Frauen-Volksbegehren
Ein paar erklärende Worte an die, die das unterschreiben wollen. Vor allem Eltern (Mütter und Väter) von Buben sollten sich gut überlegen, ob sie das für ihre SÖHNE wollen. Zu 90% trifft das nämlich die männliche Hälfte Österreichs.
Und bitte nicht glauben, wenn Eure Kinder groß werden, gibt es das ja alles nicht mehr. Ich setze mich seit 17 Jahren dafür ein und geändert hat sich kaum etwas.
Im Link findet ihr die Forderungen des Frauenvolksbegehrens für die Alleinerzieherinnen:
Da steht zB:
Forderung:
EINEN STAATLICH GARANTIERTEN ANSPRUCH AUF UNTERHALTSVORSCHUSS SOLANGE FAMILIENBEIHILFE BEZOGEN WIRD
Es geht hier darum, dass das Jugendamt Geld vorschießen soll, egal, ob der Alimente/Unterhaltsschuldner (meist der Vater) zahlen kann oder nicht, ob er das Geld verdient oder nicht. Erläutert wird das im Punkt:
ENTKOPPELUNG DER ZAHLUNG VON DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES*DER UNTERHALTSPFLICHTIGEN, GLEICHZEITIGE BEIBEHALTUNG DER VERPFLICHTUNG ZUR RÜCKZAHLUNG NACH LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Ein Vater (vielleicht Euer Sohn) darf also nie eine Notsituation haben, länger krank sein, ein Burnout haben, arbeitslos werden, eine Umschulung machen, in Karenz gehen etc. Weil dann ist er spätestens wenn er wieder zahlen kann, finanziell erledigt. Dann muss er nämlich die Unterhaltsschuld, die sich angehäuft hat, an den Staat zurück zahlen. Und aus der Schuldenfalle kommt man kaum mehr raus. Abgesehen davon, dass er davor schon gepfändet wurde.
Was stört mich da noch?
…dass hier eine Forderung formuliert ist, die leider schon lange praktiziert wird und an der viele Väter bereits jetzt leiden (und später Eure Söhne). Eine Frau/Mutter kann jederzeit Unterhaltsvorschuss fordern und bekommt diesen auch. Sobald der Vater eine Zahlung nicht leisten kann, kommt der Exekutor. Exekutiert wird bis 25% unter das Existenzminimum. (Warum dieses so heißt, weiß ein unterhaltszahlender Vater sicher nicht. Er muss dann von ca. 570 Euro leben)
…dass nicht wie bei einer normalen Familie alle sparen müssen, wenn eine Notsituation eintritt, sondern nur eine Seite geschröpft wird. Und das ist meist der Vater (später vielleicht Euer Sohn).
…Irgendwie ist es außerdem verwunderlich, dass Frauen fordern, dass ein staatlicher Unterhaltsvorschuss auf jeden Fall durch den Unterhaltsschuldner später zurück zu zahlen ist. Was kümmert sie das, ich dachte es geht nur um die Armutsbekämpfung bei Alleinerzieherinnen…?
Gelesen habe ich auch noch:
DER UNTERHALTSSCHULDNER KANN JEDERZEIT DIE HERABSETZUNG DER ZAHLUNG BEANTRAGEN.
DAS HAT OFT ZUR FOLGE, DASS DIE UNTERHALTSZAHLUNG WÄHREND DER TEILWEISE MONATELANG DAUERNDEN VERFAHREN AUF EMPFINDLICH NIEDRIGE SUMMEN REDUZIERT ODER AUSGESETZT WIRD.
DIE GERICHTSPROZESSE SIND EXTREM KOSTSPIELIG UND LANGWIERIG.
So ein Schrott!
Jeder Rechtspfleger sagt dir sofort, dass Herabsetzung sehr schwer funktioniert, den Unterhalt erhöhen zu lassen dagegen viel leichter ist. Wenn eine Mutter den Unterhalt erhöhen lassen will, muss sie das nur dem Jugendamt sagen. Dann beginnt das ganze System für sie zu arbeiten. Kostenlos! Das Jugendamt stellt einen Antrag bei Gericht und vertritt die Mutter. Der Vater (später vielleicht Euer Sohn) muss alle seine Kosten selbst tragen: Seinen Anwalt, weil es keine Stelle gibt, die ihn automatisch vertritt. Gutachtenkosten, die entstehen, wenn man selbstständig ist oder auch nur geringfügig an einem Unternehmen beteiligt. Die können ein paar tausend Euro ausmachen. Gerichtskosten. etc.
Die Mutter kann Verfahrenshilfe beantragen und bekommt diese auch sicher. Weil in jedem Fall nicht sie Antragstellerin ist, sondern die Kinder und die verdienen ja kein Geld. Bei Vater ist das wieder anders, der bekommt selbst bei Arbeitslosigkeit in den seltensten Fällen Unterstützung.
Und der Vater muss zu jedem Gerichtstermin rennen, unzählige Unterlagen über seinen Verdienst, seine Vermögensverhältnisse, seine Wohnsituation, seine Kosten, seine Bankkonten, den Verdienst der neuen Partnerin, etc. liefern. Die Mutter muss nicht mal bei Gericht erscheinen.
Ein Vater kann auch „angespannt“ werden. d.h. das Gericht legt fest, was er verdienen könnte, unabhängig davon, ob er es verdient. Und von dieser Annahme werden dann die Alimente berechnet.
Ein Vater kann auch nicht Unterhalt herabsetzen oder auch nur einen Antrag mit diesem Argument stellen, wenn ihm die Mutter die Kinder verweigert. Das trennt der Gesetzgeber ganz fein.
Weiters steht da:
IMMER MEHR STUDIERENDE MÜSSEN EINEN ELTERNTEIL KLAGEN, DA DIE UNTERHALTSGARANTIE NUR BIS ZUM 18. LEBENSJAHR GILT.
Auch Blödsinn. Du bist verpflichtet, dein Kind bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit zu unterstützen. Es gibt da nicht einmal ein fixiertes Alter. Wenn es vor der Volljährigkeit einen gerichtlichen Bescheid über Unterhaltszahlungen gibt, dann ist dort auch der Passus „bei sonstiger Exekution“ enthalten und das (erwachsene) Kind muss nur zum Gericht gehen und kann dich jederzeit pfänden lassen (,sollte es nicht mt dir reden wollen). Erfolgsnachweise für das Studium muss es nicht automatisch bringen, du als Vater musst einen Antrag stellen, dass das Kind diese vorweist.
ABER:
Mütter, deren Kinder von zuhause ausgezogen sind, können dennoch entscheiden, ob sie die Familienbeihilfe, die dem Kind zusteht, selbst einbehalten wollen. Das Kind müsste einen Antrag stellen, dass es diese selber haben will(!).
Die Mutter müsste im Fall eines Auszugs auch genauso Unterhalt zahlen, wie der Vater. Weil die „Betreuung“, die sie bisher statt Unterhalt geleistet hat, weg fällt. Das tut sie aber in den seltensten Fällen. Weil eh der Vater zahlt. Als Vater kannst du auch nicht auf geteilten Unterhalt bestehen, wenn die Mutter nicht zahlt.
——————————–
FAZIT:
Wenn Frauen tatsächlich etwas verbessern wollen, und sei es nur für ihre Söhne, dann müssten sie sich einmal intensiv mit der Schieflage im österreichischen Familienrecht auseinander setzen. Die Schieflage, die zu 90 % Männer (ihre Söhne) trifft und treffen wird. Jeder weiß, dass der Mann in Österreich schwerst benachteiligt ist nach einer Trennung, darüber gibt es ein kollektives Wissen. Und jede kennt einen solchen Mann. In der Verwandtschaft, unter Bekannten, Freunden, irgend einer fällt auch dir Lesender/m genau jetzt ein.
——————————–
Und solange dass so einseitig und falsch formuliert ist, kann man auch nicht empfehlen, das Frauenvolksbegehren zu unterschreiben.
So, danke, das musste mal raus.
Peter Gigler 14. Februar um 22:01 ·
Facebookbeitrag:
Tags: Feminismus – Genderwahn – Frauenpolitik – Väter – Familie – Familienrecht – Missbrauch mit dem Missbrauch – Scheidung – Trennung – Unterhaltsvorschussgesetz –