Eltern soll Sorgerecht einfacher entzogen werden lt. Sozialistischer Partei

Ministerin Manuela Schwesig SPD will mehr Stabilität für Pflegekinder. Gerichte sollen leiblichen Eltern das Sorgerecht einfacher auf Dauer entziehen können. Kritiker sehen einen gefährlichen Systemwechsel. Elternrechte werden dadurch weiter geschwächt.

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Deutschland

Streit um Sorgerecht Leistet die Politik einer „Enteignung der Kinder“ Vorschub?

Wenn Pflegekinder plötzlich zurück zu ihren leiblichen Eltern müssen, ist das für die Kleinen oft eine emotionale Katastrophe. Ein neues Gesetz soll die Kinder besser vor einer erzwungenen Rückkehr schützen.

Quelle: N24/ Eybe Ahlers

Ministerin Schwesig will mehr Stabilität für Pflegekinder. Deshalb sollen Gerichte leiblichen Eltern das Sorgerecht einfacher auf Dauer entziehen können. Kritiker sehen einen gefährlichen Systemwechsel.

Manuela Schwesig war SPD-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat, als die fünfjährige Lea-Sophie aus Schwerin im November 2007 in der Wohnung ihrer Eltern verhungerte und verdurstete – unter den Augen des Jugendamtes.

Ein Fall, der bundesweit für Entsetzen sorgte – und die Familienministerin bis heute beschäftigt. Eine regelrechte Häufung von tödlichen Kindesmisshandlungen hatte es damals gegeben, nicht selten waren die Kinder vorher in Pflegefamilien untergebracht und dann doch zurück zu ihren gewalttätigen Eltern gekommen. So wie Yagmur aus Hamburg, die aus der liebevollen Obhut ihrer Pflegemutter zurückmusste zu den leiblichen Eltern – und dort 2013 totgeprügelt wurde.

„Ich finde es kaum zu ertragen, wenn Pflegekinder zurück in ihre Herkunftsfamilien müssen, dort wiederholt schwere Gewalt erleben und in manchen Einzelfällen sogar sterben“, sagt Schwesig. Auch deshalb hat die Familienministerin sich als eines ihrer letzten großen Projekte in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorgenommen, der unter anderem die Rechte von Pflegekindern besser absichern soll.

Ihre Zahl steigt seit Jahren kontinuierlich an: 71.501 Kinder waren im Jahr 2015 in Familienpflege, weitere 81.310 im Kinderheim.

Am 18. Mai soll das „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Die Reform des Sozialgesetzbuches VIII sieht vor, Pflegekindern mehr Sicherheit, Stabilität und Kontinuität zu sichern. Künftig soll bereits frühzeitig geklärt werden, ob ein Kind nur vorübergehend oder dauerhaft aus seiner Herkunftsfamilie herausgenommen wird.

Beziehungsabbrüche und Bindungsverluste

Zudem sollen Familiengerichte die Möglichkeit erhalten, den dauerhaften Verbleib in einer Pflegefamilie oder einem Heim auch gegen den Willen der leiblichen Eltern anzuordnen, wenn eine Verbesserung der Erziehungsverhältnisse in der Herkunftsfamilie „weder erreicht wurde noch zu erwarten ist“. Vorausgehen soll eine „am kindlichen Zeitempfinden orientierte Klärung der Lebensperspektive für Pflegekinder“.

Für die Kinder und ihre neuen Ersatzeltern soll dadurch die jahrelange Hängepartie vermieden werden, die oft entsteht, wenn die leiblichen Eltern ihren Anspruch auf das Kind aufrechterhalten. „Gerade Pflegekinder, die meist hoch belastet in einer Pflegefamilie untergebracht werden, sind einem hohen Risiko von Beziehungsabbrüchen, Bindungsverlusten und Brüchen im Lebensverlauf ausgesetzt“, meint Schwesig. „Jedes Kind muss wissen: Wo komme ich her? Wo gehöre ich hin, und wo kann ich mich sicher und geschützt fühlen?“

Für Michael Lezius, den Gründer der Yagmur-Gedächtnisstiftung in Hamburg, geht mit dem Gesetzentwurf ein „jahrzehntelanger Traum endlich in Erfüllung“. Durch die Möglichkeit, den dauerhaften Verbleib eines Kindes in der Pflegefamilie gerichtlich anzuordnen, werde dem Kontinuitätsbedürfnis von Pflegekindern Rechnung getragen. Und wegen der im Gesetzentwurf vorgesehenen Kooperation zwischen Jugendämtern, Gesundheitswesen, Strafverfolgung und Justiz könne auch kein Kind mehr ins „Niemandsland“ fallen wie die kleine Yagmur, für die letztlich jede Hilfe zu spät kam.

Ein Optimismus, den der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) ganz und gar nicht teilt. Er sieht in dem Gesetzentwurf den Versuch des Staates, sich noch mehr Einfluss und Zugriffsmöglichkeiten auf Familien und Kinder zu verschaffen.

„Als Anwalt ist mir bekannt, dass es oft sehr mühselig ist, den Umgang der leiblichen Eltern durchzusetzen, auf den Kinder laut UN-Kinderrechtskonvention und Grundgesetz einen Anspruch haben“, sagt der ISUV-Vorsitzende Ralph Gurk. „In der Praxis stehen Gutachter, Jugendamt und Pflegeeltern geschlossen den leiblichen Eltern gegenüber, die entsprechend auch vor Gericht im Nachteil sind.“

Ein Eingriff in die Familie sei zwar manchmal zumindest vorübergehend nötig. Durch das Gesetz würden die ohnehin schon mächtigen Pflegeeltern weiter gestärkt – und die Gerichte würden „als Orakel missbraucht“ und sollten „gleichsam die Rechtfertigung für die Enteignung der Kinder liefern“, kritisiert der Verband. Dadurch würden Eltern ganz legal rechtlos gegenüber dem eigenen Kind gemacht.

Bauchschmerzen hat auch die CDU – vor allem hinsichtlich der nach dem neuen Paragrafen 36a SGB VIII vorgesehenen frühen „Perspektivklärung“, wie es mit dem Kind weitergeht, sagt der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg. „Unsere Sorge ist, dass die für das Kind so wichtige, aber auch kostenintensive und zeitintensive Arbeit mit den Herkunftseltern mit dem Ziel der Rückkehr eingespart wird, wenn eine dauerhafte Fremdunterbringung geplant ist“, fürchtet Weinberg.

„Auch Eltern, die viel falsch machen, sind wichtig“

Für die Union bleibe es weiterhin Aufgabe des Staates, die leiblichen Eltern durch Unterstützung wieder in die Lage zu versetzen, die Erziehung ihrer Kinder selbst zu gewährleisten. „Wir wissen unter Bindungsgesichtspunkten, wie wichtig leibliche Eltern sind, auch solche, die nicht alles richtig oder sogar viel falsch machen“, glaubt Weinberg.

Im Gegensatz zu den Pflegeeltern hätten die leiblichen, meist ressourcenarmen Eltern in Deutschland keine Lobby. Ihre Rechte dürften deshalb aber nicht unter den Tisch fallen, meint der Familienpolitiker. „Es wäre zutiefst ungerecht, wenn nur die Eltern, die sich teure Anwälte leisten können, ihr Kind zurückbekommen. Wir wollen, dass auch diejenigen, die keine Kraft und kein Geld haben, für ihre Rechte und die ihres Kindes zu kämpfen, eine Chance bekommen, ihr Kind wieder selbst zu erziehen.“

Hier müsse jeder Einzelfall genau betrachtet werden. Vor allem aber müsse die Pflicht zur Arbeit mit den Herkunftseltern fest im Gesetz verankert werden – ebenso wie eine Pflicht zur Weiterqualifizierung von Richtern und Verfahrensbeiständen.

Im Dialogforum Pflegekinderhilfe, einem von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH) moderierten Beraterkreis von Experten, ist man sich bewusst, dass das Gesetz nicht weniger zu leisten hat als die Quadratur des Kreises. „Letztlich geht es darum, wie man zwischen den Interessen des Kindes, den leiblichen Eltern und den Pflegeeltern einen Ausgleich hinbekommt“, sagt IGFH-Geschäftsführer Josef Koch.

Deutschlands berühmtestes Pflegekind

Tim ist das berühmteste Pflegekind Deutschlands. Er ist kein kleiner Junge mehr. Am 6. Juli feiert er seinen 18. Geburtstag. Der Tag, an dem er zur Welt gekommen ist, sollte eigentlich sein Todestag sein.

Quelle: adeo Verlag

Für die leiblichen Eltern sehe das Gesetz jetzt zumindest einen Beratungsanspruch vor. Für ihn ein wichtiger Schritt, da sich die Arbeit der Jugendämter in der Vergangenheit oft darauf beschränkt habe, sie zur Herausgabe des Kindes zu bewegen – um dann abrupt abzubrechen. „Ein solches Vorgehen wie eine verdeckte Adoption ohne Kontakt mit den Eltern – das kann keiner wollen.“

Wichtig sei auch die Klarstellung, dass Eltern nach wie vor das Recht haben sollen, ihr Kind auf dem Klagewege wieder zu sich zu holen, wenn sich die Verhältnisse zu Hause gebessert haben. „Die Richtung stimmt schon“, sagt Koch. „Es darf nicht so willkürlich sein wie heute, dass Eltern ihr Kind jederzeit zurückfordern können. Kinder, die tief beheimatet sind in einer Pflegefamilie, müssen auch geschützt werden. Aber es darf auch nicht auf eine verwirkte Elternschaft hinauslaufen.“

Stefan Rücker, Psychologe am Zentrum für Klinische Psychologie und Rehabilitation der Universität Bremen, hat die Erfahrung gemacht, dass der Umgang mit den leiblichen Eltern oft an einem bestimmten Punkt zumindest zeitweise ausgesetzt werden muss, wenn Kinder unter den Begegnungen zu stark leiden. „Diese Kinder haben Anspruch auf Ruhe und Entwicklung ohne den schadhaften Umgang mit den leiblichen Eltern“, sagt Rücker. Dennoch sei es wichtig, dass es auch Rückkehrmöglichkeiten gebe, wenn die kindeswohlgefährdenden Lebensbedingungen abgestellt seien.

Von Sabine Menkens | Stand: 09.05.2017 | Lesedauer: 6 Minuten
https://www.welt.de/politik/deutschland/article164384869/Leistet-die-Politik-einer-Enteignung-der-Kinder-Vorschub.html
Tags: Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – Jugendamt – Erziehung – Familie – Familienrecht – Missbrauch mit dem Missbrauch – Kinderhandel – Kindeswohlgefährdung – Menschenrechtsverletzung – Mutter – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge –
Pflegeeltern – Pflegekind – Kinderklau  Kindesabnahme – Gefahr im Verzug

Ende der Zahl- und Besuchsväter – Wechselmodell?

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) gilt den Kämpfern für die paritätische Kinderbetreuung als Schutzheilige der Alleinerziehenden
Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) gilt den Kämpfern für die paritätische Kinderbetreuung als Schutzheilige der Alleinerziehenden

Quelle: dpa

Das Wechselmodell zur Betreuung von Scheidungskindern ist bislang die Ausnahme. Doch seine Befürworter haben nach einem Gerichtsurteil Rückenwind. Ministerin Schwesig gerät dabei zwischen die Fronten.

Für Scheidungsfamilien war dieses Urteil des Bundesgerichtshofs ein Paukenschlag: Getrennt lebende Elternteile können in Zukunft gerichtlich durchsetzen, ihr Kind auch gegen den Willen des Ex-Partners zur Hälfte betreuen zu dürfen.

Familiengerichte können demnach dieses sogenannte „Wechselmodell“ nach geltender Gesetzeslage sogar streitenden Eltern verordnen – vorausgesetzt, dass das Pendeln zwischen Mutter und Vater ihrer Überzeugung nach das Beste für das Kind ist und die Ex-Partner einigermaßen „kommunikations- und kooperationsfähig“ sind. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Urteil entschieden.

Seitdem tobt eine hitzige Debatte darüber, wie das Urteil zu interpretieren ist. Ist es tatsächlich „wegweisend“, wie es in der SPD-Fraktion heißt? Ist es ein überfälliges, aber nicht ausreichendes Signal, wie einige Familienverbände urteilen? Oder wird sich an der bisherigen Praxis, Kindern hoch zerstrittener Eltern keine Pendelei zwischen den Fronten zu verordnen, sowieso nichts ändern?

Zu welchem Ergebnis man kommt, hängt im Zweifel vom ideologischen Standpunkt ab – und von der eigenen leidvollen Erfahrung. Vor allem Vätergruppen beklagen seit Jahren, nicht mehr länger nur Zahl- oder Besuchsväter sein zu wollen. Sie fordern zunehmend erfolgreich eine aktivere Rolle ein – parallel zu dem sich wandelnden Gesellschaftsbild, das auf gleichberechtigte Elternschaft setzt.

Mehr Zeit mit den Kindern - dafür kämpfen viele Väter, die geschieden sind
Mehr Zeit mit den Kindern – dafür kämpfen viele Väter, die geschieden sind

Quelle: Simon Ritzmann/Getty Images

Doch noch lebt der Großteil der Trennungskinder nach dem sogenannten „Residenzmodell“ überwiegend bei einem Elternteil, meist der Mutter – mit mehr oder weniger umfangreichen Umgangsrechten für den Vater. Ein Zustand, den viele Männer nicht länger hinnehmen wollen.

Als Kristallisationsobjekt der Wut fungiert dabei vor allem Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Sie gilt männlichen Aktivisten als Schutzheilige der Alleinerziehenden, die zwar permanent für Partnerschaftlichkeit in der Beziehung werbe, für getrennte Väter aber keinen Sinn habe.

Wer sich einen Eindruck verschaffen will, welch ein rotes Tuch Manuela Schwesig für viele dieser Männer ist, muss nur die Facebook-Seite „Schwesig muss weg“ besuchen. „Ich bin eine große Gefahr! Ich produziere kaputte und ausgegrenzte Väter ohne Rechte am Kind. Deshalb wählen Sie mich ab!“, heißt es dort unter dem lächelnden Konterfei der Ministerin. Die Seite, betrieben von einem Catering-Unternehmer aus Schwäbisch-Hall, gießt kübelweise Häme aus über alles, was nach weiblicher Hegemonie aussieht.

Hier kommen „entsorgte Väter“ zu Wort, die gegen mütterliche Allmachtsfantasien, geldgierige Exfrauen und parteiische Richter polemisieren. Und als „internationales Zeichen für Ehe“ wird ein Piktogramm gezeigt, in dem ein Mann unterwürfig vor der Frau auf dem Boden kniet und einen Geldschein in die Lüfte streckt.

Der Geschlechterkrieg, er tobt, und die Frauenministerin muss als Zielscheibe des Hasses herhalten. Sogar ihr Kampf für die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Kinder Alleinerziehender, die vom Vater keinen Unterhalt erhalten, gereicht ihr in diesem Zusammenhang zum Nachteil. Schwesig, so der Vorwurf, sorge dafür, dass Vätern jetzt nicht nur bis zum 12., sondern sogar bis zum 18. Lebensjahr ihres Kindes der Unterhalt gepfändet werden kann. „Liebe Mütter, ich bin eure Manuela Schwesig“, steht es hämisch darunter.

Doch auch die organisierten Mütter sind nicht untätig. „Wir erleben seit Jahren, wie Mütter in Deutschland systematisch regelrecht geknechtet werden. Hintergrund ist wohl die durch eine starke und teilweise aggressive Väterlobby seit 25 Jahren vorgetragene Ideologie über die unersetzliche Wichtigkeit von Vätern für Kinder, maskiert als Anspruch auf Gleichberechtigung und begründet mit dem Kindeswohl“, heißt es in einem Offenen Brief der „Mütterlobby“ an Schwesig. Einem bestimmen Typ Vater gehe es aber nur um seinen Macht- und Kontrollanspruch – „nicht selten in Verbindung mit Geld, das er nicht zahlen will.“

Geht es dem Ex am Ende nur ums Sparen?

Schuld an dem Streit ums Geld ist nicht zuletzt das in die Jahre gekommene Unterhaltsrecht, das keine Rücksicht darauf nimmt, ob ein Vater sich umfangreich um sein Kind kümmert oder gar nicht. Nur wenn sich Eltern die Betreuung genau hälftig teilen, so ein weiteres BGH-Urteil aus dem Jahr 2014, müssen sie auch gemeinsam für den Unterhalt aufkommen. Viele Mütter argwöhnen deshalb, dass es ihrem Ex bei ihrem Wunsch nach mehr Zeit mit dem Kind nur ums Sparen geht.

Kein Wunder, dass es in dieser aufgeheizten Stimmung schwer fällt, einen klaren Kompass zu wahren. Denn Tausende und Abendtausende Trennungsfamilien, die Umgang und Unterhalt einvernehmlich lösen, die friedlich und kooperativ Kompromisse zum Wohle ihrer Kinder schmieden und sich absprechen, ohne Gerichte dafür bemühen zu müssen, sie drohen in dem Kampf um die Deutungshoheit unterzugehen.

Das Bündnis „Doppelresidenz“, das für die Möglichkeit wirbt, Kindern zwei Zuhause zu geben, hofft auf die deeskalierende Wirkung des BGH-Urteils. Konfliktverschärfendes Verhalten von Eltern mit dem Ziel, das Wechselmodell zu verhindern, werde jetzt ein Ende finden, hofft Markus Witt, Sprecher des Aktionsbündnisses. Künftig werde der kooperative, den Streit deeskalierende Elternteil Vorteile haben – „dies kommt direkt den Kindern zugute.“ Ein Punkt, den auch der Verein Gemeinsam erziehende Mütter und Väter hervorhebt: „Neu in Deutschland ist hiermit, dass ein Elternteil nicht mehr wie bisher mit seinem egoistisch motivierten Veto eine gleichwertige Bindung der Kinder zum anderen Elternteil boykottieren kann.“

SPD-Fraktion verlangt nach Urteil Klarstellung im Gesetz

Beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) ist man skeptischer. „Wir hoffen auf salomonische Urteile, die dem Wohl des Kindes gerecht werden“, sagt Erika Biehn, Vizevorsitzende des Verbands. Es dürfe nicht darum gehen, das Kind gerecht zwischen den Eltern aufzuteilen, sondern es mit seinen Bedürfnissen und Bindungen in den Mittelpunkt zu stellen. „Für das Kind ist es nicht so sehr entscheidend, gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen zu verbringen, sondern gute Zeiten mit beiden Eltern zu haben.“ Einer gerichtlichen Anordnung des Wechselmodells steht ihr Verband deshalb kritisch gegenüber. Als Regelfall tauge es nicht.

In der SPD-Fraktion wird das Urteil des Bundesgerichtshofs hingegen bereits als „logische Konsequenz unserer Familien- und Gleichstellungspolitik“ gefeiert. „Der Beschluss stärkt all jenen getrennten Elternteilen den Rücken, die ihr Kind zu gleichen Teilen betreuen wollen, wenn es nachweislich für das Kind am besten ist“, sagen Johannes Fechner und Sönke Rix, die rechts- und familienpolitischen Sprecher der Fraktion. „Immer mehr Väter und Mütter steuern auf eine gerechte Erwerbs- und Familienarbeit hin. Das muss sich naturgemäß auch nach der Trennung von Eltern niederschlagen.“

Die SPD-Fraktion sehe sich durch den Gerichtsbeschluss bestätigt, jetzt auch an einer gesetzlichen Klarstellung zu arbeiten. Konkret dringt Rix darauf, dass „im BGB ausdrücklich für Familiengerichte die Möglichkeit verankert wird, das Wechselmodell anordnen zu können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht“.

Ministerin wartet auf Studie, die 2017 kommen soll

So weit ist man im Familienministerium noch lange nicht. Hier will man erst die Ergebnisse der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ abwarten, die Anfang nächsten Jahres vorliegen sollen. Mit dieser Untersuchung will Schwesig herausfinden lassen, welches Betreuungsmodell für Trennungskinder das Beste ist.

Die Ministerin selbst stehe dem Wechselmodell offen gegenüber, sagt ihre Sprecherin. „Ob und inwieweit eine Änderung der rechtlichen Regelungen erforderlich sind, werden wir uns in aller Ruhe unter Beachtung der Ergebnisse der Studie anschauen.“ Wichtig sei, dass Kinder nicht zum Spielball im Streit ihrer Eltern werden.

Doch ob die Studie wirklich belastbare Ergebnisse liefert, ist umstritten. Nach Protesten von verschiedenen Seiten wurde das Studiendesign nachträglich korrigiert. Zur Befragung von betroffenen Kindern ist jetzt das Einverständnis beider Elternteile vonnöten. Ausgerechnet Kinder aus stark zerstrittenen Familien können deshalb nicht gehört werden. Und noch eine Sorge treibt den Wissenschaftlichen Beirat um: dass sich für die Studie letztlich doch wieder nur Väter und Mütter melden, die gut vernetzt und organisiert sind. Die Lauten aber, sie bestimmen ohnehin schon den politischen Diskurs.

Die ersten Proteste gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs sind jedenfalls bereits im Gange. Auf der Plattform Change.org hat die Mütterinitiative „Mamas wehren sich“ eine Petition gestartet. „Die Einteilung des Lebens eines Kindes in zwei Hälften zur Befriedigung der Eigentumsinteressen der Eltern an der Lebenszeit des Kindes hat für den Alltag und die Gesundheit des Kindes weitreichende Folgen“, heißt es dort. Bei streitenden Eltern überstiegen die Belastungen, die ein „als Faustpfand zwischen den Konflikt der Eltern geschobenes Kind aushalten muss, bei weitem die Vorteile, die ein solches Modell auch mit sich bringen kann.“

 

Von Sabine Menkens | Stand: 05.03.2017 | Lesedauer: 7 Minuten

https://www.welt.de/politik/deutschland/article162602234/Wuetende-Vaeter-schoepfen-neue-Hoffnung.html
Tags: Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung 

Politik hat nicht das Wohl der Familie sondern Wirtschaftsinteresse im Blick.

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Die Familie wird wirtschaftskompatibel gemacht

Die Familienpolitik will die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Klingt gut.

Doch der Politik geht es nicht um die Familien, sondern um die Wirtschaft, findet der Journalist Rainer Stadler.

Die Politik versuche die Familien den Bedingungen des Arbeitsmarktes anzupassen – mit der Folge ganztagsbetreuter Kinder. Das gilt vielen als alternativlos – Kritik daran, gilt rasch als reaktionär.

Es gibt immer mehr Angebote für die Ganztagsbetreuung von Kindern. Aber was wünschen sich die Familien: Mehr Betreuungsmöglichkeiten oder mehr Zeit füreinander? (© Damian Longerich/www.cupitronic.net)
Es gibt immer mehr Angebote für die Ganztagsbetreuung von Kindern. Aber was wünschen sich die Familien: Mehr Betreuungsmöglichkeiten oder mehr Zeit füreinander? (© Damian Longerich/www.cupitronic.net)

Seit mehr als einem Jahrzehnt herrscht in Deutschland parteiübergreifend Konsens, was moderne, familienfreundliche Politik bedeutet: den Ausbau von Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen, sodass die Kinder möglichst den ganzen Tag betreut werden und die Eltern den ganzen Tag arbeiten können. Manche Politiker fordern inzwischen, die Einrichtungen auch nachts zu öffnen, damit Eltern in

Nachtschichten arbeiten können. Die Begründung lautet, ähnlich wie bei der Einführung von Hartz IV: Sozial ist alles, was den Menschen hilft, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Diese Denkweise hat sich bei den Familienpolitikern aller im Bundestag vertretenen Parteien durchgesetzt. Niemand kommt mehr auf die Idee zu fragen: Ist es wirklich familienfreundlich, eine Infrastruktur zu schaffen, deren Zweck vor allem darin besteht, die Familie den ganzen Tag voneinander zu trennen? Ist es wirklich sozial, Betreuungseinrichtungen 24 Stunden am Tag zu öffnen, damit alleinerziehende Mütter spätabends an der Supermarktkasse sitzen oder ihre Nachtschicht als Krankenschwester ableisten können?

Die neue Familienpolitik agiert keineswegs ohne Eigennutz

Mehr als 20 Milliarden Euro hat die Bundesregierung bereits in den Bau von Krippen und Ganztagsschulen investiert. Nachdem erst die Alten aus den Familien ausgelagert wurden, sind nun die Kinder und Jugendlichen an der Reihe, die zweite große, unproduktive Gruppe der Gesellschaft. Der Wandel vollzieht sich weltweit. Wir steuern auf eine Gesellschaft zu, stellte die amerikanische Soziologin Arlie Russel Hochschild fest, in der ein Mensch seine ersten Worte zu einer Kinderbetreuerin spricht und seine letzten Worte zu einer Altenbetreuerin.
Während diese Vision bei Eltern immer noch Unbehagen weckt, betont die Politik nimmermüde die Vorteile: Ganztagsbetreuung ermögliche die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, also mehr Wahlfreiheit. Sie sei ein notwendiger Schritt zur Emanzipation der Frau, die sich nun im Beruf verwirklichen könne und nicht länger von ihrem Mann abhängig sei. Und die Kinder würden nun von Experten betreut und gefördert, besser als die Eltern dazu in der Lage seien.
Doch so uneigennützig ist die neue Familienpolitik nicht, und bisher werden ihre Versprechungen im Alltag nicht annähernd eingelöst. Vor allem führt diese Politik nicht zu mehr Wahlfreiheit, sondern zwingt Eltern in ein Lebensmodell, das längst nicht alle anstreben, das aber einflussreiche Kräfte in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft als wünschenswerte Norm erachten. Schon jetzt haben viele Eltern keine Wahlfreiheit, sie müssen ganztags arbeiten, erst recht, wenn sie alleinerziehend sind.

In den Städten sind die Mieten explodiert. Der Bestand an Sozialwohnungen in Deutschland schrumpfte von sechs Millionen auf heute gerade noch 1,4 Millionen. Dagegen stagnieren die Löhne und Gehälter in vielen Berufsgruppen seit Langem. Es gab Zeiten, da reichte das Gehalt eines Fabrikarbeiters, um eine vierköpfige Familie zu ernähren. Davon können heute selbst viele Akademiker nur träumen. Der Grund für diese Entwicklung ist eine verfehlte Wohnbau- und Lohnpolitik. Doch statt die Ursachen für die Not zu beseitigen, stellt die Politik Betreuungseinrichtungen bereit und spielt den Ball zurück an die Familien: Sie sollen sich selbst aus der misslichen Lage befreien.

Es gilt weiterhin: nur Erwerbsarbeit wird entlohnt

Natürlich gibt es Frauen, die von der Ganztagsbetreuung profitieren; Frauen, die arbeiten wollen und das nun auch können. Gleichzeitig gibt es viele Mütter – und immer mehr Väter –, die die ersten Jahre nach der Geburt gern bei ihrem Kind zu Hause bleiben würden. Während der Staat das eine Lebensmodell mit viel Geld unterstützt – ein Krippenplatz wird monatlich mit mehr als 1.000 Euro bezuschusst –, ist ihm das andere nichts wert: Das Betreuungsgeld, mit 150 Euro ohnehin spärlich bemessen, wurde 2015 unter dem Applaus fast aller Parteien abgeschafft.


Kindererziehung ist von großer Bedeutung. Dennoch gilt sie nicht als gleichwertig zur Erwerbsarbeit. Das hat die Debatte um das Betreuungsgeld gezeigt, das als Herdprämie verspottet wurde. (© Damian Longerich/www.cupitronic.net)

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Damit wird aber zementiert, was Frauenrechtlerinnen vor Jahrzehnten beklagten: Die Arbeit von Frauen (und auch Männern) hat nur einen Wert, wenn sie als Erwerbsarbeit erbracht wird. Deswegen forderten zum Beispiel die Grünen in ihrem Gründungsprogramm 1980, Hausarbeit und Kindererziehung als voll entlohnten Beruf mit Rentenanspruch anzuerkennen. Alles längst vergessen. Wer sich heute noch entschließt, mit Rücksicht auf die Kinder allzu lange zu Hause zu bleiben, riskiert, den Wiedereinstieg in den Beruf zu verpassen und spätestens im Alter zu verarmen. Das ist der große Makel der heutigen Familienpolitik: Sie unternimmt wenig, um die Wirtschaft familienfreundlicher zu machen, aber viel, um die Familien wirtschaftskompatibler zu machen.
Die erfreuliche Entwicklung, dass Frauen heute beruflich mindestens so qualifiziert sind wie Männer, würde es ermöglichen, dass sich Mütter und Väter die Erziehung der Kinder gleichberechtigt teilen und sich jeweils ein Elternteil zu Hause um das Kind kümmert – was sich in Umfragen immer noch viele Eltern wünschen. Doch dieses Modell kann sich zunehmend nur noch eine privilegierte Oberschicht leisten. Es war wohl auch nie für die breite Masse vorgesehen: Familienministerin Manuela Schwesig sagte schon vor ihrem Amtsantritt, sie wolle erreichen, dass Frauen möglichst Vollzeit arbeiten.

Im Herbst 2016 äußerte sie, mit einer zukunftsorientierten Familienpolitik ließe sich die Erwerbsquote von Müttern weiter erhöhen und deren durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 31 Stunden steigern. Dadurch würde das Bruttoinlandsprodukt um 69 Milliarden Euro wachsen. Dass die Kinder ihre Eltern dadurch seltener sehen, erwähnt die Familienministerin nicht. Auch Schwesigs – im Grundsatz ja richtiger – Vorschlag, junge Eltern, die ihre Arbeitszeit etwas reduzieren, mit einem Familiengeld von 300 Euro monatlich zu unterstützen, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als wenig familienfreundlich: Das Geld sollen nur Eltern bekommen, die immer noch mindestens 32 Stunden in der Woche arbeiten. Das bedeutet, dass die Kinder täglich sieben bis acht Stunden fremdbetreut werden müssen und weiterhin kaum Zeit für ein gemeinsames Familienleben bleibt.

Kritik an der neuen Familienpolitik gilt schnell als reaktionär und frauenfeindlich

Bereits im Frühjahr 2012 stellten Ökonomen im Auftrag des Familienministeriums fest, auch Alleinerziehende könnten länger arbeiten, wenn es flächendeckende Ganztagsbetreuung für alle Kinder gäbe. Das würde „nicht nur zu einer Einsparung bei den Transferleistungen, sondern auch zu höheren Steuern und Sozialabgaben führen“. Und schon vor zehn Jahren betonte der damalige Wirtschaftsweise Bert Rürup angesichts sinkender Geburtenraten und Fachkräftemangel die „Notwendigkeit einer Mobilisierung der sogenannten stillen Reserve, Frauen mit kleinen Kindern“. Das macht Ganztagsbetreuung eben so attraktiv. Sie löst so viele Probleme – Probleme der Politik, der Wirtschaft und auf den ersten Blick auch die der Eltern.
Und die Kinder? Sie „dürfen nicht länger ein Hindernis für Beruf und Karriere sein“ hielt die schwarzrote Regierung 2005 in ihrem Koalitionsvertrag fest. Von diesem Weg lässt sich die Politik seitdem durch nichts abbringen. Nicht durch die Warnungen zahlreicher Kinderärzte und -psychiater, die in umfangreichen Studien die Risiken für Kleinkinder durch zu frühe und zu lange Fremdbetreuung nachgewiesen haben. Nicht durch die bisher einzige flächendeckende Untersuchung zur Qualität der Krippen in Deutschland, die nur drei Prozent der Einrichtungen als gut bewertete, aber 85 Prozent als mittelmäßig und zwölf Prozent als schlecht. Nicht durch den Befund im Frühjahr 2016, wonach Schülerinnen und Schüler in deutschen Ganztagsschulen keine besseren Leistungen erzielen als jene in traditionellen Halbtagsschulen.
Der Aufschrei der Öffentlichkeit blieb bisher aus. Das ist wohl der größte Erfolg, den die Verfechter der neuen Familienpolitik verzeichnen können: Es ist ihnen gelungen, ihre Agenda als modern und alternativlos darzustellen, wer sich kritisch äußert, gilt schnell als reaktionär und frauenfeindlich. Dabei beklagen viele Frauen bereits jetzt den gesellschaftlichen Druck, im Beruf perfekt funktionieren zu müssen, obwohl die Last der Haushalts- und Erziehungsarbeit kaum abgenommen hat. Die Familienpolitik muss endlich wieder zu ihrer ureigensten Aufgabe zurückkehren: die Vertretung der Interessen von Familien, und zwar aller Familienmitglieder.

Das bedeutet insbesondere den Schutz des Familienlebens vor den Begehrlichkeiten einer auf Effizienz getrimmten, durchökonomisierten Gesellschaft. Das moderne Märchen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, dank flächendeckender Ganztagsbetreuung könnten sich Eltern im Berufsleben verwirklichen und gleichzeitig ein erfülltes Familienleben genießen, mag bei einigen Erwachsenen verfangen. Aber sicher nicht bei der kommenden, ganztagsbetreuten Generation – einer Generation, die in früher Kindheit die Rationierung von Elternliebe und Geborgenheit ertragen musste, und später den Verlust ihrer Freiheit

 

20.2.2017 Rainer Stadler

http://m.bpb.de/politik/innenpolitik/familienpolitik/236393/die-familie-wird-wirtschaftskompatibel-gemacht?pk_campaign=nl2017-02-23&pk_kwd=236393

Tags: Familienpolitik – Familienzerstörung

Gleichberechtigung: Frauen arbeiten nur 22 u. Männer satte 43 Stunden

Gleichberechtigung Väter haben das Schuften satt

Frauen sind in Führungspositionen noch immer wesentlich seltener vertreten als Männer. Die Bundeskanzlerin appelliert an die Wirtschaft, nicht Hindernisse sondern Möglichkeiten sollten gesucht werden.

Junge Eltern wünschen sich mehr Zeit für die Familie. Vor allem die Männer wünschen sich mehr Gleichberechtigung. Bisher trauen viele Väter sich aber nicht, die Rolle auch anzunehmen.

Eines muss man der Politik lassen. Darüber, wie die Familie von heute zu sein hat, herrscht inzwischen ein klares Leitbild. „Wir erwarten von den Frauen, dass sie sich selbst versorgen und ihre Rente selbst erwirtschaften können“, sagt Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) nickt dazu. „Moderne Familienpolitik bedeutet, dass Mütter und Väter ihre Vorstellung von partnerschaftlicher Aufgabenteilung gleichberechtigt leben können. Das ist der Zukunftstrend“, sagt Schwesig.

Die Politik hat mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, mit Elterngeld, Vätermonaten und dem geplanten Rückkehrrecht auf Vollzeit, nicht zuletzt aber auch mit dem neuen Scheidungsrecht einiges dafür getan, Mütter nach der Geburt rasch zurück an den Schreibtisch und Väter an den Wickeltisch zu locken. Und die repräsentative Studie, die Schwesig und Allmendinger am Dienstag vorgestellt haben, legt nahe, dass die Botschaft verfangen hat. Die meisten jungen Eltern wollen inzwischen ein Familienmodell, in dem beide Elternteile gleichermaßen für Haushalt, Kinder und Geldverdienen zuständig sind.

Manuela Schwesig nimmt Männer in die Pflicht

Familienministerin Schwesig nimmt in der Debatte über Sexismus in Politik und Gesellschaft die Männer in die Pflicht. Viele Menschen meinen, bei Altherrenwitzen „soll man sich nicht so haben“, beklagt sie.

35 Prozent der Mütter und sogar 42 Prozent der Väter würden sich die Arbeit zu Hause und im Büro sogar am liebsten annähernd paritätisch aufteilen.

Die Realität sieht aber deutlich anders aus. Die Wunscharbeitszeit liegt für Frauen im Schnitt bei 24 und für Männer bei 35 Stunden – tatsächlich arbeiten Frauen aber nur 22 und Männer satte 43 Stunden.

Während sich Vollzeit arbeitende Mütter mit ihren Arbeitszeiten überfordert fühlen, hätten Nur-Hausfrauen am liebsten einen Halbtagsjob. Und die Väter wünschen sich fast durch die Bank mehr Zeit für die Familie.

Die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will, dass Mütter und Väter gleichberechtigt sind
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) betrachtet Väter als Motor des Wandels

„Die Väter sind die Motoren des Wandels“, schlussfolgert Schwesig. Die vom WZB vorgelegte Studie „Warum nicht fifty-fifty?“ zeigt aber auch: Bisher trauen die Väter sich offenbar nicht, diese Rolle auch anzunehmen. 55 Prozent haben gar keine Elternzeit in Anspruch genommen, 28 Prozent nur zwei Vätermonate – obwohl sich mehr als die Hälfte der Männer sogar eine deutlich längere Auszeit mit ihren Kindern wünscht und 90 Prozent der Männer angeben, rückblickend hätte ihnen die Elternzeit nicht geschadet.

Oft scheitert der Wunsch nach mehr Gleichberechtigung an den finanziellen Möglichkeiten. Aber auch reelle – oder gefühlte – betriebliche Hindernisse können dem entgegenstehen. Schwesig will die Unternehmen deshalb in die Pflicht nehmen, nicht nur Müttern, sondern auch Vätern familienfreundliche Arbeitszeitmodelle anzubieten, ohne dass es ihrer Karriere schadet.

Bisher arbeiten nach der Erhebung des WZB nur 20 Prozent der Eltern in solch idealtypischen Betrieben. Die Wünsche der Eltern stellten aber keine Belastung für Arbeitgeber dar, sondern eine Chance, sagte Schwesig: „Wer in eine familienfreundliche Unternehmens- und Führungskultur investiert, wird mit hoher Loyalität und Arbeitgeberattraktivität belohnt.“ Ihr Fazit: „Hier ist noch Luft nach oben.“

Jugendamt Gesetzesänderung – Beschneidung von Elternrechten?

Jugendamt - Polizei - Kindesabnahme
Jugendamt – Polizei – Kindesabnahme

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Kinderschutzgesetz wird reformiert

Mehr Hilfe für gefährdete Familien

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) will den Kinderschutz verbessern.
Kinder sollen einen eigenen Ombudsmann bekommen.

Vier Babies liegen auf einem Tuch

Nach der Geburt kommt die stressige Zeit. Familienhebammen sollen helfen.  Foto: dpa

BERLIN taz | Es sind herzzerreißende Geschichten, die das SZ-Magazin diese Woche erzählt. Das Jugendamt reißt darin Familien auseinander, ordnet willkürlich Kinder einem Elternteil zu oder bringt sie grundlos ins Heim. Es wirkt wie der Hort der Inkompetenz.

Nüchtern betrachtet sind diese Geschichten natürlich hochsubjektiv, niemand hat nachrecherchiert, ob die betreffenden Jugendämter nicht doch ein paar gute Gründe für ihr Handeln hatten. Und erinnert man sich an die Fälle verwahrloster, verhungerter, ermordeter Kinder, die vor einigen Jahren die Schlagzeilen beherrschten, dann gibt es gute Gründe, viele Familien genau anzusehen – und auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen.

Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett den Evaluationsbericht zum Bundeskinderschutzgesetz, das in der Folge der vielen Misshandlungsfälle 2012 in Kraft trat. Ziel war, die Menschen, die mit einem gefährdeten Kind zu tun haben, zu vernetzen und Familien mehr Unterstützung zukommen zu lassen. Die Evaluation fiel einigermaßen positiv aus – aber, so betonte SPD-Familienministerin Manuela Schwesig bei der Vorstellung des Berichts, „es reicht nicht aus“. Sie wird das Gesetz nächstes Jahr novellieren.

Vor allem will Schwesig das System der sogenannten Familienhebammen – bisher nur ein Modellprojekt – verstetigen, indem sie die Finanzierung über einen Fonds ermöglicht. Familienhebammen begleiten junge gefährdete Familien im schwierigen ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes.

Heikel ist das Vorhaben, die Elternrechte zu beschneiden, wenn ein Kind mehrere Jahre in einer Pflegefamilie verbracht hat. Bisher haben die Gerichte regelmäßig angeordnet, dass solche Kinder ihren Eltern zurückgegeben werden, wenn deren Situation sich verbessert hat. Schwesig will das ändern: „Wenn ein Kind schon acht Jahre in einer Pflegefamilie lebt, dann gehen solche Rückführungen oft nicht gut aus. Dann wäre es besser, zu schauen, was für das Kind gerade am besten ist.“ Es könne ja trotzdem eine Beziehung zu seinen leiblichen Eltern aufbauen.

Man ahnt, welche abermals herzzerreißenden Geschichten von Eltern, die ihre Kinder nicht zurückbekommen, dieses Vorhaben ergeben wird. Aber die Jugendämter stehen in dieser Spannung, zu entscheiden, ab wann eine Familie zur Gefahr für ein Kind wird. Vielleicht ist eine weitere Neuerung, die Schwesig will, dabei hilfreich: Kinder sollen eine eigene Ombudsstelle bekommen, an die sie sich mit ihren Sorgen wenden können.

17. 12. 2015

http://www.taz.de/Kinderschutzgesetz-wird-reformiert/!5258668/
Tags: Jugendamt – InObhutnahme – Kindeswohlgefährdung – Kindesabnahme – Familienrecht – Gesetze – Missbrauch mit dem Missbrauch – Justizopfer – Kinderhandel – Menschenrechtsverletzung – Obsorge – Sorgerecht – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Pflegekind – Rückführung von Kindern aus Pflegefamilien – Kinderklau –