Unfassbares Urteil der Justiz – „Märchengutachter“ Egon B. wurde freigesprochen?

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Unfassbar, dieses Gerichtsurteil . . .

„Märchengutachter“ Psychologe Egon Bachler, welcher in Deutschland und Österreich zig tausende Familienrechtsgutachten über Kindesabnahmen und Pflegschaftsverfahren, Obsorge, Sorgerecht gemacht hat und von vielen Familienrechtsopfer beschuldigt wurde seine Gutachten über Jahre gefälscht zu haben und diese oft nur mit „paste & copy“ angefertigt zu haben, (teilweise wurde der Name des betroffenen Kindes vergessen zu korrigieren) wurde von der österreichischen Justiz in der Hauptverhandlung 37Hv105/15s am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg von der Richterin Mag. Gabriele Glatz freigesprochen.

Bei diesem Urteil (noch nicht rechtskräftig) wundert es mich nicht, wenn viele Justizopfer den Glauben an den Rechtsstaat verlieren.

Gutachter im Familienrecht Psychologe Egon Bachler
Gutachter im Familienrecht Psychologe Egon Bachler – Framing of News Neumayr Franz Auftrag

Admin Familie & Familienrecht, am 22-9-2018

Gerichtsgutachter soll 13 falsche Befunde erstellt haben: Freispruch

Artikel Salzburg24:

Umstrittener Salzburger Gutachter nach jahrelangem Strafprozess freigesprochen

Dem Psychologen war angelastet worden, jahrelang fehlerhafte Gutachten erstellt zu haben. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.

Symbolbild. SN/Copyright by: FRANZ NEUMAYR Pres

Symbolbild.

Nach dreieinhalb Jahren Prozess wurde nun am Dienstag am Landesgericht ein umstrittener Gutachter in Familienrechtssachen vom Vorwurf der falschen Beweisaussage freigesprochen. Dem Psychologen war angelastet worden, von 2005 bis 2008 als Sachverständiger in hochstrittigen Obsorge- und Pflegschaftsverfahren 13 Mal fehlerhaft erstellte Gutachten bei Gericht erstattet zu haben.

Laut dem Salzburger Gerichtssprecher Peter Egger ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig – die Staatsanwaltschaft habe keine Erklärung abgeben. „Dem Urteil der zuständigen Richterin zufolge war eine Verwirklichung des angeklagten Tatbestand weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht nachweisbar“, so Egger gegenüber den SN.

Ein renomierter deutscher Rechtspsychologe hatte in den Gutachten des Angeklagten eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter geortet und die Expertisen des Angeklagten als „formal völlig unzureichend“ kritisiert. Der Gutachter habe Routineschemata verwendet und Mindeststandards nicht eingehalten.

Der angeklagte Psychologe, der bis Ende 2009 als Gerichts-Sachverständiger tätig war, hatte die Anschuldigungen gegen ihn stets zurückgewiesen.

Laut dem Salzburger Gerichtssprecher Peter Egger ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig – die Staatsanwaltschaft habe keine Erklärung abgeben. „Dem Urteil der zuständigen Richterin zufolge war eine Verwirklichung des angeklagten Tatbestand weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht nachweisbar“, so Egger gegenüber den SN.

Ein renomierter deutscher Rechtspsychologe hatte in den Gutachten des Angeklagten eine Ungleichbehandlung von Kindesvater und Kindesmutter zum Nachteil der Väter geortet und die Expertisen des Angeklagten als „formal völlig unzureichend“ kritisiert. Der Gutachter habe Routineschemata verwendet und Mindeststandards nicht eingehalten.

Der angeklagte Psychologe, der bis Ende 2009 als Gerichts-Sachverständiger tätig war, hatte die Anschuldigungen gegen ihn stets zurückgewiesen.

von Andreas Widmayer , D

Tags: Rechtsbeugung – Rechtsstaat – Strafprozess StGB §288 Falsche Beweisaussage – Gutachter Egon Bachler – Kinderhandel – Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindeswohlgefährdung – Menschenrechtsverletzung – psychische Gewalt – Vaterlose Gesellschaft – TAF und GWG

Vater in Österreich – Parental Alienation Entfremdung

Menschenrechtsverletzung in Österreich

Eine Entfremdung eines Elternteil ab 6 Monaten entspricht lt. EGMR einer
Menschenrechtsverletzung lt. Art. 8 EMRK in Europa!!!

Admin Familienrecht, am 16-09-2018

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Vater Österreich
Vater in Österreich

 

Kommentar von D.Kurt Pinter, 

Meine Tochter ist seit Juli 2018 volljährig, wurde von ihrer Mutter seit ihrem 4.Lebensjahr von mir getrennt, intensiv gegen mich aufgehetzt ; ich habe in diesem Zeitraum (14 Jahre gerade 4 kurze Kontakte, jeweils 1 Stunde, zuletzt im März 2011) gehabt, seitdem hat meine Tochter, bedingt durch weitere Manipulation (seit jeher unwahre „Schauergeschichten!) der Kindesmutter erklärt, mich „verdrängt zu haben“ und auch total abzulehnen.
Ich habe seit Beginn der Trennung bis heute (tw. auch erhöht) Unterhalt gezahlt und frage mich, wie ich unter diesen Umständen schaffe, wenigstens den reduzierten Familienbonus zu lukrieren (Meine Pension ist wegen der Verfahrenskosten relativ niedrig).
–>

https://familiefamilienrecht.wordpress.com/2018/09/04/familienbonus-ab-2019-auch-fuer-getrennt-lebende-eltern/comment-page-1/#comment-3199

Tags: Familie Familienrecht- family law austria  Art. 8 EMRK, Österreich Familienrecht, Bezirksgericht, Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français, Familie, Familienrecht, Gericht, Gesetze Österreich, Gewalt, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizopfer, Kinder, Kindes-Entfremdung, Kindeswohl, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Missbrauch mit dem Missbrauch, Mobbing, Mobbing, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, PA parental alienation – Eltern Entfremdung, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, PAS Großeltern – Trennung Enkelkinder, psychische Gewalt, Richter, Scheidung – Trennung, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Vaterschaft, Vaterschaft, Väter Artikel – Justiz

Jugendamt – Kindesabnahme wegen Epilepsie?

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Schwere Menschenrechtsverletzung
lt. EGMR Art.8 durch das deutsche Jugendamt !

Eine Kindesabnahme darf nur erfolgen bei permanenter Kindeswohlgefährdung oder bei akuter Kindeswohlgefährdung.
Eine permanete Kindeswohlgefährdung ist nicht vorhanden, da die Mutter regelmäßig ihre Medikamente nimmt.
Eine akute Kindeswohlgefährdung ebenso nicht.

Admin Familie & Familienrecht, am 13-11-2017

Artikel:

Sorgerechtsentzug

Jugendamt nahm ihr das Baby weg –
weil sie an Epilepsie leidet

Suzane K. leidet unter Epilepsie – deshalb wurde ihr zwei Tage nach der Geburt ihres Sohnes Igor ihr Neugeborenes vom Jugendamt weggenommen.
Suzanne K. (35) aus Berlin-Charlottenburg leidet an Epilepsie. Weil sie offen damit umgeht, darf sie ihren Sohn nicht mal mehr im Arm halten. Nun soll das Gericht entscheiden.

Auf dem Gesicht von Suzane K. (35) liegen Schatten tiefer Traurigkeit. Leise sagt sie: „Ich möchte Igor an mich drücken, seine Haut berühren, sein Herz pochen hören, sein Bäuchlein streicheln, seinen Atem spüren.“ Mutterliebe, die keine Erfüllung findet.

Zwei Tage nach Igors Geburt stand das Jugendamt am Bettchen auf der Neugeborenenstation und nahm das Baby einfach mit! Die Begründung: Suzane K. sei Epileptikerin, könne sich nicht um ihren Sohn kümmern.

Die Charlottenburgerin ging stets offen mit ihrer Krankheit um. Vor Jahren, als die Epilepsie noch schlimmer war, wandte sie sich selbst ans Amt, weil sie Hilfe brauchte. So erfuhren die Mitarbeiter von ihrer Erkrankung.

Atemnot, Zittern, krampfhaftes Weinen

Als Sozialarbeiter des Amtes dann ins Krankenhaus kamen und Igor (4 Monate) mitnahmen, war Suzane K. starr und fassungslos. Tage später brach sie völlig zusammen – Atemnot, Zittern, krampfhaftes Weinen. Der Notarzt brachte sie in die Psychiatrie. Dort war sie zwei Tage.

2100 Kinder werden in Berlin jedes Jahr in Obhut genommen. Rund 12.100 Kindeswohlgefährdungen (Vernachlässigung, körperliche und sexuelle Gewalt) werden angezeigt. Das heißt, in 80 Prozent der Fälle verbleiben die betroffenen Minderjährigen in den Familien, oft unter Auflagen.

Ehemann Iwan ist immer an ihrer Seite
Ehemann Iwan ist immer an ihrer Seite (Foto: Stefanie Herbst)

Im Fall von Suzane K. wurde ein rigoroser Sorgerechtsentzug per einstweiliger Anordnung durchgeführt.

Auf B.Z.-Nachfrage sagt ein Referent der zuständigen Jugendstadträtin von Charlottenburg-Wilmersdorf: 

„In der Tat bestand die Sorge, dass bei der vorliegenden Form der Epilepsie, die bereits zu Aufenthalten auf der Intensivstation führte, bei einen Anfall eine ausreichende Versorgung des Kindes über mehrere Stunden nicht sichergestellt werden kann.“

Die Vormundschaft für Igor hat seitdem das Jugendamt. Der Ort seiner Unterbringung wird geheim gehalten – offenbar ist das üblich.

Der Versorgung eines Babys steht nichts im Weg

Suzane K. erkrankte im Alter von 18 Jahren an Epilepsie. Anfangs erlitt sie mehrere Anfälle pro Tag.
Doch seit einer Operation 2010, bei der Erregungsleitungen im Gehirn unterbrochen wurden, hat sie nur noch selten Krämpfe.
Mit Medikamenten ist sie so gut eingestellt, dass der Versorgung eines Babys nichts im Wege stehe – das bescheinigen ihr alle behandelnden Ärzte.

Und obwohl Ehemann Iwan (33), ein Kfz-Mechaniker, so oft wie möglich an Suzanes Seite ist, und auch Verwandte im gleichen Haus leben, bleibt das Amt hart.

Fragwürdige Entscheidung

Suzane K.s Psychotherapeut findet die Entscheidung sehr fragwürdig. „Laut Bundesverfassungsgericht dürfen Kinder gegen den Willen der Sorgeberechtigten nur von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder sie zu verwahrlosen drohen“, sagt er. „Hier gibt es weder Anhaltspunkte für ein Versagen noch für eine Verwahrlosung.“

Einmal in der Woche dürfen Suzane und Iwan K. den kleinen Igor für eine Stunde im Beisein einer Sozialarbeiterin sehen.
Die Mutter darf ihren Sohn dann nicht einmal im Arm halten. „Das ist schrecklich“, sagt Suzane K. „Bei Igor ist bereits die Entfremdung spürbar.“

Nun soll das Familiengericht entscheiden, ob die Eltern das Sorgerecht bekommen oder ob es ihnen weiter entzogen bleibt.

+ + + 12.000 Zugriffe + + + monatl. FamilieFamilienrecht.wordpress.com

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Jugendamt – Polizisten bei Kindesabnahme verletzt

Kommentar oe24.at:

Jugendamt Wien
Kommentar oe24.at 1.Juli 2017 – Jugendamt Wien
.
Reinhard H.
Bezüglich Jugendamt: Ich kenne eine Fall aus dem 22. Wiener Gemeindebezirk. Dort wurde ein 12 jähriger mitten im Unterricht aus der Klasse geholt um ihm zu befragen !!!! Ich erzählte dies einem Psychologen und dieser meinte das sei das dümmste gewesen was man machen konnte. Es hätte zweifelsohne viele andere Möglichkeiten gegeben um mit dem Kind in Kontakt treten zu können. Zum Beispiel in der Pause, im Sekretariat, nach der Schule, zu Hause, usw. Alles wäre besser gewesen als das Kind vor seinen Mitschülern bloß zu stellen. Gefahr im Verzug kann man nicht annehmen wenn sich das Kind in der Schule befindet. Soviel zu der Vorgehensweise des Jugendamtes. Überdies versuchte ich einige male in den betreffenden Jugendamt Freitag nachmittag jemand zu erreichen. Komisch, immer Freitag nachmittags sind die MitarbeiterInnen auf „auswärtigen Terminen“. Für mich liegt der Verdacht nahe noch schnell das Kind aus der Klasse holen bevor es ins Wochenende geht.
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Reinhard H.

Ohne die Hintergründe zu kennen und ohne zu wissen ob die Kindesabnahme gerechtfertigt ist bin ich doch der Meinung das sich das Jugendamt ausserhalb jedes Gesetzes bewegt. Ohne richterlichen Beschluss, ohne fachärztliches Gutachten werden Kinder mit der Begründung „im Sinne des Kindeswohles“ aus der gewohnten Umgebung entfernt, den Eltern weg genommen, oftmals aus der Schule geholt. Das sind Tragödien die sich abspielen. Das bestimmen SozialarbeiterInnen, nicht etwa Juristen, Psychiater oder sonstige Behörden. Für mich eindeutig zu viel Macht welches das Jugendamt hat.
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Artikel:
Polizisten bei Kindesabnahme verletzt

Polizisten bei Kindesabnahme verletzt

Wie die Polizei in einer Aussendung mitteilte, wurden die Beamten am Freitag zur Unterstützung vom Jugendamt in eine Wohnung in Wien-Meidling gerufen. Bei einer Kindesabnahme hätten sich beide Eltern „äußerst unkooperativ“ verhalten.

So habe sich der 27-jährige Vater eine Eisenstange geschnappt und die Beamten angeschrieen, dass das Jugendamt seine Kinder „nur über seine Leiche“ bekommen würde. Zahlreiche Beruhigungsversuche hätten keine Wirkung gezeigt, der Mann attackierte die Polizisten mit Faustschlägen und Fußtritten.

Mutter wollte mit Kindern fliehen

Der 27-Jährige wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt festgenommen, wobei er einem Beamten auch diverse Ausrüstungsgegenstände vom Einsatzgurt riss. Die 26-jährige Mutter versuchte in der Zwischenzeit, mit den beiden Kindern zu flüchten, konnte jedoch von weiteren Polizeibeamten, die zur Unterstützung angefordert wurden, aufgehalten werden.

Zwei Polizisten wurden bei dem Einsatz leicht verletzt, der Tatverdächtige wurde angezeigt. Die Kindesabnahme wurde wie geplant durchgeführt.

 

01. Juli 2017 10:59
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Polizisten-bei-Kindesabnahme-verletzt/289408175
Tags: Familie – Familienrecht – Kindeswohlgefährdung –  leaks family law austria  –  Kindesabnahme – Jugendamt Wien – Eltern –  schlechte Gesetze in  Österreich – Justizopfer – Kinder- und Jugendhilfegesetz – Gewalt-  Missbrauch mit dem Missbrauch – MA11- Jugendschutzgesetz – Justiz – Art. 8 EMRK –  Menschenrechtsverletzung – Polizei

Kindeswohl – Jugendamt | Europaparlament

Video:

. . . starke Verletzung der europäischen Werte, wenn einem Elternteil der Zugang zum Kind verwehrt wird!
Das Wohl des Kindes kann nicht gewährt sein, wenn der Zugang zu einem Elternteil versperrt ist!

Tags: Kindeswohl,Jugendamt,Europaparlament,Menschenrechtsverletzung,Umgangsrecht,Familienrecht,Entfremdung,PAS,Trennung,Eltern,Wohl des Kindes

Neos und die Feministin Irmgard Griss

Irmgard Griss NEOS
Irmgard Griss NEOS

Der Matthias Strolz ist ein politischer Träumer, er sagt Irmgard Griss ist mit uns auf gleicher Linie, z.B. in Europa.
M.E. ist die Feministin in der Politik völlig fehl am Platz und hat sehr wenig Ahnung von Weltpolitik. Jahrelang hat die oberste OGH Präsidentin den Feminismus unterstützt und die vaterlose Gesellschaft in Österreich voran getrieben. Endprodukt sieht man eh, Jugendliche sind von ihren eigenen Eltern entfremdet und radikalisieren sich jetzt sehr leicht weil ihnen die Vaterfigur fehlt.
Die NEOS sind ebenso Populisten sonst nichts, es sind in Österreich alle Parteien inkl. der FPÖ für ein friedliches Europa.
Nur muss man etwas Vernüftiges dazu beitragen Hr. Strolz nicht nur große Töne spucken, viele Vorschläge von der Nato oder Angela Merkel sind leider nicht der richtige Weg, weder sozial noch gerecht gegenüber den Steuerzahler und führen uns auch nicht zu einem friedvollen Europa.
Die FPÖ und auch Außenminister Sebastian Kurz sind Realisten.

Liberalismus wird uns nicht zum Ziel führen,
sondern Objektivität.

Admin Familie & Familienrecht, am 6-7-2017
siehe auch 
Genderwahnsinn – Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016
http://wp.me/p4RGV9-1KC

 

Tags: Familienrecht – Feminismus – feministische – Feministin Bild Österreich, ÖVP, Familie, Familienrecht, FPÖ – HC Strache, Genderwahn, Gericht, Gesetze Österreich, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Kinder, leaks family law austria germany, Menschenrechtsverletzung, NEOS, Richter, Scheidung – Trennung, Sebastian Kurz, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel

Eure Großeltern sind verstorben, sie wollten euch noch vor ihrem Tod sehen

Grandparents-Child-Alienation
Großeltern-Kind-Entfremdung

Entfremdung Großeltern Kind
Entfremdung Großeltern Kind

>>>

Post für meine entfremdeten Kinder:

Liebe Susanne, lieber Peter !

Ich möchte euch auch heuer wieder daran erinnern, dass ich seit September 2007 für euch beide Geld in der Höhe von
137.500,- Euro (einhundertsiebenunddreißigtausendfünfhundert)
in Form von „Unterhaltszahlungen“ auf das Konto eurer Mutter bzw. auf euer Konto überwiesen habe.

Ich hoffe, dass ihr das Geld auch bekommen habt von eurer Mutter, denn ich habe keine Möglichkeit das zu kontrollieren.
Das sogenannte „Unterhaltsgesetz“ zwingt mich dazu, welches den Geldfluss nicht mit dem gesetzlich vorgesehenen persönlichen Kontakt verbindet.

Leider wird von euch nach wie vor kein Kontakt zu mir gewünscht, ich finde das sehr schade.

Alle Geschenke, Briefe und alle meine Versuche der Kontaktaufnahme wurden von euch abgelehnt.

Ich möchte euch daran erinnern, dass ich euer Vater bin und die Trennung von euch nicht gewünscht habe und auch viele Jahre für den persönlichen Kontakt zu euch gekämpft habe.

Ich wäre sehr glücklich, wenn ich euch treffen könnte, die Entscheidung liegt allein bei euch.

Nur so zur Info: eure Großeltern aus Wien (meine Eltern) sind bereits beide verstorben, sie wollten euch beide noch vor ihrem Tod sehen, leider hatte ich keine Möglichkeit, ihren Wunsch zu erfüllen.

Alles Gute im neuen Jahr!

In Liebe,
Papa Wien, im Jänner 2017

 

Tags: Familienrecht – Gesetze Österreich – Feminismus – Vaterlose Gesellchaft – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindeswohl – Art. 8 EMRK Menschenrechtsverletzung – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – PAS – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – Großeltern – Trennung Enkelkinder – psychische Gewalt – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Väter ohne Rechte

Menschenrechtsverletzungen im Familienrecht

Briefe an den Weihnachtsmann
von entfremdeten Eltern

“ Vater darf sein Kind nur  60 Minuten unter Bewachung  sehen . . . „

weitere Videos:
https://www.youtube.com/channel/UC6_zAR3PFUMSy4QGkoUUwSA/videos

Danke

♥ 

  lich   liebe  Andrea !  

17-12-2016
Tags: Deutschland – Österreich – Familienrecht – entsorgte Familien – Gesetze – PAS – Richter – Gericht – Politik – Sorgerecht – Obsorge – Kontaktrecht – – Bewachung – Weihnachten Besuchsrecht – Umgangsrecht – PAS – Menschenrechtsverletzung –  Entfremdung – Video – Trennungskinder – Kindeswohl  Weihnachtswünsche – entfremde Eltern – Familienrichter – Gleichberechtigung – Eltern-Kind-Entfremdung –  Jugendamt – Ausreden – entfremden  – manipulieren – Macht ausüben – Weihnachtsmann – Machtinstrument – Krieg – Menschlichkeit – Kampf ums Kind – Ego – Scheiße – frohes Fest – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, PA parental alienation – Eltern Entfremdung, PAS – Selbstmord – Suizide – Freitod, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, PAS Geschwistertrennung, PAS Großeltern – Trennung Enkelkinder, PAS Video, psychische Gewalt,

Doku – Scheidung – einsame Väter

Scheidung – einsame Väter

Film von Pascal Magnin und Christophe Ungar

Text zuklappenViele Väter fallen nach einer Scheidung in ein schwarzes Loch. Insbesondere dann, wenn ihnen der Kontakt mit ihren Kindern verwehrt wird. Diese seelischen Belastungen werden oft unterschätzt.

Wenn sich ein Paar mit Kindern trennt, bleiben diese meistens bei der Mutter. Der Vater erhält ein Besuchsrecht. Es gibt jedoch immer auch Fälle bei denen die Ex-Frau die Entscheidung des Gerichts missachtet und dem Vater die Kinder vorenthält.

Rache oder Erpressung können Grund dafür sein. Nicht wenige der Mütter flüchten mit den Kindern ins Ausland. Die meisten dieser Fälle bleiben ungestraft. Die Behörden sind hilflos und sehen sich nicht in der Lage, den Vätern zu ihrem Recht zu verhelfen.

In der Schweiz wird jährlich fast 1.000 Scheidungskindern der Kontakt zu ihren Vätern verwehrt. Das sind knapp sieben Prozent aller Scheidungskinder, wie das Nationale Forschungszentrum „Kindheit und Jugend in der Schweiz“ recherchiert hat. Viele dieser Väter sind damit keineswegs einverstanden. Es war alleine die Entscheidung der Mütter, den Kindern ihren Vater vorzuenthalten. Stéphane Perez beispielsweise hat seine Tochter seit zwei Jahren nicht mehr gesehen. Nach einer Depression, die er dank seiner Familie überwand, gibt er die Hoffnung auf ein Wiedersehen nicht auf.

Trotz eines Entscheides des Bundesgerichts weigert sich seine Ex-Frau, ihm den wöchentlichen Besuch zu gewähren. Auch der Anwalt Philippe Kitsos sieht seine Tochter seit zwei Jahren nicht mehr. Seine Ex-Frau ist mit der gemeinsamen Tochter nach Spanien ausgewandert. Rechtlich gesehen ist das inakzeptabel. Doch die Behörden sind machtlos, überfordert oder beides. Empörend ist, dass Mütter, die gerichtliche Entscheidungen nicht einhalten, meistens straflos davon kommen.

13.06.2016
Tags: Schweiz – Väter – Video – alternierenden Obhut