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Das Einkommen reichte nicht für seinen Lebensstil. Der frühere Mitarbeiter des Jugendamtes plünderte deshalb Konten der ihm anvertrauten Kinder.
Göttingen. Ein früherer Mitarbeiter des Göttinger Jugendamtes hat gestanden, jahrelang die Konten ihm anvertrauter Kinder und Jugendlicher geplündert zu haben. Weil ihm die Kosten für seinen Lebenswandel über den Kopf gewachsen waren, habe er im Jahr 1997 damit begonnen, Geld für sich abzuzweigen, sagte der 56-Jährige am Montag vor dem Landgericht Göttingen. Das Geld hat der inzwischen aus dem Dienst geschiedene Mann unter anderem für einen Maserati, einen Porsche und eine Ferienwohnung an der Nordsee verwendet.
Wegen seiner kriminellen Machenschaften soll der ehemalige Amtsinspektor voraussichtlich am Donnerstag unter anderem wegen Untreue und Betrug zu knapp vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stimmten am Montag einem Vorschlag des Gerichts zu, auf eine höhere Strafe zu verzichten, wenn der Angeklagte zur Vereinfachung des Verfahrens ein umfassendes und glaubwürdiges Geständnis ablegen sollte.
Das tat der 56-Jährige anschließend dann auch. Im Detail schilderte er, wie er bereits 1997 damit begonnen hatte, ein ausgeklügeltes System zu entwickeln, um unbemerkt von Kollegen und Kontrolleuren Unterhaltsgelder auf Sparbücher umzuleiten, von denen die Jugendlichen – auf deren Namen die Konten liefen – nichts ahnten.
Von dort hob der Amtsinspektor, der mehr als 300 Schützlinge als Vormund oder Beistand betreute, dann kontinuierlich über Jahre hinweg Beträge zwischen jeweils einigen Dutzend und mehreren Hundert Euro ab und steckte sie in die eigene Tasche. Zum Teil manipulierte er auch das elektronische Buchungssystem der Stadt und fälschte die Unterschriften seiner Mündel. Zudem vergriff er sich an kleineren Vermögen und Erbschaften der Kinder und Jugendlichen, die er eigentlich treuhänderisch hätte verwalten sollen.
Allein für den von der Anklage erfassten Zeitraum von 2004 bis 2009 listete die Staatsanwaltschaft 578 einzelne Straftaten auf. Der Gesamtschaden soll mehrere Hunderttausend Euro betragen.
Vorsorgen für den Ernstfall: So sichert man die Kinder ab
Wer kümmert sich um die minderjährigen Kinder, wenn die Eltern plötzlich sterben? So unvorstellbar dieser Schicksalsschlag ist – wer die Kinder im Todesfall gut versorgt wissen möchte, sollte in einem Testament oder Erbvertrag einen Vormund und Testamentsvollstrecker benennen, rät die Notarkammer Berlin und gibt folgende Hinweise:
Entscheidung gut begründen
Grundsätzlich entscheidet das Familiengericht, wer im Todesfall der Eltern das Sorgerecht für die Vollwaisen erhält. Allerdings wird sich das Gericht nach dem Wunsch der Eltern richten, wenn sie ausdrücklich einen Vormund benennen und ihre Entscheidung begründen. Welche Personen von der Vormundschaft ausgeschlossen werden sollen, kann ebenfalls angegeben werden. Darüber hinaus sollten die Eltern dem Vormund eine Vollmacht erteilen, um die elterliche Sorge bis zur tatsächlichen Vormundbestellung sicherzustellen.
Damit vermeiden sie, dass zwischen Tod und Eröffnung des Testaments ein Vakuum in Bezug auf die elterliche Sorge entsteht und möglicherweise das Jugendamt eingeschaltet wird.
Eingeschränkte Wahl
Ein Benennungsrecht für einen Vormund haben die Eltern dann nicht, wenn einem von beiden oder sogar beiden die Elternsorge entzogen wurde. Sollte die Vermögenssorge und Personensorge zwischen den Eltern aufgeteilt sein, kann keiner der Elternteile einen Vormund benennen. Hingegen steht eine Teilbeschränkung der elterlichen Sorge, zum Beispiel wenn einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wurde, der Benennung eines Vormundes nicht im Wege.
Sollte der Vater vor der Geburt des Kindes versterben, hängt das Benennungsrecht der Mutter davon ab, ob der verstorbene Vater das Sorgerecht gehabt hätte – dies gilt für den Fall, dass die Eltern verheiratet waren. Bei nicht Verheirateten darf die Mutter nur dann einen Vormund benennen, wenn eine sogenannte pränatale Sorgeerklärung abgegeben wurde.
Finanzielle Versorgung sichern
Damit das Kind finanziell versorgt ist, ist es ratsam, den Vormund mit Geld auszustatten. Dafür müssten die Eltern die Kinder in ihrem Testament als Erben festlegen. Falls die Kinder noch minderjährig sind, können die Eltern einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Er ist unabhängig tätig vom Vormund.
Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Erbe und zahlt aus dem Nachlass den monatlichen Unterhalt an den Vormund. Wie die Unterhaltung des Kindes im Einzelnen ausgestaltet sein soll, können die Eltern individuell entscheiden. Die Zahlung kann z.B. bis zur Volljährigkeit des Kindes oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres befristet werden.
Weitere Informationen
Wer sich von einem Notar über dieses Thema beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter http://www.notar.de.
Anett Paul: Der Dresdner Kinderraub – Staatsterror gegen unbequeme Familie
Menschenrechtsverletzung EMRK. Art.8 – Geschwistertrennung beim Jugendamt
Der Dresdner Kinderraub – Staatsterror gegen unbequeme Familie
Anett Paul im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt
StrafzettelAm 13. März in Dresden spielen sich Szenen ab, welche man sonst nur aus schlechten Hollywoodstreifen kennt. Eine ganze Straße gesäumt mit Einsatzwagen der Polizei, unzählige Polizisten in Kampfmontur und mit Maschinenpistolen bewaffnet, führen vier Personen aus einem Haus ab. Handelt es sich hierbei um eine Großrazzia oder gar um Festnahme von Terroristen?
Nein, hierbei handelt es sich um einen nicht bezahlten Strafzettel wegen Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit des Vaters und seiner drei Töchter, die sich schützend vor ihn stellen und auch den Wunsch hegen, lieber zu Hause als in der Schule zu lernen (beide Elternteile haben einen pädagogischen Hochschulabschluß und sind Gymnasial- und Grundschullehrer). Nach der Vorgehensweise des Staates scheint dieser Wunsch ein Schwerverbrechen analog zu organisierter Kriminalität oder Terrorismus zu sein.
Als wäre das Verhalten des Staates gegenüber dem Vater nicht schon völlig übertrieben, nein, auch die unschuldigen Töchter werden auf Anweisung des Jugendamtes in Sippenhaft genommen, einführt, die drei Mädchen voneinander getrennt, 600 km quer durch das Land gekarrt und in Heimen untergebracht.
Die Eltern werden über diese Maßnahme nicht informiert, sondern erst nach Stunden telefonisch durch die Töchter selbst. Auf Nachfrage begründet das Jugendamt schließlich diese Maßnahme damit, daß es nicht Aufgabe eines Kindes sei, seine Eltern zu schützen. Ebenso ist das so genannte Homeschooling in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern nicht erlaubt, sondern es besteht seit 1938 mit dem NS-Reichsschulpflichtgesetz ein Schulanwesenheitszwang, der Heimunterricht verbietet.
Die Mutter, Anett Paul, sieht dies im Gespräch mit Michael Vogt völlig anders. Ihre Töchter besitzen sowohl das Recht sich schützend vor Ihre Familie zu stellen, wie dies Eltern auch tun würden. Auch der Wunsch nach Homeschooling sei völlig legitim. Zudem sind Zwölf- bis 16jährige (damit z.B. bereits beschränkt geschäftsfähig) durchaus auch altersbedingt in der Lage, eine solche Situation einschätzen und eigene Entscheidungen treffen zu können.
Bis heute sitzen alle drei Töchter als Gefangene getrennt in ihren Heimen fest. Der Wunsch, zu ihrer Familie nach Hause zurückkehren zu können, hat sich bis heute nicht erfüllt. Sowohl das Jugendamt wie auch das Amtsgericht Dresden beharren auf ihrer harten und unmenschlichen Entscheidung. So sieht Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit im Jahr 2015 in der BRD aus.
In dem Artkel wurde leider ein wesentlicher Punkt vergessen. Der gesetzliche Vormund muss sich auch mit eventuellen Gerichtsakten von strafbaren Handlungen dieser minderjährigen Flüchtlinge auseinander setzen.
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Minderjährige Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt – Wie werde ich Vormund?
Manche Flüchtlingskinder kommen ohne Eltern und sonstige Begleitung.
(BILD: dpa)
Die Städte und Kreise in Sachsen-Anhalt müssen spätestens ab dem 1. November auch zahlreiche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufnehmen. Vormünder nehmen dabei eine zentrale Rolle im Betreuungsprozess ein. Wir klären die wichtigsten Fragen.
Ab dem 1. November 2015 werden auch minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern auf die Bundesländer verteilt. Etwa 800 von ihnen sollen auch in Sachsen-Anhalt aufgenommen und betreut werden, so Sozialstaatssekretärin Anja Naumann (SPD).
Unbegleitete, minderjährige FlüchtlingeUnbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung erziehungsberechtigter Erwachsener aus ihren Heimatländern fliehen. Die Minderjährigen werden beispielsweise alleine von ihren Familien nach Europa geschickt, haben ihre Angehörigen zuvor im Krieg verloren oder verlieren sie während ihrer Flucht, wie die Diakonie Deutschland in einer Pressemitteilung erklärt. In Deutschland suchen sie Schutz vor Verfolgung, Krieg oder anderen Notsituationen. Dabei handelt es sich vor allem um männliche Flüchtlinge im Alter zwischen 14 und 17 Jahren.
Flüchtlinge Neue Regelung für Flüchtlinge ab 1. November
800 Kinder ohne Eltern kommen nach Sachsen-Anhalt
Jugendämter in Deutschland sind verpflichtet, Vormünder zu bestimmen, die die Kinder und Jugendlichen in ihre Obhut nehmen. Aufgrund der steigenden Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge werden auch in Sachsen-Anhalt dringend ehrenamtliche Vormünder gesucht.
Was macht ein Vormund?Vormünder nehmen eine zentrale Rolle im Betreuungsprozess von minderjährigen Flüchtlingen ein. Unbegleitete Flüchtlingskinder brauchen einen Vormund, weil sie aufgrund ihrer Minderjährigkeit gesetzlich von einem Erwachsenen vertreten werden müssen. Die gesetzliche Vertretung umfasst dabei unter anderem die Verwaltung des Vermögens des Kindes, das Stellen eines Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung, das Unterschreiben verschiedener Dokumente und auch das Einwilligen in Operationen.
Wer ist als Vormund geeignet?
Ein guter Vormund sollte Lebenserfahrung haben und fähig sein, mit Kindern und Jugendlichen zu kommunizieren. Besonders im Hinblick auf die kulturellen Besonderheiten und die Herkunft der jungen Menschen, sollte er über Einfühlungsvermögen verfügen. Ein Vormund sollte weiterhin Verhandlungs- und Organisationsgeschick besitzen und sich mit Verwaltungen und Behörden auseinandersetzen wollen. Es ist zudem wichtig, dass er über die erforderliche Zeit verfügt, die professionelle Distanz zum Mündel wahrt und sich beim Auftreten von Problemen nicht davor scheut, rechtzeitig Hilfe zu suchen.
Was wird von einem Vormund erwartet?
Ein Vormund soll einen Teil seiner Freizeit für das Mündel aufwenden und mit ihm verbringen. Dabei ist es besonders wichtig, dass das Flüchtlingskind seine Meinung gemäß Artikel 12 der UN-Kinderkonvention frei äußern kann, angehört und beteiligt wird. Der Vormund sollte sich mit der Situation von Flüchtlingskindern vertraut machen und sich in speziellen Schulungen umfassend auf die Aufgaben eines Vormundes vorbereiten lassen.
Da die jungen Menschen vor allem aus Syrien, Afghanistan und dem Irak kommen, können sie zunächst kein Deutsch sprechen und nur einige wenige Flüchtlingskinder können ein wenig Englisch. Die Kommunikation ist daher zuerst schwer, doch auch in diesen Fällen werden Lösungen und Hilfen angeboten.
Als Vormund sind Sie für ihr Mündel: ein persönlicher Ansprechpartner, ein gesetzlicher Vertreter, ein Hilfeplaner und erster Ansprechpartner in asyl- und ausländerrechtlichen Fragen. Zudem helfen Sie beim Entwickeln von Lebensperspektiven.
Sie haben zum Beispiel: das Recht für ihr Mündel Jugendhilfeleistungen zu beantragen; an Hilfeplangesprächen teilzunehmen und bei der Hilfeplanung mitzuwirken; medizinische, ärztliche und schulische Informationen über ihr Mündel einzuholen; Ausbildungsverträge, Zeugnisse und andere Dokumente zu unterzeichnen sowie die Zustimmung zu medizinisch notwendigen Operationen zu erteilen.
Was wird nicht von einem Vormund erwartet?
Als Vormund müssen Sie keine Vorkenntnisse in Rechtsfragen und keine detaillierten Kenntnisse über das Herkunftsland ihres Mündels haben. Sie sind nicht verpflichtet, das Flüchtlingskind in ihrer Familie aufzunehmen oder finanziell für ihr Mündel aufzukommen. Die täglichen Aufgaben der Erziehung, Bildung und Betreuung werden von Pflegefamilien oder Jugendeinrichtungen, in denen die unbegleiteten Minderjährigen untergebracht werden, übernommen.
Wie werde ich Vormund?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ruft geeignete Personen dazu auf, aktiv über die Übernahme einer Vormundschaft nachzudenken. Bis einschließlich 15. November dieses Jahres können sich Personen, die eine oder auch mehrere Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge übernehmen wollen, beim Kinderbeauftragten des Landes, Gerd Keutel, melden. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an diese Mailadresse: Kinderbeauftragter@ms.sachsen-anhalt.de.
Bitte übersenden Sie Ihren vollständigen Namen (Name, Vorname), Ihre Privatanschrift, Ihren Heimat-Landkreis sowie eine Telefonnummer, unter der Sie zu erreichen sind.
Ich behaupte, dass jede Adoption von Kindern unter 14 Jahren eine ZWANGSADOPTION ist, weil der „Wille des Kindes“ NICHT berücksichtigt wird!!!
Die gesamte Adoption unter 14 Jahren gehört m.M. nach verboten.
Die derzeitige Anonymität der leiblichen Eltern ist ein Verbrechen an den Kindern und ist eindeutig eine Mescherrechtsverletzung. Deutschland hat durch die Bundesverfassung im Jahr 2015 und Druck des Verein Spenderkinder, per Gesetz die Anonymität aufgehoben. Durch eine 100 jährige Datenbank muss spätestens jeden Volljährigen ermöglicht werden den Namen, Geburtsdatum, letzten Wohnort zu erfahren. Jedes Kind hat das Recht regelmässigen Kontakt zu seinen leiblichen Eltern von Geburt an lt. UN-Kinderrechtskonventionen.
Admin Familie & Familienrecht, am 26.10.2015
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Heime, Schläge, Zwangsarbeit: Maria Magdalena Ischer erlebte den Terror der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, die bis 1981 in der Schweiz praktiziert wurden. Ein erschütternder Lebensbericht – aufgezeichnet vor ihrem Tod im Frühling.
«Geboren wurde ich im Sommer 1949 im Frauenspital Bern unter dem Namen Maria Magdalena Nadalet. Das ist der Name meiner Mutter, einer Italienerin aus Limana, nördlich von Venedig. Später hat mein Vater sie wegen mir geheiratet. Aber die beiden hatten es nie gut. Der Mutter gelang es später, zwei Freundinnen zur Aussage zu bewegen, mein Vater habe meine Mutter gezwungen, auf den Strich zu gehen. Er wurde deshalb als Zuhälter verurteilt und sass einige Zeit im Gefängnis Thorberg. Aber für mich blieb er während meiner Kindheit die einzige Person, die zu mir hielt und der ich vertraut habe. Obwohl ich ihn selten sah, war er mein Ein und Alles. Und ich war seine Sissi, seine Prinzessin. Wir hatten eine fast telepathische Zusammengehörigkeit.
Aufgewachsen bin ich vor allem in Heimen, meistens also hinter Mauern: Schon mit einem Jahr war ich im Klösterli Baden, dann im baselländischen Mariahilf Laufen, im berühmt-berüchtigten Kinderzuchthaus Rathausen im Luzernischen, im Jugendheim Bümpliz bei Bern, im Sankt-Gallischen in Altstätten und Rebstein, in einer Pflegefamilie im aargauischen Sins.
Ich erinnere mich, dass wir in Baden als Zwei- oder Dreijährige wegen einer Kissenschlacht von den Klosterfrauen kniend an die Heizkörper gebunden und gezwungen worden sind, auf den seitlich ausgestreckten Händen je einen Schuh zu halten, in meiner Erinnerung stundenlang. Ich erinnere mich, dass man uns in Laufen immer wieder kopfüber in die grossen Waschzuber gesteckt hat, bis wir fast erstickten, wenn wir zu spät aus dem Kindergarten ins Heim zurückgekommen sind. Ich erinnere mich, dass ich in Rathausen mit dem Rohrstock verprügelt wurde und dass mich dort mein Vormund zwang, Randensalat, den ich nie vertragen habe und deshalb erbrochen hatte, noch einmal zu essen. Und zwar hat er mich so lange immer wieder geschlagen, bis der letzte Rest weg war. Und wenn ich in Rathausen am ganzen Körper blau gewesen bin von den Schlägen, hat man meinen Vater angerufen und ihm seinen angekündigten Besuch abgesagt, weil ich böse gewesen sei. Man konnte mich ja in meinem zerschlagenen Zustand nicht gut vorzeigen.
Angedrohte Zwangssterilisation
Maria Magdalena Ischer, Zwangsversorgte: «Damit ich überleben konnte, musste ich Seele und Körper trennen.»
Ich übertreibe nicht, wenn ich sage: Ich musste während der ersten zwanzig Jahre kämpfen, um überhaupt zu überleben. Und damit ich überleben konnte, musste ich irgendwann Seele und Körper trennen. Sonst wäre ich kaputtgegangen. Sonst hätte ich Selbstmord gemacht. Oft habe ich mich in jenen Jahren wie von aussen gesehen. Andere sind damals zerbrochen. Mich konnte man nicht brechen. Ich wollte immer wieder wissen, wieso man mit mir so umging. Und dafür wurde ich wieder bestraft.
Als ich knapp vierzehn Jahre alt war, lebte ich in einer Pflegefamilie in der Nähe des luzernischen Nottwil. Dort versuchte der Pflegevater, mich zu vergewaltigen. Ich konnte mit knapper Not fliehen, nachts, barfuss. Irgendeinmal stand ich in der Gaststube eines Wirtshauses. Auf meine Bitte hin telefonierte man dort meiner Mutter. Sie holte mich mit ihrem zweiten Mann ab. Kurz darauf wurde ich in die Psychiatrische Klinik Münsingen im Kanton Bern eingeliefert, angeblich, weil man ein Gutachten machen müsse, ob ich die Wahrheit sage. Obschon das Gutachten ergab, dass ich tatsächlich die Wahrheit gesagt hatte, steckte man mich in eine geschlossene Abteilung und pumpte mich mit Medikamenten voll.
Knapp zwei Jahre später, im Herbst 1965, lernte ich Peter M. kennen. Er verführte mich. Ich hatte keine Ahnung, weil ich nie aufgeklärt worden war. Mein Pech war, dass ich gleich schwanger wurde. Meine Mutter und ihr zweiter Mann sagten: ‹Dieser Bastard kommt uns auf keinen Fall ins Haus.› Deshalb kam ich zum zweiten Mal in die Psychiatrische Klinik Münsingen. Weil ich laut den Akten, die es dort ja bereits gab, psychotisch war, sah man für mich einen Schwangerschaftsabbruch und eine Zwangssterilisation vor. Peter M., der Vater meines Kindes, war in jener Zeit im Militär.
Mir war klar, dass ich als Katholikin eine einzige Chance hatte, nämlich mit dem katholischen Priester in Kontakt zu kommen, der auf dem Areal verkehrte. Das gelang, und ich sagte ihm, man wolle das Kind in meinem Bauch ermorden. Der Priester half mir. Weder Schwangerschaftsabbruch noch Zwangssterilisation wurden durchgeführt. Dafür kam ich in Münsingen ins Loryheim. Für mich war das ein Gefängnis, und bald einmal haute ich ab. Die Polizei verfolgte mich mit Schäferhunden, fing mich ein und schickte mich mit dem Gefängniswagen der Eisenbahn nach Bern. Und von dort brachte man mich in die Erziehungsanstalt Lärchenheim in Lutzenberg über dem Rheintal. Dort war es so, dass die Eltern für das Heim bezahlten und ich hochschwanger Zwangsarbeit machen musste. Am Tag vor der Geburt war ich krank und fiebrig und musste den ganzen Tag mithelfen, ein Einfamilienhaus zu putzen.
Mein Sohn kam tags darauf, am 31. Juli 1966, im Spital Heiden zur Welt. Ich hatte hohes Fieber. Die Hebamme sagte bloss, ich hätte ja auch das Vergnügen gehabt, sonst wäre ich nicht schwanger geworden. Deshalb müsse ich jetzt nicht jammern. Bei der Geburt hat man nicht geschnitten, deshalb war danach der ganze Dammbereich zerrissen. Im Geburtsraum spottete jemand, kaum war der Bub auf der Welt, wegen der leicht dunkleren Haut: ‹Typisch, auch noch ein Neger!› Sie nahmen mir den Buben sofort weg. Weil ich aber wusste, dass mein Kind eine dunklere Haut haben musste, fand ich es im Säuglingszimmer sofort, holte es zu mir und nahm es bei der Rückkehr ins Lärchenheim mit. Die einzige Person, die mich damals im Spital besucht hat, war mein Vater. Weil er sich einen Thomas wünschte, habe ich den Buben Thomas genannt.
Einige Zeit später kam es im Lärchenheim zu einer Nacht- und Nebelaktion. Eines Abends beim Einnachten fuhr ein Auto vor. Leute der Vormundschaftsbehörde Bern kamen ins Heim, packten meinen Sohn in eine blaue Tasche und gingen sofort wieder. Ich rannte ihnen nach und hinter dem Auto her. Seit jenem Abend habe ich Thomas nie mehr gesehen. Hundertprozentig sicher bin ich, dass ich nie eine Verzichtserklärung unterschrieben habe.
Gefängnisausbruch, dann Einzelhaft
2010, während der Suche nach meinen Akten, ist mir ein Brief von Peter M. ausgehändigt worden. Er stammt vom 3. August 1966. Darin heisst es: ‹Madelaine, Du darfst unseren Sohn nie und nimmer weggeben! Denn das könnte ich Dir nie verzeihen! Nur Mut, Madelaine, Du wirst Deinen Sohn immer bei Dir haben. Bitte Madelaine, hab noch ein paar Tage Geduld. Denn ich werde noch diesen Monat zu Dir kommen.›
Ich habe ihn nie mehr gesehen. Ihm hat man damals offenbar gesagt, ich hätte den Buben zur Adoption freigegeben; mir, Peter wolle nichts mehr von mir wissen. Letzthin habe ich ihn angerufen. Es war ein unangenehmes Telefon. Er hat gesagt, es sei ja nicht sicher, dass das Kind damals von ihm gewesen sei.
Nach dem Raub meines Sohns bin ich im Lärchenheim durchgedreht. Ich habe derart getobt, dass man mich schliesslich in den Kanton Bern abgeschoben hat. Ich kam zuerst ins Bezirksgefängnis der Stadt Bern und danach direkt ins Frauengefängnis Hindelbank. So konnte ich mein Kind nicht mehr suchen, und man hatte vor mir Ruhe. Das war Anfang Juli 1967.
Ich erinnere mich, dass ich in Hindelbank den Direktor Meyer angefallen habe. Obschon ich klein und schmal war, gelang es mir, ihn zu Boden zu werfen und zu würgen. Ich schrie ihn an, wenn ich schon hier sein müsse, könne ich ihn geradeso gut umbringen, dann könne ich zumindest einmal mit der Polizei reden. Man hat mir durch die Kleider hindurch eine Spritze in den Hintern gemacht und mich dann im Keller ins Cachot geworfen.
In Hindelbank träumte ich, dass mein Vater bei einem Autounfall ums Leben komme. Zwei, drei Monate später ereignete sich zwischen Lausanne und Murten genau dieser Unfall. Mein Vater starb. Die Beerdigung fand in Murten statt. Ich durfte hingehen, und zwar im Gefängniswagen der Eisenbahn, in Begleitung einer Wärterin. Am Grab meines Vaters stand ich dann gefesselt mit Handschellen. Mit siebzehn und ohne dass ich zuvor je ein Delikt begangen hatte.
Dann bin ich in Hindelbank ausgebrochen. Ich war gut im Klettern. Durch das WC-Fenster in den Innenhof und von dort über den hohen Zaun. Ich bin mehrere Meter hinuntergesprungen, mir war es scheissegal, ob ich mich verletze. Auch der Tod konnte nicht schlimmer sein, er wäre eine Erlösung gewesen. Ich habe mich nach Winterthur durchgeschlagen und kam bei einem Pfarrer unter. Er überzeugte mich, nach Hindelbank zurückzukehren, indem er mir versprach, er setze sich dafür ein, dass ich wegen der Flucht nicht bestraft würde. In Hindelbank kam ich danach zuerst ins Cachot und danach drei Monate in Einzelhaft.
Viele Jahre Zwangsarbeit
Insgesamt sass ich fünfzehn Monate in diesem Frauengefängnis, dauernd gequält von der Frage: Wo ist mein Bub? Und hat er nun dasselbe Schicksal, das ich gehabt habe? Unterdessen besitze ich einen Briefwechsel aus diesen Monaten zwischen dem kantonalbernischen Jugendamt und der Justizdirektion. Daraus geht hervor, dass es bis zum Schluss meiner Haftzeit kein rechtsgültiges Dokument für meine Einweisung ins Gefängnis gab. Der Briefwechsel endet mit einem Schreiben des Polizeidirektors an den Regierungsrat Robert Bauder vom 20. November 1968. Darin steht: ‹Die Überführung der Maria Magdalena Ischer vom 4.7.1967 in die Anstalten von Hindelbank erfolgte ohne unsere Zustimmung; der Einweisungsbeschluss der Vormundschaftsbehörde Bern vom 28.3.1967 wurde von uns nicht akzeptiert. Die Tochter hielt sich somit während über eines Jahres ohne gültigen Rechtstitel in der Erziehungsanstalt auf.›
Viele Jahre lang musste ich in diesem Land Zwangsarbeit leisten, vom Kartoffelnauflesen mit fünf bis zur Arbeit in der Wäscherei des Frauengefängnisses mit achtzehn. Wobei: Die strafrechtlich Verurteilten dort verdienten immerhin ein Pekulium, wir Administrativen verdienten gar nichts. Ich erinnere mich, dass ich dort mehr als einmal Brot gegessen habe, das Fäden zog und voller Maden war. Als ich im Herbst 1968 entlassen wurde, drückte man mir eine Zwanzigernote in die Hand und sagte, ich käme ja sowieso schnell wieder. Als ich zwanzig wurde, hatte ich keine Ausbildung, und der Staat hat für mich keinen Rappen AHV einbezahlt. Mein Berufswunsch wäre gewesen, Juristin zu werden. Später habe ich zeitweise angeschafft, um finanziell irgendwie über die Runden zu kommen. Heute lebe ich von einer Minimalrente mit Ergänzungsleistungen. Mir hat die Schweiz mein ganzes Leben versaut. Ich habe nie eine Chance bekommen.
Letzthin war ich in Bern auf dem Amt für Erwachsenen- und Kinderschutz, weil ich endlich einen Kontakt zu meinem Sohn Thomas will. Man sagte mir nur, mein Sohn habe zwei Töchter und wolle keinen Kontakt mit mir. Aber ich kann nicht abschliessen, solange ich nicht sicher bin, dass er die Wahrheit weiss. Man hat ihm ja sicher immer erzählt, seine Mutter sei eine Hure und eine Verbrecherin gewesen. Aber ich war beides nicht. Ich hätte ihn nie freiwillig hergegeben, nie. Um kein Geld der Welt. Und jetzt weiss ich nicht einmal, ob mein Sohn von den Behörden nicht verkauft worden ist. Er war ja ein schönes Kind, schwarze Haare, blaue Augen. Und man weiss ja, dass die schönen Kinder damals verkauft worden sind.
Ich kann akzeptieren, wenn Thomas mich heute nicht mehr sehen will. Alles, was ich mir von ihm wünsche, ist ein handgeschriebener Brief, in dem er schreibt, wie ers gehabt hat, und mir bestätigt, dass er meine Geschichte kennt, und ein Foto. Wenn er ein bisschen etwas von meinem Herzen hat, wird er mir das nicht verweigern. Sobald ich diesen Brief habe, werde ich alles akzeptieren können.»
Maria Magdalena Ischer ist Ende März dieses Jahres im Zürcher Sterbehospiz an Krebs gestorben. Laut einer guten Freundin habe sie es dort so schön gehabt wie noch nie in ihrem Leben. Ihren Sohn hat sie nie getroffen. «In anderen Sphären werde ich ihn aber wiederfinden», habe sie zuletzt gesagt.
Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Der Vorschlag des Bundesrats
Endlich wird es konkret: Ende September ist die Vernehmlassung zum bundesrätlichen Entwurf für die Entschädigung von Verdingkindern und anderen Opfern von Zwangsmassnahmen abgeschlossen worden. Es handelt sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative, die im Dezember 2014 unter Federführung von Guido Fluri, einem ehemaligen Heimkind, eingereicht worden war.
Die InitiantInnen begrüssen die Stossrichtung des Bundesrats, die «ganz im Zeichen der historischen Gerechtigkeit» stehe, zumal viele ihrer Forderungen aufgenommen seien – in der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Archivierung ebenso wie in der Akteneinsicht für betroffene Personen. Gewürdigt wird zudem, dass möglichst viele betagte und gesundheitlich angeschlagene Opfer noch von der «Wiedergutmachung» profitieren sollen.
In einem wesentlichen Punkt jedoch gehen die Vorstellungen auseinander: beim Gesamtbetrag für die Solidaritätsbeiträge. Derweil der Bundesrat hierfür 300 Millionen Franken vorsieht, beharren die InitiantInnen auf einem Fonds von 500 Millionen Franken. Im Gegensatz zum Bundesrat, der mit maximal 15 000 lebenden Opfern rechnet, gehen sie von rund 20 000 Anspruchsberechtigten aus: «Ein Durchschnittsbetrag von weniger als rund 25 000 Franken pro Opfer wäre für viele Betroffenen nicht akzeptabel», schreiben die InitiantInnen. Neben den rund 10 000 lebenden Verdingkindern erwähnen sie insbesondere die gegen 10 000 ehemaligen Heimkinder, die körperlich und/oder seelisch misshandelt, missbraucht oder mittels Zwangsarbeit ausgebeutet wurden.
Im Dezember soll die Botschaft bereit sein. Voraussichtlich wird die Vorlage ab dem Sommer 2016 im Parlament behandelt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist eine sechsmonatige Frist zum Einreichen der Gesuche für einen Solidaritätsbeitrag vorgesehen, sodass frühestens im Herbst 2017 mit den Auszahlungen begonnen werden könnte.
Die Vernehmlassungsantworten machen Hoffnung, dass der Gegenvorschlag parlamentarisch abgesegnet und das Bekenntnis, die Aufarbeitung voranzutreiben und den Schwerstbetroffenen die notwendige finanzielle Hilfe zukommen zu lassen, umgesetzt wird. Momentan stemmt sich einzig die SVP dagegen.
Im Lauf der letzten Jahre gab es zwar erste Schritte zur Rehabilitierung: An einem Gedenkanlass im April 2013 bat Justizministerin Simonetta Sommaruga die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen im Namen des Bundesrats um Entschuldigung; ein Jahr später verabschiedete das Parlament ein Gesetz, mit dem das Unrecht anerkannt wird. Eine finanzielle Wiedergutmachung ist darin jedoch nicht vorgesehen. Derzeit gibt es nur einen Soforthilfefonds, aus dem bislang 4,56 Millionen Franken an 570 Personen ausgezahlt wurden (durchschnittlich rund 8000 Franken pro Person).
Adrian Riklin
Zeitgeschichtliche Recherche
Wegen «Liederlichkeit» weggesperrt
Fürsorgerische Zwangsmassnahmen wurden in der Schweiz bis 1981 angeordnet. Manche der Opfer wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche missbraucht oder wegen «Arbeitsscheu», «lasterhaften Lebenswandels» oder «Liederlichkeit» weggesperrt; wieder andere als Kinder ihren Müttern entrissen und zwangsadoptiert. Der Zugang zu Gerichten blieb den Betroffenen in den meisten Fällen verwehrt.
Vor dem Hintergrund, dass insbesondere die Zwangsadoption kaum aufgearbeitet ist, erteilte der Verein Netzwerk-verdingt dem Journalisten und ehemaligen WOZ-Redaktor Fredi Lerch einen Rechercheauftrag. Lerch hat darauf im Stadtarchiv Bern rund vierzig Adoptionsdossiers aus der Zeit bis Ende der siebziger Jahre studiert. Mit zwei betroffenen Müttern hat er ausführliche Gespräche geführt (das eine davon ist hier ungekürzt abgedruckt).
Beeindruckt habe ihn bei dieser Arbeit, so Lerch, neben der Tragik der Einzelschicksale insbesondere die Unvereinbarkeit von mündlichen und schriftlichen Quellen: «Abgesehen davon, dass unbestrittenermassen nicht jede Adoption eine Zwangsadoption gewesen ist, ist aus den schriftlichen Dokumenten Zwang im Sinn von Drohung, Einschüchterung, Nötigung, Erpressung, Gewaltanwendung höchstens ausnahmsweise ersichtlich.» Ausübung von Druck auf die zumeist ledigen und mittellosen Mütter müsse aus den Dokumenten implizit, mit «logischer Fantasie» erschlossen werden und bleibe so ein Stück weit spekulativ. Andererseits wurde Lerch in den Gesprächen «mit der Schilderung von gnadenlosen Zwangslagen und einer behördlichen Brutalität konfrontiert, die auch dann noch unmenschlich gewesen wäre, wenn sie in allen Teilen vom Gesetz gedeckt gewesen sein sollte».
Aus dem zusammengetragenen Material hat Lerch einen grossen Text verfasst, der im Oktober 2014 als Broschüre veröffentlicht wurde. Es ist die bislang fundierteste monografische Darstellung der Zwangsadoption in der Schweiz.
Adrian Riklin
Fredi Lerch: «Zwangsadoption. Eine zeitgeschichtlich-journalistische Recherche im Auftrag des Vereins Netzwerk-verdingt». Bern 2014. Als PDF unter: tinyurl.com/zwangsadoption
Der eigene Wille ist des Menschen Königreich. Welcher beim Bezirksgericht Neusiedl am See (Burgenland) aber nicht zählt. Trotz Vorsorgevollmacht hat es einem Arzt die Sachwalterschaft für dessen 85-jährige Mutter entzogen. Diese hatte ihn ausdrücklich notariell bevollmächtigt, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern!
Wer verhindern möchte, dass für ihn ein fremder Sachwalter bestimmt wird, kann beizeiten per Vorsorgevollmacht einen Vormund bestimmen. Die 85-jährige Mutter von Herrn Doktor K. hat das getan. Nicht nur mit einer Vorsorgevollmacht. Sie hat ihrem Sohn mittels weiterer zwei Vollmachten ausdrücklich den Auftrag gegeben, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern. All das mit notarieller Beglaubigung.
Und zu kümmern gibt es für den Arzt viel. Die Mutter ist pflegebedürftig und wird seit Jahren von ihm und seiner Familie zu Hause versorgt. Dann gilt es, unter anderem den Nachlass des verstorbenen zweiten Sohnes abzuwickeln. Und genau da meint das Gericht schon im Vorhinein Gefahren für die Bevormundete zu erkennen. Herr K. hat sich als Sachwalter nämlich geweigert, für seine Mutter eine Erbantrittserklärung abzugeben. Aus gutem Grund, wie er erklärt: „Der Nachlass meines Bruders ist ziemlich sicher verschuldet, außerdem gibt es ein Testament, dessen Gültigkeit aber von einer anderen Partei angezweifelt wird.“
Das reichte für das Bezirksgericht Neusiedl aus, um die Vorsorgevollmacht aufzuheben und einen fremden Rechtsanwalt als Sachwalter zu bestellen. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Vorsorge-Bevollmächtigte ausschließlich zum Wohle der Betroffenen handle, so die Begründung. Ohne dass irgendetwas passiert wäre! „Mir wurde mit aus der Luft gegriffenen Argumenten für immer die Vertretung meiner Mutter untersagt. Haben Notariatsakte keine Rechtskraft mehr?“, fragt sich Herr K. Was zählt des Menschen Wille?