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Sehr gute Idee der FPÖ. Man sollte auch „Bootcamps“ als Parential Alienation -Therapie einführen so wie es in den USA gemacht wird. Jugendliche welche sich gegen Gerichtsurteile von Entfremdung stellen und uneinsichtig sind, sollen so lange in ein „Bootcamp“ bis sie den Kontakt zu beiden Eltern akzeptieren und respektieren. Die Richterin Lisa Gorcyca hat den Jugendlichen in einem „boot camp“ (Aufenthalt im Kinderdorf einer Jugendstrafanstalt)mit einem Gerichtsurteil eine „Parental Alienation Therapie“ verordnet. Es ist M.E. auch die einzige Möglichkeit die Gehirnwäsche, welche durch die jahrelange negative Manipulation der Mutter (Entfremderin) in diesem Fall entstanden ist, zu therapieren. Ein Hinwegschauen bei Gewalt, Radikalisierung, Islamisierung, Entfremdung etc. von Jugendlichen, so wie es die sozialen Gutmenschen jahrelang gemacht haben, bedeutet auch weitere Gewaltausübung im späteren Alter als Erwachsener in unserer Gesellschaft.
Die StaatssekretärinKaroline Edtstadler sollte sich eine Reform im Jugendstrafrecht näher anschauen, wenn sie eine positive Veränderung in der Gesellschaftspolitik befürwortet.
Eltern-Kind-Entfremdung Urteil im Familienrecht PAS
Admin Familie & Familienrecht, am 12-1-2019
Artikel:
Erziehungscamps für Problemschüler gefordert
von C. Kramsl – Gewalt steht in Wiens Schulen an der Tagesordnung, die härteste Strafe ist eine Suspendierung. Vize-Bürgermeister Dominik Nepp (FPÖ) fordert „Bootcamps“ für gewalttätige Schüler.
Stadtvize Dominik Nepp (FPÖ) (Bild: Helmut Graf)
„In den vergangenen Monaten haben wir Übergriffe an Wiener Schulen erlebt, wie sie in dieser Form der Brutalität traurige Neuheit ist“, so Vize-Bürgermeister Dominik Nepp (FPÖ). „Messerstechereien, schwere Körperverletzungen, sexuelle Belästigungen – die angezeigten Delikte legen vor allem dar, dass wir es längst nicht mehr mit ‚harmlosen‘ Fällen zu tun haben“, so Nepp weiter.
FPÖ will harte Strafen für Prügler. (Bild: iStock)
In „Heute“ fordert er nun „Erziehungscamps für gewalttätige Problemschüler“. Hier sollen Jugendliche, die man durch Suspendierungen vom Unterricht „viel eher belohnt, als bestraft“, so Nepp, „unter Aufsicht von Psychologen, Sozialpädagogen und Ärzten jene Hilfe bekommen, die zu einer Resozialisierung benötigt wird“. Polizei-Vorträge und Gefängnisbesuche sollen weiters die Konsequenzen von Fehlverhalten veranschaulichen.
Und: Nepp fordert verpflichtende Sozialdienste für Problemschüler in den Ferien. Essensverteilung in Spitälern, das Säubern von Obdachlosenheimen, etc. sollen „jene Schüler zum Umdenken und zur Nächstenliebe anregen“, so Nepp.
07. Januar 2019 05:30; Akt: 07.01.2019 08:11
https://www.heute.at/oesterreich/wien/story/FP—Erziehungscamps-fuer-Problemschueler-50807973
Tags: Erziehung – Kindererziehung – Gewalt – Körperverletzung – Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung – Österreich Familienrecht – Obsorge – Family Familienrecht- family law austria germany Austria Family Law , Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , education – parenting , FPÖ – HC Strache , violence , assault , child , child welfare , child endangerment , child , police , Vienna Mayor , bootcamps , Dominik ripoff , education camps , misconduct , FPÖ, Violence , violent , violent students , young people , police , problem students , psychologists , rehabilitation , students , social workers , penalty , suspension , classes , mandatory social services , Vienna schools – „Parental Alienation Therapie“ boot camps for children –judge – Parental Alienation Therapy – brainwashing – alienator – violence, radicalization, Islamization, alienation – criminal justice – social policy
Die Bundesregierung lässt die Söhne und Töchter von in Haft sitzenden deutschen Islamistinnen ausfliegen. Drei Kinder wurden nach SPIEGEL-Informationen Ende Oktober aus dem Irak zurückgebracht, ein gutes Dutzend weitere sollen folgen.
Martyn Aim / Getty Images – Frauen und Kinder in Mossul
Die Bundesregierung hat ein Rückholprogramm für die Kinder von verurteilten deutschen Dschihadistinnen gestartet, die im Irak in Haft sitzen. Nach SPIEGEL-Informationen hat das Auswärtige Amt in gut einem Dutzend Fällen bereits Verwandte in Deutschland gefunden, die die Söhne und Töchter mutmaßlicher IS-Anhängerinnen aufnehmen würden. (Lesen Sie hier die ganze Geschichte bei SPIEGEL+.)
Mehr dazu im SP
Die Angehörigen sollen in den Irak fliegen und die Kinder, die oft erst nach der Ausreise der Eltern im Kriegsgebiet geboren wurden, nach Deutschland bringen.
Testfall für das Verfahren war ein Flug am 29. Oktober. Dabei holte eine Tante drei Jungen im Alter zwischen ein und vier Jahren in Bagdad ab, deren Mutter Hediye Ö. als Islamistin im Irak zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Die Familie wird nun vom Jugendamt betreut.
Die Deutschtürkin aus Bremen war 2014 gemeinsam mit ihrem damaligen Mann in das Gebiet des „Islamischen Staats“ (IS) ausgereist. Mit dabei war auch ihre Schwester, deren Kinder nach wie vor mit der Mutter in einer irakischen Haftanstalt sitzen. Auch sie könnten bald nach Deutschland zurückkehren.
Im Video: Deutsche IS-Frauen in Gefangenschaft – „Wir wollen unsere Tochter zurückholen“
Insgesamt wissen die deutschen Diplomaten von rund 50 oft sehr kleinen Kindern in irakischen Haftanstalten. Der Chef des Bremer Landeskriminalamts Daniel Heinke sagte, die zurückkehrenden Kinder würden von den Behörden „nicht in Hinblick auf eine mögliche Radikalisierung, sondern als Opfer ihrer Eltern“ betreut: „Wir müssen davon ausgehen, dass viele Kinder traumatisiert sind und der Hilfe bedürfen.“
Der Verfassungsschutz geht davon aus, dass seit Beginn des Bürgerkriegs im Jahr 2011 mehr als tausend Islamisten aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak ausgereist sind.
Zu etwa der Hälfte gibt es konkrete Hinweise, dass sie aufseiten des IS oder anderer islamistischer Gruppen gekämpft oder diese unterstützt haben. Mindestens 300 Kinder und Jugendliche sind mit ihren Eltern aus Deutschland in das Krisengebiet gereist oder wurden dort geboren.
Heikle Mission: Betreuung von österreichischen IS-Kämpfern in Haft
Das Außenministerium kümmert sich um inhaftierte Österreicher im Ausland – darunter sind auch als gefährlich eingestufte IS-Kämpfer im Irak und in Syrien
Der Zerfall des sogenannten „Islamischen Staats“ (IS) versetzt das Außenministerium in eine unangenehme Rolle, die das Haus am Wiener Minoritenplatz nicht an die große Glocke hängen möchte. Seine Diplomaten müssen sich um Österreicher und Österreicherinnen kümmern, die im Ausland in Not geraten. Daher stellt sich diese Aufgabe auch im Zusammenhang mit Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen, die sich dem IS angeschlossen haben und nun in der Krisenregion in einem Gefängnis sitzen, nachdem sie von der syrischen oder irakischen Armee verhaftet worden sind.
foto: ap / bram janssen
Dieses Bild vom Dezember 2017 zeigt mutmaßliche IS-Kämpfer in einem provisorischen Gefängnis in Mossul. Auch heimische Jihadisten befinden sich im Irak und in Syrien in Haft.
„Wir werden bei derartigen Fällen aktiv, sobald wir davon in Kenntnis gesetzt werden“, erklärt Matthias Forenbacher, Pressesprecher der zuständigen Ministerin Karin Kneissl (FPÖ), knapp.
Innere Sicherheit
Die Betreuung oder Rückholung von Unterstützern des IS ist politisch brisant, gelten doch Rückkehrer als besondere Gefahr für die innere Sicherheit. Den Behörden in Wien ist etwa „eine Handvoll österreichische Personen bekannt, die sich in Syrien und dem Irak in Haft befinden“, heißt es vonseiten des Innenministeriums dazu auf STANDARD-Anfrage. Nachsatz: „Unter den Verhafteten sind auch Frauen und Kinder.“ Es ist aber durchaus möglich, dass noch weitere österreichische Jihadisten und deren Familien gefangen genommen wurden – weil es sehr schwierig sei, gesicherte Informationen aus den Kampfgebieten Syrien und Irak zu erhalten, betont das Innenministerium.
Laut den aktuellsten Zahlen des Verfassungsschutzes sind den Behörden 313 aus Österreich stammende Personen bekannt, die sich aktiv am Jihad in Syrien und im Irak beteiligen oder beteiligen wollten. Davon sind vermutlich 55 Personen in der Region ums Leben gekommen und 94 Personen wieder nach Österreich zurückgekehrt. Darunter auch Personen, die eine wichtige Rolle bei der Rekrutierung neuer Anhänger spielten.
Weitere 59 konnten an einer Ausreise gehindert werden. Dazu kamen mehr als 1.400 in Österreich lebende Personen, die dem IS zeitweise auf Facebook als Fans folgten.
Dem STANDARD vorliegende interne Dokumente des IS, die von der irakischen Regierung Medien zur Verfügung gestellt wurden, zeigen, dass sich Österreicher auch zu Selbstmordattentaten bereiterklärten. In diesen Unterlagen findet sich etwa der Name eines in Tschetschenien geborenen Mechanikers aus Wien, der gegenüber seinen IS-Kommandanten angab: „Ich will mich in die Luft sprengen.“ Über seinen Verbleib ist nichts bekannt.
Kinder zurückgebracht
Von Österreich aus reisten, gemessen an der Bevölkerungszahl, vergleichsweise viele Menschen in die vom IS kontrollierten Gebiete, die sich vom Irak bis nach Syrien erstreckten. Aus Deutschland sind seit Beginn des Bürgerkriegs in Syrien 970 Islamisten ins Kalifat gereist. Davon sind mindestens 92 Männer, Frauen und Kinder in Syrien, dem Irak und der Türkei in Haft.
Die Betreuung der Jihadisten und ihrer Familien übernimmt das Auswärtige Amt in Berlin; mehrfach haben Diplomaten und Beamte des Bundeskriminalamts Gefangene besucht.
Einige der deutschen Islamisten wurden bereits zu Gefängnisstrafen verurteilt oder, wie im Fall einer mutmaßlichen IS-Anhängerin aus Mannheim im Irak, zum Tode. Nach Intervention der deutschen Regierung wurde das Urteil in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Erst kürzlich gab es Berichte, wonach Kinder von IS-Kämpfern nach Deutschland ausgeflogen und bei deren Verwandten untergebracht wurden.
3.Video – Interview mit einem ehemaligen Kindersoldaten
Im August 2016 sollte der damals 12-jährige Nadim beim Spielen mit anderen Kindern in Kirkuk einen Sprengstoffgürtel zünden. Doch zum Glück hat er einen Moment lang gezögert, den Auslöser der Bombe zu drücken. Später kam heraus, dass Nadim vom „Islamischen Staat“ eine Art Gehirnwäsche bekam und als Kindersoldat eingesetzt wurde. Seit knapp einem Jahr sitzt er im Gefängnis. Zum ersten Mal spricht Nadim jetzt über seine Zeit bei der Terrormiliz.
Tags: Jugendliche Gefährder – Minderjährige Gefährder – IS Kinder – Österreich – – Radikalisierung – Gehirnwäsche
Update 19. Oktober: Der Prozess wegen Vergewaltigung ist gerade im vollen Gange. Doch die Angeklagten sorgen immer wieder für Aufregung im Gericht. So riss dem Richter beispielsweise der Geduldsfaden als die Angeklagten einfache einschliefen. In unserm News-Ticker halten wir Sie über die Entwicklungen des Prozesses um die Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Höhenkirchen-Siegertsbrunn auf dem Laufenden.
Afghanen vergewaltigen 16-Jährige in Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Über Facebook haben uns Bürger aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn kontaktiert, weil sie wissen wollten, was sich am Freitagabend in ihrer Gemeinde zugetragen hat. Ein Gerücht kursierte bereits: Es soll eine Vergewaltigung gegeben haben – die Details waren aber zunächst unklar.
Die Münchner Polizei bestätigte auf Anfrage unserer Onlineredaktion am Samstagmorgen zunächst, dass die Beamten gegen 20.15 Uhr vor Ort im Einsatz waren. Und dass drei Männer eine Jugendliche in Höhenkirchen-Siegertsbrunn vergewaltigt haben sollen. Außerhalb ihres Zuhauses, mehr Details wurden noch nicht bekanntgegeben. Ebenso wenig die Identität der Täter. Die drei Männer sitzen aber laut eines Polizeisprechers bereits in Haft.
Vergewaltigung in Höhenkirchen-Siegertsbrunn: Polizei gibt weitere Details bekannt
Am Samstagnachmittag gab schließlich eine Pressemitteilung des Polizeipräsidiums München weitere Einzelheiten zu dem Sexualdelikt bekannt.
Demnach gingen am Freitag gegen 20.19 Uhr bei der Einsatzzentrale der Münchner Polizei mehrere Mitteilungen bezüglich einer soeben stattfindenden Vergewaltigung in Höhenkirchen-Siegertsbrunn ein.
Eine 16-jährige Münchnerin hielt sich kurz zuvor mit einer größeren Personengruppe vor einer Flüchtlingsunterkunft in Höhenkirchen-Siegertsbrunn auf. Anschließend ging sie, zusammen mit drei Männern aus der Gruppe in Richtung des S-Bahnhofes.
Zwei Männer vergewaltigten die Jugendliche – der Dritte wurde gestoppt
In der Haringstraße fielen die Männer über die junge Frau her. Die Polizei teilt folgendes zu dem Sexualdelikt mit: „Nach derzeitigem Ermittlungsstand führten zwei der drei männlichen Begleitpersonen einen gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr an der Jugendlichen durch. Bei den beiden Männern handelt es sich um einen 27-jährigen und ein 17-jährigen Afghanen. Bevor die dritte Begleitperson, ein 18-jährigen Afghane, den Geschlechtsverkehr ausüben konnte, kam ein Augenzeuge hinzu, woraufhin die drei Täter die Flucht ergriffen.“
Bei einer umgehend eingeleiteten Fahndung mit einer Vielzahl an Einsatzkräften, bei der auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz kam, konnten Beamte der Polizeiinspektion 31 (Unterhaching) und der Polizeiinspektion 24 (Perlach) die Flüchtigen noch in Nähe des Tatorts festnehmen.
Die Tatverdächtigen wurden in die Haftanstalt des Polizeipräsidium Münchens gebracht und sollen im Laufe des Samstags dem Haftrichter vorgeführt werden.
Die 16-jährige Münchnerin erlitt durch den Übergriff Verletzungen, die ambulant behandelt wurden. Nachdem Beamte vom Fachkommissariat 15 (Sexualdelikte) sich um die Jugendliche gekümmert hatten, wurde sie ihrer Mutter übergeben.
Erst vor kurzem präsentierte Minister Herrmann Schockzahlen
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat vor vor kurzem Schock-Zahlen präsentiert, was die Zahl der Vergewaltigungen in Bayern angeht. Juristen sagen hingegen, das sei erwartbar gewesen – aus statistischen Gründen.
Gruppen-Vergewaltigung in Höhenkirchen: Afghanische Asylbewerber verurteilt
Die brutale Tat sorgte für Schlagzeilen in ganz Deutschland: Zwei afghanische Asylbewerber, die eine 16-Jährige vergewaltigt haben, sind jetzt verurteilt worden.
Höhenkirchen-Siegertsbrunn – Es war eine furchtbare Tat, die Bayern erschütterte. Im September 2017 vergewaltigten zwei afghanische Asylbewerber eine 16-Jährige. Die Jugendlichen hatte sich am in einer Unterkunft nahe des Bahnhofs in Höhenkirchen-Siegertsbrunn aufgehalten. Das Trio trank Alkohol und konsumierte Drogen. Als die 16-Jährige gegen 19:30 Uhr ging, begleiteten die Männer (18 und 28 Jahre) sie nach draußen. Das Landgericht München I verurteilte den Älteren gestern zu einer Haftstrafe von sechs Jahren. Der Jüngere erhielt drei Jahre und neun Monate Jugendstrafe.
Gruppen-Vergewaltigung: Gericht bleibt unter Antrag der Staatsanwaltschaft
Mit dem Urteil lag das Gericht nur gering unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte sieben und vier Jahre Gefängnis für die Männer gefordert.
In dem über zwei Monate andauernden Prozess hatte das Gericht zahlreiche Zeugen gehört – darunter auch viele Gutachter. Dabei ging es immer wieder um die Schuldfähigkeit, die möglicherweise aufgrund des Drogenkonsums reduziert gewesen sein könnte. Lange Strecken der Verhandlung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der jüngere Angeklagte aus Germering hatte rasch die Tat eingeräumt. Für seinen Landsmann hielt er das Opfer fest, während sich der 28-Jährige aus Großkarolinenfeld an ihr verging. Durch die Schreie war ein Passant auf das Geschehen aufmerksam geworden. Die beiden Afghanen flüchteten, konnten aber später festgenommen werden.
In der Urteilsbegründung fand Richter Stephan Kirchinger nur wenig strafmildernde Argumente. Zwar war der 18-Jährige geständig gewesen und der 28-Jährige hatte bis dato eine weiße Weste vorweisen können, doch die Dreistigkeit, mit der die Männer die 16-Jährige Schritt für Schritt außer Gefecht gesetzt hatten, hielt er für absolut maßlos. Zugunsten der Angeklagten sprach allenfalls die alkoholische Enthemmung sowie die einjährige U-Haft, die für sie besonders hart war, weil sie kein Wort Deutsch sprachen und von niemandem Besuch bekamen.
An über 65.000 öffentlichen Plakatwänden hängen schon wieder (halb-)nackte Comic-Figuren in vulgären Posen und laden zum wilden Treiben ein. Kinder und Jugendliche sind den anzüglichen Darstellungen und Slogans, denen sie tagtäglich an Bushaltestellen, vor Schulen, Kindergärten etc. begegnen, schutzlos ausgeliefert. Ihre Intimsphäre und ihr Schamgefühl werden dadurch massiv verletzt. Wir haben als erste Maßnahme eine neue Protest-Aktion auf CitizenGO gestartet.
An über 65.000 öffentlichen Plakatwänden hängen schon wieder (halb-)nackte Comic-Figuren in vulgären Posen und laden zum wilden Treiben ein. Kinder und Jugendliche sind den anzüglichen Darstellungen und Slogans, denen sie tagtäglich an Bushaltestellen, vor Schulen, Kindergärten etc. begegnen, schutzlos ausgeliefert. Ihre Intimsphäre und ihr Schamgefühl werden dadurch massiv verletzt. Wir haben als erste Maßnahme eine neue Protest-Aktion auf CitizenGO gestartet.
Die Länder unternehmen am Donnerstag einen neuen Anlauf, um sich auf einen einheitlichen Jugendschutz zu einigen. Das Ausgehverbot könnte zum Streitpunkt werden.
Rauchverbot, Ausgangssperren und gebrannter Alkohol ? das sind die großen Bereiche, auf die man sich einheitlich einigen will. (Bild: imago stock & people)
Hochprozentiger Alkohol soll österreichweit erst ab 18 Jahren gekauft werden dürfen, Jugendliche unter 14 Jahren sollen bis 23 Uhr ausgehen dürfen und Rauchen unter 18 soll verboten werden – das sind die Jugendschutzmaßnahmen, die bald im ganzen Land einheitlich gelten sollen.
Sollen sich die Länder auf einheitliche Jugendschutzmaßnahmen einigen?
Ja, das ist längst überfällig.
Ja – aber die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht die richtigen.
Nein, jedes Land soll weiterhin selbst über den Jugendschutz bestimmen.
Am Donnerstag und Freitag treffen sich deshalb in Hall in Tirol die Jugendreferenten der Länder, um die Regeln anzugleichen. Die Maßnahmen, die die Bereiche Rauchen, Ausgehzeiten und gebrannter Alkohol betreffen, beruhen auf einem Vorschlag der Bundesjugendvertretung und sollen wunschgemäß ab 1. Jänner 2019 verbindlich sein.
Auf das Rauchverbot für unter 18-Jährige hatte man sich eigentlich schon im Vorjahr geeinigt. Umgesetzt wurde es allerdings noch nicht, obwohl das bis Mitte 2018 passieren hätte sollen. Nur das Burgenland oder Oberösterreich könnten die Umsetzung noch vor dem Sommer schaffen.
Gebrannten Alkohol dürfen Jugendliche unter 18 Jahren in der Steiermark, in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg schon jetzt nicht konsumieren. Nur in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland ist gebrannter Alkohol bereits ab 16 Jahren erlaubt. Hier soll es demnach zu einer Verschärfung kommen.
Streitpunkt Ausgehsperre?
Was die Ausgehzeiten betrifft, so würde die „neue Regelung“, die vorsieht, dass unter 14-Jährige bis 23 Uhr aus sein dürfen, fünf Bundesländer betreffen. In Oberösterreich, Wien, Niederösterreich, Burgenland und Tirol müssen Jugendliche unter 14 aktuell um 22 Uhr zuhause sein. In Salzburg gilt die gleiche Regelung an Tagen unter der Woche, am Wochenende bzw. an Nächten vor Feiertagen dürfen die Teenies bis 23 Uhr ausbleiben.
Für 14- bis 16-Jährige gelten wiederum je nach Bundesland andere Ausgangssperren. Diese liegen bei 23 Uhr (in der Steiermark und in Salzburg), bei Mitternacht (in Vorarlberg und Oberösterreich) oder 1 Uhr (in den restlichen Ländern).
Grundsätzlich geben sich alle Jugendreferenten der Länder zuversichtlich, sich auf eine einheitliche Regelung zu einigen. Das sei jedenfalls das angestrebte Ziel. Einziger Streitpunkt könnten die Ausgehzeiten werden, da diese für einige Länder eine Lockerung bedeuten würde. Das sei laut dem oberösterreichischen Jugendschutz-Landesrat Elmar Podgorschek (FP) beispielsweise ein falsches Signal: „Ich glaube, dass eine Liberalisierung das falsche Signal wäre.“
Die Regeln mach noch immer ich als Mutter ! Alkohol und Rauchen würde ich ohnehin nicht erlauben und die Ausgehzeiten unter 14 finde ich zu lang.. mein Sohn muss mit 14 um 21 Uhr zu Hause sein.
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Renateam 19.04.2018 11:02 Diesen Beitrag melden
zu lange
Unter 14 bis 23 Uhr? Finde ich zu lange… meine Tochter hatte um 21 Uhr zu hause zu sein! Und bitte das Wahlalter wieder auf 18 hinaufsetzen!
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alterwieneram 19.04.2018 10:33 Diesen Beitrag melden
Freiwillige vor
Wer geht in diesem Land nach Einbruch der Dunkelheit noch freiwillig außer haus?
Die neusten Leser-Kommentare
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Ceciliaam 19.04.2018 12:13via Diesen Beitrag melden
Keine Macht den Drogen!
Ich wäre für ein generelles Verbot aller Drogen. Egal ob Alkohol, Tabak, Cannabis, Extasy, u.s.w. Bei zuwiederhandlung lebenslange haft. Wer mit diesen Drogen dealt. Lebenslange Verwahrung.
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Editham 19.04.2018 12:12via Diesen Beitrag melden
Kinder
Ausgehzeiten unter 14 bis 23 Uhr ist zu spät . Unter 14 bis 21 Uhr , denn das sind noch KINDER .
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schurkraidam 19.04.2018 12:01via Diesen Beitrag melden
aha
unter 14 bis 23 uhr?? in der heutigen zeit eh schon schlimm genug nachts irgendwo rumzuspazieren. aber ein kind mit 12 jahren hat sowieso nicht auszugehen und schon garnicht bis 23 uhr?
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Susiam 19.04.2018 12:01via Diesen Beitrag melden
…
mir ist es egal wie sie das machen. meine Tochter ist mit 14 sicher spätestens um 21 Uhr daheim.
Attacke durch Kinderbande in Wels: Entziehung der Obsorge bei gewalttätigen Kindern
Bestürzt zeigen sich Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß und Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger als zuständige Referentin für die Kinder und Jugendhilfe über die Attacke einer Kinderbande in der Freizeitanlage Wimpassing.
Wie die LPD OÖ mitteilte, kam es bereits am 11.3.2018 in der Freizeitanlage Wimpassing zu einer Rauferei unter Kinder bzw. Jugendlichen, bei der ein 12-jähriger die anderen Kinder sogar mit einem Messer bedrohte. Bei den aggressiven Angreifern handelt es sich großteils um Kinder tschetschenischer Herkunft.
Ein derartiger Vorfall stellt eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern dar und muss Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Möglichkeit wäre die Entziehung der Obsorge für die Eltern derart gewalttätiger Kinder. Ebenso wird erneut die Forderung der Entziehung der Wohnbeihilfe für Integrationsverweigerer in den Raum gestellt, um auch Maßnahmen zu setzen, die Wirkungen zeigen. Auch eine Heranziehung der Eltern derart gewaltbereiter Kinder und Jugendlicher zu Sozialstunden wäre eine Lösung, um zu zeigen, dass eine Gesellschaft Gewalt nicht einfach hinnimmt.
Immer wieder ersucht die Stadt Wels um mehr Polizei im öffentlichen Raum und bei derartigen Fällen sieht man, wie aktuell diese Forderung ist. Zusätzlich wird es notwendig sein, die Präventionsoffensive gemeinsam mit der Polizei zu erweitern. Bereits jetzt nimmt sich das Quartier Gartenstadt verstärkt tschetschenischer Jugendlicher an und versucht zu vermitteln, dass Gewalt kein legitimes Mittel zur Problemlösung sei. Hier muss man noch rascher Maßnahmen setzen um die kriminelle Entwicklung dieser Kinder zu stoppen. Gleichzeitig ist bei derartig groben Verletzungen der Aufsichtspflicht, wo bereits ein 12-jähriger als polizeilich amtsbekannt geführt wird, der Entzug von Sozialleistungen notwendig.
Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: Erziehungsberechtigte, die es zulassen, dass bereits Kinder mit Messer bewaffnet andere Kinder attackieren, tragen die volle Verantwortung für deren Handlungen und gehören strengstens bestraft.
Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger: Eltern, deren Kinder bereits in diesem frühen Alter zu Gewalttätigkeit neigen, muss die Obsorge und Sozialleistungen entzogen werden, um solchen Entwicklungen entgegen zu steuern.
Quelle: Stadt Wels, 14 Mär16:192018 von Gerhard ReppPrint This Article
Susanne Wiesinger, seit 25 Jahren Lehrerin in Wien-Favoriten bricht ihr Schweigen
Video:
Jeder zweite Schüler hat in Wien bereits einen Migrationshintergrund. Lehrkräfte und Schuldirektoren warnen: Der Einfluss des Islam werde größer, viele muslimische Schüler würden sich immer weiter von der Gesellschaft entfernen.
Die Scharia ist für viele meiner Schüler sicherlich höherstehend.
Gegen „Baby Gangs“: Rom schickt 100 Polizisten nach Neapel
Zur Bekämpfung brutal agierende Jugendbanden in Neapel will die Regierung in Rom 100 Polizisten in die süditalienische Metropole schicken. Hunderte Schüler demonstrierten am Mittwoch gegen die sogenannten Baby Gangs.
Foto: shutterstock
Solche Banden hatten in den vergangenen Tagen mehrfach mit äußerster Brutalität andere Jugendliche überfallen. Am Freitag musste einem 15-Jährigen nach einem Überfall die Milz entfernt werden, am Sonntag fügten Jugendliche einem 16-Jährigen einen Nasenbeinbruch zu. Die Schüler, die am Mittwoch auf die Straße gingen, forderten „Schluss mit der Gewalt“.
„Der Staat ist in Neapel präsent. Man darf nicht erlauben, dass Teenager-Banden das Leben der Stadt beeinflussen“, erklärte Innenminister Marco Minniti. Stadträtin Mara Carfagna, einst Frauenministerin der Regierung Berlusconi, forderte die Senkung des Alters für Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre. „Damit könnte man Hunderte Kinder retten, die von kriminellen Organisation ausgenützt werden, weil sie nicht strafmündig sind“, meinte Carfagna.
Nach Angaben der humanitären Organisation „Save the Children“ verlassen 18 Prozent der Kinder in Neapel ohne Abschluss die Schule. 27,5 Prozent leben in Armut. Die Regierung arbeitet an einem Plan, um die Zahl der Schulabbrecher zu verringern.
Dürfen, müssen, sollen: Ist Kinderarbeit wirklich verboten?
Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet den Nachwuchs zur Mithilfe im Haushalt
NÜRNBERG –
Meistens kostet es nur zehn Minuten, doch im Haushalt zu helfen, ist recht unbeliebt bei Kindern und Jugendlichen. Dabei ist der Nachwuchs sogar gesetzlich zur Hilfe verpflichtet.
Die Spülmaschine ausräumen oder den Müll aus dem Haus tragen – keine Aufgaben, die bei Kindern und Jugendlichen hoch im Kurs stehen. Schließlich sind Fernseher oder Computer doch viel wichtiger, wenn Mutter oder Vater an der Zimmertüre klopfen und um Hilfe im Haushalt bitten.
Dabei könnten genervte Eltern ihrem Kind das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, unter die Nase halten, wenn sie ein genervtes „Ja, gleich“ zu hören bekommen.
Denn rechtlich gesehen, so erklärt Brigitte Schuberth, Nürnberger Fachanwältin für Familienrecht, verpflichtet Paragraf 1619 Kinder dazu, im Haushalt mitzuhelfen.
Was das heißt? Hilft es, dem Sohn oder der Tochter mit dem Paragrafen zu kommen? Räum bitte dein Zimmer auf – sonst verklagen wir dich nach Paragraf 1619. Leere endlich die Spülmaschine, und schau doch mal, was in Paragraf 1619 steht…
Freilich hat auch der Gesetzgeber keine Erziehung nach Klageanordnung im Sinn. Und wer will schon den Nachwuchs vom Richter zum Staubsaugen verdonnern lassen. Doch eine theoretische Diskussion über das BGB bringt vielleicht neues Leben in die Familie und in alte Nervthemen.
Brigitte Schuberth: „Art und Umfang dieser familienrechtlichen Pflicht ist – ganz nach Alter und Fähigkeit der Kinder – unterschiedlich.“ Sie verdeutlicht mit Beispielen: Grundschüler könnten etwa verpflichtet werden, zu helfen, den Tisch abzuräumen. Ältere Kinder könnten Einkäufe erledigen oder die Spülmaschine ein- und ausräumen. Die Gerichte, so die Fachanwältin, haben dreieinhalb bis sieben Wochenstunden bei einem Zwölfjährigen für zumutbar erachtet – bis zu sieben Wochenstunden sind es ab Vollendung des 14. Lebensjahres. In einer Notlage, oder weil beide Elternteile berufstätig sind, kann sich auch eine höhere Wochenstundenzahl ergeben.
„Theoretisch kann man seine Kinder verklagen. Aber wer macht das? Zwangsmittel wäre in solchen Fällen beispielsweise eine Geldstrafe.“ Geldstrafen wegen nicht eingeräumter Spülmaschine? So weit kann es dann doch nicht kommen. „Selbst wenn man einen richterlichen Beschluss erwirken würde, wird das Urteil nicht vollstreckt — von dem häuslichen Frieden ganz zu schweigen“, wendet Brigitte Schuberth ein. Schließlich verbietet die Zivilprozessordnung („Nicht vertretbare Handlung“) das Urteil zu vollstrecken.
„Es wäre ja auch total sinnlos, wenn man sein eigenes Kind verklagen würde, weil es nicht mithilft. Dann hat man es sich wohl vollkommen verscherzt“, sagt Schuberth, die einen solchen Fall in all ihren Jahren als Anwältin noch nicht erlebt hat.
Das Gesetz legt ohnehin bereits Grenzen der Mitwirkungspflicht fest, beispielsweise wenn das Kind in Ausbildung ist. Pflicht zur Rücksichtnahme lautet die Definition. „Steht beispielsweise am nächsten Tag ein wichtiger Mathe-Test für die Schule an, muss das natürlich bedacht werden„, ergänzt die Juristin: „Im Regelfall besteht aber trotzdem noch Zeit, um der Mitwirkungspflicht im Haushalt nachzukommen.“
Ohrfeigen sind verboten
Völlig tabu ist in jedem Fall Gewalt – seit dem Jahr 2000 hält Paragraf 1631 BGB fest: „Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Im Klartext: Schläge, Ohrfeigen oder das Schütteln des Kindes ist verboten – aber angemessene Erziehungsmittel wie Hausarrest, Kürzungen des Taschengeldes oder Fernseh- oder Computerverbot sind denkbar, so Anwältin Schuberth. Ihr Tipp: Ganz unabhängig von Paragrafen sollten Eltern bedenken, dass Provokationen von Jugendlichen das Testen von Grenzen signalisieren kann – der Hinweis auf das BGB kann so auch den Eltern als „frecher Spruch“ dienen.
Verbesserungen in der Gemeinsamen Obsorge und Einführung der Doppelresidenz, welche bereits im Okt. 2015 einstimmig mit der Europarat Resolution 2079 beschlossen wurde!
Danke, an die FPÖ und ÖVP und das Team welche sich für diese beiden extrem wichtigen Punkte eingesetzt hat! Auch nach Trennung oder Scheidung sollte es Fairness und Gleichberechtigung (Halbe/Halbe) geben. Jeder entsorgte Elternteil, und auch dadurch tausende PAS-Suizidopfer, egal ob Vater(3/4) oder Mutter(1/4) ist ein Suizidopfer zu viel. Nach mehreren Wochen u. Monaten Umgangsboykott sieht ein Elternteil oft keinen anderen Ausweg mehr als Suizid. Bei einigen entsorgten Elternteilen wird diese Depression, welche durch diese Ohnmacht und sturen Entscheidungen der schlechten Gesetzesvorlage im Familienrecht entsteht nach Jahren immer stärker bis es zum Freitod kommt.
Jede Woche, welche es früher im Familiengericht zu einer „fairen und gleichberechtigten“ Obsorgerechtsentscheidung kommt, kann möglicherweise ein Suizid verhindern werden! Eine Verfahrensverkürzung und ein 50/50 Kontaktrecht zum eigenen Kind durch einen Familienrichter sind extrem wichtig für das Kindeswohl. Mehrere weltweite Studien bestätigen, dass eine regelmässige und gute Beziehung zwischen Vater-Kind sehr wichtig sind und Parental Alienation (Eltern Entfremdung) bei Kindern verhindert. Weiters bestätigen alle Terrorexperten weltweit, dass diese Entfremdung bei Jugendlichen von einem Elternteil eine Radikalisierung bei Jugendlichen sehr begünstigt. Gemeinsame Obsorge und 50/50 Umgangsrecht nach Trennung oder Scheidung können daher unmittelbar als ein Teil der Terrorprävention und einer gut funktionieren Gesellschaft gesehen werden.
m.f.g. Admin Familie & Familienrecht, am 17-12-2017 Artikel des ÖVP FPÖ Regierungsprogramm im Familienrecht:
Das von der ÖVP bevorzugte Modell für Trennungen soll stärker zum Zug kommen Seit Jahren drängt die ÖVP auf die in anderen Staaten weitaus üblichere gemeinsame Obsorge für minderjährige Kinder nach einer Trennung der Eltern. Diese ist in Österreich schon seit Jahren möglich, die SPÖ aber hat immer darauf gepocht, dass ein Kind nur einen Hauptwohnsitz haben kann – meistens den der Mutter. Der Verfassungsgerichtshof hat in Einzelfallentscheidungen sehr wohl eine Doppelresidenz ermöglicht, das entsprechende Gesetz wurde aber bisher nicht angepasst. Das soll nun geschehen. Im Justizkapitel des Regierungsprogramms ist unter der Überschrift „Reformen im Zivil- und Familienrecht“ von der „Einführung eines Doppelresidenzmodells“ die Rede. Bei einem doppelten Wohnsitz entfällt die Verpflichtung des anderen Elternteils zu Unterhaltszahlungen – was Väterorganisationen schon lange fordern, aber Mütter benachteiligen kann. Dem entspricht wohl auch die Absicht, beim Rückersatz von Unterhaltsvorschüssen Doppelresidenz und doppelte Haushaltsführung stärker zu berücksichtigen. Die bestehenden Regelungen von Unterhaltsvorschüssen und –exekutionen unter das Existenzminimum sollen evaluiert werden – auch das könnte die Belastung von Vätern verringern, aber Zahlungen an Mütter reduzieren. Weiters soll die „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung mit dem Ziel der gemeinsamen Obsorge“ modifiziert werden – wahrscheinlich in Richtung rascherer Teilung der Obsorge. In Obsorgeverfahren sollen strikte Fristen eingeführt werden – 14 Tage für die erste mündliche Tagsatzung, maximal acht Wochen für die Stellungnahme des Jugendwohlfahrtsträgers. Beim Kinderschutz, also der Zuständigkeit der Jugendämter, heißt es nur allgemein „Straffung der Kompetenzen und Zuständigkeiten, Förderung des Kindeswohls“. (Eric Frey, 16.12.2017) Hier klicken: Das Regierungsprogramm im Überblick – derstandard.at/2000070507869/regierungsprogramm-oevp-fpoe-kurz-strache-familienrecht
Tags: Familie – Familienrecht – Terror – Radikalisierung Entfremdung – Sorgerecht – Trennung – Scheidung Kinder – Suizid Freitod- Selbstmord – Heinz Christian Strache FPÖ – Sebastian Kurz ÖVP – Justizopfer – Europarat Resolution 2079
Keine Macht den Drogen!
Ich wäre für ein generelles Verbot aller Drogen. Egal ob Alkohol, Tabak, Cannabis, Extasy, u.s.w. Bei zuwiederhandlung lebenslange haft. Wer mit diesen Drogen dealt. Lebenslange Verwahrung.
Kinder
Ausgehzeiten unter 14 bis 23 Uhr ist zu spät . Unter 14 bis 21 Uhr , denn das sind noch KINDER .
aha
unter 14 bis 23 uhr?? in der heutigen zeit eh schon schlimm genug nachts irgendwo rumzuspazieren. aber ein kind mit 12 jahren hat sowieso nicht auszugehen und schon garnicht bis 23 uhr?
…
mir ist es egal wie sie das machen. meine Tochter ist mit 14 sicher spätestens um 21 Uhr daheim.