Stellungnahme Anregungen KindNamRÄG 2013 – Gesetz zur gemeinsame Obsorge u. Kindeswohl

Start Parlament aktiv Begutachtungsverfahren und Stellungnahmen Nationalrat – XXIV. GPMinisterialentwürfe 65/SN-432/ME

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Stellungnahme Anregungen KindNamRÄG
Stellungnahme Anregungen KindNamRÄG von Ing. Günther Schmitmeier

Stellungnahme (65/SN-432/ME)

  • Übersicht

Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen

Stellungnahme von: Ing. Günther Schmitmeier zu dem Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kindschafts- und Namensrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Bundesgesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung geändert werden (Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2012 – KindNamRÄG 2012)

Stellungnehmende(r): Ing. Günther Schmitmeier

bezieht sich auf: Ministerialentwurf: (432/ME)

Datum Stand der parlamentarischen Behandlung Protokoll
09.11.2012 Einlangen im Nationalrat
09.11.2012 Inhaltliche Stellungnahme

Stellungnahme_65SN-432ME_KindNamRÄG_2012 von Ing. Günther Schmitmeier 05-11-2012.pdf

Full Version in English: Comments suggestion „KindNamRÄG2013“ – austria Law for common custody and child welfare.pdf

Child and Naming Rights Amendment Act 2012 (432 / ME)
Dear Ms. Minister of Justice Mag. Beatrix Karl!
Dear Ladies and Gentlemen !
In European family law, it is clear that the EU Charter and Human Rights
In particular, Article 8 ECHR is becoming increasingly important.
„Every child has a natural right to a family relationship with both of them
Parents and regular contact, as well as vice versa every parent has this right “
This claim of human rights must be promoted and protected!
Unfortunately, it should be noted that Austria is one of the tail ends of a decent
New regulation in family law.
Children need both parents, and this should not by any means and options
Co-determination of other persons blocked or through a legal cooling-off phase (phase
temporary parental responsibility)! . . .  

Tags: Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 – KindNamRÄG 2013 – 432/ME – Parlament Begutachtungsverfahren – gemeinsame Obsorge – Kindeswohl – ABGB § 180 [bisheriger Gesetzestext KindNamRÄG2012] “Kontaktrecht“   – Kindeswohl – Familie Familienrecht – FamilieFamilienrecht – familiefamilienrecht.wordpress.com – gemeinsame Obsorge – names Law Amendment Act 2013 – KindNamRÄG 2013 – 432 / ME –  Parliament review process – joint custody – child welfare – Civil Code § 180 – Contact rights“ – child welfare – Family Family Law – Family Family Law Austria  – familiefamilienrecht.wordpress.com –  joint custody

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NEWS from Admin family & family law austria germany, 15th of august 2017

Kindergeld Karenzgeld – Diskriminierung der Väter-Pension

Welcher Vater ist so blöd nimmt sich Karenzzeit, verzichtet auf seinen Job und dann bekommt er diese mit der Mutter geteilte Karenzzeit in der Pension, als Kindererziehungszeiten gar NICHT angerechnet?

siehe Link: http://wp.me/p4RGV9-1PQ

 

Kindergeld Karenzgeld Väter Diskriminierung Pension - Väterbeteiligung
Sophie Karmasin ÖVP – Kindergeld Karenzgeld – Österreich – Väterbeteiligung – Pension – Diskriminierung Väter

 

Das Familienministerium, Sophie Karmasin, hat zwar das neue Gesetz mit den Karenzzeiten und Karenzgeld gemacht (Kindergeld), aber lt. E-Mail-Auskunft über die Diskriminierung der Väter-Pension im Gesetz bekommt man als Antwort, man sei nicht für Karenz zuständig?
–>
https://familiefamilienrecht.wordpress.com/2016/06/20/neues-kindergeld-weitere-diskriminierung-der-vaeter-in-oesterreich/comment-page-1/#comment-1150

 

Admin Familie & Familienrecht, am 11-07-2016

Tags: Sophie Karmasin ÖVP – Kindergeld – Väterbeteiligung – Pension – Kinderbetreuungsgeld-Konto – Österreich – Väterpension – Kindergeld-Konto  – Männerpension – Pensionsgesetz – Gleichberechtigung –  Diskriminierung – leaks family law austria -Vaterlose Gesellschaft

Justizminister ÖVP lehnt Kinderrechte – HalbeHalbe durch Doppelresidenzmodell ab ?

Obwohl das Bundesverfassungsgesetz BVG „Rechte der Kinder“ BGBL 2011 Nr.4 eindeutigt regelt:

Artikel 2  (1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

und dieses Verfassungsgesetz in Österreich über die Kinderrechte auch nach Trennung oder Scheidung gilt, möchte die ÖVP, insbesondere der Justizminister Wolfganng Brandstetter, das Wechselmodell = Doppelresidenzmodell, welche die Betreuung, Erziehung und Elterliche Sorge je zur Hälfte beider Eltern  nach Trennung oder Scheidung regelt, dennoch NICHT gesetzlich verankern und die Petition von Väter ohne Rechte, Vaterverbot u.a. nicht weiter behandeln.

Familienministerin Sophie Karmasin – Justizminister Wolfgang Brandstetter ÖVP

Auszug aus der Stellungnahme des Justizministeriums:
2. Halbe – Halbe -> Doppelresidenz (66/BI); BlVIJ-Pr4528/00D��-Pr cj/20i 5

Der Grundsatz der zwingenden Festlegung eines Heimes erster Ordnung wurde durch das KindNamRÄG 2013 unverändert aus dem KindRÄG 2001, BGBI. I Nr. 2000/135, übernommen. Leitender Grundgedanke des gesamten Kindschaftsrechts und damit auch und insbesondere in Obsorge- und Kontaktrechtsangelegenheiten ist das Kindeswohl. Im Interesse der Kontinuität von Pflege und Erziehung des Kindes sowie auch im Bemühen, das Kind vor übermäßigen Belastungen zu schützen, wird es in aller Regel erforderlich sein, dass Eltern vereinbaren, dass ein Elternteil die „primäre Bezugsperson“ für das Kind sein soll. Insoweit sind die Ausführungen in den Erläuterungen der Regierungsverlage des KindRÄG 2001 wohl immer noch zutreffend (vgl. insb. ErläutRV 296 BlgNR 21. GP 37, 66). Dadurch ist aber eine annähernd gleichteilige Ausübung von Obsorge und Kontakt nach Auflösung der Ehe oder Trennung der häuslichen Gemeinschaft keineswegs ausgeschlossen. Sie wird vielmehr auch auf Grundlage des geltenden Rechts in jenen Fällen zulässig bzw. sogar geboten sein, in denen das Kind durch die nahezu gleichteilige Betreuung nicht in seinem Lebensmittelpunkt zerrissen wird, beide Elternteile schon vor der Auflösung der Ehe oder Trennung der Gemeinschaft die Aufgaben und Lasten der Betreuung gemeinsam getragen haben, ihre Lebens- und Vermögensverhältnisse so beschaffen sind, dass keine Auswirkungen auf die finanzielle Sicherung des Kindes zu befürchten sind, und sie trotz der Trennung immer noch ausreichend miteinander kommunizieren können (vgl. Kathrein, Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013, ÖJZ 2013, 197 [204]). Dabei kommt es für das Kind aber nicht auf eine völlige und schematische Gleichstellung der beiden Elternteile, sondern vielmehr darauf an, dass es im Wesentlichen gleich viel Kontakt zu beiden Elternteilten haben, mit ihnen also den Alltag teilen kann. Solche Rahmenbedingungen können auch im Regime der derzeitigen Gesetzeslage erzielt werden, weil eben aus dem Blickwinkel des Kindeswohls, wie es auch in § 138 ABGB umschrieben wird, mehr die sozialen und gelebten Verhältnisse im Vordergrund stehen, und nicht formale Kriterien, konkret, bei welchem Elternteil sich das „Heim erster Ordnung“ befindet.

Wien, 12. Mai 2015 Für den Bundesminister: Dr. Wolfgang Kirisits Elektronisch gefertigt

siehe Original BM f. Justiz (72/SBI): http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SBI/SBI_00072/imfname_412608.pdf

 

und hier

die Stellungnahme vom Team Sophie Karmasin ÖVP zur Bürgerintiative

Stellungnahme von: BM f. Familien und Jugend die Bürgerinitiative (66/BI) betreffend

„Halbe – Halbe – Doppelresidenz“ Ressortstellungnahme zur Bürgerinitiative Nr. 66 Name/Durchwahl: ßUNDESMINISTERIUM FÜR cA�lIL1EN UNO JUGEND Wien, am Mag. Nikolaus Hellerich/3414 Geschäftszahl: BMFJ-51111 O/0016-BMFJ – PAl1/2015 Das Bundesministerium für Familien und Jugend nimmt zur Bürgerinitiative N r. 66; „Halbe – Halbe -> Doppelresidenz“ wie folgt Stellung:

Da das Bundesministerium für Justiz die Auswirkungen des Kindschaft- und NamensrechtsÄnderungsgesetzes bis Ende 2016 evaluiert, sollten vor einer allfälligen Gesetzesänderung die Ergebnisse dieser Evaluierung abgewartet werden.

Hintere Zollamtsstraße 2b . 1030 Wien t: 01/71100 dvr 4011793 http://www.bmfj.gv.at Für die Bundesministerin: PETERLIK (elektronisch gefertigt)

siehe Orginaldatei BM f. Familien und Jugend (86/SBI): Stellungnahme zu Bürgerinitiative (gescanntes Original) / PDF, 51 KB

19.06.2015 Einlangen im Nationalrat

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SBI/SBI_00086/index.shtml Tags: Familie – Familienrecht – Verfassung – Verfassungsgesetz – Bundesverfassungsgesetz – Parlament – Kinderrechte – ÖVP – Familenpartei – Familienpolitik –  Gleichberechtigung – Gleichstellung – Justiz – Väter – Vater – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung – leaks family law austria – Verfassungsbruch – Österreich – Vaterlose Gesellschaft –     .

Jugendamt nimmt Vater Helmut Kratochwil sein Kind Rosalie weg, ohne Gerichtsbeschluss

Unfassbar!!!
Zwei Jugendamtmitarbeiter  aus Wien 21  kommen mit Polizei und  nehmen dem Vater Helmut Kratochwil ohne richterlichen Beschluss sein Kind Rosalie weg.

Erst vor einigen Wochen hat der Vater nach einer  Kindesentführung seine Tochter Rosalie zurückbekommen.

So. ich mach das mal öffentlich wie ein jugendamt bei einer angeblichen kindeswohlgefährdung vorgeht. Ich nenne aus vielleicht rechtlichen gründen keine namen.
Ca. 13:20 oder so. rosalie und ich machen einen mittagsschlaf. Es klopft!!! Ich total tamisch!!! Laufe zur tür mit dem gedanken dass es der fernwärmeableser ist. Shit verschlafen. So. ich reiss die tür auf. Da stehen die zwei jugendamtmitarbeiter ( eine habe ich schon vorher für befangen erklären lassen ) und mein jetziger mit zwei polizisten. Ich: ja hallo????!!!! Er: hr. kratochwil wir nehmen in den nächsten 5 minuten rosalie mit. Ich: rosalie schläft. Aus was für einem grund wollen sie rosalie mitnehmen? Er: sie haben gestern nicht den akh termin wargenommen.

Ich: das kann es jetzt aber nicht sein. Er: oja. Wir werden jetzt rosalie mitnehmen und sie in einem krisenzentrum unterbringen. Ich: ich habe ihnen am Dienstag gesagt, dass ich zwei termine zur selben zeit nicht einhalten kann und zur ma 11 aussenstelle mehr vertrauen habe als wieder ein neues loch aufzureissen. Er: ja da haben sie den falschen termin abgesagt. Wecken sie rosalie auf. Ich: nein. Er: na dann werden wir das eben tun. Ich: also auf der grundlage dass ich nicht den termin wargenommen habe und diesen per mail verschoben habe, nehmen sie rosalie jetzt mit? Er: ja. Ich: na dann gehen wir drei jetzt gleich zu einem psychologen und klären das. Er: nein. Wir nehmen jetzt rosalie mit. Wenn es sein muss auch gewaltsam. Ich: wie können sie das rosalie antun? Er: ich muss es tun. Ich: wissen sie dass sie morgen in den medien stehen?! das ist uns egal. Polizist: was ist jetzt? Ich: nix. So. musste rosalie aus dem tiefschlaf auwecken. Hat von anfang an geweint. Er vom jugendamt!!!: sie haben noch 5 minuten sonst mache ich das!!!!! Geben sie mir die ecard und den mutter kind pass. Rosalie hat sich so an mich geklammert und wollte sich nicht anziehen lassen. Dann habe ich meine mama angerufen. Habe ihm das handy in die hand gedrückt. Er: mit ihnen habe ich nichts zu reden.klick.aufgelegt. die andere hat gemeint: hallo rosalie und fährt ihr so über den fuss. Greifen sie mein kind nicht an. Noch schnell ein flaschi, ihren zuzi eine jacke, ein stofftier und weg ist sie.

Das war die kurzfassung. Die längere erzähle ich gerne jedem journalisten. Denn das war und ist unglaublich.
Rosalie liegt jetzt ohne gute nacht geschichte, ohne halten, ohne drücken, ohne plaudern, ohne kitzekitze in einem fremden raum und macht sicherlich wieder in die hose. Rosalie brauchte seit 4 tagen keine windi mehr in der nacht. Die zerstören rosalies leben.
Teilt das bitte wenn euch danach ist.

Helmut Kratochwil mit seiner Tochter Rosalie Kratochwil
Einige Stunden davor: Helmut Kratochwil mit seiner Tochter Rosalie Kratochwil

20.06.2015, 0:25

https://www.facebook.com/helmut.kratochwil

Tags: Kindesentführung – JUGENDAMT – Stadt Wien – MagElf – MA11 – Floridsdorf – Polizei – Gewalt, Jugendamt Artikel, Justiz, Justizopfer, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Kinderhandel, Kinderheim – Heimkinder – Internate, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindesabnahme Gefährdungsmeldung, Kindeswohl, leaks, Menschenrechte EGMR, family law austria – AKH – Menschenrechtsverletzung Österreich , Missbrauch mit dem Missbrauch, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, psychische Gewalt, Rosalie Kratochwil

„Po + Schenkel + Geschlechtssphäre“ umfasst neues Gesetz der sexuellen Belästigung

Neuer Gesetzesentwurf  „Sexuelle Belästigung“ umfasst jetzt
„Po, Schenkel und die Geschlechtssphäre“

Der Ministerrat hat  im Strafrechtsänderungsgesetz am Di.16.06.2015 zugestimmt.

Pograpschen - Geschlechtsphäre - §218 StGB - Feminismus - Heinisch-Hosek SPÖ - Ministerrat - Sexuelle Belästigung

Pograpschen – Geschlechtsphäre – §218 StGB – Feminismus – Heinisch-Hosek SPÖ – Ministerrat – Sexuelle Belästigung

Gesetzesentwurf:  Po, Schenkel und die „Geschlechtssphäre“

Sexuelle Belästigung soll öfter bestraft werden, doch der neue Entwurf sorgt für Kritik

Wien –
Was gehört zur „Geschlechtssphäre“? Die Genitalien bestimmt, der Busen auch. Der Entwurf für das neue strafrechtliche Verbot der sexuellen Belästigung will die „intensive Berührung“ einer Körperstelle. die eben dieser Sphäre zuzuordnen ist, verbieten. Strafrechtlern ist das zu schwammig – und manche fürchten, dass Betroffene von Belästigungen sogar noch weniger gut geschützt sind als jetzt.

Zur Erinnerung: Eine Novelle musste her, da der unerwünschte Griff auf den Hintern vor Gericht bisher nicht als sexuelle Belästigung galt. Bisher waren nur ungebetene „geschlechtliche Handlungen“ strafbar – etwa Berührungen der Geschlechtsorgane.

Im März legte Justizminister Wolfgang Brandstetter einen Entwurf vor, doch der ging manchen zu weit: Jede Belästigung in Form einer „der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörigen körperlichen Handlung“ wurde verboten. Frauenrechtlerinnen waren zufrieden, Kritikern war die Formulierung zu unbestimmt.

Nur „intensive“ Berührungen

Der neue Entwurf, der nun dem Justizausschuss des Parlaments vorgelegt wird, zieht neue Hürden ein: „Intensiv“ müsse die Berührung ausfallen, um verboten zu sein. Eine „der Geschlechtssphäre zuzuordnende Körperstelle“ muss betroffen sein und man muss verdeutlichen können, dass die Würde „verletzt“ wurde. Um Zweifel auszuräumen, halten die Gesetzeserläuterungen fest, dass Po und Oberschenkel auf jeden Fall zur No-Go-Zone gehören.

Dennoch wird der Wortlaut den Gerichten einige Schwierigkeiten bereiten. Kriminologin Katharina Beclin von der Uni Wien sieht in der Neufassung eine Einschränkung der Opferrechte: „Der Schutz der sexuellen Integrität darf nicht erst einsetzen, wenn das Opfer bereits in seiner Würde verletzt wurde“, so Beclin. Auch eine Beleidigung sei schließlich strafbar, ohne dass der oder die Beschimpfte erst beweisen müsse, in der Würde verletzt zu sein. Beclin fordert, dass alle sexuellen Belästigungen verboten werden.

Aufgedrängte Küsse

Die Juristin kritisiert am Entwurf auch, dass Griffe auf Busen und Po weiterhin unterschiedliche Folgen hätten: Griffe auf den Busen wären auch strafbar, wenn sie „nicht bloß flüchtig“ passieren, belästigende Berührungen am Gesäß aber erst in „intensiver“ Form. Beclin befürchtet zudem, dass aufgedrängte Küsse weiterhin straffrei bleiben, da der Mund nicht zur Geschlechtssphäre zählt.

„Schulter, Gesicht, Mund, Rücken gehören wohl eher nicht dazu“, sagt auch Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer von der Uni Linz, der den Entwurf als „absolut schwammig“ bezeichnet.

Die Folgen seien fatal: „In der Praxis wird die Gerichtsentscheidung mal so, mal so ausfallen – je nachdem, ob der Richter die Person gustiös oder ungustiös findet.“ Schon jetzt höre man, dass manche Richter die Glaubwürdigkeit Betroffener von deren vermeintlicher Attraktivität abhängig machten. Birklbauer würde den Paragrafen erst gar nicht verschärfen: „Strafrecht löst keine Konflikte.“

Anders sieht das Juristin Birgitt Haller vom Institut für Konfliktforschung: „So ein Gesetz macht klar, dass eine Grenze überschritten worden ist – und das ist ein wichtiges Signal.“

(Maria Sterkl, 17.6.2015)

http://derstandard.at/2000017616863/Gesetzesentwurf-Po-Schenkel-und-die-Geschlechtssphaere
Tags: Pograpschen – Po-grapschen –  Strafgesetzbuch – §218 StGB – Familie – Familienrechte – Feminismus – Feministin Heinisch-Hosek – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Frauenpolitik – Genderwahn – Kriminalisierung – leaks – family – law abuse  divorce  – austria  – feminism – feminist – Scheidung – Trennung – vaterlose Gesellschaft – Justizopfer  Staatsanwaltschaft – Strafrechtsreform 2015 –

Österreichische Justiz verletzt Grundsatz – Hohe Gebühren bei Scheidungen, Exekutionen, Verlassenschaften

Die Gerichtskosten sind nirgends so hoch wie in Österreich

Grundsatz der Justiz wird verletzt: „Der Zugang zum Recht darf kein Geschäft sein “
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Doch die Gerichtsgebühren bei Scheidungen – Verlassenschaften – Vormunschaften – Exekutionen – Fremdwährungskredit – Besuchsrechtverfahren – Schadenersatz- zeigen etwas Anderes – Österreich hat eine teure Justiz
Durch die hohen Gerichtsgebühren nehmen viele Leute oft das Unrecht in Kauf – Rechtsanwälte sind meist auch sehr teuer.

Ist der Rechtsstaat für arme Personen in Gefahr ?
Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter ÖVP und ehem. OGH Präsidentin Dr. Irmgrad Griss im Interview . . .

 

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2015 05 21

Tags:  -leaks  – Familienrecht – family law – austria court fees divorce

Eltern sind nachrangig – Die Sexualerziehung in Kindergärten und Schulen übernimmt jetzt der Staat

Elternrechte: Bisher wird die Sexualerziehung als „primäre Aufgabe der Eltern“ definiert, die Schule wirke lediglich daran mit. Nun soll das Verhältnis umgekehrt werden: Von Zusammenarbeit mit den Eltern oder gar deren Vorrang ist keine Rede mehr. Der Staat will also die Sexualerziehung der Kinder übernehmen und den Eltern damit aus der Hand nehmen. Die Ministerin will ein eigenes Budget dafür reservieren.

SPÖ Heinisch-Hosek – Schulen – Kindergärten – Schulreform macht Sexualerziehung – Frühsexualisierung – Gendermainstream durch Feminismus in Österreich
Zitat – Nicole M. am 20..April 2015:

So nun wird es amtlich in Österreich (bei uns auch!? ) :

„Einführung in gleichgeschlechtliche Beziehungen, Anerkennung der Vielfalt von Beziehungen und Lust beim Berühren des eigenen Körpers“.

Das sollen in Zukunft die Kinder in Kindergärten und Schule lernen.
Damit übergeht eine Regierung wieder einmal die Grundrechte des Menschen auf freie Entfaltung und ist wieder einen Schritt weiter an der Sexualisierung der Kinder , wahrscheinlich zu heimtückischen Zwecken. Das private Gut und die Moral der Menschen bleibt wie immer unbeachtet.

Eltern werden denunziert in die Ecke gestellt und entrechtet. Bekommen „die Grünen“ in der BRD es nicht durch, das Sex mit Kindern straffrei bleibt, so geht man woanders eben andere Wege, offene und völlig legalen Wege, Kinder in ihrer Psyche zu zerstören. Experten warnen schon lange eindringlich davon ab, die Kinder so früh an sexuelle Handhabungen heran zu führen. Wenn die Eltern JETZT nicht einschreiten, nimmt das ein katastrophales Ende der Gesellschaft und nicht einzuschätzbare Schäden an den Kindern selbst. Egal wie groß der Schwachsinn der Regierungen auch wird, es scheint fast so , das man mit Eltern machen kann was man will, auf Kosten der Kinder.
Ein Skandal ist das, alleine schon, weil die Selbstbestimmung des Menschen (in dem Fall des Kindes) nieder getreten wird und von Missachtung kann schon keine Rede mehr sein. Ist es doch eher so, das bewußt darauf hingearbeitet wird, durch den Gender.Mainstream, die moralischen Vorstellungen gänzlich zu zerstören.
Und wieder ist es eine Frau, die in der österreichischen Regierung unter Halluzinationen zu leben scheint (Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek), die vermuten lassen das alle Politiker unter der Schwachsinns Krankheit leiden oder sich eindeutig im Reich der Drogen befinden, weil als normal kann man dieses Gedankengut nicht mehr bezeichnen.
Schon der Altkanzler Helmut Schmidt sagte :
“ Wer eine Vision hat, der sollte zum Arzt gehen!“
Nur das es für diese Art der Erkrankung keine Heilung geben kann.
Grüß Gott
Nicole
Hintergrund hier weiterlesen –>

Sexualerziehung: Ein neuer Erlass, der an Kindesmissbrauch grenzt

Die Bildungsministerin will neue Standards in der Sexualpädagogik an Schulen: Ausschaltung der Eltern sowie „Lust“ und „Genuss“ statt Werte und Beziehung.

 (Die Presse)

Bereits die Ankündigung eines „modernen“ neuen Sexualkundeunterrichts durch Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek im Herbst 2014 ließ Schlimmes ahnen: „Möglichst früh“ solle dieser einsetzen, also noch im Kindergarten. Ende März schickte sie den Entwurf für eine Aktualisierung des Grundsatzerlasses „Sexualerziehung an den Schulen“ zur Stellungnahme an Elternverbände und Experten. Diese hatten nur wenige Tage Zeit zur Begutachtung, die Frist lief bereits am 10. April wieder ab.

Sind schon einige bisherige Aufklärungsprojekte höchst fragwürdig, wie etwa der Lovetour-Bus oder die Broschüre „Love, Sex und so…“, so übertrifft der Entwurf die schlimmsten Befürchtungen. Etwa im Hinblick auf die Elternrechte: Bisher wird die Sexualerziehung als „primäre Aufgabe der Eltern“ definiert, die Schule wirke lediglich daran mit. Nun soll das Verhältnis umgekehrt werden: Von Zusammenarbeit mit den Eltern oder gar deren Vorrang ist keine Rede mehr. Der Staat will also die Sexualerziehung der Kinder übernehmen und den Eltern damit aus der Hand nehmen. Die Ministerin will ein eigenes Budget dafür reservieren.

Eine deutliche Verschiebung soll auch bei der Werteerziehung vollzogen werden. In der bisher gültigen Fassung heißt es, die Schule solle an einer „werterfüllten Orientierung an der Bewusstseinsbildung der Schüler und Schülerinnen in Fragen der Sexualität und Partnerschaft“ mitwirken. Künftig soll das auf Wunsch der Ministerin radikal anders werden: Die Schule solle keine Werte vermitteln oder vorgeben. Im Zusammenhang mit Sexualität geht es in ihrem Entwurf stets um „Lust“ und „Genuss“, die Begriffe „Liebe“ und „Familie“ kommen nicht mehr vor.

Dafür sollen Kinder „Fähigkeiten und Fertigkeiten“ erwerben, die das „eigene Wohlbefinden fördern“, sie sollen „Körperkompetenz“ erlernen – was immer das sein mag. Dass Kinder ihren eigenen Körper im Rahmen der Sexualerziehung „erkunden“ sollen, lässt jedoch erahnen, was damit gemeint ist. Auch auf das Thema Sexualität und Medien soll eingegangen werden. In diesem Zusammenhang „kann“ man sich im Unterricht auch mit „Pornografie und Sexting“ (das Verschicken erotischer Fotos per Handy) auseinandersetzen. Also Porno-Schauen in der Schule?

Im Entwurf zum neuen Erlass ist von einer „Sexualpädagogik der Vielfalt“ die Rede. Es gibt kein Ideal, keine Norm, alle Arten von Sexualität und sexueller Orientierung werden als gleichwertig dargestellt. Es darf also keine Leitbilder mehr geben, die sich an der Partnerschaft von Mann und Frau orientieren. Dahinter steht eindeutig die Ideologie des Gender-Mainstreamings, die Loslösung vom biologischen zu einem rein „sozialen“ Geschlecht. Das offenbart den Hintergrund, auf dem der Entwurf aufbaut und der auch explizit genannt wird, nämlich die Standards der Weltgesundheitsorganisation WHO, die rechtlich nicht verbindlich und höchst umstritten sind.

Die WHO empfiehlt etwa für Kinder im Kindergartenalter folgende Sexualpädagogik: „Einführung in gleichgeschlechtliche Beziehungen, Anerkennung der Vielfalt von Beziehungen und Lust beim Berühren des eigenen Körpers“.

Als Vorwand für diese grenzwertige Form der Sexualerziehung wird genannt, Kinder könnten sich besser gegen Missbrauch schützen, wenn sie möglichst früh über Sexualität und alle ihre Formen Bescheid wüssten. In Deutschland und der Schweiz, wo diese Standards bereits umgesetzt wurden, laufen Eltern dagegen Sturm. Viele Experten, allen voran der Arzt und Autor Remo Largo, warnen dort vor den Folgen dieser Sexualerziehung.

Auch in Österreich besteht Grund zur Sorge, denn diese Form von Sexualpädagogik hat mit der Vermittlung von Faktenwissen nichts mehr zu tun, sondern grenzt an Kindesmissbrauch! Um Gefahr für das seelische Wohl unserer Kinder abzuwenden, sollte der Entwurf dort landen, wo er hingehört: in der Mülltonne.

E-Mails an:debatte@diepresse.com

 Zur Autorin:

Dr. Gudula
Walterskirchen ist Historikerin und
Publizistin. Sie war bis 2005 Redakteurin der „Presse“, ist seither freie Journalistin und Autorin zahlreicher Bücher mit historischem Schwerpunkt.

www.walterskirchen.cc

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 20..April2015

http://diepresse.com/home/meinung/meinungimport/4712198/Sexualerziehung_Ein-neuer-Erlass-der-an-Kindesmissbrauch-grenzt

Tags: Kindesmissbrauch – Frühsexualisierung – Schule – Kindeswohl – SPÖ – Bildungsministerin – leaks – family law Early sexualization of children in  austria  – Sozialistische Partei Österreichs Frauen