Sozialbetrug – Flüchtlingsfamilie hat Sozialhilfe in zwei Ländern bezogen – Vater mit 7er-BMW

Sozialhilfe in zwei Ländern bezogen – Vater mit 7er-BMW mit Ledersitzen um mindestens  50.000 Euro

Artikel:

Sozialbetrug: Flüchtling im 7er-BMW

Prüfer des Sozialamts deckt Missbrauch mit Transfergeldern auf. Eine Polizei-Taskforce kommt.

Helmuth Toporis, der Kontrolleur  vom Sozialamt, kommt unangemeldet und zu keinen christlichen Zeiten. Wenn er um halb acht klingelt, liegt seine Klientel meist noch im Bett. „Das ist nicht angenehm, aber es muss  sein“, meint der Prüfer, der seit Herbst 2015 die  Angaben und Lebensumstände jener Menschen hinterfragt, die Mindestsicherung beziehen. 750.000 Euro haben Toporis’ Nachforschungen  der Stadt schon gebracht, der Großteil betraf  Möblierungen, der Rest Geldleistungen.

Jetzt bekommt das Sozialamt einen zweiten Prüfer, einen Tischler. „Die Kontrollen rechnen sich, und ein realistischer Blick auf die Dinge hilft auch gegen die Polarisierung der Gesellschaft“, meint Anja Hagenauer, Sozialressortchefin der Stadt.  Die Hilfsnetze, die andere durch ihre Arbeit spannen, werden offenbar zunehmend ausgereizt.  Toporis schätzt die Missbrauchsfälle und -versuche auf „zehn, 15, vielleicht 20 Prozent“.

Kosten durch Zuwanderung

Stadt und Land Salzburg kostete die Mindestsicherung 2017 bereits 45,1 Mill. Euro, plus 31 Prozent seit 2013. Der steigende Aufwand geht auf die Zuwanderung und Asylmigration  zurück (siehe Kasten). So stieg der Anteil der unterstützten Drittstaatsangehörigen und Asylberechtigten nur im Vorjahr um 20 Prozent  (auf 3712 Personen laut  Sozialbericht des Landes) – die Zahl der Österreicher und EU-Ausländer sank dank guter Konjunktur um zehn Prozent (auf 4666 Personen).

Alleinstehende ohne Einkommen, auch Asylberechtigte, erhalten in der Stadt Salzburg mit Mietzuschuss 1027 Euro monatlich – was den österreichischen Frauenpensionen entspricht. Bei den Zugewanderten gebe es  verschiedene Überlebensstrategien, weiß Toporis. Gewissen würde er helfen: „Die zahlen 500 Euro für elende 10-Quadratmeterzimmer und trauen sich nicht aufzumucken.“ Aber er treffe auch auf junge Burschen, „die zu dritt, zu viert in einer  Wohnung leben, wo es zugeht und man sich fragt, warum diese 20-, 24-Jährigen nicht arbeiten?“

Sozialhilfe in zwei Ländern bezogen

Eine syrische Flüchtlingsfamilie mit zwei Kindern bezog in Österreich und Frankreich staatliche Transfergelder. Vater und Mutter hatten Asylanerkennung und Aufenthaltserlaubnis jeweils im anderen Land. Das Sozialamt Salzburg bezahlte in drei Jahren 73.000 Euro – die nun im Rahmen der Betrugsermittlungen zurückgefordert werden.

Die Mutter erklärte, sie lebe allein mit den Kindern. Helmuth Toporis  fiel jedoch irgendwann „ein tolles Auto mit französischem Kennzeichen“ auf, das ständig vor dem Wohnblock parkte. Bei einer irakischen Familie ging es um neue Möbel. Die Eltern von vier Kindern hatten „eine schöne Maisonettewohnung am Gebirgsjägerplatz“ angemietet.

Prüfer Toporis wollte das noch vorhandene Mobiliar in der alten Wohnung sehen. Der Familienvater zögerte. Ein Rad wie der Prüfer hatte er nicht, mit dem Obus wollte er nicht. Am Ende ging man in die Tiefgarage, „wo ein 7er-BMW mit Ledersitzen um mindestens  50.000 Euro stand“ (Toporis) – das Auto eines Freundes, wie der Iraker versicherte. Was gelogen war.  Die Causa ist gerichtsanhängig, die Familie lebt nun ohne Hilfe vom Amt.

Ein Salzburger Pensionistenehepaar wollte  ein neues Bett. „Beide waren korpulent, er wiegt 140 Kilo.“  Tatsächlich gab es bereits ein eigenes Bett für den Mann.

Vermögende Eltern im Irak

Ab Jänner 2019 wird  auch die Salzburger Polizei den Sozialleistungsbetrug bekämpfen. Die Taskforce geht auf eine Tiroler Fahndungsgruppe zurück, die seit 2017 den Missbrauch rund um e-Card, AMS-Gelder und Sozialleistungen des Bundes erfolgreich aufdeckt.

Das FPÖ-geführte Innenministerium hat das Bundeskriminalamt mit dem Projekt beauftragt. „Unser Konzept liegt vor, wir warten noch auf eine Antwort aus Wien“, sagt Salzburgs Polizeisprecher Michael Rausch. Zuletzt zeigten Salzburger Polizeibeamte einen  Iraker wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs an. Der 25-jährige Asylbewerber fuhr  ein Auto um 30.000 Euro  und hatte 25.000 Euro bis sogar 66.000 Euro auf seinem Bankkonto. Geld von seinen vermögenden Eltern.

Hausbesitzer belog Amt

Die Sozialabteilung der Stadt bringe pro Jahr „fünf bis zehn gravierende Fälle“ vor Gericht, sagt Abteilungschef Winfried Wagner. Zuletzt traf es einen Salzburger Pensionisten, der in einer Genossenschaftswohnung in der Alpensiedlung eine Airbnb-Vermietung aufzog. Oder auch einen Salzburger, der sich 60.000 Euro vom Sozialamt erschlich. Er besaß ein Haus,  was er verschwieg, weil er  bei der Heirat den Namen seiner Frau annahm.

 

Familie mit vier Kindern: 3100 Euro netto

308.000 Personen erhielten bundesweit 2017 knapp eine Milliarde Euro Mindestsicherung (Grundbetrag sind 863 Euro pro Person). Das FP-Sozialministerium plant umstrittene Kürzungen für Flüchtlinge. Politischer Sprengstoff ist die Höhe des arbeitslosen Einkommens, das vor allem bei kinderreichen Familien weit über dem liegt, was man im Schnitt durch Arbeit in Österreich verdient. Ein Paar mit vier Kindern bekäme in Salzburg 3164 Euro netto (2345 Euro laut Mindestsicherungsrechner sowie   819,30 Euro Familienbeihilfe inklusive Absetzbetrag laut Online-Rechner des Familienministeriums). In Salzburg bezogen im Vorjahr 14.408 Personen zumindest vorübergehend Sozialhilfe, 8873 Personen lebten ganzjährig davon. Der Anteil der Ausländer und Asylberechtigten stieg auf 40 Prozent (2013: 22,7 Prozent).

Von Sonja Wenger, 26. November 2018 Schlagwörter: Mindestsicherung, schärfere Kontrollen, Sozialbetrug
https://www.salzburger-fenster.at/2018/11/26/sozialbetrug-fluechtling-im-7er-bmw/
Tags: Gesetze Österreich – Justiz

Feministin Maria Stern hetzt gegen Trennungsväter

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Gemeinsame Obsorge 2013

„Dass das Recht der Väter mehr gilt als der Schutz der Kinder, ist ein Skandal und muss umgehend rückgängig gemacht werden.“

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Liste Pilz – Feministin Maria Stern

Apa/Ots Aussendung:

Liste Pilz/Stern: Familie für viele Kinder gefährlicher Ort – Kinderschutz muss dringend ausgebaut werden!

Liste Pilz fordert den Ausbau von Gewaltschutzeinrichtungen, Aufklärung und Schulung

Wien (OTS) – Bei der heutigen Paneldiskussion „E-Protect“, einem EU-Projekt für einen effektiveren Opferschutz und Kinderrechte, stellt die Frauensprecherin und Parteichefin der Liste Pilz, Maria Stern, die Qualität des Kinderschutzes in Frage. „Für viele Kinder gilt die Familie als gefährlicher Ort. Dem muss auch in der Gesetzgebung sowie der finanziellen Unterstützung von Gewaltschutzeinrichtungen und Schulung Rechnung getragen werden“, fordert Stern. Seit 2013 gilt auch das Zusehen bei häuslicher Gewalt als Verletzung des Kindeswohls. Im selben Jahr wurde das Betretungsverbot auf Kindergärten und Schulen ausgeweitet, allerdings nur bis zum 14. Lebensjahr, eine Anhebung zur Volljährigkeit ist dringend notwendig.

„Dies waren fraglos wichtige Schritte hin zu einem effektiveren Kinderschutz, doch es gibt nach wie vor zu hohe Hürden für den Anspruch auf Unterstützung“, meint Stern. Mit der Einführung der gemeinsamen Obsorge 2013 wurde diese positive Entwicklung allerdings dramatisch konterkariert. „Obwohl SprecherInnen der Justiz die damalige Sorge der Gewaltschutzeinrichtungen und NGOs kleinredeten, zeigt die Praxis, dass die gemeinsame Obsorge auch Gewalttätern zugesprochen wird“, warnt Stern. Dass das Recht der Väter mehr gilt als der Schutz der Kinder, ist ein Skandal und muss umgehend rückgängig gemacht werden. „Kindern wird ein Neustart in ein gewaltfreies Leben verwehrt, wenn sie nach einer Trennung oder Scheidung miterleben müssen, wie ein Elternteil weiterhin drangsaliert werden kann. Hier finden täglich Retraumatisierungen statt“, kritisiert Stern.

Die Datenlage zu den von Gewalt betroffenen Kindern ist absolut unzulänglich, da sie derzeit nur von Interventionsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen erstellt wird, die mehrheitlich unterfinanziert und überarbeitet sind. Neben deren ökonomischer Unterstützung müssen Antigewaltprogramme und die Täterarbeit bundesweit durchfinanziert und Wegweisungen auch zum Schutz der Kinder ausgesprochen werden. Hier fehlt es vor allem an Einrichtungen, in denen Frauen und Kinder gemeinsam therapiert werden. „Um Kinderschutz und Gewaltprävention effizient umzusetzen, brauchen wir gesetzlich verankerte Schulungen in den Bereichen Medizin, Justiz, Pädagogik und Journalismus statt die erfolgreichen Schulungsprogramme und die gute Zusammenarbeit mit der Polizei zu kürzen. Weiters müssen Ursachen, Hintergründe und Folgen häuslicher Gewalt Bestandteil des Unterrichts an allen Schulen werden“, fordert Maria Stern.

„Stattdessen ist der Austausch zwischen dem Frauen- und Familienministerium und den Gewaltschutzeinrichtungen weitgehend einseitig aufgekündigt worden. Speziell was die Finanzierungszusagen anbelangt, gibt es von Schwarz-Blau keine adäquaten Antworten,“ kritisiert Stern. Anfragen zu den genannten Punkten sind bereits in Arbeit.

Rückfragen & Kontakt:

Liste Peter Pilz im Parlament
Mag. Martin Friessnegg
06648818 1043
martin.friessnegg@listepilz.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | LPP0001
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180906_OTS0110/liste-pilzstern-familie-fuer-viele-kinder-gefaehrlicher-ort-kinderschutz-muss-dringend-ausgebaut-werden

 Tags: Vater – Väter – gemeinsame Obsorge – Familie – Familienrecht – Feminismus – feministische – Feministin – Frauenpolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – Richter – KindNamRÄG 2013 – Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht . Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft- Voksverhetzung gegen Trennungsväter

Korrektur – Artikel Doppelresidenz – Unrichtig u. fachlich falsch!

 Der Artikel von der Presse Süd West ist leider komplett unrichtig und fachlich ebenso falsch.
Ich möchte jedoch nicht von „Fake NEWS Doppelresidenz“ bzw. im Familienrecht oder des gesamten Artikel sprechen, da ja viele Personen viele Meinungen haben dürfen.

 .
Fakt ist jedoch:
Im Doppelresidenzmodell oder auch weltweit verbreitet in sehr vielen Bundesstaaten von den USA als „shared parenting“ bekannt,
gibt es die Bedingung nicht, dass Eltern sich freiwillig einigen, dann würde man ja kein Gesetz benötigen. Wenn ein  „Familienplan“ dem Gericht vorgelegt wird ist dies jedoch vom Vorteil.
In der Europarat Resolution 2079 wurde die Doppelresidenz im Okt. 2015, als REGELFALL nach Trennung oder Scheidung, einstimmig von allen Ländern beschlossen!!!

Eine rechtskräftig nachgewiesenen häusliche Gewalt ist die einzige Ausnahme!!!

In den meisten Ländern inkl. diversen Vereinigten Bundesstaaten in Amerika haben  sich als Bedienung die 80 Meilenzone etabliert. Zieht ein Elternteil nach Trennung oder Scheidung außerhalb dieser Zone, verliert er „shared parenting“ und der andere Elternteil bekommt die alleinige Sorge!!! Ausnahme der andere Elternteil gibt seine schriftliche Zustimmung.

Weiters wird hier im Artikel von sogenannten „Experten“ gesprochen, welche meist lediglich  Lobbyisten verschiedener Parteien sind, sonst nichts.

Im europäischen Familienrecht, insbesondere Deutschland und Österreich kenne ich nur eine einzige international gefragte Fachexpertin von Doppelresidenz, sie berät das Bundesministerium und den Europarat:


Sie ist seit 2000 Professorin für Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, Autorin der einzigen umfassenden Metastudie über das Modell der Doppelresidenz: „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ (Springer VS, 2013).

Admin Familie & Familienrecht, am 17-11-2017

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Wechselmodell: Wenn Scheidungskinder zwei Zuhause haben

Die Abkehr von alten Rollenbildern führt auch zu neuen Lebensmodellen im Scheidungsfall. Manche Eltern teilen sich die Kinderbetreuung gleichmäßig auf.

  • Wenn Paare sich trennen, sind Kinder oft die Leidtragenden. Doch manche leben bei Vater und Mutter.  Wenn Paare sich trennen, sind Kinder oft die Leidtragenden. Doch manche leben bei Vater und Mutter. Foto: © lakov Filimonov/Shutterstock.com
  • Weniger Scheidungen als früher
    Weniger Scheidungen als früher Foto: SWP GRAFIK

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Wenn Leonie bei ihrem Vater lebt, ihre Lieblingsjeans aber bei der Mutter sind, kann es schon mal Stunk geben. „Warum habt ihr euch überhaupt getrennt?“, fragt sie dann. Knapp zehn Minuten Fußweg liegen zwischen den zwei Wohnungen ihrer Elternteile in einer baden-württembergischen Kleinstadt. Mal ist sie  mit ihrem Bruder zwei Tage pro Woche beim Vater, mal drei oder vier.

Was Anna (48) und Jens (52) mit ihrer Tochter Leonie (13) und ihrem Sohn Ben (9) seit rund drei Jahren praktizieren, nennt sich Wechselmodell. Es bedeutet, dass Kinder getrennt lebender oder geschiedener Eltern zwei Lebensmittelpunkte haben, Mutter und Vater also in etwa gleichermaßen die Betreuung übernehmen. „Ohne Kommunikation und Kooperation funktioniert das nicht“, sagt Anna (alle Namen wurden von der Redaktion geändert). Sie und ihr Ex-Mann – beide sind berufstätig – müssen sich im Alltag ständig abstimmen, egal ob es um ihre Arbeitszeiten, die Hausaufgaben oder das Fußballtraining geht.  Sie tun das über WhatsApp oder telefonisch, sehen sich aber auch. Jens, der Vater, muss Schichtdienste leisten, die oft erst kurzfristig feststehen. „Das macht es sehr schwierig“, sagt er.

Lange Zeit war das Residenzmodell üblich und wurde im Streitfall auch von Familiengerichten favorisiert. Die Kinder wohnten bei der Mutter, den Vater „besuchten“ sie an Wochenenden.  Doch mit dem Abschied von der traditionellen Rollenverteilung gerät diese Regelung zunehmend ins Wanken. Nach einer Allensbach-Umfrage wünschen sich 51 Prozent der Trennungseltern eine in etwa hälftige Aufteilung der Betreuung ihrer Kinder. 15 Prozent gaben an, dies bereits umzusetzen. Anna und Jens haben sich gar nicht bewusst für das Wechselmodell entschieden. „Für uns war das  einfach klar“, sagt die Mutter. Der Vater betont: „Ich möchte meine Kinder nicht nur am Wochenende sehen.“

Doch was, wenn sich die Eltern nicht einig sind? In der politischen Diskussion ist das Wechselmodell ein Minenfeld. Die Auseinandersetzung dreht sich um die Frage, was am ehesten dem Kindeswohl dient und ob der Gesetzgeber aktiv werden muss. Es geht in einzelnen Streitfällen aber auch um einen Kampf von Männern um Gleichberechtigung und ein Recht am Kind – und um Frauen, die sich als bessere Eltern begreifen. Und es geht ums Geld.

Auf der einen Seite stehen Lobbygruppen wie der Verein Väteraufbruch für Kinder. „Allen Kindern beide Eltern“, ist seine Devise, ab Geburt und bei Scheidungen. Sprich: Das Wechselmodell – der Verein bevorzugt den Begriff  „Doppelresidenz“ – soll gesetzlich geregelt und das Unterhaltsrecht daran angepasst werden. Zuletzt bekamen die Väter Unterstützung von 60 Experten, die das „gemeinsame Getrennterziehen“ ebenfalls zum Leitbild machen wollen, darunter Familienrechtler und Psychologen.

Auf der gegnerischen Seite warnen etwa der Deutsche Kinderschutzbund und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vor einem staatlich erzwungenen Paradigmenwechsel. „Wir lehnen das Wechselmodell nicht grundsätzlich ab“, sagt VAMV-Chefin Erika Biehn der SÜDWEST PRESSE. Ob es funktioniere, hänge aber vom Einzelfall ab. Ein Gesetz könnte dazu führen, dass  Richter mehr zum Wechselmodell tendieren, ohne alle Facetten des jeweiligen Falls zu überblicken,  so die Warnung.

Die Rechtsprechung wandelt sich aber auch so schon. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Februar 2017, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Elternteils das Wechselmodell auch gegen den Willen des anderen Elternteils anordnen kann. Entscheidender Maßstab sei dabei immer das Kindeswohl, so die Richter. Bestärkt fühlen sich die Väter zudem durch eine Europarats-Resolution von 2015, die dazu aufruft, die Doppelresidenz in nationale Gesetze zu gießen.

Unter den Parteien will die FDP das Wechselmodell zum Regelfall machen. Bei den Jamaika-Sondierungen stieß sie damit aber auf Granit. Auf  fachlicher Ebene prüft das Bundesjustizministerium nach Auskunft eines Sprechers allerdings schon länger, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sorgerecht gibt. Auch das Familienministerium ist tätig. Es lässt in einer aufwändigen Studie den Zusammenhang von Kindeswohl und Umgangsrecht prüfen. Dafür befragen Forscher Eltern und Kinder, erste Ergebnisse werden Anfang 2018 veröffentlicht, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Doch ob zwei Zuhause für ein Kind nun gut oder schlecht sind, hängt letztlich immer von den individuellen Verhältnissen ab.

Experten sind sich wenigstens über die Mindestvoraussetzungen des Wechselmodells einig:  die Wohnortnähe und dass die Ex-Partner miteinander reden können. Bei Anna und Jens funktioniert das, obwohl der Alltag anstrengend ist und auch die Kinder „immer mal wieder nervt“, wie sie einräumen. Aus ihrer Sicht steht und fällt ihre Lösung aber damit, dass sie „die Kinder im Fokus haben“, nicht eigene Interessen. Und es ist auch eine Geldfrage, denn zwei kindgerechte Haushalte kosten nun mal mehr. „Darüber redet niemand“, sagt Anna. Jens findet die deutsche Familienpolitik insgesamt „zum Kotzen, vor allem den Kindern gegenüber“. Familien bräuchten mehr Unterstützung, unabhängig vom Lebensmodell.

Tanja Wolter | weiterlesen

Wechselmodell für Trennungskinder: Familiengerichtstag warnt vor Zwang

Tags: Familien – Familienrecht-Experten – Fake NEWS Familienrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht

FDP fordert Doppelresidenz im Familienrecht

Liebe Väter bitte unterstützt die FDP, damit auch entsorgte, entfremdete  Väter, teilweise auch Mütter  nach Trennung oder Scheidung 50/50 Umgangsrecht mit ihren Kindern durch die Doppelresidenz bekommen.
So kann es nicht weiter gehen, viele entsorgte Elternteile haben jahrelang schwere Depressionen und werden alleine mit dieser Diskriminierung nicht fertig, weil der Staat noch kein Gesetz zusammengebracht hat und noch immer die Ein-Eltern-Politik fördert. Für viele entsorgte Eltern ist der einzige Ausweg Suizid, 3/4 in Österreich und Deutschland sind Männer.

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In American family law, equal access rights mean 50/50 shared parenting. In German-speaking countries one speaks of „double residence=Doppelresidenz“ or „exchange model=Wechselmodell“
The new party in the German government „FDP“ has this as a coalition operation in their program.
Angela Merkel (CDU), Greens, however, continue to support the one-parent policy.

Admin of Family & Family law germany austria, am 12-11-2017

Artikel:

Familienrecht: Und das Kind gehört zu Mama

Die FDP will, dass Trennungskinder ein Recht darauf haben, abwechselnd bei Vater und Mutter zu leben. Doch Union und Grüne wehren sich. Wir erklären das Wechselmodell.
Familienrecht: Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Immer mehr Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Wechselmodell – auch wenn es im Familienrecht noch nicht verankert ist.
Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Immer mehr Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Wechselmodell.

Worum geht es?

FDP, Grüne und Union finden zwar überraschend viele Gemeinsamkeiten in der Familienpolitik. Doch einen Paradigmenwechsel wollen zumindest Union und Grüne nicht mittragen: Die FDP hatte gefordert, das sogenannte Wechselmodell für Kinder bei einer Trennung der Eltern zur Regel zu machen. Das würde bedeuten, dass beide Elternteile nach einer Trennung gleichberechtigt die Kinderbetreuung übernehmen. Betroffen davon wären alle Familien, in denen sich das getrennte Paar nicht auf ein Betreuungsmodell für die Kinder einigen kann – egal ob verheiratet oder unverheiratet.

Am Donnerstag hatte ein Bündnis von 60 verschiedenen Verbänden, Initiativen, Juristen, Psychologen und Therapeuten in einer gemeinsamen Erklärung die sogenannte Doppelresidenz als Leitmodell im Familienrecht gefordert. Der Widerstand gegen den FDP-Vorschlag hat verschiedenen Gründe: Während die Grünen Familien nicht so stark in ihren Möglichkeiten beschränken wollen, hält die Union (CDU/CSU) am traditionellen Familienbild fest.

Was ist das Doppelresidenz-Modell?

Doppelresidenz bedeutet, dass sich die Eltern die erzieherische und materielle Verantwortung teilen. Das Kind lebt bei diesem Modell sowohl bei der Mutter als auch beim Vater und nicht überwiegend bei einem von beiden. Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa. „Damit es funktioniert, dürfen die Eltern nicht weit voneinander entfernt wohnen. Den Mittelpunkt bildet dabei das soziale Umfeld des Kindes“, sagt Markus Witt vom Aktionsbündnis Doppelresidenz. Rechtlich betrachtet kommt das Modell einem Anspruch des Kindes gleich, zu gleichen Anteilen bei Vater wie Mutter leben zu dürfen.

Wie war es bisher?

Bisher ist das sogenannte Residenzmodell üblich. Kinder leben im Trennungsfall meist überwiegend bei einem Elternteil, in der Regel bei der Mutter. Streiten sich die Eltern darüber, bei welchem Elternteil das Kind überwiegend wohnen soll, sprechen sich die Familiengerichte eher für die Mutter aus. Das liegt an den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich stark an einem traditionellen Familienbild orientieren: Die Mutter kümmert sich um die Kinder, der Vater sorgt für Finanzen.

Warum wird das Wechselmodell gefordert?

Es gibt immer mehr Väter und Mütter, die sich auch nach der Trennung die Erziehung teilen wollen. Tatsächlich zeigt der Monitor Familienforschung des Bundesfamilienministerium aus dem Jahr 2015, dass die gleichberechtigte Aufteilung der Erziehungs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen das bevorzugte Familienmodell ist. Bereits heute praktiziert immerhin fast ein Viertel der getrennten Eltern mit ihren Kindern das Wechselmodell. Nach einer kürzlich veröffentlichten Allensbach-Studie sind 93 Prozent dieser Eltern auch zufrieden mit dieser Aufteilung.

Das Residenzmodell hat außerdem viele Nachteile: Väter sehen ihre Kinder trotz Sorge- und Umgangsrecht in vielen Fällen nur am Wochenende, müssen aber einen Großteil der materiellen Last alleine schultern. Die Mütter wiederum tragen die Hauptlast der Erziehung und können als Alleinerziehende Familie und Beruf nur schwer vereinbaren. Viele können nur Teilzeit arbeiten, erwerben daher weniger Rentenansprüche und sind im Alter von Armut bedroht. Oft geht es auch den Kindern bei dieser Aufteilung nicht gut, weil sie sich mehr Zeit mit beiden Elternteilen wünschen. Studien zufolge leiden Kinder darunter, wenn sich die Eltern über die Aufteilung streiten oder sie ein Elternteil nur noch am Wochenende sehen. Experten gehen davon aus, dass die Bindungsfähigkeit durch gleichberechtigte Elternschaft gefördert wird.

Die Position der Väter würde gestärkt

Wer würde von einer Änderung profitieren?

Weil die bisherige Rechtsprechung noch immer an einem konservativen Leitbild orientiert ist, haben Väter oft das Nachsehen, ihre Position würde also gestärkt. Im Februar hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil dieses Modell gestärktk (Az. XII ZB 601/15). Und schon im Mai 2013 gab es eine Reform des Sorgerechts für unverheiratete Eltern: Seither können Väter, die nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind, das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter bekommen.

Würde sich auch am Sorgerecht etwas ändern?

Das Sorgerecht besteht unabhängig vom Umgangsrecht – und umgekehrt. Wer das Sorgerecht hat, darf über Angelegenheiten des Kindes entscheiden, also zum Beispiel die Kita oder die Schule aussuchen. Damit ein Kind zu gleichen Teilen bei seinen getrennten Eltern leben kann, ist es von Vorteil, wenn beide auch das Sorgerecht haben – zwingend ist es aber nicht.

Das Umgangsrecht bedeutet, dass jedes Elternteil ein Recht auf den Umgang mit seinem Kind hat, selbst dann, wenn es nicht das Sorgerecht hat. Das Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Sowohl das Sorge- als auch das Umgangsrecht orientieren sich am Wohl des Kindes.

Wie viele Familien wären betroffen?

Das Aktionsbündnis schätzt, dass das Umgangsrecht von mindestens 250.000 Kindern pro Jahr für die Regelung infrage kämen. „In rund 56.000 Fällen pro Jahr müssen bisher die Familiengerichte hierzulande eine Aufteilung zwischen zerstrittenen Eltern finden“, sagt Witt. Es könnten aber noch viel mehr Familien sein. Denn immer weniger Eltern sind miteinander verheiratet. Kommt es zur Trennung, tauchen diese Fälle in keiner Statistik auf.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-11/familienrecht-trennung-kinder-aufenthaltsbestimmungsrecht/komplettansicht
Tags: Ungangsrecht – Sorgerecht – shared Parenting – Familienrechte – Gleichberechtigung – Right of access – custody – shared parenting – family rights – equal rights – germany

Vorsitzende Richterin Mag. Täubel-Weinreich gegen Beugestrafen, trotz OGH-Entscheidung

Traurig, wenn die „Vorsitzende Richterin der Richtervereinigung im Zivilrecht“ glaubt keine Sanktionen, wie Beugestrafen zum Schutz des Kindeswohls und auch gegen Entfremdung des Kindes, sowie gegen Entfremdung des Vaters durchführen zu müssen.
WOZU gibt es dann diese bestehenden Gesetze in Österreich, der Beugemaßnahmen und Geldstrafen als Sanktion gegen Entfremdung, wenn eine Richterin des Justizministerium diese eh  nicht verwendet und ablehnt?
Leider ist es nichts Neues, dieser Feminismus schadet den entsorgten Vätern in dieser Sache schon seit Jahrzehnten und fördert PAS, Elternentfremdung und Suizid.
Admin Familie & Familienrecht, am 6.August 2017
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Artikel:

Kampf ums Kind bis zur Beugehaft

Karin Petersdorfer mit Klienten…
Foto: KURIER/Gerhard Deutsch In der Beratung werden Kinderwünsche abgefragt

OGH-Urteil: Elternteil kann bei Gericht Strafe für Ex-Partner beantragen, wenn der das Besuchsrecht vereitelt.

„Wie oft“, fragt der Wiener Rechtsanwalt Johann Etienne Korab in einem Antrag an das Bezirksgericht, „muss sich ein Elternteil den Entzug eines Kontaktrechts gefallen lassen, damit dem rechtsbrechenden Elternteil vom Gericht die Grenzen aufgezeigt werden?“Die Antwort bekam er jetzt vom Obersten Gerichtshof – und sie betrifft nicht nur ihn: Elternteile, denen bei der Ausübung der vereinbarten Besuchsregelung vom Ex-Partner Steine in den Weg gelegt werden, haben das Recht, die Verhängung von Beugestrafen zu beantragen. grafik… Foto: /Grafik Hinter diesem Grundsatzurteil des Höchstgerichts stecken Tragödien. Immer öfter, nämlich 12.309-mal im Jahr 2016, können sich Eltern nicht darüber einigen, wann sich das gemeinsame Kind wie lange bei wem aufhalten soll und kämpfen darum vor Gericht. So wie Vater und Mutter von Stefan (Name geändert). Der Dreijährige lebt seit der Scheidung der Eltern bei der Mutter, dem Vater wurde vom Gericht das Recht eingeräumt, Stefan zwei Mal in der Woche mittags vom Kindergarten abzuholen und bis zum Abend zu sich nach Hause zu nehmen.Allerdings kann der Vater mit dieser Verfügung gar nichts anfangen. Die Mutter weigert sich nämlich beharrlich, ihm den Namen des Kindergartens zu nennen. Der Vater kann Stefan also gar nicht von dort abholen und sein Kontaktrecht daher auch nicht ausüben.Seit einem halben Jahr hält die Mutter ihren Ex-Ehemann mit Ausreden – wie er das empfindet – hin: Ein Mal ist angeblich der Sohn krank, ein anderes Mal sie selbst.Neuester vorgeschobener Grund – aus der Sicht des Vaters – für die Aussetzung des Besuchsrechts: Er hatte im Zuge des Scheidungsverfahrens auf ihre Ansprüche mit der Gegenforderung nach Schmerzensgeld reagiert, weil ihm der Entzug seines Sohnes seelisches Leid zufügen würde. Sie konstruierte daraus umgehend eine krankhafte psychische Störung des Vaters, die zur Sorge Anlass gäbe, er könne Stefan während des Besuchs nicht ordentlich betreuen.Schließlich reichte es dem Mann, und er stellte den Antrag, über seine Ex-Frau Beugehaft oder zumindest eine Beugestrafe von 5000 Euro zu verhängen.Das ist nicht aus der Luft gegriffen. In Kärnten wurde eine Mutter zu 50 Euro Beugestrafe für jeden der 44 Tage verdonnert, an denen sie verhindert hatte, dass ihre Tochter über Skype mit ihrem in einer anderen Stadt lebenden Vater telefonieren konnte. Die Richterin wollte mit den 2200 Euro Gesamtstrafe ein „deutlich spürbares“ Zeichen setzen.

Antrag zurückgewiesen

Zurück zum Wiener Fall und zum dreijährigen Stefan: Die Richterin wies den Antrag des Vaters, die Mutter abzustrafen, zurück. Wünschen könne er sich viel, aber Beugestrafen seien höchstens von Amts wegen auszusprechen – oder eben nicht.

 … Foto: KURIER/Franz Gruber

Der auf solche Fälle spezialisierte Anwalt Johann Etienne Korab focht das für den Vater bis zur letzten Instanz durch. Mit dem Ergebnis: Es gibt sehr wohl einen Rechtsanspruch auf solche Anträge, die behandelt und denen entweder stattgegeben werden muss oder die, mit entsprechender Begründung, abgewiesen werden müssen. Der OGH sagt: Wenn einem Elternteil vom Gesetz das Recht eingeräumt wird, eine gerichtliche Besuchsregelung zu beantragen, muss er auch das Antragsrecht auf Anordnung von Maßnahmen haben, die der Realisierung dieses Kontraktrechts dienen.

„Sonst muss die Kindesmutter ja das Gefühl haben, dass sie ihre Vereitelungsmaßnahmen sanktionslos weiterhin setzen kann“, sagt Anwalt Korab mit dem Urteil in der Tasche. „Ob der Vater deswegen das Kind jetzt sieht, ist allerdings fraglich“, wirft die Obfrau der Fachgruppe Familienrichter in der Standesvertretung, Doris Täubel-Weinreich, ein.

Was aber wirkt dann, wenn nicht Beugestrafen? „Man muss versuchen, beim Partner eine andere Sichtweise zu bewirken“, sagt die Richterin und verweist auf die Eltern- und Erziehungsberatung. Das Gericht kann das anordnen. Die Eltern sollten gemeinsam hingehen, damit sich nicht ein Partner allein besser darstellen kann, sondern die Interessen und Sorgen beider angesprochen werden.

Die Kosten (70 bis 120 Euro pro Stunde) müssen sich die Eltern teilen, und damit ist der nächste Streitpunkt vorprogrammiert.

Täubel-Weinreich fordert seit Jahren, dass die Elternberatung gefördert wird: „Es ist ein Skandal, der Staat fördert so viel anderes, und hier wird das Kind geschädigt.“ Sie selbst ordnet die Beratung nur an, „wenn die Eltern das auch bezahlen können.“

Beratung

Seit 1. April gibt es eine vom Familienministerium nach durchgeführten Hearings auf Grund  von festgelegten Qualitätsstandards erstellte Liste geeigneter Eltern- und Erziehungsberater (www.trennungundscheidung.at). Eine von ihnen ist Ursula Novak: „Die Androhung einer Beugestrafe in der Tasche zu haben, kann schon Sinn machen, wenn einem der Kontakt verwehrt wird“, sagt sie im Gespräch mit dem KURIER: „Das ist nicht angenehm, wenn zum Beispiel der Vater immer zittern muss: Wird das etwas mit dem Besuch oder nicht?“

Allerdings ändere die Beugestrafe allein noch nichts an der gesamten Stresssituation: „Bei der Beratung muss man auf Vater und Mutter einwirken, auf eine Elternebene zu kommen, auch wenn man als Paar getrennt ist“, sagt Novak: „In der Praxis höre ich oft von einem: ,Aber mit der oder mit dem kann man ja nicht reden.’ Man muss sich nicht gegenseitig nach dem Mund reden, aber man muss eine gemeinsame Lösung für das Kind finden.“

Mit dem Streit helfe man dem Kind nicht, ganz im Gegenteil, man belaste es zusätzlich. Die Beraterin bespricht in vielen Fällen nicht nur die Vorstellungen der Eltern, sondern fragt auch die Wünsche der Kinder ab. „Und die wollen weiterhin beide lieb haben, Papa und Mama“, sagt Ursula Novak.

FARCE – Papamonat ohne Rechtsanspruch – Väterkarenz in Österreich

Männer, welche die ersten drei Monate nach der Geburt ihres Babys daheim bleiben, bekommen dafür 700 Euro.
Nimmt der Kindsvater später auch echte Karenz, dann werden ihm die 700 Euro vom Kinderbetreuungsgeld wieder abgezogen.
siehe
https://familiefamilienrecht.wordpress.com/2017/04/09/vaeter-abzocke-papamonat-in-oesterreich/

Admin Familie Familienrecht, am 24.Juni 2017

Artikel:

Väterkarenz „Eine längere Karenz kommt eher selten vor“

Die AK-Expertin Birgit Klöckl spricht über Väter, die gerne länger beim Kind bleiben wollen – und die Angst vorm Jobverlust.

Laut Birgit Klöckl, Referentin in der Arbeiterkammer Steiermark, sind zwei- oder dreimonatige Väterkarenzen durchaus üblich. Dass Väter längere Zeit zuhause beim Kind bleiben, komme beispielsweise dann vor, wenn die Mutter selbständig tätig ist und es beruflich vereinbar sei. „Ich habe auch Väter in der Beratung, die ein halbes Jahr oder ein Jahr in Karenz gehen, das ist aber eher selten der Fall“, erzählt die Juristin aus der Praxis. „Oft kommen Vater und Mutter gemeinsam zu einer ersten Beratung und ist die Bereitschaft der Väter hoch, eine Karenz in Anspruch zu nehmen, vor allem beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Die Frage ist manchmal jedoch, wird es gerne im Betrieb gesehen oder nicht. Unlängst kam ein Vater zur Beratung, der zwar gerne in Karenz gehen würde, diese jedoch tatsächlich nicht antreten wird, aus Angst danach seinen Arbeitsplatz zu verlieren“, schildert die AK-Expertin.

Links zum Thema:
Familienministerium
Arbeiterkammer

Die Männer kämen dabei aus allen Branchen und aus allen Bildungsbereichen: „Es sind Arbeiter genauso dabei wie Angestellte oder Führungskräfte. Die Bereitschaft in den Betrieben ist immer auch abhängig von den Vorgesetzten“, sagt Klöckl. Kommt es auch zu Kündigungen von Vätern nach längeren Karenzen? „Während der Karenz oder einer Elternteilzeit besteht ein Kündigungsschutz. In Einzelfällen kommt es jedoch vor, dass schon bei Meldung einer Karenz der Dienstgeber eine Kündigung ausgesprochen hat und wir eine Klage bei Gericht auf aufrechtes Dienstverhältnis eingebracht haben. Wird aufgrund einer Väterkarenz ein Dienstverhältnis beendet, besteht auch Anspruch auf Schadenersatz nach dem Gleichbehandlungsgesetz wegen Diskriminierung. Hier hängt ein positiver Verfahrensausgang jedoch von der Beweisbarkeit ab.“

Papamonat
Beim Papamonat („Familienzeit“) gibt es keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch, es ist also eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitgeber zu treffen. Im öffentlichen Dienst ist etwa der Sonderurlaub nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz maßgeblich, auch öffentlich Bedienstete in einigen Bundesländern haben die Möglichkeit eines Papamonats. In der Privatwirtschaft bestehen vor allem in größeren Betrieben Betriebsvereinbarungen, in denen der Papamonat geregelt ist.

Mit 1. März 2017 trat das Familienzeitbonus-Gesetz in Kraft, das erwerbstätigen Vätern unmittelbar nach der Geburt des Kindes eine finanzielle Unterstützung gewährt. Der Neo-Papa kann dann – im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber – für ein Monat zuhause beim Baby bleiben.

Der Bonus muss binnen 91 Tagen ab dem Tag der Geburt des Kindes bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Anspruch auf Familienbeihilfe, gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und der Mutter, Inanspruchnahme der Familienzeit im Unternehmen sowie zuvor mindestens ein halbes Jahr ununterbrochene Erwerbstätigkeit. Täglich sind 22,60 Euro vorgesehen, das macht rund 700 Euro in diesem Monat. Wichtig ist: Familienzeitbonus und Kinderbetreuungsgeld können nicht gleichzeitig bezogen werden, der Familienzeitbonus wird auf das Kinderbetreuungsgeld angerechnet. Laut dem Familienministerium bezogen im Mai 174 Jungväter einen Familienzeitbonus.

Von Stefan Tauscher | 06.50 Uhr, 11. Juni 2017
http://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5231910/Vaeterkarenz_Eine-laengere-Karenz-kommt-eher-selten-vor
Tags: Gesetze Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria –

Lidl hat Papamonat für Väter – Einzelfall in Österreich?

Bis zum heutigen Tag gibt es keinen Rechtsanspruch für den „Papamonat nach der Geburt“. Der österreichische Gewerkschafter und Politiker Alois Stöger, welcher seit dem 26. Jänner 2016 Arbeits- und Sozialminister Österreichs der SPÖ ist und die Familienministerin Sophie Karmasin ÖVP haben es bis zum heutigen Tag nicht zusammen gebracht einen Rechtsanspruch, für Arbeitnehmer bzw. Väter, zu verhandeln oder gesetzlich zu verankern.
PS: Danke an die Firma Lidl, ein großartiger Schritt der vaterlosen Gesellschaft in Österreich entgegen zu wirken.
😉

Kommentar
Admin Familie u. Familienrecht, am 17-05-2017:

Artikel:

Papa-Monat bei Lidl Österreich

Familienfreundlicher Arbeitgeber ermöglicht Familienzeit

Lidl Christian Schug

Lidl Christian Schug
Christian Schug, Vorsitzender der Geschäftsleitung Lidl Österreich

Lidl Österreich kümmert sich um seine Mitarbeiter. Dabei steht die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Fokus.

Mit dem „Papa-Monat“ macht der „Beste Arbeitgeber Österreichs“ einen weiteren Schritt in die richtige Richtung.
Lidl Österreich kümmert sich um seine Mitarbeiter. Dabei steht die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Fokus. Mit dem „Papa-Monat“ macht der „Beste Arbeitgeber Österreichs“ einen weiteren Schritt in die richtige Richtung.
Bereits im letzten Jahr hat sich Lidl Österreich dafür entschieden, am Audit „berufundfamilie“, einer Initiative des Familienministeriums, teilzunehmen. Darüber hinaus ist Lidl Österreich Teil des Netzwerks „Unternehmen für Familien“. Im Rahmen des Audits „berufundfamilie“ bietet das Unternehmen seit März 2017 als eines der ersten seinen Mitarbeitern auch die sogenannte „Familienzeit“ an. Mit diesem „Papa-Monat“ gibt es für die Mitarbeiter eine weitere Möglichkeit, Berufliches und Privatleben noch besser zu verbinden. „Wir wollen, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei uns wohlfühlen. Denn nur, wer auch genug Zeit für Familie und Privatleben hat und Ausgleich findet, kann auch im Beruf sein Bestes geben“, bestätigt Christian Schug, Vorsitzender der Geschäftsleitung.
Was ist der Papa-Monat?
Die korrekte Bezeichnung dafür ist „Familienzeit“, auch dieser Begriff trifft es sehr gut: Frischgebackene Väter können sich eine berufliche Auszeit nehmen und bekommen so mehr Zeit für ihre Familie.
Wir stehen als Unternehmen voll hinter dieser Idee und wollen jedem Einzelnen diese Familienzeit ermöglichen“, erklärt Christian Putz, Leiter Personal bei Lidl Österreich.
Auch der Betriebsrat lobt die positive Entwicklung: „Die freiwillige Einführung des Papa-Monats macht Lidl Österreich zu einem noch familienfreundlicheren Arbeitgeber, der die Zukunft der Arbeit fair gestaltet.
Eben ein echter ‚Great Place to Work‘“, so Michael Wörthner, Betriebsratsvorsitzender bei Lidl Österreich.
Die Familienzeit kann innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden und zwischen 28 und 31 Tage dauern. Eine schöne Zeit also für alle Jungeltern, die man mit dem neuen Familienmitglied nutzen kann. Die berufliche Auszeit wird außerdem von der zuständigen GKK mit 22,60 Euro pro Tag unterstützt.
Das sagen die Mitarbeiter:
„Der Papa-Monat bietet mir die einzigartige Gelegenheit, die ersten Lebenswochen unseres Babys voll mitzuerleben. Ich habe mit meinem Chef alles besprochen und mich mit meinem Team abgestimmt. Das war für alle Seiten sofort okay. Für mich ist dieses Angebot einmal mehr der Beweis dafür, dass Lidl ein super Arbeitgeber ist“, sagt Christoph Posawetz, Aus- und Weiterbildungsleiter und einer der ersten Papas, der das Angebot in Anspruch nimmt.
Lidl Österreich ist ein „Great Place to Work“
Dass Lidl Österreich ein sehr guter Arbeitgeber ist, wurde erst kürzlich wieder bestätigt: Das Salzburger Unternehmen wurde bereits zum vierten Mal in Folge vom unabhängigen „Great Place to Work“-Institute als einer der besten Arbeitgeber Österreichs ausgezeichnet. Erstmals schaffte es Lidl Österreich sogar an die Spitze in der Kategorie X-Large mit mehr als 500 Mitarbeitern und ist damit der „Beste Arbeitgeber Österreichs“ in dieser Kategorie. Das ist kein Zufall. Denn das Unternehmen kümmert sich ganz bewusst und intensiv um seine Mitarbeiter. Erst Anfang März wurde beispielsweise der Mindestlohn erneut angehoben. Die Mitarbeiter erhalten damit seit 1. März 10,50 Euro pro Stunde in Gehaltsgebiet A und 11,50 Euro in Gehaltsgebiet B (Salzburg und Vorarlberg). Umgelegt auf eine monatliche Arbeitszeit von 167 Stunden bedeutet das statt 1.546 Euro laut Kollektivvertrag ein Gehalt von mindestens 1.754 Euro bzw. 1.921 Euro im Monat. Das ist eine Überzahlung von bis zu 25 Prozent gegenüber dem Kollektivvertrag.

Bildtext
(Abdruck für Pressezwecke honorarfrei, Fotonachweis: Lidl Österreich):
Bild 1:
Christian Schug, Vorsitzender der Geschäftsleitung Lidl Österreich
Bild 2: Christian Putz, Leiter Personal Lidl Österreich
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Lidl Österreich steht für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und beschäftigt mehr als 4.800 Mitarbeiter. Der heimische Lebensmittelhändler mit Sitz in Salzburg betreibt mittlerweile drei Logistikzentren und über 200 Filialen in ganz Österreich. 2017 wurde das Unternehmen zum 4. Mal in Folge als einer der besten Arbeitgeber Österreichs ausgezeichnet, und 2016 erstmals auch „Händler des Jahres“ in der Kategorie Diskont. Das vielfältige Sortiment bietet eine Auswahl von 1.500 verschiedenen Artikeln – rund ein Drittel davon aus Österreich. Ein durchdachtes Logistikkonzept ermöglicht neben echter Frische ein Angebot von jährlich rund 5.000 zusätzlichen Aktionsartikeln, das auch internationale Spezialitäten aus ganz Europa umfasst.
Lidl Österreich ist sich seiner Verantwortung für Mensch und Umwelt bewusst. Unter dem Titel „Auf dem Weg nach morgen“ übernehmen wir in unserem täglichen Handeln ökonomische, soziale und ökologische Verantwortung. Wir stehen für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Dabei verstehen wir unter „Leistung“ nicht nur Menge, Qualität und Einkaufsatmosphäre. Wir zählen dazu heute auch die Verantwortung, die wir als Unternehmen für alle Anspruchsgruppen entlang der Wertschöpfungskette übernehmen.
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Downloads

Lidl Christian Schug
Christian Schug, Vorsitzender der Geschäftsleitung Lidl Österreich

Lidl Christian Putz
Christian Putz. Leiter Personal Lidl Österreich
05.04.2017
https://presse.lidl.at/News_Print.aspx?id=46908
Tags: Familienzeit – Väterkarenz – Papamonat – Geburt – familienfreundlich – Arbeitgeber – Gesetze Österreich – Vaterschaft –

25. April ist internationaler PAS-Tag – kein Feiertag

Parental Alienation Awareness Day (PAAD)

Eltern-Kind-Entfremdung - Welttag
Artikel 25.April 2017 >>>

WAS FÜR EIN GEILER TAG

25. April internationaler PAS-Tag
25. April internationaler PAS-Tag

Der 25. April ist ja der internationale PAS-Tag – im Grunde kein Feiertag.

Heute haben sich aber wieder Väter ohne Rechte, die Männerpartei und Vaterverbot gemeinsam vor dem Familienministerium eingefunden um auf die Thematik im Zuge einer Petition aufmerksam zu machen.

Bundesministerium für Familien und Jugend
Bundesministerium für Familien und Jugend

Schön, wenn wieder die Väterplattform geschlossen auftritt!

Insgesamt fanden sich grob 25 Leute zumindest zeitweilig ein um auf das Thema aufmerksam zu machen.

Gleich zu Beginn hatten wir Besuch vom Verfassungsschutz, der uns auch eifrig fotografierte. Für Aufregung sorgte, dass wir das mitgebrachte Zelt wegen des Windes an einer Säule am Gebäude festmachten – 2 ministrielle Beamte reklamierten das sofort und verlangten eine sofortige Entfernung. Auf solche Diskussionen lassen wir uns erst gar nicht mehr ein. Flugs wurde die Hausverwaltung gerufen, die für das komplette Gebäude zuständig ist (dort ist nicht nur das Bundesministerium für intakte Familien beheimatet) – ihm erklärten wir, dass das für die Sicherheit der Passanten erforderlich sei – KEIN PROBLEM! Die beiden Beamten zogen mit verdroßenem Gesicht ab 🙂

Vorher riefen sie noch die Polizei – die traf dann bald ein. Der Revierinspektor meinte auch, das ist alles polizeilich genehmigt, alle Unterlagen wurden auch dem Bundesministerium für intakte Familien zugesandt – die wollten plötzlich gar nichts mehr von einem Zelt wissen…… 😉

Die Polizei klärte die Beamten auch auf, dass alles rechtens sei – wir hatten ein ausgesprochen gutes Verhältnis zueinander: „Wenn die Stress machen, ganz einfach bei mir melden – ich komme dann gleich“ (y) Herzlichen Dank an die Wiener Polizei!!!

Bertone Rapac war so freundlich und spendete uns eine Palette Energydrinks und zwei SixPacks Mineralwasser – herzlichen Dank dafür!


Frequenz gab es dort verhältnismäßig wenig, das hielt aber einen heute in Höchstform befindlichen Carlo Wien nicht ab, auf wirklich fast jeden zuzugehen. Wieder einmal hat er für legendäre Fotos gesorgt mit seinem Charme, dem man kaum auskommt. Spitze! So wurden Motorräder, Vespas, Helme usw. gepimpt.

Von der Männerpartei fand sich Martin Harrich ein.
Von Vaterverbot ist aus Salzburg Anni Lemberger angereist – auch ihre Studie wurde dem Kabinett übergeben.

Supergenial war auch, dass Matthias Houdek und Ferad aus Oberösterreich angereist sind – Ihnen gebührt für die Anreise – extra zu diesem Event – unsere allergrößte Hochachtung!!!!

Zu Matthias Houdek muss ich eine kurze Geschichte erzählen. Er hat sich selbst vertreten in seinem Fall (der Sohn wohnt mittlerweile bei ihm – die Tochter noch bei der KM). Er hatte den unglaublichen Mut in seinem Verfahren nach einer Stickeranforderung bei Rainer Bugl zu Gericht mit diesem Sticker auf der Brust demonstrativ anzutreten. Er meint, dass ihn deswegen die Richterin anders behandelt hätte – ich kann das nicht beurteilen. Seine Danksagungen an die Facebookgruppe von VoR war rührend; er hätte so viel Hilfe im Forum erfahren, auch rechtliche Hinweise, dass er dies zu einem Teil seines Erfolges zählt. Gänsehaut und BRAVO an UNS ALLE!!!!!!!!!!!! Jetzt hat er die Energie sich auch selbst einzubringen!

Flugs wurde auch gleich eine Bande der Oberösterreicher und Anni Lemberger geschmiedet, die in Kooperation mit René Allenbach in Kontakt treten wird. In einer Linzer Einkaufsstraße wird demnächst auch auf die Petition hingewiesen werden und Unterschriften gesammelt werden. VoR wird mit ganzer Kraft und Equipment unterstützen. (y)

Auch betroffene Großeltern fanden sich am Stand ein, die Mitglieder dieser Gruppe sind – allerherzlichen Dank für das Bewusstsein und die Courage!

Die Rechtsanwältin Michaela Krankl, die sich bereits vor Jahren den Titel als „Anwältin der Kinderrechte“ verdient hat, fand sich auch ein und unterstützte uns. Sie war auch Teil der Abordnung die den vorher vereinbarten Termin im Kabinett des Familienministeriums wahrnahm. Sie wurde kompetent von unserem Obmann Martin Morauf, unserem Lobbyisten Maximilian Urban und dem renommierten Kinderarzt und PAS-Spezialisten Robert Holzer flankiert.

Geschlagene 45 Minuten dauerte deren Gespräch im Ministerium – in einem Monat wurde eine weiterführende Kontaktaufnahme ausgemacht!

Diesmal hatten wir sogar 2 Kameras im Einsatz, einerseits von Christian Schmölz, anderseits von Kurt Ackermann vom Team PAGO https://teampago.wordpress.com/

Es wird auch ein Video zu der Veranstaltung geben – allerdings bitten wir diesbezüglich um Geduld, da der 1. Mai und somit die nächste Aktion, der Genderkongress in Nürnberg und 2 weitere Aktionen aktuell anstehen. Schön, wenn viel zu tun ist – aktuell arbeitet der VoRstand und die Ehrenamtlichen auf Hochtouren.

Am 2.6.2017 findet auch unsere 10-Jahresfeier in Wien statt – auch da ist immens zu organisieren – im Moment arbeiten wir alle am Limit.

Ich habe bei Weitem nicht alle anwesenden Personen genannt, so hat auch bereits Werner Geißeder vorab erste Bilder ins Netz geschickt. Dragisa Jovanovic hat uns noch VOR Beginn der Veranstaltung seine Flex zur Verfügung gestellt, damit wir nach der gestern bemerkten erneuten Attacke auf unser Büro überhaupt Zugang zum Büro hatten.

VoR bedankt sich bei ALLEN teilnehmenden Personen – heute haben wir Eindruck gemacht!

Die Portierloge des Familienministeriums hat auch unsere Petetion unterschrieben – ebenso wie andere Ministeriumsangestellte! DANKE!

Heute war der Startschuss zur Petition – demnächst wird man mit Clemens Costisella und seinem Verein Väter für Recht weitere Unterschriften sammeln. http://www.v-f-r.at/
(Unterlagen werden noch zugesandt)

Klasse, wenn österreichweit zusammengearbeitet wird!

Ein guter Tag für unsere Kinder! Noch nichts erreicht, wir sind und bleiben dran!

Im Auftrag unserer Kinder!

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25. April, internationaler Tag Eltern-Kind-Entfremdung (PAS)


Presseaussendung:
25. April: Tag gegen Elternentfremdung

25. April, Tag gegen Elternentfremdung: heimliche Gewalt von unheimlichen Ausmaßen!

Die österreichische Väterplattform begeht am 25. April den internationalen Tag gegen Elternentfremdung. Dazu stellt die Männerpartei klar: Elternentfremdung ist tiefgreifende Gewalt gegen zahlreiche Menschen.

Ist Elternentfremdung Gewalt?
Gewalt definiert sich dadurch, dass jemand beeinflussend, verändernd oder schädigend auf andere einwirkt. Elternentfremdung schadet nachweislich Kindern, Elternteilen (zumeist Vätern) und vielen Verwandten (zumeist väterlicherseits). Somit ist jede Elternentfremdung fortgesetzte Gewaltausübung gegen mehrere Personen.

Das Ignorieren von Gewalt durch Elternentfremdung in Politik und Justiz
Die österreichische Politik und Österreichs Justiz scheint meisterlich im Ignorieren von Gewaltformen wie Elternentfremdung zu sein. Doch ebenso, wie der Baum im Wald auch dann vom Blitz getroffen wird, wenn wir nicht hinsehen, handelt es sich bei jeder Elternentfremdung klipp und klar um brutale, seelische, familiäre Gewalt, egal, ob wir hin- oder wegsehen.

Die gesellschaftliche Dimension
Gewalt wird umso bedrückender erlebt, je weniger die Gesellschaft betroffene Menschen vor dieser Gewalt schützt. Elternentfremdung wird noch immer bagatellisiert, allzu schnell wird dem gewaltausübenden Elternteil Glauben geschenkt und sogar dem Gewaltopfer, dem entfremdeten Elternteil, die Schuld an der eigenen Lage zugeschoben.

Die aktive Mittäterschaft der Republik Österreich
Traumatisch wird Gewalt endgültig, wenn sich der Staat durch Politik und Justiz auf die Seite der Gewalttäter stellt und sie bei ihrer fortgesetzten Misshandlung anderer schützt und unterstützt. Die Männerpartei beweist mit zahllosen Beispielen, wie Ämter und Justiz durch Passivität, Verschwendung von Zeit und schließlich sogar aktiv durch Stellungnahmen, Gutachten, Entscheidungen und Beschlüssen Elternentfremdung unterstützen. Die Politik wirkt an dieser fortgesetzten Gewalt mit, indem sie nicht einmal Zahlen und Daten erhebt, massenweise Beschwerden ignoriert und somit wissentlich Gewalt duldet und unterstützt.

Will die Republik Österreich weiter Mittäter sein?

Die Männerpartei fordert, gemeinsam mit der österreichischen Väterplattform, zum internationalen Tag gegen Elternentfremdung:

– Anerkennung der Eltern-Kind-Entfremdung als tiefgreifende Gewalttat und Bekenntnis zum Auftrag des Staates, diese Gewaltform ebenso verhindern zu wollen wie andere Formen der Gewalt.

– Verankerung von Eltern-Kind-Entfremdung als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch, Festlegung von abschreckenden Strafen und tatsächliche Verhängung unbedingter Strafen, zum Schutz der Menschen in Österreich vor Gewalt.

– Unterstützung und Hilfe für Opfer, durch niederschwellige Beratung, kompromisslose Unterstützung, schnelles, präventives Eingreifen und Wiedergutmachung für alle Betroffenen Österreichs, deren Leid durch das Handeln oder Unterlassen der Republik oder von Einzelpersonen mitverursacht wurde.

Glaubwürdiger Gewaltschutz kann nicht mit einem blinden Auge und Scheuklappen durch die Welt gehen. Die Forderungen der Väterplattform sind grundlegend. Immer mehr Menschen in Österreich sehen Bedarf für solche grundlegenden  Änderungen. Die Väterplattform wird alle Anstrengungen daran setzen, dass diese Einsicht endlich bei Österreichs Politik und Justiz ankommt.

Die österreichische Väterplattform ist ein Dachverband der Vereine „Väter ohne Rechte“, Vaterverbot, Kindergefühle, INEV, „Papa gibt Gas“ und der Männerpartei.
„Väter ohne Rechte“ startet am 25. April für dem Familienministerium der Väterplattform: http://www.vaeter-ohne-rechte.at/petitionsstart-pas-ins-strafrecht-25-april-ist-internationaler-pas-tag/

 

Hinweise:
Zahlen für Österreich wurden von öffentlicher Hand nie erhoben. Daher hier ein Vergleich mit Großbritannien: 50% aller Trennungsväter sehen ihre Kinder unregelmäßig bis gar nicht.
http://www.theguardian.com/news/datablog/2013/nov/20/non-resident-dads-relationship-children
Gesundheitliche Schäden durch Elternentfremdung:
Deutsches Ärzteblatt:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/35550/Parental-Alienation-Syndrome-Nicht-instrumentalisieren-lassen
Prof. Ursula Gresser:
http://www.zdf.de/volle-kanne/das-leid-der-scheidungskinder-kontaktabbruch-schlimmer-als-tod-eines-elternteils-infos-von-prof.-ursula-gresser-44495890.html
Ärztekammer Salzburg:
http://www.aeksbg.at/documents/10682/3869170/AK_15+medium-11%2B12_WEB.pdf/ac59379d-e8e9-4c0f-9ef0-c4ed864c1772?version=1.0&t=1449735703000
Ein Fallbeispiel unter vielen:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/familie/feindbild-vater-das-entfremdete-kind-1653630.html

Link zum Beitrag:
https://www.maennerpartei.at/tag-gegen-elternentfremdung-heimliche-gewalt-von-unheimlichen-ausmassen/

 

Kontakt:

Zentrale:
+43/664/100 33 01
internet@maennerpartei.at

Bundesvorsitzender:
Hannes Hausbichler
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/78 67 456

STEUERGELDVERSCHWENDUNG – SPÖ ÖVP für Frauenministerin

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Italia
– lingua italiana (traduzione di Google)
 
France
– français (traduction Google)

Haben unsere ÖVP SPÖ Politiker Eier

oder sitzen da nur lauter Waschlappen in der Regierung?

 

STEUERGELDVERSCHWENDUNG SPÖ ÖVP
von 10 Millionen Euro für Frauenministerium

 

Wer braucht eine Frauenministerin ?
Männerminister gibt es auch keinen.

 

Steuergeldverschwendung Frauenministerin
Steuergeldverschwendung Frauenministerin – Foto vom Standard Artikel: http://derstandard.at/2000053736745/Rendi-Wagner-wird-Ministerin-fuer-GesundheitFrauen-und

Wer fördert die entsorgten Männer und Väter nach einer Trennung oder Scheidung?
Niemand.

Die Männer und Väter in Österreich sind nach einer Trennung sowieso in jeder Hinsicht die Blöden.
90% Frauen sitzen in den Familiengerichten, da haben Männer meistens  absolut keine Chance und eine Richterin ablehnen, ist in Österreich, in der Praxis unmöglich.
Bei 90% der Trennungseltern bleiben die Kinder bei der Mutter, wo ist da die Gleichberechtigung?

Jetzt noch 10 MILLIONEN EURO Steuergelder für eine Frauenministerin raus schmeißen, ist ja echt eine FRECHHEIT.
Für die diskriminierten Männer gibt es ja auch keinen Männerminister. Im übrigen möchte ich den Hr. Bundeskanzler Christian Kern SPÖ darauf hinweisen, dass die Selbstmordrate in Österreich deutlich über den Durchschnitt von Deutschland liegt. 3/4 dieser Suizide sind Männer. PAS-Suizide nach Trennung oder Scheidung sind ein großer Faktor, die Entfremdung vom eigenen Kind spielt hier eine wesentliche Rolle.
Vielleicht kann ja der Hr. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner ÖVP auch einmal drüber nachdenken. Die Gesellschaft wird durch solche Aktionen komplett zerstört. Diese Entfremdung spielt nicht nur bei entsorgten Väter (tlw. Mütter) eine wichtige Rolle, sondern auch bei den Trennungskindern.
Es gibt weltweit diverse Studien welche bestätigen, dass entfremdete Kinder sich wesentlich leichter radikalisieren. Im Zuge der Terrorprävention, sollte man hier wichtige Schritte setzen. Die „gehirngewaschenen entfremdeten Kinder“ sind unsere TERRORISTEN der 2.Generation in 5-10 Jahren, auch dazu haben viele Nahostexperten die gleiche Ansicht. Bei sogenannten entfremdeten Teenager, welche möglicherweise als Einzeltäter sich von der Gesellschaft nicht mehr verstanden fühlen, wird der Verfassungsschutz es noch schwerer haben als heute.

Ein wesentlicher Schritt zur Terrorprävention wäre, den Posten der Frauenministerin aufzulassen und eine vorbildhafte Familienpolitik für unsere Trennungskinder von Vater und Mutter zu gestalten.

Deshalb ist es wichtig, das unsere Kinder auch nach Trennung oder Scheidung den Kontakt und die Vorbildfunktion von Vater und Mutter erhalten bleibt.

Die 10 Mill. Euro Steuergelder sollte man einsparen oder dem Familienministerium zuordnen.

Die Zukunft von Österreich sind „normale“ Kinder, sie brauchen als Vorbild beide Eltern.
Eine feministische Frauenpolitik, welche die Entfremdung fördert ist hier komplett fehl am Platz, deshalb verzichten Sie bitte komplett auf die Förderung mit 10 Millionen und die künftige Frauenministerin.

BITTE machen Sie eine vernünftige präventive Politik, für unsere Kinder, Mütter und auch Väter.
Danke

Admin Familie & Familienrecht, am 7.März 2017, 18h39

Tags: Pamela Rendi-Wagner – Frauentag