Dr. Marcus Franz zur absurden Forderung des Frauenvolksbehren

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Abtreiben ist sicher und gehört vom Staat bezahlt! Oder wie?

Im gerade angelaufenen Frauenvolksbegehren wird neben diversen, teils verqueren Forderungen auch definitiv verlangt, dass die Abtreibung in allen öffentlichen Spitälern durchgeführt wird und dass die Krankenkassen dafür aufkommen sollen. Dieser Wunsch ist per se absurd, denn Krankenkassen sind dazu da, die Behandlungen von Krankheiten zu finanzieren – und zwar solidarisch über die Kassenbeiträge der Österreicher. Schwangerschaft ist per definitionem keine Krankheit und eine Abtreibung kann aus diesem Grund und auch aus ethischen und vor allem aus juristischen Gründen niemals eine über die Allgemeinheit zu finanzierende Leistung sein. Nicht zuletzt besonders auch deswegen, weil sie im Strafgesetzbuch verboten ist und nur unter gewissen, allgemein bekannten Bedingungen straffrei bleibt.

Netzfund

Die aktuelle Forderung der einschlägig aktiven Frauenlobby veranlasste den Autor dieser Zeilen, die aktuelle medizinische Literatur über die Abtreibung zu durchstöbern.  Und da stößt man beim Sichten der Datenbanken rasch auf eine in Amerika recht bekannte Studie , in der haarsträubende Ergebnisse publiziert wurden: Eine Gruppe von Gynäkologen verglich das Sterbe-Risiko der Frauen bei einer normalen Geburt mit dem Sterbe-Risiko bei einer geplanten Abtreibung und stellte fest, dass eine Abtreibung 14 mal sicherer ist als eine Geburt. Oder umgekehrt betrachtet: Frauen sterben laut dieser Studie an einer normalen Geburt 14 mal häufiger als bei einer Abtreibung. (Die Studie wies übrigens methodische Mängel auf, was den Verdacht erhärtet, dass bei dieser Arbeit verhohlene Interessen dahinter stecken.)

So sicher, so gut

Die Herren Kollegen aus den USA schlossen jedenfalls aus ihrer Studie, dass Abtreibung im Vergleich zur Geburt also eine sehr sichere Angelegenheit sei und sie hielten diese für sie offenbar sehr eindrucksvolle Sicherheit in ihrer Conclusio explizit fest (Die Conclusio ist die zentrale Erkenntnis, die in jeder medizinischen Studie getroffen wird). Von einer generellen Empfehlung, im Falle einer Schwangerschaft aus Sicherheitsgründen stets die Abtreibung statt der Geburt anzustreben, sah man in der gegenständlichen Arbeit allerdings ab – vermutlich wäre diese Empfehlung von der zuständigen Ethik-Kommission auch abgelehnt worden.

Die Studie wird zitiert

Aber natürlich wird die nämliche Studie immer wieder von Abtreibungsbefürwortern, von Geschäftemachern und von den zugehörigen Lobbys wiedergegeben, weil man gerade in der Medizin ganz grundsätzlich mit dem „Sicherheitsargument“ Ängste und Unsicherheiten reduzieren kann. Die höchst fragwürdige Studie eignet sich daher hervorragend, von US- Abtreibungskliniken zitiert  und in manipulativer Art den oft in ihrer Entscheidung unsicheren Schwangeren nahegebracht zu werden.  Auch in Österreich sind die genannten Daten natürlich bekannt und über Google oder den Gynäkologen zu erfahren.

Was hat das eine mit dem andern gemein?

Auf den ersten Blick haben die Studie und das Volksbegehren nichts miteinander zu tun – und doch sind sie inhaltlich ganz eng verwoben. Die US-Studie, die als Werbe- und Verharmlosungsinstrument ge- und missbraucht wird, ist aus ethischer Sicht genauso abzulehnen wie der oben beschriebene verquere Wunsch des Volksbegehrens, die Abtreibung einer Kostenübernahme durch die Allgemeinheit zuzuführen.

Ein zynischer Megatrend

Sowohl die Aussage der Studie wie auch die Aussagen im Volksbegehren sind dazu da, die Abtreibung in ihrer lebensvernichtenden Bedeutung zu verharmlosen und sie auf die Ebene eines banalen medizinischen Eingriffs zu verschieben, der noch dazu angeblich so angenehm risikoarm ist und welchen doch bitte schön die Bürger solidarisch finanzieren sollen. Überdies wird in der gesamten Debatte ständig versucht, ein „Recht auf Abtreibung“ und daraus sogar ein Menschenrecht zu konstruieren. Wir stecken damit mitten in einem zynischen Megatrend, der auch in der EU-Politik längst Fuß gefasst hat und der vor allem von linken Ideologen massiv befördert wird. Die Sonne der westlichen Kultur geht damit wieder ein Stückchen weiter unter.

Dr. Marcus Franz – Der koservative Rebell

Dr. Marcus Franz, 

https://www.thedailyfranz.at/2018/02/17/abtreiben-ist-sicher-und-geh%C3%B6rt-vom-staat-bezahlt-oder-wie/
Tags: Abtreibung Abortus Schwangerschaftsabbruch – Frauenpolitik – Gesetze Österreich – Familienrecht

25. April Int. Tag „PAS“ ins Strafrecht

PETITIONSSTART PAS ins Strafrecht – 25. April ist internationaler PAS-Tag

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Luftballons PAS klein

Tag gegen Elternentfremdung: heimliche Gewalt von unheimlichen Ausmaßen!

Die österreichische Väterplattform begeht am 25. April den internationalen Tag gegen Elternentfremdung. Dabei stellt sie klar: Elternentfremdung ist tiefgreifende Gewalt gegen zahlreiche Menschen.

Ist Elternentfremdung Gewalt?

Gewalt definiert sich dadurch, dass jemand beeinflussend, verändernd oder schädigend auf andere einwirkt. Elternentfremdung schadet nachweislich Kindern, Elternteilen (zumeist Vätern) und vielen Verwandten (zumeist väterlicherseits). Somit ist jede Elternentfremdung fortgesetzte Gewaltausübung gegen mehrere Personen.

Das Ignorieren von Gewalt durch Elternentfremdung in Politik und Justiz

Die österreichische Politik und Österreichs Justiz scheint meisterlich im Ignorieren von Gewaltformen wie Elternentfremdung zu sein. Doch ebenso, wie der Baum im Wald auch dann vom Blitz getroffen wird, wenn wir nicht hinsehen, handelt es sich bei jeder Elternentfremdung klipp und klar um brutale, seelische, familiäre Gewalt, egal, ob wir hin- oder wegsehen.

Die gesellschaftliche Dimension

Gewalt wird umso bedrückender erlebt, je weniger die Gesellschaft betroffene Menschen vor dieser Gewalt schützt. Elternentfremdung wird noch immer bagatellisiert, allzu schnell wird dem gewaltausübenden Elternteil Glauben geschenkt und sogar dem Gewaltopfer, dem entfremdeten Elternteil, die Schuld an der eigenen Lage zugeschoben.

Die aktive Mittäterschaft der Republik Österreich

Traumatisch wird Gewalt endgültig, wenn sich der Staat durch Politik und Justiz auf die Seite der Gewalttäter stellt und sie bei ihrer fortgesetzten Misshandlung anderer schützt und unterstützt. Die Väterplattform beweist mit zahllosen Beispielen, wie Ämter und Justiz durch Passivität, Verschwendung von Zeit und schließlich sogar aktiv durch Stellungnahmen, Gutachten, Entscheidungen und Beschlüssen Elternentfremdung unterstützen. Die Politik wirkt an dieser fortgesetzten Gewalt mit, indem sie nicht einmal Zahlen und Daten erhebt, massenweise Beschwerden ignoriert und somit wissentlich Gewalt duldet und unterstützt.

Will die Republik Österreich weiter Mittäter sein?

Die Väterplattform fordert zum internationalen Tag gegen Elternentfremdung:
– Anerkennung der Eltern-Kind-Entfremdung als tiefgreifende Gewalttat und Bekenntnis zum Auftrag des Staates, diese Gewaltform ebenso verhindern zu wollen wie andere Formen der Gewalt.

– Verankerung von Eltern-Kind-Entfremdung als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch, Festlegung von abschreckenden Strafen und tatsächliche Verhängung unbedingter Strafen, zum Schutz der Menschen in Österreich vor Gewalt.

– Unterstützung und Hilfe für Opfer, durch niederschwellige Beratung, kompromisslose Unterstützung, schnelles, präventives Eingreifen und Wiedergutmachung für alle Betroffenen
Österreichs, deren Leid durch das Handeln oder Unterlassen der Republik oder von Einzelpersonen mitverursacht wurde.

Glaubwürdiger Gewaltschutz kann nicht mit einem blinden Auge und Scheuklappen durch die Welt gehen. Die Forderungen der Väterplattform sind grundlegend. Immer mehr Menschen in Österreich sehen Bedarf für solche grundlegenden Änderungen. Die Väterplattform wird alle Anstrengungen daran setzen, dass diese Einsicht endlich bei Österreichs Politik und Justiz ankommt.
Die österreichische Väterplattform ist ein Dachverband der Vereine „Väter ohne Rechte“, Vaterverbot, Kindergefühle, INEV, „Papa gibt Gas“ und der Männerpartei.

Hinweise:

Zahlen für Österreich wurden von öffentlicher Hand nie erhoben. Daher hier ein Vergleich mit Großbritannien: 50% aller Trennungsväter sehen ihre Kinder unregelmäßig bis gar nicht. http://www.theguardian.com/news/datablog/2013/nov/20/non-resident-dads-relationship-children
Gesundheitliche Schäden durch Elternentfremdung: Deutsches Ärzteblatt: http://www.aerzteblatt.de/archiv/35550/Parental-Alienation-Syndrome-Nicht-instrumentalisieren-lassen

Prof. Ursula Gresser: http://www.zdf.de/volle-kanne/das-leid-der-scheidungskinder-kontaktabbruch-schlimmer-als-tod-eines-elternteils-infos-von-prof.-ursula-gresser-44495890.html

Ärztekammer Salzburg:http://www.aerzteblatt.de/archiv/35550/Parental-Alienation-Syndrome-Nicht-instrumentalisieren-lassen

Ein Fallbeispiel unter vielen: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/familie/feindbild-vater-das-entfremdete-kind-1653630.html

Studie PAS Annie Lemberger
http://www.vaterverbot.at/passtudie.html

Am 25. April jährt sich der Internationale PAS-Tag der erstmals vor Jahren in Kanada ausgerufen wurde. Immer mehr Väter- und Kinderschutzorganisationen schließen sich diesem Event an um auf die Problematik von PAS – dem Parental Alienation Syndrom – vulgo Eltern-Kind-Entfremdung aufmerksam zu machen. Dabei handelt es sich um eine Form des Kindesmissbrauchs, der, wie in anderen Ländern ins Strafgesetzbuch gehören würde.

Väter ohne Rechte wird als Teil der Väterplattform auch an diesem Tag aktiv sein, dazu finden sich alle Interessierten vor dem Bundesministerium für Familie und Jugend ein. VoR wird u.a. dutzende schwarze Luftballons mit einem PAS Aufdruck dabei haben. Selbstverständlich werden wir reichlich Studienmaterial dabei haben um dieses im Kabinett der Bundesfamilienminister Sophie Karmasin zu übergeben. Ein Termin wurde uns zugesichert!

Gleichzeitig ist dieser Tag der Startschuss für eine neue Petition (Bürgerinitiative) der österreichischen Väterplattform die dann auch wieder im Parlament eingebracht werden wird. Unterstützt wird diese Petition von der PEF (Platform for European Fathers). Das Ziel und die Forderung ist, dass PAS als Straftatbestand in das Strafgesetz aufgenommen wird.

Datum: 25. April 2017
Zeit: 09:00 – 12:00 Uhr
Ort: Bundesministerium für Familie und Jugend. 1020 Wien, Untere Donaustraße 13-15

VoR wird auch ein paar kleine Überraschungen dabei haben, so wird auch eine Kamera mitfilmen und anschließend ein Video erstellt werden. Martin Morauf, der Obmann des Vereins, Dipl. Ing. Maximilian Urban der Lobbyist des Vereins und Dr. Robert Holzer, der Kinderarzt und Pressesprecher des Vereins werden entsprechende Statements zu PAS abgeben. Eventuell hat auch einer “unserer” Anwälte Zeit um die rechtliche Situation im Detail zu erläutern.

Die Veranstaltung ist polizeilich genehmigt und wir hoffen auf rege Teilnahme.

https://www.facebook.com/events/1529964760370388/

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/events/event/25-april-internationaler-pas-tag-vor-dem-familienministerium/


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Väterplattform Banner

25. April, internationaler Tag Eltern-Kind-Entfremdung (PAS)


Presseaussendung:
25. April: Tag gegen Elternentfremdung

25. April, Tag gegen Elternentfremdung: heimliche Gewalt von unheimlichen Ausmaßen!

Die österreichische Väterplattform begeht am 25. April den internationalen Tag gegen Elternentfremdung. Dazu stellt die Männerpartei klar: Elternentfremdung ist tiefgreifende Gewalt gegen zahlreiche Menschen.

Ist Elternentfremdung Gewalt?
Gewalt definiert sich dadurch, dass jemand beeinflussend, verändernd oder schädigend auf andere einwirkt. Elternentfremdung schadet nachweislich Kindern, Elternteilen (zumeist Vätern) und vielen Verwandten (zumeist väterlicherseits). Somit ist jede Elternentfremdung fortgesetzte Gewaltausübung gegen mehrere Personen.

Das Ignorieren von Gewalt durch Elternentfremdung in Politik und Justiz
Die österreichische Politik und Österreichs Justiz scheint meisterlich im Ignorieren von Gewaltformen wie Elternentfremdung zu sein. Doch ebenso, wie der Baum im Wald auch dann vom Blitz getroffen wird, wenn wir nicht hinsehen, handelt es sich bei jeder Elternentfremdung klipp und klar um brutale, seelische, familiäre Gewalt, egal, ob wir hin- oder wegsehen.

Die gesellschaftliche Dimension
Gewalt wird umso bedrückender erlebt, je weniger die Gesellschaft betroffene Menschen vor dieser Gewalt schützt. Elternentfremdung wird noch immer bagatellisiert, allzu schnell wird dem gewaltausübenden Elternteil Glauben geschenkt und sogar dem Gewaltopfer, dem entfremdeten Elternteil, die Schuld an der eigenen Lage zugeschoben.

Die aktive Mittäterschaft der Republik Österreich
Traumatisch wird Gewalt endgültig, wenn sich der Staat durch Politik und Justiz auf die Seite der Gewalttäter stellt und sie bei ihrer fortgesetzten Misshandlung anderer schützt und unterstützt. Die Männerpartei beweist mit zahllosen Beispielen, wie Ämter und Justiz durch Passivität, Verschwendung von Zeit und schließlich sogar aktiv durch Stellungnahmen, Gutachten, Entscheidungen und Beschlüssen Elternentfremdung unterstützen. Die Politik wirkt an dieser fortgesetzten Gewalt mit, indem sie nicht einmal Zahlen und Daten erhebt, massenweise Beschwerden ignoriert und somit wissentlich Gewalt duldet und unterstützt.

Will die Republik Österreich weiter Mittäter sein?

Die Männerpartei fordert, gemeinsam mit der österreichischen Väterplattform, zum internationalen Tag gegen Elternentfremdung:

– Anerkennung der Eltern-Kind-Entfremdung als tiefgreifende Gewalttat und Bekenntnis zum Auftrag des Staates, diese Gewaltform ebenso verhindern zu wollen wie andere Formen der Gewalt.

– Verankerung von Eltern-Kind-Entfremdung als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch, Festlegung von abschreckenden Strafen und tatsächliche Verhängung unbedingter Strafen, zum Schutz der Menschen in Österreich vor Gewalt.

– Unterstützung und Hilfe für Opfer, durch niederschwellige Beratung, kompromisslose Unterstützung, schnelles, präventives Eingreifen und Wiedergutmachung für alle Betroffenen Österreichs, deren Leid durch das Handeln oder Unterlassen der Republik oder von Einzelpersonen mitverursacht wurde.

Glaubwürdiger Gewaltschutz kann nicht mit einem blinden Auge und Scheuklappen durch die Welt gehen. Die Forderungen der Väterplattform sind grundlegend. Immer mehr Menschen in Österreich sehen Bedarf für solche grundlegenden  Änderungen. Die Väterplattform wird alle Anstrengungen daran setzen, dass diese Einsicht endlich bei Österreichs Politik und Justiz ankommt.

Die österreichische Väterplattform ist ein Dachverband der Vereine „Väter ohne Rechte“, Vaterverbot, Kindergefühle, INEV, „Papa gibt Gas“ und der Männerpartei.
„Väter ohne Rechte“ startet am 25. April für dem Familienministerium der Väterplattform: http://www.vaeter-ohne-rechte.at/petitionsstart-pas-ins-strafrecht-25-april-ist-internationaler-pas-tag/

 

Hinweise:
Zahlen für Österreich wurden von öffentlicher Hand nie erhoben. Daher hier ein Vergleich mit Großbritannien: 50% aller Trennungsväter sehen ihre Kinder unregelmäßig bis gar nicht.
http://www.theguardian.com/news/datablog/2013/nov/20/non-resident-dads-relationship-children
Gesundheitliche Schäden durch Elternentfremdung:
Deutsches Ärzteblatt:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/35550/Parental-Alienation-Syndrome-Nicht-instrumentalisieren-lassen
Prof. Ursula Gresser:
http://www.zdf.de/volle-kanne/das-leid-der-scheidungskinder-kontaktabbruch-schlimmer-als-tod-eines-elternteils-infos-von-prof.-ursula-gresser-44495890.html
Ärztekammer Salzburg:
http://www.aeksbg.at/documents/10682/3869170/AK_15+medium-11%2B12_WEB.pdf/ac59379d-e8e9-4c0f-9ef0-c4ed864c1772?version=1.0&t=1449735703000
Ein Fallbeispiel unter vielen:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/familie/feindbild-vater-das-entfremdete-kind-1653630.html

Link zum Beitrag:
https://www.maennerpartei.at/tag-gegen-elternentfremdung-heimliche-gewalt-von-unheimlichen-ausmassen/

 

Kontakt:

Zentrale:
+43/664/100 33 01
internet@maennerpartei.at

Bundesvorsitzender:
Hannes Hausbichler
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/78 67 456

Unklare Situation beim Geschlechtsakt

Strafgesetz Österreich – §205a StGB – Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – Orgasmus – Ehe – Geschlechtsakt –
Neues Strafgesetz §205a in Österreich gilt nicht nur für Beziehungen sondern auch in der EHE.
Strafrechtsexperten WARNEN vor unklaren Situationen beim Geschlechtsakt. 

Zitat Stellungnahme an das Parlament:

Eine rechtsrichtige Durchführung des Geschlechtsaktes hat sich also des weiterhin bestehenden Einverständnisses regelmäßig zu vergewissern.

weiterlesen –>
http://wp.me/p4RGV9-10k

 .
 .
Tags: ÖVP – Justizminister Wolfgang Brandstetter – Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – Ministerrat – Sexuelle Belästigung –  Frauenministerin – Feministin – Gabrielle Heinisch-Hosek – SPÖ Frauen – Genderwahn – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – StGB – Strafgesetzbuch – Familie Familienrecht – Justiz – Orgasmus blockieren – Stellungnahmen 98/ME – Geschlechtsverkehr – Scheidung – Trennung – Österreich

„Po + Schenkel + Geschlechtssphäre“ umfasst neues Gesetz der sexuellen Belästigung

Neuer Gesetzesentwurf  „Sexuelle Belästigung“ umfasst jetzt
„Po, Schenkel und die Geschlechtssphäre“

Der Ministerrat hat  im Strafrechtsänderungsgesetz am Di.16.06.2015 zugestimmt.

Pograpschen - Geschlechtsphäre - §218 StGB - Feminismus - Heinisch-Hosek SPÖ - Ministerrat - Sexuelle Belästigung

Pograpschen – Geschlechtsphäre – §218 StGB – Feminismus – Heinisch-Hosek SPÖ – Ministerrat – Sexuelle Belästigung

Gesetzesentwurf:  Po, Schenkel und die „Geschlechtssphäre“

Sexuelle Belästigung soll öfter bestraft werden, doch der neue Entwurf sorgt für Kritik

Wien –
Was gehört zur „Geschlechtssphäre“? Die Genitalien bestimmt, der Busen auch. Der Entwurf für das neue strafrechtliche Verbot der sexuellen Belästigung will die „intensive Berührung“ einer Körperstelle. die eben dieser Sphäre zuzuordnen ist, verbieten. Strafrechtlern ist das zu schwammig – und manche fürchten, dass Betroffene von Belästigungen sogar noch weniger gut geschützt sind als jetzt.

Zur Erinnerung: Eine Novelle musste her, da der unerwünschte Griff auf den Hintern vor Gericht bisher nicht als sexuelle Belästigung galt. Bisher waren nur ungebetene „geschlechtliche Handlungen“ strafbar – etwa Berührungen der Geschlechtsorgane.

Im März legte Justizminister Wolfgang Brandstetter einen Entwurf vor, doch der ging manchen zu weit: Jede Belästigung in Form einer „der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörigen körperlichen Handlung“ wurde verboten. Frauenrechtlerinnen waren zufrieden, Kritikern war die Formulierung zu unbestimmt.

Nur „intensive“ Berührungen

Der neue Entwurf, der nun dem Justizausschuss des Parlaments vorgelegt wird, zieht neue Hürden ein: „Intensiv“ müsse die Berührung ausfallen, um verboten zu sein. Eine „der Geschlechtssphäre zuzuordnende Körperstelle“ muss betroffen sein und man muss verdeutlichen können, dass die Würde „verletzt“ wurde. Um Zweifel auszuräumen, halten die Gesetzeserläuterungen fest, dass Po und Oberschenkel auf jeden Fall zur No-Go-Zone gehören.

Dennoch wird der Wortlaut den Gerichten einige Schwierigkeiten bereiten. Kriminologin Katharina Beclin von der Uni Wien sieht in der Neufassung eine Einschränkung der Opferrechte: „Der Schutz der sexuellen Integrität darf nicht erst einsetzen, wenn das Opfer bereits in seiner Würde verletzt wurde“, so Beclin. Auch eine Beleidigung sei schließlich strafbar, ohne dass der oder die Beschimpfte erst beweisen müsse, in der Würde verletzt zu sein. Beclin fordert, dass alle sexuellen Belästigungen verboten werden.

Aufgedrängte Küsse

Die Juristin kritisiert am Entwurf auch, dass Griffe auf Busen und Po weiterhin unterschiedliche Folgen hätten: Griffe auf den Busen wären auch strafbar, wenn sie „nicht bloß flüchtig“ passieren, belästigende Berührungen am Gesäß aber erst in „intensiver“ Form. Beclin befürchtet zudem, dass aufgedrängte Küsse weiterhin straffrei bleiben, da der Mund nicht zur Geschlechtssphäre zählt.

„Schulter, Gesicht, Mund, Rücken gehören wohl eher nicht dazu“, sagt auch Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer von der Uni Linz, der den Entwurf als „absolut schwammig“ bezeichnet.

Die Folgen seien fatal: „In der Praxis wird die Gerichtsentscheidung mal so, mal so ausfallen – je nachdem, ob der Richter die Person gustiös oder ungustiös findet.“ Schon jetzt höre man, dass manche Richter die Glaubwürdigkeit Betroffener von deren vermeintlicher Attraktivität abhängig machten. Birklbauer würde den Paragrafen erst gar nicht verschärfen: „Strafrecht löst keine Konflikte.“

Anders sieht das Juristin Birgitt Haller vom Institut für Konfliktforschung: „So ein Gesetz macht klar, dass eine Grenze überschritten worden ist – und das ist ein wichtiges Signal.“

(Maria Sterkl, 17.6.2015)

http://derstandard.at/2000017616863/Gesetzesentwurf-Po-Schenkel-und-die-Geschlechtssphaere
Tags: Pograpschen – Po-grapschen –  Strafgesetzbuch – §218 StGB – Familie – Familienrechte – Feminismus – Feministin Heinisch-Hosek – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Frauenpolitik – Genderwahn – Kriminalisierung – leaks – family – law abuse  divorce  – austria  – feminism – feminist – Scheidung – Trennung – vaterlose Gesellschaft – Justizopfer  Staatsanwaltschaft – Strafrechtsreform 2015 –

§218 StGB – Sexuelle Belästigung – Nicht mehr nur auf die „unmittelbaren zur Geschlechtssphäre gehörige Körperpartien des Opfers“ beschränkt

Heinisch-Hosek zu StGB-Novelle: Gute Einigung im Sinne der Frauen

Strafgesetzbuch-Novelle wurde heute im Ministerrat beschlossen

Wien (OTS) – „Der heutige Beschluss ist ein großer Erfolg im Sinne der Frauen“, freut sich Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek über die Novelle des Strafgesetzbuchs, die heute dem Ministerrat vorgelegt wurde. „Der Schutz der sexuellen Integrität ist ein wesentliches Element eines selbstbestimmten Lebens von Frauen und Mädchen. Mit der StGB-Novelle setzen wir einen wichtigen Schritt, der klar stellt, dass sexuelle Belästigung gesellschaftlich nicht toleriert wird -Frauenkörper sind keine Grapschflächen. Dafür habe ich mich gemeinsam mit Frauenorganisationen jahrelang eingesetzt.“

„Intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung wird strafbar. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine deutliche Grenzüberschreitung und Herabwürdigung von Frauen“, so die Ministerin, die darauf verweist, dass sich der Tatbestand nicht mehr nur auf die „unmittelbaren zur Geschlechtssphäre gehörige Körperpartien des Opfers“ beschränkt und der Schutz vor sexueller Belästigung dadurch ausgeweitet wird.
„Es freut mich, dass es mir und dem Justizminister gelungen ist, hier eine Einigung zu erzielen“, resümiert die Ministerin.

Ein neuer Tatbestand bringt auch einen besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.
Auch wenn ein Täter eine sexuelle Handlung ohne Drohung oder Gewalt, aber trotzdem erkennbar gegen den Willen des Opfers setzt, wird das jetzt strafbar. „Ein Nein muss genügen. Hier klare Grenzen zu ziehen war längst überfällig“, so Heinisch-Hosek. Insgesamt spricht die Ministerin von „einem guten Gesamtpaket, das bedeutende Verbesserungen für Frauen bringt.“

Rückfragen & Kontakt:

BM für Bildung und Frauen
Mag.a Veronika Maria
Pressesprecherin
01-53120/5011
veronika.maria@bmbf.gv.at
www.bmbf.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | MUK0001

OTS0119, 16. Juni 2015, 11:50

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150616_OTS0119/heinisch-hosek-zu-stgb-novelle-gute-einigung-im-sinne-der-frauen

Tags: Pograpschen – Po-grapschen  – Wolfgang Brandstetter – ÖVP – SPÖ – Feministin – Feminismus – Ministerrat – § 205 StGB – § 218 StGB – Strafrechtsänderungsgesetz – Strafgesetzbuch – Strafverfahren – Novelle – Strafrecht – JustizFalschbeschuldigungen – Missbrauch Staatsanwalt – Richter – Genderwahn – Frauenpolitik – Gericht 

 

 

Justizminister Brandstetter umgefallen – „Pograpsch-Paragraf“ kommt doch ins Strafrecht

„Pograpsch-Paragraf“ kommt doch

Sexuelle Belästigung: Einigung über Neuformulierung

Gabriele Heinisch-Hosek / Bild: APA/HANS PUNZ 

Der neue Tatbestand soll konkreter formuliert werden als im ursprünglichen Entwurf. Am genauen Wortlaut wird allerdings noch gearbeitet.

Jegliche „intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung“ wird strafbar. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) haben sich über eine Neuformulierung des ursprünglich in der StGB-Reform enthaltenen, aber nach Begutachtungskritik entfernten Paragrafen geeinigt. Am Dienstag will Brandstetter den StGB-Reform-Entwurf dem Ministerrat vorlegen.

Mehr zum Thema:

Am genauen Wortlaut des „Pograpsch-Paragrafen“ wird noch gearbeitet. Die geplante Neuregelung werde aber jedenfalls „mit dem aus dem Begutachtungsentwurf zu Recht gestrichenen, viel zu unklaren Tatbestand nichts mehr zu tun“ haben, betonte Brandstetter. Der Tatbestand werde „klar und deutlich auf die wirklich strafwürdigen Fälle eingeschränkt“. Brandstetter ist „überzeugt, dass wir jetzt eine gute Lösung haben“.

„Übereinkommen im Sinne der Frauen“

Frauenministerin Heinisch-Hosek zeigte sich erfreut über die grundsätzliche Einigung: „Wir haben uns darauf verständigt, dass es eine Ausweitung des Schutzes vor sexueller Belästigung geben soll. Das ist ein wichtiger Schritt, der klarstellt, dass sexuelle Belästigung kein Kavaliersdelikt und gesellschaftlich nicht erwünscht ist.“ Auch im Bezug auf den Paragrafen zur sexuellen Selbstbestimmung liege ein „Übereinkommen im Sinne der Frauen“ am Tisch. Das Gesamtpaket der StGB-Novelle liege jetzt zur abschließenden Koordinierung vor, es werde aber nicht an den Paragrafen zur sexuellen Belästigung und Selbstbestimmung scheitern, zeigte sich Heinisch-Hosek in einer Stellungnahme zuversichtlich.

Im Begutachtungsentwurf war eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vorgesehen für eine „geschlechtliche oder eine nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung an ihr“ oder durch eine „geschlechtliche Handlung vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, belästigt“. Dass Brandstetter auf eine solche Regelung verzichten und stattdessen eine Lösung im Verwaltungsstrafrecht wollte, rief viel Kritik vor allem von Frauen-Organisationen hervor.

(APA), 12.06.2015 | 13:57 |   (DiePresse.com)
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4753339/PograpschParagraf-kommt-doch?direct=4753691&_vl_backlink=/home/politik/innenpolitik/4753691/index.do&selChannel=

 
Tags: Strafrechtsänderungsgesetz – Kriminalisierung – Family leaks law Austria feministic – pograpschen Po-grapschen – Strafgesetzbuch – Strafrechtsreform – Scheidung – Trennung – Väterfeindlich – vaterlose Gesellschaft – Missbrauch mit dem Missbrauch – Genderwahn – Justizopfer – Richter – Strafrichter – Staatsanwalt –

 

Feilschen um neue Feminismusgesetze im Strafrecht – Pograpschen u. Beischlaf ohne Einverständnis

Die neuen Gesetzesvorschläge § 205 StGB, § 218 StGB von SPÖ Feministin Heinisch-Hosek, wurden in diversen Stellungnahmen eindeutig von allen Strafrechtsexperten und Juristen, sowie LG Senats, Europarechtexperten, etc.  zur Gänze abgelehnt.

Herzlichen Dank an die Justiz und Experten mit Hausverstand
vom Team Familie & Familienrecht
😉

Artikel >>

Gipfeltreffen: Feilschen um „Grapschparagrafen“

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek beharrt auf dem umstrittenen Paragrafen. / Bild: (c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER) 

Brandstetter und Heinisch-Hosek suchen nach einem Kompromiss für das neue Strafrecht. Die Ausgangslage macht eine Lösung in dem Konflikt aber nicht einfach.

Wien. „Es gab konstruktive Gespräche, und es wird weitere konstruktive Gespräche geben“, heißt es aus dem Frauenministerium. „Das Gespräch ist gut verlaufen, aber es gibt noch keine endgültige Lösung“, hört man aus dem Justizministerium. Wie man die diversen Ansichten unter einen Hut bringen soll, ist nach dem Treffen von Justizminister Wolfgang Brandstetter und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek am Montag noch unklar. Man will aber in diesem Halbjahr einen Beschluss des neuen Strafgesetzbuchs (StGB) zusammenbringen, das ab 2016 gelten soll.

Mehr zum Thema:

Hinter den Kulissen wird nach einem Exitszenario gesucht. Einer Lösung, bei der alle Seiten ihr Gesicht wahren können. Ministerin Heinisch-Hosek hat sich mit ihrer frauenpolitischen Forderung nach einem eigenen Paragrafen für das „Po-Grapschen“ eindeutig positioniert. Die SPÖ hatte den Entwurf zum Strafgesetzbuch (StGB) auch nur unter der Bedingung zur Begutachtung freigegeben, dass diese Norm enthalten ist. Im Begutachtungsverfahren aber wurde der Paragraf dann von vielen Juristen scharf kritisiert. Zu unkonkret sei er, selbst Umarmungen könnten strafbar werden, warnten Strafrechtsexperten.

Die Kritik, dass es „nicht möglich wäre, zwischen im Prinzip noch tolerierbaren Berührungen und solchen zu unterscheiden, die es nicht mehr sind, muss man ernst nehmen“, erklärte Brandstetter. Das Urteil der Stellungnahmen sei vom Gewicht her „absolut negativ“ ausgefallen. Es sei nicht möglich, einen Tatbestand in Worte zu fassen, der die Abgrenzung schafft. Brandstetter will daher den geplanten Paragrafen wieder streichen. Eine Position, für die Heinisch-Hosek – unterstützt von Frauenorganisationen – kein Verständnis hat. Es gebe „einige unbestimmte Paragrafen im Strafrecht insgesamt, bei denen man interpretieren muss“, argumentiert sie.

 

Wie weit geht der Tatbestand?

Das Po-Grapschen kann momentan als Ehrenbeleidigung (bis zu drei Monate Gefängnis) strafrechtlich verfolgt werden, sofern es sichtbar vor Leuten erfolgt. Andere strafrechtliche Tatbestände gegen sexuelle Übergriffe greifen nicht, weil das Gesäß nicht als geschlechtliche Zone gilt. § 218 StGB bestrafte bisher Belästigungen, die durch ungewünschte geschlechtliche Handlungen erfolgen, mit bis zu sechs Monaten Haft. Heinisch-Hosek möchte den Paragrafen erweitern. Auf Leute, die jemanden durch eine „nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung“ belästigen.

Doch was gehört zur sexuellen Sphäre im weiteren Sinn? „Die Haut ist generell ein sexuelles Organ im weiteren Sinn“, meint etwa der Innsbrucker Strafrechtsprofessor Klaus Schwaighofer. Bereits, wer jemandem beim Tanzen näherkommen will oder auf einer Parkbank den Arm auf den Oberschenkel einer Person legt, könnte strafbar werden. Katharina Beclin, Assistenzprofessorin an der Uni Wien, die mit Heinisch-Hosek für die neue Norm geworben hat, möchte den Paragrafen hingegen noch schärfer sehen. Nicht nur gleichwertige, bereits „einer geschlechtlichen Handlung nahekommenden“ Verhaltensweisen sollten strafbar sein. Sonst könne ein Klaps auf den Po ungesühnt bleiben, meint sie. Beim Tanzen stimme man einer Tanzhaltung zu, eine Umarmung könne in Extremfällen sehr wohl eine Belästigung sein.

Wie könnte nun ein Exitszenario für die beiden Minister aussehen? Eine Möglichkeit wäre, in den Erläuternden Bemerkungen zum Strafgesetz klarer hineinzuschreiben, was gestattet ist. Aber auch dies könnte, so die juristische Befürchtung, keine Rechtssicherheit schaffen. Ein anderes mögliches Szenario wäre es, das Po-Grapschen unter das weniger heikle Verwaltungsstrafrecht fallen zu lassen. So gibt es etwa in der Steiermark den Tatbestand der Anstandsverletzung. Das Problem hier: Es geht um Landesgesetze, für die die Bundesminister nicht zuständig sind.

Deadline für eine Lösung dürfte der 16. 6. sein: Bis zum Ministerrat an diesem Tag braucht man eine Lösung, um den Fahrplan für das neue Strafgesetzbuch einzuhalten.
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 02.06.2015)
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4744624/Feilschen-um-Grapschparagrafen?_vl_backlink=/home/index.do
Tags: ÖVP – SPÖ – Feminismusgesetze – Missbrauch mit dem Missbrauch – Kriminalisierung – Justizopfer – Scheidung – Trennung – Frauenpolitik – Genderwahn –

 

 

Neuen Sexualstrafbestimmungen § 205a, § 218 StGB sind entschieden abzulehnen!

Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – Stellungnahmen 98/ME

38/SN-98/ME –
Stellungnahme von: Universität Innsbruck, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Univ.-Prof. Dr. Andreas Venier

zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF- Gesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016



Stellungnahme zum

Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes 2015

Auszug
Seite 7 – 8

  1. Die neuen Sexualstrafbestimmungen (§ 205a, § 218 StGB-Entw) sind entschieden abzulehnen. Der Ultima-Ratio-Gedanke des Strafrechts erfordert Zurückhaltung auch bei der Schaffung neuer Sexualdelikte. Der Entwurf kennt leider keine Zurückhaltung.
  • 205a StGB-Entw bedroht unter anderem denjenigen mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, der mit einer anderen Person ohne deren Einverständnis den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vornimmt.

Nehmen wir an, die Frau behauptet im Zuge der Scheidung oder Trennung, sie habe den Geschlechtsverkehr mit ihrem Noch-Partner „eigentlich“ nicht gewollt, sie habe sich „überfahren gefühlt“, sei „getäuscht“ worden und hätte bei Kenntnis der wahren Umstände (zB Untreue des Partners, Trennungsabsicht) nie eingewilligt; sie habe nur mitgemacht, weil ihr Partner sie – mehr oder weniger? – hinters Licht geführt oder gedrängt habe, weil er so hartnäckig gewesen sei.

So wird wohl aus jedem streitigen Scheidungsverfahren auch ein Strafverfahren hervorgehen, dessen Ausgang – wenn Aussage gegen Aussage steht – höchst ungewiss ist. Jedenfalls wird der beschuldigte Partner erpressbar, wenn er sich nicht den Forderungen des angeblichen Opfers, zB nach höhe-rem Unterhalt oder alleiniger Obsorge, beugt.

Ein ausdrückliches oder vielleicht auch nur schlüssiges „Nein“ zu dem einen oder anderen Geschlechtsverkehr im Laufe einer Beziehung lässt sich im Nachhinein immer konstruieren.

 

Seite 7 von 10 –  http://www.parlament.gv.at


8 von 10        38/SN-98/ME XXV. GP – Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version)

 

Ein „deutliches, aber doch maßvolles Zeichen“ gegen sexuelle Gewalt, wie die Erläute-rungen (S 26) meinen, ist die Bestimmung nicht, da sie weder Gewalt noch Drohung voraus-setzt, sondern nur einen „konsenslosen Sexualkontakt“ (Erläuterungen ebenda). Natürlich sollen Sexualkontakte einverständlich erfolgen, aber es kann nicht Aufgabe des Strafrechts sein, nach-zuprüfen, ob Sexualpartner mit allem, was sie taten, immer und voll einverstanden waren. Es ist jedem Sexualpartner zumutbar, sich deutlich und unmissverständlich gegen unerwünschte ge-schlechtliche Handlungen auszusprechen.

Lediglich der Umstand, dass ein Partner zum Geschlechtsverkehr überredet, verführt, gedrängt oder durch Versprechen verleitet wurde, rechtfertigt keine Kriminalstrafe.

Wenn Gewalt oder gefährliche Drohung im Spiel ist, greift selbstverständlich der Schutz des Strafrechts (zB § 201, § 202 StGB). Eine gefährliche Drohung kann auch schlüssig durch Gesten oder Andeutungen erfolgen, wenn sich aus den Umständen ergibt, was der Täter dem Opfer antun will, falls es sich nicht fügt. In einer „Gewaltbeziehung“, in der ein Partner den an-deren schon aus nichtigem Anlass verprügelt, können auch kleine Gesten für eine gefährliche Drohung ausreichen. So sind die wirklich strafwürdigen Fälle schon durch das geltende Recht erfasst.

 

Strafbar soll nach dem Entwurf auch sein, wer das Einverständnis zum Geschlechtsverkehr durch Ausnützung einer Zwangslage oder durch Einschüchterung erlangt. Die Erläuterungen nennen keine Beispiele. Vermutlich sind die Fälle der Einschüchterung praktisch deckungs-gleich mit denen der Drohung oder Gewaltanwendung nach den §§ 201, 202 StGB, insoweit ist die Bestimmung überflüssig.

Das Ausnützen einer Zwangslage kann vieles bedeuten. Ist die Frau in einer Zwangslage, wenn sie ihr Mann verlassen oder ihr den Zugriff zu seinem Konto sperren will, wenn sie nicht mit ihm schläft? Ist der Mann in einer Zwangslage, wenn ihn die Ehefrau auf die Straße setzt, wenn er nicht wieder mit ihr anstatt mit der Freundin schläft?

Ein am Ultima-Ratio-Prinzip ausgerichtetes Strafrecht sollte sich von solchen Fragen fernhalten.

  • 218 StGB-Entw will nicht nur die Belästigung durch eine geschlechtliche Handlung an einer anderen Person, sondern auch durch eine „nach Art und Intensität einer solchen (ge-schlechtlichen) Handlung vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung“ erfassen. Die Definition ist unverständlich, und auch die Erläuterungen machen sich nicht die Mühe, sie zu erklären. Will der Entwurf das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot für Sexualdelikte außer Kraft setzen?

 

Original weiterlesen
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_03016/imfname_401159.pdf
Tags:  ÖVP – vaterlose Gesellschaft – Justiz – FPÖ – HC Strache – Männerpartei – NEOS –  Team Stronach – Scheidung – Trennung  – Missbrauch

Leider kein Witz . . . Neue „Feminismus“ – Gesetze in Österreich

Neue Gesetze #Strafrecht ? –> http://wp.me/p4RGV9-ZH
„Einverständnisvertrag“ bei Sex , Po-grapschen

Strafrechtsreform – pograpschen – SEX in der EHE bzw. Privatbereich – Femismus – Heinisch-Hosek SPÖ – Österreich

Ehemann:
Schatzi hast du schon den Vertrag unterschrieben ?

Ehefrau:
§205, §218 Strafgesetzbuch, vielleicht frage ich noch meinen Anwalt vorher ?

 

Tags: Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch  – eministische Gesetze in Österreich – Frauenministerin Heinisch-Hosek SPÖ, Strafrechtsänderungsgesetz 2015 –  98/ME – Justizopfer – Scheidung – Väter – Gerichtsverfahren – ÖVP Familienministerin – Sophie Karmasin – vaterlose Gesellschaft – Ehe – Partnerschaft – Genderwahn  – Witz