Reform: Unterhalt soll reduziert werden und der Realität angepasst werden,

sagt die Familienministerin. Weiters, „Immer häufiger wollen sich nach der Trennung beide Elternteile weiter um das Kind kümmern.“

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Das heißt, auch die Väter wollen weiter die Erziehungsverantwortung tragen. Und das ist etwas Gutes“, sagte Giffey der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag).

Familienministerin Franziska Giffey will Väter von Trennungskindern besserstellen. Es gehe nicht an, «dass der Vater weiterhin den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat», sagte die SPD-Politikerin der der «Neuen Osnabrücker Zeitung». «Wir müssen das Recht hier der gesellschaftlichen Realität anpassen.»

 

Video, Welt am 9-3-2019

Notwendig seien eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts und Änderungen im Unterhaltsrecht, die möglichst viel Flexibilität für verschiedene Betreuungsmodelle ließen.

 

Tags: Familienrecht Familie Familienministerin Familienpolitik – Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared – Erziehung – Kindererziehung – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Familienrecht veraltet – Reform von Politik u. Justiz dringend notwendig!

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Mütter betreuen die Kinder und Väter arbeiten, dieses traditionelle Rollenverständnis ist völlig veraltet.
Diverse entfremdete und entsorgte Elternteile und Vereine (Väter für Recht, Vaterverbot, Männerservice; Kindergefühle, Väter ohne Rechte)
fordern ebenso seit vielen Jahren, PA (Parential Alienation) ins Strafrecht aufzunehmen und diese psychische Gewalt, der Entfremdung, zwischen dem eigenen Kind und einem Elternteil gerichtlich beim anderen Elternteil, welcher diesen Umgangsboykott fördert, zu sanktionieren! Diese Eltern-Kind-Entfremdung führt bei einigen Betroffenen bis zum Suizid und ist für viele Personen, welche sich keinen Rechtsanwalt leisten können, ein sehr großes gesellschaftspolitisches Problem.

Admin Familie & Familienrecht, am 27-12-2018

Artikel:
Petition zur „Doppelresidenz“Wechselmodell nach Trennung soll Leitbild werden

Wenn sich Eltern trennen, heißt das für viele Kinder: Sie wohnen bei dem einen, der andere zahlt. Doch immer häufiger betreuen beide Elternteile. Ein Bündnis fordert, diese neue Realität zum Leitbild im Familienrecht zu machen. Von Bettina Rehmann

Nach der Trennung von Eltern wohnen viele Kinder bei dem Elternteil, den anderen besuchen sie. Zwei Drittel der Trennungskinder werden nach diesem Modell, dem sogenannten Residenzmodell betreut. Es ist das einzige Betreuungsmodell, das gesetzlich geregelt ist.

Doch heute beteiligen sich mehr Väter stärker an der Betreuung der Kinder – und auch die meisten Trennungskinder wünschen sich häufige oder längere Kontakte zu dem zweiten Elternteil. Diese Realität solle im deutschen Recht abgebildet werden, fordert das Bündnis „Doppelresidenz.org“. Am Donnerstag haben sie eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, mit der sie fordern, die geteilte Betreuung von Trennungskindern als Leitbild im deutschen Familienrecht zu verankern. Sie nennen das „Doppelresidenz“. Die geteilte Betreuung wird auch Wechselmodell genannt.

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Rund 12.000 Unterschriften schon vor Petitionsstart

Rund 12.000 Menschen hätten die Petition schon vor dem eigentlichen Start unterzeichnet, sagt Markus Witt vom Bündnis. „Es geht hauptsächlich darum, ein zeitgemäßes Familienrecht zu bekommen, also nicht ein Familienrecht, das deutlich über hundert Jahre alt ist, sondern sich daran orientiert, wie Eltern heute leben und was Kinder auch brauchen.“

Es geht den Initiatoren der Petition um mehr als nur ein Betreuungsmodell, betont Cornelia Spachtholz von „Doppelresidenz.org“, die gleichzeitig Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter ist. Mit der Petition wolle das Bündnis auch einen Sinneswandel in der Gesellschaft erreichen. So werde etwa heute der Begriff der „Alleinerziehenden“ nicht mehr der Realität gerecht, da unter dem Begriff auch diejenigen fallen, die in Wirklichkeit zwar getrennt sind, ihre Kinder aber gemeinsam erziehen. „Getrennt gemeinsam erziehen, das ist aus unserer Sicht das, was unseren Kindern zusteht, weil sie ein Anrecht auf beide Elternteile haben“, dieser Ansatz sei auch förderlich in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Bundestagsabgeordnete und die Vorsitzenden von „Doppelresidenz.org“, Cornelia Spachtholz und Markus Witt (3. und 4. v. l.) vor der Petitionsübergabe im Bundestag.

Reformwünsche auch aus Politik und Justiz

Nicht nur von dem Bündnis geht der Wunsch nach grundlegenden Änderungen im Familienrecht aus: Schon 2017 hat die Konferenz der Landesjustizminister beschlossen, gesetzliche Regelungen für das Wechselmodell zu prüfen. Auch beim Deutschen Juristentag im September in Leipzig wurde ein Beschluss gefasst, wonach alternative Betreuungsmodelle gesetzlich geregelt werden sollen: sowohl in Bezug auf das Umgangsrecht, also die Betreuungszeiten der einzelnen Elternteile, als auch auf das Unterhaltsrecht – dieses müsse auch den Fall, dass beide Eltern ihr Kind nach der Trennung betreuen, regeln und deutlich vereinfacht werden.

An den Beschlüssen mitgearbeitet hat auch die Familienrichterin am Münchner Oberlandesgericht, Isabell Götz, die auch das Bundesjustizminsterium berät. „Wir reden deswegen darüber, weil es zunehmend mehr ein Modell ist, das Eltern nach der Trennung leben und unsere derzeitigen Gesetze es aber nicht abbilden“, erklärt sie. Es könne zwar schon gerichtlich angeordnet werden, aber das reiche nicht. Heute schon, berichtet sie aus ihrer täglichen Arbeit als Familienrichterin, breche das traditionelle Rollenverständnis aus, wonach Mütter die Kinder betreuen und Väter arbeiten. Eine abwechselnde Betreuung nach der Trennung ermögliche auch der Mutter, sich selbst um Einkommen und Altersvorsorge zu kümmern.

Berlin als Hochburg für Wechselmodell

Die Familienanwältin Eva Becker, ebenfalls Mitglied einer Arbeitsgruppe, die das Justizministerium berät, praktiziert in Berlin. „Die Zeit, dass nur Väter an einem Wechselmodell interessiert sind, die ist vorbei, weil auch Mütter vernünftigerweise Interesse daran haben.“ In Berlin seien die Gerichte besonders mit dem Wechselmodell befasst, erklärt sie. „Das hat verschiedene Gründe: Erstens liegt Berlin mitten in den ’neuen‘ Bundesländern, wo Betreuung durch beide Elternteile vielleicht selbstverständlicher ist, ebenso wie es nichts Besonderes ist, wenn Kinder in eine Betreuungseinrichtung gehen.“ In Berlin lebten zudem viele junge Familien, von denen beide Elternteile arbeiten wollten und die Menschen wohnten nicht so weit auseinander, bei einem Wechselmodell nach einer Trennung spielten Distanzen also nicht so eine große Rolle.

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Viele Berliner Richter stellten nicht mehr die Frage danach, wie man fortsetzen könne, was bisher gelebt wurde – etwa wenn die Mutter bisher zu zwei Drittel und der Vater zu einem Drittel betreut hat –, sondern versuchten abzuklären, was gegen eine paritätische Betreuung spreche. „Das ist einfach eine Umkehr des gedanklichen Ansatzes.“ Becker betont allerdings, dass nicht alle Richter dies so sehen und verweist auf den speziellen Trend in Berlin und Brandenburg. „Wir sind, wenn Sie so wollen, eine Hochburg des Wechselmodells, das ist hier einfach Thema.“

15 Prozent der getrennten Familien leben Wechselmodell

Einem Rechtsgutachten für den Deutschen Juristentag zufolge kann man davon ausgehen, dass schon heute schätzungsweise 15 Prozent der Trennungsfamilien in Deutschland das Wechselmodell leben. In der Sozialwissenschaft spricht man übrigens schon von Wechselmodell, wenn der Betreuungsanteil bei 30 Prozent liegt – nicht erst, wenn sich die Eltern die Betreuung genau zu 50 Prozent teilen.

Die Debatte wird in jedem Fall weitergehen: Ähnlich den Ideen der Petition zum Wechselmodell hat die FDP-Bundestagsfraktion im März einen Antrag in den Bundestag eingebracht, wonach das Wechselmodell sogar als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden soll.Im Februar kommenden Jahres gibt es dazu im Rechtsausschuss eine erste Anhörung.

Der Petitionsausschuss des Bundestages [bundestag.de] wird die Petition nach der Übergabe prüfen und voraussichtlich in eine Onlinepetition überführen – der Startzeitpunkt steht noch nicht fest.

Beitrag von Bettina Rehmann, Audio: Inforadio | 29.11.18 | 13:35 Uhr Bild: dpa/Hackenburg

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/11/petition-bundestag-wechselmodell-doppelresidenz-berlin.html
Tags: europäischen Familienrecht – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – 

Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher bei Trennung u. Scheidung

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Probleme beim sogenannten Wechselmodell
Wo ist der Wohnsitz des Kindes nach der Trennung?

 

Wenn sich Eltern mit Kindern trennen, bleiben sie Eltern. Ein Modell des Umgangs ist das sogenannte Wechselmodell. Da pendeln das Kind oder die Kinder zwischen Mutter und Vater und haben zwei Zuhause. Das kann inzwischen per Gericht auf Kindeswunsch angeordnet werden. Dass der Staat es den Menschen schwer macht, gleichberechtigt auch nach einer Trennung zu erziehen, beklagt unser Hörer Andrè Haye. „Kann man da etwas machen?“, fragt er.

Figuren von einem Vater mit Kind und einer Familie mit Kindern

Trennen sich Eltern, so bleiben sie dennoch Eltern.Bildrechte: dpa

Wenn Kinder zwischen den Wohnungen ihrer Eltern pendeln, gilt auch für sie das Bundesmeldegesetz. „Und da steht drin, dass es leider nur einen Hauptwohnsitz geben kann“, sagt Jens Belter, Rechtsanwalt in Leipzig. Wenn man also 25 Wohnungen habe, müsse einer davon der Hauptwohnsitz sein. Die anderen seien alle Nebenwohnsitze. „Man macht das deswegen, damit Behörden auf diesen Wohnsitz zugreifen können, zum Beispiel bei der Auszahlung des Kindergeldes.“

Aus Wohnsitzentscheidung erwachsen Probleme

Belter weiß, dass da die Probleme beginnen. Auch wenn Kinder regelmäßig bei Mutter und Vater leben, muss nach geltendem Recht ein Lebensschwerpunkt festgelegt werden. Einigen sich die Eltern nicht, werden oft genug vor Gericht die Stunden gezählt, die Kinder bei den Eltern verbracht haben, wo sie im Krankheitsfall gepflegt werden oder am häufigsten ihre Hausaufgaben machen.

Wer sich die Betreuung der Kinder teilen und auch nach einer Trennung am Alltag der Kinder teilhaben will, kann nicht auf die Unterstützung des Staates hoffen. Denn auch das staatliche Kindergeld wird unteilbar nur an ein Elternteil ausgezahlt.  Und die Unterhaltspflicht ist nicht an die Betreuungszeit gekoppelt.

Belter: Gesetzgebung hinkt Lebenswirklichkeit hinterher

Die Gesetzgebung hinke immer etwas der Lebenswirklichkeit hinterher, sagt Belter. Die Rechtssprechung zum Wechselmodell gebe es nur als Rechtssprechung vom Bundesgerichtshof, vom Bundesverwaltungsgericht. „Es fehlt ein griffiges Gesetz. Hier ist der Gesetzgeber gefordert“, sagt der Jurist.

Andere Länder, andere Sitten

Belter verweist auf Frankreich und das Ursprungsland des Wechselmodells, die USA oder auf Belgien und Tschechien, wo es Regeln dafür gibt. Aber warum tut sich der Bundestag so schwer, dass Familienrecht anzupassen und zum Beispiel das Melderecht im Sinne von Trennungskindern zu ändern?

Sitta: „Das kann man ändern“

„Das geht natürlich. Das kann man ändern“, sagt Frank Sitta aus Halle, er sitzt für die FDP im Bundestag. Sein Name steht unter einer entsprechenden Gesetzesinitiative vom März 2018. „Das wären – bei unserem Gesetzesentwurf – eine Folge-Geschichten, die man lösen muss. Wie zum Beispiel beim Meldegesetz, weil nichts dagegen spricht, für ein Kind einen zweifachen Hauptwohnsitz zu haben.  Das würde gehen, aber diese Debatte wird – glaube ich – noch eine Zeitlang dauern.“

Gesetzeslage schürt Konflikte

Die bisherige Gesetzeslage orientiert sich am traditionellen Modell: Einer betreut – meist die Mutter-, der andere zahlt, meist der Vater. Die Möglichkeit trotz Trennung gemeinsam zu erziehen, werde oft genug von der Frage überlagert, wer der bessere Elternteil für das Kind sei, bedauert die renommierte Familienrechterinn Hildegund Sünderhauf-Kravets im MDR. Dabei bräuchten Kinder eine Mutter und einen Vater.

„Diese Frage:  Wer ist besser, wer geht als Gewinner aus diesem Streit hervor, die ist extrem konfliktschürend.“ Das Wechselmodell als Leitbild würde bei Trennung und Scheidung die Frage stellen, wie können wir erreichen, dass Mutter und Vater beide im Boot bleiben, dass beide eng am Kind sind, dass das Kind viel Zeit mit ihnen verbringen könne.

Sitta für Vielfalt

Einig sind sich die Experten, dass das Wechselmodell mit ständigem Pendeln nicht für jedes Kind geeignet ist.  Auch müssen die Eltern vieles gemeinsam regeln, sich eng absprechen. Und es ist teuer, wenn Vater und Mutter zum Beispiel eine entsprechend große Wohnung brauchen. Frank Sitta will, dass die Gesetzgebung Vielfalt generell möglich macht. „Was im Übrigen eine familienrechtlich sinnvolle Entscheidung wäre, wenn sich Kinder noch für zwei Elternteile verantwortlich fühlen.“

Die zuständige Bundesjustizministerin Katarina Barley räumt Änderungsbedarf ein. Eine Arbeitsgruppe soll bis Mitte 2019 Details vorlegen. Wie das Unterhalts-und Sorgerecht reformiert werden kann, damit will sich auch der Deutsche Juristentag befassen. Er findet im September in Leipzig statt.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 27. August 2018 | 07:21 Uhr, von Angela Tesch, MDR AKTUELL

Zuletzt aktualisiert: 27. August 2018, 07:43 Uhr
https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/reform-des-kindesumgangs-nach-trennung-gefordert100.html
Tags: Doppelresidenz – Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterlose Gesellschaft

Ausbeutung von Väter in Österreich und das fiktive Tagebuch eines Kindes!

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Ein Vater beschreibt Familien(un)recht in Österreich
Gigi’s Belize Seite gefällt dir · 20 Std. ·

Sorry für dieses Posting, aber mein Zorn ist aktuell riesengroß. Vor allem, wenn ich mir die Verantwortlichen ansehe, wie all das ausgelöst wird und wie einfach es zu verhindern wäre. Meine Verachtung gilt der Republik Österreich, von der ich dachte, sie sei eine gerechte, der SPÖ und ÖVP, die im letzten Jahrzehnt für all diesen Wahnsinn politisch verantwortlich waren und teilweise immer noch sind, den Grünen, die sich zwar gebetsmühlenartig für „halbe-halbe“ vor Trennung, aber stets gegen gleichberechtigte Elternschaft nach Trennung ausgesprochen haben und standardmäßig Einzelfallprüfungen fordern (bedeutet jeden Vater per se für unfähig zu erklären), der FPÖ, die mit diesem Thema über Jahre Wählerstimmen geködert hat und jetzt in der Regierung trotz Regierungsprogramm genau gar nichts tut und des BG Mödling im Speziellen wegen Kindeswohlgefährung, Diskriminierung, Nichtumsetzung der Europarat-Resolution 2079 und des Bruchs der UN-Kinderrechtskonvention Artikel 9, Absatz 3.

Es kommt genau genau so, wie es kommen musste, wie es in all den Statistiken weltweit zu finden ist, wenn man Väter aus dem Leben ihrer Kinder entfernt oder sich diese Arschlöcher von selber verdrücken. Ich bin wohl beides, wobei ich mir nach 12 Jahren das Recht genommen habe, noch leben zu dürfen, nach all dem, was ich da ertragen musste. Daher mal aus einer anderen, gar nicht so fiktiven Perspektive eine Art Tagebuch eines Kindes aus Österreich, das hoffentlich ein paar Verantwortliche wachrüttelt, was sie da für ein Verbrechen begingen und begehen. Ebenso SPÖ- und Grüne-Freunde, deren Politik ich im Allgemeinen natürlich höchst begrüße, im Fall des Familien(un)rechts aber zutiefst verurteile. Stellt mir bitte im Anschluss keine Fragen zu meinen Kindern, ich werde nicht bestätigen oder verneinen, ob hier etwas auf meine Kinder zutrifft. Der Schutz meiner Kinder steht an erster Stelle.

Fakt ist, dass das fiktive Tagebuch exakt so bei hunderten und tausenden Kindern in der ein oder anderen Form traurige Realität ist:

Ich bin zwei Jahre alt. Meine Eltern sind immer superlieb zu mir und ich habe ein wundervolles Zuhause. Sie streiten nicht wie andere Eltern und es gibt für mich nichts schöneres für mich, als mit meinem Bruder, Mama und Papa zu kuscheln. Mein Papa ist viel mehr zu Hause als andere Papas und er kocht auch immer für uns. Ich lache den ganzen Tag und bin so glücklich.

Irgendetwas ist passiert. Papa ist gestern nacht weinend aus unserem Zuhause gelaufen und nun ist da ein neuer Mann im Haus, den ich nicht kenne. Mama kuschelt nun mit ihm. Wo ist mein Papa?

Endlich bin ich wieder bei meinem Papa, aber ich weiß nicht, was das für eine Wohnung ist. Ich kann endlich wieder mit ihm zusammen sein, mein Bruder und ich können endlich wieder bei ihm sein. Wir haben nur ein Zimmer und ein Bett gemeinsam, aber kuscheln mit meiner Familie ist sowieso das allerschönste, egal ob bei Mama oder bei Papa.

Ich bin nun 4 Jahre alt und mein Papa hat sich ein Zuhause ganz in der Nähe von Mama genommen. Papa hat Mama alles geschenkt und Mama wohnt mit dem neuen Mann weiterhin in unserer bisherigen Wohnung. Mein Papa musste sich sehr viel Geld ausborgen, damit wir es auch bei ihm wieder schön haben und es ist super cool. Es ist so schön, bei Papa zu sein, er nimmt sich immer ganz viel Zeit für mich und meinen Bruder, wenn wir bei ihm sind und keiner streitet. Ich kann es jedesmal kaum erwarten, wenn ich wieder bei ihm sein darf. Ich habe Mama und Papa so lieb und bin froh, dass ich abwechselnd bei beiden sein kann.

Ich bin nun 6 Jahre alt und habe noch einen Bruder bekommen. Meine Mama und der Papa meines neuen Bruders wollten ein neues Zuhause, aber mein Papa weint nun wieder mehr. Irgendwas wegen Geld. Ich glaube Mama konnte ein Versprechen nicht halten und will von Papa wegen ihrem neuen Zuhause mehr Geld. Papa schaut manchmal ziemlich traurig aus, aber wir haben es trotzdem immer lustig. Das Schönste ist, wenn wir jeden Freitag Abend gemeinsam Sushi machen und uns dann unsere Lieblingsserie ansehen und dann ein Wochenende voller Spaß und Spielen haben. Ich habe manchmal Papa am Telefon gehört, dass er sich entschuldigen muss, wenn wir Spaß haben, ich hoffe, ich habe nichts falsch gemacht. Ich will nicht, dass Mama und Papa wegen mir streiten.

Ich bin nun 9 Jahre alt und die letzten Jahre gab es sehr viel Streitereien bei Mama. Ich hab Mama genauso lieb, wie Papa. Und ich bin immer sehr froh, wenn ich bei Papa sein darf, denn er streitet mit niemandem und wir spielen die ganze Zeit. Außerdem hilft er mir bei meinen Aufgaben, die Schule habe ich nicht so ganz gerne, die nervt. Mama hat da nicht so viel Zeit wegen meinem kleinen Bruder und ich möchte sie auch nicht nerven, sonst hat sie mich nicht mehr lieb. Da streitet wohl Papa öfter mit ihr, weil er meint, Mama müsste mehr mit mir für die Schule machen, aber Mama hat dafür doch keine Zeit. Er würde mich auch gerne öfters bei sich haben, um mehr Zeit für die Aufgaben zu haben, aber Mama will das glaube ich nicht. Irgendwas wegen Geld, ich weiß nicht genau. Ich will nicht, dass Mama und Papa immer wegen mir streiten, ich glaube, ich bin an vielem Schuld, nur weil es mich gibt.

Ich bin nun 10 Jahre alt. Die Streitereien bei Mama werden immer schlimmer und auch Mama und Papa streiten mehr. Es ist fürchterlich. Papa glaubt, dass es eine Lösung gibt und hat uns gefragt, ob wir das Wohnen bei Mama und ihm ganz fix einteilen wollen und ich und mein Bruder immer eine Woche bei ihm leben wollen und eine Woche bei Mama. Das wäre superschön, ich hab beide ganz viel lieb, egal ob bei Mama gestritten wird, oder nicht. Aber ich fürchte mich jetzt, denn Mama wird böse sein, wenn ich mehr bei Papa sein will. Sie hat auch gesagt, dass sie dann nicht mehr genug Geld für uns hat, weil sie nicht mehr arbeiten kann, als bisher. Wenn ich mehr bei Papa sein will, wird Mama traurig sein, und wenn ich mehr bei Mama bleibe, wird Papa traurig sein. Ich mache sowohl Mama und Papa traurig, egal, was ich mache.

Warum kann das nicht einfach so sein, dass ich bei beiden gleich viel sein darf, ohne dass Mama und Papa darum streiten müssen? Ich hab doch beide lieb und beide haben mich lieb!

Heute kommt jemand vom Gericht und fragt mich, ob ich mehr bei Papa leben will. Ich zittere am ganzen Körper und habe Angst. Während mich dieser Mann und diese Frau befragen, habe ich gar keine Kontrolle mehr über meinen Körper, wippe hin- und her und springe herum. Ich hab so Angst, aber niemand soll das sehen.

Mein Papa hat mich angerufen und mir gesagt, dass dieser Mann und diese Frau auch der Ansicht sind, dass es mir und meinem Bruder bei ihm gut geht. Das ist schon komisch, dass andere Leute entscheiden, ob es mir bei Papa gut geht. Warum musste mich da erst wer fragen? Warum muss das jemand anderes entscheiden? Sie sind doch meine Mama und mein Papa? Aber Mama hat dieses Papier nicht unterschrieben, es ging wieder um Geld. Und das Gericht kann nichts machen, wenn Mama das nicht möchte. Mir ist das alles schon egal, ich will nur noch meine Ruhe und dass niemand auf mich böse ist. Ich bin wohl wirklich Schuld, dass Mama und Papa dauernd streiten. Wenn es mich nicht geben würde, würden sie nicht streiten.

Irgendwas ist wieder passiert, ich darf Papa nicht mehr sehen. Ich habe gehört, wie Mama telefoniert hat und denen vom Gericht erzählt hat, dass Papa mit mir geschrieben hat. Ich glaube, das war der Grund warum ich zum ersten Mal, seitdem ich auf der Welt bin, meinen Papa nicht mehr sehen darf. Es war wieder meine Schuld. Ich bin immer an allem Schuld. Ich mag auch nicht mehr in die Schule.

Ich bin nun 11 Jahre alt und Mama und Papa haben beim Gericht eine Einigung gefunden. Ich darf nun fast die Hälfte der Zeit bei Papa sein, weil Mama nun mehr Geld bekommt und jetzt hat Mama keine Angst mehr. Bin ich froh, dass das endlich vorbei ist! Papa kauft uns auch weiterhin alles, was ich und mein Bruder so benötigen, aber Papa scheint deswegen auch noch mehr Geldprobleme zu haben. Er sagt immer: „ich habe Euch so lieb und mache das so lange ich kann. Geld ist nicht wichtig, Liebe und Geborgenheit sind viel wichtiger und dass wir zusammen sein dürfen. Wenn ich nichts mehr habe, habe ich halt nichts mehr, eine andere Möglichkeit gibt es zur Zeit nicht.“

Ich bin nun 12 Jahre alt und Papas Firma wird geschlossen. Lange war das nicht, wo es keine Probleme gab, aber es war so eine schöne Zeit. Es war ganz klar, wann ich bei Papa sein darf und es musste um nichts mehr gestritten werden. Papa hätte nun auch die Möglichkeit, Teilzeit arbeiten zu gehen und noch mehr Zeit für uns zu haben oder einen ganz tollen Job anzunehmen, wo er keine Zeit mehr für uns hat, dafür aber mehr verdient. Den tollen Job will er aber nicht, er will weiter Zeit für uns haben. Ich weiß, dass er mit Mama telefoniert und sie gebeten hat, dass er einen Teilzeitjob machen darf. Ich habe das zuerst nicht verstanden, warum er da fragen muss, aber das Gesetz in Österreich ist so. Der Papa muss immer das Maximum dessen verdienen, das ihm möglich ist, er sagt, das heißt „Anspannungsgrundsatz“ und steht so im bürgerlichen Gesetzbuch. Mama wollte das aber nicht, dass Papa weniger arbeitet und Papa hat mir erklärt, dass der zuständige Mann beim Gericht in Mödling das geltende Recht nicht beachtet. Dieser Mann sagte zu Papa, es sei ihm egal, dass er mich und meinen Bruder fast die Hälfte betreut und dass ihn die sogenannte 2/3 Judikatur nicht interessiert. Wenn es nicht genau die Hälfte der Betreuungszeit ist, bleibe Papa weiter im Anspannungsgrundsatz und Papa darf nicht Teilzeit arbeiten gehen. Deswegen hat Papa Mama wohl nochmal gefragt, ob wir nicht doch genau die Hälfte bei ihm bleiben dürfen, aber Mama hat nein gesagt. Ich verstehe sie, denn ich hab ja noch eine kleine Schwester bekommen und mit vier Kindern kann sie nicht mehr arbeiten gehen und hat sonst zu wenig Geld. Sie ist immer völlig fertig und erinnert uns auch stets daran, was sie alles für uns opfert. Mama ist wirklich sehr arm, was sie alles machen muss. Und ohne Papas Geld hat sie dann nicht genug für uns alle, daher hat sie nein zu Papas Teilzeitarbeit gesagt.

Ich bin jetzt 13 Jahre alt und es ist das traurigste Weihnachten aller Zeiten. Gleich werde ich Papa das allerletzte Mal drücken, wenn wir uns verabschieden. Ich habe so Angst vor diesem Moment, wo wir uns das letzte Mal für lange Zeit lieb halten werden. Für Papa gab es keine andere Möglichkeit mehr, als ganz weit fortzugehen. Er hat gesagt, er kann nicht mehr. Er war davor schon einmal schwer krank, weil sein anstrengender Beruf und die Zeit, die er trotzdem immer für uns hatte, wohl einfach zuviel waren. Er konnte für eine kurze Zeit nicht mal mehr sprechen und nur noch ganz langsam gehen, aber zum Glück ist er schnell wieder gesund geworden. Ich weiß, er hatte alles probiert, um für uns da zu sein, aber das geht wohl nicht, weil er ein Papa ist und keine Mama. Ich verstehe das immer noch nicht. Ich hab ihn so lieb, aber ich hasse ihn auch dafür, dass er jetzt weg geht. Wie kann er nur von mir weggehen? Wie kann er mich alleine lassen, wenn er mich doch so lieb hat und ich ihn? Ich werde diese Wohnung, die ich meine ganze Kindheit geliebt hatte, nicht mehr wiedersehen. Und ich habe keine Ahnung, ob ich meinen Papa jemals wiedersehen werde. Es tut so weh in mir drinnen.
Wir gehen zur Wohnungstüre, mein Bruder ist schon runter zur Mama gegangen, die mit dem Auto wartet. Papa weint so sehr, wie er noch nie geweint hat. Ich kann auch nicht mehr anders und bekomme vor Weinen kaum mehr Luft. Wir halten uns so lieb, wie noch nie und ich will ihn nicht loslassen. Ich will nicht, dass er geht. Und Papa will mich auch nicht loslassen, er will etwas sagen, aber bekommt kein Wort mehr heraus. Ich weiß, wie lieb mich mein Papa hat und dass es für ihn genauso schlimm ist, wie für mich. Wir halten uns so fest. Halten und halten und halten, als ob das helfen würde. Aber es geht nicht anders, wir müssen uns irgendwann loslassen. Ich gehe also aus der Wohnungstüre, durch die ich bisher immer lachend hinein- und hinausgegangen bin. Es war immer so schön, hier her zu kommen. Jetzt erscheint das wie ein eiskalter gefrorener Gang wie in einem Horrorfilm. Ich drehe mich ein letztes Mal zu Papa um, dann biege ich um die Ecke im Stiegenhaus. Das war mein Papa, nun bin ich ohne ihn.

Ich bin nun 14 und Ihr könnt mich alle mal, Ihr Wichser. Ich soll spuren, Ihr ganzen Schweine, ich soll lustig sein, ich soll Euch allen gefallen, während Ihr mit mir macht, was Ihr wollt? Ok, ich werde das gleiche machen, ich mache mit Euch auch, was ich will. Ihr könnt Euch Eure Regeln und Eure tolle Moral sonst wo hinstecken. Ich bin an allem Schuld? Eh klar. Ich bin nicht brav? Eh klar. Man kommt mit mir nicht mehr zurecht? Ja, ich bin ja soooo böse. Mir doch egal, wo Mama mich jetzt hinschiebt. Ein Heim? Ja, mir doch scheißegal. Sie weiß nicht, wie sie mit mir zurecht kommen soll, weil ich auf nichts mehr Lust habe, dabei will ich nur in Ruhe gelassen werden und machen, was ich will. Ihr macht ja auch, was Ihr wollt. Ich soll lachen, wenn ich nicht lachen will und ich soll verstehen, wie anstrengend alles für Mama ist, dass sie so überlastet ist und wie sich jeden Tag von Früh bis spät für uns aufopfert. Entschuldigung, dass ich am Leben bin. Entschuldigung, dass ich Dein Kind bin. Nein, keine Entschuldigung mehr. Wenn mir wer blöd kommt, dann knall ich ihm einfach eine. Jedem. Alles Arschlöcher um mich herum. Und wozu brauche ich die Schule? Werde einfach Drogendealer oder Auftragskiller. Regeln gibt es für mich nicht mehr. Ihr versucht mich zu brechen und in Eure lächerlichen Regeln zu stecken? Versucht es nur. Ich habe sowieso keine Zukunft und auch nichts zu verlieren. Ich mache was ich will, klettere auf die höchsten Dächer in Wien und es ist mir scheißegal, ob ich abstürze. Wenn ich tot bin, bin ich tot. Ich bin sowieso jedem egal.

Ende des „fiktiven“ Tagebuches.

Ich hoffe, dem ein oder anderen bleibt auch ein wenig die Luft weg. Denn Ihr könnt das alles nicht weiter tolerieren. So viele zerbrochene Kinderseelen in Deutschland und Österreich wegen dieses zurückgebliebenen Familienrechts und der Machtlosigkeit jedes liebevollen Vaters, wenn die Mutter nicht mitspielt. Und Ignoranz pur in der Gesellschaft. Es interessiert einfach niemanden, es ist allen scheißegal.

Das natürliche Recht aller Kinder auf beide Elternteile zu gleichen Teilen würde all das Verhindern. Die Europarat-Resolution 2079 beinhaltet alle Umsetzungskriterien, um diese bewusste Schädigung des Kindeswohls tausender Kinder in Österreich und zehntausender in Deutschland zu beenden. SPÖ & Grüne haben sie stets abgelehnt, ÖVP und FPÖ die Doppelresidenz in das Regierungsprogramm aufgenommen, aber es ist keinerlei Anzeichen einer Umsetzung zu sehen. Während in den nordischen Staaten seit über einem Jahrzehnt inzwischen über 90% aller Kinder in Doppelresidenz (oder fast Doppelresidenz mit gleichen Regeln) aufwachsen, versuchen uns verkappte feministische Ideologen die Doppelresidenz als schädlich zu verkaufen. Liebevolle Väter, die um ihre Kinder kämpfen, werden auf der Straße angespuckt, wenn sie mein T-Shirt tragen. Mir selbst passiert. Und als Arschloch bezeichnet, ohne überhaupt mit mir reden zu wollen. Von jungen Grünen und Roten. Von jungen Menschen, die keine Ahnung von der Doppelresidenz haben. Obwohl bei Millionen von Kindern erwiesen ist, dass genau das die Gesundheitswerte der Kinder im Vergleich zu Kindern aus dem Alleinerziehermodell um 30% verbessert und nahezu identisch mit Kindern ist, die in einer klassischen Kernfamilie leben. So wie die Republikaner in den USA der Bevölkerung erklären wollen, dass Waffen sie schützen, obwohl die USA die höchsten Mordraten in entwickelten Ländern haben (exorbitant höher und 101 Feuerwaffen pro 100 Einwohner), so versuchen uns feministische Ideologen weiszumachen, dass es für Kinder besser ist, wenn sie nicht das natürliche Recht auf beide Elternteile zu gleichen Teilen haben (93% aller Kinder wachsen nach einer Trennung bei der Mutter im Alleinerziehermodell auf), obwohl die nordischen Länder mit der Doppelresidenz genau das Gegenteil beweisen. Es ist zum Schaudern, wie missbrauchte Ideologien ganze Nationen schädigen und wie die Bevölkerung blind dem Schaden zujubelt.

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Tags: Familienunrecht – Familie – Familienrecht – BG Mödling Rechtspfleger Kindesunterhalt – Gesetze Österreich – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justiz – Bezirksgericht – Rechtspfleger Anspannungsgrundsatz – leaks family law austria germany – Obsorge – psychische Gewalt – Scheidung – Trennung – Vorsteher Bezirksgerichts Mödling: Bezirksgerichtvorsteher Mödling Hofrat Dr. Harald FRANZ – Anspannungsgrundsatz – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft –

Stadt Wien schickt 6-Jährige allein durch die Stadt

Schule

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Viele „Taferlklassler“ (first grader) müssen den Weg von der Schule in den Hort ohne Begleitung zurücklegen.

dpa/Seeger

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Wien. Der erste Schultag ist ein bedeutender Tag im Leben eines jungen Menschen. Ein Tag, an den man sich ewig erinnert. Die große Tafel, die Sitzreihen, die Schultasche auf dem Rücken, die vielen neuen Gesichter in der Klasse. Mit dem ersten Schultag wird das Leben eines Sechsjährigen ernster, beschwerlicher. Sein Tun wird ab sofort benotet. Kein sorgloses Herumkugeln, Spielen, Zeichnen mehr, so wie in den Jahren davor im Kindergarten. Die Eltern sind angespannt, das Kind will ihnen beweisen, dass es sich in all dem Trubel zurechtfindet. Und dann ist da noch der Weg in den Hort, der jeden Tag um die Mittagszeit alleine bewältigt werden muss.

Die Wiener Nachmittagsbetreuung kennt zwei Modelle. In der Ganztagsschule verteilen sich Freizeit und Unterricht über den gesamten Tag bis 16 Uhr. In der Halbtagsschule endet die Betreuung jedoch zu Mittag. Für den Nachmittag ist der Hort zuständig. In der Regel befindet sich dieser im Schulgebäude. Doch nicht immer können alle Schüler untergebracht werden. Wer keinen Platz bekommt, wird dem nächstliegenden Hort zugewiesen. Anders als ihre Mitschüler müssen die betroffenen Kinder das Schulgebäude verlassen.

Kinder werden nicht abgeholt

Wie weit die Horte entfernt sind, ist unterschiedlich. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite, drei Gassen weiter oder mehrere Straßenbahnstationen entfernt. Viele Kinder werden nicht abgeholt und begleitet. Die Gemeinde Wien schickt sie alleine durch die Stadt. Egal, ob mit zehn oder im Alter von sechs Jahren.

Bei der zuständigen Magistratsabteilung 10 (MA10) nimmt man diese Tatsache gelassen. „Also ich bin auch mit sechs Jahren alleine von der Schule in den Hort gegangen“, sagt eine Sprecherin. „Ich habe das auch geschafft.“ Einige Schulen und Horte würden die Kinder aber ohnehin begleiten, erklärt sie. „Das Service dauert einen Monat lang ab Schulbeginn.“

Wie viele Bildungseinrichtungen ihre Sechsjährigen in dieser Zeit begleiten, ist jedoch unklar. Es bleibt den Pädagogen überlassen, ob sie das Service anbieten. „Wir können das nur in dem Ausmaß machen, wie es unser Personal erlaubt“, sagt die Sprecherin. „Es ist ein Entgegenkommen, ein Goodwill von der MA10, dass es das tut.“ Denn der Weg von der Schule in den Hort falle nicht in den Verantwortungsbereich der Bildungs- und Betreuungseinrichtung. Verantwortlich seien die Eltern für diesen Zeitraum.

Doch diese müssen arbeiten. Das sind schließlich auch die Bedingungen, um Anspruch auf einen Hortplatz zu haben. Beide Elternteile müssen berufstätig sein, damit ihr Kind einen Platz bekommt. Die Sprecherin empfiehlt: „Eltern sollten vor Beginn der Schule mit ihrem Kind den Hortweg abgehen.“

Rechtsanwältin: „Die Stadt ist dran, falls etwas passiert“

Für die Rechtsanwältin Astrid Wagner ist die Verantwortungssache damit nicht geklärt. „Da klar ist, dass man den Hort nur bekommt, wenn beide Elternteile arbeiten, ist die Gemeinde verantwortlich.“ Wagner spricht von einem Organisationsverschulden der Stadt. „Wenn die Stadt Wien nicht in der Lage ist, das gut zu regeln, dann sind sie dran, falls etwas passiert.“

Im Büro des Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) setzt man auf die Eigenverantwortlichkeit der Sechsjährigen. „Es ist gut, wenn Kinder selbstsicher und eigenkompetent werden, den Hortweg selbst zu gehen“, sagt ein Sprecher. Auch er verweist auf das Begleitservice am Schulanfang. Angesprochen darauf, dass viele Kinder nicht begleitet werden, sagt er: „Es ist natürlich nicht immer möglich für jede individuelle Situation, zu jedem Standort eine Lösung zu finden.“

Auch in Zukunft werden sechsjährige „Taferlklassler“ (first grader) allein durch die Stadt geschickt. Denn: „Maßnahmen, diese Situation zu ändern, sind derzeit nicht geplant.“

Von Bernd Vasari; Update: 27.02.2018, 07:48 Uhr

Kommentar: 

Gerhard, 24.02.2018, 12:44 Uhr
Die Situation wird durch die Gepflogenheiten, Trennungskinder wie den übrigen Hausrat aufzuteilen, noch verschlimmert.
Der staatliche Umgang mit Trennungskindern hat sich zu einem System entwickelt, in dem Gerichte und Behörden alles daran setzen, die alleinige Verfügungsmacht über ein Kind einem Elternteil ohne Wenn und Aber zu übertragen und den anderen zu entfremden.
Mit dem anderen Elternteil verlieren Kinder aber auch dessen gesamte Familie. Von Omas und Opas ist plötzlich nur mehr die Hälfte da.
Und daher funktioniert die Schulbegleitung nicht mehr. Dass Eltern überreagieren können und Kinder bei Scheidungen als Waffe einsetzen, ist zwar ein Verbrechen, das aber nachvollziehbar ist.
Warum der Staat im Familienrecht aber auch versagt, ist nicht nachvollziehbar. Das ist nur ein Verbrechen.

 

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wien/stadtpolitik/949078_Stadt-Wien-schickt-Sechsjaehrige-allein-durch-die-Stadt.html

Tags: Kindeswohlgefährdung – MA10 – 

FPÖ schlägt Doppelresidenz für Trennungskinder vor

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Justiz – Parlamentarische Materialien – Stichworte: Nationalrat/Anträge – Vorlagen: Justiz

Antrag der Opposition zu den Themen Trennungskinder:

FPÖ schlägt „Doppelresidenz“ (Shared parenting) für Trennungskinder vor

Bedenken gegen die derzeitige Regelung des Aufenthaltsorts von Trennungskindern melden die Freiheitlichen an. Wie Abgeordneter Norbert Hofer erinnert, schreibt das Gesetz zwingend die Festlegung eines „hauptsächlichen Aufenthaltsorts“ des Kindes vor, was dazu führt, dass derjenige Elternteil – in der Praxis meist die Mutter – , dem dieser Aufenthaltsort zugesprochen wird, alleine über den Wohnort des Kindes entscheiden kann und gegenüber dem anderen Elternteil unterhaltsbezugsberechtigt ist. Dies fördere alte Rollenbilder und verhindere die Erwerbstätigkeit und finanzielle Selbstständigkeit der Frau, warnt Hofer. Männern wiederum werde dadurch weder Anreiz noch die Möglichkeit gegeben, die Versorgung der Kinder zu gleichen Teilen zu übernehmen. Der FPÖ-Abgeordnete fordert nun in einem Entschließungsantrag (835/A(E)) die Einführung einer Doppelresidenz für Trennungskinder, die auf dem Grundsatz der annähernd gleichteiligen Betreuung durch beide Elternteile aufbaut. Vorstellbar ist für Hofer dabei u.a. auch die Aufteilung der Familienbeihilfe, des Familien- und Unterhaltsabsetzbetrags sowie aller mit dem Aufenthaltsort zusammenhängenden Sozialleistungen und Beihilfen auf beide Elternteile.

Parlamentskorrespondenz Nr. 1231 vom 17.12.2014

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK1231/

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG.pdf
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert,
dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Änderung des
KindNamRAEG2013 hinsichtlich der Einführung der Doppelresidenz für
Trennungskinder und damit folgende Punkte beinhaltet:


• Die Festlegung einer annähernd gleichteiligen Betreuung, der Doppelresidenz
als erstes Ziel im Scheidungs- und Obsorgeverfahren.

• Die Bestimmung eines Betreuungsanteils als Schlüsselzahl für das Ausmaß
der Doppelresidenz. Der Betreuungsanteil ist das Ausmaß in Prozent, welches
ein Elternteil an Naturalunterhalt leistet. Der Betreuungsanteil kann gerichtlich
oder durch Einigung der Eltern festgelegt und verändert werden.

• Die automatische Anwendung der Gemeinsamen Obsorge bei jedem
Beschluss einer Doppelresidenz.

• Die gesetzliche Schaffung zweier Wohnadressen des Kindes im Falle der
Doppelresidenz.

• Die ausschließlich einvernehmliche Veränderung jedes der beiden Wohnorte,
falls ein Elternteil eine Veränderung des Wohnortes, an dem das Kind bei
Ausübung seines Betreuungsanteiles lebt, anstrebt, und diese Veränderung
die Ausübung der Doppelresidenz beim anderen Elternteil behindert oder den
Bedürfnissen des Kindes, insbesondere des stabilen Besuchs der gleichen
Schule, im Wege steht. Bei der Auswahl des Schulstandortes ist die
Erreichbarkeit von beiden Elternteilen zu berücksichtigen.

• Die Unterstützung von Eltern bei der Einführung und Aufrechterhaltung der
Doppelresidenz. Zu diesem Zweck hat ein entsprechender richterlicher Auftrag
an die Familiengerichtshilfen im Rahmen der Verhängung der Doppelresidenz
zu ergehen, Eltern bei einvernehmlicher Entscheidungsfindung zu
unterstützen und diese dazu anzuhalten, die Pflegeleistung und Erziehung
auch des anderen Elternteils zu akzeptieren und zu unterstützen.

• Die Änderung des Natural- und Geldunterhalts § 231. (2): „Der Elternteil, der
den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, leistet dadurch seinen Beitrag.“
Ist eine Doppelresidenz festgelegt, so gilt der festgelegte Betreuungsanteil
jedes Elternteils als anrechenbar auf den Geldunterhalt. Bei annähernd
gleichteiliger Betreuung entfällt die Unterhaltsverpflichtung zu Gänze. Die
Judikatur spricht bei 1/3 bereits von einer gleichteiligen Betreuung. die
Rechnung mit 50% stimmt insofern nicht, als bereits ab geringer
Betreuungsquote Kosten für Zimmer, Bett, Spielsachen anfallen. Unabhängig
davon ob dies 1 oder 7 Tage pro Woche genutzt wird.)“

• Die Aufteilung von Familienbeihilfe, Familien- und Unterhaltsabsetzbetrag
sowie aller, mit dem Aufenthaltsort zusammenhängender Sozialleistungen und
Beihilfen.


2 von 3 835/A(E) XXV. GP – Entschließungsantrag (elektr. übermittelte Version)
http://www.parlament.gv.at
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

• Die Aufnahme der Pflicht beider Eltern, gleichteilige Betreuung im Sinne der
Doppelresidenz nach Kräften zu unterstützen, in das Wohlverhaltensgebot (§
159) Das Wohlverhaltensgebot muss endlich durchsetzbar sein und bei
Verstößen strafrechtliche Konsequenzen haben!

• Beschlüsse zur Doppelresidenz sind tatsächlich durchsetzbar, als Verstoß
gegen das Wohlverhaltensgebot, zu gestalten. Die Durchsetzung ist
konsequent mittels Androhung von Ordnungsstrafen und nötigenfalls
Umsetzung derselben zu gestalten (siehe Cochemer Praxis).“


In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.

Tags: Familienpolitik – Familienrecht – Familie – Gesellschaftspolitik – Trennung – Eltern – Eltern-Kind-Entfremdung – Väter – Obsorge – KindNamRÄG 2013 – Kindeswohl – Gesetzgeber – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterlose Gesellschaft –  Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013 – Zivilrecht (Bürgerliches Recht, Handels-, Wettbewerbs- und Urheberrecht) – Familienpolitik

+ + + Koalitionsvertrag beinhaltet Doppelresidenz / Wechselmodell + + +

Koalitionsvertrag 2017-2022 beinhaltet #Doppelresidenz

Koalitionsvertrag 2017-2022
Koalitionsvertrag NRW 2017-2022 mit Doppelresidenz / Wechselmodell (siehe Seite 6)

CDU und FDP einigen sich auf Leitbild Wechselmodell!

Im Juni 2017 haben Christdemokraten und Freie Demokraten sich in Nordrhein-Westfalen auf einen Koalitionsvertrag verständigt und danach eine neue Landesregierung gebildet.

 

Die NRW Koalition hat das Wechselmodell als Leitbild übernommen. Dazu wurde explizit auf Seite 6 des Koalitionsvertrages folgender Text aufgenommen:

Ehen können scheitern. Doch von Kindern darf nicht erwartet werden, sich zwischen

ihren Eltern entscheiden zu müssen. Wir fordern eine stärkere Berücksichtigung der

Betreuungspflicht für beide Elternteile. Kinder sollen einen Anspruch darauf haben,

auch im Trennungsfall mit beiden Eltern zu leben, idealerweise im regelmäßigen

Wechsel (Doppelresidenz / Wechselmodell).

Tags: Scheidung – Trennung – Erziehung – NEWS Politik CDU FDP Koalitionsvertrag – Europarat – Council of Europe Resolution 2079 – Familie – Familienrecht family law germany – Gleichberechtigung Gleichstellung – EGMR Urteil Gerichtshof Rechtsprechung Art.8 – NRW Koalition

??? Justizminister Reform d. Abstammungs- Familienrechts

Justizminister plant grundlegende Reform des Abstammungs- und Familienrechts

Jetzt klären wir erstmal Abstammung und rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

 

 

Die soziale Wirklichkeit hat sich geändert, das Familienrecht muss folgen. So sieht es der Bundesjustizminister in Anbetracht der Gerichtsfälle um Reproduktionsmedizin und vielfältigere Familienkonstellationen. Nun liegen die von ihm in Auftrag gegebenen Reformgrundsätze vor und planen u.a. Mit-Mütter und eine rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung an Stelle der Abstammung.

Ein interdisziplinärer Arbeitskreis zur Planung eines neuen Abstammungs- und Familienrechts wurde 2015 eingesetzt. Nun legten die Sachverständigen der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie am 04.07.2017 Heiko Maas ihren Planungsbericht für die Gesetzgebung vor.

Reform des Abstammungsrechts: Vorschläge des Expertenkreis

Im Zentrum der Neuorientierung steht die sich immer differenzierter darstellende Mutterschaft, deren Rolle und Rechte immer wieder die Gerichte beschäftigt.

( -> Leihmuttervertrag ist sittenwidrig ,

Kein Umgangsrecht für die leibliche Mutter)

Gebärende Mutter soll weiter rechtliche Mutter bleiben

Folgende Kernthesen wurden von der Expertenrunde aufgestellt:

  • Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
  • Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann („Vater“) als auch eine Frau („Mit-Mutter“) in Betracht kommen.
  • Mit der neu eingeführten „Mit-Mutterschaft“ soll es lesbischen, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. künftig verheirateten, Frauen ermöglicht werden, dass diese automatisch bei der Geburt des Kindes rechtlich die gemeinsamen Mütter werden.
  • Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
  • Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete und neu geregelte  Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf „statusunabhängige“ gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.

Kind soll auch zukünftig nicht mehr als zwei Elternteile haben

Darüber hinaus empfiehlt der Arbeitskreis

  • anstelle des Begriffs der Abstammung der Begriff „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ zu verwenden.
  • Zwar sei die genetische Abstammung der wichtigste, jedoch auch nach bereits geltendem Recht nicht der einzige Anknüpfungspunkt für die rechtliche Zuordnung der Elternschaft.
  • Zudem haben sich die Experten dafür ausgesprochen, dass ein Kind auch weiterhin nicht mehr als zwei Elternteile haben soll.

Keine Regelungen zur verbotenen Eizellenspende und Leihmutterschaft

Des Weiteren soll die Position des genetischen Vaters, der von Beginn an die Elternverantwortung für das Kind übernehmen will, gestärkt werden.
Zum Arbeitsauftrag der Experten gehörten jedoch nicht die Leihmutterschaft und die Eizellenspende, da diese in Deutschland verboten sind.

Dennoch ist bei der Eizellenspende die Geburtsmutter, also die Empfängerin der Spende, auf Grundlage des geltenden Rechts (§ 1591 BGB) als rechtliche Mutter zuzuordnen. Eine Anfechtung der Mutterschaft soll, anders als die rechtliche Vaterschaft, weiterhin nicht möglich sein, beispielsweise in den Fällen, in welchen der Mutter nicht die eigenen, sondern irrtümlich die befruchtete Eizelle einer anderen Frau übertragen wird.

Hinsichtlich einer im Ausland nach dem dortigen Recht legal durchgeführten Leihmutterschaft und einem genetischen Elternteil, vertrat der Arbeitskreis mehrheitlich die Auffassung, dass dem Kind der ihm nach ausländischem Recht zugeordnete Elternteil erhalten bleiben soll.

Besetzung der Expertenkommission

Zu den elf Sachverständigen gehörten neben der ehemaligen Vorsitzenden Richterin des für das Familienrecht zuständigen BGH-Senats Dr. Meo-Micaela Hahne weitere acht Fachjuristen aus den Bereichen Verfassungs- und Familienrecht sowie die ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Prof. Dr. Christiane Woopen und der Diplom-Psychologe am Deutschen Jugendinstitut e.V..

News zum Thema:

Ehe für alle

Stiefkinderadoption bleibt verheirateten bzw. verpartnerten Personen vorbehalten

Elternrecht im Wandel – 2 Mütter für ein Kind

Die begrenzten Rechte biologischer Väter

Hintergrund

  • Leibliche oder biologischer Vater: Wer ein Kind zeugt, ist der leibliche Vater. Die biologische Vaterschaft ist aber nicht notwendig, um als rechtlicher Vater zu gelten.
  • Rechtlicher Vater: Nach dem BGB ist der Mann Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
  • Stiefvater oder sozialer Vater: Ein neuer Partner der Mutter übernimmt für deren Kind u.U. eine soziale Vaterrolle, bleibt aber ohne rechtliche Beziehung zum Nachwuchs. Diese erreicht er ggfs. durch eine Stiefkindadoption.
  • Adoptivvater: Er ist juristisch dem rechtlichen Vater gleichgestellt, das Kind hat in der Adoptivfamilie die gleichen Rechte wie ein eheliches Kind. Die rechtlichen Verbindungen zwischen Adoptivkind und seinen leiblichen Eltern werden dagegen vollständig gekappt.
  • Pflegevater: Sie sind «Väter auf Zeit». Ein Pflegekind bleibt immer ein Mitglied seiner Herkunftsfamilie und behält deren Namen. Der Gesetzgeber versteht die Pflegschaft als vorübergehende Maßnahme, um das Kind zu versorgen und womöglich wieder zu seinen leiblichen Eltern zurückzubringen.
  • Scheinvater: Ihm wird in einer Ehe oder Partnerschaft ein Kind untergeschoben, etwa wenn er mangels Verdacht oder wider besseres Wissen die Vaterschaft anerkennt oder nicht anficht, aber nicht der biologische Vater ist.

 

14.07.2017 | Familienmodell mit Mit-Mutter

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/grundlegende-reform-des-abstammungs-und-familienrechts_220_418820.html

Schlagworte zum Thema:  Adoption, Umgangsrecht, Familienrecht, Eltern, Künstliche Befruchtung, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Menschenrecht, Stiefkind – Homoadoption – Kinderhandel – Homosexuelle – Kinderrechte – Kinderschutz – Menschenhandel – Spenderkinder – Transgender Kinder

 

 

 

 

Sophie ein „Kuckuckskind“ . . . und ihre Halbgeschwister

MEIN GEHEIMNIS

«Ich bin ein Kuckuckskind»

Sophie war 13, als sie von ihrem wahren leiblichen Vater erfuhr. Jetzt will sie aufräumen und ihr Schicksal in die eigene Hand nehmen.

Sophie (20) hat zwei Väter: Einen Scheinvater, bei dem sie aufwuchs, und einen biologischen Vater, von dem sie erst mit 13 Jahren erfuhr. (Symbolbild) Bild: zvg

Nachzügler kennen das: «Bist du ein Unfall, haha?», sagen Leute, wenn sie vom grossen Altersunterschied zwischen Geschwistern erfahren. «Ich weiss, das ist witzig gemeint, aber ich fand den Spruch schon immer daneben», sagt Sophie. «Unfälle will man vermeiden. Aber ein Kind ist kein Unfall.» Sophie wuchs als jüngstes Kind in einer siebenköpfigen Familie auf. Sieben Jahre trennen sie vom nächstälteren Geschwister. Es lag wohl am Altersunterschied, dass manche Dinge nicht auffielen: Wie Sophie ihren Geschwistern weniger glich; dass sie viel von der Mutter, aber nichts vom Vater hatte.

Als Sophie 13 war, das war vor sieben Jahren, lüftete ihre Mutter das Geheimnis: Da war eine Affäre mit Kurt, einem Freund der Familie, er zwei Jahrzehnte älter, sie wird mit 39 zum fünften Mal schwanger und behält das Kind. Kurt entgeht die Schwangerschaft nicht. Dem betrogenen Ehemann gesteht sie alles. Der Gehörnte verzeiht. Und nimmt, aus Liebe zu seiner Frau, das fremde Kind als das seine an.

Sophie heisst eigentlich anders, Kurt auch. Denn diese Geschichte kennen bis heute nur die Geschwister und wenige, sehr enge Freunde. Nicht aber die Grosseltern, nicht Onkel und Tanten. Das will Sophie ändern, bloss weiss sie nicht wie.

«War oft wütend auf sie»

Heute ist sie 20 Jahre alt, sie lebt in einer Wohngemeinschaft in Winterthur und arbeitet im Gesundheitswesen. Eine aufgestellte, kluge Frau mit Ausstrahlung: Sie spricht viel und schnell, und dabei denkt sie noch schneller, als sie spricht. Äusserlich vermittelt sie nicht den Eindruck, ein Kind von Traurigkeit zu sein.

«Natürlich war ich oft wütend auf sie, und ich bin es manchmal heute noch.» Wütend auf die drei Elternteile, weil sie keinen echten Plan hatten, wie sie damit umgehen wollten. Sie besprachen nicht, wann sie Sophie davon erzählen, wer davon wissen darf und welchen Umgang sie damit in den nunmehr drei beteiligten Familien finden. Die einzige Abmachung bestand darin, dass sich Kurt nicht offenbart. Er blieb ein Bekannter der Familie, der hie und da sogar an Ausflügen dabei war.

«Ich verstehe, dass die drei in einer schwierigen Situation waren. Aber es war ihr Fauxpas, und es wäre das einzig Erwachsene gewesen, die Sache zu bereden», sagt Sophie. «Doch sie haben geschwiegen, und darunter leide ich heute

Nach der Enthüllung verlangt Sophie den Vaterschaftstest, der die Bestätigung liefert. Sie geht zu einer Psychologin. Wenn sie sich im Spiegel betrachtet, sieht sie anfangs immer ihn darin. Sie trommelt ihre vier Geschwister zusammen und händigt Fragebogen aus: Seit wann weisst du davon? Wie hast du es erfahren? Und wie verändert das deine Beziehung zu mir? «Das war damals so viel auf einmal für mich, ich musste die Informationen schriftlich haben», sagt sie heute über ihr gründliches Vorgehen.

Drei neue Halbgeschwister

Ihren leiblichen Vater trifft sie jetzt alle paar Monate. Sie nennt ihn Kurt, denn «dä Papi» ist und bleibt ein anderer. Sie gehen nicht ins Kino und vergnügen sich. Der Mann ist 81 Jahre alt, hat Enkelkinder in Sophies Alter. Sie gehen zusammen essen, Sophie möchte mehr über seine Familie erfahren. Doch sie sitzt immer auf Nadeln. «Was sage ich, wenn mich jemand kennt? Das sei mein Grossvater?» Ein Treffen bedeutet emotionalen Stress für sie, und danach ist sie nudelfertig. In ihrer «ersten» Familie ist das Thema ein heisses Eisen, in ihrer zweiten hat sie noch gar keinen Umgang damit. Als Kuckuckskind hat Sophie drei «neue» Halbgeschwister bekommen. Zufälligerweise beginnt sie demnächst eine Ausbildung mit ihrer Halbnichte. Sophie ist ratlos, wie sie sich verhalten soll.

«Heute ist es nicht nur so, dass wir nicht darüber reden, es ist auch ein Anlügen.» Es braucht sie bloss jemand zu fragen, wie viele Geschwister sie denn habe. Sophie muss ständig im Überblick behalten, wer wie viel weiss und was sie wem erzählen kann.

In ihrem Berufsleben begegnet Sophie manchmal alten Menschen, die vor dem Lebensende bereinigen müssen, was sie ein Leben lang vor sich hergeschoben haben. Das will sie nicht.

Eine Selbsthilfegruppe für Kuckuckskinder

Sie will reinen Tisch machen, mit ihren neuen Geschwistern, mit allen Verwandten, mit Freunden. Sie will nachholen, was ihre Eltern versäumt haben. Deshalb hat Sophie vor, eine Selbsthilfegruppe für Kuckuckskinder zu starten. Um sich mit Menschen in ähnlichen Situationen auszutauschen und von solchen zu lernen, die schon weiter sind als sie.

Für eine 20-Jährige tritt sie bemerkenswert souverän und entschlossen auf. Ist sie damals in der Jugend aufgrund ihrer Geschichte schneller erwachsen geworden als andere in ihrem Alter? «Sicherlich begann ich früh damit, mich und mein Leben zu reflektieren. Ich hatte ja gar keine andere Wahl.»

Wie jeder andere Mensch trage sie ihren Rucksack mit ihrer Geschichte mit sich, sagt sie. «Er hat mich manchmal runtergezogen und mich manchmal aufgehalten. Aber dafür habe ich jetzt einen starken Rücken.» Und nun sei es an der Zeit, den Rucksack etwas zu leeren. (Der Landbote)

Infobox

Mehr Informationen zur Selbst­hilfegruppe Kuckuckskinder: www.selbsthilfe-winterthur.ch.

 

Erstellt: 23.04.2017, 18:06 Uhr
http://www.landbote.ch/winterthur/standard/iich-bin-ein-kuckuckskindi/story/21085177
Tags: Familienrecht – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – 

Brief an RTL zur Sendung Umgangsboykott

 


Danke für die vielen Reaktionen auf meinen Brief an RTL SternTV.

Natürlich respektiere ich das, dass nicht jeder Betroffene seine Geschichte öffentlich darlegen möchte…
Ich hingegen denke, dass endlich mal alles auf den Tisch sollte, damit über dieses Thema viel mehr diskutiert wird… Damit Bewusstsein um die schrecklichen Um- und Zustände entsteht in denen viele tausend Kinder leben müssen.
Es geben viel zu viele Väter und auch Mütter von Vorneherein auf, weil ihnen die Kraft, das Durchhaltevermögen, das Auftreten, die Nerven, die finanziellen Mittel und das fachliche Wissen fehlt…
Selbst Fachanwälte für Familienrecht sind in diesem Dschungel von Paragraphen immer wieder überfordert. Weiter wissen Anwälte auch, dass viele Betroffene finanziell Ausbluten und unzählige Verfahren mit langen Anhörungen, Verfahren und riesigem Zeitaufwand folgen und mit nur kleinem Geld wegen Prozesskostenhilfe honoriert werden. Weiter wird immer noch zu sehr zwischen Müttern und Vätern unterschieden… Obwohl es auch betroffene Mütter und deren Kinder gibt, aber im Verhältnis eben viel weniger als Väter.
Unterm Strich dürfen wir alle als verantwortungsbewußte Bürger dieses Landes nicht wegschauen und so tun als gäbe es diese Probleme nicht.
Es geht mir um jedes einzelne Kind, jeden einzelnen Vater und jede Mutter, die weiteren Verwandten wie Omas und Opas, die ihre Enkel niemals erleben dürfen. Mein Vater ist z. B. gestorben ohne jemals seine damals 6 und 9-jährigen Enkel auch nur einmal zu sehen zu bekommen…
Kinder brauchen für eine gesunde Entwicklung beide Seiten ihrer Herkunft.
Das ist allgemein bekannt und auch jedem Familiengericht klar. Denoch ist es für fehlgeleitete Elternteile ohne Bindungstoleranz viel zu leicht möglich, Kinder dem nichtbetreuenden Elternteilen zunächst vorzuenthalten, zu entziehen, dann immer mehr negativ zu beeinflussen, sie zu manipulieren und dann mit sich selbst zu solidarsieren. Verfahrensverläufe werden bewußt in die Länge gezogen, mit dem Ergebnis einer nicht kindeswohldienlichen Entfremdung und der letztlichen Folge Umgangsausschluß oder sogar bis hin zum Sorgerechtsentzug, wenn man sich das dann nicht gefallen läßt.
Wenn der Gesetzgeber festlegt und damit weiß, dass mit zunehmendem Alter eines Kindes dessen Wille immer mehr an Beachtung zukommen soll und das unabhängig davon, ob dieser Wille durch Fremdbeeinflussung oder bewußte Falschinformationen des Kindes entstand, werden jahrelang andauernde Verfahren dem Kind und dessem Wohl nicht gerecht. Damit werden Verfahrensausgänge für fehlgeleitete Elternteile vorhersehbar und für alle Anderen zu einer Anleitung zum Kindesentzug.
Die mögliche Gesamtverfahrensdauer müsste von vielen Jahren auf einige Monate mehr als deutlich reduziert werden, um an deisem Problem etwas zu ändern.
Für mich erscheint Umgangsausschluß in solchen Fällen wie eine vorgeschobene Notlösung um Fälle endlich abzuschließen. Natürlich sind Richter, Verfahrensbeistände, Umgangspfleger und andere in diesen Verfahren offiziell Beteiligte auch alles nur Menschen, die irgendwann von der Verfahrensdauer und den Entwicklungen nur noch genervt und mit der Rechtslage überfordert sind…
Denoch geht es am Ende um unser höchstes Gut… Um unsere Kinder!
Deshalb rufe ich allen Betroffenen zu haltet durch!

Sucht die öffentliche Diskussion und versteckt euch nicht.

Aufgeben darf zum Wohl unser aller Kinder niemals eine Option sein!

Umgangsboykott ein nicht zu akzeptierendes Übel unserer Zeit.

https://www.facebook.com/thomas.gabel.3/posts/1288574497888271


Link zur Sendung
http://www.stern.de/tv/umgangsrecht–wenn-vaeter-nach-einer-trennung-ihre-kinder-nicht-mehr-sehen-duerfen-7366756.html


Tags: Justizopfer – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – psychische Gewalt – Vaterlose Gesellschaft