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StartseiteBeitrag verschlagwortet mit 'Eltern-Kind-Entfremdung'
1060 Wien Mariahilferstraße 75, Ecke Neubaugasse, gleich bei der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt
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Der Verein Väter ohne Rechte verteilt wieder allerlei Geschenke für Kinder zur Erinnerung an jene Kinder, die ihre Mutter oder ihren Vater zu Weihnachten wieder einmal nicht sehen dürfen. Väter ohne Rechte ist der einzige Verein, der auf diese sich jährlich wiederholende Kindesmisshandlung hinweist. Im Sinne der Kinder und ihres Wohls setzt sich Väter ohne Rechte dafür ein, dass ein Kind nach einer Trennung zu Mutter und Vater den gleichen Kontakt hat. Wir laden alle MedienvertreterInnen ein, zu unserem Stand zu kommen und sich davon zu überzeugen, wie traurig die Realität für viele Kinder in Österreich ist. Vielleicht können wir auch Sie überzeugen, dass viele Aussagen bestimmter Gruppierungen nicht der Wahrheit entsprechen. Denn viele könnten es besser wissen, wollen das aber nicht.
Familienrecht nur für die Justiz / Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter
Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Lambrecht ließ vor Wochenfrist ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“
Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.
Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.
Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.
Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren„.
Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.
Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.
Die FPÖ-Forderung von Erziehungscamps (Bootcamp) finde ich generell eine gute Sache, dies sollte man ebenso bei Eltern-Kind-Entfremdung anwenden. siehe auch Beiträge über Richterin Lisa Gorcyca
Das Jugendschutzgesetz ist kontraproduktiv und sollte auf 14 Jahre begrenzt werden.
Es kann nicht sein, dass ein ein 17.jähriger oder 21. jähriger bei Vergewaltigung, Mord, etc. nur die Hälfte der Strafe bekommt.
Admin Familie & Familienrecht, am 3-5-2019 Video Lehrer spuckt Schüler an:
Quelle: youtube.com
Artikel:
Streit eskaliert: Lehrer spuckt auf Schüler
Unfassbare Szenen spielten sich in der HTL Ottakring ab.
Ein unfassbares Video, das am Donnerstag in der HTL Ottakring aufgenommen wurde, verbreitet sich derzeit in den sozialen Medien. Darauf ist ein heftiger Streit zwischen einem Schüler und einem Lehrer zu sehen.
Video zum ThemaStreit eskaliert: Lehrer spuckt auf Schüler
Streit eskaliert
Die Situation ist bereits zu Beginn des 22 Sekunden langen Clips aufgeladen. Ein Lehrer hält einen der Schüler im Klassenzimmer fest und fordert ihn auf, zum Direktor zu gehen. Der Streit schaukelt sich in Folge immer mehr hoch und eskaliert dann völlig. Der Lehrer bespuckt schließlich sogar den Jugendlichen. Dieser wird dann handgreiflich und stößt den Lehrer gegen die Schultafel.
Video zum ThemaStreit eskaliert: Lehrer spuckt auf Schüler
Lehrer suspendiert
Warum es in dem Streit geht, ist unklar. Die Schule hat den Zwischenfall inzwischen aber bestätigt. Der Vorfall bleibt für den Lehrer auch nicht ohne Konsequenzen. Er wurde suspendiert.
Lehrer wurde wochenlang gemobbt
Laut ÖSTERREICH-Informationen soll der Lehrer aber über Wochen von den Schülern schickaniert und regelrecht gemobbt worden sein. Der Elektrotechnik-Lehrer sei immer wieder Ziel von Attacken der Schüler gewesen, heißt es. So wurde er besipielsweise mit einem Tischtennisball beworfen oder es wurde ihm mit einer Trillerpfeife ins Ohr gepfiffen.
Bildungsdirektor kündigt dienstrechtliche Konsequenzen an
Die Spuck-Attacke wird nun auch zur Polit-Affäre: Der Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer bestätigte den Vorfall gegenüber ÖSTERREICH und kündigt Konsequenzen an. „Wir dulden keinerlei Gewalt und respektloses Verhalten an unseren Schulen – weder von Lehrern, noch von Schülern. Deshalb werden sofort Konsequenzen gezogen. So wird der Lehrer einvernommen werden und hat – unabhängig davon, dass von der Schule bereits angekündigt wurde, dass der Lehrer im kommenden Schuljahr nicht mehr tätig sein wird – jedenfalls mit dienstrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Bereits jetzt wurde er vom Unterricht abgezogen. Überdies werden Konsequenzen für die Schüler überprüft – hierfür wird eine eigene Disziplinarkonferenz abgehalten. Zusätzlich erhält die Schule das Angebot einer Unterstützung durch die Schulpsychologie und wird überdies mit allen betroffenen Schülern den Fall aufarbeiten.“
FPÖ fordert Erziehungscamps für gewalttätige Schüler
Empört reagierte die FPÖ: „Die rote Bildungsdirektion lässt hier ganz klare ihre Lehrer im Stich. Kein Lehrer muss sich so ein Fehlverhalten gefallen lassen – dass man darüber überhaupt diskutiet ist völlig absurd“, meint der Wiener FPÖ-Bildungssprecher Maximilian Krauss. „Wir dürfen die Lehrer, die in Klassen den oft zugewanderten Problemschülern alleine und schutzlos gegenüber stehen, nicht in den Rücken fallen“, so Krauss. Er fordert Erziehungscamps für gewalttäige Schüler. Laut Krauss führe der hohe Ausländeranteil an Schulen dazu, dass Lehrer mittlerweile schon eine Bodycam brauchen und an Brennpunkt-Schulen eine Security zum Alltag gehören wird.
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Blogstatistik 831.480 hits
2018 ist ein neues Logo FamileFamilienrecht.wordpress.com aus einem Video entstanden:
#stoppt_eltern_kind_entfremdung (Instagram) = Ich liebe Mama ❤️ UND Papa ❤️ ICH WILL meine MAMA UND MEINEN PAPA haben…weil ICH beide GLEICH lieb hab.
ICH habe mich nicht getrennt, aber ich bin zu klein um mich gegen den Willen „eines Elternteils“ durchzusetzen… wisst ihr, ich bin dann in einem Loyalitätskonflikt 😰… ich MUSS mich dann für „den“ entscheiden, wo ich wohne, ist doch klar oder❓❓ Stellt euch vor ich sage was anderes… dass es mir zB bei Mama oder Papa super toll gefällt und ich da glücklich bin und mich freue wieder hinzugehen… dann laufe ich Gefahr auch noch „den“ zu verlieren, wo ich wohne… weil er dann sauer wird oder ich dann immer krank sein muss…. meine Fotos zerrissenen und Geschenke weggeschmissen werden 😰… bis ich irgendwann keine Lust auf diese blöden Situationen habe und sage: ich will nicht mehr „dahin“ ….. dann ist „Mama oder Papa“ zufrieden und der Anwalt sowieso… „ich“ will ja nicht…‼️‼️❓❓aber ich müsste doch verstehen dass es nicht normal ist wenn ein Kind das sagt‼️‼️ oder was versteht ihr nicht❓ irgendwann habe ich dann halt keinen Papa oder Mama mehr, dann habe ich aber ruhe jedoch mein Herz ❤️ sagt trotzdem was anderes… 💔💔.mein Herz vermisst und weint… WARUM❓
ICH habe doch nichts getan, warum wird mir der Papa oder Mama weggenommen ❓ WARUM entscheiden fremde Menschen ob ich Mama oder Papa sehen darf und oder wie lange❓ICH will es doch, ich will Mama und Papa bei mir haben… aber lieber sage ich doch dass ich es nicht will❓damit ihr alle zufrieden seid? Warum schaut ihr nicht in mein Herz? ..ihr Psychologen habt es doch studiert, sicherlich um Menschen zu helfen.., warum erkennt ihr nicht dass meine Seele schreit… 😰 Wer hilft mir, ohne zuerst an das Geld zu denken, welches letztendlich mit MIR verdient wird?? mir ist das Geld egal, ich will meinen Papa haben…. wenn sich Mama trennt…ihr versteht es doch ODER??? HILFT MIR und ANDEREN KINDERN… ICH will nicht irgendwann wenn ich erwachsen bin psychisch krank werden….😰😥 😰 Mama, wenn du dich schon #mamadiebeste nennst und dich damit angesprochen fühlst, warum zerstörst du für immer meine Kindheit???? Warum nimmst DU mir MEINEN Papa weg!!?? #umgangsboykott#kindesentzug#pas#kindesmisshandlung
Die Mutter boykottiert die 14 tägigen Besuche zwischen Vater und Kind. Die Richter schauen zu und machen dagegen NICHTS.
Die oberste Familienrichterin Täubel-Weinreich hat in einem Zeitungsinterview gesagt, sie wende die bestehenden Gesetze der Beugehaft und Beugestrafe nicht an. (siehe http://wp.me/p4RGV9-2qo)
Wenn die bestehenden Gesetze im Familienrecht, der Beugehaft und Beugestrafe für die „Entfremderin“ nicht angewendet werden, dann braucht sich niemand in Österreich wundern, wenn die Väter (10% Mütter) und ihre Kinder entfremdet werden und dann durch diese psychisch Gewalt „KRANK“ und schwer depressive werden.
Der Vater muss zum Kindesunterhalt (meist mehrere hundert Euro) zusätzlich noch 60,- Euro pro Stunde bezahlen.
Die Mutter zieht 270km weg und der Vater muss die Fahrtkosten für die 270km bezahlen.
Diese veraltete feministische Struktur im Familienrecht stinkt zum Himmel, von einer Gleichberechtigung der Väter ist keinesfalls zu sprechen.
Wenn die Mutter 270km weg zieht, dann soll sie auch die Fahrtkosten für den Besuchskontakt bezahlen, sie ist ja der Verursacher dieser großen Wegstrecke!
Bei „shared parenting“ welches in Australien und vielen Bundesstaaten in den USA angewendet wird, verliert derjenige Elternteil, welcher über 100 Meilen wegzieht, automatisch das Sorgerecht zum Kind. Bei „shared parenting“ bzw. in Österreich spricht man von „Doppelresidenz“, ist die Obsorge nach der Trennung geteilt, idealerweise Halbe/Halbe. Bei einer Teilung von mindestens 30% zu 70% des Sorgerecht zwischen den Trennungseltern sprich man auch noch von Doppelresidenz. Weiter Wegziehen als 100 Meilen, ist nur mit Einverständnis des zweitem Elternteil möglich und muss schriftlich dem Gericht mitgeteilt werden.
Es wird Zeit, dass wir auch bei Vätern (10% Mütter) nach Trennung oder Scheidung, die Doppelresidenz, also eine gleichberechtigte Elternschaft per Gesetz in Österreich einführen. Das Ein-Elternmodell = Residenzmodell, einer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und der zweite Elternteil darf nur zahlen MUSS abgeschafft werden. Dieses völlig veraltete Modell schadet dem Elternwohl und dem Kindeswohl.
Admin Familie Familienrecht, am 18-2-2019
Artikel:
Nach Scheidung: „Bub fehlt mir!“Vater kämpft um Kontaktrecht, Treffen wegen „Entfremdung“ unter psychologischer Aufsicht.
Franz S. möchte den Kontakt zu seinem Sohn nicht verlieren und nimmt dafür hohe Kosten und weite Wege in Kauf. | Symbolbild: Shutter-stock/altanaka
Franz S. (Name von der Redaktion geändert) wandte sich kürzlich verzweifelt an die NÖN-Redaktion: „Seit zwei Jahren kämpfe ich darum, dass ich mein Kind regelmäßig sehen darf.“ Seine achtjährige Ehe sei damals in die Brüche gegangen und die Mutter seines Sohnes an einen ihm unbekannten Ort übersiedelt. Er klagt: „Nach der Trennung habe ich meinen Buben viele Monate lang nicht gesehen, da ich ja nicht wusste, wo er sich aufhält.“
Tanja Gruber, Besuchsbegleiterin im Hilfswerk Gänserndorf, sorgt für entspannte Atmosphäre im Spielzimmer. | privat
Erst nach langwierigen Amtswegen habe er über einen Gerichtsbeschluss wieder ein Kontaktrecht erhalten. Er erklärt: „Da die Experten eine Entfremdung zwischen meinem Kind und mir nicht ausschließen konnten, musste ich zehn Termine in einem 260 km entfernten Besuchscafé vereinbaren. Dort konnte ich mit meinem Sohn unter Aufsicht einer Psychologin 90 Minuten lang spielen.“ Für jedes Treffen habe der Vater 60 Euro pro Stunde zahlen müssen. Jedem Termin habe er ängstlich entgegengefiebert, die Angst vor einer Absage durch die Mutter sei riesengroß gewesen.
Kürzlich habe er das letzte der vom Richter vorgeschriebenen „betreuten Treffen“ absolviert. Seine Hoffnung, dass er nun mehr Zeit mit seinem mittlerweile neunjährigen Buben in den eigenen vier Wänden verbringen dürfe, sei allerdings jäh zerschlagen worden. Franz S. erklärt erschüttert: „Meine ehemalige Gattin hat mit meinem Kind wieder den Wohnort gewechselt, jetzt ist ein anderes Gericht mit unserem Fall befasst.“
Kind wechselte jetzt wieder den Wohnort
Eine endgültige Besuchsregelung ist wohl noch lange nicht in Sicht. Er wisse nicht, wann und wo er seinen Neunjährigen wiedersehen könne, er würde jedoch weder Kosten noch Mühen scheuen, um den Kontakt nicht wieder zu verlieren.
Justiz-Pressevertreter und Richter Martin Bodner informiert über die Rechtslage: „Grundsätzlich haben sowohl beide Elternteile als auch das Kind ein Kontaktrecht, damit eine bedeutsame Beziehung aufgebaut und erhalten werden kann. Bei Streitigkeiten wird die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler eingesetzt, um eine ordnungsgemäße Über- und Rückgabe des Kindes zu erleichtern.“
Die Familiengerichtshilfe unterstütze das Gericht bei der Sammlung von Entscheidungsgrundlagen, hole fachliche Stellungnahmen von Experten ein und helfe bei der Anbahnung einer gütlichen Einigung.
„Kind darf nicht überfordert werden“
Wenn ein Kind einen Elternteil über einen längeren Zeitraum nicht gesehen hat, trifft das Gericht die Entscheidung, dass die ersten Kontakte in einem Besuchscafé stattzufinden haben. Es werden sowohl die besuchsberechtigten Personen als auch die Häufigkeit, die Dauer und der Ort der Kontakte vorgeschrieben. Tanja Gruber, Qualitätsbeauftragte für den psychosozialen Bereich, betreut das Besuchscafé für die Bezirke Gänserndorf und Mistelbach, hier wurden im letzten Jahr insgesamt 27 Familien betreut.
Die Psychologin erzählt aus der Praxis: „Zuerst führen wir Einzelgespräche mit dem Obsorge- und mit dem Besuchsberechtigten, dabei werden grundlegende Verhaltensmaßregeln geklärt.“ Die Vereinbarung betreffe zahlreiche Details, z. B. ob die Eltern bei den Treffen miteinander in Kontakt kommen wollen, ob Fotos gemacht werden dürfen, etc.. Sie müsse von beiden Beteiligten unterschrieben werden.
Gruber betont, dass für die umfassend geschulten Besuchsbegleiter (Sozialpädagogen oder Gesundheitspsychologen, Anm.) ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Vordergrund stehe: „In der Eingangsphase baut der zuständige Betreuer in einem großen, mit vielfältigen Spielmaterialien ausgestatteten Raum Vertrauen zum Kind auf. Bei den Treffen achten wir darauf, dass das Kind eine schöne, unbelastete Zeit verbringen kann. Bei der langsamen Annäherung an den Besuchsberechtigten darf das Kind nicht überfordert werden.“
Besuchscafé-Betreuer verhalten sich neutral
Die Mitarbeiter würden bei den Treffen so wenig wie möglich und so viel wie nötig intervenierend eingreifen. Die Betreuer stünden allen Beteiligten neutral gegenüber, Scheidungsgründe würden nicht thematisiert.
Im Idealfall solle zwischen dem Besuchsberechtigten und seinem Kind wieder eine langfristige Beziehung aufgebaut und ein unbegleiteter Kontakt möglich gemacht werden. Bei Auseinandersetzungen vor dem Kind hätten die Sozialarbeiter die Berechtigung, die Zusammenkünfte abzubrechen.
RECHTSVORSCHRIFTEN
Obsorge
Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern in Bezug auf Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung. In hochstrittigen und für die betroffenen Kinder belastenden Verfahren über die Obsorge und das Recht auf persönlichen Kontakt besteht für das Gericht die Möglichkeit, einen sogenannten Kinderbeistand zu bestellen. Der Kinderbeistand soll sich ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen (grundsätzlich bis zum Alter von 14 Jahren) in solchen Verfahren kümmern.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, hat das Recht, den Wohnort des Kindes zu verlegen. Von einer Wohnortverlegung im Inland ist der andere Elternteil rechtzeitig zu verständigen. Bei einem Umzug ins Ausland braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine vorherige gerichtliche Genehmigung.
Kontaktrecht
Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind im gemeinsamen Haushalt, so haben sowohl dieser Elternteil als auch das Kind das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte. Wenn zwischen den Elternteilen keine einvernehmliche Kontaktrecht-Lösung getroffen werden kann, kann die Familiengerichtshilfe als „Besuchsmittler“ eingesetzt werden.
Erstellt am 17. Februar 2019, 05:08 von Michaela Fiala
Ihr wollt uns eure Meinung zum Thema mitteilen? Wir freuen uns über einen Leserbrief.
Weitere Meinungen unserer Leser findet ihr hier. Tags: Besuchscafe – Scheidung- Vaterlose Gesellschaft
Was im deutschsprachigen Raum als „Doppelresidenz oder Wechselmodell“ bezeichnet wird nennt man in den USA, Australien, etc. „Shared parenting“
Nach Trennung oder Scheidung ist Doppelresidenz das Gegenmittel zu Eltern-Kind-Entfremdung bzw. PAS (engl. Parential Alienation Syndrom)
DOPPELRESIDEZ nach Trennung oder Scheidung!
Petition 89358 – Deutscher Bundestag
Sorgerecht der Eltern – Zugrundelegung der Doppelresidenz (Kindern zwei Zuhause geben) als gesetzliches Leitbild vom 22.12.2018
Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) als gesetzliches Leitbild und als vorrangig zu prüfende Option (widerlegbare Vermutung i.S. einer negativen Kindeswohlprüfung) dem Familienrecht zugrunde gelegt wird.
Die Doppelresidenz soll auch in allen weiteren tangierten Rechtsbereichen (z. B. Unterhaltsrecht, Sozialleistungsrecht, Steuerrecht, Melderecht) als Leitbild zugrunde gelegt und die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gestärkt werden.
Begründung
Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gekennzeichnet. Frauen möchten nicht mehr nur auf dieweiter lesen
Bitte unterschreiben „Kinder brauchen beide Eltern“ auch nach Trennung oder Scheidung:
Die Kriminellen wollen keine kompetenten Beistände. Ein Anwalt der den Betrug durchschaut, wird kurzerhand vom Gespräch ausgeschlossen. Um den Druck auf die Kindesmutter zu erhöhen, wird sie wieder mit dem Kontakt zu ihrer Tochter geködert. Sie will nichts unterschreiben ohne ihren Anwalt, also darf sie ihr Kind nicht sehen. Man darf gespannt sein, wie nun dem Kind erklärt wird, warum der Umgang nicht stattfindet. Das Kind wartete im Auto und konnte die Mutter aus der Entfernung sehen. Werden die Jugendamt Leute dem Kind die Wahrheit sagen? Wird die Familienrichterin dem Kind die Wahrheit sagen … oder der Anwalt des Vaters? Jeder darf seiner eigenen Phantasie freien Lauf lassen.
Sehr gute Idee der FPÖ. Man sollte auch „Bootcamps“ als Parential Alienation -Therapie einführen so wie es in den USA gemacht wird. Jugendliche welche sich gegen Gerichtsurteile von Entfremdung stellen und uneinsichtig sind, sollen so lange in ein „Bootcamp“ bis sie den Kontakt zu beiden Eltern akzeptieren und respektieren. Die Richterin Lisa Gorcyca hat den Jugendlichen in einem „boot camp“ (Aufenthalt im Kinderdorf einer Jugendstrafanstalt)mit einem Gerichtsurteil eine „Parental Alienation Therapie“ verordnet. Es ist M.E. auch die einzige Möglichkeit die Gehirnwäsche, welche durch die jahrelange negative Manipulation der Mutter (Entfremderin) in diesem Fall entstanden ist, zu therapieren. Ein Hinwegschauen bei Gewalt, Radikalisierung, Islamisierung, Entfremdung etc. von Jugendlichen, so wie es die sozialen Gutmenschen jahrelang gemacht haben, bedeutet auch weitere Gewaltausübung im späteren Alter als Erwachsener in unserer Gesellschaft.
Die StaatssekretärinKaroline Edtstadler sollte sich eine Reform im Jugendstrafrecht näher anschauen, wenn sie eine positive Veränderung in der Gesellschaftspolitik befürwortet.
Eltern-Kind-Entfremdung Urteil im Familienrecht PAS
Admin Familie & Familienrecht, am 12-1-2019
Artikel:
Erziehungscamps für Problemschüler gefordert
von C. Kramsl – Gewalt steht in Wiens Schulen an der Tagesordnung, die härteste Strafe ist eine Suspendierung. Vize-Bürgermeister Dominik Nepp (FPÖ) fordert „Bootcamps“ für gewalttätige Schüler.
Stadtvize Dominik Nepp (FPÖ) (Bild: Helmut Graf)
„In den vergangenen Monaten haben wir Übergriffe an Wiener Schulen erlebt, wie sie in dieser Form der Brutalität traurige Neuheit ist“, so Vize-Bürgermeister Dominik Nepp (FPÖ). „Messerstechereien, schwere Körperverletzungen, sexuelle Belästigungen – die angezeigten Delikte legen vor allem dar, dass wir es längst nicht mehr mit ‚harmlosen‘ Fällen zu tun haben“, so Nepp weiter.
FPÖ will harte Strafen für Prügler. (Bild: iStock)
In „Heute“ fordert er nun „Erziehungscamps für gewalttätige Problemschüler“. Hier sollen Jugendliche, die man durch Suspendierungen vom Unterricht „viel eher belohnt, als bestraft“, so Nepp, „unter Aufsicht von Psychologen, Sozialpädagogen und Ärzten jene Hilfe bekommen, die zu einer Resozialisierung benötigt wird“. Polizei-Vorträge und Gefängnisbesuche sollen weiters die Konsequenzen von Fehlverhalten veranschaulichen.
Und: Nepp fordert verpflichtende Sozialdienste für Problemschüler in den Ferien. Essensverteilung in Spitälern, das Säubern von Obdachlosenheimen, etc. sollen „jene Schüler zum Umdenken und zur Nächstenliebe anregen“, so Nepp.
07. Januar 2019 05:30; Akt: 07.01.2019 08:11
https://www.heute.at/oesterreich/wien/story/FP—Erziehungscamps-fuer-Problemschueler-50807973
Tags: Erziehung – Kindererziehung – Gewalt – Körperverletzung – Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung – Österreich Familienrecht – Obsorge – Family Familienrecht- family law austria germany Austria Family Law , Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , education – parenting , FPÖ – HC Strache , violence , assault , child , child welfare , child endangerment , child , police , Vienna Mayor , bootcamps , Dominik ripoff , education camps , misconduct , FPÖ, Violence , violent , violent students , young people , police , problem students , psychologists , rehabilitation , students , social workers , penalty , suspension , classes , mandatory social services , Vienna schools – „Parental Alienation Therapie“ boot camps for children –judge – Parental Alienation Therapy – brainwashing – alienator – violence, radicalization, Islamization, alienation – criminal justice – social policy
„Papamonat“ hat noch immer keinen Rechtsanspruch und keinen Kündigungsschutz!
Väter in Österreich werden von der ÖVP gemobbt und diskriminiert.
Die EX-ÖVP-Familienministerin Frau Sophie Karmasin sagt im Kurier Interview, dass der Rechtsanspruch des „Papa-Monat“ nicht wesentlich sei?
Auch der Präsident der Wirtschaftskammer (WKÖ), Harald Mahrer (ÖVP) ist GEGEN einen Rechtsanspruch für Väter beim „Papamonat“ –> Link
Ist die ÖVP wirklich so familienfeindlich und generell gegen eine Rechtssicherheit bei jungen Vätern, was sagt eigentlich der Bundeskanzler Seabstian Kurz dazu?
Im österreichischen Familienrecht spricht man bereits von der sogenannten „Vaterlosen Gesellschaft„.
Es ist bereits weltweit wissenschaftlich anerkannt, dass Kinder beide Eltern brauchen. Diverse Studien über Eltern-Kind-Entfremdung bestätigen, dass ein Aufwachsen des Kindes ohne Vater „absent father syndrom“ bei der Mehrheit von entfremdeten, radikalen Häftlingen bzw. Gefährdern vorhanden ist.
Fazit: Das Vorbild des Vaters in einer gesunden Gesellschaft ist wesentlich!
Admin Familie & Familienrecht, family law austria, am 6-1-2018
Artikel:
Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist einer der wenigen Väter, die nach der Geburt eines Kindes einen Papamonat antreten.
In dieser Woche hat Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) seinen Papamonat angetreten – und damit eine Debatte darüber ausgelöst. Ein Blick auf Zahlen und Fakten zeigt aber: Väter nutzen die Möglichkeit, die ersten Wochen nach der Geburt bei Frau und Kind zu sein, kaum. Die Opposition fordert nun einen Rechtsanspruch darauf – die türkis-blaue Bundesregierung prüft.
Just ein Blauer setzt das erste große frauenpolitische Signal des Jahres: Vizekanzler Heinz-Christian Strache trat diese Woche seinen Papamonat an. Das bedeutet: Bis Februar wird der FPÖ-Chef nur in Ausnahmefällen bei Koalitionsauftritten aufkreuzen – und kümmert sich stattdessen ausschließlich um seine Frau und Baby Hendrik. De jure beansprucht er den Papamonat freilich nicht, denn für Politiker gibt es keine Regelungen für Karenz und dergleichen. Weil er sein Jännergehalt also sonst weiterbezöge, wird es der FPÖ-Frontmann spenden.
Papamonat: Väter bekommen 22,60 Euro pro Tag
Strache ist mit einer derartigen Aktion allerdings nicht nur in der Politik die große Ausnahme: Denn wie Zahlen aus dem Familienressort zeigen, ist der Elternzeitbonus – vulgo Papamonat – noch lange nicht in den Familien angekommen. Seit März 2017 ist es Vätern möglich (Beamte dürfen das schon länger), in den ersten vier Wochen nach der Geburt eines Kindes ohne Urlaubsverbrauch zu Hause zu bleiben. Dafür bekommen sie zudem 22,60 Euro pro Tag, also rund 700 Euro.
Väterkarenz ist beliebter
In der Zeit zwischen März 2017 und August 2018 – dies sind die aktuellsten Zahlen des Familienressorts – wurden allerdings nicht mehr als 6500 Anträge von Vätern gestellt. In diesen eineinhalb Jahren kamen rund 130.000 Kinder zur Welt. Das bedeutet: Nur bei fünf Prozent der Geburten wird auch ein Papamonat in Anspruch genommen. Damit ist der Papamonat deutlich unbeliebter als die normale Väterkarenz, die rund jeder fünfte Mann beansprucht.
Bild: stock.adobe.com
Woran aber liegt das? ÖGB, Arbeiterkammer und SPÖ fordern nun einen Rechtsanspruch, weil sie meinen, das (theoretische) Vetorecht des Arbeitgebers sei entscheidend. Wirtschaftskammer-Chef Harald Mahrer lehnte das rote Begehr allerdings bereits ab.
Karmasin: „Rechtsanspruch ist nicht entscheidend“
Dabei drehe sich die Debatte um die falsche „Kinderkrankheit“ des Papamonats, erklärt dessen Erfinderin und Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP): „Der Rechtsanspruch ist nicht das entscheidende Thema. Der Papamonat ist einfach zu unbekannt, und vor allem wird er bei einer späteren Väterkarenz dazugerechnet.“ Schon damals wollte sie ihn als zusätzliches Angebot – scheiterte aber am Geld. Das Familienressort erklärte nun, den Papamonat zu „evaluieren“ und danach eventuell zu reformieren.
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Tags: Besuchscafe – Scheidung- Vaterlose Gesellschaft