Familie Familienrecht family law germany austria youth office – father Österreich Deutschland Schweiz Eltern Kinder Entfremdung Doppelresidenz gemeinsames Sorgerecht Jugendamt Obsorge KESB Trennung Väter Umgangsrecht alleinerziehende Italia Papa Scheidung Mutter Jugendwohlfahrt Parental Alienation PAS Besuchsrecht Unterhalt Kindesentführung Pädophile Missbrauch Gleichstellung Frauenpolitik Feminismus Gender Justiz Familienpolitik Familienministerin Juliane Bogner-Strauß Väter Suizid – Vaterlose Gesellschaft parents children custody welfare dad divorce mother child abduction pedophile abuse equality woman politics feminism gender justice family policy fathers suicide Fatherless society child welfare PAS child abduction reproductive medicine violence Left leaks family law shared parenting
Unser Freund und Mitstreiter,Alfred Nechvatalist am So. 7.November 2021 im KH Wien Favoriten, (Kaiser Franz Josef Spital, 4 Med C21) um 11Uhr, unvorhersehbar verstorben.
Alfred Nechvatal wurde am 21.11.1938 geboren.
Fotograph Alfred Nechvatal hat sich für viele Justizopfer, Jugendamtopfer in ganz Österreich eingesetzt, sowie den 4 fachen Vater Mag. Herwig Baumgartner (Autor: Mord an Luca-Elias), welcher nach einer 4 jährigen Haftstrafe (seit 2009) heute noch immer im Maßnahmenvollzug sitzt.
Als jahrzehntelanger Prozessbeobachter von vielen Strafprozessen bezeichne ich meinen FreundAlfred Nechvatal, als einen der führenden Justizinsider von Österreich mit einem starken Gerechtigkeitssinn, welcher gegen Rechtsbeugung, Unverhältnismässigkeit in der Justiz sich ständig arrangierte.
38-Jährige und ihre Mutter (62) wurden – nicht rechtskräftig – zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt.
Eine 38-jährige gebürtige Russin und ihre 62-jährige Mutter mussten am Montag auf der Anklagebank des Landesgerichtes Eisenstadt Platz nehmen. Der Staatsanwalt legte den beiden Frauen zur Last, einen Bekannten mit der Entführung der sechsjährigen Tochter der 38-Jährigen beauftragt zu haben. Außerdem sollen sie ihn angewiesen haben, den im Burgenland lebenden Kindesvater zusammenzuschlagen. Beide Angeklagte – sie waren seit Mai in U-Haft – bekannten sich nicht schuldig.
„Ich habe immer gedacht, dass sich Vater und Mutter die Obsorge für das Kind teilen“, rechtfertigt sich die 38-Jährige vor Gericht. Dass ihre Schwiegermutter die alleinige Obsorge über die Sechsjährige hat, das habe sie erst bei ihrer Festnahme in Graz erfahren. Die Unterschrift auf entsprechenden Dokumenten sei nicht von ihr, meinte die 38-Jährige.
„Tragische Geschichte“
„Es gibt eine tragische Geschichte hinter der Geschichte“, sagt die Verteidigerin der 62-Jährigen, Astrid Wagner. Das sechsjährige Mädchen sei mit ihrer Mandantin und deren Tochter in Lettland aufgewachsen.
Dann sei es zu familiären Streitigkeiten gekommen. Die 38-Jährige habe ihr Kind sehen wollen, doch der Kindesvater habe sich quergelegt. „Ich bin dann mit meiner Mutter zum Kindergarten gefahren. Aber das Kind wurde uns nicht übergeben.“
Freispruch: „Nicht aktiv beteiligt“
„Wir haben uns Sorgen um die psychische Gesundheit des Kindes gemacht“, sagt die Großmutter. Sie soll einen Bekannten gebeten haben, ihre Enkeltochter zu entführen. Danach, so die Anklage, wollten die Frauen mit dem Kind nach Lettland fahren.
Die 38-Jährige wurde in diesem Punkt freigesprochen: Der Bekannte gab an, nur mit der 62-Jährigen in Kontakt gestanden zu sein. Das Verfahren hatte ergeben, dass die 38-Jährige an dem Plan „nicht aktiv beteiligt“ gewesen war.
Österreich verlassen
Nach Lettland hätten sie fahren müssen, weil die Polizei ihnen zuvor gesagt habe, sie müssten Österreich binnen drei Tagen verlassen, weil sie nicht gemeldet seien. Im Auto hatten die beiden bei der Festnahme die Geburtsurkunde und den Reisepass der Tochter, Kindergewand und über 2.500 Euro Bargeld, sagte ein Ermittler vor Gericht.
Der Vater des Mädchens erzählte, dass die Frauen gewusst hätten, dass das Sorgerecht bei der Großmutter sei. Es sei eine gemeinsame, „logische“ Entscheidung gewesen, das Sorgerecht der Oma väterlicherseits zu übertragen, weil das Kind dort gewohnt habe und auch dortbleiben habe wollen.
Schlägerei
Freigesprochen wurden beide Angeklagte schließlich vom Vorwurf der schweren Körperverletzung: Der Bekannte gab an, dass es seine Idee gewesen sei, den Kindesvater in eine Schlägerei zu verwickeln, um die Entführung nicht verhindern zu können. Der Bekannte weihte allerdings die Polizei in die Entführungspläne ein, dadurch ist es Mitte Mai zur Festnahme der Frauen gekommen.
Die teilbedingten Haftstrafen – zehn Monate für die 38-Jährige und 15 Monate für die 62-Jährige – sind nicht rechtskräftig. Beide wurden nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft enthaftet
Tags: Familienrecht – Obsorge – Väter, HKÜ Scheidung Trennung Gewalt – Russland – Mutter – Gesetze in Österreich – Kindesentführung – Prozess – Haftstraf,- Landesgericht Eisenstadt – Urteil – Untersuchungshaft – Lettland
Missbrauchsprozess: 13 Jahre Haft für Arzt in Oberösterreich!
Jener Arzt aus dem Salzkammergut, dem vorgeworfen wurde, 109 Buben sexuell missbraucht zu haben, ist zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde der 56-Jährige vom Schöffensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. 1.Video:
Opferanwalt – Rechtsanwalt Christian Aigner u. Gerhard Haslbauer
Die Möwe: Geschäftführerin Hedwig Wölfl Quelle: Zib2, Mi., 17.6.2020
Tags: Pädo – Justiz – Gericht – Strafrecht – Prozess – Wels – Arzt – Familienrecht Familie – Missbrauch
2.Artikel: Oö. Arzt wegen Missbrauchs zu 13 Jahren Haft verurteilt
Mediziner wird nach Schuldspruch in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Privatbeteiligte erhielten Zusprüche im fünfstelligen Euro-Bereich.
Ein 56-jähriger Arzt aus dem Salzkammergut, der 109 Buben sexuell missbraucht haben soll, ist am Mittwoch im Landesgericht Wels zu 13 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Privatbeteiligten wurden vom Gericht Summen in fünfstelliger Euro-Höhe zugesprochen. Als Arzt darf der Mann nicht mehr arbeiten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, pornografischer Darstellung Minderjähriger und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften schuldig gesprochen. Mildernd waren die Unbescholtenheit, die sich aber laut Richterin dadurch relativiere, dass der Angeklagte „fast 20 Jahre unentdeckt geblieben ist“, sowie das teilweise Geständnis, das sich allerdings nur auf die leichten Fälle bezog. Erschwerend wurden u.a. der lange Tatzeitraum und die von der Opferzahl her „einzigartige Dimension“ des Falls gewertet.
Der Angeklagte habe eine eigene sexuelle Erregung bei den Taten durchgehend bestritten, sagte die Richterin in der Urteilsverkündung. Viele Details hätten das Gericht aber zu der Ansicht gebracht, dass diese sehr wohl gegeben gewesen sei. Auch sei das Schöffengericht überzeugt, dass ihm das Unrecht der Taten bewusst gewesen sei, denn er habe etwa die Opfer aufgefordert, nichts zu erzählen oder die Vorhänge zugezogen. Die Opfer hätten alle einen glaubwürdigen und um Wahrheit bemühten Eindruck gemacht, so die Richterin. Keiner habe den Eindruck erweckt, dass er den Angeklagten über Gebühr belasten wolle.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Mediziner den teils schweren sexuellen Missbrauch von insgesamt 109 Buben zur Last. 40 der mutmaßlichen Opfer waren laut Anklageschrift unter 14 Jahre alt. 30 Fälle sollen sich außerhalb der Ordination abgespielt haben. In fünf Fällen geht die Anklage von schwerem sexuellen Missbrauch aus, drei Buben haben laut Gutachten wesentliche gesundheitliche Folgen – in Form von Anpassungsstörungen – davongetragen. Hier gab es nicht in jedem Fall einen Schuldspruch. Weitere Anklagepunkte lauteten, er habe Personen zum Dreh von Kinderpornos angestiftet und Jugendliche mit Cannabis versorgt.
Großteils schuldig bekannt
Sehr oft ging es etwa um Untersuchungsmethoden, die laut einem Sachverständigen medizinisch nicht indiziert gewesen seien, oder um die Anleitung zur Masturbation. Der Arzt sei den Jugendlichen gegenüber stets freundlich und locker gewesen und habe eine „ordinäre Sprache“ verwendet, so der Anklagevertreter zu Beginn des Prozesses. Laut Verteidigung habe er sich selbst als „eine Art Aufklärungscoach“ gesehen. Der Staatsanwalt erkannte in dem Vorgehen des Mannes vielmehr „einen Tatplan, der darauf ausgerichtet war, seine berufliche Tätigkeit für regelmäßigen Missbrauch“ zu nutzen.
„Ich habe im Rahmen der sexuellen Aufklärung Übergriffe auf pubertierende Burschen begangen“, bekannte sich der Arzt zu Prozessbeginn „zu einem Großteil“ schuldig. Er behauptete – im Gegensatz zu einem von der Justiz eingeholten Gutachten – aber, dass seine Methoden medizinisch begründet gewesen seien. Die schweren Fälle sowie die Vorwürfe bezüglich Porno-Drehs und Drogen bestritt er allerdings.
Weil laut einem Sachverständigen die Pädophilie des Angeklagten so stark sei, dass er sich neuerlich an Kindern vergreifen könnte, wurde er zusätzlich zur Haftstrafe in eine Anstalt eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte Strafberufung, die Verteidigung Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. (APA) 17.06.2020 um 17:10 https://www.diepresse.com/5827456/oo-arzt-wegen-missbrauchs-zu-13-jahren-haft-verurteilt
Zitat: „Zum IS habe er sich erst zwei Monate nach seiner Ankunft in Österreich zugehörig gefühlt“
40.000 Dateien, mit einem abgetrennten Kopf eines Kindes und eines Weihnachtsmannes sowie eine Grafik von London, das in Trümmern liegt, wurden vor dem Prozess, des Syrers am Landesgericht Salzburg, sichergestellt.
APA/BARBARA GINDL Dem 25-Jährigen wurde am Freitag unter enormen Sicherheitsvorkehrungen im Landesgericht Salzburg der Prozess gemacht. (Archivbild)
Unter enormen Sicherheitsvorkehrungen wurde am Freitag am Landesgericht in Salzburg einem 25-Jährigen der Prozess gemacht. Der Syrer wurde wegen der Beteiligung an der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu sieben unbedingter Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilt.
Er machte kein Hehl daraus, für den Jihad „kämpfen und sterben“ zu wollen und gestand ein, dass er in sozialen Netzwerken für die IS-Ideologie geworben hat, um andere dafür zu begeistern.
Angeklagter legt umfassendes Geständnis ab
Der asylberechtigte und bisher unbescholtene Syrer versuchte offensichtlich, sich vor dem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg als Märtyrer des IS darzustellen. Er zeigte sich zu allen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Salzburg – Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation, Gutheißung terroristischer Straftaten und Besitz von falschen, besonders geschützter Urkunden – umfassend geständig. Der Mann stellte im August 2014 in Österreich einen Asylantrag, ließ sich in Salzburg nieder und arbeitete als Tischlerhelfer. Mit einer gefälschten schwedischen ID-Karte wollte er seinen Angaben zufolge nach England, sein eigentliches Ziel, weiterreisen. Aber so weit kam er nicht mehr.
Laut Anklage hat er sich von Dezember 2014 bis zu seiner Festnahme im Dezember 2017 in Salzburg dem IS angeschlossen. Es sei ihm darum gegangen, die Selbstradikalisierung von Internetnutzern zu fördern und gleichzeitig durch propagandistische Fotos, Videos, Filme, Bildcollagen und Grafiken über vergangene oder angekündigte Terroranschläge die europäische Zivilbevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen.
Für die Marketings- und Rekrutierungsmaßnahmen wurden zahlreiche Plattformen im Internet benutzt, darunter Google, Flickr, Tumblr, Facebook, Telegram, Blogspot, Youtube, Instagram oder WordPress. Alleine auf Twitter soll der Mann etwa 30 Profile genutzt haben. Die Ermittler stellten auf elektronischen Geräten des Angeklagten 40.000 Dateien sicher. Eine Bildcollage zeigte den argentinischen Fußball-Star Lionel Messi mit einem blutigen Auge. Der Bildtext verwies auf die Fußball-WM in Russland: „Das, was in Russland kommen wird, wird schlimmer sein“, wurde im Text prophezeit. Dies sei eine Warnung gewesen, dass der IS für Gerechtigkeit sorge, sagte der Syrer.
Eine Prozessbeteiligte konfrontierte den Angeklagten mit weiteren Schreckensszenarien, die er über soziale Netzwerke verbreitet haben soll. Zu sehen waren ein abgetrennter Kopf eines Kindes und eines Weihnachtsmannes sowie eine Grafik von London, das in Trümmern liegt. Der Angeklagte antwortete emotionslos: „Die Botschaft des Islamischen Staates ist klar: Das Feuer des Krieges wird nie gelöscht sein außer mit eurem Blut.“
25-Jähriger offenbar erst in Österreich radikalisiert
Die Aussagen des Syrers vor Gericht erweckten teils den Eindruck, als wolle er als „Medien-Mudschaheddin“ erneut für den IS werben. Der IS bekämpfe die westliche Welt nicht wegen ihrer Völker und Religionen, sondern „für das vergossene Blut von Muslimen und um die Schwachen zu verteidigen. Wir Mitglieder der islamischen Gesellschaft streben nach Freiheit und Frieden. Das wird in der restlichen Gesellschaft als Terror bezeichnet“.
Zum IS habe er sich erst zwei Monate nach seiner Ankunft in Österreich zugehörig gefühlt, zuvor habe er nicht einmal regelmäßig gebetet, schilderte der 25-Jährige. Es stimme, dass er mit seinen Aktivitäten Internet-User vom IS überzeugen habe wollen, auch wenn er kein offizielles Mitglied des IS sei. Auf die Frage, wie denn der IS seine Mitglieder rekrutiere, antwortete der Beschuldigte: „Der IS überzeugt durch seine Taten.“ Sein Dolmetscher merkte an, dass der Syrer im höchsten Level der arabischen Sprache kommuniziere, mit Zitaten von Politikern und Professoren. Dem Angeklagten drohte ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren Haft.
2. Arikel – Urteil – sieben Jahre unbedingte Haft:
„Der IS überzeugt durch seine Taten“: Urteil im Salzburger Terrorprozess
SALZBURG. Ein 25-jähriger Syrer ist am Freitag bei einem Prozess in Salzburg wegen der Beteiligung an der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu sieben Jahren unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden.
Er machte kein Hehl daraus, für den Jihad „kämpfen und sterben“ zu wollen und gestand ein, dass er in sozialen Netzwerken für die IS-Ideologie geworben hat, um andere dafür zu begeistern.
Der asylberechtigte und bisher unbescholtene Syrer versuchte offensichtlich, sich vor dem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg als Märtyrer des IS darzustellen. Er zeigte sich zu allen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Salzburg – Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation, Gutheißung terroristischer Straftaten und Besitz von falschen, besonders geschützter Urkunden – umfassend geständig.
Der Mann stellte im August 2014 in Österreich einen Asylantrag, ließ sich in Salzburg nieder und arbeitete als Tischlerhelfer. Mit einer gefälschten schwedischen ID-Karte wollte er seinen Angaben zufolge nach England, sein eigentliches Ziel, weiterreisen. Aber so weit kam er nicht mehr.
Von 2014 bis 2017 beim IS
Laut Anklage hat er sich von Dezember 2014 bis zu seiner Festnahme im Dezember 2017 in Salzburg dem IS angeschlossen. Es sei ihm darum gegangen, die Selbstradikalisierung von Internetnutzern zu fördern und gleichzeitig durch propagandistische Fotos, Videos, Filme, Bildcollagen und Grafiken über vergangene oder angekündigte Terroranschläge die europäische Zivilbevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen.
Für die Marketings- und Rekrutierungsmaßnahmen wurden zahlreiche Plattformen im Internet benutzt, darunter Google, Flickr, Tumblr, Facebook, Telegram, Blogspot, Youtube, Instagram oder WordPress. Alleine auf Twitter soll der Mann etwa 30 Profile genutzt haben. Die Ermittler stellten auf elektronischen Geräten des Angeklagten 40.000 Dateien sicher. Eine Bildcollage zeigte den argentinischen Fußball-Star Lionel Messi mit einem blutigen Auge. Der Bildtext verwies auf die Fußball-WM in Russland: „Das, was in Russland kommen wird, wird schlimmer sein“, wurde im Text prophezeit. Dies sei eine Warnung gewesen, dass der IS für Gerechtigkeit sorge, sagte der Syrer.
Schreckensszenarien im Netz verbreitet
Eine Prozessbeteiligte konfrontierte den Angeklagten mit weiteren Schreckensszenarien, die er über soziale Netzwerke verbreitet haben soll. Zu sehen waren ein abgetrennter Kopf eines Kindes und eines Weihnachtsmannes sowie eine Grafik von London, das in Trümmern liegt. Der Angeklagte antwortete emotionslos: „Die Botschaft des Islamischen Staates ist klar: Das Feuer des Krieges wird nie gelöscht sein außer mit eurem Blut.“
Die Aussagen des Syrers vor Gericht erweckten teils den Eindruck, als wolle er als „Medien-Mudschaheddin“ erneut für den IS werben. Der IS bekämpfe die westliche Welt nicht wegen ihrer Völker und Religionen, sondern „für das vergossene Blut von Muslimen und um die Schwachen zu verteidigen. Wir Mitglieder der islamischen Gesellschaft streben nach Freiheit und Frieden. Das wird in der restlichen Gesellschaft als Terror bezeichnet“.
Zum IS habe er sich erst zwei Monate nach seiner Ankunft in Österreich zugehörig gefühlt, zuvor habe er nicht einmal regelmäßig gebetet, schilderte der 25-Jährige. Es stimme, dass er mit seinen Aktivitäten Internet-User vom IS überzeugen habe wollen, auch wenn er kein offizielles Mitglied des IS sei.
Auf die Frage, wie denn der IS seine Mitglieder rekrutiere, antwortete der Beschuldigte: „Der IS überzeugt durch seine Taten.“ Sein Dolmetscher merkte an, dass der Syrer im höchsten Level der arabischen Sprache kommuniziere, mit Zitaten von Politikern und Professoren.
In der Verantwortung
Tamara Altmann*, Mutter des Kindes
Tochter Fabienne Altmann*, volljährig
österreichisches Familien- und Unterhaltsrecht
Bezirksgericht und Landesgericht Wiener Neustadt
Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, Wien, August 2018**
Geschichte
Das darf doch nicht wahr sein! Tief enttäuscht hält Christoph Altmann das Schriftstück in Händen. Noch beim Öffnen hatte er gehofft: Das Landesgericht wird den Fehler des Bezirksgerichts sicher erkannt haben und Recht sprechen, doch mitnichten: Die Gerichte geben sich gegenseitig recht, und das Landesgericht verbietet Christoph sogar noch, in die nächste Instanz zu gehen – ja, das dürfen die! 4000 Euro soll Christoph jetzt, innerhalb vier Wochen, nachträglich an Unterhalt bezahlen, obwohl er die bisher festgesetzten Beträge stets brav überwiesen hat. Warum? Weil nachträglich beschlossen wurde, er hätte noch mehr zu zahlen gehabt! Natürlich soll er ab sofort zukünftig monatlich noch mehr zahlen, sodass ihm selbst wieder in Summe weniger als der halbe Monatsverdienst bleibt. Wie lange? Vermutlich bis seine Tochter Fabienne das oder die Studien beendet hat, welche sie noch lange gar nicht begonnen hat.Dabei hatte Fabienne schon eine Lehre begonnen, und durch ihren Eigenverdienst war Christoph, der für zwei weitere Kinder Unterhalt leistet, wenigstens ein bisschen entlastet. Doch Fabienne hatte vor einiger Zeit das Dienstverhältnis einfach beendet, und sie hat ihren Vater nicht einmal informiert. Für genau diese Zeit wird Christoph nun verpflichtet, nachzuzahlen. Entsetzt richtet er an uns die Frage, ob er sich denn wenigstens die Nachzahlung sparen könne, denn: Er hatte ja die Gemeinsame Obsorge und wurde nicht informiert. Ja, die Gemeinsame Obsorge, der Sinn dieses irreführenden Namens ist ja der, dass Väter glauben, sie hätten ein bisschen Rechte… Wir klären auf.
Seine Exfrau, Tamara, hat ihre Tochter in ihrem Sinne erzogen: Geld kommt nicht von der Arbeit, sondern vom Vater. Klagen ist einfacher als arbeiten in Österreich. Zuerst reicht die Mutter eine Klage auf Unterhaltserhöhung und Nachzahlung ein, und als Fabienne volljährig ist, schließt diese sich der Klage an. Ab jetzt klagt die Tochter den Vater, vermutlich noch sehr oft, denn sie fühlt sich nicht „selbsterhaltungsfähig“. Daher müsse sie jetzt den Kopf frei haben, für die Matura, und, wir könnten wetten, danach für ein Studium, dann vermutlich einen Wechsel der Faches, und danach für den nächsten Vorwand.
Dabei hatte Fabienne zwar das Dienstverhältnis beendet, doch den Lehrabschluss trotzdem in der Tasche, und die Matura macht sie berufsbegleitend. Wie in aller Welt kann ein Gericht den Vater zu einem Unterhalt verdonnern, als ob das Kind völlig ohne Chance auf eigenes Einkommen wäre?
Wir kennen die Urteilsbegründungen und ihre schön geschminkten Formulierungen. Dass dabei die Lage des Vaters rechtlich nicht relevant und für die Gerichte einfach nicht interessant ist, stellt in tägliches Recht gegossene Unmenschlichkeit dar. So wird begründet, dass die „Anspannung“, mit der von einem Vater höchstmöglicher Arbeitseinsatz für höchstmöglichen Unterhalt gefordert wird, dem weder Weiterbildung noch Babypause oder gar ein Sabbattical zugebilligt wird, umgekehrt für erwachsene Kinder nicht gilt. Welcher Richter kann so etwas eiskalt schreiben, ohne sofort beim Justizminister ein Protestschreiben einzureichen wegen offensichtlicher Ungleichbehandlung in der Rechtslage? Offenbar jeder bei Gericht, denn es gibt eine „gute Ungleichbehandlung“ – die nämlich Väter trifft.
Endgültig menschlich auf unterster Schublade folgt schließlich eine unserer Lieblingsfloskeln: „In einer intakten Familie“ wäre der Unterhaltsberechtigten genau das zugestanden worden, was zuerst die Mutter und jetzt das Kind vom Vater einklagen.
Ach, wie gut wissen unsere Familiengerichte über intakte Familien Bescheid! Wir sind tief beeindruckt.
In einer intakten Familie lässt zuerst die Mutter monatlich den letzten Cent aus dem Vater pressen und lehrt die Kinder, wie prächtig es sich damit auf Kosten des Vaters leben lässt?
Wir sind einfach anderer Meinung: In einer intakten Familie nehmen alle Rücksicht aufeinander.
Der Mann mag immer noch großteils die ganze Sippe mittels seiner Arbeitsleistung finanzieren, doch erst einmal erhält er in einer intakten Familie ein „Dankeschön“ statt einer Klage dafür.
In einer intakten Familie würde ein Kind sein Dienstverhältnis nicht wortlos abbrechen und nachher noch Geld verlangen dafür. In einer intakten Familie stimmt ein Kind seine Ausbildungspläne mit den Eltern ab, und damit meinen wir mit beiden, und, nochmals: Es wäre seinen Eltern dankbar, dass sie seine Ausbildung unterstützen, beiden!
Die sich gegenseitig recht gebenden Wiener Neustädter Gerichtskollegen könnten den Fall trotzdem noch einmal auf den Tisch bekommen. Unsere Vorschläge an Christoph bleiben jedoch unter uns.
Link zum Beitrag: http://www.maennerservice.at/report/in-einer-intakten-familie/ ** Anmerkung: Die Männerservice-Reports werden kurz nach dem Zeitpunkt des Ereignisses verfasst und mit dem Betroffenen geprüft. Durch die zunehmende Zahl an Hilfesuchenden und geeigneten Geschichten werden die Reports jedoch in eine Warteschlange gereiht, welche im Augenblick 3 Monate umfasst. Daher lesen Sie diesen Report erst jetzt.
Mann schummelte sich an Haft vorbei und ist nun Hauptverdächtiger bei Kinderpornoring.
Ein 25-jähriger Mann wird im LandesgerichtInnsbruck wegen Kindesmissbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon muss er im Gefängnis verbringen. Tatsächlich wird er keinen einzigen Tag dieser Strafe hinter Gittern verbüßen. Er ist Ersttäter, gut in die Gesellschaft integriert, hat einen fixen Arbeitsplatz und besucht seine psychotherapeutischen Sitzungen.
15 Jahre später: Ein riesiger, internationaler Kinderpornoring wird ausgehoben. Im Rahmen der Operation Elysium finden auch in Österreich zwei Verhaftungen statt. Darunter ist auch der jetzt 40-jährige Mann. Er soll einer der führenden Mitglieder dieses Ringes gewesen sein und Kinder sexuell missbraucht haben. Die Videos davon landeten im Netz, wurden zum Teil auf „Bestellung“ gedreht.
Filme auf Bestellung
87.000 Mitglieder hatte die Kinderporno-Plattform im Darknet. 14 Täter wurden ausgeforscht, 29 Opfer identifiziert. Darunter auch zwei kleine Kinder aus Wien – ein fünfjähriger Bub und seine siebenjährige Schwester. Ihr eigener Vater soll sie in der Wohnung in Wien-Favoriten sexuell missbraucht, zum Missbrauch vermittelt und die Bilder und Videos davon veröffentlicht haben. Finanzielles Motiv war laut den Ermittlern keines dahinter. „Das Motiv war eindeutig Pädophilie“, erklärten Ermittler bei einer Pressekonferenz.
Der Familienvater und der einschlägig Vorbestrafte lernten sich im Internet kennen. Und bald traf man sich persönlich – in der Wohnung der Familie. Laut Ermittlungen dürfte der Mann öfters zu „Besuch“ nach Wien gekommen sein. Denn zuletzt lebte der Hühnerbauer in einem kleinen Ort im Südburgenland.
Seine Verurteilung lag zu diesem Zeitpunkt lange zurück: 2003 sprach das Landesgericht Innsbruck die teilbedingte Haftstrafe aus. Der Angeklagte legte Berufung ein. Als das nichts brachte, beantragte er Strafaufschub. Dieser wurde ihm wegen seiner Lebensumstände und der Bereitschaft, sich therapieren zu lassen, für ein Jahr genehmigt.
Noch bevor der Aufschub zu Ende ging, brachte er einen Antrag auf Milderung der Freiheitsstrafe ein. Das LandesgerichtInnsbruck gab auch diesem Begehr im Dezember 2005 statt. Therapeuten attestierten ihm eine gute Zukunftsprognose. Die Strafe wurde komplett in eine bedingte umgewandelt.
Nachsicht
Tatsächlich fiel der Sexualstraftäter in der Folge nicht mehr auf. Und deshalb wurde ihm im Jahr 2009 die Strafe endgültig nachgesehen.
Seit Juli allerdings befindet er sich in der Justizanstalt. Allein das belastende Datenmaterial, das Ermittler bei ihm und dem Familienvater gesichert haben, soll mehrere Terabyte umfassen. Die Auswertungen sind noch lange nicht abgeschlossen.
Die Ausforschung der Männer war schwierig. In den Videos tauchten ihre Gesichter nicht auf. Dafür die der Kinder. Ermittler konnten auch die Region eingrenzen, in der die Aufnahmen gemacht wurden. Bald war klar: Zumindest das Mädchen muss schulpflichtig sein. Also klapperten die Polizisten die Volks- und Sonderschulen ab. Im vergangenen Mai erzielten sie einen Treffer: Eine Volksschullehrerin erkannte das Mädchen aus dem Kinderporno.Wenig später standen die Ermittler in der Wohnung der Kinder – und der des Vaters. Zeit, die Aufnahmen auf seinem Computer zu löschen, hatte er keine mehr.
Pädophilen-Prozess: Kinder leben bei mitangeklagter Mutter
Vor der Verhandlung um einen betroffen machenden Fall von Kindesmissbrauch – ein achteinhalb Jahre altes Mädchen und ein sechseinhalb Jahre alter Bub sollen jahrelang vom eigenen Vater missbraucht und anderen pädophilen Männern überlassen worden sein – gibt es Aufregung um den Wohnort der Geschwister. Diese sind bei der Mutter untergebracht, die als angebliche Mitwisserin mitangeklagt wurde.
SN/APA (Symbolbild/dpa)/Patrick Ple Die Umstände des Falles sind erschütternd
Einigen Medienvertretern war dieser Umstand seit längerem bekannt, sie machten diese Information aus Opferschutzgründen allerdings nicht publik. Das Ö1-„Morgenjournal“ ging damit am Donnerstag an die Öffentlichkeit. Die Kinder sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die versichert, sie hätte nichts vom Treiben des Vaters gewusst, von dem sie sich Anfang 2016 scheiden hatte lassen. Daher wurde vom Jugendamt entschieden, zum Wohl der Kinder diese vorerst bei der 29-Jährigen zu belassen. Die Kinder werden von einer Opferschutzeinrichtung und einer Sozialarbeiterin betreut. Sie verfügen auch über juristische Prozessbegleitung.
Das Jugendamt wusste allerdings nicht, dass die Frau Ende März als angebliche Beitragstäterin mitangeklagt wurde, bestätigte Behördensprecherin Herta Staffa der APA den Bericht des Ö1-„Morgenjournal“: „Wir wussten, dass es gegen sie Ermittlungen gibt. Wir wussten nicht, dass es zu einer Anklage kommen wird. Uns gegenüber hat die Mutter immer betont, dass sie von den Übergriffen nichts gewusst und nichts mitbekommen hat.“
Dabei bleibt die Frau weiterhin, wie ihre Verteidigerin Sonja Scheed der APA versicherte: „Sie hat es nicht gewusst. Sie hätte so etwas nie zugelassen.“ Die Tochter, die im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch befragt wurde, hätte angegeben, ihre Mutter wäre nie im Zimmer gewesen, als es zu den inkriminierten Vorgängen kam, schilderte Scheed. Dass dem so war, will die Anwältin mit zwei Zeugen beweisen, die die körperlich schwerstens beeinträchtigte 29-Jährige, die im Rollstuhl sitzt und der beide Arme und inzwischen auch die Unterschenkel amputiert werden mussten, betreut hatten. Ein Betreuer, der sich vor der Scheidung rund um die Uhr um die Frau gekümmert hat, und eine Helferin, die seither die Familie unterstützt, sollen laut Verteidigerin die Angaben der Frau bestätigen.
Belastet wird die Mutter vor allem von einem als unmittelbarer Täter mitangeklagten Pädophilen, der sich nach seiner Inhaftierung im vergangenen Mai im August an die Polizei gewandt hatte. Der Mann – ein 31-jähriger Landwirt, der sich in der Wohnung des Vaters an den Kindern vergangen haben soll – bezichtigte bei diesem Termin die Mutter der Mitwisserschaft. Ihr Ex-Mann – der 29-Jährige soll sich an seiner Tochter erstmals zwei Monate nach ihrer Geburt vergangen haben – wiederum meinte in einem Chat im Internet, die Frau wisse „alles“. Ob das so war, muss bei der Verhandlung geklärt werden, die am kommenden Montag am Wiener Landesgericht stattfindet.
Vom Ausgang des Verfahrens hängt ab, ob die Kinder weiter bei ihrer Mutter bleiben. „Es ist Sache des Prozesses, Klarheit in diese Sache zu bringen“, meinte Jugendamts-Sprecherin Staffa. Nach der Verhandlung „werden sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und die Situation neu beurteilen“, kündigte sie an.
Die Polizeioperation “Elysium” sorgte vor einem Jahr für Aufsehen: Österreichischen und deutschen Ermittler gelang es, ein breit angelegtes Pädophilennetzwerk sprengen. Am Montag mussten sich drei Beteiligte vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten, darunter ein 29-Jähriger, der seine Kinder, die er selbst missbrauchte, an andere Pädophile vermittelte. Sie wurden zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt.
Angeklagt waren neben dem Vater auch die Mutter der Kinder sowie ein pädophiler Bekannter, der das Mädchen und den Buben bei Übernachtungsbesuchen missbrauchte. Der Vater fasste eine 14-jährige Freiheitsstrafe aus, der 41-jährige Freund zwölf Jahre, die Mutter der Kinder muss für sieben Jahre hinter Gitter. Die beiden Männer werden zudem aufgrund der vom Gutachter Karl Dantendorfer attestierten hohen Rückfallquote in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Hohe Strafe auch für Mutter als Mitwisserin
Vor allem die hohe Strafe für die Mutter als Beitragstäterin überraschte. Laut Urteilsbegründung hatte die 29-Jährige von August 2014 bis Frühjahr 2017 zumindest teilweise von den Übergriffen gewusst. “Sie haben als Mutter die Verpflichtung, Ihre Kinder lebenslänglich zu schützen. Aber Sie haben nichts dagegen unternommen”, sagte Richterin Nina Steindl. Dass die Frau in vollem Umfang davon Kenntnis hatte – die Tochter etwa wurde acht Jahre lang missbraucht -, glaubt das Gericht allerdings nicht.
Der Vater nahm das Urteil an, es ist bereits rechtskräftig. Die beiden anderen Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit, ebenso wie Staatsanwalt Gerd Hermann.
Der 29-jährige Hauptangeklagte bemerkte bereits im Alter von 13 Jahren seine pädophilen Neigungen und begann Kinderpornos zu sammeln. Als er seine Frau kennenlernte und 2009 heiratete, habe er ein Jahr lang seinen Drang unterdrücken können. Als jedoch bald seine Tochter zur Welt kam, kehrten seine Neigungen zurück. Bereits als das Kind zwei Monate alt war, verging er sich an ihm, führte Staatsanwalt Hermann aus. Als zwei Jahre später sein Sohn geboren wurde, missbrauchte er auch ihn. “Ich kann es nicht mehr ändern. Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen”, sagte der Vater im Prozess unter Tränen.
Kinderpornographie angefertigt
Ab 2010 tauschte der Frühpensionist von dem Mädchen und dann auch von dem Buben angefertigte Kinderpornos mit anderen Pädophilen über eine Chatplattform aus. Als sich der Wiener 2016 von seiner schwer behinderten Frau scheiden ließ, zog er mit den Kindern allein in eine Wohnung. “Auch wenn es mir schwer fiel, hab’ ich die Kinder in seine Obhut gegeben, weil er sich besser kümmern konnte”, sagte die 29-Jährige, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
Zu dieser Zeit lernte der Vater über das Darknet einen Deutschen und einen Landwirt aus Tirol mit ähnlichen Neigungen kennen, die er ab dem Sommer 2016 regelmäßig zu sich nach Hause einlud, damit sich diese an den wehr- und hilflosen Kindern vergehen konnten. Während die Männer die Kinder missbrauchten, filmte ihr Vater die abscheulichen Szenen.
Bei einem weiteren mehrtägigen Aufenthalt des Landwirts Anfang Jänner 2017 hatten die Kinderschänder offenbar sogar geplant, den Buben und das Mädchen zu betäuben, um auf keinen Widerstand zu stoßen. Dieses Vorhaben wurde nicht umgesetzt, der Vater der Kleinen schüttete das vorbereitete Schlafmittel in den Abfluss.
29-Jähriger verging sich an eigenen Kindern
Der deutsche Verdächtige, der sich in Frankfurt am Main in U-Haft befindet und dort auf seinen Prozess wartet, wurde auf einer sichergestellten Datei anhand auffälliger körperlicher Merkmale als Täter identifiziert. In weiterer Folge gelang es den Ermittlern, das betroffene Wiener Mädchen auszuforschen. Da sich das auf dem Foto abgelichtete Kind im Volksschulalter befand, wurde vonseiten der Polizei in Schulen nachgefragt. Eine Volksschullehrerin erkannte schlussendlich ihre Schülerin, so kam man auf die Spur des Vaters, der sich seit Mai 2017 in U-Haft befindet.
Auf die Frage der Schöffensenatsvorsitzenden Nina Steindl, warum er Kinderpornos von seinem Sohn und seiner Tochter angefertigt habe, meinte der 29-Jährige: “Weil ich krank bin!” Er übernehme die “volle Verantwortung”, erklärte er.
“Ich hab’ geschaut, dass es die Kinder verkraften”, meinte er. Allerdings leiden der Bub und das Mädchen an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, wie eine von der Justiz eingeholte Expertise einer klinischen Psychologin ergeben hat. Die Gutachterin kam zu dem Schluss, dass die Kinder seelisch derart massiv beschädigt worden sind, dass die eingetretenen Folgen einer schweren Körperverletzung gleichkommen.
Auch Kinder von Bekannten und Verwandten betroffen
Damit sich die Kinder nicht jemandem anvertrauten, setzte der Vater sie unter Druck. “Ich hab’ gesagt, dass sie nichts sagen sollen, sonst müsste ich ins Gefängnis”, sagte der bisher unbescholtene 29-Jährige. Seit 2010 fertigte der Wiener auch pornografische Fotos und Videos von Kindern von Bekannten oder Verwandten an, die man ihm zur Aufsicht überlassen hatte.
Auf der Anklagebank nahmen aber nicht nur der Vater der Kinder und der Tiroler Platz. Der 29-jährigen Mutter des Buben und des Mädchens wurde von der Anklage Beitragstäterschaft vorgeworfen. Die Frau bestritt, etwas von den inkriminierten Vorgängen gewusst zu haben. Während ihr Ex-Mann beteuert, dass die 29-Jährige nichts von seinen Übergriffen mitbekam, wurde sie in der Verhandlung vom Landwirt schwer belastet. Bei einer Situation wurde er demnach von der Frau mit dem nackten Kind am Schoß erwischt, sie verdrehte jedoch nur die Augen und verließ das Zimmer. Zudem gebe es ein Video eines Übergriffes, auf dem die Frau im Hintergrund zu sehen ist. “Da war mir klar, dass sie ziemlich sicher Bescheid wusste”, sagte der Landwirt.
Urteil nach Prozess am Wiener Straflandesgericht
Den beiden Männer wurden wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie pornografischer Darstellung Minderjähriger verurteilt. Der Vater bekam zudem wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und Kuppelei die Haftstrafe, der Landwirt auch wegen versuchter Anstiftung zur Vergewaltigung.
Die Kinder lebten bis zuletzt bei der 29-jährigen schwer behinderten Frau. Der sechsjährige Bub und das achtjährige Mädchen sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die stets die Schuld von sich wies. Deshalb wurde vom Jugendamt entschieden, zum Wohl der Kinder diese vorerst bei der 29-Jährigen zu belassen. Die Kinder werden von einer Opferschutzeinrichtung und einer Sozialarbeiterin betreut.
Für die Zeit des Prozesses habe das Jugendamt die Kinder allerdings “geschützt untergebracht”, sagte MA11-Sprecherin Petra Mandl auf APA-Anfrage. Somit könnten die Kinder in Ruhe gelassen und die Mutter entlastet werden. Wie es nach der Verurteilung der Mutter und des Vaters weitergeht, wird erst entschieden. Den betroffenen Kindern – laut Gericht insgesamt 13 – wurde ein Schmerzengeld in Höhe von mehr als 50.000 Euro zugesprochen.
Prozess gegen Kinderschänder
Die eigenen Kinder von Geburt an missbrauchen, sie auch noch anderen überlassen und das alles als Kinderpornografie ins Netz stellen – es sind widerwärtige Details, die beim Pädophilen-Prozess in Wien bekannt wurden. Am Montag fiel das Urteil: 15 Jahre sind die Höchststrafe:
Für den Haupttäter gab es 14 Jahre und Einweisung; für den Mittäter 12 Jahre Haft und die Einweisung in eine Anstalt und für die Mutter sieben Jahre Gefängnis.
Live-Schaltung zum Landesgericht
„Wien heute“-Reporter Lukas Lattinger meldet sich live vom Wiener Straflandesgericht und schildert, wie die Angeklagten die Urteile aufgenommen haben.
Berufung gegen Urteil im Pädophilen-Prozess. Sowohl die Frau als auch der Bekannte des verurteilten Vaters haben Berufung gegen ihre langjährigen Haftstrafen eingelegt. 7-5-2018
Gibt es eine feministische Justiz bzw. Gesetzgebung in Österreich?
Die neuen feministischen SPÖ-Frauengesetze von Frauenministerin Heinisch-Hosek fördern leider auch den Missbrauch bei Trennung oder Scheidung. Rechtsanwalt Manfred Ainedter hatte sich in einer früheren Diskussionssendung dafür ausgesprochen bei Trennung oder Scheidung dieses neue Gesetz des § 218auszunehmen. In den eigenen 4 Wänden gebe es meist keine Zeugen und daher seien solche Behauptungen dann auch nicht beweisbar, es stünde dann Aussage gegen Aussage.
Admin Familie & Familienrecht, am 25-2-2017
Artikel>>
Herzogenburg
Vergewaltigung: Ein Nein nicht akzeptiert Intimes wollte 24-Jähriger von seiner Verflossenen.
Wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung wurde der Mann nun zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Ex-Freundin wollte nicht, das wurde Angeklagtem jetzt erklärt. | SOMKKU / Shutterstock.com
„Ich kann einer Frau nicht wehtun, das könnt’ ich nie“, beteuert ein 24-Jähriger aus Herzogenburg seine Unschuld. Mit schweren Vorwürfen sieht er sich in einem Prozess am Landesgericht St. Pölten konfrontiert. Seine ehemalige Lebensgefährtin soll der Mann laut Anklage vergewaltigt und verletzt haben.„Er hat sie gepackt, auf die Couch gedrückt und vergewaltigt“, wirft ihm die Staatsanwältin vor. Ein anderes Mal soll er die Frau misshandelt haben. „Dass er ein frommes Lamm ist, wird durch das Opfer nicht bestätigt“, so die Anklägerin.
Gewalt angewendet zu haben, bestreitet der Angeklagte vehement. „Man muss die Vorgeschichte kennen“, sagt seine Verteidigerin. Und sie erklärt: „Nach der Trennung war das Verhältnis sehr belastet. Es gab Streit wegen eines Kontaktrechtes zum gemeinsamen Kind. Mein Mandant hat seine Rechte durchgesetzt. Seitdem gibt es Anzeigen gegen ihn.“
Heiratsantrag wurde abgelehnt
„Es ist nix passiert“, sagt der Angeklagte. Zwei Wochen davor hätten sich die beiden noch geküsst, erzählt er. Am Tag davor habe die Ex-Lebensgefährtin seinen Heiratsantrag abgelehnt.
„Ich wollte mit ihr reden, wie es weitergeht mit der Obsorge und unserer Beziehung. Ich wollte sie wieder zurückhaben. Sie ist auf meinem Schoß gesessen, ich habe sie sanft auf die Couch gelegt und geküsst, weil ich mir gedacht habe, da könnte noch mehr sein“, erklärt er.
Intimeres wollte der 24-Jährige dann. „Sie hat nicht gesagt, dass sie das nicht will. Plötzlich habe ich aber gemerkt, dass ihr das unangenehm ist, da bin ich gegangen. Am Abend hat sie mir via Whatsapp gesagt, dass sie bei der Polizei ist“, setzt er fort.
Das Opfer sagt anderes. Ich hab’ mich gewehrt, es ist bei ihm nicht gleich angekommen, dass ich Nein gesagt habe. Mehr als das tun kann ich aber nicht. Er hat über meinen Körper bestimmt, das wollte ich nicht. Ich bin zur Polizei, weil es mich voll beschäftigt hat, was er gemacht hat“, so die Ex bei ihrer Einvernahme.
Ein Senat verhängt über den 24-Jährigen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung drei Monate bedingt, von Körperverletzung wird er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Im Hinblick auf den Umstand, dass die Antragsgegnerin nicht bereit ist, dem Antragsteller sein erweitertes Kontaktrecht zu gewähren, erachtete das Gericht die Verhängung einer Geldstrafe über die Antragsgegnerin als einzige Möglichkeit das Besuchsrecht durchzusetzen und erscheint die Verhängung einer Ordnungsstrafe von EUR 50,00 pro Tag, an welchem die Kontakte verhindert “
Weil Kind nicht bei Vater war: Beugestrafe für Mutter
Gericht wirft Frau aus Kärnten vor, das Besuchsrecht zwischen Vater und Sohn zu verweigern. Nun muss sie 500 Euro Strafe zahlen. Der Beschluss ist rechtskräfrig.
Von Familienfrieden waren diese Eltern auch am Vatertag weit entfernt: Seit Jahren streitet ein geschiedenes Paar um das gemeinsame Kind. Das ging jetzt so weit, dass über die Mutter aus Kärnten eine Beugestrafe von 500 Euro verhängt wurde. „Sie weigerte sich beharrlich, dass Kontaktrecht zwischen leiblichem Vater und Kind zu akzeptieren“, begründet Eva Jost-Draxl, Sprecherin des Landesgerichts. Beugestrafen gibt es sehr selten.
Die Klagenfurter Familienrichterin und Bezirksgerichtssprecherin Martina Löbel meint ganz allgemein: „Es gibt diese Strafen, damit Gerichtsentscheidungen eingehalten werden, die regeln, wann ein Kind zum anderen Elternteil darf.“
Im konkreten Fall lebt der Bub (11) seit der Scheidung bei der Mutter und deren Lebensgefährten in Kärnten. Der leibliche Vater hat Besuchsrecht. Alle zwei beziehungsweise drei Wochenenden darf er den Sohn mit zu sich nach Hause nehmen – in ein anderes Bundesland. Das ist gerichtlich geregelt. Trotzdem kommt es immer zu Konflikten. Der Vater sagt: „Jetzt habe ich meinen Sohn elf Monate nicht gesehen.“ Seine „Ex“ und ihr Partner würden die Besuchs-Wochenenden verhindern. Die beteuern: Der Bub wolle trotz guten Zuredens nicht zum Vater fahren. Man habe dem Vater aber öfters angeboten, einen Tag in Kärnten mit dem Sohn zu verbringen.
Fakt ist: Die Ex-Partner machen sich gegenseitig schlimme Vorwürfe und kommunizieren nur noch über Gericht.
Die Mutter bekam bereits im März 2015 eine Beugestrafe, die später aufgehoben wurde. Im Dezember wurde ihr dann eine neue Beugestrafe angedroht. Nun wurde das Zwangsmittel umgesetzt: Die Frau muss 500 Euro zahlen. Der äußerste Schritt wäre – rein theoretisch – Beugehaft. „Auch das gab es schon“, sagt Familienrichterin Löbel. Im Gerichtsbeschluss steht: Das Recht auf Kontakt zwischen Vater und Kind sei ein Menschenrecht.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 18.03.2016 – 1 U 832/15
Fehlerhaftes Gutachten – aber das Jugendamt nimmt einem einfach die Kinder weg
Ein vom Jugendamt in Auftrag gegebenes Gutachten ergab den dringenden Verdacht: Hier werden Kinder misshandelt. Das Amt fackelte deshalb nicht lange und brachte die Kinder in einer Blitzaktion in Pflegefamilien unter. Doch die angeblichen Misshandlungen waren gar keine! Sie stellten sich als Symptome einer Erbkrankheit heraus…
Über ein halbes Jahr lang durften die beiden 7 und 18 Monate alten Kinder ihre leiblichen Eltern nicht sehen. Das Jugendamt hatte gesundheitliche Auffälligkeiten festgestellt und eine Rechtsmedizinerin mit einem Gutachten beauftragt. Aus diesem ergab sich der Verdacht einer schweren Misshandlung. Dann ging alles blitzschnell: Das Jugendamt beantragte beim Familiengericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung und trennte die Kinder von ihren Eltern.
Eine himmelschreiende Ungerechtigkeit
Ein Fehlentscheidung, wie sich später herausstellte. Denn die Kinder waren keineswegs misshandelt worden, sondern litten an einer Erbkrankheit. Ein Horror-Szenario für liebende Eltern: Kinder weg, und selbst auch noch unter Verdacht, gewalttätig zu sein! Als dann später der wahre Grund für die Auffälligkeiten an den Kindern heraus kam, durften die Eltern sie endlich wieder in ihre Arme schließen. Aber sie wollten diese himmelschreiende Ungerechtigkeit nicht auf sich sitzen lassen und verlangten vom Staat Schmerzensgeld.
Gutachten ohne Sinn und Verstand
Was folgte, war der steinige Weg durch die Instanzen: Das Landgericht Mainz bejahte zunächst ihre Schmerzensgeldansprüche gegenüber der Verfasserin des fehlerhaften Gutachtens. Denn die hatte nach Ansicht der Richter „grob fehlerhaft und ohne auf wissenschaftliche Standards zu achten“ gearbeitet. Das begründe eine persönliche Haftung, die Rechtsmedizinerin müsse die Kosten und das Schmerzensgeld übernehmen.
Besser gleich den Richtigen verklagen
In letzter Instanz wurde diese Rechtsauffassung allerdings wieder gekippt. Nicht die Gutachterin selbst müsse Schmerzensgeld zahlen, sondern die Institution, von der der Auftrag kam – bzw. deren Dienstherr. Und das ist der Landkreis als Träger des Jugendamtes. Im Klartext: Die „Falsche“ wurde verklagt und der Prozess geht demzufolge wieder ganz von vorn los, sollten die Eltern ihren Anspruch auf Schmerzensgeld immer noch durchsetzen wollen…
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 18.03.2016 – 1 U 832/15
von Claudia Stöcklöcker, m 21. Februar 2017, 02:11
http://www.noen.at/herzogenburg/herzogenburg-vergewaltigung-ein-nein-nicht-akzeptiert/37.475.487#