Soll ich mich umbringen ? . . . Anti-Suizidfilm – WICHTIG !

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Film von 1945 mit James Stewart:

George als Glücksfall, schon lange hat er es auf die kleine Bank abgesehen.
Als Mr. Potter durch Zufall das verloren gegangene Geld findet, beschuldigt er George, den Betrag unterschlagen zu haben. George droht damit Gefängnis, seiner Familie Schimpf und Schande.
Wäre er doch nie auf die Welt gekommen, allen in Bedfords Falls würde es besser gehen, urteilt George und plant sich umzubringen.
Er steht auf der Brücke und wollte runter springen – Suizid , doch dazu kam es nicht . . .
Der Schutzengel Clarence   muss den Selbstmord-Kandidaten nun vom Gegenteil überzeugen. Er zeigt George, wie viel schlechter die Welt aussehen würde, wäre er nie geboren worden.


„Immer wenn eine Glocke läutet, dann bekommt ein Engel seine Flügel.“

Ein hervorragender Anti-Suizidfilm, welcher depressive  Personen den Sinn des Lebens wieder zeigt !
(Der alte Apotheker wurde durch die Hilfe des Jungen (George) vor einem schweren Fehler (Verwechslung des Medikaments) bewahrt. Ohne die Anwesenheit von George, wäre ein krankes Kind gestorben)

Nicht der eigene Erfolg im Leben ist wichtig. Wesentlich ist es, wieviele anderen Menschen man helfen kann in seinem Leben, besonders in Notlagen!

Suizid? James Stewart
 James Stewart – Suizid ?
Donna Reed
Donna Reed die entsetzte Hausfrau
Ehemann als verzweifelter Gewalttäter in einer scheinbar ausweglosen Situation (heute würde diese Tat ein Betretungsverbot u. Wegweisung provozieren und der Mann wäre ohne ein Dach über den Kopf auf der Straße)
Ehemann als verzweifelter Gewalttäter in einer scheinbar ausweglosen Situation. (Heute würde diese häusliche Gewalttat ein Betretungsverbot u. Wegweisung provozieren und der Mann wäre ohne ein Dach über den Kopf auf der Straße)

>>>Link zum ganzen Film

Wikipedia:

Ist das Leben nicht schön?

Filmdaten
Deutscher Titel Ist das Leben nicht schön?
Originaltitel It’s a Wonderful Life
Produktionsland USA
Originalsprache Englisch
Erscheinungsjahr 1946
Länge 125 Minuten
Altersfreigabe FSK 6
Stab
Regie Frank Capra
Drehbuch Frances Goodrich
Albert Hackett
Jo Swerling
Frank Capra
Produktion Frank Capra für
Liberty Films
Musik Dimitri Tiomkin
Kamera Joseph F. Biroc
Joseph Walker
Schnitt William Hornbeck
Besetzung
Synchronisation

Ist das Leben nicht schön? (Originaltitel: It’s a Wonderful Life) ist eine US-amerikanische Tragikomödie von Frank Capra aus dem Jahr 1946, basierend auf der Kurzgeschichte The Greatest Gift von Philip Van Doren Stern. Der Spielfilm mit James Stewart in der Hauptrolle wurde von der US-amerikanischen Produktionsfirma RKO Pictures verliehen und von Liberty Films produziert. Ist das Leben nicht schön? erzählt die

Geschichte des engagierten Bürgers George Bailey, der in der Weihnachtsnacht wegen eines Missgeschicks seinen Lebensmut verliert und sich von einer Brücke stürzen will – bis er von einem Engel gerettet und ihm gezeigt wird, wie seine Heimatstadt aussehen würde, wenn er nie geboren wäre.


>>> Hier gehts zum Film:

http://streamkiste.tv

PS: Ein MUSS für jeden Menschen der schon einmal daran gedacht hat und sich umbringen will !!!

Admin Familie & Familienrecht, 25.12.2017

Tags: Scheidung – Trennung – Streit – Ehestreit – Depression – Gewalttäter – Selbstmord – Suizid – Freitod – Ehe – Familie – Gewalt – verheiratet – Gewalttäter – Scheidung – Trennung – Justiz – Selbstjustiz – Justizopfer – Strafverfahren – psychische Gewalt – Vater – Vaterschaft – gewalttätig Vater – Video – Familienrecht – Entfremdung – häusliche Gewalt in der Familie – Anti-Suizidfilm – Schutzengel

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Kindesentführung Österreich – USA | zwei amerikanischer Kinder

Schadenersatz von der deutschen Lufthansa:

Google Übersetzung deutsch:

Österreich / USA: Vater beschuldigt Lufthansa nachdem Ex die Kinder ins Ausland weggerissen hat

PHILADELPHIA (CN) – Anspruchsvolle Strafschadenersatz von der Deutschen Lufthansa, ein Mann Pennsylvania sagt, es ist zwei Jahre her, seit er das letzte Mal die Kinder seiner Ex-Frau nach Österreich Temperament aus sah.

Erno Ilyes reichte die 108-seitige  Beschwerde  am 23. Juni in Philadelphia Zivilgericht, sagte die Airline ihre eigene Politik verletzt durch seine minderjährigen Kinder ermöglichen international zu fliegen ohne notariellen Brief seine Zustimmung der Eltern trägt.

Obwohl Ilyes Sorgerecht für seine beiden Kinder teilte mit seiner Ex-Frau nach der Scheidung im Jahr 2014, sagt die Beschwerde er derjenige war, der das Gericht auf den Kinderpässen zu halten anvertraut.

Claudia Ilyes, die Ex-Frau, ist keine Partei auf die Beschwerde, die sagt, dass sie die Kinder im Juli 2015. Die Kinder 13 und 10 waren zu der Zeit entführt; beide haben Geburtstage im August. 

Wie vom Vater angeblich erhielt Claudia Erlaubnis vom Familiengericht, dass der Sommer ihrer Kinder auf einer Reise nach Österreich zu nehmen den 90. Geburtstag ihrer mütterlichen Urgroßmutter zu feiern.

Der Gerichtsbeschluss festgelegt, wie es in der Beschwerde zitiert, dass Claudia die Vereinigten Staaten mit den Kindern am 12. Juni 2015 und zurück mit ihnen am 6. Juli zu verlassen war.

Ilyes sagt die Reise wie geplant verlief, mit Lufthansa nach ihrer Politik des Gerichts Dokumentation erforderlich ist, die sie mit den Kindern zu reisen erlaubt, aber nicht ihrem Vater.

Als Claudia mit den Kindern am 6. Juli zurückkehrte, aber sagt Ilyes sie für drei neue Karten auf die Airline-Website unterzeichnet, der sie und ihre drei Kinder zurück nach Österreich am selben Tag nehmen würde.

Die Beschwerde sagt Claudia die 13-Jährige als Erwachsene falsch dargestellt Lufthansa Beschränkungen für den Erwerb von Luft-Fahrscheinen für unbegleitete Minderjährige zu verhindern.

Ohne zu wissen, von seiner Ex Handlungen, Ilyes sagt er zu der Buchung oder nie der Reise zugestimmt.

„Claudia Ilyes nie wieder nach Hause in den Vereinigten Staaten mit den Kindern, und Erno Ilyes nicht in der Lage gewesen, sie zu finden oder um sie zu kümmern, da sie von Newark auf Beklagten Fluggesellschaft am 7. Juli abgereist 2015“, die Beschwerde Staaten.

Lufthansa bot wenig Kommentar zu den Vorwürfen. „Lufthansa und alle Fluggesellschaften,  diese Dinge ernst nehmen“ , Sprecherin Christina Semmel sagte in einer E – Mail. „Unser Mitgefühl in dieser schwierigen Zeit zu Herrn Ilyes gehen. Wir können jedoch nicht kommentieren die Substanz der Beschwerde im Hinblick auf die anhängigen Rechtsstreitigkeiten.“

Ilyes nennt es mittlerweile ein klarer Fall.

„Für die kleine Summe von $ 6,011.61, Lufthansa sah fahrlässig die andere Art und Weise, wie zwei amerikanische Kinder aus US-amerikanischem Boden entführt wurden,“ die Beschwerde Staaten. 

Ilyes sagt seine Ex Schema von einem Trio von ihrem Reisebüro Freunden gefördert wurde, der ich die Agentur Anmeldeinformationen verwenden lassen Sie den Flug online zu buchen und die Airline-Anforderung Rock, Kinder internationale Tickets können nur von Nicht-Reisebüros in Person erworben werden. 

Alle Mitarbeiter von Travel Leaders World Wide und ihre Tochtergesellschaft Carlson Wagonlit Travel, werden diese Personen als Mitangeklagten der Klage genannt, die 54 zählt von Nachlässigkeit und emotionalen Stress behauptet, plus drei weitere Fälle der Verschwörung.

Keiner der Reisebüro Angeklagten haben auf Anfragen für eine Stellungnahme geantwortet. 

Ilyes wird von Richard Heleniak mit der Firma Messa & Associates vertreten.

Wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich eines Kindes entführt oder aus den USA oder der EU wenden Sie sich bitte mit uns Kontakt aufzunehmen 24 / 7. Wir sind immer verfügbar bei contact@abpworld.com oder von unseren Büros anrufen – +1 (805) CHILD-11 (18052445311)

 

ABP World Group – Elterliche Abduktion Recovery & Kidnapping Recovery

**** www.abpworld.com – – [* USA +1 (805) KIND 11] – [* EU +44 020 3239 8020] – [* AUSTRALIEN +61 (02) 6100 7730] – – Kontakt @ abpworld. Com ****

Veröffentlicht am 24. Juli 2017 Von Child Recovery Services von ABP World Group ™

 

English  Language original
https://abpworldgroup.com/2017/07/24/austria-usa-dad-blames-lufthansa-after-ex-swept-kids-abroad/
Tags: Kindesentführung Österreich – Lufthansa – Parental Abduction Recovery & Kidnapping Recovery – Väter – Vater – psychische Gewalt – Menschenrechtsverletzung – Gewalt

Ungleichbehandlung an Väter durch Familienministerin

Differing treatment to fathers by family minister in Germany

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Artikel:

FARCE – Barley – SPD -ASOZIAL – Trennungsväter

SPD Familienministerin Katarina Barley

Die geteilte Kindererziehung als Regelfall 50/50, Wechselmodell bzw. Doppelresidenz wird von der neuen SPD Familienministerin Katarina Barley abgelehnt. Die Europarat Resolution 2079 hat dieses Erziehungsmodell als Regelfall jedoch einstimig vor 2 Jahren beschlossen.

Artikel:

Saarbrücker Zeitung: Familienministerin Barley will Wechselmodell nach Scheidungen nicht zum Regelfall machen – „Ich lebe das selbst“

Berlin/Saarbrücken. (ots) – Familienministerin Katarina Barley (SPD) will die Rahmenbedingungen für Eltern nach einer Trennung verbessern und erreichen, dass für die Betreuung der Kinder in solchen Situationen stärker nach individuell passenden Lösungen gesucht wird. „Wir müssen es den Eltern leichter machen, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen“, sagte Barley der „Saarbrücker Zeitung“ (Sonnabendausgabe) und nannte als Beispiel das Steuerrecht. Das Wechselmodell, bei dem die Kinder sich wöchentlich wechselnd bei dem Vater oder der Mutter aufhalten, sei eine Möglichkeit, „ich lebe das ja selbst“. Aber es sei längst nicht für alle Familien das richtige. „Die Perspektive der Kinder muss die entscheidende sein.“ Die FDP-Forderung, das Wechselmodell gesetzlich zum Regelfall zu machen, lehnte Barley ab. „Es gibt für die Vielfalt der Familien keinen Regelfall“. Ihr Ziel sei es, alle Beteiligten, von den Familiengerichten bis zu den Jugendämtern und den Eltern, stärker zu sensibilisieren, dass es nach einer Trennung mehrere Möglichkeiten der Kinderbetreuung gebe.

Pressekontakt:

Saarbrücker Zeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/226 20 230

http://www.presseportal.de/pm/57706/3685307

Familienministerin – Gemeinsame Kinderbetreuung nach Trennung

Paritätische Betreuung (Doppelresidenz) von Scheidungskindern gegensteuern!


Bei einer 50:50-Lösung entfallen die herkömmlichen Unterhaltspflichten.

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Artikel:

 

Wechselmodell – Von der Rolle

SZ-Grafik; Quelle: Allensbacher Archiv, 2017

Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) will dafür sorgen, dass sich mehr Eltern nach einer Trennung gemeinsam um ihre Kinder kümmern können und unterstützt werden. Statt geschiedenen Müttern – wie bisher oft üblich – mehr oder weniger selbstverständlich den Löwenanteil der Betreuung zu überlassen und Vätern die Zahlung von Unterhalt, könnten in Zukunft auch Scheidungsväter mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Und auch das umstrittene Wechselmodell, bei dem Kinder jeweils zur Hälfte bei Mutter und Vater leben, nimmt die Ministerin ins Visier. Bisher konnte es gegen den Willen eines Elternteils nicht angeordnet werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs könnte sich das nun ändern. Eine Gesetzesänderung aber gibt es noch nicht. Im Dialog mit Experten, der am Dienstag in Berlin begonnen hat, will Barley nun klären, wie gemeinsames Erziehen nach einer Trennung erleichtert werden kann.

„Jede Familie gestaltet ihr Zusammenleben so, wie es für sie passt“, sagte Barley der Süddeutschen Zeitung. Holzschnittartige Regelungen, wie sie früher oft üblich gewesen seien, passten zu den vielfältigen Familienformen der Gegenwart nicht mehr. Auch wandle sich das Rollenbild bei Beruf und Kindererziehung. „Deshalb verbietet sich für den Fall einer Trennung der Eltern eine einheitliche gesetzliche Regelung, wie das Leben danach gestaltet wird.“ Viele Eltern wünschten sich nach der Trennung eine gemeinsame Kinderbetreuung. „Nicht allen gelingt das.“ Politik könne die Verletzungen einer Trennung zwar nicht verhindern, wohl aber „bessere Rahmenbedingungen für getrennte Eltern schaffen„.

Barleys Vorstoß zielt auf eine paritätischere Betreuung von Scheidungskindern, ist aber bewusst vorsichtig formuliert. Denn das Feld ist vermint. Väterorganisationen kämpfen seit Jahren offensiv um mehr Umgang mit Kindern, viele alleinerziehende Mütter halten dagegen. Sie befürchten, dass Väter sich noch stärker als bisher Unterhaltspflichten entziehen. Denn bei einer 50:50-Lösung entfallen die herkömmlichen Unterhaltspflichten.

Anders als ihre Vorgängerin signalisiert Familienministerin Barley mehr Offenheit für Anliegen der Väter. Dabei stützt sie sich auf Zahlen des Allensbach-Instituts, die der SZ vorliegen. Die zweistufige Untersuchung wurde 2016 begonnen und 2017 mit 605 Müttern und Vätern fortgesetzt. 51 Prozent der Befragten halten es demnach für eine „ideale Aufteilung“, wenn getrennte Mütter und Väter ihre Kinder jeweils etwa zur Hälfte betreuen. Tatsächlich aber übernahmen in knapp zwei Dritteln der Fälle die Mütter alle oder die meisten Betreuungspflichten. Nur 22 Prozent der Scheidungsmütter teilen sich Erziehungsaufgaben mit dem Ex-Partner weitgehend paritätisch. Und nur 15 Prozent der Eltern haben sich auf die glatte Halbe-halbe-Lösung eines Wechselmodells geeinigt. Für 52 Prozent der befragten Eltern komme eine solche Aufteilung nicht infrage.

29 Prozent glauben nicht an reibungslose Absprachen mit dem Ex-Partner

Die Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, denn die Auswahl befragter Eltern ist bei einem so kontroversen Thema ein Politikum. Unumstritten aber ist: Die Zahl der Eltern, die sich nach einer Trennung für gemeinsame Kinderbetreuung entscheiden oder sie wünschen, ist erheblich gestiegen. In früheren Jahren erzogen laut Untersuchung nur sieben Prozent Scheidungseltern Kinder weiter gemeinsam, heute sind es 22 Prozent – wobei offen bleibt, wer wie viel Zeit mit Kindern verbringt.

Erklärungsbedürftig ist aber auch, warum mehr als die Hälfte der Befragten angibt, eine Halbe-halbe-Aufteilung sei ideal, aber nur 15 Prozent so leben. Das Nein zum Wechselmodell begründen mit 38 Prozent die meisten damit, es sei nicht gut fürs Kind. Fast ebenso viele Befragte, 37 Prozent, halten die hälftige Aufteilung organisatorisch nicht für umsetzbar. 33 Prozent sehen beim Ex-Partner oder bei sich selbst berufliche Hürden für gemeinsame Betreuung. 34 Prozent der Befragten wollen grundsätzlich kein Wechselmodell. 29 Prozent verstehen sich mit dem Ex-Partner zu schlecht, um an reibungslose Absprachen zu glauben. Elf Prozent geben an, weniger Unterhalt zahlen zu wollen. 46 Prozent der befragten Scheidungsväter wünschen sich mehr Zeit mit ihren Kindern. Bei den Müttern sagen das nur sechs Prozent. 42 Prozent von ihnen wollen mehr Väterbeteiligung, bekommen sie aber nicht.

 

11. Juli 2017, 18:58 Uhr, Von Constanze von Bullion, Berlin
http://www.sueddeutsche.de/politik/wechselmodell-von-der-rolle-1.3582748#2
Tags: Doppelresidenz – Scheidungskinder – paritätische Betreuung – Eltern – Väter – Wechselmodell – Familienministerin – Kinderbetreuung – Familienrecht – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung Art. 8 EMRK – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

INFORMATIONEN FÜR VÄTER UND MÜTTER – Spiegel Magazin No 03 – 14 Januar 2017

Spiegel-no03-14januar2017
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Artikel >>>

(ANZEIGE 17.01) DER NACHDRUCK DIESER ANZEIGE IST ERWÜNSCHT

ANTIKORRUPT + JUGENDHILFEWATCH

INFORMATIONEN FÜR VÄTER UND MÜTTER

Der Film des Ersten Deutschen Fernsehens „Mit Kindern Kasse machen“ (siehe im Internet: ARD Mediathek) ist nur ein Beweis für die dunkle Seite der so genannten Deutschen Jugendhilfe.

Viele Jungendämter in Deutschland sind seit Langem dafür bekannt, dass sie Gesetze und höchstrichterliche Urteile bewusst ignorieren oder falsch darstellen. Neuester Fall: Die Stadt München lässt für ihr Jugendamt bezüglich eines Vaters bei Gericht Folgendes vortragen:

Erst seit seinem Anerkenntnis der Vaterschaft beim Jugendamt ist er im Rechtssinn Vater des Kindes. Vor diesem Zeitpunkt standen ihm keine Elternrechte zu.

Offenbar sollen dem Vater mit dieser falschen Behauptung die ihm laut §1684, Abs.1 und 2 BGB zustehenden Elternrechte aberkannt werden. Und dem Kind das ihm zustehende Umgangsrecht gemäß § 1684 BGB.Bereits am 9. April 2003 beschloss dazu das Bundesverfassungsgericht (siehe Internet: 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01):

„Auch der biologische Vater bildet mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Familie, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Der Grundrechtsschutz umfasst auch das Interesse am Erhalt dieser Beziehung.

Es verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz, den so mit seinem Kind verbundenen biologischen Vater auch dann vom Umgang mit dem Kind auszuschließen, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.“

FRAGE DAZU VON ANTIKORRUPT + JUGENDHILFEWATCH:

Wie dunkel und wie verbreitet ist das Geschäft mit der Jugendhilfe?

 

ANTIKORRUPT + JUGENDHILFEWATCH INFORMIEREN ÜBER DIE RECHTE VON ELTERN UND KINDERN. SIE WOLLEN DIESE VOR DER VERBREITETEN BEHÖRDENWILLKÜR IM BEREICH DER JUGENDHILFE SCHÜTZEN. HERAUSGEBER DIESER ANZEIGE „INFORMATIONEN FÜR VÄTER UND MÜTTER“ C/O JÖRG WÜNNENBERG, BONGARDSTRASSE 2, 44787 BOCHUM

Spiegel No 03 – 14 Januar 2017

Tags: Familienrecht – Familie – Kinderheim – Sorgerecht – Fremdunterbringung