Kinderschutz – Jugendamt – Kompetenz OHNE einheitliches Bundesgesetz!

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Die Regierung schiebt die Verantwortung der „Kindesabnahmen OHNE Gerichtsbeschluss“ zur Gänze an die Bundesländer ab!

Der gute Ansatz, des ehemaligen Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Dr. Michael Spindelegger (ÖVP) mit dem KHJG2013, ein einheitliches Bundesgesetz zur Schaffung eines österreichweiten Kinderschutzes zu schaffen, ist mit der neuen Bundesregierung jetzt wieder passé.

Die oft nur durch eine Sozialarbeiterin festgestellte Kindeswohlgefährdung der Jugendwohfahrt und deren Kindesabnahme sollte nach dem KHJG2013 (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013) mit einem „vier Augen Prinzip“ verbessert werden. Tatsächlich wurde es im KHJG 2013 Gesetz nur eine Soll-Bestimmung.
Weitere einheitliche Regelungen in späteren Bundesgesetzen wären möglich gewesen.
So hat auch der renomierte Verfassungsexperte Robert Funk damals von einer Möglichkeit für eine österreichweite Akteneinsicht beim Jugendamt für die leiblichen Eltern gesprochen.
Durch wehementen Blokaden der  MA11 Kinder- und Jugendanwaltschaft DSA Monika Pinterits wurden jedoch weitere einheitliche Regelungen in einem Bundesgesetz, sowie deren Kontrolle durch den Bund verhindert.

Große Mängel im Kinderschutz sind seit Jahrzehnten vorhanden,

wie fehlende Akteneinsicht, Kindesabnahmen erfolgen in ganz Österreich OHNE Gerichtsbeschluss, fehlende Transparenz des Gesundheitsaktes, und finazielle Aufschlüsselung der Kosten und Einsicht für Betroffene und deren Eltern, es sind seit Jahrzehnten keinerlei Rechnungshofberichte beim Jugendamt  oder Rechnungshofprüfungen der einzelnen Jugendwohlfahrten der Bundesländer bekannt, Verantwortung der Behörden werden an freie Träger, Vereine, NGOs abgewälzt, welche wenig bis gar nicht kontrolliert werden.

Video zur fehlenden Akteneinsicht, in Österreich deto.

Die Kompetenz zwischen den Ländern ist unklar und eine übergeordnete Koordination vom Bund nicht vorhanden!

Der Fall des „schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge“ des 17 Monate alten „Luca-Elias“ in Österreich sorgte damals für große Aufregung.
Die Nichtzuständigkeit der Jugendwohlfahrt Mödling (Verdacht des Missbrauch – Bilder KH Mödling) bzw. Verantwortung wurde an die Jugenwohlfahrt Tirol abgeschoben.

Diverse Bilder des Missbrauchs am Säugling Luca-Elias welchen im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sind, hatten beim Jugendamt Mödling keinerlei Konsequenzen, die Verantwortung wurde abgeschoben mit dem Hinweis, an das Spital bzw. Jugendamt Tirol.

Zitat wikipedia Fall Luca:

Am 12. November 2007 brachte die NGO Resistance for Peace eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Jugendwohlfahrtsbehörden Mödling und Schwaz ein. Es gehe um eine „Mittäterschaft bei fahrlässiger Tötung“. Die Bilder sollen im Juli im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sein. Am Tag darauf sprach der Anwalt des Kindesvaters, Georg Zanger in einer schriftlichen Stellungnahmen von „offenbar systematischen Misshandlungen“.[6]

. . . Der Vater von Luca habe bei seinen Interventionen am Jugendamt in Innsbruck darauf hingewiesen, dass die Mutter schon früher gegenüber seinen älteren Kindern tätlich geworden sei. Der Kindesvater habe sich dem Strafverfahren gegen die 22-Jährige und deren Lebensgefährten in Korneuburg als Privatbeteiligter angeschlossen. Darüber hinaus hat er Anzeige gegen unbekannte Täter bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, so dass das Verhalten der Verantwortlichen der Jugendämter in Mödling und in Innsbruck sowie der mit der Angelegenheit befassten Psychologen auch einer strafrechtlichen Überprüfung unterzogen werden kann.
. . . Am 25. Mai 2009 wurden die Mutter und die Sozialarbeiterin in Innsbruck im erstinstanzlichen Urteil schuldig gesprochen. Beide Strafverteidiger legten das Rechtsmittel der Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe ein. Die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck fand am 8. Juli 2010 statt. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes wurde freigesprochen. Die Strafe der Mutter, ein Jahr unbedingte Haft, wurde bestätigt.[12]

https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Luca

Admin Familie & Familienrecht, am 22. Dezember 2018

Artikel:

Kinder- und Jugendhilfe wird „verländert“. ÖVP, FPÖ und SPÖ sorgen für Verfassungsmehrheit.

 

Jugendamt
Jugendamt

Kinder- und Jugendhilfe

Bei der Kinder- und Jugendhilfe werden die Mindeststandards künftig nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt, sondern durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, die diese 15a-Vereinbarung dann in ihre neun Landesgesetze einbauen müssen. Diese wurde am 23. November bei einem Treffen der Landeshauptleute mit Verfassungsminister Josef Moser (ÖVP) auf den Weg gebracht und galt der SPÖ als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur „Verländerung“, die eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit erfordert.

13.12.2018
weiterlesen –>

https://kurier.at/politik/inland/nationalrat-kompetenzen-zwischen-bund-und-laendern-werden-entflochten/400353472

Zitat:
In Kraft treten soll die Verfassungsnovelle grundsätzlich ab 2020.
Bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe ist allerdings eine spezielle Regelung vorgesehen. Die entsprechenden Kompetenzen werden erst dann zur Gänze an die Länder übertragen, wenn eine Bund-Länder-Vereinbarung zu dieser Materie vorliegt und Rechtskraft erlangt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass es weiterhin bundesweit einheitliche Qualitätsstandards gibt. Weitere Übergangsbestimmungen sollen außerdem gewährleisten, dass keine Gesetzeslücken entstehen. Um Missinterpretationen zu vermeiden, hat der Verfassungsausschuss auch einige so genannte Aussschussfeststellungen gefasst.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181210_OTS0137/parlament-top-im-nationalrat-am-13-dezember-2018

Michael Häupl (mit roter Krawatte) wurde von LH Hans Niessl und den anderen Bundesländern offiziell verabschiedet. Als Abschiedsgeschenk gab’s ein Laubner-Bild.Foto: LMShochgeladen von Christian Uchann

siehe auch
https://derstandard.at/2000092108198/Landeshauptleute-einigen-15a-Vereinbarung-zur-Jugendhilfe-auf-Schiene#

 

 

 

Stellungnahme zu Fortpflanzungsmedizinrechts- Änderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015

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Stellungnahme (107/SN-77/ME)

Stellungnahme zu FMedRÄG 2015

Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen

Stellungnahme von: Ing. Günther Schmitmeier zu dem Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Gentechnikgesetz geändert werden (Fortpflanzungsmedizinrechts- Änderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015)

Stellungnehmende(r): Ing. Günther Schmitmeier

bezieht sich auf: Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 (77/ME)

Datum Stand der parlamentarischen Behandlung Protokoll
02.12.2014 Einlangen im Nationalrat
02.12.2014 Inhaltliche Stellungnahme

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_02419/index.shtml
Tags: Gesetze Österreich – Familie – Familienrecht – Fortpflanzungsmedizin – Reproduktionsmedizin – Drei-Eltern-Baby – Eizellspende – Embryonenspende – Leihmutter – Samenspende – Kinderhandel – Menschenhandel

Stellungnahme Anregungen KindNamRÄG 2013 – Gesetz zur gemeinsame Obsorge u. Kindeswohl

Start Parlament aktiv Begutachtungsverfahren und Stellungnahmen Nationalrat – XXIV. GPMinisterialentwürfe 65/SN-432/ME

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Stellungnahme Anregungen KindNamRÄG
Stellungnahme Anregungen KindNamRÄG von Ing. Günther Schmitmeier

Stellungnahme (65/SN-432/ME)

  • Übersicht

Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen

Stellungnahme von: Ing. Günther Schmitmeier zu dem Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kindschafts- und Namensrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Bundesgesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung geändert werden (Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2012 – KindNamRÄG 2012)

Stellungnehmende(r): Ing. Günther Schmitmeier

bezieht sich auf: Ministerialentwurf: (432/ME)

Datum Stand der parlamentarischen Behandlung Protokoll
09.11.2012 Einlangen im Nationalrat
09.11.2012 Inhaltliche Stellungnahme

Stellungnahme_65SN-432ME_KindNamRÄG_2012 von Ing. Günther Schmitmeier 05-11-2012.pdf

Full Version in English: Comments suggestion „KindNamRÄG2013“ – austria Law for common custody and child welfare.pdf

Child and Naming Rights Amendment Act 2012 (432 / ME)
Dear Ms. Minister of Justice Mag. Beatrix Karl!
Dear Ladies and Gentlemen !
In European family law, it is clear that the EU Charter and Human Rights
In particular, Article 8 ECHR is becoming increasingly important.
„Every child has a natural right to a family relationship with both of them
Parents and regular contact, as well as vice versa every parent has this right “
This claim of human rights must be promoted and protected!
Unfortunately, it should be noted that Austria is one of the tail ends of a decent
New regulation in family law.
Children need both parents, and this should not by any means and options
Co-determination of other persons blocked or through a legal cooling-off phase (phase
temporary parental responsibility)! . . .  

Tags: Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 – KindNamRÄG 2013 – 432/ME – Parlament Begutachtungsverfahren – gemeinsame Obsorge – Kindeswohl – ABGB § 180 [bisheriger Gesetzestext KindNamRÄG2012] “Kontaktrecht“   – Kindeswohl – Familie Familienrecht – FamilieFamilienrecht – familiefamilienrecht.wordpress.com – gemeinsame Obsorge – names Law Amendment Act 2013 – KindNamRÄG 2013 – 432 / ME –  Parliament review process – joint custody – child welfare – Civil Code § 180 – Contact rights“ – child welfare – Family Family Law – Family Family Law Austria  – familiefamilienrecht.wordpress.com –  joint custody

Gute Idee – Unterhaltsersatzleistung im Wege der Mindestsicherung

Email PERSÖNLICH

Sehr geehrte ÖVP, Justizminister Wolfgang Brandstetter, zukünftiger Bundeskanzler Sebastian Kurz!

Die von ihnen vorgeschlagene Förderung, halte ich für eine langfristige professionelle Lösung, schließlich soll ein solcher staatlicher Zuschuss. bzw. Ersatz von Kindesunterhalt lt. UVG 1985 auch kontrolliert ablaufen.
Derzeit wird die Wohnbeihilfe genauso wie die Mindestsicherung abgehandelt, dies wäre für den Kindesunterhalt genauso sinnvoll und wünschenswert.

Eine SPÖ Husch- Pfusch-Lösung als Wahlzuckerl sollte man ablehnen, wie der zukünftige Bundeskanzler Sebastian Kurz bereits mit einem generellen Verbot von zusätzlichen Ausgaben vor der Nationalratswahl bereits mehrfach begründet hat.
Sehr wichtig wäre auch ein Selbstbehalt von 1080,- Euro für den Unterhaltspflichtigen, wie es bereits in der Düsseldorfer Tabelle seit vielen Jahren Usus ist, dies verhindert ein abrutschen von KMU’s, welche eine wesentliche Stütze in unserer Wirtschaft darstellen, diese Arbeitsplätze sollten erhalten bleiben!

Deshalb mein Appell an die neue ÖVP, mit diesen Selbstbehalt wäre das Abschlittern der unterhaltspflichtigen Personen in Armut gewährleistet. Prinzipiell  sollten alle Alimente bei der Höhe des Unterhalts österreichweit genauso in die Summe der Mindestsicherung einberechnet werden, in einem Bundesgesetz. Grundsatz, jedes Kind soll gleich viel Wert sein!

schönen Tag noch, wünscht Ihnen
Admin Familie & Familienrecht, am 4-10-2017

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 Artikel:

 Kindesunterhalt: Pilz ortet ÖVP-Sabotage
Wolfgang Brandstetter
Foto: Kurier/Juerg ChristandlVizekanzler Wolfgang Brandstetter.

Vizekanzler Wolfang Brandstetter legte einen eigenen Initiativantrag vor.

Die ÖVP legt nun einen eigenen Initiativantrag für die Reform des Kindesunterhalts vor. Den Vorschlag der SPÖ für eine Unterhaltsgarantie lehnt Vizekanzler Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ab, denn er fürchtet, dass damit hunderte Millionen Euro ins Ausland abfließen würden.
Die SPÖ hat vergangene Woche einen Antrag ausgearbeitet, der Besserstellungen für Alleinerziehende vorsieht, deren Partner beim Unterhalt säumig sind. Eine entsprechende Korrektur der gegenwärtigen Regelungen hatten davor alle Partei befürwortet.

Der Justizminister sprach sich am Dienstag in einem Statement gegenüber der APA grundsätzlich für Änderungen aus: „Eine Unterhaltsgarantie, wie die SPÖ sie vorschlägt, scheint mir aber der falsche Weg zu sein.“ Dem Noch-Koalitionspartner wurde daher ein Vorschlag zu einem Unterhaltszuschuss-Gesetz übermittelt, der bei allen Kindern in Österreich ankommen soll. Dabei handle es sich um einen staatlichen Unterhaltszuschuss im Wege der Mindestsicherung, der für alle Kinder einen Unterhaltsanspruch nach objektiven Richtsätzen vorsieht, erklärte Brandstetter.

Kritik und Appell

Trotz der Einigkeit bei dem Thema dürfe man beim Unterhalt nicht den selben Fehler wie bei der Familienbeihilfe machen: „Nach dem SPÖ-Modell laufen wir Gefahr, dass wir ähnlich wie bei der Familienbeihilfe über den FLAF hunderte Millionen Euro ins Ausland zahlen“, kritisierte Brandstetter. Eine Differenzierung nach den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Aufenthaltslandes sei daher sinnvoll, wie dies auch in Unterhaltsverfahren bei den Gerichten gemacht werde. Der Justizminister lehnt auch eine Beschränkung der Leistung auf fünf Jahre ab: „Wir haben daher einen Vorschlag erstellt, der weder zeitlich beschränkt ist, noch einzelne Familienkonstellationen ausschließt.“

Die Umsetzung will die ÖVP sinngemäß an eine Gegenfinanzierung über die Indexierung der Familienhilfe knüpfen, was eine „budgetschonende“ und unbürokratische Lösung wäre. Dass diese Anpassung an das Niveau im Ausland derzeit auf EU-Ebene nicht möglich ist, wurde gegenüber der APA eingeräumt.

Brandstetter appelliert in dem Statement außerdem, auch im Wahlkampf, „ruhig und besonnen zu agieren“. Der ÖVP-Vorschlag wurde dem SPÖ-Klub übermittelt.

Pilz: Ärger über ÖVP

Peter Pilz, der in einer Fernsehdiskussion die Debatte über den Kindesunterhalt neu entflammt hatte, ist verärgert über die ÖVP. Während der SPÖ-Vorschlag aus seiner Sicht nur „repariert“ gehört, „sabotiere“ die Volkspartei. „Wahlkampf auf dem Rücken von 70.000 Kindern“, stellte er am Dienstag auf Twitter fest.

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Peter Pilz

@Peter_Pilz

Unterhalt: Das SPÖ-Papier hat 5 Löcher. Das lässt sich reparieren. Aber die ÖVP sabotiert. Wahlkampf auf dem Rücken von 70.000 Kindern.

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Der Grüne Klubobmann Albert Steinhauser erklärte am Rande einer Pressekonferenz, er kenne den Vorschlag der ÖVP noch nicht. Man prüfe gerade den Entwurf der SPÖ, wobei man diesen tendenziell unterstützen würde.

SPÖ-Frauen kritisieren Kurz

Die SPÖ ärgert sich über die Ablehnung des eigenen Antrags zur Unterhaltsgarantie durch die ÖVP. Parteiobmann Sebastian Kurz solle zu seinem Wort stehen, forderte Bundesfrauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek am Dienstag in einer Aussendung. Die Behauptung, der ÖVP, Kinder im Ausland könnten laut dem SPÖ-Vorschlag eine Unterhaltsgarantie beziehen, sei falsch.

„Kinder im Ausland können bei unserem Vorschlag keine Unterhaltsgarantie beziehen, da die Voraussetzung der Wohnsitz im Inland sowie ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind ist“, so die SPÖ-Frauenchefin. Im ÖVP-Vorschlag ortet sie hingegen Unklarheiten und rechtliche Probleme. So solle laut ÖVP der Bund in die Mindestsicherung der Länder eingreifen und die Unterhaltsgarantie dort verankern – wie das gestaltet sein soll, lasse der Noch-Koalitionspartner aber offen. „Sicher ist, dass viele Alleinerziehende davon überhaupt nicht profitieren werden“, kritisierte Heinisch-Hosek.

(apa / best) Erstellt am