Jugendamt schließt Anwalt aus

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Zitat:
Die Kriminellen wollen keine kompetenten Beistände. Ein Anwalt der den Betrug durchschaut, wird kurzerhand vom Gespräch ausgeschlossen. Um den Druck auf die Kindesmutter zu erhöhen, wird sie wieder mit dem Kontakt zu ihrer Tochter geködert. Sie will nichts unterschreiben ohne ihren Anwalt, also darf sie ihr Kind nicht sehen. Man darf gespannt sein, wie nun dem Kind erklärt wird, warum der Umgang nicht stattfindet. Das Kind wartete im Auto und konnte die Mutter aus der Entfernung sehen. Werden die Jugendamt Leute dem Kind die Wahrheit sagen? Wird die Familienrichterin dem Kind die Wahrheit sagen … oder der Anwalt des Vaters? Jeder darf seiner eigenen Phantasie freien Lauf lassen.

TheStudebaker1955,   Published on Jan 19, 2019

Kindern zwei Zuhause geben – Newsletter zur Doppelresidenz

https://www.doppelresidenz.org
Willkommen bei doppelresidenz.org
Aktuelle Informationen rund um die Doppelresidenz,vor gut einem Jahr haben wir die gemeinsame Erklärung zur Doppelresidenz veröffentlicht – mittlerweile ist daraus eine Petition mit schon jetzt rund 12.000 Mitzeichnenden geworden, welche am 29.11.2018 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht wurde.

Das ist jetzt nicht das Ende, sondern erst der richtige Anfang der Petition, die dann in Kürze auch online mitzeichenbar sein wird. Hierüber werden wir über unsere verschiedenen Medien (Newsletter, Twitter, Facebook, Instagram rechtzeitig informieren) und auch ganz klassisch per Unterschriftenliste kann noch weiter gesammelt werden.Gesammelt haben wir auch – und zwar reichlich Informationen auf der 4. Internationalen Konferenz zur Doppelresidenz des ICSP in Strasbourg.

Einen Bericht über die ersten Eindrücke haben wir auf unserer Homepage veröffentlicht. Auffällig waren vor allem zwei Dinge:

  1. die Doppelresidenz funktioniert in den Ländern, in denen sie gesetzlich präferiert wird
  2. es fehlten alle der in Deutschland bekannten KritikerInnen der Doppelresidenz sowie die Ministerien

Gerade der letzte Punkt ist verwunderlich, stehen doch entsprechende Gesetzesänderungen rund um die Doppelresidenz an. Da oft beklagt wird, es gäbe zu wenig wissenschaftliche Erkenntnisse wäre es doch sinnvoll gewesen, sich bei der weltweit größten Konferenz zu diesem Thema „direkt vor der Haustür“ zu informieren und eigene Standpunkte in die Diskussion einzubringen. Wir dürfen also gespannt sein, ob solche Erkenntnisse in die Anhörung im Bundestag im Februar 2019 einfließen werden. Zum Thema Kindeswohl gab es auf der Konferenz in Strasbourg zumindest eine Menge Informationen.

Rechtlich gibt es einige neue Entwicklungen. So ist in einem Verfahren vor dem OLG Frankfurt die Doppelresidenz trotz des erklärten Willens der Kinder abgelehnt worden – hier soll eine Beeinflussung des Kindeswillens vorgelegen haben, wobei dem Beschluss (liegt uns vor) nur sehr vage Anhaltspunkte zu entnehmen sind.

Spannend ist der Fall vor allem deshalb, weil die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen und sowohl im Sorge- als auch im Umgangsrecht eingelegt wurde. Hier geht es um die Frage, ob im Umgangs- oder Sorgerecht zu entscheiden sei und ob eine frühere Sorgerechtsregelung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht maßgeblich für die Bewertung einer späteren Umgangsregelung im Sinne einer Abänderung sein kann.

Aus unserer Sicht zeigt sich hierin vor allem eines: die in anderen Ländern unbekannte Aufteilung von Sorgerecht und Umgangsrecht stößt bei der (paritätischen) Doppelresidenz an ihre Grenzen, hier wäre der (rechtliche) Begriff der elterlichen Verantwortung vermutlich passender. Dies zu regeln wird aber nicht Aufgabe des Bundesgerichtshofes sein. Er kann nur im Rahmen der geltenden Gesetze aus dem letzten Jahrhundert entscheiden, die beim heutigen Familienleben häufig an ihre Grenzen stoßen. Ein zeitgemäßes Familienrecht gibt es in Deutschland noch nicht.

In unserem Medienspiegel haben wir wieder zahlreiche Artikel und Veröffentlichungen aufgenommen, welche Ihnen weitere aktuelle Informationen vermitteln. Viel Spaß beim lesen.

Zahlreiche weitere aktuelle Informationen findet ihr auch auf unserer Homepage oder unserer Facebook-Seite.

Eure Unterstütztung ist gefragt

Wir stehen aktuell bei rund 12.000 MitzeichnungenMacht weiter mit und werbt auch in eurem Freundes- und Bekanntenkreis für unsere Petition oder organisiert in eurer Stadt einen eigenen Informations-Stand. Aktuelle Informationen und Mitzeichnungs-Listen findet Ihr auf der Petitions-Seite auf unserer Homepage. Die Online-Zeichnung auf dem Petitionsportal des Bundestages wird voraussichtlich im Laufe des Dezembers möglich sein. Sobald wir hier genaue Informationen haben werden wir umgehend informieren.

P.S.: Gerne könnt Ihr diesen Newsletter auch an weitere Interessierte weiterleiten. Neuanmeldungen zum Newsletter können über unser Kontaktformular vorgenommen werden.

Es grüßt Euer Team von


Nachfolgend die aktuellsten Beiträge aus unserem Blog und unserem Medienspiegel

Anmeldung Newsletter
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Tags: Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – europäischen Familienrecht – Vaterlose Gesellschaft – Väter

EGMR Urteil: Entzug des Sorgerechtes Sekte „Zwölf Stämme“ zulässig

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Entzug des Sorgerechtes für Eltern der Sekte „Zwölf Stämme“

Entzug des Sorgerechtes für Eltern der Sekte „Zwölf Stämme“

Straßburg (jur). Deutschland durfte Eltern der urchristlichen Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ wegen Kindesmisshandlung das elterliche Sorgerecht teilweise entziehen und die Kinder in Kinderheimen und Pflegefamilien unterbringen. Wegen der Gefährdung des Kindeswohls Einen war dies kein unzulässiger Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens, urteilte am Donnerstag, 22. März 2018, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Az.: 11308/16, 11344/16, 68125/14 und 72204/14).

Hintergrund des Verfahrens waren Presseberichte, dass Mitglieder der urchristlichen Glaubensgemeinschaft, die in einem früheren Kloster im bayerischen Deiningen lebten, ihre Kinder mit Rutenschlägen züchtigten. 

Kinder wurden mit Weidenruten geschlagen

Der RTL-Journalist Wolfram Kuhnigk hatte in der Sekte verdeckte Recherchen durchgeführt. Er hielt sich zwölf Tage als „Gast“ in dem Kloster auf und filmte heimlich die Zustände in dem Kloster.

Dabei konnte der Reporter filmen, wie Sektenmitglieder mehrere Kinder in fensterlosen Räumen regelmäßig, teilweise mit Weidenruten, auf den nackten Po schlugen. Anlass für die Schläge waren Nichtigkeiten wie Spielen oder Reden beim Essen. Die Personen waren in dem Beitrag unkenntlich gemacht. Als die Reportage am 9. September 2013 ausgestrahlt wurde, reagierten die Behörde.

Eltern sehen körperliche Züchtigungen als Methode der Erziehung

Den beschwerdeführenden Eltern wurde das Sorgerecht ihrer insgesamt acht Kinder teilweise entzogen. Sie durften nicht mehr das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die elterliche Sorge um die Gesundheit und in Schulangelegenheiten ausüben. Die Kinder kamen teilweise ins Kinderheim oder wurden in Pflegefamilien untergebracht. 

Die Familiengerichte stellten nach Einholung eines psychologischen Gutachtens fest, dass den Kindern fortwährend Misshandlungen drohen, wenn sie bei ihren Eltern bleiben. Selbst während des familiengerichtlichen Verfahrens seien die Eltern überzeugt gewesen, dass körperliche Züchtigungen eine legitime Methode der Kindererziehung seien.

Das Bundesverfassungsgericht billigte diese Entscheidungen. In einem weiteren Beschluss vom 9. September 2013 entschieden die Verfassungsrichter, dass RTL seinen Bericht über die Kindesmisshandlungen auch ausstrahlen durfte und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Sektenmitglieder nicht unzulässig verletzt wurde (Az.: 1 BvR 2519/13; JurAgentur-Meldung vom 29. Oktober 2013).

Eltern: Recht auf Achtung des Familienlebens wurde verletzt

Vor dem EGMR machten die Eltern nun geltend, dass der teilweise Entzug der elterlichen Sorge und die Inobhutnahme der Kinder ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt habe. Die Familien seien damit auseinander gerissen worden. Zwei Eltern rügten, dass das Verfahren vor dem Familiengericht unangemessen lang gedauert habe.

Der EGMR urteilte nun, der teilweise Entzug des Sorgerechts und die Inobhutnahme seien nicht zu beanstanden. Die deutschen Gerichte hätten sich an einem effektiven Schutz der Kinder orientiert. Zwar sei die Trennung der Kinder von ihren Eltern „ein sehr schwerer Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens“. Doch es habe das Risiko einer fortwährenden Kindesmisshandlung und damit das Risiko einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung bestanden. Diese Behandlung sei nach der Europäischen Menschenrechtskonvention aber verboten, betonte der EGMR.

Gerichte haben sich prozessfördernd verhalten

Die Gerichte hätten zudem ausführlich begründet, warum sie keine anderen Möglichkeiten zum Schutz der Kinder sahen.

Bezüglich der gerügten Verfahrensdauer konnte der EGMR in zwei Fällen keinen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention erkennen. Das ein Jahr und elf Monate dauernde Gerichtsverfahren sei nicht zu lang gewesen. Die Gerichte hätten sich sogar „prozessfördernd“ verhalten, indem sie ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben, Zeugen angehört und eine gütliche Einigung angestrebt haben.

In den zwei anderen Fällen hatte Deutschland einseitig eingeräumt, dass die Verfahren zu lang gewesen seien und den Eltern eine Entschädigung angeboten. Der EGMR entschied, dass diese mit 9.000 Euro beziehungsweise 8.000 Euro zu bemessen sei.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage, 

Symbolgrafik:© Gerhard Seybert – Fotolia.com, 

23.03.2018, 09:20 | Familie & Erben | Jetzt kommentieren

https://www.juraforum.de/familienrecht-erbrecht/entzug-des-sorgerechtes-fuer-eltern-der-sekte-zwoelf-staemme-619698

Den vollständigen Text der Pressemitteilung des EGMR lesen Sie hier.

Das Urteil liegt derzeit nur auf Englisch vor.

Entscheidung der Vorinstanz (LS m. Anm. d. Red.): 

Kindeswohl fördert Entfremdung zwischen Vater-Kind

WARNUNG im Familienrecht !
Kindeswohl vor den Rechten der Eltern fördert Entfremdung !

soeben im Netz gefunden:
Thema: Meine Ex-Frau ist mit unserer Tochter einfach weggezogen…#

Admin Familie & Familienrecht Family law austria germany, 16-8-2017

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Antwort von EarlyBird am 15.11.2016, 23:12 Uhr

Ich fand diesen Fall interessant. Nur mal um zu verdeutlichen, das gerichtliche Schritte/Entscheidungen keinesfalls darauf abzielen, das Kindeswohl hinten anzustellen. Im Gegenteil steht das Kindeswohl sogar vor den Rechten der Eltern. Denn diese geraten in den Hintergrundso wenn es um das Kindeswohl geht! Selbstverständlich läuft das nicht immer gleichermaßen fair und empathisch ab. Denn es sind fallbedingt nunmal manche Regelungen leichter zu finden und umzusetzen als wie in anderen Fällen.

http://trennungmitkind.com/vor-gericht-was-nun/familiengericht-deshalb-scheitern-sie-mit-ihrem-antrag

Auszug Link – Ein Beispiel:

Ein Vater klagte auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Fünfjährigen Sohn. Bereits zwei Jahre zuvor hatte die Mutter des Kindes die Trennung durch heimlichen Auszug herbeigeführt und war zunächst über mehrere Monate untergetaucht. Der Vater wusste nicht, wo das Kind sich aufhielt und konnte keinerlei Kontakt wahrnehmen. Das nächste Lebenszeichen war eine Aufforderung des Jugendamtes, zwecks Unterhaltsberechnung seine Einkünfte offen zu legen. Der Vater drängte auf gemeinsame Beratungsgespräche bezüglich des Umganges – die Mutter ignorierte das. Schließlich stellte der Vater Antrag auf Regelung des Umganges, das Gericht beschloss vierzehntägige Umgangskontakte, die jedoch von der Mutter samt und sonders boykottiert wurden. Im Zuge des folgenden erneuten Antrages des Kindesvaters, den Umgang zu regeln und Ordnungsmittel gegen die Kindesmutter zu verhängen, erklärte deren Anwalt, die Mutter boykottiere nicht, es sei das Kind, das keinesfalls den Vater sehen wolle. Ein psychologisches Gutachten wurde erstellt. Im Zuge der Explorationen stellte der Gutachter fest, dass die Mutter ohne Zweifel erheblich auf den Jungen eingewirkt habe, er sei dem Vater massiv entfremdet und reagiere panisch auf dessen Erwähnung. Umgangskontakte seien daher zum Zeitpunkt nicht kindeswohldienlich durchführbar – der Gutachter empfahl, den Umgang auszusetzen, das Kind zu therapieren und in einem Jahr behutsam mit begleiteten Umgängen zu beginnen. Daraufhin beantragte der Vater mit Verweis auf PAS das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht – und verlor. Das Gericht folgte der Begründung des Gutachters, dass es unter den gegebenen Umständen nicht zu verantworten sei, Umgangskontakte durchzuführen und aus denselben Gründen scheide eine Übertragung des alleinigen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechtes ebenso aus. Der Vater verlor auf diesem Wege das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Mutter verzog unbekannt. Er hat das Kind nicht wiedergesehen.
Das allgemeine Gerechtigkeitempfinden kann solchen gerichtlichen Entscheidungen in der Regel nicht folgen und vergleichbare Beschlüsse werden leider regelmäßig bekannt, wobei sowohl Mütter als auch Väter betroffen sind.

Es erscheint widersinnig, da doch allen klar sein muss, wer die Harmonie stört und eine Kooperation im Sinne des Kindes verhindert. Unser Gerechtigkeitsempfinden fordert, dass der “Gute” das Kind bekommt und der “Böse” am Besten noch eine Geldstrafe zusätzlich zum lebenslangen Umgangsausschluss. Doch es geht um ein Kind. Nicht um ein Auto.

Entfremdung Kindeswohl.JPG
Kinderrechte vor Elternrechte –  Kindeswohl fördert Entfremdung in Österreich 
und ist extrem GEFÄHRLICH


Tags: Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft – Rosenkrieg – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Kindes-Entfremdung – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – Menschenrechtsverletzung – leaks family law austria – Kinderrechte – Kindeswohl fördert Entfremdung – Österreich – Entfremdung in Österreich – feministische Justiz in Österreich

 

Meine Ex hat unser Kind Ella entführt!

Ella (6) seit Mai verschwunden. Ihr Vater ist sich sicher:
Meine Ex hat unser Kind entführt!

Ella (6) wird seit zwei Monaten vermisstFoto: Privat

Ella (6) wird seit zwei Monaten vermisst. Sie spielte gern auf dem Abenteuerspielplatz „Panama“, wollte Tierdompteurin werden und aß gern Himbeeren aus dem Garten  Foto: Privat

Dresden – Tagsüber arbeitet Marko Lemke (50) viel, um sich abzulenken. Doch wenn es dunkel wird, kommt die Angst, die ihm den Schlaf raubt. Die Angst um seine Tochter Ella (6). Das Mädchen ist seit Mai verschwunden. Lemke ist sich sicher:

IHRE MUTTER HAT ELLA ENTFÜHRT!

„Am letzten April-Wochenende habe ich meine Tochter zuletzt gesehen“, erinnert sich der Diplomphysiker. „Als ich Ella dann wie verabredet am 12. Mai abholen wollte, machte meine Ex-Freundin nicht auf. Ihre Mutter sagte, die beiden seien in den Urlaub gefahren. Da ging ich zur Polizei.“

DER FALL

  • Ella aus Großenhain wird seit Anfang Mai vermisst

    Von der Mutter entführt? Ella (6) seit Anfang Mai verschwunden

    Die sechsjährige Ella wird bereits seit Anfang Mai vermisst. Der schlimme Verdacht: Sie wurde von ihrer eigenen Mutter entführt.

Doch auch die Beamten konnten dem verzweifelten Vater nicht helfen. „Wir ermitteln gegen die Mutter wegen des Verdachts der Entführung Minderjähriger. Außerdem sind beide zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben“, so Polizeisprecherin Jana Ulbricht (40).

„Ich habe keine Ahnung, wo ich suchen soll. Anja hat ihr Auto, ihre Handys und sogar ihre Geldkarte zurückgelassen“, erzählt der besorgte Papa.

Marko Lemke (50) macht sich große Sorgen um seine verschwundene TochterFoto: Dirk Sukow

Marko Lemke (50) macht sich große Sorgen um seine verschwundene Tochter  

Seit vier Jahren sind Martin und Anja Z. (45) kein Paar mehr. Sie teilten sich das Sorgerecht. Die meiste Zeit lebte Ella bei ihrer Mama in Großenhain. Der Vater sah Ella nur alle 14 Tage. Doch Anfang des Jahres wollte Anja Z. nach Bayern ziehen.

Vermissten-Anzeige von Ella im InternetFoto: Facebook

Diese Vermissten-Anzeige postete die ältere Schwester von Ella im InternetFoto: Facebook

„Da wollte sie plötzlich das alleinige Sorgerecht für Ella haben und ging vor Gericht.“ Dort kam heraus: Anja Z. lebte mit Ella in einem kleinen Zimmer. Das Mädchen durfte nicht in den Kindergarten, hatte kein eigenes Bett, war wie ein Partnerersatz für die gelernte Altenpflegerin. Ihre psychischen Probleme blieben dem Familiengericht nicht verborgen. Lemke: „Deshalb sprach der Richter mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ella zu.“

Anja Z. Tochter EllaFoto: Privat

Wann genau Anja Z. (45) mit ihrer Tochter Ella untertauchte, weiß keinerFoto: Privat

Seine Ex ging dreimal in Berufung. Am 5. Mai urteilte auch das Oberlandesgericht zugunsten des Vaters. Als er seine Tochter sieben Tage später zu sich holen wollte, war sie weg.

LUISA SCHLITTER veröffentlicht am 08.07.2017 – 00:12 Uhr
http://www.bild.de/regional/dresden/entfuehrung/meine-ex-hat-unser-kind-entfuehrt-52476546.bild.html
Tags: Kindesentführung – Selbstjustiz – Kindeswohlgefährdung – Polizei – vermisst – Familienrecht

Jugendschutzgesetz aufgehoben – Keine Sperrstunde ab 16 Jahre?

Was macht ein 16 jähriges Mädchen um 4 Uhr früh alleine auf der Straße ?

Vergewaltiger, Pädophile, kriminelle Flüchtlinge und andere Gewalttäter haben dann noch leichters Spiel . . .

Admin Familie & Familienrecht, am 7-1-2017

Artikel:

Keine Polizeistunde mehr für Jugendliche

von Peter Schuster
Ausgelassen feiern bis in die Morgenstunden können Jugendliche ab 16 bald auch in Vorarlberg – vorausgesetzt, die Eltern sind einverstanden.

Ausgelassen feiern bis in die Morgenstunden können Jugendliche ab
16 bald auch in Vorarlberg – vorausgesetzt, die Eltern sind einverstanden.

Jugendgesetznovelle soll im ersten Quartal kommen. Änderungen auch beim Rauchen.

Bregenz. Noch im ersten Quartal kommenden Jahres soll in Vorarlberg ein neues Jugendgesetz in Kraft treten. Das gab jetzt die Landesregierung bekannt. Rund 1100 Jugendliche brachten mit zahlreichen Jugendeinrichtungen und gut 20 Experten Ideen, Vorschläge und Anregungen ein. Eckpunkte der Novelle sind der Wegfall der Ausgehbeschränkung für Jugendliche ab 16 Jahren und ein schärferes Tabakgesetz.

Mussten 16- und 17-Jährige bisher noch um 2 Uhr morgens wieder zu Hause sein, soll diese zeitliche Beschränkung bald wegfallen. Ein Schritt, den die Polizei teils kritisch sieht. In einer Stellungnahme der Stadt Dornbirn zu dem Gesetzentwurf kritisiert die dortige Polizei, dass zur Sperrstunde der meisten Lokale um 2 Uhr die Jugendlichen nun auf der Straße stünden.

Verantwortung der Eltern

Der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch hält diesen Bedenken jedoch entgegen, dass nicht etwa die Jugendlichen selbst über ihre Sperrstunde bestimmen, sondern Mama und Papa. „Das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern wird nicht berührt“, sagt Rauch. Wann die 16- und 17-jährigen Jugendlichen zu Hause sein müssen, „liegt ausschließlich in der Verantwortung der Eltern“.
Mit der Gesetzesnovelle werde die Ausgehzeiten-Regelung an die der anderen Bundesländer angepasst. „Es war nicht zu vermitteln, dass im Rest Österreichs keine Ausgehbeschränkung gilt, sondern nur in Vorarlberg“, erklärt er.

Ein weiterer Eckpunkt des neuen Jugendgesetzes ist das weiter gefasste Tabakgesetz für Unter-16-Jährige. Sie sollen bald auch nicht mehr an E-Zigaretten oder den im Trend liegenden Shishas (Wasserpfeifen) ziehen dürfen. Diese Neuerung war laut Rauch zwar notwendig – die Jugendanwaltschaft habe viele Anrufe von besorgten Eltern bekommen – geht ihm jedoch nicht weit genug. „Je später der Einstieg, desto geringer die Chance, dass Jugendliche zu rauchen anfangen“, sagt er. Daher pocht der Kinder- und Jugendanwalt auf ein Tabakverbot für alle unter 18, wie es in fast allen europäischen Ländern bereits gilt. „Das müsste aber bundesweit erfolgen“, sagt Rauch.

Für den Beschluss der Jugendgesetz-Novelle gibt es bereits einen Termin:
Am 17. Februar soll im Landtag darüber abgestimmt werden, heißt es aus dem Landtagsklub der VP.

28. Dezember 2016
http://www.vn.at/lokal/2016/12/27/keine-polizeistunde-mehr-fuer-jugendliche.vn
Tags: Gesetze Österreich – Kinder- und Jugendhilfegesetz – Gewalt – Kindeswohl – ÖVP – Asylwerber – Polizei – Mutter – Vater – Obsorge – Kindeswohlgefährdung – Kindheit – Gewalttäter

 

VEGANE ERNÄHRUNG KINDESWOHLGEFÄHRDUNG?

aus dem Rechtsgebiet Familienrecht

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat am 04.02.2016 über einen Fall entschieden, in dem ein Kleinkind ausschließlich vegan ernährt worden ist.

Die Eltern hatten die gemeinsame elterliche Sorge für das im Jahr 2013 geborene Kind. In den ersten Lebensmonaten wurde das Kind gestillt. Etwa ab dem siebten Lebensmonat, haben die Eltern das Kind weitgehend vegan, teilweise mit vegetarischer Beikost, ernährt. Im März 2014 kam es zu einer ersten Gefährdungsmeldung des behandelnden Kinderarztes an das Jugendamt, in welcher dieser auf eine extreme Mangelversorgung des Kindes und eine damit einhergehende Verzögerung der Größen- und Gewichtszunahme bei Verweigerung zusätzlicher Vitamin-D-Gabe durch die Eltern hinwies. Es folgten ein Krankenhausaufenthalt des Kindes und mehrere Wechsel des Kinderarztes. Im Januar 2015 meldete dann auch der zuletzt aufgesuchte Kinderarzt dem Jugendamt eine Gefährdung des Kindeswohls.

Er berichtete, das Kind werde unzureichend ernährt und habe seit November 2014 erneut nicht zugenommen. Der Vater gab an, dem Kind gelegentlich ohne Wissen der Mutter das vom Kinderarzt verordnete Vitaminpräparat gegeben zu haben. Er trennte sich auf Druck des Jugendamtes von der Mutter und zog mit dem Kind zu seinen Eltern. Das Jugendamt hatte zuvor für den Fall eines Verbleibs des Kindes bei seiner Mutter eine Inobhutnahme des Kindes angekündigt. Dem Vater wurden das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitssorge für das Kind durch einstweilige Anordnung übertragen. Der ernährt das Kind seither mit Mischkost und nach den kinderärztlichen Empfehlungen im Übrigen.

Die Kindesmutter beantragte, ihr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen.

Das OLG sprach das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die Gesundheitssorge dem Vater zu und führte zur Begründung aus, dass beide Eltern nicht in der Lage seien, sich über den künftigen Lebensmittelpunkt des Kindes noch über die künftige Behandlung der beobachteten Wachstumsverzögerungen – und damit über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind – zu einigen. Die Bereitschaft, eigene Ernährungs- und Erziehungsvorstellungen den Bedürfnissen des Kindes anzupassen, sei allerdings bei der Mutter nicht vorhanden.

Autorin des Beitrags ist Rechtsanwältin Judith Weidemann aus Potsdam, zugleich Fachanwältin für Familienrecht.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vegane-ernaehrung-kindeswohlgefaehrdung_091882.html

Ernstfall: So sichert man die Kinder ab . . .

Vorsorgen für den Ernstfall: So sichert man die Kinder ab

Wer kümmert sich um die minderjährigen Kinder, wenn die Eltern plötzlich sterben? So unvorstellbar dieser Schicksalsschlag ist – wer die Kinder im Todesfall gut versorgt wissen möchte, sollte in einem Testament oder Erbvertrag einen Vormund und Testamentsvollstrecker benennen, rät die Notarkammer Berlin und gibt folgende Hinweise:

Entscheidung gut begründen

Grundsätzlich entscheidet das Familiengericht, wer im Todesfall der Eltern das Sorgerecht für die Vollwaisen erhält. Allerdings wird sich das Gericht nach dem Wunsch der Eltern richten, wenn sie ausdrücklich einen Vormund benennen und ihre Entscheidung begründen. Welche Personen von der Vormundschaft ausgeschlossen werden sollen, kann ebenfalls angegeben werden. Darüber hinaus sollten die Eltern dem Vormund eine Vollmacht erteilen, um die elterliche Sorge bis zur tatsächlichen Vormundbestellung sicherzustellen.
Damit vermeiden sie, dass zwischen Tod und Eröffnung des Testaments ein Vakuum in Bezug auf die elterliche Sorge entsteht und möglicherweise das Jugendamt eingeschaltet wird.

Eingeschränkte Wahl

Ein Benennungsrecht für einen Vormund haben die Eltern dann nicht, wenn einem von beiden oder sogar beiden die Elternsorge entzogen wurde. Sollte die Vermögenssorge und Personensorge zwischen den Eltern aufgeteilt sein, kann keiner der Elternteile einen Vormund benennen. Hingegen steht eine Teilbeschränkung der elterlichen Sorge, zum Beispiel wenn einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wurde, der Benennung eines Vormundes nicht im Wege.

Sollte der Vater vor der Geburt des Kindes versterben, hängt das Benennungsrecht der Mutter davon ab, ob der verstorbene Vater das Sorgerecht gehabt hätte – dies gilt für den Fall, dass die Eltern verheiratet waren. Bei nicht Verheirateten darf die Mutter nur dann einen Vormund benennen, wenn eine sogenannte pränatale Sorgeerklärung abgegeben wurde.

Finanzielle Versorgung sichern

Damit das Kind finanziell versorgt ist, ist es ratsam, den Vormund mit Geld auszustatten. Dafür müssten die Eltern die Kinder in ihrem Testament als Erben festlegen. Falls die Kinder noch minderjährig sind, können die Eltern einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Er ist unabhängig tätig vom Vormund.

Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Erbe und zahlt aus dem Nachlass den monatlichen Unterhalt an den Vormund. Wie die Unterhaltung des Kindes im Einzelnen ausgestaltet sein soll, können die Eltern individuell entscheiden. Die Zahlung kann z.B. bis zur Volljährigkeit des Kindes oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres befristet werden.

Weitere Informationen

Wer sich von einem Notar über dieses Thema beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter http://www.notar.de.

(BM),15.10.2016, 03:01
http://www.morgenpost.de/schueler/leben/article208425985/Vorsorgen-fuer-den-Ernstfall-So-sichert-man-die-Kinder-ab.html

Vater zum Löschen von WhatsApp am Handy des Kindes verpflichtet


Sexuelle Belästigung eines Kindes über WhatsApp: Vater zum Löschen der App vom Handy des Kindes verpflichtet

Grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen Nutzung von WhatsApp durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

Wird ein 15 Jahre altes Mädchen über WhatsApp sexuell belästigt und bestehen Zweifel an einem verantwortungs­vollen Umgang des Mädchens mit der App, so kann dem Vater auferlegt werden, die App vom Handy seines Kindes zu löschen sowie regelmäßige klärende Gespräche mit dem Kind durchzuführen und Kontrollen des Handys vorzunehmen. Es bestehen zudem grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen die Nutzung von WhatsApp durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Hersfeld hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern eines 15- und 10-jährigen Mädchens waren seit dem Jahr 2006 geschieden und lebten daher getrennt voneinander. Dem Vater stand das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, so dass die Kinder hauptsächlich beim Vater lebten. Das ältere Mädchen erhielt seit Frühjahr 2015 von einem alten Schulfreund ihres Vaters, welcher in einer Nachbargemeinde wohnte, über WhatsAppNachrichten mit sexuellem Inhalt. So fragte er zum Beispiel, wie die Schamhaare und die Geschlechtsteile des Mädchens aussähen bzw. wie groß die „Sachen“ seien. Zudem wollte er von ihr und ihrer jüngeren Schwester Nacktfotos haben. Die sexuellen Belästigungen zogen sich über einen Zeitraum von 12 Monaten hin und belasteten das Mädchen stark. Nachdem der Vorfall bekannt wurde, musste das Amtsgericht Bad Hersfeld über familienrechtliche Maßnahmen entscheiden.

Beeinträchtigung des seelischen Wohls durch sexuelle Belästigung

Das Amtsgericht Bad Hersfeld sah die Notwendigkeit Auflagen gemäß § 1666 BGB zu erteilen, um eine weitere Gefährdung des Kindeswohls abzuwehren. In den Nachrichten mit sexuellem Inhalt sah das Gericht eine Beeinträchtigung des seelischen Wohlbefindens beider Kinder. Denn während das ältere Mädchen durch den direkten Chat-Kontakt betroffen gewesen sei, sei das jüngere Mädchen dadurch involviert worden, weil sie von ihrer älteren Schwester über die Chat-Inhalte laufend informiert wurde. Sowohl die Kinder als auch der Vater seien nicht in der Lage gewesen angemessen auf diesen Vorfall zu reagieren. Ihnen habe ein Bewusstsein zu den möglichen Gefahren hinsichtlich der Nutzung von Smartphones gefehlt.

Keine Eignung von WhatsApp für unter 16-jährige Kinder

Nach Ansicht des Amtsgerichts stelle die Nutzung von WhatsApp für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich eine Gefahr für ihre Privatsphäre und ihre Entwicklung dar. Denn durch die Nutzung werden das Persönlichkeitsrecht und der Datenschutz betroffen. Eine Person unter 16 Jahren könne die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung zur Nutzung von WhatsApp noch nicht überschauen. Dies gelte jedenfalls insofern, dass die Kinder nicht vor der Nutzung einen ausgeprägten verantwortungsvollen Umgang mit den Funktionen und den Risiken der App aufgezeigt bekommen haben und sie nicht bereits eine besondere geistige Reife und vorausschauende Sicht im Hinblick auf die Nutzung eines digitalen, umfassend vernetzten Kommunikationsmittels aufweisen. Beides sei hier nicht der Fall gewesen.

Auferlegte Pflichten für den Vater

Das Amtsgericht gab dem Vater zunächst auf, jeglichen Kontakt seiner Kinder mit dem Schulfreund zu verhindern bzw. gegebenenfalls den Kontakt umgehend zu unterbinden. Zudem erteilte es dem Vater die Auflage, die App von den Handys der Kinder zu löschen. Zudem musste der Vater anhaltend sicherstellen, dass keine Messenger-App mit Zwangsvernetzungstechnik über die Mobilfunknummer mehr auf den Geräten der Kinder installiert werde. Weiterhin traf ihn die Pflicht zumindest alle drei Monate die Handys der Kinder unter anderem auf dort installierte Apps zu besehen und mit den Kindern monatlich ein Gespräch über die Nutzung der Geräte und eventuelle Fragen oder Probleme zu führen. Schließlich erteilte das Gericht die Auflage, beiden Kindern jeweils nur ein Smartphone zur Verfügung zu stellen.

Kein generelles Verbot von Messenger-Diensten

Das Amtsgericht hob hervor, dass durch die erteilten Auflagen nicht gänzlich die Nutzung von Messenger-Diensten ausgeschlossen sei. So können Messenger ohne Zwangsvernetzungstechnik genutzt werden, wie zum Beispiel „Hoccer“, „Threema“ oder „Wire“.

kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH, Berlin 06.09.2016
Quelle: Amtsgericht Bad Hersfeld, ra-online (vt/rb)

Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:

 

Was ist Feminismus ?

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Lebenssprüche – Lebensweisheiten    –>  Was ist Feminismus?

Spruch Feminismus

Spruch über Feminismus

Es gibt nur eine Gruppe

die sich an einer fairen Ausgestaltung

im Familienrecht stört:

FEMINISMUS

Definition Feminismus: Frauenrechte = nur weiblich
Wiki - Lexikon: Fe·mi·nis·mus

Biologie: Verweiblichung bei Lebewesen
Die Rechte von Väter und Kinderrechte werden beim Feminismus nicht berücksichtigt, ebenso wenig bei der Frauenpolitik.

Duden | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft
Feministin = Frauenkämpferin, Frauenrechtlerin

Familienrecht in Österreich:

Bis in den 70er Jahren hat es in Österreich das Patriarchat im Familienrecht gegeben. Der Vater war das Familienoberhaupt. Man war zu dieser Zeit  der Ansicht der Vater muss arbeiten gehen und die Mutter bleibt zu Hause bei den Kindern.
Im Jahr 2000 sind die Scheidungen in den Großstädten auf 50% angestiegen. Die Zahl der offenen Lebensgemeinschaften und Patchwork-Familien ist gestiegen. Jeder Vater und Mutter verdienen in ihrem Beruf ihr eigenes Geld und teilen sich auch die Freizeit mit ihren Kindern in der Familie.

Leider sind die Gesetze in Österreich in Bezug auf die Familienpolitik seit den 80er Jahren stehen geblieben. Während man in Deutschland  vor 40 Jahren die „schuldige Scheidung“ abgeschafft hat, gibt es diese in Österreich derzeit noch immer.

Obwohl viele Eltern sich nach Trennung oder Scheidung weiter zu gleichen Teilen um ihre Kinder kümmern, sieht das veraltete Unterhaltsrecht noch immer vor, dass nur bei einem Elternteil das Kind das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, während der andere Elternteil trotz gemeinsamer Obsorge, den vollen Unterhalt zahlen muss.
Die gemeinsame Obsorge regelt kein Umgangsrecht, daher sehen viele Väter in der Praxis ihre Kinder noch immer nicht, manche bekommen ein Besuchsrecht alle 14 Tage am Wochenende.
Von einigen egoistischen Ex-Frauen wird der Umgang komplett unterbrochen und die Kinder  negativ manipuliert, man spricht von Eltern-Kind-Entfremdung oder auch PAS Parental Alienation Syndrome. Lt. EMRK Art.8 Menschenrechte (Achtung auf Familie) führt eine Kontaktunterbrechung von 6 Monaten, zwischen einem Elternteil und dem Kind, zu einer Entfremdung und ist eine Menschenrechtsverletzung.

Einige Trennungsväter sprechen von einer feministischen Justiz oder einem feministischen Rechtsstaat und davon, dass in Österreich 90% Richterinnen in den Familiengerichten, Landesgerichten, bzw.eine feministische OGH-Präsidentin (Irmgard Griss), vorhanden sind. Meiner Meinung nach sehen viele Familienrichterinnen die Entfremdung des Vaters  (teilweise auch der Mutter) als Kavaliersdelikt an. Viele ältere Familienrichter sind der Anschauung die Kinder gehören zur Mutter und nicht zum Vater.

In Folge wird von diversen Beugestrafen oder Beugehaft abgesehen, bis die Kinder endgültig von einem Elternteil entfremdet sind.
Österreich ist eines der feministischsten Länder in Europa. Während in Deutschland 96% die gemeinsame elterliche Sorge haben, sind es in Österreich nur 50% der gemeinsamen Obsorge, Stand 2015.
In Österreich spricht man seit einigen Jahren bereits von der „Vaterlosen Gesellschaft„.

Gesellschaftspolitisch haben Kinder die ohne Vater aufwachsen ein Identitätsproblem. Es gibt viele Studien die dieses Problem der vaterlosen Gesellschaft und ihre Auswirkungen bestätigen. In Amerika wird von einem „absent father syndrome“ gesprochen. Mehrere Nahost-Experten sprechen auch davon, dass Jugendliche die ohne Vater aufwachsen, oder  unter einer Entfremdung von ihren Eltern leiden,  sehr leicht zu radikalisieren sind.
Es fehlt ihnen das Vorbild des Vaters und sie suchen sich in der Religion z.B. bei einem Imam des islamischen Glaubens dieses Vorbild  bzw. eine Ersatzvaterfigur. Die Islam-Prediger radikalisieren diese Jugendlichen, bis sie bereit sind sich als IS-Kämpfer rekrutieren zu lassen. Es ist mittlerweile auch bekannt, dass drogenabhängige Teenager die in Europa leben bei Terroranschlägen mitmachen, siehe Terror Attentat vom 13.11.2015 in Paris Café Bonne Bièr, etc.

Gleichberechtigung und Gleichstellung kann zwischen Männer und Frauen nur dann funktionieren, wenn es eine Familienministerin und einen politisch gleichwertigen, männlichen Familienminister gibt.
Beide Geschlechter müssen in der Gesetzgebung zu gleichen Teilen vertreten sein.
Bei einem strittigen Familienrechtsverfahren sollte es einen männlichen und einen weiblichen Familienrichter geben.
Während seit vorigem Jahr im Strafrechtsänderungsgesetz private Gutachten als Beweismittel zulässig sind, ist dies im Familienrecht noch immer nicht möglich?

Lt. Resolution 2079, Sitzung der parlamentarischen Versammlung, am 02.10.2015 des Europarat sollen alle Länder in der europäischen Union die gesetzliche Möglichkeit zur „Doppelresidenz“ schaffen.   In Deutschland spricht man von einem Wechselmodell.
In der Schweiz wurde die alternierende Obhut eingeführt. In einigen US-amerikanischen Staaten wurde dieses Modell als „shared parenting“ gesetzlich verankert.
Echte Doppelresidenz bzw. shared parenting regelt in einem Familienplan die Betreuung des Vaters und der Mutter zum Kind.
Im Familienplan soll ein Zeitmodell mit Betreuung und Erziehung annähernd zu gleichen Teilen fixiert sein. Optimal wäre 50/50 Prozent zwischen Vater und Mutter.  Im schlechtesten Fall spricht man bei 30/70 Prozent auch noch von Doppelresidenz.
Das Kind pendelt also periodisch zwischen dem Aufenthaltsort des Vaters und der Mutter. Um eine echte Doppelresidenz auch in der Praxis zu leben, haben einige Länder eine maximale Entfernung von 80 meilen (120km) zwischen den beiden Aufenthaltsorten gesetzlich fixiert.  Bei kleineren Kindern sollte die Schule im Idealfall ungefähr in der Mitte liegen, ist aber nicht zwingend.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) sieht die Aufenthaltsorte beider Elternteile vor.
Ändert Elternteil1 seinen Aufenthaltsort (Wohnsitz) ,  größer einer Entfernung
von 120km zum Elternteil2, so verliert Elternteil1  die gemeinsame elterliche Sorge.

Sollte Elternteil2 dieser Entfernungsvergrößerung über 120km von Elternteil1 nicht zustimmen, bekommt der Elternteil2 mittels Gerichtsbeschluss unverzüglich die alleinige Sorge.

Admin Familie & Familienrecht, April 2016
Tags: ABR Aufenthaltsbestimmungsrecht  – Vaterlose Gesellschaft