Familienrecht – „Vaterlose Gesellschaft“ Justiz ignoriert weiter die Bedürfnisse der Väter

Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung
Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung

Familienrecht nur für die Justiz / Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter

Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Lambrecht ließ vor Wochenfrist ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“

Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.

Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.

Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.

Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren„.

Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.

Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.

Link zum Thesenpapier des BMJV: http://ots.de/xzshxN

Pressekontakt:

PRESSE-INFO +++ IG Jungen, Männer und Väter +++ PRESSE-INFO

Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV):
Website:www.ig-jungen-maenner-vaeter.de
Email: presse@ig-jungen-maenner-vaeter.de
Sprecher:Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0)176 – 611 123 57

FSI – Forum Soziale Inklusion e.V. http://www.fsi-gleichbehandlung.de
MANNdat e.V. http://www.manndat.de
Trennungsväter e.V. http://www.trennungsvaeter.de
Väterbewegung (Förderverein) e. V. http://www.vaeterbewegung.org

Original-Content von: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/121966/4422253

© 2019 news aktuell
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-11/48075529-familienrecht-nur-fuer-die-justiz-vorschlaege-aus-dem-bundesjustizministerium-ignorieren-beduerfnisse-der-vaeter-007.htm
Tags: Gleichberechtigung – Diskriminierung – Trennungskinder – Scheidung – Trennung – Papa – Vater – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – Erziehung – Kindererziehung – Familie – Gesellschaftspolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria germany – Sorgerecht – Franziska Giffey – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – Christine Lambrecht – Collateral damage parental alienation syndrome –
Family Law – „Fatherless Society“ Justice continues to ignore the needs of fathers – custody

Karfreitag – Altkatholische u. Evangelisten hat man den Feiertag weggenommen!

Der Regierungssprecher Gernot Blümel von der „Österreichischen Volkspartei“ hat vor einiger Zeit dem österreichischen Volk versprochen hat:
„Es wird bei der neuen Karfreitagsregelung niemand etwas verlieren“
Diese Aussage stellte sich als eine Lüge heraus, weil sievon  der Regierung nicht eigehalten wurde!
Kurze Zeit später wurde den den Evangelisten u. Altkatholiken der Feiertag gestrichen, und das Versprechen  von der ÖVP – FPÖ Regierung, insbeondere des Regierungssprecher Gernot Blümel (ÖVP) stellte sich als unwahres Versprechen heraus.

Admin Familie & Familienrecht, am Karfreitag 19.April 2019

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Artikel:

Hunderte protestieren am Karfreitag

Erstmals war der Karfreitag kein offizieller Feiertag für evangelische und altkatholische Gläubige mehr. Hunderte protestierten in der Innenstadt. Der Theologe Paul Zulehner räumt einer Klage der Kirchen gute Chancen ein.

Im Anschluss an den Vormittagsgottesdienst versammelten sich Vertreter aus 30 evangelischen und altkatholischen Pfarrgemeinden vor der Lutherischen und Reformierten Stadtkirche in der Dorotheergasse. Sie wollen ihren gestrichenen Karfreitag-Feiertag zurück. Die Regelung sei ein grober Eingriff in die Religionsfreiheit, hieß es. Als Zeichen des Protests hatten viele eine Kreuz aus Heftpflastern an die Kleidung geklebt.

Ohne Karfreitag keine Auferstehung - APA/Neubauer

Ohne Karfreitag keine Auferstehung – APA/Neubauer

Ohne Karfreitag kein Ostern -
Ohne Karfreitag kein Ostern – APA/Neubauer

Kritik an der Bundesregierung

In Ansprachen erinnerten Vertreter der Kirchen an die Bedeutung des Karfreitags und übten Kritik an der Bundesregierung. „Die diskriminierende Haltung, die diese Regierung gegenüber Minderheiten in unserer Gesellschaft zeigt, macht es dringend notwendig, ein Zeichen zu setzen“, sagte Superintendentialkuratorin Petra Mandl.

Protest gegen Feiertag-Streichung
Protest gegen Feiertag-Streichung – ORF/Werner Trinker

Die Abschaffung des Feiertags und die Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien, womit er die evangelische Kirche als „quasi vernachlässigbare Minderheit“ dargestellt habe, habe für Empörung in der Gemeinschaft gesorgt, bekräftigte Mandl.

Ein Kreuz aus Heftpflastern als Zeichen des Protests - ORF/Werner Trinker
Ein Kreuz aus Heftpflastern als Zeichen des Protests – ORF/Werner Trinker

Die Abschaffung des Feiertags und die Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), wonach 96 Prozent der Bevölkerung davon nicht betroffen seien, womit er die evangelische Kirche als „quasi vernachlässigbare Minderheit“ dargestellt habe, habe für Empörung in der Gemeinschaft gesorgt, bekräftigte Mandl.

Protest gegen Feiertag-Streichung

Mit Transparenten und Gesang protestierten in Wien Gläubige gegen die Streichung des Karfreitags als Feiertag.

Klage soll bis Mitte Mai eingebracht werden

Die neue Regelung erwecke den Eindruck, dass Religion und Glaube ins Private abgedrängt werden sollen, kritisierte der Wiener Superintendent der evangelischen Kirche, Matthias Geist, im Gespräch mit der APA. „Jede Minderheit sollte doch das Recht in einer offenen Gesellschaft zugestanden bekommen, dass wir unseren Glauben auch öffentlich leben und einen Feiertag in Anspruch nehmen können.“

Er appellierte an die Bundesregierung, die Regelung zu überdenken: „Meine Erwartung ist, dass der Karfreitag doch ein Feiertag für alle Österreicherinnen und Österreicher wird“, sagte Geist. Die evangelische Kirche hat bereits angekündigt, bis Mitte Mai eine Verfassungsklage auszuarbeiten.

„1.Mai nur Feiertag, wenn alle Arbeiter im Urlaub?“

Einer solchen Klage räumte der Theologe, Priester und Religionssoziologe Paul Zulehner im „Wien heute“-Gespräch gute Chancen ein: „Ich glaube schon. Wenn man diese Balance hält, zwischen dem individuellen Recht der einzelnen Person ‚Ich kann eine Religion frei ausüben‘ und einer Gemeinschaft, die ein Recht hat, sich gemeinschaftlich auch zu äußern in dieser Kultur, das muss abgewogen werden. Ich denke, das ist bisher in der Diskussion noch nicht passiert.“

Theologe Zulehner im Gespräch

Theologe, Priester und Religionssoziologe Paul Zulehner spricht über die Karfreitagsregelung.

Was bisher in keiner Stellungnahme eines Politiker zum Vorschein gekommen sei, was der Verfassungsgerichtshof im Fall einer Klage aber hoffentlich auch würdigen wird, sei, so Zulehner, dass Religionsfreiheit auch ein Recht der Gemeinschaften ist, also der katholischen Kirche als Ganzes. Wir gehen ja auch nicht her und feiern den Staatsfeiertag wenn sich alle frei nehmen oder wir machen den 1. Mai, wenn sich alle von der Arbeiterbewegung da einen Urlaubstag nehmen.“ Zulehner sieht ein Vorrecht der Gemeinschaft „vor allen Fragen, ob die einzelnen da auch richtig mitmachen“.

Schönborn will Karfreitag-Debatte sinnvoll nützen

Der römisch-katholische Kardinal Christoph Schönborn hat am Karfreitag appelliert, die Karfreitag-Debatte sinnvoll zu nützen. „Wenn die heftige Debatte um den Karfreitag auch ein Gutes hat, dann wohl dies, dass sie hoffentlich dazu beiträgt, über den tieferen Sinn des Karfreitags wieder stärker nachzudenken“, sagte Schönborn in einem Audiobeitrag auf der Website der katholischen Kirche in Österreich.

Aktionen auch in Bundesländern

Auch in anderen Bundesländern kam es am Karfreitag zu Protestaktionen: Die evangelischen Pfarrgemeinden in Bludenz, Feldkirch, Dornbirn und Bregenz etwa ließen um 15.00 Uhr die Kirchenglocken zu einem Mahnläuten erklingen. Die evangelische Pfarrgemeinde in Bregenz schaltete am Donnerstag sogar eine Todesanzeige in den „Vorarlberger Nachrichten“. „Wir gedenken des Todes von Jesus von Nazareth“, heißt es darin – mehr dazu in Evangelisches Mahnläuten am Karfreitag

Auch im Burgenland waren Solidaritäts- und Protestkundgebungen angekündigt. Bischof Michael Bünker bekräftigte seine Ablehnung der neuen Regelung – mehr dazu in Karfreitag: Protest und Solidarität. Auch in der Steiermark feierten viele Gläubige auf dem Grazer Färberplatz bei einer öffentlichen Veranstaltung – mehr dazu in Gläubige feierten auch ohne Feiertag.

Karfreitag nach Klage kein Feiertag mehr

Die neue Regelung zum Karfreitag ist heuer zum ersten Mal zur Anwendung gekommen. Die Regierung hat ja in Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den freien Karfreitag für evangelische Christen, Methodisten und Altkatholiken gestrichen. Eingeführt wurde im Gegenzug ein „persönlicher Feiertag“. Der bedeutet, dass sich alle Arbeitnehmer einmal pro Jahr einen Urlaubstag auch gegen den Willen des Dienstgebers, allerdings aus ihrem eigenen Kontingent, nehmen können.

Links:

Islamismus-Experte spricht über sein neues Buch: „Klartext zur Integration: Gegen falsche Toleranz und Panikmache“

1. Integration

Flüchtlinge sind keine
beschützenswerten „Kuscheltiere“

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Integration - Flüchtlinge sind keine beschützenswerten "Kuscheltiere"
© Bild: APA/DPA/Maurizio Gambarini

Klare Regeln für Zuwanderer hat Ahmad Mansour bei einer Podiumsdiskussion in Wien eingefordert. Denn diese hätten nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Im Gespräch mit „Presse“-Redakteur Köksal Baltaci betonte der Islamismus-Experte am Donnerstagabend: „Integration ist nicht das Zelebrieren von Unterschieden, sondern das Festlegen von Regeln.“

Staat wirkt „planlos“

In seinem jüngsten Buch „Klartext zur Integration: Gegen falsche Toleranz und Panikmache“ setzt sich der Sohn arabischer Israelis mit dieser elementaren Aufgabe unserer Gesellschaft auseinander. Kein anderes Thema beschäftige die Menschen mehr, doch wirke der Staat bisher planlos, da es an konkreten Konzepten, einer unvoreingenommenen, sachlichen Debatte und langfristigen Plänen fehle. Für Deutschland konstatierte er, dass die Politik den Alltag der Menschen nicht verstehe und die Journaille ihn oft nicht verstehen wolle. Aber wenn die eine Seite Probleme ignoriere, profitiere die andere durch Instrumentalisierung ebendieser.

Die drängendsten Themenbereiche

Die drängendsten Themenbereiche seien demnach Frauenrechte und Emanzipation, Patriarchat, Erziehung, Individualismus versus Kollektivismus und Antisemitismus. In Bezug auf Österreich ging es in dem Gespräch alsbald um das Thema Frauenmorde, da bei den jüngsten Vorfällen Männer mit Migrationshintergrund unter den mutmaßlichen Tätern überrepräsentiert waren. Der soziokulturelle Hintergrund ist für Mansour nicht irrelevant, kommen doch viele Männer aus patriarchalen Gesellschaften, in denen sich Frauen nicht aktiv trennen dürfen. Wird dieses Recht in Europa dann wahrgenommen, kann es aus verletztem Ehrgefühl heraus zu Gewalttaten kommen. In seinem Berufsalltag mit Flüchtlingen erzählte ihm ein junger Zuwanderer, dass es hierzulande keine Gleichberechtigung gebe. Komme doch zuerst die Frau, dann das Kind, der Hund und zuletzt erst der Mann.

Flüchtlinge keine beschützenswerten „Kuscheltiere“

Mansour stellte sich auch klar gegen Kulturrelativismus, seien doch Flüchtlinge keine beschützenswerten „Kuscheltiere“, sondern Menschen auf Augenhöhe, die Teil der Gesellschaft sein wollen. Es sei „Rassismus“, wenn der Staat bei Kindern von christlichen Fundamentalisten, die den Schulbesuch verweigern, alsbald reagiere, bei Muslimen derartiges Verhalten aus religiösen Gründen aber toleriere. Konkret nannte er das Fernbleiben vom Schwimmunterricht, aber auch die Verweigerung des Handschlags oder das Fasten im Ramadan, wo es vorkomme, dass Kinder dehydrieren und einen Kreislaufkollaps erleiden. Hier sollte das Kindeswohl im Vordergrund stehen, nicht das Einhalten religiöser Normen. Zudem warnte der Psychologe vor positiver oder negativer Diskriminierung.

Schule spielt entscheidende Rolle

Entscheidend für die gelingende Aufnahme von Kindern aus anderen Kulturkreisen sei die Rolle der Schule, denn dort könnten diese wertemäßig abgeholt werden. Werde jetzt ordentlich in Bildung und Ausbildung investiert, würden Delinquenz und Wertekollisionen minimiert. Da es in den Herkunftsländern vieler Migranten keine Aufklärung und keine 68er mit einhergehender sexueller Revolution und Emanzipation gegeben habe, sei es wichtig, die Menschen von den Vorzügen individueller Freiheiten zu überzeugen, umso einen Gegenentwurf zu ihrer kollektivistischen Herkunftskultur zu formulieren.

„Wir schaffen das“ keine Lösung

Der Sager „Wir schaffen das“, getätigt von der deutschen Kanzlerin Angela Merkel am 31. August 2015 im Zuge der Flüchtlingsbewegung nach Europa, ist für Mansour keine Lösung. Es sollte vielmehr die Frage gestellt werden, wie wir das schaffen und wer das schafft, betonte er.

von apa/red
https://www.news.at/a/islamismus-experte-fluechtlinge-keine-beschuetzenswerten-kuscheltiere-10624768?

2.Video:

Wir haben uns mit Ahmad Mansour getroffen, um mit ihm über sein neues Buch „Klartext zur Integration: Gegen falsche Toleranz und Panikmache“ zu sprechen. Ahmad Mansour ist Psychologe und Islamismus-Experte. Mit seiner Organisation MIND prevention führt er Projekte und Initiativen gegen Radikalisierung, muslimischen Antisemitismus und für Gleichberechtigung durch.

„Ich bin gegen eine starre Quote!“ – Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß

EN:
Question about the female quota – Mag. Juliane Bogner-Strauß Federal Minister for Women, Families and Youth (ÖVP is ruling party in Austria) says, „Discrimination goes both ways“ and „I am against a rigid quota!“

Press session 27-1-2019
Tags: family law family women minister women quota

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Juliane Bognaer-Strauß
     Juliane Bognaer-Strauß,  Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend – ÖVP

DE:
„Diskriminierung geht in beide Richtungen“ und „Ich bin gegen eine starre Quote!“
,

sagt  Dr. Juliane Bogner-Strauß Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend von der ÖVP.

Pressestunde 27-1-2019
Tags: Familienrecht Familie Frauenministerin Frauenquote Frauenpolitik – Gesetze Österreich

Männer-Rassismus, Diskriminierung von Katarina Barley SPD

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SPD Katarina Barley
SPD Katarina Barley

SPD Feministin Katarina Barley Ist mit diesem pauschalierenden Männerhass als Ministerin nicht tragbar.
Diese Volksverhetzung, Hetze u. Diskriminierung von Männern darf man nicht hinnehmen!

Hassposting  der Justizministerin Katarina Barley:

SPD Katarina Barley - Hassposting gegen Männer
SPD Katarina Barley – Hassposting gegen Männer

Artikel zur sexistischen Rede der SPD Politikerin:

Aufruhr im BundestagJustizministerin Katarina Barley gibt Männern die Schuld am Brexit

Aufregung im Bundestag: Die SPD-Politikerin Katarina Barley gibt Männern die Schuld am Brexit. Auf Twitter löst die Aussage eine Kontroverse unter den Nutzern aus. Doch die Ministerin rudert nicht zurück.

Tags: Frauenpolitik – Feminismus – sexistisch – Hassposting – Mobbing – Hetze gegen Männer – Volksverhetzung 

Väter fühlen sich ausgegrenzt – No Father Free Cereals

sexistische Werbung …

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Artikel:

Kellogg’s Coco-Pops: Väter fühlen sich ausgegrenzt

„Approved by mums“-Hinweis auf Packungen sorgt für heftigen Protest im Social Web

Protest: Väter unerwähnt auf Kellogg's-Packungen (Foto: twitter.com/F4JOfficial)
Protest: Väter unerwähnt auf Kellogg’s-Packungen (Foto: twitter.com/F4JOfficial)

Manchester/Peterborough (pte020/05.09.2018/11:30) – Kellogg’s http://kelloggcompany.com hat den Werbeslogan auf seinen englischsprachigen Coco-Pops-Packungen geändert, weil sich Väter aufgrund des Hinweises „Approved by mums“ ausgegrenzt fühlten. Unter dem Slogan „No Father Free Cereals“ schlossen sich zahlreiche verärgerte Erziehungsberechtigte zusammen und setzten letztendlich den neuen Hinweis „Approved by parents“ auf den Packungen durch.

„Cerealien-Diskriminierung“

Seit Kellogg’s das Rezept seiner Coco Pops zu Beginn dieses Jahres neu aufgesetzt hat, tragen englischsprachige Coco-Pops-Packungen den Hinweis: „Improved recipe, loved by kids, approved by mums“. Doch dieser Satz hat zahlreiche Väter verärgert, weil sie sich ausgegrenzt fühlten. Nachdem der Zusammenschluss Fathers for Justice insbesondere online darauf aufmerksam wurde, protestierten Mitglieder im britischen Peterborough öffentlich gegen das, was sie selbst als „Cerealien-Diskriminierung“ gegen Väter bezeichnen.

„Mein Sohn Archie ist ein Fan von Coco Pops, aber wir waren entsetzt, als wir kürzlich eine Packung kauften, um zu sehen, dass sie anscheinend nur ‚von Müttern befürwortet‘ wird“, beschwert sich ein verärgerter Vater. „Diese vaterfreien Cerealien senden die sexistische, gefährliche und vaterphobische Botschaft, dass Väter im Leben ihrer Kinder irrelevant sind“, kritisiert ein anderer.

Werbe-Aufsicht berät sich

Der Protest schlug so hohe Wellen, dass sogar die Advertising Standards Authority derzeit darüber berät, Geschlechterstereotype in Anzeigen zu verbieten, weil sie für die Gesellschaft schädlich sein könnten. Kellogg’s hat bereits eingelenkt und den Hinweis auf seinen Packungen geändert, um den Protesten gegen seine Coco Pops ein Ende zu setzen. Der nun ausgewählte Hinweis „approved by parents“ inkludiert nun auch Väter. „Wir haben den Käufern von Coco Pops aufmerksam zugehört und die Aufschrift auf Packungen der zuckerreduzierten Packungen geändert“, so ein Sprecher der Kellogg Company.

(Ende)
https://www.pressetext.com/news/20180905020

Aussender: pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Sabrina Manzey
Tel.: +43-1-81140-305
E-Mail: manzey@pressetext.com
Website: www.pressetext.com

Tags: Feminismus – feministische – Feministin – Familie – Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterlose Gesellschaft- Fathers 4 Justice

+++ Manche Väter können in Österreich NICHT VATER WERDEN +++

Diskriminierung von Väter, Politik und Gleichberechtigung hat VERSAGT!

Artikel:

Familienrecht

Ein Vater will auch Papa werden

Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Zu Ostern hat mir meine verheiratete Freundin gesagt, dass sie schwanger ist und nur ich als Vater in Frage komme. Eigentlich freue ich mich, obwohl ich natürlich nicht ganz sicher bin, der Vater zu sein: Meine Freundin ist ja, wie gesagt, noch verheiratet. Wenn sich nach einem DNA-Test herausstellt, dass das Kind sicher von mir ist, will ich die Vaterschaft aber schon anerkennen. Ist das überhaupt möglich, solange meine Freundin noch verheiratet ist?
F. K., Burgenland

Lieber Herr K.,
ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes verheiratet, so gilt automatisch der Ehemann der Mutter als rechtlicher Vater des Neugeborenen. Dies gilt im Übrigen auch für Kinder, die innerhalb von 300 Tagen nach Scheidung der Ehe der Mutter geboren werden. Eines Vaterschaftsanerkenntnisses bedarf es in einem solchen Fall nicht. Wenn der Ehemann allerdings Zweifel an seiner Vaterschaft hat, steht ihm das Recht zu, die Feststellung der Nichtabstammung zu beantragen.

Antragsberechtigt ist auch das betroffene Kind. Ist das Kind minderjährig, wird es dabei von seiner Mutter vertreten. Für das minderjährige Kind hat, so wie in Ihrem Fall, die Mutter in seinem Namen diesen Feststellungsantrag zu stellen. Einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf diese Antragstellung nicht.

Das Gericht hat dann nach erfolgtem DNA-Test auszusprechen, dass das Kind nicht vom Ehemann der Mutter, sondern von Ihnen abstammt.

Sie als biologischer Vater haben aber kein Antragsrecht, Ihre Vaterschaft zum Kind Ihrer Freundin anerkennen zu lassen. Dies wird mit dem Wohl des Kindes begründet. Das Feststellungsinteresse des möglichen biologischen Vaters, also Ihres, soll nicht unter Missachtung von bestehenden Sozialstrukturen -das Kind wird ja in eine Familie mit (zumindest noch) verheirateten Eltern hineingeboren – durchsetzbar sein.

Dies gilt von Anfang an, auch wenn sich noch keine familiären Beziehungen bilden konnten. Dagegen bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da mit diesem Ausschluss des biologischen Vaters der Schutz der sozialen Familie bezweckt wird.

Nachdem Ihre Vaterschaft nach der Geburt durch DNA-Test festgestellt ist, kann daher die Mutter als Vertreterin Ihres gemeinsamen Kindes einen Antrag auf Feststellung Ihrer Vaterschaft bei Gericht stellen. Das Gericht wird dann aufgrund dieses Antrags und des DNA-Nachweises Ihre Vaterschaft feststellen, wodurch die Vaterschaft des Ehemannes beseitigt wird und der „Vätertausch“ vollzogen wird. Erst durch die gerichtliche Feststellung Ihrer Vaterschaft sind Sie dann auch der rechtliche Vater mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.

von Dr. Maria In der Maur-Koenne

https://www.news.at/a/familienrecht-vater-papa-10151942
Tags: Vaterschaft – Gleichstellung – Gleichberechtigung

 

Kritik „Eheverbot für Homosexuelle“ von ehem. VfGH Höchst-Richter

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Ö / Ehe: Ehemaliger Höchstrichter kritisiert Ehe-Erkenntnis des VfGH


Ö / Ehe: Ehemaliger Höchstrichter kritisiert Ehe-Erkenntnis des VfGH

Hans Georg Ruppe, bis 2012 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), kritisierte bei einem Symposium zum Gedenken an den früheren VfGH-Präsidenten Karl Korinek die Entscheidung gegen das Eheverbot für Homosexuelle.

Der VfGH habe „zu viel und zu wenig aufgehoben, das alles schlecht hergeleitet und mangelhaft begründet“, sagte Ruppe  laut der Tageszeitung Die Presse.

„Entscheidung ebnet Homosexuellen nicht sicher den Weg“

Der österreichische VfGH hatte in einem Erkenntnis im Dezember 2017 die Wortfolge in § 44 ABGB aufgehoben, nach der nur Personen verschiedenen Geschlechts heiraten dürfen. Allerdings wurde an dem bekundeten Willen, Kinder zu zeugen, festgehalten. Wie bereits im Gastkommentar von Dr. Stephanie Merckens, Referentin für Biopolitik am Institut für Ehe und Familie (IEF), in der Tageszeitung Die Presse ausgeführt, begründete der Verfassungsgerichtshof diese Hebung durch die Gefahr vor Diskriminierung aufgrund des automatischen Outings einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft durch Eingehen einer Eingetragenen Partnerschaft (EP). Da bisher die EP nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen gestanden war, wäre die Angabe einer solchen gleichzeitig eine Offenlegung einer Beziehung, die immer noch in der Öffentlichkeit Diskriminierungen nach sich ziehen könnte, argumentierte der VfGH. Die Entscheidung ebne Homosexuellen trotzdem nicht sicher den Weg, meint Ruppe, denn nach wie vor setze die Ehe nach § 44 voraus, dass zwei Personen ihren Willen erklären, Kinder zu zeugen. Für Ruppe sei es deshalb nicht ausgeschlossen, dass eine Personenstandsbehörde einem gleichgeschlechtlichen Paar auch nach dem 31.12.2018 die Ehe mit dem Argument verweigern wird, die Zeugung von Kindern sei in dieser Partnerschaft ausgeschlossen. Würden die Heiratswilligen in letzter Instanz den VfGH anrufen, so müsste dieser dann doch Stellung dazu beziehen, warum das bisher tragende Argument für die Ungleichbehandlung zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren, nämlich Kinder zu zeugen, nicht mehr zähle, so Ruppe.

Diskriminierungsargument „überraschend“

Das Argument des VfGH, durch das Eingehen einer EP  bestehe die Gefahr der Diskriminierung, bezeichnete Ruppe laut Bericht der Presse als „überraschend“. Die Angleichung von EP und Ehe in den letzten Jahren hätte laut Ruppe eher den  Eindruck erweckt, dass die EP bereits größtenteils akzeptiert sei und eine Diskriminierung nicht mehr bestehe. Dass schon die Gefahr einer Diskriminierung und nicht die tatsächliche unsachliche und diskriminierende Differenzierung eine Gleichheitswidrigkeit darstelle, deute für Ruppe auf einen „neuen Prüfungsmaßstab für Gesetze“ hin.

Vom „negativen“ zum „positiven Gesetzgeber“

Der VfGH habe außerdem die EP für verschiedengeschlechtliche Paare geöffnet, was mit dem ursprünglichen Gesetzesprüfungsverfahren gar nichts zu tun gehabt hätte, kritisierte Ruppe weiter. Laut Ruppe entferne sich der VfGH dadurch deutlich von seiner legitimen Rolle als „negativer Gesetzgeber“, der Verfassungswidrigkeiten aufhebt, und schlüpfe in die Rolle des „positiven Gesetzgebers“.

Ruppe ist das zweite ehemalige Mitglied des VfGH, dass seine Meinung zum VfGH Erkenntnis zur „Eheöffnung“ kundtut. Der ehemalige VfGH-Präsident Gerhart Holzinger stellte in einem Interview mit Armin Wolf im ORF klar, dass es mehrere Möglichkeiten des Gesetzgebers gebe, auf dieses Erkenntnis zu reagieren. Unter anderem könne auch an der Ehe als Verbindung von Mann und Frau festgehalten werden und nur die EP für alle Paarkonstellationen aufgemacht bzw. offen gelassen werden.

IEF, 20.3.2018

https://www.ief.at/oe-ehe-ehemaliger-hoechstrichter-kritisiert-ehe-erkenntnis-des-vfgh/

Mann diskriminiert: Muss auch Doris Bures zahlen?

Feminismus in Österreich – Männerdiskriminierung

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Artikel:

Mann diskriminiert: Muss auch Bures zahlen?

Die frühere Verkehrsministerin Doris Bures hat mit der illegalen Bestellung einer Sektionsleiterin dem Staat eine Ersatzpflicht von mehr als 300.000 Euro eingehandelt. Juristen sind uneins, ob sie dafür zahlen muss.

Doris Bures.
Doris Bures  – (c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)

Bures hat mit der Bestellung einer nur vorgeblich gleich gut qualifizierten Frau zur Leiterin der Sektion „Verkehr“ im Jahr 2011 das Gleichbehandlungsgesetz verletzt. Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Bund den übergangenen Mann mit 317.368 Euro und mehr entschädigen. Er bekommt nämlich das, was er als auf fünf Jahre bestellter Sektionschef zusätzlich bekommen hätte (die Einkommensdifferenz in acht Monaten dieser Zeitspanne ist noch offen), und dazu noch eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. Der Mann, Mitglied einer schlagenden Verbindung, hat die Rechtsanwaltsprüfung absolviert, bereits eine Sektion geleitet und eine Zeitlang im Kabinett des früheren Justizministers Dieter Böhmdorfer (FPÖ) gearbeitet. Heute ist er designierter Aufsichtsvorsitzender in einem staatsnahen Unternehmen.

„Von Beginn an bevorzugt“

Wie das Verwaltungsgericht festgestellt hat, war „ein gewisses Muster erkennbar, dass die ernannte Mitbewerberin von Beginn an den anderen Bewerbern gegenüber bevorzugt wurde“. Das ergab unter anderem ein Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission, die eine Bewertung durch die ministeriumseigene Begutachtungskommission zerpflückt hatte. Laut Verwaltungsgericht stützte sich „die Auswahlentscheidung der Ministerin“ auf das Gutachten der Begutachtungskommission, das „weder schlüssig noch nachvollziehbar“ sei.

Ob Bures dafür haftbar gemacht werden kann, ist trotzdem umstritten. Der übergangene Bewerber hat seinen Anspruch im Verwaltungsweg geltend gemacht; das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sieht aber, anders als etwa das Amtshaftungsgesetz, keinen Regress gegen die handelnden Organe vor. Und Verfassungsrechtler Heinz Mayer bezweifelt, dass hier ein Rückersatz ohne gesetzliche Grundlage möglich ist. Zivilrecht-Professor Martin Spitzer (WU) hält das für kein Hindernis. Die Rechtsordnung sehe als allgemeines Prinzip einen Ersatz von Schäden durch denjenigen vor, der sie schuldhaft verursacht hat. Das sei beim Regress nicht anders, auch wenn dafür teilweise grobes Verschulden notwendig sei.

Ein Verschulden der früheren Ministerin ist allerdings in keiner Weise festgestellt. Bures betonte gestern, dass die Besetzung nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren erfolgt sei und sie sich auf das Gutachten der Kommission gestützt habe, das drei Personen als im höchsten Maße für die Stelle geeignet bezeichnet habe. Wegen der Unterrepräsentation von Frauen im Ministerium „erschien es geboten, der weiblichen Bewerberin den Vorzug zu geben“.

Minister Hofer skeptisch

Eine persönliche Einflussnahme der Ex-Ministerin ist nicht dokumentiert. Die Bewerberin könnte auch aus vorauseilendem Gehorsam als gleich gut geeignet dargestellt worden sein. Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) zeigt sich skeptisch: Aus heutiger Sicht hält er es für rechtlich ausgeschlossen, von Bures Ersatz zu bekommen. Er lässt den Fall aber noch hausintern begutachten.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 20.03.2018)
https://diepresse.com/home/innenpolitik/5391746/Mann-diskriminiert_Muss-auch-Bures-zahlen
Tags: Frauenquote – Quotenfrau – Quote – Gleichberechtigung – Feminismus – Feministin Doris Bures – Peter Franzmayr  – Ursula Zechner -feministische – Feministin, Frauenpolitik, Frauenquote Quote, Genderwahn, Gesetze Österreich, Gleichberechtigung Gleichstellung, Mobbing, Mobbing, psychische Gewalt, SPÖ, SPÖ Frauen, Verwaltungsgerichtshof – Amtshaftungsgesetz, Dieter Böhmdorfer, Diskriminierung, Doris Bures, Einkommen, Entschädigung, FPÖ, Gleichbehandlung, Gleichbehandlungsgesetz, Heinz Mayer,  Juristen, Justizministers, Mann, Martin Spitzer, Ministerium, Nationalratspräsidentin, Norbert Hofer, Peter Franzmayr, Presse, Professor, Rechtsordnung, Sektionschef, SPÖ, Steuerzahler, Ursula Zechner, Verfassung, Verschulden, Verwaltungsgericht, Zivilrecht

Lidl Österreich unterstützt VoR und den blauen Weihnachtsmann

Lidl Österreich unterstützt VoR und den blauen Weihnachtsmann

Die Presseabteilung von Lidl wurde von uns bezüglich eines Parkplatzschildes angeschrieben, dass für Verwirrung sorgte, da es augenscheinlich nur Müttern zugestanden wird dort zu parken – aber nicht Vätern. Dabei handelt es sich um Positivdiskriminierung für Mütter, die damit auf die Hausfrauenrolle reduziert werden und Negativdiskriminierung für Väter, dessen neue Rolle nicht entsprechend gewürdigt wird.

0000 Lidl MutterparkplatzLidl Österreich hat Größe und Weitsicht gezeigt und erklärt, dass sich das Unternehmen der Thematik bewusst ist und aktuell gerade neue Designs für die betreffenden Parkplätze erstellt werden und sukzessive flächendeckend ausgetauscht werden!

Wussten Sie, dass Lidl Österreich schon heute viele Dinge tut, um Beruf und Familie besser zu vereinen?  Mit dem Gütesiegel des Audits „berufundfamilie“ hat sich Lidl sogar verpflichtet, die Rahmenbedingungen für berufliche und private Zufriedenheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern. Dazu bietet Lidl beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle, die Möglichkeit einer Verlängerung der Karenzzeit um bis zu ein Jahr oder den Papa-Monat, bei dem Väter nach der Geburt Ihres Kindes bis zu 31 Tage bei ihren Kleinen zu Hause bleiben können.

 

Auf Nachfrage von VoR, ob dann nicht auch Trennungskinder mit einer Sachspende unterstützt werden könnten, sandte uns Lidl ein Paket voll Spielsachen zu. Herzlichen Dank für dieses Bewusstsein!

Damit Lidl Österreich, seine Kunden und Interessierte sich ein Bild davon machen können, wie VoR hier Kinder unterstützt, hat VoR ein Video gestaltet vom ersten Aktionstag am 2.12.2017 in Wien Favoriten. Am 16.12.2017 findet der nächste Aktionstag statt.

Im Auftrag unserer Kinder!

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/lidl-oesterreich-unterstuetzt-vor-und-den-blauen-weihnachtsmann/