Resi­denz­mo­dell ent­spricht nicht mehr der Rea­lität

Familienrechtlerin Prof. Dr. Nina Dethloff zum DJT

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„Das Resi­denz­mo­dell ent­spricht nicht mehr der Rea­lität“

Auf dem 72. DJT werden Beschlüsse für ein modernes Kindschaftsrecht erwartet. Die Vorsitzende der Familienrechtsabteilung mahnt im LTO-Interview Reformen an, die in puncto Kinderbetreuung der Lebenswirklichkeit gerecht werden.

LTO: In Leipzig wird diskutiert, die geteilte Betreuung als weiteres Betreuungsmodell neben dem Residenzmodell im Kindschaftsrecht abzubilden. Der Vorschlag ist, diese rechtssystematisch als Ausübung der elterlichen Sorge und eben nicht als Umgang auszugestalten. Was sollte sich da ändern?

Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M: Die klassische Unterscheidung zwischen Sorge und Umgang wird neuen Formen der geteilten Betreuung in der Tat nicht mehr gerecht. Wenn das Kind etwa drei Tage von einem und vier Tage vom anderen Elternteil betreut wird und damit bei beiden ein Zuhause hat, handelt es sich bei keinem von ihnen nur um Umgang. Beide Eltern üben tatsächlich die elterliche Sorge aus. Andere Formen der Betreuung als die im Residenzmodell stellen heute gesellschaftliche Realität dar und sie müssen auch vom Familienrecht angemessen abgebildet werden.

Sollte das sogenannte Wechselmodell – wonach das Kind z.B eine Woche bei der Mutter, eine Woche beim Vater lebt – künftig sogar Regelfall der Betreuung minderjähriger Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern werden, wie es etwa auch die FDP vorschlägt?

Nein, denn das Wechselmodell passt nicht für alle Familienkonstellationen und entspricht nicht immer dem Wohl des Kindes. Wenn die Eltern sich nicht auf eine geteilte Betreuung im Wechselmodell einigen können, muss das Gericht in der Lage sein, eine Betreuung anzuordnen, die dem Wohl des jeweils betroffenen Kindes am besten gerecht wird.

Wichtig ist aber auf jeden Fall auch, dass Eltern darin unterstützt werden, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die sich am Kindeswohl und den Bedürfnissen ihrer Familie orientiert. Hierfür sollten unbedingt die Beratungs- und Mediationsangebote ausgebaut werden und vor allem auch für diejenigen kostenfrei sein, die sich dies sonst nicht leisten können.

Psychologen gegen Wechselmodell als Regelfall

Auf welche Erfahrungen kann die familienrechtliche Wissenschaft beim Thema Wechselmodell mittlerweile zurückgreifen?

Gerade bei diesem Thema ist es wichtig, auf die Expertise der Entwicklungspsychologie zurückzugreifen. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie hat sich vor kurzem in einem Positionspapier dezidiert gegen das Wechselmodell als Regelfall ausgesprochen. Aus psychologischer Sicht gibt es keine Erkenntnisse, die für eine gesetzliche Verankerung des Wechselmodells als Regelfall sprechen.

Befürworten Sie die Vorschläge, die bisher nur auf das Residenzmodell zugeschnittene Kompetenzverteilung bei gemeinsamer Sorge (§ 1687 Abs. 1 BGB) im Bereich der Alltagssorge flexibler zu gestalten und damit auch anderen Betreuungsformen besser Rechnung zu tragen?

Ja. Das Residenzmodell entspricht nicht mehr der gelebten Realität. Die gesetzlichen Regelungen müssen verschiedenen Modellen der elterlichen Betreuung gerecht werden. Dies ist heute auch schon in vielen anderen Ländern der Fall, die passende Regelungen für unterschiedliche Formen der Betreuung vorhalten.

Wird das klassische Residenzmodell, bei dem ein Elternteil das Kind ganz überwiegend betreut und der andere Elternteil mit dem Kind Umgang hat, überhaupt noch „modernen“ Vätern gerecht?

Väter beteiligen sich heute in der Tat mehr an der Betreuung der Kinder. Dies ist auch sehr zu begrüßen. Daher stimmt es, dass das traditionelle Modell – eine Person betreut, eine bezahlt – nicht mehr der Realität entspricht.

„Das Interesse des Kindes muss im Mittelpunkt stehen“

Ist die Frage des Wechselmodells und der entsprechenden rechtlichen Einordnung auch eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit?

Das ist schon richtig. Aber es geht bei der Ausgestaltung der elterlichen Betreuung nicht in erster Linie darum, Gerechtigkeit zwischen den Eltern zu verwirklichen. Das Interesse des Kindes hat immer im Mittelpunkt zu stehen. Seine Wünsche und sein Wille sind zu berücksichtigen. Das gilt natürlich umso mehr, je älter die Kinder werden. Einem Zwölf- oder Dreizehnjährigen sollte man ein Wechselmodell nicht gegen seinen klar geäußerten Wunsch aufzwingen.

Welche Grundvoraussetzungen wie beispielsweise die Nähe zwischen den Wohnsitzen, ein Mindestmaß an Kommunikation zwischen den Eltern oder räumliche Infrastruktur sollten erfüllt sein, damit ein Wechselmodell dem Kindeswohl entspricht?

Wichtig ist tatsächlich, dass der Streit zwischen den Eltern nicht so eskaliert ist, dass sie nicht mehr miteinander kommunizieren. Denn es sind bei einer geteilten Betreuung mehr Absprachen erforderlich als im Residenzmodell. Und die dauernden Streitigkeiten belasten das Kind doch erheblich. Die räumliche Nähe ist ebenfalls ein wichtiger Faktor. Gerade wenn die Kinder älter werden, müssen sie etwa in der Lage sein, sich selbstständig zwischen den beiden Wohnungen bewegen zu können. Auch kann ein wochenweiser Wechsel zwischen zwei Kindergärten oder Schulen nicht im Interesse des Kindes liegen.

Herzlichen Dank für das Gespräch.

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Interview von Hasso Suliak, 26.09.2018
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/familienrecht-kinder-betreuung-wechselmodell-residenzmodell-umgang-sorge/
Tags: Familie – Kinder – Kinderbetreuung – Trennung – Familienrecht – Doppelresidenz Vaterschaft – Väter – Erziehung – Trennung – Scheidung – Erziehung – Kindererziehung – Gleichberechtigung Gleichstellung – Menschenrechte EGMR – family law – Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français , Double Residence – Exchange Model – Alternate Care – Shared parenting , Education – Parenting , Family , Family Law , FDP , Court Equality Equality , Justice , Children , Child Welfare , Childhood , Human Rights ECHR , Custody – Parental – Parental Care , Divorce – Separation , Father , Fatherless Society , Paternity , Paternity , Fathers Article Care , Double Residence , Parent , Family , Family Constellation , Family Law , Court , https://wp.me/p4RGV9-2ZC , child welfare , child rights , mediation , Nina Dethloff , reality , residency model , divorce , separation , exchange model

Stadt Wien schickt 6-Jährige allein durch die Stadt

Schule

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Viele „Taferlklassler“ (first grader) müssen den Weg von der Schule in den Hort ohne Begleitung zurücklegen.

dpa/Seeger

 dpa/Seeger
Wien. Der erste Schultag ist ein bedeutender Tag im Leben eines jungen Menschen. Ein Tag, an den man sich ewig erinnert. Die große Tafel, die Sitzreihen, die Schultasche auf dem Rücken, die vielen neuen Gesichter in der Klasse. Mit dem ersten Schultag wird das Leben eines Sechsjährigen ernster, beschwerlicher. Sein Tun wird ab sofort benotet. Kein sorgloses Herumkugeln, Spielen, Zeichnen mehr, so wie in den Jahren davor im Kindergarten. Die Eltern sind angespannt, das Kind will ihnen beweisen, dass es sich in all dem Trubel zurechtfindet. Und dann ist da noch der Weg in den Hort, der jeden Tag um die Mittagszeit alleine bewältigt werden muss.

Die Wiener Nachmittagsbetreuung kennt zwei Modelle. In der Ganztagsschule verteilen sich Freizeit und Unterricht über den gesamten Tag bis 16 Uhr. In der Halbtagsschule endet die Betreuung jedoch zu Mittag. Für den Nachmittag ist der Hort zuständig. In der Regel befindet sich dieser im Schulgebäude. Doch nicht immer können alle Schüler untergebracht werden. Wer keinen Platz bekommt, wird dem nächstliegenden Hort zugewiesen. Anders als ihre Mitschüler müssen die betroffenen Kinder das Schulgebäude verlassen.

Kinder werden nicht abgeholt

Wie weit die Horte entfernt sind, ist unterschiedlich. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite, drei Gassen weiter oder mehrere Straßenbahnstationen entfernt. Viele Kinder werden nicht abgeholt und begleitet. Die Gemeinde Wien schickt sie alleine durch die Stadt. Egal, ob mit zehn oder im Alter von sechs Jahren.

Bei der zuständigen Magistratsabteilung 10 (MA10) nimmt man diese Tatsache gelassen. „Also ich bin auch mit sechs Jahren alleine von der Schule in den Hort gegangen“, sagt eine Sprecherin. „Ich habe das auch geschafft.“ Einige Schulen und Horte würden die Kinder aber ohnehin begleiten, erklärt sie. „Das Service dauert einen Monat lang ab Schulbeginn.“

Wie viele Bildungseinrichtungen ihre Sechsjährigen in dieser Zeit begleiten, ist jedoch unklar. Es bleibt den Pädagogen überlassen, ob sie das Service anbieten. „Wir können das nur in dem Ausmaß machen, wie es unser Personal erlaubt“, sagt die Sprecherin. „Es ist ein Entgegenkommen, ein Goodwill von der MA10, dass es das tut.“ Denn der Weg von der Schule in den Hort falle nicht in den Verantwortungsbereich der Bildungs- und Betreuungseinrichtung. Verantwortlich seien die Eltern für diesen Zeitraum.

Doch diese müssen arbeiten. Das sind schließlich auch die Bedingungen, um Anspruch auf einen Hortplatz zu haben. Beide Elternteile müssen berufstätig sein, damit ihr Kind einen Platz bekommt. Die Sprecherin empfiehlt: „Eltern sollten vor Beginn der Schule mit ihrem Kind den Hortweg abgehen.“

Rechtsanwältin: „Die Stadt ist dran, falls etwas passiert“

Für die Rechtsanwältin Astrid Wagner ist die Verantwortungssache damit nicht geklärt. „Da klar ist, dass man den Hort nur bekommt, wenn beide Elternteile arbeiten, ist die Gemeinde verantwortlich.“ Wagner spricht von einem Organisationsverschulden der Stadt. „Wenn die Stadt Wien nicht in der Lage ist, das gut zu regeln, dann sind sie dran, falls etwas passiert.“

Im Büro des Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) setzt man auf die Eigenverantwortlichkeit der Sechsjährigen. „Es ist gut, wenn Kinder selbstsicher und eigenkompetent werden, den Hortweg selbst zu gehen“, sagt ein Sprecher. Auch er verweist auf das Begleitservice am Schulanfang. Angesprochen darauf, dass viele Kinder nicht begleitet werden, sagt er: „Es ist natürlich nicht immer möglich für jede individuelle Situation, zu jedem Standort eine Lösung zu finden.“

Auch in Zukunft werden sechsjährige „Taferlklassler“ (first grader) allein durch die Stadt geschickt. Denn: „Maßnahmen, diese Situation zu ändern, sind derzeit nicht geplant.“

Von Bernd Vasari; Update: 27.02.2018, 07:48 Uhr

Kommentar: 

Gerhard, 24.02.2018, 12:44 Uhr
Die Situation wird durch die Gepflogenheiten, Trennungskinder wie den übrigen Hausrat aufzuteilen, noch verschlimmert.
Der staatliche Umgang mit Trennungskindern hat sich zu einem System entwickelt, in dem Gerichte und Behörden alles daran setzen, die alleinige Verfügungsmacht über ein Kind einem Elternteil ohne Wenn und Aber zu übertragen und den anderen zu entfremden.
Mit dem anderen Elternteil verlieren Kinder aber auch dessen gesamte Familie. Von Omas und Opas ist plötzlich nur mehr die Hälfte da.
Und daher funktioniert die Schulbegleitung nicht mehr. Dass Eltern überreagieren können und Kinder bei Scheidungen als Waffe einsetzen, ist zwar ein Verbrechen, das aber nachvollziehbar ist.
Warum der Staat im Familienrecht aber auch versagt, ist nicht nachvollziehbar. Das ist nur ein Verbrechen.

 

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wien/stadtpolitik/949078_Stadt-Wien-schickt-Sechsjaehrige-allein-durch-die-Stadt.html

Tags: Kindeswohlgefährdung – MA10 – 

Inobhutnahmen – 40 Milliarden Steuergelder € kostet die Kinder- und Jugendhilfe

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Unbegleitete Flüchtlingskinder: Daten, Zahlen, Kosten


Inobhutnahmen 2014 - Jugendamt
Inobhutnahmen 2014 – Jugendamt

Staatliche Betreuung und Versorgung von Kindern ist teuer: Annähernd 40 Milliarden € kostet die Kinder- und Jugendhilfe die öffentliche Hand in Deutschland. Damit haben sich die Kosten in den letzten 10-15 Jahren in etwa verdoppelt. Vor allem die chronisch klammen Kommunen ächzen unter der finanziellen Last.

Ein Grund für die Verdoppelung ist der massive Ausbau der Kinderbetreuung, der politisch forcierte Wandel hin zu einer „Institutionenkindheit“: Eltern sollen ihre Kinder von klein auf in „professionelle Hände“ geben, weil sie zuhause angeblich nicht die nötige Förderung erhalten.

Um diese These zu legitimieren, wurde mit großem medialen Echo vielfach ein Zerrbild gezeichnet von Kindern, die in Familien verwahrlosen wie etwa die tragischen Fälle von Kindesmisshandlung (z.B. Lea-Sophie 2007) zeigen sollten (1). Den Jugendämtern wurde „Versagen“ attestiert, worauf diese reagierten, indem sie Kinder schneller der Obhut ihrer Eltern entzogen. In der Folge ist Zahl der „Herausnahmen“ und „Inobhutnahmen“ sprunghaft gestiegen (2).

Nach solchen „vorläufigen Schutzmaßnahmen“ müssen Kinder in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht werden, wenn es nicht möglich erscheint, sie ihren Eltern zu lassen. Das betrifft vor allem Kinder, deren Eltern sich getrennt haben: Fast die Hälfte der Heimerziehungsmaßnahmen gilt Kindern von Alleinerziehenden,  ein weiteres Viertel betrifft Kinder, deren Eltern mit einem neuen Partner zusammenleben. Weniger als ein Fünftel der Heimkinder kommt aus Kernfamilien, die offenbar seltener öffentliche Erziehungshilfen für Kinder erforderlich machen. Beim restlichen Zehntel der Kinder sind die Eltern „unbekannt“ (3). Diese Kategorie erscheint zunächst rätselhaft, wird aber verständlich, wenn man die Fälle von sogenannter „Unversorgtheit“ junger Menschen betrachtet. Sie tragen maßgeblich zum jüngsten Boom der „Hilfen zur Erziehung“ bei. Nach den jüngsten Zahlen (für 2014) haben diese Hilfen einen neuen Höchststand erreicht (4). Vor allem in der Altersgruppe der 15-18-Jährigen Jungen hat die Zahl dieser Fälle sprunghaft zugenommen; hier ist ihr Anteil an den Heimunterbringungen innerhalb weniger Jahre von 20% (2010) auf 40% (2014) gestiegen (5). Offensichtlich handelt es sich hier meist um „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, deren Zahl sprunghaft angestiegen ist (6).

Für diese Annahme spricht, dass die Zahl der jungen Menschen in den Heimen, die „zuhause kein Deutsch sprechen“ stark zugenommen hat: Ihr Anteil an den männlichen Heimbewohnern ist von 15,5% auf 28,9% gestiegen. Bei den weiblichen Heimbewohnern  hat er nur leicht (von 12,1% auf 14,7%) zugenommen, was das Bild einer vorwiegend „männlichen Migration“ bestätigt. Auffällig ist, dass die Gruppe der 16- und 17-Jährigen für die Zunahme ausschlaggebend ist: Im Jahr 2014 entfielen mehr als die Hälfte der neu gewährten Heimerziehungsmaßnahmen auf diese beiden Altersjahre junger Männer (7).

Das wirft Fragen auf, nicht zuletzt nach den Altersangaben von Migranten, denen oft zuverlässige Ausweisdokumente fehlen. Polizisten und Behördenmitarbeiter berichten von widersprüchlichen Altersangaben, je nach Opportunität. Auch werden medizinische Untersuchungen (z. B. Röntgen der Knochen), die das tatsächliche Alter verifizieren könnten, abgelehnt (8). Die Kosten dieser sehr speziellen Form von „Erziehungshilfen“ werden kaum beachtet, obwohl jeder Heimplatz mehrere tausend Euro im Monat kostet.

Die Heimerziehung zeigt damit exemplarisch, wie teuer es ist, wenn der Staat an die Stelle der Familie tritt. Im Vergleich zu solchen Kosten ist das 150-Euro-Betreuungsgeld ein Klecker-Betrag. Aber selbst das wollten viele Politiker, sekundiert vom BVerG und etlichen Medien, den „Normalfamilien“ wieder streichen. Stattdessen sollen die Normalfamilien für immer mehr Staatsbetreuung zahlen, nun auch die von zugewanderten (Halb)Erwachsenen aus fernen Ländern. Das ist die Logik eines Neo-Etatismus, der sich gegen jeden Zweifel selbst immunisiert. Für seine Gläubigen dient jedes Problem nur als neuer Beweis dafür, dass noch mehr Staat benötigt wird. Man darf sich fragen: Wohin führt solch eine Logik? Zu mehr Freiheit sicher nicht.


(1)  In der Betroffenheit über die schockierenden Einzelfälle wurden die positiven Trendzahlen vergessen, die einen längerfristigen deutlichen Rückgang der Kindesmisshandlungen zeigten. Eingehender hierzu: http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2014/02/15/artikel/kindstoetungen-schockierende-einzelfaelle-aber-ruecklaeufige-zahlen.html.
(2)  Vgl. „Herausnahmen von Kindern im Zeitvergleich“, Abbildung ebd.
(3)  Vgl. Heimerziehung in Deutschland: Mehr als zwei von drei Fällen geht die Scheidung der Eltern voraus, Abbildung in: i-DAF-Nachricht der Woche, 2014/6, 16.03.2014, http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2014/03/16/artikel/kinderarmut-hauptgrund-ist-die-trennung-der-eltern.html.
(4)  Sandra Fendrich/Agathe Tabel: Hilfen zur Erziehung auf neuem Höchststand – eine Spurensuche, S. 2-5, in: Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe, Dezember 2015 Heft Nr. 3/15 18. Jg., S. 2.
(5)  Ebd., S. 4.
(6)  Siehe hierzu: Mehr „Inobhutnahmen“ durch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Abbildung).
(7)  Sandra Fendrich/Agathe Tabel: Hilfen zur Erziehung auf neuem Höchststand, a.a.O., S. 3.
(8)  Gegen diese Verfahren wird ihre mangelnde Exaktheit angeführt. Aber selbst näherungsweise Einschätzungen des Alters könnten helfen, bestimmte Missbräuche aufzudecken. Aufschlussreich hierzu: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/medizinische-altersbestimmung-entscheidet-ueber-fluechtlingsschicksale–108690012.html.
Nachricht des Monats, 2016 / 2, 23.02.2016
Tags: UMF – Staatserziehung – staatliche Erziehung – Kinderheim – Heimkinder – Familienrecht –  Jugendamt Statistik – Sorgerecht

Korrektur – Artikel Doppelresidenz – Unrichtig u. fachlich falsch!

 Der Artikel von der Presse Süd West ist leider komplett unrichtig und fachlich ebenso falsch.
Ich möchte jedoch nicht von „Fake NEWS Doppelresidenz“ bzw. im Familienrecht oder des gesamten Artikel sprechen, da ja viele Personen viele Meinungen haben dürfen.

 .
Fakt ist jedoch:
Im Doppelresidenzmodell oder auch weltweit verbreitet in sehr vielen Bundesstaaten von den USA als „shared parenting“ bekannt,
gibt es die Bedingung nicht, dass Eltern sich freiwillig einigen, dann würde man ja kein Gesetz benötigen. Wenn ein  „Familienplan“ dem Gericht vorgelegt wird ist dies jedoch vom Vorteil.
In der Europarat Resolution 2079 wurde die Doppelresidenz im Okt. 2015, als REGELFALL nach Trennung oder Scheidung, einstimmig von allen Ländern beschlossen!!!

Eine rechtskräftig nachgewiesenen häusliche Gewalt ist die einzige Ausnahme!!!

In den meisten Ländern inkl. diversen Vereinigten Bundesstaaten in Amerika haben  sich als Bedienung die 80 Meilenzone etabliert. Zieht ein Elternteil nach Trennung oder Scheidung außerhalb dieser Zone, verliert er „shared parenting“ und der andere Elternteil bekommt die alleinige Sorge!!! Ausnahme der andere Elternteil gibt seine schriftliche Zustimmung.

Weiters wird hier im Artikel von sogenannten „Experten“ gesprochen, welche meist lediglich  Lobbyisten verschiedener Parteien sind, sonst nichts.

Im europäischen Familienrecht, insbesondere Deutschland und Österreich kenne ich nur eine einzige international gefragte Fachexpertin von Doppelresidenz, sie berät das Bundesministerium und den Europarat:


Sie ist seit 2000 Professorin für Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, Autorin der einzigen umfassenden Metastudie über das Modell der Doppelresidenz: „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ (Springer VS, 2013).

Admin Familie & Familienrecht, am 17-11-2017

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Wechselmodell: Wenn Scheidungskinder zwei Zuhause haben

Die Abkehr von alten Rollenbildern führt auch zu neuen Lebensmodellen im Scheidungsfall. Manche Eltern teilen sich die Kinderbetreuung gleichmäßig auf.

  • Wenn Paare sich trennen, sind Kinder oft die Leidtragenden. Doch manche leben bei Vater und Mutter.  Wenn Paare sich trennen, sind Kinder oft die Leidtragenden. Doch manche leben bei Vater und Mutter. Foto: © lakov Filimonov/Shutterstock.com
  • Weniger Scheidungen als früher
    Weniger Scheidungen als früher Foto: SWP GRAFIK

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Wenn Leonie bei ihrem Vater lebt, ihre Lieblingsjeans aber bei der Mutter sind, kann es schon mal Stunk geben. „Warum habt ihr euch überhaupt getrennt?“, fragt sie dann. Knapp zehn Minuten Fußweg liegen zwischen den zwei Wohnungen ihrer Elternteile in einer baden-württembergischen Kleinstadt. Mal ist sie  mit ihrem Bruder zwei Tage pro Woche beim Vater, mal drei oder vier.

Was Anna (48) und Jens (52) mit ihrer Tochter Leonie (13) und ihrem Sohn Ben (9) seit rund drei Jahren praktizieren, nennt sich Wechselmodell. Es bedeutet, dass Kinder getrennt lebender oder geschiedener Eltern zwei Lebensmittelpunkte haben, Mutter und Vater also in etwa gleichermaßen die Betreuung übernehmen. „Ohne Kommunikation und Kooperation funktioniert das nicht“, sagt Anna (alle Namen wurden von der Redaktion geändert). Sie und ihr Ex-Mann – beide sind berufstätig – müssen sich im Alltag ständig abstimmen, egal ob es um ihre Arbeitszeiten, die Hausaufgaben oder das Fußballtraining geht.  Sie tun das über WhatsApp oder telefonisch, sehen sich aber auch. Jens, der Vater, muss Schichtdienste leisten, die oft erst kurzfristig feststehen. „Das macht es sehr schwierig“, sagt er.

Lange Zeit war das Residenzmodell üblich und wurde im Streitfall auch von Familiengerichten favorisiert. Die Kinder wohnten bei der Mutter, den Vater „besuchten“ sie an Wochenenden.  Doch mit dem Abschied von der traditionellen Rollenverteilung gerät diese Regelung zunehmend ins Wanken. Nach einer Allensbach-Umfrage wünschen sich 51 Prozent der Trennungseltern eine in etwa hälftige Aufteilung der Betreuung ihrer Kinder. 15 Prozent gaben an, dies bereits umzusetzen. Anna und Jens haben sich gar nicht bewusst für das Wechselmodell entschieden. „Für uns war das  einfach klar“, sagt die Mutter. Der Vater betont: „Ich möchte meine Kinder nicht nur am Wochenende sehen.“

Doch was, wenn sich die Eltern nicht einig sind? In der politischen Diskussion ist das Wechselmodell ein Minenfeld. Die Auseinandersetzung dreht sich um die Frage, was am ehesten dem Kindeswohl dient und ob der Gesetzgeber aktiv werden muss. Es geht in einzelnen Streitfällen aber auch um einen Kampf von Männern um Gleichberechtigung und ein Recht am Kind – und um Frauen, die sich als bessere Eltern begreifen. Und es geht ums Geld.

Auf der einen Seite stehen Lobbygruppen wie der Verein Väteraufbruch für Kinder. „Allen Kindern beide Eltern“, ist seine Devise, ab Geburt und bei Scheidungen. Sprich: Das Wechselmodell – der Verein bevorzugt den Begriff  „Doppelresidenz“ – soll gesetzlich geregelt und das Unterhaltsrecht daran angepasst werden. Zuletzt bekamen die Väter Unterstützung von 60 Experten, die das „gemeinsame Getrennterziehen“ ebenfalls zum Leitbild machen wollen, darunter Familienrechtler und Psychologen.

Auf der gegnerischen Seite warnen etwa der Deutsche Kinderschutzbund und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vor einem staatlich erzwungenen Paradigmenwechsel. „Wir lehnen das Wechselmodell nicht grundsätzlich ab“, sagt VAMV-Chefin Erika Biehn der SÜDWEST PRESSE. Ob es funktioniere, hänge aber vom Einzelfall ab. Ein Gesetz könnte dazu führen, dass  Richter mehr zum Wechselmodell tendieren, ohne alle Facetten des jeweiligen Falls zu überblicken,  so die Warnung.

Die Rechtsprechung wandelt sich aber auch so schon. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Februar 2017, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Elternteils das Wechselmodell auch gegen den Willen des anderen Elternteils anordnen kann. Entscheidender Maßstab sei dabei immer das Kindeswohl, so die Richter. Bestärkt fühlen sich die Väter zudem durch eine Europarats-Resolution von 2015, die dazu aufruft, die Doppelresidenz in nationale Gesetze zu gießen.

Unter den Parteien will die FDP das Wechselmodell zum Regelfall machen. Bei den Jamaika-Sondierungen stieß sie damit aber auf Granit. Auf  fachlicher Ebene prüft das Bundesjustizministerium nach Auskunft eines Sprechers allerdings schon länger, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sorgerecht gibt. Auch das Familienministerium ist tätig. Es lässt in einer aufwändigen Studie den Zusammenhang von Kindeswohl und Umgangsrecht prüfen. Dafür befragen Forscher Eltern und Kinder, erste Ergebnisse werden Anfang 2018 veröffentlicht, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Doch ob zwei Zuhause für ein Kind nun gut oder schlecht sind, hängt letztlich immer von den individuellen Verhältnissen ab.

Experten sind sich wenigstens über die Mindestvoraussetzungen des Wechselmodells einig:  die Wohnortnähe und dass die Ex-Partner miteinander reden können. Bei Anna und Jens funktioniert das, obwohl der Alltag anstrengend ist und auch die Kinder „immer mal wieder nervt“, wie sie einräumen. Aus ihrer Sicht steht und fällt ihre Lösung aber damit, dass sie „die Kinder im Fokus haben“, nicht eigene Interessen. Und es ist auch eine Geldfrage, denn zwei kindgerechte Haushalte kosten nun mal mehr. „Darüber redet niemand“, sagt Anna. Jens findet die deutsche Familienpolitik insgesamt „zum Kotzen, vor allem den Kindern gegenüber“. Familien bräuchten mehr Unterstützung, unabhängig vom Lebensmodell.

Tanja Wolter | weiterlesen

Wechselmodell für Trennungskinder: Familiengerichtstag warnt vor Zwang

Tags: Familien – Familienrecht-Experten – Fake NEWS Familienrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht

Väterkarenz laut Familienbund kein Orchideenthema


Artikel:

Väterkarenz laut Familienbund kein Orchideenthema mehr

Karmasin sieht Österreich am Weg zum familienfreundlichsten Land Europas

 Väterkarenz ist kein Orchideenthema mehr, das erklärt Familienbund-Präsident Bernhard Baier mit Blick auf eine Studie zur Väterbeteiligung. Ministerin Sophie Karmasin (ÖVP) sieht Österreich auf dem Weg zum familienfreundlichsten Land Europas und verwies in einem Hintergrundgespräch darauf, dass es für die neue „Familienzeit“ bereits über 2.000 Anträge gibt.

Der Familienbund zog für die Untersuchung über 1.700 Fragebögen von Männern ab 18 Jahren heran. Durchgeführt wurde die Befragung von Oktober 2016 bis März dieses Jahres, um ein Stimmungsbild zu bekommen, so Baier. Wenn sich Väter an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen, sei dies positiv für die Entwicklung des Kindes sowie für die Gesamtsituation in der Familie, stellte er fest.

83 Prozent der Befragten gaben demnach an, dass es wichtig sei, sich Zeit für sein Kind zu nehmen. Für insgesamt rund 70 Prozent ist es sehr bzw. eher wichtig, den Beruf in der Zeit nach der Geburt des Kindes zurückzustellen. Etwa jeder zweite Befragte gab auch an, einen Vater zu kennen, der in Karenz war. 53 Prozent sagten weiters, dass es in ihren Unternehmen Modelle gibt, die Väterkarenz unterstützen („Trifft zu“ und „Trifft eher zu“).

„Die Väterbeteiligung schreitet klar voran. Immer mehr Männer sind dafür bereit, auch berufliche Einschränkungen in Kauf zu nehmen“, erklärte Baier. Dies treffe umso mehr zu, je jünger die Befragten sind. „Väterbeteiligung ist kein Orchideenthema mehr, sondern ist gesellschaftliche Realität geworden.“ Auch in den Unternehmen steige die Akzeptanz für Väterbeteiligung, das zeige sich an der steigenden Unterstützung in den Firmen. Jetzt müsse der Weg konsequent fortgesetzt werden, so der Präsident des Familienbundes: „Das wird die Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode sein.“

Väterbeteiligung sei deshalb ein so zentrales Thema, da es ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum familienfreundlichsten Land Europas sei, erklärte Karmasin. Aktuell liege der Väteranteil beim Kindergeldbezug bei 19 Prozent: „Das ist schon eine Steigerung, aber nicht so, wie wir uns das vorstellen.“ Väterbeteiligung stärke die Partnerschaftlichkeit in der Familie, Frauen hätten dadurch auch die Möglichkeit, früher in den Beruf wieder einzusteigen. Bereits umgesetzt sei das neue Kindergeldkonto mit der „Familienzeit“ – dies ist der Papa-Monat – und dem Partnerschaftsbonus. „Die Familienzeit läuft wirklich gut“, zeigte sich die Ministerin erfreut. Hierfür gebe es bereits über 2.000 Anträge

Donnerstag, 7. September 2017 von APA

https://www.news.at/a/vaeterkarenz-laut-familienbund-kein-orchideenthema-mehr-8295502
Tags: Vater – Väter – Familienministerin Sophie Karmasin – Familienrecht – Karenz – Erziehung – Gesetze Österreich – Vaterschaft

Ungleichbehandlung an Väter durch Familienministerin

Differing treatment to fathers by family minister in Germany

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Artikel:

FARCE – Barley – SPD -ASOZIAL – Trennungsväter

SPD Familienministerin Katarina Barley

Die geteilte Kindererziehung als Regelfall 50/50, Wechselmodell bzw. Doppelresidenz wird von der neuen SPD Familienministerin Katarina Barley abgelehnt. Die Europarat Resolution 2079 hat dieses Erziehungsmodell als Regelfall jedoch einstimig vor 2 Jahren beschlossen.

Artikel:

Saarbrücker Zeitung: Familienministerin Barley will Wechselmodell nach Scheidungen nicht zum Regelfall machen – „Ich lebe das selbst“

Berlin/Saarbrücken. (ots) – Familienministerin Katarina Barley (SPD) will die Rahmenbedingungen für Eltern nach einer Trennung verbessern und erreichen, dass für die Betreuung der Kinder in solchen Situationen stärker nach individuell passenden Lösungen gesucht wird. „Wir müssen es den Eltern leichter machen, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen“, sagte Barley der „Saarbrücker Zeitung“ (Sonnabendausgabe) und nannte als Beispiel das Steuerrecht. Das Wechselmodell, bei dem die Kinder sich wöchentlich wechselnd bei dem Vater oder der Mutter aufhalten, sei eine Möglichkeit, „ich lebe das ja selbst“. Aber es sei längst nicht für alle Familien das richtige. „Die Perspektive der Kinder muss die entscheidende sein.“ Die FDP-Forderung, das Wechselmodell gesetzlich zum Regelfall zu machen, lehnte Barley ab. „Es gibt für die Vielfalt der Familien keinen Regelfall“. Ihr Ziel sei es, alle Beteiligten, von den Familiengerichten bis zu den Jugendämtern und den Eltern, stärker zu sensibilisieren, dass es nach einer Trennung mehrere Möglichkeiten der Kinderbetreuung gebe.

Pressekontakt:

Saarbrücker Zeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/226 20 230

http://www.presseportal.de/pm/57706/3685307

BHG: Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils möglich

Wechselmodell

Wechselmodell – Doppelresidenz

BGH: Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils ist möglich
.
Rechtstipp vom 27.02.2017 .
     (17 Bewertungen)
.aus dem Rechtsgebiet Familienrecht .

Immer mehr Eltern entscheiden nach einer Trennung oder Scheidung, sich die Betreuung der gemeinsamen Kinder gleichmäßig aufzuteilen („Wechselmodell“). Was aber, wenn ein Elternteil das nicht möchte?

Bislang konnte das Wechselmodell nur durchgeführt werden, wenn beide Eltern zustimmten. Im Rahmen gerichtlicher Verfahren war dies nur im Wege einer Vereinbarung möglich – die gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells gab es nicht.

Von diesem Grundsatz ist der Bundesgerichtshof nun in einer neuen Entscheidung (Beschluss vom 01.02.2017, Az. XII ZB 601/15) abgerückt. Im zu entscheidenden Fall ging es um den 13-jährigen Sohn eines geschiedenen Ehepaares. Der Vater, der seinen Sohn bislang alle 14 Tage sehen durfte, wollte nun eine hälftige Aufteilung der Betreuung im wöchentlichen Wechsel erreichen.

Der Bundesgerichtshof entschied: Ein sogenanntes Wechselmodell kann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens angeordnet werden, auch wenn dies dem Willen eines Elternteils widerspricht.

Es handelt sich hier nicht um eine Entscheidung zum Sorgerecht, sondern um eine Umgangsregelung nach § 1684 BGB. Auch bei einer gerichtlichen Anordnung des Wechselmodells können die Eltern das Sorgerecht weiter gemeinsam ausüben.

Maßstab der Entscheidung bleibt allerdings das Kindeswohl. Somit ist die Anordnung des Wechselmodells weiterhin nicht möglich, wenn dies dem Wohl des Kindes widersprechen würde. Der Bundesgerichtshof betont hierbei, dass eine hälftige Aufteilung der Betreuung eine erhöhte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraussetzt. Bestehen zwischen den Eltern erhebliche Konflikte, so dürfte ein Antrag auf ein Wechselmodell in der Regel also auch weiter nicht erfolgversprechend sein.


https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-anordnung-des-wechselmodells-gegen-den-willen-eines-elternteils-ist-moeglich_100010.html


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Tags: Doppelresidenz – Gleichberechtigung Gleichstellung- Justiz Richter – Kinderrechte – Kindeswohl – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht

Politik hat nicht das Wohl der Familie sondern Wirtschaftsinteresse im Blick.

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Die Familie wird wirtschaftskompatibel gemacht

Die Familienpolitik will die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Klingt gut.

Doch der Politik geht es nicht um die Familien, sondern um die Wirtschaft, findet der Journalist Rainer Stadler.

Die Politik versuche die Familien den Bedingungen des Arbeitsmarktes anzupassen – mit der Folge ganztagsbetreuter Kinder. Das gilt vielen als alternativlos – Kritik daran, gilt rasch als reaktionär.

Es gibt immer mehr Angebote für die Ganztagsbetreuung von Kindern. Aber was wünschen sich die Familien: Mehr Betreuungsmöglichkeiten oder mehr Zeit füreinander? (© Damian Longerich/www.cupitronic.net)
Es gibt immer mehr Angebote für die Ganztagsbetreuung von Kindern. Aber was wünschen sich die Familien: Mehr Betreuungsmöglichkeiten oder mehr Zeit füreinander? (© Damian Longerich/www.cupitronic.net)

Seit mehr als einem Jahrzehnt herrscht in Deutschland parteiübergreifend Konsens, was moderne, familienfreundliche Politik bedeutet: den Ausbau von Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen, sodass die Kinder möglichst den ganzen Tag betreut werden und die Eltern den ganzen Tag arbeiten können. Manche Politiker fordern inzwischen, die Einrichtungen auch nachts zu öffnen, damit Eltern in

Nachtschichten arbeiten können. Die Begründung lautet, ähnlich wie bei der Einführung von Hartz IV: Sozial ist alles, was den Menschen hilft, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Diese Denkweise hat sich bei den Familienpolitikern aller im Bundestag vertretenen Parteien durchgesetzt. Niemand kommt mehr auf die Idee zu fragen: Ist es wirklich familienfreundlich, eine Infrastruktur zu schaffen, deren Zweck vor allem darin besteht, die Familie den ganzen Tag voneinander zu trennen? Ist es wirklich sozial, Betreuungseinrichtungen 24 Stunden am Tag zu öffnen, damit alleinerziehende Mütter spätabends an der Supermarktkasse sitzen oder ihre Nachtschicht als Krankenschwester ableisten können?

Die neue Familienpolitik agiert keineswegs ohne Eigennutz

Mehr als 20 Milliarden Euro hat die Bundesregierung bereits in den Bau von Krippen und Ganztagsschulen investiert. Nachdem erst die Alten aus den Familien ausgelagert wurden, sind nun die Kinder und Jugendlichen an der Reihe, die zweite große, unproduktive Gruppe der Gesellschaft. Der Wandel vollzieht sich weltweit. Wir steuern auf eine Gesellschaft zu, stellte die amerikanische Soziologin Arlie Russel Hochschild fest, in der ein Mensch seine ersten Worte zu einer Kinderbetreuerin spricht und seine letzten Worte zu einer Altenbetreuerin.
Während diese Vision bei Eltern immer noch Unbehagen weckt, betont die Politik nimmermüde die Vorteile: Ganztagsbetreuung ermögliche die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, also mehr Wahlfreiheit. Sie sei ein notwendiger Schritt zur Emanzipation der Frau, die sich nun im Beruf verwirklichen könne und nicht länger von ihrem Mann abhängig sei. Und die Kinder würden nun von Experten betreut und gefördert, besser als die Eltern dazu in der Lage seien.
Doch so uneigennützig ist die neue Familienpolitik nicht, und bisher werden ihre Versprechungen im Alltag nicht annähernd eingelöst. Vor allem führt diese Politik nicht zu mehr Wahlfreiheit, sondern zwingt Eltern in ein Lebensmodell, das längst nicht alle anstreben, das aber einflussreiche Kräfte in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft als wünschenswerte Norm erachten. Schon jetzt haben viele Eltern keine Wahlfreiheit, sie müssen ganztags arbeiten, erst recht, wenn sie alleinerziehend sind.

In den Städten sind die Mieten explodiert. Der Bestand an Sozialwohnungen in Deutschland schrumpfte von sechs Millionen auf heute gerade noch 1,4 Millionen. Dagegen stagnieren die Löhne und Gehälter in vielen Berufsgruppen seit Langem. Es gab Zeiten, da reichte das Gehalt eines Fabrikarbeiters, um eine vierköpfige Familie zu ernähren. Davon können heute selbst viele Akademiker nur träumen. Der Grund für diese Entwicklung ist eine verfehlte Wohnbau- und Lohnpolitik. Doch statt die Ursachen für die Not zu beseitigen, stellt die Politik Betreuungseinrichtungen bereit und spielt den Ball zurück an die Familien: Sie sollen sich selbst aus der misslichen Lage befreien.

Es gilt weiterhin: nur Erwerbsarbeit wird entlohnt

Natürlich gibt es Frauen, die von der Ganztagsbetreuung profitieren; Frauen, die arbeiten wollen und das nun auch können. Gleichzeitig gibt es viele Mütter – und immer mehr Väter –, die die ersten Jahre nach der Geburt gern bei ihrem Kind zu Hause bleiben würden. Während der Staat das eine Lebensmodell mit viel Geld unterstützt – ein Krippenplatz wird monatlich mit mehr als 1.000 Euro bezuschusst –, ist ihm das andere nichts wert: Das Betreuungsgeld, mit 150 Euro ohnehin spärlich bemessen, wurde 2015 unter dem Applaus fast aller Parteien abgeschafft.


Kindererziehung ist von großer Bedeutung. Dennoch gilt sie nicht als gleichwertig zur Erwerbsarbeit. Das hat die Debatte um das Betreuungsgeld gezeigt, das als Herdprämie verspottet wurde. (© Damian Longerich/www.cupitronic.net)

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Damit wird aber zementiert, was Frauenrechtlerinnen vor Jahrzehnten beklagten: Die Arbeit von Frauen (und auch Männern) hat nur einen Wert, wenn sie als Erwerbsarbeit erbracht wird. Deswegen forderten zum Beispiel die Grünen in ihrem Gründungsprogramm 1980, Hausarbeit und Kindererziehung als voll entlohnten Beruf mit Rentenanspruch anzuerkennen. Alles längst vergessen. Wer sich heute noch entschließt, mit Rücksicht auf die Kinder allzu lange zu Hause zu bleiben, riskiert, den Wiedereinstieg in den Beruf zu verpassen und spätestens im Alter zu verarmen. Das ist der große Makel der heutigen Familienpolitik: Sie unternimmt wenig, um die Wirtschaft familienfreundlicher zu machen, aber viel, um die Familien wirtschaftskompatibler zu machen.
Die erfreuliche Entwicklung, dass Frauen heute beruflich mindestens so qualifiziert sind wie Männer, würde es ermöglichen, dass sich Mütter und Väter die Erziehung der Kinder gleichberechtigt teilen und sich jeweils ein Elternteil zu Hause um das Kind kümmert – was sich in Umfragen immer noch viele Eltern wünschen. Doch dieses Modell kann sich zunehmend nur noch eine privilegierte Oberschicht leisten. Es war wohl auch nie für die breite Masse vorgesehen: Familienministerin Manuela Schwesig sagte schon vor ihrem Amtsantritt, sie wolle erreichen, dass Frauen möglichst Vollzeit arbeiten.

Im Herbst 2016 äußerte sie, mit einer zukunftsorientierten Familienpolitik ließe sich die Erwerbsquote von Müttern weiter erhöhen und deren durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 31 Stunden steigern. Dadurch würde das Bruttoinlandsprodukt um 69 Milliarden Euro wachsen. Dass die Kinder ihre Eltern dadurch seltener sehen, erwähnt die Familienministerin nicht. Auch Schwesigs – im Grundsatz ja richtiger – Vorschlag, junge Eltern, die ihre Arbeitszeit etwas reduzieren, mit einem Familiengeld von 300 Euro monatlich zu unterstützen, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als wenig familienfreundlich: Das Geld sollen nur Eltern bekommen, die immer noch mindestens 32 Stunden in der Woche arbeiten. Das bedeutet, dass die Kinder täglich sieben bis acht Stunden fremdbetreut werden müssen und weiterhin kaum Zeit für ein gemeinsames Familienleben bleibt.

Kritik an der neuen Familienpolitik gilt schnell als reaktionär und frauenfeindlich

Bereits im Frühjahr 2012 stellten Ökonomen im Auftrag des Familienministeriums fest, auch Alleinerziehende könnten länger arbeiten, wenn es flächendeckende Ganztagsbetreuung für alle Kinder gäbe. Das würde „nicht nur zu einer Einsparung bei den Transferleistungen, sondern auch zu höheren Steuern und Sozialabgaben führen“. Und schon vor zehn Jahren betonte der damalige Wirtschaftsweise Bert Rürup angesichts sinkender Geburtenraten und Fachkräftemangel die „Notwendigkeit einer Mobilisierung der sogenannten stillen Reserve, Frauen mit kleinen Kindern“. Das macht Ganztagsbetreuung eben so attraktiv. Sie löst so viele Probleme – Probleme der Politik, der Wirtschaft und auf den ersten Blick auch die der Eltern.
Und die Kinder? Sie „dürfen nicht länger ein Hindernis für Beruf und Karriere sein“ hielt die schwarzrote Regierung 2005 in ihrem Koalitionsvertrag fest. Von diesem Weg lässt sich die Politik seitdem durch nichts abbringen. Nicht durch die Warnungen zahlreicher Kinderärzte und -psychiater, die in umfangreichen Studien die Risiken für Kleinkinder durch zu frühe und zu lange Fremdbetreuung nachgewiesen haben. Nicht durch die bisher einzige flächendeckende Untersuchung zur Qualität der Krippen in Deutschland, die nur drei Prozent der Einrichtungen als gut bewertete, aber 85 Prozent als mittelmäßig und zwölf Prozent als schlecht. Nicht durch den Befund im Frühjahr 2016, wonach Schülerinnen und Schüler in deutschen Ganztagsschulen keine besseren Leistungen erzielen als jene in traditionellen Halbtagsschulen.
Der Aufschrei der Öffentlichkeit blieb bisher aus. Das ist wohl der größte Erfolg, den die Verfechter der neuen Familienpolitik verzeichnen können: Es ist ihnen gelungen, ihre Agenda als modern und alternativlos darzustellen, wer sich kritisch äußert, gilt schnell als reaktionär und frauenfeindlich. Dabei beklagen viele Frauen bereits jetzt den gesellschaftlichen Druck, im Beruf perfekt funktionieren zu müssen, obwohl die Last der Haushalts- und Erziehungsarbeit kaum abgenommen hat. Die Familienpolitik muss endlich wieder zu ihrer ureigensten Aufgabe zurückkehren: die Vertretung der Interessen von Familien, und zwar aller Familienmitglieder.

Das bedeutet insbesondere den Schutz des Familienlebens vor den Begehrlichkeiten einer auf Effizienz getrimmten, durchökonomisierten Gesellschaft. Das moderne Märchen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, dank flächendeckender Ganztagsbetreuung könnten sich Eltern im Berufsleben verwirklichen und gleichzeitig ein erfülltes Familienleben genießen, mag bei einigen Erwachsenen verfangen. Aber sicher nicht bei der kommenden, ganztagsbetreuten Generation – einer Generation, die in früher Kindheit die Rationierung von Elternliebe und Geborgenheit ertragen musste, und später den Verlust ihrer Freiheit

 

20.2.2017 Rainer Stadler

http://m.bpb.de/politik/innenpolitik/familienpolitik/236393/die-familie-wird-wirtschaftskompatibel-gemacht?pk_campaign=nl2017-02-23&pk_kwd=236393

Tags: Familienpolitik – Familienzerstörung

Kinder als Geschäft – Pflegefamilie – Jugendamt – Träger – gemeinnützige Gesellschaft

Jugendhilfe Eifel: Alles nur schöner Schein?

(Daleiden) Hat die Jugendhilfe Eifel gegen Kinderrechte verstoßen? Die Vorwürfe des Landesjugendamts gegen den privaten Träger wiegen schwer. Deswegen soll jetzt auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, könnte dies das Aus für die erst vor drei Jahren gegründete gemeinnützige GmbH bedeuten.
  • Alex und Sandra Mayer haben die Jugendhilfe Eifel aufgebaut. Jetzt steht die Daleidener Einrichtung gehörig unter Druck. Das Landesjugendamt fordert die Schließung. Das Foto wurde im März dieses Jahres aufgenommen. Foto: TV-Archiv/Frank Auffenberg Foto: Frank Auffenberg (aff) („TV-Upload Auffenberg“ <cci_repl)< span=““>
Daleiden. Fröhliche, glückliche junge Menschen in einem gemütlichen Zuhause inmitten einer intakten Natur – so zeigt ein Anfang des Jahres im SWR-Fernsehen ausgestrahlter Beitrag die von der Jugendhilfe Eifel in Daleiden betreuten Kinder und Jugendlichen. „Wir haben Kinder hier, die Schlimmes erlebt haben“, erklären die beiden Jugendhilfe-Gründer Alex und Sandra Mayer den Moderatoren, um dann zu erläutern, wie den traumatisierten Kindern von versierten Pädagogen und Erziehern geholfen wird.
Glaubt man dem rheinland-pfälzischen Landesjugendamt, gab es in der für zehn Kinder und Jugendliche ausgelegten Daleidener Jugendhilfeeinrichtung aber auch eine andere Seite der Medaille, die so gar nicht zur Selbstdarstellung des Trägers passen mag. Wie unserer Zeitung jetzt auf Anfrage bestätigt wurde, wurden von den Jugendämtern der Stadt Trier und des Kreises Trier-Saarburg schon vor einigen Tagen mehrere Kinder aus der Einrichtung herausgeholt.
Der ungewöhnlichen Maßnahme vorausgegangen war eine Info des Landesjugendamts. Nach Hinweisen hatte die Behörde das Daleidener Haus überprüft und war dabei offenbar auf zahlreiche Mängel gestoßen. „Es wurden ,pädagogische Maßnahmen\‘ praktiziert, die gegen Kinderrechte verstoßen“, sagte Behördensprecher Matthias Bolch unserer Zeitung. Zusätzlich seien auch Vorgaben der Betriebserlaubnis und gesetzliche Meldepflichten missachtet worden. Es war nicht das erste Mal, dass die Daleidener Einrichtung auffiel. „Es gab schon vor zwei Jahren Hinweise auf pädagogisch unangemessenes Verhalten“, sagt der Sprecher der Stadt Trier, Ralf Frühauf. Allerdings sei der zurückliegende und vom Träger selbst gemeldete Vorfall „nicht mit den aktuellen Mängeln zu vergleichen“, sagt Landesjugendamtssprecher Bolch.

Welche Vorwürfe konkret im Raum stehen, ist von den Jugendämtern nicht zu erfahren. Der Geschäftsführer der Jugendhilfe Eifel, Alex Mayer, spricht in diesem Zusammenhang von der beabsichtigten Bestrafung eines 12-jährigen Kindes durch eine Mitarbeiterin. Zu dieser Bestrafung – ein Tag bei Wasser und Brot – sei es aber nicht gekommen, weil Kolleginnen dies verhindert hätten. Beabsichtigt oder praktiziert – zwischen den Ausführungen des Trägers und der Wortwahl des Landesjugendamts klafft eine ziemliche Lücke.
Auch an anderer Stelle gehen die Schilderungen auseinander. Während Jugendhilfe-Eifel-Chef Alex Mayer unserer Zeitung sagte, der Mitarbeiterin, die mit der Wasser-und-Brot-Bestrafung gedroht habe, sei gekündigt worden, spricht das Landesjugendamt von mehreren Mitarbeiterinnen, denen wegen der bedenklichen pädagogischen Maßnahmen gekündigt worden sei. So oder so: Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde sind „die bislang erfolgten Maßnahmen nicht ausreichend“.
Hört sich das so an, als könnte der Träger die Missstände in Daleiden noch beheben, macht das Landesjugendamt auf TV-Anfrage deutlich, dass das Haus wohl keine Zukunft mehr hat. „Dem Träger wurde dringend geraten, die Einrichtung stillzulegen“, sagt Behördensprecher Matthias Bolch.
Daneben prüfe das Landesjugendamt den Widerruf der Betriebserlaubnis sowie weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen.
Geschäftsführer Alex Mayer kann das massive Vorgehen der Behörden nicht verstehen. Nach seinen Angaben hat es in den vergangenen zwei Wochen neun Überprüfungen gegeben, darunter auch von Bauaufsicht und Lebensmittelkontrolle, und alles sei okay gewesen. „Für uns war die Sache damit eigentlich erledigt“, sagt der Jugendhilfe-Eifel-Geschäftsführer.
Die Aufsichtsbehörden sehen das aber offenbar anders.

Extra

Die Jugendhilfe Eifel wurde vor drei Jahren von den Pädagogen Alex und Sandra Mayer gegründet. Die gemeinnützige Gesellschaft mit Hauptsitz in Daleiden (Eifelkreis Bitburg-Prüm) bietet laut Eigenwerbung an über 30 Standorten in Deutschland, Luxemburg, Belgien und der Türkei sogenannte familienanaloge Jugendhilfe im stationären Rahmen an. Hinzu kommen ambulante und therapeutische Hilfen. Laut Geschäftsführer Alex Mayer hat die Jugendhilfe 82 Mitarbeiter und bietet 110 Plätze für Kinder und Jugendliche an (Stand: März 2015). sey

Extra

Die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen steigen von Jahr zu Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts flossen 2013 für Kitas, Tagesmütter, Heimerziehung und Jugendarbeit 32,8 Milliarden Euro aus den Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden. Das waren zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Von den Ausgaben wurden bundesweit allein 4,7 Milliarden Euro für die Unterbringung junger Menschen in Heimen oder betreuten Wohngemeinschaften gezahlt. In Rheinland-Pfalz flossen in diesen Bereich laut Statistischem Bundesamt knapp 253 Millionen Euro. Nach Angaben des Landesjugendamts arbeiten in Rheinland-Pfalz 220 Träger im Bereich der stationären und teilstationären Jugendhilfe. 6000 Betreuungsplätze stehen in diesem Bereich für Kinder und Jugendliche zur Verfügung.

sey, 1.5.2015
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinlandpfalz/Heute-im-Trierischen-Volksfreund-Jugendhilfe-Eifel-Alles-nur-schoener-Schein;art806,4201476
Tags: Erziehung – Freier Träger – Pflegefamile –  Alexander Mayer – Kinderrechte – Menschenrechtsverletzung – Kinderhandel

Mama betreut, Papa blecht ? – Aufstand der Entrechteten Eltern – Symposium Wechselmodell . . .

Aufstand der Entrechteten

Mama betreut, Papa blecht? Immer mehr Trennungsväter wollen sich damit nicht mehr abfinden. Sie möchten mehr sein als nur Zahlmeister – und pochen auf eine Neuordnung des Unterhaltsrechts

 Zahlväter Besuchspapa
Uwe Reimann hätte stutzig werden können, nach der Geburt schon. Warum eigentlich wollte ihm die Mutter von Samuel* nicht das gemeinsame Sorgerecht geben? Sicher, sie waren nicht verheiratet. Aber spielt das heutzutage noch eine Rolle? Sie waren ja ohnehin eine Patchwork-Familie, Samuel, er, seine Lebensgefährtin und ihre beiden Töchter aus erster Ehe. Warum also sollte er für seinen Sohn nicht genauso verantwortlich sein?

Wenn Uwe Reimann heute an die Auseinandersetzungen denkt, kommt es ihm vor, als wäre alles schon vorgezeichnet gewesen. Denn das Familienidyll hielt nicht lange. Als Samuel vier Jahre alt war, brach die Beziehung auseinander. Reimann war raus. Aus dem Haus, das sie gemeinsam gekauft hatten und sich nun nicht mehr leisten konnten. Und aus dem Leben seines Sohnes. So jedenfalls fühlte es sich an für den Betriebswirt. Denn das, was er gern wollte, den gleichrangigen Umgang mit Samuel, dem er sich so nahe fühlte, wurde ihm vom Gericht verwehrt.

Dabei waren die Voraussetzungen dafür eigentlich ideal. Beide Elternteile leben gerade einmal einen Kilometer voneinander entfernt, der Kindergarten liegt genau auf der Hälfte der Strecke, und auch die Oma wohnt um die Ecke. Samuel hätte nicht einmal den Ortsteil wechseln müssen. Doch der Richter lehnte ab. Der Junge sei noch zu zart, befand er. Das von der Mutter vorgeschlagene Modell eines langen Wochenendes von Donnerstag zwölf Uhr bis Dienstag zwölf Uhr – alle zwei Wochen – schien ihm geeigneter.

Seitdem kämpft Reimann. Um das Sorgerecht. Um mehr Zeit mit seinem Sohn. Und gegen das System, das ihn aus seiner Sicht grob benachteiligt. Was hat die Politik nicht alles auf den Weg gebracht, um Väter stärker an der Erziehung ihrer Kinder zu beteiligen. Vätermonate. Elternzeit plus. Recht auf Teilzeit. Überall soll er ran, der neue Mann. Aber wenn es zur Trennung kommt, erfolgt plötzlich die Rolle rückwärts in die 50er-Jahre: Mutti betreut die Kinder, und Vati zahlt Unterhalt. „Residenzmodell“ nennt sich das im Unterhaltsrecht, und es bedeutet, dass Scheidungskinder ihren Lebensmittelpunkt in der Regel bei einem Elternteil haben. Der andere darf besuchen – und zahlen. Dass Eltern sich auch nach der Trennung gleichberechtigt um ihre Kinder kümmern, ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Für die Meldeämter gilt ein Erwachsener, der allein mit einem Kind zusammenwohnt, als alleinerziehend – egal, ob da noch ein zweiter Elternteil ist, der das Kind mitbetreut. Wie viele von den 1,6 Millionen Alleinerziehenden wirklich ganz allein auf sich gestellt sind, weiß niemand. Den Status „gemeinsam erziehend“ kennen weder das Melderecht noch die Kindergeldstelle oder das Steuerrecht. Den Alleinerziehenden-Freibetrag kann nur ein Elternteil beantragen. Selbst wenn beide beruflich zurückstecken, um sich gemeinsam um ihr Kind kümmern. Der andere Elternteil wird statistisch ausgeblendet.

So wie Uwe Reimann. 20 Tage im Monat lebt Samuel bei seiner Mutter, zehn bei ihm, plus die Hälfte der Ferien, das seien im Jahr 202 zu 163 Tage, rechnet Reimann vor. Trotzdem muss er den vollen Unterhalt zahlen. Für seine Ex, argwöhnt Reimann, sei das ein prima Modell. Mit dem Vater ihrer Töchter hat sie sich auf denselben Besuchsrhythmus geeinigt. „So hat sie zwei lange freie Wochenenden im Monat und den vollen Unterhalt von beiden Vätern.“

Klar sei er verbittert, sagt Reimann. Außer Anwalts- und Gerichtskosten ist ihm kaum mehr geblieben als das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden. Immerhin, das Sorgerecht hat er inzwischen, nachdem der Gesetzgeber ledige und verheiratete Väter 2013 gleichgestellt hat. Aber Reimann will mehr. Bei dem Verein „Väteraufbruch für Kinder“ engagiert er sich jetzt für das „Wechselmodell“, das für getrennt lebende Väter und Mütter gleich viel Betreuungszeit mit ihren Kindern vorsieht – und für eine Neuordnung des Unterhaltsrechts, das die tatsächlich geleistete Betreuungszeit mit dem Bar-Unterhalt verrechnet. Schließlich habe er ja auch Kosten, wenn sein Sohn bei ihm ist. „Der Kühlschrank muss voll sein, die Waschmaschine läuft doppelt so häufig, Ausflüge und Unternehmungen kosten, und die Miete fürs Kinderzimmer fällt sowieso an.“

„Die bestehende Praxis zementiert die traditionelle Rollenaufteilung und bestraft Väter, die nach einer Trennung mehr als ein 14-Tage-Wochenendpapa sein wollen“, sagt Hans-Georg Nelles. Er ist Vorstandsmitglied im „Bundesforum Männer“ und hat es sich zum Ziel gesetzt, am althergebrachten Bild des Zahlvaters zu rütteln. Für Väter-Lobbyisten wie Nelles und Reimann bedeutet mehr Gerechtigkeit zweierlei: mehr Betreuungszeit für Väter, dafür weniger Unterhaltszahlungen.

Doch der Weg dahin ist steinig. Im November letzten Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals anerkannt, dass es Fälle geben kann, in denen Eltern gemeinsam für den Unterhalt aufkommen müssen. Nämlich dann, wenn sie sich die Betreuung des gemeinsamen Kindes genau hälftig teilen. Doch schon bei einer 60:40-Aufteilung ist wieder allein eines der Elternteile – in der Regel der Vater – komplett zahlungspflichtig. Was die Neubewertung des Unterhaltsrechts angeht, ist der BGH damit auf halbem Wege stecken geblieben – und hat neue Ungerechtigkeiten erzeugt. „Aus rein finanzieller Sicht wäre es für Unterhaltspflichtige am sinnvollsten, die Arbeit mit den Kindern dem anderen Elternteil allein zu überlassen – ihn quasi zum Alleinerziehenden zu machen. Geld ersetzt aber keinen Elternteil“, sagt Markus Witt vom Verein „Väteraufbruch für Kinder“. „Eltern lieben ihre Kinder und wollen für sie da sein. Dafür werden sie durch die aktuellen familienrechtlichen Regelungen auch noch finanziell bestraft.“

In vielen Fällen befeuert die Hopp-oder-top-Rechtsprechung Konflikte zwischen getrennten Eltern noch zusätzlich. Denn wer kann schon wissen, ob der Vater, der die Hälfte der Woche mit seinem Kind verbringen will, eigentlich einfach nur keinen Unterhalt mehr zahlen will? Und wer sagt, dass die Mutter, die dies verhindern will, wirklich nur das Kindeswohl im Sinn hat und nicht in Wahrheit um ihre Einkünfte bangt?

Aus diesem Grund werben Organisationen wie der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) schon seit Langem für ein flexibleres Unterhaltsrecht, das ab einem Betreuungsanteil von 30 Prozent eine stufenweise Abschmelzung der Zahlungen vorsieht. Auch eine Online-Petition für das Wechselmodell hat der Verband auf den Weg gebracht. „Wir sind uns bewusst, dass diese Variante nicht für jeden Trennungsfall geeignet ist, wissen aber auch, dass in vielen Fällen dieses kindeswohlorientierte Modell von Elternteilen schlicht und einfach aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt wird“, sagt ISUV-Sprecher Claus Merten, selbst Fachanwalt für Familienrecht.

Die Politik scheint die Problematik inzwischen zu erkennen.

Am 4.Mai lädt das Bundesjustizministerium zu einem Symposium zum Thema „Unterhalt im Wechselmodell sowie bei erweitertem Umgang„.

Dazu sind auch Experten aus der Wissenschaft geladen. Hildegund Sünderhauf ist Professorin für Familienrecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg und befasst sich seit Jahren mit dem Wechselmodell. Weil es in Deutschland kaum Forschung dazu gibt, hat sie in einem dicken Wälzer rund 50 internationale Studien zur „paritätischen Doppelresidenz“, wie die gemeinsame Betreuung von Scheidungskindern auch genannt wird, ausgewertet. Mit einem frappierend eindeutigen Resultat: „Fast alle haben zum Ergebnis, dass es Kindern im Wechselmodell besser geht als in der Alleinbetreuung.“

93 Prozent von ihnen hätten empirischen Untersuchungen zufolge in der Rückschau angegeben, dass das Wechselmodell die bestmögliche Betreuungsform für sie gewesen sei, sagt Sünderhauf. Umgekehrt beklage die überwiegende Mehrheit der Kinder, die im klassischen „Residenzmodell“ aufgewachsen sei, dass sie den anderen Elternteil vermisst und gern häufiger gesehen hätten. „Natürlich“ sei es „der primäre Wunsch von allen Kindern, mit Mutter und Vater zusammenzuleben“, sagt sie: „Das Zweitbeste aber ist es, wenigstens mit beiden Eltern möglichst viel Kontakt zu haben, wenn sie schon nicht mehr als Familie zusammenleben wollen.“

Es brauche einen „gesellschaftlichen Impuls zu sagen: Wir finden es richtig, dass Mütter und Väter auch nach der Trennung aktiv für ihr Kind Verantwortung tragen“, sagt Sünderhauf. „Wir brauchen einen Common Sense, dass es unanständig ist, Trennungen auf dem Rücken der Kinder auszutragen und dem anderen Elternteil das Kind zu entziehen. In Skandinavien kann man sich in so einem Fall nicht mehr auf die Straße trauen!“

Anton B. würde diese Sätze wahrscheinlich unterschreiben. Der heute 20 Jahre alte Student war acht Jahre alt, als seine Eltern sich trennten, und sie taten etwas, was sich Bilderbuchautoren nicht besser hätten ausdenken können. Sie befragten Anton nach seinen Wünschen. Und sie stellten ihm eine Kinderpsychologin zur Seite, ihm in der schwierigen Phase beizustehen. „Ich wollte meinen Vater nicht nur am Wochenende sehen“, sagt Anton. „Und ich wollte keine ganze Woche von dem jeweils anderen getrennt sein.“

Antons Eltern setzten sich zusammen und entwickelten ein Modell, das allen Seiten gerecht werden sollte. Montag, Dienstag, Mittwochmorgen bei Mama, Mittwochnachmittag, Donnerstag und Freitag bei Papa, die Wochenenden im Wechsel. Ferien und Feiertage wurden geteilt: Weihnachten bei Mama, Ostern bei Papa, im nächsten Jahr umgekehrt. „Anton hat das gemacht wie ein Uhrwerk“, sagt seine Mutter Anke. „Er wusste die Zeiten manchmal besser als wir.“ Als Anton 14 wurde, haben die Eltern ihm freigestellt, ob er etwas ändern wollte, schließlich hatte er da das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Doch Anton wollte alles so lassen, wie es war. Die Hälfte der Zeit bei Mama und ihrem neuen Mann. Die andere Hälfte bei Papa, seiner neuen Frau und dem kleinen Bruder. „Es erschien einfach als das natürlichste Modell“, sagt er heute. „Es war eine gute Entscheidung.“

Das sieht auch Anke B. so. Dass sie und ihr Ex-Partner sich gleichberechtigt um Anton kümmern würden, stand für sie nie infrage. Doch das Loslassen fiel ihr dann doch schwer. „Das erste Weihnachtsfest ohne Anton war hart“, sagt Anke B. „Aber man wächst da rein. Ich musste lernen, darauf zu vertrauen, dass der andere mit dem Kind schon alles richtig macht – trotz des Streits, den wir Eltern untereinander hatten.“ Dass beide keine finanziellen Ansprüche aneinander stellten, habe die Situation zusätzlich entspannt, sagt Anke B. „Ich hätte mich nicht gern um zehn Euro gestritten. Ich habe meine Unabhängigkeit immer sehr geschätzt.“

Und wenn sich Eltern nicht gütlich einigen können wie die von Anton? Wenn sie streiten, um jede Stunde mit dem Kind, um jeden Euro Unterhalt? Vielen Richtern falle es zunehmend schwer, einen Elternteil einfach „auszusortieren“, sagt Hildegund Sünderhauf. „Sie sagen oft: Wir haben hier zwei voll kompetente, tolle Eltern. Beide sind liebevoll, zugewandt, haben Ressourcen.“ Es herrsche quasi Punktgleichheit. „Und dann wird ein kleines Detail an den Haaren herbeigezogen, das die Waagschale wieder in die eine Richtung kippen lässt.“ Und damit werde eine Entscheidung gerechtfertigt, die gravierende Folgen habe. Viele Eltern stritten sich aus Angst: aus Angst, das Kind zu verlieren, aus Angst, aus seinem Leben herausgedrängt zu werden oder keine maßgebliche Rolle mehr spielen zu können. „Und diese Angst führt zu Eskalation“, sagt Sünderhauf. Auch deshalb sollten Richter ihrer Meinung nach die Möglichkeit haben, das Wechselmodell anzuordnen – auch gegen den Willen eines Elternteils.

In der Politik will sich bisher aber kaum jemand so weit aus dem Fenster lehnen. Paul Lehrieder (CSU), Vorsitzender des Familienausschusses im Bundestag, hat jetzt erst einmal ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, das Auskunft darüber geben soll, welche Auswirkungen die verschiedenen Umgangsmodelle langfristig auf die betroffenen Scheidungskinder haben. Ergebnisse sind frühestens in zweieinhalb Jahren zu erwarten. Aber Lehrieder will sich auch nicht drängen lassen. „Was gerecht ist und den Familien hilft, können wir wohlwollend prüfen. Aber in erster Linie muss es um das Kindeswohl gehen, nicht darum, wie Mütter oder Väter sich fühlen.“ Dass es zumindest in Sachen Unterhaltsrecht Handlungsbedarf gibt, scheint in der Union aber unbestritten zu sein. „Es entspricht der Lebenswirklichkeit, dass viele Elternteile auch nach einer Trennung weiter die Verantwortung für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder teilen wollen“, sagt Sabine Sütterlin-Waack, zuständig für Fragen des Unterhaltsrechts.

Anke B. sagt jedenfalls, sie würde alles jederzeit wieder so machen. Als es neulich darum ging, gemeinsam zu überlegen, wie man Antons Studium wuppen kann, da saßen sie zu fünft an einem Tisch: Vater, Mutter, die neuen Lebenspartner und Anton. „Und dann kann man in so einer Runde auch mal sagen: Es war eine harte Zeit, aber es war gut.“

*Name geändert
Artikel vom / Ausgabe 15 / Seite 6
http://www.welt.de/print/wams/politik/article139419584/Aufstand-der-Entrechteten.html

Tags:  Zahlväter – Zahlpapa – Zahlpapi – Unterhalt – vaterlose Gesellschaft – Reform – Besuchskontakt – Doppelresidenz