Staatsverweigerer-Innen im österreichischen Parlament?

Stellt der Feminismus einiger Nationalratsabgeordeter Frauen eine staatsfeindliche Verbindung (§278) gegen die Justiz dar?

Fakt ist, die Ermittlungen wegen diverser Belästigungsvorwürfe gegen Peter Pilz sind von der Staatsanwaltschaft nach mehreren Monaten am 23.Mai 2018 eingestellt worden und es kommt daher in dieser Sache zu keinem Strafverfahren!

In der Angelobungsformel wurden alle Nationalratsabgeordete auf unverbrüchliche Treue der Gesetze der Republik Österreich angelobt.

In der „Feminismus-Aktion“ am 11-6-2018 im Parlament haben viele feministische Nationalratsabgeordente aus Protest das Parlament verlassen und hiemit die rechtsstaatliche Entscheidung der Republik Österreich durch die Staatsanwaltschaft „Einstellung der Strafverfolgung gegen Peter Pilz, wegen . . .“ IGNORIERT.

Nationalratsabgeordnete sollten Vorbild für die Bevölkerung sein und die Gesetze einhalten und akzeptieren und das rechtsstaatliche Vorgehen sowie deren Entscheidungen der Justiz respektieren!!!

Die strikte Verweigerung von Entscheidungen der Justiz bezeichnen schon bei kleinen Verwaltungsdelikten den sogenannten STAATSVERWEIGERER.
Hier geht es aber bei Weitem nicht um kleine Verwaltungsstrafen sondern um hohe Beamte der  Republik Österreich, welche Vorbildfunktion haben sollten.

Einige, wenige Frauen haben bei dieser sonderbaren Aktion nicht mitgemacht.
Die SPÖ Feministin Heinisch-Hosek hat noch eine Zusatzaktion vor dem Parlament gemacht, siehe Video.

Ich stelle mir gerade die Frage, wenn im Parlament bereits „StaatsverweigererInnen“ ihren bezahlten Arbeitsplatz verlassen während der Dienstzeit, wie geht das dann weiter?
Können die kleinen Bürger auch ihren bezahlten Arbeitsplatz verlassen, und die „rechtsstaatliche Justiz“ ignorieren?
Nein, einige kleine Staatsverweigerer sind nach dem Mafiaparagraph StGB §278 angeklagt worden.

„Gott, ich Danke dir“, dass diese feministische ehemalige SPÖ Frauenministerin keine Regierungsfunktion mehr hat.

Traurig ist, dass Frauen aus der Bundesregierung FPÖ und ÖVP ebenso als „StaatsverweigerInnen“ die Entscheidung der Justiz Republik Österreich ignoriert haben und dieser feministischen „Protestaktion“ gefolgt sind und ihren Arbeitsplatz im Parlament verlassen haben.

Da sieht man wieder wieviel Hirn die meisten österreichischen Frauen im Parlament haben?

Zum Glück ist Österreich ein Rechtsstaat und die Justiz arbeitet sehr gut!

Video:

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 11-6-2018

Tags: österreichische Gesetze – Frauenrechtlerinnen – Frauenpolitik – feministische Hetze – Reichsbürgerinnen – Rechtsstaatlichkeit – Missbrauch mit dem Missbrauch – Mobbing – Selbstjustiz – Gudrun Kugler ÖVP Juristin Menschenrechte EMRK Art. 14 – Grundsatz im Strafrecht: „In dubio pro reo“. 

VORSICHT Trennung – Missbrauch mit dem Missbrauch – sexuelle Selbstbestimmung § 218 StGB

Gibt es eine feministische Justiz bzw. Gesetzgebung in Österreich?

Die neuen feministischen SPÖ-Frauengesetze von Frauenministerin Heinisch-Hosek fördern leider auch den Missbrauch bei Trennung oder Scheidung. Rechtsanwalt Manfred Ainedter hatte sich in einer früheren Diskussionssendung dafür ausgesprochen bei Trennung oder Scheidung dieses neue Gesetz des § 218 auszunehmen. In den eigenen 4 Wänden gebe es meist keine Zeugen und daher seien solche Behauptungen dann auch nicht beweisbar, es stünde dann Aussage gegen Aussage.

Admin Familie & Familienrecht, am 25-2-2017

 

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Herzogenburg

Vergewaltigung: Ein Nein nicht akzeptiert Intimes wollte 24-Jähriger von seiner Verflossenen.

Wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung wurde der Mann nun zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Ex-Freundin wollte nicht, das wurde Angeklagtem jetzt erklärt.  |  SOMKKU / Shutterstock.com
„Ich kann einer Frau nicht wehtun, das könnt’ ich nie“, beteuert ein 24-Jähriger aus Herzogenburg seine Unschuld. Mit schweren Vorwürfen sieht er sich in einem Prozess am Landesgericht St. Pölten konfrontiert. Seine ehemalige Lebensgefährtin soll der Mann laut Anklage vergewaltigt und verletzt haben.„Er hat sie gepackt, auf die Couch gedrückt und vergewaltigt“, wirft ihm die Staatsanwältin vor. Ein anderes Mal soll er die Frau misshandelt haben. „Dass er ein frommes Lamm ist, wird durch das Opfer nicht bestätigt“, so die Anklägerin.

Gewalt angewendet zu haben, bestreitet der Angeklagte vehement. „Man muss die Vorgeschichte kennen“, sagt seine Verteidigerin. Und sie erklärt: „Nach der Trennung war das Verhältnis sehr belastet. Es gab Streit wegen eines Kontaktrechtes zum gemeinsamen Kind. Mein Mandant hat seine Rechte durchgesetzt. Seitdem gibt es Anzeigen gegen ihn.“

Heiratsantrag wurde abgelehnt

„Es ist nix passiert“, sagt der Angeklagte. Zwei Wochen davor hätten sich die beiden noch geküsst, erzählt er. Am Tag davor habe die Ex-Lebensgefährtin seinen Heiratsantrag abgelehnt.

„Ich wollte mit ihr reden, wie es weitergeht mit der Obsorge und unserer Beziehung. Ich wollte sie wieder zurückhaben. Sie ist auf meinem Schoß gesessen, ich habe sie sanft auf die Couch gelegt und geküsst, weil ich mir gedacht habe, da könnte noch mehr sein“, erklärt er.

Intimeres wollte der 24-Jährige dann. „Sie hat nicht gesagt, dass sie das nicht will. Plötzlich habe ich aber gemerkt, dass ihr das unangenehm ist, da bin ich gegangen. Am Abend hat sie mir via Whatsapp gesagt, dass sie bei der Polizei ist“, setzt er fort.

Das Opfer sagt anderes. Ich hab’ mich gewehrt, es ist bei ihm nicht gleich angekommen, dass ich Nein gesagt habe. Mehr als das tun kann ich aber nicht. Er hat über meinen Körper bestimmt, das wollte ich nicht. Ich bin zur Polizei, weil es mich voll beschäftigt hat, was er gemacht hat“, so die Ex bei ihrer Einvernahme.

Ein Senat verhängt über den 24-Jährigen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung drei Monate bedingt, von Körperverletzung wird er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

von Claudia Stöcklöcker, m 21. Februar 2017, 02:11

http://www.noen.at/herzogenburg/herzogenburg-vergewaltigung-ein-nein-nicht-akzeptiert/37.475.487#

 Tags: Justizopfer – Vater – Staatsanwältin – Gesetze Österreich – Vaterlose Gesellschaft

ceiberweiber.at – Steuergelder – Stadt Wien

Alexandra Bader

Seit knapp zwei Jahren ist mein Buch über Verschwörungsmythen in Österreich fertiggestellt. Fast ebensolange liegt es bei einem Justiziar des Verlages, der vehement anregt, dass ich mein Kapitel über die Wiener Verschwörungsmystikerin Alexandra Bader nachbessere. „Vehement anregt“ könnte man auch als „darauf bestehen“ verstehen. Es geht darum, dass ich den Namen einer Wiener sozialdemokratischen Politikerin entferne.

Aus gutem Grund möchte ich dem nicht nachkommen. Baders Internetauftritt ceiberweiber.at hat eine Sonderstellung unter den Blogs: Meines Wissens ist es die einzige ausschließlich aus Steuermitteln finanzierte Webseite, die Verschwörungsmythen verbreitet. Die auf Wunsch des Verlages aus meinem Text zu entfernende Politikerin hat für die Vergabe der für den Betrieb der Seite notwendigen Steuergelder aus dem Fördertopf der Stadt Wien Sorge getragen.

Seit dies nicht mehr der Fall ist sind Baders ceiberweiber.at in arge Kalamitäten geraten. Bader behauptet von sich selbst eine große Ausnahmejournalistin zu sein. Wenn das der Fall wäre, könnte sie ohne weiteres am freien Markt reüssieren. Da sie aber seit Einstellung der Steuerverschwendung an sie offenbar ohne Einkommen dasteht, dürften ihre angeblichen Qualitäten schlicht nicht vorhanden sein. Aber statt sich anderweitig am Arbeitsmarkt zu orientieren, versteift sie sich in einem Verschwörungsmythos in eigener Sache und schiebt anderen die Schuld für ihre Situation zu.

Damit nun aus meinen Meinungsverschiedenheiten mit meinem Verlag nicht womöglich ein Verschwörungsmythos in meiner eigenen Sache entsteht 😉 veröffentliche ich heute hier kostenlos das Kapitel Bader aus meinem Buch. Stand der Dinge im Text ist 2011, manche der Fußnoten funktionieren daher unter Umständen nicht mehr:

Verschwörungsmythen in Österreich: Alexandra Bader (PDF, ca. 250kB, 14 Seiten, 129 Fußnoten)

Steuergelder Stadt Wien – ceiberweiber – Alexandra Bader.pdf

Viel Vergnügen!- Stadt

„Po + Schenkel + Geschlechtssphäre“ umfasst neues Gesetz der sexuellen Belästigung

Neuer Gesetzesentwurf  „Sexuelle Belästigung“ umfasst jetzt
„Po, Schenkel und die Geschlechtssphäre“

Der Ministerrat hat  im Strafrechtsänderungsgesetz am Di.16.06.2015 zugestimmt.

Pograpschen - Geschlechtsphäre - §218 StGB - Feminismus - Heinisch-Hosek SPÖ - Ministerrat - Sexuelle Belästigung

Pograpschen – Geschlechtsphäre – §218 StGB – Feminismus – Heinisch-Hosek SPÖ – Ministerrat – Sexuelle Belästigung

Gesetzesentwurf:  Po, Schenkel und die „Geschlechtssphäre“

Sexuelle Belästigung soll öfter bestraft werden, doch der neue Entwurf sorgt für Kritik

Wien –
Was gehört zur „Geschlechtssphäre“? Die Genitalien bestimmt, der Busen auch. Der Entwurf für das neue strafrechtliche Verbot der sexuellen Belästigung will die „intensive Berührung“ einer Körperstelle. die eben dieser Sphäre zuzuordnen ist, verbieten. Strafrechtlern ist das zu schwammig – und manche fürchten, dass Betroffene von Belästigungen sogar noch weniger gut geschützt sind als jetzt.

Zur Erinnerung: Eine Novelle musste her, da der unerwünschte Griff auf den Hintern vor Gericht bisher nicht als sexuelle Belästigung galt. Bisher waren nur ungebetene „geschlechtliche Handlungen“ strafbar – etwa Berührungen der Geschlechtsorgane.

Im März legte Justizminister Wolfgang Brandstetter einen Entwurf vor, doch der ging manchen zu weit: Jede Belästigung in Form einer „der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörigen körperlichen Handlung“ wurde verboten. Frauenrechtlerinnen waren zufrieden, Kritikern war die Formulierung zu unbestimmt.

Nur „intensive“ Berührungen

Der neue Entwurf, der nun dem Justizausschuss des Parlaments vorgelegt wird, zieht neue Hürden ein: „Intensiv“ müsse die Berührung ausfallen, um verboten zu sein. Eine „der Geschlechtssphäre zuzuordnende Körperstelle“ muss betroffen sein und man muss verdeutlichen können, dass die Würde „verletzt“ wurde. Um Zweifel auszuräumen, halten die Gesetzeserläuterungen fest, dass Po und Oberschenkel auf jeden Fall zur No-Go-Zone gehören.

Dennoch wird der Wortlaut den Gerichten einige Schwierigkeiten bereiten. Kriminologin Katharina Beclin von der Uni Wien sieht in der Neufassung eine Einschränkung der Opferrechte: „Der Schutz der sexuellen Integrität darf nicht erst einsetzen, wenn das Opfer bereits in seiner Würde verletzt wurde“, so Beclin. Auch eine Beleidigung sei schließlich strafbar, ohne dass der oder die Beschimpfte erst beweisen müsse, in der Würde verletzt zu sein. Beclin fordert, dass alle sexuellen Belästigungen verboten werden.

Aufgedrängte Küsse

Die Juristin kritisiert am Entwurf auch, dass Griffe auf Busen und Po weiterhin unterschiedliche Folgen hätten: Griffe auf den Busen wären auch strafbar, wenn sie „nicht bloß flüchtig“ passieren, belästigende Berührungen am Gesäß aber erst in „intensiver“ Form. Beclin befürchtet zudem, dass aufgedrängte Küsse weiterhin straffrei bleiben, da der Mund nicht zur Geschlechtssphäre zählt.

„Schulter, Gesicht, Mund, Rücken gehören wohl eher nicht dazu“, sagt auch Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer von der Uni Linz, der den Entwurf als „absolut schwammig“ bezeichnet.

Die Folgen seien fatal: „In der Praxis wird die Gerichtsentscheidung mal so, mal so ausfallen – je nachdem, ob der Richter die Person gustiös oder ungustiös findet.“ Schon jetzt höre man, dass manche Richter die Glaubwürdigkeit Betroffener von deren vermeintlicher Attraktivität abhängig machten. Birklbauer würde den Paragrafen erst gar nicht verschärfen: „Strafrecht löst keine Konflikte.“

Anders sieht das Juristin Birgitt Haller vom Institut für Konfliktforschung: „So ein Gesetz macht klar, dass eine Grenze überschritten worden ist – und das ist ein wichtiges Signal.“

(Maria Sterkl, 17.6.2015)

http://derstandard.at/2000017616863/Gesetzesentwurf-Po-Schenkel-und-die-Geschlechtssphaere
Tags: Pograpschen – Po-grapschen –  Strafgesetzbuch – §218 StGB – Familie – Familienrechte – Feminismus – Feministin Heinisch-Hosek – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Frauenpolitik – Genderwahn – Kriminalisierung – leaks – family – law abuse  divorce  – austria  – feminism – feminist – Scheidung – Trennung – vaterlose Gesellschaft – Justizopfer  Staatsanwaltschaft – Strafrechtsreform 2015 –

§218 StGB – Sexuelle Belästigung – Nicht mehr nur auf die „unmittelbaren zur Geschlechtssphäre gehörige Körperpartien des Opfers“ beschränkt

Heinisch-Hosek zu StGB-Novelle: Gute Einigung im Sinne der Frauen

Strafgesetzbuch-Novelle wurde heute im Ministerrat beschlossen

Wien (OTS) – „Der heutige Beschluss ist ein großer Erfolg im Sinne der Frauen“, freut sich Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek über die Novelle des Strafgesetzbuchs, die heute dem Ministerrat vorgelegt wurde. „Der Schutz der sexuellen Integrität ist ein wesentliches Element eines selbstbestimmten Lebens von Frauen und Mädchen. Mit der StGB-Novelle setzen wir einen wichtigen Schritt, der klar stellt, dass sexuelle Belästigung gesellschaftlich nicht toleriert wird -Frauenkörper sind keine Grapschflächen. Dafür habe ich mich gemeinsam mit Frauenorganisationen jahrelang eingesetzt.“

„Intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung wird strafbar. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine deutliche Grenzüberschreitung und Herabwürdigung von Frauen“, so die Ministerin, die darauf verweist, dass sich der Tatbestand nicht mehr nur auf die „unmittelbaren zur Geschlechtssphäre gehörige Körperpartien des Opfers“ beschränkt und der Schutz vor sexueller Belästigung dadurch ausgeweitet wird.
„Es freut mich, dass es mir und dem Justizminister gelungen ist, hier eine Einigung zu erzielen“, resümiert die Ministerin.

Ein neuer Tatbestand bringt auch einen besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.
Auch wenn ein Täter eine sexuelle Handlung ohne Drohung oder Gewalt, aber trotzdem erkennbar gegen den Willen des Opfers setzt, wird das jetzt strafbar. „Ein Nein muss genügen. Hier klare Grenzen zu ziehen war längst überfällig“, so Heinisch-Hosek. Insgesamt spricht die Ministerin von „einem guten Gesamtpaket, das bedeutende Verbesserungen für Frauen bringt.“

Rückfragen & Kontakt:

BM für Bildung und Frauen
Mag.a Veronika Maria
Pressesprecherin
01-53120/5011
veronika.maria@bmbf.gv.at
www.bmbf.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | MUK0001

OTS0119, 16. Juni 2015, 11:50

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150616_OTS0119/heinisch-hosek-zu-stgb-novelle-gute-einigung-im-sinne-der-frauen

Tags: Pograpschen – Po-grapschen  – Wolfgang Brandstetter – ÖVP – SPÖ – Feministin – Feminismus – Ministerrat – § 205 StGB – § 218 StGB – Strafrechtsänderungsgesetz – Strafgesetzbuch – Strafverfahren – Novelle – Strafrecht – JustizFalschbeschuldigungen – Missbrauch Staatsanwalt – Richter – Genderwahn – Frauenpolitik – Gericht 

 

 

Justizminister Brandstetter umgefallen – „Pograpsch-Paragraf“ kommt doch ins Strafrecht

„Pograpsch-Paragraf“ kommt doch

Sexuelle Belästigung: Einigung über Neuformulierung

Gabriele Heinisch-Hosek / Bild: APA/HANS PUNZ 

Der neue Tatbestand soll konkreter formuliert werden als im ursprünglichen Entwurf. Am genauen Wortlaut wird allerdings noch gearbeitet.

Jegliche „intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung“ wird strafbar. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) haben sich über eine Neuformulierung des ursprünglich in der StGB-Reform enthaltenen, aber nach Begutachtungskritik entfernten Paragrafen geeinigt. Am Dienstag will Brandstetter den StGB-Reform-Entwurf dem Ministerrat vorlegen.

Mehr zum Thema:

Am genauen Wortlaut des „Pograpsch-Paragrafen“ wird noch gearbeitet. Die geplante Neuregelung werde aber jedenfalls „mit dem aus dem Begutachtungsentwurf zu Recht gestrichenen, viel zu unklaren Tatbestand nichts mehr zu tun“ haben, betonte Brandstetter. Der Tatbestand werde „klar und deutlich auf die wirklich strafwürdigen Fälle eingeschränkt“. Brandstetter ist „überzeugt, dass wir jetzt eine gute Lösung haben“.

„Übereinkommen im Sinne der Frauen“

Frauenministerin Heinisch-Hosek zeigte sich erfreut über die grundsätzliche Einigung: „Wir haben uns darauf verständigt, dass es eine Ausweitung des Schutzes vor sexueller Belästigung geben soll. Das ist ein wichtiger Schritt, der klarstellt, dass sexuelle Belästigung kein Kavaliersdelikt und gesellschaftlich nicht erwünscht ist.“ Auch im Bezug auf den Paragrafen zur sexuellen Selbstbestimmung liege ein „Übereinkommen im Sinne der Frauen“ am Tisch. Das Gesamtpaket der StGB-Novelle liege jetzt zur abschließenden Koordinierung vor, es werde aber nicht an den Paragrafen zur sexuellen Belästigung und Selbstbestimmung scheitern, zeigte sich Heinisch-Hosek in einer Stellungnahme zuversichtlich.

Im Begutachtungsentwurf war eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vorgesehen für eine „geschlechtliche oder eine nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung an ihr“ oder durch eine „geschlechtliche Handlung vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, belästigt“. Dass Brandstetter auf eine solche Regelung verzichten und stattdessen eine Lösung im Verwaltungsstrafrecht wollte, rief viel Kritik vor allem von Frauen-Organisationen hervor.

(APA), 12.06.2015 | 13:57 |   (DiePresse.com)
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4753339/PograpschParagraf-kommt-doch?direct=4753691&_vl_backlink=/home/politik/innenpolitik/4753691/index.do&selChannel=

 
Tags: Strafrechtsänderungsgesetz – Kriminalisierung – Family leaks law Austria feministic – pograpschen Po-grapschen – Strafgesetzbuch – Strafrechtsreform – Scheidung – Trennung – Väterfeindlich – vaterlose Gesellschaft – Missbrauch mit dem Missbrauch – Genderwahn – Justizopfer – Richter – Strafrichter – Staatsanwalt –

 

Feilschen um neue Feminismusgesetze im Strafrecht – Pograpschen u. Beischlaf ohne Einverständnis

Die neuen Gesetzesvorschläge § 205 StGB, § 218 StGB von SPÖ Feministin Heinisch-Hosek, wurden in diversen Stellungnahmen eindeutig von allen Strafrechtsexperten und Juristen, sowie LG Senats, Europarechtexperten, etc.  zur Gänze abgelehnt.

Herzlichen Dank an die Justiz und Experten mit Hausverstand
vom Team Familie & Familienrecht
😉

Artikel >>

Gipfeltreffen: Feilschen um „Grapschparagrafen“

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek beharrt auf dem umstrittenen Paragrafen. / Bild: (c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER) 

Brandstetter und Heinisch-Hosek suchen nach einem Kompromiss für das neue Strafrecht. Die Ausgangslage macht eine Lösung in dem Konflikt aber nicht einfach.

Wien. „Es gab konstruktive Gespräche, und es wird weitere konstruktive Gespräche geben“, heißt es aus dem Frauenministerium. „Das Gespräch ist gut verlaufen, aber es gibt noch keine endgültige Lösung“, hört man aus dem Justizministerium. Wie man die diversen Ansichten unter einen Hut bringen soll, ist nach dem Treffen von Justizminister Wolfgang Brandstetter und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek am Montag noch unklar. Man will aber in diesem Halbjahr einen Beschluss des neuen Strafgesetzbuchs (StGB) zusammenbringen, das ab 2016 gelten soll.

Mehr zum Thema:

Hinter den Kulissen wird nach einem Exitszenario gesucht. Einer Lösung, bei der alle Seiten ihr Gesicht wahren können. Ministerin Heinisch-Hosek hat sich mit ihrer frauenpolitischen Forderung nach einem eigenen Paragrafen für das „Po-Grapschen“ eindeutig positioniert. Die SPÖ hatte den Entwurf zum Strafgesetzbuch (StGB) auch nur unter der Bedingung zur Begutachtung freigegeben, dass diese Norm enthalten ist. Im Begutachtungsverfahren aber wurde der Paragraf dann von vielen Juristen scharf kritisiert. Zu unkonkret sei er, selbst Umarmungen könnten strafbar werden, warnten Strafrechtsexperten.

Die Kritik, dass es „nicht möglich wäre, zwischen im Prinzip noch tolerierbaren Berührungen und solchen zu unterscheiden, die es nicht mehr sind, muss man ernst nehmen“, erklärte Brandstetter. Das Urteil der Stellungnahmen sei vom Gewicht her „absolut negativ“ ausgefallen. Es sei nicht möglich, einen Tatbestand in Worte zu fassen, der die Abgrenzung schafft. Brandstetter will daher den geplanten Paragrafen wieder streichen. Eine Position, für die Heinisch-Hosek – unterstützt von Frauenorganisationen – kein Verständnis hat. Es gebe „einige unbestimmte Paragrafen im Strafrecht insgesamt, bei denen man interpretieren muss“, argumentiert sie.

 

Wie weit geht der Tatbestand?

Das Po-Grapschen kann momentan als Ehrenbeleidigung (bis zu drei Monate Gefängnis) strafrechtlich verfolgt werden, sofern es sichtbar vor Leuten erfolgt. Andere strafrechtliche Tatbestände gegen sexuelle Übergriffe greifen nicht, weil das Gesäß nicht als geschlechtliche Zone gilt. § 218 StGB bestrafte bisher Belästigungen, die durch ungewünschte geschlechtliche Handlungen erfolgen, mit bis zu sechs Monaten Haft. Heinisch-Hosek möchte den Paragrafen erweitern. Auf Leute, die jemanden durch eine „nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung“ belästigen.

Doch was gehört zur sexuellen Sphäre im weiteren Sinn? „Die Haut ist generell ein sexuelles Organ im weiteren Sinn“, meint etwa der Innsbrucker Strafrechtsprofessor Klaus Schwaighofer. Bereits, wer jemandem beim Tanzen näherkommen will oder auf einer Parkbank den Arm auf den Oberschenkel einer Person legt, könnte strafbar werden. Katharina Beclin, Assistenzprofessorin an der Uni Wien, die mit Heinisch-Hosek für die neue Norm geworben hat, möchte den Paragrafen hingegen noch schärfer sehen. Nicht nur gleichwertige, bereits „einer geschlechtlichen Handlung nahekommenden“ Verhaltensweisen sollten strafbar sein. Sonst könne ein Klaps auf den Po ungesühnt bleiben, meint sie. Beim Tanzen stimme man einer Tanzhaltung zu, eine Umarmung könne in Extremfällen sehr wohl eine Belästigung sein.

Wie könnte nun ein Exitszenario für die beiden Minister aussehen? Eine Möglichkeit wäre, in den Erläuternden Bemerkungen zum Strafgesetz klarer hineinzuschreiben, was gestattet ist. Aber auch dies könnte, so die juristische Befürchtung, keine Rechtssicherheit schaffen. Ein anderes mögliches Szenario wäre es, das Po-Grapschen unter das weniger heikle Verwaltungsstrafrecht fallen zu lassen. So gibt es etwa in der Steiermark den Tatbestand der Anstandsverletzung. Das Problem hier: Es geht um Landesgesetze, für die die Bundesminister nicht zuständig sind.

Deadline für eine Lösung dürfte der 16. 6. sein: Bis zum Ministerrat an diesem Tag braucht man eine Lösung, um den Fahrplan für das neue Strafgesetzbuch einzuhalten.
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 02.06.2015)
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4744624/Feilschen-um-Grapschparagrafen?_vl_backlink=/home/index.do
Tags: ÖVP – SPÖ – Feminismusgesetze – Missbrauch mit dem Missbrauch – Kriminalisierung – Justizopfer – Scheidung – Trennung – Frauenpolitik – Genderwahn –

 

 

SPÖ „Muttertag ist überholt und konservativ – Den Tag des Apfels finde ich auch nicht sehr beachtenswert“

SPÖ


SPÖ Frauenministerin

Heinisch-Hosek: „Männer dürfen nicht Ernährer sein“

Den Muttertag findet Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek „überholt und konservativ“, den Rabenmuttertag toll. Mit der „Presse am Sonntag“ sprach sie über Werte und gemeinsame Obsorge.

 

Ist der Muttertag für die Frauenministerin ein Feiertag oder ein zwiespältiger Anlass?
Echte Feministinnen lehnen ihn doch ab.

Gabriele Heinisch-Hosek: Deswegen begehen die sozialdemokratischen Frauen den Rabenmuttertag, um aufzuzeigen, dass Frauen, die die Erziehung ihrer Kinder und einen Beruf unter einen Hut bringen müssen, leider noch immer als Rabenmütter abgestempelt werden. Das sind sie aber nicht, das ist eine Mehrfachbelastung. Und in diesem Jahr gedenken wir der Müttersterblichkeit weltweit, also der häufigen Todesfälle vor und nach der Geburt. Das tun wir, um einen Gegenpol zum Muttertag zu schaffen, der überholt und konservativ ist.


Warum ist der Muttertag denn überholt?

Was sagt denn ein Muttertag oder ein Vatertag aus? Überhaupt nichts.
Es mag bestimmte Tage geben, die mehr bedeuten, wie etwa den Frauentag – aber der Muttertag? Wenn eine Frau ein Kind bekommt, braucht sie mehr als nur einen solchen Ehrentag. Das reicht nicht.

 

Aber bei einer Frau reicht es für einen Frauentag durch ihre Geburt als Frau? Oder beim Wasser, siehe Tag des Wassers?

Das sind keine Ehrentage, sondern wir gedenken der Bedeutung oder der Stellung der Frau. Den Tag des Apfels finde ich auch nicht sehr beachtenswert.

 

Wenn eine Frau sich heute über ihre Rolle als Mutter definiert und nicht in einem Beruf arbeitet, hat sie heute mehr Erklärungsbedarf als eine berufstätige Frau ohne Kinder, oder?

Die Frage ist, ob es sich eine Frau leisten kann, zu Hause zu bleiben. Wenn die Kinder klein sind, bieten wir durch die verschiedenen Karenzgeld-Lösungen allen Frauen die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben. Aber unser Ziel ist es, dass Frauen möglichst schnell wieder in den Beruf kommen. Ebenso wichtig ist die Frage, wie die Erzeuger der Kinder, die Väter, ihren Anteil an der Arbeit mit den Kindern übernehmen.

 

Verzeihen Sie, aber wir hören da schon heraus, dass es für Sie zu wenig ist, „nur“ Mutter zu sein, oder?

Es gibt kaum mehr Mütter, die vor der Geburt ihres Kindes keinen Beruf erlernt haben. Danach als Mutter zu Hause zu sein, birgt Gefahren, vor allem die, nicht mehr den Wiedereinstieg zu schaffen. Es geht auch darum, sich zu verwirklichen. Und dann ist auch die Absicherung im Alter wegen fehlender Pensionszeiten nicht gegeben.

Um es umzudrehen: Bliebe ein Mann ausschließlich als Hausmann bei den Kinder zu Hause, würden Sie das begrüßen?

Das sind seltene Ausnahmen, bei Männern würden das alle cool finden. Frauen haben das immer schon gemacht. Ich würde es auch bei einem Mann nur auf Zeit begrüßen. Wir können das Daheimbleiben nicht unterstützen. Das können wir uns nicht leisten.

 

Sie hätten gern eine stärkere Rolle der Väter in der Erziehung. Aber wenn es um mehr Väterrechte geht, dann sperren Sie sich dagegen. Das ist bei der gemeinsame Obsorge so.

Das stimmt so nicht. Wir können bei den zehn Prozent der strittigen Scheidungsfälle nicht als Staat Harmonie verordnen und automatisch eine gemeinsame Obsorge anordnen. Das geht nicht. Wenn schon die Trennung nicht funktioniert, wie soll das dann bei der gemeinsamen Obsorge gehen?

 

Hatten Sie schon einen Termin mit der neuen Justizministerin Beatrix Karl zu dem Thema?

Nein, es gab zwar Kontakt. Kollegin Karl hat dabei einen Termin angekündigt, bei dem wir unsere Berührungspunkte, die wir schon haben, klären werden.

Warum sind manche Juristen bei der gemeinsamen Obsorge nicht Ihrer Meinung?

Weil sie vielleicht die reale Situation streitender Erwachsener nicht immer richtig einschätzen. Oder sogar aus eigener Betroffenheit glauben, dass, wenn man mehr Rechte hat, die Welt in Ordnung wäre. Das stimmt aber nicht, der Streit wird nur verlagert. Das hat man in Deutschland gesehen: Es gibt zwar weniger Obsorgestreitigkeiten, aber die Besuchsrechtsstreitigkeiten sind um ein Drittel gestiegen.

 

Aber sehen Sie es auch so, dass Väter zum Teil nicht gerecht behandelt werden?

Sicher. Ledige Väter durften in Österreich bisher nicht einseitig gemeinsame Obsorge beantragen, hier brauchen wir auch nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine neue Lösung. Dem einseitigen Antragsrecht lediger Väter kann ich sehr wohl nahetreten. Aber erst, wenn eine Zeit nach der Geburt vergangen ist, in der der Vater eine Bindung zum Kind aufgebaut hat. So, wie es im Entwurf der Ex-Justizministerin steht, dass sofort nach der Geburt die gemeinsame Obsorge greift, würde ich es nicht empfehlen. Wobei man sie ohnehin schon bei der Geburt beantragen kann, sofern beide einverstanden sind.

 

Man könnte aber auch sagen: Man weiß auch bei der Mutter nicht . . .

Es gibt gute Mütter und schlechte Mütter, gute Väter und schlechte Väter, keine Frage. Das österreichische Recht hält aber fest, dass bei der Pflege und Erziehung die Mutter, die das Kind ja geboren hat, geeignet ist, mit dem Kind zu leben, während das bei den Vätern nicht immer der Fall ist. Die wollen manchmal nicht. Es ist auch ein bisschen komisch, wenn unmittelbar nach der Geburt der zweite Teil sagt: Ich will einseitig gemeinsame Obsorge beantragen. Da könnte man schon denken, dass etwas nicht stimmt.

 

Wie tun Sie sich mit einem neuen ÖVP-Chef und ÖVP-Team, deren Familienbild nach eigenen Aussagen christlicher, konservativer, traditioneller ist als das bisherige?

Genau das ist auszuloten. Denn ich betrachte weiter den Wirtschafts- und Familienminister als meinen Spiegel. Mit ihm werde ich bald einen Termin ausmachen, weil es mich sehr drängt, über die Anstoßfinanzierung zur Kinderbetreuung weiterzuverhandeln. Wer Familienpolitik macht, müssen die ÖVP-Politiker untereinander klären. Modern und gut soll sie sein, Rückschritte werden wir nicht zulassen.

 

Dann wird sich Spindelegger mit seiner proklamierten Rückbesinnung auf die traditionellen Werte der ÖVP aber schwertun.

Ich habe nichts gegen Werte, auch nicht gegen traditionelle, solange sie nicht bedeuten, dass eine erreichte Situation wieder zurückgenommen wird. Frauen dürfen nicht zurück an den Herd geschickt werden, während Männer als Hauptverantwortliche und -ernährer das Geld nach Hause bringen. Wie kämen auch die Männer dazu?

 

Bezüglich neue ÖVP-Partner: Können Sie sich mit Maria Fekter als Finanzministerin vorstellen, die eine Besoldungsreform für den öffentlichen Dienst doch anzugehen?

Wir verhandeln gerade ein neues Dienstrecht für die Lehrerinnen und Lehrer. Das ist ein großer erster Schritt, der ein Drittel aller öffentlich Bediensteten betrifft. Natürlich wünsche ich mir für alle, dass die Jüngeren, die in den Job einsteigen, mehr verdienen, während die Gehaltskurve abflacht. Im letzten Budget waren keine Mittel für die Besoldungsreform vorhanden, weil sie so viel kosten würde: 200 bis 300 Millionen Euro für alle Berufsgruppen. Die Frage bei der neuen Ministerin, ob wir das nicht doch angehen, würde sich allemal lohnen. Und die werde ich ihr auch stellen. In sieben bis zehn Jahren würden sich die Kosten einer Besoldungsreform neutralisieren.
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 08052011)
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/660220/HeinischHosek_Maenner-durfen-nicht-Ernaehrer-sein

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Der „Heinisch- HoSEX-Plan“

Heinisch-Hosek (SPÖ) SEX-Plan

Frau Minister Heinisch-Hosek will per erlass alle Schüler ab Schulleintritt und während der gesammten Schulzeit hindurch vom Staat „sexuell erziehen“ lassen.
Die massive „Zwangs-Sexualisierung“ aller Kinder und Jugendlichen soll unter Ausschaltung der Rechte der Eltern und durch Nichtfachleute erfolgen.
Diese Bevormundung sollten wir uns keinesfalls gefallen lassen.

vergrößern:

Krone, am 3.Mai 2015

Tags: Feminismus – Frauenpolitik – Frühsexualisierung – Kindesmissbrauch – Elternrechte – Heinisch-Hosek – SPÖ -Genderwahn – Kindesmissbrauch – Zwangssexualisierung – Schule – Kindergarten – Rechtsanwalt – Dr. Tassilo Wallentin – PISA – Politiker – transgender – Pädagogen – Sexualerziehung

„Pograpschen“ – Neues Strafrecht – Strafrahmen 6 Monate Haft oder 360 Tagsätze = Jahresgehalt

IM ZENTRUM – Neues Verschärftes Sexualrecht?

Pograpschen – Strafrahmen 6 Monate Haft oder 360 Tagsätze = Jahresgehalt
Lt. §218 StGB neues Gesetz soll Po-grapschen „gleichwertig“  einer geschlechtlichen Handlung sein.

Der Plan der Regierung, das Sexualstrafrecht zu verschärfen, birgt Abgrenzungsschwierigkeiten: Sie beginnen schon bei der Definition: Was bedeutet “Pograpschen“ und was nicht? Jedenfalls sollen bestimmte Berührungen künftig strafbar sein können. Dieser Plan hat eine heftige Diskussion ausgelöst: Abgesehen von der Frage, wo denn der Staat die Grenze für zwischenmenschliche Annäherungen ziehen soll, sehen Skeptiker auch die Schwierigkeit der Beweislast. Kann ein strengeres Sexualstrafrecht Frauen wirklich vor Zudringlichkeiten schützen? Was, wenn die Belästigung rein verbal bleibt? Wo sind die Grenzen des guten Geschmacks?
Darüber diskutieren bei Ingrid Thurnher:

Manfred Ainedter
Rechtsanwalt

Marcus Franz
Team Stronach

Cornelia Koller
Vizepräsidentin Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte

Albert Steinhauser
Die Grünen

Anne Wizorek
Initiatorin „aufschrei“-Kampagne, Autorin

Katharina Beclin
Institut für Strafrecht, Univ. Wien

Tags: Strafgesetz – häusliche Gewalt – SPÖ – Feministin Heinisch-Hosek – Po-grapschen §218 StGB – Gesetzesentwurf – Sexuelle Belästigung -Österreich – Feminismus –