Väter werden in Österreich diffamiert, die Eltern-Kind-Entfremdung geht bis zum Suizid!

Missbrauch mit dem Missbrauch

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Die Mutter boykottiert die 14 tägigen Besuche zwischen Vater und Kind. Die Richter schauen zu und machen dagegen NICHTS.
Die oberste Familienrichterin Täubel-Weinreich hat in einem Zeitungsinterview gesagt, sie wende die bestehenden Gesetze der Beugehaft und Beugestrafe nicht an. (siehe http://wp.me/p4RGV9-2qo)
Wenn die bestehenden Gesetze im Familienrecht, der Beugehaft und Beugestrafe  für die „Entfremderin“ nicht angewendet werden, dann braucht sich niemand in Österreich wundern, wenn die Väter (10% Mütter) und ihre Kinder entfremdet werden und dann durch diese psychisch Gewalt „KRANK“ und schwer depressive werden.

Der Vater muss  zum Kindesunterhalt (meist mehrere hundert Euro) zusätzlich noch 60,- Euro pro Stunde bezahlen.
Die Mutter zieht 270km weg und der Vater muss die Fahrtkosten für die 270km bezahlen.

Diese veraltete feministische Struktur im Familienrecht stinkt zum Himmel, von einer Gleichberechtigung der Väter ist keinesfalls zu sprechen.

Wenn die Mutter 270km weg zieht, dann soll sie auch die Fahrtkosten für den Besuchskontakt bezahlen, sie ist ja der Verursacher dieser großen Wegstrecke!

Bei „shared parenting“ welches in Australien und vielen Bundesstaaten in den USA angewendet wird, verliert derjenige Elternteil, welcher über 100 Meilen wegzieht, automatisch das Sorgerecht zum Kind. Bei „shared parenting“ bzw. in Österreich spricht man von „Doppelresidenz“, ist die Obsorge nach der Trennung geteilt, idealerweise Halbe/Halbe. Bei einer Teilung von mindestens 30% zu 70% des Sorgerecht zwischen den Trennungseltern sprich man auch noch von Doppelresidenz. Weiter Wegziehen als 100 Meilen, ist nur mit Einverständnis des zweitem Elternteil möglich und muss schriftlich dem Gericht mitgeteilt werden.

Es wird Zeit, dass wir auch bei Vätern (10% Mütter)  nach Trennung oder Scheidung, die Doppelresidenz, also eine gleichberechtigte Elternschaft per Gesetz in Österreich  einführen. Das Ein-Elternmodell = Residenzmodell, einer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht  und der zweite Elternteil darf nur zahlen MUSS abgeschafft werden. Dieses völlig veraltete Modell schadet dem Elternwohl und dem Kindeswohl.

Admin Familie Familienrecht, am 18-2-2019

Artikel:

Nach Scheidung: „Bub fehlt mir!“Vater kämpft um Kontaktrecht, Treffen wegen „Entfremdung“ unter psychologischer Aufsicht.

Franz S. möchte den Kontakt zu seinem Sohn nicht verlieren und nimmt dafür hohe Kosten und weite Wege in Kauf.  |   Symbolbild: Shutter-stock/altanaka
Franz S. (Name von der Redaktion geändert) wandte sich kürzlich verzweifelt an die NÖN-Redaktion: „Seit zwei Jahren kämpfe ich darum, dass ich mein Kind regelmäßig sehen darf.“ Seine achtjährige Ehe sei damals in die Brüche gegangen und die Mutter seines Sohnes an einen ihm unbekannten Ort übersiedelt. Er klagt: „Nach der Trennung habe ich meinen Buben viele Monate lang nicht gesehen, da ich ja nicht wusste, wo er sich aufhält.“

Tanja Gruber, Besuchsbegleiterin im Hilfswerk Gänserndorf, sorgt für entspannte Atmosphäre im Spielzimmer.  |   privat

Erst nach langwierigen Amtswegen habe er über einen Gerichtsbeschluss wieder ein Kontaktrecht erhalten. Er erklärt: „Da die Experten eine Entfremdung zwischen meinem Kind und mir nicht ausschließen konnten, musste ich zehn Termine in einem 260 km entfernten Besuchscafé vereinbaren. Dort konnte ich mit meinem Sohn unter Aufsicht einer Psychologin 90 Minuten lang spielen.“ Für jedes Treffen habe der Vater 60 Euro pro Stunde zahlen müssen. Jedem Termin habe er ängstlich entgegengefiebert, die Angst vor einer Absage durch die Mutter sei riesengroß gewesen.

Kürzlich habe er das letzte der vom Richter vorgeschriebenen „betreuten Treffen“ absolviert. Seine Hoffnung, dass er nun mehr Zeit mit seinem mittlerweile neunjährigen Buben in den eigenen vier Wänden verbringen dürfe, sei allerdings jäh zerschlagen worden. Franz S. erklärt erschüttert: „Meine ehemalige Gattin hat mit meinem Kind wieder den Wohnort gewechselt, jetzt ist ein anderes Gericht mit unserem Fall befasst.“

Kind wechselte jetzt wieder den Wohnort

Eine endgültige Besuchsregelung ist wohl noch lange nicht in Sicht. Er wisse nicht, wann und wo er seinen Neunjährigen wiedersehen könne, er würde jedoch weder Kosten noch Mühen scheuen, um den Kontakt nicht wieder zu verlieren.

Justiz-Pressevertreter und Richter Martin Bodner informiert über die Rechtslage: „Grundsätzlich haben sowohl beide Elternteile als auch das Kind ein Kontaktrecht, damit eine bedeutsame Beziehung aufgebaut und erhalten werden kann. Bei Streitigkeiten wird die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler eingesetzt, um eine ordnungsgemäße Über- und Rückgabe des Kindes zu erleichtern.“

Die Familiengerichtshilfe unterstütze das Gericht bei der Sammlung von Entscheidungsgrundlagen, hole fachliche Stellungnahmen von Experten ein und helfe bei der Anbahnung einer gütlichen Einigung.

„Kind darf nicht überfordert werden“

Wenn ein Kind einen Elternteil über einen längeren Zeitraum nicht gesehen hat, trifft das Gericht die Entscheidung, dass die ersten Kontakte in einem Besuchscafé stattzufinden haben. Es werden sowohl die besuchsberechtigten Personen als auch die Häufigkeit, die Dauer und der Ort der Kontakte vorgeschrieben. Tanja Gruber, Qualitätsbeauftragte für den psychosozialen Bereich, betreut das Besuchscafé für die Bezirke Gänserndorf und Mistelbach, hier wurden im letzten Jahr insgesamt 27 Familien betreut.

Die Psychologin erzählt aus der Praxis: „Zuerst führen wir Einzelgespräche mit dem Obsorge- und mit dem Besuchsberechtigten, dabei werden grundlegende Verhaltensmaßregeln geklärt.“ Die Vereinbarung betreffe zahlreiche Details, z. B. ob die Eltern bei den Treffen miteinander in Kontakt kommen wollen, ob Fotos gemacht werden dürfen, etc.. Sie müsse von beiden Beteiligten unterschrieben werden.

Gruber betont, dass für die umfassend geschulten Besuchsbegleiter (Sozialpädagogen oder Gesundheitspsychologen, Anm.) ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Vordergrund stehe: „In der Eingangsphase baut der zuständige Betreuer in einem großen, mit vielfältigen Spielmaterialien ausgestatteten Raum Vertrauen zum Kind auf. Bei den Treffen achten wir darauf, dass das Kind eine schöne, unbelastete Zeit verbringen kann. Bei der langsamen Annäherung an den Besuchsberechtigten darf das Kind nicht überfordert werden.“

Besuchscafé-Betreuer verhalten sich neutral

Die Mitarbeiter würden bei den Treffen so wenig wie möglich und so viel wie nötig intervenierend eingreifen. Die Betreuer stünden allen Beteiligten neutral gegenüber, Scheidungsgründe würden nicht thematisiert.

Im Idealfall solle zwischen dem Besuchsberechtigten und seinem Kind wieder eine langfristige Beziehung aufgebaut und ein unbegleiteter Kontakt möglich gemacht werden. Bei Auseinandersetzungen vor dem Kind hätten die Sozialarbeiter die Berechtigung, die Zusammenkünfte abzubrechen.


RECHTSVORSCHRIFTEN

Obsorge

Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern in Bezug auf Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung. In hochstrittigen und für die betroffenen Kinder belastenden Verfahren über die Obsorge und das Recht auf persönlichen Kontakt besteht für das Gericht die Möglichkeit, einen sogenannten Kinderbeistand zu bestellen. Der Kinderbeistand soll sich ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen (grundsätzlich bis zum Alter von 14 Jahren) in solchen Verfahren kümmern.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, hat das Recht, den Wohnort des Kindes zu verlegen. Von einer Wohnortverlegung im Inland ist der andere Elternteil rechtzeitig zu verständigen. Bei einem Umzug ins Ausland braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine vorherige gerichtliche Genehmigung.

Kontaktrecht

Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind im gemeinsamen Haushalt, so haben sowohl dieser Elternteil als auch das Kind das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte. Wenn zwischen den Elternteilen keine einvernehmliche Kontaktrecht-Lösung getroffen werden kann, kann die Familiengerichtshilfe als „Besuchsmittler“ eingesetzt werden.

Erstellt am 17. Februar 2019, 05:08 von Michaela Fiala

https://www.noen.at/gaenserndorf/marchfeld-nach-scheidung-bub-fehlt-mir-marchfeld-scheidung-besuchscafe-tanja-gruber-135734663

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Weitere Meinungen unserer Leser findet ihr hier.
Tags: Besuchscafe – Scheidung- Vaterlose Gesellschaft

 

Justiz – Regierungsprogramm FPÖ ÖVP für 2017 -2022

Justiz - Regierungsprogramm ÖVP FPÖ 2017
Justiz – Regierungsprogramm ÖVP FPÖ 2017 als pdf

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Vater in Österreich und die feministische Justiz im Familienrecht

Vater in Österreich 5-6-2017
Vater in Österreich 5-6-2017 – Väter ohne Rechte

Pete*     11 Std.

Meine Erfahrungen mit dem Österreichischen „Justiz“:

1. KM ist Österreicherin(Wienerin). Ich wohne in Wien. Neuen Partner von KM wohnt in München. Beim ObsorgeAntrag habe ich gesagt ich habe Angst dass die KM meine Töchter mit nach München nimmt.

Richterin: ist wirklich kein ein Problem wenn die KM das machen würde. Wenn es Nigeria oder ähnliches wäre dann vielleicht schon. Ich: aber dass sind meine Töchter? Richterin: ist mal so.

2. Richterin: Sie brauchen doppelresidenz bei mir nicht beantragen (Mai 2015). Das stimme ich nie zu. Befangenheit? Ja bringt sicher was. Beschwer dich wegen ein Richter beim nächsten Richter…. viel Glück!

3. Richterin habe meine Schriftsätze nicht gelesen. Sie waren zu umfassend. Eigentlich habe ich nur detailliert beschreiben wollen was die KM alles getan hat um eine schlechte Stimmung zu machen. Schlechte Stimmung, schlechte Kommunikation = keine gemeinsame obsorge. Rein Strategie seitens des KMs. Entweder hat die Richterin keine Ahnung von was sie tun oder es interessiert ihr ein scheiß! Hätte die Richterin meine Schriftsätze gelesen, und der Empfehlung seitens des familiengerichtshilfe (gemeinsame obsorge) ernst gekommen sowohl als auch dieser Feststellung seitens des familiengerichtshilfe anerkannt „KM ist der KV gegenüber sehr ablehnend“ wäre vielleicht ein anderes Ergebnis rausgekommen. Aber nein, bis zu OGH meinen alle dass alles so passt.

Und die KM? Genießt es dass ihr Strategie funktioniert hat. Weil mit dieser beschießendes System werden Friedlichkeit bestraft aber strittigkeit belohnt. Wenn man eine Mutter ist!

4. Richterin: wenn Sie diesen Besuchsrecht nicht zustimmen sehe ich sehr schwarzen Wolken über der gemeinsamen obsorge. Ich: ok, ich stimme zu. Beschluss: keine gemeinsame obsorge. Ich: toll, Danke!

5. übrigens sehr toll wenn irgendein wanna-be superhero Polizist dich anruft während der Arbeitszeit und dir mit tiefen Stimme sagt: sie wissen ja genau um was es geht Herr. Die KM hat alles erzählt. Sie sind ja gewalttätig! Kommen Sie deswegen zu einem gewaltpräventiven Gespräch bei uns. Ich: vielen Dank für den netten halb drohenden Ton Herr Polizist, aber gratuliere, Sie sind gerade Instrumentalisiert von seitens des KM. Vielleicht sollten Sie mal das überlegen bevor Sie Leute während der Arbeitszeit störe. Vielen Dank dass sie unkritisch dazu beigetragen haben dass mein Stresslevel noch schlimmer worden ist!

6. wieso hat der familiengerichtshilfe nur mich in meinem Wohnung besucht (kindesgerecht eingerichtet) aber nicht die KM? Diskrimination? Was hätte der Familiengerichtshilfe doch gesagt wenn meine Töchter bei mir nur auf eine Matratze aufs Boden schlafen würden (so wie seit 1,5 Jahren der Fall bei dem KM ist?).

7. habe ein Antrag gestellt dass ich, an diejenigen Tagen wo ich meine Töchter betreue, selber eventuellen frühere Abholzeiten direkt mit KiGa/Schule kläre. Abgelehnt. KM ist flexibel und friedlich. Ich: ok, wieso dürfen die Kinder dann NICHT früher abgeholt werden jedesmal wenn meine Vater mit 81(!) Jahren aus Dänemark hierher gereist ist um seinen Enkelkindern zu sehen ??? Er sieht die Kinder vielleicht zweimal im Jahr (wie lange noch) und dann kann die KM es nicht erlauben dass Opa/Enkelkinder 3-4 Stunden mehr haben am einen Tag. Und das sogenannte „Justiz“ in Österreich unterstützt diesem schweineri!

8. und wenn man sich aufregt wegen diesem „Zustände“. Richterin: „alleiniges obsorge beim KM war wirklich die richtige Entscheidung“……. Leute, wir reden 2017…. was zum teufel ist los hier in Österreich?? Ganz normale Väter werden demütigt, es zermürbt, man(n) gibt auf, hochstrittige Mütter werden belohnt… was hat dass je mit Kindeswohl zu tun gehabt???…. es zerstört viel mehr als es unterstützt…. Loyalitätskonflikt unvermeidbar!!

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>Väter ohne Rechte Öffentliche Gruppe
Tags: Vaterlose Gesellschaft – Justizopfer – Doppelresidenz – feministische Justiz – Scheidung – Trennung – Obsorge – Familienrecht

Anspannungsgrundsatz ist ein absoluter Killer, . . .

. . . ein Burn Out Katalysator und widerspricht in meinen Augen den Menschenrechten.

Offener Brief an Sophie Karmasin am 30-08-2016 !

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Liebe Frau Bundesminister Karmasin!

Wir hatten die letzten Jahre einen höflichen und respektvollen Informationsaustausch und daher möchte ich mich auch höflich und respektvoll von Ihnen verabschieden, bevor ich Österreich den Rücken kehre und auswandere – etwas, das ich niemals für möglich gehalten hätte.

Das, was für Trennungskinder und ihre Väter (noch) nicht funktioniert, ist leicht zu kritisieren, und oftmals vergisst man dabei die Anstrengungen, die Sie in so vielen Bereichen unternommen haben. Daher möchte ich Ihnen nun so detailliert wie möglich beschreiben, was in meinem Fall vermutlich anders gelaufen wäre, wäre die EU-Resolution 2079 zur Doppelresidenz umgesetzt. Wie gesagt, mein persönlicher Fall, aber man kennt es ja aus den anderen Staaten mit Doppelresidenz, dass dies Konflikte vermeidet und beiden Elternteilen eine gerechte Elternschaft ermöglicht – die entsprechenden Trennungskinder um 30% gesünder aufwachsen, Mütter aufgrund nicht fehlender Pensionsjahre nicht in der Altersarmut enden und Väter voll integriert im Leben der Kinder erhalten bleiben. Was könnte die Doppelresidenz anhand meines Beispiels also in Zukunft verändern bzw. verhindern?

Es beginnt damit, dass ein unbeschwertes und sorgloses Fremdgehen der Kindesmutter nicht automatisch mit einem „Lotto-Sechser“ endet, wenn der Kindesvater trotz aller Bemühungen und Liebe von seiner Seite ständigen Fehltritten der Partnerin nicht mehr gewachsen ist. Wäre klar, dass es nach dem Zerbrechen der Ehe nicht automatisch darauf hinausläuft, dass die Mutter „die Kinder behält“ und gleichzeitig finanziell voll versorgt wird, würden manche Frauen vielleicht schon im Ansatz verantwortungsbewusster handeln und Beziehungsprobleme bzw. Ihr Hingezogenfühlen zu fremden Männern offener aussprechen. Der erste Schritt, um Konflikte offen und ehrlich anzugehen. In der jetzigen Situation gibt es keinerlei Konsequenzen und Betrug wird „belohnt“. Man kann es ja mal probieren, denn zu verlieren hat „frau“ nichts – brutal ausgedrückt.

Wenn ich weiter gehe: endlose Konflikte vor Gericht um die Aufteilung der Betreuungszeiten würden vermieden werden, wenn bei Trennung feststeht, dass die Kinder das natürliche Recht auf beide Elternteile zu gleichen Teilen haben, und nur ein schwerwiegender Grund dies verhindert. Wenn man von 50/50 beginnt, die Betreuungszeiten zu diskutieren, ist es komplett anders, wie wenn der männliche Elternteil sich von 2 Betreuungstagen in 14 Tagen um jede weitere Stunde hochbetteln muss und sowieso keine Chance vor Gericht hat, wenn die Kindesmutter dies nicht wünscht.

Sollte man es – wie in meinem Fall – geschafft haben, eine nahezu gleichteilige Betreuung mit – von väterlicher Seite – notwendigen unendlich vielen finanziellen, zeitlichen und emotionalen Kompromissen vor Gericht ausverhandelt zu haben, kommt dann die arbeitsrechtliche und pflegschaftsrechtliche Komponente dazu, die Trennungsväter – ebenso wie in meinem Fall – langsam finanziell und psychisch zugrunde richtet.

Der Anpsannungsgrundsatz ist ein absoluter Killer, ein Burn Out Katalysator und widerspricht in meinen Augen den Menschenrechten. Trotz 42% Betreuungszeit und dem Abdecken so gut wie aller zusätzlicher Kosten, die den Kindern außerhalb meiner Betreuungszeit entstanden sind, kann sich das Pflegschaftsgericht über die 2/3 Judikatur hinwegsetzen und eine Alimentationsberechnung anstellen, bei der das errechnete Nettogehalt nahezu dem Bruttogehalt entspricht. Jahres-Bonuszahlungen werden herangezogen, auf die man als Arbeitnehmer gar keinen Rechtsanspruch hat, Sozialleistungen wie eine Mitgliedschaft im Fitnesscenter werden als Gehalt gerechnet, der Dienstwagen wird als Gehalt angesehen – und so endet man bei monatlichen Zahlungen, die unmöglich mit dem monatlichen Gehalt gedeckt werden können.

Denn was – ebenfalls wie in meinem Fall – das Pflegschaftsgericht nicht die Bohne interessiert, sind die Kosten, die mit einer 42%igen Betreuung verbunden sind – nämlich die gleichen Haushaltskosten für eine kindergerechte Wohnung, wie sie die Kindesmutter hat. Wenn man die anderen Aufwändungen für die Kinder deckt, weil die Kindesmutter die notwendigen Anschaffungen nicht von den Alimenten bezahlen will oder aufgrund ihres Lebensstils nicht bezahlen kann, wird man vom Gericht nur ausgelacht, warum man so dämlich sei, denn das ist dann wortwörtlich „mein Privatvergnügen“. Während die Kindesmutter Familienbeihilfe erhält, bekommt man als Vater abgesehen von einem lächerlichen Absetzbetrag bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung rein gar nichts, ja sogar für den Meldezettel muss man im Gegensatz zur Kindesmutter zahlen.

Um einen weiteren Gedankenschritt zu machen: würde die Mutter aufgrund der Doppelresidenz auch in der Pflicht stehen, für ein ausreichendes Einkommen zu sorgen, wäre sie evt. nicht verleitet, mir nichts Dir nichts weitere Kinder zu zeugen und sich somit ihrer Unterhaltsmöglichkeiten gegenüber den bestehenden Kindern auf Jahre zu entziehen. Ich liebe meine Kinder und ihre Halbgeschwister, sie sind das Wundervollste auf der Welt und ich freue mich, dass es jedes dieser Kinder gibt. Aber ist es ok, all das auf dem Rücken der Väter auszutragen? Betreuungszeiten zu verhindern, um mehr Geld einzusacken? Und in meinem Fall reden wir von keiner Kindesmutter, die nicht die Möglichkeiten hätte – sie hat eine Top-Ausbildung mit potentiell hohem Gehalt. Das ganze bestehende System ist ein Gebilde, welches Väter bis auf den letzten Blutstropfen aussaugt.

Das alles dürfte nicht sein und sollte nicht sein. Das alles wäre komplett anders, wenn Kinder bei Trennung der Eltern das natürliche Recht auf gleiche Zeit bei beiden Eltern zu haben – und beide Eltern genau davon ausgehen.

Wo hat mich das Ganze hingeführt? Ich habe alles probiert. Der Kindesmutter alles geschenkt, um sie finanziell abzusichern, mir völlig fremdfinanziert eine kindergerechte Wohnung zugelegt, mit vollem Risiko und dem absoluten Bewusstsein, dass die Kindesmutter die Kinderbetreuung jederzeit auf einfachste Weise und mit voller Unterstützung der Gerichte abdrehen kann. Dazu kam es bei immer größer werdendem Geldhunger leider fast. Dank Familiengerichtshilfe ließ sich das Schlimmste verhindern. Aber dann das Pflegschaftsgericht, dass mir bei 16% weniger Betreuungszeit als die Kindesmutter volle 60% der Alimentationshöchstgrenze an den Kopf geknallt hat – EUR 920,- pro Monat – und mir das als tollen Kompromiss verkauft hat. Und gleichzeitig haben mehrere Gerichtsmitarbeiter angemerkt, dass, sollte ich mich aufgrund der Kinderbetreuung vor meinem jetzigen Vollzeit-Management-Job drücken und weniger arbeiten wollen, ich entsprechend der ausgerechneten Höchstsumme dennoch angespannt werde. Denn ich könnte das Geld ja theoretisch verdienen und die Kinderbetreuungszeit sei ja mein Wunsch.

Wozu führte nun die Kombination aus Vollzeitjob, dennoch permanentem Kontominus, um die Kosten der Kinder in meiner Betreuung, den Alimenten, und den Kosten außerhalb meiner Betreuung decken zu können? Zusammen mit dem unfassbaren Zeitdruck, der durch erzwungenen Vollzeitjob und die geliebte und gelebte Kinderbetreuung entstanden ist? Und dem absoluten Unverständnis des nicht mehr besonders geschätzten Gerichtes, welches mich als Vater nicht prioritär als liebenden Papa sieht, dessen Zeit mit den Kindern wesentlich wertvoller ist, als die Funktion eines auszuquetschenden Geldautomaten, der bis zum Umfallen arbeiten soll?

In meinem Fall: eine Lungenembolie, ein Burn Out, wo ich nicht mal mehr 5 gelesene Wörter in Kontext bringen konnte, ich gelallt habe, wie unter stärkstem Alkoholeinfluss, 3 Monaten Rekonvaleszenz, eine temporäre und überstandene Medikamentenabhängigkeit, um dem Stress vermeintlich widerstehen zu können und nach mehreren Suiziden in meinem Trennungsväter-Bekanntenkreis die Erkenntnis, dass dies nicht mein Ende werden darf – weder für mich, noch für meine Kinder.

Also, was bleibt mir übrig, wenn ich den Anforderungen des Gerichtes und somit dem Staat Österreich finanziell, körperlich und psychisch als Vater nicht entsprechen kann? Auswandern. Alles verkaufen, was ich habe, um meinen Kindern die Höchstsumme an Alimenten zusichern zu können und eine neue weit entfernte Existenz aufbauen. Mit niedrigeren Steuern, um die Alimente zahlen zu können, keinem Anspannungsgrundsatz, wo ich so arbeiten darf, wie ich es mir wünsche und mir auch Freude macht. Ich für meine Kinder bei jedem Besuch wieder ein glücklicher und nicht zu Tode gestresster Vater bin, den sie hoffentlich so oft wie möglich besuchen kommen. Und ja, eine Kindesmutter, die endlich so viel Kohle bekommt, wie sie immer wollte und weiterhin hauptsächlich auf Kosten der Väter ihrer Kinder leben wird.

Aus meiner Sicht würde die Verankerung der Doppelresidenz in unseren Gesetzen (Arbeitsrecht, Familienrecht, Pflegschaftsrecht) so gut wie alles verhindern, was mir widerfahren ist. Die anderen Staaten mit Doppelresidenz belegen dies ja signifikant. Kinder würden beide Elternteile behalten und Konflikte würden aufgrund der grundlegenden Fairness verhindert werden.

In diesem Sinne, liebe Frau Bundesminister Karmasin, ohne Groll und ohne Zorn wünsche ich Ihnen zum Abschied persönlich nur das Allerbeste und würde mir für die zukünftigen Generationen (also auch meine Kinder) wünschen, dass sie noch während Ihrer Amtszeit den ein oder anderen existentiellen Schritt in Richtung Doppelresidenz gehen.

Für mich ist der Kampf um Gerechtigkeit hier zu Ende und ich werde mich an keinen Diskussionen mehr beteiligen. Ich wünsche allen engagierten Menschen in der Diskussion um die Doppelresidenz Kraft, Anstand, gegenseitigen Respekt und den Willen, evidenzbasierte Daten anzuerkennen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, das Gegenüber zu verstehen und wann immer es geht aufeinander zuzugehen.

Alles Gute für Ihre Zukunft,
mit den besten Grüßen,
Ihr #Doppelresidenzpapa
#neverregrettingfatherhood

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Die Toten in Graz hätten verhindert werden können – mit einer vernüftigen Gesetzgebung im Familienrecht!

Der Amokfahrer von Graz hatte Wegweisung

 

Mag. Doris Täubel-Weinreich
Mag. Doris Täubel-Weinreich

Die Vorsitzende Richterin der Richtervereinigung Mag. Doris Täubel-Weinreich hatte schon 2012 eine „verpflichtende  Mediation“ für schwierige Scheidungsfälle im damaligen KindNamRäG gefordert.

 

Eine solche kostenlose verpflichtende Mediation hätte man auf alle „Weggewiesen Personen“ nur erweitern brauchen und die vielen Toten und Verletzten in Graz könnten vielleicht heute noch am Leben sein.

Viele Experten waren sich damals einig, dass  eine solche Konfliktlösung und Elternvereinbarungen anhand einer fachlichen Mediation, die beste Lösung für eine funktionierende Gesellschaft sei.
Erfolgsaussichten von über 60% bei Trennungen bzw. Scheidungen, vor allem wenn Kinder betroffen sind wären durchaus denkbar gewesen.

Leider wurde damals von der Regierung  und den Verantwortlichen der SPÖ und ÖVP an der falschen Stelle gespart, anstatt Fachkräfte des Österreichische Bundesverband  für Mediation (ÖBM) ans Werk zu lassen, bei Scheidung und Wegweisungen,  hat man eine Sparversion von einer Familiengerichtshilfe installiert und bei Wegweisungen gibt es Garnichts.

 

Artikel und persönliche Meinung von
Team Familie Familienrecht, am 22.06.2015