Inobhutnahmen – 40 Milliarden Steuergelder € kostet die Kinder- und Jugendhilfe

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Unbegleitete Flüchtlingskinder: Daten, Zahlen, Kosten


Inobhutnahmen 2014 - Jugendamt
Inobhutnahmen 2014 – Jugendamt

Staatliche Betreuung und Versorgung von Kindern ist teuer: Annähernd 40 Milliarden € kostet die Kinder- und Jugendhilfe die öffentliche Hand in Deutschland. Damit haben sich die Kosten in den letzten 10-15 Jahren in etwa verdoppelt. Vor allem die chronisch klammen Kommunen ächzen unter der finanziellen Last.

Ein Grund für die Verdoppelung ist der massive Ausbau der Kinderbetreuung, der politisch forcierte Wandel hin zu einer „Institutionenkindheit“: Eltern sollen ihre Kinder von klein auf in „professionelle Hände“ geben, weil sie zuhause angeblich nicht die nötige Förderung erhalten.

Um diese These zu legitimieren, wurde mit großem medialen Echo vielfach ein Zerrbild gezeichnet von Kindern, die in Familien verwahrlosen wie etwa die tragischen Fälle von Kindesmisshandlung (z.B. Lea-Sophie 2007) zeigen sollten (1). Den Jugendämtern wurde „Versagen“ attestiert, worauf diese reagierten, indem sie Kinder schneller der Obhut ihrer Eltern entzogen. In der Folge ist Zahl der „Herausnahmen“ und „Inobhutnahmen“ sprunghaft gestiegen (2).

Nach solchen „vorläufigen Schutzmaßnahmen“ müssen Kinder in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht werden, wenn es nicht möglich erscheint, sie ihren Eltern zu lassen. Das betrifft vor allem Kinder, deren Eltern sich getrennt haben: Fast die Hälfte der Heimerziehungsmaßnahmen gilt Kindern von Alleinerziehenden,  ein weiteres Viertel betrifft Kinder, deren Eltern mit einem neuen Partner zusammenleben. Weniger als ein Fünftel der Heimkinder kommt aus Kernfamilien, die offenbar seltener öffentliche Erziehungshilfen für Kinder erforderlich machen. Beim restlichen Zehntel der Kinder sind die Eltern „unbekannt“ (3). Diese Kategorie erscheint zunächst rätselhaft, wird aber verständlich, wenn man die Fälle von sogenannter „Unversorgtheit“ junger Menschen betrachtet. Sie tragen maßgeblich zum jüngsten Boom der „Hilfen zur Erziehung“ bei. Nach den jüngsten Zahlen (für 2014) haben diese Hilfen einen neuen Höchststand erreicht (4). Vor allem in der Altersgruppe der 15-18-Jährigen Jungen hat die Zahl dieser Fälle sprunghaft zugenommen; hier ist ihr Anteil an den Heimunterbringungen innerhalb weniger Jahre von 20% (2010) auf 40% (2014) gestiegen (5). Offensichtlich handelt es sich hier meist um „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, deren Zahl sprunghaft angestiegen ist (6).

Für diese Annahme spricht, dass die Zahl der jungen Menschen in den Heimen, die „zuhause kein Deutsch sprechen“ stark zugenommen hat: Ihr Anteil an den männlichen Heimbewohnern ist von 15,5% auf 28,9% gestiegen. Bei den weiblichen Heimbewohnern  hat er nur leicht (von 12,1% auf 14,7%) zugenommen, was das Bild einer vorwiegend „männlichen Migration“ bestätigt. Auffällig ist, dass die Gruppe der 16- und 17-Jährigen für die Zunahme ausschlaggebend ist: Im Jahr 2014 entfielen mehr als die Hälfte der neu gewährten Heimerziehungsmaßnahmen auf diese beiden Altersjahre junger Männer (7).

Das wirft Fragen auf, nicht zuletzt nach den Altersangaben von Migranten, denen oft zuverlässige Ausweisdokumente fehlen. Polizisten und Behördenmitarbeiter berichten von widersprüchlichen Altersangaben, je nach Opportunität. Auch werden medizinische Untersuchungen (z. B. Röntgen der Knochen), die das tatsächliche Alter verifizieren könnten, abgelehnt (8). Die Kosten dieser sehr speziellen Form von „Erziehungshilfen“ werden kaum beachtet, obwohl jeder Heimplatz mehrere tausend Euro im Monat kostet.

Die Heimerziehung zeigt damit exemplarisch, wie teuer es ist, wenn der Staat an die Stelle der Familie tritt. Im Vergleich zu solchen Kosten ist das 150-Euro-Betreuungsgeld ein Klecker-Betrag. Aber selbst das wollten viele Politiker, sekundiert vom BVerG und etlichen Medien, den „Normalfamilien“ wieder streichen. Stattdessen sollen die Normalfamilien für immer mehr Staatsbetreuung zahlen, nun auch die von zugewanderten (Halb)Erwachsenen aus fernen Ländern. Das ist die Logik eines Neo-Etatismus, der sich gegen jeden Zweifel selbst immunisiert. Für seine Gläubigen dient jedes Problem nur als neuer Beweis dafür, dass noch mehr Staat benötigt wird. Man darf sich fragen: Wohin führt solch eine Logik? Zu mehr Freiheit sicher nicht.


(1)  In der Betroffenheit über die schockierenden Einzelfälle wurden die positiven Trendzahlen vergessen, die einen längerfristigen deutlichen Rückgang der Kindesmisshandlungen zeigten. Eingehender hierzu: http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2014/02/15/artikel/kindstoetungen-schockierende-einzelfaelle-aber-ruecklaeufige-zahlen.html.
(2)  Vgl. „Herausnahmen von Kindern im Zeitvergleich“, Abbildung ebd.
(3)  Vgl. Heimerziehung in Deutschland: Mehr als zwei von drei Fällen geht die Scheidung der Eltern voraus, Abbildung in: i-DAF-Nachricht der Woche, 2014/6, 16.03.2014, http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2014/03/16/artikel/kinderarmut-hauptgrund-ist-die-trennung-der-eltern.html.
(4)  Sandra Fendrich/Agathe Tabel: Hilfen zur Erziehung auf neuem Höchststand – eine Spurensuche, S. 2-5, in: Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe, Dezember 2015 Heft Nr. 3/15 18. Jg., S. 2.
(5)  Ebd., S. 4.
(6)  Siehe hierzu: Mehr „Inobhutnahmen“ durch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Abbildung).
(7)  Sandra Fendrich/Agathe Tabel: Hilfen zur Erziehung auf neuem Höchststand, a.a.O., S. 3.
(8)  Gegen diese Verfahren wird ihre mangelnde Exaktheit angeführt. Aber selbst näherungsweise Einschätzungen des Alters könnten helfen, bestimmte Missbräuche aufzudecken. Aufschlussreich hierzu: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/medizinische-altersbestimmung-entscheidet-ueber-fluechtlingsschicksale–108690012.html.
Nachricht des Monats, 2016 / 2, 23.02.2016
Tags: UMF – Staatserziehung – staatliche Erziehung – Kinderheim – Heimkinder – Familienrecht –  Jugendamt Statistik – Sorgerecht

Kinder als Geschäft – Pflegefamilie – Jugendamt – Träger – gemeinnützige Gesellschaft

Jugendhilfe Eifel: Alles nur schöner Schein?

(Daleiden) Hat die Jugendhilfe Eifel gegen Kinderrechte verstoßen? Die Vorwürfe des Landesjugendamts gegen den privaten Träger wiegen schwer. Deswegen soll jetzt auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, könnte dies das Aus für die erst vor drei Jahren gegründete gemeinnützige GmbH bedeuten.
  • Alex und Sandra Mayer haben die Jugendhilfe Eifel aufgebaut. Jetzt steht die Daleidener Einrichtung gehörig unter Druck. Das Landesjugendamt fordert die Schließung. Das Foto wurde im März dieses Jahres aufgenommen. Foto: TV-Archiv/Frank Auffenberg Foto: Frank Auffenberg (aff) („TV-Upload Auffenberg“ <cci_repl)< span=““>
Daleiden. Fröhliche, glückliche junge Menschen in einem gemütlichen Zuhause inmitten einer intakten Natur – so zeigt ein Anfang des Jahres im SWR-Fernsehen ausgestrahlter Beitrag die von der Jugendhilfe Eifel in Daleiden betreuten Kinder und Jugendlichen. „Wir haben Kinder hier, die Schlimmes erlebt haben“, erklären die beiden Jugendhilfe-Gründer Alex und Sandra Mayer den Moderatoren, um dann zu erläutern, wie den traumatisierten Kindern von versierten Pädagogen und Erziehern geholfen wird.
Glaubt man dem rheinland-pfälzischen Landesjugendamt, gab es in der für zehn Kinder und Jugendliche ausgelegten Daleidener Jugendhilfeeinrichtung aber auch eine andere Seite der Medaille, die so gar nicht zur Selbstdarstellung des Trägers passen mag. Wie unserer Zeitung jetzt auf Anfrage bestätigt wurde, wurden von den Jugendämtern der Stadt Trier und des Kreises Trier-Saarburg schon vor einigen Tagen mehrere Kinder aus der Einrichtung herausgeholt.
Der ungewöhnlichen Maßnahme vorausgegangen war eine Info des Landesjugendamts. Nach Hinweisen hatte die Behörde das Daleidener Haus überprüft und war dabei offenbar auf zahlreiche Mängel gestoßen. „Es wurden ,pädagogische Maßnahmen\‘ praktiziert, die gegen Kinderrechte verstoßen“, sagte Behördensprecher Matthias Bolch unserer Zeitung. Zusätzlich seien auch Vorgaben der Betriebserlaubnis und gesetzliche Meldepflichten missachtet worden. Es war nicht das erste Mal, dass die Daleidener Einrichtung auffiel. „Es gab schon vor zwei Jahren Hinweise auf pädagogisch unangemessenes Verhalten“, sagt der Sprecher der Stadt Trier, Ralf Frühauf. Allerdings sei der zurückliegende und vom Träger selbst gemeldete Vorfall „nicht mit den aktuellen Mängeln zu vergleichen“, sagt Landesjugendamtssprecher Bolch.

Welche Vorwürfe konkret im Raum stehen, ist von den Jugendämtern nicht zu erfahren. Der Geschäftsführer der Jugendhilfe Eifel, Alex Mayer, spricht in diesem Zusammenhang von der beabsichtigten Bestrafung eines 12-jährigen Kindes durch eine Mitarbeiterin. Zu dieser Bestrafung – ein Tag bei Wasser und Brot – sei es aber nicht gekommen, weil Kolleginnen dies verhindert hätten. Beabsichtigt oder praktiziert – zwischen den Ausführungen des Trägers und der Wortwahl des Landesjugendamts klafft eine ziemliche Lücke.
Auch an anderer Stelle gehen die Schilderungen auseinander. Während Jugendhilfe-Eifel-Chef Alex Mayer unserer Zeitung sagte, der Mitarbeiterin, die mit der Wasser-und-Brot-Bestrafung gedroht habe, sei gekündigt worden, spricht das Landesjugendamt von mehreren Mitarbeiterinnen, denen wegen der bedenklichen pädagogischen Maßnahmen gekündigt worden sei. So oder so: Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde sind „die bislang erfolgten Maßnahmen nicht ausreichend“.
Hört sich das so an, als könnte der Träger die Missstände in Daleiden noch beheben, macht das Landesjugendamt auf TV-Anfrage deutlich, dass das Haus wohl keine Zukunft mehr hat. „Dem Träger wurde dringend geraten, die Einrichtung stillzulegen“, sagt Behördensprecher Matthias Bolch.
Daneben prüfe das Landesjugendamt den Widerruf der Betriebserlaubnis sowie weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen.
Geschäftsführer Alex Mayer kann das massive Vorgehen der Behörden nicht verstehen. Nach seinen Angaben hat es in den vergangenen zwei Wochen neun Überprüfungen gegeben, darunter auch von Bauaufsicht und Lebensmittelkontrolle, und alles sei okay gewesen. „Für uns war die Sache damit eigentlich erledigt“, sagt der Jugendhilfe-Eifel-Geschäftsführer.
Die Aufsichtsbehörden sehen das aber offenbar anders.

Extra

Die Jugendhilfe Eifel wurde vor drei Jahren von den Pädagogen Alex und Sandra Mayer gegründet. Die gemeinnützige Gesellschaft mit Hauptsitz in Daleiden (Eifelkreis Bitburg-Prüm) bietet laut Eigenwerbung an über 30 Standorten in Deutschland, Luxemburg, Belgien und der Türkei sogenannte familienanaloge Jugendhilfe im stationären Rahmen an. Hinzu kommen ambulante und therapeutische Hilfen. Laut Geschäftsführer Alex Mayer hat die Jugendhilfe 82 Mitarbeiter und bietet 110 Plätze für Kinder und Jugendliche an (Stand: März 2015). sey

Extra

Die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen steigen von Jahr zu Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts flossen 2013 für Kitas, Tagesmütter, Heimerziehung und Jugendarbeit 32,8 Milliarden Euro aus den Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden. Das waren zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Von den Ausgaben wurden bundesweit allein 4,7 Milliarden Euro für die Unterbringung junger Menschen in Heimen oder betreuten Wohngemeinschaften gezahlt. In Rheinland-Pfalz flossen in diesen Bereich laut Statistischem Bundesamt knapp 253 Millionen Euro. Nach Angaben des Landesjugendamts arbeiten in Rheinland-Pfalz 220 Träger im Bereich der stationären und teilstationären Jugendhilfe. 6000 Betreuungsplätze stehen in diesem Bereich für Kinder und Jugendliche zur Verfügung.

sey, 1.5.2015
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinlandpfalz/Heute-im-Trierischen-Volksfreund-Jugendhilfe-Eifel-Alles-nur-schoener-Schein;art806,4201476
Tags: Erziehung – Freier Träger – Pflegefamile –  Alexander Mayer – Kinderrechte – Menschenrechtsverletzung – Kinderhandel

Kinderarbeit war damals legal – Jedoch keine Pensionsversicherung

Martinsbühel in Tirol

Ort: Zirl
Ort: Zirl –

Arbeit von Tiroler Heimkindern war legal

Ein aktueller Bericht des Landes Tirol zeigt die Missstände eines Tiroler Jugendheims auf. Sein ernüchterndes Ergebnis: Damals war alles im legalen Rahmen. Ein Prüfbericht aus dem Jahr 1960 stellt das infrage

Innsbruck – Wenn Adelheid Färber heute an ihre Kindheit im Heim denke, könne sie das halbwegs abgeklärt, sie möchte sich nicht mehr als Opfer sehen. Und dennoch beschäftigen sie diese Jahre bis heute. Färber verbrachte ihr achtes bis 16. Lebensjahr im Kinderheim Martinsbühel der Benediktinerinnen in Zirl in Tirol – eines der Heime, gegen das schwere Vorwürfe wegen Kinderarbeit und Gewalt erhoben werden.

Die heute 43-Jährige spricht von „struktureller, verbaler, psychischer, physischer und sexueller Gewalt“, die sie und andere Kinder in dieser Einrichtung erlebt hätten. Sie erzählt von unbezahlter Schwerstarbeit im landwirtschaftlichen Großbetrieb, in dem es kein Personal gegeben habe und von täglichem Kochen, Schrubben, Putzen. Auch sei sie für die Betreuung behinderter Kinder herangezogen worden. Sie erzählt von nacktem Strafestehen, Mädchen, die von Schwestern aufgrund ihrer Brustgröße verhöhnt wurden und von Übergriffen.

Über ein anderes betroffenes Heim, St. Martin in Schwaz in Tirol, stellte am Freitag Landesrätin Christine Baur (Grüne) den ersten Bericht der landesinternen Arbeitsgruppe „Arbeit in Heimen“  vor. Das Land Tirol hat sich 2010 offiziell zu verschiedenen Formen von Gewalt und Missbrauch in Tiroler Kinder- und Jugendheimen bekannt und eine historische Aufarbeitung eingeleitet.

Legale Heimarbeit

Für den nun vorliegenden Bericht wurden vorhandene historische Unterlagen durchgearbeitet und 89 Frauen befragt, die sich bei der Opferschutzstelle gemeldet hatten. Beschwerden hinsichtlich der Arbeit und Fürsorgeerziehung fallen in die Jahre zwischen 1953 und 1987. Das für die Betroffenen ernüchternde Ergebnis: Die Heimerziehung habe in einem damals legalen Rahmen stattgefunden.

„Die Maßstäbe in der Pädagogik legten fest, Jugendliche mittels Arbeit und Disziplin zu erziehen“, sagt Baur. Darüber hinaus könne der Vorwurf der Kinderarbeit widerlegt werden: Alle dort untergebrachten Mädchen seien über 14 Jahre alt gewesen und für ihre Arbeit mit wöchentlich 15 Schilling und der Möglichkeit auf einen Bonus entlohnt worden.

Nähere Auskunft über Vorwürfe der Kinderarbeit für Firmen wie Darbo und Swarovski gibt der Bericht nicht. „Ohne die Erinnerungen der Heimbewohnerinnen entkräften zu wollen, dokumentieren Berichte aus den Jahren 1960, 1977 und 1987, dass einerseits für die dort erbrachten Arbeitsleistungen Entgelte ausbezahlt wurden, andererseits für jedes Mädchen bei der Aufnahme in das Heim ein sogenanntes ‚Zöglingskonto‘ für alle künftigen Einnahmen und Ausgaben des Mädchens eröffnet wurde“, fasste das Amt der Landesregierung zusammen.

In einem Finanzprüfbericht des Landes aus 1960, der dem ­Standard vorliegt, wurden jedoch schwere Mängel in der Buchhaltung des Kinderheims St. Martin festgestellt. Konkret seien Einnahmen aus Ernteeinsätzen der Mädchen nicht verbucht, sondern in bar in einem Panzerschrank verwahrt worden. Den jungen Frauen sei der ihnen zustehende Anteil nicht ausbezahlt worden.

Nicht pensionsversichert

Fest steht, dass viele Frauen und Männer, die über Heime einer oft verpflichtenden Erwerbstätigkeit nachkamen, diese heute nicht als Pensionsversicherungsjahre angerechnet bekommen. Schon der damals zuständige Landesrat Gerhard Reheis habe Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) die Problematik geschildert. Die Antwort: Für eine beitragsfreie Anrechnung von Ersatzzeiten sei eine Gesetzesänderung notwendig – und diese in Zeiten von Budgetkonsolidierung und Einsparungsmaßnahmen nicht möglich.

„Das Allerwichtigste ist aber, dass wir in die Zukunft schauen, damit all so etwas nicht mehr passieren kann. Denn die heutige Situation ist zwar besser, aber auch noch nicht ideal“, sagt Baur.

(Katharina Mittelstaedt, DER STANDARD, 16./17.11.2013)

http://derstandard.at/1381372279821/Arbeit-von-Tiroler-Heimkindern-war-legal