Alleiniges Sorgerecht für Mutter aufgehoben

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Vorarlberg: Alleiniges Sorgerecht für Mutter aufgehoben

Eine Mutter geht mit ihren Kindern spazieren. ©Symbolbild: APA

Die Richter am Obresten Gerichtshof (OGH) kassierten eine Entscheidung über die alleinige Obsorge einer Mutter über ihre Kinder und ordneten eine neue Verhandlung in Vorarlberg an.

Die Ehe wurde 2014 einvernehmlich geschieden. Vereinbart wurde dabei die gemeinsame Obsorge für die beiden Kinder. Die Frau ist inzwischen mit den Kindern vom Osten Österreichs nach Vorarlberg übersiedelt. Deswegen beantragte sie vor Gericht das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder. Diesem Antrag wurde am zuständigen Vorarlberger Bezirksgericht stattgegeben. Am Landesgericht Feldkirch wurde danach der erstinstanzliche Beschluss bestätigt. Die Vorarlberger Pflegschaftsrichter begründeten ihre Beschlüsse mit der räumlichen Distanz und der mangelnden Gesprächsbasis der Eltern.

Am Obersten Gerichtshof (OGH) wurden nun die Entscheidungen der Vorarlberger Richter aufgehoben. Die Wiener Höchstrichter ordneten eine Verfahrensergänzung und danach eine neue Entscheidung am Vorarl­berger Bezirksgericht an.

Damit wurde dem außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Folge gegeben.

Denn nach Ansicht der OGH-Richter haben die Vorarlberger Richter den Sachverhalt mangelhaft ermittelt. Sosei etwa nicht geprüft worden, ob sich die Gesprächsbasis der Eltern mit fachlicher Anleitung nicht doch verbessern lasse. Zudem gebe es ein Mindestmaß an Kommunikation, die über SMS und E-Mails erfolge. Es bestehe kein Grundsatz, wonach eine Kommunikation der Eltern per SMS und E-Mail für eine sinnvolle Ausübung einer beiderseitigen Obsorge nicht genüge.

Beste Lösung

Die Höchstrichter deuteten in ihrer schriftlichen Entscheidung an, dass aus ihrer Sicht trotz der bestehenden Probleme mit der räumlichen Entfernung und der konfliktbeladenen Kommunikation der Eltern das Beibeihalten der beiderseitigen Obsorge für das Wohlergehen der Kinder weiterhin die beste Lösung wäre. Mit dem Vorliegen eines gewichtigen Grundes für die Änderung der bisherigen Obsorge-Regelung hätten sich die Vorinstanzen nicht inhaltlich auseinandergesetzt, bemängelten die OGH-Richter. Ein gewichtiger Grund sei Voraussetzung für eine Änderung beim Sorgerecht, das prinzipiell beiden Elternteilen zustehe.

Außerdem rügten die Höchstrichter Teile der Argumentation der Bezirksrichterin. Dabei ging es etwa um das Thema der fehlenden direkten Besprechungen zwischen den Eltern. Dabei wurde am Bezirksgericht festgestellt, dass die Mutter Telefonanrufe des Vaters der Kinder blockiere. Dazu wird in der OGH-Entscheidung festgehalten: „Das Verweigern ihrer Mitwirkung kann nicht zugunsten der alleinigen Obsorge der Mutter ins Treffen geführt werden.“

Von NEUE/Seff Dünser 31.03.2018 14:47 (Akt. 31.03.2018 15:15)

http://www.vol.at/vorarlberg-alleiniges-sorgerecht-fuer-mutter-aufgehoben/5730562
Tags: Alleinerziehende – Familienrecht –
Gericht – Gesetze Österreich

01.04.2018, 20:06 Zur Entscheidung des OGH fällt mir nur ein Wort ein – BRAVO!

Als Lebensgefährtin eines geschiedenen Vaters hätte ich mir so eine Entscheidung nur wünschen können. Regelmäßig nahm die Mutter „zum Wohle ihrer Kinder“ ihre Handys in Verwahrung, sodass eine Kommunikation nicht mehr möglich war – über Monate.
Jede vom Gericht beschlossene Besuchsregelung boykotierte sie nach ganzen Kräften. Der Kommentar der Richterin und vor allem des Jugendamtes lautete stets, dass wir Verständnis für die Mutter haben sollen – sie sei verzweifelt. Keiner fragte, wie verzweifelt die Kinder waren.
Jetzt sind sie erwachsen und meiden den Kontakt zur Mutter. Späte Gerechtigkeit?

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01.04.2018, 16:18 Man(n) glaubt es nicht was im Österreichischen Familienrecht abgeht. Hier meine Erfahrungen:
Trennung, war nicht verheiratet, deshalb keine gemeinsame Obsorge.
Ex. Frau die im Schichtdienst arbeitet, will gemeinsam mit einer Tagesmutter (wo das Kind 10 Nächte schlafen muss), mein Kind erziehen. Ich als Vater, dürfte mich ja jedes zweite Wochenende von Samstag auf Sonntag um das Kind kümmern.
Ich habe mir erlaubt, die Beratungsstelle beim Bezirksgericht Feldkirch, aufzusuchen.
Ich habe der diensthabenden Richterin erklärt, dass ich mich mehr um mein Kind kümmern will und auch kann. Die letzten 8 Jahre habe ich mich deutlich mehr um das Kind gekümmert (Nachweisbar) Mein Vorschlag war, dass ich, statt der Tagesmutter mein Kind erziehe. Die Aussage der Richterin war: Wenn die Kindesmutter das so will (mit der Tagesmutter), dann wäre das so. Auf diese Aussage hin habe ich beschlossen um mein Kind zu kämpfen. Aber es ist als Mann fast nicht möglich, diesen Kampf zu gewinnen. 😦

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01.04.2018, 15:13 Was werden hier #metoo Frauen und kinderlose „Alice Schwarze’s“ wieder aufschreien.
Gratulation an den Vater der diese Diskriminierung nicht einfach so hingenommen hat und langen Atem und Durchhaltevermögen bewiesen hat.
Zu der Mutter möchte ich gar nicht erst etwas sagen. Zuerst die Kinder entwurzeln und dann auch noch das alleinige Sorgerecht fordern. Schade dass man so jemanden nicht verwarnen kann. Und Kindeswohls scheint es ihr ja nicht wirklich zu gehen.
Die Bezirksrichterin dürfte mit der einfachen Rüge noch milde davon gekommen zu sein. Für mich klingt das eher nach grob fahrlässig und so jemand sollte so ein Amt nicht weiter ausüben dürfen. Wahrscheinlich handelt es sich hier auch um jemanden, der persönlich komprimiert zu sein scheint oder von Männern kaum eines Blickes gewürdigt wird, bei jeder Möglichkeit aber #metoo schreit.
Hoffentlich erst der Anfang zur wirklichen Gleichberechtigung.

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01.04.2018, 14:30 Halt wie immer! Unstimmigkeiten der Geschiedenen werden zu Lasten der Kinder ausgetragen. Wirklich tragisch!!! Liebe Erwachsene stellt ,,euch‘‘ nicht immer so in den Mittelpunkt und handelt zum Wohl eurer gemeinsamen Kinder!!!

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01.04.2018, 12:16 Ich habe hier geschrieben (wieder einmal, wieder vergeblich),

dass es langsam an der Zeit wäre,
die Ausbildung zum Richteramt und die Bestellpraxis für dieses Amt zu überdenken und zu ändern.
Vielleicht hätten wir dann in Zukunft wieder eine Justiz, deren Vertreter auch die Realität kennen.

Leider verschwinden solche Gedankenäußerungen bei vol.at meist im Orkus der Zensur.

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01.04.2018, 12:16 Vorarlberger Gerichte halt………….machen was sie wollen, teilweise ohne Sinn u. Verstand.

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01.04.2018, 12:15 Der im Artikel beschriebene Fall mit „fehlenden direkten Besprechungen zwischen den Eltern“ ist eine Taktik, die evtl. von der Präsidentin der Vbg. RA-Kammer stammt. Das Wohl von Kindern wird dadurch massiv geschädigt! Auch RA und Richter, die das nicht erkennen (wollen) oder viel zu spät agieren sowie den betroffenen Vätern es sehr schwer machen, sich für die Kinder und deren Wohl einzusetzen, gehören in die Verantwortung genommen! Leider schieben Richter oft die Verantwortung ab und geben die heisse Kartoffel an das Jugendamt, wodurch die Kinder noch mehr traumatisiert werden. Zudem erzwingt man durch dieses Verhalten unseres Rechtssystems eine Erziehungsform für Kinder, die ganz und gar nicht dem Wohle der Kinder dient. Viele andere Taktiken und fiese Tricks von Anwälten wie beispielsweise Dr. Birgitte Breinbauer werden von Vereinen wie dem Männerservice aufgedeckt! Danke dafür, denn Anwälten, die ihre Position und Wissen missbrauchen, gehört die Lizenz entzogen.

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01.04.2018, 10:50 Tja Vorarlberg-Richter nichts zu gebrauchen!!! Falsche und voreilige Entscheidungen!!

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01.04.2018, 10:48 … typisch vorarlberg …

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01.04.2018, 10:20 Ehrlich.. wen interessiert der schass? Ist es echt wert zum so Sto?… Und wenn in Schweden an Russ an Furz Lot steht es morn DIN…

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01.04.2018, 09:49 Tja… das Privileg der Frauen

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01.04.2018, 10:22 Ja wir tragen das Kind auch aus.. und genähten es.. stehen in da Nacht auf.. und machen gar alles 24h am Tag während der Vater als zwei Wochen Mal fainifaini macht… Lächerlich.. Männer sollten gar keine rechte mehr haben … Word

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Heute, 08:07 Gute Frau.. Es mag schon sein das es Väter gibt denen es am A…. Vorbei geht was mit ihren Kindern Nach der Trennung passiert. Aber es gibt auch sehr viele Väter die sehr gerne viel mehr um Ihre Kinder kümmern würden wenn man ihnen die Gelegenheit dazu geben würde. Leider gibt es viele Frauen, und dafür schäme ich mich oft eine Frau zu sein, die eine Trennung nur zu ihren Gunsten ausnutzen. Sie ruinieren den Vater finanziell und vom Seelenleben dessen und der Kinder wollen wir gar nicht reden. Ich finde das einfach nur schlimm. Sie sollten sich mal echt über ihre Denkensweise Gedankenmachen. Ist ja echt übel was in Ihrem Kopf abgeht. Jeder Vater der sich ordentlich um seine Kinder kümmern möchte sollte das Recht auch dazu bekommen gemeinsam mit der Mutter.

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Heute, 07:48 Narzistische, arrogante und chronisch unzufriedene Frauen sind wirklich das Letzte, was Kinder in der Erziehung brauchen.

Aber ich kenne zu viele Fälle, bei denen die Kinder dann bereits ab der Pubertät rebellieren und immer mehr mit dem Vater unternehmen wollen. Je nach Alter des Kindes bei der Trennung zieht es die Kinder stark zum Vater – vorallem, wenn sie dann 18 sind!

Und die eigennützige Mutter bleibt allein auf der Strecke. Das Kind hat starken Kontakt mit dem Vater und erfährt dann mit ausreichenden Gerichtsbelegen/Schriftverkehr etc., dass die Mutter massiv den Kontakt zum Vater blockierte.

Das Kind wendet sich mehr von der Mutter ab und holt Zeit mit dem Vater nach.

Die Mutter vereinsamt zunehmend, denn auch kein dauerhafter Partner ist an so einer Bestie interessiert. Die Frau postet dämliche Bilder in scheinbar „glücklichen Posen“ in sozialen Medien und wird verzweifelter, weil niemand sich mit ihr abgeben will.

Zu oft schon gesehen – Männer, kämpft um eure Kinder!

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01.04.2018, 22:23 Wenn du das so siehst, solltest du das finanzielle auch allein stemmen!!! Dann hast du das Recht so zu urteilen! Zumeist werden Männer nur auf das finanzielle reduziert! LG von einer alleinerzieherin!

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01.04.2018, 18:13 OK, wenn Du das so meinst, gehört DIR auch jedes Recht verweigert Alimente zu fordern.Dann kannst Du von mir aus auch 48h am Tag feini feini machen.

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01.04.2018, 12:50 Ruhig blut verbitterte frau…
Sie sind ein paradebeispiel für die emanzipation…
Die frauen wollen gleich gestellt werden wie männer, (arbeit, bundesheer, sport,…)
Aber wenn es sich um das sorgerecht für kinder handelt dann wollt ihr nichts mehr von gleichberechtigung wissen…

Ps.: ihr emanzen seid nur heuchler auf einer viel zu grossen plattform die euch geboten wird.
Komisch wie ich finde!

Das war das wort zum sonntag 🙂

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01.04.2018, 12:13 @ cheffrau

Du bist der widerliche Prototyp einer gekränkten, mäßig intelligenten, zudem herzlosen Frau.

Alle Männer / Väter in einen Topf zu werfen hat wohl mit Deinen persönlichen Erfahrungen zu tun?

Leider kann ich Dich trösten, Väter haben, Alimente zu bezahlen ausgenommen, keine Rechte. Aufgrund einer völlig veralteten, menschenverachtenden Gesetzeslage, können gekränkte Mütter, vollkommen legal, den Vätern ihre Kinder entziehen, den Kindern ihre Väter entziehen.

Ich spreche aus Erfahrung, nur um mir weh zu tun, konnte ich meine Kinder für lange Zeit nur alle 14 Tage sehen, das war das schlimmste, was mir je im Leben passiert ist.

Der Schmerz, die Tage zu zählen, nicht zu sehen wie es ihnen geht, war unerträglich. Zudem noch die Wut, dies alles nur zur Genugtuung der Mutter ertragen zu müssen.

Also: es muss dringend sofort unterbunden werden, das liebende Väter, die sich um ihre Kinder kümmern WOLLEN, dies auf Wunsch der Mutter nicht DÜRFEN.

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01.04.2018, 11:19 Puppen wurden mal genäht, ist aber schon lange her 🙂

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01.04.2018, 11:17 Genau… Erkennt den Kerlen alle Rechte ab.. zu lange hatten die was zu melden

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01.04.2018, 23:50 Und wird auch so bleiben, Püppi.

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01.04.2018, 11:06 Einfach nur dumm….

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01.04.2018, 11:23 I dont give a shit … Männer braucht kein schwein… Und i dont Care what U say ha..ha..und ha…

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01.04.2018, 14:41 @ Dünnschiss: Wieso, sind sie etwa ein Schwein?

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01.04.2018, 09:40 Schon spannend: sehr viele User regen sich über die mangelnde Rechtschreibfähigkeiten der Autoren, die fehlerhaften sachlichen inhaltlichen und sprachlichen Punkte raus und sind trotzdem immer wieder in vol.at anzutreffen. Zu
Zum Richter Beschluss: ich finde es traurig dass hier eine Richterin! Den Sachverhalt nicht richtig prüft und deinem Vater so ihre Kinder wegnimmt. Meiner Meinung nach sollte diese Frau suspendiert werden, dass sie nachweislich geschlechterspezifisch urteilt.

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01.04.2018, 12:17 Volle Zustimmung! Solche Ricter/-innen gehören des Amtes enthoben.

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01.04.2018, 11:22 Zum allgemeinen Glück könnte sie das Glück haben und wegrationalisiert werden.
Win-win, gespart und Sicherheit gewonnen …

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01.04.2018, 09:37 Ist ein privater Sorgerechtsstreit eine Meldung für vol.at?

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01.04.2018, 13:44 Besser ein paar hirnlose Youtube Bikini Girls in vol.at bringen, was? Das wäre eher was für Sie.

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01.04.2018, 11:33 @DaSeppl: ….“eh klar“, ein „privater“ Sorgerechtsstreit, wen interessiert das?? Es ist „ja nur“ das „private“ Leben von Kindern, über deren Köpfe hinweg – meist unterstützt von so schön „objektiven??“ GutachterInnen, unterstützt von (auch) aggressiver Anwalts“kultur“, entschieden von RichterInnen, die sich sehr gerne an „Gut“achterInnen zum Thema KINDESWOHL anlehnen, da Richterinnen JuristInnen sind und das „kindeswohlorientierte??“ Gutachten entscheidet über „Wohl und Wehe = Leid“ von Kindern!
Doch – Kindesleid und Kindesnot – hat UNS zu interessieren und doch – es ist nicht unerheblich wer hier
„via“ Gutachterin Einfluss auf ein Kinderleben nimmt und es ist nicht unerheblich WIE es den Kindern geht!
Nur ist bei mir der Eindruck „geblieben“ und hier entstanden, dass der Begriff KINDESWOHL der am meisten
„zynisch“ missinterpretierte Begriff überhaupt ist und, dass es hierzulande ZULETZT um das KINDESWOHL geht… Kinder haben KEINE Stimme – das ist FIX und TRAURIG!!

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01.04.2018, 10:32 @DaSeppl: Du musst es ja nicht lesen, Dolm.

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01.04.2018, 11:18 Du bist hohl

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01.04.2018, 10:06 Ich gebe dir Recht, jedoch der Focus liegt ja an dem Fehlverhalten zweier Provinz-Gerichtsinstanzen.

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01.04.2018, 09:18 Alleine schon ein derartiger Schritt dieser Mutter zur Erkämpfung des Alleinsorgerechtes würde mich veranlassen, für sie einen Sorger zu bestimmen.

Aber es hört mit unserer „Ländle-Justiz“ nicht auf. Selbst in derartigen Fällen entscheiden Richter auf Bezirks-und Landesgerichtsebene daß laut OGH:
1. Feststellung, dass der Sachverhalt nur mangelnd ermittel wurde;
2.Teile der Argumentation der Bezirksrichterin zu rügen sind;
3. bemängelt wurde auch , dass sich beide Gerichte nicht inhaltlich auseinandersetzten.
All dies geht so langsam an einer wohl bekannten „Seilschaftsjustiz“ (bekannt von Ratz udglm.) schon weit vorbei und bringt großes Unbehagen, vor derartigen Richtern einmal ein „gerechtes Urteil“ zu erwarten zu müssen.
Das Glück einen fähigen, der Seilschaft nicht zutragenden Anwalt zu haben,ist eher selten.
Welcher Anwalt darf sich über derartigen Verdienst loben? Anscheinend keiner der hiesigen Armenverdeitiger, welche sich sonst mit ihren Namen in vielfacher Form prüden.

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01.04.2018, 10:24 Dämlich ohne Ende… Es interessiert koa Sau ob da Sepp mit da Hilde Streit hat.. geleck

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01.04.2018, 11:25 Genau… Faaaaad

Tolle Nochrichta.. gut das machen es EZ wissen….

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01.04.2018, 08:57 Jemand hatte das Sorgerecht FÜR die Mutter? 😉

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01.04.2018, 08:15 „Das Verweigern ihrer Mitwirkung kann nicht zugunsten der alleinigen Obsorge der Mutter ins Treffen geführt werden.“ Sehr gut, aber dazu braucht es den OGH und der Vater muß die ganzen Provinzinstanzen durchgehen.
Die Mutter unterbindet Telefonate zwischen den Kindern und dem Vater, der natürlich trotzdem weiter zahlen darf. Gehts eigentlich noch? Ich würde der guten Frau die Alimente etc. einstellen lassen bis sie wieder zum Wohle der Kinder zur Vernunft kommt.
Da sieht man mal wieder was für haarsträubende Urteile, noch dazu natürlich meistens zum Nachteil der Männer, in der Provinz gefällt werden. Möchte die
Richterin in Feldkirch sich am Zerreißen einer Familie aktiv mit ihrem Urteil beteiligen?

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01.04.2018, 08:00 Nun – gegen Dummheit, Erdbeben und recht exotisch anmutende Sätze der deutschen Sprache – kann man sich derzeit leider noch nicht impfen lassen.

Prospekt, prospekt – das imprägniert mir !

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01.04.2018, 11:31 Du Heino.. Go gi gaggla maha

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01.04.2018, 04:33 So ist mir mir ergangen. Wenn das letzte Kind 2 Jahre alt war und in die Hose gemacht hat, wurde mir vor Gericht wieder die Besuchszeit gekürzt. am Schluss waren es 6 Stunden alle 3 Wochen. Alle 2 Kinder 2 (eines davon leicht behindert) Meine damalige Frau zog nach Zürich. (Ich wusste nicht wohin) Ich habe das gefragt wie die Adresse war, Ich bekam die Antwort- Das ist Amtsgeheimnis. Den beiden wurde von der Mutter verboten Kontakt mit mir zu halten. Das Mädchen damals 3 Jahre alt durfte mich nicht anrufen oder eine Zeichnung mir zu schicken. So verging die Zeit und ich habe mich daran gewöhnt. Jetzt ist die Tochter Fabienne 24 Jahre alt und hat ein Baby bekommen (das hat mir ein Bekannter gesagt) ich weiß nicht einmal wie die Enkelin heißt. VIELEN DANK AN FRAU RATZ.

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01.04.2018, 18:33 wird schon einen Grund haben, wenn du das Kind nicht sehen durftest. und warum sucht dich deine 24jöhrige Tochter nicht

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01.04.2018, 01:14 Die Ehe wurde 2014 einvernehmlich geschieden. Vereinbart wurde dabei die gemeinsame Obsorge für die beiden Kinder. Die Frau ist inzwischen mit den Kindern vom Osten Österreichs nach Vorarlberg übersiedelt. Deswegen beantragte sie vor Gericht das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder………………………….

Das ist doch kein Grund einem Vater das gemeinsame Sorgerecht zu nehmen. Er würde die Kinder vermutlich in den Ferien haben wollen, was auch für die Kinder gut wäre. Man kann doch nicht einfach hunderte Kilometer weg ziehen und verlangen, dass der Vater plötzlich seine Kinder abschreibt. Ich wäre froh gewesen, wenn sich der Vater meiner Kinder um diese gekümmert hätte, was leider nicht der Fall war. Wenn eine Scheidung einvernehmlich ist, dann sollten sich die Eltern doch einigen können. Oder?

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01.04.2018, 08:38 Ja, eigentlich schon. Ich habe auch den Kontakt zu meinen Kindern nach der Scheidung aufrechterhalten können, auch gegen den Willen meiner Ex. Aber nur weil diese zu diesem Zeitpunkt schon älter wären (12 und 10). Wenn diese kleiner gewesen wären hätte ich wahrscheinlich keine Chance gehabt, aber natürlich brav zahlen dürfen. Also kann ich mich in den Mann aus dem Bericht gut einleben. Dass eine Richterin in Feldkirch so ein kinderfeindliches, juristisch nicht mal tragfähiges, Urteil spricht sagt so einiges über die Ländlejustiz aus.

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01.04.2018, 08:02 Sehr guter Beitrag, den ich unterschreibe, macht alles Sinn was du hier ausführst. Natürlich könnte er seine Kinder auch hier sehen, zB im Urlaub, bei dem er sich ja hier ein Zimmer nehmen könnte, oder eine Ferienwohnung, um eben mit ihnen Zeit zu verbringen. Oder sie eben auch mal im gemeinsamen Urlaub irgendwo zu geniessen und mit ihnen Zeit verbringen. Hier wird den Müttern manchmal schon mehr Vorteile zugeschoben, als den Vätern, was sicher nicht immer gerecht ist, die Richter entscheiden hier blind, ohne die Eleternteile vorher jemals Live erlebt zu haben, wie sehr sie an den Kindern hängen und zwar BEIDE Seiten denke ich. Schon sehr traurig, was sich da manchmal für persönliche Tragödien abspielen, gerade wenns dann um die eigenen Kinder geht.

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31.03.2018, 23:04 Eine Entscheidung kassieren? Wow 😉

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01.04.2018, 09:13 Eine gerichtliche Entscheidung „kassieren“ ist Juristendeutsch bzw. der Fachausdruck und bedeutet soviel wie eine Entscheidung der Vorinstanz „aufheben“.

Darum heißen in manchen Ländern (z. B. Italien) die Revisions- (Berufungs-) Gerichte auch „Kassationsgerichte“.

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01.04.2018, 09:54 Eddie 2 danke für die Aufklärung, habe wieder etwas gelernt.

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01.04.2018, 08:19 Du und die anderen Kommentarschreiber weiter unten habt wohl keine größeren Sorgen, dass ihr euch über die Rechtschreibung im Artikel echauffieren müsst. Der Inhalt des Berichtes ist euch wahrscheinlich egal. Provinzler, werft nur weiter den ersten Stein.

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31.03.2018, 22:54 Ich fordere verpflichtende Deutschkurse für vol.at – Mitarbeiter!!

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31.03.2018, 21:03 Obresten Gerichtshof ???

Wieder mal eine glanzVOLle Meisterleistung schon im ersten Satz,
Reschpeckt!!

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31.03.2018, 20:37 wo ist überhaupt die Evil-Harry Laus abgeblieben

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01.04.2018, 10:11 Wo ? die ist Eier suchen und das ist gut so !

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01.04.2018, 09:52 Mei,mei, bist Du wieder mal freundlich drauf, D U O B E R L A U S ( E R )

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01.04.2018, 19:15 Schau schau, unser feini feini Macher Marczyinski, du bist so blöd
in einer Person, dass du heute wohl gleich mit deinen beiden Nicks
auf dem Weg bist, selten blöder Hund!!!

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31.03.2018, 20:21 Kassierten eine Entscheidung! Was soll das wohl heissen? Deutsche Sprache, schwere Sprache, da ist wohl jemand am Werk der nicht richtig Deutsch kann!

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31.03.2018, 20:14 Den üblichen Rechtschreibfehler kann ich noch verzeihen…

Aber kann mir jemand bitte erklären was „Die Richter am Obresten Gerichtshof (OGH) kassierten eine Entscheidung über die alleinige Obsorge einer Mutter über ihre Kinder und ordneten eine neue Verhandlung in Vorarlberg an.“ bedeutet?

Was bitte ist eine „…kassierten einen Entscheidung…“ ???
Was ist die Bedeutung dieser Worte???

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01.04.2018, 08:46 Bei einer kassatorischen Entscheidung prüft eine instanziell übergeordnete Stelle, typischerweise Behörde oder Gericht, die Entscheidung einer Ausgangsstelle, nur mit der Befugnis, die Ausgangsentscheidung zu bestätigen oder aufzuheben, zu kassieren (von frz. casser ‚kaputt machen, zerstören‘).  „aus Wikipedia“

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31.03.2018, 23:56 Sollte wohl heissen:

„Die Richter am Obresten Gerichtshof (OGH) kassierten für eine Entscheidung ab….

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31.03.2018, 23:05 Wahrscheinlich hat man das „ein“ vergessen und auch den Stil für Nachrichten ;)))

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01.04.2018, 11:00 NO BRAIN.

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31.03.2018, 21:04 kassieren
schwaches Verb – 1. seines Amtes entheben, unehrenvoll aus …2. (ein Gerichtsurteil) aufheben

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31.03.2018, 20:29 Die Kassation einer Entscheidung ist die Aufhebung einer Entscheidung- hier weil der wesentliche Sachverhalt nicht ermittelt wurde. Wäre der Sachverhalt von den vorherigen Gerichten (1. und 2. Instanz, BG und LG) ermittelt worden, hätte der OGH meritorisch entscheiden können – also selbst in der Sache. Da der OGH nicht selbst den Sachverhalt erhebt, konnte er hier die Entscheidung nur kassieren (von Kassation).

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31.03.2018, 20:28 diese Frage kann dir nur vol.at beantworten, ich mutmaße, daß der Schreiberling einen Versuch gestartet hat, einen Artikel selbst zu verfassen und dabei ist er kläglich gescheiter. Vielleicht wollte er schreiben, die Mutter kassierte durch die Richter des OGH eine Abfuhr für das alleinige Sorgerecht. Ist aber nur eine Mußtmaßung meinerseits.

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31.03.2018, 21:36 kassieren
schwaches Verb – 1. seines Amtes entheben, unehrenvoll aus …2. (ein Gerichtsurteil) aufheben

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31.03.2018, 20:14 Traurige Kinder zwischen uneinigen,so genannten Eltern und das Gesetz spielt seine Spielchen zum kotzen

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31.03.2018, 19:38 Bravo! Wird auch höchste Zeit, dass auch die Männer mehr Rechte nach Scheidungen bekommen. Ich (und ich bin selber eine Frau) finde es erschreckend, wie viele Frauen die Kinder für ihre eigenen Rachegelüste gegenüber dem Ex missbrauchen. Da geht es leider sehr oft gar nicht mehr um das Wohl der eigenen Kinder, sondern nur darum, den anderen zu verletzen, zu demütigen, schlecht zu reden und finanziell auszunehmen. Der Vater scheint ja auch echtes Interesse an der Fürsorge seiner Kinder zu haben. Nachdem sie sogar seine Telefonanrufe blockiert stellt sich mir die Frage, ob nicht sogar ER das alleinige Sorgerecht beanspruchen sollte.

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31.03.2018, 19:16 Die Richter am Obresten Gerichtshof (OGH) kassierten eine Entscheidung über die alleinige Obsorge einer Mutter über ihre Kinder und ordneten eine neue Verhandlung in Vorarlberg an. Ein Deutsch wie im Bilderbuch …
Eine gemeinsame Obsorge über SMS und Mail. Habe noch nie gehört dass über diese Medien Kindern der Hintern gewischt wurde…

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31.03.2018, 23:05 Was soll denn das bitte heissen? -> “ .. über SMS und MAIL der Hintern gewischt wurde?“

Sie kennen den Umfang einer gemeinsamen Obsorge wohl kaum und vertauschen die Obsorge mit dem Betreuungsrecht – welches ja eine Mutter automatisch bekommt und ein Vater erst beantragen muss – soviel zur Geschlechtergleichberechtigung. Ein Vater darf in 94.7 %, egal ob er das möchte oder nicht, seine Betreuung nur monetarisch einbringen.
Wer hat der Mutter gesagt, dass sie eine derartige Distanz zum Kindesvater schaffen soll und damit für die Kinder verunmöglicht eine gesunde Beziehung zum anderen Elternteil erhalten zu können ? Den Hintern auswischen, das würde auch sicherlich ein Vater tun. Es sind nicht alle Väter, so wie ihr Frauen Euch das gerne wünscht: Zahlender, dafür ihr theadralisch: „Ich bin eine arme Alleinerzieherin“ schreien dürft -während ihr aber mitansehen DÜRFT, wie Eure Kinder aufwachsen. Diese Art von faschistoidem Feminismus ist echt mies. Mies vor allem Euren Kindern g.über.

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01.04.2018, 10:59 So ist es.

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31.03.2018, 19:38 @Brelo

Was kann ein Vater dafür wenn die Exfrau mit den Kindern in ein anderes Bundesland zieht? Reichlich wenig wahrscheinlich …. soviel zu deinem Hintern wischen!

Warum soll eine Mutter das alleinige Sorgerecht bekommen „nur“ weil sie weiter weg zieht vom Vater deren Kinder???

Kinder brauchen auch ihren Vater,sie soll froh sein das es ihn gibt …. und das nicht nur zum Hintern putzen u. Alimente zahlen!!

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31.03.2018, 18:51 Na endlich mal ein Richter der zu Mann und Kind hält, und nicht die ganze Macht an die Frau übergibt.!

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01.04.2018, 11:15 Wenn Sorgerecht was mit Macht zu tun haben soll, dann gute Nacht für das Kind…

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31.03.2018, 18:35 halt vlbg richter ein Urteil nachdem anderem aufgehoben, wehn wundert das

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31.03.2018, 18:26 Bravo!
Und was in diesem Artikel vielleicht zu kurz gekommen ist: Wie kann es in Österreich noch immer möglich sein, dass (egal bei gemeinsamer oder alleiniger Obsorge) sich der ABR (Aufenthaltsbestimmungsberechtigte) Elternteil derart vom anderen Elternteil entfernen darf, dass eine bestehende Kontaktrechtsregelung nun vom verbleibenden Elternteil nicht mehr gelebt werden und er somit von den Kindern entfremdet werden kann.
Die Tatsache, dass die Kindesmutter die Telefonkontakte vom Kindesvater blockiert, lässt nicht nur Rückschlüsse auf ihre Verantwortungslosigkeit und ihr Verständnis für die Interessen ihrer Kinder zu, sondern ist ein klarer Beweis für ihre Bindungsintoleranz. Diese wiederum, angeführt im öst. Familienrecht als Kindeswohlgefährdung, sollte die Richter in eventu sogar eine Verlagerung des ABRs zum Kindesvater in Überlegung bringen, anstatt ihm die Obsorge zu nehmen.
Klar und deutlich legen die Richter des BG hier Zeugnis Ihrer Mütterlastigkeit ab.

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31.03.2018, 18:00 Gut so. Alleiniges Sorgerecht ohne schwerwiegende Ferfehlung gehört nicht gestattet. Manche Mütter verhalten sich mehr als abartig leider.

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31.03.2018, 17:59 Ih kenn ou so ah S u.
Hot zwoa liabe Moadla! Widr säg ih nix meh, hot koan Wert.

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31.03.2018, 17:32 Die Vorarlberger Gerichte entscheiden immer gegen den Vater.
Der ist nur eine Kontonummer, ohne jegliches Recht.
Räumt endlich mal auf, in dem Sauladen!

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01.04.2018, 10:06 Soo stimmt Deine Einschätzung auch nicht, aus meiner eigenen Erfahrung. Damals, also schon lange,lange her, da habe ICH als Mann vor Gericht und Jugendamt, ein bisschen habe ich sehr wohl von denen gewisse Unterstützung erhalten, das Sorgerecht für meine beiden Kleinen erstritten. Wenn MANN unbedingt was will und sich ganz ernsthaft, aus Sicht des Jugendamtes gesehen, dafür einsetzt daß die Kinder es beim Mann besser haben, dann wird oft auch im Sinne,zum Wohl der Kinder, auch der Mann, also ich, zum Alleinerzieher bestimmt. Möglicherweise ist das selten, aber doch möglich. Jedenfalls war das bei mir so.

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01.04.2018, 19:20 1943????

feini feini, Dornbirngay, aber wer machte dir die 2 Kinder?

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01.04.2018, 10:55 In krassen Fällen mag es ja so sein, dass der Mann das alleinige Sorgerecht bekommt, streitet ja niemand ab. Aber im Normalfall ist der Vater immer der Lackierte und Zahlmeister ohne Rechte. Da muss ich Brenner recht geben. Auch eigene Erfahrung und Erfahrung eines befreundeten Rechtsanwaltes als Rechtsbeistand.

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31.03.2018, 16:51 Gute Entscheidung des OGH!

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31.03.2018, 15:59 Gott sei Dank hat man der Supermami und der Vorarlberger Gerichtbarke ihre Grenzen aufgezeigt

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31.03.2018, 15:54 Da werden die Gender-Emanzen wieder aufheulen!

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31.03.2018, 15:12 Ja meine Damen und Herren Richter an den Vorarlberger Gerichten: Die Emanzipation gilt auch für Ex-Ehe-Männer. Man hat ohnehin jahrelang die Männer in Scheidungsverfahren „richterlich“ abgezockt und ins abseits gestellt, aber hohe Unterhaltsforderungen „aufgebrummt“. Es ist schon richtig, wenn Euch der Oberste Gerichtshof in Wien deutlich zeigt, wohin der Rechtsweg zu gehen hat!

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31.03.2018, 15:06 die vorarlberger pflegschaftsrichter sind bekannt für schlechte leistungen.

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31.03.2018, 15:04 Es wird höchste Zeit für echte Gleichberechtigung, also gleiche Rechte für Väter und Mütter. Der Vater ist nur zum Zahlen da!

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01.04.2018, 09:42 Naja, das liegt halt meistens an der Rollenverteilung. Vater arbeitet, Mutter kümmert sich zu Hause um die Kinder. Echte Gleichberechtigung würde dann auch bedeuten, dass der Vater sich zur Hälfte um die Kinder kümmert.

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01.04.2018, 11:45 Väter haben ebenfalls die Wahl sich mehr der Kindererziehung zu widmen. Allerdings wird das noch zu wenig gelebt. Meist aus finanzieller Sicht darf/soll die Frau dies übernehmen. Sehr langsam kommt bei der jüngeren Generation ein Umdenken. Wird aber nach wie vor zuwenig von der Politik, der Wirtschaft und der Gesellschaft unterstützt. Kinder brauchen beide Eltern.

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01.04.2018, 19:13 In diesem Forum geht es eigentlich primär um den ungerechtfertigten Sorgerechtentzug an den Vätern. Aber wenn die Frauen auch etwas zur finanziellen Erhaltung der Familie betragen möchten, könnten sich die Väter natürlich in dieser Zeit auch um die Kinder kümmern. Streitet ja niemand ab.

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31.03.2018, 14:54 Richtig so
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Jugendschutzgesetz – Sperrstunde fällt ab 16 Jahren – Ausgehzeiten

Symolbild - www.br.de
Symbolbild – http://www.br.de

Jugendschutzgesetz beschlossen

Ebenfalls am Mittwoch hat der Vorarlberger Landtag einstimmig ein neues Jugendgesetz beschlossen. Kern der Novellierung ist, dass die Beschränkung der Ausgehzeit für Über-16-Jährige wegfällt.

Bisher durften junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 18 Jahren in Vorarlberg lediglich bis zwei Uhr morgens unterwegs sein. Mit der Aufhebung dieser Beschränkung wird das Vorarlberger Jugendgesetz an die Regelungen in den anderen Bundesländern angeglichen.

Die grüne Abgeordnete Nina Tomaselli etwa sprach von einer „längst überfälligen Harmonisierung“.

Das letzte Wort in Sachen Ausgehzeiten stehe aber den Eltern zu, betonten Mandatare aller Fraktionen.

Rauchen erst ab 18?

Mit der Gleichstellung von E-Zigaretten, E-Shishas und ähnlichen Produkten mit herkömmlichen Zigaretten trage man den aktuellen Trends Rechnung. Dabei zeigte sich der Vorarlberger Landtag durchaus offen dafür, die Altersgrenze für Rauchen künftig auf 18 Jahre anzuheben.

Die Raucherrate bei österreichischen Jugendlichen sei zu hoch, stellte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) fest. Lediglich die Altersgrenze zu verschieben sei aber wohl zu wenig, so der in der Landesregierung für Jugend- und Familienförderung zuständige Wallner. Man wolle auch die Haltung des Bundes in dieser Frage abwarten.

01.02.2017
weiterlesen —>  http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2823198/
Tags: Rauchverbot – Gesundheit – Familie – Erziehung – Gesetze Österreich –
Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung – Obsorge –

 

Wegweisung und Betretungsverbot waren rechtswidrig

Betretungsverbot für Mann war rechtswidrig

Betretungsverbot für Mann war rechtswidrig © APA
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts: Wegweisung und Betretungsverbot waren nicht notwendig.

Der Ehemann hat sich seiner Gattin gegenüber bei der Auseinandersetzung unter beiderseitigem Alkoholeinfluss nicht derart aggressiv verhalten, dass die Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung und das zweiwöchige Betretungsverbot gerechtfertigt waren. Zu dieser Ansicht gelangte das Landesverwaltungsgericht. Das Gericht in Bregenz hat deshalb die polizeilichen Maßnahmen für rechtswidrig erklärt.

Nun hat der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichts bestätigt. Das Höchstgericht in Wien hat damit die Revision der Bezirks­hauptmannschaft Dornbirn gegen die Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts zurückgewiesen. Die BH vertrat die Meinung, dass Wegweisung und Betretungsverbot sehr wohl notwendig gewesen sind.

Das Landesverwaltungsgericht erblickte jedoch keine Handlungen des Lustenauers, die als derart offensiv aggressiv gegenüber seiner Ehegattin zu werten seien, dass auf einen bevorstehenden gefährlichen Angriff geschlossen werden könnte.

Ebenso fänden sich keine Hinweise für ein zeitlich nahestehendes zukünftiges Verhalten des Mannes, aus denen eine weitere Gefährdung seiner Ehegattin ableitbar wäre. Somit gab es für das Gericht in Bregenz keinen Anhaltspunkt für eine bevorstehende Gefährdung. Deshalb sei der Ausspruch der Wegweisung und des Betretungsverbotes nicht begründbar gewesen.

Im Nachhinein beurteilt

Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision der BH als nicht zulässig zurück. Weil dem konkreten Einzelfall keine grundsätzliche Bedeutung zukomme und keine krasse Fehlbeurteilung zugrundeliege.

Die BH brachte vor, das Landesverwaltungsgericht sei offensichtlich und unzulässigerweise von höchstgerichtlicher Rechtsprechung abgewichen, weil es die Gefährdung der Frau erst im Nachhinein beurteilt habe. Die Polizei habe aber gleich an Ort und Stelle beurteilen müssen, ob eine Wegweisung zu verhängen sei. Eine Ex-post-Beurteilung könne aber aus der angeführten Passage der Entscheidung des Bregenzer Gerichts nicht abgeleitet werden, hielt dem das Höchstgericht in Wien entgegen.

Zudem behauptete die BH, das Landesverwaltungsgericht habe zu Unrecht angenommen, dass sich gegenseitige gefährliche Angriffe der Eheleute quasi aufheben. „Zu diesem Vorbringen genügt es darauf hinzuweisen, dass sich eine derartige Rechtsauffassung im angefochtenen Erkenntnis nicht findet“, schreibt der Verwaltungsgerichtshof.

Von NEUE/Seff Dünser , am 14. Januar 2016 10:15 Akt.: 14. Januar 2016 10:16

http://www.vol.at/betretungsverbot-fuer-mann-war-rechtswidrig/4581908

“Mütter und Väter sind unersetzlich”

VN-Interview. Hannes Hausbichler (45), Obmann von „Papa gibt Gas“

“Mütter und Väter sind unersetzlich”

Hannes Hausbichler lädt zur Weihnachtsfeier ein.
Hannes Hausbichler lädt zur Weihnachtsfeier ein.

Hannes Hausbichler fordert klare und faire Regeln zur Lösung von Konflikten zwischen Trennungselternteilen.

SCHWARZACH. (VN-hrj) „Der Verein steht für Sammlung und Bewusstseinsschaffung für Trennungselternteile“, erklärt Hannes Hausbichler, Obmann von „Papa gibt Gas“. Selbst ein Betroffener, plädiert Hausbichler „für ein Menschenrecht auf Kontakt von Eltern zu ihren Kindern, auf Kontakt zueinander, verbunden mit der Pflicht, miteinander familienfähig gut umzugehen“. Er lädt Trennungselternteile am 24. Dezember zu einer gemeinsamen Weihnachtsfeier ein.

Wie ist „Papa gibt Gas“ entstanden?

hausbichler: Auslöser war ein Bericht von Marlies Mohr, der am 30. September 2010 in den VN erschienen ist. Darauf haben sich viele betroffene Väter bei mir gemeldet. Ein erstes Treffen fand im Gasthaus Sternen in Rankweil statt. Daraus entstand die Initiative „Papa gibt Gas“ und gleichzeitig die Facebook-Gruppe, die heute mehr als 300 „Freunde“ anklicken. Sympathisanten sind es mittlerweile wesentlich mehr. Die Vereinsgründung war dann im Jänner 2011 in Bregenz.

 „Papa gibt Gas“ klingt aggressiv. Warum dieser Name?

hausbichler: Bei der Definierung des Namens fanden wir ihn alle lustig und schmissig. Unser Logo, ein Herz, stellt klar, dass das nicht aggressiv gemeint ist.

Wie steht die Organisation heute da?

hausbichler: Wir haben 38 Vereinsmitglieder und über 300 Sympathisanten. Männer und Frauen. Eine Frau – Carin Breuß – ist auch im Vorstand. Außerdem sind wir Mitglied der österreichischen und europäischen Väterplattform.

Warum ist es oft nicht möglich, eine Vater-Mutter-Kind-Beziehung nach der Trennung aufrechtzuerhalten?

hausbichler: Laut einer Schätzung des Familienverbandes haben 40 Prozent Trennungskinder Kontaktschwierigkeiten zu einem Elternteil. Die Ursachen sind vielfältig. Da gibt es zum Beispiel Väter, die sich nicht um Kinder kümmern wollen, und Mütter, die den Kontakt verweigern wollen. Wir weisen Väter eindringlich darauf hin, wie wichtig der Kontakt mit Kindern ist. Ein anderes Beispiel sind beziehungsunsichere und bindungsintolerante Elternteile. Solche haben Angst, dass sich ihre Kinder mehr dem anderen Elternteil zuwenden und sie selbst deren Zuneigung verlieren könnten. Ihre Angst versuchen sie mit der Ausgrenzung des anderen Elternteils unter Kontrolle zu bringen. Das sind Fehler von Obsorgeberechtigten. Nichtobsorgeberechtigte machen oft den Fehler, dass sie ihr Kind nicht mehr abholen. Dadurch kommt es zu nur noch sporadischen Kontakten – mit dem Resultat, dass sich das Verhältnis zwischen dem nichtobsorgeberechtigten Elternteil und dem Kind massiv verschlechtert.

Sie geben immer wieder der Politik und dem Rechtssystem die Schuld an der Situation von nichtobsorgeberechtigten Trennungselternteilen, hauptsächlich Vätern. Sind denn Eltern nicht selbst für ihren Beziehungskonflikt verantwortlich?

hausbichler: Ich bin überzeugt, bei Konflikten zwischen Elternteilen ist es hilfreich, wenn es klare und faire Regeln gibt, die allen Bedürfnissen gerecht werden. Gerade was das Familienrecht betrifft, herrschen gewaltige Ungerechtigkeiten in diesem Land. Da sind Politik und Justiz gefordert. Zum Beispiel sollten zu Fragen des Kindeswohls beide Seiten gleich gewürdigt werden, indem sich die Zuständigen ein unabhängiges Bild von der Situation verschaffen. Zurzeit werden meiner Erfahrung nach die Argumente von nichtobsorgeberechtigten Elternteilen – und das sind in den meisten Fällen Väter – zu wenig oder gar nicht beachtetet.

Wurden mit Hilfe von „Papa gibt Gas“ Elternteile wieder zusammengeführt?

hausbichler: Es gab Situationen, in denen wir beitragen konnten, eine verfahrene Situation zu verbessern.

Was wünschen Sie sich zu Weihnachten, Herr Hausbichler?

hausbichler: Ich wünsche mir, dass unsere Gesellschaft die Wichtigkeit von Vätern und Müttern in ihrer Unersetzlichkeit vollumfänglich anerkennt.

Weihnachtsfeier

Weihnachten für Elternteile in
Trennungssituationen

» Ort: Wallfahrtskirche Maria Bildstein

» Zeit: Heiligabend, 24. Dezember 2015, ab 14 Uhr

» Programm: Gottesdienst mit Agape im Pfarrsaal-Foyer, Musik mit Cellist und Tenor

» Veranstalter: „Papa gibt Gas“, Katholische Männerbewegung, Ehe- und Familienzentrum

» Infos: http://www.papagibtgas.at

Zur Person
Hannes Hausbichler
Geboren: 2. November 1970
Wohnort: Bregenz
Beruf: Techniker
Familie: Vater von zwei Söhnen

22. Dezember 2015

Männerpartei – Vorarlberger Kleinparteien heben Forum aus der Taufe

Vorarlberger Kleinparteien heben Forum aus der Taufe

von Anton Walser
Gründeten ein Forum: Vertreter der Vorarlberger Kleinparteien.
Gründeten ein Forum: Vertreter der Vorarlberger Kleinparteien.

Damit, sind Kleinparteienvertreter überzeugt, werde jede Wählerstimme vertreten.

Hohenems. (VN-tw) Aus der Sicht von Christoph Alton (Wir), Erwin Dünser (CPÖ) sowie Friedrich Gsellmann (Piraten) und Hannes Hausbichler (Männerpartei) wirkt die sogenannte „Sperrklausel“ in Bund und Land „bis heute besser, als es unserer Demokratie bekommt: Etablierte Parteien können sich auf diese Weise junge, idealistische Parteien höchst effizient vom Leib halten“.

Forum „bahnbrechende Idee“?

Aus diesem Grund heben die Vorarlberger Kleinparteien ein Forum aus der Taufe und wollen damit „Österreichs Politiklandschaft durch eine bahnbrechende Idee überraschen“. Immerhin, so Hausbichler & Co, hätten Vorarlbergs Kleinparteien engagiert um Wähler geworben. „Sie haben Stimmen erhalten, welche in Summe einem Landtagsabgeordneten entsprechen.“

Gemeinsame Beschlüsse

Das neue Landesforum der Kleinparteien (VoLK) diene daher der Vertretung aller Wählerstimmen, die sonst durch eine Sperrklausel ignoriert würden. Vertretern der Landesregierung und dem Landtagspräsidenten haben die Kleinparteienvertreter gemeinsam gefasste Beschlüsse überreicht.

Forderungskatalog übergeben

Darin fordern sie: Transparenz in Form einer Offenlegung sätmlicher Sitzungsprotokolle der Landesregierung; Datenauskunft zu Kontaktverweigerung und Eltern­entfremdung, noch immer gäbe es keine Zahlen, wie viele Kinder, Väter und Verwandte in welchem Ausmaße unter Elternentfremdung leiden würden; Volksabstimmung, immer noch seien die Hürden für Volksabstimmungen in den Kommunen des Landes „zu hoch gelegt“; im Sinne der der Subsidiarität und für eine direkte Demokratie in Vorarlberg fordern die Kleinparteien, dass jede Gemeinde selbst per Volksabstimmung die Hürden senken kann.

2015/02/23/

http://www.vorarlbergernachrichten.at/lokal/vorarlberg/2015/02/23/vorarlberger-kleinparteien-heben-forum-aus-der-taufe.vn