+++ Dashcam-Aufnahmen sind jetzt vor Gericht zulässig! +++

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Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in einem Grundsatzurteil (Az. VI ZR 233/17) am 15.5.2018 in Karlsruhe:

„Das Interesse an der Aufklärung sei höher zu bewerten als das Recht der Unfallgegner auf Schutz seiner persönlichen Daten“.

Erlaubt: 
Das Filmen mit Dashcam und die Verwendung der Aufnahmen bei Unfällen vor Gericht und Versicherungen.

Weiterhin verboten:

Aufnahmen der Dashcam und anschließend ins Internet stellen, weil das Recht am Bild von Personen erhalten bleiben muss.

Admin Familie & Familienrecht, am 16.5.2018
😉

Eine Polizistin bei der Vorstellung der ersten Dashcams (Windschutzscheibenkameras) der Autobahnpolizei in Nordrhein-Westfalen am 18.04.2018. Quelle: www.globallookpress.com

1.Artikel:

Mini-Kameras im Auto

Aufklärung siegt im Zweifel über Datenschutz

Etwa acht Prozent der deutschen Autofahrer haben inzwischen eine sogenannte Dashcam hinter der Windschutzschreibe.

Etwa acht Prozent der deutschen Autofahrer haben inzwischen eine sogenannte Dashcam hinter der Windschutzschreibe. FOTO: dpa / Wolfgang Kumm
Karlsruhe/Magdeburg. Der BGH hat entschieden: Die Aufnahmen von Minikameras im Auto sind als Beweismittel zulässig. Doch Dauerfilmen bleibt verboten.

(dpa) Frontalzusammenstöße, Raubüberfälle und prügelnde Autofahrer: Dramatische Szenen auf Russlands Straßen gehören zu den am meisten angeklickten Videos auf der Internetplattform Youtube. Zu verdanken haben die Nutzer die Bilder dem Trend zu Dashcams (auf Deutsch: Amaturenbrettkameras). Millionen Russen installieren diese Unfall-Kameras inzwischen in ihre Autos – zum Schutz vor Verkehrsrüpeln, aber auch vor Betrügern, die mit provozierten Unfällen Kasse machen wollen.

Inzwischen entdecken auch immer mehr deutsche Autofahrer die Mini-Kameras hinter der Windschutzscheibe oder am Innenraum-Rückspiegel. Doch dürfen die Aufnahmen der kleinen Videokamera am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe als Beweis verwertet werden, wenn es wirklich mal gekracht hat? Sie dürfen, entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) (Aktenzeichen: VI ZR 233/17).

Die Richter formulierten allerdings ein großes Aber: Das permanente Filmen des Verkehrs bleibt verboten – das verstoße gegen den Datenschutz. Doch die Aufklärung eines Unfalls könne wichtiger sein, zumal der Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zur Person, zum Führerschein und zur Versicherung machen müsse. Die Nutzung der Aufnahmen müsse je nach Fall abgewogen werden, so der BGH. Verkehrsexperten, Juristen, Versicherer und Polizisten begrüßten zumeist die Entscheidung. Doch manche haben sich mehr erwartet. Sie forderten auch nach dem Urteil eine gesetzliche Regelung.

Konkret ging es vor dem BGH um einen Fall aus Sachsen-Anhalt. Ein Mann pochte nach einem Unfall auf vollen Schadenersatz. Nach seiner Darstellung ist ein Auto beim Linksabbiegen auf der daneben verlaufenden Spur auf seine Fahrbahn gekommen und gegen seinen Wagen gefahren. Das sollen Aufnahmen seiner Dashcam belegen. Doch weder das Amts- noch das Landgericht Magdeburg berücksichtigten die Aufnahmen: Weil sie unzulässig entstanden sind, dürften sie nicht als Beweis herangezogen werden. Die Richter begründeten die nun vom BGH gekippten Entscheidungen jeweils damit, dass permanentes Filmen anderer ohne deren Einverständnis gegen das Bundesdatenschutzgesetz sowie gegen das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild verstößt.

Diesen Standpunkt vertritt auch der Deutsche Anwaltverein (DAV). Das „nicht-anlassbezogene Betreiben einer Dashcam im öffentlichen Raum ist in Deutschland nicht legal“, sagte Daniela Mielchen von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Doch gleichzeitig sind Dashcams nicht verboten. „Auf meinem privaten Grundstück kann ich filmen, so viel ich will“, sagt Paetrick Sakowski von der Wirtschaftsrecht-Kanzlei CMS. Auch Kameras, die nur kurz und anlassbezogen einen Unfall aufnehmen, dürften unproblematisch sein – in seinem Urteil wies der BGH auf diese Aufzeichnungsmöglichkeit hin. Wer jedoch andauernd Dritte filmt, das speichert und es womöglich ins Netz stellt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt selbst dann, wenn das Video hilft, einen schweren Verkehrsverstoß aufzuklären.

Denn als Beweismittel sind Dash­cam-Aufnahmen grundsätzlich eine große Hilfe: Oft ist die Rekonstruktion eines Unfalls schwierig, etwa weil Zeugen sich widersprechen. Auch Kfz-Versicherer könnten mit Videoaufnahmen einfacher feststellen, wer wie viel Schuld an einem Unfall trägt und so schneller Schäden regulieren. „Wenn Beweise da sind, muss man sie auch verwenden dürfen“, sagt Kläger-Anwalt Volkert Vorwerk.

DAV-Experte Andreas Krämer sieht das etwas anders: Problematisch sei, dass jemand, der mit verbotenen Aufnahmen gegen die Rechtsordnung verstoße, am Ende „belohnt“ werde. Er ist enttäuscht vom BGH-Urteil: Das Persönlichkeitsrecht wiege nun weniger als die „Aufklärung von Blechschäden“.

Die deutsche Versicherungswirtschaft fordert vom Gesetzgeber nun einen verbindlichen datenschutzrechtlichen Rahmen für den Einsatz von Dashcams. Auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag plädiert seit langem für eine klare gesetzliche Regelung und empfiehlt auf Basis des europäischen Datenschutzrechtes einen „Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht“. Videos sollten „anlassbezogen“ zulässig sein, etwa bei schweren Verstößen oder einem drohenden Unfall, und ansonsten überschrieben werden.

 | 20:54 Uhr
https://www.mz-web.de/mitteldeutschland/dashcam-aufnahmen-so-erkaempfte-ein-magdeburger-die-nutzung-vor-gericht-30409122

2.Artikel:

Versicherer – Auch wir werden wohl künftig Dashcam-Aufnahmen nutzen

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Minikameras im Auto werden vermutlich nun auch die Versicherungen auf die Technik zurückgreifen.

Es sei davon auszugehen, dass die Autoversicherer künftig Dashcam-Aufnahmen nutzen werden, um die Aufklärung von Unfällen zu erleichtern, sagte Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Deutschen Presse-Agentur.

Eine denkbare positive Folge könne zum Beispiel sein, dass Kunden ihren Rabatt bei der Versicherung trotz eines Unfalls möglicherweise behalten dürfen: „Wenn Sie durch die Dashcam nachweisen können, dass Sie überhaupt keine Schuld an einem Unfallgeschehen haben, dann rettet das Ihren Schadensfreiheitsrabatt.

Auch beim Kampf gegen Versicherungsbetrug sieht der GDV nach dem Urteil neue Möglichkeiten. Dashcam-Aufnahmen könnten zeigen, ob ein Unfall mit Absicht herbeigeführt wurde, „ob jemand beispielsweise ganz vorsätzlich plötzlich abgebremst hat und es deswegen zum Unfall kam“.

Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag entschieden, dass Aufnahmen von Auto-Minikameras bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden dürfen. Zuvor hatten Gerichte die Frage unterschiedlich bewertet.

Mittwoch, 16.05.2018, 06:13
https://www.focus.de/finanzen/boerse/wirtschaftsticker/versicherer-auch-wir-werden-wohl-kuenftig-dashcam-aufnahmen-nutzen_id_8936863.html

3. Video EURONEWS :


Tags: Gesetze – Gericht – Justiz – Autokamera – Autocam – Schadenersatzklagen

Vater verklagt „die Möwe“ auf 50.000 Euro

Prozess am Mo. 14.11.2016, 9h-10h
Prozessbeobachter (Wien) gesucht Justizpalast

Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien
1011 Wien, Schmerlingplatz 11
1. Stock, Saal 8

https://www.facebook.com/events/187471905041885/
Details:
Immer wieder beobachten wir, dass Verhandlungen die auch von der Zivilbevölkerung und Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt werden, professioneller von der Richterschaft geführt werden, da man ihnen auf die Finger schaut.


Diesmal geht es um den Fall des Vaters der „die möwe“ auf € 50.000,– verklagt hat.
Alle Infos zum Fall in diesem Link:

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/das-geschaeft-mit-dem-verdacht-des-sexuellen-missbrauchs-vater-klagt-kinderschutzorganisation-die-moewe-auf-euro-50-000/

Tags: Schadenersatzklagen – Väter ohne Rechte – Falschbeschuldigungen – Missbrauch – Prozess

Jugendamt – Urteil ignoriert – Vater war fassungslos!

„Falscher Vater“ will Schadenersatz

Horst W. mit Sohn…
Foto: /Privat  Horst W. aus Leverkusen hat auch einen „echten“ Sohn (5)

Deutscher gab 4000 Euro für Anwälte aus, weil Betrüger seinen Namen verwendete.

Horst W. kann sich noch gut an jenen Tag Anfang Jänner 2015 erinnern, der sein privates Glück auf eine harte Probe gestellt hat. Im Postkasten fand der Deutsche einen Brief des Bezirksgerichts Hallein vor. Darin wurde er – wie berichtet – aufgefordert, den Unterhaltsvorschuss für einen damals fünfjährigen Buben aus Kuchl (Salzburg) zu leisten, dessen Vater er sein sollte. Mindestens 200 Euro wären pro Monat fällig gewesen. Bis zum Jahr 2020.

„Ich war fassungslos“, sagt der 32-Jährige aus Leverkusen. Die Mutter des Kindes kannte er nicht. W. erinnerte sich an einen Anruf der Kriminalpolizei im Jahr 2011 zurück – sein Ausweis war in Österreich von einem Unbekannten verwendet worden. Der Verlust des Dokuments lag da bereits vier Jahre zurück.

Für den Deutschen begann ein langwieriger Kampf mit der österreichischen Bürokratie. „Es war alles sehr hektisch. Ich musste so schnell wie möglich einen Anwalt organisieren. Anfangs wollte aber niemand den Fall übernehmen“, schildert W. die Tage, nachdem er den Brief erhalten hatte. Am 15. Juni kam es am Bezirksgericht Hallein zu einer Verhandlung. „Das Gericht hat dabei festgesetzt, dass ich nicht der Vater sein kann, weil ich nie Geschlechtsverkehr mit dieser Frau hatte. Das hat sie auch so ausgesagt.“

Behörde ignorierte Urteil

Das Gericht erklärte die Vaterschaftsanerkenntnis für unwirksam. Die Forderung blieb dennoch bestehen. „Das Jugendamt wollte das Urteil nicht wahrhaben. Die haben einen Sündenbock gebraucht, der zahlt„, empört sich der 32-Jährige. Erst als er sich bei der ORF-Serie „Am Schauplatz Gericht“ meldete, zog die Behörde zurück. Halleins Bezirkshauptmann Helmut Fürst beteuert, er habe erst im Oktober durch den Anruf der Journalisten von dem Fall erfahren. „Am nächsten Tag habe ich angewiesen, dass alle Rekurse unsererseits zurückgezogen werden.“ Seine Mitarbeiter hätten über das Ziel hinausgeschossen. „Das Wohl des Kindes stand im Vordergrund“, sagt Fürst. Erst Mitte Dezember beendete der Oberste Gerichtshof (OGH) die Posse endgültig.

Ausgestanden ist die Causa für W. nicht – trotz des OGH-Urteils zu seinen Gunsten. Seine Anwaltskosten belaufen sich auf mehr als 4000 Euro. Für den Koch in einer Betriebskantine „verdammt viel Geld“. Der Geschädigte musste eigenen Angaben zufolge einen Kredit aufnehmen. Eine Schadenersatzklage steht im Raum. „Wir müssen das noch überlegen, aber die Möglichkeit gibt es, ja“, sagt Karl-Heinz Pühl, der Anwalt von Horst W.

Mitleid mit Mutter

Der Geschädigte wartet bis heute auf eine Entschuldigung der Halleiner Behörden. Für die Mutter des Kindes empfindet Horst W., selbst Vater eines fünfjährigen Sohnes, Mitleid. „Die Frau hat sich bei mir entschuldigt. Das fand ich sehr nett. Sie kam mir verzweifelt vor. Sie hat einen Mann geliebt, den sie nicht wirklich kannte.“

Die Suche nach dem wahren Vater des Kindes läuft weiter. Rund zehn Hinweise aus Oberösterreich, der Steiermark und Salzburg sind eingegangen. „Mit ziemlicher Sicherheit wird der Täter festgestellt“, meint Polizei-Sprecherin Valerie Hillebrand. Details gebe man in den kommenden Tagen bekannt.

POLIZEIBILD/FAHNDUNGSFOTO: BETRUG, SCHWERER BETRUG

Foto: APA/POLIZEIDieser Mann soll der leibliche Vater eines heute sechsjährigen Buben sein

 

(kurier) Erstellt am 25.02.2016, 06:00
http://kurier.at/chronik/oesterreich/falscher-vater-will-schadenersatz/183.177.977
Tags: Exekution – Rechtsstaat – Gericht – Jugendamt – Pfändung – Vater – Kindesunterhalt – Unterhaltsklage – Justizopfer – Väter –  Missbrauch mit dem Missbrauch – Zahlvater – 

Scheidungsopfer – Gustl Mollath – Und plötzlich bist du verrückt

Videodoku über die Auswirkungen des feministischen Systems und warum man nicht heiraten sollte als Mann.
Die feministische Justiz und „vaterlose Gesellschaft“ sind leider kein Einzelfall sondern die Regel derzeit in den meisten Ländern.

Es war Bayerns bekanntester Justizskandal: Sechs Jahre nachdem Gustl Mollath in die Psychiatrie eingewiesen worden war, wurden Zweifel an der Rechtmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit seiner Unterbringung laut.

Nach siebeneinhalb Jahren kam er schließlich als Folge des öffentlichen Drucks frei.
Die Filmemacherinnen Annika Blendl und Leonie Stade begleiteten Gustl Mollath nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie und zeichnen ein intensives Porträt.

Regie: Annika Blendl
Redaktion: Natalie Lambsdorff
8-12-2015

Scheidung - Gustl Mollath - Justizopfer
Scheidung – Gustl Mollath – Justizopfer

Tags: Familienrecht Familie Scheidung – Justizskandal – Psychiatrie – Opfer – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – feministische Justiz – Freiheitsberaubung – Genderwahn – Gewalt – Heiraten – Richterin – Staatsanwaltschaft –  Strafverfahren – Justizopfer – Menschenrechtsverletzung – psychische Gewalt – Rechtsbeugung – Rechtsstaat

Justizirrtum: Nach 712 Tagen Haft freigesprochen – Mödlinger Franz Ambrosi

Mordversuch: Erst Freispruch, dann Entschädigung

Justizirrtum: Nach 712 Tagen in Haft wurde der Mödlinger Franz Ambrosi in einem wieder aufgenommenen Prozess freigesprochen. Nun erhält er Verdienstentgang.

Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat dem 2012 vom Vorwurf des versuchten Mordes an seiner Exfrau freigesprochenen Mödlinger Franz Ambrosi nun auch Verdienstentgang zuerkannt. Es geht um 220.000 Euro. Laut dem OLG-Urteil ist die Forderung Ambrosis dem Grund nach berechtigt. Das untergeordnete Gericht hatte einen Anspruch auf Verdienstentgang abgewiesen.

Ob Ambrosi nun tatsächlich die geltend gemachte Höhe, also 220.000 Euro erhält, ist aber deshalb noch nicht ganz sicher, da der Anspruch auf Verdienstentgang zwar prinzipiell bejaht wurde. Der Betrag von 220.000 Euro, also die exakte Höhe des geltend gemachten Verdienstentgangs, ist aber noch nicht rechtskräftig. Dies teilte die Grazer Anwältin des Mannes, Karin Prutsch, der „Presse“ mit. Prutsch kämpft seit Jahren an verschiedenen Fronten, der Fall Ambrosi ist längst als folgenschwerer Justizirrtum in die Justizgeschichte eingegangen.

Der heute 45-jährige Mödlinger war Ende 2007 verurteilt worden und 712 Tage inhaftiert, bis das OLG 2009 einer Wiederaufnahme des Verfahrens stattgegeben hatte. Im zweiten Verfahren wurde Ambrosi am 29. Mai 2012 vom Mordvorwurf freigesprochen.

Die Anwältin hatte die Republik Österreich nach dem rechtskräftigen Freispruch aufgefordert, ein entsprechendes Schmerzengeld, Verdienstentgang und eine Entschädigung für die ungerechtfertigte Haft zu bezahlen. Weil lediglich ein geringer Pauschalbetrag angeboten wurde, reichte sie eine Klage gegen die Republik Österreich im Landesgericht Graz ein.

Mit erstinstanzlichem Urteil vom 10. April dieses Jahres wurde ihrem Mandaten ein Schmerzengeld von 55.000 Euro und eine Haftentschädigung von rund 50.000 Euro zugesprochen. Der Verdienstentgangs-Anspruch wurde abgewiesen. Dieser wurde nun eben auch zuerkannt.

(m. s./APA), 28.10.2015 | 15:48 |   (DiePresse.com)
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4853690/Mordversuch_Erst-Freispruch-dann-Entschaedigung
Tags: Falschbeschuldigungen – Justizopfer – Väter – Justizopfer –

Vater von Eefje, verklagt die Kinder von Marc Dutroux, Michelle Martin auf Schadensersatz

20 Jahre nach der Tragödie

Vater von Eefje zieht gegen Kinder von Dutroux-Martin vor Gericht

Jean Lambrecks. Foto: belga

Jean Lambrecks, der Vater von Eefje, verklagt die Kinder von Marc Dutroux und Michelle Martin auf Schadensersatz.

Martin, die inzwischen insolvent ist, lehnte im Jahr 2000 das Erbe ihrer Großmutter ab, zu Gunsten ihrer Kinder. Das Erbe mit einem Gesamtwert von ca. 200.000 Euro ging somit an ihre Kinder. Lambrecks versucht nun über die Kinder die Schadensersatzzahlungen, die Martin aufgrund ihrer Insolvenz nicht leisten kann, einzutreiben.

Beinahe 20 Jahre ist es nun her, dass Eefje Lambrecks und ihre Freundin An Marchal verschwanden und später im Haus von Marc Dutroux gefunden wurden.

14.08.2015 12:26
http://www.grenzecho.net/ArtikelLoad.aspx?aid=29a1639c-01d7-48be-bd8a-1e7227a5da27

Österreichische Justiz verletzt Grundsatz – Hohe Gebühren bei Scheidungen, Exekutionen, Verlassenschaften

Die Gerichtskosten sind nirgends so hoch wie in Österreich

Grundsatz der Justiz wird verletzt: „Der Zugang zum Recht darf kein Geschäft sein “
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Doch die Gerichtsgebühren bei Scheidungen – Verlassenschaften – Vormunschaften – Exekutionen – Fremdwährungskredit – Besuchsrechtverfahren – Schadenersatz- zeigen etwas Anderes – Österreich hat eine teure Justiz
Durch die hohen Gerichtsgebühren nehmen viele Leute oft das Unrecht in Kauf – Rechtsanwälte sind meist auch sehr teuer.

Ist der Rechtsstaat für arme Personen in Gefahr ?
Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter ÖVP und ehem. OGH Präsidentin Dr. Irmgrad Griss im Interview . . .

 

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2015 05 21

Tags:  -leaks  – Familienrecht – family law – austria court fees divorce

Amtshaftung für Gutachter ?

Richter und Rechtsanwälte klagen über einen hohen Mangel an Gerichtsgutachtern im Pflegschaftsbereich

Amtshaftung für Sachverständige?

Von Stephanie Dirnbacher

  • Zunehmende Klagsbereitschaft der Parteien schreckt Gutachter ab.
  • Einheitliche Standards fehlen.
  • Wien.Es ist kein Job für schwache Nerven: Wer bei Obsorgestreitigkeiten als Gerichtsgutachter tätig ist, kann schnell ins Kreuzfeuer geraten. „Im Pflegschaftsverfahren – also im Obsorge- und Besuchsrechtsstreit – geht es für die Beteiligten um das Schicksal ihrer Kinder, da liegen die Nerven leicht blank. Deshalb werden kinderpsychologische Gerichtsgutachten besonders streng beurteilt, wobei ein Elternteil mit dem Ergebnis natürlich nicht zufrieden ist“, erzählt Rechtsanwältin Brigitte Birnbaum.

Im Obsorgestreit liegen die Nerven der Beteiligten oft blank. Foto: bilderbox

Im Obsorgestreit liegen die Nerven der Beteiligten oft blank.

Während es früher kaum zu Schadenersatzklagen gegen Gutachter gekommen sei, habe die Bereitschaft zu klagen in den vergangenen Jahren zugenommen. „Die Rechtskonsumenten sind kritischer geworden. Haftungsklagen nehmen in allen Bereichen der Beratung zu“, erläutert die Familienrechtsexpertin im Gespräch mit der „Wiener Zeitung“.

Das steigende Risiko für Sachverständige, mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert zu werden, sieht Birnbaum als ernst zu nehmendes Problem. Sie ortet darin den Hauptgrund für den Mangel an Gerichtssachverständigen im Pflegschaftsbereich. „Es ist derzeit ein Horror, überhaupt Gutachter für Obsorgestreitigkeiten zu finden. Aufgrund der drohenden Klagen wollen sich das viele nicht mehr antun.“

Ähnlich sieht es auch Mag. Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht bei der österreichischen Richtervereinigung. „Sachverständige im Pflegschaftsbereich werden ziemlich angefeindet“, weiß die Familienrichterin. Der wohl prominenteste Fall der jüngsten Zeit war der Beschuss des Wiener Kinder-und Jugendpsychiaters Max Friedrich aufgrund dessen Gutachtens in einem Missbrauchs-Prozess.

Zwar müssen Sachverständige eine Haftpflichtversicherung abschließen, die die Kosten im Klagsfall übernimmt. „Trotzdem schreckt das Risiko die meisten ab. Wenn man geklagt wird, muss man zu Gerichtsterminen, dann gibt es Über-Gutachten, die das ursprüngliche Gutachten beurteilen sollen“, erzählt Täubel-Weinreich.

Während sich manche Psychologen und Psychiater daher erst gar nicht auf dieses Risiko einlassen, könnte die zunehmende Klagsbereitschaft bei Gutachten aber noch andere weitaus schlimmere Folgen nach sich ziehen. Immerhin könnten Sachverständige versucht sein, ihre Gutachten nicht mehr objektiv zu halten, sondern möglichst so zu formulieren, dass beide Seiten zufrieden sind. Sie könnten also – zu Lasten der Qualität der Gutachten – die Reduzierung des persönlichen Haftungsrisikos in den Vordergrund stellen.

Hoffnung auf Entlastung

Die ganze Haftungsproblematik der Sachverständigen im Pflegschaftsbereich beschäftigt derzeit auch eine Arbeitsgruppe, die beim Obersten Gerichtshof eingerichtet ist. „Es gibt die Idee, dass man für Gutachter im Pflegschaftsbereich, die von Gericht bestellt werden, eine Amtshaftung einführt“, erzählt Täubel-Weinreich, die der Arbeitsgruppe angehört. Das würde bedeuten, dass von Amts wegen bestellte Gutachter, also nicht Privatgutachter, bei Haftungsfällen von der Finanzprokuratur vertreten werden, die eigentlich der Anwalt der Republik Österreich ist und sich zum Beispiel bei Klagen gegen Beamte einschaltet. Das Justizministerium steht dieser Idee aber „äußerst skeptisch“ gegenüber.

„Eine Amtshaftung würde eine Entlastung bringen“, meint hingegen die Psychologin Angelika Göttling, die im Raum Wien auch als Sachverständige tätig ist. Sie selbst wurde „Gott sei Dank“ noch nie geklagt. Die Psychologin kann der zunehmenden Klagsbereitschaft aber auch etwas Gutes abgewinnen: „Die Klagsfreude leistet sicher einen Beitrag, um die eigene Qualität ständig zu hinterfragen.“

Mit der Qualität der Sachverständigen ist Rechtsanwältin Birnbaum grundsätzlich zufrieden. Sie stört aber, dass es keine einheitlichen Standards gibt, nach denen Gutachten erstellt werden. „Es sollte klar sein, was der Gutachter machen muss, wenn er den Akt bekommt, wie der Prozess von der Übernahme des Gerichtsauftrags bis zur Ablieferung des Gutachtens abläuft. Außerdem sollte es Standards geben, wie der Gutachter mit den Parteien umgehen soll“, fordert Birnbaum. Sie glaubt, dass einheitliche Standards auch helfen würden, Gutachten besser zu beurteilen. Gerade im psychologischen Bereich sei die Objektivierbarkeit schwierig.

Birnbaum bemängelt auch die Dauer der Gutachten. Von der Bestellung des Gutachters bis zur Ablieferung des Gutachtens würden oft Monate verstreichen.


Update: 19.06.2009, 16:06 Uhr

http://www.wienerzeitung.at/themen_channel/wirtschaftsservice/konsum_und_gesellschaft/234871_Amtshaftung-fuer-Sachverstaendige.html