Welche Familienförderungen gibt es in Österreich 2019

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Zitat:

Familienförderungen in Österreich 2019

Hier eine Auflistung dessen, was Familien in Österreich bekommen. Einfach, weil ich weiß, dass es uns hier als Familie finanziell wirklich gut geht und es vielen Ländern dieser Erde nicht so ist. Danke Österreich!

Familien werden in Österreich besonders finanziell bedacht. Was gut und richtig ist, denn ohne gesunde, stabile Familien, kein gesundes Land!

Logisch, dass nicht allein der Staat für eine gesunde, stabile und intakte Familie verantwortlich, sondern jeder Einzelne gefragt, ist. Der Staat kann durch finanzielle Zuwendungen jedoch dafür sorgen, dass wenigstens dieser Punkt kein Hindernis für Familienplanung darstellt.

Ein paar aufgelistete Förderungen sind nicht speziell auf Familien ausgelegt, können also auch aufgrund anderer Lebensumstände beantragt werden.

  • Wochengeld: Die ersten acht Wochen vor der Entbindung und die ersten acht Wochen nach der Entbindung erhält Frau weiterhin ihr volles Gehalt und hat ein absolutes Beschäftigungsverbot.
  • Familienbeihilfe (Kindergeld): Jede Familie bekommt einen monatlichen Betrag, der gestaffelt nach dem Alter des Kindes ausbezahlt wird. Je älter das Kind, desto höher die Familienbeihilfe. Höhe der Familienbeihilfe
  • Familienzuschuss (Land Vorarlberg- speziell bei uns jetzt): Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder. Familienzuschuss Vorarlberg
  • Um alle Bundesländer mit aufzuzählen: Hier die Familienunterstützung der einzelnen Länder (Österreich). Viele Bundesländer haben noch eigene Regelungen als Zusatz zu dem staatlichen Geld.
  • Kinderbetreuungsgeld: Das Kinderbetreuungsgeld steht in zwei Systemen zur Verfügung. Es kann entweder als Pauschalleistung (vier Varianten) oder als einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen werden. Varianten und Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Es besteht die Möglichkeit eines Zuverdienstes, dessen Maximalhöhe jedoch genau festgelegt ist.
  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Alleinerziehende.
  • Elternteilzeit: Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit oder auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Dieser Anspruch gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben beziehungsweise die Obsorge für das Kind innehaben. Zusätzlich hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
  • Bis 2019 gibt es noch den Alleinverdienerabsetzbetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungsgeldern. Dies wird jedoch durch die neue Steuerreform hinfällig.
  • Steuererleichterung für Familien: „Familienbonus Plus tritt ab 2019 in Kraft: Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird die Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1 500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen. Geringverdienende Alleinerziehende beziehungsweise Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von maximal 250 Euro pro Kind und Jahr.
  • Familienzeitbonus (Familienmonat): Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin) unterbrechen, ist ein „Familienzeitbonus“ vorgesehen.
  • Familienhärteausgleich aufgrund von Notsituationen- ist jedoch an Bedingungen geknüpft.
  • FamilienhospizkarenzZuschuss, wenn z.B. ein Kind schwer erkrankt ist und seiner Arbeit nicht mehr nachkommen kann, kann man diese Förderung beantragen.
  • Kindererziehungszeiten für die Pension: Für jedes Kind werden vier Jahre ab der Geburt weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt. Falls während der vier Jahre ein weiteres Kind auf die Welt kommt, verfällt es jedoch vom vorherigen Kind.
  • Freifahrt und Fahrtenbeihilfen: Eltern werden bezüglich der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmittel unterstützt und entlastet.
  • AMS- Kinderbetreuungsbeihilfe: Die Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kost­en­pflicht­ig­en Kinderbetreuungsplatz.
  • Geringverdiener können einen Heizkostenzuschuss beantragen.
  • Wohnbeihilfe kann zudem noch beantragt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind bzw werden. (Allerdings ist die Seite grad nicht abrufbar, daher bin ich verunsichert, ob es diese Förderung überhaupt noch gibt).
  • Kosten für den Kindergarten ist Bundesländer abhängig. Das letzte Kindergartenjahr ist in Österreich verpflichtend und daher kostenlos. Hier im Land Vorarlberg werden die Beiträge ab 3 Jahren bezuschusst, davor müssen die Eltern komplett selbst für die Betreuung aufkommen- wenn erforderlich. Es besteht kein Recht auf einen Betreuungsplatz.

Alles in allem haben Familien in Österreich einen guten finanziellen Start, egal welches Familienmodell sie leben, daher bin ich froh und glücklich meine Kinder in Österreich aufziehen zu dürfen.

Besonders unsere konservative Familienform: Vater, Mutter, Kinder und die Mutter zu Hause kann oft aufgrund finanzieller Diskrepanzen nicht mehr umgesetzt werden, auch wenn Familien sich dies vielleicht wünschen würden. Hier ist es laut uns gut möglich. Wenigstens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes und mit Durchschnittgehalt.

Falls ich Förderungen vergessen haben sollte, bitte im Kommentarfeld angeben. Danke!

Quelle:
https://andererseitsblogazin.wordpress.com/2018/12/23/familienfoerderungen-in-oesterreich/

Tags: Armut – Gesetze Österreich – Kindeswohl – Obsorge –

„Jetzt gehen die auch noch in Karenz“ – Kein Kündigungsschutz für Papamonat!

Männer artikulieren, wie wichtig ihnen Familienzeit ist. Noch sind es aber Einzelkämpfer, die diese Haltung auch

von der Arbeitswelt einfordern und zu Hause leben. Ein Symposium stellte „Väter und Arbeit“ ins Zentrum.

Innsbruck – Wer in Skandinavien als Vater nicht in Karenz
geht und sich an der Familienarbeit beteiligt, dem bleibt
so manche höhere Position verwehrt. Wie wichtig die Zeit
mit Frau und Kindern ist, artikulieren auch hierzulande
viele berufstätige Männer, „aber Wunsch und Wirklich-
keit klaffen auseinander“, sagte Johannes Huber kürzlich
beim Symposium „Väter und Arbeit“. Er ist wissenschaftli-
cher Mitarbeiter am Institut für psychosoziale Interventi-
on und Kommunikation der Universität Innsbruck.
„Nur drei Prozent der Tiroler Väter beziehen Kinderbetreu-
ungsgeld und der Papamonat wird in Anspruch genommen,
wenn das Haushaltsbudget passt.“ Diese Tiroler „Väter
und Arbeit“-Realität verpackte Elisabeth Stögerer-Schwarz
in ihre Grußworte. Sie ist die Leiterin des Bereiches Frauen
und Gleichstellung in der Abteilung Gesellschaft und Arbeit
beim Land Tirol.
Seit diesem Jahr haben Väter Anspruch auf einen so ge-
nannten Papamonat. Diese Berufspause kann innerhalb
von 91 Tagen nach der Geburt in einem Ausmaß zwischen 28
und 31 Tagen in Anspruch genommen werden. Der finanzi-
elle Ausgleich für Väter beträgt ca. 700 Euro, sie bleiben kran-
ken- und pensionsversichert. Kündigungsschutz gibt es kei-
nen. Die Väterkarenz empfinden viele Arbeitgeber aber als
große Belastung: „Jetzt gehen die auch noch in die Karenz“
heißt es dann. Im Unterland erkämpft sich
gerade ein berufstätiger Vater seinen Wunsch und sein Recht
auf Kinderbetreuungszeit. Er arbeitet im Pflegebereich und
hat einen befristeten Vertrag. Den Rechtsanspruch auf Ka-
renzzeit konnte der Arbeitgeber nicht verhindern, dafür
bekam der Vater postwendend die Mitteilung, dass er nach
Ablauf der Befristung seinen Job los sei. Ein Fall für die
Arbeiterkammer (AK). „Bei dem Thema haben wir
dann das Ziel erreicht, . . .
 weiterlesen –> Hier der pdf-Artikel in der Tiroler Tageszeitung zum runterladen.
http://www.vaeter-aktiv.it

 

Tags: Johannes Huber Universität Innsbruck – Väter aktiv – Kinderbetreuungsgeld -Karenzzeit – Familienrecht – Familie – Gesetze Österreich mangelhaft – Familienministerin Sophie Karmasin – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – leaks family law austria  – elterliche Sorge – Vaterschaft

FARCE – Papamonat ohne Rechtsanspruch – Väterkarenz in Österreich

Männer, welche die ersten drei Monate nach der Geburt ihres Babys daheim bleiben, bekommen dafür 700 Euro.
Nimmt der Kindsvater später auch echte Karenz, dann werden ihm die 700 Euro vom Kinderbetreuungsgeld wieder abgezogen.
siehe
https://familiefamilienrecht.wordpress.com/2017/04/09/vaeter-abzocke-papamonat-in-oesterreich/

Admin Familie Familienrecht, am 24.Juni 2017

Artikel:

Väterkarenz „Eine längere Karenz kommt eher selten vor“

Die AK-Expertin Birgit Klöckl spricht über Väter, die gerne länger beim Kind bleiben wollen – und die Angst vorm Jobverlust.

Laut Birgit Klöckl, Referentin in der Arbeiterkammer Steiermark, sind zwei- oder dreimonatige Väterkarenzen durchaus üblich. Dass Väter längere Zeit zuhause beim Kind bleiben, komme beispielsweise dann vor, wenn die Mutter selbständig tätig ist und es beruflich vereinbar sei. „Ich habe auch Väter in der Beratung, die ein halbes Jahr oder ein Jahr in Karenz gehen, das ist aber eher selten der Fall“, erzählt die Juristin aus der Praxis. „Oft kommen Vater und Mutter gemeinsam zu einer ersten Beratung und ist die Bereitschaft der Väter hoch, eine Karenz in Anspruch zu nehmen, vor allem beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Die Frage ist manchmal jedoch, wird es gerne im Betrieb gesehen oder nicht. Unlängst kam ein Vater zur Beratung, der zwar gerne in Karenz gehen würde, diese jedoch tatsächlich nicht antreten wird, aus Angst danach seinen Arbeitsplatz zu verlieren“, schildert die AK-Expertin.

Links zum Thema:
Familienministerium
Arbeiterkammer

Die Männer kämen dabei aus allen Branchen und aus allen Bildungsbereichen: „Es sind Arbeiter genauso dabei wie Angestellte oder Führungskräfte. Die Bereitschaft in den Betrieben ist immer auch abhängig von den Vorgesetzten“, sagt Klöckl. Kommt es auch zu Kündigungen von Vätern nach längeren Karenzen? „Während der Karenz oder einer Elternteilzeit besteht ein Kündigungsschutz. In Einzelfällen kommt es jedoch vor, dass schon bei Meldung einer Karenz der Dienstgeber eine Kündigung ausgesprochen hat und wir eine Klage bei Gericht auf aufrechtes Dienstverhältnis eingebracht haben. Wird aufgrund einer Väterkarenz ein Dienstverhältnis beendet, besteht auch Anspruch auf Schadenersatz nach dem Gleichbehandlungsgesetz wegen Diskriminierung. Hier hängt ein positiver Verfahrensausgang jedoch von der Beweisbarkeit ab.“

Papamonat
Beim Papamonat („Familienzeit“) gibt es keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch, es ist also eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitgeber zu treffen. Im öffentlichen Dienst ist etwa der Sonderurlaub nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz maßgeblich, auch öffentlich Bedienstete in einigen Bundesländern haben die Möglichkeit eines Papamonats. In der Privatwirtschaft bestehen vor allem in größeren Betrieben Betriebsvereinbarungen, in denen der Papamonat geregelt ist.

Mit 1. März 2017 trat das Familienzeitbonus-Gesetz in Kraft, das erwerbstätigen Vätern unmittelbar nach der Geburt des Kindes eine finanzielle Unterstützung gewährt. Der Neo-Papa kann dann – im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber – für ein Monat zuhause beim Baby bleiben.

Der Bonus muss binnen 91 Tagen ab dem Tag der Geburt des Kindes bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Anspruch auf Familienbeihilfe, gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und der Mutter, Inanspruchnahme der Familienzeit im Unternehmen sowie zuvor mindestens ein halbes Jahr ununterbrochene Erwerbstätigkeit. Täglich sind 22,60 Euro vorgesehen, das macht rund 700 Euro in diesem Monat. Wichtig ist: Familienzeitbonus und Kinderbetreuungsgeld können nicht gleichzeitig bezogen werden, der Familienzeitbonus wird auf das Kinderbetreuungsgeld angerechnet. Laut dem Familienministerium bezogen im Mai 174 Jungväter einen Familienzeitbonus.

Von Stefan Tauscher | 06.50 Uhr, 11. Juni 2017
http://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5231910/Vaeterkarenz_Eine-laengere-Karenz-kommt-eher-selten-vor
Tags: Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria –

Kinderbetreuungsgeld – Petition wegen Falschinformation . . .

Petition richtet sich an Ministerin für Familie und Jugend Dr. Sophie Karmasin und and 2 mehr

Übergangslösung für das neue einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld


Corinna Aichern Guttaring, Österreich

Durch unzureichende Schulungen diverser Behörden, sowie durch fehlerhafte Beratung des Ministeriums, wurden Familien in Österreich falsch über das neue einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld informiert. Es ist nun nicht mehr möglich für das 2. Kind das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zu beantragen, wenn sich die Mutter zum Eintritt der 2. Schwangerschaft noch in gesetzlicher Karenz vom 1. Kind befindet, da nach den neuen Regelungen kein Anspruch auf Wochengeld besteht. Nach Gesetzesbeschluss im Juli 2016 wurde jedoch immer wieder (auch von Frau Dr. Sophie Karmasin) betont, dass das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld unverändert bleibt. Viele Familien haben bereits mit dem höheren Kinderbetreuungsgeld gerechnet und haben jetzt, durch die neuen Regelungen, Einbußen von mehreren tausend Euro.

Wir fordern deshalb: Eine Übergangslösung für betroffene Familien!

Mein Hintergrund: Ich befinde mich derzeit in gesetzlicher Karenz meines ersten Kindes für das ich bereits das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bekommen habe. Im Jänner 2017 informierte ich mich bei der Krankenkasse bezüglich Kinderbetreuungsgeld für das 2. Kind, welches im Juli 2017 kommt. Hier wurde mir bestätigt, dass ich wiederum das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wählen kann, da ich mich in vereinbarter gesetzlicher Karenz befinde und daher das Jahr 2014 zur Berechnung herangezogen wird. Nun nach Wirksamkeit des neuen Gesetzesbeschlusses wurde mir mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch habe, da nun das Jahr vor Geburt (also in meinem Fall 2016) zur Berechnung herangezogen wird. Die Einbußen belaufen sich auf das gesamte Wochengeld und zusätzlich ca. € 500 monatlich.

Diese Petition wird versendet an:

Ministerin für Familie und Jugend
Dr. Sophie Karmasin
Ministerium für Familie und Jugend Österreich
Abgeordnete zum Nationalrat
Mag. Judith Schwentner

Unterschreiben u. teilen —>>   change.org

Tags: Kinderbetreuungsgeld – Familienrecht – ÖVP – Karenz – Familie – Geburt – Mutter – Vater – Österreich – Wochengeld

Karmasin überzeugt von Rauchverbot für Unter-18-Jährige

Karmasin ist von den Plänen überzeugt

Karmasin ist von den Plänen überzeugt – © APA

Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) ist erfreut über die Fortschritte beim geplanten Rauchverbot für Unter-18-Jährige. Derzeit werde intensiv mit den Bundesländern an der Abstimmung des Gesetzestexts gearbeitet.

Es handle sich um eine “ganz wichtige” gesundheitspolitische Maßnahme, erklärte sie am Donnerstag im Gespräch mit der APA.

“Wir haben viele positive Reaktionen von Experten, Ärzten und Jugendorganisationen und von den Ländern, dass jetzt wirklich dieser Schritt umgesetzt werden muss”, so die Ministerin. Man sei in “guter Abstimmung und Verhandlung”, hofft sie auf ein einstimmiges Ergebnis Ende März beim Treffen der Jugendlandesräte in Krems.

Die Anhebung der Altersgrenze sei nötig, denn die Zahl der rauchenden Jugendlichen sei hoch. “Wir sind damit leider Europameister, das ist bedauerlich”, stellte Karmasin fest und verwies darauf, dass Österreich eines der letzten Länder mit einer Altersgrenze von 16 ist.

“Dreiklang” bei Rauchverbot

Die Ressortchefin zeigte sich davon überzeugt, dass es einen “Dreiklang” brauche: Neben den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen mit der Anhebung auf 18 Jahre sei dies das Verbot in der Gastronomie ab nächstem Jahr und die Prävention. “Wir arbeiten an einem wirksamen Konzept, das gemeinsam mit Verhaltenswissenschaftern ausgearbeitet wurde”, kündigte sie eine Präsentation bei der Konferenz Ende März an. Eine Summe, die für dieses Paket zur Verfügung steht, nannte sie noch nicht. Dies hänge davon ab, was die Länder beisteuern.

Apropos Bundesländer – Karmasin sieht aktuell auch eine gute Möglichkeit, wieder über die bundesweite Harmonisierung des Jugendschutzes zu diskutieren. Sollten sich die Länder hier finden, würde sie dies unterstützen, meinte die Ressortchefin.

Auf eben diese Vereinheitlichung des Jugendschutzes pochte in einer Aussendung die Bundesjugendvertretung, außerdem forderte sie einen Gipfel. Die Ausweitung des Rauchverbotes sieht die BJV allerdings kritisch, denn Altersgrenzen alleine würden nicht ausreichen. Wolle man das Rauchverhalten junger Menschen ändern, brauche es Investitionen in Prävention und Bewusstseinsarbeit, hieß es.

https://pinpoll.com/embed/38136

Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld

Verteidigt hat Karmasin auch die Änderungen beim neuen Kinderbetreuungsgeld. Das System des Wochengeldes und der einkommensabhängigen Variante sei nun wieder darauf zurückgeführt worden, wofür es ausgestellt wurde, erklärte sie.

Das einkommensabhängige Modell sei dafür konzipiert worden, dass die Mütter wieder rasch ins Erwerbsleben einsteigen: “Dem wollen wir wieder entsprechen.” Wenn zwischen zwei Kindern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde, müsse die Familie das Kindergeldkonto-System in Anspruch nehmen – “das auch attraktiv ist”, betonte die Ressortchefin. “Natürlich bekommen alle Frauen nach der Geburt Geld, das ist gewährleistet. Wir wollen aber motivieren, dass man, wenn man das einkommensabhängige System nimmt, rasch wieder in den Beruf einsteigt.” Damit erwerbe die Frau Anspruch auf das einkommensabhängige Modell für das nächste Kind.

9. März 2017 12:25, (APA)
http://www.vol.at/karmasin-ueberzeugt-von-rauchverbot-fuer-unter-18-jaehrige/5179271
Tags: Kinderschutz – Gesundheit – Kindeswohlgefährdung- Familie –  Gesetze Österreich -Jugendschutzgesetz

Kindergeld Karenzgeld – Diskriminierung der Väter-Pension

Welcher Vater ist so blöd nimmt sich Karenzzeit, verzichtet auf seinen Job und dann bekommt er diese mit der Mutter geteilte Karenzzeit in der Pension, als Kindererziehungszeiten gar NICHT angerechnet?

siehe Link: http://wp.me/p4RGV9-1PQ

 

Kindergeld Karenzgeld Väter Diskriminierung Pension - Väterbeteiligung
Sophie Karmasin ÖVP – Kindergeld Karenzgeld – Österreich – Väterbeteiligung – Pension – Diskriminierung Väter

 

Das Familienministerium, Sophie Karmasin, hat zwar das neue Gesetz mit den Karenzzeiten und Karenzgeld gemacht (Kindergeld), aber lt. E-Mail-Auskunft über die Diskriminierung der Väter-Pension im Gesetz bekommt man als Antwort, man sei nicht für Karenz zuständig?
–>
https://familiefamilienrecht.wordpress.com/2016/06/20/neues-kindergeld-weitere-diskriminierung-der-vaeter-in-oesterreich/comment-page-1/#comment-1150

 

Admin Familie & Familienrecht, am 11-07-2016

Tags: Sophie Karmasin ÖVP – Kindergeld – Väterbeteiligung – Pension – Kinderbetreuungsgeld-Konto – Österreich – Väterpension – Kindergeld-Konto  – Männerpension – Pensionsgesetz – Gleichberechtigung –  Diskriminierung – leaks family law austria -Vaterlose Gesellschaft

Flex. Kinderbetreuungsgeld-Konto ab 1. März 2017, Papa-Monat, Partnerschaftsbonus


Flexibles Kinderbetreuungsgeld-Konto ab 1. März 2017: Einheitliche Gesamtsumme, Papa-Monat und Partnerschaftsbonus

Wien (PK) – Die nach langen Verhandlungen zwischen den Ministerinnen Sophie Karmasin und Gabriele Heinisch-Hosek erzielte Einigung in Sachen Kinderbetreuungsgeld wurde nun dem Parlament in Form einer Regierungsvorlage, die unter dem Motto „mehr Flexibilität, Fairness und Partnerschaftlichkeit für die Eltern“ steht, zugeleitet ( 1110 d.B.).

Kern der Reform ist die Zusammenführung der bisherigen vier Pauschalvarianten in einem so genannten Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto), das auf einer einheitlicheren Gesamtsumme (bis zu 16.449 €) basiert. Die Väter können zudem – im Einvernehmen mit den Arbeitgebern – innerhalb der ersten 91 Tage nach der Geburt eines Kindes einen Monat Familienzeit („Papa-Monat“) in Anspruch nehmen, wobei die Kranken- und Pensionsversicherung weiterläuft. Dafür gibt es 700 €, und zwar für alle Familienformen. Für Eltern, die sich die Kinderbetreuung in einem fairen Verhältnis (zumindest 60:40) aufteilen, wird es einen Partnerschaftsbonus in der Höhe von 1.000 €  geben. Dies gilt auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, das grundsätzlich weiterhin bestehen bleibt. Inkrafttreten soll die Reform am 1. März 2017; für alle Geburten ab diesem Zeitpunkt können junge Mütter und Väter somit vom neuen Kinderbetreuungsgeld-Konto Gebrauch machen.

Die Reform im Detail:

Mit dem derzeitigen Pauschalsystem steht den Eltern ein relativ starres Modell mit 4 Bezugsvarianten zur Verfügung. Außerdem ist etwa die Langvariante (30 plus 6) deutlich höher dotiert als die Kurzvarianten. Durch die vorliegende Reform wird nun das Pauschalsystem in ein Kinderbetreuungsgeldkonto umgewandelt. Durch die flexibel wählbare Bezugsdauer zwischen 12 und 28 Monaten für eine Person, oder 15 und 35 Monaten für beide Eltern zusammen, können Familien nun ganz individuell die für sie ideale Variante auswählen. Die gewählte Bezugsdauer kann einmal verändert werden; die Eltern können dabei auch über einem Zeitraum von maximal 31 Tagen parallel Kinderbetreuungsgeld beziehen. Damit soll der Wechsel der Betreuungsperson erleichtert werden.

Das Pauschalsystem gilt noch für Geburten bis 28. Februar 2017 über die Dauer von drei Jahren und wird durch das KBG-Konto (für Geburten ab dem 1. März 2017) sukzessive abgelöst. Von 2017 bis 2020 kommt es zu einer Überschneidung der beiden Systeme; der Vollausbau des neuen Modells erfolgt im Jahr 2021.

Erhöht wird auch die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen KBG auf 6.800 €, um den unselbständig erwerbstätigen Eltern weiterhin eine geringfügige Beschäftigung zu ermöglichen.

Werden die vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht oder nicht gänzlich durchgeführt, so erfolgt eine Reduktion der finanziellen Zuwendungen.

Familienzeitbonus: 700 € pro Geburt für Inanspruchnahme eines „Papa-Monats“

Dauerhaft erwerbstätige Väter, die sich direkt nach der Geburt eines Kindes für eine bestimmte Zeit intensiv und ausschließlich der Familie widmen, erhalten eine Unterstützung in Form eines Bonus in der Höhe von 700 €.  Anspruch darauf haben leibliche Väter, Adoptivväter oder Dauerpflegeväter bzw. gleichgeschlechtliche Adoptiv- oder Dauerpflegemütter, die ihre Erwerbstätigkeit innerhalb von 91 Tagen nach Geburt des Kindes für 28 bis 31 Tage unterbrechen. Auch bei Mehrlingsgeburten wird der Bonus, für den ein eigener Antrag gestellt werden muss, nur einmal ausbezahlt. Während des Bezuges sind die Betroffenen sowohl kranken- als auch pensionsversichert.

Partnerschaftsbonus bei „halbe-halbe“

Eltern erhalten für eine „annähernd gleiche Aufteilung des  Leistungsbezugs“ (mindestens im Verhältnis von 60:40) einen einmaligen Bonus von jeweils 500 € (beide 1.000 €) pro Kind (auch bei Mehrlingsgeburten).

Durch das gesamte Maßnahmenpaket erhofft man sich eine Erhöhung der Väterbeteiligung (bei den Pauschalvarianten derzeit 15,7 %) auf etwa 30 % im Jahr 2020, ist dem Gesetzesentwurf zu entnehmen.

Verbesserungen für Alleinerziehende

Durch die Verlängerung der Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgelds bei Härtefällen von zwei auf drei Monate sowie der Anhebung der Einkommensgrenze für dessen Anspruch (von 1.200 € auf 1.400 € netto) soll es auch zu finanziellen Verbesserungen für Alleinerziehende kommen. Derzeit beziehen nur etwa 40 Alleinerziehende ein verlängertes Kinderbetreuungsgeld.

Modernisierung des Verfahrens

Da das Familienbeihilfeverfahren aus dem Jahr 1993 stammt, werden im Zuge der Gesetzesänderungen Anpassungen an die neuen technischen Standards vorgenommen. Neben einer Optimierung der Prozessabläufe durch eine weitgehende Automatisierung steht dabei vor allem das frühzeitige Erkennen von Risikofaktoren im Vordergrund, um Rückforderungen zu vermeiden. Für die Umsetzung zuständig ist das Finanzministerium. (Schluss) sue
Parlamentskorrespondenz Meldungen im Jahr 2016 >PK-Nr. 464

Themenfelder: Familie/Frauen/Generationen
Format: Parlamentarische Materialien
Stichworte: Nationalrat/Vorlage/Kinderbetreuungsgeld/Bonus
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2016/PK0464/
Tags: Karenzgeld - Karenzzeit - Kindergeld -

Neues Kindergeldgesetz – Karenzzeit – Karenzgeld – Partnerschaftsbonus

Hat die Familienministerin Sophie Karmasin ÖVP etwas verschwiegen?

So wie es ausschaut dürfe es noch gar keinen Ministerratsbeschluss geben?

Admin Familie & Familienrecht, am 07-05-2016

Artikel:

Familienzeitbonusgesetz; Kinderbetreuungsgeldgesetz, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a., Änderung (181/ME)

  • Übersicht

Schlagworte

Gesetzentwurf

Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG) erlassen wird sowie das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Exekutionsordnung und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden

Einbringendes Ressort: BM f. Familien und Jugend

Datum Stellungnahme von
09.02.2016 1/SN-181/ME Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Sozialpolitik
16.02.2016 2/SN-181/ME Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates
22.02.2016 3/SN-181/ME Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Zentralsekretariat
22.02.2016 4/SN-181/ME Bundeskanzleramt – Verfassungsdienst
22.02.2016 5/SN-181/ME Statistik Austria
23.02.2016 6/SN-181/ME BM f. Inneres
23.02.2016 7/SN-181/ME Amt der Vorarlberger Landesregierung
23.02.2016 8/SN-181/ME Bundeskanzleramt – Sektion III
23.02.2016 9/SN-181/ME Österreichischer Städtebund
25.02.2016 10/SN-181/ME Interessenvertretung der NÖ Familien
25.02.2016 11/SN-181/ME Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
25.02.2016 12/SN-181/ME Volksanwaltschaft
25.02.2016 13/SN-181/ME BM f. Bildung und Frauen
25.02.2016 14/SN-181/ME BM f. Finanzen
25.02.2016 15/SN-181/ME Industriellenvereinigung
25.02.2016 16/SN-181/ME Amt der Tiroler Landesregierung
25.02.2016 17/SN-181/ME Wirtschaftskammer Österreich
25.02.2016 18/SN-181/ME Bund Österreichischer Frauenvereine
25.02.2016 20/SN-181/ME Österreichische Hochschülerschaft
25.02.2016 21/SN-181/ME BM f. Gesundheit
25.02.2016 22/SN-181/ME Österreichische Ärztekammer
25.02.2016 23/SN-181/ME Der Katholische Familienverband Österreichs
25.02.2016 24/SN-181/ME BM f. Arbeit, Soziales u. Konsumentenschutz
25.02.2016 25/SN-181/ME Bundesarbeitskammer (AK Österreich)
25.02.2016 26/SN-181/ME Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
25.02.2016 27/SN-181/ME Österreichische Notariatskammer
25.02.2016 28/SN-181/ME BM f. Justiz
25.02.2016 29/SN-181/ME Caritas Österreich
25.02.2016 30/SN-181/ME Amt der Steiermärkischen Landesregierung
25.02.2016 31/SN-181/ME Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
25.02.2016 32/SN-181/ME Rechnungshof
25.02.2016 33/SN-181/ME aktion leben österreich
25.02.2016 34/SN-181/ME Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät
26.02.2016 35/SN-181/ME Familienbund Österreich
26.02.2016 36/SN-181/ME Die Österreichischen Rechtsanwälte
26.02.2016 37/SN-181/ME Die Kinderfreunde
26.02.2016 38/SN-181/ME Kammer der Wirtschaftstreuhänder
26.02.2016 39/SN-181/ME UNHCR – The UN Refugee Agency
26.02.2016 40/SN-181/ME Verein FAmOs
26.02.2016 41/SN-181/ME Freiheitlicher Familienverband Österreich
26.02.2016 42/SN-181/ME BM f. Landesverteidigung und Sport
29.02.2016 43/SN-181/ME Amt der Burgenländischen Landesregierung
01.03.2016 44/SN-181/ME Amt der Wiener Landesregierung
07.03.2016 45/SN-181/ME Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
06.04.2016 46/SN-181/ME Amt der Salzburger Landesregierung
20.04.2016 47/SN-181/ME Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Datum Stand des parlamentarischen Verfahrens Protokoll
26.01.2016 Einlangen im Nationalrat
26.01.2016 Ende der Begutachtungsfrist 25.02.2016
26.04.2016 Regierungsvorlage (1110 d.B.)

Quelle:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00181/index.shtml

Tags: Österreich, ÖVP, Erziehung, Familie, Familienrecht, Gesetze Österreich, Karenzgeld, Kinder, Kinderbetreuungsgeld, Kindergeld Karenzgeld, Kindeswohl, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, Scheidung – Trennung, Sophie Karmasin, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel