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Seit etwas über einem Jahr gilt das neue Unterhaltsrecht. Nun ziehen die Männer dazu eine vernichtende Bilanz: Nach wie vor würden die Gerichte die Väter bei Trennungen benachteiligen, klagt der Verband Männer.ch in einer Resolution.
Väter hätten es schwer, die geteilte Obhut zu erstreiten, klagt der Verband Männer.ch. Und dies, obwohl vor einem Jahr das neue Unterhaltsrecht eingeführt wurde. Oft bleibe ihnen nur die Rolle als Zahlvater, der zudem teilweise absurd hohen Unterhalt begleichen müsse. «Uns sind Fälle bekannt, wo ein Mann 50 oder mehr Prozent der Betreuungsarbeit geleistet hat – und trotzdem bekam nach der Trennung die Frau die Obhut, während er wieder voll arbeiten musste», sagt Co-Geschäftsleiter Nicolas Zogg in der «NZZ am Sonntag».
Zumindest in diesem Punkt wird die Kritik der Männer nach den ersten Erfahrungen mit dem neuen Recht auch in der Fachwelt geteilt: Sind sich Mutter und Vater über die Betreuung nicht einig, sind die Chancen der Väter klein, schreibt die Zeitung. Auch Praktiker haben festgestellt, dass eine Mutter faktisch die geteilte Obhut verhindern kann, wenn sie es darauf anlegt. Doch nicht nur deswegen ist das neue Recht umstritten.
Eine erste Bilanz zeigt etwa, dass vielerorts ganz unterschiedlich beurteilt wird, ab wann der betreuende Elternteil auch selber wieder eine Erwerbstätigkeit übernehmen muss. Und auch die fälligen Unterhaltsbeiträge werden überall wieder etwas anders festgesetzt, die Differenz beträgt hunderte Franken pro Monat.
Jonas Schweighauser, Professor für Familienrecht, sagt dazu, die Politik hätte den Gerichten wohl etwas engere Leitplanken setzen sollen. Den Männern rät Schweighauser, sich schon während der Beziehung ihre Rolle in der Familie gut zu überlegen. Denn bei einer Trennung würden die Gerichte oft das bisher gelebte Modell fortführen. Laut dem Männerverband ist dies eben nicht sicher. Darum fordert er, dass nun die geteilte Obhut als Regelfall festgeschrieben wird.
Kampf um die Kinder: Eltern gegen Jugendamt
Der Schüler Leonhard K. behauptete, er wird von seinem Vater geschlagen. Daraufhin werden er und sein Bruder in die Obhut des Jugendamtes genommen. Erst als Leonhard 14 wird, darf er nach Hause, weil er sich das bei der Richterin ausdrücklich wünscht. Sein jüngerer Bruder ist immer noch in der WG.
Das Kind weggenommen! Die verzweifelten Eltern Stefanie Schwarz und Manuel Szuhan haben nur noch ein Bild von ihrer Felicitaz. Foto: Classen –
Solinger Eltern völlig verzweifelt Jugendamt nahm ihnen ihr Baby weg
Sie wollten nur mit ihrem kränkelnden Kind in die Klinik. Seitdem ist Felicitaz Mercedez weg. Vom Jugendamt in eine Pflegefamilie gesteckt. Der Vorwurf: Die Eltern Manuel Szuhan und Stefanie Schwarz (beide 27) sollen den Säugling geschüttelt haben.
Sie bestreiten das, sind entsetzt, und verweisen auf Ungereimtheiten bei den Diagnosen der Klinik und im Antrag des Jugendamts.
Eltern brachten Kind in Notaufnahme
Gerade einmal drei Wochen ist Felicitaz alt, als ihre Eltern Angst bekommen. Das Kind wirkt kränklich, trinkt nicht richtig. Vater Manuel, ausgebildeter Rettungssanitäter, bringt das Baby am 16. Dezember in die Notaufnahme des Solinger Klinikums.
Seitdem ist der Säugling weg, vom städtischen Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht. Jetzt kämpfen die verzweifelten Eltern darum, ihr Kind wiederzubekommen.
Was war der Anlass für die Inobhutnahme?
Ein Kinderarzt will neben anderen Hinweisen anhand einer Kopfaufnahme und eines winzigen Hämatoms eine Hirnblutung bei Felicitaz erkannt haben. Diagnose: Schütteltrauma! Das Jugendamt wurde informiert. Weiterer Vorwurf: Das Kind sei vernachlässigt worden, habe mit 2350 Gramm weniger als das Geburtsgewicht gehabt.
So ging das Jugendamt vor
Das Baby wurde ohne Information der Eltern aus dem Klinikum zu einer Pflegefamilie gebracht. Danach holte sich das Amt einen Gerichtsbeschluss.
Begründet auch mit einer Bewertung der Rechtsmedizin Düsseldorf, dass es sich „hochwahrscheinlich“ um ein Schütteltrauma handele. Was das Gericht nach EXPRESS vorliegenden Unterlagen nicht erfuhr: Das war nur eine Bewertung unter Vorbehalt, wie die Düsseldorfer Rechtsmedizin bestätigt.
Das sagen die Eltern
„Natürlich haben wir Felicitaz nicht geschüttelt. Es gab entgegen angeblich gesunder Befunde schon nach der Geburt mehrere gesundheitliche Auffälligkeiten bei ihr und Stefanie bekam ein riskantes Wehenmedikament“, sagt Vater Manuel.
„Mir ist das Kind beim Flasche geben einmal aus dem Arm gerutscht, ich konnte es aber auffangen. Das habe ich in der Klinik freiwillig gesagt. Jetzt unterstellt uns das Jugendamt Misshandlung. Absurd! Was uns wundert: Das Kind kam trotz der angeblichen Diagnose Schütteltrauma binnen weniger Tage in die Pflegefamilie. Wie geht das?“
Die Ungereimtheiten
Während die Klinik von 2350 Gramm Gewicht des Säuglings spricht, zeigen die Unterlagen der Stationen, die das Kind betreuten, ein Gewicht von 2950 Gramm. Arztbrief Felicitaz
Die Aufnahme-Gewichtsangaben: Im Arztbrief 2350 Gramm (!) und richtige 2950 Gramm auf der Intensiv- und Kinderstation.
Eine Ultraschallaufnahme des Klinikums datiert vom 11.10.2017. Da war das Kind noch nicht geboren, dennoch steht auf der Aufnahme der Vorname des Babys.
„Dabei hatten wir den zu dem Zeitpunkt noch gar nicht ausgewählt“, sagt Mama Stefanie. Wurde das Baby verwechselt? Ultraschall Felicitaz
Ultraschallbild von „Felizitas“ (falsch geschrieben), die am 11.10.17 noch nicht geboren war, es gab noch keinen Vornamen!
Die Reaktion von Jugendamt und Klinik
EXPRESS ließ Jugendamt und Krankenhaus durch die Eltern von ihrer Schweigepflicht entbinden, schickte einen umfangreichen Fragekatalog. Das Jugendamt blieb alle Antworten schuldig: „Ein schwebendes Verfahren. Aber wir prüfen die Vorwürfe.“
Das Klinikum schickte Anwälte vor: Weil das Kind in Obhut des Jugendamtes sei, hätten die Eltern kein Recht mehr, das Krankenhaus von der Schweigepflicht zu entbinden…
So geht es jetzt weiter
Die Anwaltskanzlei der Familie, Dimsic & Tasci aus Düsseldorf, versucht am Donnerstag in einer Anhörung vor dem Solinger Amtsgericht, Felicitaz zurückzuholen. EXPRESS wird berichten.
Staatliche Betreuung und Versorgung von Kindern ist teuer: Annähernd 40 Milliarden € kostet die Kinder- und Jugendhilfe die öffentliche Hand in Deutschland. Damit haben sich die Kosten in den letzten 10-15 Jahren in etwa verdoppelt. Vor allem die chronisch klammen Kommunen ächzen unter der finanziellen Last.
Ein Grund für die Verdoppelung ist der massive Ausbau der Kinderbetreuung, der politisch forcierte Wandel hin zu einer „Institutionenkindheit“: Eltern sollen ihre Kinder von klein auf in „professionelle Hände“ geben, weil sie zuhause angeblich nicht die nötige Förderung erhalten.
Um diese These zu legitimieren, wurde mit großem medialen Echo vielfach ein Zerrbild gezeichnet von Kindern, die in Familien verwahrlosen wie etwa die tragischen Fälle von Kindesmisshandlung (z.B. Lea-Sophie 2007) zeigen sollten (1). Den Jugendämtern wurde „Versagen“ attestiert, worauf diese reagierten, indem sie Kinder schneller der Obhut ihrer Eltern entzogen. In der Folge ist Zahl der „Herausnahmen“ und „Inobhutnahmen“ sprunghaft gestiegen (2).
Nach solchen „vorläufigen Schutzmaßnahmen“ müssen Kinder in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht werden, wenn es nicht möglich erscheint, sie ihren Eltern zu lassen. Das betrifft vor allem Kinder, deren Eltern sich getrennt haben: Fast die Hälfte der Heimerziehungsmaßnahmen gilt Kindern von Alleinerziehenden, ein weiteres Viertel betrifft Kinder, deren Eltern mit einem neuen Partner zusammenleben. Weniger als ein Fünftel der Heimkinder kommt aus Kernfamilien, die offenbar seltener öffentliche Erziehungshilfen für Kinder erforderlich machen. Beim restlichen Zehntel der Kinder sind die Eltern „unbekannt“ (3). Diese Kategorie erscheint zunächst rätselhaft, wird aber verständlich, wenn man die Fälle von sogenannter „Unversorgtheit“ junger Menschen betrachtet. Sie tragen maßgeblich zum jüngsten Boom der „Hilfen zur Erziehung“ bei. Nach den jüngsten Zahlen (für 2014) haben diese Hilfen einen neuen Höchststand erreicht (4). Vor allem in der Altersgruppe der 15-18-Jährigen Jungen hat die Zahl dieser Fälle sprunghaft zugenommen; hier ist ihr Anteil an den Heimunterbringungen innerhalb weniger Jahre von 20% (2010) auf 40% (2014) gestiegen (5). Offensichtlich handelt es sich hier meist um „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, deren Zahl sprunghaft angestiegen ist (6).
Für diese Annahme spricht, dass die Zahl der jungen Menschen in den Heimen, die „zuhause kein Deutsch sprechen“ stark zugenommen hat: Ihr Anteil an den männlichen Heimbewohnern ist von 15,5% auf 28,9% gestiegen. Bei den weiblichen Heimbewohnern hat er nur leicht (von 12,1% auf 14,7%) zugenommen, was das Bild einer vorwiegend „männlichen Migration“ bestätigt. Auffällig ist, dass die Gruppe der 16- und 17-Jährigen für die Zunahme ausschlaggebend ist: Im Jahr 2014 entfielen mehr als die Hälfte der neu gewährten Heimerziehungsmaßnahmen auf diese beiden Altersjahre junger Männer (7).
Das wirft Fragen auf, nicht zuletzt nach den Altersangaben von Migranten, denen oft zuverlässige Ausweisdokumente fehlen. Polizisten und Behördenmitarbeiter berichten von widersprüchlichen Altersangaben, je nach Opportunität. Auch werden medizinische Untersuchungen (z. B. Röntgen der Knochen), die das tatsächliche Alter verifizieren könnten, abgelehnt (8). Die Kosten dieser sehr speziellen Form von „Erziehungshilfen“ werden kaum beachtet, obwohl jeder Heimplatz mehrere tausend Euro im Monat kostet.
Die Heimerziehung zeigt damit exemplarisch, wie teuer es ist, wenn der Staat an die Stelle der Familie tritt. Im Vergleich zu solchen Kosten ist das 150-Euro-Betreuungsgeld ein Klecker-Betrag. Aber selbst das wollten viele Politiker, sekundiert vom BVerG und etlichen Medien, den „Normalfamilien“ wieder streichen. Stattdessen sollen die Normalfamilien für immer mehr Staatsbetreuung zahlen, nun auch die von zugewanderten (Halb)Erwachsenen aus fernen Ländern. Das ist die Logik eines Neo-Etatismus, der sich gegen jeden Zweifel selbst immunisiert. Für seine Gläubigen dient jedes Problem nur als neuer Beweis dafür, dass noch mehr Staat benötigt wird. Man darf sich fragen: Wohin führt solch eine Logik? Zu mehr Freiheit sicher nicht.
Jugendämter nehmen mehr als 84.000 Kinder in Obhut
Junge allein reisende Flüchtlinge, Misshandlung und Verwahrlosung: Rund 84.200 Kinder und Jugendliche sind 2016 in Deutschland zu ihrem Schutz vorläufig in Obhut genommen worden – so viele wie noch nie.
DPA, Jugendamt (Symbolbild)
Die deutschen Jugendämter haben 2016 so viele Kinder und Jugendliche wie noch nie vorläufig in Obhut genommen. Überforderte Eltern, Vernachlässigung und Misshandlung, aber vor allem die wachsende Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus Krisen- und Kriegsgebieten seien die Hauptgründe für den Anstieg, teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit.
So nahmen die Behörden im vergangenen Jahr insgesamt rund 84.200 Kinder und Jugendliche zu deren eigenen Schutz in Obhut. Der Anstieg war allerdings deutlich schwächer als 2015 (plus 61,6 Prozent).
Seit 2013 hat sich die Zahl verdoppelt.
Die Jugendämter sind dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen, wenn sie aufgrund von Gewalt, Sucht, Verwahrlosung, psychischen Erkrankungen oder Unterernährung in Gefahr sind. Zur Inobhutnahme kann es auf Wunsch der Kinder und Jugendlichen selbst oder aufgrund begründeter Hinweise von Polizei, Schule, Erziehern, Ärzten oder Bekannten der Familie kommen.
Wie schon 2015 sind minderjährige unbegleitete der Hauptgrund für den Anstieg – fast 44.900 wurden 2016 in Obhut genommen. Das sind 2600 mehr als noch 2015. Unter den 14- bis 17-Jährigen machten die jungen unbegleiteten Flüchtlinge im vergangenen Jahr damit mehr als zwei Drittel aus. Bei den unter 14-Jährigen ging es vor allem um den Schutz vor überforderten Eltern (45 Prozent) und Vernachlässigung.
Bis eine Lösung gefunden ist, kommen die Mädchen und Jungen vorübergehend in einem Heim oder einer Pflegefamilie unter. Die meisten der unter 14-Jährigen kehren spätestens zwei Wochen nach der Inobhutnahme zu ihren Sorgeberechtigten zurück (41 Prozent) oder werden dauerhaft in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht (28 Prozent).
Von den Jugendlichen zwischen 14 und 17 kehren dagegen nur 13 Prozent zurück zu ihren Sorgeberechtigten. Dafür vermittelt das Jugendamt diese Altersgruppe häufiger an Jugendpsychiatrien oder in Krankenhäuser (24 Prozent).
Ministerin Manuela Schwesig SPD will mehr Stabilität für Pflegekinder. Gerichte sollen leiblichen Eltern das Sorgerecht einfacher auf Dauer entziehen können. Kritiker sehen einen gefährlichen Systemwechsel. Elternrechte werden dadurch weiter geschwächt.
Streit um SorgerechtLeistet die Politik einer „Enteignung der Kinder“ Vorschub?
Wenn Pflegekinder plötzlich zurück zu ihren leiblichen Eltern müssen, ist das für die Kleinen oft eine emotionale Katastrophe. Ein neues Gesetz soll die Kinder besser vor einer erzwungenen Rückkehr schützen.
Quelle: N24/ Eybe Ahlers
Ministerin Schwesig will mehr Stabilität für Pflegekinder. Deshalb sollen Gerichte leiblichen Eltern das Sorgerecht einfacher auf Dauer entziehen können. Kritiker sehen einen gefährlichen Systemwechsel.
Manuela Schwesig war SPD-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat, als die fünfjährige Lea-Sophie aus Schwerin im November 2007 in der Wohnung ihrer Eltern verhungerte und verdurstete – unter den Augen des Jugendamtes.
Ein Fall, der bundesweit für Entsetzen sorgte – und die Familienministerin bis heute beschäftigt. Eine regelrechte Häufung von tödlichen Kindesmisshandlungen hatte es damals gegeben, nicht selten waren die Kinder vorher in Pflegefamilien untergebracht und dann doch zurück zu ihren gewalttätigen Eltern gekommen. So wie Yagmur aus Hamburg, die aus der liebevollen Obhut ihrer Pflegemutter zurückmusste zu den leiblichen Eltern – und dort 2013 totgeprügelt wurde.
„Ich finde es kaum zu ertragen, wenn Pflegekinder zurück in ihre Herkunftsfamilien müssen, dort wiederholt schwere Gewalt erleben und in manchen Einzelfällen sogar sterben“, sagt Schwesig. Auch deshalb hat die Familienministerin sich als eines ihrer letzten großen Projekte in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorgenommen, der unter anderem die Rechte von Pflegekindern besser absichern soll.
Ihre Zahl steigt seit Jahren kontinuierlich an: 71.501 Kinder waren im Jahr 2015 in Familienpflege, weitere 81.310 im Kinderheim.
Am 18. Mai soll das „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Die Reform des Sozialgesetzbuches VIII sieht vor, Pflegekindern mehr Sicherheit, Stabilität und Kontinuität zu sichern. Künftig soll bereits frühzeitig geklärt werden, ob ein Kind nur vorübergehend oder dauerhaft aus seiner Herkunftsfamilie herausgenommen wird.
Beziehungsabbrüche und Bindungsverluste
Zudem sollen Familiengerichte die Möglichkeit erhalten, den dauerhaften Verbleib in einer Pflegefamilie oder einem Heim auch gegen den Willen der leiblichen Eltern anzuordnen, wenn eine Verbesserung der Erziehungsverhältnisse in der Herkunftsfamilie „weder erreicht wurde noch zu erwarten ist“. Vorausgehen soll eine „am kindlichen Zeitempfinden orientierte Klärung der Lebensperspektive für Pflegekinder“.
Für die Kinder und ihre neuen Ersatzeltern soll dadurch die jahrelange Hängepartie vermieden werden, die oft entsteht, wenn die leiblichen Eltern ihren Anspruch auf das Kind aufrechterhalten. „Gerade Pflegekinder, die meist hoch belastet in einer Pflegefamilie untergebracht werden, sind einem hohen Risiko von Beziehungsabbrüchen, Bindungsverlusten und Brüchen im Lebensverlauf ausgesetzt“, meint Schwesig. „Jedes Kind muss wissen: Wo komme ich her? Wo gehöre ich hin, und wo kann ich mich sicher und geschützt fühlen?“
Für Michael Lezius, den Gründer der Yagmur-Gedächtnisstiftung in Hamburg, geht mit dem Gesetzentwurf ein „jahrzehntelanger Traum endlich in Erfüllung“. Durch die Möglichkeit, den dauerhaften Verbleib eines Kindes in der Pflegefamilie gerichtlich anzuordnen, werde dem Kontinuitätsbedürfnis von Pflegekindern Rechnung getragen. Und wegen der im Gesetzentwurf vorgesehenen Kooperation zwischen Jugendämtern, Gesundheitswesen, Strafverfolgung und Justiz könne auch kein Kind mehr ins „Niemandsland“ fallen wie die kleine Yagmur, für die letztlich jede Hilfe zu spät kam.
Ein Optimismus, den der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) ganz und gar nicht teilt. Er sieht in dem Gesetzentwurf den Versuch des Staates, sich noch mehr Einfluss und Zugriffsmöglichkeiten auf Familien und Kinder zu verschaffen.
„Als Anwalt ist mir bekannt, dass es oft sehr mühselig ist, den Umgang der leiblichen Eltern durchzusetzen, auf den Kinder laut UN-Kinderrechtskonvention und Grundgesetz einen Anspruch haben“, sagt der ISUV-Vorsitzende Ralph Gurk. „In der Praxis stehen Gutachter, Jugendamt und Pflegeeltern geschlossen den leiblichen Eltern gegenüber, die entsprechend auch vor Gericht im Nachteil sind.“
Ein Eingriff in die Familie sei zwar manchmal zumindest vorübergehend nötig. Durch das Gesetz würden die ohnehin schon mächtigen Pflegeeltern weiter gestärkt – und die Gerichte würden „als Orakel missbraucht“ und sollten „gleichsam die Rechtfertigung für die Enteignung der Kinder liefern“, kritisiert der Verband. Dadurch würden Eltern ganz legal rechtlos gegenüber dem eigenen Kind gemacht.
Bauchschmerzen hat auch die CDU – vor allem hinsichtlich der nach dem neuen Paragrafen 36a SGB VIII vorgesehenen frühen „Perspektivklärung“, wie es mit dem Kind weitergeht, sagt der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg. „Unsere Sorge ist, dass die für das Kind so wichtige, aber auch kostenintensive und zeitintensive Arbeit mit den Herkunftseltern mit dem Ziel der Rückkehr eingespart wird, wenn eine dauerhafte Fremdunterbringung geplant ist“, fürchtet Weinberg.
„Auch Eltern, die viel falsch machen, sind wichtig“
Für die Union bleibe es weiterhin Aufgabe des Staates, die leiblichen Eltern durch Unterstützung wieder in die Lage zu versetzen, die Erziehung ihrer Kinder selbst zu gewährleisten. „Wir wissen unter Bindungsgesichtspunkten, wie wichtig leibliche Eltern sind, auch solche, die nicht alles richtig oder sogar viel falsch machen“, glaubt Weinberg.
Im Gegensatz zu den Pflegeeltern hätten die leiblichen, meist ressourcenarmen Eltern in Deutschland keine Lobby. Ihre Rechte dürften deshalb aber nicht unter den Tisch fallen, meint der Familienpolitiker. „Es wäre zutiefst ungerecht, wenn nur die Eltern, die sich teure Anwälte leisten können, ihr Kind zurückbekommen. Wir wollen, dass auch diejenigen, die keine Kraft und kein Geld haben, für ihre Rechte und die ihres Kindes zu kämpfen, eine Chance bekommen, ihr Kind wieder selbst zu erziehen.“
Hier müsse jeder Einzelfall genau betrachtet werden. Vor allem aber müsse die Pflicht zur Arbeit mit den Herkunftseltern fest im Gesetz verankert werden – ebenso wie eine Pflicht zur Weiterqualifizierung von Richtern und Verfahrensbeiständen.
Im Dialogforum Pflegekinderhilfe, einem von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH) moderierten Beraterkreis von Experten, ist man sich bewusst, dass das Gesetz nicht weniger zu leisten hat als die Quadratur des Kreises. „Letztlich geht es darum, wie man zwischen den Interessen des Kindes, den leiblichen Eltern und den Pflegeeltern einen Ausgleich hinbekommt“, sagt IGFH-Geschäftsführer Josef Koch.
Deutschlands berühmtestes Pflegekind
Tim ist das berühmteste Pflegekind Deutschlands. Er ist kein kleiner Junge mehr. Am 6. Juli feiert er seinen 18. Geburtstag. Der Tag, an dem er zur Welt gekommen ist, sollte eigentlich sein Todestag sein.
Quelle: adeo Verlag
Für die leiblichen Eltern sehe das Gesetz jetzt zumindest einen Beratungsanspruch vor. Für ihn ein wichtiger Schritt, da sich die Arbeit der Jugendämter in der Vergangenheit oft darauf beschränkt habe, sie zur Herausgabe des Kindes zu bewegen – um dann abrupt abzubrechen. „Ein solches Vorgehen wie eine verdeckte Adoption ohne Kontakt mit den Eltern – das kann keiner wollen.“
Wichtig sei auch die Klarstellung, dass Eltern nach wie vor das Recht haben sollen, ihr Kind auf dem Klagewege wieder zu sich zu holen, wenn sich die Verhältnisse zu Hause gebessert haben. „Die Richtung stimmt schon“, sagt Koch. „Es darf nicht so willkürlich sein wie heute, dass Eltern ihr Kind jederzeit zurückfordern können. Kinder, die tief beheimatet sind in einer Pflegefamilie, müssen auch geschützt werden. Aber es darf auch nicht auf eine verwirkte Elternschaft hinauslaufen.“
Stefan Rücker, Psychologe am Zentrum für Klinische Psychologie und Rehabilitation der Universität Bremen, hat die Erfahrung gemacht, dass der Umgang mit den leiblichen Eltern oft an einem bestimmten Punkt zumindest zeitweise ausgesetzt werden muss, wenn Kinder unter den Begegnungen zu stark leiden. „Diese Kinder haben Anspruch auf Ruhe und Entwicklung ohne den schadhaften Umgang mit den leiblichen Eltern“, sagt Rücker. Dennoch sei es wichtig, dass es auch Rückkehrmöglichkeiten gebe, wenn die kindeswohlgefährdenden Lebensbedingungen abgestellt seien.
Von Sabine Menkens | Stand: 09.05.2017 | Lesedauer: 6 Minuten
Entführtes Mädchen aus dem Strohgäu – Gericht übergibt Lara wieder an die Mutter
Thomas Karzelek vor wenigen Tagen mit seiner Tochter im Kinderhaus in Legnica. Den aktuellen Aufenthaltsort von Lara kennt der Vater nicht.Foto: privat
Ein polnisches Gericht hat überraschend entschieden, dass die siebenjährige Lara vorläufig bei ihrer polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die das Mädchen vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt hat.
Der Vater ist verzweifelt.
Ditzingen/Legnica – Überraschende Wende in der Familientragödie um die siebenjährige Lara aus dem Strohgäu: Ein Amtsgericht im niederschlesischen Legnica (Liegnitz) hat am Freitag entschieden, dass das Mädchen vorläufig bei der polnischen Mutter untergebracht wird – und damit bei jener Frau, die Lara vor zweieinhalb Jahren gewaltsam in Ditzingen entführt und nach Polen verschleppt hat. Für Thomas Karzelek, Laras deutschen Vater, ist die Entscheidung ein unerwarteter Rückschlag bei seinem verzweifelten Versuch, seine Tochter zurück in ihr Heimatland zu bringen. „Das ist ein klarer Affront, und die Richter haben mich dabei nicht einmal angehört“, klagt der 46-Jährige.
Das Gericht in Legnica hebelt mit seiner Entscheidung einen Beschluss des Ludwigsburger Amtsgerichts aus, das dem Vater schon vor Jahren das alleinige Sorgerecht für Lara übertragen hat. Was für Joanna S., Laras Mutter, vor zweieinhalb Jahren ein Grund war, Lara gewaltsam nach Polen zu verschleppen.Als die Polizei vor zwei Wochen das Versteck in Legnica ausfindig machte, kam die Siebenjährige zunächst in ein Kinderhaus, wo der Vater sie immerhin täglich besuchen durfte.
Im Moment darf der Vater seine Tochter nicht sehen
Ob Thomas Karzelek auch in Zukunft ein Umgangsrecht erhält, ist unklar. Er wisse derzeit nicht, wo Lara sei, sagt er. Mehrfach habe er in den vergangenen Tagen versucht, Kontakt zu Joanna S. aufzunehmen, doch diese nehme das Telefon nicht ab. Das Gericht hat angeordnet, dass Joanna S. mit ihrer Tochter Legnica nicht verlassen darf. Außerdem wurde ein Verfahrenspfleger bestellt, der die Mutter beaufsichtigen soll.
Das polnische Amtsgericht begründet die umstrittene Entscheidung, das Kind in die Obhut der Mutter – und damit in die Hände einer verurteilten Entführerin – zu geben, mit einem neuen psychologischen Gutachten. Dieses belege, dass Lara Angst vor ihrem Vater und die Bindung zu ihm verloren habe. Der 46-Jährige hat vor einigen Tagen selbst eingeräumt, dass die erste Begegnung mit seiner Tochter in dem Kinderhaus schwierig gewesen sei. Nach der langen Phase der Trennung sei Lara anfangs vor ihm weggelaufen, habe ihn nicht sehen wollen. Doch schon nach wenigen Tagen, erzählt Karzelek, habe sich die Beziehung normalisiert. Lara habe sich an frühere Zeiten in Deutschland erinnert, habe ihn umarmt, gelacht und sich auf die Treffen mit ihm gefreut.
Ein weiteres, noch aktuelleres Gutachten einer anderen polnischen Psychologin bestätigt dies. Lara habe sich bei den Besuchen ihres Vaters ungezwungen verhalten, gerne mit ihm gespielt und körperlichen Kontakt gesucht, heißt es in der Beurteilung, die dieser Zeitung in Form einer beglaubigten Übersetzung vorliegt. „Die gesammelten Beobachtungen weisen eindeutig darauf hin, dass eine konstruktive Beziehung zwischen Vater und Kind wieder aufgebaut werden kann. Dieser Prozess hat grundsätzlich bereits begonnen.“
Das polnische Justizministerium hofft, dass die Mediation gelingt
Doch diese Entwicklung ist nun wieder gestoppt, weil Lara erneut von ihrem Vater getrennt wurde. Das polnische Justizministerium, das sich intensiv mit dem Fall beschäftigt, betont, dass es sich um einen vorläufigen Beschluss handle. Endgültig entschieden werde über Laras Zukunft nach einem Mediationsprozess, der in dieser Woche beginnen soll und sich voraussichtlich über mehrere Tage erstrecken wird.
Im Verlauf dieses Verfahrens sollen Thomas Karzelek und Joanna S. erstmals seit der Entführung direkt miteinander sprechen, unterstützt von zwei professionellen Mediatoren. Das Ziel ist, dass beide Seiten eine Übereinkunft finden, die im Anschluss schriftlich fixiert wird und möglichst bindend sein soll. „Ich bin nach wie vor optimistisch, dass dies gelingt“, sagt Kamila Zagórska, die für den Fall zuständige Abteilungsleiterin des Justizministeriums. Thomas Karzelek indes ist skeptisch. „Die Mutter ist offensichtlich nur auf Eskalation aus, was ist das für eine Grundlage für eine Mediation“, fragt er.
Dieser Erwachsene hat von der „Hilfe“ des selbsternannten Wächteramtes endgültig genug. Wir fragen uns, ob ein Heimaufenthalt in Rumänien geeignet ist, einen deutschen Heranwachsenden fit zu machen für den Start in den deutschen Berufsalltag. Oder ging es doch nur darum ein jugendliches Opfer von seiner Familie fernzuhalten? Ein abschreckendes Beispiel dafür, was Kinder in der Obhut des deutschen Staates durchmachen.
Nachdem am Dienstag in Deutschland ein 40 Tage junges Mädchen auf eBay Kleinanzeigen für 5000 Euro zum Verkauf angeboten worden war, haben die deutschen Behörden schnell reagiert: Die Anbieter wurden als in Duisburg lebende Flüchtlinge identifiziert, deren Wohnung durchsucht und das Baby dem Jugendamt übergeben.
„Kind, 40 Tage alt, namens Maria, für 5000 Euro zu verkaufen„,
stand in dem Inserat. Daneben waren Bilder zu sehen, auf denen das kleine Mädchen aufgeweckt in die Kamera schaut. Dieses Angebot hatte in Deutschland einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, bereits wenige Minuten nach der Veröffentlichung des Inserats gab es scharfe Proteste zahlreicher fassungsloser User.
eBay Kleinanzeigen handelte vorbildlich und nahm die Anzeige nach einer halben Stunde wieder offline. „Wir haben sehr viele Nutzer- Hinweise bekommen, sind der Sache sofort nachgegangen. In so einem Fall stellen wir den Behörden sofort alle uns vorliegenden Daten zur Verfügung. Diese Anbieter haben wir sofort gesperrt. Wir haben speziell geschulte Teams, die solchen Fällen nachgehen und schnell reagieren“, sagte ein Sprecher von eBay Kleinanzeigen.
Maria nun in Obhut des Jugendamts
Auch die Polizei wurde verständigt. Sie nahm wegen des Verdachts auf Menschenhandel Ermittlungen auf.
Noch am Mittwochabend durchsuchten die Beamten die Wohnung der Flüchtlinge und beschlagnahmten Beweismaterial.
Die Eltern wurden vernommen, die kleine Maria kam anschließend in die Obhut des Jugendamts.
14-Jähriger fuhr mit ICE allein durch ganz Deutschland
Bundespolizei greift vermisste Flüchtlingskinder auf
München – Die Bundespolizei hat zahlreiche, als vermisst gemeldete junge Flüchtlinge am Münchner Hauptbahnhof aufgegriffen. Ein 14-Jähriger war allein mit dem ICE durch ganz Deutschland unterwegs.
In der Nacht von Sonntag auf Montag haben die Beamten der Bundespolizei zahlreiche minderjährige, unbegleitete Migranten an Münchner Bahnhöfen aufgegriffen. Zum Teil haben sich die Jugendlichen selbst an die Polizei gewandt – allerdings eigentlich nicht, um Obhut zu suchen.
Ein 16-jähriger Afghane zum Beispiel wollte eine Anzeige wegen Fahrkartenbetrugs auf der Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof erstatten. Die Beamten entdeckten, dass der junge Mann in Göttingen vermisst gemeldet wurde.
In Absprache mit dem dortigen Jugendamt brachten die Beamte den 16-Jährigen in eine Münchner Jugendeinrichtung. Genauso stellte sich der Fall eines ebenfalls 16-jährigen Afghanen dar, der nur wenige Zeit später bei den Beamten vorstellig wurde. Später in der Nacht brachten die Beamten noch drei Syrer (17) und einen Marokkaner (15) in eine Unterkunft für unbegleitete Flüchtlinge in München. Auch sie alle galten als vermisst.
In einer Münchner Unterkunft endete die Nacht noch für einen 14-jährigen Algerier. Er war mutterseelenallein ohne Fahrkarte mit dem ICE von Dortmund nach München unterwegs. Der Zugbegleiter verständigte die Bundespolizei.