+++ Mord an Promi-Wirt +++ Ehefrau sitzt jetzt in U-Haft

Select another language!     (PC users see above the logo „Translate“)

 english (Google Translation)  Italia – (traduzione di Google)

 France (traduction Google)  ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Unter Mordverdacht

Getöteter Promi-Wirt: Ehefrau jetzt in U-Haft

Nach dem gewaltsamen Tod eines bekannten Skihüttenwirts im Salzburger Pongau ist am Sonntag die Ehefrau des Mannes vom Landesgericht Salzburg wegen dringenden Mordverdachts in U-Haft genommen worden. Wie Gerichtssprecher Peter Egger mitteilte, hat die beschuldigte 30-Jährige keine Rechtsmittelerklärung abgegeben. In spätestens 14 Tagen findet die nächste Haftprüfungsverhandlung statt.

„Meine Mandantin bekennt sich nicht schuldig“, erklärte ihr Rechtsanwalt Kurt Jelinek am Sonntag. Mehr könne er zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, da er sich erst ausführlich mit der Frau besprechen müsse. Die gebürtige Rumänin hatte in ihrer Einvernahme am Samstag ausgesagt, zum Tatzeitpunkt ein Küchenmesser in der Hand gehabt zu haben. Es sei zu einem Handgemenge mit ihrem 57-jährigen Gatten und im Zuge dessen zur Stichverletzung gekommen. Sie stellte jedoch in Abrede, mit Vorsatz gehandelt zu haben.

Der Szene-Wirt war am 3. März unter zunächst nicht geklärten Umständen in der Küche seines Betriebs ums Leben gekommen. Ein Mitarbeiter dürfte ihn kurz nach Mitternacht mit einem Küchenmesser in der Brust leblos am Boden liegend aufgefunden haben.Nachdem die Staatsanwaltschaft den Fall zunächst auch als möglichen Suizid behandelt hatte, hat sich im Zuge der Obduktion der Verdacht eines Fremdverschuldens erhärtet. Am Freitag wurde ein Haftbefehl gegen die Ehefrau erlassen. Als sie davon erfuhr, stellte sie sich noch am selben Abend der Polizei.

Gab es Streit?

Vor seinem Ableben soll sich der 57-Jährige während einer Party auf der Hütte heftig mit seiner Gattin gestritten haben. Das Paar hatte erst im Mai 2017 geheiratet. Die Skihütte des Szene-Wirts, der zudem ein Hotel und ein Chalet betrieb, zog in der Vergangenheit zahlreiche Prominente aus Österreich und Deutschland an.

Wie Gerichtssprecher Egger erklärte, handelt es sich um eine sogenannte bedingt obligatorische Untersuchungshaft. Das heißt, die U-Haft muss (mit wenigen Ausnahmen) bei Fällen verhängt werden, bei denen das Gesetz eine mindestens zehnjährige Freiheitsstrafe vorsieht.

10.03.2019 13:23
https://www.krone.at/1880161

Pädo – Wiener (18) zwingt 120 Buben zu Sex-Fotos: in Haft

Select another language! PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски

 

 

Cyber-Grooming ³ – Übers Web kontaktiert

Wiener (18) zwingt 120 Buben zu Sex-Fotos: in Haft

Ein 18-jähriger Wiener steht im Verdacht, über das Internet mehr als 120 unmündige Buben im deutschsprachigen Raum zu Sex-Fotos genötigt zu haben. Bei einer Hausdurchsuchung wurden „große Mengen an³ Beweismittel“ sichergestellt. Der Bursche ist geständig und in U-Haft.

 Die Ermittlungen nahmen in Deutschland ihren Ausgang: Zwei Buben, zehn und zwölf Jahre alt, gaben an, von einem ihnen Unbekanten dazu verleitet worden zu sein, an sich sexuelle Handlungen vorzunehmen und sich dabei zu filmen bzw. zu fotografieren. Das Material mussten sie ihm dann zukommen lassen.

Umfangreiches Geständnis abgelegt
Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Mannheim forschte das Landeskriminalamt Wien, Ermittlungsbereich Sexualdelikte, den 18-Jährigen schließlich aus. Bei einer Hausdurchsuchung am Freitag in Favoriten wurden „große Mengen elektronischer Beweismittel“ sichergestellt, berichtete die Polizei am Sonntag. Der Festgenommene, über den die U-Haft verhängt wurde, legte ein umfangreiches Geständnis ab.

Etwa 120 weitere Buben als Opfer
Noch sind die Ermittlungen aber nicht abgeschlossen. Die Polizei gehen vorerst von etwa 120 weiteren Betroffenen aus. Laut Polizeisprecher Harald Sörös nahm der Wiener vorwiegend über die Social-Media-Plattform Instagram Kontakt zu den Buben auf.

06.05.2018 11:08, Quelle:
http://www.krone.at/1703744

³ Korrektur -Abweichung vom Originaltext
Tags: Gewalt –  Justiz – Kindesmissbrauch  Pädophile – Kinderporno –

Ehescheidung eskaliert – Polizist – Nötigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung

„Ich geb’ dir noch zwei Tage, wenn du dann nicht da bist, blas’ ich dich um.“

Select another language!  ( PC users see right above the logo  „Translate“)
       english    (Google Translation)        Italia – (traduzione di Google)
          France (traduction Google)           ПЕРЕВЕСТИ на Английский
Wenn die Polizei zur Waffe greift – © APA (Sujet)

Artikel:

Ehefrau überwacht: Polizist verurteilt

In Graz ist am Montag ein Polizist zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt worden.
Der Mann soll seine Ehefrau überwacht und mit dem Tod bedroht haben.
Vor Gericht zeigte er sich nur bedingt einsichtig.

Eineinhalb Jahre lang soll der Polizist seine Frau mit seiner Eifersucht gequält haben. Seine Frau hatte seiner Meinung nach immer wieder Kontakte zu anderen Männern. Eine Kur-Bekanntschaft schrieb ihr „300 bis 400 SMS im Monat“, wie der Angeklagte vor Gericht schilderte. Darin sollen Texte wie „Hi Bärli“ und „100.000 Bussi“ gestanden sein.

Frau wollte nur die Scheidung

„Haben Sie etwas Bedrohliches gesagt?“, wollte der Richter am Montag wissen. „Das hat sie vielleicht so empfunden“, zeigte sich der Angeklagte keiner Schuld bewusst. Geständig war er nur in Bezug auf ein Telefonat, das aber aufgezeichnet wurde und somit belegbar war. Darin kündigte er an: „Ich geb’ dir noch zwei Tage, wenn du dann nicht da bist, blas’ ich dich um.“

Die Drohungen und die Suizidgefahr, die von dem Mann ausgingen, reichten aus, um ihn in Haft zu nehmen. Die Ehefrau kam als Zeugin und erklärte, sie wolle nur die Scheidung, sonst gar nichts. Ihren Mann im Gerichtssaal sehen wollte sie auch nicht, daher wurde er vor ihrer Aussage hinausgebracht.

Weisung zur Psychotherapie

„Die Ehe war so schlecht und recht wie jede Ehe nach 20 Jahren“, meinte Verteidiger Hans Lehofer und stellte die Frage, wer das Opfer sei. Sein Mandant würde bei einer Scheidung „praktisch alles verlieren“. „Er ist sowieso schon vernichtet und er ist der, über den gelacht wird“, so der Anwalt.

Der Richter verurteilte den Polizisten wegen versuchter Nötigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung zu einem Jahr Haft, wovon nur ein Monat unbedingt verhängt wurde. Diese Zeit hat er durch die U-Haft verbüßt, daher konnte er nach der Verhandlung nach Hause gehen. Er bekam allerdings noch die Weisung mit, sich einer Psychotherapie zu unterziehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Betrug – Islamischer Kindergärten – Förderungen

Wiener Kindergarten-Netzwerk: U-Haft für Abdullah P. verlängert



Abdullah P. befindet sich weiter in Haft. Abdullah P. befindet sich weiter in Haft. - © apa (Sujet)

Der mutmaßliche Kopf eines auf Förder-Betrug ausgerichteten kriminellen Netzwerks Abdullah P. bleibt weiter im Gefängnis. Am Freitag wurde die U-Haft vom Straflandesgericht vorerst um einen Monat verlängert.

Der Prozess

Gegen Abdullah P. wird seit Monaten wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, Bildung einer kriminellen Vereinigung und zahlreicher weiterer Delikte ermittelt.
Er soll nach der Gründung eines islamischen Bildungszentrums in der Romanogasse in der Brigittenau ein Netzwerk an Vereinen aufgezogen haben, die sich allesamt als Betreiber von Kindergärten bzw. Bildungseinrichtungen auswiesen. An der Spitze der Vereine standen oft Strohmänner, die ihre Subventionsansuchen an die Wiener Kindergärten (MA10) richteten und über Jahre hinweg recht großzügig bewilligt bekamen.
Kindergarten Förder-Betrug: Abdullah P. weiter in U-Haft

Die dafür erforderlichen Gemeinnützigkeitsbestätigungen der Finanz sollen großteils gefälscht worden sein. Subventionen soll Abdullah P. eingestreift bzw. insofern “mitgeschnitten” haben, als er bei anderen Vereinen Provisionen von bis zu 40.000 Euro für vorgebliche Berater-Dienste beanspruchte.

Allein der von Abdullah P. selbst betriebene Kindergarten KIBIZ (Kinder Bildungs-und Integrationszentrum) wurde im Zeitraum Mai 2013 bis Mai 2015 von der MA 10 mit einer Vollförderung von 1,8 Millionen Euro bedacht.

Am 30. April wanderte der 32-Jährige schließlich wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft, die vom Landesgericht weiterhin angenommen wird. Er soll während des laufenden Verfahrens weitere strafbare Handlungen begangen haben.

>> Erstmals vor Gericht erschienen

(apa/red), 13. Mai 2016 17:53
http://www.vienna.at/wiener-kindergarten-netzwerk-u-haft-fuer-abdullah-p-verlaengert/4721790
Tags: Österreich, Gericht, Justiz, Kinder, Landesgericht, leaks, Staatsanwaltschaft, Strafverfahren –

Entfremdung (PAS) vom Vater endet mit Mord

Student (22): „Darum tötete ich meine Mutter“

In diesem Wohnhaus wurde die Leiche der 43-Jährigen gefunden. (Bild: Klemens Groh)
In diesem Wohnhaus wurde die Leiche der 43-Jährigen gefunden.
Foto: Klemens Groh
Sabine W. wurde von ihrem Sohn im September 2014 in ihrer Wohnung im niederösterreichischen Strasshof mit 36 Messerstichen umgebracht. Kurz vor seinem Prozess spricht der Student über die Motive für seine Tat.

Die Kleidung gepflegt, das Haar kurz geschnitten, die Fingernägel sauber. Stefan W. sieht aus wie der „brave Junge von nebenan“. Und er benimmt sich auch so. Wird ihm eine Frage gestellt, beantwortet er sie höflich. Worüber der 22- Jährige gerne spricht? Über Literatur. Tolstoi, Tschechow, Tennessee Williams, sagt er, seien seine Lieblingsautoren. Und er redet viel über die Natur. Über mystische Landschaften. Über die Ozeane. Über Tiere, die in der Wüste und im Urwald leben.

Bescheiden, angepasst, fast demütig. Stefan W.s Verhalten im Landesgericht Korneuburg, wo er seit acht Monaten in U- Haft sitzt, ist genauso, wie es immer war. Bis zum 1. September 2014. Als er seine Mutter tötete. Sabine W. (44) und ihr Sohn hatten damals, beim Abendessen in ihrer Wohnung in Strasshof, Niederösterreich, Streit. Der junge Mann griff nach einer Glaskugel. Schlug damit der Frau auf den Kopf, sie fiel zu Boden.

Leiche in Bettzeuglade versteckt

In der Folge stach er, wie im Akt zu dem Fall zu lesen ist, „mit einem Messer 36- mal in ihren Hals und Nacken ein, wobei es zu einer Durchtrennung der Halsschlagader kam und sie innerlich verblutete“. Der Täter verpackte dann die Leiche in Folien, versteckte sie in einer Bettzeuglade und setzte sich in die USA ab. Wo er eine Rundreise machte. Am 16. Oktober konnte er schließlich in Oregon ausgeforscht und verhaftet werden. 

In wenigen Wochen wird dem Studenten der Prozess gemacht. Die Anklage lautet auf Mord. Denn die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sein Delikt von langer Hand geplant war. Belastend für den 22- Jährigen: Im Vorfeld des Verbrechens hatte er auf seinem Laptop wiederholt Recherchen dazu angestellt, mit welchen Werkzeugen ein Mensch einfach umzubringen sei und wie ein Täter auf der Flucht agieren solle.

„Der Alltag mit meiner Mutter war sehr schwierig“

„Ja“, erklärt Stefan W. nun, „es ist wahr, ich habe mir oft ausgemalt, wie es wäre, wenn meine Mama nicht mehr da sein würde. Aber das waren nur Fantasien.“ Wieso gab es diese Fantasien überhaupt? „Weil der Alltag mit meiner Mutter für mich sehr schwierig war, von klein auf.“

Sabine W. zog ihren Buben alleine groß. Die Trennung vom Vater geschah bereits während der Schwangerschaft. „Seit ich mich zurückerinnern kann“, behauptet Stefan W., „hat meine Mama mir den Kontakt zu meinem Papa verboten. Weil sie mich ganz für sich haben wollte. Das ging irgendwann sogar so weit, dass sie mir den Umgang mit Mitschülern verbat und später, mit 17, als ich meine erste Freundin hatte, mich so sehr drangsalierte, dass ich die Beziehung beendete.“

Sabine W. litt unter psychischer Erkrankung

Sabine W. und ihr Sohn: Über zwei Jahrzehnte hindurch lebten sie in einem Mikrokosmos des Irrsinns. Die Frau, geplagt von Verfolgungswahnideen, kapselte sich und ihr Kind völlig von der Umwelt ab. Nahm sie die Medikamente, die ihr Psychiater verschrieben hatten, ein dann schaffte sie es, in ihrem Beruf als Apothekerin zu arbeiten. Setzte sie die Pillen ab, kündigte sie ihre Jobs. Weil sie davon überzeugt war, ihre Kollegen würden ihr bloß Böses wünschen.

„Wenn ich Freunde fand oder mich mit Familienmitgliedern traf“, so der 22- Jährige, „erklärte mir meine Mutter, dass ich von ihnen nur ausgenützt würde. Viel zu lange habe ich ihr geglaubt, mit ihr ein einsames Dasein in unserer Wohnung geführt. Bis ich kapierte, dass meine Mama verrückt sein musste.“ Wann ist dieser „Knackpunkt“ da gewesen? „Als ich so 14, 15 war und sich ihr seelischer Zustand noch mehr verschlechterte.“

„An wen hätte ich mich wenden sollen?“

Inwiefern? „Sie begann, Selbstgespräche zu führen und mich körperlich zu misshandeln. Bis in die späte Nacht musste ich jeden Tag lernen, und wenn ich am Schreibtisch einschlief, schlug sie mich. Das war sogar noch so, als ich zuerst Jus und später Politikwissenschaften studierte.“ Gab es niemals Befreiungsversuche? „An wen hätte ich mich wenden sollen?“ Sein Verbrechen, beteuert Stefan W., sei nicht geplant gewesen, „es ist mir passiert. Als mir meine Mutter einen Urlaub verbieten wollte, sie mich beschimpfte und an den Haaren zog.“ Und dann sei „halt dieser Hass“ in ihm hochgekommen…

„Ich fühle mich wohl im Gefängnis“

„Mein Klient“, so Marcus Januschke, der Anwalt des 22- Jährigen, „ist kein Mörder. Seine Tat geschah im Affekt.“ Ähnlich sieht das Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner. Der Täter leide an einer „schizoiden Persönlichkeitsstörung infolge einer fehlgeleiteten Erziehung“, diagnostiziert die Seelenärztin in ihrem Gutachten über den Täter. „Ich weiß, es klingt seltsam“, sagt Stefan W., „aber ich fühle mich wohl im Gefängnis. Es macht mir nichts aus, dass ich wahrscheinlich für längere Zeit hierbleiben werde. Denn ich will diese Zeit nutzen. Studieren. Und versuchen, mein Leben auf die Reihe zu kriegen.“

01.08.2015, 20:30, Martina Prewein, Kronen Zeitung/red
http://www.krone.at/Oesterreich/Student_-22-_Darum_toetete_ich_meine_Mutter-Krone-Gespraech-Story-465250Tags : Vaterlose Gesellschaft – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – PA parental alienation – Eltern Entfremdung –

Vorschlag Mikl-Leiter – Rechtsberatung Wegweisung greift viel zu kurz!!!

Sehr viele Betretungsverbote und Wegweisungen in Österreich passieren leider auf Falschbeschuldigungen und frei erfunden Behauptungen bei Scheidung oder Trennung!!!

Ein Grund dafür liegt darin, das österreichische Familienrecht veraltet ist und es noch immer die schuldige Scheidung gibt, viele Frauen erhoffen sich durch diese Geschichtl´n, dass sie Vorteile bei der Vermögensaufteilung (Wohnung) haben.
In Deutschland wurde die schuldige Scheidung bereits vor 40 Jahren abgeschafft. Österreich mit seinen starken Feminismus Gesetzen, welche nur böses Blut erzeugen, hat dieses veraltete Gesetz noch immer.

Ein einfacher Schritt für die Familienministerin Sophie Karmasin das Land etwas familienfreundlicher und gesellschaftsfähiger  zu machen, wäre es eine verpflichtende Mediation bei Betretungsverbot und Wegweisung zu machen. Fr. Mag. Doris Täubel-Weinreich hat 2012 dies im KindNamRäG bereits vorgeschlagen.
Alles andere geht am Ziel vorbei.

Die Toten in Graz des Amokfahrers  hätten verhindert werden können – mit einer vernünftigen Gesetzgebung im Familienrecht!
 
Der Vorschlag von der Feministin des Wiener Frauenhauses Andrea Brem, Leute mit Wegweisung in U-Haft zu nehmen, ist völlig JENSEITS. 
Betretungsverbote und Wegweisungen passieren sehr oft nur an Hand von Behauptungen ohne jegliche Beweise und noch dazu handelt es sich bei diesem österreichischem Gesetz SPG38 Und §382 EV um eine „Missgeburt im Zivilrecht“ welche in bestehende Eigentumsrechte eingreift und diese Eigentumsgesetze aushebelt

Artikel >>

Hilfe nach Wegweisung: „Es geht um Stunden“

Bild: (c) APA/ERWIN SCHERIAU (ERWIN SCHERIAU) 

Bei jedem zweiten Fall von Wegweisung brauchte der Täter sofort Hilfe, sagt der Bewährungshilfeverein Neustart. Der Vorschlag von Innenministerin Mikl-Leiter für eine verpflichtende Rechtsberatung greife zu kurz.

23.06.2015 | 18:00 |   (Die Presse)

Wien. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat einen Plan. Nach der Amokfahrt eines 26-Jährigen am Samstag in Graz (siehe oben) will sie künftig eine verpflichtende Rechtsberatung für weggewiesene Gewalttäter – der Amokfahrer wurde Ende Mai von seiner Familie weggewiesen.

Konkret soll die Polizei mit dem Betroffenen ein Gespräch führen und aufklären, was er nun tun dürfe und was nicht. Das solle, heißt es aus dem Innenministerium, präventiv wirken.

Solche Gespräche gibt es bereits seit 2011 – auf freiwilliger Basis. 500 Polizeibeamte wurden extra dafür geschult. In der Regel finde so ein Gespräch ein bis drei Tage nach der Verhängung des Betretungsverbots statt, „wenn eine gewisse Cool-down-Phase bereits eingetreten ist“, so Mikl-Leitner.

Organisationen, die mit weggewiesenen und straffälligen Männern arbeiten, geht der Vorschlag nicht weit genug. „Eine bloße Rechtsberatung reicht nicht aus“, sagt Andreas Zembaty vom Bewährungshilfeverein Neustart. „Man muss die Täter nach der Tat sofort aufsuchen. Es geht um Stunden, nicht um Tage“, sagt er. Die Betroffenen gehören mit der Tat konfrontiert, man müsse mit der Polizei den Laptop holen, eine Unterkunft für die nächsten Tage suchen. „Sie brauchen jemanden, der mit ihnen redet, auch weil die Täter dann oft Schuldgefühle haben. Und wenn man diese nicht bearbeitet, kehren sich die Schuldgefühle ganz oft in Hass auf die Opfer um.“

Rund 7500 Fälle von Wegweisungen gibt es jedes Jahr in Österreich. Zembaty glaubt, dass rund die Hälfte sofort Hilfe benötigen würde – über einen Zeitraum von mehreren Monaten. Immerhin könnten Wut und Hass jederzeit wieder auflodern. Etwa wenn der Anwalt anruft und über die Scheidung sprechen will.

 

Die Hälfte braucht Hilfe

Ein entsprechendes Konzept von Neustart liegt bereits seit 2013 im Innenministerium, wurde aber aus Ressourcenmangel nicht umgesetzt. Zembaty hofft, dass es nun wieder ein Thema wird. Innenministerin Mikl-Leitner will jedenfalls in einer Expertenrunde aus dem Innen-, dem Frauen-, dem Justiz-, dem Sozial- und dem Familienministerium die psychologische Betreuung von Gewalttätern klären.

Denn auch die Wiener Frauenhäuser halten die Rechtsberatung für zu kurz gegriffen. „Die Diskussion, die gerade geführt wird, ist absolut verharmlosend. Ein einmaliger oder zweimaliger Termin kann doch noch kein Verhalten ändern“, sagt Geschäftsführerin Andrea Brem. Sie versteht auch nicht, warum der Mann in Graz nach der Wegweisung Ende Mai nicht sofort in U-Haft genommen worden sei. Das wäre rechtlich möglich gewesen. Generell ortet sie den Trend, Gewalt gegen Frauen wieder mehr zu bagatellisieren. Warum das so ist, kann sie nicht erklären. „Dabei waren wir auf einem guten Weg.“

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 24.06.2015)
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4761404/Hilfe-nach-Wegweisung_Es-geht-um-Stunden

Sie haben eine Petition verfasst gegen die geschlossene Unterbringung (GU) junger Menschen im Rahmen der Jugendhilfe. Warum?

Hilfe für Jugendliche

„Es gibt null Untersuchungen“

Der Kriminologe und Sozialpädagoge Olaf Emig über die geschlossene Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge und Defizite der Bremer Jugendhilfeträger.

Olaf Emig fürchtet, dass sich durch das geplante Jugendheim wieder „eine unkontrollierte Form der Erziehung etablieren wird“.  Bild: Simone Schnase

taz: Herr Emig, Sie haben eine Petition verfasst gegen die geschlossene Unterbringung (GU) junger Menschen im Rahmen der Jugendhilfe. Warum?

Olaf Emig: Ich habe selber jahrelang in der Heimerziehung mit geschlossenen Teilsystemen wie der GU gearbeitet und weiß, dass hier dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet werden. Seit Jahrzenten beschäftige ich mit der Wirkung von Freiheitsentzug auf das Verhalten junger Menschen. Auch die jüngsten Beispiele aus der Haasenburg GmbH, zeigen,dass sich hier bis heute nichts geändert hat. Ich bin entsetzt darüber, dass Bremen eine GU für eine Gruppe unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge plant – und das auch noch auf dem Gelände eines Gefängnisses. Und das ist ja nur die Spitze des Eisbergs.

Anzeige

Inwiefern?

Bereits die Unterbringung eines Teils der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in zweifelhaften Hotels oder  in der Zast verletzt vorgeschriebene Jugendhilfestandards und verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Es kann bis zu drei Monate dauern, bis die Jugendlichen Amtsvormünder bekommen – das geht nicht, das muss unmittelbar nach deren Ankunft geschehen.

Unter anderem heißt es in Ihrer Petition, dass bei den Jugendlichen, die geschlossen untergebracht werden sollen, das Subsidiaritätsprinzip des Vorrangs der milderen Intervention nicht eingehalten worden ist. Was bedeutet das?

Das heißt in diesem Fall, dass vor staatlicher Zwangsintervention wie einem gerichtlichem Unterbringungsbeschluß weniger eingriffsintensive Maßnahmen wie Betreutes Wohnen oder ähnliches im ausreichendem Maße ausprobiert worden sein müssen. Einsperren ist immer ultima ratio, also wenn vermeintlich nichts anderes mehr geht. Es gibt immer Jugendliche, die fallen auf, sowohl sozial als auch strafrechtlich. Da denkt sonst niemand an eine geschlossene Unterbringung. Aber nun gab es in einer Bremer Jugendnotaufnahmestelle in der Tat massive Schwierigkeiten mit Jugendlichen, Sicherheitsdienste wurden eingesetzt und es entstand die Idee einer intensiven und robusten Betreuung in einer Geschlossenen Unterbringung der Jugendhilfe. Allerdings sind ja nur unzureichend und lückenhaft zuvor andere pädagogische Maßnahme ausprobiert worden – und das muss normalerweise immer getan werden.

Olaf Emig

68, der Kriminologe und Sozialpädagoge war Lehrbeauftragter unter anderem an der Hochschule Bremen, Koordinator zur Vermeidung von Jugendarrest und U-Haft in Bremen und wissenschaftlicher Mitarbeiter der grünen Bürgerschaftsfraktion im Untersuchungsausschuss „Kindeswohl“.

Laut Sozialsenatorin Anja Stahmann handelt es sich bei den Jugendlichen um „sehr schwierige Jugendlichen, die mit den Instrumenten des Jugendhilfesystems nicht zu erreichen sind.“ Was macht diese Jugendlichen denn so schwierig?

Das weiß keiner: Es gibt null Untersuchungen über diese Jugendlichen, keine Dokumentation, einfach nichts. Wir wissen nicht, was man ihnen in ihrer Heimat und während ihrer Flucht angetan hat, weil immer nur darüber gesprochen wird, was sie getan haben sollen – und das ist nicht viel: Der allerkleinste Teil dieser ungefähr dreißig Jugendlichen, die wiederholt in Bremen in Erscheinung getreten sind, ist strafrechtlich verurteilt worden. Dennoch werden alle als kriminell oder sogar als „Intensivtäter“ betitelt. Die Jugendlichen sind häufig mangels Betreuung in Cliquen unterwegs, aus denen heraus es auch zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten kommt. Oftmals werden dann alle Cliquenmitglieder als Tatverdächtige registriert, und schon nach wenigen Wochen avanciert man zum Mehrfach- oder Intensivtäter in der Polizeistatistik, obwohl noch nicht einmal eine Anklage vorliegt. Wir wissen nur, dass es sich wohl um Jugendliche aus den Maghreb-Staaten, also vorwiegend aus Tunesien, Marokko und Algerien, handeln soll.

Sie haben an einer Evaluation sogenannter Sozialer Trainingskurse in Bremen mitgewirkt, in der unter anderem rassistische Unterscheidungspraxen im Kontext von Jugendkriminalität kritisch beleuchtet werden. Lothar Kannenbergs Einrichtung in Rekum und auch das geplante Heim sind explizit für Flüchtlinge…

Es gibt Etikettierungen, die sind einfach unzulässig. Es ist einfach nicht richtig zu sagen, dass ein „Migrationshintergrund“ ein Kriterium dafür ist, dass jemand eher straffällig oder auffällig wird oder eingesperrt gehört. Das Problem ist, dass Jugendhilfeträger oft nur dann Geld für ihre Arbeit bekommen, wenn sie explizit Konzepte für Jugendliche „mit Migrationshintergrund“ oder mit anderen Etikettierungen anbieten. Was die Jugendlichen angeht, die nun geschlossen untergebracht werden sollen, könnte sich aufgrund ihrer Herkunft allerdings eine ganz andere Chance ergeben.

Wie das?

Neulich hat ein Jugendhilfevertreter des St. Theresienhauses in Bremen-Nord gesagt, dass man das Wissen um deren gemeinsamen kulturellen und sprachlichen Hintergrund doch wunderbar nutzen kann, um ihnen effektiv zu helfen. Das wäre doch viel einfacher als bei Jugendlichen, die aus vielen völlig völlig unterschiedlichen Ländern kommen. Das finde ich einen guten und sinnvollen Ansatz, der noch zusätzlich gegen die angebliche Notwendigkeit spricht, diese Jugendlichen geschlossen unterzubringen.

Wie lässt sich der geplante Rückschritt in die „Fürsorgeerziehung“ überhaupt erklären?

Im Moment natürlich mit Überforderung angesichts der steigenden Zahlen unbegleiteter Minderjähriger, andererseits aber auch mit einer gesellschaftlichen Entwicklung, die von Verunsicherung, Zukunftsängste und Vertrauensverlust geprägt ist – und man glaubt im Bereich von sozialen und störenden Auffälligkeiten von Jugendlichen durch normative Anforderungen einen Ordnungsrahmen setzen zu können. Das allgemeine Straf- und Sanktionsbedürfnis ist trotz sinkender Kriminalität gestiegen. Deswegen erfreuen sich Erziehungscamps, Anti-Agressivitäts-Trainings oder fragwürdige isolierende Auslandaufenthalte in Kirgisien oder Sibirien großer Beliebtheit. Jemand wie Lothar Kannenberg ist da ein gutes Beispiel: Der setzt auf Sport, Regelwerk und Gruppensanktion und meint, eine professionelle pädagogische Ausbildung sei für diese Arbeit nicht notwendig. Übersehen wird dabei, dass beispielsweise Boxcamps oftmals einfacher zu bewältigen sind als Maßnahmen einer pädagogisch-orientierten Jugendhilfe. Wobei ich eine sportliche Ausrichtung in pädagogischen Projekte sehr begrüße, aber sie ist eben nicht ausreichend.

Demütigung soll für die Jugendlichen einfacher sein?

Ja. Es ist für einen Jugendlichen viel leichter, einfach das zu sagen und zu tun, was ihm oktroyiert wird als selbst Verantwortung übernehmen zu müssen und das eigene Verhalten zu reflektieren. Denn diese Prozesse dauern natürlich ein bisschen länger – und da stößt die gesellschaftliche Akzeptanz manchmal an ihre Grenzen.

Anders als Bremen möchte der potentielle Hamburger Träger das Heim generell für Minderjährige nutzen. Glauben Sie, dass es von Bremer Seite aus dabei bleibt, nur die Flüchtlingsjugendlichen einzusperren?

Nein, ich sehe ganz klar die Gefahr, dass sich damit in Zukunft wieder eine unkontrollierte Form der Erziehung etablieren wird. Neue Zielgruppen findet man immer.

Die Sozialbehörde behauptet, kein Bremer Jugendhilfeträger habe sich bereit erklärt, die Verantwortung für die Jugendlichen zu übernehmen und deswegen Kannenberg hergeholt. Auch einen Träger für das geplante Heim hat man nicht gefunden und deswegen nun Hamburg ins Boot geholt. Lässt das Bremer Jugendhilfesystem mit ihrer Verweigerung die jungen Flüchtlinge ins offene Messer laufen?

Nein, das sehe ich nicht so. Die Jugendhilfe in Bremen ist in der Lage, diesen Jugendlichen zu helfen, sie macht das seit Jahren und hat immer wieder mit Jugendlichen in ähnlichen Problemlagen, die in Bremen zyklisch auftauchen, zu tun. Die Träger gehen aber meiner Meinung nach momentan zu wenig offensiv mit dem um, was sie können. Sie reagieren auf die Behörden und zeigen da auch eine klare Haltung, aber sie sollten vielmehr mit Konzepten und Forderungen nach vorne gehen. Sie sollten Flagge zeigen und wieder das Zepter des Handelns in die Hand nehmen.

13. 04. 2015
http://www.taz.de/!158055/
Tags: Jugendamt –

Strafdusche – Leonie – Keine U-Haft für Vater ?

Straf-Story „herausgelockt“

Leonie: Verteidiger des Vaters attackiert Polizei

Leonie: Verteidiger des Vaters attackiert Polizei

Alex S. (26) mit Kindsmutter (© privat)

Nach dem Tod der kleinen Leonie am Montag im SMZ-Ost ist der Kindesvater, der seine Tochter durch heißes Wasser aus einer Dusche verbrüht haben soll, auf freiem Fuß. Sein Verteidiger wirft der Polizei vor, die Geschichte mit der Bestrafung aus dem Mandanten herausgelockt zu haben. Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie übt hingegen harte Kritik an der Gesetzeslage. Der Vater könne die Zeugen beeinflussen, wenn er sich nicht in U-Haft befindet. Auch Manipulationen am Tatort seien möglich.

Die Verletzungen stammten angeblich von einer „Strafdusche“, bei welcher der Vater nach eigenen Aussagen versehentlich heißes statt kaltes Wasser aufgedreht hatte. Die Eltern hatten anscheinend mehrere Stunden zugewartet, ehe sie das Kind ins Krankenhaus brachten.

Verteidiger Roland Friis skizziert jedoch eine andere Version des Geschehens. Es stimme, dass er Leonie zwei, drei Mal mit kaltem Wasser angespritzt habe, als diese einen Tobsuchtsanfall gehabt hatte und er sich nicht anders zu helfen wusste. An dem fraglichen Abend wäre es aber eine ganz normale Dusche vor dem Schlafengehen gewesen, wobei der 26-Jährige versehentlich das brennend heiße Wasser aufgedreht habe.

Anwalt Friis: „nicht dramatische“ Wunde
Die Eltern hätten die „nicht dramatische“ Brandwunde am Rücken, so gut es ging, selbst versorgt und das Kind am nächsten Tag ins Spital gebracht, als es immer mehr vor Schmerzen gejammert hatte.

Die Polizei habe dem Verdächtigen die Geschichte mit der Strafe „herausgelockt“. Was sein Mandant bei der Polizei ausgesagt und unterzeichnet habe, wisse er nicht, da diesem kein Protokoll mitgegeben wurde, so Friis. Er habe noch keinen Polizeiakt, keinen Obduktionsbericht oder sonstige Unterlagen, sondern nur stundenlang mit dem 26-Jährigen gesprochen, der schilderte, was geschehen sei.

„Da stimmt etwas am Gesetz nicht“
„Wenn ein Kind nach einer Misshandlung stirbt und es gesetzlich nicht gedeckt ist, dass der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft genommen wird, stimmt etwas am Gesetz nicht“, erklärte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Interventionsstelle.

Laut Staatsanwaltschaft liegt ein erster medizinischer „Kurzbericht“ des Spitals vor. Nun wird ein Gutachten erstellt, um den Tathergang zu klären, „ebenso ist ein Experte beauftragt, die sanitären Begebenheiten in der Wohnung zu untersuchen“, sagte Anklage-Sprecherin Nina Bussek. Nach dem Vorliegen beider Gutachten wird über das weitere Vorgehen in der Causa entschieden. Die Leiche des Kindes wurde bereits auf Anordnung des Staatsanwaltschaft von einem Gerichtsmediziner obduziert.

Umfrage zeigt: Mehr Psycho-Strafen für Kinder

„G’sunde Watschn“ ist out

Umfrage zeigt: Mehr Psycho-Strafen für Kinder

Gegen die Mutter wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt, gegen den Vater darüber hinaus wegen Quälens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen mit Todesfolge. Da dieses Delikt mit maximal zehn Jahren bestraft wird, ist U-Haft nicht zwingend vorgesehen und wurde über Leonies Vater nicht verhängt. Dieser Umstand führte zu öffentlichen Diskussionen. „Wir sind baff“, sagte Logar am Freitag.

Gefahr von Manipulationen am Tatort?
„Wir finden es unerträglich, dass bei Gewalt in der Familie relativ selten Verdunkelungsgefahr als Grund für die Verhängung von U-Haft angenommen wird, obwohl damit in Zusammenhang gerade in diesem Bereich häufig die Gefahr der Zeugenbeeinflussung besteht“, erklärte die Expertin. Außerdem bestehe die Gefahr von Manipulationen am Tatort, um etwas zu verschleiern.

Der Vater hat Betretungsverbot für die gemeinsame Wohnung, allerdings ein Besuchsrecht für den jüngeren der beiden Söhne. Laut Herta Staffa, Sprecherin des Wiener Jugendamtes, wurde bisher aber kein Besuch beantragt: „Wäre dies der Fall, muss man sich das Ganze natürlich genau ansehen, die Anwesenheit einer Besuchsbegleitung wäre auf jeden Fall notwendig.“

Nach Leonies Tod: Mama wirft Folter-Papa raus!

Keine U-Haft

Nach Leonies Tod: Mama wirft Folter-Papa raus!

Darüber hinaus ortet Logar von der Interventionsstelle ein weiteres Manko: „Der Anspruch auf Prozessbegleitung wird bei Kindern viel zu selten angewendet.“ Anspruch auf einen solchen – kostenlos – haben Opfer von Gewalt. Im Gegensatz zu Erwachsenen können Kinder ihn nicht selbst beantragen. Das übernimmt in der Regel ein Elternteil, häufig die Mutter.

Fehlender Kollisionskurator
Im Fall Leonie war das, wie Logar erläuterte, wegen einer Interessenskollision nicht möglich, da gegen die Mutter der Kleinen ermittelt wird. Daher hätte ihrer Überzeugung nach ein sogenannter Kollisionskurator bestellt werden müssen, und zwar unmittelbar nach der Anzeige, die das Krankenhaus unverzüglich erstattet hat. Ein solcher Kollisionskurator hätte bei Gericht einen Prozessbegleiter beantragt. Dessen Aufgabe ist es, die Rechte des Kindes zu wahren und eine lückenlose Aufklärung zu garantieren.

Das ist an sich Aufgabe der Staatsanwaltschaften, die Logar allerdings durch großen Arbeitsdruck aufgrund von Personalmangel belastet sieht. „Es gibt eine hohe Einstellungsrate bei Gewalt in der Familie“, konstatierte die Leiterin der Interventionsstelle.

Wien 14.11.2014, Werden Sie Fan von Heute.at!
http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/art69346,1096136