Was ist Frauenpolitik?

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Definition Frauenpolitik

Definition Frauenpolitik
Definition Frauenpolitik

 

Männer-Rassismus, Diskriminierung von Katarina Barley SPD

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SPD Katarina Barley
SPD Katarina Barley

SPD Feministin Katarina Barley Ist mit diesem pauschalierenden Männerhass als Ministerin nicht tragbar.
Diese Volksverhetzung, Hetze u. Diskriminierung von Männern darf man nicht hinnehmen!

Hassposting  der Justizministerin Katarina Barley:

SPD Katarina Barley - Hassposting gegen Männer
SPD Katarina Barley – Hassposting gegen Männer

Artikel zur sexistischen Rede der SPD Politikerin:

Aufruhr im BundestagJustizministerin Katarina Barley gibt Männern die Schuld am Brexit

Aufregung im Bundestag: Die SPD-Politikerin Katarina Barley gibt Männern die Schuld am Brexit. Auf Twitter löst die Aussage eine Kontroverse unter den Nutzern aus. Doch die Ministerin rudert nicht zurück.

Tags: Frauenpolitik – Feminismus – sexistisch – Hassposting – Mobbing – Hetze gegen Männer – Volksverhetzung 

Rachejustiz – Karoline Edtstadler: Die gefährlichste Frau Österreichs?

Karoline Edtstadler
Staatssekretärin Karoline Edtstadler – Bild: https://www.fischundfleisch.com
Artikel:

Karoline Edtstadler: Die gefährlichste Frau Österreichs?

„Manche Menschen sind nicht dadurch gefährlich, dass sie absichtlich böse sind, sondern aus Nicht-Verstehen-Wollen und mangelndem Weitblick. Doch in diesem Fall entsteht nur dann Gefahr für die Allgemeinheit, wenn solche Menschen in hohen Ämtern sitzen,“ ist sich Hannes Hausbichler, Bundesvorsitzender der Männerpartei, der Sprengkraft seiner Aussage voll bewusst.

Karoline Edtstadler, die gefährlichste Frau Österreichs. Solche Worte benötigen eine solide Begründung. Hausbichler führt daher aus

Diese Staatssekretärin scheint sich um alles zu kümmern, was dem Rechtsstaat jetzt schon widerspricht. Doch statt die vorgefundenen Missstände sofort abzuschaffen, will sie die Brüche des Rechtsstaats tüchtig ausbauen.

  • Wegweisungen werden in Österreich über 8000 mal jährlich ausgesprochen, und zwar fast immer ohne Sachbeweise. Oft kann sogar bewiesen werden, dass gar keine Gewalt vorgefallen ist. Doch es genügt das rein subjektive Gefühl der Bedrohung. Natürlich ist das völlig rechtsstaatswidrig. Was mein Edtstadler dazu? Dieser Missststand soll ausgebaut werden! Sie will, dass Männer nie wieder in das eigene Heim zurück dürfen, wenn sie sich weigern, in einer ihnen aufgezwungenen Gewaltberatung faktisch zuzugeben, dass sie Gewalttäter sind. Somit will sie unschuldig Weggewiesene in eine Zwickmühle stecken: Wenn diese weiter beteuern und beschwören, unschuldig zu sein, dann dürfen sie erst recht nie wieder nach Hause, denn sie sind nicht „einsichtig“.

 

  • Wenn eine schon durch andere, provokante öffentliche Botschaften auffällig gewordene Ex-Politikerin gegen das Gesetz verstößt, ist Edtstadler die erste, welche die Gesetze eben gleich mit einer „Task Force“ ändern will: Unbewiesenes öffentliches Anprangern soll straffrei sein, und jede blöde, private Message dafür strafbar. Edtstadler will weitere Willkürwerkzeuge schaffen, offenbar nur für Frauen gedacht, und sie weiß: Ihre Justiz wird diese Werkzeuge praktisch nur Frauen in die Hand geben. Wenn ein Mann nach den von ihr geschaffenen Gesetzen klagte, würde er schlechte Chancen haben, er stünde nur lächerlich gemacht als Jammerer da.

 

  • Am gefährlichsten ist Edtstadler jedoch durch eine Grundhaltung, die in einer Aussage über Sexualstraftaten zu Tage tritt: „Das Strafrecht hat einen Zweck zu erfüllen: Es muss den Ausgleich zwischen Tat, Täter und Opfer schaffen.“
    Frau Edtstadler: Strafen sind nicht zur Genugtuung des Opfers da! Eine Justiz, welche bei Urteil und Strafbemessung das Opfer zufrieden stellen will, wird zwangsläufig zur Rachejustiz. Exakt dieses Bild bieten Justiz und Politik schon jetzt, wenn eine Frau einen Mann anklagt, und damit begeht die Republik den schwersten Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien, gleich nach der Beerdigung des Zweifelsgrundsatzes.

Diese Staatssekretärin zeigt ein Verständnis, das mehrerer ihrer Titel nicht würdig ist: Eines Regierungsmitglieds, einer Richterin und einer Magistra der Rechtswissenschaften. Alle diese Ämter und sogar die Wissenschaft zeigen bedenkliches Niveau, wenn Menschen mit solchen Einstellungen zu rechtsstaatlichen Prinzipien sogar Magistra, Richterin und Regierungsmitglied werden können. Und doch verkörpert Karoline Edtstadler damit nur, unter vielen anderen, die neue Linie der Regierung Kurz: Letztlich um nichts besser im Inhalt, nur das alte Lied mit neuen Instrumenten.


Die Männerpartei fordert

  • Wiederherstellung rechtsstaatlicher Prinzipien in Österreich, vor allem in Strafrecht und Sicherheitspolizeigesetz.
  • Renaissance des Rechtsstaates in Österreich, in  Politik, Justiz und Rechtswissenschaft, frei von scholastischen Spitzfindigkeiten und Prinzipienverdrehungen.
  • Abschaffung der Anti-Männer-Quote, vor allem bei Richterbesetzungen, und Ernennung nur unter der Bedingung von Akzeptanz und Verständnis rechtsstaatlicher Prinzipien.

Link zur Aussendung auf der Website: https://www.maennerpartei.at/karoline-edtstadler-die-gefaehrlichste-frau-oesterreichs/

Quellen, unter Anderem: Interview Karoline Edtstadlers in den „Vorarlberger Nachrichten“, 23. Juli 2018
Kontakt:
Zentrale:
+43/664/100 33 01
internet@maennerpartei.at
Bundesvorsitzender:
Hannes Hausbichler
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/78 67 456

https://mailchi.mp/68a0325b66ed/karoline-edtstadler-die-gefhrlichste-frau-sterreichs?e=6437601fd0
Tags: Gendermainstream – Väter – Vaterlose Gesellschaft – Sebastian Kurz – Frauenpolitik 

Staatsverweigerer-Innen im österreichischen Parlament?

Stellt der Feminismus einiger Nationalratsabgeordeter Frauen eine staatsfeindliche Verbindung (§278) gegen die Justiz dar?

Fakt ist, die Ermittlungen wegen diverser Belästigungsvorwürfe gegen Peter Pilz sind von der Staatsanwaltschaft nach mehreren Monaten am 23.Mai 2018 eingestellt worden und es kommt daher in dieser Sache zu keinem Strafverfahren!

In der Angelobungsformel wurden alle Nationalratsabgeordete auf unverbrüchliche Treue der Gesetze der Republik Österreich angelobt.

In der „Feminismus-Aktion“ am 11-6-2018 im Parlament haben viele feministische Nationalratsabgeordente aus Protest das Parlament verlassen und hiemit die rechtsstaatliche Entscheidung der Republik Österreich durch die Staatsanwaltschaft „Einstellung der Strafverfolgung gegen Peter Pilz, wegen . . .“ IGNORIERT.

Nationalratsabgeordnete sollten Vorbild für die Bevölkerung sein und die Gesetze einhalten und akzeptieren und das rechtsstaatliche Vorgehen sowie deren Entscheidungen der Justiz respektieren!!!

Die strikte Verweigerung von Entscheidungen der Justiz bezeichnen schon bei kleinen Verwaltungsdelikten den sogenannten STAATSVERWEIGERER.
Hier geht es aber bei Weitem nicht um kleine Verwaltungsstrafen sondern um hohe Beamte der  Republik Österreich, welche Vorbildfunktion haben sollten.

Einige, wenige Frauen haben bei dieser sonderbaren Aktion nicht mitgemacht.
Die SPÖ Feministin Heinisch-Hosek hat noch eine Zusatzaktion vor dem Parlament gemacht, siehe Video.

Ich stelle mir gerade die Frage, wenn im Parlament bereits „StaatsverweigererInnen“ ihren bezahlten Arbeitsplatz verlassen während der Dienstzeit, wie geht das dann weiter?
Können die kleinen Bürger auch ihren bezahlten Arbeitsplatz verlassen, und die „rechtsstaatliche Justiz“ ignorieren?
Nein, einige kleine Staatsverweigerer sind nach dem Mafiaparagraph StGB §278 angeklagt worden.

„Gott, ich Danke dir“, dass diese feministische ehemalige SPÖ Frauenministerin keine Regierungsfunktion mehr hat.

Traurig ist, dass Frauen aus der Bundesregierung FPÖ und ÖVP ebenso als „StaatsverweigerInnen“ die Entscheidung der Justiz Republik Österreich ignoriert haben und dieser feministischen „Protestaktion“ gefolgt sind und ihren Arbeitsplatz im Parlament verlassen haben.

Da sieht man wieder wieviel Hirn die meisten österreichischen Frauen im Parlament haben?

Zum Glück ist Österreich ein Rechtsstaat und die Justiz arbeitet sehr gut!

Video:

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 11-6-2018

Tags: österreichische Gesetze – Frauenrechtlerinnen – Frauenpolitik – feministische Hetze – Reichsbürgerinnen – Rechtsstaatlichkeit – Missbrauch mit dem Missbrauch – Mobbing – Selbstjustiz – Gudrun Kugler ÖVP Juristin Menschenrechte EMRK Art. 14 – Grundsatz im Strafrecht: „In dubio pro reo“. 

#GenderPayGap – damit wird so oft so falsch informiert.

Tags: Feminismus – Gender – Frauenpolitik – Lohnschere – GenderPayGap – Marcus Franz

Frauenvolksbegehren – MORD soll staatlich finanziert werden?

Frauen-Volksbegehren

MORD soll von Krankenkasse staatlich  finanziert werden?

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Abtreibung staatlich finaziert - Frauenvolksbegehren
Abtreibung staatlich finaziert – Frauenvolksbegehren

Das menschliche Leben beginnt nicht bei der Geburt, sondern bei der Befruchtung der Eizelle, dass Wissen Kinder in der Volksschule bereits !

Durch das befruchtete Ei ist mit seinen 23 Chromosomenpaaren, die eine Hälfte von der Mutter, die andere vom Vater, in verschlüsselter Form ensteht der neue Mensch.

Abtreibung = M o r d !

Fünftes Gebot: Du sollst nicht töten !

Das fünfte Gebot schützt die Unantastbarkeit des Lebens. Für die Unantastbarkeit des Lebens sprechen mehrere Gründe:
1) Das Leben ist ein Geschenk Gottes; Gott ist der Herr über Leben und Tod

Das Leben ist ein Geschenk Gottes, der den Menschen geschaffen hat. Gott hat dem Menschen das Leben geschenkt, damit er es entfalte und damit er sich bewähre. Das Leben ist eine Gabe Gottes, die der Mensch nicht antasten darf. Er darf daher auch keinen Menschen morden. Nur Gott ist der Herr über Leben und Tod. Gott ist aber auch der Hüter des Lebens, der jeden Mörder zur Rechenschaft zieht. (Vergleiche Kain und Abel, Buch Genesis 4, 9-12).

2) Die Unantastbarkeit des Lebens ist die Grundvoraussetzung für das Menschsein

Die Unantastbarkeit des Lebens ist auch die wichtigste Voraussetzung für jedes Menschsein. Sie sichert grundsätzlich die Ehrfurcht und Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen. Nur wenn das Leben des Menschen unantastbar ist, wird der Mensch nicht zum Objekt, das man auch beseitigen kann. Die Unantastbarkeit des Lebens ist aber auch entscheidend für die Freiheit und Sicherheit des Menschen. Nur wenn der Mensch nicht befürchten muss, dass man ihm nach dem Leben trachtet, kann er sich frei bewegen und sicher fühlen. Die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens ist schließlich auch die Voraussetzung für die grundsätzliche Gleichheit aller Menschen. Nur wenn grundsätzlich kein Mensch das Recht hat, einen anderen Menschen zu töten, kann es eine grundsätzliche Gleichheit unter den Menschen geben.

ZUSAMMENFASSUNG:

DIE UNANTASTBARKEIT DES LEBENS

1) Das Leben ist ein Geschenk Gottes; Gott ist der Herr über Leben und Tod
2) Die Unantastbarkeit des Lebens ist die Grundvoraussetzung für jedes Menschsein

II. MORD UND TÖTUNG

Das fünfte Gebot betrifft zunächst die Tötung von Menschen. Dabei gilt es, verschiedene Arten des Tötens zu unterscheiden:

Mord aus Absicht:

Wenn ein Mensch bewusst einen anderen Menschen tötet, so spricht man von einem Mord aus Absicht oder von einem „vorsätzlichen Mord“. In diesem Fall trifft den Mörder die volle Verantwortung für seine Tat. Ein solcher Mord ist ohne Zweifel eine schwere Sünde und bedeutet eine schwere Schuld.

Tötung durch Todesstrafe
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In einem demokratischen Land sollte es keine Todesstrafe geben. Es müsste möglich sein, auf eine andere Weise für die Sühne von Verbrechen zu sorgen. Es sollte dadurch aber auch eine Besserung des Schuldigen möglich sein. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in extremen Fällen die Todesstrafe notwendig ist: So etwa bei Verbrechen, die ein ganzes Volk gefährden (z.B. terroristische Erpressungen großen Ausmaßes; Drogenhandel, der ganze Länder heimsucht); oder in extremen Situationen, in denen keine andere Justiz möglich ist (z. B. bei Plünderungen in kriegszerstörten Städten, in denen es keine Gefängnisse mehr gibt). In diesen Fällen muss aber ein sicherer Beweis für die Schuldigkeit der Täter vorliegen.

Ergänzung:
Im ersten Drittel der Schwangerschaft entwickeln sich bereits alle Organe. Auch die Ohren, Augen und Augenlider sind schon entwickelt. Bereits ab dem 22. Tag, also in der 5. SSW, beginnt das Herz zu schlagen – ab der 8. Woche ist der Herzschlag auch auf dem Ultraschall nachweisbar. In der 12. Woche ist der Fetus etwa 6 cm lang und 15g schwer.

Admin Familie Familienrecht, am 18-2-2018
Tags: Frauenvolksbegehren – Feminismus – Frauenpolitik

Frauenvolksbegehren – NEIN DANKE!

Warum man nicht unterschreiben soll -> Begründung:

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Frauenvolksbegehren
Frauenvolksbegehren

Frauen-Volksbegehren
Ein paar erklärende Worte an die, die das unterschreiben wollen. Vor allem Eltern (Mütter und Väter) von Buben sollten sich gut überlegen, ob sie das für ihre SÖHNE wollen. Zu 90% trifft das nämlich die männliche Hälfte Österreichs.

Und bitte nicht glauben, wenn Eure Kinder groß werden, gibt es das ja alles nicht mehr. Ich setze mich seit 17 Jahren dafür ein und geändert hat sich kaum etwas.

Im Link findet ihr die Forderungen des Frauenvolksbegehrens für die Alleinerzieherinnen:

Da steht zB:

Forderung:
EINEN STAATLICH GARANTIERTEN ANSPRUCH AUF UNTERHALTSVORSCHUSS SOLANGE FAMILIENBEIHILFE BEZOGEN WIRD

Es geht hier darum, dass das Jugendamt Geld vorschießen soll, egal, ob der Alimente/Unterhaltsschuldner (meist der Vater) zahlen kann oder nicht, ob er das Geld verdient oder nicht. Erläutert wird das im Punkt:

ENTKOPPELUNG DER ZAHLUNG VON DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES*DER UNTERHALTSPFLICHTIGEN, GLEICHZEITIGE BEIBEHALTUNG DER VERPFLICHTUNG ZUR RÜCKZAHLUNG NACH LEISTUNGSFÄHIGKEIT

Ein Vater (vielleicht Euer Sohn) darf also nie eine Notsituation haben, länger krank sein, ein Burnout haben, arbeitslos werden, eine Umschulung machen, in Karenz gehen etc. Weil dann ist er spätestens wenn er wieder zahlen kann, finanziell erledigt. Dann muss er nämlich die Unterhaltsschuld, die sich angehäuft hat, an den Staat zurück zahlen. Und aus der Schuldenfalle kommt man kaum mehr raus. Abgesehen davon, dass er davor schon gepfändet wurde.

Was stört mich da noch?
…dass hier eine Forderung formuliert ist, die leider schon lange praktiziert wird und an der viele Väter bereits jetzt leiden (und später Eure Söhne). Eine Frau/Mutter kann jederzeit Unterhaltsvorschuss fordern und bekommt diesen auch. Sobald der Vater eine Zahlung nicht leisten kann, kommt der Exekutor. Exekutiert wird bis 25% unter das Existenzminimum. (Warum dieses so heißt, weiß ein unterhaltszahlender Vater sicher nicht. Er muss dann von ca. 570 Euro leben)

…dass nicht wie bei einer normalen Familie alle sparen müssen, wenn eine Notsituation eintritt, sondern nur eine Seite geschröpft wird. Und das ist meist der Vater (später vielleicht Euer Sohn).

…Irgendwie ist es außerdem verwunderlich, dass Frauen fordern, dass ein staatlicher Unterhaltsvorschuss auf jeden Fall durch den Unterhaltsschuldner später zurück zu zahlen ist. Was kümmert sie das, ich dachte es geht nur um die Armutsbekämpfung bei Alleinerzieherinnen…?

Gelesen habe ich auch noch:
DER UNTERHALTSSCHULDNER KANN JEDERZEIT DIE HERABSETZUNG DER ZAHLUNG BEANTRAGEN.
DAS HAT OFT ZUR FOLGE, DASS DIE UNTERHALTSZAHLUNG WÄHREND DER TEILWEISE MONATELANG DAUERNDEN VERFAHREN AUF EMPFINDLICH NIEDRIGE SUMMEN REDUZIERT ODER AUSGESETZT WIRD.
DIE GERICHTSPROZESSE SIND EXTREM KOSTSPIELIG UND LANGWIERIG.

So ein Schrott!
Jeder Rechtspfleger sagt dir sofort, dass Herabsetzung sehr schwer funktioniert, den Unterhalt erhöhen zu lassen dagegen viel leichter ist. Wenn eine Mutter den Unterhalt erhöhen lassen will, muss sie das nur dem Jugendamt sagen. Dann beginnt das ganze System für sie zu arbeiten. Kostenlos! Das Jugendamt stellt einen Antrag bei Gericht und vertritt die Mutter. Der Vater (später vielleicht Euer Sohn) muss alle seine Kosten selbst tragen: Seinen Anwalt, weil es keine Stelle gibt, die ihn automatisch vertritt. Gutachtenkosten, die entstehen, wenn man selbstständig ist oder auch nur geringfügig an einem Unternehmen beteiligt. Die können ein paar tausend Euro ausmachen. Gerichtskosten. etc.
Die Mutter kann Verfahrenshilfe beantragen und bekommt diese auch sicher. Weil in jedem Fall nicht sie Antragstellerin ist, sondern die Kinder und die verdienen ja kein Geld. Bei Vater ist das wieder anders, der bekommt selbst bei Arbeitslosigkeit in den seltensten Fällen Unterstützung.
Und der Vater muss zu jedem Gerichtstermin rennen, unzählige Unterlagen über seinen Verdienst, seine Vermögensverhältnisse, seine Wohnsituation, seine Kosten, seine Bankkonten, den Verdienst der neuen Partnerin, etc. liefern. Die Mutter muss nicht mal bei Gericht erscheinen.

Ein Vater kann auch „angespannt“ werden. d.h. das Gericht legt fest, was er verdienen könnte, unabhängig davon, ob er es verdient. Und von dieser Annahme werden dann die Alimente berechnet.

Ein Vater kann auch nicht Unterhalt herabsetzen oder auch nur einen Antrag mit diesem Argument stellen, wenn ihm die Mutter die Kinder verweigert. Das trennt der Gesetzgeber ganz fein.

Weiters steht da:
IMMER MEHR STUDIERENDE MÜSSEN EINEN ELTERNTEIL KLAGEN, DA DIE UNTERHALTSGARANTIE NUR BIS ZUM 18. LEBENSJAHR GILT.

Auch Blödsinn. Du bist verpflichtet, dein Kind bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit zu unterstützen. Es gibt da nicht einmal ein fixiertes Alter. Wenn es vor der Volljährigkeit einen gerichtlichen Bescheid über Unterhaltszahlungen gibt, dann ist dort auch der Passus „bei sonstiger Exekution“ enthalten und das (erwachsene) Kind muss nur zum Gericht gehen und kann dich jederzeit pfänden lassen (,sollte es nicht mt dir reden wollen). Erfolgsnachweise für das Studium muss es nicht automatisch bringen, du als Vater musst einen Antrag stellen, dass das Kind diese vorweist.

ABER:
Mütter, deren Kinder von zuhause ausgezogen sind, können dennoch entscheiden, ob sie die Familienbeihilfe, die dem Kind zusteht, selbst einbehalten wollen. Das Kind müsste einen Antrag stellen, dass es diese selber haben will(!).

Die Mutter müsste im Fall eines Auszugs auch genauso Unterhalt zahlen, wie der Vater. Weil die „Betreuung“, die sie bisher statt Unterhalt geleistet hat, weg fällt. Das tut sie aber in den seltensten Fällen. Weil eh der Vater zahlt. Als Vater kannst du auch nicht auf geteilten Unterhalt bestehen, wenn die Mutter nicht zahlt.

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FAZIT:

Wenn Frauen tatsächlich etwas verbessern wollen, und sei es nur für ihre Söhne, dann müssten sie sich einmal intensiv mit der Schieflage im österreichischen Familienrecht auseinander setzen. Die Schieflage, die zu 90 % Männer (ihre Söhne) trifft und treffen wird. Jeder weiß, dass der Mann in Österreich schwerst benachteiligt ist nach einer Trennung, darüber gibt es ein kollektives Wissen. Und jede kennt einen solchen Mann. In der Verwandtschaft, unter Bekannten, Freunden, irgend einer fällt auch dir Lesender/m genau jetzt ein.
——————————–

Und solange dass so einseitig und falsch formuliert ist, kann man auch nicht empfehlen, das Frauenvolksbegehren zu unterschreiben.

So, danke, das musste mal raus.

Peter Gigler      14. Februar um 22:01 ·

Facebookbeitrag:

Tags: Feminismus – Genderwahn – Frauenpolitik – Väter – Familie – Familienrecht – Missbrauch mit dem Missbrauch – Scheidung – Trennung – Unterhaltsvorschussgesetz –

Frauenministerin: „Ich bin pragmatische Feministin“

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Juliane Bogner-Strauß (Bild: Zwefo)

Frauenministerin:

„Ich bügle meinem Mann nicht die Hemden“

Die neue Frauen- und Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (46) spricht mit Conny Bischofberger über den Spagat zwischen Kindern und Job, Blondinenwitze und das neue Sex-Gesetz in Schweden und ihren „pragmatischen Feminismus“.

Das ehemalige BMFJ (Ministerium für Familien und Jugend) am Donaukanal im zweiten Wiener Gemeindebezirk. In Kürze wird das Logo ein weiteres „F“ für die Frauen dazubekommen, gestaltet nach einer „Corporate Identity“ für alle neuen türkis-blauen Ressorts. Die Büros sind hier nicht so feudal wie im Regierungsviertel. „Aber ich mag das Moderne“, sagt Juliane Bogner-Strauß und nimmt in einem der lindgrünen Sessel am großen weißen Tisch Platz.

Sie trägt eine schwarz-weiße Bouclé-Jacke über einer cremefarbenen Bluse, dazu Silberschmuck. Ihr Blick streift durch den noch nackt wirkenden Raum. „Es werden noch sehr viele Grünpflanzen kommen, weil wir zu Hause auch einen Dschungel haben.“ Die Ministerin lächelt. „Und ein paar frische Bilder an die Wand, vielleicht sogar von meinen Kindern. Die malen sehr viel Acryl auf Leinwand.“ Dann werde sie sich als Steirerin hier in Wien fast wie zu Hause fühlen.

„Krone“: Frau Bogner-Strauß, wie würden Sie sich in drei Eigenschaftsworten als Mensch beschreiben?
Juliane Bogner-Strauß: Offen, konsequent und gerecht, würde ich sagen.

Und als Politikerin?
Modern-konservativ. Ich bin eine moderne Frau, die aber traditionsverankert aufgewachsen ist. Werte sind mir deshalb sehr wichtig. Ich vereinbare das Frausein, die Karriere, die Familie und die Kinder.

Dass Sie einen Doppelnamen tragen, ist das ein Statement?
In der Wissenschaft publiziert man ja sehr viel. Mein Mädchenname „Strauß“ war in der Wissenschaft schon bekannt, weshalb ich nicht den Namen „Bogner“ annehmen wollte.

Hätte Ihr Mann sich darüber gefreut?
Ich muss ganz ehrlich sagen, das war gar kein Thema. Ich wollte einfach in der Wissenschaft sichtbar bleiben.

Sie sind Biochemikerin und dreifache Mutter. Sehen Sie sich als Vorzeigefrau?
Wenn andere das so sehen, dann bitte! Gerne. Wichtig ist für Frauen, dass sie sich selbst entscheiden können, wie sie leben wollen.  Eine Vorzeigefrau kann auch eine Frau sein, die zu Hause bleibt, um sich ganz den Kindern zu widmen. Beides soll möglich sein!

Viele Frauen haben aber gar nicht die Wahl. Sie müssen arbeiten, um ihre Kinder zu versorgen. Können Sie sich mit Ihrem Hintergrund überhaupt vorstellen, wie es vielen Frauen, vor allem Alleinerzieherinnen, in Österreich geht?
Ich denke schon, dass ich das kann. Sehr gut sogar. Ich bin auf einem Bauernhof aufgewachsen, damals war die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eigentlich noch kein Thema. Meine Mutter hat das durchwegs geschafft, und zwar ohne Kinderbetreuung. Weil das gab es am Land damals gar nicht. Nur ein familiäres Netzwerk, das alle Schwierigkeiten abgefedert hat. Großeltern, Großtanten, die aufgrund des Krieges unverheiratet geblieben sind, das hat gut funktioniert. Heute brauchen Mütter und Väter, weil sie oft beide berufstätig sind, Unterstützung, um den Spagat zwischen Job und Karriere zu schaffen.

Der Staat macht es ihnen mitunter nicht leicht. Was planen Sie als neue Familienministerin, um solche Eltern stärker zu unterstützen?
Wir entlasten sie durch den Familienbonus, aber auf der anderen Seite zahlen jene, die durch ihr niedriges Einkommen nicht von der Steuerentlastung profitieren, weniger Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Die Details besprechen wir noch.

Was hat eine Alleinerzieherin von den Maßnahmen dieser neuen Regierung, die froh sein muss, wenn sie Kinder und Beruf auch nur halbwegs unter einen Hut bringen kann? Sie findet im schlimmsten Fall nur Halbtagsjobs und keine Kinderbetreuung.
Die Kinderbetreuung müssen wir ausbauen, und zwar nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ. Mit flexibleren Öffnungszeiten, auch am Land. So gibt man Alleinerzieherinnen auch die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit vielleicht auszuweiten.

Das hätte jetzt auch eine sozialdemokratische Frauenministerin sagen können. Was unterscheidet Sie von Ihren Vorgängerinnen?
Die Aufgabe ist immer dieselbe: Frauen zu fördern, gute und ambitionierte Politik im Sinne der Frauen zu machen. Mir ist dieser Dreiklang wichtig, nach dem auch mein Ministerium benannt ist: Frauen, Familie und Jugend. Alle drei Bereiche sind wichtig und eigenständig, aber am Ende gibt es auch Berührungspunkte.

Was gehört zu guter, ambitionierter Frauenpolitik?
Es gibt natürlich vieles, was wir angehen möchten, aber ein wichtiger Punkt ist: gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Deshalb brauchen wir transparente Gehälter. Im öffentlichen Bereich ist das ja schon so. Aber gerade dort, wo es diese Lohnschere noch immer gibt, muss Einkommenstransparenz da sein.

Reichen dafür fünf Jahre?
Es ist ein ambitioniertes Ziel, aber es ist zu schaffen. Ich würde das schon gerne in drei bis vier Jahren schaffen, nicht erst in fünf Jahren. Im fünften Jahr würde ich mir schon gerne neue Ziele stecken (lacht).

Sind Sie auch für eine verpflichtende Frauenquote?
Nicht generell. Aber gerade in Bereichen, wo Frauen noch unterrepräsentiert sind, wäre es wünschenswert. An der technischen Universität hatten wir eine Frauenquote. Weil das noch immer eine Männerdomäne ist.

Würden Sie sagen, dass Sie in mancher Hinsicht privilegiert waren?
„Privilegiert“ möchte ich nicht sagen, aber ich hatte Glück. Auf der Universität gab es die sogenannte Nanoversity, da waren meine Kinder vom ersten Geburtstag an. Das war eine Krippe, die hat um sieben Uhr morgens aufgemacht und war bis 19 Uhr offen. Ich hatte Glück, dass ich einen Platz bekommen habe. Solche Einrichtungen wünsche ich mir für alle, die es brauchen. Wie gesagt: Nicht nur quantitativ muss sich da viel ändern, sondern auch qualitativ.

Ihre Kinder sind noch relativ klein. Wie oft werden Sie zu Hause sein?
Ich möchte pendeln. Also wird die Familienministerin einen Tag pro Woche nicht in Wien, sondern in der Steiermark sein. Ich hoffe, das wird mit meinen Terminen gehen.

Frau Bogner-Strauß, Sie haben in der „Presse“ auf die Frage, ob Sie Feministin seien, nicht sofort „Ja“ gesagt. Was ist das für ein Zögern?
Natürlich bin ich Feministin, aber ich bin pragmatische Feministin. Das habe ich aus meiner Kindheit mitgenommen: Da wurde nie unterschieden, ob ich ein Mädchen bin oder nicht, jeder musste alles machen. Ich war sogar die erste in der Familie, die Matura gemacht hat.

Ist „Emanze“ ein Kompliment für Sie?
Es ist in meinen Augen für mich zu weit gegriffen. Lassen wir es bei pragmatischer Feministin.

Läuft es zu Hause bei Ihnen auch so? Dass jeder alles machen muss?
Natürlich! Halbe-halbe. Das ist bei uns selbstverständlich. Und rührt vielleicht auch daher, dass er einen damals vierjährigen Sohn in die Beziehung mitgebracht hat.

Bügeln Sie ihm die Hemden?
Nein.

Warum nicht?
Ich kann überhaupt gar nicht bügeln. Meistens macht das die Oma, aber auch unser 18-Jähriger bügelt seit drei Jahren seine Sachen selbst, und die Neunjährige fängt auch schon damit an.

Wie halten Sie es mit dem Gendern?
Gendern schafft Awareness.

Heißt so viel wie ..?
Eine Sprache, die nicht unterscheidet zwischen den Geschlechtern, schafft Bewusstsein. Genauso wie #metoo oder die Töchter in der Bundeshymne. Das Thema Gleichberechtigung ist nämlich noch lange nicht gegessen.

Hat #metoo die Frauen nicht erst recht wieder in die Opferrolle gedrängt?
Das sehe ich anders. Das war eine wichtige Bewusstseinsschaffungs-Kampagne. Oft muss man zur rechten Zeit die rechten Dinge sagen und so Grenzen setzen.

Apropos Grenzen setzen: Wenn Ihnen ein Machomann einen blöden Blondinenwitz erzählt, was machen Sie dann?
Passiert eigentlich kaum mehr, muss ich ganz ehrlich sagen. Wenn doch, würde ich sagen: „Das ist jetzt politisch unkorrekt.“ Genau so.

Das neue Sex-Gesetz in Schweden wird heftig diskutiert. Ist es in Ihren Augen richtig, dass beide Partner vor dem Sex eine mündliche Einwilligung geben sollen?
Beide Partner müssen damit einverstanden sein. Ob man jetzt mit einer verbalen Einwilligung nicht etwas über die Stränge schlägt, ist die Frage. Klar ist jedoch, dass es null Toleranz bei sexueller Gewalt gegenüber Frauen und Kinder geben muss.

Wünschen Sie sich, dass so etwas auch bei uns kommt?
Eine „Was wäre wenn“-Frage. Das wird man sich anschauen müssen.

Sie sind auch Jugendministerin. Kommt endlich ein einheitliches Jugendschutzgesetz?
Das ist unser großer Wunsch. Wir wollen das gemeinsam mit den Bundesländern harmonisieren. Weil keiner versteht, wieso ein Jugendlicher in der Steiermark weniger lange ausgehen darf als im angrenzenden Burgenland.

Werden Sie bei den Bundesländern nicht auf Granit beißen?
Natürlich wird das nicht leicht, aber Herausforderungen sind dazu da, um sie anzupacken.

Frau Bogner-Strauß, von Ihrem wissenschaftlichen Hintergrund hätte auch das Forschungsministerium sehr gut zu Ihnen gepasst. Sind Sie ein wenig traurig, dass es doch das Frauen- und Familienministerium geworden ist?
Nein, überhaupt nicht. In meinen Gesprächen mit Sebastian Kurz in den vergangenen Monaten haben wir immer über dieses Ressort gesprochen. Als dann das Angebot kam, sind wir wieder unter vier Augen zusammengesessen. Ich muss ehrlich sagen, ich habe keine Sekunde überlegt, sondern es einfach mit Freude angenommen.

Chemikerin und Patchwork-Mama
Geboren am 3. November 1971 in der Südsteiermark. Die Tochter eines Weinguts hat zwei jüngere Brüder. Ab 1992 Studium der Chemie mit Auszeichnung. Fachgebiet: Molekolarbiologie und Genomik. Ab 2013 war Bogner-Strauß Professorin und stellvertretende Leiterin des Instituts für Biochemie der TU Graz. Abgeordnete der „neuen Volkspartei“ seit November 2017. Verheiratet mit Erik Bogner, der in einem Technik-Unternehmen arbeitet und einen Sohn in die Ehe mitbrachte: Julian (18).

02.01.2018 06:12, Conny Bischofberger, Kronen Zeitung
http://www.krone.at/1604270
Tags: ÖVP – Feminismus – feministische – Feministin – 

Frauenquote löst keine Probleme

Frauenquoten bewirken keine Gleichstellung, sondern schüren einen reinen Geschlechterkampf.
Sie sind undemokratisch, dirigistisch, populistisch und ungerecht.
Sie werten Frauen ab und mogeln sich um die  wahren Defizite der Frauenpolitik herum.

Frauenquote Ulli Mair 20-9-2017
FrauenquoteUlli Mair 20-9-2017
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Artikel:
Kritik an Renate Gebhard

Ulli Mair:Frauenquote löst keine Probleme

Frauenquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte kommt 2018

Bozen – Die freiheitliche Fraktionssprecherin im Südtiroler Landtag, Ulli Mair, spricht sich entschieden gegen eine Frauenquote auf den Listen für die Parlamentswahlen aus. Die Verteidigung der Einführung einer gesetzlichen Frauenquote durch die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard zeuge von einer elitären Politik, welche kein Gespür für die wahren Probleme der Frauen habe.

„Die Frauenquote hat weder bisher noch heute eines der Probleme, mit welchen die Frauen tagtäglich konfrontiert sind, gelöst. Es ist keine Frage, dass die Politik ihren Beitrag leisten muss, um die Teilhabe der Frauen in allen Bereichen zu fördern und zu stärken. Die Einführung einer verbindlichen Quote wertet jedoch die Frauen ab und spricht ihnen Qualifikation, Kompetenz und Durchsetzungsfähigkeit ab“, hält die freiheitliche Fraktionssprecherin im Südtiroler Landtag, Ulli Mair, in einer Aussendung einleitend fest.

„Das vehemente Festhalten an der Quote durch die SVP-Kammerabgeordnete Gebhard zeugt von einer 68-er Politik ohne Nutzen für das Alltagsleben der Frauen. Keine Mutter, keine Verkäuferin oder Friseurin würden von einer verpflichtenden Frauenquote bei den Parlamentswahlen einen Vorteil zu erhoffen haben“, so Mair.

„Durch die alljährliche Quotendiskussion werden die Frauen als unfähig dargestellt. Auch das staatliche Wahlgesetz zur Zusammensetzung des Parlaments sieht eine derartige Quote vor. Den Frauen wird damit unterstellt, dass führende Positionen bzw. der Einstieg in die Politik nur unter gesetzlichem Zwang erreicht werden kann. Stattdessen müssten in einer freien Gesellschaft Qualifikation, Einsatz, Leistung und Herzblut zählen. Diese Eigenschaften werden von den Frauen sehr wohl an den Tag gelegt, ohne dass sie hierfür eine Quote bräuchten“, so die Freiheitliche Fraktionssprecherin.

„Qualifikation ist und bleibt geschlechtsneutral. Quoten sind undemokratisch und werten Frauen ab. Hinzu kommt, dass sich Quoten um die wahren Defizite in der Frauenpolitik drücken. Im Grunde handelt es sich nach wie vor um eine Scheindebatte, die keine Lösungsansätze für die wahren Probleme bietet. Quoten bewirken in meinen Augen keine Gleichstellung, sondern schüren einen reinen Geschlechterkampf. Eine sinnvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe, bei der die unterschiedliche Sicht der Dinge von Mann und Frau einfließen kann, ist nur durch eine Partnerschaft der Geschlechter möglich. Heute haben wir bereits sehr viel erreicht und jede politische Partei ist bestrebt, so viele Frauen wie möglich auf ihren Kandidatenlisten zu haben, nicht als schmuckes Beiwerk, sondern aus Überzeugung und Respekt den Frauen gegenüber“, betont Mair.

„Ist es tatsächlich im Sinne der Frauen, wenn Kompetenz und Fähigkeiten keine Rolle mehr spielen, weil Wahlgesetze so gemacht und auf die SVP zugeschnitten werden, dass ohnehin nur die SVP Vertreter nach Rom schicken kann und künftig vielleicht eine Frau mehr?“, stellt Mair die Frage. „Diese Art der Politik ist rückwärtsgewandt und bietet keinen Nutzen für eine ernstgemeinte Frauenpolitik“, schließt Mair.

Von: mk
https://www.suedtirolnews.it/politik/ulli-mair-frauenquote-loest-keine-probleme
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Frauenpolitik schadet einer vernünftigen Familienpolitik | FamilieFamilienrecht.wordpress.com

Was ist eine vernünftige Familienpolitik?

 

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Frauenpolitik

Gender-Mainstreaming oder eine gesunde Familienpolitik unterscheidet sich von expliziter „Frauenpolitik“ dadurch, dass beide Geschlechter gleichermaßen einbezogen werden sollen.
Ist dies nicht der Fall, spricht man von reiner Frauenpolitik oder auch Genderwahn ! Ein Frauenministerium ohne einen Männerminister als Gegenpol stellt eine Hetze gegen Männer und Väter da, siehe auch  Feminismus.

Frauenpolitik Femininismus
Frauenpolitik Feminismus oder eine vernünftige Familienpolitik?

Admin Familie Familienrecht Österreich Deutschland – Family law austria germany, 27-8-2017
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