Irmgard Griss ist eine „SCHANDE“ für Österreich und unsere Werte der Gleichberechtigung!

Zitat Fr. Irmgard Griss (NEOS ist eine liberale Oppositions-Partei in Österreich):

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„Wenn einer unsere Werte nicht anerkennt, also wenn er gegen die Gleichberechtigung der Frau ist, dann werden wir das verschmerzen können.“

Und sie meinte zum dagegen protestierenden Autor Henryk Broder:

„Ja, wir werden damit leben müssen.“

siehe Artikel mit Video –> https://www.krone.at/1865389

Irmgard Griss - Partei Neos
Irmgard Griss – Partei Neos in der Sendung: Messerattacken: Ein kulturelles Problem?

Schwach**** pur . In der weltweiten Praxis, MUSS sich jeder Fremde in einem anderen Land der Kultur anpassen!
In Österreich herscht Gleichberechtigung zwischen Männer und Frauen, der Islamismus mit der „Scharia“ unterdrückt die Frauen und auch Kinder (Kinderehe) deshalb muss ein eigenes Islamgesetz gemacht werden um die Werte in Österreich zu unterstreichen, Hr. Johann Gudenus FPÖ hat RECHT liebe Frau Griss. Der Kinderschutz (Kinderehe) und Frauenschutz sollte in unserer Gesellschaft weiter gewährleistet bleiben durch präventive Massnahmen!!!
Hier sollte die Volkspartei STS Karoline Edtstadler den nächsten Schwerpunkt in der taskforce setzen und deutlich Nachschärfen.

Admin Familie & Familienrecht, am 21-2-2019
Tags: Feminismus – feministische – Feministin – Neos Frauenpolitik Gewalt – Gesetze Österreich – Missbrauch mit dem Missbrauch – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justiz – Kindesmissbrauch – radikale Islamisierung

Gutachten Prof. Mazal – Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland

Rechtsgutachten zur Neugestaltung der Familienbeihilfe
für Kinder, die im EU-Ausland leben
für das BM für Finanzen erstattet von
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal
Wien, am 20. Februar 2017

–>

Klicke, um auf Download.pdf zuzugreifen

Artikel:
Mazal: „Glasklare Argumente“ für Kürzung der Familienbeihilfe

Arbeitsrechtler Mazal stützt mit einem Gutachten den Regierungsplan, die Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland zu kürzen Wien – Die ÖVP hat die Hoffnung auf eine EU-weite Einigung aufgegeben: Weil die EU-Kommission Nein sagt, will die kleinere Regierungspartei die Kürzung der Familienbeihilfe für in anderen EU-Ländern lebende Kinder im nationalen Alleingang durchsetzen. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten des Arbeitsrechtsexperten Wolfgang Mazal.

Die Familienbeihilfe sei keine Geldleistung wie die Pension, bei der ein Einzahler später eine garantierte Summe herausbekomme, argumentiert der Jurist im Gespräch mit dem STANDARD, sondern vielmehr eine zweckgebundene Leistung, „um den konkreten Aufwand für ein Kind teilweise zu refundieren“. Oder, wie es in einer Kurzfassung von Mazals Expertise heißt: „Sie soll den Unterhaltspflichtigen in die Lage versetzen, einen Teil jener Sachgüter und Dienstleistungen, die für die Erfüllung seiner Unterhaltspflicht maßgeblich sind, nicht aus eigenen Mitteln, sondern mit Unterstützung und aus Mitteln der Allgemeinheit zu erwerben.“

Aus dieser Funktion ergebe sich, dass der Unterhalt bei im Ausland lebenden Kindern nach zivilrechtlicher Judikatur „nicht nur nach den durchschnittlichen Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen, sondern auch im Verhältnis zur Kaufkraft im Wohnland des Kindes zu bemessen ist“.

Butterbrot, Wurst und Käse Unjuristisch ausgedrückt, in der „Übersetzung“ aus dem Büro von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP): Die Familienbeihilfe müsse garantieren, dass die Eltern ihren Kindern – ob in Österreich oder Rumänien – „das Butterbrot, die Wurst, den Käse“ und andere Artikel des täglichen Bedarfs bieten könnten. Da die Kosten dafür in jenen osteuropäischen Ländern, wo besonders viele Kinder von in Österreich arbeitenden EU-Bürgern leben, niedriger sind, könne auch die Familienbeihilfe entsprechend gesenkt werden.

Umgekehrt müsste die Leistung für Kinder in teureren Ländern angehoben werden, betont Mazal: „Alles andere wäre diskriminierend.“ Der Löwenanteil der rund 249 Millionen Euro, die im Jahr 2015 an Familienbeihilfe ins Ausland flossen, entfiel jedoch auf Ungarn, die Slowakei, Polen und Co. Zahlen für 2016 gibt es noch nicht, laut Familienministerium sollen die Kosten abermals gestiegen sein. Die Umsetzung wäre einfach, sagt der Experte: Das Niveau der Familienbeihilfe müsste einfach von Land zu Land anhand der entsprechenden Kaufkraft, wie sie die Statistik ausweist, bemessen werden. Lieber in Ehren untergehen Mazal ist überzeugt, eine „glasklare und saubere Argumentation“ zu verfolgen, rechnet aber dennoch mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof, sollte Österreich die Regelung tatsächlich in ein nationales Gesetz gießen: Wenn nicht die EU-Kommission, dann werde ein betroffener EU-Bürger klagen. Er empfiehlt der Regierung als Begleitprogramm eine „diplomatische Offensive“ in der EU, um für den Standpunkt zu werben, letztlich sei der Gang vors Gericht aber zwingend: „Lieber in Ehren untergehen, als die Segel zu streichen.“

Kritik üben hingegen die Grünen. EU-Bürger, die in Österreich arbeiten, würden dieselbe Summe in den Familienlastenausgleichsfonds einzahlen, sagt Familiensprecherin Judith Schwentner: Eine Ungleichbehandlung von EU-Bürgern widerspreche dem Gedanken des gemeinsamen Europas und der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die ÖVP betreibe „reine Stimmungsmache“ gegen Menschen, die etwa in der Pflege in Österreich unentbehrlich seien.

Die Neos erklärten, dass die Lösung für ein effizienteres System bereits auf dem Tisch liege. Dass etwa die Familienbeihilfe nach wie vor fünf Jahre rückwirkend beantragt werden kann, sei „nicht nachvollziehbar“. Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe seien leicht möglich, ohne gleich die europäische Idee zu opfern, sagt Familiensprecher Michael Bernhard: Doch eine entsprechende Initiative von Neos sei ignoriert worden.

(Gerald John, 15.2.2017) – 
https://derstandard.at/2000052656202/Mazal-Glasklare-Argumente-fuer-Kuerzung-der-Familienbeihilfe

ÖVP SPÖ beschließen Frauenquote 30% – Rückführungsgesetz zu HKÜ . .

Austria decides on women’s rate 30% – feminism

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Auf den Weg in den Nationalrat brachten die Abgeordneten auch einen Antrag der Regierungsparteien, der eine verpflichtende Frauenquote von 30% in Aufsichtsräten von Großunternehmen vorsieht. Die Initiative wurde auch von den Grünen unterstützt. FPÖ, NEOS und Team Stronach hingegen lehnten jegliche Quotenregelung strikt ab und sahen darin einen Eingriff in die Privatautonomie der Unternehmen.

Ein Kinder-Rückführungs-Gesetz wiederum, über das im Ausschuss Einstimmigkeit herrschte, soll die Rückführung nach internationalen Kindesentführungen beschleunigen. Schnellere Rückführung bei internationalen Kindesentführungen.

Die Problematik internationaler Kindesentführung ist Anknüpfungspunkt eines auf Grundlage eines Initiativantrags (2243/A) der Regierungsparteien einstimmig verabschiedeten Kinder-Rückführungsgesetzes, das vor allem verfahrensbeschleunigende Maßnahmen bringt und dabei von dem Bestreben getragen ist, rasche Entscheidungen im Interesse des Kindeswohls zu ermöglichen. Durch weitere Bestimmungen soll während eines anhängigen Rückführungsverfahrens insbesondere darauf geachtet werden, eine Entfremdung zwischen dem entführten Kind und dem zurückgelassenen Elternteil zu verhindern.

Keine Mehrheit für Anträge der FPÖ

Nicht durchsetzen konnten sich die Freiheitlichen mit ihrer Forderung (1031/A(E)) nach einem Gesetz zum Schutz der Kinder vor Gewalt und sexuellem Missbrauch. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde bereits zum wiederholten Mal vertagt. Ebenfalls in die Warteschleife verwies die Ausschussmehrheit einen Vorstoß der FPÖ (1397/A(E)) betreffend ein lebenslanges Tätigkeitsverbot von verurteilten SexualstraftäterInnen in Erziehungsberufen.

Novelle der Privatinsolvenz soll Entschuldung erleichtern
Privatkonkurs jetzt 5 Jahre OHNE 10% Rückzahlungsquote . . .
Wichtig die ausdrückliche Verpflichtung des Schuldners zu Arbeitssuche bei Arbeitsfähigkeit.

weiterlesen . . .
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170621_OTS0262/reform-des-privatkonkurses-geht-durch-den-justizausschuss

Tags: HKÜ  – Haager Kindesentführungsübereinkommen – Feminismus – Österreich – binationale Ehe Paare – Frauenpolitik – Gesetze Österreich – Justizausschuss – Nationalrat – Justiz – Kindesentführung – Pädophile – Kinderschutz

Neos und die Feministin Irmgard Griss

Irmgard Griss NEOS
Irmgard Griss NEOS

Der Matthias Strolz ist ein politischer Träumer, er sagt Irmgard Griss ist mit uns auf gleicher Linie, z.B. in Europa.
M.E. ist die Feministin in der Politik völlig fehl am Platz und hat sehr wenig Ahnung von Weltpolitik. Jahrelang hat die oberste OGH Präsidentin den Feminismus unterstützt und die vaterlose Gesellschaft in Österreich voran getrieben. Endprodukt sieht man eh, Jugendliche sind von ihren eigenen Eltern entfremdet und radikalisieren sich jetzt sehr leicht weil ihnen die Vaterfigur fehlt.
Die NEOS sind ebenso Populisten sonst nichts, es sind in Österreich alle Parteien inkl. der FPÖ für ein friedliches Europa.
Nur muss man etwas Vernüftiges dazu beitragen Hr. Strolz nicht nur große Töne spucken, viele Vorschläge von der Nato oder Angela Merkel sind leider nicht der richtige Weg, weder sozial noch gerecht gegenüber den Steuerzahler und führen uns auch nicht zu einem friedvollen Europa.
Die FPÖ und auch Außenminister Sebastian Kurz sind Realisten.

Liberalismus wird uns nicht zum Ziel führen,
sondern Objektivität.

Admin Familie & Familienrecht, am 6-7-2017
siehe auch 
Genderwahnsinn – Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016
http://wp.me/p4RGV9-1KC

 

Tags: Familienrecht – Feminismus – feministische – Feministin Bild Österreich, ÖVP, Familie, Familienrecht, FPÖ – HC Strache, Genderwahn, Gericht, Gesetze Österreich, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Kinder, leaks family law austria germany, Menschenrechtsverletzung, NEOS, Richter, Scheidung – Trennung, Sebastian Kurz, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel

Zahl-Väter noch immer Menschen 2.Klasse in Österreich

Parlament
Parlament


SPÖ ÖVP NEOS Die Grünen ignorieren noch immer das menschenverachtende Gesetz
der Anspannung im Familienrecht, welche Zahlväter (tlw. Zahlmütter) zu Menschen 2.Klasse abstempelt, so wurde der Entschließungsantrag der FPÖ zur Novelle der Exekutionsordnung im Parlament nicht unterstützt?
APA OTS

APA Presseinformation OTS0197 vom , 19. Okt. 2016:

Zum Thema Exekutionsordnung steuerten die Freiheitlichen einen Entschließungsantrag (1396/A(E)) bei, in dem Harald Stefan die Forderung nach Sicherung des Existenzminimums auch bei Unterhaltspfändungen erhebt. Die derzeitigen Gesetzesbestimmungen würden bei Exekutionen gegen Unterhaltsschuldner eine Unterschreitung des unpfändbaren Existenzminimums um 25% zulassen, gab der Justizsprecher der FPÖ zu bedenken. Betroffen seien davon vor allem getrennt lebende Kindeseltern und Geschiedene, die als Unterhaltsschuldner einen zweiten Haushalt mitfinanzieren müssen.

Diese Initiative, die ausdrücklich auch von Christoph Hagen (T) unterstützt wurde, fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20161019_OTS0197/justizausschuss-verabschiedet-novellen-zur-exekutionsordnung-und-zum-rechtspflegergesetz

Die Mindestsicherung wird eigentlich als Grundsicherung eines jeden Menschen bzw. Steuerzahler in Österreich gedacht.
Leider werden Väter, welche Unterhaltszahler sind in Österreich nicht so behandelt.
Während jeder Schuldner lt. Exekutionsordnung nicht unterhalb des Existenzminimums gepfändet werden kann, gilt dies bei Zahl-Väter nicht?

Jeder Flüchtling in Österreich kann nicht von seiner Grundsicherung bzw. Mindestsicherung gepfändet werden.
Die österreichischen Väter insbesondere Unterhaltszahler (teilweise auch Mütter)  werden jedoch menschenunwürdig nochmals 25% unterhalb des Existenzminimums exekutiert,  egal wieviel Geld sie selbst verdienen oder sich z.B. durch Überstunden selbst erarbeitet haben.

Viele Väter designieren, werden depressive Langzeitarbeitslose. Einige Personen wandern aufgrund dieser menschenverachtenden Situation aus. Es wird ihnen unmöglich gemacht ihre Firma (KMU) als Selbstständiger in Österreich weiter zu betreiben oder als fleißiger Arbeitnehmer durch Mehrdienstleistungen etwas für einen Urlaub oder sonstiges zu ersparen. Eine Anschaffung, eines neuen Elektrogerätes z.b. bei Defekt der alten Waschmaschine,  wird hier schon zum riesigen Problem.
Oft kommt dann auch noch die Entfremdung des eigenen Kindes hinzu.

Väter bzw. Justizopfer dieser menschenunwürdigen Exekutionsordnung haben oft jahrelang Existenzängste, können nachts nicht einschlafen und finden oft keinen Ausweg aus dieser hoffnungslosen Situation.
Einige der betroffenen Unterhaltszahler  haben fast täglich Alpträume und Suizidgedanken.

Warum hier die Familienministerin der ÖVP, Sophie Karmasin, diesen hervorragenden Entschließungsantrag nicht zugestimmt hat, ist für mich NICHT nachvollziehbar, da sie ja immer behauptet etwas gegen die Vaterlose Gesellschaft zu machen und sich „angeblich“ dafür einsetzt, dass Österreich in einigen Jahren zum familienfreundlichsten Land werden soll?

Admin Familie & Familienrecht, am 20-10-2016

Tags:  Anspannungsgrundsatz, Armut, Österreich,ÖVP, Bezirksgericht, Die Grünen, Exekution, Familie, Familienrecht, FPÖ – HC Strache, Gesetze Österreich,Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizausschuss Parlament, Justizopfer, Kinder, Kindesunterhalt – Alimente, leaks, Menschenrechtsverletzung, NEOS, Scheidungs Videos, Sophie Karmasin, SPÖ, SPÖ Frauen,Team Stronach, Unterhalt, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel 

Neues Kindergeld – weitere Diskriminierung der Väter in Österreich

Ist eigentlich die SPÖ oder die ÖVP hier interessiert die Väter weiter zu diskriminieren?

Wie kann es sein, dass ein neues Kindergeld-Gesetz gemacht wird mit einer flexiblen freien Karenzzeiteinteilung und die Väter (bzw. teilweise Mütter) ihre Karenzzeit dann gar nicht angerechnet bekommen in der Pension?

Familienministerin MMag. Dr. Sophie Karmasin, wurde das jetzt mit Absicht gemacht oder hat der Sozialminister der SPÖ dies blockiert um die Väter weiter bei der Pensionsanrechnung zu diffamieren?

Lt. derzeitigen Pensionsversicherungsgesetz zur Pensionszeiten Anrechnung der Karenzzeit bzw. Kindererziehung:

 

         weiter Diskriminierung für Väter:

  • Waren beide Elternteile in der Pensionsversicherung pflichtversichert oder lag bei keinem der Elternteile eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung bzw. ein Kinderbetreuungsgeldbezug oder Karenzgeldbezug vor, besteht die Vermutung, dass die weibliche Versicherte das Kind tatsächlich und überwiegend erzogen hat. Der männliche Versicherte kann diese Vermutung widerlegen.
    https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/Pensionszeiten/Kindererziehungszeiten.html
    <<<
    und wie ist das bei zwei Frauen?

Resume:
Die geteilte Karenzzeit reduziert die Väter-Pension, weil diese im Pensionsgesetz als Erziehung der Kinder nicht angerechnet wird!!!

 

Admin Familie & Familienrecht, am 20-6-2016

Tags: Karenzzeit – Karenzgeld – Kindergeld – Pensionsanrechnung – Pensionsgesetz – Pensionsversicherungsgesetz – Väterkarenz – Gesetze Österreich – Sophie Karmasin -Kindeswohl – Männerpension – Väterpension – Kindererziehungszeiten – ÖVP – Väter – Gleichberechtigung Gleichstellung – Obsorge – Sorgerecht – Väterbeteiligung – Kinderbetreuungsgeld Österreich  – gemeinsame – elterliche Sorge – Vaterkarenz – Diffamierung – Diskriminierung – Die Grünen –  FPÖ – HC Strache –  Männerpartei –  NEOS –  Team Stronach

Irmgard Griss – Ex-Höchstrichterin findet Paralleljustiz gut

Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt: Empörung über Griss´ Befürwortung einer privaten Kirchenjustiz

Wien (OTS) – „Es ist traurig, dass Irmgard Griss als frühere Leiterin eines Höchstgerichts und Anwärterin für das höchste Amt im Staat eine Privat-Justiz der Kirche befürwortet“, so Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt. Die Plattform hatte die PräsidentschaftskandidatInnen nach deren Einstellung zur Aufarbeitung der Fälle sexueller und psychischer Gewalt in der katholischen Kirche gefragt. Irmgard Griss schreibt: „Es ist überfällig gewesen, dass sich die Kirche diesem Problem gestellt hat. Die Klasnic-Kommission hat, soweit ich das verfolgt habe, großartige Arbeit geleistet.“

Ex-Höchstrichterin findet Paralleljustiz gut

Die Plattform stellt fest: Den Betroffenen, die sich vertrauensvoll an diese Kommission gewendet haben, wird vorgegaukelt, es handle sich tatsächlich um eine unabhängige und quasi staatliche Einrichtung. In Wahrheit wurde diese Kommission von Kardinal Schönborn in Auftrag gegeben und von der Kirche bezahlt. Auch datenschutzrechtlich gehört sie zur Bischofskonferenz. Entsprechend hat sie auch intimste Daten von Betroffenen an die Kirche weitergegeben. Sie schützt Täter und speist Betroffene mit empörend geringen Schadensgeldern ab. Rothwangl abschließend: „Ich bin aufrichtig entsetzt, dass sich eine ehemalige Höchstrichterin offensichtlich kaum mit diesen Fakten auseinandergesetzt hat. Wir verlangen nach wie vor eine staatliche Kommission zur Aufklärung der kirchlichen Missbrauchsverbrechen und deren systematische Vertuschung. Von einer Bundespräsidentin Griss würden wir hier schon Unterstützung erwarten.“

www.betroffen.at

Rückfragen & Kontakt:

PURKARTHOFER PR, +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PUR0001

 

OTS0032, 20. April 2016, 09:41
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160420_OTS0032/plattform-betroffener-kirchlicher-gewalt-empoerung-ueber-griss-befuerwortung-einer-privaten-kirchenjustiz
Tags: Bundespräsidentenwahl – Heinkinder – sexueller Missbrauch – Kinderheim

Islam-Kindergärten: VP will Rücktritt von Wehsely & Oxonitsch

Islam-Kindergärten: VP will Rücktritt von Wehsely & Oxonitsch

100 Baustellen: Wiens VPChef Blümel stellt Rot-Grün 2 ein schlechtes Zeugnis aus.
100 Baustellen: Wiens VPChef Blümel stellt Rot-Grün 2 ein schlechtes Zeugnis aus. (Foto: Helmut Graf)
Die Opposition zieht nach 100 Tagen Rot-Grün eine Negativbilanz: VP-Chef Blümel fordert hartes Durchgreifen bei Islam-Kindergärten. Neos-Chefin Meinl-Reisinger kreidet die Schuldenpolitik an.

Blümel fordert nach dem „Desaster rund um die Islam-Kindergärten“ und dem jüngsten Vorfall – eine verurteilte Terrorgehilfin betreute Kinder – den Rücktritt der zuständigen Stadträtin Sonja Wehsely (SP) und ihres Vorgängers – Christian Oxonitsch (SP), heute SP-Klubchef. Wehsely, „die auf Steuerkosten in der Karibik weilt“, so Blümel, solle endlich hart durchgreifen. Er verweist aufs Wiener Tagesbetreuungsgesetz, das eine Betreuung durch gerichtlich verurteilte Personen verbietet, die das Wohl der Kinder gefährden können.

„Weiters fordern wir eine Aufstockung der Kindergarten-Kontrolleure von 11 auf 100“, so Gernot Blümel. Die Neos sehen Handlungsbedarf in der Schuldenpolitik und im Umgang mit der Flüchtlingskrise. „Ich erwarte mir hier eine ehrliche, offene Kommunikation“, so Meinl-Reisinger. Rot-Grün reagiert mit einer Positiv-Liste: Man habe „wichtige Projekte auf Schiene“ gebracht, so Oxonitsch. Etwa die Wohnbauoffensive, ein neues Wettengesetz und Wahlrecht.

Autor: Uta Hauft
Letztes Update 03.03.2016 03:15

http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/Islam-Kindergaerten-VP-will-Ruecktritt-von-Wehsely-Oxonitsch;art23652,1263698
Tags: Kindeswohlgefährdung – Wiener Kindergärten – Missbrauch – ÖVP – SPÖ -NEOS

Petition Halbe-Halbe Doppelresidenz von SPÖ ÖVP abgelehnt

Debatte über den „Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen“ am 24.2.2016 und die Möglichkeit der Doppelresidenz von Kindern getrennter Eltern (66/BI).

Die Doppelresidenz für Trennungskinder griffen Petra Bayr (S) und Martina Diesner-Wais (V) heraus. Im Fokus jeglicher Regelung stehe das Kindeswohl, weswegen das heimische Recht stabile Beziehungspunkte – örtlich wie personell – vorsehe, so die Mandatarinnen. Eine Doppelresidenz könne aber nicht garantieren, dass damit nach einer Trennung der Eltern das Kind nicht einer erhöhten psychischen Belastung ausgesetzt ist.

Eine Neuorganisation der Familie solle beiden Elternteilen auch nach deren Trennung gleich viel Verantwortung zuzugestehen, sprach sich Edith Mühlberghuber (F) hingegen eindeutig für das Betreuungsmodell Doppelresidenz aus. Kindern würde dadurch möglichst viel Kontakt sowohl zur Mutter als auch zum Vater zuteil.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160224_OTS0238/buergerbeteiligung-zeigt-parlament-gesellschaftliche-brennpunkte

Die anderen Parteien Neos , die Grünen und Team Stronach  haben nicht einmal ein Wort über die Möglichkeit der Doppelresidenz verloren.

Tags: Feminismus – SPÖ Frauen – FPÖ – Aufenthaltbestimmungsrecht ABR, Österreich, ÖVP, Die Grünen, Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut, Erziehung, Familie, Familienrecht, FPÖ – HC Strache, Genderwahn, Gericht, Gesetze Österreich, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Kinder, Kinderrechte, Kindeswohl, leaks, Menschenrechtsverletzung, NEOS, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, Scheidung – Trennung, Scheidungs Videos, SPÖ Frauen, Team Stronach, Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel, Väter Videos

Flüchtling kündigt Job – kassiert jetzt über 30.000,- Euro Mindestsicherung in Wien

Ein syrischer Flüchtling, der in Salzburg, Gastein, voll integriert wurde – Hausmeister-Job inklusive – schmiss seine Arbeit, nachdem er in Wien von einer NGO über seine Ansprüche beraten wurde. Er übersiedelte Anfang Februar in die Hauptstadt, um Sozialleistungen für sich und seine Familie zu kassieren. Das berichtet NEOS-Politiker Sepp Schellhorn, der nach wie vor 26 Flüchtlinge beherbergt.

Artikel:

Nach Kritik: Schellhorn rechnet vor

Neos-Mandatar Sepp Schellhorn.
Neos-Mandatar Sepp Schellhorn. / Bild: (c) APA/ROBERT JAEGER 

Wie ein Flüchtling auf 35.000 Euro Mindestsicherung pro Jahr kommt, rechnet Neos-Mandatar Sepp Schellhorn vor.

Wien. Für Aufregung sorgte Sepp Schellhorn in einem „Presse“-Interview: Der Neos-Mandatar, der Flüchtlinge bei sich aufgenommen hat, berichtete von einem Fall, in dem einer seiner Flüchtlinge sich von einer NGO vorrechnen ließ, was er in Wien an Mindestsicherung bekommen würde. Der Familienvater, der als Hausmeister bei Schellhorn tätig war, kündigte daraufhin und zog nach Wien

 

Den von Schellhorn genannten Betrag – 35.000 Euro pro Jahr – zog Wiens Sozialstadträtin Sonja Wehsely am Freitag in der Zeitung „Heute“ in Zweifel: Die Familie habe Anspruch auf Leistungen der Mindestsicherung von 20.200 Euro.

Nun legt wiederum Schellhorn nach und eine Berechnung des Steuerberaters Gottfried Schellmann vor. „Das Problem ist, dass die Berechnung der BMS (bedarfsorientierte Mindestsicherung) plus der Zuschüsse nur mehr für Steuerexperten, durch Juristen in den Magistraten oder durch beratende NGOs fehlerfrei möglich ist“, so Schellhorn.

Konkret nennt Schellhorn nun das Beispiel einer Familie mit vier Kindern: Es gebe 25. 629,36 Euro BMS (620,87 Euro pro Erwachsenen mal zwölf, 223,51 Euro pro Kind mal zwölf). Inklusive 3725,28 Euro für die Deckung des Wohnbedarfs für zwei Erwachsene. Hinzu kämen dann noch die Kinderabsetzbeträge (2803,20 Euro), Familienbeihilfe (6801,64 Euro) und 1109 Euro Alleinverdienerabsetzbetrag.
In Summe seien das 36.343,20 Euro.

„Der geschilderte Einzelfall ist belegt“, sagt Schellhorn. „Die NGO ist uns bekannt. Wir haben die betreffende NGO auch darüber informiert. Und wir leiten alle Informationen an Stadträtin Wehsely umgehend weiter.“ Aus Datenschutzgründen wolle er Details wie den Namen der betroffenen Person jedoch nicht veröffentlichen. (red.)
19.02.2016 | 19:34 |   (Die Presse)
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4929657/Nach-Kritik_Schellhorn-rechnet-vor