Reduzierung des Kindesunterhalt – Alimente

Besuchsrecht – Besuchskontakte

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Besuchskontakt Vater Sohn, gemeinsame Obsorge 

Auch erhöhte Kontaktrechtskosten können zu einer Anrechnung beim Kindesunterhalt führen:
Ein die übliche Dauer (das ist in der Regel 1 Tag pro Woche oder 4 Tage pro Monat, also etwa ein 14-tägiges Wochenendkontaktrecht) überschreitendes Kontaktrecht führt pro weiterem wöchentlichen Kontakttag (also insgesamt ab 2 Tagen pro Woche = 8 Tage pro Monat) zu einer Reduktion des Unterhaltsanspruch um 10 % [seit dem Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG), BGBl I 2013/15, heißt das Besuchsrecht => Kontaktrecht; vgl 10 Ob 11/04x = EF-Z 2006/11 (Gitschthaler); 7 Ob 178/06m].

Tags: gemeinsame Obsorge – Familienrecht – Gesetze Österreich – Rechtssprechung 

Vor 10 Jahre und 3 Monaten habe ich Dich das letzte Mal gesehen

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entsorgter Vater Dr. Robert Holzer
entsorgter Vater Dr. Robert Holzer

Zu Deinem 19.Geburtstag wünsche ich Dir alles Gute. Vor 10 Jahre und 3 Monaten habe ich Dich das letzte Mal gesehen, seither blieben alle meine Briefe unbeantwortet, die Geschenke an Dich wurden an mich zurück geschickt. Viele Jahre habe ich bei den sog. Familiengerichten gegen die menschenunwürdige Entscheidung des Erstgerichts, kein Besuchsrecht zu gewähren, angekämpft und bin gescheitert. Meine Kraft wurde mir genommen, weiter für uns beide zu kämpfen, indem Deine Mutter alle Anträge abgelehnt hat und die Gerichte ihr völlig widerstandslos gefolgt sind. Es bleibt die Erinnerung an einen liebevollen, klugen und herzlichen Buben, den ich mit allen Fasern meines Lebens geliebt habe und niemals aufgeben wollte.
Damals warst Du 8 Jahre alt und hast Deine Traurigkeit mir gegenüber gezeigt, aber Du musstest Deiner Mutter folgen. Die Jahre der Verzweiflung über den größten Verlust in meinem Leben sind der Enttäuschung darüber gewichen, dass Du Dich nicht bei mir meldest, aber sehr wohl Geld von mir nimmst und das sogar während Du beim Präsenzdienst warst, mich nicht darüber informiert hattest, obwohl der Unterhalt für diese Zeit gesetzmäßig entfällt bzw. vermindert wird. Dennoch vermisse ich Dich täglich, genauso wie Deine Schwester Susanne. Da ich meine Kraft für die restlichen Jahre meines Lebens brauche, werde ich auch keine Versuche mehr unternehmen, Dich und Deine Schwester zu treffen. Sollte es doch erwünscht sein, bin ich gerne bereit dazu…

Dein Papa.

Tags: Eltern-Kind-Entfremdung – Familienpolitik – Familienrecht – Gesetze Menschenrechtsverletzung in Österreich – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – PAS Großeltern – Trennung Enkelkinder – psychische Gewalt – Scheidung – Trennung – Entfremdung – Gehirnwäsche – Vaterlose Gesellschaft

Trennungskind spricht über PAS (Parental Alienation Syndrome)

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Trennungskind spricht über PAS (Parental Alienation Syndrome)
Trennungskind spricht über PAS (Autobiography Parental Alienation Syndrome)

Trennungskind spricht über PAS am 20-1-2018.pdf

Divorce-Child talks about Parental Alienation Syndrome.pdf . . . scroll under the blue picture

Vorwort:
Die wahre Geschichte des Trennungskindes „Kevin“ wurde persönlich (Autobiografie) dokumentiert und erreichte unter den 1600 Facebookusern enorme Resonanz in der geschlossenen Opfergruppe. Diese Facebookgruppe beschäftigt sich seit 2011 ausschließlich mit „Eltern-Kind-Entfremdung“ (engl. Parental Alienation Syndrome) und deren Auswirkungen im Familienrecht.
Gründer ist der Wiener Administrator  Karl Maier, welcher sich seit 2002 intensiv mit dem Thema Familienrecht  beschäftigt und diese Gruppe gemeinsam mit der deutschen Administratorin Jane Kingsley betreibt.

Liebe Administratoren,

vielen Dank für die Aufnahme in Eure Gruppe. Ich möchte meine Erfahrungen zum Thema gerne mit euch teilen und ggf. etwas Hoffnung schenken. Ich bin kein betroffener Elternteil, sondern ein Kind (geb. 1993), dass 7 Jahre ohne Vater lebte.

Die Entfremdungsmethoden meiner Mutter haben bereits im Kindesalter (1999/2000 =Trennungsjahr/Scheidungsjahr) begonnen. Anfangs herrschte die 14-tägige Besuchsregelung, ab 2006 hat meine Entfremderin (female abusers of alienationeine einstweilige Verfügung zur Annährung auf 100 Meter erlassen, wodurch jeglicher Kontakt zum Vater unterbunden wurde. Heute bin ich 24 Jahre alt und habe keine Verbindung mehr zu meiner Mutter, meinen Vater besuche ich in regelmäßigen Abständen und konnte viele frühere Situationen mit ihm aufarbeiten. Dennoch wiederfahren mir die Folgen der Entfremdung jeden Tag. Der Schmerz des entfremdeten Elternteils geht sehr tief, der des Kindes untergräbt die gesamte Persönlichkeit und wirkt sich auf die Entwicklung aus. Ich möchte gerne helfen und Vätern bzw. Müttern die „entsorgt“ wurden einen Einblick hinter die Kulissen der Manipulation geben. Euer Kind befindet sich in einem ständigen Zwiespalt und kann aus der Situation nicht entfliehen. Egal was euer Kind getan, geschrieben oder gesagt hat, das Geschehene passierte mittels Fernsteuerung durch den endfremdenden Elternteil oder ist ein Hilfeschrei.
Nun möchte ich euch einen Einblick in meine Vergangenheit geben:

Die erste Erinnerung an meine Eltern spiegelt eine Streitsituation im Jahre 1998. Es ist Muttertag und mein Vater hat diesen nicht wunschgemäß vorbereitet. Das führte zu einer großen Auseinandersetzung. Meine Mutter wütet und sperrt sich ein, mein Vater geht der Situation aus dem Weg und ich bin mittendrin. Das war der erste Augenblick, in dem ich zwischen zwei Stühlen stand.
Zur Wiedergutmachung holte ich ein Spielflugzeug aus meinem Kinderzimmer und überreichte es meiner weinenden Mutter. Sie nahm mich in den Arm und für einen kurzen Augenblick war alles wieder gut.

In den folgenden Jahren (1999/2000) haben meine Schwester (geb.1985) und ich von der anstehenden Scheidung erfahren. Mama und Papa haben keine gemeinsame Zukunft und wir sollen uns Gedanken machen, bei wem wir leben möchten. Meine Schwester war zu diesem Zeitpunkt bereits 15/16 Jahre und ich 6/7 Jahre alt. Unser Vater hat das gemeinsame Haus verlassen und somit begann der ganze Spuk der Manipulation.

Für meine Schwester war der Verbleib bei unserer Mutter von vornherein klar, um mich wurde gestritten. Seitens meiner Entfremderin (female abusers of alienation) wurde von Anfang an auf mich eingeredet. Sätze an die ich mich erinnere: Ein Kind geht immer zu seiner Mutter“, „Was will euer Vater denn mit dir, er hat andere Interessen“, „Bei deinem Vater ist das schöne Leben vorbei“, „Bei mir hast du viel mehr Freiheiten“, „Dein Vater ist ein Lügner und er wird sich nicht um dich kümmern“, „Denk daran wer die ganzen Jahre für dich da war……ICH“, „Ich dachte du hast deine Mama lieb?“.

Des Öfteren hat meine Mutter aus heiterem Himmel geweint und als Grund dafür den Vater benannt, weil er so ein „Mistkerl“ ist. Ebenso wurde meine Großmutter und Großtante mütterlicher Seite einbezogen, sie bestätigten die Aussagen meiner Mutter und haben die „Verteufelung“ des Vaters bestärkt. Schimpfwörter in seine Richtung waren alltäglich. Als 6-jähriger Junge glaubt man natürlich seiner Bezugsperson und versucht sie glücklich zu sehen, somit entschied ich mich für den Aufenthalt bei Ihr. Das alleinige Sorgerecht lag bei meiner Mutter, mein Vater erhielt lediglich ein 14-tägiges Besuchsrecht.

Jedes zweite Wochenende wurde ich von meinem Vater abgeholt und wir verbrachten das Wochenende bei Ihm und meinem Opa (väterlicher Seite). Die Übergabe an der Tür war eine Situation, vor der ich Angst hatte und mir Bauchschmerzen bereitete. Von meiner Mutter kamen Sticheleien und Spitzen, mein Vater hat stets versucht einen kühlen Kopf zu bewahren, aber im Inneren hat er gekocht vor Wut. Auch der Abschiedsgruß verlief nicht ohne Provokationen.
Meine Entfremderin (female abusers of alienation) hat mich gedrückt und gesagt: „ich hoffe er bringt dich heil wieder zurück“ mit einem Unterton, der Zweifel auslöste. Die ersten 15 Minuten der Fahrt bis zu meinem Vater war ich total still, lediglich auf Fragen habe ich reagiert. Ich musste mich erst auf die neue Umgebung einstellen und begreifen, dass ab jetzt nicht jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird.
Mein Vater hat stets versucht allgemeine Dinge zu thematisieren und nie die Zeit bei meiner Mutter anzusprechen. Wir waren oft bei meinem Opa und haben eine Autorennbahn aufgebaut, gemeinsam gekocht, den Tierpark besucht und sind gewandert. Am Sonntagnachmittag wurde es wieder Zeit an meinen „Heimatort“ zurückzukehren. Wieder machte sich dieses unangenehme Gefühl im Bauch breit, jeder Kilometer den wir meiner Mutter näher kamen wurde ich ruhiger und verstummte letztendlich. Ich habe mich innerlich darauf vorbereitet in die „Negativzone“ einzuschreiten.

Mein Vater parkte das Auto in der Hofeinfahrt und brachte mich zur Tür. Der Abschied meinerseits erfolgte absichtlich sehr kühl, nur ein einfaches „Tschüss“ trennte uns für weitere 14 Tage.
Ich wusste, dass es meiner Mutter nicht gefällt, wenn ich meine Liebe zu ihm zeigte.
Im Anschluss erfolgte das „Sonntagsverhör“ bei Kaffee und Kuchen mit meiner Mutter, Oma und Großtante. Ich setzte mich zurückhaltend an den Tisch und bediente mich an den Speisen.
Meine Mutter erhob das Wort: „Na, wie war dein Wochenende bei deinem Vater? Hat er sich ordentlich um dich gekümmert?“. Ich versuchte so wenig wie möglich zu sagen, jedoch war jedes Wort zu viel. Aus jeder noch so kleinen Erzählung wurde eine negative Situation geschaffen.
Ein Beispiel, dass mir heute noch nahegeht: Kevin: „Am Wochenende waren wir im Tierpark und danach haben wir Nudeln mit Soße gekocht“ Antwort der Entfremderin: „Na da kam er wieder billig davon, in den Tierpark gehen und dann zuhause billige Nudeln kochen, da weißt du was du ihm Wert bist…einen Scheißdreck! Hast du wenigstens ein Eis bekommen? Bei mir bekommst du im Tierpark immer ein Eis?!“.

Als Kind sitzt man dann am Tisch, ist den Tränen nahe und bekommt keinen Ton heraus.
Letztendlich konnte ich nur den Hasstiraden und Beschimpfungen des Dreiergespanns (Mutter, Oma, Großtante) zuhören und kein Widerwort einlegen. Man fühlt sich wie gelähmt und hasst sich dafür.
Meine Oma und Großtante waren ebenfalls besessen von der Vernichtung meines Vaters und haben belustigt mitgemacht. Teilweise wurde auch der Stift zur Hand genommen und das erlebte notiert, einschließlich etwaigen Kostenaufwand, um mir später vorzurechnen was meine Mutter an „Mehrkosten“ in mich investiert. Der Kauf von Liebe mit Geld war für meine Mutter das normalste der Welt, durch ihre gute Stellung in einem großen Versicherungsunternehmen war es ein Einfaches meinen Vater aus zu boten. „Desto mehr man dir schenkt, desto mehr liebt dich eine Person“, das war ein Grundsatz, den mir meine Entfremderin (female abusers of alienation) mitgegeben hat.

Nach etwa 2 Jahren lernte mein Vater eine neue Frau kennen. Sie hatte einen Sohn in meinem Alter, mit dem ich mich gut verstand. Diese Beziehung raubte meiner Mutter den letzten Verstand. Die Beschimpfungen gegenüber meinem Vater wurden noch schlimmer, auch die neue Freundin und der Sohn gerieten gewaltig ins Fadenkreuz. Ich glaube bis heute, dass sie damals noch starke Gefühle für meinen Vater hatte und mich deshalb zur „Waffe“ formte und Hass schürte. Die Wochenenden wurden noch spannender, agiler und spaßiger im Vierergespann. Die Freundin meines Vaters hat mich stets wie einen eigenen Sohn behandelt und ich habe mich glücklich gefühlt. Bei ihr spürte man die Wärme, die ich mir von meiner Mutter gewünscht hätte. Natürlich gab es auch mal Streitsituationen in denen mein Vater lautstark wurde, weil ich mit meinem „künftigen Stiefbruder“ Blödsinn fabrizierte. Dummerweise ist mir dies bei einem darauffolgenden „Sonntagsverhör“ herausgerutscht. Diesen Patzer werde ich mir niemals verzeihen,
denn meine Mutter nutzte die Information als gerichtliche Grundlage für eine einstweilige Verfügung zur Annäherung auf 100 Meter. Sie stempelte meinen Vater als aggressiv ab und setzte alle Hebel in Bewegung ihr Vorhaben durchzusetzen. Es wurde ein Termin beim Psychologen festgesetzt, der mich im Gespräch unter vier Augen beurteilen sollte.

Etliche Wochen vor diesem Termin hat mich meine Entfremderin (female abusers of alienation) angelernt, was ich zu sagen habe.
Als Druckmittel wurde mir der Alltag zur Hölle gemacht mit täglichem Weinen, Verteufelung des Vaters, der neuen Freundin, des Sohnes, des Opas und allen, die mit meinem Vater in Verbindung standen. Auch Sitzungen mit meiner Oma und Großtante wurden eingeleitet, die mir neue böse Geschichten über meinen Vater wieder und wieder erzählten. Irgendwann bin ich eingeknickt und habe alles getan um aus der Situation zu entfliehen. Am besagten Termin beim Psychologen habe ich exakt die Sätze wiederholt, die mir von meiner Mutter eingeprägt wurden:
„Ich habe Angst vor meinem Vater“, „Wenn ich ihn sehe habe ich Herzrasen“, „Er schreit immer nur herum, wenn ich am Wochenende bei Ihm bin“, „Er ist ein böser Mensch und ich will ihn nicht mehr sehen“.

In dieser Situation habe ich mich gefühlt wie eine ferngesteuerte Marionette. Die folgenden Wochen war meine Mutter sehr glücklich. Mich hingegen plagte das Gewissen, ich habe oft heimlich geweint und hatte extreme Bauchschmerzen. Meine Entfremderin (female abusers of alienation) legte mir das folgendermaßen aus: „Deine Bauchschmerzen kommen vom Gerede über deinen Vater beim Psychologen, das geht vorbei“.
Im Endeffekt wurde die einstweilige Verfügung gerichtlich genehmigt und meinen Vater habe ich in den darauffolgenden 7 Jahren nicht mehr wiedergesehen.

Die Entfremdung wurde weiter vorangetrieben, desto älter ich wurde, desto deutlicher gab mir meine Mutter zu verstehen was für ein widerlicher Mensch mein Vater war. Die regelmäßigen Sonntagssitzungen bei Kaffee und Kuchen mit Oma und der Großtante blieben bestehen.
Von allen Seiten wurde auf Ihn eingedroschen, solang bis ich alles glaubte was sie aussprachen. Widerworte wurden sofort niedergeredet und lösten eine aggressive Antwort aus.

Ich erinnere mich an eine Situation in der Schule (7te Klasse), ein engagierter Lehrer fragte mich was denn mit meinem Vater sei, weshalb ich keinen Kontakt habe.
Daraufhin antwortete ich: „, Weil er ein böser Mensch ist“. Ich hatte die Worte und Verhaltensweisen meiner Mutter angenommen und sie exakt wiedergespiegelt. Das war nicht ich, sondern eine programmierte duplizierte Persönlichkeit in meinem Körper. Doch ich konnte nichts dagegen tun, meinen Vater hatte ich bereits verloren und nun wollte ich meine Mutter glücklich sehen, damit sie mich nicht alleine lässt. Der emotionale Druck war unbeschreiblich belastend. Ich hasste und liebte sie zugleich, aber am größten war die Angst

Nach der Abspaltung von meinem Vater wurde ich durch meine Entfremderin (female abusers of alienation) an die Leidenschaft zu Taekwondo- herangeführt. Der Kampfsport hat mir viel Spaß bereitet und neue Personen in mein Leben gebracht. Schlussendlich war dies jedoch ein manipulativer Plan meiner Mutter. Die körperliche Betätigung sollte mich von meinem Vater ablenken und sie erzählte bei jedem Sonntagskaffee wie stolz sie doch auf mich und meinen Sport sei. Natürlich blieb der Bezug zu meinem Vater nicht aus. Sätze die mir immer wieder durch den Kopf hallen:
„Kevin macht jetzt Taekwondo damit er sich gegen seinen aggressiven Vater verteidigen kann“, „Kevin hat Angst vor seinem Vater aber sein Kampfsport macht ihn stark“, „Wenn sein Vater sich nähert, kann er ihn töten“.

Am liebsten hätte ich Ihr an dieser Stelle Grenzen aufgezeigt, jedoch war mein gesamtes Leben an diese Frau gebunden. Ich stand und fiel mit Ihr und Ihre Liebe wollte ich keinesfalls aufs Spiel setzten. Mama war alles was ich noch hatte.

In der Schule lief es nicht besonders gut, auf Elternabenden wurde meine Mutter bzgl. meiner miserablen Leistungen angesprochen. Das war in ihren Augen eine Abwertung ihrer Erziehungsmethoden, das bekam ich am gleichen Abend noch zu spüren.
Noch heute höre ich die Worte in meinen Ohren:
Diese Dummheit hast du von deinem Vater“, „Wenn du so wirst wie dein Vater, dann schneide ich dir deine Eier ab“, „Ich dachte ich bin dir etwas wert“,
„Ich habe mich für dich aufgeopfert und das ist der Dank!?“,
„Deinem Vater bist du scheiß egal, er würde dich verhungern lassen, also mach etwas aus dir“,
„Mach ein Studium und zeig es deinem Vater, dann zahlt er sich dumm und dämlich“.
„Ich hau bald ab und lass dich hier alleine“

Viel Schlaf hat man nach diesen Abenden nicht mehr gefunden. Meistens blieb ich direkt bis zum nächsten Morgen wach und habe meiner Entfremderin (female abusers of alienation) beim Weinen zugehört.

Zum Schluss stellte Sie mir ein Ultimatum, entweder ich schaffe es auf die fortführende Schule (Real/Wirtschaftsschule) oder ich komme in ein Kinderheim bzw. Internat.
Die gemeinsame Zeit im Haus bis zum Übertritt glich einem Horrorfilm, nachts wurde Staub gesaugt, gegen Wände und Möbel geschlagen, geweint und Textzeilen aus einem vermeintlichen Lied geschrien: „Männer sind Schweine, Männer sind Schweine, tot allen Männern“.
Ich war psychisch am Ende, konnte nicht mehr schlafen und fühlte mich ausgeliefert.
An solchen Abenden habe ich öfters darüber nachgedacht mich selbst zu verletzen um ihre Aufmerksamkeit zu bekommen. Damit sie sieht, dass ich aus Fleisch und Blut bestehe und versteht, dass ich am Ende bin. Das Messer habe ich oft angesetzt, konnte mich aber immer wieder auffangen.

Von der Angst angetrieben habe ich funktioniert und den Übertritt in die Wirtschaftsschule geschafft. Anfangs verliefen meine Klausuren gut, in der 8ten Klasse hatte ich jedoch starke Defizite.
Meine Entfremderin (female abusers of alienation) erschuf eine neue Herangehensweise an die Druckmittel:
„Wenn du nicht besser wirst, schicke ich dich zu deinem Vater“ Die Boshaftigkeit liegt im Nachsatz: „Ach hatte ich ganz vergessen, der will ja eh seit Jahren nichts mehr von dir Wissen, blöd für dich“.

Sie machte sich jetzt lustig über das nicht existente Verhältnis zu meinem Vater, dass sie provoziert hat. Ich war gebrochener denn je und habe einfach funktioniert. Meine mittlere Reife habe ich gut bestanden und im Anschluss eine vielversprechende Ausbildung begonnen. Im Inneren war ich jedoch nie zufrieden, es fühlte sich an als ob ich nur bedingt über meinen Körper herrsche und als dritte Person auf mich hinabschaue. Der Blick in den Spiegel fühlte sich seltsam an, ich sah darin eine fremde Person.

Mein Vater hat mich nie aufgegeben, zu jedem Geburtstag und Weihnachtsfest war eine Karte im Briefkasten. Diese sorgte natürlich zu erneuten Hasspredigten seitens meiner Mutter. Der geschenkte Geldbetrag wurde ins Negative befördert und die eigenen Geschenke in den Himmel gelobt. Ende 2010 startete ich meine Ausbildung zum Bankkaufmann und wurde selbstständiger.
Ich verdiente mein eigenes Geld, hatte ein Auto und konnte wieder ein Stück weit über mein Leben entscheiden. Nach 7 vergangenen Jahren habe ich den Kontakt zu meinem Vater gesucht, natürlich hinter dem Rücken meiner Mutter. Das erste Treffen beim gemeinsamen Grillen war sehr verhalten, die 7 Jahre gingen nicht ohne Spuren an uns vorüber. Ich bin als Kind von ihm gegangen und habe ihn als erwachsener Mann wiedergesehen. Mein Vater hatte inzwischen seine damalige Freundin geheiratet und eine neue Familie gegründet. Trotz allen Geschehnissen war ich willkommen.
Diese „Undercover-Besuche“ habe ich bis 2013 aufrechterhalten.

Im Mai 2013 habe ich die Liebe meines Lebens kennengelernt (Lisa). Die Verheimlichung des Umgangs mit meinem Vater hat unsere Beziehung auf eine harte Probe gestellt. Wir mussten außerordentlich aufpassen, was wir gegenüber meiner Mutter erwähnten. Lisa war meiner Mutter gegenüber stets freundlich gesonnen und wurde sogar als „zweite Tochter“ akzeptiert. Auch mit meinem Vater hatte sie ein freundschaftliches Verhältnis aufgebaut und wir wurden regelmäßig von Ihm eingeladen.

Im Mai 2015 haben Lisa und ich beschlossen zu heiraten und meine Entfremderin (female abusers of alienation) vor vollendete Tatsachen gestellt. Das Thema war ihr ein Dorn im Auge, insbesondere da mein Vater an der Hochzeit teilnehmen soll, einschließlich Ehefrau und Stiefsohn. Meine Mutter hat mir versucht das Ganze auszureden, hat geweint, mir gedroht und mich letztendlich vor die Wahl gestellt.
Mutter: „Wenn dein Vater an der Hochzeit teilnimmt, brauchst du mit mir nicht zu rechnen“.
Mir hat es einfach gereicht, mein Beschluss stand fest: „Wer an meiner Hochzeit teilnehmen wird, tut dies mir zu Liebe“. Meine Verlobte hat mich darin bestärkt und auch nochmal versucht mit meiner Entfremderin (female abusers of alienation) zu reden. Das Gespräch verlief jedoch erfolglos, Lisa geriet sogar mit in das Fadenkreuz meiner Mutter, da sie die Einladung des Vaters befürwortete.

Daraufhin habe ich im Internet nach ähnlichen Familienfällen „gegoogeltund geschaut ob es evtl. eine Lösungsmöglichkeit gibt. Ich wollte unbedingt beide Elternteile auf meiner Hochzeit haben und den Streit zwischen meiner Mutter und Lisa schlichten. Dabei kam ich zufällig auf eine Internetseite zum Thema PAS (Parental Alienation Syndrome). Ich habe die Berichte gelesen und bin total erstarrt. Es war so, als würde jemand fremdes über mein Leben schreiben. Ich konnte die Parallelen zu meiner gesamten Kindheit und Jugend klar erkennen. Ich habe sämtliche Informationen aufgesogen, mich gerüstet und meine Entfremderin (female abusers of alienation) damit konfrontiert. Sie riss die Augen auf und ihre Stimme klang anders als sonst. Das was offensichtlich war, wurde natürlich abgestritten. Meine Mutter versuchte alles ins Lächerliche zu ziehen, hat mich als „verblödet“ hingestellt und gefragt ob bei mir psychisch alles fit ist. Im nächsten Augenblick fing sie an zu weinen und versuchte an mein Mitleid zu appellieren. Sie setzte Ihre Mimik, Gestik, Gefühle und Worte so ein um eine gewünschte Reaktion meinerseits zu bewirken. Doch ich blieb hart, einmal im Leben habe ich ihr die kalte Schulter gezeigt und sie links liegen lassen. Damit konnte sie nicht umgehen. Meine Entfremderin (female abusers of alienation) wurde aggressiv und schimpfte wild darauf los: „Ohne mich hättest du nichts zu Fressen gehabt als Kind und das ist der Dank“, „Deine Lisa ist eine Hure, das werde ich dir beweisen“, „Wenn du die heiratest, dann brauchst du dich nicht mehr blicken lassen“.

Daraufhin habe ich ihr gesagt: „Ich wünschte du hättest mich damals verhungern lassen“ und bin gegangen.

Es war höchste Zeit die manipulativen Fesseln zu durchbrechen und Abstand zu nehmen.
Die nächsten Wochen „Zuhause“ waren der blanke Horror. Meine Mutter verschärfte die Titulierungen gegenüber meiner Verlobten und deren Familie bis ins Unermessliche. Sie versuchte einen Keil zwischen uns zu treiben und mich gefügig zu machen. Letztendlich ist sie daran gescheitert und hat uns 14 Tage bis zum Auszug gegeben. In der Not kamen wir an eine günstige Wohnung, die nicht besonders schick aber ausreichend war.

Das Abschiedsgespräch mit meiner Entfremderin (female abusers of alienation) verlief katastrophal. Sie prophezeite mir meinen Untergang und sagte, dass ich undankbar bin. Ich sei genauso ein Mistkerl wie mein Vater. Sie lachte mir ins Gesicht und feierte alle Taten der letzten Jahre. Daraufhin hatte ich mich nicht mehr unter Kontrolle. Meine Wut hatte sich über die Jahre angestaut, ein Leben lang unterjocht und manipuliert zu werden hinterlässt tiefe seelische Narben. Mir wurden 7 Jahre von meiner Lebenszeit mit meinem Vater genommen und dann empfange ich diese Worte von Angesicht zu Angesicht. Meine Verlobte musste mich mit aller Kraft zurückhalten, wenn Sie nicht dagewesen wäre, würde ich vermutlich heute nicht in Freiheit leben.

Im Mai 2015 habe ich meine Mutter verlassen und seitdem nie mehr wiedergesehen. Zu der Hochzeit im Jahre 2016 ist sie nicht aufgetaucht, sondern hat eine dritte Person beauftragt heimlich Fotos von allen Gästen und Angehörigen zu machen, ebenso von den Autos bzw. Nummernschildern. Wenige Monate nach der Hochzeit wurde meine Entfremderin (female abusers of alienation) in das Krankenhaus eingeliefert mit einer schwerwiegenden Entzündung am Bein. Sie hat eine Wunde so lange unbehandelt gelassen, bis sie in einen diabetischen Schockzustand gelangte. In dieser Zeit hatte ich Zugriff auf Ihr Handy und habe den Mailverkehr zwischen Ihr und der „Fotografin“ überprüft. Die Wortwahl über jeden einzelnen Teilnehmer an der Hochzeit ist unbeschreiblich grausam und krank, ich schäme mich sehr für ihr Verhalten. Während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus gab es auch psychologische Untersuchungen, in einem Einzelgespräch mit der Fachärztin meiner Mutter hat diese geraten auf Abstand zu gehen. Die Ärzte gehen von einem Fall der Persönlichkeitsstörung aus, jedoch wurde eine detaillierte Diagnose von ihr unterbunden.

Im Jahr 2016 habe ich noch eine Geburtstag- bzw. Weihnachts-Karte erhalten in der Sie 2 Seiten meine angetraute Ehefrau schlecht redet, meinen Vater beschimpft und im Anschluss alles Gute wünscht.
Seitdem herrschte komplette Funkstille…

Zu meinem Vater besteht das Verhältnis weiterhin und ich habe etliche Situationen mit Ihm besprochen. Dennoch leide ich unter den Folgen der psychologischen Einwirkung meiner Mutter.
An schlechten Tagen fällt mir das Reden extrem schwer und ich bin geistig abwesend.
In der Nacht habe ich Albträume, in denen ich alte Situationen durchlebe (z. B. das Sonntagsverhör).
Ich besitze relativ wenig Selbstvertrauen, da ich mich seit meiner Kindheit auf die Bedürfnisse meiner Mutter anpassen musste und nach ihrer Programmierung funktionierte. Eine eigene Persönlichkeit konnte ich nie wirklich bilden und auch in Bezug auf andere Personen sehe ich vorwiegend das schlechte im Menschen.

Allen entfremdeten Müttern und Vätern kann ich eines mitgeben:

! GEBT EUER KIND NIEMALS AUF!

Ein Kind braucht beide Eltern und wird früher oder später den Kontakt zu euch suchen.
Wichtig ist es, dass ihr immer Gefühl der Sicherheit vermittelt und dass eure Türe offen steht.

DIE MUTTER IST GOTT IN DEN AUGEN EINES KINDES, und wer seine Macht missbraucht um Schützlinge zu manipulieren, wird eines Tages dafür einstehen.

Wenn ihr Fragen habt, dürft Ihr mich gerne kontaktieren, ich versuche diese nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.

LG

Kevin

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Vorsitzende Richterin Mag. Täubel-Weinreich gegen Beugestrafen, trotz OGH-Entscheidung

Traurig, wenn die „Vorsitzende Richterin der Richtervereinigung im Zivilrecht“ glaubt keine Sanktionen, wie Beugestrafen zum Schutz des Kindeswohls und auch gegen Entfremdung des Kindes, sowie gegen Entfremdung des Vaters durchführen zu müssen.
WOZU gibt es dann diese bestehenden Gesetze in Österreich, der Beugemaßnahmen und Geldstrafen als Sanktion gegen Entfremdung, wenn eine Richterin des Justizministerium diese eh  nicht verwendet und ablehnt?
Leider ist es nichts Neues, dieser Feminismus schadet den entsorgten Vätern in dieser Sache schon seit Jahrzehnten und fördert PAS, Elternentfremdung und Suizid.
Admin Familie & Familienrecht, am 6.August 2017
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Artikel:

Kampf ums Kind bis zur Beugehaft

Karin Petersdorfer mit Klienten…
Foto: KURIER/Gerhard Deutsch In der Beratung werden Kinderwünsche abgefragt

OGH-Urteil: Elternteil kann bei Gericht Strafe für Ex-Partner beantragen, wenn der das Besuchsrecht vereitelt.

„Wie oft“, fragt der Wiener Rechtsanwalt Johann Etienne Korab in einem Antrag an das Bezirksgericht, „muss sich ein Elternteil den Entzug eines Kontaktrechts gefallen lassen, damit dem rechtsbrechenden Elternteil vom Gericht die Grenzen aufgezeigt werden?“Die Antwort bekam er jetzt vom Obersten Gerichtshof – und sie betrifft nicht nur ihn: Elternteile, denen bei der Ausübung der vereinbarten Besuchsregelung vom Ex-Partner Steine in den Weg gelegt werden, haben das Recht, die Verhängung von Beugestrafen zu beantragen. grafik… Foto: /Grafik Hinter diesem Grundsatzurteil des Höchstgerichts stecken Tragödien. Immer öfter, nämlich 12.309-mal im Jahr 2016, können sich Eltern nicht darüber einigen, wann sich das gemeinsame Kind wie lange bei wem aufhalten soll und kämpfen darum vor Gericht. So wie Vater und Mutter von Stefan (Name geändert). Der Dreijährige lebt seit der Scheidung der Eltern bei der Mutter, dem Vater wurde vom Gericht das Recht eingeräumt, Stefan zwei Mal in der Woche mittags vom Kindergarten abzuholen und bis zum Abend zu sich nach Hause zu nehmen.Allerdings kann der Vater mit dieser Verfügung gar nichts anfangen. Die Mutter weigert sich nämlich beharrlich, ihm den Namen des Kindergartens zu nennen. Der Vater kann Stefan also gar nicht von dort abholen und sein Kontaktrecht daher auch nicht ausüben.Seit einem halben Jahr hält die Mutter ihren Ex-Ehemann mit Ausreden – wie er das empfindet – hin: Ein Mal ist angeblich der Sohn krank, ein anderes Mal sie selbst.Neuester vorgeschobener Grund – aus der Sicht des Vaters – für die Aussetzung des Besuchsrechts: Er hatte im Zuge des Scheidungsverfahrens auf ihre Ansprüche mit der Gegenforderung nach Schmerzensgeld reagiert, weil ihm der Entzug seines Sohnes seelisches Leid zufügen würde. Sie konstruierte daraus umgehend eine krankhafte psychische Störung des Vaters, die zur Sorge Anlass gäbe, er könne Stefan während des Besuchs nicht ordentlich betreuen.Schließlich reichte es dem Mann, und er stellte den Antrag, über seine Ex-Frau Beugehaft oder zumindest eine Beugestrafe von 5000 Euro zu verhängen.Das ist nicht aus der Luft gegriffen. In Kärnten wurde eine Mutter zu 50 Euro Beugestrafe für jeden der 44 Tage verdonnert, an denen sie verhindert hatte, dass ihre Tochter über Skype mit ihrem in einer anderen Stadt lebenden Vater telefonieren konnte. Die Richterin wollte mit den 2200 Euro Gesamtstrafe ein „deutlich spürbares“ Zeichen setzen.

Antrag zurückgewiesen

Zurück zum Wiener Fall und zum dreijährigen Stefan: Die Richterin wies den Antrag des Vaters, die Mutter abzustrafen, zurück. Wünschen könne er sich viel, aber Beugestrafen seien höchstens von Amts wegen auszusprechen – oder eben nicht.

 … Foto: KURIER/Franz Gruber

Der auf solche Fälle spezialisierte Anwalt Johann Etienne Korab focht das für den Vater bis zur letzten Instanz durch. Mit dem Ergebnis: Es gibt sehr wohl einen Rechtsanspruch auf solche Anträge, die behandelt und denen entweder stattgegeben werden muss oder die, mit entsprechender Begründung, abgewiesen werden müssen. Der OGH sagt: Wenn einem Elternteil vom Gesetz das Recht eingeräumt wird, eine gerichtliche Besuchsregelung zu beantragen, muss er auch das Antragsrecht auf Anordnung von Maßnahmen haben, die der Realisierung dieses Kontraktrechts dienen.

„Sonst muss die Kindesmutter ja das Gefühl haben, dass sie ihre Vereitelungsmaßnahmen sanktionslos weiterhin setzen kann“, sagt Anwalt Korab mit dem Urteil in der Tasche. „Ob der Vater deswegen das Kind jetzt sieht, ist allerdings fraglich“, wirft die Obfrau der Fachgruppe Familienrichter in der Standesvertretung, Doris Täubel-Weinreich, ein.

Was aber wirkt dann, wenn nicht Beugestrafen? „Man muss versuchen, beim Partner eine andere Sichtweise zu bewirken“, sagt die Richterin und verweist auf die Eltern- und Erziehungsberatung. Das Gericht kann das anordnen. Die Eltern sollten gemeinsam hingehen, damit sich nicht ein Partner allein besser darstellen kann, sondern die Interessen und Sorgen beider angesprochen werden.

Die Kosten (70 bis 120 Euro pro Stunde) müssen sich die Eltern teilen, und damit ist der nächste Streitpunkt vorprogrammiert.

Täubel-Weinreich fordert seit Jahren, dass die Elternberatung gefördert wird: „Es ist ein Skandal, der Staat fördert so viel anderes, und hier wird das Kind geschädigt.“ Sie selbst ordnet die Beratung nur an, „wenn die Eltern das auch bezahlen können.“

Beratung

Seit 1. April gibt es eine vom Familienministerium nach durchgeführten Hearings auf Grund  von festgelegten Qualitätsstandards erstellte Liste geeigneter Eltern- und Erziehungsberater (www.trennungundscheidung.at). Eine von ihnen ist Ursula Novak: „Die Androhung einer Beugestrafe in der Tasche zu haben, kann schon Sinn machen, wenn einem der Kontakt verwehrt wird“, sagt sie im Gespräch mit dem KURIER: „Das ist nicht angenehm, wenn zum Beispiel der Vater immer zittern muss: Wird das etwas mit dem Besuch oder nicht?“

Allerdings ändere die Beugestrafe allein noch nichts an der gesamten Stresssituation: „Bei der Beratung muss man auf Vater und Mutter einwirken, auf eine Elternebene zu kommen, auch wenn man als Paar getrennt ist“, sagt Novak: „In der Praxis höre ich oft von einem: ,Aber mit der oder mit dem kann man ja nicht reden.’ Man muss sich nicht gegenseitig nach dem Mund reden, aber man muss eine gemeinsame Lösung für das Kind finden.“

Mit dem Streit helfe man dem Kind nicht, ganz im Gegenteil, man belaste es zusätzlich. Die Beraterin bespricht in vielen Fällen nicht nur die Vorstellungen der Eltern, sondern fragt auch die Wünsche der Kinder ab. „Und die wollen weiterhin beide lieb haben, Papa und Mama“, sagt Ursula Novak.

Vatertag ohne Kinder | Krone

Väter ohne Kinder, Vatertag - Kronenzeitung
Väter ohne Kinder, Vatertag – Kronenzeitung

Markus Vallaster (48) hat zwei Töchter – die er seit sieben Jahren nicht gesehen hat.
Die Mutter hält sich nicht an das gerichtlich festgelegte Besuchsrecht, verweigert den Kontakt. Der 48-Jährige musste erfahren, dass ein Verhalten wie dieses in Österreich nicht oder nur milde geahndet wird.
Nicht genug! Der Mann ist trotz Kindesentzug verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen. Für den Anwalt aus Vorarlberg bedeutet das 1300 Euro im Monat. In der „Krone“ veröffentlicht er anlässlich des Vatertags einen Brief an seine Töchter, die in Kärnten leben. er sagt: „Ich warte darauf, dass ihr eines Tages vor meiner Tür steht.“

Entfremdung – Vor 7 Jahren schickte die ältere Tochter diese Karte seitdem herrscht Funkstille.

Kronenzeitung 11.Juni 2017, Vatertag in Österreich immer am 2.Sonntag im Juni

 

Tags: Entfremdung – Vatertag – Olivia – Familie – Familienrecht – Justizopfer – Politik – Gesetze in Österreich – Menschenrechtsverletzungen – Gleichberechtigung Gleichstellung – Richter – leaks family law austria germany – Mobbing – psychische Gewalt

Vater in Österreich und die feministische Justiz im Familienrecht

Vater in Österreich 5-6-2017
Vater in Österreich 5-6-2017 – Väter ohne Rechte

Pete*     11 Std.

Meine Erfahrungen mit dem Österreichischen „Justiz“:

1. KM ist Österreicherin(Wienerin). Ich wohne in Wien. Neuen Partner von KM wohnt in München. Beim ObsorgeAntrag habe ich gesagt ich habe Angst dass die KM meine Töchter mit nach München nimmt.

Richterin: ist wirklich kein ein Problem wenn die KM das machen würde. Wenn es Nigeria oder ähnliches wäre dann vielleicht schon. Ich: aber dass sind meine Töchter? Richterin: ist mal so.

2. Richterin: Sie brauchen doppelresidenz bei mir nicht beantragen (Mai 2015). Das stimme ich nie zu. Befangenheit? Ja bringt sicher was. Beschwer dich wegen ein Richter beim nächsten Richter…. viel Glück!

3. Richterin habe meine Schriftsätze nicht gelesen. Sie waren zu umfassend. Eigentlich habe ich nur detailliert beschreiben wollen was die KM alles getan hat um eine schlechte Stimmung zu machen. Schlechte Stimmung, schlechte Kommunikation = keine gemeinsame obsorge. Rein Strategie seitens des KMs. Entweder hat die Richterin keine Ahnung von was sie tun oder es interessiert ihr ein scheiß! Hätte die Richterin meine Schriftsätze gelesen, und der Empfehlung seitens des familiengerichtshilfe (gemeinsame obsorge) ernst gekommen sowohl als auch dieser Feststellung seitens des familiengerichtshilfe anerkannt „KM ist der KV gegenüber sehr ablehnend“ wäre vielleicht ein anderes Ergebnis rausgekommen. Aber nein, bis zu OGH meinen alle dass alles so passt.

Und die KM? Genießt es dass ihr Strategie funktioniert hat. Weil mit dieser beschießendes System werden Friedlichkeit bestraft aber strittigkeit belohnt. Wenn man eine Mutter ist!

4. Richterin: wenn Sie diesen Besuchsrecht nicht zustimmen sehe ich sehr schwarzen Wolken über der gemeinsamen obsorge. Ich: ok, ich stimme zu. Beschluss: keine gemeinsame obsorge. Ich: toll, Danke!

5. übrigens sehr toll wenn irgendein wanna-be superhero Polizist dich anruft während der Arbeitszeit und dir mit tiefen Stimme sagt: sie wissen ja genau um was es geht Herr. Die KM hat alles erzählt. Sie sind ja gewalttätig! Kommen Sie deswegen zu einem gewaltpräventiven Gespräch bei uns. Ich: vielen Dank für den netten halb drohenden Ton Herr Polizist, aber gratuliere, Sie sind gerade Instrumentalisiert von seitens des KM. Vielleicht sollten Sie mal das überlegen bevor Sie Leute während der Arbeitszeit störe. Vielen Dank dass sie unkritisch dazu beigetragen haben dass mein Stresslevel noch schlimmer worden ist!

6. wieso hat der familiengerichtshilfe nur mich in meinem Wohnung besucht (kindesgerecht eingerichtet) aber nicht die KM? Diskrimination? Was hätte der Familiengerichtshilfe doch gesagt wenn meine Töchter bei mir nur auf eine Matratze aufs Boden schlafen würden (so wie seit 1,5 Jahren der Fall bei dem KM ist?).

7. habe ein Antrag gestellt dass ich, an diejenigen Tagen wo ich meine Töchter betreue, selber eventuellen frühere Abholzeiten direkt mit KiGa/Schule kläre. Abgelehnt. KM ist flexibel und friedlich. Ich: ok, wieso dürfen die Kinder dann NICHT früher abgeholt werden jedesmal wenn meine Vater mit 81(!) Jahren aus Dänemark hierher gereist ist um seinen Enkelkindern zu sehen ??? Er sieht die Kinder vielleicht zweimal im Jahr (wie lange noch) und dann kann die KM es nicht erlauben dass Opa/Enkelkinder 3-4 Stunden mehr haben am einen Tag. Und das sogenannte „Justiz“ in Österreich unterstützt diesem schweineri!

8. und wenn man sich aufregt wegen diesem „Zustände“. Richterin: „alleiniges obsorge beim KM war wirklich die richtige Entscheidung“……. Leute, wir reden 2017…. was zum teufel ist los hier in Österreich?? Ganz normale Väter werden demütigt, es zermürbt, man(n) gibt auf, hochstrittige Mütter werden belohnt… was hat dass je mit Kindeswohl zu tun gehabt???…. es zerstört viel mehr als es unterstützt…. Loyalitätskonflikt unvermeidbar!!

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>Väter ohne Rechte Öffentliche Gruppe
Tags: Vaterlose Gesellschaft – Justizopfer – Doppelresidenz – feministische Justiz – Scheidung – Trennung – Obsorge – Familienrecht

Sei kein Esel beim Jugendamt

Umgang gestrichen?

Die Politiker sind aufgerufen, die Elternrechte zu stärken damit nicht so viele Kinder von ihren Eltern entfremdet werden.

Tags: Entfremdung – PAS – Umgangsrecht – Besuchsrecht – Video – Satire – Familienrecht – Missbrauch mit dem Missbrauch – Kindeswohl – Kindes-Entfremdung

Verfassungsgerichtshof bestätigt Antragslegitimation des biologischen Vaters auf Kontaktrecht

Gastbeitrag:

Verfassungsgerichtshof klärt Antragslegitimation des biologischen Vaters auf Kontaktrecht

Britta Schönhart-Loinig ©Schönhart

Wien. In seinem Erkenntnis vom 13.12.2016 G 494/2015 stellt der Verfassungsgerichtshof klar, dass nach § 188 Abs 2 ABGB auch der biologische Vater berechtigt ist, ein Kontaktrecht zu seinem leiblichen Kind zu beantragen. Die Wiener Anwältin und Familienrechtsspezialistin Britta Schönhart-Loinig schildert in ihrem Gastbeitrag die Konsequenzen.

Vor Jahren hatte der biologische Vater eines Kindes, dessen Mutter verheiratet war oder einen anderen Mann als Vater angegeben hatte, weder die rechtliche Möglichkeit seine Vaterschaft festzustellen oder gerichtlich ein Kontaktrecht zu seinem Kind zu erwirken.

Einen Antrag auf Feststellung, dass ein Kind nicht vom Ehemann, sondern von einem anderen Mann abstammt, kann nur das Kind selbst gegen den Ehemann oder vom Ehemann selbst gegen das Kind gestellt werden. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch sieht keine Antragslegitimation für den biologischen Vater vor.

Für jene Männer, die zwar wussten, der biologische Vater eines Kindes zu sein, gab es keine Möglichkeit gegen den Willen der verheirateten Mutter, eine Beziehung oder Kontakt zu dem Kind aufzubauen. Der Gesetzgeber berief sich dabei auf den Schutz der sozialen Familie zum Wohle des Kindes.

Diese Problematik änderte sich zu Gunsten der biologischen Väter durch das Urteil des EGMR Anayo gegen Deutschland vom 21.12.2010 (Beschwerde-Nr. 20578/07).

Nach zwei Jahren Zwillinge

Ein Nigerianer lebte zwei Jahre lang mit der deutschen Mutter zusammen, die dann Zwillinge gebar. Die Mutter war jedoch verheiratet und gab den Ehemann als Vater an. Die deutschen Gerichte weigerten sich, dem biologischen Vater ein Kontaktrecht zu seinen Kindern einzuräumen.

Der EGMR sah eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention, wenn nicht geprüft werden kann, ob ein Kontakt zwischen dem Kind und dem leiblichen Vater dem Kindeswohl entspricht.

Der EGMR stellte klar, dass unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein beabsichtigtes Familienleben, also der Wunsch, ein Familienleben aufzubauen, von Art 8 EMRK geschützt sein kann. Daraus ergibt sich, dass auch ein Mann, der bislang noch keinen Kontakt zu seinem Kind haben konnte, in einem besonderen persönlichen oder familiären Verhältnis zu seinem Kind stehen kann. So hat der EGMR weiteres ausgeführt, dass dem biologischen Vater die Möglichkeit gegeben sein muss, ein Kontaktrecht zum Kind gerichtlich zu beantragen.

Sofern ein Kontakt zwischen dem Kind und dem biologischen Vater dem Kindeswohl entspricht, ist dieses auch einzuräumen.

Österreich reagiert

Aufgrund dieses Urteiles des EGMR sah der Gesetzgeber im KindRÄG 2013 mit der Einführung des § 188 Abs 2 ABGB vor, dass auch Dritte, die in einem besonderen persönlichen oder familiären Verhältnis zum Kind stehen, antragslegitimiert sind.

Damit hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, der Stellung des leiblichen Vaters im Kontaktrechtsverfahren durch die Einräumung eines Kontaktrechtes Rechnung zu tragen.

Sohin kann ein biologischer Vater, der nicht zugleich auch der rechtliche Vater ist, ein Kontaktrecht zu seinem Kind beantragen.

Dabei hat der VfGH deutlich gemacht, dass auch jener biologische Vater, dessen Vaterschaft noch gar nicht feststeht, antragslegimitiert ist. Die Geltendmachung des Kontaktrechts hängt nicht von einer bereits festgestellten Vaterschaft ab. Ansonsten entstünde eine Situation, die der EGMR jedenfalls als konventionswidrig eingestuft hat, da ja für einen biologischen Vater keine Möglichkeit besteht ein Abstammungsverfahren einzuleiten.

Im Kontaktrechtsverfahren selbst ist zunächst zu klären, ob der Kontakt zum leiblichen Vater dem Kindeswohl entspricht und in einem weiteren Schritt, ob der behauptete auch tatsächliche der biologische Vater ist.

Damit wird klargestellt, dass die bloße Vermutung einer Vaterschaft einem Mann bereits ein Antragsrecht einräumt; es sollte aber auch sichergestellt werden, dass keinem biologisch-fremden Mann, der in keinerlei sonstigen Verhältnis zum Kind steht, ein Kontaktrecht eingeräumt wird.

Diese Vaterschaftsfeststellung im Rahmen des Kontaktrechtsverfahren unterscheidet sich von der förmlichen Vaterschaftsfeststellung aber dadurch, dass diese keine „erga-omnes“ Wirkung hat und nichts an der Stellung des rechtlichen Vaters ändert.

Der mutmaßliche leibliche Vater hat jedoch weiterhin – ohne Mitwirkung des Kindes oder der Mutter – keine Möglichkeit seine Vaterschaft auch rechtlich feststellen zu lassen.

So hat sich grundsätzlich erneut der österreichische Gesetzgeber und die österreichische Judikatur an der Judikatur des EGMR orientiert.

Viele offene Fragen

In der Praxis können in der Umsetzung diese Bestimmungen allerdings Probleme auftreten:

  • Wie kann ein Kontakt des biologischen Vaters dem Kindeswohl entsprechen, wenn ihm bislang der Kontakt zum Kind verwehrt wurde? In diesem Falle, würde sein Antrag unter Berufung auf den Schutz der sozialen Familie abgewiesen werden und gibt es auch keine weitere Möglichkeit seine Vaterschaft festzustellen.
  • Was, wenn es keine soziale Bindung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind gibt? Wie lässt sich in diesem Fall, der Eingriff in die Rechte des biologischen Vaters rechtfertigen?
  • Wie ist ein Antrag zu behandeln, wenn sich im Kontaktrechtsverfahren herausstellen sollte, dass das Kontaktrecht zwar dem Kindeswohl entspricht, aber der antragstellende Mann nicht der leibliche Vater ist? Es müsste dann der Antrag zurückgewiesen werden. Wie ist in diesem Fall in weiterer Folge das „Kindeswohl“ zu behandeln.

Es zeigt sich also, dass die Umsetzung des Antragsrechtes der biologischen Väter in der Praxis durchaus spannenden Rechtsfragen mit sich bringen wird. Eine anhand von Verfahren entwickelte Judikatur, wird dann die nun offenen Fragen hoffentlich ausreichend klären können.

Autorin Mag. Britta Schönhart-Loinig ist Rechtsanwältin und Spezialstin für Familienrecht in Wien.
Link: Kanzlei Schönhart

13. Mrz 2017 Recht

https://extrajournal.net/2017/03/13/gastbeitrag-verfassungsgerichtshof-klaert-antragslegitimation-des-biologischen-vaters-auf-kontaktrecht/
Tags: Besuchsrecht – Besuchskontakt – biologischer Vater – VfGH – Rechtsprechung

Richterin Täubel-Weinreich sollte auch die andere Seite erzählen . .

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Mag. Doris Täubel-Weinreich


Unterhaltszahler sind einer menschenunwürdigen Exekutionsordnung ausgesetzt in Österreich und werden behandelt wie Menschen 2.Klasse!!!

Unterhaltszahler sind die einzige Gruppe in Österreich welche 25% unter das Existenzminimum gepfändet werden.
Und mit 600 Euro Miete, Strom, etc. zu bezahlen geht sich bei sehr vielen Personen nicht aus. Dazu kommt oft noch Umgangsverweigerung, welche Viele in eine ausweglose Situation, bis zum Suizid treibt.
Die FPÖ hat im Okt.2016 dazu einen Entschließungsantrag eingebracht um die Exekutionsordnung so wie bei allen Anderen gleich zustellen.
http://wp.me/p4RGV9-1Wu
SPÖ und ÖVP haben es ignoriert.
Team Stronach hat zugestimmt.
Am Besten diese Egoisten nicht mehr wählen.
Posting leaksmouse, am 20-3-2017 
http://derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt


Artikel >>>

Immer mehr Kinder klagen einen Elternteil auf Unterhalt

Familienmitglieder tragen ihre Probleme immer häufiger vor Gericht aus.
Das betrifft sowohl Unterhaltsstreite wie auch Konflikte über die Obsorge.
Ein Grund sind „aktivere Väter“, sagt eine Familienrichterin


Wien – Es ist ein Fall, wie ihn keine Familie erleben möchte, und doch trägt sich Ähnliches immer häufiger zu: Ein Vorarlberger, der in Innsbruck studiert, zog kürzlich bis zum Obersten Gerichtshof gegen seinen eigenen Vater. Nach Matura und Wehrdienst begann er ein Soziologiestudium, entschied aber nach kurzer Zeit, sich lieber einer Karriere als Profikletterer zu widmen, und erklärte dem Vater, er müsse vorerst keinen Unterhalt mehr zahlen. Es lief nicht wie geplant, nach einem Jahr nahm er ein anderes Studium auf und brauchte somit auch wieder Geld. Doch der Vater wollte nicht mehr zahlen. Schließlich entschied das Höchstgericht: Muss er aber, auch wenn der Sohn die Ausbildung zwischendurch unterbrochen hat.
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Immer mehr Unterhaltsforderungen Eine Auswertung des Justizministeriums für den STANDARD zeigt: Familienmitglieder zitieren einander immer öfter vor Gericht. Im Jahr 2012 wurden von volljährigen Kindern – zumeist handelt es sich um Studenten – österreichweit 4.923 Anträge auf Unterhalt eingebracht. Zwei Jahre später wurden bereits 5.240 Forderungen gegen Eltern gestellt. 2016 fielen 5.630 solche Anträge an. Ähnlich verhält es sich mit Unterhaltsforderungen, die – von zumeist einem Elternteil – für Kinder gestellt wurden: 79.773 Anträge im Jahr 2014, 87.992 im Folgejahr, immerhin 86.243 Anträge 2016. Wobei hier auch sämtliche Änderungen und Neubemessungen des Unterhalts hineinfallen.
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Familienstreitigkeiten „emotional“
Erklärungen gibt es dafür mehrere. Ganz generell lasse sich aber feststellen: „Familienstreitigkeiten werden mehr, und landen sie vor Gericht, werden sie sehr emotional geführt“, sagt Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht der Richtervereinigung, die als Juristin seit mehr als 18 Jahren in dem Bereich arbeitet. Hinzu komme auch: Die Ausbildungen dauern heute durchschnittlich länger als früher. Kinder sind somit auch länger finanziell auf ihre Erziehungsberechtigten angewiesen.

Der Sozialpädagoge Olaf Kapella vom Österreichischen Institut für Familienforschung glaubt nicht, dass in Familien grundsätzlich mehr gestritten wird als früher: „Kinder und ihre Rechte stehen heute einfach mehr im Fokus, und die Kinder sind sich ihrer Rechte bewusst“, sagt er. Dadurch sinke auch die Hemmschwelle, vor Gericht zu ziehen und diese Rechte einzufordern.
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„Aktivere Väter“
Die Familienrichterin Täubel-Weinreich erlebe darüber hinaus, dass Männer immer „aktivere Väter“ werden, was „natürlich grundsätzlich gut“ sei, aber neue Probleme aufwerfe: „Früher reichte den meisten Vätern ein 14-tägliches Besuchsrecht, damit geben sich inzwischen die wenigsten zufrieden.“ Die neuen Lebensmodelle seien aber eben auch schwieriger zu organisieren und böten mehr Konfliktpotenzial.

Wie die aktuelle Auswertung zeigt, steigen auch die strittigen Fälle in Bezug auf Obsorge und Kontaktrecht. Im Jahr 2014 landeten 35.226 solche Anträge bei Gericht, 2016 waren es bereits 40.310. „Darunter finden sich auch Fälle, in denen Eltern zum Beispiel streiten, ob ein Kind in den Fußballverein oder schwimmen gehen soll“, erläutert Rudolf Jocher vom Justizministerium.
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Weniger Scheidungen
In Bezug auf Unterhalt, wie lange und in welcher Höhe er bezahlt werden muss, stellt Täubel-Weinreich klar: „Im Endeffekt sind das immer Einzelfallentscheidungen. Im Gesetz steht bloß, dass Unterhalt ‚angemessen‘ sein muss, das ist juristisch nicht sehr befriedigend.“ Es herrsche dadurch eine gewisse Rechtsunsicherheit – aufseiten der Eltern wie auch der Kinder. Eine Reform des Unterhaltsrechts ist im Regierungsprogramm aus dem Jahr 2013 angedacht, wurde im Arbeitspapier 2017 allerdings nicht aufgegriffen.

Rückläufig sind jedenfalls die Zahlen der strittigen Scheidungen. 2014 waren es 6.214, 2016 nur noch 5.782. Auch einvernehmlich lassen sich die Österreicher immer seltener scheiden. Allerdings: „Das heißt nicht, dass sich die Leute weniger trennen – sie heiraten seltener“, sagt Täubel-Weinreich. – derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt

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  (Katharina Mittelstaedt, 17.3.2017)

http://derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt
Tags: Menschenrechtsverletzung – Justizopfer – leaks – family law – austria – Human rights violations – Fathers austria 

Staatsversagen – Wird der entsorgte Vater von den Behörden ignoriert?

Haben die Behörden im Familienministerium u. Justizministerium versagt?

Ein Appell an die Familienministerin MMag. Dr. Sophie Karmasin u. Justizminister o. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter.

Das Leiden des Vater wird totgeschwiegen, obwohl er noch lebt.

Ich hoffe der schwer traumatisierte entsorgte Vater, bei diesem durch die psychische Gewalt auch Suizidgedanken möglich sein können,  bekommt  kostenlose psychologische Betreuung über die Weihnachtsfeiertage und nächsten Monate.

Der Richter im Familiengericht Neulengbach kann den offen Akt des entfremdeten Vater jetzt schließen, ob das Justizministerium Hr. Wolfgang Brandstetter ÖVP und die Familienministerin Sophie Karmasin sich um eine psychologische Betreuung bemüht haben ist bis jetzt nicht öffentlich bekannt?

Haben die Behörden hier versagt, ist mit einen erneuten PASSUIZID in den nächsten Wochen zu rechnen?

Leider ist die feministische Berichterstattung der gesamten Medien, besonders des roten ORF  in Österreich eine Katastrophe.

PS: Danke für objektive Berichterstattung an den Kurier!


In positiver Erwartung, gesegnete Weihnachten.
Admin Familie & Familienrecht, am 18-12-2016

Artikel:
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 „Ich hoffe nur, dass sie nichts gespürt haben“

Eine 35-Jährige in NÖ hat ihre Familie ausgelöscht. Sechs Menschen sind tot. Der Vater der drei ermordeten Kinder im Interview.

„Ich habe eine Riesenwut auf die Martina“, sagt Andreas K.
  • Ein Bild aus dem Familienalbum, Andreas K. mit Ex-Frau Martina.
    Ein Bild aus dem Familienalbum, Andreas K. mit Ex-Frau Martina.
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Liebevoll hält der junge Papa seinen Erstgeborenen in der Hand. Beim Blick auf das Foto ringt Andreas K. nach Luft, seine Stimme versagt, es fließen Tränen.
Sebastian, 10, sein um ein Jahr jüngerer Bruder Fabian und ihre Schwester Michelle, 7, sind tot.
Alle drei Kinder aus dem Leben gerissen von der eigenen Mutter.Eine ähnliche Tat sucht man in Österreichs Kriminalgeschichte vergeblich.
Die 35-jährige Baumarkt-Angestellte Martina R. hat Ende November in einem Haus im niederösterreichischen Böheimkirchen nach und nach ihre gesamte Familie ausgelöscht und sich danach selbst gerichtet.
Mutter Mathilde R., 59, der 41-jährige Bruder Peter und ihre drei, wie sich herausgestellt hat, fast wahnhaft behüteten Kinder – alle in ihren Betten erschossen.
Im KURIER-Interview gibt der Vater (37) der drei Kinder tiefe Einblicke in die wirre Welt seiner Ex-Frau, der Mörderin. Er erzählt von Psychoterror und dem chancenlosen Kampf um seine Kinder.

KURIER: Sie haben Martina vor zehn Jahren geheiratet. Wie kam es dazu?
Andreas K.:
Wir haben uns 2005 in Wien kennen gelernt. Sie hat in einer Betreuungsstelle für Kinder beim Westbahnhof gearbeitet und mit ihrer Mutter und dem Bruder gemeinsam in einem Haus in Kirchstetten (Bezirk St. Pölten-Land) gewohnt. Sie ist bald schwanger geworden. Es war anfangs alles super harmonisch.

Nur anfangs? Was ist dann passiert?
Nachdem Sebastian auf die Welt gekommen ist, hat es angefangen, dass sie mich beeinflusst hat. Es ist sogar soweit gekommen, dass ich den Kontakt zu meinen Eltern völlig abgebrochen habe. Sie meinte, sie nehmen uns unsere Zeit weg. Ich habe mich dazu hinreißen lassen. Für sie zählte nur ihre Familie. Jeder, der nicht in diesem Kreis war, hat nicht gezählt.

Wie hat sich das ausgewirkt?
Sie wollte nicht in meiner Wohnung in Wien leben, sondern in Kirchstetten bei ihrer Familie. Ich bin am Wochenende immer hinausgefahren. Die Kinder durften am Spielplatz nicht mit fremden Kindern spielen. Wenn andere gekommen sind, mussten wir sofort nach Hause gehen. Wenn jemand an der Haustüre klingelte, wurde gar nicht darauf reagiert und nicht aufgemacht.

Wann kam es zur Trennung?
Das war ein längerer Prozess. Bevor Michelle auf die Welt gekommen ist, haben wir uns auseinandergelebt. Sie wollte, dass ich nur noch einmal im Monat vorbeikomme. Dann habe ich nur noch mit den Kindern gespielt. Martina und ich haben kaum mehr miteinander gesprochen. Dann ist was Merkwürdiges passiert: Als ich bei der Geburt von Michelle zu ihr ins Krankenhaus wollte, hat sie gesagt, ich darf nur kommen, wenn die beiden Buben nicht da sind. Ich habe die Kinder dann nicht mehr sehen dürfen.

Gab es einen Anlass?
Ich kann es bis heute nicht verstehen. Beim Spielen im Wohnzimmer hat sich Sebastian einmal an der Hand verletzt. Irgendetwas an der Wachstumsfuge. Sie ist komplett durchgedreht, hat mich dafür verantwortlich gemacht und gesagt, „du greifst mein Kind nimmer an“. Ich durfte nicht einmal ins Krankenhaus mitfahren. Sie hat den Vorfall später vor Gericht verwendet, um zu behaupten, ich wäre gewalttätig.

Wie ist es Ihnen dabei gegangen?
Es war die Hölle für mich. Wenn ich nach Wochen endlich wieder die Kinder sehen hätte dürfen, hat sie mich angerufen und unter irgendeinem Vorwand wieder abgesagt.

Dann kam es zur Scheidung?
Ja. Ostern 2010 haben wir beschlossen, uns scheiden zu lassen.  Ich hatte wegen der ganzen Sache Depressionen und war stationär in psychiatrischer Behandlung. Ich wollte nur noch, dass dieser Wahnsinn zu Ende ist. Sie hat die Scheidungspapiere selbst vorbereitet und ich habe dummerweise unterschrieben, ohne Rücksprache mit einem Anwalt zu halten. Darin stand, dass ich auf das Besuchsrecht für die Kinder verzichte. Als ich das realisiert habe, war es zu spät.

Was war dann?
Ich habe über ein Jahr gebraucht, um mich zu erholen, habe Medikamente geschluckt wegen meiner Depressionen. Dank meiner Schwester hatte ich wieder Kontakt zu meinen Eltern.
Sie haben mich dann unterstützt und mir geholfen, das Besuchsrecht bei Gericht zu beantragen. Auf Genehmigung des Gerichts durfte ich dann 2013 das erste Mal unter Aufsicht wieder die Kinder sehen (siehe Zusatzbericht).

Nachbarn ihrer Ex-Frau an deren neuer Adresse in Böheimkirchen haben geschildert, dass sie die Kinder von anderen Personen fernhielt. Andere Kinder durften nicht spielen kommen.
Sie hat sich auch früher immer so verhalten. Die Kinder wurden von ihrem Umfeld regelrecht abgeschirmt. Das war wie ein Wahn.

Wie haben Sie von der Tragödie erfahren?
An dem Tag, als die Leichen gefunden wurden, bekam ich einen Anruf von der Polizei, dass sie zu mir kommen, um mir eine Nachricht zu überbringen. Bevor sie da waren, hatte ich alles schon im Internet gelesen. Ich habe Fotos von der Hausnummer gesehen und mit der Adresse von den Gerichtsunterlagen verglichen. Es war dieselbe.

Haben Sie eine Erklärung für die Tat?
Ich kann es nicht begreifen. Geldsorgen können es nicht gewesen sein. Ich habe ihr monatlich mehr als 1500 Euro an Alimenten und Unterhalt überwiesen. Ihre Mutter bekam eine Pension und der Bruder hatte einen guten Job. Eventuell war es wegen der Erkrankung ihrer Mutter (Anm.: Kurz vor der Tat wurde bei Mathilde R. eine Krebserkrankung diagnostiziert).

Wussten Sie von der Waffe im Haushalt?
Ja, ich wusste, dass ihre Mutter eine Pistole besitzt, seit der Vater tot war. Aber ich dachte mir nichts dabei.

Was empfinden Sie?
Ich bin verzweifelt und habe eine Riesenwut auf die Martina. Die Kinder waren schutzlos. Ich hoffe nur, dass sie nichts gespürt haben. Hoffentlich haben sie tief und fest geschlafen.