Kritik an FPÖ HC Strache, Herbert Kickl und ÖVP Sebastian Kurz:

WARUM hier der ORF ständig in den Radio-Nachrichten sagt, dass  Taxis ausgenommen sind von dieser Regelung, ist mir ebenso ein Rätsel, liebe ÖVP FPÖ Regierung?

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Kritik an Sebastian Kurz HC Strache Kinderschutz

Kritik an FPÖ HC Strache, Herbert Kickl und #ÖVP Sebastian Kurz:
1. Strafe viel zu niedrig, 500 Euro sollte einem der #Kinderschutz schon Wert sein!
2. Schwangere wurden vergessen!

Liebe Familienministerin Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß und ehrenwerte Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler wo ist hier die Verhältnismässigkeit,
eine auf die Straße weggeworfene Zigarette (Wien) kostet auch 50,- Euro, hier ist aber niemand gefährdet!

Eine Kindeswohlgefährdung auch von Schwangere sollte hier  wesentlich höher bestraft werden,

dieser Kinderschutz, Opferschutz sollte einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen!

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 2-6-2018

Tags: Gesetze Österreich – Rauchverbot Auto- Verwaltungsstrafe – Taxi – Opferschutz – Kinderschutz  – Kindeswohlgefährdung – Polizei

Kinderschutz – Rauchverbot im Auto in Kraft – Strafen ab 1. Juni 50 Euro

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(Bild: stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Viele Fragen offen

Rauchverbot im Auto in Kraft, aber noch straffrei

Heimlich, still und leise ist am Tag der Arbeit das Rauchverbot in Autos, sobald sich eine Person unter 18 Jahren an Bord befindet, in Kraft getreten. Wenn blauer Dunst das Fahrzeug erfüllt, wird der Lenker künftig mit 50 Euro zur Kassa gebeten. Abgestraft wird erst ab 1. Juni – und bis zuletzt blieben viele Fragen offen.

Die Aufhebung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie, dafür ein verbesserter Jugendschutz quer durch ganz Österreich – das war der „Deal“ innerhalb der Regierungsparteien rund um Zigaretten und Co. Ein Teil davon trat am Dienstag in Kraft: Ab sofort darf in Autos nicht mehr gequalmt werden, sobald sich Minderjährige darin befinden. Oder doch nicht? Denn bis heute liegt kein entsprechender Erlass und damit die gesetzliche Grundlage vor. Daher ist das Rauchen in den Fahrzeugen (noch) nicht strafbar.

Ein Monat Übergangsfrist
Das Problem soll in den kommenden Tagen behoben sein, heißt es dazu aus dem Gesundheitsministerium, das Papier sei praktisch schon auf dem Weg. Bis dahin wird die Polizei Tschick-Sünder zwar abmahnen, aber nicht zur Kassa bitten. Von einem Monat Übergangsfrist ist die Rede. Strafen werden ab 1. Juni von den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistratischen Bezirksämtern eingehoben. Strafmaß: 50 Euro.

E-Zigarette verboten, Cabrios ausgenommen
Bis zuletzt war unklar, wann und wo die neue Regelung gilt. Auf „Krone“-Anfrage hieß es am Dienstag: Neben Zigaretten und Zigarren sind auch E-Zigaretten verboten. Ausgenommen sind (offene!) Cabrios, da es sich dann um keinen geschlossenen Raum handelt. Eine Frage blieb aber bis zuletzt ungeklärt: Darf sich ein 17-Jähriger, der einen Führerschein besitzt und das Auto lenkt, genüsslich eine anstecken?

Opferschutz u. Jugendschutz fehlt – Kinder dürfen 1h länger ausbleiben

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Symbolbild Kinderschutz Opferschutz
Symbolbild Kinderschutz Opferschutz

Wenn es nach der Regierung geht, dann dürfen jetzt Kinder bis 14 Jahre  1h länger unbegleitet ausbleiben. Statt wie bisher 22h jetzt bis 23h.

Ein 14 oder 15 jähriges Mädchen kann bis 1h Nachts alleine ausbleiben.

Ab 16Jahre darf man unbegrenzt ausbleiben.

Wer sein 14 jähriges Kind bis 1h Nachts alleine ausgehen lässt, handelt unverantwortlich, so denken sehr viele Elternteile! Solche und ähnliche Reaktionen findet man vorwiegend in den österreichischen Zeitungskommentaren der letzten Tage massenhaft.
Das letzte Wort  haben natürlich die Eltern selbst.

Ich frage mich, was hat ein 14 jähriges Mädchen um 0:45 Uhr Nachts alleine in einer Disko oder in einem unbeleuchteten Weg nach Hause zu suchen?
Diese Doppelmoral der FPÖ ÖVP Regierung kann man leider nicht verstehen. Anderseits schreien dann einige FPÖ Leute sofort laut auf, wenn  in Tulln, um 1h Nachts, ein 14 jähriges Mädchen beim Heimweg vergewaltigt wird.
Wie passt das zusammen?

Hr. Sebastian Kurz und Hr. HC Strache, WO IST HIER DER KINDERSCHUTZ ODER OPFERSCHUTZ?
Ich sehe keinen.
Eher provoziert dieses neue  Gesetz den Kindesmissbrauch und eine Kindeswohlgefährdung.

m.f.g.
Admin Familie Familienrecht, am 21-4-2018

Artikel:

Eine Stunde länger ausgehen

Ab Jänner 2019 gilt das Rauchverbot bis 18. Darauf haben sich die Landesjugendreferenten am Freitag geeinigt. DPA

Ab Jänner 2019 gilt das Rauchverbot bis 18. Darauf haben sich die Landesjugendreferenten am Freitag geeinigt. DPA

Einheitlicher Jugendschutz in acht Bundesländern. Längere Ausgehzeit für 14- bis 16-Jährige.

Wien Acht Bundesländer vereinheitlichen den Jugendschutz. Ihnen ist es nach 35 Jahren gelungen, gleiche Ausgehzeiten für die Unter-18-Jährigen festzulegen. Wie die Bundesjugendvertretung vorgeschlagen hat, dürfen Jugendliche bis 14 Jahre künftig bis 23 Uhr ausgehen, zwischen 14 und 16 bis ein Uhr und ab 16 Jahren unbegrenzt. Nur Oberösterreich reißt aus. Dort sind drei Landesräte für den Jugendschutz zuständig, einer davon ist der Freiheitliche Elmar Podgorschek. Er bezeichnet die Ausgehzeiten als verantwortungslos. ÖVP-Landeshauptmann Thomas Stelzer hätte den Vorschlägen der Bundesjugendvertretung gerne zugestimmt, auch SPÖ-Landesrätin Birgit Gerstorfer, wie ihr Büro auf VN-Anfrage bestätigt. Es scheint also dem fehlenden Konsens geschuldet zu sein, dass aus Oberösterreich alle politischen Vertreter beim Treffen der Jugendlandesräte am Freitag fehlten. Lediglich Vertreter aus der Beamtenschaft haben teilgenommen und erklärt, dass die Sache in Oberösterreich weiter diskutiert werden müsse. Die Freiheitlichen scheinen auf ihrer Position zu beharren. „Vernünftige Eltern kämen nie auf die Idee, ihre 14 Jahre alte Tochter oder ihren Sohn unbegleitet bis ein Uhr nachts ausgehen zu lassen“, schreiben Landesparteiobmann Manfred Haimbuchner und Podgorschek in einer Aussendung am Freitag.

„Oberösterreich soll das intern klären, wir werden uns durch sie nicht aufhalten lassen.“

Jugendministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP), die Bundesjugendvertretung sowie der Vorarlberger Jugendreferent und Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) sprachen hingegen von einem Meilenstein. „Oberösterreich soll das intern klären, wir werden uns durch sie nicht aufhalten lassen“, sagte Wallner. Für Vorarlbergs Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren bedeutet die Einigung, dass sie eine Stunde länger ausgehen dürfen. Bisher lag die Grenze bei Mitternacht. Die Vereinheitlichung der Ausgehzeiten soll am 1. Jänner 2019 in Kraft treten, ebenso wie das Verbot von Hochprozentigem bis 18, das es in Vorarlberger ohnehin schon gibt, und das Rauchverbot bis 18. Bei diesen beiden Punkten geht auch Oberösterreich mit.

Kein Gesamtkonzept

Auf Bundesebene wünscht sich der Landeshauptmann weiterhin ein generelles Rauchverbot für die Gastronomie. „Das Allerliebste wäre mir, wenn die FPÖ in dieser Frage zur Vernunft kommt. Jetzt gibt es halt Einzelmaßnahmen“, sagt Wallner, der für ein Gesamtkonzept in Sachen Raucherprävention und Jugendschutz gewesen wäre. Es mache nämlich wenig Sinn, das Rauchen bis 18 zu verbieten, gleichzeitig aber jene Jugendlichen, die früher in der Gastronomie arbeiten, dem Raucherbereich auszusetzen. Ob es doch eine Volksabstimmung oder -befragung zum Rauchverbot braucht? Wallner überlässt das der Bundesregierung: „Wenn beim Volksbegehren eine gewisse Zahl an Unterschriften erreicht wird, muss sie sich sowieso entscheiden, wie sie vorgeht. Wenn überhaupt keine Entscheidung möglich ist, sollte man eine Befragung oder Abstimmung nicht ausschließen.“

21. April 2018, von Birgit Entner, Wien
https://www.vn.at/politik/2018/04/20/eine-stunde-laenger-ausgehen.vn
Tags: Gesetze Österreich – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung – Ausgehzeiten – Jugendschutzgesetz

Karmasin überzeugt von Rauchverbot für Unter-18-Jährige

Karmasin ist von den Plänen überzeugt

Karmasin ist von den Plänen überzeugt – © APA

Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) ist erfreut über die Fortschritte beim geplanten Rauchverbot für Unter-18-Jährige. Derzeit werde intensiv mit den Bundesländern an der Abstimmung des Gesetzestexts gearbeitet.

Es handle sich um eine “ganz wichtige” gesundheitspolitische Maßnahme, erklärte sie am Donnerstag im Gespräch mit der APA.

“Wir haben viele positive Reaktionen von Experten, Ärzten und Jugendorganisationen und von den Ländern, dass jetzt wirklich dieser Schritt umgesetzt werden muss”, so die Ministerin. Man sei in “guter Abstimmung und Verhandlung”, hofft sie auf ein einstimmiges Ergebnis Ende März beim Treffen der Jugendlandesräte in Krems.

Die Anhebung der Altersgrenze sei nötig, denn die Zahl der rauchenden Jugendlichen sei hoch. “Wir sind damit leider Europameister, das ist bedauerlich”, stellte Karmasin fest und verwies darauf, dass Österreich eines der letzten Länder mit einer Altersgrenze von 16 ist.

“Dreiklang” bei Rauchverbot

Die Ressortchefin zeigte sich davon überzeugt, dass es einen “Dreiklang” brauche: Neben den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen mit der Anhebung auf 18 Jahre sei dies das Verbot in der Gastronomie ab nächstem Jahr und die Prävention. “Wir arbeiten an einem wirksamen Konzept, das gemeinsam mit Verhaltenswissenschaftern ausgearbeitet wurde”, kündigte sie eine Präsentation bei der Konferenz Ende März an. Eine Summe, die für dieses Paket zur Verfügung steht, nannte sie noch nicht. Dies hänge davon ab, was die Länder beisteuern.

Apropos Bundesländer – Karmasin sieht aktuell auch eine gute Möglichkeit, wieder über die bundesweite Harmonisierung des Jugendschutzes zu diskutieren. Sollten sich die Länder hier finden, würde sie dies unterstützen, meinte die Ressortchefin.

Auf eben diese Vereinheitlichung des Jugendschutzes pochte in einer Aussendung die Bundesjugendvertretung, außerdem forderte sie einen Gipfel. Die Ausweitung des Rauchverbotes sieht die BJV allerdings kritisch, denn Altersgrenzen alleine würden nicht ausreichen. Wolle man das Rauchverhalten junger Menschen ändern, brauche es Investitionen in Prävention und Bewusstseinsarbeit, hieß es.

https://pinpoll.com/embed/38136

Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld

Verteidigt hat Karmasin auch die Änderungen beim neuen Kinderbetreuungsgeld. Das System des Wochengeldes und der einkommensabhängigen Variante sei nun wieder darauf zurückgeführt worden, wofür es ausgestellt wurde, erklärte sie.

Das einkommensabhängige Modell sei dafür konzipiert worden, dass die Mütter wieder rasch ins Erwerbsleben einsteigen: “Dem wollen wir wieder entsprechen.” Wenn zwischen zwei Kindern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde, müsse die Familie das Kindergeldkonto-System in Anspruch nehmen – “das auch attraktiv ist”, betonte die Ressortchefin. “Natürlich bekommen alle Frauen nach der Geburt Geld, das ist gewährleistet. Wir wollen aber motivieren, dass man, wenn man das einkommensabhängige System nimmt, rasch wieder in den Beruf einsteigt.” Damit erwerbe die Frau Anspruch auf das einkommensabhängige Modell für das nächste Kind.

9. März 2017 12:25, (APA)
http://www.vol.at/karmasin-ueberzeugt-von-rauchverbot-fuer-unter-18-jaehrige/5179271
Tags: Kinderschutz – Gesundheit – Kindeswohlgefährdung- Familie –  Gesetze Österreich -Jugendschutzgesetz

Jugendschutzgesetz – Sperrstunde fällt ab 16 Jahren – Ausgehzeiten

Symolbild - www.br.de
Symbolbild – http://www.br.de

Jugendschutzgesetz beschlossen

Ebenfalls am Mittwoch hat der Vorarlberger Landtag einstimmig ein neues Jugendgesetz beschlossen. Kern der Novellierung ist, dass die Beschränkung der Ausgehzeit für Über-16-Jährige wegfällt.

Bisher durften junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 18 Jahren in Vorarlberg lediglich bis zwei Uhr morgens unterwegs sein. Mit der Aufhebung dieser Beschränkung wird das Vorarlberger Jugendgesetz an die Regelungen in den anderen Bundesländern angeglichen.

Die grüne Abgeordnete Nina Tomaselli etwa sprach von einer „längst überfälligen Harmonisierung“.

Das letzte Wort in Sachen Ausgehzeiten stehe aber den Eltern zu, betonten Mandatare aller Fraktionen.

Rauchen erst ab 18?

Mit der Gleichstellung von E-Zigaretten, E-Shishas und ähnlichen Produkten mit herkömmlichen Zigaretten trage man den aktuellen Trends Rechnung. Dabei zeigte sich der Vorarlberger Landtag durchaus offen dafür, die Altersgrenze für Rauchen künftig auf 18 Jahre anzuheben.

Die Raucherrate bei österreichischen Jugendlichen sei zu hoch, stellte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) fest. Lediglich die Altersgrenze zu verschieben sei aber wohl zu wenig, so der in der Landesregierung für Jugend- und Familienförderung zuständige Wallner. Man wolle auch die Haltung des Bundes in dieser Frage abwarten.

01.02.2017
weiterlesen —>  http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2823198/
Tags: Rauchverbot – Gesundheit – Familie – Erziehung – Gesetze Österreich –
Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung – Obsorge –

 

Jugendschutzgesetz aufgehoben – Keine Sperrstunde ab 16 Jahre?

Was macht ein 16 jähriges Mädchen um 4 Uhr früh alleine auf der Straße ?

Vergewaltiger, Pädophile, kriminelle Flüchtlinge und andere Gewalttäter haben dann noch leichters Spiel . . .

Admin Familie & Familienrecht, am 7-1-2017

Artikel:

Keine Polizeistunde mehr für Jugendliche

von Peter Schuster
Ausgelassen feiern bis in die Morgenstunden können Jugendliche ab 16 bald auch in Vorarlberg – vorausgesetzt, die Eltern sind einverstanden.

Ausgelassen feiern bis in die Morgenstunden können Jugendliche ab
16 bald auch in Vorarlberg – vorausgesetzt, die Eltern sind einverstanden.

Jugendgesetznovelle soll im ersten Quartal kommen. Änderungen auch beim Rauchen.

Bregenz. Noch im ersten Quartal kommenden Jahres soll in Vorarlberg ein neues Jugendgesetz in Kraft treten. Das gab jetzt die Landesregierung bekannt. Rund 1100 Jugendliche brachten mit zahlreichen Jugendeinrichtungen und gut 20 Experten Ideen, Vorschläge und Anregungen ein. Eckpunkte der Novelle sind der Wegfall der Ausgehbeschränkung für Jugendliche ab 16 Jahren und ein schärferes Tabakgesetz.

Mussten 16- und 17-Jährige bisher noch um 2 Uhr morgens wieder zu Hause sein, soll diese zeitliche Beschränkung bald wegfallen. Ein Schritt, den die Polizei teils kritisch sieht. In einer Stellungnahme der Stadt Dornbirn zu dem Gesetzentwurf kritisiert die dortige Polizei, dass zur Sperrstunde der meisten Lokale um 2 Uhr die Jugendlichen nun auf der Straße stünden.

Verantwortung der Eltern

Der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch hält diesen Bedenken jedoch entgegen, dass nicht etwa die Jugendlichen selbst über ihre Sperrstunde bestimmen, sondern Mama und Papa. „Das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern wird nicht berührt“, sagt Rauch. Wann die 16- und 17-jährigen Jugendlichen zu Hause sein müssen, „liegt ausschließlich in der Verantwortung der Eltern“.
Mit der Gesetzesnovelle werde die Ausgehzeiten-Regelung an die der anderen Bundesländer angepasst. „Es war nicht zu vermitteln, dass im Rest Österreichs keine Ausgehbeschränkung gilt, sondern nur in Vorarlberg“, erklärt er.

Ein weiterer Eckpunkt des neuen Jugendgesetzes ist das weiter gefasste Tabakgesetz für Unter-16-Jährige. Sie sollen bald auch nicht mehr an E-Zigaretten oder den im Trend liegenden Shishas (Wasserpfeifen) ziehen dürfen. Diese Neuerung war laut Rauch zwar notwendig – die Jugendanwaltschaft habe viele Anrufe von besorgten Eltern bekommen – geht ihm jedoch nicht weit genug. „Je später der Einstieg, desto geringer die Chance, dass Jugendliche zu rauchen anfangen“, sagt er. Daher pocht der Kinder- und Jugendanwalt auf ein Tabakverbot für alle unter 18, wie es in fast allen europäischen Ländern bereits gilt. „Das müsste aber bundesweit erfolgen“, sagt Rauch.

Für den Beschluss der Jugendgesetz-Novelle gibt es bereits einen Termin:
Am 17. Februar soll im Landtag darüber abgestimmt werden, heißt es aus dem Landtagsklub der VP.

28. Dezember 2016
http://www.vn.at/lokal/2016/12/27/keine-polizeistunde-mehr-fuer-jugendliche.vn
Tags: Gesetze Österreich – Kinder- und Jugendhilfegesetz – Gewalt – Kindeswohl – ÖVP – Asylwerber – Polizei – Mutter – Vater – Obsorge – Kindeswohlgefährdung – Kindheit – Gewalttäter

 

Kinderschutz: Rauchen im Auto

Kinderschutz: Italien bestraft Rauchen im Auto

Immer mehr Länder verhängen saftige Strafen, wenn trotz Kindern im Auto gequalmt wird. In Österreich bleibt das erlaubt

Ob im Fiat, Lancia oder Alfa Romeo: In Italien ist das Rauchen im Auto seit Jahresbeginn verboten, wenn Kinder oder schwangere Frauen mitfahren.

Nun werden die ersten Strafen bei Zuwiderhandeln fällig – und die können durchaus saftig sein: Laut ÖAMTC betragen sie 500 bis 5.000 Euro, wenn Kinder unter zwölf Jahren und Schwangere an Bord sind, und 250 bis 2.500 Euro bei Kindern im Alter von zwölf bis 17 Jahren.

In Frankreich steht ein Rauchverbot bei mitfahrenden Kindern kurz bevor, auch die Niederlande, Polen und Irland diskutieren über diese Maßnahme. In England und Wales ist das Rauchen im Auto bereits jetzt verboten, wenn Personen unter 18 Jahren im Fahrzeug sind. Verstöße kosten dort umgerechnet 65 Euro. Cabrios sind davon ausgenommen.

Raucherparadies Österreich

Auch in Griechenland ist das Rauchen im Privatauto schon verboten, wenn Kinder unter zwölf Jahren mitfahren. Strafen werden auch für Benutzerinnen und Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel fällig, wenn sie in der Anwesenheit von Kindern unter zwölf Jahren rauchen. Das Strafgeld beträgt bis zu 3.000 Euro, außerdem wird ein Monat Fahrverbot verhängt.
In Zypern gilt das Rauchverbot, wenn Kinder unter 16 Jahren mitfahren. Bei einem Verstoß werden bis zu 85 Euro fällig.

In Österreich darf noch immer jederzeit im Auto geraucht werden – unabhängig von der Zusammensetzung der Beifahrerschaft. In den vergangenen Jahren hatten mehrere Initiativen versucht, eine Gesetzesänderung durchzusetzen – bisher ohne Erfolg.

Kinder nehmen Schaden

Rauchen in der Umgebung von Kindern kann deren empfindliches Lungengewebe besonders nachhaltig schädigen. Das liegt auch daran, dass Kinder bezogen auf ihr Körpergewicht wesentlich mehr Atemluft aufnehmen als Erwachsene. Die Rauchexposition kann bei ihnen die Entstehung von Asthma, Atemwegsinfektionen und langfristig Lungenkrebs fördern.

Selbst weniger „naheliegende“ Erkrankungen wie Mittelohrentzündungen treten bei Kindern, die regelmäßig Passivrauch ausgesetzt sind, doppelt bis dreimal so häufig auf.
Es kommt vermehrt zu Unruhe, Verhaltens- und Aufmerksamkeitsstörungen. Für die deutsche Stiftung Kindergesundheit erfüllt Rauchen im Beisein von Kindern „den Tatbestand der Körperverletzung„.

 

 

(APA, lima, 9.3.2016)
http://derstandard.at/2000032598825/Baby-on-BordItalien-verbietet-Rauchen-im-Auto
Tags: Kindeswohlgefährdung – Kindeswohl – Rauchverbot – Passivrauchen – Gesundheit – Familienrecht