Welche Familienförderungen gibt es in Österreich 2019

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Zitat:

Familienförderungen in Österreich 2019

Hier eine Auflistung dessen, was Familien in Österreich bekommen. Einfach, weil ich weiß, dass es uns hier als Familie finanziell wirklich gut geht und es vielen Ländern dieser Erde nicht so ist. Danke Österreich!

Familien werden in Österreich besonders finanziell bedacht. Was gut und richtig ist, denn ohne gesunde, stabile Familien, kein gesundes Land!

Logisch, dass nicht allein der Staat für eine gesunde, stabile und intakte Familie verantwortlich, sondern jeder Einzelne gefragt, ist. Der Staat kann durch finanzielle Zuwendungen jedoch dafür sorgen, dass wenigstens dieser Punkt kein Hindernis für Familienplanung darstellt.

Ein paar aufgelistete Förderungen sind nicht speziell auf Familien ausgelegt, können also auch aufgrund anderer Lebensumstände beantragt werden.

  • Wochengeld: Die ersten acht Wochen vor der Entbindung und die ersten acht Wochen nach der Entbindung erhält Frau weiterhin ihr volles Gehalt und hat ein absolutes Beschäftigungsverbot.
  • Familienbeihilfe (Kindergeld): Jede Familie bekommt einen monatlichen Betrag, der gestaffelt nach dem Alter des Kindes ausbezahlt wird. Je älter das Kind, desto höher die Familienbeihilfe. Höhe der Familienbeihilfe
  • Familienzuschuss (Land Vorarlberg- speziell bei uns jetzt): Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder. Familienzuschuss Vorarlberg
  • Um alle Bundesländer mit aufzuzählen: Hier die Familienunterstützung der einzelnen Länder (Österreich). Viele Bundesländer haben noch eigene Regelungen als Zusatz zu dem staatlichen Geld.
  • Kinderbetreuungsgeld: Das Kinderbetreuungsgeld steht in zwei Systemen zur Verfügung. Es kann entweder als Pauschalleistung (vier Varianten) oder als einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen werden. Varianten und Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Es besteht die Möglichkeit eines Zuverdienstes, dessen Maximalhöhe jedoch genau festgelegt ist.
  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Alleinerziehende.
  • Elternteilzeit: Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit oder auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Dieser Anspruch gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben beziehungsweise die Obsorge für das Kind innehaben. Zusätzlich hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
  • Bis 2019 gibt es noch den Alleinverdienerabsetzbetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungsgeldern. Dies wird jedoch durch die neue Steuerreform hinfällig.
  • Steuererleichterung für Familien: „Familienbonus Plus tritt ab 2019 in Kraft: Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird die Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1 500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen. Geringverdienende Alleinerziehende beziehungsweise Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von maximal 250 Euro pro Kind und Jahr.
  • Familienzeitbonus (Familienmonat): Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin) unterbrechen, ist ein „Familienzeitbonus“ vorgesehen.
  • Familienhärteausgleich aufgrund von Notsituationen- ist jedoch an Bedingungen geknüpft.
  • FamilienhospizkarenzZuschuss, wenn z.B. ein Kind schwer erkrankt ist und seiner Arbeit nicht mehr nachkommen kann, kann man diese Förderung beantragen.
  • Kindererziehungszeiten für die Pension: Für jedes Kind werden vier Jahre ab der Geburt weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt. Falls während der vier Jahre ein weiteres Kind auf die Welt kommt, verfällt es jedoch vom vorherigen Kind.
  • Freifahrt und Fahrtenbeihilfen: Eltern werden bezüglich der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmittel unterstützt und entlastet.
  • AMS- Kinderbetreuungsbeihilfe: Die Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kost­en­pflicht­ig­en Kinderbetreuungsplatz.
  • Geringverdiener können einen Heizkostenzuschuss beantragen.
  • Wohnbeihilfe kann zudem noch beantragt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind bzw werden. (Allerdings ist die Seite grad nicht abrufbar, daher bin ich verunsichert, ob es diese Förderung überhaupt noch gibt).
  • Kosten für den Kindergarten ist Bundesländer abhängig. Das letzte Kindergartenjahr ist in Österreich verpflichtend und daher kostenlos. Hier im Land Vorarlberg werden die Beiträge ab 3 Jahren bezuschusst, davor müssen die Eltern komplett selbst für die Betreuung aufkommen- wenn erforderlich. Es besteht kein Recht auf einen Betreuungsplatz.

Alles in allem haben Familien in Österreich einen guten finanziellen Start, egal welches Familienmodell sie leben, daher bin ich froh und glücklich meine Kinder in Österreich aufziehen zu dürfen.

Besonders unsere konservative Familienform: Vater, Mutter, Kinder und die Mutter zu Hause kann oft aufgrund finanzieller Diskrepanzen nicht mehr umgesetzt werden, auch wenn Familien sich dies vielleicht wünschen würden. Hier ist es laut uns gut möglich. Wenigstens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes und mit Durchschnittgehalt.

Falls ich Förderungen vergessen haben sollte, bitte im Kommentarfeld angeben. Danke!

Quelle:
https://andererseitsblogazin.wordpress.com/2018/12/23/familienfoerderungen-in-oesterreich/

Tags: Armut – Gesetze Österreich – Kindeswohl – Obsorge –

Kindergeld verwirrt junge Eltern

Das neue Kindergeld verwirrt junge Eltern

Jungfamilien, die sich über das neue Kindergeld zu ungenau informieren, fallen um Geld um. Oft geht es sogar um Tausende Euro.

Total flexibel – so präsentiert sich das neue Kinderbetreuungsgeld. Es gilt für ab 1. März 2017 geborene Kinder. Die Bundesregierung wollte frischgebackenen Eltern mehr bieten als die früheren vier  Bezugsmodelle. Die neue Flexibilität sieht so aus: Mütter und Väter können auf den Tag genau bestimmen, wie lange sie Kindergeld beziehen wollen. Die Höhe variiert entsprechend der Bezugsdauer. Je weniger Tage man beantragt, desto höher ist das Taggeld. Bleibt man länger beim Baby zuhause, sinkt das Taggeld entsprechend. Die Mindestbezugsdauer beträgt 365 Tage (Tagsatz 33,88 Euro). Nimmt der zweite Elternteil zusätzlich mindestens 91 Tage Kinderbetreuungszeit, erhalten die Eltern 15.449 Euro. Die selbe Summe zahlt die Gebietskrankenkasse auch Paaren, die maximal 1063 Tage Kindergeld (Tagsatz 14,53 Euro) beziehen. Dabei muss der Vater mindestens 20 Prozent der Kinderzeit übernehmen.

39:61 Prozent – klappt nicht

Der Rahmen ist relativ klar, doch dazwischen ist für Jungfamilien manches schwer zu durchblicken. Es gilt viele Feinheiten und Fristen zu beachten. „Entscheidet man sich für die falsche Variante, drohen spürbare finanzielle Einbußen“, schildert Gerda Klingenbrunner, Leiterin des Sozialversicherungsreferates der AK Salzburg. Besonders genau müsse man aufpassen, wenn Mutter und Vater die Kinderzeit teilen. Den sogenannten Partnerschaftsbonus kann in Anspruch nehmen, wer die Kinderzeit partnerschaftlich aufteilt. Das heißt  zwischen 40:60 und 50:50 Prozent. „Wer nur auf 39:61 Prozent Aufteilung kommt, verliert die 1000 Euro Partnerschaftsbonus“, so Klingenbrunner über Fälle, die sie und ihr Team bearbeiten.

„Mein Einkommen ist eh zu niedrig“

Richtig ins Geld geht es beim weiter bestehenden einkommensabhängigen Kindergeld. „Viele Frauen mit niedrigeren  Einkommen glauben irrtümlich, dass sich dieses Modell für sie nicht auszahlt“, so Klingenbrunner. Tut es aber, und zwar schon ab 1300 Euro Nettoeinkommen.
Verdient der Vater mehr als die Mutter und entscheidet auch er sich für den Kindergeldbezug, kann diese Variante um bis zu 10.000 Euro (!) mehr bringen.

Gutverdiener beziehen bis zu 28.116 Euro

Gutverdiener können bis zu 2000 Euro Kindergeld im Monat bekommen. Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes ergibt das maximal 28.116 Euro. Klingenbrunner: „Wir nehmen in der Beratung wahr, dass auch besser verdienende Menschen jetzt mehr zum zweiten Kind tendieren, da sie keine Angst mehr vor hohen Einkommenseinbußen während der Kinderbetreuungszeit haben müssen.“
Die Väter beteiligen sich stückchenweise immer mehr an der Kinderbetreuung. Bei den AK-Beratungsgesprächen, die sich im letzten Jahr mehr als verdoppelt haben und auf Wochen ausgebucht sind, kommen in acht von zehn Fällen die Väter mit. In Karenz geht aber erst ein Fünftel der jungen Papas.

0  Von Sabine Tschalyj

http://www.salzburger-fenster.at/2017/12/04/es-geht-um-tausende-euro/

Väterkarenz laut Familienbund kein Orchideenthema


Artikel:

Väterkarenz laut Familienbund kein Orchideenthema mehr

Karmasin sieht Österreich am Weg zum familienfreundlichsten Land Europas

 Väterkarenz ist kein Orchideenthema mehr, das erklärt Familienbund-Präsident Bernhard Baier mit Blick auf eine Studie zur Väterbeteiligung. Ministerin Sophie Karmasin (ÖVP) sieht Österreich auf dem Weg zum familienfreundlichsten Land Europas und verwies in einem Hintergrundgespräch darauf, dass es für die neue „Familienzeit“ bereits über 2.000 Anträge gibt.

Der Familienbund zog für die Untersuchung über 1.700 Fragebögen von Männern ab 18 Jahren heran. Durchgeführt wurde die Befragung von Oktober 2016 bis März dieses Jahres, um ein Stimmungsbild zu bekommen, so Baier. Wenn sich Väter an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen, sei dies positiv für die Entwicklung des Kindes sowie für die Gesamtsituation in der Familie, stellte er fest.

83 Prozent der Befragten gaben demnach an, dass es wichtig sei, sich Zeit für sein Kind zu nehmen. Für insgesamt rund 70 Prozent ist es sehr bzw. eher wichtig, den Beruf in der Zeit nach der Geburt des Kindes zurückzustellen. Etwa jeder zweite Befragte gab auch an, einen Vater zu kennen, der in Karenz war. 53 Prozent sagten weiters, dass es in ihren Unternehmen Modelle gibt, die Väterkarenz unterstützen („Trifft zu“ und „Trifft eher zu“).

„Die Väterbeteiligung schreitet klar voran. Immer mehr Männer sind dafür bereit, auch berufliche Einschränkungen in Kauf zu nehmen“, erklärte Baier. Dies treffe umso mehr zu, je jünger die Befragten sind. „Väterbeteiligung ist kein Orchideenthema mehr, sondern ist gesellschaftliche Realität geworden.“ Auch in den Unternehmen steige die Akzeptanz für Väterbeteiligung, das zeige sich an der steigenden Unterstützung in den Firmen. Jetzt müsse der Weg konsequent fortgesetzt werden, so der Präsident des Familienbundes: „Das wird die Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode sein.“

Väterbeteiligung sei deshalb ein so zentrales Thema, da es ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum familienfreundlichsten Land Europas sei, erklärte Karmasin. Aktuell liege der Väteranteil beim Kindergeldbezug bei 19 Prozent: „Das ist schon eine Steigerung, aber nicht so, wie wir uns das vorstellen.“ Väterbeteiligung stärke die Partnerschaftlichkeit in der Familie, Frauen hätten dadurch auch die Möglichkeit, früher in den Beruf wieder einzusteigen. Bereits umgesetzt sei das neue Kindergeldkonto mit der „Familienzeit“ – dies ist der Papa-Monat – und dem Partnerschaftsbonus. „Die Familienzeit läuft wirklich gut“, zeigte sich die Ministerin erfreut. Hierfür gebe es bereits über 2.000 Anträge

Donnerstag, 7. September 2017 von APA

https://www.news.at/a/vaeterkarenz-laut-familienbund-kein-orchideenthema-mehr-8295502
Tags: Vater – Väter – Familienministerin Sophie Karmasin – Familienrecht – Karenz – Erziehung – Gesetze Österreich – Vaterschaft

Wechselmodell – Erfahrungsbericht

Wechselmodell – Es kann gut laufen

Wenn sich ein Paar scheiden lässt, stellt sich die Frage, wer die Kinder betreut. Das sogenannte Wechselmodell wird in Deutschland noch gerne verteufelt. Eine Leserin und ein Leser berichten von ihren positiven Erfahrungen damit.

 

(Foto: Andreas Gebert/dpa)„Fliegender Wechsel“ vom 17. März und „Verordnen hilft da nicht“ vom 9. März:

Dass die deutschen Familiengerichte nun endlich mehr das sogenannte Wechselmodell unterstützen, ist eine große Errungenschaft. Selbstverständlich ergibt dies nur Sinn, wenn Vater und Mutter beide ihre Kinder aufnehmen möchten, denn Kinder einem Elternteil „aufzudrücken“, ist kaum wünschenswert. Dank des Wechselmodells sind beide Elternteile gleichberechtigt und verpflichtet, und das ist gut so. Selbstredend sollten damit auch Unterhaltsverpflichtungen unter den Ehegatten – nach einer kurzen Übergangszeit zur möglicherweise erforderlichen beruflichen Neuorientierung – ausgeschlossen und Unterhaltsverpflichtungen für die Kinder paritätisch übernommen werden.

Meine Ex-Ehefrau und ich praktizieren das Wechselmodell seit mehr als zehn Jahren problemlos und im Einvernehmen mit unseren drei Kindern. Die Betreuungszeiten werden zu Jahresbeginn für zwölf Monate stundengenau vereinbart und über das Gesamtjahr gerechnet je hälftig erbracht. Die für die Kinder anfallenden Kosten werden monatlich notiert und – unter Anrechnung des Kindergeldes – hälftig getragen. Wir beide sind berufstätig, wohnen – bewusst gewählt – im gleichen Stadtviertel, und Unterhaltsverpflichtungen leisten wir untereinander nicht. So läuft es – soweit man bei Scheidungskindern überhaupt dieses Wort nutzen kann – gut! Prof. Torsten Kirstges, Wilhelmshaven

Blick nach Frankreich lohnt sich

Die Zahl der Familien, in denen sich Mutter und Vater um eine partnerschaftliche Aufteilung der Erwerbsarbeit und der Kinderbetreuung bemühen, nimmt in der Tat zu. Väter treten aber keinesfalls „blindwütig“, sondern nur folgerichtig dafür ein, die Möglichkeit zu bekommen, nach einer Trennung die Beziehung zu den Kindern weiterzuführen. Dafür, dass das Wechselmodell vielen Alleinerziehenden ein „Albtraum“ und für viele Scheidungskinder ein „Horror“ sein soll, hätte ich gerne Belege. Natürlich gibt es immer Extremfälle, in denen die Partner kein Wort mehr miteinander reden und ihre Grabenkämpfe auf dem Rücken der Kinder austragen. Wenn aber mittlerweile jede zweite Ehe in Deutschland geschieden wird, darf man davon ausgehen, dass bei einem Großteil der Ex-Partner eine gewisse Bereitschaft zur Kooperation da ist, schon der Kinder wegen.

Kompromisse und guter Wille sind für das Wechselmodell nötig, aber es ist machbar. Das erlebe ich selbst seit mehr als sechs Jahren. Bei ausreichender räumlicher Nähe bedeutet ein wöchentlicher Wechsel keinesfalls jedes Mal einen „Umzug“ für das Kind. Meine Tochter findet es völlig normal, dass ihr Halbbruder nur die Hälfte der Woche und jedes zweite Wochenende bei uns ist, er wiederum lebt ohne Probleme in beiden Welten und hat sich dort gut eingerichtet. Und zur Frage des Geldes: Kinder dürfen nicht als „Faustpfand“ im Streit um den Unterhalt missbraucht werden. Vielleicht hilft dem Gesetzgeber ein Blick über die Grenze nach Frankreich, wo schon lange das Wechselmodell die Regel ist. Durch dessen sachliche Analyse ließen sich bei der Gesetzesausgestaltung sinnvolle Regelungen herausfiltern und Fehler vermeiden. Johanna Schilling, Oberhausen

Das Kindergeld macht faul sagt

Polska „Korzyścią dziecko sprawia leniwe“

 

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Heute im Osten – Polen

 

„Das Kindergeld macht faul“

 

Ex-Finanzminister Leszek Balcerowicz ist Polens bekanntester Wirtschaftsexperte. Er warnt vor den Folgen der Sozialpolitik der PiS-Regierung. Man müsse sich nur Griechenland ansehen, um zu sehen, wohin das führe.

Sie kritisieren die Sozialpolitik der PiS-Regierung. Warum?

Einer unserer Schwachpunkte ist der Zustand der öffentlichen Finanzen. Wir haben immer noch zu hohe Staatsausgaben. Einige naive Menschen sagen, dass das kein Problem sei, da die Staatsschuldenquote in Polen nur 54 Prozent betrage und in Deutschland 69 Prozent. Es gibt aber ein Problem, weil Deutschland 0,3 Prozent auf seine Schulden bezahlt und Polen 3,7 Prozent – das ist 14 Mal mehr!

Das Programm ist extrem unverantwortlich gegenüber den polnischen Bürgern: Die Kosten werden erhöht, ohne das sie gedeckt sind. Man muss sich nur Länder wie Griechenland ansehen, um zu wissen, wohin das führt.

Laut Regierung hilft das Kindergeld von 500 Zloty – von umgerechnet 115 Euro-, die Armut zu bekämpfen. Sehen Sie das anders? 

Leszek Balcerowicz
Der polnische Wirtschaftsexperte Leszek Balcerowicz.Bildrechte: IMAGO

Die Armut wird bekämpft, wenn Arbeitslose anfangen zu arbeiten. Das Kindergeld macht faul. Echte Hilfe bedeutet nicht, Geld zu verteilen, das man anderen abnimmt, sondern das man den Menschen hilft, dass sie Arbeit finden können.

Es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass man für einen Bruchteil der Kosten mehr Kindergartenplätze schaffen könnte, damit Mütter besser Kinder und Arbeit zusammen unter einen Hut bringen können. Das Programm soll der PiS vor allem Wählerstimmen sichern.

Die PiS will das Rentenalter auf 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer senken. Eine gute Entscheidung? 

Nein. Eine der guten Entscheidungen der Vorgängerregierung war es, das Rentenalter anzuheben. Die Deutschen werden das verstehen. Und sogar mit diesem Anstieg des Rentenalters wird die arbeitende Bevölkerung bis zum Jahr 2030 um 2,5 Millionen Menschen abnehmen. Jetzt hat die Regierung das Rentenalter auf das vorherige Niveau gesenkt. Es gibt Berechnungen, die zeigen, dass Polen dadurch sogar vier Millionen Arbeitskräfte weniger haben könnte als jetzt. Das ist aus ökonomischer Sicht absolut sinnlos.

In Deutschland haben wir den Sozialstaat und trotzdem — oder gerade deswegen — eine starke Wirtschaft. Warum sollte das Modell nicht auch in Polen funktionieren? 

Schauen Sie sich die Sozialausgaben in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg an. Die waren nicht sehr hoch. Wenn die Deutschen mit hohen Sozialausgaben angefangen hätten, wären Sie niemals reich geworden. Wenn ein armes Land hohe Sozialausgaben hat, bleibt es arm. Dann hemmen die hohen Steuern die wirtschaftliche Entwicklung.

Welche wirtschaftlichen Folgen wird die Politik der PiS-Regierung für Polen haben? 

Es gibt drei Herausforderungen, denen sich Polen stellen muss. Erstens die Alterung der Gesellschaft: Die arbeitende Bevölkerung wird schrumpfen, wenn wir dem nicht entgegenwirken. Zweitens ist der Anteil an privaten Investitionen zu gering. Und drittens wird die Produktivitätsrate langsamer steigen, da die Möglichkeiten zur Verbesserung ohne Investitionen ausgeschöpft sind. Mein liberaler Thinktank FOR hat eine Reihe von Reformen vorgestellt, um diese Probleme zu lösen. Aber die derzeitige Regierung macht das Gegenteil davon: Keine Reformen plus Antireformen, wie die Senkung des Rentenalters. Polens Wirtschaft wird dadurch deutlich langsamer wachsen.

Die PiS bezeichnet sich als rechte Partei, hat aber viele traditionell linke Inhalte, etwa ihre Sozialpolitik. Sie benutzen den Begriff die „Rechte-Linke“ oder auch die „Linke-Rechte“ für bestimmte politische Bewegungen wie die PiS. Was meinen Sie damit? 

Links und Rechts werden heutzutage als Gegensatz beschrieben. Aber in Wirklichkeit ist es ganz anders: Auf der einen Seite stehen die Liberalen und auf der anderen Seite die Staatsgläubigen. Die ‚Staatisten‘ wollen einen Staat, der die Gesellschaft dominiert. Die extremen Formen davon sind Faschismus und Sowjet-Sozialismus. Die gemeinsame Eigenschaft war eine Dominanz des Staates über die Gesellschaft: Es gibt keinen Platz für Gewaltenteilung und eine starke Konzentration der Macht. Auf der anderen Seite haben wir einen limitierten Staat, mit individuellen Freiheiten und Rechtsstaatlichkeit, die die Gewaltenteilung voraussetzt.

Große Teile der sogenannten Rechten sind eigentlich staatsgläubig. Zum Beispiel die rechtspopulistische französische Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen. Es ist kein Zufall, dass sie Putin unterstützt. Natürlich gibt es auch Unterschiede: Die staatsgläubige Rechte benutzt nationalistische Propaganda, die Linke benutzt eine andere Sprache. Aber auf der Ebene der Institutionen und der staatlichen Unterstützung sind sie sich sehr ähnlich.

Apropos Rechtsstaatlichkeit — in Deutschland liest man viel darüber, dass Polens neue Regierung damit Probleme hat. Wie sehen Sie das?

Das ist das größte Problem dieser Regierung. Faktisch haben sie das Verfassungsgericht durch eine Serie von verfassungswidrigen Gesetzen übernommen. Sie haben ihre Leute in dem Gericht untergebracht und die Regeln so verändert, dass das Tribunal höchstwahrscheinlich verfassungswidrige Gesetze der Regierung nicht stoppen wird.

Zur Person1989/90 stellte Leszek Balcerowic als polnischer Finanzminister und Vizeregierungschef die marode sozialistische Wirtschaft in seinem Land innerhalb kürzester Zeit auf marktwirtschaftliche Grundlagen. Der frühere liberale Politiker unterrichtet heute an der Warschauer Wirtschaftshochschule und berät die ukrainische Regierung. In Polen ist er mit seinen radikal marktwirtschaftlichen Thesen sehr umstritten.

 

Zuletzt aktualisiert: 05. März 2017, 05:00 Uhr

http://www.mdr.de/heute-im-osten/polen-sozialpolitik-pis-regierung-100.html

Kindergeld für im Ausland lebende Kinder – Unterbergers Tagebuch

Wie ist das mit dem Kindergeld für Ausländer?

Die Sendung mit dem Großvater Folge 116

Maximilian Hamburger befragt seinen Großvater Dr. Andreas Unterberger zu spannenden Themen aus Politik, Wirtschaft, Geschichte, Kultur und Gesellschaft.

Mehr zu diesen und anderen spannenden Themen lesen Sie auf Andreas Unterbergers nicht ganz unpolitischem Tagebuch unter http://www.andreas-unterberger.at

Kategorie Nachrichten & Politik

Unterbergers Tagebuch

Tags: Kindergeld – Familienbeihilfe – Sozialleistung – Steuergelder – Sozialmissbrauch – Österreich – 

 

Kindergeld auch für Kinder im Ausland

Kindergeld für Ausländer

Kindergeldanspruch ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Kindergeld - Familienbeihilfe
Kindergeld – Familienbeihilfe

Auch in Deutschland lebende Ausländer haben einen Anspruch auf das deutsche Kindergeld, sofern sie über die entsprechende Niederlassungserlaubnis oder anderweitige Aufenthaltstitel verfügen, die zum Kindergeldbezug berechtigen. Staatsangehörige der EU-Staaten sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes (und gleichgestellter Staaten) steht Kindergeld auch ohne Niederlassungserlaubnis oder anderer Aufenthaltstitel zu, da diese aufgrund der Freizügigkeit von EU-Bürgern den deutschen Bürgern gleichgestellt sind.

Wer in Deutschland seinen

  • a. Wohnsitz oder
  • b. gewöhnlichen Aufenthalt

hat, erhält für seine leiblichen Kinder Kindergeld (§ 62 I EStG). Auch in Deutschland wohnende Ausländer erhalten Kindergeld, wenn sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder einen bestimmten Aufenthaltstitel besitzen.

Das Gesetz stellt auf das „Territorialprinzip“ ab. Es kommt nicht auf die Staatsangehörigkeit, Erwerbs- oder Nichterwerbstätigkeit der Eltern an. Ausländer können in Deutschland nur dann einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn sie sich rechtmäßig im Inland aufhalten. Dazu müssen Sie im Besitz einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis sein.

Wo ist der Aufenthalt?

Nachweis des Wohnsitzes

Der Wohnsitz ist dort, wo der Antragsteller seinen Lebensmittelpunkt hat. Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Allein die Absicht, einen Wohnsitz zu begründen oder aufzugeben, ist nicht relevant. Die An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist unerheblich, kann aber als Indiz gewertet werden, ob und wo der Wohnsitz besteht. Wer sich lediglich zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken an einem Ort in Deutschland aufhält, begründet keinen Wohnsitz (BFH Urteil vom 20.11.2008 –III R 53/0). Der Antrag auf Kindergeld ist bei der für den Wohnort zuständigen Familienkasse einzureichen.

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes

Alternativ genügt der gewöhnliche Aufenthalt. Das ist der Ort, wo der Antragsteller nicht nur vorübergehend verweilt (§ 9 AO). Entscheidend ist die körperliche Anwesenheit, die mehr als sechs Monate dauern muss. Kurzfristige Abwesenheit schadet nicht (Urlaub, Kur). Zuständig ist für diese Fälle die Familienkasse in Nürnberg. Kein gewöhnlicher Aufenthalt liegt vor, wenn sich eine Person zwar länger als sechs Monate in Deutschland aufhält, der Aufenthalt aber nur zu Besuch oder zu anderen vorübergehenden Gründen erfolgt und nicht länger als ein Jahr dauert. Solange jedoch ein Wohnsitz besteht, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthalt nicht an.

Spätaussiedler und Vertriebene sind Deutsche

Spätaussiedler und Vertriebene sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz. Sie brauchen kei besonderes Aufenthaltsrecht, um einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet zu begründen. Zum Nachweis genügt der Bundespersonalausweis oder für Vertriebene der Vertriebenenausweis oder für Spätaussiedler eine Bescheinigung des Vertriebenen-/Ausgleichsamtes.

Staatsangehörige aus der Europäischen Union (EU) und EWR-Staaten

Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates benötigen keine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis. Für sie gilt das Recht der Freizügigkeit. Sie haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld wie Deutsche.

Zu den EWR-Mitgliedstaaten gehören:

Alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Deutschland ist in der Tabelle unten nicht genannt),

belgien-flagge Belgien bulgarien-flagge Bulgarien daenemark-flagge Dänemark
estland-flagge Estland finnland-flagge Finnland frankreich-flagge Frankreich
griechenland-flagge Griechenland irland-flagge Irland italien-flagge Italien
kroatien-flagge Kroatien lettland-flagge Lettland litauen-flagge Litauen
luxemburg-flagge Luxemburg malta-flagge Malta niederlande-flagge Niederlande
oesterreich-flagge Österreich polen-flagge Polen portugal-flagge Portugal
rumaenien-flagge Rumänien schweden-flagge Schweden slowakei-flagge Slowakei
slowenien-flagge Slowenien spanien-flagge Spanien tschechien-flagge Tschechische Republik
ungarn-flagge Ungarn vereinigtes-koenigreich-flagge Vereinigtes Königreich zypern-flagge Zypern

Neben den EU-Staaten auch noch:

  • die dem EWR-Abkommen beigetretenen Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen,
  • Staatsangehörige der Schweiz aufgrund des Freizügigkeitsabkommens EG/Schweiz.

Beginn des Kindergeldanspruchs

Der Anspruch auf Kindergeld besteht ab dem Monat, ab dem der Antragsteller und seine Kinder in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründen. Der Antragsteller benötigt weder eine Niederlassungs- noch eine Aufenthaltserlaubnis. Leben die Kinder in einem anderen EU- /EWR-Mitgliedstaat, besteht der Kindergeldanspruch unmittelbar nach deutschem Recht (Antragsteller hat hier Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder kann eine Erwerbstätigkeit in Deutschland nachweisen).

Staatsangehörige anderer Staaten aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen

Ebenfalls keine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis benötigen Staatsangehörige aus

  • Türkei, die Arbeitnehmer im Sinne von Art. 1 des Assoziationsratsbeschlusses EWG/Türkei Nr. 3/80 (ARB 3/80) bzw. Familienangehörige oder Hinterbliebene solcher Arbeitnehmer sind;
  • Algerien, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro, Marokko, Tunesien auf Grundlage der jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen, wenn sie in Deutschland als Arbeitnehmer im Sinne des jeweiligen Abkommens gelten

Voraussetzung ist

  • ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder
  • der Bezug von Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld wegen medizinischer Maßnahmen der Rehabilitation,
  • die Betreuung eines Kindes unter drei Jahren oder
  • der Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Urteil zu in der Türkei lebenden Kindern

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil Az. III R 55/10 vom 27.09.2012 entschieden, dass deutsche Staatsangehörige (in diesem Fall mit türkischer Abstammung) keinen Anspruch auf Kindergeld für ihre mit der Mutter in der Türkei lebenden Kinder haben.

Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

Wer kein freizügigkeitsberechtigter Ausländer ist, kann Kindergeld erhalten wenn er:

  • eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) besitzt (unbefristeter Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt);
  • oder eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat. Sie ist ein befristeter Aufenthaltstitel und wird zu bestimmten Aufenthaltszwecken erteilt. In Fällen des Familiennachzugs muss eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit durch die Ausländerbehörde genehmigt werden. Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist.
  • Eine Aufenthaltserlaubnis besitzt (wegen Krieg im Heimatland oder aus humanitären Gründen), sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhält und in Deutschland berechtigt erwerbstätig sind, laufende Geldleistungen nach dem SGB III bezieht (Arbeitslosengeld, berufliche Weiterbildungskosten, Berufsausbildungsbeihilfe) oder Elternzeit beansprucht.

Erwerbstätigkeit ist die nichtselbstständige Arbeit in einem Arbeitsverhältnis sowie jede selbstständige Tätigkeit. Dazu gehören auch Auszubildendenverhältnisse sowie geringfügige Beschäftigungen (450-Euro-Jobs/ Minijobs).

Anspruch entsteht erst mit der Erteilung des Aufenthaltstitels

Der Kindergeldanspruch entsteht erst dann, wenn dieser Ausländer einen dieser Aufenthaltstitel in Händen hat. Maßgebend ist das Datum der Erteilung. Für Monate davor besteht kein Anspruch auf Kindergeld, auch wenn der Aufenthaltstitel ausländerrechtlich rückwirkend den Aufenthalt für rechtmäßig erklärt.

Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge

Als Asylberechtigte anerkannte Ausländer (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 AufenthG) und anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG), erhalten Kindergeld ab dem Zeitpunkt der Erteilung ihres Aufenthaltstitels.

Der Kindergeldanspruch entsteht unabhängig von der Erteilung des Aufenthaltstitels, wenn sie seit mindestens sechs Monaten im Bundesgebiet wohnen (Art. 2 des Vorläufigen Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit).

Ausländer ohne Kindergeldanspruch

Einen Kindergeldantrag können Ausländer nicht stellen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, die nur

  • zum Zwecke der Ausbildung
  • zum Zwecke der betrieblichen Aus- und Weiterbildung oder
  • mit Befristung (zum, Beispiel Saisonarbeiter oder Au-Pair Kräfte)
  • als Asylbewerber

Staatsangehörige aus dem Nicht-EU-Raum

Mit eine Reihe weiterer Staaten existieren zwischenstaatliche Abkommen, die ebenfalls zu einem Kindergeldanspruch führen, wenn die jeweiligen Staatsbürger in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die arbeitslosenversicherungspflichtig ist oder Transferleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld in Deutschland beziehen. Dies betrifft die Staatsbürger der folgenden Länder: Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Serbien, Montenegro, Tunesien und der Türkei.

Für alle anderen Ausländer ist der Aufenthaltstitel entscheidend für den Anspruch auf Kindergeld. Entscheidend für den Anspruch ist hierbei der § 1 Abs. 3 BKGG. Demnach werden nur diejenigen Ausländer berücksichtigt, bei denen aufgrund des Aufenthaltstitel und der erlaubten Erwerbstätigkeit absehbar ist, dass sie sich längere Zeit in Deutschland aufhalten werden.

Am einfachsten ist diese Voraussetzung bei einer Niederlassungserlaubnis zu bejahen, hier ist der Kindergeldanspruch unter Berücksichtigung der allgemeinen Voraussetzungen gegeben. Anders sieht es aus, wenn der Ausländer „nur“ eine Aufenthaltserlaubnis nachweisen kann. Hier sind die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld nur dann gegeben, wenn der Ausländer berechtigt ist, in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder in Deutschland bereits (erlaubt) gearbeitet hat. Kann beides nicht nachgewiesen werden, ist kein Kindergeldanspruch vorhanden.

Hält sich jemand mit einer Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen in Deutschland auf (die zum Beispiel zum vorübergehenden Schutz, bei Aussetzung einer Abschiebung oder bei Bestehen von Hinderungsgründen für die Ausreise ausgestellt wird), besteht ein Anspruch auf das Kindergeld erst dann, wenn sich der Ausländer rechtmäßig 3 Jahre in Deutschland aufgehalten hat. Rechtmäßig in diesem Zusammenhang bedeutet, dass eine entsprechende Genehmigung für den Aufenthalt vorhanden ist. Weiterhin muss in diesem Fall ein bestehendes arbeitslosenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder der laufende Bezug von ALG I vorhanden sein. Auch die Inanspruchnahme von Elternzeit kann hier zum Anspruch führen.

Nicht anspruchsberechtigte Ausländer

Keinen Kindergeldantrag können Ausländer stellen, die eine Aufenthaltserlaubnis nur

  • zum Zwecke der Ausbildung
  • zum Zwecke der betrieblichen Aus- und Weiterbildung oder
  • mit Befristung (zum, Beispiel Saisonarbeiter oder Au-Pair Kräfte)
  • als Asylbewerber

besitzen. Grund für den Nichtanspruch ist der voraussichtlich nur vorübergehende Aufenthalt in Deutschland. Daran ändert sich auch nichts, wenn Ausländer aus dieser Gruppe erwerbstätig sind und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführen.

Wann besteht sonst noch kein Anspruch auf Kindergeld?

Kein Kindergeldanspruch besteht, wenn der Ausländer für seine Kinder bereits im Ausland Leistungen erhält, die dem Kindergeld vergleichbar sind (§ 65 I S. 2 EStG). Um Missbrauch zu verhindern, plant die Bundesregierung befristete Einreisesperren gegen Ausländer, die Sozialleistungen durch falsche Angaben oder falsche Dokumente erschlichen haben. Ferner sollen Antragsteller die Steueridentifikationsnummer ihres Heimatlandes vorlegen. Die Bundesländer wollen die Auszahlung von Kindergeld zudem an den regelmäßigen Besuch des Schulunterrichts knüpfen.

Hier finden Sie alle erforderlichen Vordrucke für Ihren Antrag, auch in verschiedenen Sprachen:Kindergeld Formulare

Auch interessant: Kindergeld für Deutsche im Ausland

 

http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-auslaender.html

Kinderhandel – Sozialmissbrauch

Forensische Gutachterin: „Sehr hohe Wahrscheinlichkeit für neuerliche Taten.“

Prozess Graz – islamistischer Amokfahrer Alen R. aus Bosnien bekommt seine gerechte Strafe – Danke!

Admin Familie Familienrecht am 30-09-2016

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Artikel:

Psychologin: „Alen R. kühl & gefühllos“

Forensische Gutachterin: Psychologin Anita Raiger
Forensische Gutachterin: Psychologin Anita Raiger

 

Acht Psychiater waren vor Ort – drei von ihnen als Gutachter. Donnerstag schloss Kriminalpsychologin Anita Raiger die Riege der Experten ab.

 

  • Über Alen R.: „Er ist einerseits ein ängstlicher, stark selbstunsicherer Mensch, andererseits kühl, menschenverachtend und gefühllos. Er fühlt sich durch den Leistungsanspruch ­völlig überfordert und hat ein hohes Machtbedürfnis, gleichzeitig war er stark abhängig von anderen Menschen, vor allem von den ­Eltern.“
  • Über den Weg zur Tat: „Das zweite Kind kommt im März 2015. Es wird immer enger. Die Frau kriegt das Kindergeld, sie ist plötz-lich die Ernährerin. Und im Mai passiert aus meiner Sicht das tatauslösende Motiv, es kommt zum Streit, die Frau bekommt recht. Sie kommt ins Frauenhaus, mit den Kindern – und dem Geld.“
  • Über Amoktäter: „Männliche Amoktäter versuchen, ihre empfundene Schwäche durch eine massive Tat zu kompensieren, sind meistens durch ein querulatorisches Verhalten aufgefallen, haben Hass- und Rachegedanken.“

Richter: „Die Opfer hatten keine Chance“

Schwurgerichte haben ihre eigene Dramaturgie. „Ist Alen R. schuldig, am 20. Juni 2015 in Graz …“, begann der Sprecher der Laienrichter kurz nach 19.15 Uhr: „8 Mal Ja“.

8 Mal verneinten die Laienrichter dann die Frage, ob R. unzurechnungsfähig war. Vorgelesen wurden die Namen aller Opfer. Richter Andreas Rom: „Der Schuldspruch gründete sich auf den Wahrspruch. Alen R. ist schuldig. Er wird wegen Mordes und Mordversuchs zu einer lebenslangen Strafe verurteilt.
Erschwerend ist, dass die Opfer keine Chance hatten, auszuweichen.“ Und dann kühl an die Justizwache: „Herrn R. bitte abführen!“

29. September 2016 22:50
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Psychologin-Alen-R-kuehl-gefuehllos/253069275
Tags: Geschworene – Grazer Amokfahrer Alen Rizvanović –
Alen Rizvanovic  –  Gutachten – Sachverständige – Gutachter – judgment
court of Appeal – Attack

Unterhalt – Warum viele Väter doppelt zahlen

Ungerechter Unterhalt – Warum manche Väter für ihre Kinder doppelt zahlen

Vater Uwe Reimann wollte bei Gericht das Wechselmodell (Doppelresidenz) erreichen, aber es ist im deutschen Gesetz 2015 leider noch nicht vorhanden.
Obwohl mein Sohn fast 50% bei mir ist  . . .
Ich bekomme auch kein Kindergeld?

Familienrechtlerin Prof. Hildegund Sünderhauf

In vielen Ländern ist die Doppelrsidenz bereits völlig normal, dass sich Väter und Mütter gleichberechtigt um ihre Kinder kümmern, wie Australien, Brasilien, Länder in Europa wie Belgien, Spanien.
Schweden, Großbritanien, Portugal, Niederlande, Norwegen, Dännemark, Schweiz und Frankreich ist Doppelresidenz Option und wird häufig von den Familiengerichten angeordnet. Hier gibt es auch eine Reduktion des Unterhalt ab 30% der Betreuung des Kindes.

Vater Sven Kuhne (Klage beim EGMR) sagt, Kinder brauchen  Mutter und Vater . . .

Tags: Familienrecht Familie – Kindesunterhalt – Doppelresidenz – Wechselmodell – Unterhaltsrecht – Zahlväter – feministische Justiz – Ungerechtigkeit – Diskriminierung – Gleichberechtigung Gleichstellung – feministische Justiz – Scheidung – Trennung – Zahlväter – Video – Kindergeld – Kinderbeihilfe – Verfassungsbeschwerde – Justizministerium

Kindergeld Karenzgeld – Diskriminierung der Väter-Pension

Welcher Vater ist so blöd nimmt sich Karenzzeit, verzichtet auf seinen Job und dann bekommt er diese mit der Mutter geteilte Karenzzeit in der Pension, als Kindererziehungszeiten gar NICHT angerechnet?

siehe Link: http://wp.me/p4RGV9-1PQ

 

Kindergeld Karenzgeld Väter Diskriminierung Pension - Väterbeteiligung
Sophie Karmasin ÖVP – Kindergeld Karenzgeld – Österreich – Väterbeteiligung – Pension – Diskriminierung Väter

 

Das Familienministerium, Sophie Karmasin, hat zwar das neue Gesetz mit den Karenzzeiten und Karenzgeld gemacht (Kindergeld), aber lt. E-Mail-Auskunft über die Diskriminierung der Väter-Pension im Gesetz bekommt man als Antwort, man sei nicht für Karenz zuständig?
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https://familiefamilienrecht.wordpress.com/2016/06/20/neues-kindergeld-weitere-diskriminierung-der-vaeter-in-oesterreich/comment-page-1/#comment-1150

 

Admin Familie & Familienrecht, am 11-07-2016

Tags: Sophie Karmasin ÖVP – Kindergeld – Väterbeteiligung – Pension – Kinderbetreuungsgeld-Konto – Österreich – Väterpension – Kindergeld-Konto  – Männerpension – Pensionsgesetz – Gleichberechtigung –  Diskriminierung – leaks family law austria -Vaterlose Gesellschaft