Ehescheidung eskaliert – Polizist – Nötigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung

„Ich geb’ dir noch zwei Tage, wenn du dann nicht da bist, blas’ ich dich um.“

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Wenn die Polizei zur Waffe greift – © APA (Sujet)

Artikel:

Ehefrau überwacht: Polizist verurteilt

In Graz ist am Montag ein Polizist zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt worden.
Der Mann soll seine Ehefrau überwacht und mit dem Tod bedroht haben.
Vor Gericht zeigte er sich nur bedingt einsichtig.

Eineinhalb Jahre lang soll der Polizist seine Frau mit seiner Eifersucht gequält haben. Seine Frau hatte seiner Meinung nach immer wieder Kontakte zu anderen Männern. Eine Kur-Bekanntschaft schrieb ihr „300 bis 400 SMS im Monat“, wie der Angeklagte vor Gericht schilderte. Darin sollen Texte wie „Hi Bärli“ und „100.000 Bussi“ gestanden sein.

Frau wollte nur die Scheidung

„Haben Sie etwas Bedrohliches gesagt?“, wollte der Richter am Montag wissen. „Das hat sie vielleicht so empfunden“, zeigte sich der Angeklagte keiner Schuld bewusst. Geständig war er nur in Bezug auf ein Telefonat, das aber aufgezeichnet wurde und somit belegbar war. Darin kündigte er an: „Ich geb’ dir noch zwei Tage, wenn du dann nicht da bist, blas’ ich dich um.“

Die Drohungen und die Suizidgefahr, die von dem Mann ausgingen, reichten aus, um ihn in Haft zu nehmen. Die Ehefrau kam als Zeugin und erklärte, sie wolle nur die Scheidung, sonst gar nichts. Ihren Mann im Gerichtssaal sehen wollte sie auch nicht, daher wurde er vor ihrer Aussage hinausgebracht.

Weisung zur Psychotherapie

„Die Ehe war so schlecht und recht wie jede Ehe nach 20 Jahren“, meinte Verteidiger Hans Lehofer und stellte die Frage, wer das Opfer sei. Sein Mandant würde bei einer Scheidung „praktisch alles verlieren“. „Er ist sowieso schon vernichtet und er ist der, über den gelacht wird“, so der Anwalt.

Der Richter verurteilte den Polizisten wegen versuchter Nötigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung zu einem Jahr Haft, wovon nur ein Monat unbedingt verhängt wurde. Diese Zeit hat er durch die U-Haft verbüßt, daher konnte er nach der Verhandlung nach Hause gehen. Er bekam allerdings noch die Weisung mit, sich einer Psychotherapie zu unterziehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vater in Österreich und die feministische Justiz im Familienrecht

Vater in Österreich 5-6-2017
Vater in Österreich 5-6-2017 – Väter ohne Rechte

Pete*     11 Std.

Meine Erfahrungen mit dem Österreichischen „Justiz“:

1. KM ist Österreicherin(Wienerin). Ich wohne in Wien. Neuen Partner von KM wohnt in München. Beim ObsorgeAntrag habe ich gesagt ich habe Angst dass die KM meine Töchter mit nach München nimmt.

Richterin: ist wirklich kein ein Problem wenn die KM das machen würde. Wenn es Nigeria oder ähnliches wäre dann vielleicht schon. Ich: aber dass sind meine Töchter? Richterin: ist mal so.

2. Richterin: Sie brauchen doppelresidenz bei mir nicht beantragen (Mai 2015). Das stimme ich nie zu. Befangenheit? Ja bringt sicher was. Beschwer dich wegen ein Richter beim nächsten Richter…. viel Glück!

3. Richterin habe meine Schriftsätze nicht gelesen. Sie waren zu umfassend. Eigentlich habe ich nur detailliert beschreiben wollen was die KM alles getan hat um eine schlechte Stimmung zu machen. Schlechte Stimmung, schlechte Kommunikation = keine gemeinsame obsorge. Rein Strategie seitens des KMs. Entweder hat die Richterin keine Ahnung von was sie tun oder es interessiert ihr ein scheiß! Hätte die Richterin meine Schriftsätze gelesen, und der Empfehlung seitens des familiengerichtshilfe (gemeinsame obsorge) ernst gekommen sowohl als auch dieser Feststellung seitens des familiengerichtshilfe anerkannt „KM ist der KV gegenüber sehr ablehnend“ wäre vielleicht ein anderes Ergebnis rausgekommen. Aber nein, bis zu OGH meinen alle dass alles so passt.

Und die KM? Genießt es dass ihr Strategie funktioniert hat. Weil mit dieser beschießendes System werden Friedlichkeit bestraft aber strittigkeit belohnt. Wenn man eine Mutter ist!

4. Richterin: wenn Sie diesen Besuchsrecht nicht zustimmen sehe ich sehr schwarzen Wolken über der gemeinsamen obsorge. Ich: ok, ich stimme zu. Beschluss: keine gemeinsame obsorge. Ich: toll, Danke!

5. übrigens sehr toll wenn irgendein wanna-be superhero Polizist dich anruft während der Arbeitszeit und dir mit tiefen Stimme sagt: sie wissen ja genau um was es geht Herr. Die KM hat alles erzählt. Sie sind ja gewalttätig! Kommen Sie deswegen zu einem gewaltpräventiven Gespräch bei uns. Ich: vielen Dank für den netten halb drohenden Ton Herr Polizist, aber gratuliere, Sie sind gerade Instrumentalisiert von seitens des KM. Vielleicht sollten Sie mal das überlegen bevor Sie Leute während der Arbeitszeit störe. Vielen Dank dass sie unkritisch dazu beigetragen haben dass mein Stresslevel noch schlimmer worden ist!

6. wieso hat der familiengerichtshilfe nur mich in meinem Wohnung besucht (kindesgerecht eingerichtet) aber nicht die KM? Diskrimination? Was hätte der Familiengerichtshilfe doch gesagt wenn meine Töchter bei mir nur auf eine Matratze aufs Boden schlafen würden (so wie seit 1,5 Jahren der Fall bei dem KM ist?).

7. habe ein Antrag gestellt dass ich, an diejenigen Tagen wo ich meine Töchter betreue, selber eventuellen frühere Abholzeiten direkt mit KiGa/Schule kläre. Abgelehnt. KM ist flexibel und friedlich. Ich: ok, wieso dürfen die Kinder dann NICHT früher abgeholt werden jedesmal wenn meine Vater mit 81(!) Jahren aus Dänemark hierher gereist ist um seinen Enkelkindern zu sehen ??? Er sieht die Kinder vielleicht zweimal im Jahr (wie lange noch) und dann kann die KM es nicht erlauben dass Opa/Enkelkinder 3-4 Stunden mehr haben am einen Tag. Und das sogenannte „Justiz“ in Österreich unterstützt diesem schweineri!

8. und wenn man sich aufregt wegen diesem „Zustände“. Richterin: „alleiniges obsorge beim KM war wirklich die richtige Entscheidung“……. Leute, wir reden 2017…. was zum teufel ist los hier in Österreich?? Ganz normale Väter werden demütigt, es zermürbt, man(n) gibt auf, hochstrittige Mütter werden belohnt… was hat dass je mit Kindeswohl zu tun gehabt???…. es zerstört viel mehr als es unterstützt…. Loyalitätskonflikt unvermeidbar!!

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>Väter ohne Rechte Öffentliche Gruppe
Tags: Vaterlose Gesellschaft – Justizopfer – Doppelresidenz – feministische Justiz – Scheidung – Trennung – Obsorge – Familienrecht

Einbrecher mit Messer – Asylwerber aus Tunesien

NRW Polizist erschießt mutmaßlichen Einbrecher

Eine Rentnerin hört Einbruchgeräusche und flüchtet aus ihrer Wohnung. Herbeigeeilte Polizisten treffen auf einen mutmaßlichen Einbrecher mit Messer. Es fällt ein Schuss, der Mann stirbt.

© dpa Am Sonntagabend wurde die Polizei wegen eines Einbruchs in Herten alarmiert. Der mutmaßliche Einbrecher bedrohte die Polizisten mit einem Messer und wurde erschossen.

Ein Polizist hat einen mutmaßlichen Einbrecher in einer Wohnung in Herten nahe Recklinghausen erschossen. Der Mann soll die Beamten am Sonntagabend mit einem Messer angegriffen haben, als sie die Erdgeschosswohnung kontrollierten. Daraufhin habe ein Polizist seine Waffe gezogen und mindestens einen Schuss abgeben, sagte ein Sprecher der Polizei am Montag. Der mutmaßliche Einbrecher starb noch vor Ort. Die Beamten hatten Rettungskräfte gerufen.

Die 72 Jahre alte Bewohnerin der Erdgeschosswohnung hatte die Polizei alarmiert. Sie hörte, wie eine Scheibe eingeschlagen wurde, und flüchtete aus der Wohnung. Die Polizisten wurden nicht verletzt.

Bei dem mutmaßlichen Einbrecher handelt es sich laut Polizei um einen 30-jährigen Asylbewerber aus Tunesien.

Seine Leiche sollte am Montag obduziert werden. Die Ermittlungen in dem Fall übernahmen die Staatsanwaltschaft Bochum und die Polizei Münster.

Es gab ähnliche Fälle in Hamburg und Berlin

In den vergangenen Wochen gab es ähnliche Fälle in Berlin und Hamburg. In der Hauptstadt war am 31. Januar ein verwirrt wirkender Mann von einem Polizisten in einer Wohnung erschossen worden. Er hatte laut Polizei gedroht, anderen Menschen Gewalt anzutun und sich umzubringen. Zudem wollte er laut den Angaben ein Messer nicht aus der Hand geben. Einen Tag später wurde ein Mann in Hamburg von einem Polizisten angeschossen und verletzt. Er soll sich sehr aggressiv verhalten und den Beamten mit einem Messer angegriffen haben.

Mehr zum Thema

Jugendamt nimmt Vater Helmut Kratochwil sein Kind Rosalie weg, ohne Gerichtsbeschluss

Unfassbar!!!
Zwei Jugendamtmitarbeiter  aus Wien 21  kommen mit Polizei und  nehmen dem Vater Helmut Kratochwil ohne richterlichen Beschluss sein Kind Rosalie weg.

Erst vor einigen Wochen hat der Vater nach einer  Kindesentführung seine Tochter Rosalie zurückbekommen.

So. ich mach das mal öffentlich wie ein jugendamt bei einer angeblichen kindeswohlgefährdung vorgeht. Ich nenne aus vielleicht rechtlichen gründen keine namen.
Ca. 13:20 oder so. rosalie und ich machen einen mittagsschlaf. Es klopft!!! Ich total tamisch!!! Laufe zur tür mit dem gedanken dass es der fernwärmeableser ist. Shit verschlafen. So. ich reiss die tür auf. Da stehen die zwei jugendamtmitarbeiter ( eine habe ich schon vorher für befangen erklären lassen ) und mein jetziger mit zwei polizisten. Ich: ja hallo????!!!! Er: hr. kratochwil wir nehmen in den nächsten 5 minuten rosalie mit. Ich: rosalie schläft. Aus was für einem grund wollen sie rosalie mitnehmen? Er: sie haben gestern nicht den akh termin wargenommen.

Ich: das kann es jetzt aber nicht sein. Er: oja. Wir werden jetzt rosalie mitnehmen und sie in einem krisenzentrum unterbringen. Ich: ich habe ihnen am Dienstag gesagt, dass ich zwei termine zur selben zeit nicht einhalten kann und zur ma 11 aussenstelle mehr vertrauen habe als wieder ein neues loch aufzureissen. Er: ja da haben sie den falschen termin abgesagt. Wecken sie rosalie auf. Ich: nein. Er: na dann werden wir das eben tun. Ich: also auf der grundlage dass ich nicht den termin wargenommen habe und diesen per mail verschoben habe, nehmen sie rosalie jetzt mit? Er: ja. Ich: na dann gehen wir drei jetzt gleich zu einem psychologen und klären das. Er: nein. Wir nehmen jetzt rosalie mit. Wenn es sein muss auch gewaltsam. Ich: wie können sie das rosalie antun? Er: ich muss es tun. Ich: wissen sie dass sie morgen in den medien stehen?! das ist uns egal. Polizist: was ist jetzt? Ich: nix. So. musste rosalie aus dem tiefschlaf auwecken. Hat von anfang an geweint. Er vom jugendamt!!!: sie haben noch 5 minuten sonst mache ich das!!!!! Geben sie mir die ecard und den mutter kind pass. Rosalie hat sich so an mich geklammert und wollte sich nicht anziehen lassen. Dann habe ich meine mama angerufen. Habe ihm das handy in die hand gedrückt. Er: mit ihnen habe ich nichts zu reden.klick.aufgelegt. die andere hat gemeint: hallo rosalie und fährt ihr so über den fuss. Greifen sie mein kind nicht an. Noch schnell ein flaschi, ihren zuzi eine jacke, ein stofftier und weg ist sie.

Das war die kurzfassung. Die längere erzähle ich gerne jedem journalisten. Denn das war und ist unglaublich.
Rosalie liegt jetzt ohne gute nacht geschichte, ohne halten, ohne drücken, ohne plaudern, ohne kitzekitze in einem fremden raum und macht sicherlich wieder in die hose. Rosalie brauchte seit 4 tagen keine windi mehr in der nacht. Die zerstören rosalies leben.
Teilt das bitte wenn euch danach ist.

Helmut Kratochwil mit seiner Tochter Rosalie Kratochwil
Einige Stunden davor: Helmut Kratochwil mit seiner Tochter Rosalie Kratochwil

20.06.2015, 0:25

https://www.facebook.com/helmut.kratochwil

Tags: Kindesentführung – JUGENDAMT – Stadt Wien – MagElf – MA11 – Floridsdorf – Polizei – Gewalt, Jugendamt Artikel, Justiz, Justizopfer, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Kinderhandel, Kinderheim – Heimkinder – Internate, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindesabnahme Gefährdungsmeldung, Kindeswohl, leaks, Menschenrechte EGMR, family law austria – AKH – Menschenrechtsverletzung Österreich , Missbrauch mit dem Missbrauch, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, psychische Gewalt, Rosalie Kratochwil

Kampusch: Freispruch für Ex-OGH-Chef

Kampusch: Freispruch für Ex-OGH-Chef

Im Straflandesgericht Wien ist am Freitag Johann Rzeszut, der pensionierte Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), freigesprochen worden. Ihm wurde falsche Zeugenaussage im Fall Kampusch vorgeworfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richterin Claudia Geiler sagte in ihrer Begründung, im Zweifel liege keine „subjektive Tatseite“ vor. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, weshalb der Freispruch vorerst nicht rechtskräftig ist. Der ehemalige Spitzenjurist – dem im Fall eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft drohten – wollte nach der Verhandlung gegenüber den Medien keine Erklärung abgeben.

Ex-OGH-Präsident Johann Rzeszut

APA / Roland Schlager

Der ehemalige Präsident des OGH, Johann Rzeszut, am Freitag vor Gericht

Amtsmissbrauch im Fall Kampusch

Der 73-Jährige hatte sich zu den Vorwürfen nicht schuldig verantwortet. Inkriminiert war eine Zeugenaussage Rzeszuts im Verfahren gegen einen Polizisten, den er in seiner Funktion als Mitglied einer vom Innenministerium eingesetzten Evaluierungskommission kennengelernt hatte.

Das Gremium sollte allfällige behördliche Versäumnisse bei der Suche nach der im Frühjahr 1998 entführten Natascha Kampusch aufdecken. Der Polizist teilte Rzeszuts kritische Betrachtungsweise, der unter anderem ein Gutachten angezweifelt hatte, das Wolfgang Priklopil als Einzeltäter auswies. Weiters unterstellte Rzeszut dem Entführungsopfer öffentlich, eine Schwangerschaft verheimlicht zu haben.

Der Polizist marschierte schließlich eines Tages ohne Ermittlungsgrundlage illegal in eine niederösterreichische Volksschule und versuchte, an die DNA eines Mädchens zu gelangen. Er wollte damit Klarheit erlangen, ob es sich bei der Schülerin um die leibliche Tochter Kampuschs handelt. Gegen den Beamten wurde in weiterer Folge ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs eingeleitet, in dem Rzeszut am 6. März 2012 förmlich als Zeuge vernommen wurde.

Telefonkontakt zum Polizisten

Unter Wahrheitspflicht gab der Ex-OGH-Präsident an, er habe nach zwei Treffen in einem Kaffeehaus bzw. auf der Straße keinen Kontakt zu dem Polizisten mehr gehabt. Diese Darstellung wurde in weiterer Folge insoweit widerlegt, als die Ergebnisse einer Rufdatenrückerfassung ein deutlich anderes Bild ergaben. Demnach hatte Rzeszut am 21. Februar 2012 zweimal den Beamten angerufen.

Ex-OGH-Präsident Johann Rzeszut

APA / Roland Schlager

Rzeszut wurde freigesprochen

Eines der beiden Gespräche dauerte nicht weniger als elf Minuten. Am 22. Februar versuchte Rzeszut zwischen 14.22 und 17.00 Uhr gezählte viermal, den Beamten telefonisch zu erreichen. Um 20.08 Uhr schickte er ihm eine SMS, auf die der Beamte eine Minute später mit einem Anruf reagierte, den Rzeszut nicht entgegennahm. Um 20.30 Uhr erhielt der Ex-OGH-Präsident daher eine SMS. Darauf reagierte wiederum Rzeszut am 23. Februar um 9.00 Uhr mit einem Anruf.

„Ich hab’ einen mentalen Tunnel gehabt“

Weitere Kontakte über die Mobilfunkgeräte der beiden konnten für den 2. und 4. März 2012 nachgewiesen werden. Am 4. März informierte der Polizist den Spitzenjuristen in Bezug auf den gegen ihn, den Polizisten, gerichteten Amtsmissbrauchsvorwurf per SMS, er habe „zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass Sie mich angestiftet haben“.

Zwei Tage später fand Rzeszuts Zeugenbefragung statt, wo er explizit jegliche Kontakte nach den beiden Treffen ausschloss. Er sei bei seiner Einvernahme „auf die Aktion des Polizisten fokussiert gewesen“ und habe sich „in mentaler Fixierung auf dieses Thema“ befunden, legte der Höchstrichter im Ruhestand beim ersten Verhandlungstermin dar.

Er habe „stereotyp immer gesagt, ich hab’ damit nix zu tun“, so Rzeszut: „Ich hab’ einen mentalen Tunnel gehabt.“ Von daher habe er nicht bewusst etwas verschwiegen oder die Unwahrheit gesagt. Zudem habe es damals „eine Fülle an Telefonaten“ gegeben, und er könne sich beim besten Willen nicht „an jedes kleine Telefonat erinnern“, gab Rzeszut zu bedenken – mehr dazu in Fall Kampusch: Rzeszut hatte „mentalen Tunnel“ (wien.ORF.at; 18.12.2014).

Richterin entschuldigte sich bei Rzeszut

Die Richterin glaubte dem Angeklagten diese Verantwortung. Rzeszut sei auf den in den Medien erhobenen Vorwurf, er habe den Polizisten angestiftet, fokussiert gewesen. Zudem sei bei den Einvernahmen nicht ganz klar herausgekommen, was dem Juristen vorgeworfen wurde. „Ich glaube im Zweifel, dass Sie vergessen haben, das zu erwähnen“, meinte Geiler zu der zweiten SMS. Zudem habe er auch einen guten Grund gehabt, die Kontakte nicht zu erwähnen, da er wohl als Anstifter dagestanden wäre und ein Verfahren wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch eingeleitet worden wäre. Zu diesem kam es aber ohnehin, und es wurde erst im September 2014 eingestellt.

Deshalb könnte sich Rzeszut auch auf den Paragrafen 290 (Aussagenotstand) berufen, was aber nicht nötig sei, da sie ihm glaube. „Es tut mir leid, und das sage ich sonst nie, was Sie in den vergangenen zwei Jahren über sich ergehen lassen haben müssen“, sagte die Richterin.

Link:

Bewährungsstrafe für Polizist nach sexuellem Missbrauch

PROZESS IN BERLIN

Bewährungsstrafe für Polizist nach sexuellem Missbrauch

Der Berliner Beamte gab sich als Kinderfreund. Er bot Jungen Möglichkeiten, die sie zu Hause nicht hatten. Nach acht sexuellen Übergriffen wurde er nun verurteilt.

Ein Berliner Polizist ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und eines Jugendlichen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Acht Übergriffe auf drei zwölf bis 14 Jahre alte Opfer habe der Angeklagte verübt, begründeten die Richter am Montag. Das Geständnis des 53-Jährigen sei nun von großer Bedeutung gewesen, weil er damit den drei Jungen eine belastende Aussage im Prozess erspart habe.

Das Berliner Landgericht untersagte dem Angeklagten zudem nähere Kontakte zu Kindern und Jugendlichen außerhalb seiner Familie und ordnete an, dass er eine therapeutische Einrichtung aufsuchen soll. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf eine Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren plädiert. Die Richter folgten aber dem Verteidiger.

Der Beamte ist seit etwa einem Jahr vom Dienst suspendiert. Erst im Prozess hatte er die zwischen Februar und September 2013 verübten Taten zugegeben. Die Mütter seiner Opfer sagten als Zeuginnen, sie hätten die Besuche ihrer Söhne in der Wohnung des Angeklagten im Stadtteil Treptow erlaubt, weil sie keine Gefahren sahen. „Es handelte sich schließlich um einen Polizisten, da denkt man doch nicht an so etwas“, erklärte eine Mutter.

Mit Versprechungen gelockt

Der 14-jährige Schüler, für den der Angeklagte ein väterlicher Freund war, hatte sich schließlich einem älteren Bruder anvertraut. Alle drei Opfer waren dann gemeinsam zur Polizei gegangen. „Der Angeklagte hatte sie mit materiellen Versprechungen gelockt“, hieß es im Urteil. Bis zu 30 Euro habe der Angeklagte gezahlt, wenn sich die Schüler nackt anfassen ließen. Für Fotos soll er jeweils fünf Euro gezahlt haben.

Von einer Gefängnisstrafe sahen die Richter des Berliner Landgerichts auch in Hinblick auf dienstrechtliche Folgen für den langjährigen Polizisten ab. „Er wird seine berufliche Existenz verlieren“, sagte der Vorsitzende Richter. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr gehen auch die Pensionsansprüche verloren.

24.11.14, Quelle: dpa/bee
http://www.morgenpost.de/berlin/article134671967/Bewaehrungsstrafe-fuer-Polizist-nach-sexuellem-Missbrauch.html

Opfer Siegfried Maierhofer – Missbrauch mit d.Gewalt -Teil3

Kurt Essmann, dermenschenfreund@gmx.at, freier Journalist, Prozessbeobachter i.Obsorge-u.Strafverfahren im Interview mit dem 4fachen Vater Siegfried Maierhofer

Das bisherige Ermittlungsverfahren war geprägt von massivsten Misshandlungsvorwürfen, die von Woche zu Woche gesteigert wurden.

Wurden Widersprüche durch die Verteidigung aufgezeigt kam sofort der nächste Angriff, schlussendlich der altbewährte „KO-Vorwurf“ der sexuellen Belästigung.

Durch die Opfervertreterin und eine Beamtin des Innenministeriums wird den Kindern ein Gefährlichkeitsszenarium ihres Vaters vermittelt, das so weit reicht, dass man sie sogar ins Ausland „verschiffen“ – so die Worte der Kinder – müsse.

Die von der StA beigezogene Kinderpsychologin stellte fest, Zitat:

„….dass durch diese Vorgangsweise eine Induzierung eines extrem gefährlichen Vaterbildes entstanden ist und die Kinder selbst Erlebtes von Erzähltem nicht mehr unterscheiden können.“

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120827_OTS0008/wenn-das-frauenhaus-sich-scheinbar-raecht