Negative Auswirkungen – UN Migrationspakt – Jurist Universität Hamburg

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Rechtliche Folgen sind zu erwarten und die Handlungsspielräume der Regierungen werden beschränkt.

  • Judikatur der Zuwanderung wird beeinflusst
  • Entscheidungen des Verwaltungsgericht
  • Entscheidungen internationaler Gerichte
  • über 100 politsche Verpflichtungen u. Maßnahmen werden von den Regierungen unterschrieben
  • 23 Ziele werden von den Regierungen unterschrieben
  • uneingeschränkte Befürwortung der regulären Migration
  • Förderung der Migration u. allen Vereinbarungen des Pakts

Es herrscht leider eine Asymmetrie der Verpflichtungen, quasi ohne jede Gegenverpflichtung.

  • Es gibt keinerlei Verpflichtungen der Migranten, es werden nur die Zielländer für die Verpflichtungen genannt
  • Verfehlte These in Zeiten der jetzigen Massenmigration die legale Migration noch stärker zu Fördern
  • These der schnellen Migration ist ökonomisch nicht haltbar
  • Es werden soziale Probleme, kulturelle Probleme, div. Reibungsflächen, religiöse Probleme  komplett ignoriert
  • Die Verfasser des UN-Migrationspakt sprechen über Migration hauptsächlich vom Segen für die ganze Menschheit
  • Niemand der Unterzeichner des Pakts hat die fehlenden Vorbehalte bis jetzt formuliert, was sehr bedenklich ist.

 

  • Die Zuwanderer sind hauptsächlich Muslime, es fehlt hier eine Antisementismus-Erklärung.
  • Hier gibt es ebenso Rassismus der Migranten (durch Kultur, Religionen) und diese Verpflichtungen stehen im Pakt nicht drinnen.
  • Die Regierungsparteien in Deutschland haben eine notwendige Diskussion verhindert, welches sehr beschämend ist.

PS: Die 74. UN-Generalversammlung findet am 17-30 September 2019 in New York statt, man wird sehen ob hier Vorbehalte einzelner Staaten eingebracht werden?

Jurist Reinhard Merkel, Universität Hamburg, zu den negativen Auswirkungen des Migrationspakts.

28 Länder – darunter die USA, Österreich und Ungarn – lehnten den UN-Migrationspakt ab.

Der Pakt war bis zum Schluss heftig umstritten, auch innerhalb der Bundesregierung, jedoch wurde eine breite Diskussion verhindert.

An den Verhandlungen über den Pakt waren insgesamt 192 Staaten beteiligt gewesen.
Doch nicht alle stellten sich letztendlich hinter diesen Vorgaben.

Videoquelle: UN Migrationspakt Tagesschau, 2018 12 10
Textzitate Admin Familie & Familienrecht, am 16. Dezember 2018

+++ Bitte teilen +++

Tags: Asylwerber – Flüchtlinge – Migration – Integration – Zuwanderung – UN-Migrationspakt – Religion – Kultur – Islamisierung – Muslime – Terror – Gesellschaftspolitik – Bürger – Rassismus – Inländerfeindlich – Ausländerfeindlich – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche

EuGH bestätigt „ILLEGALE Grenzübertritte“ von Flüchtlingen nach Österreich

Der europäische Gerichtshof EuGH  bestätigt jetzt die Aussagen der FPÖ, welche von HC Strache schon vor Jahren getätigt worden sind!
„Der Asylantrag MUSS im ersten EU-Land lt. DublinIIIVerordnung erfolgen.
 Zur Erinnerung auch lt. Genfer Flüchtlingskonvention  KANN ES NICHT SEIN, dass ein Flüchtling der über 3 SICHERE Staaten flüchtet und dann behauptet er flieht vor Verfolgung!

Admin Familie & Familienrecht, am 27-7-2017

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Artikel:

Massen-Grenzübertritte waren eindeutig illegal

Massenansturm in Spielfeld Ende 2015
Foto: EPA

Massen- Grenzübertritte waren eindeutig illegal

26.07.2017, 14:00

Im Streit um aus Österreich nach Kroatien abgeschobene Flüchtlinge hat der Europäische Gerichtshof womöglich ein wegweisendes Urteil gesprochen. Der EuGH betonte am Mittwoch, dass auch der außergewöhnliche Migrationsstrom in den Jahren 2015 und 2016 keinen Grund für ein Abgehen von der Dublin- Verordnung biete, wonach ein Flüchtling im ersten EU- Land, das er betritt, seinen Asylantrag stellen muss.

Neben Österreich war auch Slowenien mit Klagen von Flüchtlingsanwälten konfrontiert worden, die den beiden Staaten unrechtmäßiges Abschieben vorwarfen. In der Urteilsbegründung schrieb nun der EuGH, dass das Überschreiten der Grenze nach Österreich bzw. Slowenien ohne erforderliches Visum „illegal“ gewesen sei.
Flüchtlingsankünfte in Spielfeld
Foto: APA/ERWIN SCHERIAU

Eine Rücküberstellung an den zuständigen EU- Staat sei nur dann nicht erlaubt, wenn die Überstellung für die Person, die internationalen Schutz beantragt hat, mit der tatsächlichen Gefahr verbunden ist, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erleiden.

 Österreichische Position „vollinhaltlich bestätigt“

Das Innenministerium in Wien sieht sich durch das Urteil zur Gültigkeit der Dublin- Regeln auch bei einem Massenzustrom von Flüchtlingen „vollinhaltlich bestätigt“. Der Sprecher des Ministeriums, Karl- Heinz Grundböck, erklärte, die österreichischen Asylbehörden seien bei ihrem Vollzug davon ausgegangen, dass die Dublin- Verordnung gültig und anzuwenden ist.

Konkret ging es um einen syrischen Staatsbürger und zwei afghanische Familien, die die Grenze zwischen Serbien und Kroatien überschritten hatten, obwohl sie keine gültigen Visa gehabt hatten. Die kroatischen Behörden organisierten ihre Beförderung per Bus bis an die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien, um ihnen zu helfen, sich in andere EU- Staaten zu begeben und dort internationalen Schutz zu beantragen.

Registrierung eines Flüchtlings in Spielfeld
Foto: APA/HARALD SCHNEIDER

Der syrische Flüchtling stellte anschließend in Slowenien einen solchen Antrag, die Mitglieder der afghanischen Familie taten dies in Österreich. Sowohl Österreich als auch Slowenien waren aber der Ansicht, dass die Antragsteller illegal nach Kroatien eingereist waren, sodass nach der Dublin- III- Verordnung die Behörden dieses EU- Landes ihre Anträge auf internationalen Schutz zu prüfen hätten.

Flüchtlinge in einem kroatischen Zug unmittelbar nach Überquerung der slowenischen Grenze
Foto: AFP

Visum ist keine bloße Duldung

Die Betroffenen fochten die Entscheidungen der slowenischen und österreichischen Behörden gerichtlich an und machten geltend, ihre Einreise nach Kroatien könne nicht als illegal angesehen werden. Damit hätten die österreichischen und slowenischen Behörden ihre Anträge zu prüfen. Der EuGH verweist in seinen Urteilen darauf, dass ein Visum im Sinn von Dublin eine Erlaubnis oder Entscheidung eines EU- Landes ist, die im Hinblick auf die Einreise zum Zweck der Durchreise oder die Einreise zum Zweck eines Aufenthalts im Hoheitsgebiet dieses EU- Landes oder mehrerer Mitgliedsstaaten verlangt wird. Daher nehme der Begriff des Visums auf einen förmlichen Rechtsakt einer nationalen Verwaltung Bezug und nicht auf eine bloße Duldung, wobei das Visum nicht mit der Gestattung der Einreise in das Hoheitsgebiet eines EU- Staates zu verwechseln sei, da es gerade im Hinblick auf diese Gestattung verlangt werde.

Hunderte Asylwerber könnten abgeschoben werden

Laut Stephan Klammer von der Rechtsberatung des Flüchtlingsdienstes des evangelischen Hilfswerks Diakonie in Österreich dürften nun „mehrere Hundert“ Asylwerber von einer Rückführung nach Kroatien betroffen sein. Offizielle Zahlen wollte Klammer nicht nennen.

Ein abgeschobener Flüchtling beim Besteigen eines Flugzeugs in Österreich
Foto: BMI/Egon Weissheimer (Symbolbild)

Flüchtlingsquoten: Schlappe für Ungarn und Slowakei?

Unterdessen zeichnet sich im Streit um die EU- Flüchtlingsquoten eine Schlappe für Ungarn und die Slowakei ab. Generalanwalt Yves Bot empfahl am Mittwoch, die Klagen der beiden Länder gegen die Umverteilung von Migranten aus Italien und Griechenland abzulehnen, weil das Abkommen „wirksam und in verhältnismäßiger Weise“ dazu beitrage, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können. Meistens folgen die Luxemburger Richter der Empfehlung ihres Gutachters. Ein Urteil dazu könnte ab September fallen.

Droht Orbans Flüchtlingspolitik vor dem EuGH zu scheitern?
Foto: APA/Erwin Scheriau, AFP/Thierry Charlier

Die Regierungen in Budapest und Bratislava klagten gegen den Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung von bis zu 120.000 Flüchtlingen. Sie waren damals ebenso wie Tschechien und Rumänien im Kreis der EU- Staaten überstimmt worden.

 

27.07.2017 – 1301
http://www.krone.at/oesterreich/massen-grenzuebertritte-waren-eindeutig-illegal-eugh-zur-asylkrise-story-580408

siehe auch
Video:  EuGH bestätigt Asylregeln Dublin in der EU

 Tags: Wirtschaftsflüchtlinge – EuGH Urteile – Gesetze Österreich – Asylwerber – Menschenhandel

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Jugendamt in Ungarn – Geschäft mit Pflegeeltern

Das Geschäft mit Pflegeeltern – Alleinerziehende Mutter als Pflegeeltern bekommt 230,- Euro für ein Pflegekind

Das Dörfchen Érpatak im äußersten Nordosten Ungarns war lange ziemlich bedeutungslos – bis vor einigen Jahren Mihály Zoltán Orosz zum Bürgermeister gewählt wurde, ein bekennender Rechtsextremer und Roma-Hasser.

Tags: Kindeswohlgefährdung – Kinderklau – Sozialhilfe – Arbeitslose – Jugendhilfe – Polizeistaat – Kinder – Arbeitslose – Jugendamt – Kinderhandel – Kindeswohl – Video – Vater – Kindesabnahme – Erziehung – Armut – Familienrecht

Int. Conference VICTIMS MISSION – Beate Kelly

International Conference „Child Abduction as a Weapon of Family Destruction“ (English):

VICTIMS MISSION Organises International Conference 28 May in Vienna

Vienna, Austria (pts012/23.05.2016/10:30) –
The charity organisation VICTIMS MISSION invites you to the international conference
Child Abduction as Weapon of Family Destruction
to the Grand Hotel Vienna on 28 May 2016.
Beate Kelly, Mag. Josef Maitz, Gerda Ressl, Cara St. Louis and Dr. Henning Witte will speak on the topic. Afterwards there will be a panel discussion. Sissi Kammerlander will give the introduction and act as moderator.

Conference speakers (in alphabetical order) and topics:

1. Beate Kelly (Hungary/Malta): Alien Children
Beate Kelly is the grandmother of a cosmopolitan family. She was born with Hungarian nationality, grew up in Germany and has lost her grandchild by illegal actions of the child welfare office and family court. She received a medal of honour for 25 years of voluntary work for the Bavarian Red Cross (crisis intervention in rescue services).
In 2010 she was a central actor in the exposure of mistreatment of the elderly in the AWO Markt Schwaben Bavarian care home.
In August 2015/January 2016 the author and activist filed a report to the International Criminal Court in The Hague and the General Secretary of the United Nations regarding illegal abductions of children and other crimes. Her publication „Il Germanizi – Jugendamt Deutschland and the c(h)ase of children in Gozo“ tells the story of the child welfare office refugees in Malta and the methods German Jugendamt and family courts are using to get hold of children. (pdf version via http://www.alienchildren.com available from June 2016). Press releases are available on request.
https://www.change.org/p/un-security-…

Excerpts from a letter to the Secretary General Ban Ki-moon by Beate Kelly:

Dear General Secretary Mr Ban-ki Moon, Ladies and Gentlemen of the UN Security Council,
Unfortunately, I must continue with a very sad and horrifying subject regarding children and families (…) As you were informed by the organisation „Trennungsvaeter e.V“ in 2013 about the situation of abductions by an organisation in Germany called the Jugendamt, which acts without any supervising authority and takes children from their families, in many cases without even a court order (…) The case of „Chantal“, who was placed in a family of drug addicts and subsequently suffered a fatal methadone overdose, is only one of innumerable cases of children’s deaths (…) Mothers, fathers, grandparents and/or other relatives who have care and custody of a child are accused of suffering from mental illness and declared to be unable to bring up a child (…) I am not only addressing a flaw in the system. I am talking about violation against Children’s Rights, Human Rights and Disabled Rights, furthermore about crimes that, accordig to the UN Convention of Human Rights and the Rome Statute, seem to display the characteristics of war crimes.

Full Text: https://www.change.org/p/un-security-…

Source:
http://www.pressetext.com/news/201605…

Internationale Konferenz „Kindesabnahme als Familienzerstörungswaffe“ (Deutsch):

http://www.pressetext.com/news/201605…
Tags: Family law – Familienrecht Familie

Jugendamt – Kinderhandel mit dem Ausland

Monitor – Mit Kindern Kasse machen –  Wie Heimkinder ins Ausland verbracht werden

Wenn das Jugendamt einschreitet und Kinder aus Familien heraus nimmt, schlägt die Stunde der privaten Träger, die sich um die Unterbringung der Jugendlichen kümmern sollen.
Ein riesiger Markt, der offenbar kaum kontrolliert wird und der ganz neue Geschäftsmodelle schafft.
MONITOR-Recherchen decken ein System auf, in dem Jugendliche in dubiosen Einrichtungen im Ausland eher verwahrt statt pädagogisch betreut werden, während die Verantwortlichen in Deutschland dafür öffentliche Gelder kassieren.

30.04.2015
Tags: Familienrecht Familie – Kinderhandel – Menschenhandel – Ungarn – Heimkinder – Kinderheim – Steuergelder