Inobhutnahmen – 40 Milliarden Steuergelder € kostet die Kinder- und Jugendhilfe

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Unbegleitete Flüchtlingskinder: Daten, Zahlen, Kosten


Inobhutnahmen 2014 - Jugendamt
Inobhutnahmen 2014 – Jugendamt

Staatliche Betreuung und Versorgung von Kindern ist teuer: Annähernd 40 Milliarden € kostet die Kinder- und Jugendhilfe die öffentliche Hand in Deutschland. Damit haben sich die Kosten in den letzten 10-15 Jahren in etwa verdoppelt. Vor allem die chronisch klammen Kommunen ächzen unter der finanziellen Last.

Ein Grund für die Verdoppelung ist der massive Ausbau der Kinderbetreuung, der politisch forcierte Wandel hin zu einer „Institutionenkindheit“: Eltern sollen ihre Kinder von klein auf in „professionelle Hände“ geben, weil sie zuhause angeblich nicht die nötige Förderung erhalten.

Um diese These zu legitimieren, wurde mit großem medialen Echo vielfach ein Zerrbild gezeichnet von Kindern, die in Familien verwahrlosen wie etwa die tragischen Fälle von Kindesmisshandlung (z.B. Lea-Sophie 2007) zeigen sollten (1). Den Jugendämtern wurde „Versagen“ attestiert, worauf diese reagierten, indem sie Kinder schneller der Obhut ihrer Eltern entzogen. In der Folge ist Zahl der „Herausnahmen“ und „Inobhutnahmen“ sprunghaft gestiegen (2).

Nach solchen „vorläufigen Schutzmaßnahmen“ müssen Kinder in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht werden, wenn es nicht möglich erscheint, sie ihren Eltern zu lassen. Das betrifft vor allem Kinder, deren Eltern sich getrennt haben: Fast die Hälfte der Heimerziehungsmaßnahmen gilt Kindern von Alleinerziehenden,  ein weiteres Viertel betrifft Kinder, deren Eltern mit einem neuen Partner zusammenleben. Weniger als ein Fünftel der Heimkinder kommt aus Kernfamilien, die offenbar seltener öffentliche Erziehungshilfen für Kinder erforderlich machen. Beim restlichen Zehntel der Kinder sind die Eltern „unbekannt“ (3). Diese Kategorie erscheint zunächst rätselhaft, wird aber verständlich, wenn man die Fälle von sogenannter „Unversorgtheit“ junger Menschen betrachtet. Sie tragen maßgeblich zum jüngsten Boom der „Hilfen zur Erziehung“ bei. Nach den jüngsten Zahlen (für 2014) haben diese Hilfen einen neuen Höchststand erreicht (4). Vor allem in der Altersgruppe der 15-18-Jährigen Jungen hat die Zahl dieser Fälle sprunghaft zugenommen; hier ist ihr Anteil an den Heimunterbringungen innerhalb weniger Jahre von 20% (2010) auf 40% (2014) gestiegen (5). Offensichtlich handelt es sich hier meist um „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, deren Zahl sprunghaft angestiegen ist (6).

Für diese Annahme spricht, dass die Zahl der jungen Menschen in den Heimen, die „zuhause kein Deutsch sprechen“ stark zugenommen hat: Ihr Anteil an den männlichen Heimbewohnern ist von 15,5% auf 28,9% gestiegen. Bei den weiblichen Heimbewohnern  hat er nur leicht (von 12,1% auf 14,7%) zugenommen, was das Bild einer vorwiegend „männlichen Migration“ bestätigt. Auffällig ist, dass die Gruppe der 16- und 17-Jährigen für die Zunahme ausschlaggebend ist: Im Jahr 2014 entfielen mehr als die Hälfte der neu gewährten Heimerziehungsmaßnahmen auf diese beiden Altersjahre junger Männer (7).

Das wirft Fragen auf, nicht zuletzt nach den Altersangaben von Migranten, denen oft zuverlässige Ausweisdokumente fehlen. Polizisten und Behördenmitarbeiter berichten von widersprüchlichen Altersangaben, je nach Opportunität. Auch werden medizinische Untersuchungen (z. B. Röntgen der Knochen), die das tatsächliche Alter verifizieren könnten, abgelehnt (8). Die Kosten dieser sehr speziellen Form von „Erziehungshilfen“ werden kaum beachtet, obwohl jeder Heimplatz mehrere tausend Euro im Monat kostet.

Die Heimerziehung zeigt damit exemplarisch, wie teuer es ist, wenn der Staat an die Stelle der Familie tritt. Im Vergleich zu solchen Kosten ist das 150-Euro-Betreuungsgeld ein Klecker-Betrag. Aber selbst das wollten viele Politiker, sekundiert vom BVerG und etlichen Medien, den „Normalfamilien“ wieder streichen. Stattdessen sollen die Normalfamilien für immer mehr Staatsbetreuung zahlen, nun auch die von zugewanderten (Halb)Erwachsenen aus fernen Ländern. Das ist die Logik eines Neo-Etatismus, der sich gegen jeden Zweifel selbst immunisiert. Für seine Gläubigen dient jedes Problem nur als neuer Beweis dafür, dass noch mehr Staat benötigt wird. Man darf sich fragen: Wohin führt solch eine Logik? Zu mehr Freiheit sicher nicht.


(1)  In der Betroffenheit über die schockierenden Einzelfälle wurden die positiven Trendzahlen vergessen, die einen längerfristigen deutlichen Rückgang der Kindesmisshandlungen zeigten. Eingehender hierzu: http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2014/02/15/artikel/kindstoetungen-schockierende-einzelfaelle-aber-ruecklaeufige-zahlen.html.
(2)  Vgl. „Herausnahmen von Kindern im Zeitvergleich“, Abbildung ebd.
(3)  Vgl. Heimerziehung in Deutschland: Mehr als zwei von drei Fällen geht die Scheidung der Eltern voraus, Abbildung in: i-DAF-Nachricht der Woche, 2014/6, 16.03.2014, http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2014/03/16/artikel/kinderarmut-hauptgrund-ist-die-trennung-der-eltern.html.
(4)  Sandra Fendrich/Agathe Tabel: Hilfen zur Erziehung auf neuem Höchststand – eine Spurensuche, S. 2-5, in: Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe, Dezember 2015 Heft Nr. 3/15 18. Jg., S. 2.
(5)  Ebd., S. 4.
(6)  Siehe hierzu: Mehr „Inobhutnahmen“ durch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Abbildung).
(7)  Sandra Fendrich/Agathe Tabel: Hilfen zur Erziehung auf neuem Höchststand, a.a.O., S. 3.
(8)  Gegen diese Verfahren wird ihre mangelnde Exaktheit angeführt. Aber selbst näherungsweise Einschätzungen des Alters könnten helfen, bestimmte Missbräuche aufzudecken. Aufschlussreich hierzu: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/medizinische-altersbestimmung-entscheidet-ueber-fluechtlingsschicksale–108690012.html.
Nachricht des Monats, 2016 / 2, 23.02.2016
Tags: UMF – Staatserziehung – staatliche Erziehung – Kinderheim – Heimkinder – Familienrecht –  Jugendamt Statistik – Sorgerecht

Sinnlos – 2. verpflichtendes Kindergartenjahr ab Herbst 2018!

1. Das Geld könnte wesentlich sinnvoller z.B. für Integration u. a. verwendet werden.
Das 2. verpflichtende Kindergartenjahr (ursprüngliche Forderung von Glawischnig) ist meiner Meinung nach völlig sinnlos
, wenn man in einigen islamistischen Kindergarten sowieso kein Deutsch lernt und auch gar kein Lehrplan vorgesehen ist.

Des weiteren ist diese Verpflichtung für viele Kinder nur eine reine Steuergeldverschwendung und auch ein Eingriff in die Privatsphäre. Die Kinder werden zum staatlichen Eigentum und ein Jahr ihrer Kindheit, wo sie durch Vater und Mutter wesentlich geprägt werden, wird ihnen genommen.
Warum die Familienministerin Sophie Karmasin  keine Wahlfreiheit lässt und dies für ALLE Kinder verpflichtend sein muss verstehen viele Eltern und sogar ÖVP Mitglieder bis heute nicht? 

Symbolbild: Sebastian Kurz – Sophie Karmasin

2. verpflichtende Kindergartenjahr ist kontraproduktiv 
Dieses sinnlose verschwenden von Millionen an Steuergelder könnte für die Integration und Erstellung eines KIGA-Lehrlpan und Deutsch-Kursen wesentlich sinnvoller verwendet werden.

Admin Familie & Familienrecht, 17-7-2017

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Artikel:

ÖVP-Kritik an Kindergartenjahr in Wien

Ab Herbst 2018 soll es ein verpflichtendes zweites Kindergartenjahr geben. ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin hat beim ersten Jahr Mängel in Wien kritisiert, die Stadt Wien hat diese Vorwürfe zurückgewiesen.

Auf die Einführung des zweiten Gratis-Kindergartenjahrs hatte Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) gepocht und auf das Regierungsprogramm verwiesen. Ihrem Büro zufolge wurde der ÖVP Anfang Juni ein Gesetzesvorschlag hierzu übermittelt. Die letzte Umsetzungsmöglichkeit sehe sie bei der Ausformulierung der im Finanzausgleich beschlossenen Aufgabenorientierung im Kindergartenbereich, die im September vorliegen soll.

„Klar ist bereits jetzt: Das zweite Gratis-Kindergartenjahr wird kommen, ebenso wie der weitere Ausbau der Kinderbetreuungsplätze“, hieß es von Familienministerin Karmasin. Sie ortete jedoch Mängel beim ersten Gratis-Kindergartenjahr in Wien. Nur 95 Prozent der Fünfjährigen würden hier eine Einrichtung besuchen, damit sei Wien Schlusslicht bei der Umsetzung des ersten verpflichtenden Kindergartenjahres: „Wenn die Stadt Wien den verpflichtenden Besuch nicht kontrolliert, nützen auch Gesetze nichts.“

Stadt: Quote inzwischen bei 97 Prozent

Die von Karmasin genannten Zahlen stammen aus der Statistik für das Kindergartenjahr 2015/2016. Spitzenreiter waren Vorarlberg und Kärnten mit einer Quote von über 99 Prozent bei den Fünfjährigen. In Wien als größtem Ballungsraum gebe es „auch mehr Menschen mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen, zum Beispiel durch Behinderungen, Kinderbetreuung im Ausland oder einen vorzeitigen Schulbesuch“, heißt es aus dem Büro des zuständigen Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ). Es seien in Wien also mehr Kinder von der Kindergartenpflicht ausgenommen.

Der Stadt zufolge haben sich die Zahlen im aktuellen Kindergarten-Jahr auch verbessert: Inzwischen absolvieren demnach in Wien 97 Prozent der Kinder das verpflichtende Kindergartenjahr. Wenn man die vorzeitigen Schulbesuche berücksichtigt, sogar 98 Prozent. Aus Czernohorszkys Büro werden als Grund für den Zuwachs auch die rascheren Kontrollen genannt, nach der Kritik des Stadtrechnungshofs Anfang des Jahres – mehr dazu in Stadt-RH: Kritik an Kindergartenpflicht-Kontrollen.

Wer sein Kind ohne Grund nicht in den Kindergarten schickt, wird zunächst angeschrieben. Dann folgen persönliche Gespräche und erst dann eine Geldstrafe. Rund 200 solcher Fälle gibt es laut Stadt jährlich.

 

Islam-Schule – Protz-Kindergarten pleite – MA 10 Förderungen

„Protz-Kindergarten“ ist pleite

Schulbetreiber Hassan Mousa in seinem Büro

Schulbetreiber Hassan Mousa in seinem Büro (Foto: Picturedesk)

Marmorbrunnen, Edel-Bibliothek, Ungereimtheiten bei der Kinderbetreuung: Ein privater Kindergarten wollte dafür städtische Förderungen. Nun ist klar, welcher: ein Islam-Bildungshaus – es ist pleite.

 Unter dem Namen „Edu & Fun Schul-Bildungszentrum“ betreibt Hassan Mousa in Floridsdorf eine Islam-Schule mit Hort und Kindergarten. Früher hieß die Schule „Al Azar„, hatte mit Mohammed M. Österreichs bekanntesten Dschihadisten als Schüler. Heute werden dort 250 Kinder betreut – „von Marmor und der Bibliothek mit Intarsien haben sie aber nichts“, so ein Insider zu „Heute“.

„Jetzt soll auch die Schule schließen.“ Die Schulbewilligung läuft laut Stadtschulrat diesen Donnerstag aus. Wegen Unstimmigkeiten bei der finanziellen Prüfung soll außerdem die MA 10 (Kindergärten) mit 11.Mai den Fördervertrag mit dem Träger fristlos gekündigt und kein weiteres Geld der Stadt ausbezahlt haben.

Im April wurde gegen den Betreiber eine Anzeige eingebracht. Auch laufen Verfahren von Finanzpolizei und Staatsanwaltschaft sowie eine pädagogische Prüfung des Stadtschulrats. Jetzt eröffnete das Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren, berichtet der Alpenländische Kreditorenverband. Der Betreiber soll den „laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen“ können. Hassan Mousa war auf „Heute“-Anfrage nicht erreichbar.

 

Autor: Uta Hauft, Letztes Update 07.07.2016 03:42
03:09, 30.06.2016 HomeNewsÖsterreichWien
http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/Protz-Kindergarten-ist-pleite;art23652,1307480
Tags: Förderungen – Subventionen – Islam-Kindergarten – Steuergeldverschwendung – 

„Zweckentfremdung“ Kindergarten-Förderung der MA10 Stadt Wien Subventionen

Förderstopp für 33 „Alt Wien“-Kindergärten

Kindergarten
© Getty

Betreiber und Stadt streiten um „Zweckentfremdung“ von Millionen-Subventionen.

Die Zukunft der 33 Standorte des Privatkindergartenbetreibers „Alt Wien – Muku – Arge für multikulturelle Kindergartenpädagogik“ samt seiner 2.276 Kinder und 300 Mitarbeiter sieht düster aus.

Zweckentfremdung

Laut einem Bericht eines Wirtschaftsprüfers im Auftrag der MA 10 sollen sechs Millionen Euro Subventionen des Gratis-Kindergartens zweckentfremdet worden sein. „Die Buchhaltung war dermaßen unordentlich, dass sich selbst ein Wirtschaftsprüfer keinen Eindruck verschaffen konnte, was mit dem Geld passiert ist“, erklärt MA 10-Leiterin Daniela Cochlarn. Geprüft wurden vorerst die Jahre 2009 bis 2014.

Verdacht

Laut Magistratsabteilung soll der Besitzer die städtischen Gelder für die Sanierung anderer Häuser – wie einer Ballettschule – verwendet haben.

Auch seien die Instandhaltungskosten für ein Schloss in Bad Aussee an die Stadt weiterverrechnet worden.

Zudem soll ein Haus in Penzing errichtet worden sein, das neben einem Kindergarten auch Wohnungen beherbergt. Der Betreiber betonte, nur „effizient“ zu wirtschaften.

Stopp

Aufgrund „des zunehmend nicht kooperativen Verhaltens“ der Verantwortlichen, wurde jetzt von der MA 10 Fördermittelstopp verhängt.

Ohne die sechs Millionen Förderung der Stadt müsse der Kindergarten sofort zusperren, so Richard Wenzel vom Betreiberverein.

Hilfe und Rat. Für Betroffene hat die MA 10 eine Informations-Hotline eingerichtet: 01/2775555.

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erstellt am 26. Juli 2016, 07:29
http://www.österreich.at/chronik/Foerderstopp-fuer-33-Alt-Wien-Kindergaerten/245024648

Familienbeihilfe wird ohne Kontrolle ins Ausland bezahlt ?

Österreich zahlt 205 Millionen Euro Familienbeihilfe für Kinder ins Ausland ?

Kinder in Rumänien - Symbolfoto: US Marine Corps / Wikimedia (PD)

Viele Kinder in Rumänien leben von österreichischer Familienbeihilfe.
Symbolfoto: US Marine Corps / Wikimedia (PD)

Warum sollen österreichische Familienleistungen in voller Höhe an Familien ausbezahlt werden, die ihre Kinder im Ausland haben und daher wegen der geringeren Lebenserhaltungskosten besser profitieren, als Familien in Österreich? Diese Frage beschäftigt die FPÖ schon seit langem und sie hat jetzt erhoben, um welche Summe es konkret geht. Der Tiroler Nationalrat Peter Wurm (FPÖ) weiß nun aufgrund der Beantwortung seiner Anfrage durch Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP), dass allein im Jahr 2013 205 Millionen Euro an Familienbeihilfe ins Ausland geflossen sind. Soviel zahlte der Staat also für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum, deren Eltern den Lebensmittelpunkt in Österreich hatten.

Konkret flossen beispielsweise über 65 Millionen Euro Familienbeihilfe nach Ungarn, über 48 Millionen in die Slowakei, rund 31,5 Millionen Euro nach Polen, nach Tschechien über 13 Millionen und für Kinder in Rumänien wurden über elf Millionen Familienbeihilfe bezahlt. „Gerade in diesen Ländern sind die Lebenshaltungskosten deutlich niedriger als in Österreich: In Rumänien und Polen etwa liegen sie rund bei der Hälfte, in der Slowakei und in Tschechien machen sie nicht einmal 70 Prozent aus, in Ungarn nicht einmal 60 Prozent, wie Daten des Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte (2012) zeigen“, so Wurm.

FPÖ will Herkunftslandprinzip

Er spricht sich daher für eine Auszahlung nach dem Herkunftslandprinzip aus. „Die Höhe muss an die Höhe der Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes angepasst werden. Die zig Millionen, die wir uns dadurch sparen, sollten wir in österreichische Familien investieren“, so Wurm.

Karmasin kann der Idee allerdings nichts abgewinnen. Sie meint, dass es problematisch sei, die Höhe der Familienleistungen an die Lebenserhaltungskosten des Staates zu koppeln. Dies würde im Gegensatz zu Diskriminierungsverbot stehen, das im EU-Vertrag verankert ist. Gemäß der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wäre ein Herkunftslandprinzip nicht zulässig. „In England allerdings wurde eine Auszahlung einer Familienbeihilfe für einen Österreicher abgelehnt“, so Wurm.

Anfragebeantwortung

Berichtigung der Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin zu der schriftlichen Anfrage (1245/J) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Familienbeihilfe für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum

Beantwortet durch: MMag. Dr. Sophie Karmasin Regierungsmitglied Bundesministerium für Familien und Jugend

beantwortet Familienbeihilfe für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum (1245/J)

Zusatz zu: Familienbeihilfe für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum (1146/AB)
Quelle:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_01146_U1/

Tags: Familienleistung, Familienbeihilfe, Peter Wurm, FPÖ, Sophie Karmasin, ÖVP, Ungarn, Polen, Tschechien,Rumänien, Slowakei, EU, Europäischer Gerichtshof, EuGH, Europa, Herkunftsland,Herkunftslandprinzip, Beihilfe, Diskriminierung, Diskriminierungsverbot – Finanzminister Jörg Schelling – Missbrauch – Korruption Förderungen