Debatte über Betretungsverbote – Jugendamt Wien fordert . . .

Jugendamt Wien – Monika Pinterits

Artikel:

  • Wiener Kinder- und Jugendanwältin verlangt stärkere Betreuung von Weggewiesenen.

Die Weggewiesenen "rennen dann allein durch die Gegend", so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich "rächen" könnten. "Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie", konstatierte Pinterits. - © APA/DIETMAR MATHIS

Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwaspassieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.  © APA/DIETMAR MATHIS

Hohenems/Wien. Die Bluttat in Hohenems – ein Ehemann hatte am Wochenende seine Frau und die beiden Töchter im Alter von vier und sieben Jahren getötet, ehe er sich selbst umbrachte – hat eine Diskussion darüber ausgelöst, ob schärfer gegen als Gewalttäter amtsbekannte Männer vorgegangen werden soll. Die Frau hatte gegen ihren Ehemann ein Betretungsverbot erwirkt, nachdem er gegen sie handgreiflich geworden war.

Im Justizministerium warnte man davor, aufgrund dieser Familientragödie eine Ausweitung der U-Haft für Tätlichkeiten im Familienkreis anzudenken, um auf diesem Weg betroffene Frauen oder Kinder vor den meist männlichen Tätern besser zu schützen. „Dieser Vorfall ist schrecklich und gibt sicher Anlass, über Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen nachzudenken. Ich glaube aber nicht, dass Haft ein Allheilmittel ist“, sagte Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek im Gespräch.

Trotz einer Einstweiligen Verfügung und eines Betretungsverbots sei es zwischen dem 38-jährigen Mann und seiner um fünf Jahre jüngeren Ehefrau „immer wieder zu einvernehmlichen Kontakten gekommen“. Gewalttätigkeiten hätten sich dabei nicht manifestiert: „Es hat keine Anzeichen gegeben, dass es eskalieren könnte. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hat außerdem ganz klar gesagt, dass sowohl der Täter als auch das Opfer in Betreuung waren.“

Bei einer Inhaftierung sei stets die Menschenrechtskonvention zu berücksichtigen, gab Pilnacek zu bedenken: „Es braucht zunächst konkrete Haftgründe, um jemanden einzusperren.“ Gerade bei innerfamiliären Konflikten habe es die Justiz immer wieder mit Betroffenen zu tun, die ihre ursprünglichen Angaben abschwächen oder zurückziehen bzw. überhaupt von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machen und zu keiner Aussage bereit tut. Da tue man sich mit der Verhängung der U-Haft schwer.

„Man muss etwas tun mit den Leuten, die weggewiesen werden“, verlangte die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits.
Es brauche Stellen, die das von diesen ausgehende Gefährdungspotenzial einschätzen.
Die Weggewiesenen „rennen dann allein durch die Gegend“, so Pinterits. Darunter gebe es Personen, die sich zunächst ruhig verhalten und dann eine Strategie entwickeln, wie sie sich „rächen“ könnten. „Da muss etwas passieren, es gibt schon zu viele Morde in der Familie“, konstatierte Pinterits.

„Wir brauchen mehr präventive Maßnahmen in Österreich, mehr Sozialarbeiter“, verlangte die Expertin. Sie schlägt verpflichtende Anti-Aggressions-Kurse vor. Die von einem Betretungsverbot Betroffenen müssten Angebote bekommen und beobachtet werden.

„Bei schweren Gewalttaten wie Morden und Mordversuchen sieht man, dass eine Wegweisung oder ein Betretungsverbot einfach oft nicht ausreicht. Wenn Haftgründe vorliegen, also etwa schwere Körperverletzung oder die Bedrohung mit dem Umbringen, dann sind Betretungsverbote zu soft“, meinte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Sie verwies auf ein von ihrer Institution mitentwickeltes Projekt, das schon frühzeitig vorläufige Bewährungshilfe als gelinderes Mittel nach der U-Haft vorsieht, sofern das vertretbar ist. „Das Projekt kostet nichts, wir machen es gemeinsam mit der Bewährungshilfe, aber es wird von der Strafjustiz kaum eingesetzt. Vermutlich, weil es sehr aufwendig ist, es braucht ja entsprechend Personal in der Justiz“, betonte Logar. Es gebe „viele Möglichkeiten, die nicht genutzt werden“.

Logar: „Gewalt im Privatbereich wird minimalisiert“
Nach tödlichen Gewalttaten innerhalb von Familien in Vorarlberg und in Wien steht das Thema häusliche Gewalt und insbesondere deren Prävention einmal mehr im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. „Jede schwere Tat, jeder Mord muss genau analysiert werden, damit wir daraus lernen können“, sagte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.

Rund 8.600 Wegweisungen gab es nach Angaben des Vereins Autonomer Österreichische Frauenhäuser (AÖF) im vergangenen Jahr in Österreich. Auch gegen den 38-Jährigen, der vergangenes Wochenende in Hohenems seine Frau und seine kleinen Töchter getötet hat, war bereits ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Im August war der spätere Täter wegen eines gewalttätigen Vorfalls kontaktiert worden. Auch an einer Täterberatung hatte der Mann teilgenommen.

„Täterarbeit wirkt langfristig, das dauert Monate“, gab Logar zu bedenken, „Es ist außerdem eine Illusion zu glauben, dass in der Täterberatung der Schlüssel liegt. Sie wird völlig überschätzt, vor allem bei Gewalt in der Familie.“ Auch die mittlerweile im StPO verankerte Täteransprache hält Logar für wenig sinnvoll. Diese Maßnahme könne die Institutionen sogar zu falschen Einschätzungen führen, gab sie zu bedenken. „Niemand wird bei der Polizei angeben, aggressiv oder gewalttätig zu sein, die Täter zeigen sich vielmehr kooperativ, was dann als gutes Zeichen gewertet wird im Sinne von ‚Er hat versprochen, es nicht mehr zu tun'“. Bei Gewalt müsse man aber immer an den Worst Case denken, auch wenn dieser nicht eintritt, warnte Logar. „Alle beteiligten Institutionen müssen dann abklopfen: Könnte das so sein oder so passieren?“

Auf die tatsächlichen Gefährlichkeitsfaktoren werde hingegen zu wenig geachtet, kritisierte Logar: „Der größte Voraussagefaktor ist es, wenn jemand schon vorher Gewalt ausgeübt hat. Man weiß es zwar, aber man nimmt es nicht ernst. Man reagiert nicht. Das hat damit zu tun, dass die Gewalttaten im Privatbereich stattfinden, da wird minimalisiert.“

Es handle sich dabei um ein kollektives Phänomen, das mit Geschlechtsbildern zu tun hat, meinte Logar. „Eigentlich legt die Gesellschaft auf Sicherheit sehr großen Wert, nur eben im privaten Bereich nicht. Im öffentlichen Raum oder bei Terrorismusbekämpfung wäre ein solches Kleinreden undenkbar. – „Bei häuslicher Gewalt handelt es sich aber praktisch um Terrorismusbekämpfung innerhalb der Familie.“

Der Umgang mit sogenannten Ehrenmorden gehöre ebenfalls „zum Know How“ der Interventionsstelle, erklärte Logar. In Zusammenhang mit der Bluttat von Montag wurde darüber spekuliert, dass es sich um einen solchen gehandelt haben könnte. „Wir versuchen hier, sehr sensibel zu sein und schauen: Gibt es extreme Vorstellungen, etwa zu Eifersucht oder Ehre? Solche extremen Vorstellungen sind problematisch und führen oft zu Gewalt. Einschränkungen für Mädchen etwa sind für uns Alarmzeichen. Patriarchale und traditionelle Strukturen sind gewaltanfällig – unabhängig von der Kultur“, so Logar weiter, „Da muss man die Vorurteile beiseite lassen“. Eine Beschuldigungskultur bringe nichts.

Für eine zukünftig bessere Prävention wünscht Logar eine verstärkte und effizientere Zusammenarbeit der Institutionen. Es gehe keineswegs darum, „wahllos Daten auszutauschen, sondern ganz gezielt Informationen“, stellte sie klar. „Vieles fällt zum Beispiel einer Einrichtung auf und der anderen nicht. Da weiß oft die eine Stelle nicht, welche Informationen eine andere hat.“

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/918001_Debatte-ueber-Betretungsverbote-nach-Bluttat-in-Hohenems.html
Tags: Scheidung – Trennung – Familienrecht – Gewaltschutzgesetz – häusliche Gewalt – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung –  Feminismus – feministische – Feministin – Genderwahn – MA11- Gesetze Österreich – Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendwohlfahrt – Jugendamt –  Justizopfer – Menschenrechte EGMR –  Vaterlose Gesellschaft – Gewalttäter – 

Forensische Gutachterin: „Sehr hohe Wahrscheinlichkeit für neuerliche Taten.“

Prozess Graz – islamistischer Amokfahrer Alen R. aus Bosnien bekommt seine gerechte Strafe – Danke!

Admin Familie Familienrecht am 30-09-2016

Select  another  Language !
           english  language  (Google Translation)
        ПЕРЕВЕСТИ на Английский
            France – français (traduction Google)
            Italia – lingua italiana (traduzione di Google)

Artikel:

Psychologin: „Alen R. kühl & gefühllos“

Forensische Gutachterin: Psychologin Anita Raiger
Forensische Gutachterin: Psychologin Anita Raiger

 

Acht Psychiater waren vor Ort – drei von ihnen als Gutachter. Donnerstag schloss Kriminalpsychologin Anita Raiger die Riege der Experten ab.

 

  • Über Alen R.: „Er ist einerseits ein ängstlicher, stark selbstunsicherer Mensch, andererseits kühl, menschenverachtend und gefühllos. Er fühlt sich durch den Leistungsanspruch ­völlig überfordert und hat ein hohes Machtbedürfnis, gleichzeitig war er stark abhängig von anderen Menschen, vor allem von den ­Eltern.“
  • Über den Weg zur Tat: „Das zweite Kind kommt im März 2015. Es wird immer enger. Die Frau kriegt das Kindergeld, sie ist plötz-lich die Ernährerin. Und im Mai passiert aus meiner Sicht das tatauslösende Motiv, es kommt zum Streit, die Frau bekommt recht. Sie kommt ins Frauenhaus, mit den Kindern – und dem Geld.“
  • Über Amoktäter: „Männliche Amoktäter versuchen, ihre empfundene Schwäche durch eine massive Tat zu kompensieren, sind meistens durch ein querulatorisches Verhalten aufgefallen, haben Hass- und Rachegedanken.“

Richter: „Die Opfer hatten keine Chance“

Schwurgerichte haben ihre eigene Dramaturgie. „Ist Alen R. schuldig, am 20. Juni 2015 in Graz …“, begann der Sprecher der Laienrichter kurz nach 19.15 Uhr: „8 Mal Ja“.

8 Mal verneinten die Laienrichter dann die Frage, ob R. unzurechnungsfähig war. Vorgelesen wurden die Namen aller Opfer. Richter Andreas Rom: „Der Schuldspruch gründete sich auf den Wahrspruch. Alen R. ist schuldig. Er wird wegen Mordes und Mordversuchs zu einer lebenslangen Strafe verurteilt.
Erschwerend ist, dass die Opfer keine Chance hatten, auszuweichen.“ Und dann kühl an die Justizwache: „Herrn R. bitte abführen!“

29. September 2016 22:50
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Psychologin-Alen-R-kuehl-gefuehllos/253069275
Tags: Geschworene – Grazer Amokfahrer Alen Rizvanović –
Alen Rizvanovic  –  Gutachten – Sachverständige – Gutachter – judgment
court of Appeal – Attack

Gewalt ist nicht männlich !

 Warum der Feminismus die Unwahrheit sagen muss. – Teil1

 

Teil2

Teil3

Warum der Feminismus die Unwahrheit sagen muss.
Eine kritische Analyse der Gewaltprävalenzstudie 2011 des BMWFJ …
Veranstalter: Väter ohne Rechte

Kurzvortrag: Martin Stiglmayr , Dr. Robert Holzer

anschließend Podiumsdiskussion mit: Christine Bauer-Jelinek, Wirtschaftscoach und Psychotherapeutin, Leiterin des Instituts für Macht-Kompetenz in Wien, Autorin des Buches „Der falsche Feind“ Brigitte Hornyik, Juristin, Österreichischer Frauenring, Verein Österreichischer Juristinnen

Moderation: Andreas Unterberger, Unabhängiger Blogger und Publizist, ehemaliger Chefredakteur „Die Presse“ und„Wiener Zeitung“

Montag, 04.03.2013 | 18.30 Uhr
Hotel Regina, Raum Ferstel
Rooseveltplatz 15 | 1090 Wien

Tags: Österreich, Familienrecht, Feminismus – feministische – Feministin, Frauenhaus, Frauenpolitik, Frauenquote Quote, Genderwahn, Gericht, Gesetze Österreich, Gewalt, Gewalt weibliche Frauen, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizopfer, Kindeswohl, Menschenrechtsverletzung, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, psychische Gewalt, Scheidung – Trennung, Scheidungs Videos, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel, Väter ohne Rechte, Väter Videos, Vereine – Österreich – Gewaltschutzgesetz

 

Betretungsverbot gegen Frau – Frau wurde geschlagen und gewürgt

Weibliche Gewalt – gewalttätige Frau wird weggewiesen!

 

Artikel:
>>>

Betretungsverbot für Wohnung

19-Jährige wurde von ihrer Mitbewohnerin verprügelt

Gewalt Frauen Betretungsverbot

Bei einer Streiterei unter 19-Jährigen flogen die Fäuste (Foto: Fotolia.com)

Eskalation am Mittwoch in einer Wohnung in Klagenfurt am Wörthersee: Eine 19-jährige Studentin wurde von einer ebenfalls 19-jährigen Klagenfurterin im Zuge eines Streites mehrmals geschlagen und gewürgt.

Bei den Handgreiflichkeiten unter den beiden 19-Jährigen wurde die Studentin von der Angreiferin mehrmals geschlagen, an den Haaren gepackt und durch die Wohnung gezerrt.
Die Frau erlitt an mehreren Körperstellen leichte Verletzungen. Gegen die Beschuldigte wurde eine Wegweisung und vorläufiges Betretungsverbot ausgesprochen, Sie wird angezeigt.

„Die Missgeburt im österreichischen Familienrecht“

Sehr viele Experten,  Juristen und Rechtsanwälte im Familienrecht sagen, dass es sich bei dem 1995 beschlossenen “GESETZ des Betretungsverbot und der Wegweisung”, welches einige feministische SPÖ Frauen wie Barbara Prammer, Gabi Burgstaller, Doris Bures u.a. gemeinsam mit Franz Vranitzky forciert haben, um eine “Missgeburt im Familienrecht handelt!

1.) Diese Gesetze hätte eigentlich so niemals beschlossen werden dürfen, da sie in bestehende Eigentumsrechte eingreifen und diese sogar aushebeln. Eigentumsrechte und Pflichten können in der Praxis nicht umgesetzt werden.

2.) Ebenso wird in der PRAXIS gleichzeitig mit diesen Gesetz bei Vätern eine schwere Menschenrechtsverletzung bewusst in Kauf genommen.

Begründung:

Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht nicht nur lt. “EuGH Entscheidung für Asylwerber” sondern für jeden Menschen, auch für Väter, welche von ihren Eigentum weggewiesen wurden.
Da nicht in jedem Bundesland eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, für solche männlichen Notfälle, werden hier schwere Menschenrechtsverletzungen von Österreich  begangen und das Recht auf Wohnen bewusst gebrochen.

Die Frauenministerin Gabrielle Heinisch-Hosek und ihre Genossinnen haben 38 Frauenhäuser geschaffen, wo das “Menschenrecht auf Wohnen” eingehalten werden kann, aber es gibt kein einziges Männerhaus ! 

Selbst bei Verdacht (Drohung ohne Zeugen) wird das SPG §38 durch die Polizei angewendet und von der Justiz durch die Familienrichter mit EV §382 fortgesetzt.
Die beschuldigten Personen, bekommen weder eine Gerichtsverhandlung auch gilt der juristische Grundsatz “In dubio pro reo” hier nicht ?
Die beschuldigten Personen werden menschenverachtend einfach von ihrem Eigentum der Wohnung auf die Straße gesetzt, ohne dass ihnen eine Ersatzwohnmöglichkeit angeboten wird.

Gehen diese Justizopfer dann zu einem Rechtsanwalt, hört man Sätze, wie
„Sie wurden hereingelegt . . .“
und welche Richterin haben Sie, . . .
„Sie können sich ja wirklich nur mehr den Strick nehmen, . . .“

Betretungsverbot SPG § 38

Durch die vaterlose Gesellschaft und diese menschenverachtenden Gesetze ist Österreich spitzenreiter bei SUIZIDE, Väter und Männer sind davon ca. 3 mal mehr betroffen als Frauen und Mütter.
Da dies in Österreich ein gesellschaftliches Problem ist und diese Suizide durch PAS Eltern-Kind-Entfremdung, psychische Gewalt, Verlustängste z.B. vor Sorgerechtsverlust, . . .  keine Einzelfälle sind sondern jedes Jahr tausende Personen betroffen sind, macht es wenig Sinn den Fehler bei sich selbst zu suchen. Es handelt sich um einen Fehler im SYSTEM und einer unfähigen Regierung, welche die Ursache behebt oder versucht dem entgegen zu wirken.
Bei diversen Vereinen und Hilfsorganisationen wird Hilfe bzw. Unterstützung angeboten.
–>
https://familiefamilienrecht.wordpress.com/category/pas-eltern-kind-entfremdung/pas-selbstmord-suizide-freitod/
Tags:  Missgeburt Familienrecht Österreich  Sophie Karmasin Wegweisung Betretungsverbot Eigentumsrechte Recht auf Wohnen Menschenerechtsverletzung Väter  MännerhausBezirksgericht Mödling Baden

Vorschlag Mikl-Leiter – Rechtsberatung Wegweisung greift viel zu kurz!!!

Sehr viele Betretungsverbote und Wegweisungen in Österreich passieren leider auf Falschbeschuldigungen und frei erfunden Behauptungen bei Scheidung oder Trennung!!!

Ein Grund dafür liegt darin, das österreichische Familienrecht veraltet ist und es noch immer die schuldige Scheidung gibt, viele Frauen erhoffen sich durch diese Geschichtl´n, dass sie Vorteile bei der Vermögensaufteilung (Wohnung) haben.
In Deutschland wurde die schuldige Scheidung bereits vor 40 Jahren abgeschafft. Österreich mit seinen starken Feminismus Gesetzen, welche nur böses Blut erzeugen, hat dieses veraltete Gesetz noch immer.

Ein einfacher Schritt für die Familienministerin Sophie Karmasin das Land etwas familienfreundlicher und gesellschaftsfähiger  zu machen, wäre es eine verpflichtende Mediation bei Betretungsverbot und Wegweisung zu machen. Fr. Mag. Doris Täubel-Weinreich hat 2012 dies im KindNamRäG bereits vorgeschlagen.
Alles andere geht am Ziel vorbei.

Die Toten in Graz des Amokfahrers  hätten verhindert werden können – mit einer vernünftigen Gesetzgebung im Familienrecht!
 
Der Vorschlag von der Feministin des Wiener Frauenhauses Andrea Brem, Leute mit Wegweisung in U-Haft zu nehmen, ist völlig JENSEITS. 
Betretungsverbote und Wegweisungen passieren sehr oft nur an Hand von Behauptungen ohne jegliche Beweise und noch dazu handelt es sich bei diesem österreichischem Gesetz SPG38 Und §382 EV um eine „Missgeburt im Zivilrecht“ welche in bestehende Eigentumsrechte eingreift und diese Eigentumsgesetze aushebelt

Artikel >>

Hilfe nach Wegweisung: „Es geht um Stunden“

Bild: (c) APA/ERWIN SCHERIAU (ERWIN SCHERIAU) 

Bei jedem zweiten Fall von Wegweisung brauchte der Täter sofort Hilfe, sagt der Bewährungshilfeverein Neustart. Der Vorschlag von Innenministerin Mikl-Leiter für eine verpflichtende Rechtsberatung greife zu kurz.

23.06.2015 | 18:00 |   (Die Presse)

Wien. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat einen Plan. Nach der Amokfahrt eines 26-Jährigen am Samstag in Graz (siehe oben) will sie künftig eine verpflichtende Rechtsberatung für weggewiesene Gewalttäter – der Amokfahrer wurde Ende Mai von seiner Familie weggewiesen.

Konkret soll die Polizei mit dem Betroffenen ein Gespräch führen und aufklären, was er nun tun dürfe und was nicht. Das solle, heißt es aus dem Innenministerium, präventiv wirken.

Solche Gespräche gibt es bereits seit 2011 – auf freiwilliger Basis. 500 Polizeibeamte wurden extra dafür geschult. In der Regel finde so ein Gespräch ein bis drei Tage nach der Verhängung des Betretungsverbots statt, „wenn eine gewisse Cool-down-Phase bereits eingetreten ist“, so Mikl-Leitner.

Organisationen, die mit weggewiesenen und straffälligen Männern arbeiten, geht der Vorschlag nicht weit genug. „Eine bloße Rechtsberatung reicht nicht aus“, sagt Andreas Zembaty vom Bewährungshilfeverein Neustart. „Man muss die Täter nach der Tat sofort aufsuchen. Es geht um Stunden, nicht um Tage“, sagt er. Die Betroffenen gehören mit der Tat konfrontiert, man müsse mit der Polizei den Laptop holen, eine Unterkunft für die nächsten Tage suchen. „Sie brauchen jemanden, der mit ihnen redet, auch weil die Täter dann oft Schuldgefühle haben. Und wenn man diese nicht bearbeitet, kehren sich die Schuldgefühle ganz oft in Hass auf die Opfer um.“

Rund 7500 Fälle von Wegweisungen gibt es jedes Jahr in Österreich. Zembaty glaubt, dass rund die Hälfte sofort Hilfe benötigen würde – über einen Zeitraum von mehreren Monaten. Immerhin könnten Wut und Hass jederzeit wieder auflodern. Etwa wenn der Anwalt anruft und über die Scheidung sprechen will.

 

Die Hälfte braucht Hilfe

Ein entsprechendes Konzept von Neustart liegt bereits seit 2013 im Innenministerium, wurde aber aus Ressourcenmangel nicht umgesetzt. Zembaty hofft, dass es nun wieder ein Thema wird. Innenministerin Mikl-Leitner will jedenfalls in einer Expertenrunde aus dem Innen-, dem Frauen-, dem Justiz-, dem Sozial- und dem Familienministerium die psychologische Betreuung von Gewalttätern klären.

Denn auch die Wiener Frauenhäuser halten die Rechtsberatung für zu kurz gegriffen. „Die Diskussion, die gerade geführt wird, ist absolut verharmlosend. Ein einmaliger oder zweimaliger Termin kann doch noch kein Verhalten ändern“, sagt Geschäftsführerin Andrea Brem. Sie versteht auch nicht, warum der Mann in Graz nach der Wegweisung Ende Mai nicht sofort in U-Haft genommen worden sei. Das wäre rechtlich möglich gewesen. Generell ortet sie den Trend, Gewalt gegen Frauen wieder mehr zu bagatellisieren. Warum das so ist, kann sie nicht erklären. „Dabei waren wir auf einem guten Weg.“

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 24.06.2015)
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4761404/Hilfe-nach-Wegweisung_Es-geht-um-Stunden

Jugendamt zwingt Mutter ins Frauenhaus zu gehen

Jugendamt Kindesraub!

Das Frauenhaus kooperiert bei der kriminellen Vorgehensweise des deutschen Jugendamtes gegen ausländische Mitbürger. Menschenrechtsverletzungen erwähnen deutsche Politiker nur, wenn sie in anderen Ländern stattfinden.

Häusliche Gewalt können auch Frauen

In jedem zehnten Fall ist ein Mann das Opfer.

Häufig bleibt das aber ein Tabuthema – Die Stadt Stuttgart will mit einem Pilotprojekt dagegen vorgehen.

1

Von der Partnerin verprügelt: Vielen Männern ist das peinlich, sie suchen keine Hilfe.       F.: dpa

 Stuttgart. Frauen, die ihre Männer schlagen – das ist häufig ein Tabuthema. Mit einem Pilotprojekt will die Stadt Stuttgart nun aber Männer gegen Frauengewalt schützen und bundesweit das Tabu aufbrechen. Bei der Initiative „Gewaltschutz für Männer“ bekommen Männer Hilfe und Beratung, die von ihren Partnerinnen bedroht oder geschlagen werden. Auch drei Schutzwohnungen sollen eingerichtet werden, kündigte Projektleiterin Ursula Matschke von der Stabsstelle für Chancengleichheit an.

Bundesweit gebe es bisher nur wenig Anlaufstellen für geschlagene Männer, hieß es. Zudem würden diese meist ehrenamtlich betreut. Stuttgart plane ein Angebot mit einem festen Beratungsteam. Die Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) hat 400 000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

An ein Männerhaus, wie es etwa das niedersächsische Oldenburg hat, sei nicht gedacht. Auch weil sich Männer dort aus Scham nicht hinbegeben würden, ist Matschke überzeugt. Drei Männerhäusern bundesweit stünden 435 Frauenhäuser gegenüber, hieß es.

Männliche Opfer und weibliche Täterinnen passten nach wie vor nicht in die vorherrschenden Rollenbilder, sagte Matschke. Dem Stuttgarter Projekt gehe es aber nur um Enttabuisierung und nicht darum, Gewalt gegen Frauen zu verharmlosen, betonte Markus Beck, Leiter der städtischen Gewaltprävention. Nach wie vor seinen die weiblichen Opfer weit in der Überzahl: Nur in 10 bis 20 Prozent der gemeldeten Fälle von häuslicher Gewalt müsse die Polizei dem Mann zu Hilfe eilen. Viele Fälle würden aber gar nicht gemeldet, so Matschke, da es den Männer peinlich sei, von ihrer Frau geschlagen zu werden. Zahlen zur Gewalt gegen Männer sind schwer zu bekommen.

Eine Täterinnenberatung hat Stuttgart schon seit einigen Jahren. Typisch für ihre Gewalt sei, dass die Frauen meist mit einem Gegenstand zuschlagen, berichtete Jürgen Waldmann von der Sozialberatung Stuttgart. „Auffällig oft bedrohen sie den Mann mit einem Messer.“ Gewalttätige Frauen seien zudem „in allen Gesellschaftsschichten anzutreffen“.

Recht hoch dürfte laut Waldmann auch die Fälle der psychischen Gewalt sein, von der eifersüchtigen Kontrolle über die Drohung mit Kindesentzug bis zur Demütigung. Die drohende Kindesentziehung ist laut Matschke der Hauptgrund dafür, dass Männer Frauengewalt ertragen. „Es ist nach wie vor selten, dass der Mann die Kinder zugesprochen bekommt.“

Ein typisches Opfer ist Kai H., Mitte 40, zwei Kinder. Über Jahre wird er von seiner Frau bedroht, aus Eifersucht gestalkt. Sie schlägt ihn, droht sich umzubringen. Aus Angst um die Kinder bleibt er dennoch bei ihr, erträgt sie. Schließlich packt er doch die Sachen. Die räumliche Distanz entspannt die Lage.

Von Roland Böhm, 14.03.2015, 06:00 Uhr
http://www.rnz.de/politik/suedwest_artikel,-Haeusliche-Gewalt-koennen-auch-Frauen-_arid,83009.html

Kind schläft weiter unter der Brücke – Jugendamt winkt ab – Frauenhäuser überfüllt

Keine Bleibe für den Bettler-Buben (2)
. . Salzburg: „Es ist eine Tragödie“ sagt sogar die Polizei  . .

Salzburg – 2 jähriges Bettler-Kind muss unter der Brücke schalfen

Tags: Polizei – Bettler – Bubem – Kindeswohlgefährdung – Frauenhaus – Notquartiere – leaks family law austria Salzburg Österreich Jugendamt Menschenrechtsverletzung  SPÖ Stadtrat Anja Hagenauer – Caritas – Jugendamt winkt ab, die Herbergen sind voll –  Die Eltern geben das Kind nicht her  –  Der zuständige Stadtvize Harald Preuner ÖVP  – Armut – Tragödie – Die Behörden kontrollieren – SPÖ Anja Hagenauer – Familie – Familienrecht –

Zweijähriges Bettler-Kind hauste unter Brücke – Armut in Salzburg

Die Bilder, die die Zustände der Bettler in Salzburg in der Nacht auf Samstag dokumentieren, sind erschreckend: Ein zwei Jahre altes Kind, seit Tagen in Salzburg, schläft zwischen seinen Eltern bei knappen Plusgraden unter der Baron-Schwarz-Park-Brücke. Kein Wasser, keine Toilette, kein Bett.

Salzburg Armut – 2 jähriger Bub muss unter der Brücke schlafen

Seit Tagen bieten sich dem städtischen Ordnungsamt dramatische Anblicke in notdürftigen Lagern von Bettlern im gesamten Stadtgebiet. Die Beamten müssen massiven Beschwerden aus der Bevölkerung nachgehen. Vor Ort sind sie aber so gut wie machtlos.

Schlafstellen ausgelastet
Das Jugendamt wurde zur Überprüfung eingeschaltet, doch das Kind kann den Eltern wegen der rechtlichen Lage nicht so einfach abgenommen werden. Die Gefahr im Verzug ist nicht so einfach nachzuweisen, zumal sich die Familie um das Kind auch kümmert.

Die Frauenhäuser sind überfüllt, die Caritas-Archen Nord und Süd hoffnungslos ausgelastet, außerdem werden dort keine Kinder aufgenommen. In Lehen versuchen Bettler in die Arche zu kommen, werden aber wegen Platzmangel abgewiesen, Nachbarn melden deshalb Konflikte.

Bis zu 30 Menschen unter der Brücke
Die Situation bei der Baron-Schwarz-Park-Brücke wird indes immer ärger: Bis zu 30 Menschen nächtigen dort unter freiem Himmel und unter katastrophalen hygienischen Zuständen. Die Beschwerden über Müll, Exkremente und Ängste um allein zur Schule gehende Kinder reißen nicht ab.
Beim Kraftwerk Lehen wurde ein geräumtes Lager ebenfalls in der Nacht aufgefunden, zurück blieb der Abfall. Die Müllabfuhr musste zum Saubermachen ausrücken. Die Habseligkeiten hingegen wurden zum Wirtschaftshof gebracht – wo sie binnen Stunden wieder abgeholt wurden.

29..03.2015
http://www.krone.at/Oesterreich/Zweijaehriges_Bettler-Kind_hauste_unter_Bruecke-Armut_in_Salzburg-Story-445984