Elternrechte – Hosek u. Karmasin haben versagt!

Eltern ohne Rechte ihre Kinder zu sehen.

Familienministerin Sophie Karmasin und die Feministin Gabriele Heinisch-Hosek haben jahrelang nichts verbessert, an dieser schlechten Situation der Trennungseltern, in Österreich.
Die Regierung der ÖVP und SPÖ ist durch Stillstand im Familienrecht geprägt.

Tausende leibliche Eltern werden täglich von ihren eigenen Kindern entfremdet.

Diese Eltern-Entfremdung genannt Parental Alienation, entsteht durch fehlende Bindungstoleranz eines Elternteils.
Diese Bindungsstörung ist quasi fix programmiert. Die negativen Prägungen in der Kindheit wirken  sich auch auf spätere Beziehungen aus und fördern  eine weitere Familienzerstörung.
Der psychische Schaden an den Kindern und ihren Eltern, nach Trennung oder Scheidung, hat jahrelange Folgen und äußert sich durch Schlaflosigkeit, Burnout, Depression, Radikalisierung bis zum Suizid, Mord oder Terroranschläge.
Durch dieses gesellschaftspolitische Versagen werden viel unschuldige Personen zum Opfer.

Elternentfremdung – Was war meine Leistung?

Admin Familie & Familienrecht

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Wie kann das sein, Frau Minister?

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„Weil die gleichteilige Betreuung durch beide Eltern im besten Inter­esse des Kindes ist.“ Das ist die Begründung, mit der Florida im Jänner ein Gesetz verabschiedete, dass Eltern auch nach einer Trennung ihre Kinder gleichberechtigt, gleichteilig und im gemeinsamen Einvernehmen betreuen sollen. So logisch. So einfach. So nachahmenswert.

Auf der Prioritätenliste von Eltern steht das Wohl der Kinder ganz oben. Bei einer Trennung scheinen manche aber diese Liste zu vergessen, zu zerknüllen oder sogar wegzuwerfen. Dann erkennen sie nicht, dass eine gleichteilige Betreuung im besten Interesse des Kindes wäre. Dann muss ein Gericht sie daran erinnern. Missouri und Iowa folgten Florida. Und bereits im Herbst des Vorjahres beschloss auch der Europäische Rat einstimmig, dass diese Form der Betreuung – das sogenannte Wechselmodell – in allen Mitgliedsstaaten Standard werden soll.

In Frankreich, Dänemark und den skandinavischen Ländern ist es völlig normal, dass beide Eltern nach einer Trennung die Kinder betreuen. Luxemburg will das Wechselmodell noch heuer gesetzlich verankern. Aber in Österreich gibt es noch immer das Residenzmodell. Ein Elternteil – in mehr als 90 Prozent der Fälle ist es die Mutter – kümmert sich um die Kinder, während der andere Elternteil Unterhalt zahlen muss und seine Kinder oft nur an jedem zweiten Wochenende besuchen darf. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek sagte in der Pressestunde des ORF, dass es keinen Bedarf gäbe, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern, weil „90 Prozent aller Ehen einvernehmlich geschieden werden, und bei diesen alles in Ordnung ist.” Und bei denen, die streiten, gehe es ihr nur um die Kinder. Aber in der Realität schaut das anders aus. alles roger? hat Betroffene gefragt. Ihre Namen haben wir geändert.

Rudolph G. „Meine Ex zog mit der gemeinsamen Tochter von Wien nach Vorarlberg, beantragte dort die alleinige Obsorge und begründete dies einzig mit dem Umstand, dass die Distanz für die Ausübung der gemeinsamen Obsorge zu groß sei.“

Wie kann es sein, dass das Recht des Kindes auf beide Elternteile wie in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten, durch einen Umzug der Mutter völlig konsequenzlos hintertrieben wird?

Gabriele F. „Ich bin seit sechs Jahren getrennt, seit vier Jahren einvernehmlich geschieden. Es besteht gemeinsame Obsorge, und dennoch habe ich unsere Tochter seit fünf Jahren nicht mehr gesehen. Seit vier Jahren warte ich auf einen Kontaktrechtsbeschluss.“

Wie kann es sein, dass Frauenministerin Heinisch-Hosek öffentlich sagt, bei einvernehmlich Geschiedenen gäbe es keine Probleme und daher auch keinen Handlungsbedarf?

Harald T. „Bei meiner einvernehmlichen Scheidung wurde vereinbart, dass meine Ex-Frau die von mir in die Ehe eingebrachte Eigentumswohnung lastenfrei erhält, ich mir eine neue Wohnung in unmittelbarer Nähe suche, und wir uns die Kinderbetreuung teilen. Als meine Ex-Frau beschloss, mit ihrem neuen Lebenspartner ein Haus zu bauen, klagte sie mich auf Unterhalt und stellte mich vor die Wahl: entweder mehr als 900 Euro Unterhalt pro Monat bezahlen und unsere Kinder zu 40 Prozent betreuen oder 1.500 Euro Unterhalt bezahlen und unsere Kinder nur mehr an jedem zweiten Wochenende sehen. Eine 50/50-Lösung lehnte sie ab, weil sie in dem Fall keinen Unterhalt bekommen hätte. Das Gericht gab ihr Recht.“

Wie kann es sein, dass österreichischen Kindern ihr Vater nur dann erhalten bleiben darf, wenn dieser sich die Betreuung leisten kann?

Martina B. „Seit Jahren muss ich miterleben, wie mein Lebensgefährte darunter leidet, seine Tochter so selten zu sehen. Bei seiner einvernehmlichen Scheidung warnte ihn sein Anwalt, wenn er nicht unterschreibt, was im angeboten wird, würde eine Richterin entscheiden und er sein Kind vielleicht noch seltener sehen. Jedes Mal, wenn seine Ex-Frau mehr Geld wollte, wenn sie ihren Willen durchsetzen wollte, war die Tochter am Papa-Wochenende krank oder es gab einen anderen Verhinderungsgrund. Jedes Mal bekommt er feuchte Augen, wenn er auf der Straße glückliche Väter mit ihren Kindern sieht.“

Wie kann es sein, dass es im Familienrecht nicht um das Kindeswohl geht, sondern um einen staatlich tolerierten Machtkampf zwischen den Eltern?
Wie kann es sein, Frau Minister, dass Sie keinen Handlungsbedarf sehen, wenn Väter erpresst und Kinder als Druckmittel missbraucht werden?

Sabine F. „Mein Sohn und seine Lebensgefährtin trennten sich, die Schwiegertochter zog weg, und wir Großeltern durften plötzlich unser Enkelkind nicht mehr sehen, obwohl wir uns neutral verhielten. Immer wieder wurden uns Besuchstermine versprochen und dann grundlos wieder abgesagt. Schließlich gingen wir zu Gericht und klagten ein Besuchsrecht ein.“

Wie kann es sein, dass ein Elternteil dem eigenen Kind mutwillig auch den Kontakt zu den Großeltern entziehen kann? Dem Kind wird damit sein Recht auf Familie entzogen.

Gerhard L. „Alleine mit der Aussage, dass die Trennung nicht im Guten verlaufen wäre, versuchte die Anwältin der Mutter unseres Kindes die gemeinsame Obsorge bis vor das Berufungsgericht zu verhindern. Und es gelang ihr, das Kontaktrecht auf ein Minimum zu beschränken. Obwohl unser Sohn seinen Vater vermisst und gerne mehr Zeit mit mir verbringen würde, habe ich keine Chance, ihm diesen Wunsch zu erfüllen.“

Wie kann es ein, dass eine Frauenministerin in einem Fernsehinterview sagt, in Fällen, in denen es Differenzen zwischen den Eltern gibt, wäre eine geteilte Betreuung nicht möglich. Staat und Justiz hätten die Pflicht, das Recht der Kinder auf beide Eltern zu schützen – im Notfall auch vor deren eigenen Eltern – und diesen ihre Verantwortung bewusst zu machen. Anstatt diese Aufgabe zu erfüllen, kommt ihre Aussage einer öffentlichen Aufforderung an alle Mütter gleich, einen Streit zu provozieren oder zu behaupten, dass es einen Streit gibt, um dafür mit der alleinigen Obsorge belohnt zu werden.

http://www.allesroger.at/wie-kann-das-sein-frau-minister

Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung – SPÖ

Leider interessiert dieses Thema, der menschenverachtenden und menschenunwürdigen „Anspannung im Unterhaltsrecht„, weder die SPÖ mit der Feministin Gabriele Heinisch-Hosek und ihrem Frauenministerium noch dem BM Rudolf Hundstorfer.

Für eine wirkliche soziale Gerechtigkeit im Familienrecht hat die SPÖ mit ihren Hr. Werner Faymann und auch die ÖVP  noch nie etwas übrig gehabt, sonst wäre diese Ungleichbehandlung schon vor  20 Jahren aufgehoben worden.


Symbolbild:  Soziale Ungerechtigkeit  durch die SPÖ im Familienrecht – Sozialdemokratische Partei Österreichs

Es interessiert auch niemanden, dass österreichische Väter schlechter behandelt werden wie Migranten mit positiven Asylbescheid, welche zwar Mindestsicherung beziehen aber im Gegensatz zu diesen Vätern noch nie einen einzigen Euro an Steuergelder einbezahlt haben.

Auch interessiert es scheinbar keinen Politiker in der Regierung, dass Kredite welche im Scheidungsverfahren aufgeteilt wurden in der Praxis KEINERLEI Berücksichtigung bei dieser menschenverachtenden Rechtssprechung dieser Unterhaltsberechnung finden und  in der Praxis dazu führen, dass diese Väter (einige wenige Mütter)  noch mit deutlich weniger, als diesen erwähnten 75% Mindestsicherung, auskommen müssen. Viele Väter haben lediglich 200 – 300 Euro übrig zum Überleben.

Genausowenig interessiert es die sozialistische Partei Österreichs, dass Österreich an führender Stelle ist bei den SUIZID-Toten und davon 70% Männer sind, sonst hätte diese Partei schon vor Jahren gegengesteuert und die Missstände und Ursachen bekämpft.

Zitat:
Es gibt nur eine Gruppe, welche ein vernüftiges Familienrecht bekämpft, der Feminismus.

Admin Familie Familienrecht, am 29-10-2015
Artikel:

Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung

Nach Schätzungen des Vereins vaterverbot.at fallen 37% der unterhaltspflichtigen Väter mit ihrem frei verfügbaren Einkommen unter die Armutsgrenze von 951 € monatlich. Rund 26% bleibt nicht einmal das Existenzminimum von 772 € pro Monat. Unterhaltspflichtige Väter können gezwungen werden, mit 75 % des Existenzminimums, also mit 579 € oder weniger pro Monat auszukommen (bei manchen Einzelurteilen auch darunter).

„Anspannung“, wo der Unterhalt nicht am realen, sondern an einem höheren, fiktiven Gehalt bemessen wird, ist an der Tagesordnung und verschärft die Situation zusätzlich. So wird zum Beispiel bei unterhaltspflichtigen Vätern, die zur Betreuung ihres Kindes in Karenz gehen oder zur Betreuung des Kindes ihr Dienstverhältnis reduzieren, das reduzierte Einkommen nicht berücksichtigt und der Unterhalt weiterhin an einem nicht vorhandenen, fiktiven Vollzeiteinkommen bemessen. Die Betreuung durch den Vater scheint in unserer Gesellschaft nicht gewollt zu werden.

Bemerkenswert ist auch, dass die Anspannung auch in Fällen angewendet wird, in denen die Kinder durch den Unterhalt des Vaters bereits ausreichend (über den Regelbedarf hinausgehend) versorgt sind, aber z.B. wegen eines in der Vergangenheit erbrachten, höheren Einkommens (aufgrund von Überstunden oder Auslandstätigkeiten) auf dieses frühere Einkommen angespannt wird.

Selbst wenn eine Mutter über ein wesentlich höheres Eigeneinkommen als der Vater verfügt, wird der Vater zu einer Unterhaltsleistung verpflichtet, bei der sein verbleibendes Resteinkommen unter die Armutsgrenze oder gar unter das Existenzminimum rutscht. Diese Regelung steht im Widerspruch zur geltenden Judikatur des prozentualen Unterhalts, die davon ausgeht, dass die Kinder bei beiden Elternteilen die gleichen Verhältnisse vorfinden sollen, nur finden sie in solchen Fällen beim Vater wesentlich schlechtere Verhältnisse vor.

Besonders von Armut betroffen sind Väter mit mehr als zwei Kindern. Diesen Vätern wird nicht die Möglichkeit gegeben, ihren Unterhalt in Form von anteiliger Kinderbetreuung zu leisten. Statt dessen setzt die Justiz in solchen Fällen auf die maximale Härte: Ein Vater mit drei Kindern kann nach Auswertungen des Vereins vaterverbot.at mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 50% davon ausgehen, dass er aufgrund von Unterhaltsprozentsätzen, die ein Leben in Würde schon fast unmöglich machen, noch zusätzlich angespannt wird. Dies führt dazu, dass manche Vermieter nicht einmal mehr Wohnungen an Väter vergeben, die an mehr als zwei Kindern unterhaltspflichtig sind.

Es ist schon verwunderlich, wenn bei der neuen Mindestsicherung die unterhaltspflichtigen Väter nicht einmal erwähnt werden und so getan wird, als bestehe dieses Problem überhaupt nicht.

Wenn der Staat im Unterhaltsrecht Rahmenbedingungen schafft, die viele Väter in die Armut treibt, so sollte er den Betroffenen wenigstens mit der Mindestsicherung ein Leben am Existenzminimum ermöglichen. Von einem Leben in Würde ganz zu schweigen.

 

Keine existenz der „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

Newsletter zur „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ für Väter

 

http://www.vaterverbot.at/mindestsicherung.html
Tags: Vaterlose Gesellschaft

Sexualpädagogik an den Schulen: Po-Grapschen ist noch harmlos


Sexuelle Belästigung von Kindern an Schulen ist kein Straftatbestand, sondern von der Ministerin gewollt.

Eine Online-Umfrage soll dies im Nachhinein legitimieren.
Ein neunjähriges Mädchen kommt völlig aufgelöst aus der Schule nach Hause. Am Vormittag war Sexualkunde auf dem Programm gestanden. Ein Arzt war eingeladen worden, die Eltern zuvor im Detail nicht informiert. Das Mädchen berichtet, welchen Ekel es empfunden habe, als es ein Kondom über eine Banane ziehen musste.

Aber das ist noch nichts gegen das, was in Deutschland in manchen Bundesländern seit Einführung der neuen Sexualpädagogik Kindern zugemutet wird. Dort wurden in Kindergärten „Kuschelhöhlen“ eingerichtet, wo Kinder zur Masturbation ermuntert werden. In Volksschulen werden Sexspielzeuge verteilt und alle möglichen Sexualpraktiken detailliert geschildert, was die Kinder teils schwer verstört und teils zur Nachahmung animiert.

Nach heftigen Protesten von Eltern und Lehrern hat Baden-Württemberg seinen Entwurf zurückgezogen. Auch in Österreich hat sich der Widerstand der Eltern bereits formiert, es gibt inzwischen eine eigene Protestplattform.

Während Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek die Strafbestimmungen für sexuelle Belästigung unter Erwachsenen verschärft haben wollte, will sie mit ihrem neuen Erlass zur Sexualerziehung Kinder dazu verpflichten, sich derartigen Dingen in der Schule auszusetzen. Die Sexualpädagogin Tabea Freitag spricht von „sexueller Belästigung von Schülern“. Dass so dem Missbrauch an Kindern nicht vorgebeugt, sondern durch Gewöhnung an derlei Praktiken sogar der Weg geebnet wird, erscheint logisch.

Es ist unbestritten, dass ein fundierter Sexualkundeunterricht für Jugendliche eine wichtige Ergänzung zur Sexualerziehung im Elternhaus darstellt. Doch was der aktuelle Entwurf vorsieht, geht weit darüber hinaus und betrifft bereits Volksschulkinder. Auf Anordnung der Lehrer sollen die Kinder folgende Dinge erlernen: „Vergnügen und Lust beim Berühren des eigenen Körpers (frühkindliche Masturbation)“, „Entdecken des eigenen Körpers und der eigenen Genitalien“, „Sexuelle Gefühle (Nähe, Lust, Erregung) als Teil allgemeiner menschlicher Gefühle“. Manche Dinge, die an sich positiv und natürlich sind, werden durch die völlig ungeeignete Umgebung in ihr Gegenteil pervertiert. Dem Entwurf liegen die Ideologie des Gender Mainstreaming, also der Auflösung der Geschlechter, und die fragwürdige Sexualpädagogik des umstrittenen deutschen Sexualpädagogen Uwe Sielert zugrunde.

Meine Kolumne am 20. April zur Sexualerziehung hat eine von mir noch nicht erlebte Flut an Reaktionen empörter Eltern ausgelöst. Der Pädagogik-Professor Josef Christian Aigner hat in einer Replik (29. 4) gemeint, die Aufregung sei völlig unnötig. Seine Begründung: Sexualerziehung finde an den Schulen ohnehin kaum statt, und dies sei auch gut so. Die Lehrer seien nämlich nicht für diese Art von Unterricht ausgebildet, sollten deshalb auch nicht dazu verpflichtet werden.

Viele Lehrer haben offenbar ein Gespür dafür, dass dieses Thema zu heikel ist, um Kinder in dieser Form damit zu konfrontieren. Daher greifen sie gerne auf externe „Experten“ zurück. Aber auch das geht oft gründlich schief.

Abgesehen vom Inhalt des Erlasses ist die Vorgehensweise der Bildungsministerin ein demokratiepolitischer Skandal: Zuerst verkündete sie eine neue Art der Sexualerziehung. Dann setzte sie eine Kommission ein, die einen Entwurf erarbeitete. Diesen verschickte sie mit einer absichtlich kurzen Frist an einige Institutionen. Und jetzt erst lässt sie eine Online-Umfrage unter Lehrern, Eltern und Schülern durchführen. Durch manipulative Fragestellung soll offenbar im Nachhinein ihr eigenmächtiges Vorgehen legitimiert werden.

Wenn die Ministerin etwas ändern will, so sollte sie Energie und Geld für die Ausbildung der Lehrer verwenden, damit diese einen sinnvollen und werteorientierten Sexualkundeunterricht für Jugendliche adäquat umsetzen können.

E-Mails an:debatte@diepresse.com

Zur Autorin:

Dr. Gudula
Walterskirchen ist Historikerin und
Publizistin. Sie war bis 2005 Redakteurin der „Presse“, ist seither freie Journalistin und Autorin zahlreicher Bücher mit historischem Schwerpunkt. Eines davon:
„Bomben, Hamstern, Überleben. Österreich 1945.“

10.05.2015 | 18:36 |   (Die Presse)
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 11.05.2015)

http://diepresse.com/home/meinung/quergeschrieben/walterskirchen/4728521/Sexualpaedagogik-an-den-Schulen_PoGrapschen-ist-noch-harmlos?utm_content=buffer1319a&utm_medium=social&utm_source=facebook.com&utm_campaign=buffer
Tags: ÖVP, Feminismus feministische, Frauenpolitik, Genderwahn, Justiz, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindesmissbrauch, Kindeswohl, Sophie Karmasin, SPÖ Frauen Strafgesetz – Strafrechtsänderungsgesetz 2015

Eltern sind nachrangig – Die Sexualerziehung in Kindergärten und Schulen übernimmt jetzt der Staat

Elternrechte: Bisher wird die Sexualerziehung als „primäre Aufgabe der Eltern“ definiert, die Schule wirke lediglich daran mit. Nun soll das Verhältnis umgekehrt werden: Von Zusammenarbeit mit den Eltern oder gar deren Vorrang ist keine Rede mehr. Der Staat will also die Sexualerziehung der Kinder übernehmen und den Eltern damit aus der Hand nehmen. Die Ministerin will ein eigenes Budget dafür reservieren.

SPÖ Heinisch-Hosek – Schulen – Kindergärten – Schulreform macht Sexualerziehung – Frühsexualisierung – Gendermainstream durch Feminismus in Österreich
Zitat – Nicole M. am 20..April 2015:

So nun wird es amtlich in Österreich (bei uns auch!? ) :

„Einführung in gleichgeschlechtliche Beziehungen, Anerkennung der Vielfalt von Beziehungen und Lust beim Berühren des eigenen Körpers“.

Das sollen in Zukunft die Kinder in Kindergärten und Schule lernen.
Damit übergeht eine Regierung wieder einmal die Grundrechte des Menschen auf freie Entfaltung und ist wieder einen Schritt weiter an der Sexualisierung der Kinder , wahrscheinlich zu heimtückischen Zwecken. Das private Gut und die Moral der Menschen bleibt wie immer unbeachtet.

Eltern werden denunziert in die Ecke gestellt und entrechtet. Bekommen „die Grünen“ in der BRD es nicht durch, das Sex mit Kindern straffrei bleibt, so geht man woanders eben andere Wege, offene und völlig legalen Wege, Kinder in ihrer Psyche zu zerstören. Experten warnen schon lange eindringlich davon ab, die Kinder so früh an sexuelle Handhabungen heran zu führen. Wenn die Eltern JETZT nicht einschreiten, nimmt das ein katastrophales Ende der Gesellschaft und nicht einzuschätzbare Schäden an den Kindern selbst. Egal wie groß der Schwachsinn der Regierungen auch wird, es scheint fast so , das man mit Eltern machen kann was man will, auf Kosten der Kinder.
Ein Skandal ist das, alleine schon, weil die Selbstbestimmung des Menschen (in dem Fall des Kindes) nieder getreten wird und von Missachtung kann schon keine Rede mehr sein. Ist es doch eher so, das bewußt darauf hingearbeitet wird, durch den Gender.Mainstream, die moralischen Vorstellungen gänzlich zu zerstören.
Und wieder ist es eine Frau, die in der österreichischen Regierung unter Halluzinationen zu leben scheint (Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek), die vermuten lassen das alle Politiker unter der Schwachsinns Krankheit leiden oder sich eindeutig im Reich der Drogen befinden, weil als normal kann man dieses Gedankengut nicht mehr bezeichnen.
Schon der Altkanzler Helmut Schmidt sagte :
“ Wer eine Vision hat, der sollte zum Arzt gehen!“
Nur das es für diese Art der Erkrankung keine Heilung geben kann.
Grüß Gott
Nicole
Hintergrund hier weiterlesen –>

Sexualerziehung: Ein neuer Erlass, der an Kindesmissbrauch grenzt

Die Bildungsministerin will neue Standards in der Sexualpädagogik an Schulen: Ausschaltung der Eltern sowie „Lust“ und „Genuss“ statt Werte und Beziehung.

 (Die Presse)

Bereits die Ankündigung eines „modernen“ neuen Sexualkundeunterrichts durch Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek im Herbst 2014 ließ Schlimmes ahnen: „Möglichst früh“ solle dieser einsetzen, also noch im Kindergarten. Ende März schickte sie den Entwurf für eine Aktualisierung des Grundsatzerlasses „Sexualerziehung an den Schulen“ zur Stellungnahme an Elternverbände und Experten. Diese hatten nur wenige Tage Zeit zur Begutachtung, die Frist lief bereits am 10. April wieder ab.

Sind schon einige bisherige Aufklärungsprojekte höchst fragwürdig, wie etwa der Lovetour-Bus oder die Broschüre „Love, Sex und so…“, so übertrifft der Entwurf die schlimmsten Befürchtungen. Etwa im Hinblick auf die Elternrechte: Bisher wird die Sexualerziehung als „primäre Aufgabe der Eltern“ definiert, die Schule wirke lediglich daran mit. Nun soll das Verhältnis umgekehrt werden: Von Zusammenarbeit mit den Eltern oder gar deren Vorrang ist keine Rede mehr. Der Staat will also die Sexualerziehung der Kinder übernehmen und den Eltern damit aus der Hand nehmen. Die Ministerin will ein eigenes Budget dafür reservieren.

Eine deutliche Verschiebung soll auch bei der Werteerziehung vollzogen werden. In der bisher gültigen Fassung heißt es, die Schule solle an einer „werterfüllten Orientierung an der Bewusstseinsbildung der Schüler und Schülerinnen in Fragen der Sexualität und Partnerschaft“ mitwirken. Künftig soll das auf Wunsch der Ministerin radikal anders werden: Die Schule solle keine Werte vermitteln oder vorgeben. Im Zusammenhang mit Sexualität geht es in ihrem Entwurf stets um „Lust“ und „Genuss“, die Begriffe „Liebe“ und „Familie“ kommen nicht mehr vor.

Dafür sollen Kinder „Fähigkeiten und Fertigkeiten“ erwerben, die das „eigene Wohlbefinden fördern“, sie sollen „Körperkompetenz“ erlernen – was immer das sein mag. Dass Kinder ihren eigenen Körper im Rahmen der Sexualerziehung „erkunden“ sollen, lässt jedoch erahnen, was damit gemeint ist. Auch auf das Thema Sexualität und Medien soll eingegangen werden. In diesem Zusammenhang „kann“ man sich im Unterricht auch mit „Pornografie und Sexting“ (das Verschicken erotischer Fotos per Handy) auseinandersetzen. Also Porno-Schauen in der Schule?

Im Entwurf zum neuen Erlass ist von einer „Sexualpädagogik der Vielfalt“ die Rede. Es gibt kein Ideal, keine Norm, alle Arten von Sexualität und sexueller Orientierung werden als gleichwertig dargestellt. Es darf also keine Leitbilder mehr geben, die sich an der Partnerschaft von Mann und Frau orientieren. Dahinter steht eindeutig die Ideologie des Gender-Mainstreamings, die Loslösung vom biologischen zu einem rein „sozialen“ Geschlecht. Das offenbart den Hintergrund, auf dem der Entwurf aufbaut und der auch explizit genannt wird, nämlich die Standards der Weltgesundheitsorganisation WHO, die rechtlich nicht verbindlich und höchst umstritten sind.

Die WHO empfiehlt etwa für Kinder im Kindergartenalter folgende Sexualpädagogik: „Einführung in gleichgeschlechtliche Beziehungen, Anerkennung der Vielfalt von Beziehungen und Lust beim Berühren des eigenen Körpers“.

Als Vorwand für diese grenzwertige Form der Sexualerziehung wird genannt, Kinder könnten sich besser gegen Missbrauch schützen, wenn sie möglichst früh über Sexualität und alle ihre Formen Bescheid wüssten. In Deutschland und der Schweiz, wo diese Standards bereits umgesetzt wurden, laufen Eltern dagegen Sturm. Viele Experten, allen voran der Arzt und Autor Remo Largo, warnen dort vor den Folgen dieser Sexualerziehung.

Auch in Österreich besteht Grund zur Sorge, denn diese Form von Sexualpädagogik hat mit der Vermittlung von Faktenwissen nichts mehr zu tun, sondern grenzt an Kindesmissbrauch! Um Gefahr für das seelische Wohl unserer Kinder abzuwenden, sollte der Entwurf dort landen, wo er hingehört: in der Mülltonne.

E-Mails an:debatte@diepresse.com

 Zur Autorin:

Dr. Gudula
Walterskirchen ist Historikerin und
Publizistin. Sie war bis 2005 Redakteurin der „Presse“, ist seither freie Journalistin und Autorin zahlreicher Bücher mit historischem Schwerpunkt.

www.walterskirchen.cc

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 20..April2015

http://diepresse.com/home/meinung/meinungimport/4712198/Sexualerziehung_Ein-neuer-Erlass-der-an-Kindesmissbrauch-grenzt

Tags: Kindesmissbrauch – Frühsexualisierung – Schule – Kindeswohl – SPÖ – Bildungsministerin – leaks – family law Early sexualization of children in  austria  – Sozialistische Partei Österreichs Frauen

 

Leider kein Witz . . . Neue „Feminismus“ – Gesetze in Österreich

Neue Gesetze #Strafrecht ? –> http://wp.me/p4RGV9-ZH
„Einverständnisvertrag“ bei Sex , Po-grapschen

Strafrechtsreform – pograpschen – SEX in der EHE bzw. Privatbereich – Femismus – Heinisch-Hosek SPÖ – Österreich

Ehemann:
Schatzi hast du schon den Vertrag unterschrieben ?

Ehefrau:
§205, §218 Strafgesetzbuch, vielleicht frage ich noch meinen Anwalt vorher ?

 

Tags: Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch  – eministische Gesetze in Österreich – Frauenministerin Heinisch-Hosek SPÖ, Strafrechtsänderungsgesetz 2015 –  98/ME – Justizopfer – Scheidung – Väter – Gerichtsverfahren – ÖVP Familienministerin – Sophie Karmasin – vaterlose Gesellschaft – Ehe – Partnerschaft – Genderwahn  – Witz

23/SN „Pograpschen“ – Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – 98/ME – §§ 205, 218 StGB

Stellungnahmen können bis  Fr. 24.April  abgegeben werden !

205Pograpschen §218 StGB §205

Stellungnehmende(r): Vaterverbot.at – FB Wirtschaft

bezieht sich auf: Strafrechtsänderungsgesetz 2015 (98/ME)
Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) / PDF, 72 KB

An das 
Bundesministerium für Justiz 
Museumsstraße 7 
1016 Wien

Betrifft: Begutachtung Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – §§ 205, 218
(98/ME, XVV. GP)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Änderung des Strafrechtes, im Speziellen der „Po-Grapsch-Paragraph“ und „Geschlechtsverkehr ohne …“, tangiert auch die Familienrechtsvereinigung Vaterverbot. Spätestens nach der ORF-Sendung „Im Zentrum“ sehen wir uns aufgefordert Stellung zu beziehen und möchten auf erweiterte Problemfelder im öffentlichen und privaten Bereich hinweisen. Auch möchten wir auf Möglichkeiten des etwaigen Strafrahmens, Exekutionen berufliche Einbussen näher eingehen.

Vorab möchten wir klarstellen, dass schwere Vergehen der sexuellen Belästigung, Nötigung oder Missbrauches zu ahnden und nicht tolerierbar sind. In Österreich ist mittlerweile eine nicht mehr tolerierbare Tendenz und ein parteiideologischer Fakt zu erkennen, dass einzelne Fälle populistisch hochgespielt werden und zur mutwilligen Kriminalisierung führen. Zum Beispiel führte der nicht zu verhindernde Kindergartenfall in St. Pölten zu einer Verschärfung der erweiterten Wegweisung im SPG Niederschlag. Durch den Grazer Po-Grapschfall wird wieder versucht, aus einem Einzelfall eine Opferrolle politisch zu stilisieren.

Die Argumentationsline von Albert Steinhauser (Grüne), Anne Wizorek („aufschrei“) und Katharina Beclin (Institut für Strafrecht, Univ. Wien), sowie eine APA-Aussendung durch die Frauenministerin (OTS0207, 13. März 2015, 17:46) erscheint uns zur Thematisierung dieses Themas völlig haltlos, überzogen und ungeeignet. Strafrechtlich exekutierbar werden diese Paragraphen nur in einer vorhersehbaren Minderanzahl der Fälle sein.

Gemäß Rechtsanwalt Manfred Ainedter werden solche Fälle in einer Diversion mit einem finanziellen Tatausgleich, aufgrund einer Behauptung, enden. Dies entspricht einer Finanzmittelbeschaffung durch ein angebliches Opfer aufgrund einer nicht beweisbaren Behauptung und Vorteilsbeschaffung für Parallelverfahren.

Wie Frau Wizorek selbst ausführt, soll in erster Linie eine zusätzliche Möglichkeit und Motivation von angeblichen Opfern durch Verleumdungen geschaffen werden.

Im Raum bleibt jedoch der bittere Nachgeschmack der Verleumdung und Diskreditierung von namhaft gemachten angeblichen Tätern. Siehe auch Fälle wie Jörg Kachelmann, Karl Dall …). Schadenersatzansprüche und Rechtsfolgen durch VerleumderInnen, sowie etwaige finanzielle Einbussen oder berufliche Folgen des Beschuldigten sind in weiterer Folge zu diskutieren.

Die Thematik eines „bereuenden“ Seitensprunges oder „vorläufiger“ Zulassung einer Tat, beispielsweise auf Betriebsfeiern oder Zeltfesten, Disko, Tanzveranstaltungen oder auch in trauter Umgebung durch ein nachträgliches „NEIN“ wird völlig ausgeklammert. Einer Anschwärzung eines/r mutmaßlichen Täters/in ist nachträglich Tür und Tor geöffnet.

Weiter wird klar zu stellen sein, ob eine unter Drogen (z.B.: Canabis) oder Alkohol stehende, nicht zurechnungsfähige TäterIn straffähig ist bzw. einer psychiatrischen Behandlung zugeführt werden muss.

Auch sind Maßnahmen bei Wahrnehmung an öffentlichen oder privaten Orten (Party) von solchen Straftaten durch Dritte gemäß § 80 StPO „Anzeige- und Anhalterecht zu definieren: „Wer von der Begehung einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt, ist zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft berechtigt.“ Besteht eine (moralische) Verpflichtung der Anzeige bei Wahrnehmung durch Dritte im öffentlichen Bereich (Lokal, Strasse, Bus, Bahn, Bim) im Zuge der Anbahnung einer beabsichtigten Lebens-, Liebesbeziehung, einer nicht eindeutig tolerierten Berührung an Händen, Armen oder freundschaftlicher Kuss, des mutmaßlichen, nachträglichen Opfers.

Praktisches aktuelles und beobachtetes Beispiel in einem Lokal, unter einer Grazer Parteizentrale: Im Zuge eines akuten Balzverhalten zwischen einem jugendlichen Mann und jungfräulicher Frau mit einem ausgesprochen „Nein, ich will das nicht“, Berührung, Kuss und Übernahme einer entgegengenommenen roten Rose, sowie gemeinsamen Verlassens des Lokals. Eine Einwilligung nach dem Lokalaugenschein?

Es stellt sich auch die Frage, wie mit strafmündigen Bürgern in der Pubertät umzugehen ist und ob Eltern dafür haftbar gemacht werden können. Auch die Rolle des Jugendamtes zur Kindesabnahme und Fremdunterbringung der Pubertierenden in Wohngemeinschaften wird zu klären sein.

Zu klären ist, in wieweit die Jugendwohlfahrtsträger über angezeigte Strafdelikte durch die Exekutive zu informieren sind und ob solche polizeilichen Anzeigen diesen übermittelt werden müssen. Haltlose, diskreditierende Beschuldigungen zu sexuellen Nötigungen und Gewaltanwendungen sind zur Erlangung von Prozessvorteilen in Pflegschaftsverfahren Standard. Bekannt ist, dass solche Schriftsätze oder Aktenvermerke durch die Jugendwohlfahrt nicht gelöscht oder vernichtet werden müssen und im Akt verbleiben. Siehe auch Problemfeld Vorratsdatenspeicherung bei Pflegschaftsverfahren.

Speziell in Obsorgeverfahren und Kontaktregelungen kann ein ungerechtfertigtes, nachträgliches und einzustellendes Strafverfahren zu Verzögerungen und Kindesentfremdung führen. Beabsichtigtes PASyndrom.

Wie in der APA-Aussendung von Frau Heinisch-Hosek ausgeführt, soll §§ 205 und 218 StPO besonders auf den Privatbereich abgestellt werden. Zitat: „Opfer von Gewalt erleben eine immense Erschütterung und den Verlust ihres Vertrauens, wenn die Gewalt in besonderen Nahebeziehungen wie in der Familie passiert. Endlich wird dies im Strafgesetzbuch als Erschwerungsgrund anerkannt“.

Freie Behauptungen nach § 205 „Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung“ kann auch aus anderen minderen und erpresserischen Motiven, wie berufliche Vorteile oder Erzwingung zum Abschluss von Verträgen missbräuchlich verwendet werden. Im privaten Bereich wird dies nur dann zur Anwendung kommen (§ 218 wird wohl in einer Partnerschaft toleriert werden müssen, ohne einer lebenslänglichen Traumatisierung), wenn bereits eine eskalierende Beziehungskrise mit Trennungsabsicht im Vorfeld steht. Eine Strafanzeige in der aufrechten Partnerschaft ist ein Vertrauensbruch, mit der Folge der unausweichlichen Trennung und den daraus folgenden eskalierenden Konsequenzen zu Gunsten des Gendermainstream.

Wie auch Cornelia Koller (Vizepräsidentin Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte) ausführt, wird Mangels an Beweisen oftmals gar kein Strafverfahren eröffnet werden können beziehungsweise im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten, mit einer Einstellung mangels an Beweisen, entschieden werden müssen. Eine Sicherstellung zum verpflichtetet Nachkommens zu populistischen Forderungen durch die Staatsanwaltschaft ist nicht gewährleistet.

Zusammengefasst ist die Novelle eine Aufforderung zur Kriminalisierung und Diskreditierung in zwischenmenschlichen Beziehungen aus parteipolitischen Interessen und dessen vertretenen Klientel.

Für uns ist es daher völlig unverständlich, dass sich das Justizministerium für solche Gesetzesentwürfe aus populistischen Parteiinteressen instrumentalisieren lässt und eine parlamentarische Begutachtung zulässt.

Sollte die vorstehende Ministerin (Frauenministerin) auf die Anerkennung dieser gesetzlichen Errungenschaft weiter beharren, so ist diese nicht mehr tragbar und wird schon jetzt zum freiwilligen Rücktritt aufgefordert.

Die Novelle des StGB verfehlt die ursprüngliche Intuition aus populistischer, strittiger, hetzerischer Anlassgesetzgebung und ist daher abzulehnen! Eine Anrufung des Verfassungsgerichthofes sei bereits in Aussicht gestellt.

Es ist eine Frage des guten politischen Geschmackes, wer diesen ersten Schritt vor 2018 setzt!

Die ehrenamtliche Familienvereinigung
TEAM VATERVERBOT (Ost)
Ing. Jürgen Baumgartner
ost@vaterverbot.at

13. April um 19:28 · Bearbeitet ·
Tags: pograpschen – §218 StGB – §205 StGB –  Genderwahn – Feminismus – Frauenministerium SPÖ – Gabriele Heinisch-Hosek – Scheidungssopfer – Trennung – Feministin – Die Grünen – Strafrechtsreform – Vaterlose Gesellschaft

„Po grapschen“ könnte 6 Monate Haft bedeuten ?

Strafrecht

Das Ende des Freiwilds

Sexuelle Belästigung soll künftig breiter gefasst werden. Pograpschen ist dann nicht nur lästig, sondern auch strafbar.

Ein Gesetzesentwurf,  der sexuelle Belästigungkünftig weiter fasst, erregt die Gemüter. corbis

Ein Gesetzesentwurf, der sexuelle Belästigungkünftig weiter fasst, erregt die Gemüter. corbisEin Gesetzesentwurf, der sexuelle Belästigungkünftig weiter fasst, erregt die Gemüter. corbis

Wien. „Gott sei Dank wird das verboten. Es ist nämlich alles andere als angenehm, von alten Herren angetätschelt zu werden“, sagt Maria P. Sie arbeitet neben ihrem Studium in einem Wirtshaus. „Als Kellnerin bist du Freiwild.“ Ein Klapser auf dem Po in der Straßenbahn oder eine unerwünschte Hand auf dem Oberschenkel im Lokal gelten derzeit als Kavaliersdelikte, gegen die es keine rechtliche Handhabe gibt.

Ab 2016 könnte sich das ändern. Derzeit sorgt ein Gesetzesentwurf von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, der nun in Begutachtung gegangen ist, für Erregung. Geht es nach dem Frauenministerium, sollen künftig auch unerwünschte Poklapser oder Berührungen unter Strafe gestellt werden. Die Forderung nach einer entsprechenden Reform ist nicht neu. Es gehe vor allem darum, diese Dinge sichtbar zu machen und aufzuzeigen, dass sie sehr wohl strafrechtlich relevant seien, heißt es auf Anfrage der „Wiener Zeitung“ aus dem Frauenministerium.

Sexuelle Belästigung ist schon jetzt strafbar. Allerdings nur, wenn die Geschlechtsorgane betroffen sind. Wer also einer Frau auf die Brüste oder einem Mann in den Schritt greift, kann unter Umständen verurteilt werden. Gegen eine Zunge im Ohr kann man sich allerdings nicht rechtlich zur Wehr setzen. Im Arbeitsrecht, im Disziplinar- und im Polizeirecht ist sexuelle Belästigung mittlerweile sehr genau und breit definiert. Dort kann ein Grapscher vom Chef nämlich sehr wohl juristische Folgen haben. Im privaten Bereich ist das nicht der Fall. Hier sind nämlich laut Gesetz „Geschlechtliche Handlungen an einer Person“ strafbar.

Im neuen Gesetzesentwurf wird dieser Paragraf 218 des Strafgesetzbuches (StGB) nun weiter gefasst und schließt „geschlechtliche oder eine nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung“ mit ein. Wer also künftig trotz eines Neins hingreift, muss mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen oder bis zu sechs Monaten Haft rechnen.

Aus dem Justizministerium heißt es auf Anfrage, man werde die Begutachtungsfrist abwarten und sich dann alle Kritikpunkte ansehen. Und davon gibt es schon jetzt reichlich viele.

Altherrenwitz trifft auf selbstbestimmte Frau
Rund um die Gesetzesreform ist nämlich eine gesellschaftliche Debatte darum entstanden, was Mann noch darf und Frau nicht mehr mitmachen muss. Ein Team-Stronach-Mandatar erzählt im Boulevard, wie er seine Frau nach einem Hinternklaps ehelichte und dass das neue Gesetz künftig Beziehungen unterbinden könnte.

Die Strafrechtsjuristen Helmut Fuchs und Klaus Schwaighofer sprachen sich Anfang der Woche gar gegen eine Ausweitung des Paragrafen 218 aus. Sie bemängeln, dass die Formulierung sehr ungenau sei und unter Umständen sogar „eine Umarmung“ strafbar werde.

Und auch so mancher Mann scheint verunsichert, wie weit er beim Flirten gehen darf. „Darf ich jetzt zum Beispiel eine Frau antanzen und ihr den Arm um die Schulter legen oder nicht?“, fragt ein junger Mann, der seinen Namen nicht im Kontext mit sexueller Belästigung nennen möchte.

Die Strafrechtsexpertin Katharina Beclin sagt ja. „Wenn ich schon geflirtet habe und sie das erwidert hat, natürlich.“ Sie beruhigt, dass durch die Gesetzesänderung nicht automatisch jede Umarmung und Berührung unter Strafe gestellt wird. Es gehe darum, ein Bewusstsein zu schaffen und Frauen auch eine rechtliche Möglichkeit zu geben, sich gegen unerwünschte sexuelle Annäherungen zu wehren.

„Es weiß jeder sehr gut, was die sexuelle Sphäre ist und was man beim guten Freund nicht mehr machen würde. Mir kommt vor, die Leute haben keine Ahnung, wie man sich sexuell annähert. In 90 Prozent der Fälle ist das ja kein Problem“, meint Beclin. Ein Nein dürfe in solchen Situationen nicht ignoriert werden.

Irene Pfeifer, Verteidigerin in Strafrechtssachen, findet die Ausweitung des Paragrafen dennoch nicht gut. „Wir haben genug Strafen und das Recht wird manchmal von Frauen missbräuchlich verwendet.“ Außerdem sei die Beweisbarkeit von sexueller Belästigung sehr schwierig, vor allem, wenn es keine Zeugen gibt.

Sexuelle Gewalt an Frauen noch immer Thema
Die aktuelle Debatte zeigt auch, wie festgefahren die Rollenklischees beim Thema sexuelle Gewalt sind. Frau ist gleich Opfer und Mann gleich Täter – obwohl auch Männer immer wieder Opfer von Frauengewalt werden. Der Gesetzesentwurf zielt aber auf beide Geschlechter ab. Männer wie Frauen haben damit die gleiche Möglichkeit, sich gegen ungewollte Übergriffe juristisch zur Wehr zu setzen.

Tatsache ist allerdings, dass in erster Linie Frauen Opfer von sexueller Gewalt werden. Laut einer Studie des Österreichischen Instituts für Familienforschung aus dem Jahr 2011 geben drei von vier Frauen an, sexuell belästigt worden zu sein. 20 Prozent der Frauen in Österreich wurden mindestens ein Mal Opfer von schwerer sexueller Gewalt und jede Sechste kann zumindest von einer versuchten Vergewaltigung berichten.

Die meisten Übergriffe kommen aber erst gar nicht zur Anzeige. Aus Scham, aus Angst, den Job zu verlieren oder weil die Täter aus dem eigenen Familien- oder Bekanntenkreis kommen. In Österreich kommt nicht einmal jede zehnte Vergewaltigung zur Anzeige. Und nur jede fünfte Anklage führt tatsächlich zu einer Verurteilung. Oft wird die Klage mangels eindeutiger Beweise fallen gelassen. Im Klartext bedeutet das, dass circa ein Prozent der Täter tatsächlich verurteilt wird.

„Das Ziel dieser Gesetzesänderung ist auch eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter“, sagt Beclin. Diese sollen wissen, dass manche Handlungen auch strafrechtliche Folgen haben können. Ziel sei auch die Stärkung der sexuellen Integrität von Frauen. Im Jahr 2013 gab es übrigens 67 Verurteilungen nach Paragraf 218 des StGB – von sexueller Belästigung bis Vergewaltigung.

Von Marina Delcheva, vom 11.04.2015, 08:00 Uhr

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/chronik/?em_cnt=745825
Tags: Feministin – SPÖ – Feminismus 
– Justizopfer

Team Stronach „Marcus Franz outet sich als Pograpscher“

Die Begutachtung läuft bis 24. April, ab 2016 soll das Gesetz gelten?

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Team Stronach-Mandatar outet sich als Pograpscher

Marcus Franz: „Pograpschen kann übrigens zur Hochzeit führen.“

Wien – Ein Gesetzesentwurf, der Pograpschen unter Strafe stellen soll, sorgt für Aufregung in den sozialen Medien.

Der Nationalratsabgeordnete Marcus Franz vom Team Stronach postete am Osterwochenende provokante Twitter-Meldungen zu dem Thema. „Ob der Popsch hält, was der Blick verspricht. Das erfahren zu wollen wird nun bestraft“, twitterte der Sozial- und Gesundheitssprecher seiner Partei.

PopoGrapschParagraf – Team Stronach – Marcus Franz

Auch über seine persönlichen Erfahrungen zu dem Thema ließ sich der streitbare Mandatar aus: „Pograpschen kann übrigens zur Hochzeit führen. So war´s zb bei mir“.

Gesetzesentwurf Popograpschen – Marcus Franz – Team Stronach

Franz, der zuletzt vehemente Kritik am neuen Fortpflanzungsmedizingesetz übte und sich mehrfach als Abtreibungsskeptiker outete, erntete auf Twitter teils empörte Reaktionen.

Aus seiner eigenen Partei bekam er hingegen Rückendeckung. Frauensprecherin Martina Schenk sagte zu derStandard.at: „Wenn er seine Frau so kennen gelernt hat: ok.“ Die geplante Gesetzesänderung hält sie „für eine politische Überreaktion“. Die Frage sei, wo der Flirt aufhöre und die Belästigung anfange. „Als Frau weiß ich, was mir gefällt und was nicht. Dafür brauche ich keine gesetzliche Regelung“, bekräftigte Schenk.

Tatbestand soll erweitert werden

Sexuelle Belästigung war schon bisher strafbar, doch blieben Übergriffe folgenlos, wenn kein Geschlechtsorgan betroffen war. Mit der in Begutachtung gegangenen Gesetzesnovelle soll nun der Tatbestand „Sexuelle Belästigung“ erweitert werden. Dann wären nicht nur „geschlechtliche Handlungen“ an einer Person, sondern auch Handlungen, die „der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörig“ sind, strafbar, wenn sie belästigend sind.

(smo, derStandard.at, 7.4.2015)

http://derstandard.at/2000013948051/Team-Stronach-Mandatar-outet-sich-als-Pograpscher

Der Strafrahmen des “Po-grapschen”  lt. §218 StGB beträgt  6 Monate Haft oder eine Geldstrafe von 360 Tagsätzen.


 Die Begutachtung läuft bis 24. April, ab 2016 soll das Gesetz gelten?


Tags: Gabriele Heinisch-Hosek – Feminismus – Genderwahnsinn – Frauenministerium – SPÖ Frauen – Strafverfahren – Justiz – Vaterlose Gesellschaft – Österreichische Gesetze – ÖVP –  Sophie KarmasinMarcus Franz –

 

Auswandern mit Kind für einen Elternteil im Alleingang möglich – KindNamRäG 2013

Väter nach Trennung oder Scheidung  brauchen nicht informiert werden, auch  nicht mit gemeinsamer Obsorge !

Das österreichische Gesetz wurde zum PFUSCH

Der SPÖ Feminismus durch das Frauenministerium Gabrielle Heinisch-Hosek und die Vaterlose Gesellschaft stehen weiter in Österreich im Vordergrund.

Das neue Gesetz „KindNamRäG 2013“ widerspricht dem HKÜ Haager Kindesentführungsübereinkommen !!!

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Auswandern mit Kind im Alleingang möglich

Auch wenn das Gericht künftig auf gemeinsame Obsorge entscheidet, herrscht keine Gleichheit. Die Person, bei der das Kind wohnt, kann mit dem Nachwuchs wegziehen. Das sorgt für Kritik.

Wien. Künftig soll es nach einer Scheidung mehr Fälle geben, in denen beide Eltern das Sorgerecht über die Kinder haben. So will es der nun vom Ministerrat beschlossene Gesetzesentwurf. Er sieht vor, dass Richter auch dann eine gemeinsame Obsorge verfügen können, wenn die Eltern sich selber nicht darauf einigen konnten. Doch alle Probleme sind damit noch lange nicht gelöst, wie die Experten beim letztwöchigen Rechtspanorama am Juridicum betonten.

„Eines empört mich maßlos“, wandte Brigitte Birnbaum, Vizepräsidentin der Wiener Anwaltskammer und Spezialistin für Familienrecht, ein. „Es kann nicht sein, dass der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich aufhältig ist, allein entscheiden kann, wo auf der Welt das Kind sein soll“, sagte Birnbaum. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Gericht, wenn es über eine gemeinsame Obsorge entscheidet, festlegen muss, welcher Elternteil das Kind hauptsächlich betreut. Und dieser Elternteil kann über den Wohnort des Kindes entscheiden und mit dem Nachwuchs auch ins Ausland ziehen.

Michael Stormann, Legist im Justizministerium, verteidigte das Gesetz. Das Meldegesetz mache einen primären Aufenthaltsort des Kindes nötig. Und wenn man beiden Eltern ein Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind gäbe, würde das in Zusammenhang mit den internationalen Abkommen zur Rückführung des Kindes einem „Müttergefängnis“ gleichkommen. Denn die Mütter könnten dann nicht ins Ausland ziehen. „Und dieses Müttergefängnis wird umso intensiver, je kleiner ein Land ist“, meinte Stormann.

Barbara Beclin, Assistenzprofessorin für Zivilrecht an der Universität Wien, erinnerte an Fälle, in denen die Mutter Ausländerin ist. „Es kann ja nicht sein, dass ich als Mutter nicht mal mehr in mein Heimatland komme“, erklärte sie. Und wenn man einer Mutter, bei der das Kind wohnt, vorschreiben würde, dass sie ohne Gerichtsbeschluss nicht ins Ausland gehen dürfe, dann müsse man das ja auch für den sorgeberechtigten Vater vorschreiben, forderte Beclin. Denn selbst wenn der Vater nicht mit dem Kind zusammenwohne, sei er für das Kind wichtig. „Aber da gibt es dann größeren Widerstand“, meinte die Wissenschaftlerin. Birnbaum erklärte jedoch darauf, dass es in Ordnung wäre, wenn beide Elternteile nur nach gerichtlicher Genehmigung auswandern dürften. Und sie konterte Stormann: Wenn die Mutter gerechtfertigte Gründe (etwa berufliche) hat, würde ein Gericht den Wegzug ohnedies genehmigen, meinte die Anwältin. „Es kann also keine Rede von einem Müttergefängnis sein“, sagte Birnbaum. Aber es könne nicht sein, dass ein Elternteil mit dem Kind einfach „tausende Kilometer weg“ zieht und so die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil unterbricht.

Kritik an der „Abkühlphase“

Ein viel diskutiertes Thema war auch die neue „Abkühlphase“: Nach einer Scheidung soll der Richter vor seiner Entscheidung sechs Monate lang quasi erproben können, ob eine gemeinsame Obsorge funktioniert. „Diese Abkühlphase ist eine Erwärmungsphase, fast ein Treibhauseffekt“, warnte Salvatore Giacomuzzi, der als Gerichtssachverständiger, Psychologe und Psychotherapeut tätig ist. Denn gerade in dieser Phase bestehe die Gefahr, dass die Kinder instrumentalisiert werden. Und die Gefahr, dass Elternteile nach einem Fehltritt des anderen suchen, um im Sorgerechtsstreit zu obsiegen. Überhaupt sieht Giacomuzzi viele der Neuerungen kritisch: „Wir verwenden hier ein Operationsbesteck, von dem wir gar nicht wissen, wie es künftig schneiden wird. Da habe ich schon Kopfweh.“

Einig waren sich die Diskutanten darin, dass es im Gesetz, das ab Februar 2013 gelten soll, viele vage Bestimmungen gibt. Bestimmungen, die die Judikatur mit Leben erfüllen muss. „Ich habe das Gefühl, dass tausende Augen auf uns gerichtet sein werden“, resümierte Mag. Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht der Richtervereinigung. Die Politik habe eine „typisch österreichische“ Lösung gefunden: „Wenn man sich nicht einigen kann, macht man es möglichst unbestimmt, und die Richter werden es schon entscheiden.“ Man werde aber sehr viel Judikatur benötigen, bevor man wisse, in welchen Fällen nun ein Richter die gemeinsame Obsorge verfügen soll. Täubel-Weinreich sieht das aber keinesfalls nur negativ: „Es ist auch eine Chance für die Richter, herauszufinden, was das Beste für das Kindeswohl ist.“

Nur ein politischer Kompromiss

Ich finde es wirklich schrecklich, dass man hier wieder einen politischen Kompromiss geschaffen hat“, meinte Birnbaum als „glühende Verfechterin der gemeinsamen Obsorge“. Vor allem die sechsmonatige Abkühlphase (sie heißt offiziell „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung“) sei eine „ganz miese Geschichte“. Wenn Eltern bisher gemeinsam für das Kind gesorgt hätten, sollten sie auch nach der Trennung einfach das Sorgerecht behalten, findet Birnbaum. Und nur, wenn es nicht funktioniert, sollten die Gerichte entscheiden. Wissenschaftlerin Beclin geht hingegen die Regelung zur gemeinsamen Obsorge „zu weit“. Sie fordert, dass die Väter sich in der Kinderbetreuung stärker einbringen sollten, um eine gemeinsame Obsorge erreichen zu können. Der Gesetzesentwurf schreibe das nicht ausreichend vor, sondern mache eine gemeinsame Obsorge vom unbestimmten Begriff des Kindeswohls abhängig.

Stormann betonte, dass man nicht einfach ideale Gesetze schreiben könne. Man müsse darauf achten, dass das Gesetz den von der Regierung ausgehandelten Kompromissen entspricht. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hatten etwa die Sechsmonatsfrist ersonnen. Diese dürfte aber laut dem Ministerratsbeschluss nun etwas flexibler als ursprünglich angedacht ausfallen.

Auf einen Blick

Das „Rechtspanorama am Juridicum“ ist eine Veranstaltungsreihe der „Presse“ und der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Die Debatte der vergangenen Woche drehte sich um das Familienrechtspaket der Koalition. Die Diskutanten sparten nicht mit Kritik. So wird die sechsmonatige Abkühlphase, die der Entscheidung über eine gemeinsame Obsorge vorgelagert ist, als nicht sinnvoll erachtet. Strittig war unter den Diskutanten zudem die Regelung, wonach auch bei gemeinsamer Obsorge ein Elternteil allein beschließen kann, mit dem Kind ins Ausland zu ziehen. Insgesamt sind viele Gesetzesbegriffe unbestimmt und müssen erst von den Richtern mit Leben erfüllt werden.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 19.11.2012)

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/1314125/Auswandern-mit-Kind-im-Alleingang-moglich

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Frauenring-Preis 2015 für großartige feministische Tätigkeiten – Heinisch-Hosek

ÖFR vergibt Frauenring-Preis 2015

Elfriede Hammerl, Susanne Riegler, Susanne Kirchmayr und Ursula Kubes-Hofmann ausgezeichnet

Am Mittwochabend wurde im Ministerium für Bildung und Frauen zum dritten Mal der Frauenring-Preis vergeben. Geehrte wurden die Journalistinnen Elfriede Hammerl und Susanne Riegler und die Musikerin und DJ Susanne Kirchmayr, ein weiterer Anerkennungspreis ging an Ursula Kubes-Hofmann.

„Angesichts eines dramatischen wachsenden Antifeminismus und der mangelnden Präsenz von Frauen in der österreichischen Medienlandschaft durften wir in diesem Jahr zwei großartige Journalistinnen auszeichnen“, so Christa Pölzlbauer, Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings.

Elfriede Hammerl wurde für ihr feministisch-politisches Engagement und ihre jahrzehntelange journalistische Arbeit, die wenig privilegierte Menschen ins Zentrum rückt, geehrt. Susanne Riegler, ebenfalls seit Jahrzehnten eine kritisch-feministische Stimme in den österreichischen Medien, erhielt den Preis insbesondere für ihren politischen Dokumentarfilm „Der lange Arm der Kaiserin“, der die Geschichte des Schwangerschaftsabbruchs in Österreich aufrollt.

Als Musikerin und Komponistin, DJ und Gründerin der Plattform „Female Pressure“ wurde Susanne Kirchmayr, bekannt als Electric Indigo, für ihr künstlerisches Schaffen und ihre engagierte feministische Vernetzungsarbeit ausgezeichnet.

Der Anerkennungspreis ging an Ursula Kubes-Hofmann, die als Gründerin des Rosa-Mayreder-Colleges ein herausragendes feministisches Erwachsenenbildungsanbot an der Schnittstelle von feministischer Theorie und Praxis konzipierte.

Wir haben viele große Töchter, aber die Zahl öffentlich geehrter Frauen ist immer noch gering. Mit dem Preis des Frauenrings werden Frauen vor den Vorhang geholt und für ihre besonderen Leistungen ausgezeichnet“, so Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek bei der Verleihung.

Als Dachorganisation österreichischer Frauenvereine vertritt der ÖFR indirekt über eine Millionen Frauen. Der Frauenring-Preis wird seit 2011 vom ÖFR an Personen vergeben, die sich für die Anliegen von Frauen engagieren beziehungsweise sich im Interesse der Geschlechtergleichstellung besonders verdient gemacht haben.

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