Kindesunterhalt bezahlt vom Staat für alleinerziehende Mütter mit Kinder!

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Kindesunterhalt: Vater Staat muss öfter einspringen

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Foto: Tobias Kaltenbach – Fotolia/Tobias Kaltenbach/FotoliaSymbolbild
 50.000 Minderjährige bekommen keine Alimente, Republik zahlt 131 Millionen Euro Vorschuss.
Dann bleibt unter Umständen nicht einmal das Existenzminimum über, denn der Staat darf in solchen Fällen bei der Pfändung diese Grenze noch um 25 Prozent unterschreiten.

3100 im Ausland

Die Summe könnte sich noch erhöhen, sollte die Forderung von Frauenorganisationen erfüllt werden, Unterhaltsvorschuss über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum Ende der Ausbildung zu gewähren.

Meist sind es die Väter, die sie sich ins Ausland abgesetzt haben bzw. von dort stammen und keinen Unterhalt nach Österreich überweisen. Von den 3100 im Ausland lebenden Personen, auf die das zutrifft, befinden sich die meisten (1648) in Deutschland, gefolgt von der Schweiz (324) und der Türkei (194).

Etwas mehr als die Hälfte der Vorschüsse wird später zurückgezahlt oder kann hereingebracht werden. Trotzdem sind die offenen Forderungen der Republik Österreich seit Einführung des Unterhaltsvorschusses 1976 mittlerweile auf 1,1 Milliarden Euro angewachsen.

Kurier-Infografik… Foto: /Kurier-Infografik

Der Rechnungshof kritisiert die unterschiedlich starken Anstrengungen von Behörden, die mit der Hereinbringung von ausstehenden Unterhaltszahlungen befasst sind, und hat drei Stichproben gezogen. Die Quote zwischen Vorschüssen und (erzwungenen) Rückzahlungen beträgt in den beiden oberösterreichischen Gemeinden Schärding und Wels 66 bzw. 29 Prozent, bei Kinder- und Jugendhilfeträgern in den Wiener Bezirken Meidling, Hietzing und Liesing 36 Prozent. Das hängt laut Rechnungshof mit dem jeweiligen Personaleinsatz zusammen. Und damit, dass in Schärding 64 von 100 Unterhaltsschuldnern vor das Strafgericht gebracht werden, während es in Wien 55 und in Wels nur 18 von 100 sind. Es wird eine mangelnde zentrale Steuerung durch das Justizministerium kritisiert.

Dort wurde eine Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt“ eingesetzt, die Reformvorschläge ausarbeiten soll. Über Details oder auch nur die Richtung hüllt man sich jedoch in Schweigen.

Die Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht (OLG) Wien treibt für ganz Österreich ab dem Erreichen des 18. Lebensjahres (ab dann wird kein Vorschuss mehr gewährt) des Kindes die bevorschussten Unterhaltszahlungen ein. Mitunter ist auch nach 30 Jahren noch etwas zu holen, sogar über den Tod des Unterhaltsschuldners hinaus, wenn in der Verlassenschaft ein bis dahin verheimlichtes Vermögen auftaucht.

Eigene Abteilung

Seit Februar 2015 gibt es beim OLG Wien eine eigene Abteilung, die speziell für die Hereinbringung im Ausland abgestellt ist. „Großbritannien, Frankreich, Italien sind schwerfällig“, sagt Reinhard Hinger. Die größten Erfolge beim Eintreiben habe man in Deutschland. Aber auch „in den Oststaaten wie Tschechien, Slowakei, Ungarn funktioniert es besser, weil die Bürokratie dort vielfach noch wie in der Monarchie gestaltet ist.“

Unterhaltspflicht

Anklagen: Die Zahl der Strafverfahren gegen Elternteile, die ihre  Unterhaltspflicht verletzt haben, geht  zurück: 2014 gab es 2229 Verfahren und 1186 Verurteilungen, 2015 waren es 2090 Verfahren (1045 Schuldsprüchen), im Vorjahr wurden 1885 Verfahren durchgeführt, die zu 900 Verurteilungen führten.

Rückzahlungen: Die Zahl der freiwilligen oder erzwungenen Rückzahlungen von Unterhaltsvorschüssen steigt langsam: 2013 wurden 56 Millionen Euro zurückgezahlt oder eingetrieben, 2014 und 2015 waren es 60 bzw. 69 Millionen, im Vorjahr 76 Millionen.

Klagen von Kindern: Rund 5500 volljährige Kinder klagen pro Jahr Vater oder Mutter auf Unterhalt.

(kurier) Erstellt am
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https://kurier.at/chronik/oesterreich/kindesunterhalt-vater-staat-muss-oefter-einspringen/271.769.035
Tags: UVG 1985 Unterhaltsvorschussgesetz – Kindesunterhalt – Alimente – Alleinerziehende – Familie – Familienrecht – Frauenpolitik – Gesetze Österreich – Anspannungsgrundsatz – Exekution

Königin Silvia zu Konferenz in Wien eingetroffen

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER   Königin Silvia von Schweden mit Familienministerin Sophie Karmasin

Die internationale Konferenz gegen Gewalt an Kindern befasst sich mit entsprechenden Schutzmaßnahmen.

Im Wiener Schloss Wilhelminenberg ist am Mittwoch eine internationale Konferenz gegen Gewalt an Kindern eröffnet worden. Auf Einladung von Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) nahmen rund 200 Regierungsvertreter von 70 Nationen, unter ihnen die schwedische Königin Silvia, die Staatspräsidentin von Malta sowie rund 30 Minister und Staatssekretäre, an der zweitägigen Tagung teil.
„Ich glaube, wir alle wünschen uns, dass wir heute nicht hier sein müssten, dass es keine Gewalt gegen Kinder gäbe. Aber das ist nicht der Fall“, sagte Königin Silvia von Schweden, die 1999 die World Childhood Foundation zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch gegründet hat, in der Eröffnungsrede. „Ich habe große Hoffnungen, dass uns diese Konferenz dem Ziel, diese Gewalt zu beenden, einige Schritte näherbringt.“

 In diesem Jahr jährt sich die Präsentation des UNO-Berichts zu „Gewalt am Kind“ in der UNO-Generalversammlung zum zehnten Mal. Damals gab es nur in 16 UNO-Mitgliedsstaaten klare gesetzliche Regelungen, die Gewalt an Kindern untersagten. Heute sind es 48 Nationen. Dennoch fehlen noch rund 150 Staaten, die die Kinderrechtskonvention bisher nicht in nationales Recht aufgenommen haben.

EU nur beim Thema Schulen eins

Innerhalb der EU haben laut Michael O’Flaherty, Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zwar alle 28 Mitgliedstaaten ein Verbot körperlicher Gewalt in Schulen gesetzlich verankert, aber nur 20 Staaten in allen Bereichen, auch in der Familie. „Das ist nicht genug“, betonte er.

Karmasin: "2,2 Milliarden gute Gründe für das EintFoto: Aigner/BMFJ  Innenminister Sobotka, Königin Silvia, Familienministerin Karmasin und Justizminister Brandstetter

„Gewalt darf niemals Teil der Erziehung sein und ist kategorisch abzulehnen“, betonte auch Karmasin. Dennoch sei sie nach wie vor in unserer Gesellschaft präsent. In den vergangenen Jahren sei zwar gesetzlich viel geschehen, um Kinder zu beschützen, aber man sei noch nicht am Ende des Wegs, meinte auch Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP). Die Gesetzgebung sei zwar entscheidend, es zähle aber auch zur Verantwortung eines Staats, Eltern mit der Erziehung nicht alleine zu lassen. „Gewalt gegen Kinder, vor allem sexueller Missbrauch, ist wahrscheinlich eine der größten strafrechtlichen und sozialen Herausforderungen unserer Zeit“, so Brandstetter.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) betonte, dass Prävention der wichtigste Schlüssel gegen Gewalt in der Familie sei: Deshalb seien etwa auch 300 Polizisten gemeinsam mit Pädagogen in Österreichs Schulen und Kindergärten unterwegs, um Anzeichen von Gewalt früh zu erkennen.

1 Milliarde Kinder betroffen

„Eine Milliarde Kinder, also die Hälfte der Kinder dieser Welt, leiden unter einer Art von Gewalt, sei es körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt“, sagte Marta Santos Pais, UN-Sonderbeauftragte zu Gewalt gegen Kinder. Nur zehn Prozent der Heranwachsenden weltweit lebten in Staaten, in denen jede Form körperlicher Züchtigung gesetzlich verboten sei. „Unser Ziel ist Null Toleranz gegenüber Gewalt gegen Kinder.“

Im Rahmen der Konferenz, die vor zwei Jahren erstmals in Stockholm stattfand und unter dem Titel „Am Weg in Richtung einer Kindheit frei von körperlichen Strafen“ steht, soll eine Resolution beschlossen werden, die alle Staaten dieser Welt aufruft, die gewaltfreie Erziehung von Kindern gesetzlich zu verankern.

Tags: Familienrecht

Unklare Situation beim Geschlechtsakt

Strafgesetz Österreich – §205a StGB – Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – Orgasmus – Ehe – Geschlechtsakt –
Neues Strafgesetz §205a in Österreich gilt nicht nur für Beziehungen sondern auch in der EHE.
Strafrechtsexperten WARNEN vor unklaren Situationen beim Geschlechtsakt. 

Zitat Stellungnahme an das Parlament:

Eine rechtsrichtige Durchführung des Geschlechtsaktes hat sich also des weiterhin bestehenden Einverständnisses regelmäßig zu vergewissern.

weiterlesen –>
http://wp.me/p4RGV9-10k

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Tags: ÖVP – Justizminister Wolfgang Brandstetter – Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – Ministerrat – Sexuelle Belästigung –  Frauenministerin – Feministin – Gabrielle Heinisch-Hosek – SPÖ Frauen – Genderwahn – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – StGB – Strafgesetzbuch – Familie Familienrecht – Justiz – Orgasmus blockieren – Stellungnahmen 98/ME – Geschlechtsverkehr – Scheidung – Trennung – Österreich

„Po + Schenkel + Geschlechtssphäre“ umfasst neues Gesetz der sexuellen Belästigung

Neuer Gesetzesentwurf  „Sexuelle Belästigung“ umfasst jetzt
„Po, Schenkel und die Geschlechtssphäre“

Der Ministerrat hat  im Strafrechtsänderungsgesetz am Di.16.06.2015 zugestimmt.

Pograpschen - Geschlechtsphäre - §218 StGB - Feminismus - Heinisch-Hosek SPÖ - Ministerrat - Sexuelle Belästigung

Pograpschen – Geschlechtsphäre – §218 StGB – Feminismus – Heinisch-Hosek SPÖ – Ministerrat – Sexuelle Belästigung

Gesetzesentwurf:  Po, Schenkel und die „Geschlechtssphäre“

Sexuelle Belästigung soll öfter bestraft werden, doch der neue Entwurf sorgt für Kritik

Wien –
Was gehört zur „Geschlechtssphäre“? Die Genitalien bestimmt, der Busen auch. Der Entwurf für das neue strafrechtliche Verbot der sexuellen Belästigung will die „intensive Berührung“ einer Körperstelle. die eben dieser Sphäre zuzuordnen ist, verbieten. Strafrechtlern ist das zu schwammig – und manche fürchten, dass Betroffene von Belästigungen sogar noch weniger gut geschützt sind als jetzt.

Zur Erinnerung: Eine Novelle musste her, da der unerwünschte Griff auf den Hintern vor Gericht bisher nicht als sexuelle Belästigung galt. Bisher waren nur ungebetene „geschlechtliche Handlungen“ strafbar – etwa Berührungen der Geschlechtsorgane.

Im März legte Justizminister Wolfgang Brandstetter einen Entwurf vor, doch der ging manchen zu weit: Jede Belästigung in Form einer „der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörigen körperlichen Handlung“ wurde verboten. Frauenrechtlerinnen waren zufrieden, Kritikern war die Formulierung zu unbestimmt.

Nur „intensive“ Berührungen

Der neue Entwurf, der nun dem Justizausschuss des Parlaments vorgelegt wird, zieht neue Hürden ein: „Intensiv“ müsse die Berührung ausfallen, um verboten zu sein. Eine „der Geschlechtssphäre zuzuordnende Körperstelle“ muss betroffen sein und man muss verdeutlichen können, dass die Würde „verletzt“ wurde. Um Zweifel auszuräumen, halten die Gesetzeserläuterungen fest, dass Po und Oberschenkel auf jeden Fall zur No-Go-Zone gehören.

Dennoch wird der Wortlaut den Gerichten einige Schwierigkeiten bereiten. Kriminologin Katharina Beclin von der Uni Wien sieht in der Neufassung eine Einschränkung der Opferrechte: „Der Schutz der sexuellen Integrität darf nicht erst einsetzen, wenn das Opfer bereits in seiner Würde verletzt wurde“, so Beclin. Auch eine Beleidigung sei schließlich strafbar, ohne dass der oder die Beschimpfte erst beweisen müsse, in der Würde verletzt zu sein. Beclin fordert, dass alle sexuellen Belästigungen verboten werden.

Aufgedrängte Küsse

Die Juristin kritisiert am Entwurf auch, dass Griffe auf Busen und Po weiterhin unterschiedliche Folgen hätten: Griffe auf den Busen wären auch strafbar, wenn sie „nicht bloß flüchtig“ passieren, belästigende Berührungen am Gesäß aber erst in „intensiver“ Form. Beclin befürchtet zudem, dass aufgedrängte Küsse weiterhin straffrei bleiben, da der Mund nicht zur Geschlechtssphäre zählt.

„Schulter, Gesicht, Mund, Rücken gehören wohl eher nicht dazu“, sagt auch Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer von der Uni Linz, der den Entwurf als „absolut schwammig“ bezeichnet.

Die Folgen seien fatal: „In der Praxis wird die Gerichtsentscheidung mal so, mal so ausfallen – je nachdem, ob der Richter die Person gustiös oder ungustiös findet.“ Schon jetzt höre man, dass manche Richter die Glaubwürdigkeit Betroffener von deren vermeintlicher Attraktivität abhängig machten. Birklbauer würde den Paragrafen erst gar nicht verschärfen: „Strafrecht löst keine Konflikte.“

Anders sieht das Juristin Birgitt Haller vom Institut für Konfliktforschung: „So ein Gesetz macht klar, dass eine Grenze überschritten worden ist – und das ist ein wichtiges Signal.“

(Maria Sterkl, 17.6.2015)

http://derstandard.at/2000017616863/Gesetzesentwurf-Po-Schenkel-und-die-Geschlechtssphaere
Tags: Pograpschen – Po-grapschen –  Strafgesetzbuch – §218 StGB – Familie – Familienrechte – Feminismus – Feministin Heinisch-Hosek – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Frauenpolitik – Genderwahn – Kriminalisierung – leaks – family – law abuse  divorce  – austria  – feminism – feminist – Scheidung – Trennung – vaterlose Gesellschaft – Justizopfer  Staatsanwaltschaft – Strafrechtsreform 2015 –

Feilschen um neue Feminismusgesetze im Strafrecht – Pograpschen u. Beischlaf ohne Einverständnis

Die neuen Gesetzesvorschläge § 205 StGB, § 218 StGB von SPÖ Feministin Heinisch-Hosek, wurden in diversen Stellungnahmen eindeutig von allen Strafrechtsexperten und Juristen, sowie LG Senats, Europarechtexperten, etc.  zur Gänze abgelehnt.

Herzlichen Dank an die Justiz und Experten mit Hausverstand
vom Team Familie & Familienrecht
😉

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Gipfeltreffen: Feilschen um „Grapschparagrafen“

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek beharrt auf dem umstrittenen Paragrafen. / Bild: (c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER) 

Brandstetter und Heinisch-Hosek suchen nach einem Kompromiss für das neue Strafrecht. Die Ausgangslage macht eine Lösung in dem Konflikt aber nicht einfach.

Wien. „Es gab konstruktive Gespräche, und es wird weitere konstruktive Gespräche geben“, heißt es aus dem Frauenministerium. „Das Gespräch ist gut verlaufen, aber es gibt noch keine endgültige Lösung“, hört man aus dem Justizministerium. Wie man die diversen Ansichten unter einen Hut bringen soll, ist nach dem Treffen von Justizminister Wolfgang Brandstetter und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek am Montag noch unklar. Man will aber in diesem Halbjahr einen Beschluss des neuen Strafgesetzbuchs (StGB) zusammenbringen, das ab 2016 gelten soll.

Mehr zum Thema:

Hinter den Kulissen wird nach einem Exitszenario gesucht. Einer Lösung, bei der alle Seiten ihr Gesicht wahren können. Ministerin Heinisch-Hosek hat sich mit ihrer frauenpolitischen Forderung nach einem eigenen Paragrafen für das „Po-Grapschen“ eindeutig positioniert. Die SPÖ hatte den Entwurf zum Strafgesetzbuch (StGB) auch nur unter der Bedingung zur Begutachtung freigegeben, dass diese Norm enthalten ist. Im Begutachtungsverfahren aber wurde der Paragraf dann von vielen Juristen scharf kritisiert. Zu unkonkret sei er, selbst Umarmungen könnten strafbar werden, warnten Strafrechtsexperten.

Die Kritik, dass es „nicht möglich wäre, zwischen im Prinzip noch tolerierbaren Berührungen und solchen zu unterscheiden, die es nicht mehr sind, muss man ernst nehmen“, erklärte Brandstetter. Das Urteil der Stellungnahmen sei vom Gewicht her „absolut negativ“ ausgefallen. Es sei nicht möglich, einen Tatbestand in Worte zu fassen, der die Abgrenzung schafft. Brandstetter will daher den geplanten Paragrafen wieder streichen. Eine Position, für die Heinisch-Hosek – unterstützt von Frauenorganisationen – kein Verständnis hat. Es gebe „einige unbestimmte Paragrafen im Strafrecht insgesamt, bei denen man interpretieren muss“, argumentiert sie.

 

Wie weit geht der Tatbestand?

Das Po-Grapschen kann momentan als Ehrenbeleidigung (bis zu drei Monate Gefängnis) strafrechtlich verfolgt werden, sofern es sichtbar vor Leuten erfolgt. Andere strafrechtliche Tatbestände gegen sexuelle Übergriffe greifen nicht, weil das Gesäß nicht als geschlechtliche Zone gilt. § 218 StGB bestrafte bisher Belästigungen, die durch ungewünschte geschlechtliche Handlungen erfolgen, mit bis zu sechs Monaten Haft. Heinisch-Hosek möchte den Paragrafen erweitern. Auf Leute, die jemanden durch eine „nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung“ belästigen.

Doch was gehört zur sexuellen Sphäre im weiteren Sinn? „Die Haut ist generell ein sexuelles Organ im weiteren Sinn“, meint etwa der Innsbrucker Strafrechtsprofessor Klaus Schwaighofer. Bereits, wer jemandem beim Tanzen näherkommen will oder auf einer Parkbank den Arm auf den Oberschenkel einer Person legt, könnte strafbar werden. Katharina Beclin, Assistenzprofessorin an der Uni Wien, die mit Heinisch-Hosek für die neue Norm geworben hat, möchte den Paragrafen hingegen noch schärfer sehen. Nicht nur gleichwertige, bereits „einer geschlechtlichen Handlung nahekommenden“ Verhaltensweisen sollten strafbar sein. Sonst könne ein Klaps auf den Po ungesühnt bleiben, meint sie. Beim Tanzen stimme man einer Tanzhaltung zu, eine Umarmung könne in Extremfällen sehr wohl eine Belästigung sein.

Wie könnte nun ein Exitszenario für die beiden Minister aussehen? Eine Möglichkeit wäre, in den Erläuternden Bemerkungen zum Strafgesetz klarer hineinzuschreiben, was gestattet ist. Aber auch dies könnte, so die juristische Befürchtung, keine Rechtssicherheit schaffen. Ein anderes mögliches Szenario wäre es, das Po-Grapschen unter das weniger heikle Verwaltungsstrafrecht fallen zu lassen. So gibt es etwa in der Steiermark den Tatbestand der Anstandsverletzung. Das Problem hier: Es geht um Landesgesetze, für die die Bundesminister nicht zuständig sind.

Deadline für eine Lösung dürfte der 16. 6. sein: Bis zum Ministerrat an diesem Tag braucht man eine Lösung, um den Fahrplan für das neue Strafgesetzbuch einzuhalten.
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 02.06.2015)
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4744624/Feilschen-um-Grapschparagrafen?_vl_backlink=/home/index.do
Tags: ÖVP – SPÖ – Feminismusgesetze – Missbrauch mit dem Missbrauch – Kriminalisierung – Justizopfer – Scheidung – Trennung – Frauenpolitik – Genderwahn –

 

 

Österreichische Justiz verletzt Grundsatz – Hohe Gebühren bei Scheidungen, Exekutionen, Verlassenschaften

Die Gerichtskosten sind nirgends so hoch wie in Österreich

Grundsatz der Justiz wird verletzt: „Der Zugang zum Recht darf kein Geschäft sein “
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Doch die Gerichtsgebühren bei Scheidungen – Verlassenschaften – Vormunschaften – Exekutionen – Fremdwährungskredit – Besuchsrechtverfahren – Schadenersatz- zeigen etwas Anderes – Österreich hat eine teure Justiz
Durch die hohen Gerichtsgebühren nehmen viele Leute oft das Unrecht in Kauf – Rechtsanwälte sind meist auch sehr teuer.

Ist der Rechtsstaat für arme Personen in Gefahr ?
Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter ÖVP und ehem. OGH Präsidentin Dr. Irmgrad Griss im Interview . . .

 

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2015 05 21

Tags:  -leaks  – Familienrecht – family law – austria court fees divorce

Offener Brief – Sophie Karmasin und Justizminister Wolfgang Brandstetter

 

SophieKarmasin1

SophieKarmasin2

Quelle:
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Tags: Offener Brief – Sophie Karmasin und Justizminister Wolfgang Brandstetter – Vaterlose Gesellschaft – Doppelresidenz Halbe Halbe – Kinderrechte – UN Kinderrechtskonvention KRK