„Bootcamps“ als „Therapie gegen Gehirnwäsche“ einführen in Österreich

Sehr gute Idee der FPÖ.
Man sollte auch „Bootcamps“ als Parential Alienation -Therapie einführen so wie es in den USA gemacht wird.
Jugendliche welche sich gegen Gerichtsurteile von Entfremdung stellen und uneinsichtig sind, sollen so lange in ein „Bootcamp“ bis sie den Kontakt zu beiden Eltern akzeptieren und respektieren.
Die Richterin  Lisa Gorcyca hat den Jugendlichen in einem  boot camp(Aufenthalt im Kinderdorf  einer Jugendstrafanstalt) mit einem Gerichtsurteil eine „Parental Alienation Therapie“ verordnet.
Es ist M.E. auch die einzige Möglichkeit die Gehirnwäsche, welche durch die jahrelange negative Manipulation der Mutter (Entfremderin) in diesem Fall entstanden ist, zu therapieren.
Ein Hinwegschauen bei Gewalt, Radikalisierung, Islamisierung, Entfremdung etc. von Jugendlichen, so wie es die sozialen Gutmenschen jahrelang gemacht haben, bedeutet auch weitere Gewaltausübung im späteren Alter als Erwachsener in unserer Gesellschaft.
Die Staatssekretärin Karoline Edtstadler sollte sich eine Reform im Jugendstrafrecht näher anschauen, wenn sie eine positive Veränderung in der Gesellschaftspolitik befürwortet.

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PS: Siehe auch –> http://wp.me/p4RGV9-1lt  oder  Richterin Lisa Gorcyca

Eltern-Kind-Entfremdung Urteil im Familienrecht PAS

Admin Familie & Familienrecht, am 12-1-2019

Artikel:
Erziehungscamps für Problemschüler gefordert

von C. Kramsl – Gewalt steht in Wiens Schulen an der Tagesordnung, die härteste Strafe ist eine Suspendierung. Vize-Bürgermeister Dominik Nepp (FPÖ) fordert „Bootcamps“ für gewalttätige Schüler.

Stadtvize Dominik Nepp (FPÖ) (Bild: Helmut Graf)

     Stadtvize Dominik Nepp (FPÖ) (Bild: Helmut Graf)

In „Heute“ fordert er nun „Erziehungscamps für gewalttätige Problemschüler“. Hier sollen Jugendliche, die man durch Suspendierungen vom Unterricht „viel eher belohnt, als bestraft“, so Nepp, „unter Aufsicht von Psychologen, Sozialpädagogen und Ärzten jene Hilfe bekommen, die zu einer Resozialisierung benötigt wird“. Polizei-Vorträge und Gefängnisbesuche sollen weiters die Konsequenzen von Fehlverhalten veranschaulichen.

Und: Nepp fordert verpflichtende Sozialdienste für Problemschüler in den Ferien. Essensverteilung in Spitälern, das Säubern von Obdachlosenheimen, etc. sollen „jene Schüler zum Umdenken und zur Nächstenliebe anregen“, so Nepp.

07. Januar 2019 05:30; Akt: 07.01.2019 08:11

https://www.heute.at/oesterreich/wien/story/FP—Erziehungscamps-fuer-Problemschueler-50807973
Tags: Erziehung – Kindererziehung – Gewalt – Körperverletzung –  Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung – Österreich Familienrecht – Obsorge – Family Familienrecht- family law austria germany Austria Family Law , Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , education – parenting , FPÖ – HC Strache , violence , assault , child , child welfare , child endangerment , child , police , Vienna Mayor , bootcamps , Dominik ripoff , education camps , misconduct , FPÖ, Violence , violent , violent students ,  young people , police , problem students , psychologists , rehabilitation , students , social workers , penalty , suspension , classes , mandatory social services , Vienna schools –
„Parental Alienation Therapie“ boot camps for children – judgeParental Alienation Therapy – brainwashing – alienator – violence, radicalization, Islamization, alienation – criminal justice  – social policy

 

Falschbeschuldigungen – Verurteilt trotz Freispruch

Jörg Kachelmann Prozess – Missbrauch mit dem Missbrauch

Jörg Kachelmann war einst war er Deutschlands berühmtester Wettermoderator.
Doch dann trifft ihn ein Vergewaltigungsvorwurf.
Er ist unschuldig – doch ein Makel bleibt.
Mit Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen
26-10-2017
Tags: Freispruch – Gewalt – Vergewaltigung – Familienrecht Familie – Gerichtsreporterin – sexuelle Belästigung- Mobbing – Justiz  – Strafverfahren

Vater zum Löschen von WhatsApp am Handy des Kindes verpflichtet


Sexuelle Belästigung eines Kindes über WhatsApp: Vater zum Löschen der App vom Handy des Kindes verpflichtet

Grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen Nutzung von WhatsApp durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

Wird ein 15 Jahre altes Mädchen über WhatsApp sexuell belästigt und bestehen Zweifel an einem verantwortungs­vollen Umgang des Mädchens mit der App, so kann dem Vater auferlegt werden, die App vom Handy seines Kindes zu löschen sowie regelmäßige klärende Gespräche mit dem Kind durchzuführen und Kontrollen des Handys vorzunehmen. Es bestehen zudem grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen die Nutzung von WhatsApp durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Hersfeld hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern eines 15- und 10-jährigen Mädchens waren seit dem Jahr 2006 geschieden und lebten daher getrennt voneinander. Dem Vater stand das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, so dass die Kinder hauptsächlich beim Vater lebten. Das ältere Mädchen erhielt seit Frühjahr 2015 von einem alten Schulfreund ihres Vaters, welcher in einer Nachbargemeinde wohnte, über WhatsAppNachrichten mit sexuellem Inhalt. So fragte er zum Beispiel, wie die Schamhaare und die Geschlechtsteile des Mädchens aussähen bzw. wie groß die „Sachen“ seien. Zudem wollte er von ihr und ihrer jüngeren Schwester Nacktfotos haben. Die sexuellen Belästigungen zogen sich über einen Zeitraum von 12 Monaten hin und belasteten das Mädchen stark. Nachdem der Vorfall bekannt wurde, musste das Amtsgericht Bad Hersfeld über familienrechtliche Maßnahmen entscheiden.

Beeinträchtigung des seelischen Wohls durch sexuelle Belästigung

Das Amtsgericht Bad Hersfeld sah die Notwendigkeit Auflagen gemäß § 1666 BGB zu erteilen, um eine weitere Gefährdung des Kindeswohls abzuwehren. In den Nachrichten mit sexuellem Inhalt sah das Gericht eine Beeinträchtigung des seelischen Wohlbefindens beider Kinder. Denn während das ältere Mädchen durch den direkten Chat-Kontakt betroffen gewesen sei, sei das jüngere Mädchen dadurch involviert worden, weil sie von ihrer älteren Schwester über die Chat-Inhalte laufend informiert wurde. Sowohl die Kinder als auch der Vater seien nicht in der Lage gewesen angemessen auf diesen Vorfall zu reagieren. Ihnen habe ein Bewusstsein zu den möglichen Gefahren hinsichtlich der Nutzung von Smartphones gefehlt.

Keine Eignung von WhatsApp für unter 16-jährige Kinder

Nach Ansicht des Amtsgerichts stelle die Nutzung von WhatsApp für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich eine Gefahr für ihre Privatsphäre und ihre Entwicklung dar. Denn durch die Nutzung werden das Persönlichkeitsrecht und der Datenschutz betroffen. Eine Person unter 16 Jahren könne die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung zur Nutzung von WhatsApp noch nicht überschauen. Dies gelte jedenfalls insofern, dass die Kinder nicht vor der Nutzung einen ausgeprägten verantwortungsvollen Umgang mit den Funktionen und den Risiken der App aufgezeigt bekommen haben und sie nicht bereits eine besondere geistige Reife und vorausschauende Sicht im Hinblick auf die Nutzung eines digitalen, umfassend vernetzten Kommunikationsmittels aufweisen. Beides sei hier nicht der Fall gewesen.

Auferlegte Pflichten für den Vater

Das Amtsgericht gab dem Vater zunächst auf, jeglichen Kontakt seiner Kinder mit dem Schulfreund zu verhindern bzw. gegebenenfalls den Kontakt umgehend zu unterbinden. Zudem erteilte es dem Vater die Auflage, die App von den Handys der Kinder zu löschen. Zudem musste der Vater anhaltend sicherstellen, dass keine Messenger-App mit Zwangsvernetzungstechnik über die Mobilfunknummer mehr auf den Geräten der Kinder installiert werde. Weiterhin traf ihn die Pflicht zumindest alle drei Monate die Handys der Kinder unter anderem auf dort installierte Apps zu besehen und mit den Kindern monatlich ein Gespräch über die Nutzung der Geräte und eventuelle Fragen oder Probleme zu führen. Schließlich erteilte das Gericht die Auflage, beiden Kindern jeweils nur ein Smartphone zur Verfügung zu stellen.

Kein generelles Verbot von Messenger-Diensten

Das Amtsgericht hob hervor, dass durch die erteilten Auflagen nicht gänzlich die Nutzung von Messenger-Diensten ausgeschlossen sei. So können Messenger ohne Zwangsvernetzungstechnik genutzt werden, wie zum Beispiel „Hoccer“, „Threema“ oder „Wire“.

kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH, Berlin 06.09.2016
Quelle: Amtsgericht Bad Hersfeld, ra-online (vt/rb)

Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:

 

Unklare Situation beim Geschlechtsakt

Strafgesetz Österreich – §205a StGB – Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – Orgasmus – Ehe – Geschlechtsakt –
Neues Strafgesetz §205a in Österreich gilt nicht nur für Beziehungen sondern auch in der EHE.
Strafrechtsexperten WARNEN vor unklaren Situationen beim Geschlechtsakt. 

Zitat Stellungnahme an das Parlament:

Eine rechtsrichtige Durchführung des Geschlechtsaktes hat sich also des weiterhin bestehenden Einverständnisses regelmäßig zu vergewissern.

weiterlesen –>
http://wp.me/p4RGV9-10k

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Tags: ÖVP – Justizminister Wolfgang Brandstetter – Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – Ministerrat – Sexuelle Belästigung –  Frauenministerin – Feministin – Gabrielle Heinisch-Hosek – SPÖ Frauen – Genderwahn – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – StGB – Strafgesetzbuch – Familie Familienrecht – Justiz – Orgasmus blockieren – Stellungnahmen 98/ME – Geschlechtsverkehr – Scheidung – Trennung – Österreich

„Po + Schenkel + Geschlechtssphäre“ umfasst neues Gesetz der sexuellen Belästigung

Neuer Gesetzesentwurf  „Sexuelle Belästigung“ umfasst jetzt
„Po, Schenkel und die Geschlechtssphäre“

Der Ministerrat hat  im Strafrechtsänderungsgesetz am Di.16.06.2015 zugestimmt.

Pograpschen - Geschlechtsphäre - §218 StGB - Feminismus - Heinisch-Hosek SPÖ - Ministerrat - Sexuelle Belästigung

Pograpschen – Geschlechtsphäre – §218 StGB – Feminismus – Heinisch-Hosek SPÖ – Ministerrat – Sexuelle Belästigung

Gesetzesentwurf:  Po, Schenkel und die „Geschlechtssphäre“

Sexuelle Belästigung soll öfter bestraft werden, doch der neue Entwurf sorgt für Kritik

Wien –
Was gehört zur „Geschlechtssphäre“? Die Genitalien bestimmt, der Busen auch. Der Entwurf für das neue strafrechtliche Verbot der sexuellen Belästigung will die „intensive Berührung“ einer Körperstelle. die eben dieser Sphäre zuzuordnen ist, verbieten. Strafrechtlern ist das zu schwammig – und manche fürchten, dass Betroffene von Belästigungen sogar noch weniger gut geschützt sind als jetzt.

Zur Erinnerung: Eine Novelle musste her, da der unerwünschte Griff auf den Hintern vor Gericht bisher nicht als sexuelle Belästigung galt. Bisher waren nur ungebetene „geschlechtliche Handlungen“ strafbar – etwa Berührungen der Geschlechtsorgane.

Im März legte Justizminister Wolfgang Brandstetter einen Entwurf vor, doch der ging manchen zu weit: Jede Belästigung in Form einer „der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörigen körperlichen Handlung“ wurde verboten. Frauenrechtlerinnen waren zufrieden, Kritikern war die Formulierung zu unbestimmt.

Nur „intensive“ Berührungen

Der neue Entwurf, der nun dem Justizausschuss des Parlaments vorgelegt wird, zieht neue Hürden ein: „Intensiv“ müsse die Berührung ausfallen, um verboten zu sein. Eine „der Geschlechtssphäre zuzuordnende Körperstelle“ muss betroffen sein und man muss verdeutlichen können, dass die Würde „verletzt“ wurde. Um Zweifel auszuräumen, halten die Gesetzeserläuterungen fest, dass Po und Oberschenkel auf jeden Fall zur No-Go-Zone gehören.

Dennoch wird der Wortlaut den Gerichten einige Schwierigkeiten bereiten. Kriminologin Katharina Beclin von der Uni Wien sieht in der Neufassung eine Einschränkung der Opferrechte: „Der Schutz der sexuellen Integrität darf nicht erst einsetzen, wenn das Opfer bereits in seiner Würde verletzt wurde“, so Beclin. Auch eine Beleidigung sei schließlich strafbar, ohne dass der oder die Beschimpfte erst beweisen müsse, in der Würde verletzt zu sein. Beclin fordert, dass alle sexuellen Belästigungen verboten werden.

Aufgedrängte Küsse

Die Juristin kritisiert am Entwurf auch, dass Griffe auf Busen und Po weiterhin unterschiedliche Folgen hätten: Griffe auf den Busen wären auch strafbar, wenn sie „nicht bloß flüchtig“ passieren, belästigende Berührungen am Gesäß aber erst in „intensiver“ Form. Beclin befürchtet zudem, dass aufgedrängte Küsse weiterhin straffrei bleiben, da der Mund nicht zur Geschlechtssphäre zählt.

„Schulter, Gesicht, Mund, Rücken gehören wohl eher nicht dazu“, sagt auch Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer von der Uni Linz, der den Entwurf als „absolut schwammig“ bezeichnet.

Die Folgen seien fatal: „In der Praxis wird die Gerichtsentscheidung mal so, mal so ausfallen – je nachdem, ob der Richter die Person gustiös oder ungustiös findet.“ Schon jetzt höre man, dass manche Richter die Glaubwürdigkeit Betroffener von deren vermeintlicher Attraktivität abhängig machten. Birklbauer würde den Paragrafen erst gar nicht verschärfen: „Strafrecht löst keine Konflikte.“

Anders sieht das Juristin Birgitt Haller vom Institut für Konfliktforschung: „So ein Gesetz macht klar, dass eine Grenze überschritten worden ist – und das ist ein wichtiges Signal.“

(Maria Sterkl, 17.6.2015)

http://derstandard.at/2000017616863/Gesetzesentwurf-Po-Schenkel-und-die-Geschlechtssphaere
Tags: Pograpschen – Po-grapschen –  Strafgesetzbuch – §218 StGB – Familie – Familienrechte – Feminismus – Feministin Heinisch-Hosek – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Frauenpolitik – Genderwahn – Kriminalisierung – leaks – family – law abuse  divorce  – austria  – feminism – feminist – Scheidung – Trennung – vaterlose Gesellschaft – Justizopfer  Staatsanwaltschaft – Strafrechtsreform 2015 –

Justizminister Brandstetter umgefallen – „Pograpsch-Paragraf“ kommt doch ins Strafrecht

„Pograpsch-Paragraf“ kommt doch

Sexuelle Belästigung: Einigung über Neuformulierung

Gabriele Heinisch-Hosek / Bild: APA/HANS PUNZ 

Der neue Tatbestand soll konkreter formuliert werden als im ursprünglichen Entwurf. Am genauen Wortlaut wird allerdings noch gearbeitet.

Jegliche „intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung“ wird strafbar. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) haben sich über eine Neuformulierung des ursprünglich in der StGB-Reform enthaltenen, aber nach Begutachtungskritik entfernten Paragrafen geeinigt. Am Dienstag will Brandstetter den StGB-Reform-Entwurf dem Ministerrat vorlegen.

Mehr zum Thema:

Am genauen Wortlaut des „Pograpsch-Paragrafen“ wird noch gearbeitet. Die geplante Neuregelung werde aber jedenfalls „mit dem aus dem Begutachtungsentwurf zu Recht gestrichenen, viel zu unklaren Tatbestand nichts mehr zu tun“ haben, betonte Brandstetter. Der Tatbestand werde „klar und deutlich auf die wirklich strafwürdigen Fälle eingeschränkt“. Brandstetter ist „überzeugt, dass wir jetzt eine gute Lösung haben“.

„Übereinkommen im Sinne der Frauen“

Frauenministerin Heinisch-Hosek zeigte sich erfreut über die grundsätzliche Einigung: „Wir haben uns darauf verständigt, dass es eine Ausweitung des Schutzes vor sexueller Belästigung geben soll. Das ist ein wichtiger Schritt, der klarstellt, dass sexuelle Belästigung kein Kavaliersdelikt und gesellschaftlich nicht erwünscht ist.“ Auch im Bezug auf den Paragrafen zur sexuellen Selbstbestimmung liege ein „Übereinkommen im Sinne der Frauen“ am Tisch. Das Gesamtpaket der StGB-Novelle liege jetzt zur abschließenden Koordinierung vor, es werde aber nicht an den Paragrafen zur sexuellen Belästigung und Selbstbestimmung scheitern, zeigte sich Heinisch-Hosek in einer Stellungnahme zuversichtlich.

Im Begutachtungsentwurf war eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vorgesehen für eine „geschlechtliche oder eine nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung an ihr“ oder durch eine „geschlechtliche Handlung vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, belästigt“. Dass Brandstetter auf eine solche Regelung verzichten und stattdessen eine Lösung im Verwaltungsstrafrecht wollte, rief viel Kritik vor allem von Frauen-Organisationen hervor.

(APA), 12.06.2015 | 13:57 |   (DiePresse.com)
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4753339/PograpschParagraf-kommt-doch?direct=4753691&_vl_backlink=/home/politik/innenpolitik/4753691/index.do&selChannel=

 
Tags: Strafrechtsänderungsgesetz – Kriminalisierung – Family leaks law Austria feministic – pograpschen Po-grapschen – Strafgesetzbuch – Strafrechtsreform – Scheidung – Trennung – Väterfeindlich – vaterlose Gesellschaft – Missbrauch mit dem Missbrauch – Genderwahn – Justizopfer – Richter – Strafrichter – Staatsanwalt –

 

Sexualpädagogik an den Schulen: Po-Grapschen ist noch harmlos


Sexuelle Belästigung von Kindern an Schulen ist kein Straftatbestand, sondern von der Ministerin gewollt.

Eine Online-Umfrage soll dies im Nachhinein legitimieren.
Ein neunjähriges Mädchen kommt völlig aufgelöst aus der Schule nach Hause. Am Vormittag war Sexualkunde auf dem Programm gestanden. Ein Arzt war eingeladen worden, die Eltern zuvor im Detail nicht informiert. Das Mädchen berichtet, welchen Ekel es empfunden habe, als es ein Kondom über eine Banane ziehen musste.

Aber das ist noch nichts gegen das, was in Deutschland in manchen Bundesländern seit Einführung der neuen Sexualpädagogik Kindern zugemutet wird. Dort wurden in Kindergärten „Kuschelhöhlen“ eingerichtet, wo Kinder zur Masturbation ermuntert werden. In Volksschulen werden Sexspielzeuge verteilt und alle möglichen Sexualpraktiken detailliert geschildert, was die Kinder teils schwer verstört und teils zur Nachahmung animiert.

Nach heftigen Protesten von Eltern und Lehrern hat Baden-Württemberg seinen Entwurf zurückgezogen. Auch in Österreich hat sich der Widerstand der Eltern bereits formiert, es gibt inzwischen eine eigene Protestplattform.

Während Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek die Strafbestimmungen für sexuelle Belästigung unter Erwachsenen verschärft haben wollte, will sie mit ihrem neuen Erlass zur Sexualerziehung Kinder dazu verpflichten, sich derartigen Dingen in der Schule auszusetzen. Die Sexualpädagogin Tabea Freitag spricht von „sexueller Belästigung von Schülern“. Dass so dem Missbrauch an Kindern nicht vorgebeugt, sondern durch Gewöhnung an derlei Praktiken sogar der Weg geebnet wird, erscheint logisch.

Es ist unbestritten, dass ein fundierter Sexualkundeunterricht für Jugendliche eine wichtige Ergänzung zur Sexualerziehung im Elternhaus darstellt. Doch was der aktuelle Entwurf vorsieht, geht weit darüber hinaus und betrifft bereits Volksschulkinder. Auf Anordnung der Lehrer sollen die Kinder folgende Dinge erlernen: „Vergnügen und Lust beim Berühren des eigenen Körpers (frühkindliche Masturbation)“, „Entdecken des eigenen Körpers und der eigenen Genitalien“, „Sexuelle Gefühle (Nähe, Lust, Erregung) als Teil allgemeiner menschlicher Gefühle“. Manche Dinge, die an sich positiv und natürlich sind, werden durch die völlig ungeeignete Umgebung in ihr Gegenteil pervertiert. Dem Entwurf liegen die Ideologie des Gender Mainstreaming, also der Auflösung der Geschlechter, und die fragwürdige Sexualpädagogik des umstrittenen deutschen Sexualpädagogen Uwe Sielert zugrunde.

Meine Kolumne am 20. April zur Sexualerziehung hat eine von mir noch nicht erlebte Flut an Reaktionen empörter Eltern ausgelöst. Der Pädagogik-Professor Josef Christian Aigner hat in einer Replik (29. 4) gemeint, die Aufregung sei völlig unnötig. Seine Begründung: Sexualerziehung finde an den Schulen ohnehin kaum statt, und dies sei auch gut so. Die Lehrer seien nämlich nicht für diese Art von Unterricht ausgebildet, sollten deshalb auch nicht dazu verpflichtet werden.

Viele Lehrer haben offenbar ein Gespür dafür, dass dieses Thema zu heikel ist, um Kinder in dieser Form damit zu konfrontieren. Daher greifen sie gerne auf externe „Experten“ zurück. Aber auch das geht oft gründlich schief.

Abgesehen vom Inhalt des Erlasses ist die Vorgehensweise der Bildungsministerin ein demokratiepolitischer Skandal: Zuerst verkündete sie eine neue Art der Sexualerziehung. Dann setzte sie eine Kommission ein, die einen Entwurf erarbeitete. Diesen verschickte sie mit einer absichtlich kurzen Frist an einige Institutionen. Und jetzt erst lässt sie eine Online-Umfrage unter Lehrern, Eltern und Schülern durchführen. Durch manipulative Fragestellung soll offenbar im Nachhinein ihr eigenmächtiges Vorgehen legitimiert werden.

Wenn die Ministerin etwas ändern will, so sollte sie Energie und Geld für die Ausbildung der Lehrer verwenden, damit diese einen sinnvollen und werteorientierten Sexualkundeunterricht für Jugendliche adäquat umsetzen können.

E-Mails an:debatte@diepresse.com

Zur Autorin:

Dr. Gudula
Walterskirchen ist Historikerin und
Publizistin. Sie war bis 2005 Redakteurin der „Presse“, ist seither freie Journalistin und Autorin zahlreicher Bücher mit historischem Schwerpunkt. Eines davon:
„Bomben, Hamstern, Überleben. Österreich 1945.“

10.05.2015 | 18:36 |   (Die Presse)
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 11.05.2015)

http://diepresse.com/home/meinung/quergeschrieben/walterskirchen/4728521/Sexualpaedagogik-an-den-Schulen_PoGrapschen-ist-noch-harmlos?utm_content=buffer1319a&utm_medium=social&utm_source=facebook.com&utm_campaign=buffer
Tags: ÖVP, Feminismus feministische, Frauenpolitik, Genderwahn, Justiz, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindesmissbrauch, Kindeswohl, Sophie Karmasin, SPÖ Frauen Strafgesetz – Strafrechtsänderungsgesetz 2015

„Pograpschen“ – Neues Strafrecht – Strafrahmen 6 Monate Haft oder 360 Tagsätze = Jahresgehalt

IM ZENTRUM – Neues Verschärftes Sexualrecht?

Pograpschen – Strafrahmen 6 Monate Haft oder 360 Tagsätze = Jahresgehalt
Lt. §218 StGB neues Gesetz soll Po-grapschen „gleichwertig“  einer geschlechtlichen Handlung sein.

Der Plan der Regierung, das Sexualstrafrecht zu verschärfen, birgt Abgrenzungsschwierigkeiten: Sie beginnen schon bei der Definition: Was bedeutet “Pograpschen“ und was nicht? Jedenfalls sollen bestimmte Berührungen künftig strafbar sein können. Dieser Plan hat eine heftige Diskussion ausgelöst: Abgesehen von der Frage, wo denn der Staat die Grenze für zwischenmenschliche Annäherungen ziehen soll, sehen Skeptiker auch die Schwierigkeit der Beweislast. Kann ein strengeres Sexualstrafrecht Frauen wirklich vor Zudringlichkeiten schützen? Was, wenn die Belästigung rein verbal bleibt? Wo sind die Grenzen des guten Geschmacks?
Darüber diskutieren bei Ingrid Thurnher:

Manfred Ainedter
Rechtsanwalt

Marcus Franz
Team Stronach

Cornelia Koller
Vizepräsidentin Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte

Albert Steinhauser
Die Grünen

Anne Wizorek
Initiatorin „aufschrei“-Kampagne, Autorin

Katharina Beclin
Institut für Strafrecht, Univ. Wien

Tags: Strafgesetz – häusliche Gewalt – SPÖ – Feministin Heinisch-Hosek – Po-grapschen §218 StGB – Gesetzesentwurf – Sexuelle Belästigung -Österreich – Feminismus –

„UMFRAGE“ neues ‪Gesetz‬ 1x “Po-grapschen” 6 Monate ‪‎Haft‬ . . .

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oder 360 TagessätzeFeministin Heinisch-Hosek SPÖ ist zufrieden !
Der Strafrahmen des „Po-grapschen“  lt. §218 StGB beträgt  6 Monate Haft oder eine Geldstrafe von 360 Tagsätzen.

Umfrage:    Nach dem anklicken ihrer Antworten jedesmal auf  „Vote“  klicken

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Es gibt in Österreich derzeit ein Frauenministerium und ein Familienminsterum, aber kein Männerministerium.

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Die Begutachtung läuft bis 24. April, ab 2016 soll das Gesetz gelten?

Im Rahmen der sechswöchigen Begutachtungsfrist „wird man sich auch überlegen müssen, ob der eine oder andere Tatbestand vielleicht von der Formulierung tatsächlich zu unbestimmt ist“, sagte Justizminister Brandstetter. Dabei werde man auch prüfen, ob schon das Umarmen unter den neuen Paragraf 218 fiele: „Ich kann durchaus nachvollziehen, dass es hier Kritik gibt.“
Heute ->  Auch Umarmungen könnte man als Tatbestand definieren

Po-grapschen Popo grapschen – Umfrage – 6 Monate Haft

  Politiker begrapschte Frau am Po – sie heiratete ihn

Arzt und Nationalrat Marcus Franz mit seiner Ehefrau Sonja

Arzt und Nationalrat Marcus Franz mit seiner Ehefrau Sonja (Foto: Privat)

Soll Pograpschen, wie von der Regierung geplant, bestraft werden?
Nein, findet der Nationalrat Marcus Franz. Er selbst hat damit seine Frau erobert – und steht nicht nur auf Twitter dazu.

„Es ist gelaufen wie bei Millionen anderen auch. Wenn man um eine Frau buhlt, versucht, man Körperkontakt herzustellen“, sagt Franz vom Team Stronach zu „Heute“. So war es auch bei dem Rendezvous mit seiner heutigen Frau. „Zuerst hat sie schockiert getan. Nachher hat sie mir aber gestanden, dass es ihr gefallen hat, dass ich in medias res gegangen bin“, erzählt er.

Franz auf Twitter über den »Pograpsch-Paragraf« Er hat als »Grapscher« positive Erfahrungen gemacht.

Franz auf Twitter über den „Pograpsch-Paragraf“ (oben) Er hat als „Grapscher“ positive Erfahrungen gemacht. (unten) (Foto: Twitter)

Das Resultat: Die beiden sind seit sieben Jahren glücklich verheiratet, haben drei Kinder. „Heute lachen meine Frau und ich über diese Begebenheit.“ Aufregung hatte der Arzt laut Online-Standard mit zwei Twitter-Postings ausgelöst (siehe Faksimile). Trotzdem bleibt er dabei: „Diese Bevormundung durch den Staat ist lächerlich. Das findet übrigens auch meine Frau.“

http://www.heute.at/news/politik/art23660,1144680
Tags: Justiz – Umfrage – popo – grapschen – Straftat – Gerichtsverfahren – Schüler – Kinder – Geldstrafe – Eltern haften für ihre Kinder  – Po-grapschen – sexuelle Belästigung – SPÖ Heinisch-Hosek – Feministin – Frauenministerium – Bildungsministerin – Schule – Genderwahn – Bezirksgericht – Geldstrafe – Schule – sexuelle B

Danke für die Teilnahme an der Umfrage !
Bitte auch Teilen und an Freunde weitersagen !

elästigung  – Poponderwahnsinn – ÖVP – Neos – FPÖ

Umfrage – „Po grapschen“ bzw. eine „Umarmung“ soll ins Strafrecht kommen lt. neuem Gesetzesentwurf

Der Strafrahmen des „Po-grapschen“  lt. §218 StGB beträgt  6 Monate Haft oder eine Geldstrafe von 360 Tagsätzen. Umfrage:    Nach dem anklicken ihrer Antworten jedesmal auf  „Vote“  klicken

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Es gibt in Österreich derzeit ein Frauenministerium und ein Familienminsterum, aber kein Männerministerium.


Die Begutachtung läuft bis 24. April, ab 2016 soll das Gesetz gelten?

Im Rahmen der sechswöchigen Begutachtungsfrist „wird man sich auch überlegen müssen, ob der eine oder andere Tatbestand vielleicht von der Formulierung tatsächlich zu unbestimmt ist“, sagte Justizminister Brandstetter. Dabei werde man auch prüfen, ob schon das Umarmen unter den neuen Paragraf 218 fiele: „Ich kann durchaus nachvollziehen, dass es hier Kritik gibt.“

Heute ->  Auch Umarmungen könnte man als Tatbestand definieren

Bitte auch auch an Freunde und Bekannte weiter sagen und die Umfrage teilen ! Danke !

Umfrgage 1x Po-grapschen – 6 Monate Haft oder 360 Tagsätze (Jahresgehalt=

Tags: Justiz – Umfrage – popo – grapschen – Straftat – Gerichtsverfahren – Schüler – Kinder – Geldstrafe – Eltern haften für ihre Kinder  – Po-grapschen – sexuelle Belästigung – SPÖ Heinisch-Hosek – Feministin – Frauenministerium – Bildungsministerin – Schule – Genderwahn – Bezirksgericht – Geldstrafe – Schule – sexuelle Belästigung  – Popo – Genderwahnsinn – ÖVP – Neos – FPÖ n