Anmerkungen zu Bezirksgericht und Bezirksamt:
Die unerträgliche Infamie des Vorgehens, nach „Prüfung der Voraussetzung „, ob, und wenn ja, unter welchen Bedingungen eine Mutter einige Tage vor Weihnachten ihre Kinder für wenige Augenblicke sehen darf, lässt sich metaphorisch aufzeigen:
Räuber, Diebe und ihre Hehler erweisen zynischerwese ihren Opfern die Gnade, das ihnen geraubte/gestohlene Eigentum für wenige Minuten – selbstverständlich unter strenger Aufsicht – sehen zu dürfen …
Die im gegenständlichen Fall betroffene Mutter aus Oberösterreich hat beim – zweckdienlicherweise nunmehr als zuständig erachteten – BG Favoriten einen Schriftsatz eingebracht, in dem sie ausführt:
Bei pflichtgemässer Prüfung der Akte und rechtskonformer wie sachgerechter Würdigung der Akteninhalte wären weder das Bezirksgericht Favoriten, noch Favoritner „Jugendwohlfahrtseinrichtungen“ in die Lage gekommen bzw. befugt gewesen, (in Anlehnung an historische Vorgänge) zu selektieren, wem ( menschenverachtende ) „Verfügungsrechte“ bezüglich nach Wien „transferierter“ Kinder zu erteilen sind.
Meiner im Widerstand gegen staatlich geförderter Niedertracht geschulten Selbstdisziplin ist zuzuschreiben, dass ich bei einigen Szenen es geschafft habe, meiner Pflicht als Vertrauensperson doch zu entsprechen und meiner maßlosen Empörung nicht lautstark Ausdruck zu verleihen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich auch dann dem „Schweigeverbot“ nachge-kommen wäre, wenn das Wiedersehen der Mutter mit ihren Kindern wenige Tage vor Weihnachten nicht auf dem Spiel gestanden wäre.
Die systematisch entrechtete Mutter hat in einem nach der Tagsatzung am 18.Dezember 2014 beim Bezirksgericht Favoriten eingebrachten Schriftsatz auf diese Szenen, bei der mir Äußerungsverbot auferlegt war, hingewiesen:
Die Favoritner Bezirksrichterin hätte sich ausschließlich mit den Wünschen des anwaltlich vertretenden „Antragswerber“, dem beim Bundesministerium für Gesundheit tätigen und die von Steuergeldern finanzierten Einrichtungen wie Telefon, Handy, Laptop, Fax und Email-Adresse missbräuchlich verwendenden Kindesvater befasst, und als „Ausgleich“ die in einem Vorbereiteten Schriftsatz deponierten Anliegen der entrechteten Mutter, der anwaltlich nicht vertretenden Antragsgegnerin, „nicht einmal ignoriert“.
Unerträglich die Bemühungen der Favoritner Bezirksrichterin dem Herrn „Ministerialbeamten“ zu Diensten zu sein und bezüglich einem seiner Begehren eine Vereinbarung zu basteln: Herausgabe von angeblich den Kindern gehörenden Gegenständen und vorallem von Sparbüchern, die die Mutter zu Gunsten ihrer Kinder eröffnet.
Bei diesem „Herbeiführen einer friedlichen Lösung“ – mit der in offenkundiger Täuschungsabsicht lediglich die Bereitschaft des hochverehrten Herrn „Ministerialbamteten“ dokumentiert werden soll, Probleme friedlich zu lösen – wurde ein aktenkundiges Faktum zu beachten von der Frau Bezirksrichterin für nicht zweckmässig angesehen:
Der vorgeblich einer friedlichen Lösung geneigte Herr „Ministerialbeamte“ hatte bereits Strafanzeige erstattet bezüglich dieser „unterschlagenen“ Gegenstände, sohin die Mutter jener Kinder, um deren Wohl er sich nunmehr besorgt zeigt – die Höhe der ausstehenden Unterhaltszahlungen, die zu leisten er gehabt hätte, ist beträchtlich – erneut strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt …
( Wie man zur der ebenso perversen wie rechtswidrigen Ansicht gelangen konnte, der Herr „Ministerialbeamte“ sei um das Wohl seiner beiden Söhnen tatsächlich bemüht, da er ihre Mutter unentwegt in den Dreck zieht und sie verleumderischerweise strafrechtlich relevanten Verhaltens bezichtigt, sollte in einer öffentlichen Strafverhandlung abgehandelt werden. )
Ich bin mir ziemlich sicher, dass vielleicht nicht allen, aber den meisten vorstellbar ist, dass mit dem Dabeisein meinerseits bei einigen Szenen wie das tränenreiche Wiedersehen der Mutter und ihren beiden Buben die Grenze meiner emotionaler Belastbarkeit erreicht war.
Zum eingangserwähnten Lichtblick: Im mit geschätzten 100 Personen brechendvollen kleinen Pfarrsaal hatten Mitglieder eines Fußball-Fanklubs Berge von Spielsachen, Kleider und Kinderbücher herbeigeschleppt, um diese Geschenke samt einen nahmhaften Geldbetrag einem Verein auszuhändigen, der sich dem Andenken eines Kindes widmet, der aufgrund des totalen Versagen der Kolleginnen der Favoritner Amtsgenossen grausam abgeschlachtet werden konnte.
( Mit den Martyrium dieses grausam abgeschlachteten Buben hat sich der Bürgerrechtskämpfer Mag. Herwig Baumgartner in seinem Buch „Mord an Elias Luca“ befasst – und büsst seine ebenso unerwünscht wie unzulässig erachtete Aufdecker-Tätigkeit mit einem nunmehr schon 5 Jahre währenden Kerkeraufenthalt…)
Anwesend im Pfarrsaal am Antonsplatz war auch die Mutter eines kleinen Buben, der vor zwei Jahren Gegenstand eines von Kolleginnen der Favoritner Amtsgenossinen erwirkten, an Inhumanität nicht leicht zu überbietenden „Baby-Ausfolge-Verbots“. Auch damals durfte ich mitwirken, dass diesem unmenschlichen „Baby-Ausfolge-Verbot“ nicht entsprochen wurde.