wer im Todesfall der Eltern das Sorgerecht für die Vollwaisen erhält. Allerdings wird sich das Gericht nach dem Wunsch der Eltern richten, wenn sie ausdrücklich einen Vormund benennen und ihre Entscheidung begründen. Welche Personen von der Vormundschaft ausgeschlossen werden sollen, kann ebenfalls angegeben werden. Darüber hinaus sollten die Eltern dem Vormund eine Vollmacht erteilen, um die elterliche Sorge bis zur tatsächlichen Vormundbestellung sicherzustellen.
Damit vermeiden sie, dass zwischen Tod und Eröffnung des Testaments ein Vakuum in Bezug auf die elterliche Sorge entsteht und möglicherweise das Jugendamt eingeschaltet wird.

Eingeschränkte Wahl

Ein Benennungsrecht für einen Vormund haben die Eltern dann nicht, wenn einem von beiden oder sogar beiden die Elternsorge entzogen wurde. Sollte die Vermögenssorge und Personensorge zwischen den Eltern aufgeteilt sein, kann keiner der Elternteile einen Vormund benennen. Hingegen steht eine Teilbeschränkung der elterlichen Sorge, zum Beispiel wenn einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wurde, der Benennung eines Vormundes nicht im Wege.

Sollte der Vater vor der Geburt des Kindes versterben, hängt das Benennungsrecht der Mutter davon ab, ob der verstorbene Vater das Sorgerecht gehabt hätte – dies gilt für den Fall, dass die Eltern verheiratet waren. Bei nicht Verheirateten darf die Mutter nur dann einen Vormund benennen, wenn eine sogenannte pränatale Sorgeerklärung abgegeben wurde.

Finanzielle Versorgung sichern

Damit das Kind finanziell versorgt ist, ist es ratsam, den Vormund mit Geld auszustatten. Dafür müssten die Eltern die Kinder in ihrem Testament als Erben festlegen. Falls die Kinder noch minderjährig sind, können die Eltern einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Er ist unabhängig tätig vom Vormund.

Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Erbe und zahlt aus dem Nachlass den monatlichen Unterhalt an den Vormund. Wie die Unterhaltung des Kindes im Einzelnen ausgestaltet sein soll, können die Eltern individuell entscheiden. Die Zahlung kann z.B. bis zur Volljährigkeit des Kindes oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres befristet werden.

Weitere Informationen

Wer sich von einem Notar über dieses Thema beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter http://www.notar.de.

(BM),15.10.2016, 03:01
http://www.morgenpost.de/schueler/leben/article208425985/Vorsorgen-fuer-den-Ernstfall-So-sichert-man-die-Kinder-ab.html

Afghane steckte Penis in den Mund eines kleinen Jungen (4.J.)

Schämt euch für dieses Urteil
Schämt euch für dieses Urteil

Nur 2 Jahre, 4 Monate Haft für schweren Kindesmissbrauch
Die unglaubliche Begründung von Gericht und Staatsanwalt

Nur 2 Jahre 4 Monate Haft für Täter
Wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt: Jama B. (22, hinter dem Aktenordner) steckte seinen Penis in den Mund eines vierjährigen Jungen – Foto: dpa

Sachwalterschaft in der Kritik

Immer mehr Menschen in Österreich sind besachwaltet. Das heißt, sie haben einen gesetzlichen Vertreter, der ihre finanziellen, aber großteils auch privaten Angelegenheiten regelt.
2004 waren noch 30.000 Personen besachtwaltet, 10 Jahre später waren es schon knapp 60.000 – also doppelt so viele! Oftmals beantragen Spitäler oder Pflegeheime diese Sachwalterschaften beim Gericht, das Gericht muss dann darüber entscheiden ob eine Besachwaltung notwendig ist und wer die Sachwalterschaft übernimmt. Mit dem gängingen System sind jetzt aber viele unglücklich.

30.07.2015, Tags: Richter, Mag. Doris Täubel-Weinreich, Familienrecht

Jugendamt – Warum sollten Jugendliche (Heimkinder) bis 21 Jahren bei der Jugendwohlfahrt bleiben ?

Derzeit ist es leider so, dass oft diese Heimkinder vom Jugendamt ab 18 Jahren durch einen Vormund besachwaltet werden , welches ich für sehr bedenklich halte.

Diese jungen Erwachsenen haben dann mit 18 Jahren keinen Zugriff auf ihre Erbschaften. Dieses Vermögen wird vom Sachwalter sehr oft für  diverse Ausgaben herangezogen oder verkauft.

Wenn diese Hilfe bis zum 21 Lebensjahr auf völlig freiwilliger Basis passiert, ohne juristische Rechtsvertretung bzw. Vormund, dann könnte man es eventuell positive Bewerten ?

Artikel
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Jugendwohlfahrt: Zwischen Absprung und Absturz

Jacqueline

Jacqueline / Bild: (c) Die Presse (Clemens Fabry) 

Während die meisten Österreicher erst mit mehr als 20 Jahren das Elternhaus verlassen, müssen Kinder in der Jugendwohlfahrt mit 18 auf eigenen Beinen stehen. Nicht alle schaffen den Absprung.

06.06.2015 | 18:03 |   (Die Presse)

Wenige Monate vor ihrem 18.Geburtstag ist Jacquelines Zukunft ungewiss. Nicht wie bei anderen jungen Erwachsenen, die nach der Schule nicht wissen, ob sie ins Ausland gehen, Jus oder Ethnologie studieren sollen. Jacqueline weiß nicht, ob sie nach ihrem 18. Geburtstag noch eine Wohnung hat, ob sie bis dahin eine Lehrstelle hat und ob sie dann nicht raschest um Mindestsicherung ansuchen muss.

Dabei ist Jacquelines Leben eigentlich in Ordnung. Sie wohnt in Wien, hat die Aussicht auf eine Lehrstelle, Freunde – und ihr Leben ist nach schwierigen Jahren wieder im Gleichgewicht. Dank des österreichischen Staates, der sie mit 15 Jahren aufgefangen hat. Jacqueline wohnt im SOS-Kinderdorf. Sie ist damit ein Mündel der Jugendwohlfahrt. Doch just die Hand, die sie vorher aufgefangen hat, droht jetzt, ihr wieder den Boden unter den Füßen wegzureißen. Denn mit 18 Jahren müssen die Jugendwohlfahrts-Kinder das System verlassen. Ganz egal, ob sie dafür schon bereit sind oder nicht.

„Im Grund sind es zwei Töpfe: Bis 18 Jahre ist die Jugendhilfe zuständig, danach die Sozialhilfe“, erklärt Jacquelines Betreuer Dieter Schrattenholzer. Wenn die Jugendlichen in seine Obhut kommen, vielleicht mit 12, 13, 14 Jahren, oder früher, denkt er schon an deren 18. Geburtstag. Bis dahin gibt es viel zu tun: Er muss die Jugendlichen stabilisieren, mit ihnen ihr Trauma verarbeiten, sie gleichzeitig für ihr Leben nach der Volljährigkeit fit machen: eine Wohnung suchen, Arbeit, Rechtliches klären. „Für Jugendliche sind zwei Jahre eine lange Zeit, für uns Betreuer sind zwei Jahre nichts.“ Wenn die Jugendlichen das Kinderdorf mit 18 Jahren verlassen, muss alles aufgearbeitet sein – auch die Geschichte, die sie erst ins Kinderdorf gebracht hat.

Nicht alle schaffen das. Schrattenholzer erzählt von Jugendlichen, die nach ihrem 18.Geburtstag auf der Straße landen. Obdachlos werden, weil sie es nicht geschafft haben, ihre Wohnung zu halten, auf der Straße landen, kriminell werden. Andere gehen zurück zu ihrer Familie, aus der sie der Staat Jahre davor zu ihrem eigenen Schutz geholt hat. „Dort haben sie die gleichen Probleme wie vorher“, sagt er. Missbrauch, Gewalt, Sucht, Gleichgültigkeit.

Zwar könnten die meisten Jugendlichen um Mindestsicherung ansuchen, doch auch das schaffen viele nicht. Sie scheitern an den komplizierten Behördengängen, an den zwei bis drei Monaten, die die Bearbeitung dauert. Hinzu käme noch falscher Stolz. Wer will schon mit 18 Jahren ein Sozialfall sein?

Deswegen fordern Organisationen wie das SOS-Kinderdorf oder die Diakonie das Recht für Jugendliche, bei Bedarf länger in der Jugendwohlfahrt zu bleiben. Bis maximal 21 Jahre. Das ist schon jetzt möglich. Allerdings immer nur mit Ausnahmegenehmigungen. Und die sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Wien wird um ein Jahr verlängert, wenn man in Ausbildung steht. In der Steiermark bekommt auch jemand eine Verlängerung, der in keiner Ausbildung ist. In manchen Bundesländern (Salzburg) wird fast immer verlängert, in anderen ist es schwieriger. Auch werden die Verlängerungen nur für einen kurzen Zeitraum vergeben. Ein Jahr gibt es nur einmal in Wien, danach muss alle drei, vier Monate neu angesucht werden. „Man mutet den Jugendlichen zu, immer wieder zu beschreiben, warum sie ein Problem haben, anstatt sie zu erinnern, was sie schon können“, sagt Elisabeth Hauser, Leiterin des Fachbereichs Pädagogik bei SOS-Kinderdorf.

Die Aussicht, mit einer laufenden Ausbildung im System bleiben zu dürfen, ist auch der Grund, warum die Kinderdorf-Betreuer mantraartig ihre Jugendlichen beschwören, eine Lehre anzufangen: „Ohne Lehre kannst du nicht bei uns bleiben“, sagt Schrattenholzer. Was ihn ärgert: „Studien zeigen, dass Österreicher zwischen 22 und 25 beginnen, von zu Hause auszuziehen. Unsere Kinder müssen es mit 18 schaffen.“

Keine Mindestsicherung. Noch dazu, weil nicht für alle Jugendwohlfahrtskinder danach das Sozialsystem bereitsteht. Als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling ins Land gekommen und ohne Staatsbürgerschaft, hätte der 21-jährige Raymond nicht einmal einen Anspruch auf Mindestsicherung gehabt. In seinem Fall hätte das bedeutet: Straße, vielleicht auch zurück zum Vater, zu dem er nicht wollte. „Es hätte schlimm ausgehen können“, sagt er und die Stimme des schlanken, großen jungen Manns wird kurz brüchig.

Dabei hat Raymond alles richtig gemacht. Nachdem er mit seinem Vater von Sierra Leone nach Wien geflohen ist, lernt er Deutsch, geht zur Schule. Sofern es die komplizierte Situation in seiner Familie zulässt. Seit er 14 ist, lebt er im Kinderdorf, bemühte sich um eine Lehre, bekam sie. Trotzdem saß er kurz vor seinem 18.Geburtstag da, gerade einmal im ersten Lehrjahr, und zitterte um eine Verlängerung. „Das war eine schwierige Zeit“, sagt er. Auch wenn ihm seine Betreuer sagten, dass alles gut gehen würde. „Aber man weiß ja nicht, was die (Behörden, Anm.) denken.“ Mehrere Male musste er verlängern, und immer wieder hatte er Angst.

Rund 270 Jugendliche betrifft diese Situation in Wien jedes Jahr, schätzt das Kinderdorf. Das Wiener Jugendamt spricht von 50 bis 80 Jugendlichen, die tatsächlich jährlich verlängert werden. Das Familienministerium weiß von 1250 Jugendlichen zwischen 18 und 21 österreichweit. Eine Zahl, die seit 2008, damals waren es 860, gestiegen ist. Erst vor Kurzem hat das Kinderdorf Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) eine Petition für ihre Forderung mit 5200 Unterschriften überreicht. Langfristig soll die Verlängerung – sie soll nur in Kraft treten, wenn der Jugendliche es braucht – dem Staat Kosten sparen helfen. Ein 18-Jähriger, der zum Sozialfall wird, ist teuer, weil er lang im System bleibt.

Die Notwendigkeit für einen verlängerten Rechtsanspruch sieht das Wiener Jugendamt übrigens nicht. „Jeder, der es braucht, kann länger bleiben“, sagt Jugendamtssprecherin Herta Staffa. „Die Frage ist halt immer, hilft die längere Unterbringung überhaupt“, sagt sie. Wenn jemand in keiner Ausbildung sei und/oder kein Interesse daran zeige, sei die Frage, ob eine Verlängerung eine geeignete Maßnahme sei.
Runder Tisch im Herbst. Im Familienministerium weist man darauf hin, dass die Verlängerung Ländersache sei. Die Familienministerin werde aber einen runden Tisch im Herbst mit den Ländern organisieren, erklärt ein Sprecher. Ob auch eine Gesetzesnovellierung zu einer einheitlichen Praxis beitragen könne, werde sich erst nach der Evaluierung des Gesetzes zeigen. Die Ergebnisse werden für 2017 erwartet.

Raymond jedenfalls hat Glück gehabt. Jeder seiner Verlängerungen wurde stattgegeben. Jetzt ist er 21 und aus dem System entlassen. „Mit gutem Gefühl“, wie Schrattenholzer sagt. Seine Lehre ist fast abgeschlossen, er hat eine Wohnung, bald die Staatsbürgerschaft. Ein Vorzeigefall. Auch, weil so viel hätte schiefgehen können.

Jacquelines Geschichte ist noch offen. Eine Lehre hat sie noch nicht, auch wenn die Chancen gut stehen. Die Zusage für die Verlängerung gibt es erst wenige Wochen vor dem 18. Geburtstag. „Klar habe ich Angst, aber es wird schon alles gut gehen“, sagt sie. Mehr als hoffen bleibt ihr ohnehin nicht.

18 plus

Die „18plus-Problematik“,wie sie im Fachjargon genannt wird, betrifft Jugendliche, die mit 18 Jahren noch nicht bereit sind, das Jugendwohlfahrtssystem zu verlassen. Organisationen, die Jugendliche betreuen, fordern den Rechtsanspruch für Jugendliche, bis 21 Jahre im System zu bleiben, sollten sie es benötigen. Derzeit muss um eine Verlängerung angesucht werden. Die Kriterien dafür sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Wien ist eine Lehre de facto notwendig.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 07.06.2015)

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4748651/Jugendwohlfahrt_Zwischen-Absprung-und-Absturz
Tags: Sachwalterschaft – Jugendamt – Vormund – Mündl – Jugendwohlfahrt – Justiz – Jugendliche – Beruf – Wohnung – Selbständiges Leben –

 

 

Österreichische Justiz verletzt Grundsatz – Hohe Gebühren bei Scheidungen, Exekutionen, Verlassenschaften

Die Gerichtskosten sind nirgends so hoch wie in Österreich

Grundsatz der Justiz wird verletzt: „Der Zugang zum Recht darf kein Geschäft sein “
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Doch die Gerichtsgebühren bei Scheidungen – Verlassenschaften – Vormunschaften – Exekutionen – Fremdwährungskredit – Besuchsrechtverfahren – Schadenersatz- zeigen etwas Anderes – Österreich hat eine teure Justiz
Durch die hohen Gerichtsgebühren nehmen viele Leute oft das Unrecht in Kauf – Rechtsanwälte sind meist auch sehr teuer.

Ist der Rechtsstaat für arme Personen in Gefahr ?
Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter ÖVP und ehem. OGH Präsidentin Dr. Irmgrad Griss im Interview . . .

 

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2015 05 21

Tags:  -leaks  – Familienrecht – family law – austria court fees divorce

Auch für amtierende Politiker wird manchmal versucht, eine Sachwalterschaft anzuregen.

Jeder kann ein Verfahren anregen

Grundsätzlich gilt: Jeder kann eine Sachwalterschaft anregen.
Von den Familienangehörigen, Freunden und Nachbarn bis zu den Arbeitskollegen, die das auffällige Verhalten der Betroffenen bemerken.

Vorsitzende Familienrichterin der Richtervereinigung  Doris Täubel Weinreich
Vorsitzende Familienrichterin   Mag. Doris Täubel-Weinreich

Dann kommt es zu einer Erstanhörung. Zumindest dann, wenn das Gericht keine Zweifel hat, dass die Anregung auch berechtigt ist. Es gebe nämlich immer wieder Menschen, „die auch für Politiker Sachwalterschaften anregen wollen“, erzählt Mag. Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Familienrichter in der Richtervereinigung. Menschen würden dann anrufen und sagen, dass es keinen Sinn hat, was Politiker wie Bundeskanzler Werner Faymann sagen.

Freilich, dass jeder eine Sachwalterschaft anregen kann, führt auch zu Kritik. Immer wieder gibt es Fälle, in denen Familien streiten, in denen eine dritte Partei versucht, mithilfe der Sachwalterschaft eigene Interessen durchzusetzen. Vor allem dann, wenn die besachwaltete Person ein großes Vermögen hat. Es käme vor, dass jemand aus Eigeninteresse versucht, einen anderen besachwalten zu lassen, erklärt auch Richterin Täubel-Weinreich. Nachsatz: „Aber nicht sehr häufig.“ Der Volksanwaltschaft werden wiederum Fälle zugetragen, in denen Entscheidungen (wie Wohnungsschenkung) im Nachhinein vor Gericht angezweifelt werden, mit dem Hinweis, dass die Person damals schon besachwaltet hätte sein sollen.

Als Sachwalter kann das Gericht der Person nahestehende Personen (Angehörige, Freunde, Bekannte) bestellen. „Voraussetzung dafür ist, dass dies dem Wohl des betroffenen Menschen entspricht“, heißt es in einer Broschüre des Justizministeriums. Streiten sich die Familienangehörigen, werde allerdings eher ein externer Sachwalter wie ein Rechtsanwalt oder Notar eingesetzt, sagt Täubel-Weinreich. Bei der Erstanhörung muss die Richterin sich ein persönliches Bild vom Betroffenen machen. Im Idealfall hat davor schon ein Clearing stattgefunden: ein Gespräch mit jemandem von den Vertretervereinen, die feststellen, ob wirklich eine Sachwalterschaft notwendig ist, ob es vielleicht andere Wege gibt und Angehörige als Sachwalter zur Verfügung stehen.

Nach der Erstanhörung wird das Verfahren eingestellt oder der Richter bestellt einen vorläufigen Sachwalter. „Meistens wird dann auch die Person bestellt, die es später sein wird“, sagt Täubel-Weinreich. Das die Sachwalter ausgetauscht werden (etwa auf externe Sachwalter) käme eher selten vor. Danach wird ein Sachverständiger den Betroffenen untersuchen und ein Gutachten erstellen. Dieses wird bei einer mündlichen Verhandlung besprochen. Der Betroffene muss dabei nicht anwesend sein. Dann fällt das Gericht das Urteil.   ?

27..03.2015 | 20:50 |   (Die Presse)
http://diepresse.com/home/recht/4696015/Jeder-kann-ein-Verfahren-anregen-

1 Kommentare
Jeder kann besachwaltert werde
Leider ist das so ! So auch top aktuell im Bezirk Mödling; Auf den BG Mödling hat eine Ehefrau für Ihren Mann 2013 eine Sachwalterschaft mit Lügen und schwersten!! Anschuldigungen und zusätzlich als Beweismittel Bilder vorgelegt die erstens sehr alt und zweitens heimlich gemacht wurden der zuständigen Richterin vorgelegt; und da durch angeregt das ging so weit das diese Frau sogar angegeben hat; der Betroffene wende sich von der Familie ab;er hat sich nicht um die kranke Mutter gekümmert oder er gebbe das !!gesamte Einkommen für sich aus und zahle nicht die Fixkosten und oben drauf hätte er sinnlose Kredite abgeschlossen. Die Richterin glaubte DAS alles und die Gutachterin erklärte in ihren Gutachten den Betroffenen zum Trottel. Ich will nur damit aufzeigen, das man nicht NUR an einer geistigen Behinderung oder an einer psychischen Krankheit leiden oder sogar an Demenz; es genügen einfache Erfindungen und schon ist der andere besachwaltert. Keine Change für Einsprüche oder Rechtfertigungen; Sogar die Familienrichterin verschärfen das Ganze noch mit Aussagen der Betroffene wüsste eigentlich nichts von seiner Sachwalterschaft wozu beschwere er sich dann bei Gericht?

Elternentfremdungssyndrom – PAS = Parental Alienation Syndrom

Elternentfremdungssyndrom – (PAS = Parental Alienation Syndrom)

Flyer PAS
PAS-Flyer

Wikipedia: Eltern-Kind-Entfremdung
Wikipedia: Scheidungswaisen

PAS Eltern-Kind-Entfremdung

Das Phänomen der Elternentfremdung wurde studiert. Von Gabriele ten Hövel gibt es das Buch
Liebe Mama, böser Papa„, Kösel-Verlag ISBN 3-466-30628-0

Auszugsweise steht da:

Dieses Buch handelt von Männern und Frauen, die so ihre Kinder verloren haben oder beinahe verloren hätten. Einige haben erfolgreich gestritten, andere haben ihre Kinder Monate oder Jahre nicht gesehen. Es sind alles Eltern, die für ihre Kinder da waren und da sein wollen, die jahrelang mit ihren Kindern gelacht und geweint haben, nachts aufgestanden sind und sie herumgetragen haben, die ihnen die ersten Schritte in die Welt gezeigt und ihnen die Schnuddernase geputzt haben. Sie haben gemeinsam mit ihnen Schmetterlinge beobachtet, das Puppenhaus gebaut, den Meerschweinchenkäfig sauber gemacht und Fussball gespielt – ganz normale Väter und Mütter eben…

Durch den Einfluss des Expartners ist die gute Erinnerung der Kinder an gemeinsamen Stunden vergiftet, getrübt, einfach weg…

…Im Begriff PAS hat der amerikanische Kinderpsychiater Richard A. Gardner seine 30-jährigen Beobachtungen von erbitterten Scheidungskämpfen ums Kind zusammengefasst. Betroffen sind vor allem Männer – in Deutschland leben fast 90 Prozent aller Kinder aus gescheiterten Beziehungen bei den Müttern…

…Der Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil wird behindert, seine gute Erinnerung an Papa oder Mama subtil vergiftet, die liebevolle Beziehung, die das Kind einst zum anderen hatte, zerstört. Das Kind ist schliesslich so beeinflusst, das es selbst gar nicht mehr zum verlassenen Elternteil will…

Die brutalste Form zeigt Symptome wie das Kind entführen, das Land wechseln, den Namen und die Sprache ändern. Richard A. Gardner spricht dabei von „emotionalem Kindsmissbrauch„…

…Sie (die Kinder) wirken manchmal wie programmiert – bis in die Wortwahl und die Körperhaltung hinein kopieren sie den „guten“ Vater oder die „liebe“ Mutter. Sie verhalten sich wie ein verlängerter Arm des einen im Kampf gegen den anderen…

…Er (einer der Partner) nutzt und manipuliert das Kind in seinem Rachefeldzug gegen den anderen. Er verweigert Mediation, gütliche Einigung, Kompromisse oder Zugeständnisse. Er verhindert Besuchsrecht, verzögert Gerichtsentscheidungen oder gutachterliche Stellungnahmen, zieht einfach um oder geht mit dem gemeinsamen Kind ganz weg. Und fühlt sich dabei völlig im Recht…

…Aus der Distanz ist es oft völlig unbegreiflich, wie Psychotherapeuten, Gerichtssachverständige, Richter, Verfahrenspfleger, Anwälte, Lehrer und Kindergärtnerinnen die Tricks und Strategien entfremdender Eltern unterstützen, nicht wahrhaben, geschehen oder sich dafür einspannen lassen. Entfremdende Eltern „funktionalisieren professionelle Helfer oft mit erstaunlicher Mühelosigkeit für die eigenen Ziele und Sichtweisen des Streites“, schreibt der Düsseldorfer Psychologe Walter Andritzky…

…Doch in vielen Fällen trägt der Krieg ums Kind dazu bei, dass unsere Gesellschaft zumindest zum Teil wieder vaterlos ist…

…Wenn elterliche Entfremdung emotionaler Missbrauch ist – und darin sind sich die meisten Fachleute einig, ist zu fragen, warum nur Schlagen oder Inzest als „echter Missbrauch“ gelten…

…Zu Scheidung und Trennung gehören immer zwei. Zur Entfremdung vielleicht auch. Bis zu dem Punkt, wo das Machtgleichgewicht aus der Balance gerät…

…der Gedanke, dass jedes menschliche Verhalten Sinn macht – sonst wäre es nicht entstanden. Das würde bedeuten, auch zu verstehen, was Eltern zu Entfremdern macht, warum und wann ihr heute destruktives Verhalten einmal Sinn gemacht haben könnte. Das macht ihr Tun verständlicher, wenn auch nicht entschuldbar… selbst wenn es Gründe für sein Verhalten in seinem Familiensystem gibt. Jeder erwachsene Mensch kann wählen, ob er Altes wiederholt oder sich Hilfe sucht…

…Aber die Seele heilt sich anders, sie hat eigene Ressourcen. Die unsichtbare Seele ist eine schöpferische Quelle,…

…Wer meint, Kinder seien ein Teil der Scheidungsmasse, die man sich einverleiben kann, wer davon überzeugt ist, im Recht zu sein, wenn er „wenigstens“ das Kind für sich behalten will, wer sich anmasst, willkürlich zu entscheiden, wie ein guter Vater oder eine gute Mutter zu sein hat, oder wer behauptet, es sei geradezu eine freiwillige Grosszügigkeit, dem Vater oder der Mutter das Kind „zu geben“, der braucht frühzeitig Grenzen, wenn nötig, bis zur Strafandrohung. Denn je hartnäckiger der Entfremder, desto überzeugter sieht er/sie sich im Recht…

…Die Zeit arbeitet gegen die Kinder: Abende ohne Gutenachtgeschichte von Papa, Wochenenden ohne Besuch bei Oma und Opa, Nachmittage ohne gemütliches Plaudern mit Mama – und Zeit, dem Kind seine Liebe zum anderen Elternteil, die Erinnerung an das Schöne mit Papa oder Mama madig zu machen, Zeit, die Seele der Kinder zu entführen…

…Für Richter, Sozialarbeiter, Gutachter und Verfahrenspfleger ist es eine Fundgrube, rechtzeitig zu erkennen, wo Intervention, auch harte mitunter, unabdingbar ist…

…Eine Mutter sagt: „Ich will ja, dass er seinen Vater sieht, aber wenn er nicht will, muss der Wille meines Kindes respektiert werden.„…Solche Kinder benutzen of wie Papageien die gleichen Worte oder Sätze wie der entfremdende Elternteil…“Ich hatte Angst, dass die Mama denkt, dass ich auf Papas Seite bin. Wenn einer auf der anderen Seite ist, dann lässt die Mama ihn sofort stehen.“ Die Programmierung hat fatale Folgen: Kinder verlernen, ihrer eigenen Wahrnehmung zu trauen und sie zu benennen…

Kinder brauchen Vater und Mutter: Studien über Scheidungskinder belegen inzwischen eindeutig, dass Kinder, die nach der Scheidung weiter Kontakt zu Vater und Mutter haben, sich besser entwickeln…Je weniger die Eltern nach der Scheidung streiten, desto besser für die Kinder.

Gemeinsames Sorgerecht entspannt: Der Nürnberger Jurist Roland Proksch hat in einer jüngsten Studie für das Familienministerium, in der er 7’000 Paare befragt hat, belegt: Wenn Eltern das Sorgerecht nach der Trennung gemeinsam ausüben, entwickeln sich die Kinder besser…

Mama loves me, pop, I miss you...“ …Es war aufgefallen, dass unter Schulversagern, Studienabbrechern, Drogenabhängigen der Anteil der Kinder, die ohne Vater aufwuchsen, überproportional hoch war: fast zwei Drittel aller Vergewaltiger, drei Viertel der jugendlichen Mörder und ein ähnlich hoher Prozentsatz jugendlicher Häftlinge. Neun von zehn obdachlosen Kindern und mehr als zwei Drittel aller Schulabbrecher kommen aus vaterlosen Familien…

…Kinder „gehören“ niemandem und sind kein verlängerter Arm selbstbestimmter Mütter... Amerikanische Langzeitstudien und auch eine aktuelle schwedische Untersuchung von 100’000 Trennungsfamilien, die sich über die 90er-Jahre erstreckt hat, kommen zu dem Schluss: Trennungskinder sind weit häufiger psychisch krank, depressiv, drogen- oder alkoholabhängig. Das nagt an dem Glaubenssatz der 68-Generation, Scheidung sei zur Selbstverwirklichung aller Familienmitglieder besser als eine schlechte Ehe…

Ein Kind ohne Vater ist wie ein Fisch ohne Flossen: …Die Selbsttröstung, dass Kindern das Alleinleben mit ihrer Mutter nichts anhaben könne oder dass sie sich von der Trennung so schnell und leicht erholen wie von einer Grippe, taugt nicht mehr. Das Leben hat sie nicht bestätigt…Wo immer Väter da sind und sich in vielen Fällen nachgerade aufdrängen müssen, um weiter Vater sein zu dürfen, tun Mütter ihren Kindern ein schweres Unrecht an, wenn sie den Kontakt zum Vater boykottieren, verweigern, nicht fördern…Eine überraschende Zahl von Vätern verabschiede sich für immer, „weil sie es weniger schmerzlich finden, ganz aus dem Leben der Kinder zu verschwinden, als nur halbwegs darin zu sein“…

…Entfremdete Kinder koalieren mit einem Elternteil, wenn sie spüren, dass Mama sie nur dann liebt, wenn sie Papa genauso doof finden, wie Mama es sagt. Die Rollen verschwimmen. Wo eigentlich die Mutter sehen müsste, was ihr Kind braucht, um guten Kontakt zum Vater zu behalten, ist stattdessen das Kind darauf bedacht, alles zu tun, um wenigstens die Liebe der Mutter sicher zu haben. Der Sohn oder die Tochter „beschützt“ die Mutter. Mamas Kopf liegt im kindlichen Schoss statt umgekehrt. Die Kleinen müssen gross sein und sind zugleich zutiefst überfordert…Der Bielefelder Professor Uwe Jopt sagt: „Dem Erwachsenen ist seine elterliche Verantwortung verloren gegangen. Er erlebt das Kind fälschlicherweise als gleichwertigen und solidarischen Partner. „Nur so werde nachvollziehbar, wieso der „eigene Wille“ des Kindes und sein Urteil über den isolierten Vater von der Mutter zweifelsfrei als wahr akzeptiert würden. Schliesslich deckt er sich mit dem eigenen. „Damit ist jetzt auch verständlich, weshalb der Betreuende im nächsten Moment wiederum fest davon überzeugt sein kann, den nun wieder als „Kind“ gesehenen Scheinpartner von dem anderen Elternteil schützen zu müssen, indem er sich mit allen Mitteln dafür einsetzt, dass es im Sinne des kindlichen Wunsches zu keinem Kontakt kommt“, erklärt Uwe Jopt. Die Beziehung zwischen Mutter und Kind beziehungsweise Vater und Kind wandle sich wie ein „Umkehrbild“: freundschaftliche Verbundenheit zwischen Gleichrangigen hier, Fürsorge für ein Kind da – je nach Bedarf. „Aus einer solchen Struktur kann es überhaupt keinen natürlichen Ausweg geben.“

Ein Kind will Vater und Mutter lieben dürfen: Warum eigentlich? Ganz einfach: weil ein Kind von beiden Eltern stammt. Es mutet fast grotesk an, dass man das überhaupt begründen muss…Warum brauchen Kinder eine Mutter? Weil sie nährt, birgt, bestätigt. Warum den Vater? Weil er stärkt, hilft, in die Welt zu gehen, weil er da ist, wenn die Kleinen ihre ersten Schritte weg von der Mutter machen, damit sie buchstäblich nicht „hängen bleiben“ in der Symbiose mit ihr. Vater und Mutter sind einmalig und unersetzbar – aus der Sicht des Kindes! In der Tiefe seines Herzens will es beide lieben dürfen. Wer sein Kind für sich allein haben will, schädigt es. Symbiotische Innigkeit zwischen Mutter und Kind über Jahre sei „psychischer Missbrauch“, sagen Psychologen. Mädchen und Jungen werden eingebunden in die unbewältigten Ängste oder biografischen Verstrickungen der Mutter. In Ehen, in denen ein Partner seelisch belastet ist, ist der andere ein Korrektiv. Das fehlt bei der Rumpffamilie. Und die Kinder haben ein höheres Risiko auf all die „modernen“ Seelenstörungen: Neurose, Sucht, Anorexie, Depression – sie können nicht wachsen und in die Welt gehen.

So ist „Mann-Sein“, das ist „Frau-Sein„: Ein Junge braucht einen Mann, um selbst Mann werden zu können, ein Mädchen lernt nur bei der Mutter, wie Frau-Sein geht. Der Junge sieht bei der Mutter, wie es ist, eine Frau zu sein, das Mädchen lernt durch Papa: „So ist ein Mann.“ Eine sichere geschlechtliche Identität ist ohne Mutter und Vater schwer zu finden.

Natürlich könnte man einwenden, dass Scheidungskinder oft bald wieder einen „sozialen Vater“ haben und so das Männliche erfahren. Das stimmt nur zum Teil. Die Vorstellung, Väter und Männer seien austauschbar, tut so, als könne die Biologie durch soziale Rollenzuschreibung widerrufen werden. Märchen und Mythen wissen das und erinnern daran. Sie erzählen von Stiefmüttern und -vätern nicht besonders freundlich. Wenn der „Stiefvater“ einen neuen Namen erhält, ist nichts gewonnen – es täuscht darüber hinweg und achtet nicht, dass Vater-Sein etwas Einmaliges, Unverwechselbares ist – natürlich gilt für Mütter dasselbe!

Kinder sind an ihren leiblichen Vater gebunden – zuallererst. Dann kommt erst einmal lange nichts und danach – vielleicht – die geglückte Beziehung zum neuen Mann der Mutter. Mütter, die ihre Kinder in eine neue Familie zwingen wollen und dafür den Vater ausgrenzen, sind schlecht beraten. 60 Prozent der Verbindungen, die so tun, als gäbe es den biologischen Vater nicht, scheitern.

Wenn Kinder ihren Vater oder die Mutter durch Tod, Unfall oder Krankheit verlieren, zerbricht etwas in ihnen. Doch in der Regel dürfen sie trauern. Das tröstet die Seele. Wenn ein Kind einen Elternteil durch die Manipulation des anderen verliert, darf nichts davon sein. Oder der Schmerz des Kindes über den Verlust der Familie wird vom Entfremder noch dazu benutzt, die Schuld dafür dem weggeschickten anderen Elternteil zuzuschieben und den Kontakt zu unterbinden.
Wenn der Sohn plötzlich stiehlt und Alpträume hat, die Tochter traurig bleibt und Bauchweh kriegt, bevor sie die Mutter besuchen soll, heisst es: „Das belastet das Kind zu sehr“, „Immer wenn sie von dir kommt, wird sie krank“ oder „Er ist so merkwürdig, wenn er zurückkommt, er verkriecht sich unter dem Tisch, was hast du mit ihm gemacht?“
Die betreuenden Eltern gehen sogar oft zum Psychologen und zeigen damit, wie ernst sie das Sorgerecht und das Wohl des Kindes nehmen. Warum? Die Kinder- und Jugendpsychiaterin Astrid Camps hat beobachtet:

  • Der sorgende Elternteil will, dass die Veränderungen am Kind (Bettnässen, Schlafstörungen etc.) behandelt werden, und er hat auch schon die Idee dazu, woran das liegen könnte (verzerrte Realitätswahrnehmung).
  • Er beweist, dass er der gute Elternteil ist, und grenzt sich gegen den „schlechten“ ab.
  • Er sucht im Therapeuten einen Verbündeten: Das Kind ist krank, weil der andere Elternteil ihm Schaden zufügt. Diesen Schaden muss der „gute“ Elternteil im Bündnis mit dem Therapeuten wieder reparieren. Der Therapeut soll die „Koalition des Guten gegen das Böse“ stärken.
  • Das Kind wird stellvertretend in Therapie geschickt. Der eigene Leidensdruck wird geleugnet, die eigene Behandlungsbedürftigkeit auf das Kind verschoben. Wenn der Therapeut nicht mitspielt, wird das Kind abgemeldet – nur in wenigen Fällen ist es Astrid Camps gelungen, den betreuenden Elternteil davon zu überzeugen, zum Beispiel den Vater oder die Mutter mit einzubeziehen.

Kinder sind Opfer, nicht Täter: Man kann es nicht genug betonen: Ihr Kind ist Opfer, nicht Täter.

Jedes manipulierte, entfremdete Kind hat früher einmal spontan geliebt. Sie wissen das. Jetzt ist es wie abgetrennt, verschlossen, das Gute ist ihm selbst versperrt. Ihr Kind wirkt ängstlich, bissig, feindselig. Es ist oft nicht einfach, in diesem ungezogenen, widerspenstigen, unverschämten kleinen Menschen das leidende Kind zu sehen…

…Eine freie Beziehung zum Kind ist ein Menschenrecht…

…Die „American Bar Association“ zeigt in einer Studie, dass Entfremdung am ehesten durch die Begegnung mit dem ausgegrenzten Elternteil geheilt wird – nicht durch „Zur-Ruhe-Kommen“ oder eine behutsame Kontaktanbahnung für zwei Stunden in sechs Wochen. In fast 400 Fällen, in denen das Gericht mehr Umgang mit dem isolierten Elternteil anordnete (in der Hälfte der Fälle auch gegen den Widerstand der Kinder), hat sich das Verhältnis der Kinder zu diesem Elternteil in neun von zehn Fällen wieder normalisiert. Auch Erziehungsschwierigkeiten, Krankheiten oder soziale Probleme der Kinder, die mit der Entfremdung einhergingen, sind danach verschwunden…

…“Ich hatte Angst, dass die Mama denkt, dass ich auf Papas Seite bin. Wenn einer auf der anderen Seite ist, dann lässt die Mama ihn sofort stehen“, sagt ein kleines Mädchen…

…Der Nachname wird geändert: Eltern, die das betreiben, wissen nicht, was sie tun. Sie zerschneiden die Wurzeln zum entfremdeten Elternteil und drücken damit auch ihre Geringschätzung für die Verbindung des Kindes zu ihm aus…

  • Was können Sie tun?: Richard A. Warshak rät (Warshak 2001):

    Manchmal sagen Kinder, sie wollten einen Elternteil nicht mehr sehen, um der extremen Spannung und Angst zu entgehen. Als Zurückgewiesener mögen Sie denken, das habe Ihr Expartner angerichtet. Das muss nicht so sein. Kinder wollen einfach nicht im Kreuzfeuer des Streits stehen. Manche Therapeuten empfehlen dann, den Kindern das zu ersparen, indem sie den Kontakt zu einem Elternteil abbrechen. Folgen Sie diesem Rat lieber nicht. Vermeiden Sie die Begegnung mit ihrem Expartner aber bei zu grossen Spannungen…Vermeiden Sie aber auch, dass Grossmütter oder Bekannte sich einmischen. Das verschärft oftmals nur die Spannungen.
  • Bitten Sie den anderen Elternteil, Ihnen dabei zu helfen, die Situation wieder zu verbessern. Wenn das klappt – prima. Wenn Ihr Expartner Ihnen Hilfe verweigert und sich stattdessen durch die kindliche Ablehnung bestätigt fühlt, trägt er oder sie zur Entfremdung bei – wenn nicht aktiv, so doch passiv, indem sie/er dem Kind sein abweisendes Verhalten nachsieht.
  • Wenn Eltern depressiv sind oder emotional instabil, sorgt oft das Kind für sie statt umgekehrt. Solche Kinder wollen ihre Mutter nicht allein lassen, weigern sich, zum Vater zu gehen. Das ist (noch) keine Entfremdung. Manche Eltern stabilisieren sich emotional über ihre Kinder, ohne sie bewusst zu manipulieren…

Der Richter – vorerst tatenlos: …Warum haben Frauen bei Richtern und Sozialarbeitern mehr Kredit?
Weil ein Kind in den Augen der Justiz zur Mutter gehört – auch wenn sie neurotisch, manipulativ und missbrauchend ist? Sind Frauen noch immer qua Geschlecht Opfer – auch wenn sie den Rosenkrieg vom Zaun brechen?

…Wir wissen aber: Wer sein Kind dem anderen vorenthält, es für sich allein haben will, handelt fahrlässig.

…Manchmal sind die Vorwürfe auch subtil verpackt: „Du willst die Kinder nur, um deine eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, du denkst gar nicht an die Kinder“, schreibt eine Mutter. So als ob der schlichte Wunsch, sein Kind zu sehen, irgendwie Missbrauch wäre. „So als ob das Kind selber überhaupt keine Kontaktwünsche haben könnte“, schreibt der Düsseldorfer Psychologe Walter Andritzky (Andritzky 2002)…

Wem helfen die Helfer? Richter, Sozialarbeiter oder Gutachter werden bei solchen Szenarien leicht und gern zu „Beschützern“ – nicht der Kinder, sondern des entfremdenden Elternteils, meistens der Mutter. Ärzte schreiben gefällig Atteste, um Umgang zu verhindern, Psychotherapeuten bescheinigen, dass die Kinder wegen des anderen Elternteils Bauchweh, Grippe und Schulangst haben, unerfahrene Verfahrenspfleger ergreifen vehement Partei für eine offensichtlich kranke Frau, die grandios aufzutreten versteht, neutrale Gutachter werden zu Leisetretern und geraten, ohne es zu merken, auf die Seite der Täter…

Das gemeinsame Sorgerecht, was heute auch nach der Scheidung üblich ist (Deutschland), hat nachweislich positive Wirkung für Scheidungskinder, wie der Nürnberger Jurist Roland Proksch in einer grossen Studie für die derzeitige Bundesregierung herausgefunden hat. Die getrennten Paare sind entspannter, die Kinder entwickeln sich unkomplizierter. Jeder Sorgerechtsstreit bringt dagegen Stress für alle Beteiligten. Allein das Ansinnen, den Vater oder die Mutter aus der Sorge um das gemeinsame Kind auszugrenzen, ist feindselig…Wer den Vater eines Kindes nicht achtet, verachtet auch sein Kind…

Gründe für entfremdendes Verhalten: …Rache spielt zum Beispiel eine grosse Rolle, Selbstverliebtheit, Rechthaberei, verbitterter Hass, paranoide Ängste…

…Entschuldigen Sie sich, wenn nötig, bitten Sie ihn/sie darum, dass die Kinder nicht für Ihre Sünden zahlen müssen. Vielleicht ändert sich etwas…

…Die Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen nehmen in dem Masse ab, „in dem gut über den Vater beziehungsweise die Mutter vom erziehenden Elternteil gesprochen wird„, sagt ein erfahrener Erziehungsberater. Nehmen Sie sich das zu Herzen und fangen Sie damit an – unabhängig davon, was Ihr Partner tut…

…Nur wenige stark entfremdende Eltern stellen sich einer Beratung. Nur wenige sind bereit, ihr Handeln überhaupt in Frage zu stellen. Mediation? Das brauchen sie nicht. Therapie? Der andere ist labil, verrückt oder krank…

…Die gängigsten Instrumente der Scheidungsbegleitung laufen bei elterlicher Entfremdung leicht ins Leere. Richter, Verfahrenspfleger, Gutachter und selbst Therapeuten spielen das Spiel der Entfremder dadurch häufig mit. Sie werden ungewollt „Komplizen“ – dabei sollten mindestens die Justiz und die Sozialarbeiter eigentlich eine „dritte“, neutrale Kraft sein, die sich am „Kindeswohl“ und im Falle von PAS-Symptomen nicht am „Kindeswillen“ orientiert. Denn der ist manipuliert. Eltern, deren Kinder durch PAS gefährdet sind, brauchen Hilfe und Schutz von aussen: vom Gericht, von Anwälten, Sozialarbeitern und Gutachtern. Sonst können sie ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen. Wer sein Kind entfremdet, braucht von Anfang an Grenzen. Keine Toleranz und kein Verständnis. Auch wenn sich herausstellen mag, dass solche Menschen selbst Opfer waren, dass sie sexuell missbraucht, seelisch gequält oder verlassen wurden. Als Erwachsene sind sie verantwortlich für ihr Verhalten. Toleranz, Verständnis, Gewährenlassen verstärken ihr Gefühl, im Recht zu sein, wo sie in Wahrheit ihre eigene Verstrickung weiterinszenieren…

Borderline-Symptome bei entfremdenden Eltern

  • Entfremdende Eltern haben ein aufgeblähtes Selbstbild, gehen selbst bei milder Kritik „in die Luft“, alles ist „zu anstrengend“ (geringe Frustrationstoleranz bei Stress). An allem, was schief geht, sind die anderen schuld.
  • Sie haben wenige persönliche Beziehungen, sind oft chronisch depressiv, werden als fassadenhaft beschrieben und die anderen sind entweder nur gut oder nur schlecht.
  • Boderliner sind schwer als gestört zu erkennen, weil sie im Arbeitsleben gut funktionieren, mit sich selbst aber wenig anzufangen wissen und sich innerlich leer fühlen.
  • Eigene Gefühle, Taten und Ängste werden auf andere projiziert. (Eine Frau entführt ihre Kinder, isoliert den Mann und wirft ihm vor, er wolle die Kinder entführen)
  • Sie unternehmen alles, um nicht verlassen zu werden.
  • Ihre Liebesbeziehungen sind instabil, aber intensiv. Erst wird der andere idealisiert, denn extrem abgewertet.
  • Viele leiden an selbstschädigendem Verhalten (Ritzen, Bulimie, Magersucht), drohen mit Suizid.
  • Sie reagieren mit Wutausbrüchen und unangemessenem Ärger, wenn sie verlassen werden. Sie schlagen zu – auch bei Frauen.
  • Ihre Stimmung ist gereizt, überdreht und wechselt schnell zwischen Ärger, Panik, Verzweiflung und Depressionen.

Fragen für Gutachter und Sozialarbeiter

Für Menschen, die es mit strittigen Sorgerechtsfällen zu tun haben, könnte der folgende Fragenkatalog, den ich nach Walter Andritzkys Beobachtungen zusammengestellt habe, hilfreich sein, um sich ein präziseres Bild davon zu machen, mit wem sie es zu tun haben:

  • Wie beschreiben entfremdende Eltern die Vorgeschichte der Beziehung?
  • Was waren die Hauptkonflikte? Sprechen sie von „ewigem Hin und Her“, von Kommunikationsstörungen, Gewaltepisoden?
  • Wie äussern sie sich über den Trennungsprozess? Zur Borderline-Symptomatik gehören Gefühle wie Angst, das Empfinden von Gewalt und ein völliges Fehlen von selbstkritischem Denken.
  • Wie ist der Erziehungsstil: eher locker oder angepasst und orientiert an festen, oft strengen, starren Regeln und Weltbildern?
  • Wie redet der entfremdende Elternteil über Vater oder Mutter des Kindes: gut oder beschreibt er/sie nur die Defizite („kümmert sich nicht genug um mich“, „will nur die Kinder“, „ist kein aufmerksamer Vater“)?
  • Wie begründet der entfremdende Elternteil den Umgangsboykott oder warum er den anderen ausgrenzt? Sind die Gründe rational einsichtig oder eher irrational und übertrieben?
  • Wie beschreiben entfremdende Eltern ihre Beziehung zum Kind? Sprechen sie dabei mehr über sich und ihre narzisstische Bestätigung? („Schmusen“, „findet mich gut“, „wir machen alles gemeinsam“, „ich weiss am besten, was gut für das Kind ist“.)
  • Wie geht er/sie mit dem Kind um? Sendet er/sie „Doppelbotschaften“? (Zum Beispiel: „Wenn du willst, kannst du deinen Vater jederzeit anrufen“ – nonverbal werden aber ärgerliche Reaktionen bei Telefongesprächen mit dem Vater zum Ausruck gebracht. Oder: Die Mutter umklammert ihr weinendes Kind am Auto des Verfahrenspflegers und sagt: „Du kannst ruhig gehen, steig ein, es dauert doch nur zwei Stunden.“)
  • Bemühen sich Frauen, den Eindruck zu vermitteln, dass sie fehlerlos und ohne emotionale Probleme seien.

Hilfen für Helfer: …Manchmal steckt die Angst dahinter, der Mutter „das Kind als Antidepressivum“ zu nehmen. „Was passiert, wenn wir das Kind rausholen?„, fragen bange Sozialarbeiter und denken mehr an die erwachsene Mutter als an das hilflose Kind. „Rausholen“ heisst hier wohlgemerkt nicht, dass das Kind der Mutter oder dem Vater weggenommen werden soll, es bedeutet lediglich, dafür zu sorgen, dass es zum anderen Elternteil einen stabilen Kontakt aufbaut. Wer, wenn nicht die Expartner, kann hier an erster Stelle wenigstens einen Ausgleich für das Kind schaffen und dazu beitragen, dass es ein stabiles Selbst entwickelt und nicht hängen bleibt im Kokon eines durch Traumatisierung verzerrten Weltbildes des entfremdenden Elternteils?

…Im Kontakt mit entfremdenden Müttern und Vätern muss bewusst bleiben, dass es sich um Menschen handelt, die in ihrem Selbstwertgefühl schwer gestört sind. Dazu gehört auch, dass sie lügen, unkooperativ sind, Mediation oder Therapie ablehnen – eben weil sie ihre Gefühle abgekapselt haben…

…Die andere Seite im Umgang mit diesen Menschen ist, ein „Gleichgewicht von sachlich aufklärender Konfrontation und konsequenter Grenzsetzung“ zu finden, schreibt Walter Andritzky.

Dazu sind mitunter auch Druckmittel nötig, wenn der manipulierende und entfremdende Elternteil jede Zusammenarbeit ablehnt: Unterhaltskürzung, angedrohter Wechsel des Sorgerechts, gerichtliche Umgangsanordnung bis hin zu Hausarrest oder Inhaftierung.

Ohne gerichtliche Sanktionsdrohungen könne ein Therapeut, der es mit PAS-Symptomen zu tun habe, „kaum effizient arbeiten„, schreibt Richard A. Gardner (Gardner 2002)…

Entfremder brauchen Grenzen: …Der entfremdende Elternteil muss von Anfang an wissen, wie destruktiv und unmoralisch sein Handeln ist und dass er keinerlei Toleranz von Seiten des Gutachters, Verfahrenspflegers oder Sozialarbeiters dafür bekommen wird. „Erfährt der entfremdende Elternteil keine Grenzsetzung von Institutionen oder vom sozialen Umfeld“, fühlt er sich belohnt, meint Andritzky…

Tipps für Richter, Verfahrenspfleger, Anwälte, Gutachter und Sozialarbeiter:

  • …Väter sind keine „Besuchsonkel“: Kinder brauchen ihre Väter auch zum Vorlesen, Gute-Nacht-sagen, Kuscheln, Zähneputzen und Frühstücken. Geschiedene Väter, die ihre Kinder auch über Nacht bei sich haben dürfen, halten einen intensiveren Kontakt und brechen ihn wesentlich seltener ab als „Besuchsväter“, hat ein Forscherteam an der Standford University herausgefunden.
  • Umgangsrecht aussetzen: Wenn Sie als Richter das Umgangsrecht aussetzen, seien Sie sich darüber im Klaren, dass Sie damit den ohnehin schon ausgegrenzten Elternteil bestrafen. So eine Entscheidung geht an den Bedürfnissen des Kindes vorbei. Es ist keine Lösung, auch keine Teillösung, sondern verschärft den Konflikt…
  • …Zeit heilt keine Wunden: Der kluge Gedanke, Zeit heile Wunden, hilft bei PAS-Symptomatik aller Erfahrung nach wenig. Die Uhr tickt gegen den unbeschwerten Umgang des Kindes mit beiden Eltern, die Zeit arbeitet für Entfremdung…
  • Eine zugespitzte Frage zum Schluss: Richard A. Gardner und viele andere Therapeuten und Psychologen vergleichen PAS als emotionalen Kindesmissbrauch mit dem sexuellen MIssbrauch. Wenn dem so wäre: Würden Sie sich über das rechtsstaatlich gebotene Mass hinaus für einen Kinderschänder einsetzen? Würden Sie für seinen unkontrollierten Umgang mit dem Opfer plädieren oder gar das Sorgerecht für ihn erwirken?

…Pamela Hoch leitet heute die „Rachel Foundation“ und begleitet die Wiedervereinigung von entfremdeten Kindern mit ihren Eltern…

…Ich habe inzwischen viele Fälle erlebt, in denen es hilfreich war, die Geschwister zu trennen, wenn sie in unterschiedlichen Entwicklungsstadien sind. Man muss die Kinder retten, die jetzt zu retten sind…
Mrs. Doubtfire/Väter ohne Sorgerecht VoS

http://www.doubtfire.ch/PAS.htm